1072/2017
Sportanlage Kendenicher Straße, Köln-Zollstock
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Anlage 01_SpA Kendenicher Straße_Luftbild_M-1000
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E 32354815 N 5641197 E 32354645 N 5640957 Copyright: Amt23 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Luftbild 2014, Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1000 Datum: 03.7.2015 KölnGIS 100 m
Anlage 03_SpA Kendenicher Straße_Entwurfsbeschreibung
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Sportamt der Stadt Köln Aachener Straße / Olympiaweg 7 50933 Köln SANIERUNG DER SPORTANLAGE KENDENICHER STRASSE KÖLN-ZOLLSTOCK ERLÄUTERUNGSBERICHT Bearbeiter: Dipl.-Ing.(FH) Landespflege Annett Viehrig Bearbeitungsstand: 07. Februar 2017 Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 Seite 2 von 8 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINES .................................................................................................................... 3 2 BESTANDSSITUATION ......................................................................................................... 4 3 BODENUNTERSUCHUNG. BAUGRUND .................................................................................. 5 4 PLANUNG ........................................................................................................................... 5 4.1 SPIELFELD ......................................................................................................................... 5 4.2 ENTWÄSSERUNG ................................................................................................................ 6 4.3 BEWÄSSERUNG .................................................................................................................. 6 4.4 BEFESTIGTE AUFENTHALTSFLÄCHEN ................................................................................... 6 4.5 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG ........................................................................ 7 4.6 TRAININGSBELEUCHTUNG ................................................................................................... 7 4.7 AUSSTATTUNG ................................................................................................................... 7 4.8 VEGETATIONSFLÄCHEN ...................................................................................................... 7 4.9 PARKPLATZ ........................................................................................................................ 8 5 KOSTENBERECHNUNG ........................................................................................................ 8 Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 Seite 3 von 8 1 ALLGEMEINES Die bestehende Sportanlage befindet sich in Köln im Stadtteil Zollstock. Die Sportanlage ist im Grundbes itz der Stadt Köln und ist an den Fußballverein SV Rot - Weiß Köln-Zollstock 05 e.V. vermietet, der diese mit 2 Seniorenmannschaften und 4 Juniorenmannschaften nutzt. Die Nutzung der Sportanlage dient ausschließlich dem Fußballspiel. Das Spielfeld hat eine Nord-Süd-Ausrichtung. Die Sportanlage liegt am westlichen Ende der Kendenicher Straße und Friesheimer Straße. Die Zufahrt zum Vereinsheim erfolgt über den Kalscheurer Weg und über die Kendenicher Straße. Die Pflege - und Rettungsfahrzeuge biegen vom Kalscheurer Weg nach Westen in die Friesheimer Straße. Das Tennengroßspielfeld soll im Zuge der Baumaßnahme in Kunststoffrasen umgewandelt werden. Aufgr und des überalterten Zustandes des Fußballplatzes - und hier insbesondere der nicht mehr funktionierenden Entwässerung - wird eine Überarbeitung dringend notwendig. Die Sportanlage liegt i m Landschaftsschutzgebiet L 17. Mit dem erforderlichen Landschaftspflegerische Be gleitplan mit einer Eingriffs - Ausgleichsbilanzierung und der Erarbeitung einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP -Stufe I) wird ein externes Landschaftsarchitekturbüro im 1. Quartal 2017 beauftragt. Gemäß den Kartendaten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen sowie gemäß Auszug aus dem Bau- und Planungsrecht der Stadt Köln liegt das Planungsgebiet innerhalb der Wasserschutzzone 3. Der mittlere Grundwasser-Höchstwert beträgt bezogen auf diesen Grundstücksbereich um ca. 39,5 m ü. NHN +/- 0,5m. Gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln werden Bodenbelastungen im Plangebiet vermutet. Der Sportplatz befindet sich gemäß Angaben von der Unteren Bodenschutzbehörde d er Stadt Köln auf einem Teilbereich des Altstandortes 20511. Dieser Altstandort beinhaltete 2 Ringofenziegeleien mit umgebenden flachen Abgrabungen. Die Bohrprofile, welche im Zuge der Baugrunduntersuchung durch ein Fach-Ing. Büro erstellt wurden, lassen j edoch im Bereich des Spielfeldes keine Auffüllungen erkennen. Bei der Luftbildauswertung durch den Kampfmittelräumdienst wurde eine Verdachtsfläche ermittelt, welche vor Beginn der Baumaßnahme eine Sondierung des Bearbeitungsgebietes und ggf. Bergung des Blindgängers erforderlich macht. Da die Sportanlage auf einer ehemaligen bundeseigenen Liegenschaft lie gt, sind die Kosten vom Bauherrn, in den Fall das Sportamt, zu übernehmen. Ein Lärmschutzgutachten mit einer Schallprognose nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) ist bereits beauftragt, Ergebnisse liegen jedoch bisher noch nicht vor. Die Sportanlage wurde bereits vor Inkrafttreten der BImSchV (18.07.1991) gebaut. Somit kann bei der Betrachtung der Geräuschimmissionen und der Beurteilung der Situation der Altanlagenbonus nach § Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 Seite 4 von 8 5 Abs. 4 [s] in Anspruch genommen werden. Es wurden keine Lärmschutzmaßnahmen in der Kostenberechnung berücksichtigt. 2 BESTANDSSITUATION Die Gesamtgröße der Anlage beträgt rund 1,3 ha und verfügt über ein Fußballgroßspielfeld (Tenne), Ballfangzäunen und einer 6 -Mast- Trainingsbeleuchtungsanlage. Auf der Sportanlage befinden sich außerdem eine 7- stufige Stehstufenanlage, drei marode Material lager sowie ein Vereinsheim mit Umkleiden und ein Büroanbau. Die Wegebeläge sind aus Betonsteinpflaster. Westlich des Vereinsheims befindet sich eine Schotterfläche, welche derzeit zum Parken genutzt wird. Eine anschließende Wiesenfläche, welche als Pachtfläche von einem Vereinsvorsitzenden angemietet ist, dient als Zugangsmögl ichkeit zum Haupteingang der Sportanlage. Es sind keine ausgewiesenen Stellplätze vorhanden. An der Kendenicher Straße, der Zufahrt zum Haupteingang der Anlage, gibt es im öffentlichen Straßenraum Parkbuchten, welche jedoch ausschließlich von den Anwohnern frequentiert werden. Errichtet wurde die Sportanlage 1950 auf dem Gelände ehemaliger Ringofenziegeleien. Das Tennengroßspielfeld wurde letztmalig 1987 saniert. Der allgemeine Zustand de s Tennenspielfeldes zeigt sich stark überaltert. Das Spielfeld weist ein Walmdach auf, wobei die Außenkante auf einer Höhe von ca. 50.13 NN liegt. Die erforderlichen Baugrunderkundungen durch ein Fach.-Ing.-Büro ergaben, dass der Baugrund als wasserundurchlässig einzuordnen ist, so dass die Herstellung eines funktionsfähigen Entwässerungssystems zwingend Voraussetzung ist. Eventuell müssen Bodenstabilisierungen mit hydraulischen Bindemitteln berücksichtigt werden. Die vorhandene 2 m hohe Einfriedung (Maschendrahtzaun) befindet sich größtenteils in einem guten Zustand. Die Ballfangzäune der Trainingsfläche wurden 2013 erneuert und bleiben erhalten. Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Kölner Stadtkarten, 2007) Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 Seite 5 von 8 3 BODENUNTERSUCHUNG. BAUGRUND Das Büro ‚Labor Lehmacher & Schneider‘ hat die Geotech nische Unt ersuchung der Tennensportanlage am 17.08.2016 durchgeführt. Im Bodengutachten Nr. 8359 vom 20.09.2016 werden folgende Aussagen getroffen: Tennenbelag Halde 0/5, Messstellen SG1 -SG6, Klassifizierung Boden LA GA Z 1.2, Deponieklasse II (DK), mittlere Schichtdicke ca. 3,50 cm für die Kostenberechnung wird über die gesamte Anlage eine mittlere Schichtdicke von 4 cm angenommen. Dyn. Schicht Lava 0/16, Messstellen SG1-SG6, Klassifizierung Boden LAGA Z 0, DK 0, mittlere Schichtdicke ca. 3,50 cm die Dyn. Schicht wird mit der vorhandenen ungebundenen Tragschicht aus Lava kreuzweise durchrissen, Arbeitstiefe 10 cm ungebundene Tragschicht Lava 0/32, Messstellen SG1 -SG6, Klass ifizierung Boden LAGA Z 0, DK 0, mittlere Schichtdicke 18,25 cm die ungeb. Tragschicht ist g emäß Gutachten für die Verwendung als ungeb. Tragschicht nach DIN 18035 -7:2014-10 geeignet und kann weiterverw endet und mit neuem Tragschichtmaterial (ca. 10,5 cm) ergänzt werden, da die vorhandene Schichtdicke nicht ausreicht Baugrund, ist als wasserundurchlässig einzuordnen, Messstellen SG 2, Auffälligkeiten bei Messstelle SG2: Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1 Der Anteil der organischen Substanz liegt genau im Bereich des Grenzwertes von 3 Gew.-%, ab dem man von organischen Böden spricht und ab dem ein g eringes Setzungspotential vorliegt. Der Bodengutachter spricht sich auf Grund des Alters der Anlage und der gebotenen Wirtschaftlichkeit und unter Tolerierung eines geringen Setzungsrisikos für den Verbleib des Bodenhorizontes aus 4 PLANUNG 4.1 SPIELFELD Das Spielfeld (Brutto: 66 x 104,70 m) erhält einen Kunststoffrasen mit Sand -Gummi- gefüllter Polschicht in 2 Lagen auf einer elastischen Tragschicht (35 mm). Der hindernisfreie Raum beträgt 4,00 Meter auf den beiden Platzstirnseiten sowie ca. 2,0 Meter auf den beiden Platzlängsseiten. Für das Spielfeld ist folgender Aufbau vorgesehen: 1. Vollständiger Abtrag und Entsorgung der Tennendecksicht, Schichtdicke i.M. ca 4,00 cm 2. Durchmischen der vorhandenen Baustof fe der dynamischen Schicht aus L ava sowie der unge bundenen Tragschicht aus Lava, kreuzweises durchreißen, Arbeitstiefe 10 cm 3. Herstellen des Planums Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 Seite 6 von 8 4. Herstellen eines Entwässerungssystems entsprechend den Anforderungen der DI N 18035 Teil 3, Abstand der Drainleitungen im Spielfeld von ca. 7,00 m 5. Verfüllung der Drainleitungen 6. Herstellen einer neuen ungebundenen Tragschicht, aus Lava, Körnung 0 -32, Schichtdicke ca. 10,50 cm 7. Durchführung eines ordnungsgemäßen Verdichtungsvorganges, g > 10,0 t 8. Herstellen der gebundenen elastischen Tragschicht entsprechend der DI N 18035 - Teil 7, Schichtdicke 3,5 cm 9. Herstellen des Kunststoffbelages 10. Verfüllung des Kunstrasens mit mind. 20 kg Sand (rundkörniger Quarzsand) und 4-5 kg EPDM-Neugummigranulat 4.2 ENTWÄSSERUNG Für die Sportanlage liegt kein Bestandsplan zur vorhandenen Entwäs serung vor. Es ist davon auszugehen, dass die Sportanlage bisher über Sickerschächte entwässert. Da dies nicht mehr zulässig ist, wurde in Zusammenarbeit mit dem Fach -Ing.-Büro und im Rahmen der Entwurfsplanung ein neues Entwässerungskonzept entwickelt. Für die Sportflächen sind neue Drainageentwässerungen über ein Sauger - Sammlersystem (Saugerabstand von ca. 7,00 m ) gemäß den Angaben des Bodengutachters zu erstellen, die an eine ausreichend dimensionierte unterirdische Kastenrigole angeschlossen werden. Eine Betonmuldenrinne umgibt das S pielfeld (0,8% Gefälle) und nimmt das anfallende Oberflächenwasser aus den Spiel feld- und den Umgangswegen (2,5% Gefälle) über die gesamte Länge auf. Über Einzelabläufe in der Muldenrinne wird das Regenwasser ebenfalls in die beiden Sand -/Schlammfänge geführt. Hier wird das g esamte Oberflächenwasser aus dem Spielfeld gesammelt und in