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3536/2019

Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städtebaulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kre

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.12.2019

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Anlage 1 Planungsprozess Kreuzfeld

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Ansehen

Anlage 4 Bedarfsprüfung durch Amt 14

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Zeitstrahl Planungsprozess

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Ansehen

Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss vom 009.12.2019

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Ansehen

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 6, 21.11.2019

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Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 3 Kostenkalkulation Bedarfsfeststellung

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Ansehen

Anlage 6 Beschluss StEA 05.12.2019 zu 3536-2019

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Ansehen

Anlage 1 Planungsprozess Kreuzfeld

1269 Zeichen

Planungsprozess zum neuen Stadtteil „Kreuzfeld“
Wettbewerblicher Dialog
Wettbewerbsverfahren oberhalb der EU-
Schwelle gem. § 119 (6) GWB
Teilnahmewettbewerb
Auswahl von 6 interdisziplinären 
Planungsteams (Architekten, Stadtplaner, 
Landschaftsplaner und Verkehrsplaner)
Qualifizierungsphase
Erarbeitung von 6 städtebaulichen 
Konzepten im Dialog mit Öffentlichkeit, 
Politik und Verwaltung
Vertiefungsphase
Vertiefung der Städtebaulichen 
Entwürfe der ausgewählten 3 
Planungsteams im Dialog mit 
Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung
Dialogphase
Auswahl der 3 besten Konzepte 
nach Kriterien für die engere Auswahl
Angebotsabgabe 
Bewertung nach Zuschlagskriterien
Integrierte Planung
Erstellung des Masterplans für die 
städtebauliche Entwicklung von Kreuzfeld aus 
dem Wettbewerbsentwurf
Bauleitplanung
Anpassung des Flächennutzungsplans sowie 
Erarbeitung und Beschluss des 
Bebauungsplans
Leitbildprozess
Erarbeitung eines Leitbildes für die räumliche 
Entwicklung von Kreuzfeld im kooperativen 
Verfahren
BeteiligteÖffentlichkeit
Planungswerkstatt 1
Planungswerkstatt 2
Auswahl der Planungsteams
nach Eignungskriterien
Beauftragung des Planungsteams 
für die integrierte Planung
Anlage 1
Politik
Verwaltung
Begleitgremium
Verfahrensbegleitendes Moderationsbüro

Anlage 4 Bedarfsprüfung durch Amt 14

370 Zeichen

mir  
  
  
mit  
  
  
 
  
  
  
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-

Beschlussvorlage Rat

11209 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Löba Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3536/2019 
Freigabedatum 
11.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogverfahrens 
gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur 
Entwicklung eines städtebaulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein 
gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden 
Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe von Gutachten  
hier: Bedarfsfeststellung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat: 
1. beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 die Verwaltung mit 
der Ausschreibung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs nach § 119 Absatz (6) 
GWB und § 18 VgV als Verfahrensart zur Entwicklung eines Rahmenplanes und zur Vergabe 
der integrierten Planung für die städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld ge-
mäß des Leitbildes Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln. 
2. beauftragt die Verwaltung, die integrierte Planung zur Erstellung des Masterplans für die Städ-
tebauliche Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld an das interdisziplinäre Planungsteam, welches 
im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs ausgewählt wird, zu vergeben.  
3. beschließt die Verfahrensbegleitung und Moderation des wettbewerblichen Dialogs an ein fach-
kundiges, leistungsfähiges Moderationsbüro mit Erfahrungen in entsprechenden Prozessen 
gemäß der städtischen Vergaberichtlinien zu vergeben und beauftragt die Verwaltung mit der 
Ausschreibung. 
4. stellt den Bedarf für den wettbewerblichen Dialog, die Verfahrensbegleitung und Moderation 
sowie für die integrierte Planung und die notwendigen Gutachten gemäß der Begründung fest. 
Die Gesamtkosten für den Wettbewerblichen Dialog, die Beauftragung eines verfahrensbeglei-
tenden Moderationsbüros sowie der erforderlichen Gutachten belaufen sich voraussichtlich auf 
insgesamt circa 1,24 Millionen Euro (brutto). 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  circa 1.235.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Begründung der Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs zur Konkretisierung des städ-
tebaulichen Konzeptes sowie zur Auswahl eines interdisziplinären Planungsteams zur Ent-
wicklung des Masterplans für Kreuzfeld 
 
