2780/2021
Zweite Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2021 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
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Anlage 7 Stellungnahme_IHK_Koeln_VKOS_ 20210813_geschwärzt1
4987 Zeichen
Industrie- und Handelskammer zu Köln Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 IHK Köln, 50606 Köln Per E-Mail Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom Unser Zeichen | Ansprechpartner | E-Mail Telefon | Fax +49 221 1640- | +49 221 1640- Datum 13. August 2021 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln Ihre Aufforderung vom 04.08.2021 Sehr geehrter , wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 04.08.2021 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den Anträgen „Verkaufsoffene Sonntage“, gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. Auf den konstruktiven Dialog mit Ihnen und den beteiligten Gesprächspartnern in dieser Woche nehme ich Bezug und danke Ihnen für die Möglichkeit, die jeweiligen Argumente zur Einschätzung der aktuellen Lage konstruktiv und lösungsorientiert auszutauschen. Alle Anträge sind nach dem Runderlass vom 09.07.2020 der Landesregierung NRW zu beurteilen. Die Antragsteller formulieren im Rahmen derzeitiger Möglichkeiten ihre Gründe für die Veranstaltungen in den jeweiligen Stadtteilen. Mit Blick auf die Darstellung der „Veranstaltung“ ist uns die rechtliche Dimension bewusst, die zur Entscheidung über die Zulässigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen unter Berücksichtigung des Schutzes des Sonntags im Grundgesetz in Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen ist. Ebenfalls bewusst ist und, dass eine nach Schlusszeichnung dem Rat vorgelegte Verwaltungsvorlage bzw. Rechtsverordnung zur Genehmigung bei den derzeitigen Diskussionen um die Folgen und die unveränderte Anwendbarkeit bisheriger Erfahrungsgrundsätze nicht ohne Diskurs der teils gegensätzlichen Meinungen geführt werden kann. Dennoch haten wir die unter den besonderen Voraussetzungen der momentanen Lage in Wirtschaft und Gesellschaft es für angemessen, den Anträgen zuzustimmen. Die Argumentation in den Anträgen verfolgt das Ziel, anders als in den vergangenen Jahren die verkaufsoffenen Sonntage in Köln zu nutzen, der fortgeltenden Ausnahmesituation im Einzelhandel aufgrund der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen. 13. August 2021 | Seite 2 Der Runderlass verweist darauf, dass der stationäre Einzelhandel in NRW aufgrund der Corona - Pandemie flächendeckend gefährdet ist (Runderlass, Seite 4). Diese Einschätzung deckt sich auch im Jahr 2021 mit den von den Verbänden des Handels veröffentlichten Situationsbeschreibungen des Handels. Auch im Jahr 2021 gibt es unverändert Belastungen des Einzelhandels durch Frequenz - und Umsatzrückgänge. Weiterhin ist der Non-Food-Einzelhandel stark durch die Corona-Krise betroffen. Die Geschäftsschließungen in einzelnen Stadtteilen und der signifikante Rückgang der Besucherfrequenz in der Kölner Innenstadt belegen dies u.a. durch Leerstände der Ladenlokale. Zu erwarten ist, dass die Umsatzverluste im Non-Food-Einzelhandel bis Ende 2021 nicht kompensiert werden können. Besonders die Innenstadt-relevanten Branchen haben mit hohen Umsatzverlusten zu kämpfen. Aufgrund der Corona-bedingten Gefährdungssituation des Einzelhandels sieht der Runderlass vor, dass auf Basis von § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 LÖG NRW (Sachgrund Nr. 2) Sonntagsöffnungen einen Beitrag zur Abwehr der Corona-Folgen leisten können. Diese Einschätzung teilen wir. Auch wenn Sonntagsöffnungen als alleinige Maßnahme nicht ausreichend sind, stellen sie jedoch aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument dar, um den Umsatzverlusten im Einzelhandel entgegenzuwirken. Der Runderlass verweist zudem im Zusammenhang mit § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 (Sachgrund Nr. 4) darauf hin, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Struktur der Innenstädte gefährden (Runderlass, Seite 5). Eine immer noch drohende Insolvenzwelle des stationären Einzelhandels hätte unabsehbare Folgen für die Attraktivität der Innenstadt und der Kölner Veedel. Um einer Verödung der Innenstädte und der Veedel entgegenzuwirken, stellen Sonntagsöffnungen einen Baustein zur Stärkung von Handelsstandorten dar. Zugleich weisen wir darauf hin, dass weitere Unterstützungsprogramme auf kommunaler und Landesebene notwendig sein werden, um den großen Herausforderungen des stationären Einzelhandels zu begegnen. Der aktuelle Abwägungsprozess umfasst zugleich den Blick darauf, dass für die beantragten Veranstaltungen noch nicht abschließend ist, welche Auflagen auf Grundlage der derzeit fortgeschriebenen Schutzvorschriften in der Pandemie-Lage im Herbst/Winter 2021 erlassen werden. Im Ergebnis unterstützen wir alle gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften unter Berücksichtigung der genannten Modifizierungen als Grundlage für die Genehmigung der Sonntagsöffnungen. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Innovation und Umwelt
Anlage 6 Antrag Innenstadt
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Antrag offener Sonntag 19.12.2021 für die Kölner Innenstadt
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN
Bezeichnung des Anlass: Weihnachten in Köln - Innenstadt
Weihnachtsmärkte:
22. November – 23. Dezember 2021 – 32 Tage
So.-Mi.: jeweils von 11.00-21.00 Uhr geöffnet
Do.-Sa.: jeweils von 11.00-22.00 Uhr geöffnet
Täglich: 10 bzw. 11 Std.
Gesamt: 333 Stunden
Offener Sonntag:
19.12.2020, 13.00- 18.00 Uhr
Anlassbeschreibung: Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein
geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von §
6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW)
und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen
Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen
entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt
außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so
dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung
nicht gehindert sind und Störungen der
Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der
Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf
Stunden verringert sich die zeitliche
Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer
des Einzelhandels.
Die a m 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung
des Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht
Verkaufsstellen explizit aus Anlass von Märkten
aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die
Öffnung an bestimmten Sonntagen.
Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich
möglich, wenn die Sonntagsöffnung von
Verkaufsstellen zugrunde liegenden Veranstaltung
(Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von
öffentlichem Interesse sind. Ein öffentliches
Interesse liegt dann vor, wenn die Veranstaltung
viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der
Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher in
hohem Maße anzieht.
Ein Markt muss damit die „Hauptsache“ sein und die
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen
„Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein
Markt nicht nur deshalb veranstaltet werden, um
formell die rechtlichen Voraussetzungen für die
eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonnt ag zu
schaffen.
2
Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange,
vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können
in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit
zurück verfolgt werden. Stellten die
Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig
Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern
und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten
und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das
bevorstehende Weihnachtsfest versorgten
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht
heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt
dieser Veranstaltung im Vordergrund (ideelle
Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu
Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und
Kommunikation geworden.
Erlebnis, Freude und Genuss sind dabei
Bedürfnisse, die Veranstalter erfüllen.
Besinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche
Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen,
Emotionen usw. gewinnen gegenüber der
Einkaufsfunktion an Bedeut ung und spiegeln sich
deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch
eines Weihnachtsmarktes wider (Studie:
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3)
Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt
wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt,
Die ständige Weiterentwicklu ng der Sortimente der
Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik
der Märkte und die musikalischen
Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind
neben den unzähligen charitativen Projekten, die im
Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden
Garant für das hohe Niveau und die ständige
Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte
und somit der Weihnachtsstadt Köln.
Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt
haben eine große Tradition, sind imageprägend und
tragen in einer der dicht besiede lsten Regionen
Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit
nationaler und internationaler Bedeutung bei.
Die Kölner Weihnachtsm ärkte gehörten in den
vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten
Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem
Nürnberger Christkindlmarkt.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/
umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-groessten-
weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/)
Charitative Projekte der Kölner Weihnachtsmärkte
3
spiegeln sich auch bei den Pa rtnern des Handels
wieder.
Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs.
besonderes „Shopping-Interesse“
Weihnachtszeit
Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1.
Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR
2858/07 -, aus, dass ein „alltägliches
Erwerbsinteresse“ ("Shopping-Interesse")
potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügt, um
eine Ladenöffnung an Sonntagen (also auch an
Sonntagen, die in der Advents-/Weihnachtszeit
liegen) genehmigungsfähig „zu machen“. Hier ist
ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich
nicht alleine, es darf aber in den Anträgen dennoch
vorgetragen werden und muss dann auch in der
Abwägung der Genehmigungsbehörden
berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem
„alltäglichen Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist.
Unter Alltag versteht man im allgemeinen
gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten)
Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag
ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und
Arbeitswegen, Konsum (Einkauf und Essen),
Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller
Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. geprägt.
Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum
Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In
gleicher Weise impliziert auch der vom BVerfG
verwendete Begriff des „alltäglichen
Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht gar
Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen
für solche Fälle, in denen es zwar um
„Erwerbsinteressen“ potentieller Käufer geht, diese
aber aufgrund besonderer Umstände nicht mehr
den „alltäglichen“ Erwerbsinteressen zugeordnet
werden können. Entsprechende
Differenzierungsmöglichkeiten deutet das
Bundesverfassungsgericht an, wenn es von
„Besonderheiten der Vorweihnachtszeit“ spricht.
(BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1
BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das
„Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf
das Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann
im Vergleich zum alltäglichen“ Erwerbsinteressen
der Konsumenten auf
das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten
der Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher
Rhythmus bzw. enges, periodisch wiederkehrendes
Zeitfenster),
seiner produktmäßigen Orientierung auf
vorwiegend werthaltige/höherwertige Güter
4
(Schmuck, Uhren, Unterhaltungselektronik, Möbel
etc.)
und dem regelmäßig eher familiär konzipierten
Einkaufsmodus
verwiesen werden.
Gemäß einer Studie des Bundesverbandes
Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V.
stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5
% eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim
Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie:
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schau steller und
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund
35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Diese Werte
korrespondieren auch weitestgehend mit
Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit
2015. Für Einkäufe oder gar spezifische
Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich
37,4 % der rund 1.000 befragten Personen die
Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man
beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für
allgemeine Einkäufe sowie 15,9 % für spezifische
Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt
zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten
Besucher und Tourist en? Ergebnisse einer
bundesweiten Befragung im Dezember 2015 –
Kurzfassung; Gesellschaft für Markt - und
Absatzforschung und MK Illumination GmbH,
Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der
Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten
stehen Aspekte w ie „Treffpunkt und Vergnügen“
ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und
Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen „geselligen
Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die
Frage, warum Besuche/Reisen zu
Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten
kumuliert 60,5 % der Befragten die Gesichtspunkte
„schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und
„Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen
Tradition und Inszenierung – Was erwarten
Besucher und Touristen, Ergebnisse einer
bundesweiten Befragung im Dezember 2015,
Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu
Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember
2016, Chart Nr. 22). Diese Werte weichen von
„normalen“ bzw. „alltäglichen“ Verhaltensmustern
der Verbraucher ab, wie Studien bzw.
Untersuchungen belegen. Auf die F rage, aus
welchem primären Grund die Verbraucher eine
Innenstadt aufsuchen, gaben im Rahmen der Studie
5
„Vitale Innenstädte“ 2014 des Instituts für
Handelsforschung an der Universität zu Köln an
einem Donnerstag im September (n=16.653) rund
53 % an, zum Einkaufen in die
sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten
Personen. Insofern kann das alltägliche
Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem
(Shopping)Verhalten anlässlich von
Weihnachtsmärkten verglichen werden.
Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich,
wenn die Personenanzahl beim Einkaufen mit
denen anlässlich des Besuches eines
Weihnachtsmarktes verglichen wird.
Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im
Allgemeinen nicht allein, sondern in Begleitung. In
der Regel kommen mehr als zwei Drittel aller
Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder in
Begleitung von Familienangehörigen,
Lebenspartnern und Freunden/Bekannten.
Lediglich durchschnittlich 10 % der Besucher sind
alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung
zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas
Wieland: Göttinger Weihnachtsmarkt 2008 –
Attraktivität, Einzugsgebiet, soziodemographisches
Profil und aktionsräumliches Verhalten der
Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im
Dezember 2008. Geographisches Institut der
Universität Göttingen, Abteilung Humangeographie.
S. 13f.; Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008
Leipzig. Endbericht. S.19f. ). Diese Werte stehen im
deutlichen Kontrast zu den Ergebnissen diverser
Befragungen/Studien an anderen Wochentagen. Im
Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu
Köln, wurde für einen Donnerstag im September
2014 ermittelt, dass 56 % aller befragten Besucher
(n= 16.653) alleine zum Einkaufen in die
Innenstädte kommen. Für einen Samstag im
September 2014 ermittelt die Studie (Befragte
Personen n = 16.574) einen Anteil der Menschen,
die alleine zum Einkaufen unterwegs sind, von rund
40 %. Noch höhere Anteile des „Single-Shoppings“
liefern die Ergebnisse der bundesweiten
„Untersuchung Kundenverkehr“ des
Handelsverbandes BAG aus Oktober 2008. Bei
rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen
Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage
folgende Anteile von „Single-Shoppern“:
Donnerstag = 63,6 % , Freitag = 62,1 % sowie
Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die
Personenanzahl als ein taugliches
Abgrenzungskriterium des weihnachtlichen
(Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen
Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw.
muss.
6
Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit
dem Thema Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext
hat auch eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts, die die Position der
Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich
gestärkt hat (BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009).
Demnach trägt ein Weihnachtsmarkt mit
kulturellem, sozialem und traditionsbildendem
Charakter zur Wahrnehmung der Angelegenheiten
der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG
erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit
dem umschriebenen Charakter wirtschaftliche
Belange grundsätzlich und eindeutig zurücktreten.
Eine reine oder auch überwiegende Betrachtung
von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des
BVerwG das Vorliegen sozialer, kultureller und
traditioneller, gemeinschaftsbezogener
Gemeinwohlbelange, des örtlichen
Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern,
der Wahrung von Tradition und religiöser,
historischer ortsbezogener Gebräuche. Eine
Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten
Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im
Zusammenhang mit der Veranstaltung eines
Weihnachtsmarktes verkennt den Begriff der
Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises.
Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die
Bedeutung der Weihnachtsmärkte als anerkanntes
Kulturgut und wichtigem kommunikativen Treffpunkt
für Jung und Alt, für Besucher aus nah und fern dar
(Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009).
Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von
traditionellen und traditionsbildenden Volksfesten
und Weihnachtsmärkten den Charakter der
Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, Urteil
vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988,
245). Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung
von Altennachmittagen, das Auftreten von
Musikkapellen und das Bestehen von
Kindernachmittagen spielen bei derartigen
Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl.
BayVGH, a.a.O. S. 246). Es ist auch seit Langem
anerkannt, dass für einen traditionsbildenden und
traditionellen Weihnachtsmarkt das
Besucherinteresse, vertraute und beliebte
Darbietungen aus früheren Veranstaltungen wieder
zu finden und den Kontakt mit den Bürgern
untereinander sicherzustellen, eine wesentliche
Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 -
22.B 1297/79 - GewArch 1980, 299).
7
Bildet die Anlassveranstaltung den
Hauptgrund für
Besucher/Besucherinnen die
Veranstaltung zu besuchen oder
steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen,
dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr.
2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen
Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz-
oder Shoppinginteresse hierbei nicht im
Vordergrund steht.
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher
und zeitlicher Bezug zur
Anlassveranstaltung und den zur
Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist
regelmäßig insbesondere dann auszugehen,
wenn die örtliche Veranstaltung in den
Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen
sind, stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die
örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht
notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend
stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und
Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes
Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der
Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10
Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden,
Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und
Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen,
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen.
Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur
Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl.
Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die
Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt
sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus,
wird nicht genehmigungsfähig sein;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr
Besucher als die der
Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der
Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des
VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der
Verwaltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
8
Besucher wegen
Anlassveranstaltung:
In den letzten Jahren zog der Kölner
Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio.
Besucher an (http://www.ksta.de/1651080;
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2474
40/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-
groessten-weihnachtsmaerkten-nach-
besuchern/).
Trotz der großen und in den vergangenen Jahren
stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner
Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung
aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage
im Rahmen der Prognose für 2021 gehen wir
aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir
schätzen, dass rund 250.000 Besucher weniger
kommen. Die 3,75 Mio. von uns prognostizierten
Besucher werden auf die gesamte Dauer der
Weihnachtsmärkte, 32 Tage verteilt. Somit würden-
idealtypisch- knapp 118.000Besucher am Sonntag
(19.Dezember 2021) zu erwarten sein. Aufgrund
der Erfahrung aus den vergangenen Jahren zählt
das dritte Adventswochenende allgemein jedoch
eindeutig als der frequenzstärkste Besuchertag der
Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache
gehen wir an diesem Sontag – in einem
konservativen Ansatz- von höheren
Besucheranteilen von 5-10 Prozent aus, was
absolut dann etwa 123.000 bis 129.000 Menschen
am Sonntag „ausmachen“ würde.
Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die
Ergebnisse einer Zählung/Befragung anlässlich der
Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-
Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln
realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen
dieser Zählung /Befragung konnten 104.520
Personen am 8. Oktober 2017 in der Zeit zwischen
13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da der
Weihnachtsmarkt augenscheinlich und
grundsätzlich viel breitere Bevölkerungsschichten
anspricht als die ANUGA, scheint die
prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne
von rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel
und nachvollziehbar.
Überregional bekannte und bedeutende
Weihnachtsmärkte, wie die Kölner
Weihnachtsmärkte weisen dabei weit
überdurchschnittliche Besucherraten bei
Einzugsgebieten über 50km auf: teilweise über 50%
der Besucher reisen aus weiter entfernten
Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von
Tagesreisen mit dem Ziel des
Weihnachtsmarktbesuches spricht.
9
Besucher wegen
Verkaufsstellenöffnung:
Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland
beträgt 2%. Weihnachtsmärkte in grenznahen
Gebieten und Weihnachtsmärkte mit überregionaler
Ausstrahlung zeichnen sich durchüber dem
Durchschnitt liegenden Anteilen von ausländischen
Besucher aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als
Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher
Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6)
Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung
vom 8.Oktober 2017, wonach rund 8% der
auswärtigen Besucher am Sonntag aus dem
Ausland stammen und überwiegend Touristen sind,
läßt sich für den 19.Dezember 2021 ein noch
höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten.
Für diese Gruppen steht der verkaufsoffene
Sonntag besonders mit dem Besuchsmotiv
„Stadtbesichtigung“ in Verbindung.
a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten
Studie des Bundesverbandes Deutscher
Schausteller und Marktkaufleute e.V. rechnen wir in
einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf den
Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen
Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit
nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen,
die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen
nutzen würden.
b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte,
bundesweite Befragung von
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit
2015 durch die Gesellschaft für Markt- und
Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination
GmbH als Ausgangsbasis an und geht man von
145.900 bis 152.800 Besuchern für die Kölner
Weihnachtsmärkte am 13. Dezember 2020 aus, so
würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150
Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner
Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den
Weihnachtsmarkt besuchen.
c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch
im Abgleich mit den Daten der Zählung/Befragung
anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und
Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober
2017 in Köln realistisch bzw. angemessen.
Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der Besucher
am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt
gekommen.
Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich
höheren Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung
10
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
auszugehen ist, ist die prognostizierte
Besuchermenge in einer Spanne von rund 51.100
bis ca. 57.150 Menschen plausibel und
nachvollziehbar.
