3536/2019
Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städtebaulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kre
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Anlage 1 Planungsprozess Kreuzfeld
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Planungsprozess zum neuen Stadtteil „Kreuzfeld“ Wettbewerblicher Dialog Wettbewerbsverfahren oberhalb der EU- Schwelle gem. § 119 (6) GWB Teilnahmewettbewerb Auswahl von 6 interdisziplinären Planungsteams (Architekten, Stadtplaner, Landschaftsplaner und Verkehrsplaner) Qualifizierungsphase Erarbeitung von 6 städtebaulichen Konzepten im Dialog mit Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung Vertiefungsphase Vertiefung der Städtebaulichen Entwürfe der ausgewählten 3 Planungsteams im Dialog mit Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung Dialogphase Auswahl der 3 besten Konzepte nach Kriterien für die engere Auswahl Angebotsabgabe Bewertung nach Zuschlagskriterien Integrierte Planung Erstellung des Masterplans für die städtebauliche Entwicklung von Kreuzfeld aus dem Wettbewerbsentwurf Bauleitplanung Anpassung des Flächennutzungsplans sowie Erarbeitung und Beschluss des Bebauungsplans Leitbildprozess Erarbeitung eines Leitbildes für die räumliche Entwicklung von Kreuzfeld im kooperativen Verfahren BeteiligteÖffentlichkeit Planungswerkstatt 1 Planungswerkstatt 2 Auswahl der Planungsteams nach Eignungskriterien Beauftragung des Planungsteams für die integrierte Planung Anlage 1 Politik Verwaltung Begleitgremium Verfahrensbegleitendes Moderationsbüro
Anlage 4 Bedarfsprüfung durch Amt 14
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mir mit netto mit -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Sa Vorlagen-Nummer 3536/2019 Freigabedatum 11.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städtebaulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe von Gutachten hier: Bedarfsfeststellung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat: 1. beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 die Verwaltung mit der Ausschreibung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs nach § 119 Absatz (6) GWB und § 18 VgV als Verfahrensart zur Entwicklung eines Rahmenplanes und zur Vergabe der integrierten Planung für die städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld ge- mäß des Leitbildes Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln. 2. beauftragt die Verwaltung, die integrierte Planung zur Erstellung des Masterplans für die Städ- tebauliche Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld an das interdisziplinäre Planungsteam, welches im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs ausgewählt wird, zu vergeben. 3. beschließt die Verfahrensbegleitung und Moderation des wettbewerblichen Dialogs an ein fach- kundiges, leistungsfähiges Moderationsbüro mit Erfahrungen in entsprechenden Prozessen gemäß der städtischen Vergaberichtlinien zu vergeben und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung. 4. stellt den Bedarf für den wettbewerblichen Dialog, die Verfahrensbegleitung und Moderation sowie für die integrierte Planung und die notwendigen Gutachten gemäß der Begründung fest. Die Gesamtkosten für den Wettbewerblichen Dialog, die Beauftragung eines verfahrensbeglei- tenden Moderationsbüros sowie der erforderlichen Gutachten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt circa 1,24 Millionen Euro (brutto). Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme circa 1.235.