eine rund 36,00 Meter lange, rund 2,4 0 Meter breite sowie rund 1,40 Meter tiefe Kastenrigole eingeleitet und versickert. Die Entwässerung und Versickerung der Zufahrt zu den Stellplätzen und die Stellplätze selbst sowie die Aufstellfläche der Rettungsfahrzeuge werden an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden. Nach Rücksprache mit dem Umweltamt, ist auf Grund der engen Platzsituation, eine Hohlkammerrigole mit vorgeschalteter Regenwassereinigung (Sedimentationsanlage z.B. einer SediPipe), trotz Lage des Plangebietes in einer Wasserschutzzone III, durchaus genehmigungsfähig. 4.3 BEWÄSSERUNG Auf Hydranten für mobile Stativregner ode r selbstfahre nde Großflächenreg ner soll wegen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung verzichtet werden. 4.4 BEFESTIGTE AUFENTHALTSFLÄCHEN Die umlaufenden Wege werden aus Betonsteinpflaster (20/10/8 cm, wasserdurchlässig) in ca. 1,60-3,20 m B reite hergestellt, um ein Befahren mit Fahrzeugen des Pflege- und Unterhaltungsdienstes zu ermöglichen. In den Pflasterflächen soll ein einfaches Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 Seite 7 von 8 Betonrechteckpflaster, Abmessungen 20 x 10 x 8 cm in beton grau im Ellebogenverband zur Ausführung kommen. Vor dem Vereinsheim entsteht eine kleine gepflasterte Vereinsterrasse, welche auf das Höhenniveau des Vereinsgebäudes angehoben wird. Fassadenrinnen gewährleisten die Entwässerung vor den bodentiefen Fenstern. Eine barrierefreie Rampe ist im Bereich des Umkleidet raktes vorgesehen. Von hier aus kann auch die Vereinsgaststätte erreicht werden. Durch, den vom Baugrundgutachter empfohlenen Aufbau, kommt es im gesamten Plangebiet (Spielfeld, umlaufende Wege) zu einer Geländeanhebung von ca. 13 cm. Dadurch entfällt auch die erste Reihe der S tehstufenanlage. Diese wird jedoch nicht abgebrochen, da sie als Grundlage für die weiteren Stehstufen dient. Der angrenzende Pflasterbelag wird höhengleich mit der untersten Stehstufe verlegt. 4.5 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG Das Spielfeld erhält eine umlaufende Reling / Barriere aus Stahlrundrohr , feuerverzinkt und pulverbeschichtet, mit Gittermattenfüllung (Maschenweite 50/200 mm) und entsprechenden Aussparungen für Pflegefahrzeuge , Betreuerkabinen und Fußballtore . Im Be reich di eser Aussparungen ist die umlau fende Muldenrinne ausgespart und durch ein Plattenband ersetzt, über das die Juge ndtore hindernisfrei in die Aus sparungen geschoben werden können. Die Ballfangzäune wurden erst 2013 neu errichtet und bleiben erhalten. Sie sind mit Körperschallisolierung versehen und werden an den neu zu verlegenden Blitzschutz angeschlossen. Die Grundstücksgrenze bleibt weitestgehend mit dem bestehenden Zaun eingefriedet. Die Zufahrtstore zum Parkplatz sowie am Haupteingang werden erneuert. 4.6 TRAININGSBELEUCHTUNG Die vorhandene 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wurde 1987 errichtet und wird komplett erneuert . Als Leuchtmittel werden asymmetrische Planflächenstrahler, nahezu ohne Aufneigung aus der Horizontalen und mit Lichtabschirmung eingesetzt . Die Lichtimmissionen werden dadurch gegenüber der Bestandssituation deutlich verringert. Zusätzlich werden UV-Sperrfilter eingesetzt, die eine UV-absorbierende Wirkung haben. 4.7 AUSSTATTUNG Der Sportplatz erhält entsprechende Ausstattungen mit Toren, Bodenhülsen für Eckfahne n sowie Betreuerkabinen, Abfallbehälter und Bänke. Südlich des Vereinsheimes werden 17 Fahrrad -Anlehnbügel installiert, welche Platz für 33 Fahrräder schaffen. Des Weiteren sind zwei neue Einzelgaragen als Abstell - und Lagerraum vorgesehen. 4.8 VEGETATIONSFLÄCHEN Die in Anspruch genommenen Rasenflächen werden neu eingesät. Im Rahmen eines erforderlichen Landschaftspflegerischen Begleitplans we rden die Eingriffe und Auswirkungen dargestellt und der erforderliche Ausgleich bilanziert. Eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP -Stufe I) muss in dem Zuge ebenfalls erarbeitet werden. Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 Seite 8 von 8 Drei Bäume können durch die Aufweitung der Hauptzuwegung an der neuen Vereinsterrasse sowie durch den erforderlichen gepflasterten Umgangsweg nicht erhalten bleiben. Durch die geplante Neupflanzung von 5 Solitärbäumen und Bodendeckerpflanzungen im Bereich der Parkplätze wird eine komplette Kompensation der Eingriffe auf der Sportanlage angestrebt. 4.9 PARKPLATZ Westlich des Vereinsheims sind die nachzuweisenden Stellplätze vorgesehen. Die von einem Vereinsmitglied angepachtete Fläche wird gekündigt und geht in den Grundbesitz der Stadt Köln, hier dem Sportamt, über und kann dementsprechend als Parkplatz überplant und genutzt werden. Es entstehen insgesamt 30 PKW -Stellplätze. 28 Stellplätze werden in den Abmessungen 2,50 x 5,00 m ausgebaut. Ein Stellplatz kann mit 3,50 m Breite als Behinderten -Stellplatz genutzt werden. Des Weiteren wird ein Stellplatz südlich des Vereinsheimes in 3,00 x 7,30 m errichtet, welcher als Behindertenstellplatz, ab er auch für Kleinbusse genutzt werden kann. Die Fahrgasse soll wegen der beim Ein - und Ausparken auftretenden Scherkräfte vollständig befestigt und gepflastert werden. In den Pflasterflächen soll ein einfaches Betonrechteckpflaster, Abmessungen 20 x 10 x 8 cm im Ellebogenverband zur Ausführung kommen. Dabei sollen die Stellplätze in anthrazit, die Fahrgasse in betongrau ausgeführt werden. 5 KOSTENBERECHNUNG Die Kostenberechnung ist in der Anlage nach DIN 276 einschl. Darstellung der Einzelpositionen und Massen ermittelt. Zur Kostenberechnung gibt es einen Massenplan für Abriss/ Bestand, einen Massenplan für Planung und entsprechende Massenlisten. Aufgestellt: Sportamt der Stadt Köln Aachener Straße / Olympiaweg 7 50933 Köln 07. Februar 2017
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 1072/2017 Freigabedatum 19.07.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportanlage Kendenicher Straße, Köln-Zollstock hier: Generalsanierung der Sportanlage mit Umbau des Tennenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld, Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage und Errichtung eines Parkplatzes Beschlussorgan Sportausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung - in Vorgriff auf die Behandlung in der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen - auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher Straße in Köln-Zollstock, inkl. der Ausstattung des Großspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage und Errichtung eines Parkplatzes. Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme betragen ca. 1.145.059,95 € brutto (inkl. Planungs- und Gutachterkosten in Höhe von ca. 117.215,00 € brutto). Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushalts- jahr 2017 in Höhe von 1.045.059,95 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten). Alternative: Die Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher Straße in Köln-Zollstock, mit Errichtung eines Kunststoffrasengroßspielfeldes, wird nicht beschlossen. Sportausschuss 14.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.045.059,95 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen ca. 70.000,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen Mit Planungsbeschluss Nr. 2144/2015 vom 27.08.2015 beauftragte der Sportausschuss die Verwal- tung mit der Planung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher Straße mit Errichtung eines Kunstrasengroßspielfeldes. Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage wurde durch die Planungsabteilung des Sportamtes erstellt. Die Bauantragsunterlagen werden zurzeit zusammengestellt und nach Erhalt der erforderlichen Gut- achten und Planungen zeitnah beim Bauaufsichtsamt eingereicht. Die bestehende Sportanlage befindet sich in Köln im Stadtteil Zollstock. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und ist an den Fußballverein SV Rot-Weiß Köln-Zollstock 05 e.V. vermie- tet, der diese mit 2 Seniorenmannschaften und 4 Juniorenmannschaften nutzt. Wie bereits im Planungsbeschluss festgehalten wurde, sollen auf der Sportanlage Kendenicher Stra- ße auch umliegende Fußballvereine, wie z. B. die SpvG Arminia 09 e. V. von der Sportanlage Fritz- Hecker-Straße, Belegungszeiten erhalten. Die Sportanlage befindet sich nicht in einem Sozialraumgebiet. Errichtet wurde die Sportanlage 1950 auf dem Gelände ehemaliger Ringofenziegeleien. Die Gesamtgröße der Anlage beträgt rund 1,3 ha und verfügt über ein Fußballgroßspielfeld (Tenne), Ballfangzäunen und einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage. Auf der Sportanlage befinden sich außerdem eine 7-stufige Stehstufenanlage, drei marode Materiallager sowie ein Vereinsheim mit Um- kleiden und ein Büroanbau. Die Wegebeläge sind aus Betonsteinpflaster. Westlich des Vereinsheims befindet sich eine Schotter- und Wiesenfläche, welche derzeit zum Parken genutzt wird und die Hauptzuwegung zum Sportplatz darstellt. Das Tennengroßspielfeld wurde letztmalig 1987 saniert und zeigt sich, genauso wie die Entwässe- rungseinrichtungen und die Ausstattung (Tore, Barrieren, Bänke etc.) stark überaltert und dringend 3 sanierungsbedürftig. Die vorhandene Einfriedung (Maschendrahtzaun) befindet sich größtenteils in einem guten Zustand. Umfangreiche Voruntersuchungen und Gutachten, wie Boden- und Lärmgutachten waren notwendig und dienten als Grundlage für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Dabei ergab das Bodengut- achten, dass die Deckschicht der bestehenden Tennenfläche als Z 1.2 und DK II (Deklaration vorh. Materialien nach Einbaumöglichkeiten bzw. Deponierung gem. LAGA bzw. Deponieverordnung) ein- gestuft und somit komplett abgefahren werden muss. Das Plangebiet liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Dies erfordert zudem die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I). Diese Unterlagen müssen mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt und dem Bauantrag beigelegt werden, ebenso ein Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG. Die Entwässerung der Sportflächen sowie aller befestigten Flächen erfolgt über eine Versickerungs- anlage (Drainage DN 80 als Sauger; DN 150 als Sammler, Spülschächte, Absetzschächte als Schachtbauwerk, unterirdische Kastenrigole als Versickerungsanlage, Entwässerungsmulden aus Betonstein). Ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis wird beim Umwelt- und Ver- braucherschutzamt gestellt. Die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienst ergab eine Verdachtsfläche, welche vor Beginn der Baumaßnahme eine Sondierung des Bearbeitungsgebietes und ggf. Bergung des Blindgängers erforderlich macht. Da die Sportanlage auf einer ehemaligen bundeseigenen Liegenschaft liegt, sind die Kosten vom Bauherrn zu übernehmen. Vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustandes der Sportflächen, beabsichtigt die Verwal- tung die Sportanlage entsprechend den aktuellen und zukünftigen Nutzungsanforderungen zu mo- dernisieren, sodass die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß genutzt werden können. Das Tennengroßspielfeld wird in einen mit Sand-/ Gummigranulat verfüllten Kunstrasenplatz, mit ei- ner Netto-Spielfeldgröße von 97 x 62 m umgebaut. Das Drainage- und Entwässerungssystem muss ebenso, wie die Spielfeldbarrieren und die Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert werden. Umlaufen- de Betonpflasterbeläge (10/20/8) als erforderliche Wartungswege sowie ein Parkplatz für 30 PKW und ein nicht überdachter Fahrradstellplatz für 31 Fahrräder werden neu errichtet. Mit Prüfbericht, RPA-Nr. 2017/0365 vom 24.05.2017 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt Gesamt- kosten in Höhe von 1.145.059,95 € brutto für die Baumaßnahme. Im Planungsbeschluss waren 100.000,00 € Planungsmittel freigegeben, so dass insgesamt noch Fi- nanzmittel in Höhe von 1.045.059,95 € brutto benötigt werden. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus dem für diesen Zweck veran- schlagten Zentralansatz, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnah- men (Investitionsprogramm Sportstätten). Als zusätzliche Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 70.000,- € p.a. an, die ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilplan 0801, Sportförderung bereits veranschlagt wurden. Die Unterhaltungsaufwendungen für Sportanlagen sind ebenfalls im Budget des Teilplans 0801 be- rücksichtigt, lassen sich aber nicht im Einzelnen beziffern. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. - Luftbild (M 1:1000) - Entwurfsplanung - Entwurfsbeschreibung - Kostenberechnung (Zusammenfassung) - Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt RPA-Nr.: 2017/ 0365 vom 24.05.2017
Anlage 02_SpA Kendenicher Straße_Entwurfsplanung
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80 KunststoffrasenbelagSpielfeldgrößenetto 62,00 m x 97,30 mbrutto 66,00 m x 104,70 m Pflanz-fläche Rasen Rasen Sitz-bänke Sitz-bänke AufstellflächeRettungsfahrzeugeNeupflanzungSolitärbaum Stellplatz fürPKW oder Kleinbus Stabgitterzaun+Hecke17 Fahrrad-Anlehnbügelfür 33 FahrräderDrehflügeltor,zweiflügligBr. 4,00 m Nutzung alsBehindertenstellplatz KD: 50,93KS: 47,64 KD: 51,14KS: 47,71 NeupflanzungSolitärbaum Anschluss anöffentl. Kanal Anschluss anöffentl. Kanal VorschlagVereinsschild Mast-leuchte Mast-leuchte 2-reihige Rinne aus Basamentstein 2-reihige Rinne aus Basamentstein TraufstreifenentlangGebäude Betonstein-pflaster Betonstein-platten Betonsteinplatten50/ 50 unterBallfangzaun Ballfangzaun,Bestand offeneMulden-rinne Beton-stein-pflaster Gebäude-eingang mitRampe undseitl. Stufe Betonstein-pflaster Sedimentationsschacht Trainer- undSpielerkabine AussparrungJugendtore ZugangKlein-garten 30 29282726252423222120191817161514 111213 10987654321 6,50 3,00 5,005,505,00 2,50 2,50 Trainingsbeleuchtungs-anlage (TBA), neu vorhandene Brachflächebleibt erhalten Ballfangzaun,Bestand 51.37 51.37 51.66 51.77 51.98 51.76 0,3/8 0,3/8 0,2/6 0,3/80,4/10 0,3/8 0,35/8 882Grdb.Bl. 27642 0,3/0,2/10 0,25/8 0,4/10 0,35/10 51.9051.71 52.18 52.05 51.98 52.23 52.26 52.17 52.12 52.10 51.82 52.1051.96 51.2451.07 51.9951.98 52.17 51.76 EINFAHRT +AUSFAHRT 2,503,50 4,3070 2 Fertiggaragenals Materiallager 50,0550,13 OK50,23 OK50,17 50,18 50,12 50,20 50,05 50,10 OK50,07 OK50,07 50,02 49,89 50,03 50,03 50,03 50,15 2,5% 2,5% 2,5% ~1,5% 2,5% 2,5% 50,15 OK50,18 OK50,30 50,30 50,45 50,45 50,22 50,30 50,27 50,30 50,34 50,34 50,29 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 50,52 50,46 50,52 50,26 0,8% 0,8% OK50,30 50,4550,30 50,30 50,30 2,5% ~0,7% 2,0% 2,5% 4,00 0,8% 0,8% 3,70 Eingangzur Sportanlage 49,89 2,5%50,15 2,5% 2,5%2,5% 2,5% 2,5% 2,0% 2,0% 50,26 50,33 50,33 1,3%2,5%2,00 4,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 Barriere mitGitterfüllung 4,00 3,00807,30 50,26 50,45 Barriere mitGitterfüllung offeneMulden-rinne 50,26 50,26 1,60 3,50 ~3,20 2,3%50,2250,30 50,222,3% 4,003,20302,00 50,26 2,5% 6,50 6,50 9,50 4,00 307,70 50,26 50,33 50,34 R 1,009,15 9,15 50,4550,30 50,02 49,99 50,17 50,20 2,0% DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 150 DN 200 DN 200 DN 150 DN 100DN 100 Kastenrigole(Abmessungen gemäßBerechnung im Bodengutachten) Spül- und Kontrollschacht Hochbordstein ErgänzungStehstufenanlage Drehflügeltor,zweiflüglig,Br. 3,00 m 51.74 50.1750.12 50.14 50.13 50.15 50.15 50.14 50.30 50.09 51.6651.5650.14 50.09 50.10 51.48 50.10 51.5951.46 50.15 50.09 51.48 51.55 50.10 50.16 51.57 51.58 51.5851.44 50.19 