In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach
für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die
entsprechende Anlassveranstaltung ohne die
Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss
als der alleinige verkaufsoffene Sonntag,
überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder
dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten
vor, die deutlich andere (abweichende)
Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das
Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen
können.
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf
hinzuweisen, dass eine schematische
Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden
Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den
geöffneten Geschäften zur Beurteilung der
prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung
allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat
zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung
4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B
537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai
2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass
es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen
Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr
auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen
Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist
im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es
handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest
mit zahlreichen Elementen, das sich vom
alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben
abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen
Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen,
Kinderkarussells und vielfältigen, anderen
Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche)
Bild der Kölner Innenstadt positiv verändert und ein
anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt.
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes
für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann
angenommen, wenn die Verkaufsfläche der
Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich
größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes.
Um wieviel größer die Verkaufsfläche der
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine
grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch
keine allgemeinen Näherungswerte.
Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in
der Kölner Innenstadt eine Fläche von rund 18.500
Quadratmetern ein. Zusätzlich müssen den Märkten
die sie verbindenden bzw. zu-/abführenden
11
Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden.
Folgende Straßen sind diesbezüglich von
Relevanz: An St. Agatha, Apostelstrasse,
Brückenstrasse, Cäcilienstrasse, Deutzer Brücke,
Große Sandkaul, Hahnenstrasse, Hohenzollernring,
Komödienstrasse, Ludwigstrasse, Minoritenstrasse,
Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord-Südfahrt,
Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straße um
Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse,
Zeughausstrasse,
Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen
Kontext zu den Weihnachtsmärkten. Sie dienen
gleichermaßen der Erreichbarkeit bzw.
Zugänglichkeit von Ausstellern/Marktanbietern und
Besuchern/Kunden. Sie nehmen nach unseren
Berechnungen gemeinsam eine Fläche von etwa
224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die
Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850
Quadratmeter. Damit wäre die Gesamtfläche des
Weihnachtsmarktes noch immer deutlich kleiner als
die Fläche der Geschäfte.
Dem steht eine theoretisch maximale
Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von
rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach
COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber.
Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke
zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der
Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch
geöffnet haben können.
Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt
werden:
1. Anhand verschiedener, bundesweiter
Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener
Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt,
dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung
befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran
beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der
Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler
nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft
erteilte der Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr
Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes
Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist
bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In
Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für
die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir
für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am
16.12. 2018 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von
lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese
Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen
12
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete
Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.
2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem
auch insofern, als dass sich die ermittelte
Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels
in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei
einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“)
Betrachtung würde das Verhältnis zur
Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus
städtebaulichen Gründen gewollte
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-
Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht
werden.
Gesamtfazit:
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch
im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle
relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit
einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von
Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner
Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend
und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich
als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen
und veranstaltet.
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen,
Veranstaltungsfläche und
Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt
Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung
nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit
über Charakter, Größe und Zuschnitt der
Veranstaltung verschafft (auch hier VG
Düsseldorf)
COMFORT Städtereport Köln 2016
Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag
08.10.2017
Vitale Innenstädte 2014 Köln
Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V., Bonn
Die nachfolgend genannten
Sachgründe wurden im Rahmen der
Novellierung des LÖG geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden
bis dahin ausschließlich aufgrund
von Veranstaltungen von den zur
Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften
genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der
Verwaltung ist nicht beabsichtigt
und vom Rat in Richtung
Verwaltung
(politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht
aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe
können allerdings kumulativ
vorliegen und der Verwaltung dazu
dienen, dem Rat das öffentliche
13
Interesse über den Anlassbezug/-
zusammenhang hinaus zu
begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengem
einschaften gefordert, diese
Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und
überprüfbare Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept liegt hier
zum Download bereit. Es wird
gefordert, dass die Kommune auf
der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der
genannten Sachgründe verfolgt.
Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept
Sonntagsöffnungen noch nicht als
Mittel, um das öffentliche Interesse
in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die
nachfolgend genannten Sachgründe
können daher derzeit nicht mit dem
aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der
Stärkung oder Entwicklung eines
vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der
stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt.
Dem soll durch begrenzte Freigabe von
Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei
auf den Beschluss des OVG Münster vom
27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier
nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem
Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären
Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum
Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet
ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und
Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der
Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert
ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende
und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche
Interessen vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die
nachprüfbar ausführen, dass der stationäre
Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt
bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)
14
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der
Stärkung oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche
(Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und
ältere Teile der Bevölkerung;
Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich
geschützte Versorgungsinteresse der
Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen
und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben,
da ihnen eine herausragende Bedeutung für den
Bestand und die Entwicklung der Städte und
Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur
Stadtteilzentren, die im überörtlichen
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung
der Innenstädte, Ortskerne, Stadt-
oder Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer
drohenden Verödung der Innenstädte mit
negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse
der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung
der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen
bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der
Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der
Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.
15
Ladenöffnung steigert überörtliche
Sichtbarkeit der jeweiligen
Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort,
insbesondere für den Tourismus
und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie
Standort von kulturellen und
sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden
und sich entsprechend selbst darstellen zu
können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht
des Landesgesetzgebers ebenfalls einen
gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt
auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da
diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und
Unternehmen anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit
vielen Jahren unumstritten und spiegelt sich in den
Statistiken und Umfragen wider. Einen hohe Anteil
haben dabei die nationalen und internationalen
Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug oder
Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse
reisen jedes Adventswochenende an und ein
großer Anteil an Gästen aus dem Umland nehmen
Köln mit seiner schönen weihnachtlichen
Atmosphäre wahr.
Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner
Innenstadt stellten in der Besucherbefragung am
8.10.2017 die Befragten das „Bummeln“, das
„Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ als
Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten
Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese
Aussagen unterstreichen einmal mehr die
Beweggründe für einen Köln- Besuch. Dabei spielt
gerade die vorweihnachtliche Atmosphäre eine
große Rolle, um den Aufenthalt in der
emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie
möglich werden zu lassen. Neuere Erkenntnisse
setzen das „Erlebnisshopping“ als Pendant zum
Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit forciert
werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen,
Geschenke einzukaufen, das vielfältige
Gastronomieangebot zu nutzen und den Aufenthalt
mit einem Museums oder Musicalbesuch zu
kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen
fussläufig gut möglich.
In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es
außerdem wichtig, sich von umliegenden
Kommunen „abzuheben“ und die
Alleinstellungsmerkmale der Stadt
herauszustellen. Diesem Anspruch wird Köln in
der Adventszeit mehr als gerecht und dieser
Status Quo sollte in den nächsten Jahren nicht
nur beibehalten, sondern auch weiter forciert
werden. Diese Entwicklungen werden nicht nur
den Anforderungen an den Tourismusstandort,
sondern auch einem attraktiven Wohn- und
Arbeitsstandort gerecht.
© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt
Weihnachtsmärkte:
Möglicher
geöffneter
Bereich
Handel
Innenstadt
Möglicher
geöffneter
Bereich
Handel
Innenstadt
Anlage 9 Stellungnahme ver.di_geschwärzt1
11417 Zeichen
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
*Festnetzpreis 14 ct/min,
Mobilfunkpreise maximal
42 ct/min
IBAN DE36500500000082001405
BIC-Code HELADEFFXXX
Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung und
Gewerbeangelegenheiten
WillyBrandt-Platz 3
50679 Köln
Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zu den
verkaufsoffenen Sonntagen auf dem Gebiet der Stadt
Köln für das IV Quartal 2021
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Sehr geehrter ,
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem Antrag die Sonntagsöffnungen von Verkaufsstätten am 07.11.2021 in
Braunsfeld (Martinstag), am 07.11.2021 in Rodenkirchen (Kunstmeile) am
24.10.2021 in Sülz-Klettenberg (Kunst im Carrèe) und am 19.12.21 in der
Innenstadt (Weihnachtsmarkt) zuzulassen, nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten des
Einzelhandels Sonntagsarbeit, sie können an diesen Sonntagen nichts mit ihren
Freunden und Familien unternehmen, nicht am kulturellen und politischen Leben
teilnehmen. Deswegen werden verkaufsoffene Sonntage von uns aus
grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt.
Umgekehrt hat das Interesse der Verkaufsstelleninhaber an einer Öffnung der
Geschäfte grds. ein geringeres Gewicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu
ausgeführt:
„Weder das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber, die von der
Anziehungskraft der Veranstaltung profitieren, noch das Shopping-Interesse
potenzieller Kunden kommen als Sachgründe einer Sonntagsöffnung in Betracht
(vgl. oben Rn. 15). Dem Versorgungsinteresse kommt angesichts der völligen
Freigabe werktäglicher Öffnungszeiten (§ 3 Abs. 1 LadÖG BW) und der
weitreichenden Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung, die nach §§ 4 bis 6
und 7 bis 9 LadÖG BW für dort näher bezeichnete Verkaufsstellen, Orte und
Warengruppen gelten, kein nennenswertes Gewicht mehr zu. Das gilt erst recht,
wenn bereits die Anlassveranstaltung dem Warenverkauf und der Bedarfsdeckung
dient. Veranstaltungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 LadÖG BW können daher nur
Ladenöffnungen von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter
des betreffenden Sonntags rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009
- 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 <100>). Dazu muss die öffentliche
Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung größer sein
als die der Ladenöffnung und der dadurch ausgelösten
Datum 13.08.2021
Ihre Zeichen
Unsere Zeichen 0445/BGF/bm
ver.di • Hans-Böckler-Platz 9 • 50672 Köln
Hans-Böckler-Platz 9
50672 Köln
Telefon: 0221 / 48 55 80
Durchwahl:
Telefax:
PC-Fax: *
Mobil:
2
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
werktäglichen Geschäftigkeit, sodass die
Ladenöffnung als bloßer Annex der Veranstaltung
erscheint (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015
- 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 23 f.
und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 -
BVerwGE 164, 64 Rn. 19) und zugleich als anlassbedingte Ausnahme vom
Sonntagsschutz erkennbar wird“, BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19 –,
BVerwGE 168, 338-356, Rn. 21.
Diese Anforderungen sind vom OVG NW wie folgt konkretisiert worden:
„Bei Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen nach § 6
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW muss nach höchstrichterlicher Rechtsprechung
gewährleistet sein, dass die Veranstaltung ‒ und nicht die Ladenöffnung ‒ das
öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt. Um das verfassungsrechtlich
geforderte Regel-Ausnahme-Verhältnis zu wahren, muss die im Zusammenhang mit
der Ladenöffnung stehende Veranstaltung selbst einen beträchtlichen Besucherstrom
auslösen. Ferner müssen Sonntagsöffnungen wegen einer Veranstaltung in der Regel
auf deren räumliches Umfeld beschränkt werden, nämlich auf den Bereich, der von
der Ausstrahlungswirkung der jeweiligen Veranstaltung erfasst wird und in dem die
Veranstaltung das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt. Die prägende
Wirkung muss dabei von der Veranstaltung selbst ausgehen. Die damit verbundene
Ladenöffnung entfaltet nur dann eine lediglich geringe prägende Wirkung, wenn sie
nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung
erscheint.
Das kann für den Fall angenommen werden, dass die Ladenöffnung innerhalb der
zeitlichen Grenzen der Veranstaltung ‒ also während eines gleichen oder innerhalb
dieser Grenzen gelegenen kürzeren Zeitraums ‒ stattfindet und sich räumlich auf das
unmittelbare Umfeld der Veranstaltung beschränkt. Von einem Annexcharakter kann
nur die Rede sein, wenn die für die Prägekraft entscheidende öffentliche Wirkung
der Veranstaltung größer ist als die der Ladenöffnung. Die öffentliche Wirkung
hängt wiederum maßgeblich von der jeweiligen Anziehungskraft ab. Die jeweils
angezogenen Besucherströme bestimmen den Umfang und die öffentliche
Wahrnehmbarkeit der Veranstaltung einerseits und der durch die Ladenöffnung
ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit andererseits. Daher lässt sich der
Annexcharakter einer Ladenöffnung kaum anders als durch einen
prognostischen Besucherzahlenvergleich beurteilen.
Erforderlich ist dabei, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die
Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten
Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von
der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde größer sein als die Zahl
derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag ‒ ohne die
Veranstaltung ‒ kämen“.
(Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.
Oktober 2020 – 4 B 1514/20.NE –, Rn. 16, juris)
In Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG NW, wonach die prägende
Wirkung einer Veranstaltung auch durch andere Kriterien begründet werden könne,
als durch den Vergleich der Besucherzahlen führt das BVerwG aus:
„Die öffentliche Wirkung hängt wiederum maßgeblich von der jeweiligen
Anziehungskraft ab. Die jeweils angezogenen Besucherströme bestimmen den
Umfang und die öffentliche Wahrnehmbarkeit der Veranstaltung einerseits und der
durch die Ladenöffnung ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit andererseits.
3
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
Daher lässt sich der Annexcharakter einer
Ladenöffnung kaum anders als durch einen
prognostischen Besucherzahlenvergleich beurteilen
(VGH München, Urteil vom 24. Mai 2017 - 22 N
17.527 - juris LS 3 und Rn. 57;
(…)
Erforderlich ist nur, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die
Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten
Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von
der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde größer sein als die Zahl
derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag - ohne die
Veranstaltung - kämen (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 -
BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 25 sowie vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 -
BVerwGE 164, 64 Rn. 21 ff.).
Der Kritik am prognostischen Besucherzahlenvergleich ist zuzugeben, dass die
öffentliche Wirkung einer Veranstaltung nicht ausschließlich nach ihrer
Anziehungskraft auf Besucher zu bestimmen ist. Andere Kriterien wie ihre äußere
Gestaltung, etwa in Form von Ausstattung, Dekoration und Darbietungen, erlauben
jedoch keine vergleichbar transparente, objektivierbare Beurteilung. Soweit sie als
Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Anziehungskraft der Veranstaltung in
Betracht kommen, fließen sie ohnedies bereits in den prognostischen
Besucherzahlenvergleich mit ein. Die Rationalität und Transparenz dieses Vergleichs
trägt zur Rechtssicherheit bei und gewährleistet, dass die verfassungsrechtlichen
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Sonntagsöffnung eingehalten werden.
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 3/19 –, BVerwGE 168, 356-368, Rn. 23 –
24.
Maßgeblich ist also der Vergleich der Besucherzahlen.
Diesen Anforderungen werden die Anträge nicht gerecht.
Im Hinblick auf die Öffnung der Verkaufsstätten in den Stadtteilen wird zwar zur
Abschätzung des Käuferinteresses auf Passantenfrequenzerhebungen abgestellt. Die
Abschätzung der Zahl der allein wegen der Veranstaltung angezogenen Personen ist
jedoch frei gegriffen und ohne jeden konkreten Anhaltspunkt.
Demgegenüber wird bei der Abschätzung des Käuferinteresses für die in der
Adventszeit in der Innenstadt von Köln im Zusammenhang mit dem
Weihnachtsmarkt vorgesehene Sonntagsöffnung auf die Heranziehung von
Passantenfrequenzen verzichtet. Die Prognose ist grob fehlerhaft. Abgeschätzt wird
allein, welcher Anteil der Besucher des Weihnachtsmarkts die Geschäfte der Kölner
Innenstadt aufsuchen will. Dass dieser Personenkreis immer nur einen gewissen
Anteil der Besucher des Weihnachtsmarkts ausmacht und hinter der Gesamtzahl der
Weihnachtsmarktbesucher zurückbleibt ist naheliegend. Die Öffnung der
Verkaufsstätten zieht aber auch Kunden an, die den Weihnachtsmarkt nicht
besuchen. Um die Zahl der Kunden abzuschätzen wäre es naheliegend gewesen,
gleichfalls auf die Passantenfrequenzen abzustellen, die etwa von dem Unternehmen
hystreet erhoben werden und frei verfügbar sind. Beim – vergleichbaren -
verkaufsoffenen Sonntag am 15.12.2019 wurden etwa in der Hohen Straße 71 976
Passanten gezählt und in der Schildergasse 95 469 Passanten, eine Zahl die deutlich
über der sonntäglichen Durchschnittszahl von 11 047 Passanten liegt, die die
Schildergasse Sonntags aus anderen etwa touristischen Gründen aufsuchen. Allein
die Zahl der Einkäufer in der Schildergasse übersteigt die angenommene Zahl der
Besucher der Weihnachtsmärkte deutlich.
4
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Geschäftsführung
Damit ist eine prägende Wirkung des
Weihnachtsmarktes auf das Geschehen in der
Innenstadt von Köln nicht erkennbar.
Auf die Auswirkungen der Corona Pandemie für
den Einzelhandel kann eine Öffnung von
Verkaufsstellen in Köln nicht gestützt werden. Die Erwägung dem stationären
Einzelhandel als Ausgleich der Einbußen durch die Corona-Pandemie auch an
Sonntagen zusätzliche Einnahmemöglichkeiten zu eröffnen ist mit der grundsätzlich
zu wahrenden Arbeitsruhe an den betroffenen Sonntagen nicht vereinbar.
„Die landes- und bundesweit eingetretenen wirtschaftlichen Auswirkungen der
Corona-Pandemie, so gravierend sie für viele Unternehmer des stationären
Einzelhandels sind, rechtfertigen es auch angesichts des weiten Umfangs, in dem der
Landesgesetzgeber gerade der Berufsausübungsfreiheit der Verkaufsstelleninhaber
wie auch der allgemeinen Handlungsfreiheit potentieller Kunden mit werktäglich
vollständig freigegebenen Öffnungszeiten und zahlreichen Ausnahmeregelungen
Rechnung getragen hat, nicht, ohne Weiteres vier beliebigen Sonntagen ab 13.00
Uhr praktisch werktägliches Gepräge mit allen damit verbundenen
Begleiterscheinungen zu geben.“
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.
September 2020 – 4 B 1253/20.NE –, Rn. 33 - 35, juris.
Sollte der Rat gleichwohl die ordnungsbehördliche Verordnung beschließen, teilen
Sie uns bitte das Datum der Bekanntgabe mit.
