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0940/2018

Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach § 44 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln

Mitteilung Hauptausschuss 09.04.2018

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 09.04.2018, TOP 2.1.2

Mitteilung Hauptausschuss

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Ansehen

Anlage 2: Auszug Niederschrift BV 1 vom 08.03.2018

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Anlage 1: Beschlussvorlage 2835/2016/1

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Mitteilung Hauptausschuss

5175 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/2-2 
 
Vorlagen-Nummer 09.04.2018 
 0940/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 09.04.2018 
 
Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach § 44 der Geschäftsordnung des Rates und 
der Bezirksvertretungen der Stadt Köln 
hier: Entscheidungszuständigkeit für das Verkehrsführungskonzept Altstadt (2835/2016/1); 
Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.03.2018 
Die Beschlussvorlage 2835/2016/1 „Verkehrsführungskonzept Altstadt“ (Anlage 1) wurde in der Be-
zirksvertretung Innenstadt, dem Verkehrsausschuss sowie dem Stadtentwicklungsausschuss im 
Sommer 2017 behandelt. Nachdem die Gremien der Beschlussvorlage jeweils einstimmig zugestimmt 
hatten, wurden die im Beschluss vorgesehenen Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt und 
die Vorlage erneut vorlegt.  
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 08.03.2018 unter TOP 6.2.16 auf Antrag der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0384/2018) dazu folgenden Beschluss gefasst (Auszug aus 
dem Entwurf der Niederschrift s. Anlage 2):  
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Hauptausschuss nach § 37 Abs. 2 GO NRW eine 
Entscheidung darüber zu treffen, wer für den Beschluss eines „Verkehrsführungskonzepts Alt-
stadt“ zuständig ist: Der Verkehrsausschuss oder die Bezirksvertretung Innenstadt.  
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion 
Der Hauptausschuss soll bei Streitigkeiten darüber, ob Rechte einer Bezirksvertretung durch den Rat 
oder einen entscheidungsbefugten Ausschuss verletzt worden sind, durch weitestgehende Klärung 
der Rechtslage und Vermittlung zwischen den Betroffenen die Führung eines Rechtsstreits zu verhin-
dern suchen (§ 44 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt 
Köln).  
 
Auffassung der Bezirksvertretung 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bezweifelt, dass die Entscheidungszuständigkeit in dieser Angele-
genheit beim Verkehrsausschuss liegt. Zur Begründung verweist sie insbesondere auf § 2 Abs. 1 Zif-
fer 3.1 der vom Rat am 11.07.2017 beschlossenen Zuständigkeitsordnung. Danach unterliegen Ver-
kehrsführungen, die nicht über die Bezirksgrenzen hinausführen, dem Entscheidungsrecht der Be-
zirksvertretungen. Die Verwaltung schlage im vorliegenden Fall Maßnahmen für Verkehrsführungen 
vor, die zwar auf dem historisch traditionsreichen Boden der Altstadt stünden, im Rahmen ihrer ver-
kehrlichen Auswirkungen jedoch nur von bezirklicher Bedeutung seien und zudem nicht über die Be-
zirksgrenzen hinausgingen. Keine der aufgeführten Straßen gehöre zum überörtlichen oder zum 
überbezirklichen Straßennetz.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Bedeutung des Verkehrsführungskonzepts Altstadt (Beschlussvorlage Nr. 2835/2016/1) geht we-
sentlich über den Stadtbezirk Innenstadt hinaus. Daher ist in dieser Angelegenheit gemäß § 21 Abs. 1 
Ziffer 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln der Verkehrsausschuss das entscheidungsbefugte 
Gremium. Die Bezirksvertretung ist gemäß § 37 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW anzuhören.

