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AN/0725/2017

"Gefährliche Orte" in Köln

Die Linke. Anfrage nach § 4 03.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.05.2017, TOP 6.7

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2406 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des 
Ausschusses für Allgemeine 
Rechtsfragen und Verwaltung / 
Vergabe / Internationales 
Herr Bernd Petelkau 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.05.2017 
AN/0725/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 08.05.2017 
 
"Gefährliche Orte" in Köln 
Sehr geehrte Frau Reker, 
sehr geehrter Herr Petelkau, 
 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Internationales zu 
setzen. 
 
Die Presse berichtet heute darüber, dass die Kölner Polizei Chorweiler nicht mehr als 
„gefährlichen Ort“ einstuft. Gleichwohl haben 13 Straßen, Plätze und Stadtviertel in Köln 
weiterhin diesen Status. Dort darf die Polizei ohne konkreten Anlass Personen und 
Taschen kontrollieren. 
 
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
 
1. Das Polizeigesetz NRW enthält keine Hinweise darüber, unter welchen Voraussetzungen 
jedermann zugängliche öffentliche Orte zu „gefährlichen Orten“ erklärt werden können. 
Damit ein Ort in die Liste aufgenommen wird, muss es belegbare Hinweise geben, dass es 
dort vermehrt zu Straftaten kommt oder auch welche vorbereitet werden oder sich 
Straftäter verabreden. Welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt? 
 
2. Ein einzelner Polizist darf einen Ort auch spontan als „gefährlich“ einstufen. Wie wird diese 
Entscheidung im Nachhinein kontrolliert, auch im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen 
nach § 12 Polg NRW verhältnismäßig sein müssen? Gibt es hierzu spezielle 
Handlungsanweisungen? 
 
3. Nach einer Mitteilung der Landesregierung werden 25 Orte in ganz NRW als "gefährlich" 
eingestuft, 13 davon allein in Köln, keine in Düsseldorf oder Duisburg. Liegt die auffällige 
Häufung der „gefährlichen Orte“ in Köln an einer größeren Zahl von Delikten oder an einer 
grundsätzlich unterschiedlichen Herangehensweise der örtlichen Polizeibehörden?

Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0725/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
03.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27