Mit freundlichen Grüßen
ver.di Bezirk Köln-Bobb-Leverkusen
Anlage 8 Handelsverband_geschwärzt1
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 I-32-321-1 Vorlagen-Nummer 2780/2021 Freigabedatum 16.09.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Zweite Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2021 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Begründung Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 16.09.2021 ist vor dem Hintergrund der verspäteten Antragstellung durch die Interessengemeinschaften der Stadtteile und mit Blick auf den Termin des ersten beantragten verkaufsoffenen Sonntag am 24.10.2021 zwingend erforderlich. Aufgrund der späten Antragstellung und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der zu beteili- genden Institutionen nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) mit angemessener Anhörungsfrist, ist vor dem Hintergrund der sitzungsfreien Zeit eine Vorla- geneinbringung unter der Gewährleistung der Sitzungsreihenfolgen nicht möglich. Eine fristgerechte Beteiligung der vorberatenden Ausschüsse Wirtschaftsausschuss und des Ausschusses Allgemeine Rechtsfragen /Vergabe und Internationales ist ebenfalls nicht möglich. Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund der von den Interessengemeinschaften der Stadttei- le eingereichten Anträge, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 an ver- schieden Tagen und Zeiten. Datum 15.09.2021 Abstimmungsergebnis zugestimmt Unterschrift gez. Hupke Unterschrift Gez. Leitner 2 Begründung In diesem Jahr, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Corona-Pandemie und den bundes- und landesweiten Lockerungen, beantragen einzelne Interessengemeinschaften in den Vee- deln die Genehmigung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an bestimmten Tagen und Zeiten. In diesem Zusammenhang wird auf die Verwaltungsvorlage 2502/2021 verwiesen. Anträge der Interessengemeinschaften liegen nachfolgend vor, für: Stadtbezirk 1: 1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 19.12.2021, Weihnachten in Köln; Der Antrag von Stadtmarketing Köln rechtfertigt nach Auffassung der Verwaltung die Genehmi- gung der für den 19.12.2021 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weihnachtsmärk- te. Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass die Weihnachtsmärkte und nicht die bean- tragte Verkaufsstellenöffnung die für die Verdrängung des Sonn- und Feiertagsschutzes erforderli- che Strahlwirkung einnimmt. Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner konservativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Besucherzahl eine Gesamtbesucherzahl zwischen 145.900 bis ca. 152.800 Menschen. Sicherlich werden die Weihnachtsmärkte während der Pandemie nicht die Besucherzahlen gene- rieren, welche die Weihnachtsmärkte in den Vorjahren generieren konnten. Aber durch die Ein- schränkungen in den Zeiten der Pandemie und der Tatsache, dass Weihnachtsmärkte in 2020 nicht stattgefunden haben, werden den Fokus und die Strahlwirkung auf genau diese Märkte len- ken. Die Verkaufsstellenöffnung wird hier eindeutig in den Hintergrund treten. Mit diesen Besucherzahlen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gelegenen Weih- nachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den öffentlichen Charakter des Sonntages. Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besuchern gegenüber, die allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Dies entspricht in absoluten Zahlen zwi- schen 54.600 und 57.150 Besuchern. Diese Anzahl hat die Antragstellerin mit einer tatsächlichen Besucherzählung anlässlich der ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier nach- vollziehbar auf eine prognostizierte Besuchermenge von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen, die nur zum Einkaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntag nach Köln kommen. Dabei wurde die in der Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berücksichtigt. Zu den Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher, als Besu- cher, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher. Neben der Gegenüberstellung der Besucherzahlen kommt es nach der Rechtsprechung auch noch auf den Gesamtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstaltung an. Bei den Weih- nachtsmärkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um langjährige, traditionel- le Feste mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen normalen Leben deutlich abheben. Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innenstadtweihnachtsmärkte regelmäßig ausgeschrieben werden und im Vergleich zur Vergangenheit einen qualitativ hochwertigen Charak- ter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachtsmärkte mit ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt nachhaltig und positiv beein- 3 flusst und verändert. Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt einen ersichtlichen Besucher- magneten dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt und eine auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher anlockt. Auch diese spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Massenandrang auswärtiger Besucher gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Ausnahmecharakter der Ladenöffnung am beantragten Dezembersonntag bei. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Unter Verweis auf den beigefügten Stadt- plan legt der Antrag nachvollziehbar die ersichtliche Nähe der zentralen Kölner Weihnachtsmärkte zur Kölner Innenstadt dar. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17 für den Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Hier war allein aufgrund des hohen Besucheraufkommens des Leipziger Weihnachtsmarktes dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufsstellen prognostiziert worden. Die Verwaltung hält den Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW auch im Lichte der Ent- scheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 für genehmigungsfähig. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weih- nachtsmarktes bestätigt. Dabei geht es – wie das Verwaltungsgericht Köln davon aus, dass auch ohne exakte Darstellung von Besucherzahlen die Bedeutung des Weihnachtsmarktes offensicht- lich ist Stadtbezirk 2: 2. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V., 07.11.2021; 19. Rodenkirchener Kunstmeile; Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2021 zum 19ten Male statt. Sie stellt gerade für den Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden, kulturellen und insbesondere traditionellen Veranstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Veedels. Aus den Geschäften, Kir- chen und Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden Geschäften und Seniorenzentren werden Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus werden Museen. Die Kunstmeile bringt den Bürgern in vielfältigster Art Kunst nahe. Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile 2021 wieder ein großes Kulturfest werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besu- cher, an einem Vernissage-Sonntag, die nach Rodenkirchen strömen, sondern auch die Zahl der teilnehmenden, professionellen Künstler, die ihre Werke präsentieren, steigt jedes Jahr: 2020 wur- den an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und Ju- gendkunstschule) mit. Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 450 Jugendli- che und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der Offenen-Schule- Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, diese am Vernissage-Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke einer gro- ßen Öffentlichkeit präsentieren können. Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des Caritas Altenzentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche Rahmenpro- gramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 600 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Als Ausstellungsorte sind das Bezirksrathaus Rodenkirchen, die katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Maternus-Seniorenzentrum Köln- Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentrum St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwoh- nungen, Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führun- 4 gen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und Performances mit- einander verbunden. Hinzu kommen als „unterirdische Ausstellungsräume“ noch die beiden Tief- garagen „Maternusplatz“ und „Sommershof“, in denen Graffitis und junge Kunst präsentiert wer- den. Den Besuchern werden 2021 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternom- men werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage im Sommershof den gan- zen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren. Zusätzlich wird eine Kooperation mit dem Veedel Michaelshoven angestrebt. Die dort ansässige Diakonie hat jetzt neu eine Dame als Quartier-Managerin eingestellt, deren Bestreben es ist die gesamte Vielfalt der dort ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senioren, unbegleitete jugendliche Migranten) in die Abläufe von Rodenkirchen zu integrieren. Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vielfarbigen, rund 80 Seiten starken, Katalog (siehe oben), der in einer Auflage von 5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Sei- te die teilnehmenden Künstler dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten verein- facht. Begleitend wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Vernissage „Tag des Kunsthandwerks und Designs“ als zentrale Veranstaltung auf dem Maternusplatz ausrichten. Hier- bei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der Region. Terminlich findet dieser Tag mit dem traditionell stattfindenden Martinsmarkt statt. Dieser wird die- ses Jahr speziell den Fokus auf Kunst richten. Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstkuratorin Alexa Jansen, wird die künstlerische Choreographie und das Matching zwischen Künstlern und Ausstellern organisieren. Daneben richtet die Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler und ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit den o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientier- te Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Disziplin „Kettensägen- Holzskulpturen“. Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die breite Bevölkerung prägt in eindeutiger Weise den Charakter dieses Tages in Rodenkirchen, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besucher gezeigt, die auch ohne parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag ihren Weg in den Stadtteil alleine wegen der Kunst gefunden haben (https://www.koeln- news.com/kunstmeile-rodenkirchen/27192; https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein- blatt/koelner-wochenspiegel/rodenkirchen/-musik-trifft-kunst--rund-400-kuenstler-beteiligen-sich- an-der-kunstmeile-30025310?dmcid=sm_em) Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 3. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.; 05.12.2021; Rodenkirchener Weihnachtstage; Der von der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen gestellte Antrag wird wie folgt beschrieben: „Bisher fand zu dem Zeitpunkt der Winterzauber statt. Er hatte den Charakter eines Weihnachts- marktes. Es drängten immer wieder Händler von saisonalen Produkten auf das Fest. Da diese Händler immer wieder Grund der Unzufriedenheit waren, entwickelten wir ein Konzept, bei dem ungewollter Kommerz weggelassen wird und das gemeinschaftliche Miteinander aller Bevölke- rungsschichten in den Mittelpunkt gerückt wurde. Der alte Winterzauber war in Rodenkirchen eine Traditionsveranstaltung, die seit 2007 stattfand. Er findet seit vielen Jahren von Donnerstag- Sonntag statt. Am Sonntag um 16.00 Uhr feiern Erwachsene und Kinder im Ort gemeinsam mit ei- nem echten Nikolaus, der auf der Bühne mit den Menschen feiert, weihnachtliche Lieder singt und 5 Geschenke verteilt. Die neue Ausrichtung der Rodenkirchener Weihnachtstage wird an dem zeitlichen Umfang fest halten. Des Weiteren werden unterhaltsame Bestandteile wie der Weihnachtsbaum und ein Eisstock- schiessstand erhalten bleiben. Der Dorfcharakter wird durch die einheitlich gestalteten Weih- nachtsmarktbuden erreicht. Im Jahr 2016 waren an den vier Tagen ca. 6.000 Besucher auf dem Weihnachtsmarkt, davon ca. 2.500 Besucher am Sonntag, belegt. Als Stände werden wir weggehen von kommerziellen Verkaufsständen hin zu Ständen an denen sich verschiedene gesellschaftliche Gruppen, wie Vereine, Abschlussklassen der Schulen und eh- renamtliche Gruppen präsentieren können. Die alte Veranstaltung hat auch seit 2017 ohne verkaufsoffenen Sonntag eine Menge Leute aus den Nachbarveedeln nach Rodenkirchen gezogen, was die Bedeutung der Veranstaltung unter- streicht. Die Besucher finden auf der Bühne zwischen Donnerstag bis Sonntag ein vielseitiges Bühnenprogramm, wie beispielsweise gemeinsames Singen von Weihnachtsliedern. Die Rodenkirchener Schulen oder Kindergärten treten mit musikalischen oder anderen Darbietun- gen auf. Lokale Musikschulen, die Diakonie Michaelshoven und der „Köln-Bewegt e.V.“(Integrative Projekte) stellen regelmäßig Programmpunkte für das vielfältige Bühnenprogramm. Wie auch stets in den letzten Jahren, hat auch bei den neuen Rodenkirchener Wintertagen die Ak- tionsgemeinschaft e.V. mit vielen ehrenamtlich tätigen Vereinen im Stadtbezirk wieder Kooperatio- nen zur Unterstützung der Veranstaltung geschlossen: So sind bei den Wintertagen 2021 wieder die Bürgervereinigung Rodenkirchen mit über 600 Mit- gliedern, der TV Rodenkirchen mit seinen über 3.500 Mitgliedern mit Ständen vor Ort- ebenso sind das Gymnasium Rodenkirchen, die Katholische Grundschule Mainstraße, der evangelische Kin- dergarten, die Music Academy Köln-Süd und die örtlichen Tanzschulen mit Ständen und zum Teil gemeinsamen Hütten, sowie besonders herausragend mit kostenlosen Programmbeiträgen als eh- renamtliche Vereinsträger und -partner der Rodenkirchener Aktionsgemeinschaft e.V. dabei. Das Bühnenprogramm auf dem Maternusplatz findet mit Beteiligung der OGS Mainstraße und der Realschule Köln Godorf statt. Die Hütten und Stände am Weihnachtsmarkt finden unter regelmä- ßiger Beteiligung gemeinnütziger Stände der Rotarier, Lions-Club und der Schnieke-Funken (sozi- ale Integration hilfsbedürftiger Kinder in den Karneval) statt. Außerdem ist die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e V. in den Tagen des Winterzaubers Annahmesteller der Weihnachtspäckchen der Kölner Tafel e.V. Regelmäßig betreiben die Abiturjahrgänge der Rodenkirchener Schulen Verkaufsstände von sai- sonorientierten Produkten zur Finanzierung Ihrer Abiturabschlussfeierlichkeiten. Von vielen Stellen hörten wir, dass das Fehlen dieser Möglichkeiten im vergangenen Coronajahr zur Schieflage in den Feiermodalitäten führte. Weihnachtlicher Bezug und räumliche Ausdehnung werden zudem durch den „Rodenkirchener Krippenweg“ durch von Einzelhändlern bzw. Gewerbetreibenden zentral von der Aktionsgemein- schaft Rodenkirchen zur Verfügung gestellte, ganz individuelle Krippen hervorgehoben. So ist der Rodenkirchener Winterzauber zusätzlich in den o.a. Straßen und Plätzen räumlich ausgedehnt. Hinzu kommen auf den Platz der Rheingalerie noch weitere gastronomische Buden, die den Ge- danken der Wintertage dort thematisch und physisch aufgreifen. Ebenso gibt es im Sommershof weihnachtliche Veranstaltungsflächen mit Glühwein, Krippenver- kauf und Gebäck. Hinzu kommt zusätzlich die Rodenkirchener Weihnachtsbeleuchtung über die gesamte Hauptstra- ße vom nördlichen Ortseingang bis Ortsausgang an der Sürther Straße und auf der Maternusstra- ße vom Rodenkirchener Bahnhof bis zum Sommershof gespannt als zusätzliche räumliche und thematische Klammer der Veranstaltung "Rodenkirchener Wintertage“. Aus Sicht der Verwaltung genügt der beschriebene Anlass, insbesondere vor dem Hintergrund der 6 verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen der Vergangenheit, eben nicht den Anforderungen die erforderlich wären, den grundgesetzlichen Schutz der Sonn- und Feiertage zu verdrängen. Im Jahr 2018 hatte der Rat der Stadt Köln Sonntagsöffnungen für Weihnachtsmärkte in den Stadt- teilen Sürth, Rodenkirchen und Lindenthal genehmigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die ge- nehmigten Sonntagsöffnungen auf Klage der Gewerkschaft ver.di in allen Fällen als rechtswidrig festgestellt, so dass die Sonntagsöffnungen in der Folge aufgehoben werden mussten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Verwaltungsgericht Köln die kleinen Veedels- weihnachtsmärkte nicht als den Sonntag prägend angesehen hat, so dass eine Verkaufsstellenöff- nung nur noch als Annex hierzu wirken würde. Daran ändert auch nichts, dass die Anlassbeschreibung der Interessengemeinschaft weg vom Weihnachtsmarkt hin zum sogenannten Winterzauber eine redaktionelle Anpassung erhalten hat. Aus den genannten Gründen ist das für den Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW aus Sicht der Verwaltung zu fordernde öffentliche Interesse im Zusammenhang mit örtlichen Festen mit prägender Wirkung nicht ausreichend belegt. Die Angabe weiterer Sachgründe (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-5 LÖG) genügt für sich alleine nicht, eine Freigabe zu rechtfertigen (s. Urteil Blaulichtmeile, OVG Münster v. 17.07.2019). Der Antrag ist daher nicht genehmigungsfähig. Stadtbezirk 3: 4. Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V., Street Gallery 24.10.2021 Die Street Gallery des Jahres 2021 ist in Umfang und Ausrichtung, Fläche und Besucherzahl gleich der Veranstaltungen der letzten Jahre. Im Jahr 2021 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 23. Mal die Street Gallery in Lindenthal. Für zwei Wochen (vom 24.10. bis 06.11.2021) werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener Straße zu kleinen Galerien und Museen. Begleitet werden die Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften am Tag der Eröff- nung von einem großen Rahmenprogramm, das in den letzten beiden Jahren stark gewachsen ist und von den Menschen und Vereinen in Lindenthal mit großer Begeisterung angenommen wird. Am Tag der Eröffnung der Street Gallery am Sonntag, den 24.10.2021 werden neben den Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften folgende Veranstaltungen stattfinden: In Parkbuchten entlang der Dürener Straße sollen Künstler vor ihren Galerien Open-Air Ateliers er- richten und direkt vor Ort zeigen, wie ihre Arbeiten entstehen. Auf den Bürgersteigen werden Performance-Künstler Vorstellungen geben. Zudem wird es wieder eine große Open-Air Ausstellung über Menschen und Vereine aus dem Ve- edel auf dem Karl-Schwering-Platz geben. In diesem Jahr sollen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Menschen und Gruppierungen im Veedel in Bildern aufgezeigt werden. Es gibt wieder Musik, eine Mal-Aktion und den Speaker’s Corner auf dem Platz vor dem Café Hei- nemann (Dürener Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und auf dem Rewe Parkplatz (Dürener Stra- ße/Ecke Lindenthalgürtel). Zudem wird geprüft, den Lindenthaler Tierpark miteinzubeziehen. Dann könnte es auf rund 2.000m² Parkfläche eine Open-Air Skulpturenausstellung geben. In der kath. Kirche St. Stephan ist ein Orgelkonzert geplant. Hervorzuheben ist, dass die Ausstellung der Kunstwerke in den Schaufenstern der Ladenlokale er- folgt bzw. von außen durch die Schaufenster zu betrachten ist. Es handelt sich also im wahrsten Sinne des Wortes um eine „Street Gallery“. Dieser Effekt wird durch die Integration des Karl- Schwering-Platzes, der Parkbuchten und des Eingangs zum Stadtwald noch verstärkt. Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek aufge- nommen wurde. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil 7 steht an diesem Tage absolut im Vordergrund. Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 5. ISK Carrée e.V., 24.10.2021; 19. Kunstmeile „Kunst im Carrée“ Die ISK Carrée e.V. stellt hier den Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 24.10.2021 mit der nachfolgenden Begründung. Am Sonntag, den 24. Oktober 2021 wird die Kunst im Carrée mit einem Rahmenprogramm und der Vernissage im Caritaszentrum Köln-Sülz eröffnet. Das künstlerische Thema in diesem Jahr lautet: „Viva Colonia“ In diesem Jahr veranstaltet die ISK Carrée e. V. bereits zum 19. Mal die jährlich stattfindende Kunstmeile „Kunst im Carrée“ im Veedel Sülz-Klettenberg. Erstmalig führen wir in diesem Jahr die Veranstaltung über zwei Wochen (24.10. bis 06.11. 2021) durch. Für diese Zeit stellen die Künstlerinnen und Künstler in ca. 80 Geschäften und Einrichtun- gen ihre Kunstobjekte aus. Die Vernissage zur Kunst im Carrée findet am 24. Oktober um 11 Uhr im Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße statt und soll danach in den Geschäften im gesamten Bezirk des ISK Carrées mit den Hauptgeschäftsstraßen – Berrenrather-, Sülzburg- und Zülpicher Straße und vielen dazwi- schenliegenden Seitenstraßen weitergeführt werden. Hierzu sind die ausstellenden Künstler in den Geschäften und es werden kleine Snacks und Getränke angeboten. Wenn die Wetterlage es zu- lässt, sollen verschiedene Künstler ihre Werke in einer Open-Air-Veranstaltung direkt vor Ort zei- gen. Bei gutem Wetter sollen auf den Bürgersteigen Musikgruppen spielen und Performance-Künstler Vorstellungen bieten. Die Kunstexpertin, Frau Brigitte Hellwig wird an dem Sonntag mehrere Führungen zu den Ausstel- lungsorten durch das Carrée anbieten. Diese werden in den folgenden zwei Wochen an einigen Tagen wiederholt. Auf der Berrenrather Straße 182 wird es im Hinterhof bei „Hins und Kunzt“ einen Künstlermarkt geben. Eine Malaktion für Kinder wird vor der Apotheke am Questerhof, Berrenrather Straße 292 durchge- führt. Zum diesjährigen Thema sind auch unsere beiden Vereine, IG Sülzer Dienstagzoch und Große Sülz-Klettenberger KG, mit eingebunden. Diese werden auf dem Vorplatz der Nikolauskirche musikalisch etwas dazu beisteuern. Der kath. Kindergarten von St. Nikolaus auf der Berrenrather Str. 256 beteiligt sich mit Bildern, die im Pfarrsaal von St. Nikolaus (gleiche Adresse) ausgestellt werden. In der katholischen Kirche, St. Nikolaus wird ein Orgelkonzert zum 11-jährigen Bestehen der nun kompletten Mühleisenorgel stattfinden Anders als die Darstellung der Street Gallery in Lindenthal, wird in Sülz/Klettenberg für die Anlass- veranstaltung die Verkaufsstellenöffnung Voraussetzung für die Durchführbarkeit der selbigen sein. Darauf weist die Antragstellende an den verschiedensten Stellen ihres Antrages hin. Damit sich ein, der Rechtslage und Rechtsprechung, prägender Charakter des Tages überhaupt in Sülz/Klettenberg erkennen lassen kann, hat die Verkaufsstellenöffnung gegenüber der Anlassver- anstaltung wesentlich zurückzutreten. Hier steht sie allerdings nicht genehmigungsfähig im Vor- 8 dergrund. Der Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist nicht genehmigungsfähig. 6. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 07.11.2021, Braunsfelder Martinsmeile; Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für den 07.11.2021 anlässlich der traditionellen Braunsfelder Martinsmeile die Öffnung der Verkaufsstellen. Der Anlass rechtfertigt für sich allein gesehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW fordert, nicht vorliegt. Die Interessengemeinschaft stützt ihren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu mit: „Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefähr- dung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). Auch die Ur- teile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hin- reichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandels- standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Wie viele der ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener Straße aufgrund der Auswirkungen der Corona- Krise nicht überleben werden, wird sich sicher erst Ende 2021/ Anfang 2022 zeigen. Einige Ladenlokale waren kurz vor der Krise gerade erst neu eröffnet worden und die Geschäftsin- haber wurden vom anschließenden Lockdown besonders hart getroffen. Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungssi- tuation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kundenfre- quenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen aus. Die durchschnittliche Besucherzahl/Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letzten Jahren große Verluste diverser Branchen zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Bekleidung, Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswaren, Spielwaren, diverse Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt). Dieser Befund deckt sich mit den Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandels- betrieben gekommen ist (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016; Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über 12 Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4 Schmuckgeschäfte. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen (inner- halb von 5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im Einzelhan- delskonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzelhandel auf dem ehemaligen RTL-Gelände in einer Größenordnung von ca. 1.000 qm nicht stattgefunden hat. Stattdessen sind hier durch die Fa. Pandion ausschließlich Wohnungen erstellt worden. Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Menschen (mehrere Altenheime/Clarenbachstift) für die die woh- nortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener Straße (Park Linnee) und den Baesweiler Hof. Die Martinsmeile ist vor allem auch eine Aktivität, die mehrere Generationen zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl das Senioren- netzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der Martinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld sondern auch für die umgebenden Veedel. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen erheblichen Rückgang der Besu- cherzahl von Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 aus. Die durchschnittliche Besucherzahl /Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl hat sich durch den Verlust des Wochenmarktes und der großen Postfiliale an zentraler Stelle sowie die Schließung der Kaisers-Filiale (alles in 2017) noch verstärkt. Die angekündigte Schließung weiterer Geschäfte wird die Situation noch weiter ver- schärfen. 9 Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz steigender Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Abwande- rung von Kaufkraft in den letzten Jahren verstärkt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsof- fenen Sonntagen, Straßenfesten und weiteren Aktionen möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen.“ Die Interessengemeinschaft Braunsfeld hat nachgewiesen, dass in Braunsfeld eine besondere ört- liche Problemlage gegeben ist; der Standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweis- baren Gefährdungssituation. Er ist geprägt durch eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zu- nehmende Leerstandsituation von Ladenlokalen und einem Rückgang von Einzelhandelsflächen und Einzelhandelsbetrieben. Die vom Rat zu genehmigende Ladenöffnung dient daher dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 (Ladenöffnung dient Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhan- delsangebots) und Nr. 4 (Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren) LÖG NRW. Zielrichtung der Sonntagsöffnung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbeimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken sowie im Zusammenwirken mit der Veranstaltung der Martinsmeile ein vielfälti- ges Einzelhandelsangebot zu stärken und den Ortsteil Braunsfeld zu beleben. Die Sonntagsöffnung, die bereits im Jahr 2018 und 2019 stattfand, wurde auch von ver.di als ge- nehmigungsfähig bewertet und in der Folge die Verkaufsstellenöffnung vom Rat genehmigt. ver.di stellte hierzu in der Vergangenheit fest. „Erfreulicherweise bieten die vorgelegten Unterlagen einen guten Überblick und erlauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts der geringen ge- planten Verkaufsöffnungen sind an die Begründung geringere Anforderungen als in den vorherigen Ziffern zu stellen. Nach unserer Einschätzung erscheint die geplante Verkaufsöffnung nicht offen- sichtlich rechtswidrig.“ Zuletzt hat der Rat am 06.02.2020 (Verwaltungsvorlage 4022/2019) die Martinsmeile 2020 ge- nehmigt, welche bekanntermaßen durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte. Das öffentliche Interesse wird hier nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 LÖG NRW begründet und von der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. Stellungnahmen/ Ergebnis Mit Schreiben vom 04.08.2021 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaf- ten, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer zu Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Schreiben vom 13.08.2021 unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln die einge- reichten Anträge und die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage (Anlage 7 anonymisiert; Original liegt der Verwaltung vor). Die Industrie und Handelskammer hebt hervor, das der aktuelle Abwägungsprozess zugleich den Blick darauf umfasst, dass für die beantragten Veranstaltungen noch nicht abschließend ist, wel- che Auflagen auf Grundlage der derzeit fortgeschriebenen Schutzvorschriften in der Pandemie- Lage im Herbst/Winter 2021 erlassen werden. Der Handelsverband Aachen-Düren-Köln befürwortet mit Schreiben vom 13.08.2021 die gestellten Anträge der Interessengemeinschaften des Handels (Anlage 8 anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor). Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 13.08.2021 (Anlage 9 ano- 10 nymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten Sonntags- öffnungen aus. Weitere Stellungnahmen sind der Verwaltung nicht zugegangen. Fazit Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte Zweite Ordnungsbe- hördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Köln zu genehmigen. Die Öffentlichkeit und auch der Kölner Handel haben nach der Lockerung der Einschränkungen der CoronaSchVO mit wenigen Ausnahmen vorbildlich gezeigt, dass Handel und Öffentlichkeit sich auf die weiterhin bestehenden Einschränkungen eingelassen haben und diese nachahmenswert leben. Die Einhaltung der aktuellen Regelungen an den zu genehmigenden Sonntagen, ist obligatorisch und wird von den Antragstellenden, dem Handel und der Öffentlichkeit beachtet werden. Den Vertretenden des Handels ist absolut bewusst, dass eine Veränderung der Pandemielage zur Aufhebung der dann genehmigten Rechtsverordnung führen kann. Hinweis: Die Verwaltungsvorlage konnte aufgrund der verzögerten Antragsstellungen, der gesetzlich vorge- schriebenen Anhörungen und des langwierigen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfes nicht fristgerecht vorgelegt werden. Die Bezirksvertretungen Innenstadt und Rodenkirchen werden über eine Dringlichkeitsvorlage und die Bezirksvertretung Lindenthal innerhalb der ordentlichen Sitzungsreihenfolge angehört. Anlage 1 Zweite RVO 2021 Anlage 2 Antrag Lindenthal Anlage 3 Sülz/Klettenberg Anlage 4 Antrag Rodenkirchen Anlage 5 Braunsfeld Anlage 6 Kernbereich Innenstadt Anlage 7 Stellungnahme IHK zu Köln Anlage 8 Handelsverband Aachen-Düren-Köln Anlage 9 Stellungnahme ver.di Hinweis: Die Anlagen 3 und 5 werden zur Ressourcenschonung nur im Ratsinformationssystem zur Verfü- gung gestellt.
Anlage 4 Anträge Rodenkirchen_geschwärzt
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Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS Sonntagsöffnung zur 19. Rodenkirchener Kunstmeile Termin: Sonntag, 7.11.2021 von 13-18 Uhr Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen Ort: Stadtteil Rodenkirchen Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Maternusplatz, Hauptstraße, Barbarastraße, Rheingalerie mit Seitenstraße, Maternusstraße mit Seitenstraßen, Rathausplatz, Sommershof, Wilhelmstrasse. Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen Anlass: 19. Rodenkirchener Kunstmeile 1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass: Die 19. Kunstmeile ist eine Rodenkirchener Traditions - veranstaltung, die seit 2001 stattfindet. Die Sonntage waren von 2001 bis 2016 jeweils verkaufsoffen. Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile 2021 wieder ein großes Kulturfest werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besucher an einem Vernissage- Sonntag, die nach Rodenkirchen st römen, sondern auch die Zahl der teilnehmenden, professionellen Künstler, die ihre Werke präsentieren, steigt jedes Jahr: 2020 wurden an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt . Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und Jugendkunstschule) mit Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS Als separate Datei (per Link) fügen wir hinzu den Ausstellungskatalog „Kunstmeile 2020“ mit allen Ausstellern und Ausstellungsorten. Hierbei ist, wie nachfolgend auch geschildert, dass der gesamte Stadtteil mit vielen Gliederungen und Teilbereichen des öffentlichen, sozialen und kulturellen Lebens von Rodenkirchen konstitutiv an der Kunstmeile beteiligt sind. Es ist in der Tat eine kulturelle Traditionsveranstaltung für den ganzen Ort, weit über die Geschäftswelt hinaus. https://treffpunkt-rodenkirchen.koeln/kunstmeile-2020 Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 45 0 Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen,der Offenen -Schule-Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für di e Kunstmeile gestalten, diese am Vernissage -Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öffentlichkeit präsentieren können. Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des Caritas Altenzentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 6 00 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Als Ausstellungsorte sind das Bezirksrathaus Rodenkirchen, die katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Maternus -Seniorencentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas -Altenzentrum St. Maternus , Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbunden. Hinzu kommen als „unterirdische Ausstellungsräume“ noch die beiden Tiefgaragen „Maternusplatz“ und „Sommershof“, in denen Graffitis und junge Kunst präsentiert wird. Den Besuchern werden 2021 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternommen werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage im Sommershof den ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren. Zusätzlich wird eine Kooperation mit dem Veedel Michaelshoven angestrebt. Die dort ansässige Diakonie hat jetzt neu eine Dame als Quartier-Mangerin eingestellt, deren Bestreben es ist die gesamte Vielfalt der dortansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senioren, unbegleitete jugendliche Migranten ) in die Abläufe von Rodenkirchen zu integrieren. Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vierfarbigen, rund 80 Seiten starken Katalog (siehe oben), der in einer Auflage von 5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Seite die teilnehmenden Künstler dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten vereinfacht. Begleitet wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Vernissage als „ Tag des Kunsthandwerks und Designs “ als zentrale Veranstaltung auf dem Maternusplatz ausrichten. Hierbei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der Region. Terminlich findet dieser Tag mit dem traditionell Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS stattfindenen Martinsmarkt statt. Dieser wird dieses Jahr speziell den Focus auf Kunst richten. Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstkuratorin Alexa Jansen, die für uns künstlerische Choreographie und Matching zwischen Künstlern und Ausstellern organisiert. Daneben richten wir als Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler und ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit den o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientierte Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Disziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“. 2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag,Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der Gastronomie- und Ausgehstandort durch, was zunehmend auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt. Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt des Rodenkirchener Einzelhandels zu präse ntieren und damit im Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online-Handel aufzuzeigen. Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern. Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und Stadtteilzentren Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 12 Monaten z.T. ca. 11% der Lokale leer (Siehe auch Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt - koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch en.pdf). Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d. h. nicht erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind. (Siehe Kurzdokumentation). Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbring er. Dennoch verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt wird. 5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als attraktiver und lebenswerter Standort Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertage ein touristischer Standort. So wird der Ort wegen seiner topo - und geographischen Besonderheiten (Vor allem: Rhe inlage mit ausgeprägter touristisch angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre Mitglieder auch die touristische Sich tbarkeit des Stadtteils. Hierzu werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an dem beantragten Sonntag 7.11.2021 Marketingmaßnahmen "Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - und Wochenend -Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über Rodenkirchen informieren. Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über die letzte Veranstaltung. https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler- stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596 MfG (für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.) Sonntagsöffnung zu Rodenkirchener Weihnachtstage Termin: Sonntag, 5.12.2021 von 13-18 Uhr Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen Ort: Stadtteil Rodenkirchen Örtliche Ausdehnung: Maternusplatz, Hauptstraße, Barbarastraße, Rheingalerie mit Seitenstraße, Maternusstraße mit Seitenstraßen, Rathausplatz, Sommershof Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. Rechtsgrundlage: Novelle Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein- Westfalen Anlass: Rodenkirchener Weihnachtstage 1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass: Bisher fand zu dem Zeitpunkt der Witerzauber statt. Er hatte den Charakter eines Weihnachtsmarktes. Es drängten immer wieder Händler von saisonalen Produkten auf das Fest. Da diese Händler immer wieder Grund der Unzufriedenheit waren entwickelten Wir ein Konzept, bei dem ungewollter Komerz weggelass en wird und das gemeinschaftliche Miteinander aller Bevölkerungsschichten in den Mittelpunkt gerückt wurde. Der alte Winterzauber war in Rodenkirchen eine Traditionsveranstaltung, die seit 2007 stattfand. Er findet seit vielen Jahren von Donnerstag -Sonntag statt. Am Sonntag um 16.00 feiern Erwachsene und Kinder im Ort gemeinsam mit einem echten Nikolaus, der auf der Bühne mit den Menschen feiert, weihnachtliche Lieder singt und Geschenke verteilt. Die Neue Ausrichtung der Rodenkirchener Weihnachtstage wird an dem zeitlichen Umfang fest halten. Desweiteren werden unterhaltsame Bestandteile wie der Weihnachtsbaum und Eistockschiess -Stand erhalten bleiben. Der Dorfcharakter wird durch die einheitlich gesta lteten Weihnachtsmarktbuden erreicht. Im Jahr 2016 waren an den vier Tagen ca. 6.000 Besucher auf dem Weihnachtsmarkt, davon ca . 2.500 Besucher am Sonntag, belegt Als Stände werden wir weg gehen von kommerziellen Verkaufsständen hin zu Ständen an denen verschiedene Gesellschaftliche Gruppen, wie Vereine, Abschlussklassen der Schulen und ehrenamtliche Gruppen präsentieren können. Die alte Veranstaltung hat auch seit 2017 ohne verkaufsoffenen Sonntag eine Menge Leute aus den Nachbarveedeln nach Rodenkirhchen gezogen, was die Bedeutung der Veranstaltung unterstreicht. Die Besucher finden auf der Bühne zwischen Donnerstag bis Sonntag ein vielseitiges Bühnenprogramm statt, wie beispielsweise gemeinsames Singen von Weihnachtsliedern. Die Rodenkirchener Schulen oder Kindergärten treten mit musikalischen oder anderen Darbietungen auf. Lokale Musikschulen, die Diakonie Michaelshoven und der „Köln-Bewegt e.V.“(Integrative Projekte) stellen regelmässig Programmpunkte für das vielfältige Bühnenprogramm. Wie auch stets in den letzten Jahren, hat auch bei den neuen Rodenkirchener Wintertagen die Aktionsgemeinschaft e.V. mit vielen ehrenamtlich tätigen Vereinen im Stadtbezirk wieder Kooperationen zur Unterstützung der Veranstaltung geschlossen: So sind bei den Wintertagen 2021 wieder die Bürgervereinigung Rodenkirchen mit über 600 Mitgliedern, der TV Rodenkirchen mit seinen über 3.500 Mitgliedern mit Ständen vor Ort - ebenso sind das Gymnasium Rodenkirchen, die Katholische Grundschule Mainstraße, der evangelische Kindergarten, die Music Academy Köln-Süd und die örtlichen Tanzschulen mit Ständen und zum Teil gemeinsamen Hütten sowie besonders herausragend mit kostenlosen Programmbeiträgen als ehrenamtliche Vereinsträger und -partner der Rodenkirchener Aktionsgemeinschaft e.V. dabei. Das Bühnenprogramm auf dem Maternusplatz findet statt mit Beteiligung der OGS Mainstra ße und der Realschule Köln Godorf. Die Hütten und Stände am Weihnachtsmarkt finden statt unter regelmäßiger Beteiligung gemeinnütziger Stände der Rotarier, Lions-Club und der Schnieke -Funken (soziale Integration hilfsbedürftiger Kinder in den Karneval). Außerdem ist die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e V. in den Tagen des Winterzaubers Annahmesteller der Weihnachtspäckchen der Kölner Tafel e.V. Regelmässig betreiben die Abiturjahrgänge der rodenkirchener Schulen Verkaufsstände von saisonorientierten Produkten zur Finanzierung Ihrer Abiturabschlussfeierlichkeiten. Vor vielen Stellen hörten wir, daß das Fehlen dieser Möglich keiten im vergangenen Coronajahr zur Schieflage in den Feiermodalitäten führte. Weihnachtlicher Bezug und räumliche Ausdehnung werden zudem durch den „ Rodenkirchener Krippenweg“ durch von Einzelhändlern bzw. Gewerbetreibenden zentral von der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen zur Verfügung gestellte ganz individuelle Krippen hervorgehoben. So ist der Rodenkirchener Winterzauber zusätzlich in den o.a. Straßen und Plätzen räumlich ausgedehnt. Hinzu kommen auf den Platz der Rheingalerie noch weitere gastronomische Buden, die den Gedanken der Wintertage dort thematisch und physisch aufgreifen. Ebenso gibt es im Sommershof weihnachtliche Veranstaltungsflächen mit Glühwein, Krippenverkauf und Gebäck. Hinzu kommt zusätzlich die Rodenkirchener Weihnachtsbeleuchtung über die gesamte Hauptstraße vom nördlichen Ortseingang bis Ortsausgang an der Sürther Straße und auf der Maternusstraße vom Rodenkirchener Bahnhof bis zum Sommershof gespannt als zusätzliche räumliche und thematische Klammer der Veranstaltung "Rodenkirchener Wintertage“. 2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgu ngsbereiche vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen Interesse der Stadt Köln und werden mit zahlreichen Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, Rodenkirchener Sommertagen , Rodenkirchener LifestyleTag,Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion Roden kirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der Gastronomie - und Ausgehstandort durch, was zunehmend auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt. Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt des Rodenkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine deutliche Alternative zum wac hsenden Online-Handel aufzuzeigen. Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern. Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch Inhaber -Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel - und langfristigen Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind zwischen 2012 -2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun zusätzliche Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und Stadtteilzentren Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 12 Monaten z.T. ca. 11% der Lokale leer (Siehe auch Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt - koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch en.pdf). Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d. h. nicht erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind. (Siehe Kurzdokumentation). Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbrin ger. Dennoch verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt wird. 5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als attraktiver und lebenswerter Standort Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertage ein touristischer Standort. So wird der Ort wegen seiner topo - und geographischen Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mi t und für ihre Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an dem beantragten Sonntag 5.12.2021 Marketingmaßnahmen "Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - und Wochenend -Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über Rodenkirchen informieren.
Anlage 1 Zweite RVO 2021
2984 Zeichen
Anlage 1
Zweite Ordnungsbehördliche Verordnung für 2021
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
in den Stadtteilen Kernbereich Innenstadt,
Rodenkirchen, Lindenthal, Braunsfeld,
vom ??.??.2021
Der Rat hat in seiner Sitzung am ????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30.
März 2018, für die Stadt Köln verordnet:
§ 1
(1) Im Stadtteil Lindenthal dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 24.10.2021, in
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(2) Im Stadtteil Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
07.11.2021, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(3) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 07.11.2021 in
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(4) Im Stadtteil Kernbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
19.12.2021, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:
Lindenthal
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätsstr. (einschließlich des Bereichs 100 m
links und rechts der Fahrbahn)
Rodenkirchen
Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie,
Sommershof inkl. Barbarastr.,Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis
östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62
Braunsfeld
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str.
und Eupener Str.