2 
 
 
Bei der Augustiner-/ Pipinstraße und der Komödienstraße handelt es sich um überörtliche Verbin-
dungsstraßen, die nicht in die Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung nach § 2 Abs. 1 Zif-
fer 3.1 der Zuständigkeitsordnung fallen. Das Verkehrsführungskonzept Altstadt berücksichtigt insbe-
sondere die Erreichbarkeit des Rathauses sowie anderer Einrichtungen von gesamtstädtischer Be-
deutung (z. B. Dom, Museen) und Parkhäuser.  
 
Die Altstadt ist ein historisch traditionsreicher Boden und zieht daher jährlich Millionen von Besuchern 
an. Mit der Via Culturalis, der Archäologischen Zone und der Historischen Mitte entstehen zudem 
weitere kulturelle Anziehungspunkte. Das Verkehrsführungskonzept Altstadt legt Zielsetzungen und 
Handlungsleitlinien fest, deren Bedeutung ebenso wie die Auswirkung der baulichen Festlegungen 
(Veränderungen) wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Es dient einer Reduzierung des moto-
risierten Individualverkehrs und kommt mit der Schaffung neuer Aufenthaltsqualitäten der internatio-
nalen Bedeutung dieses Ortes zugute. Damit fügt es sich in den gesamtstädtischen Strategieansatz 
Köln Mobil 2025 ein und sollte daher nicht isoliert auf Bezirksebene erarbeitet und beraten werden. 
Das Verkehrsführungskonzept Altstadt ist nicht auf eine einfache Maßnahme der Verkehrsführung 
beschränkt, sondern dient der Ergänzung der städtebaulichen Planung und Stadtgestaltung des Zent-
rums der viertgrößten Stadt Deutschlands im historischen Stadtkern.  
 
Weiteres Verfahren 
Die Fachverwaltung sieht die Möglichkeit, ggf. einen informellen Beteiligungsprozess hinsichtlich der 
schrittweisen Umsetzung des Verkehrsführungskonzeptes Altstadt zu etablieren, der eine angemes-
sene Mitwirkung der Bezirksvertretung Innenstadt an der Planung und Durchführung der einzelnen 
Baumaßnahmen sicherstellt. 
Diese Möglichkeit wird in einem Gespräch mit der Bezirksvertretung Innenstadt erörtert.  
 
Anlagen 
- Anlage 1:  Beschlussvorlage 2835/2016/1 
- Anlage 2:  Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.03.2018

Anlage 2: Auszug Niederschrift BV 1 vom 08.03.2018

2285 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 26144  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 09.03.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.03.2018 
öffentlich 
6.2.16 Zuständigkeitsprüfung für ein Verkehrskonzept Altstadt, Dringlich-
keitsantrag Grüne 
AN/0384/2018 
Begründung des Antrags: 
 
Der Bezirksvertretung Innenstadt wird in ihrer Sitzung am 08.03.2018 eine Vorlage seitens 
der Verwaltung vorgelegt, über ein "Verkehrsführungskonzept Altstadt" zu beraten. Die Be-
zirksvertretung ist in der Beratungsreihenfolge dieser Vorlage lediglich als beratendes Organ 
aufgeführt; Beschlussorgan in dieser Frage soll der Verkehrsausschuss sein. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bezweifelt jedoch, dass hier die am 11.07.2017 vom Rat 
der Stadt Köln beschlossene Fassung der Zuständigkeitsordnung eingehalten wurde. Diese 
Zuständigkeitsordnung spricht in ihrem § 2 Abs. 3.1 den Bezirksvertretungen die Kompetenz 
zu, über "Verkehrsführungen, (...), die nicht über die Bezirksgrenzen hinausführen (...)" ent-
scheiden zu können. 
Im vorliegenden Fall schlägt die Verwaltung Maßnahmen für Verkehrsführungen vor, die 
zwar auf dem historisch traditionsreichem Boden der Altstadt stehen, im Rahmen ihrer ver-
kehrlichen Auswirkungen jedoch nur von bezirklicher Bedeutung sind und zudem - dies be-
nennt §2 Abs. 3.1 Zuständigkeitsordnung explizit - nicht über die Bezirksgrenzen hinausfüh-
ren. Keine der aufgeführten Straßen gehören zudem zum überörtlichen oder zum überbezirk-
lichen Straßennetz. Eine Zuständigkeit des Verkehrsausschusses erkennt die Bezirksvertre-
tung hier nicht.  
Da die Gemeindeordnung in §37 Abs. 2 vorsieht, dass der Hauptausschuss in Streitfragen 
zu entscheiden hat, bittet die Bezirksvertretung Innenstadt den Hauptausschuss um einen 
entsprechenden Beschluss. 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Hauptausschuss nach §37 Abs. 2 GO NW eine 
Entscheidung darüber zu treffen, wer für den Beschluss eines "Verkehrsführungskonzepts 
Altstadt" zuständig ist: Der Verkehrsausschuss oder die Bezirksvertretung Innenstadt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion.