Um den Leitbildprozess für den neuen Stadtteil Kreuzfeld in eine städtebauliche Planung zu überfüh-
ren und das bereits im Leitbildprozess erfolgte, kooperative Verfahren mit Einbezug einer breiten Öf-
fentlichkeit fortzuführen schlägt die Verwaltung die Durchführung eines „Wettbewerblichen Dialogs“ 
gemäß § 119 (6) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 18 Verordnung über die 
Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vor. Der Wettbewerbliche Dialog ist ein Vergabeverfahren, in 
dem erste städtebauliche Konzepte in Form von Rahmenplänen dialogisch entwickelt werden und ein 
interdisziplinäres Planungsteam für die integrierte Planung zur Erstellung eines städtebaulichen Mas-
terplans ausgewählt wird.  
 
Der Wettbewerbliche Dialog umfasst einen vorgeschalteten europaweit ausgeschriebenen Teilnah-
mewettbewerb. Aus den sich bewerbenden interdisziplinären Planungsteams werden anhand von zu 
definierenden Eignungskriterien sechs Planungsteams für die erste Phase des sich anschließenden 
wettbewerblichen Dialogverfahrens ausgewählt.  
 
Der wettbewerbliche Dialog erfolgt in zwei Phasen (1. Qualifizierungsphase, 2. Vertiefungsphase). 
Jeweils zu Beginn der beiden Phasen des wettbewerblichen Dialogs wird eine Planungswerkstatt 
durchgeführt, in der die teilnehmenden Planungsteams ihre Wettbewerbsentwürfe mit der Öffentlich-
keit und mit den Vertretern aus Politik und Verwaltung diskutieren und weiterentwickeln. Im Anschluss 
an die jeweilige Planungswerkstatt haben die Planungsteams drei Monate Zeit die aus der Diskussion 
gewonnenen Erkenntnisse in die städtebauliche Konzeption aufzunehmen und ihre Entwürfe zu über-
arbeiten. Das Verfahren vom Leitbild zum Bebauungsplan mit detaillierter Darstellung des Wettbe-
werblichen Dialogs ist als Anlage 1 beigefügt.

3 
Ein Begleitgremium aus Vertretern der Politik, der Verwaltung und externen Fachleuten als Sach- und 
Fachberater begleitet den Wettbewerblichen Dialog durch die Teilnahme an den Planungswerkstät-
ten. Das Begleitgremium spricht Empfehlungen zur Auswahl der Entwürfe der einzelnen Planungs-
teams in den Auswahlsitzungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen wird die Erfüllung der Krite-
rien für die engere Auswahl der Planungsbüros für die zweite Dialogphase sowie letztlich für die Erfül-
lung der Zuschlagskriterien zur Vergabe der integrierten Planung an eines der teilnehmenden Pla-
nungsteams am Ende des Dialogverfahrens geprüft. 
 
Für die erste Phase des wettbewerblichen Dialogs (Qualifizierungsphase) ist eine Aufwandsentschä-
digung für die Planungsleistungen der teilnehmenden sechs Planungsteams von je 29.750 Euro (brut-
to) vorgesehen. Die drei Planungsteams mit den besten Entwürfen werden nach der ersten Phase für 
eine Vertiefung in der zweiten Dialogphase mit Hinblick auf die Empfehlungen aus dem Begleitgremi-
um ausgewählt und zur vertiefenden Bearbeitung eingeladen.  
 
In der zweiten Phase (Vertiefungsphase) findet abermalig eine öffentliche Planungswerkstatt statt, in 
der die drei ausgewählten Entwürfe im dialogischen Verfahren zwischen Stadtverwaltung, Planungs-
teams, Politik und Öffentlichkeit weiterentwickelt werden. Für diese vertiefende Bearbeitung ist eine 
Aufwandsentschädigung von 41.650 (brutto) Euro pro Planungsteam vorgesehen. 
 
Anhand der Empfehlung des Begleitgremiums unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien wird der 
Siegerentwurf nach der zweiten Phase des wettbewerblichen Dialogs ausgewählt und das entspre-
chende Planungsteam mit der Integrierten Planung zur Erarbeitung des Masterplans beauftragt. 
 
Das ausgewählte Planungsteam hat im Rahmen der integrierten Planung die Aufgabe, den Sieger-
entwurf unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachämter und Behörden sowie sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange zu einem Masterplan als Grundlage für die Entwicklung des neuen Stadtteils 
Kreuzfeld weiter zu qualifizieren. Das Begleitgremium aus dem Wettbewerblichen Dialog begleitet 
auch die integrierte Planungsphase. Für diesen Arbeitsschritt werden rund 150.000 Euro (brutto) ver-
anschlagt. 
 
