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1072/2017

Sportanlage Kendenicher Straße, Köln-Zollstock

Beschlussvorlage Ausschuss 19.07.2017

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Anlage 04_SpA Kendenicher Straße_Kostenberechnung-Zusammenfassung

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Anlage 03_SpA Kendenicher Straße_Entwurfsbeschreibung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 02_SpA Kendenicher Straße_Entwurfsplanung

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Anlage 05_SpA Kendenicher Straße_Prüfbericht RPA-Nr. 2017 0365

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Anlage 01_SpA Kendenicher Straße_Luftbild_M-1000

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Anlage 04_SpA Kendenicher Straße_Kostenberechnung-Zusammenfassung

3314 Zeichen

07.02.2017 Kostengliederung Seite 1 von 1
1502 Generalsanierung Kostenberechnung Kendenicher
 
Kostenberechnung Alle Währungsangaben Netto in EUR
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
 
Globalparameter Fläche Baugrundstück 0 m² FBG
Brutto-Rauminhalt 0 m³ BRI
Brutto-Grundfläche 0 m² BGF
 
Basisfläche 0 m² BAF
Baugrubeninhalt 0 m³ BGI
 
Gründungsfläche 0 m² GRF
Aussenwandfläche 0 m² AWF
 
Innenwandfläche 0 m² IWF
Deckenfläche 0 m² DEF
 
Dachfläche 0 m² DAF
Außenfläche 0 m² AUF
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
Kostengruppe Stichwort Menge Einh EP GP Gesamt %
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
   
   
 
200 Herrichten und Erschließen
210 Herrichten psch 67.417,50 0
 
200 Herrichten und Erschließen FBG 67.417,50 0
 
500 Außenanlagen
510 Geländeflächen psch 24.477,50 0
520 Befestigte Flächen psch 449.134,25 0
 
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen psch 38.170,00 0
540 Technische Anlagen in Außenanlagen psch 169.520,00 0
 
550 Einbauten in Außenanlagen psch 80.230,00 0
570 Pflanz- und Saatflächen psch 15.586,00 0
 
590 Sonstige Außenanlagen psch 19.200,00 0
 
500 Außenanlagen AUF 796.317,75 0
 
700 Baunebenkosten
730 Architekten- und Ingenieurleistung psch 56.500,00 0
740 Gutachten und Beratung extern psch 29.500,00 0
 
790 Sonstige Baunebenkosten psch 12.500,00 0
 
700 Baunebenkosten psch 98.500,00 0
 
                                                                  
                                                                  
                                                                  
     
 
Netto 962.235,25
 
MwSt 182.824,74
 
Brutto 1.145.059,99

Anlage 03_SpA Kendenicher Straße_Entwurfsbeschreibung

17130 Zeichen

Sportamt der Stadt Köln 
Aachener Straße / Olympiaweg 7 
50933 Köln 
 
 
 
SANIERUNG DER SPORTANLAGE 
KENDENICHER STRASSE  
KÖLN-ZOLLSTOCK 
 
ERLÄUTERUNGSBERICHT  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeiter: 
Dipl.-Ing.(FH) Landespflege Annett Viehrig 
 
 
Bearbeitungsstand: 07. Februar 2017

Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 
Seite 2 von 8 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
1 ALLGEMEINES .................................................................................................................... 3 
2 BESTANDSSITUATION ......................................................................................................... 4 
3 BODENUNTERSUCHUNG. BAUGRUND .................................................................................. 5 
4 PLANUNG ........................................................................................................................... 5 
4.1 SPIELFELD ......................................................................................................................... 5 
4.2 ENTWÄSSERUNG ................................................................................................................ 6 
4.3 BEWÄSSERUNG .................................................................................................................. 6 
4.4 BEFESTIGTE AUFENTHALTSFLÄCHEN ................................................................................... 6 
4.5 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG ........................................................................ 7 
4.6 TRAININGSBELEUCHTUNG ................................................................................................... 7 
4.7 AUSSTATTUNG ................................................................................................................... 7 
4.8 VEGETATIONSFLÄCHEN ...................................................................................................... 7 
4.9 PARKPLATZ ........................................................................................................................ 8 
5 KOSTENBERECHNUNG ........................................................................................................ 8

Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 
Seite 3 von 8 
 
1 ALLGEMEINES 
Die bestehende Sportanlage befindet sich in Köln im Stadtteil Zollstock. Die 
Sportanlage ist im Grundbes itz der Stadt Köln und ist an den Fußballverein SV Rot -
Weiß Köln-Zollstock 05 e.V. vermietet, der diese mit 2 Seniorenmannschaften und 4 
Juniorenmannschaften nutzt. 
Die Nutzung der Sportanlage dient ausschließlich dem Fußballspiel. Das Spielfeld hat 
eine Nord-Süd-Ausrichtung. 
 
