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Private Parkplätze auf Gehwegen in Nippes

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 2596/2022 vom 18.08.2022

Stand: Am 01.09.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 2596/2022 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 Private Parkplätze auf Gehwegen in Nippes hier: Einwohneranfrage aus der Bezirksvertretung Nippes vom 09.06.2022, TOP 1.4 Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Frage 1: „Liegen diese privaten Stellflächen tatsächlich teilweise bzw. vollständig auf öffentlichem Grund?“ Antwort der Verwaltung: Es sind in Teilen öffentliche Flächen an privaten Gebäuden als Stellplätze ausgewiesen worden. Frage 2: „Sind der Straßenverkehrsbehörde diese Parkplätze bekannt? (Da diese seit mehr als vier Jahren bestehen, müssten diese im Rahmen einer Verkehrsschau oder deren Ersatzmaßnahme aufgefallen sein)“ Antwort der Verwaltung: Das Gehwegparken wird im Bereich der Neusser Str. 688 durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst überwacht. Im Bereich der privaten Stellplatzausweisung „An den Kreuzmorgen 5“, ist in Teilen auch öffentliches Straßenland betroffen. Ein Verfahren zur Entfernung der Parkstandsmarkierung auf dem Gehweg wurde eingeleitet. Frage 3: „Welche Voraussetzungen (z.B. Genehmigung, abgesenkte Zufahrt, Restbreite des Gehwegs) müs- sen Privatleute erfüllen, um sich private Parkplätze auf dem Gehweg einrichten zu können?“ Antwort der Verwaltung: Private Parkplätze auf öffentlichen Gehwegen werden grundsätzlich nicht genehmigt. Frage 4: „Wer trägt die Kosten etwaiger Schäden, die durch das Parken auf dem Gehweg entstehen?“ Antwort der Verwaltung: Schäden an öffentlichen Gehwegen werden durch als auch auf Kosten der Stadt Köln beseitigt. Frage 5: 2 „Sind die bestehende Beschilderung und die Markierung formal korrekt und ausreichend?“ Antwort der Verwaltung: Es handelt sich hier nicht um angeordnete Beschilderung nach der StVO.

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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