Mandari Insight

2780/2021

Zweite Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2021 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 16.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 28.10.2021, TOP 3.12

Anlage 7 Stellungnahme_IHK_Koeln_VKOS_ 20210813_geschwärzt1

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Anlage 6 Antrag Innenstadt

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Anlage 9 Stellungnahme ver.di_geschwärzt1

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Anlage 8 Handelsverband_geschwärzt1

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 4 Anträge Rodenkirchen_geschwärzt

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Anlage 1 Zweite RVO 2021

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Anlage 5 Braunsfeld

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Anlage 2 Antrag VOS Lindenthal 24.10.2021 - 23. Street Gallery

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Anlage 3 Antrag Sülz-Klettenberg_geschwärzt1

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Anlage 7 Stellungnahme_IHK_Koeln_VKOS_ 20210813_geschwärzt1

4987 Zeichen

Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de 
Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 
  
IHK Köln, 50606 Köln 
 
 
 
Per E-Mail 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung 
 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
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E-Mail 
 
 
Telefon | Fax 
+49 221 1640-  | +49 221 1640-  
 
Datum 
13. August  2021 
   
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Ihre Aufforderung vom 04.08.2021 
 
 
Sehr geehrter , 
 
wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 04.08.2021 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den 
Anträgen „Verkaufsoffene Sonntage“, gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. 
 
Auf den konstruktiven Dialog mit Ihnen und den beteiligten Gesprächspartnern in dieser Woche 
nehme ich Bezug und danke Ihnen für die Möglichkeit, die jeweiligen Argumente zur Einschätzung der 
aktuellen Lage konstruktiv und lösungsorientiert auszutauschen. 
 
Alle Anträge sind nach dem Runderlass vom 09.07.2020 der Landesregierung NRW zu beurteilen. Die 
Antragsteller formulieren im Rahmen derzeitiger Möglichkeiten ihre Gründe für die Veranstaltungen in 
den jeweiligen Stadtteilen. 
 
Mit Blick auf die Darstellung der „Veranstaltung“ ist uns die rechtliche Dimension bewusst, die zur 
Entscheidung über die Zulässigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen unter Berücksichtigung des 
Schutzes des Sonntags im Grundgesetz in Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen ist. 
 
Ebenfalls bewusst ist und, dass eine nach Schlusszeichnung dem Rat vorgelegte Verwaltungsvorlage 
bzw. Rechtsverordnung zur Genehmigung bei den derzeitigen Diskussionen um die Folgen und die 
unveränderte Anwendbarkeit bisheriger Erfahrungsgrundsätze nicht ohne Diskurs der teils 
gegensätzlichen Meinungen geführt werden kann. 
 
Dennoch haten wir die unter den besonderen Voraussetzungen der momentanen Lage in Wirtschaft 
und Gesellschaft es für angemessen, den Anträgen zuzustimmen.  
 
Die Argumentation in den Anträgen verfolgt das Ziel, anders als in den vergangenen Jahren die 
verkaufsoffenen Sonntage in Köln zu nutzen, der fortgeltenden Ausnahmesituation im Einzelhandel 
aufgrund der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen.

13. August 2021 | Seite  2 
Der Runderlass verweist darauf, dass der stationäre Einzelhandel in NRW aufgrund der Corona -
Pandemie flächendeckend gefährdet ist (Runderlass, Seite 4). Diese Einschätzung deckt sich auch im 
Jahr 2021 mit den von den Verbänden des Handels veröffentlichten Situationsbeschreibungen des 
Handels. Auch im Jahr 2021 gibt es unverändert Belastungen des Einzelhandels durch Frequenz - und 
Umsatzrückgänge. Weiterhin ist der Non-Food-Einzelhandel stark durch die Corona-Krise betroffen. 
Die Geschäftsschließungen in einzelnen Stadtteilen und der signifikante Rückgang der 
Besucherfrequenz in der Kölner Innenstadt belegen dies u.a. durch Leerstände der Ladenlokale. Zu 
erwarten ist, dass die Umsatzverluste im Non-Food-Einzelhandel bis Ende 2021 nicht kompensiert 
werden können. Besonders die Innenstadt-relevanten Branchen haben mit hohen Umsatzverlusten zu 
kämpfen. 
 
Aufgrund der Corona-bedingten Gefährdungssituation des Einzelhandels sieht der Runderlass vor, 
dass auf Basis von § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 LÖG NRW (Sachgrund Nr. 2) Sonntagsöffnungen einen 
Beitrag zur Abwehr der Corona-Folgen leisten können. Diese Einschätzung teilen wir. Auch wenn 
Sonntagsöffnungen als alleinige Maßnahme nicht ausreichend sind, stellen sie jedoch aus unserer 
Sicht ein wichtiges Instrument dar, um den Umsatzverlusten im Einzelhandel entgegenzuwirken.  
 
Der Runderlass verweist zudem im Zusammenhang mit § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 (Sachgrund Nr. 4) 
darauf hin, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Struktur der Innenstädte gefährden 
(Runderlass, Seite 5). Eine immer noch drohende Insolvenzwelle des stationären Einzelhandels hätte 
unabsehbare Folgen für die Attraktivität der Innenstadt und der Kölner Veedel. Um einer Verödung der 
Innenstädte und der Veedel entgegenzuwirken, stellen Sonntagsöffnungen einen Baustein zur 
Stärkung von Handelsstandorten dar. Zugleich weisen wir darauf hin, dass weitere 
Unterstützungsprogramme auf kommunaler und Landesebene notwendig sein werden, um den 
großen Herausforderungen des stationären Einzelhandels zu begegnen. 
 
Der aktuelle Abwägungsprozess umfasst zugleich den Blick darauf, dass für die beantragten 
Veranstaltungen noch nicht abschließend ist, welche Auflagen auf Grundlage der derzeit 
fortgeschriebenen Schutzvorschriften in der Pandemie-Lage im Herbst/Winter 2021 erlassen werden. 
 
Im Ergebnis unterstützen wir alle gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften unter 
Berücksichtigung der genannten Modifizierungen als Grundlage für die Genehmigung der 
Sonntagsöffnungen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
 
 
 
 
 
 
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt

Anlage 6 Antrag Innenstadt

34507 Zeichen

1 
 
Antrag offener Sonntag 19.12.2021 für die Kölner Innenstadt 
 
 
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN  
 
Bezeichnung des Anlass: Weihnachten in Köln - Innenstadt 
 
Weihnachtsmärkte: 
22. November – 23. Dezember 2021 – 32 Tage 
 
So.-Mi.:  jeweils von 11.00-21.00 Uhr geöffnet 
Do.-Sa.: jeweils von 11.00-22.00 Uhr geöffnet 
Täglich: 10 bzw. 11 Std. 
Gesamt: 333 Stunden 
 
Offener Sonntag:  
19.12.2020, 13.00- 18.00 Uhr 
Anlassbeschreibung: Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein 
geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von § 
6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) 
und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen 
Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen 
entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt 
außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so 
dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung 
nicht gehindert sind und Störungen der 
Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der 
Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf 
Stunden verringert sich die zeitliche 
Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer 
des Einzelhandels.  
 
Die a m 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung 
des Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht 
Verkaufsstellen explizit aus Anlass von Märkten 
aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die 
Öffnung an bestimmten Sonntagen. 
 
Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich 
möglich, wenn die Sonntagsöffnung von 
Verkaufsstellen zugrunde liegenden Veranstaltung 
(Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von 
öffentlichem Interesse sind.  Ein öffentliches 
Interesse liegt dann vor, wenn die Veranstaltung 
viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der 
Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher in 
hohem Maße anzieht. 
 
Ein Markt muss damit die „Hauptsache“ sein und die 
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen 
„Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein 
Markt nicht nur deshalb veranstaltet werden, um 
formell die rechtlichen Voraussetzungen für die 
eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonnt ag zu 
schaffen.

2 
 
 
Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange, 
vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können 
in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit 
zurück verfolgt werden. Stellten die 
Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig 
Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern  
und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten 
und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das 
bevorstehende Weihnachtsfest versorgten 
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht 
heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt 
dieser Veranstaltung im Vordergrund (ideelle 
Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu 
Treffpunkten und  Orten der Geselligkeit und 
Kommunikation geworden. 
 
Erlebnis, Freude  und Genuss sind dabei 
Bedürfnisse, die Veranstalter erfüllen. 
Besinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche 
Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, 
Emotionen usw. gewinnen gegenüber der 
Einkaufsfunktion an Bedeut ung und spiegeln sich 
deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch 
eines Weihnachtsmarktes wider (Studie: 
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3) 
 
Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt 
wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt, 
Die ständige Weiterentwicklu ng der Sortimente der 
Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik 
der Märkte und die musikalischen 
Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind 
neben den unzähligen charitativen Projekten, die im 
Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden 
Garant für das hohe Niveau und die ständige 
Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte 
und somit der Weihnachtsstadt Köln. 
 
Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt 
haben eine große Tradition, sind imageprägend und 
tragen in einer der dicht besiede lsten Regionen 
Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit 
nationaler und internationaler Bedeutung bei. 
 
Die Kölner Weihnachtsm ärkte gehörten in den 
vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten 
Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem 
Nürnberger Christkindlmarkt. 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/
umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-groessten-
weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/) 
 
Charitative Projekte der Kölner Weihnachtsmärkte

3 
 
spiegeln sich auch bei den Pa rtnern des Handels 
wieder. 
 
Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs. 
besonderes „Shopping-Interesse“ 
Weihnachtszeit  
Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1. 
Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 
2858/07 -, aus, dass ein „alltägliches 
Erwerbsinteresse“ ("Shopping-Interesse") 
potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügt, um 
eine Ladenöffnung an Sonntagen (also auch an 
Sonntagen, die in der Advents-/Weihnachtszeit 
liegen) genehmigungsfähig „zu machen“. Hier ist 
ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich 
nicht alleine, es darf aber in den Anträgen dennoch 
vorgetragen werden und muss dann auch in der 
Abwägung der Genehmigungsbehörden 
berücksichtigt werden.  
Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem 
„alltäglichen Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist. 
Unter Alltag versteht man im allgemeinen 
gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten) 
Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag 
ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und 
Arbeitswegen, Konsum (Einkauf und Essen), 
Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller 
Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. geprägt. 
Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum 
Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In 
gleicher Weise impliziert auch der vom BVerfG 
verwendete Begriff des „alltäglichen 
Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht gar 
Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen 
für solche Fälle, in denen es zwar um 
„Erwerbsinteressen“ potentieller Käufer geht, diese 
aber aufgrund besonderer Umstände nicht mehr 
den „alltäglichen“ Erwerbsinteressen zugeordnet 
werden können. Entsprechende 
Differenzierungsmöglichkeiten deutet das 
Bundesverfassungsgericht an, wenn es von 
„Besonderheiten der Vorweihnachtszeit“ spricht. 
(BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 
BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das 
„Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf 
das Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann 
im Vergleich zum alltäglichen“ Erwerbsinteressen 
der Konsumenten auf  
 das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten 
der Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher 
Rhythmus bzw. enges, periodisch wiederkehrendes 
Zeitfenster),  
 seiner produktmäßigen Orientierung auf 
vorwiegend werthaltige/höherwertige Güter

4 
 
(Schmuck, Uhren, Unterhaltungselektronik, Möbel 
etc.)  
 und dem regelmäßig eher familiär konzipierten 
Einkaufsmodus  
verwiesen werden.  
 
Gemäß einer Studie des Bundesverbandes 
Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. 
stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5 
% eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim 
Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: 
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schau steller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 
35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund 
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Diese Werte 
korrespondieren auch weitestgehend mit 
Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von 
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 
2015. Für Einkäufe oder gar spezifische 
Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 
37,4 % der rund 1.000 befragten Personen die 
Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man 
beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für 
allgemeine Einkäufe sowie 15,9 % für spezifische 
Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt 
zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten 
Besucher und Tourist en? Ergebnisse einer 
bundesweiten Befragung im Dezember 2015 – 
Kurzfassung; Gesellschaft für Markt - und 
Absatzforschung und MK Illumination GmbH, 
Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der 
Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten 
stehen Aspekte w ie „Treffpunkt und Vergnügen“ 
ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und 
Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen „geselligen 
Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die 
Frage, warum Besuche/Reisen zu 
Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten 
kumuliert 60,5 %  der Befragten die Gesichtspunkte 
„schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und 
„Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen 
Tradition und Inszenierung – Was erwarten 
Besucher und Touristen, Ergebnisse einer 
bundesweiten Befragung im Dezember 2015, 
Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu 
Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 
2016, Chart Nr. 22). Diese Werte weichen von 
„normalen“ bzw. „alltäglichen“ Verhaltensmustern 
der Verbraucher ab, wie Studien bzw. 
Untersuchungen belegen. Auf die F rage, aus 
welchem primären Grund die Verbraucher eine 
Innenstadt aufsuchen, gaben im Rahmen der Studie

5 
 
„Vitale Innenstädte“ 2014 des Instituts für 
Handelsforschung an der Universität zu Köln an 
einem Donnerstag im September (n=16.653) rund 
53 % an, zum Einkaufen in die 
sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten 
Personen. Insofern kann das alltägliche 
Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem 
(Shopping)Verhalten anlässlich von 
Weihnachtsmärkten verglichen werden.  
Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich, 
wenn die Personenanzahl beim Einkaufen mit 
denen anlässlich des Besuches eines 
Weihnachtsmarktes verglichen wird.  
Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im 
Allgemeinen nicht allein, sondern in Begleitung. In 
der Regel kommen mehr als zwei Drittel aller 
Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder in 
Begleitung von Familienangehörigen, 
Lebenspartnern und Freunden/Bekannten. 
Lediglich durchschnittlich 10 % der Besucher sind 
alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung 
zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas 
Wieland: Göttinger Weihnachtsmarkt 2008 – 
Attraktivität, Einzugsgebiet, soziodemographisches 
Profil und aktionsräumliches Verhalten der 
Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im 
Dezember 2008. Geographisches Institut der 
Universität Göttingen, Abteilung Humangeographie. 
S. 13f.; Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008 
Leipzig. Endbericht. S.19f. ). Diese Werte stehen im 
deutlichen Kontrast zu den Ergebnissen diverser 
Befragungen/Studien an anderen Wochentagen. Im 
Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des 
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu 
Köln, wurde für einen Donnerstag im September 
2014 ermittelt, dass 56 % aller befragten Besucher 
(n= 16.653) alleine zum Einkaufen in die 
Innenstädte kommen. Für einen Samstag im 
September 2014 ermittelt die Studie (Befragte 
Personen n = 16.574) einen Anteil der Menschen, 
die alleine zum Einkaufen unterwegs sind, von rund 
40 %. Noch höhere Anteile des „Single-Shoppings“ 
liefern die Ergebnisse der bundesweiten 
„Untersuchung Kundenverkehr“ des 
Handelsverbandes BAG aus Oktober 2008. Bei 
rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen 
Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage 
folgende Anteile von „Single-Shoppern“: 
Donnerstag = 63,6 % , Freitag = 62,1 % sowie 
Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die 
Personenanzahl als ein taugliches 
Abgrenzungskriterium des weihnachtlichen 
(Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen 
Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw. 
muss.

6 
 
Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit 
dem Thema Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext 
hat auch eine Entscheidung des 
Bundesverwaltungsgerichts, die die Position der 
Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich 
gestärkt hat (BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009). 
Demnach trägt ein Weihnachtsmarkt mit 
kulturellem, sozialem und traditionsbildendem 
Charakter zur Wahrnehmung der Angelegenheiten 
der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG 
erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit 
dem umschriebenen Charakter wirtschaftliche 
Belange grundsätzlich und eindeutig zurücktreten. 
Eine reine oder auch überwiegende Betrachtung 
von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen 
Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des 
BVerwG das Vorliegen sozialer, kultureller und 
traditioneller, gemeinschaftsbezogener 
Gemeinwohlbelange, des örtlichen 
Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern, 
der Wahrung von Tradition und religiöser, 
historischer ortsbezogener Gebräuche. Eine 
Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten 
Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im 
Zusammenhang mit der Veranstaltung eines 
Weihnachtsmarktes verkennt den Begriff der 
Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises. 
Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die 
Bedeutung der Weihnachtsmärkte als anerkanntes 
Kulturgut und wichtigem kommunikativen Treffpunkt 
für Jung und Alt, für Besucher aus nah und fern dar 
(Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009).  
Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von 
traditionellen und traditionsbildenden Volksfesten 
und Weihnachtsmärkten den Charakter der 
Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, Urteil 
vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988, 
245). Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung 
von Altennachmittagen, das Auftreten von 
Musikkapellen und das Bestehen von 
Kindernachmittagen spielen bei derartigen 
Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl. 
BayVGH, a.a.O. S. 246). Es ist auch seit Langem 
anerkannt, dass für einen traditionsbildenden und 
traditionellen Weihnachtsmarkt das 
Besucherinteresse, vertraute und beliebte 
Darbietungen aus früheren Veranstaltungen wieder 
zu finden und den Kontakt mit den Bürgern 
untereinander sicherzustellen, eine wesentliche 
Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 - 
22.B 1297/79 - GewArch 1980, 299).

7 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den 
Hauptgrund für 
Besucher/Besucherinnen die 
Veranstaltung zu besuchen oder 
steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, 
dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 
2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen 
Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist 
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- 
oder Shoppinginteresse hierbei nicht im 
Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung 
 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
 
      
 
Besteht ein unmittelbar räumlicher 
und zeitlicher Bezug zur 
Anlassveranstaltung und den zur 
Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist 
regelmäßig insbesondere dann auszugehen, 
wenn die örtliche Veranstaltung in den 
Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen 
sind, stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die 
örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht 
notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend 
stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und 
Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes 
Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine 
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der 
Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 
Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, 
Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und 
Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, 
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. 
Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen 
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. 
Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die 
Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt 
sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, 
wird nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr 
Besucher als die der 
Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der 
Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des 
VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der 
Verwaltung; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

8 
 
Besucher wegen 
Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
In den letzten Jahren zog der Kölner 
Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio. 
Besucher an (http://www.ksta.de/1651080; 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2474
40/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-
groessten-weihnachtsmaerkten-nach-
besuchern/). 
 
Trotz der großen und in den vergangenen Jahren 
stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner 
Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung 
aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage 
im Rahmen der Prognose für 2021 gehen wir 
aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir 
schätzen, dass rund 250.000 Besucher weniger 
kommen. Die 3,75 Mio. von uns prognostizierten 
Besucher werden auf die gesamte Dauer der 
Weihnachtsmärkte, 32 Tage verteilt. Somit würden- 
idealtypisch- knapp 118.000Besucher am Sonntag 
(19.Dezember 2021) zu erwarten sein. Aufgrund 
der Erfahrung aus den vergangenen Jahren zählt 
das dritte Adventswochenende allgemein jedoch 
eindeutig als der frequenzstärkste Besuchertag der 
Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache 
gehen wir an diesem Sontag – in einem 
konservativen Ansatz- von höheren 
Besucheranteilen von 5-10 Prozent aus, was 
absolut dann etwa 123.000 bis 129.000 Menschen 
am Sonntag „ausmachen“ würde. 
 
Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die 
Ergebnisse einer Zählung/Befragung anlässlich der 
Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-
Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln 
realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen 
dieser Zählung /Befragung konnten 104.520 
Personen am 8. Oktober 2017 in der Zeit zwischen 
13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da der 
Weihnachtsmarkt augenscheinlich und 
grundsätzlich viel breitere Bevölkerungsschichten 
anspricht als die ANUGA, scheint die 
prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne 
von rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel 
und nachvollziehbar. 
 
