0679/2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 GO des Rates der Fraktion Die Linke vom 27.02.2026 (AN/0326/2026) betreffend Mehreinnahmen durch den Einsatz städtischer Betriebsprüfer*innen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle II/21 211-L-S_B_2026-02-03 Vorlagen-Nummer 10.03.2026 0679/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 16.03.2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 GO des Rates der Fraktion Die Linke vom 27.02.2026 (AN/0326/2026) betreffend Mehreinnahmen durch den Einsatz städtischer Betriebsprüfer*innen Die Fraktion „Die Linke“ bittet die folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Finanz- ausschusses zu nehmen: „In seinem Monatsbericht „Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024“ aus November 2025 stellt das Bundesfinanzministerium dar: „In den Betriebsprü- fungen der Länder w aren im Jahr 2024 bundesw eit 12.359 Prüfer*innen tätig. Es w urde ein Mehrergebnis von rund 10,9 Mrd. Euro festgestellt.“ Daraus ergibt sich, dass im Schnitt pro Prüfer*in und Mehreinnahmen von etw a 880.000 Euro geschaffen w erden. Die Kölner Ratsfraktion Die Linke hatte die Möglichkeit von Mehreinnahmen durch städ- tische Betriebsprüfer*innen bereits 2015 in einer Anfrage aufgegriffen. Diese w erden Finanzbeamt*innen des Landes zur Seite gestellt, um die Prüfung Kölner Bet riebe auf ordnungsgemäße Steuerzahlung zu unterstützen. In der Beantw ortung (2482/2015) ei- ner Anfrage der Fraktion Die Linke zum Finanzausschuss am 7.9.2015 stellte die Ver- w altung dar, dass durch die städtischen Betriebsprüfer*innen in den Jahren 2010 bis 2014 jew eils kassenw irksame Mehreinnahmen zw ischen 4,2 und 10,8 Mio. Euro pro Jahr vereinnahmt w erden konnten. Die Zahl der städtischen Betriebsprüfer*innen stieg in diesen Jahren an. Die Linke hatte mit dieser Anfrage Bezug genommen auf eine Mitteilung der Verw altung zur Sitzung des Finanzausschusses am 26.03.2012 (0916/2012). Diese hatte bei da- mals vier Betriebsprüfer*innen Mehreinnahmen von 4,2 Mio. Euro festgestellt, also etwa 2 eine Million pro Betriebsprüfer*in.“ In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion Die Linke die folgenden Fragen: 1. Wie hoch sind die in 2021 bis 2025 erzielten Mehreinnahmen durch die städti- schen Betriebsprüfer*innen und die erwarteten Mehreinnahmen im Jahr 2026? Antwort: Die Schwerpunkte der kommunalen Prüfer*innen liegen in den folgenden drei The- menbereichen: Beteiligung an Außenprüfungen Zerlegungsprüfung Haftungsprüfung Die Tätigkeiten lassen sich wie folgt beschreiben: Das Festsetzungs- und Erhebungsverfahren der Gewerbesteuer ist zweistufig. Das Finanzamt entscheidet zunächst über die persönliche und sachliche Steuerpflicht und erlässt einen Gewerbesteuermessbescheid. Hierauf aufbauend setzt die Ge- meinde die Gewerbesteuer unter Berücksichtigung des für den jeweiligen Erhe- bungszeitraum anzuwendenden Hebesatzes fest. Da die K ommunen am finanzamtlichen Verfahren grundsätzlich nicht beteiligt sind und auch kein Einspruchsrecht gegen einen Gewerbesteuermessbescheid haben, hat der Gesetzgeber den Kommunen ein Teilnahmerecht an Außenprüfungen der Landesfinanzverwaltung eingeräumt. Es wird den Gemeinden damit ermöglicht, ihre Rechte schon im Steuerermittlungsverfahren auszuüben. Neben der Sicherstellung der Rechte als Steuergläubigerin dienen die Teilnahme sowie das Recht auf Akten- einsicht und auf Auskunft auch der Kontaktpflege mit den steuerpflichtigen Unter- nehmen und der Finanzverwaltung. Wenn ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Kommunen besitzt, muss ins- besondere auch das Steueraufkommen aufgeteilt werden. Für eine gerechte Vertei- lung der Gewerbesteuer auf die einzelnen Kommunen bestehen komplexe gesetzli- che Vorgaben. Maßstab für die Aufteilung können beispielsweise die in der jeweili- 3 gen Betriebsstätte gezahlten Arbeitslöhne, ein fiktiver Unternehmerlohn, die Sum- men der installierten Leistung bei bestimmten Anlagen der Energietechnik oder be- sondere Verteilungskriterien sein. Dementsprechend führt das zuständige Finanz- amt eine sog. Zerlegung durch, das heißt der gesamte Gewerbesteuermessbetrag wird auf die einzelnen Gemeinden oder Städte verteilt. Die Kommunen können gege n Zerlegungsbescheide Einspruch