AN/0725/2017
"Gefährliche Orte" in Köln
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Linke Anfrage nach § 4
2406 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses für Allgemeine Rechtsfragen und Verwaltung / Vergabe / Internationales Herr Bernd Petelkau Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.05.2017 AN/0725/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 "Gefährliche Orte" in Köln Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrter Herr Petelkau, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Internationales zu setzen. Die Presse berichtet heute darüber, dass die Kölner Polizei Chorweiler nicht mehr als „gefährlichen Ort“ einstuft. Gleichwohl haben 13 Straßen, Plätze und Stadtviertel in Köln weiterhin diesen Status. Dort darf die Polizei ohne konkreten Anlass Personen und Taschen kontrollieren. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Das Polizeigesetz NRW enthält keine Hinweise darüber, unter welchen Voraussetzungen jedermann zugängliche öffentliche Orte zu „gefährlichen Orten“ erklärt werden können. Damit ein Ort in die Liste aufgenommen wird, muss es belegbare Hinweise geben, dass es dort vermehrt zu Straftaten kommt oder auch welche vorbereitet werden oder sich Straftäter verabreden. Welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt? 2. Ein einzelner Polizist darf einen Ort auch spontan als „gefährlich“ einstufen. Wie wird diese Entscheidung im Nachhinein kontrolliert, auch im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen nach § 12 Polg NRW verhältnismäßig sein müssen? Gibt es hierzu spezielle Handlungsanweisungen? 3. Nach einer Mitteilung der Landesregierung werden 25 Orte in ganz NRW als "gefährlich" eingestuft, 13 davon allein in Köln, keine in Düsseldorf oder Duisburg. Liegt die auffällige Häufung der „gefährlichen Orte“ in Köln an einer größeren Zahl von Delikten oder an einer grundsätzlich unterschiedlichen Herangehensweise der örtlichen Polizeibehörden? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0725/2017
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 03.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27