V/0711/2016
Osthofstraße - Einrichtung einer Mittelinsel in Höhe der Einmündung Tweehues
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Beschlussvorlage
4573 Zeichen
V/0711/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Osthofstraße - Einrichtung einer Mittelinsel in Höhe der Einmündung Tweehues
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung zur Errichtung einer Mittelinsel auf der Osthofstraße wird auf der Grundlage des ver-
kehrstechnischen Entwurfs vom Januar 2015 (Anlage 1) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Planung und Bau Kosten in Höhe von ca. 80.000 € ent-
stehen. Folgekosten sind nicht zu veranschlagen. Einnahmen werden in Form von Zuwendungen
gemäß den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des
Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 56.000 € erwartet. Die Baukosten sind nach dem
Kommunalen Abgabengesetz (§ 8 KAG) nicht beitragsfähig.
Die v.g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 08 für Baumaßnahmen 2017 80.000
Einzahlungen
01
aus Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen
2017
56.000
Förderrichtlinien
Nahmobilität
FöRi-Nah
Saldo 24.000
Vorlagen-Nr.:
V/0711/2016
Auskunft erteilt:
Herr Witt
Ruf:
492 61 57
E-Mail:
Witt@stadt-muenster.de
Datum:
30.09.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0711/2016
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplanentwurf 2017 bei der
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Anlass:
Die Osthofstraße (K 60) ist eine sehr wichtige Radwegeverbindung zwischen Senden und Münster
und wird von vielen Pendlern und Radtouristen genutzt. Im Abschnitt zwischen der B 235 (Senden –
Bösensell) und Münster Albachten befinden sich keine Radwege. Die Radfahrer nutzen die Fahrbahn,
was auf Grund der hohen Menge an Fahrzeugen und deren Geschwindigkeit (Vzul 100 km/h) sich als
gefährlich erweist. Da die Verbindungen von den umliegenden Gemeinden nach Münster zunehmend
auch für den Radverkehr an Bedeutung gewinnen, wird der politische Beschluss vom 11.06.2015
(V/0166/2015) zum Anlass genommen, die Osthofstraße im Hinblick auf die Radfahrer zu optimieren.
Zwischen der Einmündung Tweehues und der Ortslage Albachten weist die Osthofstraße sehr
schmale und in teilweise schlechtem Zustand befindliche Seitenstreifen auf, die von Radfahrern mehr
schlecht als recht genutzt werden können. Im Zuge der Unterhaltungsarbeiten beabsichtigt das Tief-
bauamt die Seitenstreifen zwischen Steinbrede und Tweehues in 2016 zu erneuern. Dabei werden
die Seitenstreifen zu Lasten der Fahrbahn auf ca. 1,80 m verbreitert.
Um die Radwegeverbindung noch sicherer zu gestalten, wurde eine Planung erstellt, die die Que-
rungssituation im Einmündungsbereich Tweehues verbessert.
Planung:
Im Einmündungsbereich Tweehues ist zum Queren der Osthofstraße eine Mittelinsel mit einer Breite
von 2,5 m geplant. Diese ermöglicht ein sicheres Queren der Radfahrer die in Richtung Münster un-
terwegs sind und trägt gleichzeitig zur Verkehrsberuhigung bei. Die Fahrspuren sind mit einer Breite
von 3,5 m geplant. Die Seitenstreifen in Höhe der Mittelinsel werden zu Lasten der Grünfläche auf 2,5
m verbreitert und befestigt.
Reduktionsvariante:
Ein kostenreduzierender Minderausbau kann aus straßen- und tiefbautechnischer Sicht aufgrund der
einzuhaltenden Regelwerke und Vorschriften nicht in Aussicht gestellt werden. Als Kostenreduzierung
bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf die Errichtung der Mittelinsel, d. h. die Beibehaltung des vor-
handenen Zustandes.
Kosten/Finanzierung:
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine verkehrslenkende Maßnahme, die nicht nach dem KAG
abgerechnet werden kann.
Der Bau der Querungshilfe ist nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität (FöRi-Nah) förder-
fähig. Insgesamt wird eine Förderung von ca. 56.000 € erwartet.
i.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 1
32 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0711/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Osthofstraße
- Steinbrede
- Tweehues
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0711/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37