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V/0711/2016

Osthofstraße - Einrichtung einer Mittelinsel in Höhe der Einmündung Tweehues

Vorlagen 07.10.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 24.11.2016, TOP 9.8

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

4573 Zeichen

V/0711/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Osthofstraße - Einrichtung einer Mittelinsel in Höhe der Einmündung Tweehues 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung zur Errichtung einer Mittelinsel auf der Osthofstraße wird auf der Grundlage des ver-
kehrstechnischen Entwurfs vom Januar 2015 (Anlage 1) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Planung und Bau Kosten in Höhe von ca. 80.000 € ent-
stehen. Folgekosten sind nicht zu veranschlagen. Einnahmen werden in Form von Zuwendungen 
gemäß den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des 
Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 56.000 € erwartet. Die Baukosten sind nach dem 
Kommunalen Abgabengesetz (§ 8 KAG) nicht beitragsfähig. 
 
Die v.g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
     
Auszahlungen 08 für Baumaßnahmen  2017 80.000  
 
Einzahlungen 
 
01 
aus Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen 
2017 
 
56.000 
 
Förderrichtlinien 
Nahmobilität 
FöRi-Nah 
Saldo 24.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0711/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.09.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0711/2016 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplanentwurf 2017 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
Anlass: 
Die Osthofstraße (K 60) ist eine sehr wichtige Radwegeverbindung zwischen Senden und Münster 
und wird von vielen Pendlern und Radtouristen genutzt. Im Abschnitt zwischen der B 235 (Senden – 
Bösensell) und Münster Albachten befinden sich keine Radwege. Die Radfahrer nutzen die Fahrbahn, 
was auf Grund der hohen Menge an Fahrzeugen und deren Geschwindigkeit (Vzul 100 km/h) sich als 
gefährlich erweist. Da die Verbindungen von den umliegenden Gemeinden nach Münster zunehmend 
auch für den Radverkehr an Bedeutung gewinnen, wird der politische Beschluss vom 11.06.2015 
(V/0166/2015) zum Anlass genommen, die Osthofstraße im Hinblick auf die Radfahrer zu optimieren. 
Zwischen der Einmündung Tweehues und der Ortslage Albachten weist die Osthofstraße sehr 
schmale und in teilweise schlechtem Zustand befindliche Seitenstreifen auf, die von Radfahrern mehr 
schlecht als recht genutzt werden können. Im Zuge der Unterhaltungsarbeiten beabsichtigt das Tief-
bauamt die Seitenstreifen zwischen Steinbrede und Tweehues in 2016 zu erneuern. Dabei werden 
die Seitenstreifen zu Lasten der Fahrbahn auf ca. 1,80 m verbreitert. 
Um die Radwegeverbindung noch sicherer zu gestalten, wurde eine Planung erstellt, die die Que-
rungssituation im Einmündungsbereich Tweehues verbessert. 
 
Planung: 
Im Einmündungsbereich Tweehues ist zum Queren der Osthofstraße eine Mittelinsel mit einer Breite 
von 2,5 m geplant. Diese ermöglicht ein sicheres Queren der Radfahrer die in Richtung Münster un-
terwegs sind und trägt gleichzeitig zur Verkehrsberuhigung bei. Die Fahrspuren sind mit einer Breite 
von 3,5 m geplant. Die Seitenstreifen in Höhe der Mittelinsel werden zu Lasten der Grünfläche auf 2,5 
m verbreitert und befestigt. 
 
Reduktionsvariante: 
Ein kostenreduzierender Minderausbau kann aus straßen- und tiefbautechnischer Sicht aufgrund der 
einzuhaltenden Regelwerke und Vorschriften nicht in Aussicht gestellt werden. Als Kostenreduzierung 
bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf die Errichtung der Mittelinsel, d. h. die Beibehaltung des vor-
handenen Zustandes. 
 
Kosten/Finanzierung: 
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine verkehrslenkende Maßnahme, die nicht nach dem KAG 
abgerechnet werden kann. 
Der Bau der Querungshilfe ist nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität (FöRi-Nah) förder-
fähig. Insgesamt wird eine Förderung von ca. 56.000 € erwartet. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf

Anlage 1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0711/2016

Beratungsverlauf (2)

17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Osthofstraße
  • Steinbrede
  • Tweehues

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Details

Aktenzeichen
V/0711/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37