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Begründung der Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs zur Konkretisierung des städ- tebaulichen Konzeptes sowie zur Auswahl eines interdisziplinären Planungsteams zur Ent- wicklung des Masterplans für Kreuzfeld Um den Leitbildprozess für den neuen Stadtteil Kreuzfeld in eine städtebauliche Planung zu überfüh- ren und das bereits im Leitbildprozess erfolgte, kooperative Verfahren mit Einbezug einer breiten Öf- fentlichkeit fortzuführen schlägt die Verwaltung die Durchführung eines „Wettbewerblichen Dialogs“ gemäß § 119 (6) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 18 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vor. Der Wettbewerbliche Dialog ist ein Vergabeverfahren, in dem erste städtebauliche Konzepte in Form von Rahmenplänen dialogisch entwickelt werden und ein interdisziplinäres Planungsteam für die integrierte Planung zur Erstellung eines städtebaulichen Mas- terplans ausgewählt wird. Der Wettbewerbliche Dialog umfasst einen vorgeschalteten europaweit ausgeschriebenen Teilnah- mewettbewerb. Aus den sich bewerbenden interdisziplinären Planungsteams werden anhand von zu definierenden Eignungskriterien sechs Planungsteams für die erste Phase des sich anschließenden wettbewerblichen Dialogverfahrens ausgewählt. Der wettbewerbliche Dialog erfolgt in zwei Phasen (1. Qualifizierungsphase, 2. Vertiefungsphase). Jeweils zu Beginn der beiden Phasen des wettbewerblichen Dialogs wird eine Planungswerkstatt durchgeführt, in der die teilnehmenden Planungsteams ihre Wettbewerbsentwürfe mit der Öffentlich- keit und mit den Vertretern aus Politik und Verwaltung diskutieren und weiterentwickeln. Im Anschluss an die jeweilige Planungswerkstatt haben die Planungsteams drei Monate Zeit die aus der Diskussion gewonnenen Erkenntnisse in die städtebauliche Konzeption aufzunehmen und ihre Entwürfe zu über- arbeiten. Das Verfahren vom Leitbild zum Bebauungsplan mit detaillierter Darstellung des Wettbe- werblichen Dialogs ist als Anlage 1 beigefügt. 3 Ein Begleitgremium aus Vertretern der Politik, der Verwaltung und externen Fachleuten als Sach- und Fachberater begleitet den Wettbewerblichen Dialog durch die Teilnahme an den Planungswerkstät- ten. Das Begleitgremium spricht Empfehlungen zur Auswahl der Entwürfe der einzelnen Planungs- teams in den Auswahlsitzungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen wird die Erfüllung der Krite- rien für die engere Auswahl der Planungsbüros für die zweite Dialogphase sowie letztlich für die Erfül- lung der Zuschlagskriterien zur Vergabe der integrierten Planung an eines der teilnehmenden Pla- nungsteams am Ende des Dialogverfahrens geprüft. Für die erste Phase des wettbewerblichen Dialogs (Qualifizierungsphase) ist eine Aufwandsentschä- digung für die Planungsleistungen der teilnehmenden sechs Planungsteams von je 29.750 Euro (brut- to) vorgesehen. Die drei Planungsteams mit den besten Entwürfen werden nach der ersten Phase für eine Vertiefung in der zweiten Dialogphase mit Hinblick auf die Empfehlungen aus dem Begleitgremi- um ausgewählt und zur vertiefenden Bearbeitung eingeladen. In der zweiten Phase (Vertiefungsphase) findet abermalig eine öffentliche Planungswerkstatt statt, in der die drei ausgewählten Entwürfe im dialogischen Verfahren zwischen Stadtverwaltung, Planungs- teams, Politik und Öffentlichkeit weiterentwickelt werden. Für diese vertiefende Bearbeitung ist eine Aufwandsentschädigung von 41.650 (brutto) Euro pro Planungsteam vorgesehen. Anhand der Empfehlung des Begleitgremiums unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien wird der Siegerentwurf nach der zweiten Phase des wettbewerblichen Dialogs ausgewählt und das entspre- chende Planungsteam mit der Integrierten Planung zur Erarbeitung des Masterplans beauftragt. Das ausgewählte Planungsteam hat im Rahmen der integrierten Planung die Aufgabe, den Sieger- entwurf unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachämter und Behörden sowie sonstiger Trä- ger öffentlicher Belange zu einem Masterplan als Grundlage für die Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld weiter zu qualifizieren. Das Begleitgremium aus dem Wettbewerblichen Dialog begleitet auch die integrierte Planungsphase. Für diesen Arbeitsschritt werden rund 150.000 Euro (brutto) ver- anschlagt. Der Masterplan wird im Rahmen des sich anschließenden Bauleitplanverfahrens in das erforderliche Baurecht als Grundlage für die bauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfelds überführt. Die Zeitplanung vom Leitbild zum Bebauungsplan ist in Anlage 2 dargestellt. Aufgrund der Aufgabenkomplexität und des Verfahrensumfangs zur Erarbeitung eines städtebauli- chen