Überregional bekannte und bedeutende 
Weihnachtsmärkte, wie die Kölner 
Weihnachtsmärkte weisen dabei weit 
überdurchschnittliche Besucherraten bei 
Einzugsgebieten über 50km auf: teilweise über 50% 
der Besucher reisen aus weiter entfernten 
Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von 
Tagesreisen mit dem Ziel des 
Weihnachtsmarktbesuches spricht.

9 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen 
Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland 
beträgt 2%. Weihnachtsmärkte in grenznahen 
Gebieten und Weihnachtsmärkte mit überregionaler 
Ausstrahlung zeichnen sich durchüber dem 
Durchschnitt liegenden Anteilen von ausländischen 
Besucher  aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als 
Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher 
Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6) 
 
Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung 
vom 8.Oktober 2017, wonach rund 8% der 
auswärtigen Besucher am Sonntag aus dem 
Ausland stammen und überwiegend Touristen sind, 
läßt sich für den 19.Dezember 2021 ein noch 
höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten. 
Für diese Gruppen steht der verkaufsoffene 
Sonntag besonders mit dem Besuchsmotiv 
„Stadtbesichtigung“ in Verbindung. 
 
 
a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten 
Studie des Bundesverbandes Deutscher 
Schausteller und Marktkaufleute e.V. rechnen wir in 
einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf den 
Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen 
Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit 
nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, 
die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen 
nutzen würden.  
 
b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte, 
bundesweite Befragung von 
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 
2015 durch die Gesellschaft für Markt- und 
Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination 
GmbH als Ausgangsbasis an und geht man von 
145.900 bis 152.800 Besuchern für die Kölner 
Weihnachtsmärkte am 13. Dezember 2020 aus, so 
würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150 
Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner 
Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den 
Weihnachtsmarkt besuchen.  
 
c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch 
im Abgleich mit den Daten der Zählung/Befragung 
anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und 
Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 
2017 in Köln realistisch bzw. angemessen. 
Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der Besucher 
am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des 
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt 
gekommen.  
 
Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich 
höheren Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung

10 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
Verkaufsfläche: 
auszugehen ist, ist die prognostizierte 
Besuchermenge in einer Spanne von rund 51.100 
bis ca. 57.150 Menschen plausibel und 
nachvollziehbar.  
 
In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach 
für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die 
entsprechende Anlassveranstaltung ohne die 
Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss 
als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, 
überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder 
dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten 
vor, die deutlich andere (abweichende) 
Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das 
Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen 
können.  
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf 
hinzuweisen, dass eine schematische 
Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden 
Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den 
geöffneten Geschäften zur Beurteilung der 
prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung 
allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat 
zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 
4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 
537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 
2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass 
es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen 
Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr 
auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen 
Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist 
im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es 
handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest 
mit zahlreichen Elementen, das sich vom 
alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben 
abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen 
Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, 
Kinderkarussells und vielfältigen, anderen 
Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) 
Bild der Kölner Innenstadt positiv verändert und ein 
anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt. 
 
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes 
für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach 
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann 
angenommen, wenn die Verkaufsfläche der 
Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich 
größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. 
Um wieviel größer die Verkaufsfläche der 
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine 
grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch 
keine allgemeinen Näherungswerte.  
Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in 
der Kölner Innenstadt eine Fläche von rund 18.500 
Quadratmetern ein. Zusätzlich müssen den Märkten 
die sie verbindenden bzw. zu-/abführenden

11 
 
Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden. 
Folgende Straßen sind diesbezüglich von 
Relevanz: An St. Agatha, Apostelstrasse, 
Brückenstrasse, Cäcilienstrasse, Deutzer Brücke, 
Große Sandkaul, Hahnenstrasse, Hohenzollernring, 
Komödienstrasse, Ludwigstrasse, Minoritenstrasse, 
Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord-Südfahrt, 
Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straße um 
Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse, 
Zeughausstrasse,  
Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen 
Kontext zu den Weihnachtsmärkten. Sie dienen 
gleichermaßen der Erreichbarkeit bzw. 
Zugänglichkeit von Ausstellern/Marktanbietern und 
Besuchern/Kunden. Sie nehmen nach unseren 
Berechnungen gemeinsam eine Fläche von etwa 
224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die 
Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850 
Quadratmeter. Damit wäre die Gesamtfläche des 
Weihnachtsmarktes noch immer deutlich kleiner als 
die Fläche der Geschäfte. 
 
Dem steht eine theoretisch maximale 
Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von 
rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach 
COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. 
Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke 
zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der 
Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch 
geöffnet haben können.  
Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt 
werden:  
1. Anhand verschiedener, bundesweiter 
Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener 
Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, 
dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen 
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung 
befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran 
beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der 
Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im 
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler 
nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft 
erteilte der Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr 
Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des 
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes 
Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist 
bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer 
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In 
Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für 
die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir 
für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am 
16.12. 2018 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von 
lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese 
Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen

12 
 
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete 
Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.  
2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem 
auch insofern, als dass sich die ermittelte 
Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels 
in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei 
einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) 
Betrachtung würde das Verhältnis zur 
Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus 
städtebaulichen Gründen gewollte 
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-
Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht 
werden.  
 
Gesamtfazit: 
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch 
im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle 
relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit 
einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von 
Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner 
Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend 
und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich 
als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen 
und veranstaltet. 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, 
Veranstaltungsfläche und 
Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt 
Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung 
nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit 
über Charakter, Größe und Zuschnitt der 
Veranstaltung verschafft (auch hier VG 
Düsseldorf) 
COMFORT Städtereport Köln 2016 
 
Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag 
08.10.2017 
 
Vitale Innenstädte 2014 Köln 
 
Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn 
 
Die nachfolgend genannten 
Sachgründe wurden im Rahmen der 
Novellierung des LÖG geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden 
bis dahin ausschließlich aufgrund 
von Veranstaltungen von den zur 
Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften 
genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der 
Verwaltung ist nicht beabsichtigt 
und vom Rat in Richtung 
Verwaltung 
(politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht 
aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe 
können allerdings kumulativ 
vorliegen und der Verwaltung dazu 
dienen, dem Rat das öffentliche

13 
 
Interesse über den Anlassbezug/-
zusammenhang hinaus zu 
begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengem
einschaften gefordert, diese 
Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und 
überprüfbare Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept liegt hier 
zum Download bereit. Es wird 
gefordert, dass die Kommune auf 
der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der 
genannten Sachgründe verfolgt. 
Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  
Sonntagsöffnungen noch nicht als 
Mittel, um das öffentliche Interesse 
in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die 
nachfolgend genannten Sachgründe 
können daher derzeit nicht mit dem 
aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung eines 
vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum 
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der 
stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. 
Dem soll durch begrenzte Freigabe von 
Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei 
auf den Beschluss des OVG Münster vom 
27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier 
nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem 
Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären 
Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum 
Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet 
ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und 
Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der 
Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert 
ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende 
und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche 
Interessen vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die 
nachprüfbar ausführen, dass der stationäre 
Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt 
bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)

14 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche 
(Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und 
ältere Teile der Bevölkerung; 
Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich 
geschützte Versorgungsinteresse der 
Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen 
und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, 
da ihnen eine herausragende Bedeutung für den 
Bestand und die Entwicklung der Städte und 
Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur 
Stadtteilzentren, die im überörtlichen 
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle 
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung 
der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- 
oder Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer 
drohenden Verödung der Innenstädte mit 
negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse 
der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung 
der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen 
bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der 
Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der 
Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.

15 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche 
Sichtbarkeit der jeweiligen 
Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, 
insbesondere für den Tourismus 
und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie 
Standort von kulturellen und 
sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und 
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden 
und sich entsprechend selbst darstellen zu 
können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht 
des Landesgesetzgebers ebenfalls einen 
gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt 
auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da 
diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und 
Unternehmen anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit 
vielen Jahren unumstritten und spiegelt sich in den 
Statistiken und Umfragen wider. Einen hohe Anteil 
haben dabei die nationalen und internationalen 
Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug oder 
Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse 
reisen jedes Adventswochenende an und ein 
großer Anteil an Gästen aus dem Umland nehmen 
Köln mit seiner schönen weihnachtlichen 
Atmosphäre wahr.  
 
Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner 
Innenstadt stellten in der Besucherbefragung am 
8.10.2017 die Befragten das „Bummeln“, das 
„Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ als 
Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten 
Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese 
Aussagen unterstreichen einmal mehr die 
Beweggründe für einen Köln- Besuch. Dabei spielt 
gerade die vorweihnachtliche Atmosphäre eine 
große Rolle, um den Aufenthalt in der 
emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie 
möglich werden zu lassen. Neuere Erkenntnisse 
setzen das „Erlebnisshopping“ als Pendant zum 
Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit forciert 
werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen, 
Geschenke einzukaufen, das vielfältige 
Gastronomieangebot zu nutzen und den Aufenthalt 
mit einem Museums oder Musicalbesuch zu 
kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen 
fussläufig gut möglich. 
 
In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es 
außerdem wichtig, sich von umliegenden 
Kommunen „abzuheben“ und die 
Alleinstellungsmerkmale der Stadt 
herauszustellen. Diesem Anspruch wird Köln in 
der Adventszeit mehr als gerecht und dieser 
Status Quo sollte in den nächsten Jahren nicht 
nur beibehalten, sondern auch weiter forciert 
werden. Diese Entwicklungen werden nicht nur 
den Anforderungen an den Tourismusstandort, 
sondern auch einem attraktiven Wohn- und 
Arbeitsstandort gerecht.