Die Sportanlage liegt am westlichen Ende der Kendenicher Straße und Friesheimer 
Straße. Die Zufahrt zum Vereinsheim erfolgt  über den Kalscheurer Weg und über die 
Kendenicher Straße. Die Pflege - und Rettungsfahrzeuge biegen vom Kalscheurer 
Weg nach Westen in die Friesheimer Straße. 
Das Tennengroßspielfeld soll im Zuge der Baumaßnahme in Kunststoffrasen 
umgewandelt werden. Aufgr und des überalterten Zustandes des Fußballplatzes - und 
hier insbesondere der nicht mehr funktionierenden Entwässerung - wird eine 
Überarbeitung dringend notwendig. 
 
Die Sportanlage liegt i m Landschaftsschutzgebiet L 17.  Mit dem  erforderlichen 
Landschaftspflegerische Be gleitplan mit einer Eingriffs - Ausgleichsbilanzierung und 
der Erarbeitung einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP -Stufe I) wird ein 
externes Landschaftsarchitekturbüro im 1. Quartal 2017 beauftragt. 
 
Gemäß den Kartendaten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, 
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen sowie gemäß Auszug 
aus dem Bau- und Planungsrecht der Stadt Köln liegt das Planungsgebiet innerhalb 
der Wasserschutzzone 3.  
Der mittlere Grundwasser-Höchstwert beträgt bezogen auf diesen Grundstücksbereich 
um ca. 39,5 m ü. NHN +/- 0,5m. 
 
Gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln werden Bodenbelastungen im 
Plangebiet vermutet. Der Sportplatz befindet sich gemäß Angaben von der Unteren 
Bodenschutzbehörde d er Stadt Köln auf einem Teilbereich des Altstandortes 20511. 
Dieser Altstandort beinhaltete 2 Ringofenziegeleien mit umgebenden flachen 
Abgrabungen. Die Bohrprofile, welche im Zuge der Baugrunduntersuchung durch ein 
Fach-Ing. Büro erstellt wurden, lassen j edoch im Bereich des Spielfeldes keine 
Auffüllungen erkennen. 
 
Bei der Luftbildauswertung durch den Kampfmittelräumdienst wurde eine 
Verdachtsfläche ermittelt, welche vor Beginn der Baumaßnahme eine Sondierung des 
Bearbeitungsgebietes und ggf. Bergung des Blindgängers erforderlich macht. Da die 
Sportanlage auf einer ehemaligen bundeseigenen Liegenschaft lie gt, sind die Kosten 
vom Bauherrn, in den Fall das Sportamt, zu übernehmen. 
 
Ein Lärmschutzgutachten mit einer Schallprognose nach der 
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)  ist bereits beauftragt, Ergebnisse 
liegen jedoch  bisher noch nicht vor.  Die Sportanlage wurde bereits vor Inkrafttreten 
der BImSchV (18.07.1991) gebaut. Somit kann bei der Betrachtung der 
Geräuschimmissionen und der Beurteilung der Situation der Altanlagenbonus nach §

Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 
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5 Abs. 4 [s] in Anspruch genommen werden. Es wurden keine 
Lärmschutzmaßnahmen in der Kostenberechnung berücksichtigt. 
 
2 BESTANDSSITUATION       
Die Gesamtgröße der Anlage beträgt rund 1,3 ha und verfügt über ein 
Fußballgroßspielfeld (Tenne), Ballfangzäunen und einer 6 -Mast-
Trainingsbeleuchtungsanlage. Auf der Sportanlage befinden sich außerdem eine 7-
stufige Stehstufenanlage, drei marode Material lager sowie ein Vereinsheim mit 
Umkleiden und ein Büroanbau. Die Wegebeläge sind aus Betonsteinpflaster. Westlich 
des Vereinsheims befindet sich eine Schotterfläche, welche derzeit zum Parken 
genutzt wird. Eine anschließende Wiesenfläche, welche als Pachtfläche von einem 
Vereinsvorsitzenden angemietet ist, dient als Zugangsmögl ichkeit zum Haupteingang 
der Sportanlage. Es sind keine ausgewiesenen Stellplätze vorhanden. 
An der Kendenicher Straße, der Zufahrt zum Haupteingang der Anlage, gibt es im 
öffentlichen Straßenraum Parkbuchten, welche jedoch ausschließlich von den 
Anwohnern frequentiert werden. 
 
Errichtet wurde die Sportanlage 1950 auf dem Gelände ehemaliger 
Ringofenziegeleien. Das Tennengroßspielfeld wurde letztmalig 1987 saniert.  
 