Kernbereich Innenstadt
Am Domhof - Am Frankenturm - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt - Rampe der
Deutzer Brücke - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt - Hahnenstr. - Pilgrimstr. - Habsburgerring
nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. - Zeughausstr. -
Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr. bis Ecke
Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.;
außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich
Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m links und rechts der Fahrbahn
Anlage 1
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum
31.12.2021.
Stadt Köln
als örtliche Ordnungsbehörde
Anlage 5 Braunsfeld
55256 Zeichen
Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG)
im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und
Feiertagen
Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten.
Auszug zum § 6 Abs. 6 LÖG:
§ 6 (Fn 3)
Weitere Verkaufssonntage und -feiertage
(1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen
Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur
örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß
Satz 2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen.
(2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens
40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen
Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden.
(3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe
kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden.
(4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe
kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht
mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet,
darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und
Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr
als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes
Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften,
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören.
(5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen:
1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW,
2. Ostersonntag,
3. Pfingstsonntag,
4. der 1. und 2. Weihnachtstag und
5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt.
Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben:
• an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen
dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr
geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte
Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage)
• innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges
dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben
werden
• der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige
Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung
begründen und im öffentlichen Interesse liegen
Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn
sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen stattfindet
dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären
Einzelhandelsangebotes
dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche
der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren
der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
dient.
Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den
Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten(vgl. § 6 Abs. 4 LÖG) und
den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von
Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen.
Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes
NRW zum Download bereit.
Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes
Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 – 3 L 1462/18 und drei Beschlüsse
des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018
– 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 – 4 B 707/2018) unter
Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden.
Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten
u.a. geschaffenen Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer
politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen.
Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich
begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die
entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für
Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige
Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht.
Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. § 6 LÖG wird nachfolgender
Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu
erleichtern:
Beachte:
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.
Antragsteller: IG Braunsfeld
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe:
Örtliches Fest:
Ähnliche Veranstaltung:
Braunsfelder Martinsmeile am 07.11.21
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, dass
die Braunsfelder Martinsmeile im örtlichen
und zeitlichen Zusammenhang mit der
Ladenöffnung stattfindet. Die Veranstaltung
findet in den Straßenzügen statt, die zur
Ladenöffnung vorgesehen sind (eine Karte der
beantragten Ladenöffnung liegt diesem Antrag
bei).
Nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht
NRW vom 25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN
16) sind der Charakter, die Größe und der
Zuschnitt der Veranstaltung zu spezifizieren.
Dies möchten wir im Folgenden darlegen.
Zum Charakter der Veranstaltung:
Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine
Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der
Nachbarschaftshilfe, und der
Zusammenführung der unterschiedlichen
Generationen im Veedel steht. Aufgrund der
zahlreichen Neubauprojekte mit
entsprechendem Zuzug von jungen Familien
bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und Jung“
einander näher zu bringen.
Zum Start der inzwischen 10. Martinsmeile
wird ein St. Martin auf Braunsfelds Straßen
unterwegs sein und Geschenke und
Weckmänner an Kinder und Erwachsene
verteilen. Begleitet wird er von einer kleinen
Blaskapelle der ortsansässigen Musikschule.
(Alternativ spielt ein Leierkaste- Spieler Musik
im Bereich der geöffneten
Geschäfte)Verschiedene Aktionen werden
seinen Auftritt flankieren.
So werden besonders die Kinder an
verschiedenen Stationen auf unterschiedliche
St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören
Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie das
Designen und Backen des individuellen
Weckmanns in Braunsfelds bekanntester
Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden
Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das
Talent unserer jungen Besucher. Um den St.-
Martins-Aspekt noch stärker zu betonen,
werden an verschiedenen Stationen entlang der
Aachener Straße Fragen zum Leben und
Wirken des Heiligen gestellt. Für jede richtige
Antwort gibt es einen Stempel und für das volle
Heft eine kleine Belohnung.
Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen
Kindergärten und Schulen als Familien
Veranstaltung auf großes Interesse.
Für den „Brückenschlag“ werden in allen
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und
Altenheimen Einladungen verteilt und über
einen Service der ehrenamtlichen Helfer
Anwohnern der Altenheime eine Begleitung zur
Teilnahme angeboten.
Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden,
wie auch schon in den Vorjahren, entlang der
Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz und
dem Seniorennetzwerk Braunsfeld an ihren
Stehtischen vor den Geschäften Menschen aus
dem Veedel für die ehrenamtliche Mitarbeit
werben und gleichzeitig Spenden sammeln. Der
Information über die Arbeit der
Nachbarschaftshilfe kommt hier eine
entscheidende Bedeutung zu.
Die Spendenaktion wird durch die
teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das
Aufstellen von Spendendosen, als auch durch
den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck und
Waffeln zugunsten der Nachbarschaftshilfe
unterstützt.
Im Ergebnis der dargestellten
Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten,
dass die Martinsmeile prägenden Charakter
hat und nicht die Ladenöffnung im
Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat
lediglich Annexcharakter.
Zum Zuschnitt der Veranstaltung:
Die Ladenöffnung wird beantragt für den
Bereich Aachener Str. zwischen
Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str.
stadteinwärts;
stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener
und Peter- von- Fliesteden- Str., sowie
zwischen Paulistr. und Maarweg.
Streckensumme beträgt stadteinwärts ca. 600
m, stadtauswärts ca. 400 m
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
eine Veranstaltung, welche zum 10. Mal
stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Die Genussmeile im Mai 2019 hatte an
beiden Tagen zusammen ca. 16000
Besucher. Für die Martinsmeile
prognostizieren wir vor diesem Hintergrund
ca. 2500 Besucher.
Auf der Kundenfrequenzanalyse von Larbig
und Mortag basierend errechnen sich ca.
1200 Besucher u.Besucherinnen
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
Innen: teilnehmende Geschäft + Backstube
Aussen: Fussgängerbereich Aachenerstr.
zwischen Eupener Straße und Fürst-
Pückler-Straße ca. 6000 qm.
ca.1200 qm
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
s.o.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S.
2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2,
Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen.
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für
die Kommunen und den Handel
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG
NRW“ ist zu entnehmen, dass für
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege
angeführt werden können, die eine
konkrete Gefährdung des örtlichen
Einzelhandel aufzeigen
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29).
Auch die Urteile vom OVG NRW
(27.04.2018,4 B 571/18 -
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass
eine hinreichende Konkretisierung der
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich
ist.
Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld
unterliegt einer konkreten und
nachweisbaren Gefährdungssituation.
Wieviele der ca. 80 Geschäfte entlang der
Aachener Straße aufgrund der
Auswirkungen der Corona- Krise nicht
überleben werden, wird sich sicher erst
Ende 2021/ Anfang 2022 zeigen.
Einige Ladenlokale waren kurz vor der
Krise gerade erst neu eröffnet worden und
die Geschäftsinhaber wurden vom
anschließenden Lockdown besonders hart
getroffen.
Nach Informationen des Amtes für
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt
Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein
Rückgang der Einzelhandelsflächen
feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit
2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag
bei).
Ein weiterer Indikator, der die
Gefährdungssituation für den
Einzelhandelsstandort belegt, ist die
geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr
2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet
50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer
Research GmbH, 2017). Damit lassen sich
Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld
belegen.
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig
& Mortag weist einen deutlichen Rückgang
der Besucherzahlen aus. Die
durchschnittliche Besucherzahl /Stunde
sank von 745 (2015) auf 497 (2016).
Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer
Verarmung des
Einzelhandelsangebotes, da in den
letzten Jahren große Verluste diverser
Branchen zu verzeichnen sind.
Hierzu gehören: Bekleidung,
Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren,
Haushaltswaren, Spielwaren,
Handarbeitswaren, diverse
Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien,
Supermarkt).
Dieser Befund deckt sich mit den
Informationen des Amtes für
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt
Köln, wonach es am Standort Braunsfeld
zu einem Rückgang an
Einzelhandelsbetrieben gekommen ist
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016,
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei).
Des Weiteren zeichnet sich eine
Konzentration von Branchen ab. So verfügt
Braunsfeld im Bereich der beantragten
Ladenöffnung derzeit über 12 ! Friseure, 4
Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4
Schmuckgeschäfte.
Zudem ist eine ungewöhnlich hohe
Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von
5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in
einem Ladenlokal)
Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot
zusätzlich Müngersdorf und anteilig
Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im
Einzelhandelkonzept von 2011 geplante
Ansiedlung von Einzelhandel auf dem
ehemaligen RTL-Gelände in einer
Größenordnung von ca. 1000 qm nicht
stattgefunden hat. Stattdessen sind hier
durch die Fa. Pandion ausschliesslich
Wohnungen erstellt worden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl
von älteren und weniger mobilen
Menschen (mehrere
Altenheime/Clarenbachstift) für die die
wohnortnahe Versorgung essentiell ist.
Der Zuzug junger Familien ergibt sich
durch das Neubaugebiet an der Eupener
Strasse (Park Linnee) und den Baesweiler
Hof.
Die Martinmeile ist vor allem auch eine
Aktivität, die mehrere Generationen
zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch
Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der
Martinsmeile handelt es sich um eine
Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld
sondern auch für die umgebenden Veedel.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig
& Mortag weist einen erheblichen
Rückgang der Besucherzahl von
Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016
aus. Die durchschnittliche Besucherzahl
/Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl
hat sich durch den Verlust des
Wochenmarktes und der großen Postfiliale
an zentraler Stelle sowie die Schließung
der Kaisers-Filiale (alles in 2017) noch
verstärkt. Die angekündigte Schließung
weiterer Geschäfte wird die Situation noch
weiter verschärfen.
Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt
mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet
eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz
steigender Einwohnerzahlen
(Zahlenmaterial von Michael Bauer
Research GmbH, 2017).
Auch die Anbindung des Einkaufszentrums
in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat
die Abwanderung von Kaufkraft in den
letzten Jahren verstärkt.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Durch ein Konzept, bestehend aus
verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten
und weiteren Aktionen möchte die IG
Braunsfeld die Attraktivität des
Braunsfelder Veedels stärken, die
überörtliche Sichtbarkeit für die
angrenzenden Stadtteile sowie den
Wohlfühlfaktor erhöhen.
Retailbericht Köln 2016 29 .
2014: 769
2015: 856 ì
2016: 720 î
(Messpunkt: Dürener Straße 169)
Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 720 Passanten pro Stunde landet die Dürener
Straße im Stadtteil Lindenthal nur knapp hinter dem Kaiser-Wilhelm-Ring auf Platz 24
unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 856 Passanten pro Stunde)
war der Standort in diesem Jahr deutlich weniger besucht.
Nach wie vor zählt die Dürener Straße jedoch zu den beliebtesten Einkaufsstraßen für die
Bewohner Kölns, insbesondere für die Bewohner Lindenthals. An diesem Standort lassen
sich vor allem die Kundengruppen der gehobenen Mittelschicht und der Oberschicht er-
kennen. Die Kaufkraft ist hier daher wesentlich höher als zum Teil in anderen Stadtteilen.
Auf Grund der nicht optimalen Anbindung an das ÖPNV-Netz reist eine Vielzahl der Besu-
cher mit dem PKW an, was an diesem Standort am häuigen „Parken in zweiter Reihe“ zu
erkennen ist. Als Kundenmagneten fungieren neben den Lebensmittelhändlern „REWE“,
„EDEKA“ und „denn’s Biomarkt“ auch die Drogeriemärkte „Rossmann“ und „dm“.
Darüber hinaus ziehen die zahlreichen Mode-Boutiquen wie „Somewear“, „Knocknok“ und
„S.A.L.E“ sowie die Filiale von „Marc O‘Polo“ eine Vielzahl von Kunden an. Die zahlreichen
Gastronomiebetriebe wie z. B. „Restaurant Culinarius“, „Haus Schwan“ und das neu eröf -
nete „Piccola“ laden die Kunden zudem zum Verweilen ein.
01
01 REWE
02 denn’s Biomarkt
03 dm
04 Marc O‘Polo
05 S.A.L.E
06 Restaurant Culinarius
02
03
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Lindenthal
Dürener Straße .
Dür ener Straße
Klosterstraße
Theresienstraße
Stadtwaldgürtel
H
a
n
s
-S
a
c
h
s
-S
traße
04
06
Detailkarte .
05
Hillerstraße
30 . Retailbericht Köln 2016
2014: 743
2015: 631 î
2016: 713 ì
(Messpunkt: Deutzer Freiheit 89)
Die Deutzer Freiheit landet auf Platz 25 unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittlich 631 Passanten pro Stunde) konnte die Frequenz jedoch mit durchschnittlich
713 Passanten pro Stunde zulegen. Ohnehin steht die Beliebtheit der Deutzer Freiheit
außer Frage, was insbesondere daran zu erkennen ist, dass an diesem Standort kaum
Mieterwechsel stattinden – ein Zeichen für zufriedene Mieter.
Als Kundenmagneten lassen sich – wie so oft – die Unternehmen „REWE“ und „dm“ er-
kennen. Ebenfalls für die Attraktivität des Standortes verantwortlich sind die Lebensmittel-
händler „Netto City“ und „denn’s Biomarkt“.
Auf Grund der guten Anbindung an das ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestelle „Deutzer Frei-
heit“ mit den Linien 1, 7 und 9) ist es für die Kunden zudem ein leichtes, den Standort zu
erreichen. Weitere Faktoren für die Attraktivität der Deutzer Freiheit sind die Nähe zum neu
gestalteten „Rheinboulevard“, der „LANXESS arena“ und dem „Tanzbrunnen“ sowie zum
„Jugendpark Köln“ und zu den „Poller Wiesen“. Zudem zählt die Deutzer Kirmes seit Jahr-
zehnten zu den beliebtesten Kölner Volksfesten und lockt jährlich zahlreiche Kunden an.
Als Kundengruppe lässt sich vor allem die Mittelschicht erkennen.
01
01 REWE
02 dm
03 Netto City
04 denn’s Biomarkt
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Deutz
Deutzer Freiheit .
Deutzer Freiheit
Reischplatz
Mathildenstraße
Gotenring
Deutzer Freiheit
Graf-Geßler-Straße
Siegbur
ger Straße
03
04
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 31 .
2014: 1408
2015: 1072 î
2016: 687 î
(Messpunkt: Zülpicher Straße 12)
Die Zülpicher Straße im Stadtteil Neustadt-Süd beindet sich mit einer durchschnittlichen
Frequenz von 687 Passanten pro Stunde auf Platz 26 unseres Rankings. Im Vergleich zum
Vorjahr (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.072) hat der Standort deutlich
an Frequenz abgebaut, was allerdings auch damit zu begründen ist, dass die Frequenz im
vergangenen Jahr nur direkt am Zülpicher Platz gemessen wurde. Darüber hinaus handelt
es sich bei der Zülpicher Straße eher um eine Ausgehmeile als um eine klassische Ein-
kaufslage. Der Mieterbesatz an diesem Standort besteht zudem hauptsächlich aus Gas-
tronomiebetrieben, weshalb die Passantenfrequenz in den Abendstunden deutlich höher
ist als tagsüber. Als Frequenzbringer fungieren insbesondere die Restaurants „Mango“,
„Borsalino“ und „Magnus“. Durch die Eröfnung einer Filiale von „Pizza Hut“ in der Zülpicher
Straße 12 sowie des Lebensmitteldiscounters „PENNY-Markt“ in der benachbarten Das-
selstraße 1-29 konnte die Attraktivität des Standortes weiter gesteigert werden. Das kultige
Restaurant „bei Oma Kleinmann“ ist des Weiteren seit Jahren eine beliebte Anlaufstelle
für Anwohner und Touristen. Ein weiterer Pluspunkt für die Zülpicher Straße ist die gute
Anbindung an das ÖPNV- und das DB-Netz (Stadtbahnhaltestellen Zülpicher Platz (Linien
9, 12, 15), Dasselstraße (Linie 9) und der Bahnhof Süd). Als Kundengruppe lässt sich vor
allem die Mittelschicht, hauptsächlich jedoch junge Menschen und Studenten, erkennen.
01
01 Mango
02 Borsalino
03 Magnus
04 Pizza Hut
05 PENNY-Markt
06 bei Oma Kleinmann
Neustadt-Süd
02
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Zülpicher Straße
Roonstraße
Hohenstaufenring
Dasselstraße
Heinsber
gstraße
03
04
05
Detailkarte .
06
32 . Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: 1518
2016: 649 î
(Messpunkt: Frankfurter Straße 15)
Als letzter rechtsrheinischer Standort in unserem diesjährigen Retailbericht indet sich die
Frankfurter Straße auf Platz 27 unseres Rankings wieder. Mit einer durchschnittlichen Fre-
quenz von 649 Passanten pro Stunde hat der Standort im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.518) deutlich abgebaut.
Trotzdem gilt der Abschnitt der Frankfurter Straße vom Wiener Platz bis zum Bahnhof
Köln-Mülheim auch weiterhin als Haupteinkaufsstraße für den Stadtteil Mülheim. Trotz sin-
kender Besucherzahlen wird der Standort daher auch in Zukunft eine große Bedeutung
haben, zumal die Anbindung an die öfentlichen Verkehrsmittel durch die Nähe zum Wiener
Platz und zum Bahnhof Köln-Mülheim nahezu perfekt ist.
Als Kundenmagneten wirken die Einzelhändler „Nanu-Nana“, „Kaiser’s“ sowie „Woolworth“
am Wiener Platz. Zudem zieht das Einkaufszentrum „Galerie Wiener Platz“ mit den Mietern
„LIDL“, „TEDi“ und „kik“ eine Vielzahl von Kunden an, wovon natürlich auch die Frankfurter
Straße proitiert. Die Kundengruppe ist ähnlich wie eine Vielzahl der Geschäfte an diesem
Standort stark multi-kulturell geprägt.
01
01 Nanu-Nana
02 Kaiser‘s
03 Woolworth
04 Galerie Wiener Platz
02
03
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Mülheim
Frankfurter Straße .
Mülheimer Brücke
Rhodiusstraße
Frankfurter Straße
04
Frankfurter Straße
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 33 .
2014: 600
2015: 745 ì
2016: 497 î
(Messpunkt: Aachener Straße 535)
Neben der Neusser Straße ist auch die Aachener Straße gleich zweimal in unserem Retail-
bericht vertreten. Auf Platz 19 unseres Rankings mit dem Stadtteil Neustadt-Süd und nun,
auf Platz 28, mit dem Stadtteil Braunsfeld. Im Vergleich zur Aachener Straße im Stadtteil
Neustadt-Süd weist dieser Standort mit einer durchschnittlichen Frequenz von 497 Pas-
santen pro Stunde jedoch einen deutlich niedrigeren Wert aus. Darüber hinaus konnte
der Standort die Vorjahreswerte (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 745)
nicht bestätigen. Dennoch fungiert die Aachener Straße weiterhin als Haupteinkaufsstraße
für die Bewohner der Stadtteile Braunsfeld, Junkersdorf und Müngersdorf. Dies ist ne-
ben der guten Erreichbarkeit des Standortes mit den öfentlichen Verkehrsmitteln (u. a.
