1411/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung Sechzigstraße/Zonser Straße (Az.: 02-1600-27/18)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 1411/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung Sechzigstraße/Zonser Straße (Az.: 02-1600-27/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und befindet die Verkehrstechni- sche Situation im Kreuzungsbereich der Sechzigstraße/Zonser Straße als grundsätzlich gut geregelt. Die Verwaltung wird lediglich gebeten, dass Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) auf die ge- genüberliegende Straßenseite zu versetzen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 2 Begründung: Der Petent regt einige gestalterische Maßnahmen in der Sechzigstraße an (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Der bemängelte Papierkorb wurde in 2012 aufgestellt. Beschwerden diesbezüglich liegen bis dato nicht vor. Der Standort wird von den Passanten, insbesondere von den Hundebesitzern, sehr gut an- genommen. Der jetzige Papierkorbstandort befindet sich bereits nur einige Meter vom Kiosk entfernt. Lediglich die Fahrbahn der Zonser Str. trennt den Kiosk vom Papierkorb. Der Kioskbesitzer kommt auch seiner Verpflichtung nach, eine Entsorgungsmöglichkeit für seine Kunden bereitzustellen. Der entsprechen- de Papierkorb befindet sich direkt neben dem Kioskeingang. Mit diesen beiden Entsorgungsmöglich- keiten ist der Bereich bestens abgedeckt. Der saubere Zustand von Fahrbahn und Gehweg bestäti- gen diese Aussage. Das Platzangebot vor dem Kiosk reicht nicht aus für eine Papierkorbaufstellung. Der Papierkorb wür- de von den Passanten als hinderlich empfunden werden. Neben dem Kiosk befindet sich unmittelbar eine Pizzeria mit Außengastronomie. Bei einer möglichen Papierkorbversetzung würden sich die Gäste der Pizzeria belästigt fühlen durch mögliche Geruchsbe- lästigungen, die an warmen Tagen auch durch einen regelmäßig entleerten Papierkorb (analog der Straßenreinigung erfolgt die Papierkorbentleerung in der Sechzigstr. fünfmal wöchentlich) entstehen können. Der jetzige Papierkorb hat einen integrierten Hundekottütenspender. Die Hundebesitzer zie- hen hier nicht nur ihre Tüten, sondern entsorgen sie auch über diesen Papierkorb. Die gegenüberliegende Straßenseite kommt auch nicht infrage. Als der bemängelte Papierkorb auf- gestellt wurde, wurde von der Verwaltung im Vorfeld bei den dortigen Anliegern (Apotheke) nachge- fragt, ob sie einen Papierkorb wünschen. Dieser Vorschlag stieß auf Ablehnung. Aus den o. g. Grün- den wird das Versetzen des Abfallbehälters der AWB auf die gegenüberliegende Straßenecke vor Hausnummer 27, wird nicht befürwortet. Das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) wird samt Schildermast auf die andere Straßenseite versetzt. Im gesamten Quartier um die Sechzigsstraße herrscht hoher Parkdruck, zudem handelt es sich um bewirtschafteten Parkraum, deshalb kann auf keinen der bestehenden Parkplätze verzichtet werden. Die Parkplätze vor Hausnummer 25 und 14 bleiben samt der Beschilderung erhalten. Die Beschilderung mit den Straßenbezeichnungen verbleibt im Eckbereich der Sechzigstraße vor Hausnummer 25, um die Sichtbarkeit des VZ 267 (Verbot der Einfahrt), welches auf die andere Stra- ßenseite versetzt wird, sowie die Sichtbarkeit der Straßenschilder zu gewährleisten. Der Standort der Parkplatzbeschilderung an der Zonser Straße bleibt erhalten, da hier zwingend das Ende des bewirtschafteten Parkraums anzeigt werden muss. Der Gehweg ist in dem Bereich in der Breite von ca. 1 m ausgebaut. Eine Aufstellung der Beschilderung näher zur Straße hin würde den Gehweg unnötig einengen. Die verkehrstechnische Situation im Kreuzungsbereich der Sechzigstraße/Zonser Straße ist, bis auf den Standort des Verkehrszeichens 267 (Verbot der Einfahrt), nicht zu beanstanden. Anlage Eingabe