Der Masterplan wird im Rahmen des sich anschließenden Bauleitplanverfahrens in das erforderliche 
Baurecht als Grundlage für die bauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfelds überführt. Die 
Zeitplanung vom Leitbild zum Bebauungsplan ist in Anlage 2 dargestellt. 
 
Aufgrund der Aufgabenkomplexität und des Verfahrensumfangs zur Erarbeitung eines städtebauli-
chen Konzeptes für die Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld übersteigen die ermittelten vo-
raussichtlichen Verfahrenskosten den EU-Schwellenwert von 221.000 Euro (netto). Damit erfolgt die 
Vergabe nach den Anforderungen für Verfahren im Oberschwellenbereich gemäß der Verordnung 
über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV. Eine Übersicht über die geschätzten Kosten ist als Anla-
ge 3 beigefügt. 
 
Begründung der Ausschreibung und Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderati-
onsbüros 
 
Für die Durchführung des Wettbewerblichen Dialogs einschließlich der Moderation der Planungs-
werkstätten ist ein verfahrensbegleitendes Moderationsbüro erforderlich. Zugunsten einer nahtlosen 
Überführung des Wettbewerblichen Dialogs in die integrierte Planung soll das verfahrensbegleitende 
Moderationsbüro auch in dieser Planungsphase weiterbeauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen 
sich hier auf ca. 207.000 Euro (brutto). 
 
Aufgrund der Bedeutung dieses Auftragsgegenstandes im Bereich der Wettbewerbs- und Verfah-
rensbetreuung ist davon auszugehen, dass die vorliegende Beauftragung eines Planungsbüros bin-
nenmarktrelevant ist. Aus diesem Grund ist eine Ausschreibung zur Beauftragung eines verfahrens-
begleitenden Moderationsbüros erforderlich.

4 
Begründung der Vergabe externer Gutachten 
 
Ergänzend zu einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Dienststellen und der 
Träger öffentlicher Belange ist es sowohl für die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes für 
Kreuzfeld als auch für die sich an die integrierte Planung anschließende Bauleitplanung erforderlich, 
folgende Gutachten anzufertigen: 
 
 Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept 
 Flora-Fauna-Habitat Verträglichkeits-Vorprüfung 
 Artenschutzrechtliche Untersuchung Stufe II 
 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 
 Erschütterungsuntersuchung des S-Bahntunnels 
 Archäologische Prospektion (Bodendenkmalschutz) 
 Schalltechnische Gutachten – Einwirkungen aus Schienen- und Straßenverkehr 
 Entwässerungskonzept 
 Energiekonzept 
 
Die Gutachten werde für die integrierte Planung und die sich anschließende formelle Bauleitplanung 
fortgeschrieben und finalisiert. Die Verwaltung kann diese Untersuchungen nicht durchführen, da bei 
den Mitarbeiter/innen bei 61 nicht die entsprechende Qualifikation vorliegt und die jeweiligen Fachäm-
ter nicht über ausreichende Personalkapazitäten verfügen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die 
einzelnen genannten Gutachten an fachlich geeignete Büros zu vergeben. Die Kostenschätzung für 
die Gutachten beläuft sich auf circa 490.000 Euro (brutto). Die Aufstellung der Kosten für die einzel-
nen Gutachten ist der Kostenübersicht in Anlage 3 zu entnehmen. 
 
Finanzierung 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Haushaltsplan 
2020/2021 im Haushaltsjahr 2020 mit 0,9 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2021 mit 0,35 Mio. Euro im 
Teilergebnisplan 0901, Stadtplanung, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen zur Verfügung 
 
 
Weiteres Vorgehen und Einbeziehung des Stadtentwicklungsausschusses 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss wird nach der Bedarfsfeststellung durch den Rat im Weiteren re-
gelmäßig über die Organisation und die Inhalte des wettbewerblichen Dialogs und die integrierte Pla-
nung in Kenntnis gesetzt.  
 