Stadtbahnhaltestellen Clarenbachstift und Maarweg mit der Linie 1) und dem PKW auch
auf den guten Mietermix zurückzuführen. Neben den Lebensmittelhändlern „REWE“ und
„TEMMA“ inden die Passanten auch eine Filiale des Drogeriemarktes „Rossmann“ sowie
zahlreiche Bankilialen („Kölner Bank eG“, „Commerzbank“, „Sparkasse Köln/ Bonn“ usw.)
und Bäckereien („Bäckerei Café Merzenich“, „Schmitz + Nittenwilm“, „Heinemann“ und
„Bäckerei Ecke“) vor. Als Kundenmagneten lassen sich insbesondere „REWE“ und „Ross-
mann“ erkennen. Zahlreiche Gastronomiebetriebe wie z. B. „Brauhaus Gafel im Marien -
bild“ oder „Kölsche Art“ laden zudem zum Verweilen ein und runden das gute Gesamtbild
des Standortes ab. Als Kundengruppen sind besonders die gehobene Mittelschicht und
die Oberschicht erkennbar.
01
01 REWE
02 TEMMA
03 Rossmann
04 Kölner Bank eG
05 Heinemann
06 Kölsche Art
02
Braunsfeld
Aachener Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Detailkarte .
Aachener Straße
Aachener Straße
Maarweg
Maarweg
Paulistraße
V
oigtelstraße
Braunstraße
03
04
05
06
34 . Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: -
2016: 420
(Messpunkt: Friesenwall 26)
Zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt, belegt der Friesenwall als letzter
Standort der Kölner Innenstadt, Platz 29 unseres Rankings. Dieser Standort weist zwar
lediglich eine durchschnittliche Frequenz von 420 Passanten pro Stunde aus, allerdings
ist der Friesenwall bei zahlreichen Einzelhändlern und auch bei zahlreichen Kunden sehr
beliebt. Dies spiegelt sich insbesondere in dem kaum vorhandenen Leerstand in der Straße
wider. Zwar inden ab und zu Mieterwechsel in der Straße statt, allerdings gibt es keinen
dauerhaften Leerstand zu vermelden. So konnte das Ladenlokal im Friesenwall 38-42,
welches seit 1992 von „IDENTITÀ ITALIANA“ als Mode-Store genutzt wurde, umgehend
an das österreichische Mode-Konzept „KISSKISSBANGBANG“ vermietet werden. Die Er-
öfnung des Stores ist für den 05. und 06. November angesetzt. Darüber hinaus eröfne -
te die Pommesmanufaktur „frittenwerk“ im Frühjahr dieses Jahres seinen ersten Kölner
Standort in der ehemaligen Starbucks-Filiale (Ehrenstraße 94/ Ecke Friesenwall) und sorgt
so seitdem für starken Andrang. Als weitere Frequenzbringer lassen sich „REWE City“, die
Boutiquen „G1O1A“ und „Luxefashion“ sowie der Store des Schweizer Taschenherstellers
und Händlers „FREITAG“ im Friesenwall 24 erkennen. Zudem dient der Friesenwall als Ver-
bindung zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße. Ein weiterer Faktor für die solide Passan-
tenfrequenz. Vor allem die Kundengruppen Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht
sind an diesem Standort stark.
01 KISSKISSBANGBANG
02 frittenwerk
03 REWE City
04 G1O1A
05 FREITAG
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Altstadt-Nord
Friesenwall .
01
02
Pfeilstraße
Ehrenstraße
Friesenwall
Mittelstraße
04
05
Kettengasse
Detailkarte .
03
Retailbericht Köln 2016 35 .
2014: -
2015: -
2016: 413
(Messpunkt: Zülpicher Straße 309)
Auch die Zülpicher Straße ist nach der Aachener Straße und der Neusser Straße mit ei-
nem zweiten Standort in unserem Frequenzbericht vertreten. Mit einer durchschnittlichen
Frequenz von 413 Passanten pro Stunde, liegt die Zülpicher Straße im beliebten Kölner
Veedel Sülz auf Platz 30 unseres Rankings. Neben der Sülzburgstraße und der Berren-
rather Straße ist die Zülpicher Straße zudem als dritter Sülzer Standort in unserem Ranking
vertreten und dient für eben diesen u. a. als Haupteinkaufsstraße. Die Vielzahl an guten
Einkaufslagen im Stadtteil Sülz in unserem Retailbericht unterstreicht nochmals die Attrak-
tivität des Standortes.
Als Pluspunkte für die Zülpicher Straße lassen sich neben der idealen Anbindung an das
ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestellen Lindenburg und Weyertal mit der Linie 9) auch der gute
Mietermix sowie das vielfältige Angebot an Gastronomiebetrieben nennen. Die zahlreichen
Cafés (z. B. „Lieblings“, „Café Waschsalon“ und „Café Krümel“) und die Vielzahl an Res-
taurants (z. B. „Brasserie Marie“ und „Haus Demmer“) laden zudem zum Verweilen ein. Die
Kundenmagneten an diesem Standort sind die Lebensmittelhändler „LIDL“ und „Kaiser’s“.
Zahlreiche kleine Boutiquen wie z. B. „cava-cava“ und „Fräulein Schick e.K.“ ziehen tag-
täglich ebenfalls viele Kunden an. Als Kundengruppen sind insbesondere die Mittelschicht
und die gehobene Mittelschicht erkennbar.
01
01 Liebling‘s
02 Café Waschsalon
03 Brasserie Marie
04 LIDL
05 cava-cava
06 Fräulein Schick e.K.
02
Sülz
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Ägidiusstraße
Palanterstraße
Gustavstraße
Laudahnstraße
Zülpicher Straße
W
eyertal
Detailkarte .
03
04
05
06
36 . Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: -
2016: 312
(Messpunkt: Goltsteinstraße 89)
Auf Platz 31 unseres Rankings, liegt die Goltsteinstraße im Stadtteil Bayenthal mit einer
durchschnittlichen Frequenz von 312 Passanten pro Stunde. Auch die Goltsteinstraße wird
zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt. Dieser Standort dient neben der Bonner
Straße als Haupteinkaufsstraße für die Bewohner der Stadtteile Bayenthal und Marienburg.
Insbesondere das Goltsteinforum ist bei den Passanten und Besuchern sehr beliebt und
dient daher als absoluter Frequenzbringer für die Goltsteinstraße.
Die Beliebtheit des Goltsteinforums lässt sich hauptsächlich auf den hervorragenden
Mietermix zurückführen. Neben den Lebensmittelhändlern „PENNY-Markt“, „REWE City“
und „Alnatura Super Natur Markt“ inden die Kunden auch einen „dm“ Drogeriemarkt, eine
Metzgerei („Metzgerei Kremer“) sowie eine Bäckerei („Schmitz + Nittenwilm“) vor. Eine
weitere beliebte Bäckerei, die Bäckerei „Mauel 1883“, beindet sich darüber hinaus ebenfalls
in direkter Nachbarschaft zum Goltsteinforum, in der Goltsteinstraße 79. Die Nahversor-
gung für die umliegenden Bewohner ist daher als ideal zu bezeichnen. Als Kundengruppen
lassen sich die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht sowie die Oberschicht erken-
nen. An heißen Sommertagen erfreut sich besonders die Eisdiele „Il Gelato di Ferigo“ über
einen starken Kundenandrang.
01
01 PENNY-Markt
02 REWE City
03 Alnatura Super
Natur Markt
04 Metzgerei Kremer
05 Mauel 1883
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Bayenthal
Goltsteinstraße .
Goltsteinstraße
Goltsteinstraße
Altebur
ger Straße
Tacitusstraße
Koblenzer Straße
Schönhauser Straße
03
04
05
Detailkarte .
Retailbericht Köln 2016 37.
Nachfragen und Mieten.
Die Nachfrage an guten Ladenlokalen ist in den beliebtesten Niveaulagen (u. a. Ehrenstraße,
Br
eite Straße) und Stadtteillagen (u. a. Neusser Straße, Dürener Straße, Sülzburgstraße)
weiterhin groß. In einigen, weniger stark frequentierten Stadtteilen ist jedoch auch vereinzelt
längerer Leerstand festzustellen. Insbesondere in den gefragtesten Bereichen der B-Lagen
sind kaum Immobilienangebote verfügbar. Dennoch verändert sich der Einzelhandels-
besatz schneller als in A-Lagen. Die oftmals in den A-Lagen geforderte „key-money“ der
Bestandsmieter für eine vorzeitige Ladenaufgabe ist in den B-Lagen kaum verbreitet bzw.
die geforderten Abstandssummen sind signiikant niedriger (Ausnahmen sind Breite Straße,
Ehrenstraße und Mittelstraße). Die Mietpreisforderungen der Eigentümer werden i. d. R.
mit kleineren Nachlässen in den B-Lagen akzeptiert. So sind Höchstmieten von ca. 30 bis
40 EUR/ m² je nach Stadtteillage erzielbar. In den Innenstadtlagen (Breite Straße, Ehren-
straße, Mittelstraße) sind Höchstmieten zwischen 80 bis 100 EUR/ m² erzielbar. Die Durch-
schnittsmiete variiert in den Stadtteillagen zwischen 15 und 20 EUR/ m².
Prognose.
Die Retailmakler von Larbig & Mortag gehen davon aus, dass sich die Nachfragesituation
und
die Einzelhandelsmieten in den Stadtteillagen weiterhin stabil entwickeln und nach-
haltig erzielbar sind. Die Nachvermietung von Ladenlächen wird auf Grund der sehr un-
terschiedlichen Passantenfrequenzen und Sozialgruppen auch in Zukunft lebhaft bleiben.
Die Herausforderungen für künftige Mieter aber auch die Retailmakler wird darin bestehen,
die richtige Lage bzw. den geeigneten Standort für die individuellen Konzepte ausindig zu
machen.
Die Konsum- und Niveaulagen in der Innenstadt (Ehrenstraße, Breite Straße, Pfeilstraße,
Mittelstraße und Apostelnstraße) erfahren seit einigen Jahren einen Aufwärtstrend, da das
Angebotspotential der A-Lagen sehr gering ist bzw. die Mietpreisforderungen der Vermieter
häuig zu hoch sind. In den Niveaulagen ist in der Vergangenheit ein Wechsel von Einzel -
konzepten hin zu Filialisten zu verbuchen.
Innenstadtlagen:
ca. 80 bis 100 EUR/ m²
Stadtteillagen:
ca. 30 bis 40 EUR/ m²
Höchstmieten.
Ausblick.
38 . Retailbericht Köln 2016
1. Allgemeine Deinitionen .
1.1 Verkaufsläche:
Die Mietläche, welche zum Verkauf dient
zzgl. Treppen, Gänge, Schaufenster und
Freilächen, wird, sofern sie dem Kunden
zugänglich ist, als Verkaufsläche bezeich -
net. Dazu gehören auch Flächen, die nicht
nur vorübergehend für Verkaufszwecke
genutzt werden.
1.2 Gesamt-/ Geschäftsläche:
Die gesamte betrieblich genutzte Fläche
eines Einzelhandels, welche sich aus der
Verkaufs-, Ausstellungs-, Versand-, Büro-
und Lagerläche sowie Sozialräumen zu -
sammensetzt, wird als Geschäftsläche be -
zeichnet. Die Berücksichtigung der Büro-,
Versand- und Lagerlächen, unterscheidet
die Gesamt- oder auch Geschäftsläche
von der reinen Verkaufsläche.
1.3 1A- und B-Lage:
Die umsatzstärksten und höchstfrequen-
tierten Lagen der Einkaufs- bzw. Ge-
schäftszentren einer Stadt werden als
1A-Lage betitelt. Diese können entweder
nur ein Teil oder eine gesamte Einkaufs-
straße umfassen. Eine 1A-Lage ist deinier -
bar durch folgende Kriterien:
Passantenfrequenz
Erzielbare Spitzenmiete für eine Laden-
läche
Branchenstruktur
Innerstädtische Lage im Hauptgeschäfts-
zentrum
Filialisierungsgrad: Mieterbestand inter-
nationaler, nationaler und örtlicher Einzel-
händler
Die B-Lage grenzt an die 1A-Lage an und
deiniert sich meist aus Nebenstraßen der
Haupteinkaufsstraßen. Noch weiter ent-
fernte Lagen werden als Streu- bzw. Ne-
benlagen bezeichnet.
Wenn in Großstädten sehr ausgedehnte
Einkaufsstraßen mit mehreren 1A-Lagen
vorhanden sind, kann zwischen diesen in
beispielsweise Luxus- oder Konsumlage
unterschieden werden.
1A-Lage: Der Standort erreicht ca. 80-
100 % der Spitzenmiete der Stadt und
ca. 70-100 % der höchsten Passanten-
frequenz des Straßenabschnittes
B-Lage: Der Standort erreicht ca. 40-80 %
der Spitzenmiete der Stadt und ca. 40-
70 % der höchsten Passantenfrequenz
des Straßenabschnittes
Streu- bzw. Nebenlagen: Hier werden
Mieten bzw. Passantenfrequenzen unter
40 % erreicht
Stadtteillage: Liegt außerhalb des Haupt-
einkaufsbereiches einer Stadt. Mietpreis-
niveau und Passantenfrequenz sind ver-
gleichbar mit der einer zentralen B-Lage
1.4 Spitzenmiete:
Die nachhaltig höchste erzielbare nominale
Miete bei Neuvermietungen in einer hoch-
wertigen Ideal-Verkaufsläche in 1A-Lage,
wird als Spitzenmiete für Handelslächen
bezeichnet.
Mit einer Ideal-Verkaufsläche ist eine Flä -
che gemeint, in der „ideale“ Verkaufsbedin-
Retailmarkt .
Retailbericht Köln 2016 39.
gungen vorzuinden sind. Die ideale Einheit
liegt im Erdgeschoss, ist i.d.R. 100 m²
groß, barrierefrei und gut zugeschnitten.
Außerdem muss eine Schaufensterfront
vorhanden sein, welche mindestens sechs
Meter breit ist. Der Bauzustand der Ein-
heit sollte gehobenen Ansprüchen gerecht
werden. Die Spitzenmiete dient dazu, die
Entwicklung des Marktes besser darzu-
stellen und basiert auf Transaktionen, wel-
che während des Betrachtungszeitraums
durchgeführt und registriert werden.
Die angegebene Spitzenmiete bezieht sich
immer auf einen Standardmietvertrag im
jeweiligen Markt und entspricht dem Net-
tomietpreis exklusive Nebenkosten, lokale
Steuern oder Incentives. Berechnet wird
die Spitzenmiete immer zum Ende eines
Quartals.
1.5 Filialist:
Filialen werden die Niederlassungen eines
Einzelhandelsunternehmens bezeichnet,
welche zwar vom Standort her getrennt
voneinander sind, jedoch rechtlich und
wirtschaftlich unselbstständig sind. Einzel-
händler mit mehr als 3 Filialen, unabhängig
davon, ob diese Standorte regional oder
überregional verteilt sind, werden Filialis-
ten genannt. Ein Unternehmen mit 3 oder
mehr Filialen in nur einer Region wird daher
ebenfalls als Filialist deiniert.
1.6 Passantenfrequenz:
Die Passantenfrequenzzählung bei Lar-
big & Mortag Immobilien erfolgte an 31
Einkaufsstraßen in B-Lage (hochwertige
Niveaulagen in der Innenstadt und Stadt-
teillagen).
Aus dem Ergebnis der zwei Stunden wurde
ein Mittelwert errechnet. Hieraus wurde ein
Ranking gebildet, welches in unserem Re-
tailbericht zu inden ist.
1.7 Branchen:
Bei einer Zählung von ortsansässigen Ein-
zelhandelbetrieben werden nur die in der
schematisierten Darstellung der 1A-Lage
registrierten Geschäfte berücksichtigt. Zwi-
schen all diesen Einzelhändlern wird nach
zwölf Branchengruppen unterschieden:
Accessoires
Schmuck/Juwelier
Bank/Versicherung
Sport/Outdoor
Textil
Gastronomie
Telekommunikation/Elektronik
Gesundheit/Beauty
Warenhaus
Schreibwaren/ Bücher
Heim-/Wohnbedarf
Schuhe/Lederwaren
1.8 Ladenlokal:
Einheiten, welche zum Verkauf von Waren
und Dienstleistungen dienen und meist in
Einkaufsstraßen liegen, werden als Laden-
lokal bezeichnet.
1
. Allg
emeine Deinitionen.
40. Retailbericht Köln 2016
Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf Informationen aus Quellen, die wir für zuverlässig erachten, aber für deren Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung
übernehmen. Die enthaltenen Meinungen stellen unsere Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes dar und können sich ohne Vorankündigung ändern. Historische Entwicklungen sind kein
Indiz für zukünftige Ergebnisse. Dieser Bericht ist nicht für den Vertrieb oder die Empfehlung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Finanzanlage bestimmt. Die in diesem Bericht zum Ausdruck gebrachten
Meinungen und Empfehlungen berücksichtigen nicht individuelle Kundensituationen, -ziele oder -bedürfnisse und sind nicht für die Empfehlung einzelner Wertpapiere, Finanzanlagen oder Strategien einzel-
ner Kunden bestimmt. Der Empfänger dieses Berichtes muss seine eigenen unabhängigen Entscheidungen hinsichtlich einzelner Wertpapiere oder Finanzanlagen trefen. Larbig & Mortag übernimmt keine
Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in diesem Bericht entstehen.
Larbig & Mortag Immobilien GmbH
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Köln
. Theodor-Heuss-Ring 23
50668 Köln | T. 0221 998 997 0
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. Sandkaule 9-11
53111 Bonn | T. 0228 90 90 52 52
Leverkusen. Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen | T. 0214 330 198 60
larbig-mortag
.de
Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen)
Zentrum Anzahl der Betriebe VKF Zentralität Mittelfristiger Bedarf
2008 2016 2008 2016 2008 2016 2008 2016
BZ Porz 107 23.000 18 32%
STZ Braunsfeld 96 18.545 65 k.A. 8% k.A.
NVZ Sürth 18 1.650 11 5%
Entwicklungstendenz
negativ
neutral
positiv
Verkaufsoffener
Sonntag,
'15, September 201 3
13.00 - 18,00 Uhr
Wffi vERrAGssoNDrnvenörreNrLtcHUNG
Verkaufsoffener
Sonntag,
15. September 20'13
13.00-18,00 Uhr
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TINSPIRATION
fvlodeberatung. Styling . Verkaul
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"'/8 ScgJl notn . Teiclor ut -
ln Braunsield ist wieder was los: Die Ceschäfte an der Aachencr Stralle unti in den
Seitenstraßen laclen am Sonntag, den 15. SePtenlber zunl ersLen verkaufsolfent'n Sonntag
inr Iaufenden Jalrr ein!
Bevor anr 10. November nrit denr zrveilen verkaufsoffenen Sonlllag h'ii' inr Vorjahr
wieder die beliebte "Braunsfelder Nlartinsmeile" startet, kam man sich ant konrmenden
SonrrLrg in der Zeit von l3:00 bis .l8:00 Uhr nicht nur von der VielfalL untl clenr hohcn
Niveai- der Angebote in Braunsfeld überzeugen, sondcrn sich auch an einenl
intcrcssanton Foto-Suchspiel betoiligt'n.