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt
Weihnachtsmärkte:
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt

Anlage 9 Stellungnahme ver.di_geschwärzt1

11417 Zeichen

Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
 
    
 
*Festnetzpreis 14 ct/min, 
Mobilfunkpreise maximal 
42 ct/min  
 
IBAN DE36500500000082001405 
BIC-Code HELADEFFXXX 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung und 
Gewerbeangelegenheiten 
 
WillyBrandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
 
 
Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zu den 
verkaufsoffenen Sonntagen auf dem Gebiet der Stadt 
Köln für das IV Quartal 2021 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrter ,  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
zu Ihrem Antrag die  Sonntagsöffnungen von Verkaufsstätten am 07.11.2021 in 
Braunsfeld (Martinstag), am 07.11.2021 in Rodenkirchen (Kunstmeile) am 
24.10.2021 in Sülz-Klettenberg (Kunst im Carrèe) und am 19.12.21 in der 
Innenstadt (Weihnachtsmarkt) zuzulassen, nehmen wir wie folgt Stellung:  
 
Die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten des 
Einzelhandels Sonntagsarbeit, sie können an diesen Sonntagen nichts mit ihren 
Freunden und Familien unternehmen, nicht am kulturellen und politischen Leben 
teilnehmen. Deswegen werden verkaufsoffene Sonntage von uns aus 
grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt. 
Umgekehrt hat das Interesse der Verkaufsstelleninhaber an einer Öffnung der 
Geschäfte grds. ein geringeres Gewicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu 
ausgeführt:  
 
„Weder das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber, die von der 
Anziehungskraft der Veranstaltung profitieren, noch das Shopping-Interesse 
potenzieller Kunden kommen als Sachgründe einer Sonntagsöffnung in Betracht 
(vgl. oben Rn. 15). Dem Versorgungsinteresse kommt angesichts der völligen 
Freigabe werktäglicher Öffnungszeiten (§ 3 Abs. 1 LadÖG BW) und der 
weitreichenden Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung, die nach §§ 4 bis 6 
und 7 bis 9 LadÖG BW für dort näher bezeichnete Verkaufsstellen, Orte und 
Warengruppen gelten, kein nennenswertes Gewicht mehr zu. Das gilt erst recht, 
wenn bereits die Anlassveranstaltung dem Warenverkauf und der Bedarfsdeckung 
dient. Veranstaltungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 LadÖG BW können daher nur 
Ladenöffnungen von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter 
des betreffenden Sonntags rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 
- 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 <100>). Dazu muss die öffentliche 
Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung größer sein 
als die der Ladenöffnung und der dadurch ausgelösten 
Datum 13.08.2021  
Ihre Zeichen   
Unsere Zeichen  0445/BGF/bm 
   
 
ver.di  • Hans-Böckler-Platz 9 • 50672 Köln 
Hans-Böckler-Platz 9 
50672 Köln 
  
 
Telefon: 0221 / 48 55 80  
Durchwahl:   
Telefax:   
PC-Fax: *  
Mobil:

2 
 
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
werktäglichen Geschäftigkeit, sodass die 
Ladenöffnung als bloßer Annex der Veranstaltung 
erscheint (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 
- 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 23 f. 
und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - 
BVerwGE 164, 64 Rn. 19) und zugleich als anlassbedingte Ausnahme vom 
Sonntagsschutz erkennbar wird“, BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19 –, 
BVerwGE 168, 338-356, Rn. 21. 
 
Diese Anforderungen sind vom OVG NW wie folgt konkretisiert worden: 
„Bei Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen nach § 6 
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW muss nach höchstrichterlicher Rechtsprechung 
gewährleistet sein, dass die Veranstaltung ‒ und nicht die Ladenöffnung ‒ das 
öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt. Um das verfassungsrechtlich 
geforderte Regel-Ausnahme-Verhältnis zu wahren, muss die im Zusammenhang mit 
der Ladenöffnung stehende Veranstaltung selbst einen beträchtlichen Besucherstrom 
auslösen. Ferner müssen Sonntagsöffnungen wegen einer Veranstaltung in der Regel 
auf deren räumliches Umfeld beschränkt werden, nämlich auf den Bereich, der von 
der Ausstrahlungswirkung der jeweiligen Veranstaltung erfasst wird und in dem die 
Veranstaltung das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt. Die prägende 
Wirkung muss dabei von der Veranstaltung selbst ausgehen. Die damit verbundene 
Ladenöffnung entfaltet nur dann eine lediglich geringe prägende Wirkung, wenn sie 
nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung 
erscheint. 
Das kann für den Fall angenommen werden, dass die Ladenöffnung innerhalb der 
zeitlichen Grenzen der Veranstaltung ‒ also während eines gleichen oder innerhalb 
dieser Grenzen gelegenen kürzeren Zeitraums ‒ stattfindet und sich räumlich auf das 
unmittelbare Umfeld der Veranstaltung beschränkt. Von einem Annexcharakter kann 
nur die Rede sein, wenn die für die Prägekraft entscheidende öffentliche Wirkung 
der Veranstaltung größer ist als die der Ladenöffnung. Die öffentliche Wirkung 
hängt wiederum maßgeblich von der jeweiligen Anziehungskraft ab. Die jeweils 
angezogenen Besucherströme bestimmen den Umfang und die öffentliche 
Wahrnehmbarkeit der Veranstaltung einerseits und der durch die Ladenöffnung 
ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit andererseits. Daher lässt sich der 
Annexcharakter einer Ladenöffnung kaum anders als durch einen 
prognostischen Besucherzahlenvergleich beurteilen.  
 
Erforderlich ist dabei, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die 
Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten 
Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von 
der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde größer sein als die Zahl 
derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag ‒ ohne die 
Veranstaltung ‒ kämen“. 
(Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. 
Oktober 2020 – 4 B 1514/20.NE –, Rn. 16, juris) 
In Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG NW, wonach die prägende 
Wirkung einer Veranstaltung auch durch andere Kriterien begründet werden könne, 
als durch den Vergleich der Besucherzahlen führt das BVerwG aus: 
„Die öffentliche Wirkung hängt wiederum maßgeblich von der jeweiligen 
Anziehungskraft ab. Die jeweils angezogenen Besucherströme bestimmen den 
Umfang und die öffentliche Wahrnehmbarkeit der Veranstaltung einerseits und der 
durch die Ladenöffnung ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit andererseits.

3 
 
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
Daher lässt sich der Annexcharakter einer 
Ladenöffnung kaum anders als durch einen 
prognostischen Besucherzahlenvergleich beurteilen 
(VGH München, Urteil vom 24. Mai 2017 - 22 N 
17.527 - juris LS 3 und Rn. 57;  
(…) 
Erforderlich ist nur, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die 
Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten 
Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von 
der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde größer sein als die Zahl 
derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag - ohne die 
Veranstaltung - kämen (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - 
BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 25 sowie vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - 
BVerwGE 164, 64 Rn. 21 ff.). 
Der Kritik am prognostischen Besucherzahlenvergleich ist zuzugeben, dass die 
öffentliche Wirkung einer Veranstaltung nicht ausschließlich nach ihrer 
Anziehungskraft auf Besucher zu bestimmen ist. Andere Kriterien wie ihre äußere 
Gestaltung, etwa in Form von Ausstattung, Dekoration und Darbietungen, erlauben 
jedoch keine vergleichbar transparente, objektivierbare Beurteilung. Soweit sie als 
Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Anziehungskraft der Veranstaltung in 
Betracht kommen, fließen sie ohnedies bereits in den prognostischen 
Besucherzahlenvergleich mit ein. Die Rationalität und Transparenz dieses Vergleichs 
trägt zur Rechtssicherheit bei und gewährleistet, dass die verfassungsrechtlichen 
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Sonntagsöffnung eingehalten werden. 
BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 3/19 –, BVerwGE 168, 356-368, Rn. 23 – 
24. 
Maßgeblich ist also der Vergleich der Besucherzahlen. 
 
Diesen Anforderungen werden die Anträge nicht gerecht.  
 
Im Hinblick auf die Öffnung der Verkaufsstätten in den Stadtteilen wird zwar zur 
Abschätzung des Käuferinteresses auf Passantenfrequenzerhebungen abgestellt. Die 
Abschätzung der Zahl der allein wegen der Veranstaltung angezogenen Personen ist 
jedoch frei gegriffen und ohne jeden konkreten Anhaltspunkt. 
Demgegenüber wird bei der Abschätzung des Käuferinteresses für die in der 
Adventszeit in der Innenstadt von Köln im Zusammenhang mit dem 
Weihnachtsmarkt vorgesehene Sonntagsöffnung auf die Heranziehung von 
Passantenfrequenzen verzichtet. Die Prognose ist grob fehlerhaft. Abgeschätzt wird 
allein, welcher Anteil der Besucher des Weihnachtsmarkts die Geschäfte der Kölner 
Innenstadt aufsuchen will. Dass dieser Personenkreis immer nur einen gewissen 
Anteil der Besucher des Weihnachtsmarkts ausmacht und hinter der Gesamtzahl der 
Weihnachtsmarktbesucher zurückbleibt ist naheliegend. Die Öffnung der 
Verkaufsstätten zieht aber auch Kunden an, die den Weihnachtsmarkt nicht 
besuchen. Um die Zahl der Kunden abzuschätzen wäre es naheliegend gewesen, 
gleichfalls auf die Passantenfrequenzen abzustellen, die etwa von dem Unternehmen 
hystreet erhoben werden und frei verfügbar sind. Beim – vergleichbaren - 
verkaufsoffenen Sonntag am 15.12.2019 wurden etwa in der Hohen Straße 71 976 
Passanten gezählt und in der Schildergasse 95 469 Passanten, eine Zahl die deutlich 
über der sonntäglichen Durchschnittszahl von 11 047 Passanten liegt, die die 
Schildergasse Sonntags aus anderen etwa touristischen Gründen aufsuchen. Allein 
die Zahl der Einkäufer in der Schildergasse übersteigt die angenommene Zahl der 
Besucher der Weihnachtsmärkte deutlich.