Anlage 1: Beschlussvorlage 2835/2016/1

18070 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2835/2016/1 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verkehrsführungskonzept Altstadt 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss  
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss nimmt die Variantenuntersuchung des Verkehrsführungskonzeptes Altstadt 
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bei den weiteren planerischen Überlegungen die Varian-
te 3 zu Grunde zu legen. Nach der Sommerpause soll eine öffentliche Bürgerinformationsveranstal-
tung durchgeführt werden. 
 
Alternative: 
 
keine 
 
Verkehrsausschuss 27.06.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 
Verkehrsausschuss 05.03.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 
Verkehrsausschuss 17.04.2018 
Anlage 1

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
1. Zielsetzung und Anlass 
 
Aufgrund der laufenden städtebaulichen Entwicklungsprozesse (insbesondere Masterplan, Via 
Culturalis, Via Sacra, Archäologische Zone) sowie dem Bau der Nord-Süd Stadtbahn im Bereich 
der Kölner Altstadt wurde es notwendig, das Verkehrskonzept „Altstadt“ mit folgender Zielsetzung 
zu überarbeiten: 
 
• Umgestaltung und Aufwertung des öffentlichen Straßenlandes insbesondere für den Bereich 
Miqua und die Via Culturalis, 
• Stärkung des Fußgänger- und Radfahrverkehrs, 
• Reduzierung des Parkens im öffentlichen Raum durch Rückbau von Parkplätzen zugunsten 
von Aufenthalts- und Funktionsflächen für Fußgänger und Radfahrer, 
• Senkung der Verkehrsbelastung und Reduzierung von Durchgangsverkehren, 
• Erhaltung der Erreichbarkeit von Parkhäusern auf kurzen Wegen. 
 
Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich der historischen Altstadt (hier: Gesamtraum Via 
Culturalis; siehe Anlage 1). 
 
2. Ausgangslage 
 
Das Untersuchungsgebiet wird durch das umliegende Hauptstraßennetz gut erschlossen. Die Er-
reichbarkeit der Parkhäuser und Tiefgaragen von Norden und Süden ist gegeben. Durch Ein-
bahnstraßenregelungen, Tempo 30-Zonen und Fußgängerbereiche ist der Kfz-Verkehrsfluss ver-
kehrsberuhigt und somit das Geschwindigkeitsniveau unkritisch. 
 
  Es stehen 5.804 Stellplätze (davon 4.381 Kurzzeitparkplätze) in Parkierungsanlagen im Ge-
samtgebiet zur Verfügung (siehe Anlage 2). Die Auslastung der Parkhäuser beträgt in der 
Regel unter 50 %. Samstags sind die Parkhäuser Kaufhof und An Farina teilweise bis zu 100 
% ausgelastet. 
 