Konzeptes für die Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld übersteigen die ermittelten vo- raussichtlichen Verfahrenskosten den EU-Schwellenwert von 221.000 Euro (netto). Damit erfolgt die Vergabe nach den Anforderungen für Verfahren im Oberschwellenbereich gemäß der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV. Eine Übersicht über die geschätzten Kosten ist als Anla- ge 3 beigefügt. Begründung der Ausschreibung und Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderati- onsbüros Für die Durchführung des Wettbewerblichen Dialogs einschließlich der Moderation der Planungs- werkstätten ist ein verfahrensbegleitendes Moderationsbüro erforderlich. Zugunsten einer nahtlosen Überführung des Wettbewerblichen Dialogs in die integrierte Planung soll das verfahrensbegleitende Moderationsbüro auch in dieser Planungsphase weiterbeauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich hier auf ca. 207.000 Euro (brutto). Aufgrund der Bedeutung dieses Auftragsgegenstandes im Bereich der Wettbewerbs- und Verfah- rensbetreuung ist davon auszugehen, dass die vorliegende Beauftragung eines Planungsbüros bin- nenmarktrelevant ist. Aus diesem Grund ist eine Ausschreibung zur Beauftragung eines verfahrens- begleitenden Moderationsbüros erforderlich. 4 Begründung der Vergabe externer Gutachten Ergänzend zu einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Dienststellen und der Träger öffentlicher Belange ist es sowohl für die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes für Kreuzfeld als auch für die sich an die integrierte Planung anschließende Bauleitplanung erforderlich, folgende Gutachten anzufertigen: Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept Flora-Fauna-Habitat Verträglichkeits-Vorprüfung Artenschutzrechtliche Untersuchung Stufe II Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Erschütterungsuntersuchung des S-Bahntunnels Archäologische Prospektion (Bodendenkmalschutz) Schalltechnische Gutachten – Einwirkungen aus Schienen- und Straßenverkehr Entwässerungskonzept Energiekonzept Die Gutachten werde für die integrierte Planung und die sich anschließende formelle Bauleitplanung fortgeschrieben und finalisiert. Die Verwaltung kann diese Untersuchungen nicht durchführen, da bei den Mitarbeiter/innen bei 61 nicht die entsprechende Qualifikation vorliegt und die jeweiligen Fachäm- ter nicht über ausreichende Personalkapazitäten verfügen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die einzelnen genannten Gutachten an fachlich geeignete Büros zu vergeben. Die Kostenschätzung für die Gutachten beläuft sich auf circa 490.000 Euro (brutto). Die Aufstellung der Kosten für die einzel- nen Gutachten ist der Kostenübersicht in Anlage 3 zu entnehmen. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Haushaltsplan 2020/2021 im Haushaltsjahr 2020 mit 0,9 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2021 mit 0,35 Mio. Euro im Teilergebnisplan 0901, Stadtplanung, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen zur Verfügung Weiteres Vorgehen und Einbeziehung des Stadtentwicklungsausschusses Der Stadtentwicklungsausschuss wird nach der Bedarfsfeststellung durch den Rat im Weiteren re- gelmäßig über die Organisation und die Inhalte des wettbewerblichen Dialogs und die integrierte Pla- nung in Kenntnis gesetzt. Anlagen 1 Planungsprozess zum neuen Stadtteil Kreuzfeld 2 Zeitstrahl Planungsprozess 3 Kostenkalkulation Bedarfsfeststellung 4 Bedarfsprüfung durch Amt 14
Anlage 2 Zeitstrahl Planungsprozess
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Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez * * ° * * ° * * * * * * ° ° verfahrensbegleitende Moderation verfahrensbegleitende Moderation Gutachten (A) Gutachten für den Wettbewerblichen Dialog (B) Gutachten(fortschreibung) Öffentliche Auftaktveranstaltung und Planungswerkstatt im Wettbewerblichen Dialog Phase 1 Öffentliche Planungs-werkstatt im Wettbewerblichen Dialog Phase 2 Abschlussveranstaltung des Wettbewerblichen Dialogs Anlage 2 Zeitstrahl | Planungsphasen der Ausschreibung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros, des Wettbewerblichen Dialogs, der Integrierten Planung und der Bauleitplanung für Kreuzfeld nationale Ausschreibung 2019 Beteiligung der Öffentlichkeit Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Integrierten Planung Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Bauleitplanung Integrierte Planung 2022 Bauleitplanung Planungsphasen Phase 1EU-Teilnahe- wettbewerb Phase 2 Öffentliche Abschlussveranstaltung der Integrierten Planung 2020 2021 Verfahrensbegleitende Moderation Wettbewerblicher Dialog
Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss vom 009.12.2019
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Anlage 7 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 10.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.12.2019 öffentlich 10.19 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerbli- chen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städte- baulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfah- rensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe von Gutachten hier: Bedarfsfeststellung 3536/2019 Beschluss in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses und der Be- zirksvertretung Chorweiler: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages: Der Rat: 1. beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 die Verwaltung mit der Ausschreibung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs nach § 119 Absatz (6) GWB und § 18 VgV als Verfahrensart zur Ent- wicklung eines Rahmenplanes und zur Vergabe der integrierten Planung für die städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld gemäß des Leitbi l- des Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln. 2. beauftragt die Verwaltung, die integrierte Planung zur Erstellung des Master- plans für die Städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld an das inter- disziplinäre Planungsteam, welches im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs ausgewählt wird, zu vergeben. 3. beschließt die Verfahrensbegleitung und Moderation des wettbewerblichen Dia- logs an ein fachkundiges, leistungsfähiges Moderationsbüro mit Erfahrungen in entsprechenden Prozessen gemäß der städtischen Vergaberichtlinien zu ver- geben und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung. 4. stellt den Bedarf für den wettbewerblichen Dialog, die Verfahrensbegleitung und Moderation sowie für die integrierte Planung und die notwendigen Gutachten gemäß der Begründung fest. Die Gesamtkosten für den Wettbewerblichen Dia- log, die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros sowie der erforderlichen Gutachten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt circa 1,24 Millionen Euro (brutto). und beschließt, dass in der Anlage 1 der Beschlussvorlage noch folgende Blöcke eingefügt werden: - In der Dialogphase zwischen Qualifizierungsphase und Auswahl der 3 besten Konzepte der Block „Konzept Bildungscampus“ - Zwischen Angebotsabgabe und Beauftragung des Planungsteams der Block „Planungsbeschluss Blumenbergsweg“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 6, 21.11.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 21.11.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 48. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 21.11.2019 öffentlich 9.2.4 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerbli- chen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städte- baulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfah- rensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe von Gutachten hier: Bedarfsfeststellung 3536/2019 Zusatzbeschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, dass in der Anlage 1 der Beschlussvor- lage noch folgende Blöcke eingefügt werden: - In der Dialogphase zwischen Qualifizierungsphase und Auswahl der 3 besten Konzepte der Block „Konzept Bildungscampus“ - Zwischen Angebotsabgabe und Beauftragung des Planungsteams der Block „Planungsbeschluss Blumenbergsweg“ Beschluss über die Beschlussvorlage: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat: 1. beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/202 