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Mittwoch, 7. März 2018 11:17 An: Höver, Ulrich Dr.; Schößler, Bernd; Thelen, Horst (extern) Cc: Kibies, Bernd; Metten, Helmut (Weiterleitung) Betreff: Bürgerantrag Baudenkmale Sechzigstr. 23 und 25 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister sehr geehrter Herr Vorsitzender Ausschuss Anregungen und Beschwerden, seit einiger Zeit kümmere ich mich um diese kleine Kreuzung in Köln, weil ich die denkmalwerte Instandsetzung beider Häuser bemerkenswert finde. Daher erfolgt heute eine Bürgeranregung. Zur Bedeutung dieses Denkmals folgende Fotos und Presseberichte: https://www.ksta.de/koeln/nippes/denkmalschutz-sechzigveedel-gewinnt-deutschlandweiten- wettbewerb-28977126 https://www.land.nrw/de/media/galerie/verleihung-des-bundespreises-fuer-handwerk-der- denkmalpflege-2017 http://www.rottenplaces.de/main/bundespreis-fuer-handwerk-in-der-denkmalpflege-in-nrw- verliehen-30935/ https://www.denkmalschutz.de/denkmale-erleben/bundespreis-fuer-handwerk-in-der- denkmalpflege/die-preistraeger-nordrhein-westfalen-2017.html https://www.monumente-online.de/de/ausgaben/2017/6/handwerkerpreis-2017.php https://www.zdh.de/presse/beitraege/verleihung-des-bundespreises-fuer-handwerk-in-der- denkmalpflege-2017/?L=0 Noch ein verkehrstechnischer Hinweis. Da das Schild "Sperrdose) von der Zonser Straße aus nicht erkennbar ist, gibt es immer wieder Autofahrende, die dann nach rechts in die Sechzigstraße abbiegen. Ein Versetzen auf die andere Straßenseite macht schon aus Lesbarkeitsgründen Sinn Mit freundlichen Grüßen Bezirksvertretung Nippes Herrn Bernd Schössler Anregungen und Beschwerden Herr Horst Thelen c/o Ludwigstraße 8 50667 Köln Köln, den 03.03. 2018 Bürgereingabe Umgestaltung Sechzigstraße / Zonser Straße Sehr geehrte Damen und Herren, in der Sechzigstraße mit der Hausnummer 23 und 25 stehen zwei bedeutende Gebäude für das Sechzig Viertel, für Nippes. Das Gebäude Sechzigstr. 25 ist lt. Gutachten des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wohl ein Initialbau für die Sechzigstr. (ehemals Eisenbahnstr.). Die Gebäude stehen unter Denkmalschutz und wurden in den letzten Jahren in seiner ursprünglichen Schönheit wieder hergestellt. Dies hat überregionale Aufmerksamkeit gefunden. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat wegen ihrer besonderen denkmalgeschützten Wiederherstellung mit einem Zuschuss gefördert. Im November 2017 wurde das Gebäudeensemble durch den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet mit dem 3. Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege ausgezeichnet. Die Medien berichteten. Dieses Kleinod kann durch geringe Maßnahmen als öffentlichen Raum aufgewertet werden. 1. Versetzen des Abfallbehälters der AWB auf die andere Straßenecke Haus Nummer 27. Hier befindet sich ein Kiosk, so dass der dort übliche anfallende Müll, direkt im unmittelbaren Bereich entsorgt wird. 2. Entfernen des Schildermastes. Das Schild „Verbot der Einfahrt da Einbahnstraße“ kann auf der gegenüberliegenden Seite (Haus Nr.14) aufgestellt werden. So ist es für Verkehrsteilnehmer, die aus der Zonser Straße kommen, viel besser zu sehen. 3. Der eine Parkplatz vor dem Haus Nr. 25 entfällt. Damit kann der Schildermast entfallen. 4. Die beiden Schilder mit den Straßennamen werden am Mast vor Hausnummer 27 angebracht. Damit kann dieser Mast ebenfalls entfallen 5. Für das kleine Hinweisschild Parken an der Zonser Straße wird ein besserer Standort gesucht. (Für 3+4+5 siehe Foto nach Fertigstellung) 6. Der Parkplatz vor Haus Nr. 14 entfällt aufgrund der 5m Abstand-Regelung zur Kreuzung. Werden hier größere Fahrzeuge abgestellt, ist der gesamte Kreuzungsbereich sehr schlecht einsehbar. Auf dieser Fläche können Abstellanlagen für Fahrräder aufgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Zonser Straße
- Sechzigstraße 23
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 1411/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.05.2018
- Erstellt
- 27.04.2018 11:05