4 
 
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
Damit ist eine prägende Wirkung des 
Weihnachtsmarktes auf das Geschehen in der 
Innenstadt von Köln nicht erkennbar. 
Auf die Auswirkungen der Corona Pandemie für 
den Einzelhandel kann eine Öffnung von 
Verkaufsstellen in Köln nicht gestützt werden. Die Erwägung dem stationären 
Einzelhandel als Ausgleich der Einbußen durch die Corona-Pandemie auch an 
Sonntagen zusätzliche Einnahmemöglichkeiten zu eröffnen ist mit der grundsätzlich 
zu wahrenden Arbeitsruhe an den betroffenen Sonntagen nicht vereinbar. 
„Die landes- und bundesweit eingetretenen wirtschaftlichen Auswirkungen der 
Corona-Pandemie, so gravierend sie für viele Unternehmer des stationären 
Einzelhandels sind, rechtfertigen es auch angesichts des weiten Umfangs, in dem der 
Landesgesetzgeber gerade der Berufsausübungsfreiheit der Verkaufsstelleninhaber 
wie auch der allgemeinen Handlungsfreiheit potentieller Kunden mit werktäglich 
vollständig freigegebenen Öffnungszeiten und zahlreichen Ausnahmeregelungen 
Rechnung getragen hat, nicht, ohne Weiteres vier beliebigen Sonntagen ab 13.00 
Uhr praktisch werktägliches Gepräge mit allen damit verbundenen 
Begleiterscheinungen zu geben.“ 
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03. 
September 2020 – 4 B 1253/20.NE –, Rn. 33 - 35, juris. 
 
Sollte der Rat gleichwohl die ordnungsbehördliche Verordnung beschließen, teilen 
Sie uns bitte das Datum der Bekanntgabe mit. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
ver.di Bezirk Köln-Bobb-Leverkusen

Anlage 8 Handelsverband_geschwärzt1

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/74 /23 /68 □ /96 /9 /5 /70 /3 /4 /6 /23 /12 /13 /5 /3 □ /95 /9 /16 /81 /5 /3 □ □
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/1 /2 /3 /4 /5 /6 /7 /8 /5 /9 /10 /2 /3 /4 □ /77 /75 /9 /4 /9 /13 /5 /23 /3 /14 /94/5 /7 /68 /73 /2 /6 /5 /3 □
/11 /2 /12 /13 /5 /3 /14 /15 /16 /9 /5 /3 /14 /17 /18 /6 /3 □ /5 /79 /89 /79 □
/14 □ /95 /5 /7 /12 /13 /83 /73 /68 /7 /7 /68 /5 /6 /6 /5 □ /17 /18 /6 /3 □ /14 □
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/17 /18 /6 /3 /71 □ /24 /98 /79 /27 /99 /79 /78 /27 /78 /24 □
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/100 /70 /73 □ /27 /78 /78 /24 /14 /78 /27 /99 /27 /25 /14 /98 /98 □
/88 /75 /5 /9 /67 /79 /13 /2 /69 /5 /6 /101/5 /13 /4 /8 /79 /4 /5 □
/102 /35 /40 /56 /32 /65 /38 /53 /32 /33 /49 /35 /40 /56 □ □
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/33 /56 /33 /64 /32 /62 /40 /103 /104/32 /38 /42 /37 /35 /65 /32 /40 □
/105 /35 /63 /64 /32 /40 □ /103 □ /59 /106 /33 /32 /40 □ /103 □ /107 /108 /65 /40 □
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/109 /32 /38
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/11 /3 □ /20 /21 /7 /22 /23 /9 /12 /13 /5 /3 □ /24 /25 □ □
/26 /27 /28 /29 /28 □ /17 /18 /6 /3 □
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/91 /5 /6 /79 /111 □ /27 /78 /78 /24 □ /78 /27 □ /99 /27 □ /25 /27 □
/96 /2 /112 /111 □ /27 /78 /78 /24 □ /78 /27 □ /99 /27 □ /25 /25 /27 □
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/109 /32 /38 /63 /64 /110 /37 /42 /38 /38 /42 /32 /65 /65 /32 □ /105 /35 /63 /64 /32 /40 □ □
/91 /13 /5 /2 /68 /5 /9 /7 /68 /9 /2 /81 /5 □ /28 /26 □
/26 /78 /27 /28 /78 □ /11 /2 /12 /13 /5 /3 □
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/91 /5 /6 /79 /111 □ /27 /78 /25 /24 □ /93 /98 □ /28 /99 /99 □ /93 /28 /14 /27 □
/96 /2 /112 /111 □ /27 /78 /25 /24 □ /78 /93 □ /93 /27 /28 □
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/34 /39 /40 /42 /35 /34 /42 /113/32 /64 /56 /53 /47 /56 /32 □
/82 /82 /82 /79 /5 /13 /4 /8 /79 /4 /5 □
□
/89 /75 /9 /7 /23 /68 /72 /5 /3 /4 /5 /9 □
/95 /5 /9 /4 /14 /17 /70 /9 /68 □ /66 /12 /13 /82 /23 /5 /9 /5 /3 □
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/95 /5 /7 /12 /13 /83 /73 /68 /7 /73 /16 /13 /9 /5 /9 □
/15 /23 /85 /6 /79 /14 /89 /82 /79 □ /97 /18 /9 /67 □ /1 /2 /69 /5 /6 □
□
/89 /5 /9 /5 /23 /3 /7 /9 /5 /67 /23 /7 /68 /5 /9 □ /11 /95 □ /17 /18 /6 /3 □ □
/89 /100 □ /26 /25 /99 /28 □
□
/95 /5 /9 /23 /12 /13 /68 /7 /7 /68 /2 /3 /4 □ /17 /18 /6 /3 □
□
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/11/3
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/66 /68 /2
/4 /68 □ /17 /18 /6 /3 □ /115 □ /15 /23 /5 □ /76 /10 /5 /9 /10 /16 /9 /67 /5 /9 /69 /5 /23 /7 /68 /5 /9 /23 /3 □
/11 /69 /68 □ /73 /16 /9 □ /18 /73 /73 /5 /3 /68 /6 /23 /12 /13 /5 □ /76 /9 /4 /3 /70 /3 /67 □
/95 /5 /82 /5 /9 /10 /5 /2 /10 /68 /5 /23 /6 /70 /3 /67 □ /116 /98 /78 /24 /117 /24 /118 □
/94/23 /6 /6 /21 /14 /90 /9 /2 /3 /4 /68 /14 /86 /6 /2 /68 /72 □ /98 □
/26 /27 /28 /29 /93 □ /17 /18 /6 /3 □
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

35943 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
I-32-321-1 
Vorlagen-Nummer 
 2780/2021 
Freigabedatum 16.09.2021 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Zweite Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2021 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 
 
Begründung 
Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 16.09.2021 ist vor dem Hintergrund der verspäteten 
Antragstellung durch die Interessengemeinschaften der Stadtteile und mit Blick auf den Termin des 
ersten beantragten verkaufsoffenen Sonntag am 24.10.2021 zwingend erforderlich. 
 
Aufgrund der späten Antragstellung und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der zu beteili-
genden Institutionen nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG 
NRW) mit angemessener Anhörungsfrist, ist vor dem Hintergrund der sitzungsfreien Zeit eine Vorla-
geneinbringung unter der Gewährleistung der Sitzungsreihenfolgen nicht möglich. Eine fristgerechte 
Beteiligung der vorberatenden Ausschüsse Wirtschaftsausschuss und des Ausschusses Allgemeine 
Rechtsfragen /Vergabe und Internationales ist ebenfalls nicht möglich. 
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung 
der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund der von den Interessengemeinschaften der Stadttei-
le eingereichten Anträge, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten 
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 an ver-
schieden Tagen und Zeiten. 
 
 
 
Datum 
15.09.2021 
 Abstimmungsergebnis 
zugestimmt 
 Unterschrift 
gez. Hupke 
 Unterschrift 
Gez. Leitner

2 
 
Begründung 
In diesem Jahr, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Corona-Pandemie und den 
bundes- und landesweiten Lockerungen, beantragen einzelne Interessengemeinschaften in den Vee-
deln die Genehmigung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an bestimmten Tagen und Zeiten. 
 
In diesem Zusammenhang wird auf die Verwaltungsvorlage 2502/2021 verwiesen. 
 
Anträge der Interessengemeinschaften liegen nachfolgend vor, für: 
 
Stadtbezirk 1: 
 
1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 19.12.2021, Weihnachten in Köln;  
 
Der Antrag von Stadtmarketing Köln rechtfertigt nach Auffassung der Verwaltung die Genehmi-
gung der für den 19.12.2021 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weihnachtsmärk-
te. 
 
Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass die Weihnachtsmärkte und nicht die bean-
tragte Verkaufsstellenöffnung die für die Verdrängung des Sonn- und Feiertagsschutzes erforderli-
che Strahlwirkung einnimmt. 
 
Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner 
konservativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Besucherzahl 
eine Gesamtbesucherzahl zwischen 145.900 bis ca. 152.800 Menschen.  
Sicherlich werden die Weihnachtsmärkte während der Pandemie nicht die Besucherzahlen gene-
rieren, welche die Weihnachtsmärkte in den Vorjahren generieren konnten. Aber durch die Ein-
schränkungen in den Zeiten der Pandemie und der Tatsache, dass Weihnachtsmärkte in 2020 
nicht stattgefunden haben, werden den Fokus und die Strahlwirkung auf genau diese Märkte len-
ken. Die Verkaufsstellenöffnung wird hier eindeutig in den Hintergrund treten. 
 
Mit diesen Besucherzahlen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gelegenen Weih-
nachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den öffentlichen 
Charakter des Sonntages. 
 
Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern 
2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besuchern gegenüber, die 
allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Dies entspricht in absoluten Zahlen zwi-
schen 54.600 und 57.150 Besuchern. Diese Anzahl hat die Antragstellerin mit einer tatsächlichen 
Besucherzählung anlässlich der ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier nach-
vollziehbar auf eine prognostizierte Besuchermenge von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen, die 
nur zum Einkaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntag nach Köln kommen. Dabei wurde die 
in der Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berücksichtigt. 
 
Zu den Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher, als Besu-
cher, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. 
 
Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den 
Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den 
hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher. 
Neben der Gegenüberstellung der Besucherzahlen kommt es nach der Rechtsprechung auch noch 
auf den Gesamtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstaltung an. Bei den Weih-
nachtsmärkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um langjährige, traditionel-
le Feste mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen normalen Leben deutlich abheben. 
Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innenstadtweihnachtsmärkte regelmäßig 
ausgeschrieben werden und im Vergleich zur Vergangenheit einen qualitativ hochwertigen Charak-
ter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachtsmärkte mit ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung 
und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt nachhaltig und positiv beein-

3 
 
flusst und verändert. Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt einen ersichtlichen Besucher-
magneten dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt und eine auch im Verhältnis 
zur Einwohnerzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher anlockt. Auch diese 
spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Massenandrang auswärtiger Besucher 
gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Ausnahmecharakter der Ladenöffnung am 
beantragten Dezembersonntag bei. 
 
Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Unter Verweis auf den beigefügten Stadt-
plan legt der Antrag nachvollziehbar die ersichtliche Nähe der zentralen Kölner Weihnachtsmärkte 
zur Kölner Innenstadt dar.  
 
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17  für den 
Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen 
sind. Hier war allein aufgrund des hohen Besucheraufkommens des Leipziger Weihnachtsmarktes 
dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufsstellen prognostiziert worden. 
 
Die Verwaltung hält den Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW auch im Lichte der Ent-
scheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 für genehmigungsfähig.  
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weih-
nachtsmarktes bestätigt. Dabei geht es – wie das Verwaltungsgericht Köln davon aus, dass auch 
ohne exakte Darstellung von Besucherzahlen die Bedeutung des Weihnachtsmarktes offensicht-
lich ist  
 
Stadtbezirk 2: 
 
2. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V., 07.11.2021; 19. Rodenkirchener Kunstmeile;  
 
Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2021 zum 19ten Male statt. Sie stellt gerade für den 
Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden, kulturellen und insbesondere traditionellen 
Veranstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Veedels. Aus den Geschäften, Kir-
chen und Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden Geschäften und Seniorenzentren 
werden Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus werden Museen. 
Die Kunstmeile bringt den Bürgern in vielfältigster Art Kunst nahe. 
Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile 2021 wieder ein großes Kulturfest werden, 
das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besu-
cher, an einem Vernissage-Sonntag, die nach Rodenkirchen strömen, sondern auch die Zahl der 
teilnehmenden, professionellen Künstler, die ihre Werke präsentieren, steigt jedes Jahr: 2020 wur-
den an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung aus neun Nationen 
gezeigt – insgesamt waren 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt. 
Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und Ju-
gendkunstschule) mit.  
Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden 
und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 450 Jugendli-
che und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der Offenen-Schule-
Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie 
dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile 
gestalten, diese am Vernissage-Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke einer gro-
ßen Öffentlichkeit präsentieren können.  
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des Caritas Altenzentrums von Sankt 
Maternus vertreten. Mit den Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche Rahmenpro-
gramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 600 Kreative an der 
Kunstmeile beteiligt. 
 
Als Ausstellungsorte sind das Bezirksrathaus Rodenkirchen, die katholische Kirche St. Maternus, 
die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Maternus-Seniorenzentrum Köln-
Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentrum St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwoh-
nungen, Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den 
Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führun-

4 
 
gen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und Performances mit-
einander verbunden. Hinzu kommen als „unterirdische Ausstellungsräume“ noch die beiden Tief-
garagen „Maternusplatz“ und „Sommershof“, in denen Graffitis und junge Kunst präsentiert wer-
den. 
Den Besuchern werden 2021 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit 
denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternom-
men werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage im Sommershof den gan-
zen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben sowie 
zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren.  
Zusätzlich wird eine Kooperation mit dem Veedel Michaelshoven angestrebt. Die dort ansässige 
Diakonie hat jetzt neu eine Dame als Quartier-Managerin eingestellt, deren Bestreben es ist die 
gesamte Vielfalt der dort ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senioren, 
unbegleitete jugendliche Migranten) in die Abläufe von Rodenkirchen zu integrieren.   
 
Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vielfarbigen, rund 80 Seiten starken, Katalog (siehe 
oben), der in einer Auflage von 5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Sei-
te die teilnehmenden Künstler dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit dem 
Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten verein-
facht. 
 
Begleitend wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Vernissage „Tag des 
Kunsthandwerks und Designs“ als zentrale Veranstaltung auf dem Maternusplatz ausrichten. Hier-
bei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der Region. 
Terminlich findet dieser Tag mit dem traditionell stattfindenden Martinsmarkt statt. Dieser wird die-
ses Jahr speziell den Fokus auf Kunst richten. 
 
Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstkuratorin Alexa Jansen, wird die 
künstlerische Choreographie und das Matching zwischen Künstlern und Ausstellern organisieren. 
 
Daneben richtet die Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen für 
Schüler und ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit den o.a. Schulen 
organisiert. Hinzu kommen an diesem Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientier-
te Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Disziplin „Kettensägen-
Holzskulpturen“. 
 
Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die breite Bevölkerung prägt in eindeutiger 
Weise den Charakter dieses Tages in Rodenkirchen, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu 
nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch 
die vielen Besucher gezeigt, die auch ohne parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag ihren 
Weg in den Stadtteil alleine wegen der Kunst gefunden haben (https://www.koeln-
news.com/kunstmeile-rodenkirchen/27192; https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-
blatt/koelner-wochenspiegel/rodenkirchen/-musik-trifft-kunst--rund-400-kuenstler-beteiligen-sich-
an-der-kunstmeile-30025310?dmcid=sm_em)  
 
Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
 
3. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.; 05.12.2021; Rodenkirchener Weihnachtstage;  
 
Der von der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen gestellte Antrag wird wie folgt beschrieben: 
 
„Bisher fand zu dem Zeitpunkt der Winterzauber statt. Er hatte den Charakter eines Weihnachts-
marktes. Es drängten immer wieder Händler von saisonalen Produkten auf das Fest. Da diese 
Händler immer wieder Grund der Unzufriedenheit waren, entwickelten wir ein Konzept, bei dem 
ungewollter Kommerz weggelassen wird und das gemeinschaftliche Miteinander aller Bevölke-
rungsschichten in den Mittelpunkt gerückt wurde. Der alte Winterzauber war in Rodenkirchen eine 
Traditionsveranstaltung, die seit 2007 stattfand. Er findet seit vielen Jahren von Donnerstag-
Sonntag statt. Am Sonntag um 16.00 Uhr feiern Erwachsene und Kinder im Ort gemeinsam mit ei-
nem echten Nikolaus, der auf der Bühne mit den Menschen feiert, weihnachtliche Lieder singt und

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Geschenke verteilt.  
 
Die neue Ausrichtung der Rodenkirchener Weihnachtstage wird an dem zeitlichen Umfang fest 
halten. 
Des Weiteren werden unterhaltsame Bestandteile wie der Weihnachtsbaum und ein Eisstock-
schiessstand erhalten bleiben. Der Dorfcharakter wird durch die einheitlich gestalteten Weih-
nachtsmarktbuden erreicht. Im Jahr 2016 waren an den vier Tagen ca. 6.000 Besucher auf dem 
Weihnachtsmarkt, davon ca. 2.500 Besucher am Sonntag, belegt. 
 
Als Stände werden wir weggehen von kommerziellen Verkaufsständen hin zu Ständen an denen 
sich verschiedene gesellschaftliche Gruppen, wie Vereine, Abschlussklassen der Schulen und eh-
renamtliche Gruppen präsentieren können. 
Die alte Veranstaltung hat auch seit 2017 ohne verkaufsoffenen Sonntag eine Menge Leute aus 
den Nachbarveedeln nach Rodenkirchen gezogen, was die Bedeutung der Veranstaltung unter-
streicht. Die Besucher finden auf der Bühne zwischen Donnerstag bis Sonntag ein vielseitiges 
Bühnenprogramm, wie beispielsweise gemeinsames Singen von Weihnachtsliedern.  
 
Die Rodenkirchener Schulen oder Kindergärten treten mit musikalischen oder anderen Darbietun-
gen auf. Lokale Musikschulen, die Diakonie Michaelshoven und der „Köln-Bewegt e.V.“(Integrative 
Projekte) stellen regelmäßig  Programmpunkte für das vielfältige Bühnenprogramm.  
Wie auch stets in den letzten Jahren, hat auch bei den neuen Rodenkirchener Wintertagen die Ak-
tionsgemeinschaft e.V. mit vielen ehrenamtlich tätigen Vereinen im Stadtbezirk wieder Kooperatio-
nen zur Unterstützung der Veranstaltung geschlossen:  
 
So sind bei den Wintertagen 2021 wieder die Bürgervereinigung Rodenkirchen mit über 600 Mit-
gliedern, der TV Rodenkirchen mit seinen über 3.500 Mitgliedern mit Ständen vor Ort- ebenso sind 
das Gymnasium Rodenkirchen, die Katholische Grundschule Mainstraße, der evangelische Kin-
dergarten, die Music Academy Köln-Süd und die örtlichen Tanzschulen mit Ständen und zum Teil 
gemeinsamen Hütten, sowie besonders herausragend mit kostenlosen Programmbeiträgen als eh-
renamtliche Vereinsträger und -partner der Rodenkirchener Aktionsgemeinschaft e.V. dabei.  
 
Das Bühnenprogramm auf dem Maternusplatz findet mit Beteiligung der OGS Mainstraße und der 
Realschule Köln Godorf statt. Die Hütten und Stände am Weihnachtsmarkt finden unter regelmä-
ßiger Beteiligung gemeinnütziger Stände der Rotarier, Lions-Club und der Schnieke-Funken (sozi-
ale Integration hilfsbedürftiger Kinder in den Karneval) statt. Außerdem ist die Aktionsgemeinschaft 
Rodenkirchen e V. in den Tagen des Winterzaubers Annahmesteller der Weihnachtspäckchen der 
Kölner Tafel e.V. 
Regelmäßig betreiben die Abiturjahrgänge der Rodenkirchener Schulen Verkaufsstände von sai-
sonorientierten Produkten zur Finanzierung Ihrer Abiturabschlussfeierlichkeiten. Von vielen Stellen 
hörten wir, dass das Fehlen dieser Möglichkeiten im vergangenen Coronajahr zur Schieflage in 
den Feiermodalitäten führte. 
 