  289 bewirtschaftete Stellplätze sind im öffentlichen Straßenland für das betrachtete Gebiet 
der Via Culturalis vorhanden. Davon sind 180 Stellplätze als Ladezonen ausgewiesen. Die 
höchste Auslastung im Untersuchungsgebiet beträgt hier auch samstags 91%. Der Bewoh-
nerparkanteil auf Straßenstellplätzen ist mit 50% relativ gering.  
 
  Mit Inbetriebnahme des nördlichen Astes der Nord-Süd Stadtbahn und der Verlängerung der 
Linie 5 bis Heumarkt im Dezember 2013 ist die die Altstadt querende Buslinie aufgegeben 
worden. 
 
  Der Radverkehr wird innerhalb des Gebietes im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. 
Aufgrund der niedrigen Fahrgeschwindigkeiten ist dies als unproblematisch zu bewerten. Die 
Einbahnstraßen sind weitgehend in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben und viele Fuß-
gängerbereiche dürfen befahren werden, so dass der Raum innerhalb des Viertels für den 
Radverkehr gut durchlässig ist.  
 
  Die Kfz-Verkehrsbelastung im Bericht zum Verkehrskonzept Altstadt basiert auf dem Ver-
kehrsmodell des Jahres 2000. In den letzten fünf Jahren wurden im Bereich der Altstadt eini-
ge Verkehrserhebungen durchgeführt, aus denen eine abnehmende Tendenz der Verkehrs-
belastungen erkennbar ist.

3 
 Die Verkehrsbelastungen innerhalb des Gebiets südlich Komödienstraße/Trankgasse setzen 
sich im Wesentlichen aus gebietsbezogenen Quell- und Zielverkehren zusammen. Dies be-
legt eine von der Stadt Köln am 17.06.2008 durchgeführte Kennzeichenverfolgung, wonach 
innerhalb des Gebietes östlich der Hohe Straße morgens zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr 
rund 13% und nachmittags zwischen 17.00 und 18.00 Uhr rund 19% auf Durchgangsverkeh-
re entfallen. Inwieweit von diesen Verkehren Fahrten zwecks kurzer Erledigungen innerhalb 
des Gebiets entfallen, lässt sich aus der Erhebung nicht ablesen. Es ist jedoch davon auszu-
gehen, dass der tatsächliche Durchgangsverkehr eher geringer anzunehmen ist. 
 
 In Anbetracht der abnehmenden Kfz-Verkehrsbelastungen in der Altstadt geht die Verwal-
tung davon aus, dass der durchschnittliche tägliche Anteil des Durchgangsverkehrs derzeit 
weniger als 10% beträgt. 
 
  Alle Ziele im Altstadtgebiet (Ausdehnung 700 bis 1100 m) sind fußläufig in kurzer Zeit er-
reichbar. Durch die überregionale Bedeutung der Kölner Innenstadt für Kultur, Tourismus, 
Einkauf, Erholung und Freizeit beträgt der Fußgängeranteil am Gesamtverkehr über 30%.  
 
  Das Unfallaufkommen im Untersuchungsgebiet ist unauffällig. 
 
3. Erschließungsvarianten 
 
Unter Berücksichtigung der Ausgangslage und Zielsetzung wurden mehrere mögliche Erschlie-
ßungsvarianten entwickelt. 3 Varianten wurden bezüglich ihrer Auswirkungen von Verkehrsbelas-
tungen auf das Straßennetz im Altstadtgebiet detailliert untersucht und für die weitere Entwick-
lung ausgewählt (siehe Anlagen 2 bis 4). 
 
Für das Kolumbaquartier besteht bereits ein beschlossenes Verkehrskonzept. Daher wird der Be-
reich hier nicht weiter betrachtet (s. Vorlage Beschluss 0499/007). 
 