Der allgemeine Zustand de s Tennenspielfeldes zeigt sich stark überaltert. Das 
Spielfeld weist ein Walmdach auf, wobei die Außenkante auf einer Höhe von ca. 50.13 
NN liegt. Die erforderlichen Baugrunderkundungen durch ein Fach.-Ing.-Büro ergaben, 
dass der Baugrund als wasserundurchlässig einzuordnen ist, so dass die Herstellung 
eines funktionsfähigen Entwässerungssystems zwingend Voraussetzung ist. Eventuell 
müssen Bodenstabilisierungen mit hydraulischen Bindemitteln berücksichtigt werden. 
 
Die vorhandene 2 m hohe Einfriedung (Maschendrahtzaun) befindet sich größtenteils 
in einem guten Zustand. Die Ballfangzäune der Trainingsfläche wurden 2013 erneuert 
und bleiben erhalten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Kölner Stadtkarten, 2007)

Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 
Seite 5 von 8 
 
3 BODENUNTERSUCHUNG. BAUGRUND 
Das Büro ‚Labor Lehmacher & Schneider‘ hat die Geotech nische Unt ersuchung der  
Tennensportanlage am 17.08.2016  durchgeführt. Im Bodengutachten Nr. 8359 vom 
20.09.2016 werden folgende Aussagen getroffen: 
 Tennenbelag Halde 0/5, Messstellen SG1 -SG6, Klassifizierung Boden LA GA Z 1.2, 
Deponieklasse II (DK), mittlere Schichtdicke ca. 3,50 cm 
 für die Kostenberechnung wird über die gesamte Anlage eine mittlere 
Schichtdicke von 4 cm angenommen.  
 
 Dyn. Schicht Lava 0/16, Messstellen SG1-SG6, Klassifizierung Boden LAGA Z 0, DK 
0, mittlere Schichtdicke ca. 3,50 cm 
 die Dyn. Schicht wird mit der vorhandenen ungebundenen Tragschicht aus Lava 
kreuzweise durchrissen, Arbeitstiefe 10 cm 
 
 ungebundene Tragschicht Lava 0/32, Messstellen SG1 -SG6, Klass ifizierung Boden 
LAGA Z 0, DK 0, mittlere Schichtdicke 18,25 cm 
 die ungeb. Tragschicht ist g emäß Gutachten für die Verwendung als ungeb. 
Tragschicht nach DIN 18035 -7:2014-10 geeignet und kann weiterverw endet und 
mit neuem Tragschichtmaterial (ca. 10,5 cm) ergänzt werden, da die vorhandene 
Schichtdicke nicht ausreicht 
 
 Baugrund, ist als wasserundurchlässig einzuordnen, Messstellen SG 2, 
 Auffälligkeiten bei Messstelle SG2: Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1 
 Der Anteil der organischen Substanz liegt genau im Bereich des Grenzwertes von 
3 Gew.-%, ab dem man von organischen Böden  spricht und ab dem ein g eringes 
Setzungspotential vorliegt. Der Bodengutachter spricht sich auf Grund des Alters 
der Anlage und der gebotenen Wirtschaftlichkeit und unter Tolerierung eines 
geringen Setzungsrisikos für den Verbleib des Bodenhorizontes aus 
 
4 PLANUNG       
4.1 SPIELFELD 
Das Spielfeld (Brutto: 66 x 104,70  m) erhält einen Kunststoffrasen mit Sand -Gummi-
gefüllter Polschicht in 2 Lagen auf einer elastischen Tragschicht (35 mm).  
Der hindernisfreie Raum beträgt 4,00 Meter auf den beiden Platzstirnseiten 
sowie ca. 2,0 Meter auf den beiden Platzlängsseiten. 
 
Für das Spielfeld ist folgender Aufbau vorgesehen: 
 
1. Vollständiger Abtrag und Entsorgung der Tennendecksicht,  
Schichtdicke i.M. ca 4,00 cm 
2. Durchmischen der vorhandenen Baustof fe der dynamischen Schicht aus L ava sowie 
der unge bundenen Tragschicht aus Lava, kreuzweises durchreißen,  
Arbeitstiefe 10 cm 
3. Herstellen des Planums

Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 
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4. Herstellen eines Entwässerungssystems entsprechend den Anforderungen der DI N 
18035 Teil 3, Abstand der Drainleitungen im Spielfeld von ca. 7,00 m 
5. Verfüllung der Drainleitungen 
6. Herstellen einer neuen ungebundenen Tragschicht, aus Lava, Körnung 0 -32, 
Schichtdicke ca. 10,50 cm 
7. Durchführung eines ordnungsgemäßen Verdichtungsvorganges, g > 10,0 t 
8. Herstellen der gebundenen elastischen Tragschicht entsprechend der DI N 18035 - 
Teil 7, Schichtdicke 3,5 cm 
9. Herstellen des Kunststoffbelages 
10. Verfüllung des Kunstrasens mit mind.  20 kg Sand  (rundkörniger Quarzsand) und 4-5 
kg EPDM-Neugummigranulat 
 
4.2 ENTWÄSSERUNG 
Für die Sportanlage liegt kein Bestandsplan zur vorhandenen Entwäs serung vor. Es ist 
davon auszugehen, dass die Sportanlage bisher über Sickerschächte entwässert. Da dies 
nicht mehr zulässig ist, wurde in Zusammenarbeit mit dem Fach -Ing.-Büro und im Rahmen 
der Entwurfsplanung ein neues Entwässerungskonzept entwickelt. 
 
