3536/2019
Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städtebaulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kre
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Anlage 6 Beschluss StEA 05.12.2019 zu 3536-2019
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 09.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 44. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2019 öffentlich 6.7 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerbli- chen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städte- baulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfah- rensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe von Gutachten hier: Bedarfsfeststellung 3536/2019 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Bezirks- vertretung Chorweiler an und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlus- ses: Der Rat: 1. beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 die Verwaltung mit der Ausschreibung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs nach § 119 Absatz (6) GWB und § 18 VgV als Verfahrensart zur Ent- wicklung eines Rahmenplanes und zur Vergabe der integrierten Planung für die städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld gemäß des Leitbil- des Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln. 2. beauftragt die Verwaltung, die integrierte Planung zur Erstellung des Master- plans für die Städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld an das inter- disziplinäre Planungsteam, welches im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs ausgewählt wird, zu vergeben. 3. beschließt die Verfahrensbegleitung und Moderation des wettbewerblichen Dia- logs an ein fachkundiges, leistungsfähiges Moderationsbüro mit Erfahrungen in entsprechenden Prozessen gemäß der städtischen Vergaberichtlinien zu ver- geben und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung. 4. stellt den Bedarf für den wettbewerblichen Dialog, die Verfahrensbegleitung und Moderation sowie für die integrierte Planung und die notwendigen Gutachten gemäß der Begründung fest. Die Gesamtkosten für den Wettbewerblichen Dia- log, die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros sowie der erforderlichen Gutachten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt circa 1,24 Millionen Euro (brutto). und beschließt, dass in der Anlage 1 der Beschlussvorlage noch folgende Blöcke eingefügt werden: - In der Dialogphase zwischen Qualifizierungsphase und Auswahl der 3 besten Konzepte der Block „Konzept Bildungscampus“ - Zwischen Angebotsabgabe und Beauftragung des Planungsteams der Block „Planungsbeschluss Blumenbergsweg“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 zu Beschlussvorlage Nr. 3536/2019 Vorlagen-Nr. 3536/2019 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städtebaulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe von Gutachten. Bedarfsfeststellung hier: Begründung der Dringlichkeit Ein umfangreicher Abstimmungsprozess war für die Erstellung der Beschlussvorlage 3536/2019 zum städtebaulichen Qualifizierungsverfahren und zur Bedarfsfeststellung erfor- derlich. Dieser hat die Fertigstellung der Beschlussvorlage verzögert. Für eine zeitnahe Vergaben der Verfahrensbegleitung und Moderation, der Gutachten und des wettbewerblichen Dialogs zur Planung des neuen Stadtteils Kreuzfeld im ersten Quartal 2020 und damit zur Deckung des dringenden Bedarfs an Wohnungen ist ein zeitnaher Be- schluss erforderlich. Mit einem avisierten Ratsbeschluss am 12.12.2019 kann der vorgese- hene Zeitplan eingehalten werden. Sollte der Sitzungslauf im November und Dezember 2019 nicht eingehalten werden, kann der Rat der Stadt Köln erst zum nächsten Termin am 06.02.2020 die Beschlussvorlage Nr. 3536/2019 beschließen. Die notwendigen Vergaben für den Wettbewerblichen Dialog und die integrierte Planung und damit die einzelnen Planungsschritte zur städtebaulichen Ent- wicklung des Stadtteils Kreuzfeld würden sich daraufhin verzögern.
Anlage 2 Zeitstrahl Planungsprozess
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Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez * * ° * * ° * * * * * * ° ° verfahrensbegleitende Moderation verfahrensbegleitende Moderation Gutachten (A) Gutachten für den Wettbewerblichen Dialog (B) Gutachten(fortschreibung) Öffentliche Auftaktveranstaltung und Planungswerkstatt im Wettbewerblichen Dialog Phase 1 Öffentliche Planungs-werkstatt im Wettbewerblichen Dialog Phase 2 Abschlussveranstaltung des Wettbewerblichen Dialogs Anlage 2 Zeitstrahl | Planungsphasen der Ausschreibung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros, des Wettbewerblichen Dialogs, der Integrierten Planung und der Bauleitplanung für Kreuzfeld nationale Ausschreibung 2019 Beteiligung der Öffentlichkeit Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Integrierten Planung Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Bauleitplanung Integrierte Planung 2022 Bauleitplanung Planungsphasen Phase 1EU-Teilnahe- wettbewerb Phase 2 Öffentliche Abschlussveranstaltung der Integrierten Planung 2020 2021 Verfahrensbegleitende Moderation Wettbewerblicher Dialog
Anlage 4 Bedarfsprüfung durch Amt 14
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mir mit netto mit -
Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 6, 21.11.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 21.11.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 48. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 21.11.2019 öffentlich 9.2.4 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerbli- chen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städte- baulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfah- rensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe von Gutachten hier: Bedarfsfeststellung 3536/2019 Zusatzbeschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, dass in der Anlage 1 der Beschlussvor- lage noch folgende Blöcke eingefügt werden: - In der Dialogphase zwischen Qualifizierungsphase und Auswahl der 3 besten Konzepte der Block „Konzept Bildungscampus“ - Zwischen Angebotsabgabe und Beauftragung des Planungsteams der Block „Planungsbeschluss Blumenbergsweg“ Beschluss über die Beschlussvorlage: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat: 1. beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/202 1 die Verwaltung mit der Ausschreibung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs nach § 119 Absatz (6) GWB und § 18 VgV als Verfahrensart zur Ent- wicklung eines Rahmenplanes und zur Vergabe der integrierten Planung für die städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld gemäß des Leitbil- des Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln. 2. beauftragt die Verwaltung, die integrierte Planung zur Erstellung des Master- plans für die Städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld an das inter- disziplinäre Planungsteam, welches im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs ausgewählt wird, zu vergeben. 3. beschließt die Verfahrensbegleitung und Moderation des wettbewerblichen Dia- logs an ein fachkundiges, leistungsfähiges Moderationsbüro mit Erfahrungen in entsprechenden Prozessen gemäß der städtischen Vergaberichtlinien zu ver- geben und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung. 4. stellt den Bedarf für den wettbewerblichen Dialog, die Verfahrensbegleitun g und Moderation sowie für die integrierte Planung und die notwendigen Gutachten gemäß der Begründung fest. Die Gesamtkosten für den Wettbewerblichen Dia- log, die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros sowie der erforderlichen Gutachten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt circa 1,24 Millionen Euro (brutto). Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke, SPD), Herrn Kerpen und Herrn Neumann (CDU) Abstimmungsergebnis über die Beschlussvorlage: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke, SPD), Herrn Kerpen und Herrn Neumann (CDU)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3536/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.12.2019
- Erstellt
- 10.10.2019 07:53