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1411/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung Sechzigstraße/Zonser Straße (Az.: 02-1600-27/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.05.2018, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3986 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 1411/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung 
Sechzigstraße/Zonser Straße (Az.: 02-1600-27/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und befindet die Verkehrstechni-
sche Situation im Kreuzungsbereich der Sechzigstraße/Zonser Straße als grundsätzlich gut geregelt. 
Die Verwaltung wird lediglich gebeten, dass Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) auf die ge-
genüberliegende Straßenseite zu versetzen.  
 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018

2 
Begründung: 
 
Der Petent regt einige gestalterische Maßnahmen in der Sechzigstraße an (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Der bemängelte Papierkorb wurde in 2012 aufgestellt. Beschwerden diesbezüglich liegen bis dato 
nicht vor. Der Standort wird von den Passanten, insbesondere von den Hundebesitzern, sehr gut an-
genommen. 
Der jetzige Papierkorbstandort befindet sich bereits nur einige Meter vom Kiosk entfernt. Lediglich die 
Fahrbahn der Zonser Str. trennt den Kiosk vom Papierkorb. Der Kioskbesitzer kommt auch seiner 
Verpflichtung nach, eine Entsorgungsmöglichkeit für seine Kunden bereitzustellen. Der entsprechen-
de Papierkorb befindet sich direkt neben dem Kioskeingang. Mit diesen beiden Entsorgungsmöglich-
keiten ist der Bereich bestens abgedeckt. Der saubere Zustand von Fahrbahn und Gehweg bestäti-
gen diese Aussage. 
Das Platzangebot vor dem Kiosk reicht nicht aus für eine Papierkorbaufstellung. Der Papierkorb wür-
de von den Passanten als hinderlich empfunden werden. 
Neben dem Kiosk befindet sich unmittelbar eine Pizzeria mit Außengastronomie. Bei einer möglichen 
Papierkorbversetzung würden sich die Gäste der Pizzeria belästigt fühlen durch mögliche Geruchsbe-
lästigungen, die an warmen Tagen auch durch einen regelmäßig entleerten Papierkorb (analog der 
Straßenreinigung erfolgt die Papierkorbentleerung in der Sechzigstr. fünfmal wöchentlich) entstehen 
können. Der jetzige Papierkorb hat einen integrierten Hundekottütenspender. Die Hundebesitzer zie-
hen hier nicht nur ihre Tüten, sondern entsorgen sie auch über diesen Papierkorb.  
Die gegenüberliegende Straßenseite kommt auch nicht infrage. Als der bemängelte Papierkorb auf-
gestellt wurde, wurde von der Verwaltung im Vorfeld bei den dortigen Anliegern (Apotheke) nachge-
fragt, ob sie einen Papierkorb wünschen. Dieser Vorschlag stieß auf Ablehnung. Aus den o. g. Grün-
den wird das Versetzen des Abfallbehälters der AWB auf die gegenüberliegende Straßenecke vor 
Hausnummer 27, wird nicht befürwortet. 
 
Das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) wird samt Schildermast auf die andere Straßenseite 
versetzt.  
 
Im gesamten Quartier um die Sechzigsstraße herrscht hoher Parkdruck, zudem handelt es sich um 
bewirtschafteten Parkraum, deshalb kann auf keinen der bestehenden Parkplätze verzichtet werden. 
Die Parkplätze vor Hausnummer 25 und 14 bleiben samt der Beschilderung erhalten.  
 
Die Beschilderung mit den Straßenbezeichnungen verbleibt im Eckbereich der Sechzigstraße vor 
Hausnummer 25, um die Sichtbarkeit des VZ 267 (Verbot der Einfahrt), welches auf die andere Stra-
ßenseite versetzt wird, sowie die Sichtbarkeit der Straßenschilder zu gewährleisten.  
 
Der Standort der Parkplatzbeschilderung an der Zonser Straße bleibt erhalten, da hier zwingend das 
Ende des bewirtschafteten Parkraums anzeigt werden muss. Der Gehweg ist in dem Bereich in der 
Breite von ca. 1 m ausgebaut. Eine Aufstellung der Beschilderung näher zur Straße hin würde den 
Gehweg unnötig einengen.  
 
Die verkehrstechnische Situation im Kreuzungsbereich der Sechzigstraße/Zonser Straße ist, bis auf 
den Standort des Verkehrszeichens 267 (Verbot der Einfahrt), nicht zu beanstanden.  
 