Für die Sportflächen sind neue Drainageentwässerungen über ein Sauger - Sammlersystem 
(Saugerabstand von ca. 7,00 m ) gemäß den Angaben des Bodengutachters zu erstellen, 
die an eine ausreichend dimensionierte unterirdische Kastenrigole angeschlossen werden. 
 
Eine Betonmuldenrinne umgibt das S pielfeld (0,8% Gefälle) und nimmt das anfallende 
Oberflächenwasser aus den Spiel feld- und den Umgangswegen (2,5% Gefälle) über die 
gesamte Länge auf. Über Einzelabläufe in der Muldenrinne wird das Regenwasser ebenfalls 
in die beiden Sand -/Schlammfänge geführt. Hier wird das g esamte Oberflächenwasser aus 
dem Spielfeld gesammelt und in eine rund 36,00 Meter lange, rund 2,4 0 Meter breite sowie 
rund 1,40 Meter tiefe Kastenrigole eingeleitet und versickert. 
 
Die Entwässerung und  Versickerung der Zufahrt zu den Stellplätzen und die Stellplätze 
selbst sowie die Aufstellfläche der Rettungsfahrzeuge werden an den öffentlichen Kanal 
angeschlossen werden. 
 
Nach Rücksprache mit dem Umweltamt, ist auf Grund der engen Platzsituation, eine  
Hohlkammerrigole mit vorgeschalteter Regenwassereinigung (Sedimentationsanlage z.B. 
einer SediPipe), trotz Lage des Plangebietes in einer Wasserschutzzone III, durchaus 
genehmigungsfähig. 
 
4.3 BEWÄSSERUNG 
Auf Hydranten für mobile Stativregner ode r selbstfahre nde Großflächenreg ner soll 
wegen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung verzichtet werden.  
 
4.4 BEFESTIGTE AUFENTHALTSFLÄCHEN 
Die umlaufenden Wege  werden aus Betonsteinpflaster (20/10/8 cm, wasserdurchlässig) in 
ca. 1,60-3,20 m B reite hergestellt, um ein  Befahren mit Fahrzeugen des Pflege- und 
Unterhaltungsdienstes zu ermöglichen.  In den Pflasterflächen soll ein einfaches

Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 
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Betonrechteckpflaster, Abmessungen 20 x 10 x 8 cm in beton grau im Ellebogenverband zur 
Ausführung kommen. 
Vor dem Vereinsheim entsteht eine kleine gepflasterte Vereinsterrasse, welche auf das 
Höhenniveau des Vereinsgebäudes angehoben  wird. Fassadenrinnen gewährleisten die 
Entwässerung vor den bodentiefen Fenstern. 
Eine barrierefreie Rampe ist im Bereich des Umkleidet raktes vorgesehen. Von  hier aus  
kann auch die Vereinsgaststätte erreicht werden. 
Durch, den vom Baugrundgutachter empfohlenen Aufbau, kommt es im gesamten 
Plangebiet (Spielfeld, umlaufende Wege) zu einer Geländeanhebung von ca. 13 cm. 
Dadurch entfällt auch die erste Reihe der S tehstufenanlage. Diese wird jedoch nicht 
abgebrochen, da sie als Grundlage für die weiteren Stehstufen dient. Der angrenzende 
Pflasterbelag wird höhengleich mit der untersten Stehstufe verlegt. 
 
4.5 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG 
Das Spielfeld erhält eine umlaufende Reling / Barriere aus Stahlrundrohr , feuerverzinkt und 
pulverbeschichtet, mit Gittermattenfüllung (Maschenweite 50/200 mm) und entsprechenden 
Aussparungen für Pflegefahrzeuge , Betreuerkabinen und Fußballtore . Im Be reich di eser 
Aussparungen ist  die umlau fende Muldenrinne ausgespart und durch ein Plattenband 
ersetzt, über das die Juge ndtore hindernisfrei in die Aus sparungen geschoben werden 
können. 
Die Ballfangzäune wurden erst 2013 neu errichtet und bleiben erhalten.  Sie sind mit 
Körperschallisolierung versehen und werden an den neu zu verlegenden Blitzschutz 
angeschlossen. 
Die Grundstücksgrenze bleibt weitestgehend mit dem bestehenden Zaun eingefriedet.  
Die Zufahrtstore zum Parkplatz sowie am Haupteingang werden erneuert. 
 