Zum Shopping-Iirlebnis hat die ArbciLsgruppc "lvlarketing' in clcr lntcrcssenge-
nrtirrschafi-Braunsfcld e,V. etw.ls Besonderes orgdnisierl: ln den Sehauferrstt'rn und
Geschäftsräumen von 32 Ceschäften wertlen historische und neuerc Fotos ton
llraunsfeld aus8estelll, clie dem Bclrachter frühere und aktuelle Ansichten clcs Veedcls
nahel-ringen. Abt:r: Drei Bilcler sincl daruntcr, rlie keine ivtotive aus llraunsfclcl zcilir:n.
Diesc gilies zu finclt'n. Dafür hat nran t'int'Wochc Zeit. vonr 15.9. bis zunr 21.9.2013.
Danritt nit:ht zu Ieiclrt wircl, werclcn clic Iotos nlchrnlals zwischt'tr cicn Ct'schüftt'rr
a usiret.l usch t.
Unör den 'feilnehnrern an der Sut:he, die alle drei falschen ]vlotive hcrausfirrdcn, auf
einer'leilnehnrerkarte eintraBen und bis zunr 21.9. bei einenr dt'r beteiliStPn Cesch;Ite
einreichen, werden viele ittraktite Preise verlos[. die von dcn i]raunsfelder
Geschäflsleuten gesti(let wurden. Darunter sind etwa SPortruck-sicke, Ileisetasclrt'n,
Kosnretikprodukle, eine Digitalkanlera und !VarenguLscheine- Die Ct:winner wt'rclen ant
Dunne.rtag, den 26.9.2013,irnter juristischer Aufsieht trnrittelt uncl anr nächstcrr 1ag auf
dcr Interneiseile der IG Braunsfel,l www.ighraunsleld.tlc helannLgegeben.
Teiln.rhnrekarten gibi es in allen Ceschäften, in denen Fotos ausgestellt werck'n Dic
'[eilnahmekarlen Äthaltcn auch eine Übersicht über alle Ceschiiftc mit Fotos.
"Dicsc verkaulsoffenen Sonntage nertlen von dcn Ceschäftsleuten bcgrülli uIrd. r'om
brei[cn Publikunr ge.n.'angenoir,nlen" nu:inL Dr. ivliehat'l lVollnik, dcr VorsiLzerrde dCr
IG lJraunsfeltl. "ilhadc iur, dass dic lvlöglichkt'iLt'n zu solchcn llvt'nLs votr dtl
Lantlosregierung durch das Ladenöffnungsg,esetz jn diesent lahr rveiter lreschränkt
*.orclen s'in.I. Dis ist eigentlich gar nictrt ieitgenrlill. Für die-lC llraunsfcld hictt'n die
vcrkaufsoffenen SonnLag'e eine guLc Cel.'genheit, durth besonJere Aktioncn t\nrvohnern
nrehr zu bieten und ßesucher anzuziclrt'n."
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Jose Luis Men6ndez
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Anlage 2 Antrag VOS Lindenthal 24.10.2021 - 23. Street Gallery
14434 Zeichen
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen Lindenthal – Sonntag, 24.10.2021 Antragsteller: Lindenthal, Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. Bezeichnung des Anlass: Markt: ./. Messe: ./. Örtliches Fest: ./. Ähnliche Veranstaltung: Eröffnung der 23. Street Gallery Anlassbeschreibung: Am Sonntag, den 24.10.2021 wird die Street Gallery in Lindenthal mit einem großen Rahmenprogramm eröffnet. Im Jahr 2021 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 23. Mal die Street Gallery in Lindenthal. Für zwei Wochen (vom 24.10. bis 06.11.2021) werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener Straße sowie in den Seitenstraßen zu kleinen Galerien und Museen. Begleitet werden die Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften am Tag der Eröffnung von einem großen Rahmenprogramm, dass in den letzten Jahren stark gewachsen ist und von den Menschen und Vereinen in Lindenthal mit großer Begeisterung angenommen wird. Zur Eröffnung der Street Gallery am Sonntag findet in und vor den Geschäften eine Vernissage statt. Dazu werden die ausstellenden Geschäfte und Künstler Kleinigkeiten zum Trinken und Snacken anbieten. In einzelnen Parkbuchten entlang der Dürener Straße sollen Künstler vor Ihren Galerien Open-Air Ateliers errichten und direkt vor Ort zeigen, wie Ihre Arbeiten entstehen (in Planung). Auf den Bürgersteigen werden Performance-Künstler Vorstellungen geben. Auf dem Karl-Schwering-Platz wird es wieder eine große Open-Air Ausstellung geben über Menschen und Vereine aus dem Veedel. In diesem Jahr sollen die Auswirkungen der Corona- Krise auf die Menschen und Gruppierungen im Veedel in Bildern aufgezeigt werden. Es gibt wieder Musik, eine Mal-Aktion und den Speaker’s Corner auf dem Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und auf dem Rewe Parkplatz (Dürener Straße/Ecke Lindenthalgürtel) Zudem wird geprüft, den Lindenthaler Tierpark miteinzubeziehen. Dann könnte es auf rund 2.000m² Parkfläche eine Open-Air Skulpturenausstellung geben. In der kath. Kirche St. Stephan ist ein Orgelkonzert geplant. Hervorzuheben ist, dass die Ausstellung der Kunstwerke in den Schaufenstern der Ladenlokale erfolgt bzw. von außen durch die Schaufenster zu betrachten ist. Es handelt sich also im wahrsten Sinne des Wortes um eine „Street Gallery“. Dieser Effekt wird durch die Integration des Karl-Schwering-Platzes, der Parkbuchten und des Eingangs zum Stadtwald noch verstärkt. Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek aufgenommen wurde. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung x eine Veranstaltung, welche zum 23. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: 7.000-9.000 4.105 • Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr., einschl. 75 Meter links und rechts der Fahrbahn) • Karl-Schwering-Platz • Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße) • Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ Ecke Lindenthalgürtel) • Lindenthaler Tierpark (Marcel-Proust- Promenade 1/ Ecke Kitschburger Str.) • Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer Str.) Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr., einschl. 75 Meter links und rechts der Fahrbahn) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Für die Dürener Straße ergibt die Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. Daraus lässt sich ableiten, dass an einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine erste Näherungsgröße für die zu vergleichenden Besucherströme. Eine Zählung der Veranstaltungsbesucher der Street Gallery in den zurückliegenden Jahren wurde leider nicht durchgeführt. Auch die zahlreichen Pressemeldungen nennen leider keine konkreten Besucherzahlen. Anhand der nachfolgenden Informationen soll jedoch der prägende Charakter der “Street Gallery“ belegt werden und die Zahl der Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar und plausibel geschätzt werden. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Daten den prägenden Charakter einer Veranstaltung zu belegen, wird vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 21.06.2017 mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten die OVG Richter Details ihrer Rechtsprechung (Information hierzu von Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter einer Veranstaltung beispielsweise anhand von Presseberichterstattungen der letzten Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über vergangene Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die geplante Veranstaltung, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art und dem Umfang der Veranstaltungsbewerbung belegt werden kann. In seinem Urteil (Entscheidungsdatum 07.12.2017 I Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. Auf einige Punkte möchten wir im Folgenden eingehen: Werbemittel: Im Jahr 2019 wurden 3.500 Kunstkataloge und über 100 Plakate DIN A2 produziert. (Nachweis: Rechnung der Druckerei kann nachgereicht werden). Zusätzlich werden die gängigen Social Media Kanäle intensiv bespielt. Damit wird die Veranstaltung bei einem breiten Publikum beworben. Flächen: Die Street Gallery 2021 erstreckt sich über die Dürener Str. (von der Falkenburgstr. bis zur Universitätsstr. einschl. 75 Meter links und rechts der Fahrbahn), den Karl-Schwering-Platz, den Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße), den Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ Ecke Lindenthalgürtel), den Lindenthaler Tierpark (Marcel-Proust-Promenade 1/ Ecke Kitschburger Str.) sowie die kath. Kirche St. Stephan (Bachemer Str.). Zusätzlich zu den Ausstellungsflächen in den Geschäften ist geplant, im Jahr 2021 einzelne Parkbuchten vor den Geschäften in Open-Air Ateliers verwandelt und die Bürgersteige von Performance Künstlern zu bespielen. Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger, Kölnische Rundschau und der Kölner Wochenspiegel haben in jedem Jahr mit Vor- und Nachberichterstattung inkl. Bildern über die Street Gallery geschrieben. Öffentliche Zuschüsse: Für die Durchführung der Street Gallery wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 wurden Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln gewährt. Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist festzuhalten, dass die Street Gallery prägenden Charakter hat und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat lediglich Annexcharakter. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Anlage 3 Antrag Sülz-Klettenberg_geschwärzt1
41123 Zeichen
Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Sülz-Klettenberg, am Sonntag, den 24. Oktober 2021
Antragsteller: ISK Carrée e.V.
Geschäftsstelle
Bezeichnung des Anlass: Markt:
Messe: Kunstmeile
19. kunst im carrée
Örtliches Fest:
Ähnliche Veranstaltung:
Anlassbeschreibung:
Am Sonntag, den 24. Oktober 2021
wird die Kunst im Carrée mit einem
Rahmenprogramm und der
Vernissage im Caritaszentrum Köln-
Sülz eröffnet.
Das künstlerische Thema in diesem
Jahr lautet:
„Viva Colonia“
In diesem Jahr veranstakltet die ISK
Carrée e. V. bereits zum 19. Mal die
jährlich stattfindende Kunstmeile „Kunst
im Carrée im Veedel Sülz-Klettenberg.
Erstmalig führen wir in diesem Jahr die
Veranstaltung über 2 Wochen vom (24.
10. Bis 6. 11. 2021) durch. Für diese Zeit
stellen die Künstlerinnen und Künstler in
ca. 80 Geschäften und Einrichtungen
ihre Kunstobjekte aus.
Die Vernissage zur Kunst im Carrée
findet am 24. Oktober um 11 Uhr im
Caritaszentrum auf der Zülpicher
Straße statt und soll danach in den
Geschäften weitergeführt werden.
Im gesamten Bezirk des ISK Carrées mit
den Hauptgeschäftsstraßen –
Berrenrather-, Sülzburg- und Zülpicher
Straße und vielen dazwischenliegenden
Seitenstraßen. Hierzu sind die
ausstellenden Künstler in den
Geschäften und es werden kleine
Snacks und Getränke angeboten. Wenn
die Wetterlage es zulässt, sollen
verschiedene Künstler ihre Werke in
einer Open-Air-Veranstaltung direkt vor
Ort zeigen.
Bei gutem Wetter sollen auf den
Bürgersteigen Musikgruppen spielen
und Perfomans-Künstler Vorstellungen
bieten.
Unsere Kunstexpertin, Frau Brigitte
Hellwig wird an dem Sonntag mehrere
Führungen zu den Ausstellungsorten
durch das Carrée führen. Diese werden
in den folgenden 2 Wochen an einigen
Tagen wiederholt.
Auf der Berrenrather Straße 182 wird es
im Hinterhof bei „Hins und Kunzt“
einen Künstlermarkt geben.
Eine Malaktion für Kinder wird vor der
Apotheke am Questerhof, Berrenrather
Straße 292 durchgeführt.
Zum diesjährigen Thema sind auch
unsere beiden Vereine, IG Sülzer
Dienstagzoch und Große Sülz-
Klettenberger KG, mit eingebunden.
Diese werden auf dem Vorplatz der
Nikolauskirche musikalisch etwas dazu
beisteuern.
Der Kath. Kindergarten von St. Nikolaus
auf der Berrenrather Str. 256 beteiligt
sich mit Bildern, die im Pfarrsaal von St.
Nikolaus( gleiche Adresse ) ausgestellt
werden.
In der katholischen Kirche, St. Nikolaus
wird ein Orgelkonzert zum 11jährigen
Bestehen der nun kompletten
Mühleisenorgel stattfinden
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
X ja die Kunstausstellung
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
X eine Veranstaltung, welche zum 19.
Mal stattfindet
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
X ja, die Kunst steht im Vordergrund!
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Der Rundgang des Publikums zur Kunst
findet am Sonntag und während der
Woche statt, so dass alle Kunstwerke
nur zu sehen sind, wenn auch die
Geschäfte geöffnet haben. Viele
arbeitende Interessenten können daher
nur sonntags die Gelegenheit für einen
ausführlichen Kunstspaziergang
wahrnehmen. Der größte Teil der
Kunstwerke wird in den
Geschäftsräumen gezeigt, deshalb
müssen die Geschäfte sonntags geöffnet
sein. Bei den Kunstwerken handelt es
sich um hochwertige und teure Arbeiten,
die nicht auf der Straße ausgestellt
werden können.
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:
Ca. 12.000 – 14.000
Deutlich mehr als wegen der
Verkaufsstellenöffnung.
Viele Besucher und Kunstinteressierte
können die Objekte der Ausstellung nur
am Sonntag besichtigen, da sie in der
Woche Ihrer profanen Beschäftigung
nachgehen.
10.180 – Durch die Schließung der
Douglas Filiale auf der Sülzburgstr. wird
die Frequenz auf dieser Straße deutlich
zurückgehen.
Berrenrather Str. Unversitätsstr. bis
Sülzgürtel
Luxemburger Str. Universitätsstraße bis
Sülzgürtel
Sülzburgstr. / Gottesweg Rhöndorfer
Straße bis Zülpicher Str.
Zülpicher Str. Universitätsstr. bis
Sülzgürtel
Verkaufsfläche:
Und viele im Carrée liegende
Querstraßen. Die Veranstaltungsfläche
geht auch noch aus dem Folder von
2020 hervor, den ich dem Begleitbrief
anhänge. Hier sind auch ein Großteil der
Aktivitäten zur KiC aufgeführt.
Ca. 10.000 qm entfallen auf die
ausstellenden Geschäfte.
ca. 70 Mitglieder der z. Zt.95 ISK
Geschäfte und ca. 10 Nicht-ISK
Mitglieder werden sich an der an der
Kunstmeile beteiligen. Diese Geschäfte
und Institutionen haben eine
Größenordnung von 70 bis 150 qm
Verkaufsfläche. Einige auch mehr.
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Für die 3 Hauptgeschäftsstraßen (
Berrenrather- , Sülburg- und Zülpicher
Straße) ergibt die
Passantenfrequenzmessung aus dem
Retailbericht B-Lagen in Köln 2018 der
Fa. Larbig & Mortag Immobilien GmbH
eine Zahl von 2036 Passanten je
Stunde. Bei 5 stündiger Öffnung der
Geschäfte am Sonntag ergibt das 10180
Besucher für die Geschäfte.
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Eine Zählung der Besucher für die Kunst
im Carrée wurde in den vergangenen
Jahren nicht durchgeführt. In der Presse
wurde über eine Vielzahl von Besuchern
berichtet - aber keine konkreten Zahlen.
Die Besucher können nur so von uns
geschätzt werden.
Diese Vorgehensweise, anhand von
qualitativen Daten den prägenden
Charakter einer Veranstaltung zu
belegen, wird vom OVG für das Land
NRW anerkannt. Auf einer
Informationsveranstaltung am 21. 06.
2017 mit dem OVG Münster beim
Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk des
Landes NRW erläuterten die OVG
Richter Details ihrer Rechtsprechung.
( Information hierzu von Herrn Philip
Reichardt, IHK Köln) Nach Aussagen der
OVG Richter ist es zulässig, dass der
prägende Charakter einer Veranstaltung
beispielweise anhand von
Pressebericherstattungen der letzten
Jahre, Berichten des Ordnungsamtes
über vergangene Veranstaltungen,
Sicherheitskonzepten für die geplante
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Veranstaltung, Aussagen über
Straßensperrungen, Verkehrs- und
Parkraumkonzepten als auch anhand
von der Art und Umfang der
Veranstaltungswerbung belegt werden
kann. In seinem Urteil
(Entscheidungsdatum 07. 12. 2017
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt
das OVG diese Sichtweise.
Auf einige Punkte möchten wir im
Folgenden eingehen:
Werbung:
Im Jahr 2020 haben wir 15.000
quadratische Fleyer und ca. 250 ebenso
quadratische Plakate produziert und
verteilen lassen. Ebenso konnte der
Fleyer über einen QR Code abgerufen
werden. Zusätzlich werden die gängigen
Social Media Kanäle intensiv bespielt um
die Veranstaltung einem großen
Publikum zu bewerben.
Presseberichte:
Der Kölner Stadt-Anzeiger, die Kölnische
Rundschau, der Kölner Wochenspiegel
sowie das Stadtteilmagazin „INsülz“
haben in allen Jahren zuvor eine Vor-
und Nachberichterstattung mit Bildern
über die Kunst im Carrée berichtet. Auf
einer eigenen Webseite unserer
Kuratorin der Kunst im Carrée wird
ausführlich im Vorfeld wie auch zum
Abschluss über die Kunst im Carrée
berichtet. www.kunstimcarree.de
Öffentliche Zuschüsse und
Sponsoren:
Für die Durchführung der Kunst im
Carrée wurden in den letzten 10 Jahren
Zuschüsse aus bezirksorientierten
Mitteln gewährt. Ebenso ist die
Sparkasse KölnBonn einer unserer
Sponsoren.
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist
festzuhalten, dass die Kunst im Carrée
einen prägenden Charakter hat und nicht
die Ladenöffnung im Vordergrund steht.
Die Ladenöffnung dient nur dafür, dass
die kunstinteressierten Besucher auch
die Kunstwerke in den Geschäften sehen
können.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Es sind im ISK Carrée einige
Leerstände, die in der jetzigen Zeit, der
Corona Krise, sehr schwer zu vermieten
sind. Einige unserer Mitglieder und auch
andere Geschäfte sprechen aufgrund
der schlechten Umsatzzahlen und
starken Rückgang der Kundenfrequenz
schon davon, dass sie Ihr Geschäft im
kommenden Jahr nicht weiterführen
können, sodass weitere Leerstände in
unserem Veedel zu befürchten sind. Die
nicht mehr geöffnete Filiale von
DOUGLAS hinterlässt ein großes Loch
auf der Sülzburgstraße
Das Kunst-Event im Besonderen sorgt in
der tristen Jahreszeit für einen
Kulturtourismus bei dem das Publikum
neben der Kunst, neue inhabergeführte
Geschäfte entdecken kann, die ein
individuelles Sortiment führen und sich
vom online-Handel abheben. Das
wiederum stärkt die Vielfalt und
Entwicklung des stationären
Einzelhandelsangebots und fördert den
Absatz im Veedel.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Wenn es in Sülz/Klettenberg keine
attraktiven v. o. Sonntage gibt, wandert
die Kundschaft in große Einkaufszentren
ab oder bestellt bei Lieferdiensten, so
dass dann die Gefahr besteht, dass der
Nah-Versorgungsbereich im Besonderen
für Senioren und nicht ganz mobile
Menschen nicht mehr wirtschaftlich
attraktiv ist und keine Vielfalt mehr
vorhanden ist, weil dann die Geschäfte
schließen.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
Das Kunst-Event mit einem VOS ist
wichtig, dass die noch vorhandenen
Geschäfte die Vielfalt des Veedels
wiederspiegeln und dient auch einer
Belebung des Einkaufszentrums
Sülz/Klettenberg
(Sülzburgstr/Gottesweg., Luxemburger
Straße, Berrenrather Straße,
Universitäts-/Weißhausstraße sowie die
Zülpicher Straße wo unsere Mitglieder
ansässig sind.)
und wirkt einer Abwanderung von
Einzelhändlern entgegen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Durch die Kunst im Carrée steigern wir
die Attraktivität des Stadtteils, mit
weiteren Angeboten für die
Freizeitgestaltung, den Kulturtourismus
und machen das Veedel lebenswert.