 
Anlagen 
 
1 Planungsprozess zum neuen Stadtteil Kreuzfeld 
2 Zeitstrahl Planungsprozess 
3 Kostenkalkulation Bedarfsfeststellung 
4 Bedarfsprüfung durch Amt 14

Anlage 2 Zeitstrahl Planungsprozess

1160 Zeichen

Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
* * °
* * °
* *
* * *
*
° °
verfahrensbegleitende Moderation verfahrensbegleitende Moderation
Gutachten (A) Gutachten für den Wettbewerblichen Dialog (B) Gutachten(fortschreibung) 
Öffentliche 
Auftaktveranstaltung und 
Planungswerkstatt im 
Wettbewerblichen Dialog 
Phase 1
Öffentliche Planungs-werkstatt 
im Wettbewerblichen Dialog 
Phase 2
Abschlussveranstaltung des 
Wettbewerblichen Dialogs
Anlage 2 
Zeitstrahl | Planungsphasen der Ausschreibung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros, des 
Wettbewerblichen Dialogs, der Integrierten Planung und der Bauleitplanung für Kreuzfeld
nationale 
Ausschreibung
2019
Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentlichkeitsbeteiligungen im 
Rahmen der Integrierten Planung
Öffentlichkeitsbeteiligungen im 
Rahmen der Bauleitplanung
Integrierte Planung
2022
Bauleitplanung
Planungsphasen
Phase 1EU-Teilnahe-
wettbewerb Phase 2
Öffentliche 
Abschlussveranstaltung der 
Integrierten Planung
2020 2021
Verfahrensbegleitende 
Moderation
Wettbewerblicher Dialog

Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss vom 009.12.2019

2757 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 10.12.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll  der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 09.12.2019  
öffentlich 
10.19 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerbli-
chen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie 
der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städte-
baulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein 
gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfah-
rensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe 
von Gutachten  
hier: Bedarfsfeststellung 
3536/2019 
Beschluss in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses und der Be-
zirksvertretung Chorweiler: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten 
Beschlussvorschlages: 
 
Der Rat: 
1. beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 die 
Verwaltung mit der Ausschreibung und Durchführung eines Wettbewerblichen 
Dialogs nach § 119 Absatz (6) GWB und § 18 VgV als Verfahrensart zur Ent-
wicklung eines Rahmenplanes und zur Vergabe der integrierten Planung für die 
städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld gemäß des Leitbi l-
des Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln. 
2. beauftragt die Verwaltung, die integrierte Planung zur Erstellung des Master-
plans für die Städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld an das inter-
disziplinäre Planungsteam, welches im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs 
ausgewählt wird, zu vergeben.  
3. beschließt die Verfahrensbegleitung und Moderation des wettbewerblichen Dia-
logs an ein fachkundiges, leistungsfähiges Moderationsbüro mit Erfahrungen in 
entsprechenden Prozessen gemäß der städtischen Vergaberichtlinien zu ver-

geben und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung. 
4. stellt den Bedarf für den wettbewerblichen Dialog, die Verfahrensbegleitung und 
Moderation sowie für die integrierte Planung und die notwendigen Gutachten 
gemäß der Begründung fest. Die Gesamtkosten für den Wettbewerblichen Dia-
log, die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros sowie 
der erforderlichen Gutachten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt circa 
1,24 Millionen Euro (brutto). 
und beschließt, dass in der Anlage 1 der Beschlussvorlage noch folgende 
Blöcke eingefügt werden: 
 
- In der Dialogphase zwischen Qualifizierungsphase und Auswahl der 3 
besten 
 Konzepte der Block „Konzept Bildungscampus“ 
-  Zwischen Angebotsabgabe und Beauftragung des Planungsteams der 
Block 
 „Planungsbeschluss Blumenbergsweg“  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 6, 21.11.2019

2999 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 21.11.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 48. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 21.11.2019 
öffentlich 
9.2.4 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerbli- 
chen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie 
der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städte- 
baulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein 
gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfah- 
rensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe 
von Gutachten  
hier: Bedarfsfeststellung 
3536/2019 
Zusatzbeschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, dass in der Anlage 1 der Beschlussvor- 
lage noch folgende Blöcke eingefügt werden: 
- In der Dialogphase zwischen Qualifizierungsphase und Auswahl der 3 besten 
Konzepte der Block „Konzept Bildungscampus“  
- Zwischen Angebotsabgabe und Beauftragung des Planungsteams der Block 
„Planungsbeschluss Blumenbergsweg“  
Beschluss über die Beschlussvorlage: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat: 
1. beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/202 1 die 
Verwaltung mit der Ausschreibung und Durchführung eines Wettbewerblichen 
Dialogs nach § 119 Absatz (6) GWB und § 18 VgV als Verfahrensart zur Ent- 
wicklung eines Rahmenplanes und zur Vergabe der integrierten Planung für die 
städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld gemäß des Leitbil-
des Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln. 
2. beauftragt die Verwaltung, die integrierte Planung zur Erstellung des Master- 
plans für die Städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld an das inter- 
disziplinäre Planungsteam, welches im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs 
ausgewählt wird, zu vergeben.