4.6 TRAININGSBELEUCHTUNG 
Die vorhandene 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wurde 1987  errichtet und wird 
komplett erneuert . Als Leuchtmittel werden asymmetrische Planflächenstrahler, nahezu 
ohne Aufneigung aus der Horizontalen und mit Lichtabschirmung eingesetzt . Die 
Lichtimmissionen werden dadurch gegenüber der Bestandssituation deutlich verringert. 
Zusätzlich werden UV-Sperrfilter eingesetzt, die eine UV-absorbierende Wirkung haben. 
 
4.7 AUSSTATTUNG 
Der Sportplatz erhält entsprechende Ausstattungen mit Toren, Bodenhülsen für Eckfahne n 
sowie Betreuerkabinen, Abfallbehälter und Bänke. 
Südlich des Vereinsheimes werden 17 Fahrrad -Anlehnbügel installiert, welche Platz für 33 
Fahrräder schaffen. 
Des Weiteren  sind zwei neue Einzelgaragen als Abstell - und Lagerraum vorgesehen.  
 
4.8 VEGETATIONSFLÄCHEN 
Die in Anspruch genommenen Rasenflächen werden neu eingesät. Im Rahmen eines  
erforderlichen Landschaftspflegerischen Begleitplans we rden die Eingriffe und 
Auswirkungen dargestellt und der erforderliche Ausgleich bilanziert.  Eine 
Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP -Stufe I) muss in dem Zuge ebenfalls erarbeitet 
werden.

Sportplatz Kendenicher Straße - Stand: 07.02.2017 
Seite 8 von 8 
 
Drei Bäume können durch die Aufweitung der Hauptzuwegung an der neuen 
Vereinsterrasse sowie durch den erforderlichen gepflasterten Umgangsweg nicht erhalten 
bleiben. Durch die geplante Neupflanzung von 5 Solitärbäumen und 
Bodendeckerpflanzungen im Bereich der Parkplätze wird eine komplette Kompensation der 
Eingriffe auf der Sportanlage angestrebt. 
 
4.9 PARKPLATZ 
Westlich des Vereinsheims sind die nachzuweisenden Stellplätze vorgesehen.  
Die von einem Vereinsmitglied angepachtete Fläche wird gekündigt und geht in den 
Grundbesitz der Stadt Köln, hier dem Sportamt, über und kann dementsprechend als 
Parkplatz überplant und genutzt werden. 
Es entstehen insgesamt 30 PKW -Stellplätze. 28 Stellplätze werden in den Abmessungen 
2,50 x 5,00 m ausgebaut. Ein Stellplatz kann mit 3,50 m Breite als Behinderten -Stellplatz 
genutzt werden. Des Weiteren wird ein Stellplatz südlich des Vereinsheimes in 3,00 x 7,30 
m errichtet, welcher als Behindertenstellplatz, ab er auch für Kleinbusse genutzt werden 
kann. 
Die Fahrgasse soll  wegen der beim Ein - und Ausparken auftretenden Scherkräfte 
vollständig befestigt und gepflastert werden. In den Pflasterflächen soll ein einfaches 
Betonrechteckpflaster, Abmessungen 20 x 10 x 8  cm im Ellebogenverband zur Ausführung 
kommen. Dabei sollen die Stellplätze in anthrazit, die Fahrgasse in betongrau ausgeführt 
werden. 
 
5 KOSTENBERECHNUNG 
Die Kostenberechnung ist in der Anlage nach DIN 276 einschl. Darstellung der 
Einzelpositionen und Massen ermittelt. Zur Kostenberechnung gibt es  einen Massenplan für 
Abriss/ Bestand, einen Massenplan für Planung und entsprechende Massenlisten. 
 
 
Aufgestellt: 
Sportamt der Stadt Köln 
Aachener Straße / Olympiaweg 7  
50933 Köln 
 
07. Februar 2017

Beschlussvorlage Ausschuss

8041 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 1072/2017 
Freigabedatum  19.07.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sportanlage Kendenicher Straße, Köln-Zollstock 
hier: Generalsanierung der Sportanlage mit Umbau des Tennenplatzes in ein 
Kunstrasenspielfeld, Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage und Errichtung eines 
Parkplatzes 
Beschlussorgan 
Sportausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative 
 
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung - in Vorgriff auf die Behandlung in der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen - auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit der Durchführung der 
Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher Straße in Köln-Zollstock, inkl. der Ausstattung des 
Großspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage 
und Errichtung eines Parkplatzes. Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme betragen ca. 
1.145.059,95 € brutto (inkl. Planungs- und Gutachterkosten in Höhe von ca. 117.215,00 € brutto).  
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushalts-
jahr 2017 in Höhe von 1.045.059,95 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung 
für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten). 
 
Alternative: 
Die Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher Straße in Köln-Zollstock, mit Errichtung eines 
Kunststoffrasengroßspielfeldes, wird nicht beschlossen. 
 
