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1809/2022

Beschlüsse im Rahmen der Ost-West-Achse

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.08.2022, TOP 9.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2559 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
664 
Vorlagen-Nummer 21.06.2022 
 1809/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 
 
Beschlüsse im Rahmen der Ost-West-Achse 
hier: mündliche Anfrage von Herrn Dr. Herrndorf aus der 12. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 29.03.2022 
Frage 1:  
„Welche weiteren Beschlüsse sollen erst mit der Ost-West-Achse umgesetzt werden? 
Von wann sind diese Beschlüsse?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Mit der Ost-West-Achse werden alle Beschlüsse umgesetzt, die im Zusammenhang mit der geänder-
ten Verkehrsführung im Bereich Innere Kanalstraße/Grüngürtel stehen: 
 
- „Aufhebung freier Rechtsabbieger Aachener Straße“ (AN/1674/2021) vom 13.09.2021 in der Be-
zirksvertretung Lindenthal  
- „Übergang Aachener Straße“ (AN/0660/2013) vom 06.06.2013 in der Bezirksvertretung Innenstadt 
- „Einrichtung eines U-Turns Aachener Straße/Entsiegelung Wendekreisel/ Fußgängerquerung“ 
(AN/0830/2011) vom 12.05.2011 in der Bezirksvertretung Innenstadt 
- „Einrichtung eines U-Turns auf der Aachener Straße mit Fußgängerverbindung zum Grüngürtel“ 
(AN/0834/2011) vom 10.05.2011 im Verkehrsausschuss 
- „Schweineöhrchen Aachener Straße“ (AN/0550/2011) vom 24.03.2011 in der Bezirksvertretung In-
nenstadt 
 
Außerdem werden folgende Beschlüsse der Bezirksvertretung Lindenthal - teilweise mit aufgenom-
men, soweit eine Umsetzung im Rahmen der Maßnahme Ost-West-Achse möglich ist: 
 
- „Sichere Schulwege zum Schulstandort Aachener Str.“ (AN/0433/2022) vom 07.03.2022 
- „Ertüchtigung der Radwegequerungen über die Aachener Straße in Köln- Weiden “ (AN/1299/2018) 
vom 05.11.2018 
 
Frage 2:  
„Welche Umsetzungshorizonte ergeben sich bei einer Tunnellösung und welche bei einer oberirdi-
schen Lösung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die oben genannten Beschlüsse ergeben sich die folgenden Umsetzungshorizonte: 
 
Die geänderte Verkehrsführung im Bereich Innere Kanalstraße/Grüngürtel wird mit der Tunnellösung 
in den 2030-iger Jahren vollständig abgeschlossen sein, da die Realisierung des U-Turns - je nach 
Variante - in Zusammenhang mit dem Bau der Rampe, die die Stadtbahn wieder an die Oberfläche 
führt, steht. Bei einer oberirdischen Lösung können die Maßnahmen aus heutiger Sicht 2030 abge-

2 
 
schlossen sein. 
 
Die Beiträge zur Schulwegsicherheit und Radwegeverbesserung werden unabhängig von der Stadt-
bahnführung in der Innenstadt umgesetzt. 
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (2)

23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
25.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1809/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.06.2022
Erstellt
27.05.2022 13:02