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2596/2022

Private Parkplätze auf Gehwegen in Nippes

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 18.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.09.2022

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

1965 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 2596/2022 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 
 
Private Parkplätze auf Gehwegen in Nippes 
hier: Einwohneranfrage aus der Bezirksvertretung Nippes vom 09.06.2022, TOP 1.4 
Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
 
Frage 1: 
„Liegen diese privaten Stellflächen tatsächlich teilweise bzw. vollständig auf öffentlichem Grund?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es sind in Teilen öffentliche Flächen an privaten Gebäuden als Stellplätze ausgewiesen worden. 
 
 
Frage 2: 
„Sind der Straßenverkehrsbehörde diese Parkplätze bekannt? (Da diese seit mehr als vier Jahren 
bestehen, müssten diese im Rahmen einer Verkehrsschau oder deren Ersatzmaßnahme aufgefallen 
sein)“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Gehwegparken wird im Bereich der Neusser Str. 688 durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst 
überwacht.  
 
Im Bereich der privaten Stellplatzausweisung „An den Kreuzmorgen 5“, ist in Teilen auch öffentliches 
Straßenland betroffen. Ein Verfahren zur Entfernung der Parkstandsmarkierung auf dem Gehweg 
wurde eingeleitet.  
 
 
Frage 3: 
„Welche Voraussetzungen (z.B. Genehmigung, abgesenkte Zufahrt, Restbreite des Gehwegs) müs-
sen Privatleute erfüllen, um sich private Parkplätze auf dem Gehweg einrichten zu können?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Private Parkplätze auf öffentlichen Gehwegen werden grundsätzlich nicht genehmigt. 
 
 
Frage 4: 
„Wer trägt die Kosten etwaiger Schäden, die durch das Parken auf dem Gehweg entstehen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Schäden an öffentlichen Gehwegen werden durch als auch auf Kosten der Stadt Köln beseitigt. 
 
 
Frage 5:

2 
 
„Sind die bestehende Beschilderung und die Markierung formal korrekt und ausreichend?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es handelt sich hier nicht um angeordnete Beschilderung nach der StVO.

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2596/2022
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
18.08.2022
Erstellt
16.08.2022 15:15