 
Sportausschuss 14.09.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.045.059,95  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   ca. 70.000,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 
 
Mit Planungsbeschluss Nr. 2144/2015 vom 27.08.2015 beauftragte der Sportausschuss die Verwal-
tung mit der Planung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher 
Straße mit Errichtung eines Kunstrasengroßspielfeldes.  
 
Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage wurde durch 
die Planungsabteilung des Sportamtes erstellt.  
Die Bauantragsunterlagen werden zurzeit zusammengestellt und nach Erhalt der erforderlichen Gut-
achten und Planungen zeitnah beim Bauaufsichtsamt eingereicht. 
 
Die bestehende Sportanlage befindet sich in Köln im Stadtteil Zollstock. Die Sportanlage ist im 
Grundbesitz der Stadt Köln und ist an den Fußballverein SV Rot-Weiß Köln-Zollstock 05 e.V. vermie-
tet, der diese mit 2 Seniorenmannschaften und 4 Juniorenmannschaften nutzt. 
Wie bereits im Planungsbeschluss festgehalten wurde, sollen auf der Sportanlage Kendenicher Stra-
ße auch umliegende Fußballvereine, wie z. B. die SpvG Arminia 09 e. V. von der Sportanlage Fritz-
Hecker-Straße, Belegungszeiten erhalten. 
Die Sportanlage befindet sich nicht in einem Sozialraumgebiet. 
 
Errichtet wurde die Sportanlage 1950 auf dem Gelände ehemaliger Ringofenziegeleien.  
Die Gesamtgröße der Anlage beträgt rund 1,3 ha und verfügt über ein Fußballgroßspielfeld (Tenne), 
Ballfangzäunen und einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage. Auf der Sportanlage befinden sich 
außerdem eine 7-stufige Stehstufenanlage, drei marode Materiallager sowie ein Vereinsheim mit Um-
kleiden und ein Büroanbau. Die Wegebeläge sind aus Betonsteinpflaster. Westlich des Vereinsheims 
befindet sich eine Schotter- und Wiesenfläche, welche derzeit zum Parken genutzt wird und die 
Hauptzuwegung zum Sportplatz darstellt. 
 
Das Tennengroßspielfeld wurde letztmalig 1987 saniert und zeigt sich, genauso wie die Entwässe-
rungseinrichtungen und die Ausstattung (Tore, Barrieren, Bänke etc.) stark überaltert und dringend

3 
sanierungsbedürftig. Die vorhandene Einfriedung (Maschendrahtzaun) befindet sich größtenteils in 
einem guten Zustand. 
 
Umfangreiche Voruntersuchungen und Gutachten, wie Boden- und Lärmgutachten waren notwendig 
und dienten als Grundlage für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Dabei ergab das Bodengut-
achten, dass die Deckschicht der bestehenden Tennenfläche als Z 1.2 und DK II (Deklaration vorh. 
Materialien nach Einbaumöglichkeiten bzw. Deponierung gem. LAGA bzw. Deponieverordnung) ein-
gestuft und somit komplett abgefahren werden muss. 
 
Das Plangebiet liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Dies erfordert zudem die Erarbeitung eines 
Landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I). Diese 
Unterlagen müssen mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt und dem Bauantrag beigelegt 
werden, ebenso ein Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG. 
 
Die Entwässerung der Sportflächen sowie aller befestigten Flächen erfolgt über eine Versickerungs-
anlage (Drainage DN 80 als Sauger; DN 150 als Sammler, Spülschächte, Absetzschächte als 
Schachtbauwerk, unterirdische Kastenrigole als Versickerungsanlage, Entwässerungsmulden aus 
Betonstein). Ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis wird beim Umwelt- und Ver-
braucherschutzamt gestellt. 
 
Die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienst ergab eine Verdachtsfläche, welche vor Beginn 
der Baumaßnahme eine Sondierung des Bearbeitungsgebietes und ggf. Bergung des Blindgängers 
erforderlich macht. Da die Sportanlage auf einer ehemaligen bundeseigenen Liegenschaft liegt, sind 
die Kosten vom Bauherrn zu übernehmen. 
 
Vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustandes der Sportflächen, beabsichtigt die Verwal-
tung die Sportanlage entsprechend den aktuellen und zukünftigen Nutzungsanforderungen zu mo-
dernisieren, sodass die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig 
und sportfunktionell zeitgemäß genutzt werden können. 
 
Das Tennengroßspielfeld wird in einen mit Sand-/ Gummigranulat verfüllten Kunstrasenplatz, mit ei-
ner Netto-Spielfeldgröße von 97 x 62 m umgebaut. Das Drainage- und Entwässerungssystem muss 
ebenso, wie die Spielfeldbarrieren und die Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert werden. Umlaufen-
de Betonpflasterbeläge (10/20/8) als erforderliche Wartungswege sowie ein Parkplatz für 30 PKW 
und ein nicht überdachter Fahrradstellplatz für 31 Fahrräder werden neu errichtet. 
 