 
Variante 1 
 
Folgende Änderungen der Verkehrsführung und Einrichtung von Fußgängerzonen werden in der 
Variante 1 vorgeschlagen (Anlage 2): 
 
• Fußgängerzonen:   
 Portalsgasse, Rathausplatz und Bürgerstraße, 
 Große und Kleine Budengasse, Bechergasse, 
 Obenmarspforten zwischen Unter Goldschmied und Martinstraße, 
 Unter Goldschmied zwischen Portalsgasse und Obenmarspforten, 
 westliche Gürzenichstraße zwischen Große Sandkaul und Quatermarkt, 
 
• Fußgängerfreundliche Gestaltung der Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, Quatermarkt und 
östliche Gürzenichstraße, 
• Errichtung einer Einbahnstraßenführung Unter Goldschmied zwischen Große Budengasse 
und Salomonsgasse in Richtung Süden, 
• Drehung der Einbahnstraßenführung Obenmarspforten zwischen Unter Goldschmied und 
Marspfortengasse in Richtung Osten. 
 
 
Variante 2 
 
Folgende Änderungen der Verkehrsführung und Einrichtung von Fußgängerzonen werden in der 
Variante 2 vorgeschlagen (Anlage 3): 
 
• Fußgängerzonen:

4 
 
 Portalsgasse, Rathausplatz und Bürgerstraße,Kleine Budengasse, Bechergasse, Am 
Hof,  
 Sporergasse und Unter Goldschmied zwischen Am Hof und Große Budengasse, 
 Heumarkt, Seidmacherinnengäßchen, Bolzengasse und Steinweg, 
 westliche Gürzenichstraße zwischen Große Sandkaul und Quatermarkt, 
 
• Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßen Unter Goldschmied, Obenmarspforten zwi-
schen Unter Goldschmied und Martinstraße, Quatermarkt und östliche Gürzenichstraße, 
• Einrichtung einer Einbahnstraßenführung Unter Goldschmied zwischen Große Budengasse 
und Obenmarspforten in Richtung Süden. 
 
Variante 3 
 
Folgende Änderungen der Verkehrsführung und Einrichtung von Fußgängerzonen werden in der 
Variante 3 vorgeschlagen (Anlage 4): 
 
• Fußgängerzonen: 
 
 Portalsgasse, Rathausplatz und Bürgerstraße, 
 Obenmarspforten zwischen Unter Goldschmied und Martinstraße, 
 westliche Gürzenichstraße zwischen Große Sandkaul und Quatermarkt, 
 
• Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, Quatermarkt 
und östliche Gürzenichstraße, 
• Drehung der Einbahnstraßenführung Obenmarspforten zwischen Unter Goldschmied und 
Marspfortengasse in Richtung Osten. 
 
 
4. Wirkungsanalyse der Erschließungsvarianten 
 
Variante 1 
 
Die Variante 1 führt zu einer Trennung der Erschließung der Parkierungsanlagen von Norden 
nach Süden und durchtrennt das Straßennetz für den Kfz-Verkehr im Bereich der Archäologi-
schen Zone. Aufgrund der entsprechenden Verringerung des Verkehrsaufkommens wird die Via 
Culturalis in ihrer Funktion als Fußwegeachse gestärkt. Die Verlängerung der Fußgängerzone 
Gürzenichstraße schafft eine stärkere Vernetzung für den Fußgängerverkehr in Richtung Rhein.  
 
Durch die Einrichtung der Fußgängerzonen in der Großen- und Kleinen Budengasse wird die 
Qualität der Via Culturalis, sowie auch die Ost-West-Beziehung für die Fußgänger stark verbes-
sert. 
 
 
Variante 2 
 
Die Variante 2 trennt das Straßennetz durch die geplanten neuen Fußgängerzonen im Bereich 
Unter Goldschmied zwischen Große Budengasse und Am Hof, sowie die Fußgängerzonen Am 
Hof, Kleine Budengasse und Sporergasse für den Kfz-Verkehr für beide Richtungen in einen 
nördlichen und südlichen Teil. Durch diese Trennung reduziert sich ebenfalls das KFZ-
Verkehrsaufkommen der Via Culturalis. Die Aufenthaltsqualität für Fußgänger erhöht sich vor-
wiegend im nördlichen Bereich vom Rathausvorplatz bis zum Roncalliplatz. Während der Weih-
nachtszeit kann temporär die Durchfahrt durch die Altstadt in Nord-Süd-Richtung geöffnet wer-
den. 
 