51.48 51.54 51.44 51.48 51.1251.23 51.34 51.43 51.04 51.07 50.79 51.0050.06 50.10 51.19 51.42 50.21 50.08 50.27 51.55 AWH = 54,21 Beton 50.14 50.23 50.23 50.18 50.09 50.19 50.15 50.10 I PD I FD EFH = 50,45 AWH = 53,67 EFH = 50,49AWH = 53,69 I FD Werbetafeln Werbetafeln I FD I FD I SD 0,2/6 0,2/6 0,35/10 0,2/0,3/8 0,25/0,3/80,2/0,3/10 0,2/6 0,2/0,3/10 3x0,2/8 0,2/6 0,25/8 0,35/10 0,45/12 0,4/12 0,35/8 0,35/10 0,2/0,3/8 0,4/10 0,45/10 Kendenicher Str. Fries-heimer Str. 0,35/10 Sockel 51.9051.71 51.98 51.55 51.07 50.72 51.40 50.5150.8351.5051.4851.2851.0750.8650.6650.4450.25 51.4951.2951.0850.8750.6750.4750.2850.07 50.0850.2750.4950.6850.8951.0851.2751.48 51.46 50.29 50.29 50.3049.85 49.8750.32 50.26 50.2350.4950.33 50.22 50.1350.17 50.27 50.0350.15 50.20 50.22 49.88 50.04 50.17 50.03 Kiesel Entwurf Die OberbürgermeisterinSportamt 52-2013-1610-E07.02.2017Viehrig 1 : 250 Olympiaweg 750933 Köln PLANNUMMER:DATUM:BEARBEITER: PLANINHALT: MASSSTAB: PLANUNG: BAUHERR: Die OberbürgermeisterinSportamt Olympiaweg 750933 Köln Sportanlage Kendenicher StraßeKöln-ZollstockGeneralsanierung BAUVORHABEN:
Anlage 05_SpA Kendenicher Straße_Prüfbericht RPA-Nr. 2017 0365
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14 7% ‚05.2017 2017 0365 KOB SP Kendenicher Str..doc 52 Sportanlage Kendenicher Str. in Köln-Zollstock hier: Prüfung der Kostenberechnung RPA-Nr.: 2017/0365 Kosten eingereicht: 962.235,25 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung des Baubeschlusses im zuständigen Ratsgremium (Sportausschuss) legen Sie die Kostenberechnung für die Generalinstandsetzung der Sportanlage Kendeni- cher Str. in Köln-Zollstock entsprechend dem Planungsbeschluss vom 27.08.2015, zur Prü- fung vor. Der Planungsbeschluss sieht neben der Errichtung eines Kunstrasenplatzes, den Bau von Wasserzapfstellen sowie die Modernisierung der Trainingsbeleuchtungsanlage vor. Nach Prüfung der Unterlagen ist festzuhalten, dass der Planungsbeschluss mit Ausnahme der Wasserzapfstellen umgesetzt wurde. Die Unterlagen wurden sehr strukturiert und nachvollziehbar aufgestellt. Nach Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen gegen die Fortführung der Maßnahme keine Bedenken. Die Kosten i.H. v. 962.235,25 € (netto) werden vorbehaltlich der Ergebnisse noch nicht abgeschlossener Untersuchungen/Gutachten (z.B. Landschafts- pflegerischer Begleitplan, Lärmgutachten) anerkannt.
Anlage 04_SpA Kendenicher Straße_Kostenberechnung-Zusammenfassung
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07.02.2017 Kostengliederung Seite 1 von 1
1502 Generalsanierung Kostenberechnung Kendenicher
Kostenberechnung Alle Währungsangaben Netto in EUR
Globalparameter Fläche Baugrundstück 0 m² FBG
Brutto-Rauminhalt 0 m³ BRI
Brutto-Grundfläche 0 m² BGF
Basisfläche 0 m² BAF
Baugrubeninhalt 0 m³ BGI
Gründungsfläche 0 m² GRF
Aussenwandfläche 0 m² AWF
Innenwandfläche 0 m² IWF
Deckenfläche 0 m² DEF
Dachfläche 0 m² DAF
Außenfläche 0 m² AUF
Kostengruppe Stichwort Menge Einh EP GP Gesamt %
200 Herrichten und Erschließen
210 Herrichten psch 67.417,50 0
200 Herrichten und Erschließen FBG 67.417,50 0
500 Außenanlagen
510 Geländeflächen psch 24.477,50 0
520 Befestigte Flächen psch 449.134,25 0
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen psch 38.170,00 0
540 Technische Anlagen in Außenanlagen psch 169.520,00 0
550 Einbauten in Außenanlagen psch 80.230,00 0
570 Pflanz- und Saatflächen psch 15.586,00 0
590 Sonstige Außenanlagen psch 19.200,00 0
500 Außenanlagen AUF 796.317,75 0
700 Baunebenkosten
730 Architekten- und Ingenieurleistung psch 56.500,00 0
740 Gutachten und Beratung extern psch 29.500,00 0
790 Sonstige Baunebenkosten psch 12.500,00 0
700 Baunebenkosten psch 98.500,00 0
Netto 962.235,25
MwSt 182.824,74
Brutto 1.145.059,99
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1072/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27