3. beschließt die Verfahrensbegleitung und Moderation des wettbewerblichen Dia- 
logs an ein fachkundiges, leistungsfähiges Moderationsbüro mit Erfahrungen in 
entsprechenden Prozessen gemäß der städtischen Vergaberichtlinien zu ver- 
geben und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung. 
4. stellt den Bedarf für den wettbewerblichen Dialog, die Verfahrensbegleitun g und 
Moderation sowie für die integrierte Planung und die notwendigen Gutachten 
gemäß der Begründung fest. Die Gesamtkosten für den Wettbewerblichen Dia- 
log, die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros sowie 
der erforderlichen Gutachten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt circa 
1,24 Millionen Euro (brutto). 
 
Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss: 
 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke, SPD), Herrn Kerpen und 
Herrn Neumann (CDU) 
 
Abstimmungsergebnis über die Beschlussvorlage: 
 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke, SPD), Herrn Kerpen und 
Herrn Neumann (CDU)

Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

1613 Zeichen

Anlage 0 
 
zu Beschlussvorlage Nr. 3536/2019 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr. 3536/2019 
Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerblichen 
Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden 
integrierten Planung zur Entwicklung eines städtebaulichen Masterplans auf 
Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die 
Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über 
die Vergabe von Gutachten. Bedarfsfeststellung 
 
 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit 
 
Ein umfangreicher Abstimmungsprozess war für die Erstellung der Beschlussvorlage 
3536/2019 zum städtebaulichen Qualifizierungsverfahren und zur Bedarfsfeststellung erfor-
derlich. Dieser hat die Fertigstellung der Beschlussvorlage verzögert. 
 
Für eine zeitnahe Vergaben der Verfahrensbegleitung und Moderation, der Gutachten und 
des wettbewerblichen Dialogs zur Planung des neuen Stadtteils Kreuzfeld im ersten Quartal 
2020 und damit zur Deckung des dringenden Bedarfs an Wohnungen ist ein zeitnaher Be-
schluss erforderlich. Mit einem avisierten Ratsbeschluss am 12.12.2019 kann der vorgese-
hene Zeitplan eingehalten werden. 
 
Sollte der Sitzungslauf im November und Dezember 2019 nicht eingehalten werden, kann 
der Rat der Stadt Köln erst zum nächsten Termin am 06.02.2020 die Beschlussvorlage Nr. 
3536/2019 beschließen. Die notwendigen Vergaben für den Wettbewerblichen Dialog und 
die integrierte Planung und damit die einzelnen Planungsschritte zur städtebaulichen Ent-
wicklung des Stadtteils Kreuzfeld würden sich daraufhin verzögern.