Hierdurch wird die Aufenthaltsqualität auf der sehr stark von Fußgängern begangenen Verbin-
dung zwischen dem Dom und dem Alter Markt deutlich verbessert.

5 
 
 
Variante 3 
 
Die Variante 3 lässt die zentrale Nord-Süd-Achse Unter Goldschmied für den Verkehr in beiden 
Richtungen durchlässig. Fußgängerbereiche werden im Bereich des Rathausvorplatzes Miqua 
erweitert. Die Zufahrt zu den nördlichen Parkhäusern wird mittels des Parkleitsystems von der 
Straße Am Hof erfolgen, die zu den südlichen Parkhäusern von der Gürzenichstraße. Bei beson-
deren Verkehrssituationen, z.B. im Weihnachtsverkehr, bei Veranstaltungen o.Ä. können mittels 
Steckpfosten Lage angepasste Sperrungen realisiert werden. Durch die fußgängerfreundliche 
Umgestaltung der Bereiche Via Culturalis und der Straße Am Hof sowie der Gürzenichstraße 
wird eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs erreicht. 
 
Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsleitung, Verkehrsführung und Beschilderung sollen 
die Zielverkehre in Höhe der Straße Am Hof gelenkt werden. Eine Zufahrt für Anwohner, Lade- 
und Lieferverkehre, Taxen, Hotelvorfahrt und Parkhaus/Tiefgarage ist zu gewährleisten und das 
Ziel einer dem Domumfeld angemessenen fußgängerfreundlichen Gestaltung sicherzustellen. 
Der Umbau der Straße Am Hof ist aufgrund der in den nächsten Jahren anstehenden Baumaß-
nahmen „Historische Mitte“ am Roncalliplatz, Abriss und Neubau „WDR-Areal“ sowie Renovie-
rung „Dom-Hotel“ zurückzustellen; über die straßenräumliche Gestaltung wird nach Abschluss 
dieser Maßnahmen entschieden. 
 
 
Abschließende Bewertung 
 
Der wesentliche Unterschied der Variante 1 und 2 gegenüber Variante 3 ist die Durchtrennung der 
heutigen Hauptverkehrsachse Via Culturalis für den Kfz-Verkehr. Alle Varianten stärken im erhebli-
chen Maße den Fußgängerverkehr, da größere Bereiche als Fußgängerzonen umgestaltet werden 
und somit letztendlich die Aufenthaltsqualität wesentlich erhöht wird. 
 
Der Vergleich der Fahrleistungen zeigt gegenüber dem Status Quo bei allen Varianten eine Reduzie-
rung. Die Varianten unterscheiden sich nur geringfügig. Die Entlastung variiert zwischen 8% und 
12%. 
 
Die Gesamt-Kfz-Fahrleistungen im Viertel (Kfz-km/24 h) wurden modellhaft ermittelt und ausgewertet 
und basieren auf erhobenen Querschnittsbelastungen.  
 
In allen Varianten werden bei allen genannten Zielen Verbesserungen gegenüber dem heutigen Be-
stand erreicht.

6 
5. Ruhender Verkehr 
 
Innerhalb des Gebietes der Altstadt zwischen Rhein im Osten, Augustinerstraße im Süden, Hohe 
Straße im Westen und Trankgasse im Norden gibt es 5.804 Parkplätze in Parkhäusern. Das 
Parkplatzangebot in Parkhäusern übersteigt das Angebot im öffentlichen Straßenland um das 
Vierfache. Deswegen ist auch die Frage der Erreichbarkeit der Parkhäuser von Bedeutung. Die 
Varianten unterscheiden sich hier. 
 