Anlage 
Eingabe

Anlage 1 Eingabe

3885 Zeichen

Von:  
Gesendet: Mittwoch, 7. März 2018 11:17 
An: Höver, Ulrich Dr.; Schößler, Bernd; Thelen, Horst (extern) 
Cc: Kibies, Bernd; Metten, Helmut (Weiterleitung) 
Betreff: Bürgerantrag Baudenkmale Sechzigstr. 23 und 25 
 
  
  
 Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister 
sehr geehrter Herr Vorsitzender Ausschuss Anregungen und Beschwerden, 
  
seit einiger Zeit kümmere ich mich um diese kleine Kreuzung in Köln, weil ich die 
denkmalwerte Instandsetzung beider Häuser bemerkenswert finde. 
  
Daher erfolgt heute eine Bürgeranregung. Zur Bedeutung dieses Denkmals folgende Fotos 
und Presseberichte: 
  
  
https://www.ksta.de/koeln/nippes/denkmalschutz-sechzigveedel-gewinnt-deutschlandweiten-
wettbewerb-28977126 
https://www.land.nrw/de/media/galerie/verleihung-des-bundespreises-fuer-handwerk-der-
denkmalpflege-2017 
http://www.rottenplaces.de/main/bundespreis-fuer-handwerk-in-der-denkmalpflege-in-nrw-
verliehen-30935/ 
https://www.denkmalschutz.de/denkmale-erleben/bundespreis-fuer-handwerk-in-der-
denkmalpflege/die-preistraeger-nordrhein-westfalen-2017.html 
https://www.monumente-online.de/de/ausgaben/2017/6/handwerkerpreis-2017.php 
https://www.zdh.de/presse/beitraege/verleihung-des-bundespreises-fuer-handwerk-in-der-
denkmalpflege-2017/?L=0 
  
  
 Noch ein verkehrstechnischer Hinweis. Da das Schild "Sperrdose) von der Zonser Straße 
aus nicht erkennbar ist, gibt es immer wieder Autofahrende, die dann nach rechts in die 
Sechzigstraße abbiegen. Ein Versetzen auf die andere Straßenseite macht schon aus 
Lesbarkeitsgründen Sinn 
  
Mit freundlichen Grüßen

Bezirksvertretung Nippes Herrn Bernd Schössler     
 
Anregungen und Beschwerden Herr Horst Thelen 
c/o Ludwigstraße 8 
50667 Köln         Köln, den 03.03. 2018  
 
 
Bürgereingabe Umgestaltung Sechzigstraße / Zonser Straße  
 
  
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
in der Sechzigstraße mit der Hausnummer 23 und 25 stehen zwei bedeutende Gebäude für das 
Sechzig Viertel, für Nippes. Das Gebäude Sechzigstr. 25 ist lt. Gutachten des LVR-Amt für 
Denkmalpflege im Rheinland wohl ein Initialbau für die Sechzigstr. (ehemals Eisenbahnstr.). 
Die Gebäude stehen unter Denkmalschutz und wurden in den letzten Jahren in seiner 
ursprünglichen Schönheit wieder hergestellt. Dies hat überregionale Aufmerksamkeit 
gefunden. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat wegen ihrer besonderen 
denkmalgeschützten Wiederherstellung mit einem Zuschuss gefördert. Im November 2017 
wurde das Gebäudeensemble durch den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin 
Laschet mit dem 3. Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege ausgezeichnet. Die 
Medien berichteten.  
 
Dieses Kleinod kann durch geringe Maßnahmen als öffentlichen Raum aufgewertet werden.  
 
1. Versetzen des Abfallbehälters der AWB auf die andere Straßenecke Haus Nummer 27. 
Hier befindet sich ein Kiosk, so dass der dort übliche anfallende Müll, direkt im 
unmittelbaren Bereich entsorgt wird. 
2. Entfernen des Schildermastes. Das Schild „Verbot der Einfahrt da Einbahnstraße“ 
kann auf der gegenüberliegenden Seite (Haus Nr.14) aufgestellt werden. So ist es für 
Verkehrsteilnehmer, die aus der Zonser Straße kommen, viel besser zu sehen.  
3. Der eine Parkplatz vor dem Haus Nr.  25 entfällt. Damit kann der Schildermast 
entfallen.  
4. Die beiden Schilder mit den Straßennamen werden am Mast vor Hausnummer 27 
angebracht. Damit kann dieser Mast ebenfalls entfallen   
5. Für das kleine Hinweisschild Parken an der Zonser Straße wird ein besserer Standort 
gesucht. (Für 3+4+5 siehe Foto nach Fertigstellung)  
6. Der Parkplatz vor Haus Nr. 14 entfällt aufgrund der 5m Abstand-Regelung zur  
Kreuzung. Werden hier größere Fahrzeuge abgestellt, ist der gesamte 
Kreuzungsbereich sehr schlecht einsehbar. Auf dieser Fläche können Abstellanlagen 
für Fahrräder aufgestellt werden.  
 
   Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

30.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Zonser Straße
  • Sechzigstraße 23
  • Ludwigstraße 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1411/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.05.2018
Erstellt
27.04.2018 11:05