Anlage 3 Kostenkalkulation Bedarfsfeststellung

2344 Zeichen

Stand 10.10.2019 
Honorar Teilnahmewettbewerb 7.560 €
Honorarsumme Moderation WD 63.720 €
Honorarsumme Moderation integrierte Planung 50.058 €
Regiekosten (Wettbewerblicher Dialog + integrierte Planung) 53.000 €
Summe 174.338 €
zzgl. 19 % MwSt. 33.124 €
Kosten (brutto) 207.462 €
Wettbewerblicher Dialog 
Gesamthonorarskosten Planungsbüros 255.000 €
Gremienkosten 67.720 €
Summe 322.720 €
zzgl. 19 % MwSt. 61.317 €
Kosten (brutto) 384.037 €
Intergrierte Planung 
Honorar für das beauftragte Planungsbüro 60.000 €
Begleitgremium Integrierte Planung 66.000 €
Summe 126.000 €
zzgl. 19 % MwSt. 23.940 €
Kosten (brutto) 149.940 €
Gutachten 
Verkehrsgutachten 20.000 €
FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung 5.000 €
Artenschutzrechtliche Untersuchung Stufe II 20.000 €
Erschütterungsuntersuchung S-Bahn-Tunnel 7.500 €
Archäologische Prospektion - Baggersondagen (Kostenschätzung 4512) 250.000 €
Schalltechnisches Gutachten - Einwirkungen aus Schienen- und Straßenverkehrslärm 
7.500 €
Mobilitätskonzept 50.000 €
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LPF) einschließlich Abarbeitung der 
Eingriffsregelung 30.000 €
Entwässerung / Verickerung / Umgang mit Starkregen (Überflutungsnachweis) 5.000 €
Energiekonzept (Beschluss Klimanotstand) 10.000 €
Erweiterung des Schalltechnischen Gutachtens - Anpassung an Planungskonzept / B- 
Plan-Entwurf, Auswirkungen der Planung 10.000 €
Summe 415.000 €
zzgl. 19 % MwSt. 78.850 €
Kosten (brutto) 493.850 €
Gesamtkosten (netto) 1.038.058 €
zzgl. 19 % MwSt. 197.231 €
Gesamtkosten (brutto, gerundet) 1.235.000 €
Kostenkalkulation zur Bedarfsfestsetzung und Vergabe 
Moderationsbüro zum Wettbewerblichen Dialog und der Integrierten Planung 
Anlage 3 
Entwicklung des neuen Stadtteils "Kreuzfeld" 
1|2

Kostenübersicht in den Jahren 2020 und 2021 
Anlässe 2020 2021 
Honorar Moderationsbüro Teilnahmewettbewerb 8.996 €
Wettbewerblicher Dialog 303.450 €
Honorar Moderation Wettbewerblicher Dialog 75.827 €
Begleitgremium Wettbewerblicher Dialog 80.587 €
Gutachten Teil (A) 368.900 €
Regiekosten Wettbewerblicher Dialog 38.080 €
Planungsbüro Integrierte Planung 71.400 €
Honorar Moderation Integrierte Planung 59.292 €
Gutachten Teil (B) 124.950 €
Begleitgremium Integrierte Planung 78.540 €
Regiekosten Integrierte Planung 24.990 €
Gesamtkosten im jeweiligen Jahr 875.840 € 359.172 €
1.235.000 €Summe (brutto, gerundet) 
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Anlage 6 Beschluss StEA 05.12.2019 zu 3536-2019

2737 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 09.12.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 44. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 05.12.2019  
öffentlich 
6.7 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerbli-
chen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie 
der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städte-
baulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein 
gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfah-
rensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe 
von Gutachten  
hier: Bedarfsfeststellung 
3536/2019 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Bezirks-
vertretung Chorweiler an und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlus-
ses: 
 
Der Rat: 
1. beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 die 
Verwaltung mit der Ausschreibung und Durchführung eines Wettbewerblichen 
Dialogs nach § 119 Absatz (6) GWB und § 18 VgV als Verfahrensart zur Ent-
wicklung eines Rahmenplanes und zur Vergabe der integrierten Planung für die 
städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld gemäß des Leitbil-
des Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln. 
2. beauftragt die Verwaltung, die integrierte Planung zur Erstellung des Master-
plans für die Städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld an das inter-
disziplinäre Planungsteam, welches im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs 
ausgewählt wird, zu vergeben.  
3. beschließt die Verfahrensbegleitung und Moderation des wettbewerblichen Dia-
logs an ein fachkundiges, leistungsfähiges Moderationsbüro mit Erfahrungen in 
entsprechenden Prozessen gemäß der städtischen Vergaberichtlinien zu ver-

geben und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung. 
4. stellt den Bedarf für den wettbewerblichen Dialog, die Verfahrensbegleitung und 
Moderation sowie für die integrierte Planung und die notwendigen Gutachten 
gemäß der Begründung fest. Die Gesamtkosten für den Wettbewerblichen Dia-
log, die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros sowie 
der erforderlichen Gutachten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt circa 
1,24 Millionen Euro (brutto). 
und beschließt, dass in der Anlage 1 der Beschlussvorlage noch folgende 
Blöcke eingefügt werden: 
 
- In der Dialogphase zwischen Qualifizierungsphase und Auswahl der 3 
besten 
 Konzepte der Block „Konzept Bildungscampus“ 
-  Zwischen Angebotsabgabe und Beauftragung des Planungsteams der 
Block 
 „Planungsbeschluss Blumenbergsweg“  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (5)

21.11.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Blumenbergsweg

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Details

Aktenzeichen
3536/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.12.2019
Erstellt
10.10.2019 07:53