Die Parkhäuser bleiben bei allen Varianten erreichbar. Bei der Variante 1 sind alle Parkhäuser 
von der südlichen Zufahrt erreichbar. Von Norden sind bei der Variante 1 nur die fünf nördlich ge-
legenen Parkhäuser (Hauptbahnhof, Dom, Philharmonie, Hohe Straße, und St. Martin) mit 1878 
Stellplätzen erreichbar. Variante 2 trennt das Gebiet für Kraftfahrer in Höhe der Straße Am Hof 
komplett, so dass von Süden 3386 Parkplätze erreichbar sind und von Norden 1518 Plätze. 
 
Zur Verbesserung der städtebaulichen Situation soll die Stellplatzanzahl im öffentlichen Straßen-
land reduziert werden. Nur für Bewohner, den Lade- und Lieferverkehr, Taxen und Behinderte 
sollen ausreichend Stellplätze angeboten werden. Kurzzeitparker werden auf die öffentlichen 
Parkhäuser verwiesen. Dadurch kann die Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Straßenland re-
duziert werden. In dem Gebiet sind 289 Stellplätze im öffentlichen Straßenland vorhanden. Da-
von sind 72 für Ladezonen vorgesehen. Weitere 76 Stellplätze werden von Bewohnern belegt. 
Daraus folgt, dass circa 140 Stellplätze (fast 50%) nur von Kurzzeitparkern belegt sind, die in die 
vorhandenen Parkhäuser verlegt werden sollen. Diese Flächen können dem Fußgänger zuge-
schlagen werden. Durch den Entfall der Kurzzeitparker werden zudem Parksuchverkehre ver-
mieden. 
 
Bei allen Varianten müsste und würde das vorhandene dynamische Parkleitsystem entsprechend 
angepasst werden. 
 
 
6. Radverkehr 
 
Die Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs werden entsprechend des Radverkehrs-
konzeptes Innenstadt umgesetzt. Hier wird die Straße Große Sandkaul zwischen Gürzenichstra-
ße und Obenmarspforten und die Marspfortengasse/ Sporergasse bis zur Straße Am Hof als 
Fahrradstraße vorgesehen. 
 
Die zweite Fahrradstraße ist für den Straßenzug An St. Agatha – Ludwigstraße - Richartzstraße 
vorgesehen.  
 
Bei der Einrichtung von Fahrradstraßen kann der Fahrzeugverkehr weiterhin z. B. als Anlieger-
verkehr zugelassen werden. Auch Radverkehr kann tageszeitlich begrenzt in den Fußgängerzo-
nen zugelassen werden. In den übrigen Straßen des Quartiers ist die Führung des Radverkehrs 
im Mischverkehr vorgesehen. Somit ergänzen sich beide Konzepte. 
 
 
7. Straßenräumliches Handlungskonzept Altstadt 
 
Die Umgestaltung der Straßenräume und Plätze wird entsprechend der Vorgaben und Gestal-
tungsgrundsätze des Gestaltungshandbuches und der Via Culturalis in den nächsten Schritten 
erfolgen. Hieraus ergibt sich auch die Festsetzung der Materialien. Die weitere Ausdifferenzie-
rung der Planung alternativer Verkehrsführungen für besondere Anlässe etc. wird im Anschluss 
der Grundsatzentscheidung über die Verkehrsführung erarbeitet. 
 