Beim Rundgang zur Kunst lassen sich
attraktive Sporteinrichtungen entdecken,
die man sonst als Besucher vielleicht
nicht wahrnehmen würde.
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Start · A po. am Q uesterhof · B errenrather Str. 296 >> Sülzburgstr. >> Luxem burger Str.
Kunst-Spaziergang · Sa. 31.10. · 14 .00-15.30 h
Start · A po. am Q uesterhof · B errenrather Str. 296 >> B errenrather >> Zülpicher Str. (37 )
D as HinsundKunzt Malatelier stellen sich vor.
Kunst-Spaziergang · D o. 5.11. · 18 .30-20.00 h
Start · A po. am Q uesterhof · B errenrather Str. 296 >> Sülzburgstr. >> G ottesweg
Kunst-Spaziergang · Sa. 7 .11. · 17 -19 h
Start · A po. am Q uesterhof · B errenrather Str. 296 >> Sülzburgstr. >> Zülpicher Str.
Kunst-Spaziergang · So. 8 .11. · 14 -16 h
Start · A BS - Restaurant · G ottesweg 135 >> B errenrather Str.>> A telier-K ünstlerm arkt
Kunst-Spaziergang · So. 8 .11. · 16-18 h
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Einführung zur Veranstaltung · Sebastian B erges, 1. Vorsitzender ISK
Vorstellung der künstlerischen A rbeiten · B rigitte H ellw ig M.A .
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A bendspaziergang · 17 .30-19.30 h
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G lücksm om ente!
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Sülzgürtel
Berrenrather Straße
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U nkeler Straße
Aegidienberger Straße
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W ichterichstraße
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Sülzburgstraße Sülzburgstraße G ottesweg
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Zülpicher Straße Zülpicher Straße Zülpicher Straße
W eyertal
Euskirchener Straße Palanterstraße Palanterstraße
M ünstereifeler Straße
Schleidener Str.
Lechenicher Str.
N ikolausstraße
Susanne B eucher
Volker Rauh
Manfred B oelke
Jérém y Piquet
W olfgang Schum acher
Vera Langer
Joachim Rom es / Verena Steinhoff
G aby Ludw ig
Ralf Lobeck
Sabina Flora / Th. K oken
H enning B rück
H einz K och "Linguini"
N . Eudam onia B o
MOMO / Michael A psel
Fabio D al Pos
A ngela G raum ann
C hristiane Sim onis
G isela Marx
N adine Magner
B ritta Eberm ann
H ildegard K eller
Vera Machourek
T orsten W olber
Vera Meyer (ab 3.11.)
G lücksm om ente!
B eate G loger
Petra K rem er-H orster
Michaela H of
G ustav K uhweide
Martin Roblitschka
Jörg Minrath
D r. Ellen B uckerm ann / Shirin Rebana
H ans-Peter H ansen
N icole C om père / B arbara H ellw ig
Paula W allraf
U lla Feith
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B ernd Straub-Molitor
H eike Peppler
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G ruppenausstellung H ighlights
Sylvia van den H euvel
A ntje K raw ietz
Martina Spiller
Ulla K ölzer-W inkhold (24 .10. /8 .11.)
U rsula Schaper-W ieland
Susanne Lührig
Rudolf H olzenthal / K erstin N ieke
C atrin G . B lanke
Richard A . H eckert
Milena Franke
G eorg W itteler
Lydia Schildgen
C laudia H ary
Ruth Matthaei
A strid K ruis
N ils W ilhelm i
U te Jansen-D ietz
Judith Ruzicka-G rote
Sabine A . H artert
Stefanie B arre / D arius U rban
Judith W eißig
Steff A dam s/A nette G rinda/U rsula T raschütz
Lene Enghusen / U rsula K lein
N adine Magner
C aspar H öhnen
D orothee A uth
G isela H eck
Jutta Stiens
Magdalene U rbanek
D agm ar B ätz
Maren Lorenz
M arsiliusstraße
G erolsteiner
Blankenheim er Str.
47 65
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INkunst leben
„Bei uns gehen noch lange nicht die Lichter aus!“, stieg Sebastian Berges
kreativ-offensiv in seine Rede anlässlich der Vernissage zur 17. Auflage von
„kunst im carrée“ ein. Damit zielte der erste Vorsitzende der Interessengemeinschaft
Sülz/Klettenberg Carrée e.V. verbal nicht nur auf das Ausstellungsthema „lichterSTADT-
lichter“, sondern auch auf die wirtschaftliche Situation des Einzelhandels im Quartier.
In Gegenwart politischer Exponenten wie Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes und
Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker forderte der Mitinitiator des einwöchigen
Win-win-Konzepts für Geschäftsinhaber Künstler und Besucher dazu auf, die Entwicklung
des Standortes nicht aus den Augen zu verlieren.
Lebenslinien sichtbar machen
17. kunst im carrée beleuchtete das Veedel unter
dem Leitgedanken „lichterSTADTlichter“
Teilnehmerrekord und Premieren
Abseits der zukünftigen ökonomischen Prognosen
für den Doppelstadtteil präsentierte sich die aktuelle
Kunstmeile als wachsende Kraft: Mit 60 Teilnehmern
und 62 gastgebenden Locations, darunter erstmals
Geschäfte auf der Zülpicher Straße, verzeichnet das
Event neue Höchstwerte und lässt keinen Zweifel an
der Etablierung seines Markennamens. Ebenfalls eine
Premiere feierte der Vernissage-Ort im Caritas-Zen-
trum, nachdem sich die traditionelle Ausrichtung im
„Werkladen Bild & Rahmen“ 2019 nicht realisieren ließ.
In den kommenden Jahren sei ein Wechsel zwischen
den beiden Einrichtungen denkbar, erklärte Kurato-
rin Brigitte Hellwig, die sich von der Resonanz auf die
künstlerische Ausschreibung für das diesjährige Event
begeistert zeigte: „Sogar nach den Bewer-
bungen für die Teilnahme sind noch neue
Werke entstanden. Manche Geschäfte sind
nicht wiederzuerkennen. Der Besuch fühl-
te sich manchmal wie das Öffnen eines
Adventskalenders an. Es gab immer wie-
der Neues zu entdecken“, berichtete die
Kunsthistorikerin über die Motivation der
Teilnehmer. Mit dem Slogan habe man so-
wohl die Dynamik von Gesellschaft und Ar-
beitswelt in den dunklen Stunden als auch
die Wohlfühlatmosphäre von Metropolen
vereinen wollen. Der Erleuchtung steht je-
doch mitunter das Licht im Wege. In ihrer Rede verwies
Helga Blömer-Frerker auf die Volkssternwarte an der
Nikolausstraße: „Da würde man sich wünschen, dass
es auch mal ein bisschen dunkler wird, um die Sterne
zu sehen“, sagte die Politikerin.
Direkt und unwiderruflich
Wie in den vergangenen Jahren war die Großausstel-
lung mit integriertem Wettbewerb für alle Genres of-
fen und beinhaltete einen Kunstspaziergang unter
professioneller Führung. Zur Überraschung der Or-
ganisatoren nahmen die eingereichten fotografischen
Werke mit experimenteller Tendenz nicht überhand.
Vielschichtige Malereien mit einem Spektrum von klas-
sisch-gegenständlich bis abstrakt-progressiv sorgten
Veranstalter, Unterstützer und
Künstler freuten sich über die
große öffentliche Anteilnahme
im Rahmen der Vernissage
zur Kunstmeile.
KUNST
IM
CARRÉE
Foto:Dahl
66
leben INkunst
für ein Gleichgewicht der Ausdrucksvarianten. Ver-
einzelte Installationen ergänzten das Repertoire der
Teilnehmer, von denen rund 50 Prozent aus Sülz und
Klettenberg stammten. Als Gewinner zeichnete die Jury
den Illustrator Torsten Wolber für dessen Malereien im
„Alla prima“-Stil aus, der eine direkte, unmittelbare und
nicht korrigierbare Technik bezeichnet. Die Umsetzung
des ausgegebenen Themas sowie der lokale Bezug
zu Kölner Stätten, etwa in Hafen- und Kirmesmotiven,
waren dabei entscheidend. „Es ist für mich ein sehr
schöner Moment, zu sehen, dass meine Kunst wirklich
ankommt“, erklärte Wolber dankbar. Zu sehen waren
die romantischen Impressionen in der Volksbank Köln-
Bonn eG sowie im Caritas-Zentrum.
Kölner Büdchen sind Kult
Mit einem „Lokalpreis“ zeichneten die Veranstalter Ni-
cole Compère für deren Büdchen-Dokumentation aus.
Mit der Serie „Lichtinseln – Kölner Kioske“ leiste die
Fotografin einen wichtigen Beitrag für die Stadtkultur:
„Kioske haben gesellschaftlich eine wichtige Bedeu-
tung, im übertragenen Sinne sind Sie Licht-Inseln im
Veedel. Man findet dort immer ein offenes Ohr. Gerade
auch für ältere Menschen sind das Orte des Austau-
sches, aber auch des Aufgefangenwerdens“, hob Kura-
torin Brigitte Hellwig die Beiträge hervor. Eine Auswahl
der Motive war im Büdchen Casablanca auf der Sülz-
burgstraße zu sehen. Ferner gewürdigt wurden Martin
Roblitschka und Andreas Helweg für die fotografische
Gestaltung des Programmflyers. Mit einer Benefizaktion
unterstützten die Organisatoren zudem den Förderver-
ein für krebskranke Kinder Köln-Lindenthal. Durch den
Verkauf von Werken aus dem Nachlass der Künstlerin
Annette Lob sollten die Angebote im Elternhaus und
auf der Kinderkrebsstation der Einrichtung gestärkt
werden. Die abstrakten Malereien auf Leinwand und
Papier wurden im Sülzer Caritas-Zentrum ausgestellt.
Infos über die Initiative sowie die aktuellen Preisträger
finden sich auf folgenden Websites: www.trans-mitto.
de, www.allaprima.de, www.compere.de. td
Fotografin Nicole
Compère und Maler
Torsten Wolber sind
die Preisträger der
17. kunst im carrée.
Foto:Dahl
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Abhängen
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67
Links:
Lokalpreis-
Siegerin Nicole
Compère doku-
mentierte mit
ihren Aufnahmen
die Büdchenkultur
der Stadtteile.
Oben: Heike
Peppler erhellte
und verdunkelte mit
ihren Malereien in
der Goldschmiede
Theves die Wege.
Rechts: Fotografin
Susanne Lührig ließ
die Betrachter ihrer
Motive im [living]
wohndesign mitten
ins Licht steigen.
Unten:
Der diesjährige
Wettbewerbssieger
Torsten Wolber
stellte Werke mit
lokalem Bezug in den
Räumlichkeiten der
Volksbank KölnBonn
eG sowie im Caritas-
Zentrum aus.
Links:
Renate Geiters
Stadtteilansichten
offenbarten sich
bei Cava Cava
mit leichtem Hang
zum Surrealismus.
Reproduktionen der hier gezeigten Kunstwerke: Thomas Dahl
Foto: Nicole Compère
INkunst leben
Die 18. kunst im carrée „Glücksmomente“ zeigte Werke
von 83 Künstler an 71 Ausstellungsorten –
Gewinnerin Nadine Magner bewegte mit illustrierten „Sunday Short-Stories“.
In den Krisen des Daseins erinnert sich der Mensch an Momente der Gebor-
genheit, Ausgelassenheit, Freundschaft und der Liebe. Unabhängig von Zeit
und Raum empfi ndet er dies über die Dekaden als real existierendes Phäno-
men. Allein Sicherheit erkennt das Individuum als fl üchtige Illusion, die unab-
hängig von wirtschaftlicher Lage, familiärer Situation oder Beziehungsstatus
mehr Einbildung denn Wirklichkeit bleibt. So auch in Zeiten von COVID-19.
Vielleicht gerade wegen des grassierenden Virus und der damit verbundenen
Ängste wartete die 18. kunst im carrée mit einer Rekordzahl an Künstlern sowie
Ausstellern in Geschäften, Gastronomien, Praxen und sozialen Einrichtungen
>>
KUNST
IM CARRÉE
5
Von den
Sehnsüchten
eines Sonntags
Fotos: Nonnenmacher
6
leben INkunst
Fotos: Nonnenmacher
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INkunst leben
entlang der Zülpicher, Berrenrather, Sülzburg- und Luxemburger
Straße auf, denn das Verlangen nach persönlichem Ausdruck
wächst in den Epochen der Irritation und Sprachlosigkeit ange-
sichts einer fragwürdigen Gegenwart, deren Brücken in die Zukunft
rissig und einsturzgefährdet sind. 83 Kunstschaffende, davon mehr
als die Hälfte aus dem Bezirk Lindenthal, fanden für ihre Werke
aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Video, Plastik, Grafik so-
wie Mixed-Media an 71 Ausstellungsorten ein temporäres Zuhause
und demonstrierten auf dem pandemiegeschwächten Kunstsektor
ihre Vitalität. Gar die Lyrik war mit einem Band (Joachim Romes,
„Gedichte aus dem Leben“) vertreten und belegte die stilistische
Offenheit der etablierten Veranstaltungsreihe.
Kurze Geschichten über die Leichtigkeit des Lebens
Als Gewinnerin aus dem an die Veranstaltung gekop-
pelten Wettbewerb ging die Kölner Grafik-Designerin
Nadine Magner mit ihren „Sunday Short-Stories“ her-
vor – einer originellen Sammlung von Illustrationen und
animierten Grafikformaten, die im „Springs Pilates Stu-
dio“ und bei „Deli Sülz“ zu sehen waren. Die eigentli-
che Leichtigkeit des Lebens zelebrierend, beschwörten
die unprätentiösen Werke den Geist vergangener (und
kommender) Sonntage als unverrückbare Wohlfühlta-
ge abseits von Hektik und Sorgen einer neuen Woche
einfühlsam wie humorvoll. Weitere Auszeichnungen
gingen an Thomas Koken für seine introvertierte Holz-
arbeit zweier Umarmender bei „brune küchen“ sowie
Martina Spiller mit ihrer colorierten Achterbahnfahrt
der Gefühle in der „Kleinen Markthalle“ als Flyer- res-
pektive Plakatmotive. Die Balance zwischen abstrakten
und figürlichen, stillen, impulsiven, strukturierten sowie scheinbar
freien Kompositionen auf einer der größten städtischen Ausstel-
lungsflächen spiegelte sich dabei nicht nur in den Schaufenstern
der Geschäfte wider. Auch in zahlreichen Häusern profitierten
die Besucher von der nicht alltäglichen Kooperation zwischen
Gewerbetreibenden und Künstlern, die im Programm Führungen
von Kunsthistorikerin Brigitte Hellwig, einen Ateliermarkt, Musik-
Performances und Rikschaservices zu den Ausstellungsorten vor-
sah. Dass im Laufe der nahezu zwei Jahrzehnte währenden Event-
Historie die künstlerische Wertschätzung gewachsen ist, zeigte
sich unter anderem an der üppigen Gestaltung des ABS auf dem
Gottesweg. Die Restaurantbesitzer hatten Susanne Beuscher weite
Flächen des Innenraums als Leinwand für deren bizarr-liebevoll-
trotzköpfig anmutende Charaktere aus einem Paralleluniversum zur
Verfügung gestellt. Mit über 20 Arbeiten erhielt die Malerin quasi
eine eigene Werkschau innerhalb der Ausstellung.
Erleichterung in ernsten Lagen
Als einer der wichtigen „Hauptdarsteller“ präsentierte sich im Zuge
der zweiwöchigen Veranstaltung das Wesen des Humors in vie-
lerlei Schattierungen: Manfred Boelkes Palette mit einem zuneh-
Fotos: Nonnenmacher
8
leben INkunst
mend kostbaren Gut sorgte bei „anziehend anders“ in Form von
Klopapierrollen für reinste Glücksmomente. Die Transformation von
Klassikern wie Auguste Renoirs „Frühstück der Ruderer“ in einen
Comic-Rahmen (Jérémy Piquet, Apotheke am Questerhof) oder
Rudolf Holzenthals stets neugierige Rentier-Miniaturen im „Kurio-
sikum“ verkündeten aufheiternde Botschaften im angeschlagenen
Coronamodus.
Kunst lebt
„Kunst bleibt spürbar!“, konstatierte die ehemalige Bürgermeisterin
Elfi Scho-Antwerpes ihre Impressionen anlässlich der Eröffnung im
Internationalen Caritas-Zentrum vor rund 30 anstatt der ursprüng-
lich teilnehmenden 180 Gäste. „Es ist ein großes Glück, dass diese
Veranstaltung 2020 überhaupt stattfi nden kann. Wir sehnen uns
alle nach Kunst und Kultur“, sagte die Sozialdemokratin im Rah-
men der Vernissage. Mitorganisator Sebastian Berges
von der Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg (ISK)
betonte die Mühen aller Häuser hinsichtlich der erar-
beiteten Hygienekonzepte und wandte sich in seiner
Rede mit einem Appell an die Stadtverwaltung: „Ein
erneuter Lockdown darf nicht stattfi nden. Bei uns sind
Sie sicher!“, bat der Apotheker um die Unterstützung
für ein Überleben des Einzelhandels. Lindenthals ehe-
malige Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker
(CDU) würdigte Künstler und Organisatoren für die Re-
alisierung der Werkschau in schwierigen Zeiten: „Die
Einladung war für mich ein Zeichen der Zuversicht und
Hoffnung“, erklärte die CDU-Politikerin im Beisein ihrer
Nachfolgerin Cornelia Weitekamp von Bündnis 90/Die
Grünen.
Fortsetzung folgt ...
„Vor 18 Jahren sind wir mit 34 Ausstellungsorten und 35 Künstlern
gestartet und haben diese Zahlen mehr als verdoppelt. Wir hatten
dieses Mal weit über 100 Bewerbungen zur Teilnahme. Die Mög-
lichkeiten zur Darbietung und die damit verbundenen Preise sollen
für die Künstler ein Anschub sein, auch in dieser Krise weiterzuma-
chen“, zeigte sich Projektleiterin Brigitte Hellwig von der Motivation
der Beteiligten beeindruckt. Mit Schülern des Hildegard-von-Bin-
gen-Gymnasiums vermochte es die künstlerische Leiterin zudem
erneut, eine junge Generation von Kunstschaffenden für das Groß-
Event zu gewinnen, das in seinem wundersamen Facettenreichtum
als Hymne an das Leben verstanden werden könnte.
Einblicke in die Arbeiten und Infos zu allen Künstlern bietet die
Homepage www.kunstimcarree.de. td
Preisverleihung der 18. kunst im carrée: Sebastian Berges, Brigitte Hellwig,
Elfi Scho-Antwerpes, Nadine Magner, Helga Blömer-Frerker, Thomas Koken und
Hans-Josef Schulte (von links).
Fotos: Nonnenmacher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2780/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.09.2021
- Erstellt
- 05.08.2021 09:05