1 die Verwaltung mit der Ausschreibung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs nach § 119 Absatz (6) GWB und § 18 VgV als Verfahrensart zur Ent- wicklung eines Rahmenplanes und zur Vergabe der integrierten Planung für die städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld gemäß des Leitbil- des Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln. 2. beauftragt die Verwaltung, die integrierte Planung zur Erstellung des Master- plans für die Städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld an das inter- disziplinäre Planungsteam, welches im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs ausgewählt wird, zu vergeben. 3. beschließt die Verfahrensbegleitung und Moderation des wettbewerblichen Dia- logs an ein fachkundiges, leistungsfähiges Moderationsbüro mit Erfahrungen in entsprechenden Prozessen gemäß der städtischen Vergaberichtlinien zu ver- geben und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung. 4. stellt den Bedarf für den wettbewerblichen Dialog, die Verfahrensbegleitun g und Moderation sowie für die integrierte Planung und die notwendigen Gutachten gemäß der Begründung fest. Die Gesamtkosten für den Wettbewerblichen Dia- log, die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros sowie der erforderlichen Gutachten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt circa 1,24 Millionen Euro (brutto). Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke, SPD), Herrn Kerpen und Herrn Neumann (CDU) Abstimmungsergebnis über die Beschlussvorlage: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke, SPD), Herrn Kerpen und Herrn Neumann (CDU)
Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 zu Beschlussvorlage Nr. 3536/2019 Vorlagen-Nr. 3536/2019 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städtebaulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe von Gutachten. Bedarfsfeststellung hier: Begründung der Dringlichkeit Ein umfangreicher Abstimmungsprozess war für die Erstellung der Beschlussvorlage 3536/2019 zum städtebaulichen Qualifizierungsverfahren und zur Bedarfsfeststellung erfor- derlich. Dieser hat die Fertigstellung der Beschlussvorlage verzögert. Für eine zeitnahe Vergaben der Verfahrensbegleitung und Moderation, der Gutachten und des wettbewerblichen Dialogs zur Planung des neuen Stadtteils Kreuzfeld im ersten Quartal 2020 und damit zur Deckung des dringenden Bedarfs an Wohnungen ist ein zeitnaher Be- schluss erforderlich. Mit einem avisierten Ratsbeschluss am 12.12.2019 kann der vorgese- hene Zeitplan eingehalten werden. Sollte der Sitzungslauf im November und Dezember 2019 nicht eingehalten werden, kann der Rat der Stadt Köln erst zum nächsten Termin am 06.02.2020 die Beschlussvorlage Nr. 3536/2019 beschließen. Die notwendigen Vergaben für den Wettbewerblichen Dialog und die integrierte Planung und damit die einzelnen Planungsschritte zur städtebaulichen Ent- wicklung des Stadtteils Kreuzfeld würden sich daraufhin verzögern.
Anlage 3 Kostenkalkulation Bedarfsfeststellung
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Stand 10.10.2019 Honorar Teilnahmewettbewerb 7.560 € Honorarsumme Moderation WD 63.720 € Honorarsumme Moderation integrierte Planung 50.058 € Regiekosten (Wettbewerblicher Dialog + integrierte Planung) 53.000 € Summe 174.338 € zzgl. 19 % MwSt. 33.124 € Kosten (brutto) 207.462 € Wettbewerblicher Dialog Gesamthonorarskosten Planungsbüros 255.000 € Gremienkosten 67.720 € Summe 322.720 € zzgl. 19 % MwSt. 61.317 € Kosten (brutto) 384.037 € Intergrierte Planung Honorar für das beauftragte Planungsbüro 60.000 € Begleitgremium Integrierte Planung 66.000 € Summe 126.000 € zzgl. 19 % MwSt. 23.940 € Kosten (brutto) 149.940 € Gutachten Verkehrsgutachten 20.000 € FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung 5.000 € Artenschutzrechtliche Untersuchung Stufe II 20.000 € Erschütterungsuntersuchung S-Bahn-Tunnel 7.500 € Archäologische Prospektion - Baggersondagen (Kostenschätzung 4512) 250.000 € Schalltechnisches Gutachten - Einwirkungen aus Schienen- und Straßenverkehrslärm 7.500 € Mobilitätskonzept 50.000 € Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LPF) einschließlich Abarbeitung der Eingriffsregelung 30.000 € Entwässerung / Verickerung / Umgang mit Starkregen (Überflutungsnachweis) 5.000 € Energiekonzept (Beschluss Klimanotstand) 10.000 € Erweiterung des Schalltechnischen Gutachtens - Anpassung an Planungskonzept / B- Plan-Entwurf, Auswirkungen der Planung 10.000 € Summe 415.000 € zzgl. 19 % MwSt. 78.850 € Kosten (brutto) 493.850 € Gesamtkosten (netto) 1.038.058 € zzgl. 19 % MwSt. 197.231 € Gesamtkosten (brutto, gerundet) 1.235.000 € Kostenkalkulation zur Bedarfsfestsetzung und Vergabe Moderationsbüro zum Wettbewerblichen Dialog und der Integrierten Planung Anlage 3 Entwicklung des neuen Stadtteils "Kreuzfeld" 1|2 Kostenübersicht in den Jahren 2020 und 2021 Anlässe 2020 2021 Honorar Moderationsbüro Teilnahmewettbewerb 8.996 € Wettbewerblicher Dialog 303.450 € Honorar Moderation Wettbewerblicher Dialog 75.827 € Begleitgremium Wettbewerblicher Dialog 80.587 € Gutachten Teil (A) 368.900 € Regiekosten Wettbewerblicher Dialog 38.080 € Planungsbüro Integrierte Planung 71.400 € Honorar Moderation Integrierte Planung 59.292 € Gutachten Teil (B) 124.950 € Begleitgremium Integrierte Planung 78.540 € Regiekosten Integrierte Planung 24.990 € Gesamtkosten im jeweiligen Jahr 875.840 € 359.172 € 1.235.000 €Summe (brutto, gerundet) 2|2
Anlage 6 Beschluss StEA 05.12.2019 zu 3536-2019
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 09.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 44. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2019 öffentlich 6.7 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerbli- chen Dialogverfahrens gemäß § 119 Abs. (6) GWB und § 18 VgV sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwicklung eines städte- baulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfah- rensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe von Gutachten hier: Bedarfsfeststellung 3536/2019 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Bezirks- vertretung Chorweiler an und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlus- ses: Der Rat: 1. beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 die Verwaltung mit der Ausschreibung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs nach § 119 Absatz (6) GWB und § 18 VgV als Verfahrensart zur Ent- wicklung eines Rahmenplanes und zur Vergabe der integrierten Planung für die städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld gemäß des Leitbil- des Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln. 2. beauftragt die Verwaltung, die integrierte Planung zur Erstellung des Master- plans für die Städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld an das inter- disziplinäre Planungsteam, welches im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs ausgewählt wird, zu vergeben. 3. beschließt die Verfahrensbegleitung und Moderation des wettbewerblichen Dia- logs an ein fachkundiges, leistungsfähiges Moderationsbüro mit Erfahrungen in entsprechenden Prozessen gemäß der städtischen Vergaberichtlinien zu ver- geben und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung. 4. stellt den Bedarf für den wettbewerblichen Dialog, die Verfahrensbegleitung und Moderation sowie für die integrierte Planung und die notwendigen Gutachten gemäß der Begründung fest. Die Gesamtkosten für den Wettbewerblichen Dia- log, die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros sowie der erforderlichen Gutachten belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt circa 1,24 Millionen Euro (brutto). und beschließt, dass in der Anlage 1 der Beschlussvorlage noch folgende Blöcke eingefügt werden: - In der Dialogphase zwischen Qualifizierungsphase und Auswahl der 3 besten Konzepte der Block „Konzept Bildungscampus“ - Zwischen Angebotsabgabe und Beauftragung des Planungsteams der Block „Planungsbeschluss Blumenbergsweg“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Blumenbergsweg
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Details
- Aktenzeichen
- 3536/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.12.2019
- Erstellt
- 10.10.2019 07:53