oder Klage erhe- ben. Die zeitliche Kapazität der Prüfer*innen der Landesfinanzverwaltung reicht regelmä- ßig nicht aus, um alle gewerbesteuerlichen Auswirkungen der vielfältigen Geschäfts- vorfälle von steuerpflichtigen Unterneh men, insbesondere auch der kommunalen Bezüge, umfassend zu prüfen und zu bewerten. Die kommunalen Prüfer*innen ko- operieren daher zum Vorteil der Steuergläubiger*innen und zur Förderung der Steu- ergerechtigkeit mit den Landesprüfer*innen und tragen mit ihrer besonderen Exper- tise zum Erfolg einer Außenprüfung bei. Die Betriebsprüfer*innen der Stadt Köln haben die Bearbeitung der Zerlegungsbe- scheide der Finanzämter seit 2021 mit Erfolg intensiviert, um die vom Finanzamt angesetzten Maßstäbe zu überprüfen oder missbräuchlichen Gestaltungen durch die jeweiligen Betriebe vorzubeugen und Sitzverlegungen in die sogenannten Ge- werbesteueroasen frühzeitig aufzudecken. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz eines Unternehmens prüfen die Betriebs- prüfer*innen außerdem, o b die ehemaligen oder aktiven Geschäftsführer oder an- deren gesetzlichen Vertreter in Haftung genommen werden können (sog. Haftungs- prüfung). Die Betriebsprüfer*innen sind innerhalb des Steueramts für die steuer- rechtlich besonders schwierigen Haftungsfälle z uständig. Im Gegensatz zu der all- gemeinen gesellschaftsrechtlichen Haftung sind die Steuergläubiger privilegiert. Ein Geschäftsführer haftet für alle Steuerausfälle, die durch die nachweisbare Verlet- zung seiner steuerlichen Pflichten verursacht werden. Dur ch diese Prüfung bewir- ken die Betriebsprüfer*innen ebenfalls Mehrergebnisse in erheblicher Höhe. Mehrergebnisse in den Jahren 2021 bis 2025 In den Jahren 2021 bis 2025 erzielten die Betriebsprüfer*innen Mehrergebnisse im Kassen-Ist von insgesamt ca. 100,4 Mio. EUR. Hiervon entfallen 17,2 Mio. EUR auf die Teilnahme an Außenprüfungen, 80,5 Mio. EUR auf Zerlegungsfälle und 2,7 Mio. 4 EUR auf Erfolge von Haftungsprüfungen. Die Höhe der Mehrergebnisse hängt stark von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. In der Gesamtsumme von 100,4 Mio. EUR sind zwei Einzelfälle mit Ergebnissen im zweistelligen Millionenbereich enthalten. Bei der Prognose für 2026 wurden diese besonderen Einzelfälle nicht berücksichtigt. II/Steueramt rechnet für 2026 mit einem Mehrergebnis von insgesamt 10 Mio. EUR. 2. Wie hoch war in diesen Jahren jeweils die Anzahl der städtischen Betriebs- prüfer*innen? Antwort: Insgesamt sind 8 Betriebsprüfer*innen eingesetzt. 3. Welche Hinweise sieht die Verwaltung, dass der Einsatz weiterer Betriebsprü- fer*innen zu geringeren bzw. zu zusätzlichen Einnahmen pro Prüfer*in führen würde? Antwort: Das Steueramt überprüft regelmäßig den Stellenbedarf. Die aktuelle Zahl von 8 Stel- len ist ausreichend. Mit dem vorhandenen Personalbestand kann das Steueramt an allen von der Groß- und Konzernbetriebsprüfung Köln angeordneten Außenprüfun- gen teilnehmen. Auch die Zerlegungs- und Haftungsprüfung kann in vollem Umfang abgedeckt werden. Würden mehr Betriebsprüfer*innen eingesetzt, würden daher lediglich die durch- schnittlichen Mehrergebnisse pro Prüfer*in sinken. 4. Wie hoch wären zusätzliche erwartete Ausgaben bzw. Einnahmen pro Prü- fer*in? Antwort: Antwort: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 3 verwiesen. 5 5. Wie hoch ist die Prüfquote an Geschäftsjahren von Großbetrieben und Mittel- betrieben in Köln im Zeitraum 2021-2025? Antwort: Bei den Mittelbetrieben wählt das Finanzamt nach gezielten Kriterien die Unterneh- men aus, die gemeinsam mit der Kommune zu prüfen sind. Die Betriebsprüfer haben an allen in der folgenden Tabelle aufgelisteten Prüfungen teilgenommen: Jahr Anzahl Mittelbetriebe mit Teilnahme der Stadt Köln 2021 6 2022 4 2023 1 2024 9 2025 7 Gesamtergebnis 27 Die Anzahl der Fälle, an denen die städtischen Betriebsprüfer*innen an der Außen- prüfung von Großbetrieben teilgenommen haben, können der folgenden Tabelle entnommen werden: Jahr Anzahl Betriebsprüfungen Großbe- triebe 2021 621 2022 785 2023 629 2024 693 2025 640 Gesamtergebnis 3.368 Die Prüfquote bei den Großbetrieben beträgt 100%. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0679/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.03.2026
- Erstellt
- 06.03.2026 07:32