Mit Prüfbericht, RPA-Nr. 2017/0365 vom 24.05.2017 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt Gesamt-
kosten in Höhe von 1.145.059,95 € brutto für die Baumaßnahme. 
Im Planungsbeschluss waren 100.000,00 € Planungsmittel freigegeben, so dass insgesamt noch Fi-
nanzmittel in Höhe von 1.045.059,95 € brutto benötigt werden. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus dem für diesen Zweck veran-
schlagten Zentralansatz, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnah-
men (Investitionsprogramm Sportstätten). 
 
Als zusätzliche Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 70.000,- € p.a. 
an, die ab dem Haushaltsjahr 2018 im Teilplan 0801, Sportförderung bereits veranschlagt wurden. 
Die Unterhaltungsaufwendungen für Sportanlagen sind ebenfalls im Budget des Teilplans 0801 be-
rücksichtigt, lassen sich aber nicht im Einzelnen beziffern. 
 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 
 
- Luftbild (M 1:1000) 
- Entwurfsplanung 
- Entwurfsbeschreibung 
- Kostenberechnung (Zusammenfassung) 
- Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt RPA-Nr.: 2017/ 0365 vom 24.05.2017

Anlage 02_SpA Kendenicher Straße_Entwurfsplanung

3697 Zeichen

80
KunststoffrasenbelagSpielfeldgrößenetto  62,00 m x 97,30 mbrutto 66,00 m x 104,70 m 
Pflanz-fläche
Rasen
Rasen
Sitz-bänke
Sitz-bänke
AufstellflächeRettungsfahrzeugeNeupflanzungSolitärbaum
Stellplatz fürPKW oder Kleinbus
Stabgitterzaun+Hecke17 Fahrrad-Anlehnbügelfür 33 FahrräderDrehflügeltor,zweiflügligBr. 4,00 m
Nutzung alsBehindertenstellplatz
KD: 50,93KS: 47,64
KD: 51,14KS: 47,71
NeupflanzungSolitärbaum
Anschluss anöffentl. Kanal
Anschluss anöffentl. Kanal
VorschlagVereinsschild
Mast-leuchte
Mast-leuchte
2-reihige Rinne aus Basamentstein
2-reihige Rinne aus Basamentstein
TraufstreifenentlangGebäude
Betonstein-pflaster
Betonstein-platten
Betonsteinplatten50/ 50 unterBallfangzaun
Ballfangzaun,Bestand
offeneMulden-rinne
Beton-stein-pflaster
Gebäude-eingang mitRampe undseitl. Stufe
Betonstein-pflaster
Sedimentationsschacht
Trainer- undSpielerkabine
AussparrungJugendtore
ZugangKlein-garten
30
29282726252423222120191817161514
111213
10987654321
6,50
3,00
5,005,505,00
2,50
2,50
Trainingsbeleuchtungs-anlage (TBA), neu
vorhandene Brachflächebleibt erhalten
Ballfangzaun,Bestand
51.37
51.37
51.66
51.77
51.98
51.76
0,3/8
0,3/8
0,2/6
0,3/80,4/10
0,3/8
0,35/8
882Grdb.Bl. 27642
0,3/0,2/10
0,25/8
0,4/10
0,35/10
51.9051.71
52.18
52.05
51.98
52.23
52.26
52.17
52.12
52.10
51.82
52.1051.96
51.2451.07
51.9951.98
52.17
51.76
EINFAHRT +AUSFAHRT
2,503,50
4,3070
2 Fertiggaragenals Materiallager
50,0550,13
OK50,23
OK50,17
50,18
50,12
50,20
50,05
50,10
OK50,07
OK50,07
50,02
49,89
50,03
50,03
50,03
50,15
2,5%
2,5%
2,5%
~1,5%
2,5%
2,5%
50,15
OK50,18
OK50,30
50,30
50,45
50,45
50,22
50,30
50,27
50,30
50,34
50,34
50,29 2,5%
2,5%
2,5%
2,5%
50,52
50,46
50,52
50,26
0,8%
0,8%
OK50,30
50,4550,30
50,30
50,30
2,5%
~0,7%
2,0%
2,5%
4,00
0,8%
0,8%
3,70
Eingangzur Sportanlage
49,89
2,5%50,15
2,5%
2,5%2,5%
2,5%
2,5%
2,0%
2,0%
50,26
50,33
50,33
1,3%2,5%2,00
4,00
7,00
7,00
7,00
7,00
7,00
7,00
7,00
7,00
7,00
Barriere mitGitterfüllung
4,00
3,00807,30
50,26
50,45
Barriere mitGitterfüllung
offeneMulden-rinne
50,26
50,26
1,60
3,50
~3,20
2,3%50,2250,30
50,222,3%
4,003,20302,00
50,26
2,5%
6,50
6,50
9,50
4,00
307,70
50,26
50,33
50,34
R 1,009,15 9,15
50,4550,30
50,02
49,99
50,17
50,20
2,0%
DN 100
DN 100
DN 100
DN 100
DN 100
DN 150
DN 200
DN 200
DN 150
DN 100DN 100
Kastenrigole(Abmessungen gemäßBerechnung im Bodengutachten)
Spül- und Kontrollschacht
Hochbordstein
ErgänzungStehstufenanlage
Drehflügeltor,zweiflüglig,Br. 3,00 m
51.74
50.1750.12
50.14
50.13
50.15
50.15
50.14
50.30
50.09
51.6651.5650.14
50.09
50.10
51.48
50.10
51.5951.46
50.15
50.09
51.48
51.55
50.10
50.16
51.57
51.58
51.5851.44
50.19
51.48 51.54
51.44
51.48
51.1251.23
51.34
51.43
51.04
51.07
50.79
51.0050.06
50.10
51.19
51.42
50.21
50.08
50.27
51.55
AWH = 54,21
Beton
50.14
50.23
50.23
50.18
50.09
50.19
50.15
50.10
I PD
I FD
EFH = 50,45
AWH = 53,67
EFH = 50,49AWH = 53,69
I FD
Werbetafeln
Werbetafeln
I FD
I FD
I SD
0,2/6
0,2/6
0,35/10
0,2/0,3/8
0,25/0,3/80,2/0,3/10
0,2/6
0,2/0,3/10
3x0,2/8
0,2/6
0,25/8
0,35/10
0,45/12
0,4/12
0,35/8
0,35/10
0,2/0,3/8
0,4/10
0,45/10
Kendenicher Str.
Fries-heimer Str.
0,35/10
Sockel
51.9051.71
51.98
51.55
51.07
50.72
51.40
50.5150.8351.5051.4851.2851.0750.8650.6650.4450.25
51.4951.2951.0850.8750.6750.4750.2850.07
50.0850.2750.4950.6850.8951.0851.2751.48 51.46
50.29
50.29
50.3049.85
49.8750.32
50.26
50.2350.4950.33
50.22
50.1350.17
50.27
50.0350.15
50.20
50.22
49.88
50.04
50.17
50.03
Kiesel
Entwurf 
Die OberbürgermeisterinSportamt 
52-2013-1610-E07.02.2017Viehrig
1 : 250
Olympiaweg 750933 Köln 
PLANNUMMER:DATUM:BEARBEITER:
PLANINHALT: MASSSTAB:
PLANUNG:
BAUHERR:
Die OberbürgermeisterinSportamt Olympiaweg 750933 Köln 
Sportanlage Kendenicher StraßeKöln-ZollstockGeneralsanierung
BAUVORHABEN:

Anlage 05_SpA Kendenicher Straße_Prüfbericht RPA-Nr. 2017 0365

1181 Zeichen

14 7% ‚05.2017

2017 0365 KOB SP Kendenicher Str..doc

52

Sportanlage Kendenicher Str. in Köln-Zollstock
hier: Prüfung der Kostenberechnung
RPA-Nr.: 2017/0365

Kosten eingereicht: 962.235,25 € netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Herbeiführung des Baubeschlusses im zuständigen Ratsgremium (Sportausschuss)
legen Sie die Kostenberechnung für die Generalinstandsetzung der Sportanlage Kendeni-
cher Str. in Köln-Zollstock entsprechend dem Planungsbeschluss vom 27.08.2015, zur Prü-
fung vor.

Der Planungsbeschluss sieht neben der Errichtung eines Kunstrasenplatzes, den Bau von
Wasserzapfstellen sowie die Modernisierung der Trainingsbeleuchtungsanlage vor.

Nach Prüfung der Unterlagen ist festzuhalten, dass der Planungsbeschluss mit Ausnahme
der Wasserzapfstellen umgesetzt wurde.
Die Unterlagen wurden sehr strukturiert und nachvollziehbar aufgestellt.

Nach Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen gegen die Fortführung der
Maßnahme keine Bedenken. Die Kosten i.H. v. 962.235,25 € (netto) werden vorbehaltlich
der Ergebnisse noch nicht abgeschlossener Untersuchungen/Gutachten (z.B. Landschafts-
pflegerischer Begleitplan, Lärmgutachten) anerkannt.

Anlage 01_SpA Kendenicher Straße_Luftbild_M-1000

420 Zeichen

E 32354815 
N 5641197 
E 32354645 N 5640957 
Copyright: Amt23 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. 
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Auszug aus: Luftbild 2014, Flurstuecke,  Gebaeude u.a. 
Maßstab 1:1000   Datum: 03.7.2015 
KölnGIS 
100 m

Beratungsverlauf (3)

14.09.2017 Sportausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1072/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27