 
Die Entscheidung über die Verkehrsführungen im Bereich der Altstadt ist Vorgabe für die Quer-
schnittsaufteilung der Straßenräume, hier insbesondere für die Breite der Fahrgasse. Grundsätz-
lich kann auf eine höhenmäßige Trennung zwischen der Fahrgasse und den Nebenanlagen

7 
durch Hochborde verzichtet werden. Mit hochwertigen Materialien soll eine einheitliche Gestal-
tung des Straßenraumes mit einer großen Aufenthaltsqualität erzielt werden und der Shared-
Space-Gedanke im Raum erlebbar. Durch eine einheitliche Materialität werden die Platzräume 
und Straßenräume  
miteinander verbunden. Durch die Reduzierung der Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Stra-
ßenland werden zusätzlich mehr Räume gewonnen, die ebenfalls dem Aufenthalt für Fußgänger 
dienen können und somit die fußgängerfreundliche Straßenraumgestaltung zusätzlich erweitern.  
 
Die Umgestaltung der Straße Unter Goldschmied erfolgt im Rahmen des Projektes Via Culturalis. 
Die derzeitige Grenze zwischen Außenanlage Archäologische Zone und Via Culturalis ist die öst-
liche Bordsteinkante vor dem Museum. Die zeitlich späteren Entscheidungen zur Detailgestaltung 
der Via Culturalis werden auf Grundlage des Verkehrsführungskonzeptes Altstadt umgesetzt. 
 
 
8. Fazit 
 
Bei allen Varianten ist die Erschließung aller Ziele sicher gestellt. Insbesondere wurde hierbei 
auch auf die Erreichbarkeit des Rathauses und Haus Neuerburg geachtet.  
 
Bei der Variante 1 erfolgt die Zufahrt zum historischen Rathaus von Süden über die Große Sand-
kaul und Obenmarspforten bis an den südlichen Rand der geplanten Fußgängerzone am Rat-
haus. Die Brautpaare und Hochzeitsgäste können an der Kreuzung Obenmarspforten/Gülichplatz 
vorfahren. Von Norden wäre eine Anfahrt über Unter Goldschmied bis Portalsgasse möglich.  
 
Bei der Variante 2 erfolgt die Zufahrt nur von Süden. Eine Vorfahrt mit Ausstieg ist auf der Straße 
Unter Goldschmied oder auf der Straße Obenmarspforten, zwischen Gülichplatz und Martinstra-
ße möglich. 
 
Bei der Variante 3 kann die Vorfahrt aus Richtung Norden und Süden auf der Straße Unter Gold-
schmied erfolgen. 
 
Bei allen Varianten wäre ein Bereich auszuweisen oder herzurichten, in dem die Fahrzeuge kurz 
halten können, um Fahrgäste aussteigen zu lassen. Hier bieten sich das Halten auf der Fahrbahn 
an, sowie Flächen mit eingeschränktem Halteverbot. 
 
Zusätzlich kann die Zufahrt über den Alter Markt angeboten werden. Hierzu müssten die Voraus-
setzungen noch weiter gehend definiert werden. Ein Zugang zum Rathausplatz wäre dann über 
die Treppe bzw. später über den Aufzug im Roten Haus möglich. 
 
Für den Weihnachtsverkehr können und werden - wie bisher auch gehandhabt - temporäre Ver-
kehrsführungsänderungen angeordnet werden, um eine befriedigende Abwicklung sicherzustel-
len. Dies gilt für alle Varianten.  
 
Alle Varianten sollen vor der abschließenden Beschlussfassung im Rahmen einer Bürgerbeteili-
gung mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. Vor dem Hintergrund der größeren Flexibilität bei 
gleichzeitiger Erreichung der stadt- und verkehrsräumlichen Ziele empfiehlt die Verwaltung die 
Umsetzung der Variante 3. 
 
 
9. Begründung der Dringlichkeit 
 
Zur Vorbereitung der für Herbst 2017 geplanten öffentlichen Bürgerbeteiligung ist eine Be-
schlussfassung vor der Sommerpause zwingend erforderlich. Eine fristgerechte Einbringung der 
überarbeiteten Vorlage war auf Grund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung nicht 
möglich.

Beratungsverlauf (1)

09.04.2018 Hauptausschuss
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0940/2018
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
09.04.2018
Erstellt
23.03.2018 09:38