Weihnachtlicher Bezug und räumliche Ausdehnung werden zudem durch den „Rodenkirchener 
Krippenweg“ durch von Einzelhändlern bzw. Gewerbetreibenden zentral von der Aktionsgemein-
schaft Rodenkirchen zur Verfügung gestellte, ganz individuelle Krippen hervorgehoben. So ist der 
Rodenkirchener Winterzauber zusätzlich in den o.a. Straßen und Plätzen räumlich ausgedehnt.  
 
Hinzu kommen auf den Platz der Rheingalerie noch weitere gastronomische Buden, die den Ge-
danken der Wintertage dort thematisch und physisch aufgreifen.  
 
Ebenso gibt es im Sommershof weihnachtliche Veranstaltungsflächen mit Glühwein, Krippenver-
kauf und Gebäck. 
Hinzu kommt zusätzlich die Rodenkirchener Weihnachtsbeleuchtung über die gesamte Hauptstra-
ße vom nördlichen Ortseingang bis Ortsausgang an der Sürther Straße und auf der Maternusstra-
ße vom Rodenkirchener Bahnhof bis zum Sommershof gespannt als zusätzliche räumliche und 
thematische Klammer der Veranstaltung "Rodenkirchener Wintertage“. 
 
Aus Sicht der Verwaltung genügt der beschriebene Anlass, insbesondere vor dem Hintergrund der

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verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen der Vergangenheit, eben nicht den Anforderungen die 
erforderlich wären, den grundgesetzlichen Schutz der Sonn- und Feiertage zu verdrängen.  
 
Im Jahr 2018 hatte der Rat der Stadt Köln Sonntagsöffnungen für Weihnachtsmärkte in den Stadt-
teilen Sürth, Rodenkirchen und Lindenthal genehmigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die ge-
nehmigten Sonntagsöffnungen auf Klage der Gewerkschaft ver.di in allen Fällen als rechtswidrig 
festgestellt, so dass die Sonntagsöffnungen in der Folge aufgehoben werden mussten.  
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Verwaltungsgericht Köln die kleinen Veedels-
weihnachtsmärkte nicht als den Sonntag prägend angesehen hat, so dass eine Verkaufsstellenöff-
nung nur noch als Annex hierzu wirken würde.  
Daran ändert auch nichts, dass die Anlassbeschreibung der Interessengemeinschaft weg vom 
Weihnachtsmarkt hin zum sogenannten Winterzauber eine redaktionelle Anpassung erhalten hat. 
 
Aus den genannten Gründen ist das für den Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW aus 
Sicht der Verwaltung zu fordernde öffentliche Interesse im Zusammenhang mit örtlichen Festen mit 
prägender Wirkung nicht ausreichend belegt. Die Angabe weiterer Sachgründe (§ 6 Abs. 1 Satz 2 
Nr. 2-5 LÖG) genügt für sich alleine nicht, eine Freigabe zu rechtfertigen (s. Urteil Blaulichtmeile, 
OVG Münster v. 17.07.2019). 
 
Der Antrag ist daher nicht genehmigungsfähig.  
 
Stadtbezirk 3: 
 
4. Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V., Street Gallery 24.10.2021  
 
Die Street Gallery des Jahres 2021 ist in Umfang und Ausrichtung, Fläche und Besucherzahl 
gleich der Veranstaltungen der letzten Jahre.  
 
Im Jahr 2021 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 23. Mal die Street Gallery in Lindenthal.  
Für zwei Wochen (vom 24.10. bis 06.11.2021) werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener 
Straße zu kleinen Galerien und Museen.  
Begleitet werden die Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften am Tag der Eröff-
nung von einem großen Rahmenprogramm, das in den letzten beiden Jahren stark gewachsen ist 
und von den Menschen und Vereinen in Lindenthal mit großer Begeisterung angenommen wird.  
Am Tag der Eröffnung der Street Gallery am Sonntag, den 24.10.2021 werden neben den 
Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften folgende Veranstaltungen stattfinden:  
In Parkbuchten entlang der Dürener Straße sollen Künstler vor ihren Galerien Open-Air Ateliers er-
richten und direkt vor Ort zeigen, wie ihre Arbeiten entstehen. 
Auf den Bürgersteigen werden Performance-Künstler Vorstellungen geben.  
Zudem wird es wieder eine große Open-Air Ausstellung über Menschen und Vereine aus dem Ve-
edel auf dem Karl-Schwering-Platz geben. 
In diesem Jahr sollen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Menschen und Gruppierungen 
im Veedel in Bildern aufgezeigt werden. 
Es gibt wieder Musik, eine Mal-Aktion und den Speaker’s Corner auf dem Platz vor dem Café Hei-
nemann (Dürener Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und auf dem Rewe Parkplatz (Dürener Stra-
ße/Ecke Lindenthalgürtel). 
Zudem wird geprüft, den Lindenthaler Tierpark miteinzubeziehen. Dann könnte es auf rund 
2.000m² Parkfläche eine Open-Air Skulpturenausstellung geben. 
In der kath. Kirche St. Stephan ist ein Orgelkonzert geplant.  
Hervorzuheben ist, dass die Ausstellung der Kunstwerke in den Schaufenstern der Ladenlokale er-
folgt bzw. von außen durch die Schaufenster zu betrachten ist. Es handelt sich also im wahrsten 
Sinne des Wortes um eine „Street Gallery“. Dieser Effekt wird durch die Integration des Karl-
Schwering-Platzes, der Parkbuchten und des Eingangs zum Stadtwald noch verstärkt.  
Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek aufge-
nommen wurde.  
 
Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit ihm 
verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil

7 
 
steht an diesem Tage absolut im Vordergrund. 
 
Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
 
5. ISK Carrée e.V., 24.10.2021; 19. Kunstmeile „Kunst im Carrée“  
 
Die ISK Carrée e.V. stellt hier den Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 
24.10.2021 mit der nachfolgenden Begründung. 
 
Am Sonntag, den 24. Oktober 2021 wird die Kunst im Carrée mit einem Rahmenprogramm und 
der Vernissage im Caritaszentrum Köln-Sülz eröffnet. 
Das künstlerische Thema in diesem Jahr lautet: 
 
„Viva Colonia“ 
 
In diesem Jahr veranstaltet die ISK Carrée e. V. bereits zum 19. Mal die jährlich stattfindende 
Kunstmeile „Kunst im Carrée“ im Veedel Sülz-Klettenberg. 
Erstmalig führen wir in diesem Jahr die Veranstaltung über zwei Wochen (24.10. bis 06.11. 2021) 
durch. Für diese Zeit stellen die Künstlerinnen und Künstler in ca. 80 Geschäften und Einrichtun-
gen ihre Kunstobjekte aus.  
 
Die Vernissage zur Kunst im Carrée findet am 24. Oktober um 11 Uhr im Caritaszentrum auf der 
Zülpicher Straße statt und soll danach in den Geschäften im gesamten Bezirk des ISK Carrées mit 
den Hauptgeschäftsstraßen – Berrenrather-, Sülzburg- und Zülpicher Straße und vielen dazwi-
schenliegenden Seitenstraßen weitergeführt werden. Hierzu sind die ausstellenden Künstler in den 
Geschäften und es werden kleine Snacks und Getränke angeboten. Wenn die Wetterlage es zu-
lässt, sollen verschiedene Künstler ihre Werke in einer Open-Air-Veranstaltung direkt vor Ort zei-
gen. 
Bei gutem Wetter sollen auf den Bürgersteigen Musikgruppen spielen und Performance-Künstler 
Vorstellungen bieten. 
 
Die Kunstexpertin, Frau Brigitte Hellwig wird an dem Sonntag mehrere Führungen zu den Ausstel-
lungsorten durch das Carrée anbieten. Diese werden in den folgenden zwei Wochen an einigen 
Tagen wiederholt. 
 
Auf der Berrenrather Straße 182 wird es im Hinterhof bei „Hins und Kunzt“ einen Künstlermarkt 
geben. 
 
Eine Malaktion für Kinder wird vor der Apotheke am Questerhof, Berrenrather Straße 292 durchge-
führt. 
 
Zum diesjährigen Thema sind auch unsere beiden Vereine, IG Sülzer Dienstagzoch und Große 
Sülz-Klettenberger KG, mit eingebunden. 
Diese werden auf dem Vorplatz der Nikolauskirche musikalisch etwas dazu beisteuern. 
 
Der kath. Kindergarten von St. Nikolaus auf der Berrenrather Str. 256 beteiligt sich mit Bildern, die 
im Pfarrsaal von St. Nikolaus (gleiche Adresse) ausgestellt werden. 
 
In der katholischen Kirche, St. Nikolaus wird ein Orgelkonzert zum 11-jährigen Bestehen der nun 
kompletten Mühleisenorgel stattfinden 
 
Anders als die Darstellung der Street Gallery in Lindenthal, wird in Sülz/Klettenberg für die Anlass-
veranstaltung die Verkaufsstellenöffnung Voraussetzung für die Durchführbarkeit der selbigen 
sein. 
Darauf weist die Antragstellende an den verschiedensten Stellen ihres Antrages hin.  
Damit sich ein, der Rechtslage und Rechtsprechung, prägender Charakter des Tages überhaupt in 
Sülz/Klettenberg erkennen lassen kann, hat die Verkaufsstellenöffnung gegenüber der Anlassver-
anstaltung wesentlich zurückzutreten. Hier steht sie allerdings nicht genehmigungsfähig im Vor-

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dergrund. 
 
Der Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist nicht genehmigungsfähig. 
 
6. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 07.11.2021, Braunsfelder Martinsmeile;  
 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für den 07.11.2021 anlässlich der traditionellen 
Braunsfelder Martinsmeile die Öffnung der Verkaufsstellen. Der Anlass rechtfertigt für sich allein 
gesehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW fordert, 
nicht vorliegt. 
Die Interessengemeinschaft stützt ihren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu mit: 
„Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 - 5 LÖG 
NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die 
Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, 
dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefähr-
dung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). Auch die Ur-
teile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hin-
reichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandels-
standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Wie viele 
der ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener Straße aufgrund der Auswirkungen der Corona- Krise 
nicht überleben werden, wird sich sicher erst Ende 2021/ Anfang 2022 zeigen. 
Einige Ladenlokale waren kurz vor der Krise gerade erst neu eröffnet worden und die Geschäftsin-
haber wurden vom anschließenden Lockdown besonders hart getroffen. 
Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am 
Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 2008 
mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungssi-
tuation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 
liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 
2017). Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kundenfre-
quenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen aus. Die 
durchschnittliche Besucherzahl/Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zusätzlich leidet 
Braunsfeld unter einer Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letzten Jahren große 
Verluste diverser Branchen zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Bekleidung, Geschenkartikel, 
Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswaren, Spielwaren, diverse Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, 
Supermarkt). Dieser Befund deckt sich mit den Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und 
Statistik der Stadt Köln, wonach es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandels-
betrieben gekommen ist (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016; Übersichtstabelle liegt diesem Antrag 
bei). Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im 
Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über 12 Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 Bäckereien 
und 4 Schmuckgeschäfte. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen (inner-
halb von 5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). Braunsfeld versorgt mit seinem 
Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im Einzelhan-
delskonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzelhandel auf dem ehemaligen RTL-Gelände in 
einer Größenordnung von ca. 1.000 qm nicht stattgefunden hat. Stattdessen sind hier durch die 
Fa. Pandion ausschließlich Wohnungen erstellt worden. Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl 
von älteren und weniger mobilen Menschen (mehrere Altenheime/Clarenbachstift) für die die woh-
nortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet 
an der Eupener Straße (Park Linnee) und den Baesweiler Hof. Die Martinsmeile ist vor allem auch 
eine Aktivität, die mehrere Generationen zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl das Senioren-
netzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der Martinsmeile handelt es 
sich um eine Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld sondern auch für die umgebenden Veedel. 
 
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen erheblichen Rückgang der Besu-
cherzahl von Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 aus. Die durchschnittliche Besucherzahl 
/Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl hat sich durch den Verlust des Wochenmarktes und der 
großen Postfiliale an zentraler Stelle sowie die Schließung der Kaisers-Filiale (alles in 2017) noch 
verstärkt. Die angekündigte Schließung weiterer Geschäfte wird die Situation noch weiter ver-
schärfen.

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Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet eine klare 
Abwanderung von Kaufkraft trotz steigender Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH, 2017).  
 
Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Abwande-
rung von Kaufkraft in den letzten Jahren verstärkt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsof-
fenen Sonntagen, Straßenfesten und weiteren Aktionen möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität 
des Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile 
sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen.“ 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld hat nachgewiesen, dass in Braunsfeld eine besondere ört-
liche Problemlage gegeben ist; der Standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweis-
baren Gefährdungssituation. Er ist geprägt durch eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zu-
nehmende Leerstandsituation von Ladenlokalen und einem Rückgang von Einzelhandelsflächen 
und Einzelhandelsbetrieben. 
 
Die vom Rat zu genehmigende Ladenöffnung dient daher dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 
2 (Ladenöffnung dient Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhan-
delsangebots) und Nr. 4 (Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren) LÖG NRW. Zielrichtung der Sonntagsöffnung ist es, umfangreichen Leerständen 
bei Gewerbeimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken sowie im Zusammenwirken mit der Veranstaltung der Martinsmeile ein vielfälti-
ges Einzelhandelsangebot zu stärken und den Ortsteil Braunsfeld zu beleben. 
 
Die Sonntagsöffnung, die bereits im Jahr 2018 und 2019 stattfand, wurde auch von ver.di als ge-
nehmigungsfähig bewertet und in der Folge die Verkaufsstellenöffnung vom Rat genehmigt.  
ver.di stellte hierzu in der Vergangenheit fest. „Erfreulicherweise bieten die vorgelegten Unterlagen 
einen guten Überblick und erlauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts der geringen ge-
planten Verkaufsöffnungen sind an die Begründung geringere Anforderungen als in den vorherigen 
Ziffern zu stellen. Nach unserer Einschätzung erscheint die geplante Verkaufsöffnung nicht offen-
sichtlich rechtswidrig.“ 
 
Zuletzt hat der Rat am 06.02.2020 (Verwaltungsvorlage 4022/2019) die Martinsmeile 2020 ge-
nehmigt, welche bekanntermaßen durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte. 
 
Das öffentliche Interesse wird hier nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 LÖG NRW begründet 
und von der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. 
 
Stellungnahmen/ Ergebnis  
 
Mit Schreiben vom 04.08.2021 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaf-
ten, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer zu 
Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 
 
Mit Schreiben vom 13.08.2021 unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln die einge-
reichten Anträge und die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage (Anlage 7 anonymisiert; Original 
liegt der Verwaltung vor). 
 
Die Industrie und Handelskammer hebt hervor, das der aktuelle Abwägungsprozess zugleich den 
Blick darauf umfasst, dass für die beantragten Veranstaltungen noch nicht abschließend ist, wel-
che Auflagen auf Grundlage der derzeit fortgeschriebenen Schutzvorschriften in der Pandemie-
Lage im Herbst/Winter 2021 erlassen werden. 
 
Der Handelsverband Aachen-Düren-Köln befürwortet mit Schreiben vom 13.08.2021 die gestellten 
Anträge der Interessengemeinschaften des Handels (Anlage 8 anonymisiert, Original liegt der 
Verwaltung vor). 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 13.08.2021 (Anlage 9 ano-

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nymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten Sonntags-
öffnungen aus.  
 
Weitere Stellungnahmen sind der Verwaltung nicht zugegangen. 
 
Fazit  
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte Zweite Ordnungsbe-
hördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Köln zu 
genehmigen. 
 
Die Öffentlichkeit und auch der Kölner Handel haben nach der Lockerung der Einschränkungen 
der CoronaSchVO mit wenigen Ausnahmen vorbildlich gezeigt, dass Handel und Öffentlichkeit sich 
auf die weiterhin bestehenden Einschränkungen eingelassen haben und diese nachahmenswert 
leben.  
 
Die Einhaltung der aktuellen Regelungen an den zu genehmigenden Sonntagen, ist obligatorisch 
und wird von den Antragstellenden, dem Handel und der Öffentlichkeit beachtet werden. 
 
Den Vertretenden des Handels ist absolut bewusst, dass eine Veränderung der Pandemielage zur 
Aufhebung der dann genehmigten Rechtsverordnung führen kann. 
 
Hinweis: 
 
Die Verwaltungsvorlage konnte aufgrund der verzögerten Antragsstellungen, der gesetzlich vorge-
schriebenen Anhörungen und des langwierigen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfes nicht 
fristgerecht vorgelegt werden. 
Die Bezirksvertretungen Innenstadt und Rodenkirchen werden über eine Dringlichkeitsvorlage und 
die Bezirksvertretung Lindenthal innerhalb der ordentlichen Sitzungsreihenfolge angehört. 
 
 
 
 
 
Anlage 1 Zweite RVO 2021 
Anlage 2 Antrag Lindenthal 
Anlage 3 Sülz/Klettenberg 
Anlage 4 Antrag Rodenkirchen 
Anlage 5 Braunsfeld 
Anlage 6 Kernbereich Innenstadt 
Anlage 7 Stellungnahme IHK zu Köln 
Anlage 8 Handelsverband Aachen-Düren-Köln 
Anlage 9 Stellungnahme ver.di 
 
Hinweis:  
 
Die Anlagen 3 und 5 werden zur Ressourcenschonung nur im Ratsinformationssystem zur Verfü-
gung gestellt.

Anlage 4 Anträge Rodenkirchen_geschwärzt

22695 Zeichen

Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS 
 
Sonntagsöffnung zur 
19. Rodenkirchener Kunstmeile 
 
 
 
Termin: Sonntag, 7.11.2021 von 13-18 Uhr 
Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen 
Ort: Stadtteil Rodenkirchen 
Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Maternusplatz, 
Hauptstraße, Barbarastraße, Rheingalerie mit Seitenstraße, 
Maternusstraße mit Seitenstraßen, Rathausplatz, Sommershof, 
Wilhelmstrasse. 
Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. 
Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen 
Anlass: 19. Rodenkirchener Kunstmeile 
 
1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:  
Die 19. Kunstmeile ist eine Rodenkirchener Traditions -
veranstaltung, die seit 2001 stattfindet. Die Sonntage waren von 
2001 bis 2016 jeweils verkaufsoffen. Wie in den vergangenen 
Jahren wird die Kunstmeile 2021  wieder ein großes Kulturfest 
werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. 
Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besucher an einem Vernissage-
Sonntag, die nach Rodenkirchen st römen, sondern auch die Zahl 
der teilnehmenden, professionellen Künstler, die ihre Werke 
präsentieren, steigt jedes Jahr: 2020  wurden an 60  
Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung 
aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren 2020  jedoch sogar 
rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt . Hier wirkten 
die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene 
Schule Köln und Jugendkunstschule) mit

Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS 
 
 
Als separate Datei (per Link)  fügen wir hinzu den 
Ausstellungskatalog „Kunstmeile 2020“ mit allen Ausstellern und 
Ausstellungsorten. Hierbei ist, wie nachfolgend auch geschildert, 
dass der gesamte Stadtteil mit vielen Gliederungen und 
Teilbereichen des öffentlichen, sozialen und kulturellen Lebens von 
Rodenkirchen konstitutiv an der Kunstmeile beteiligt sind. Es ist in 
der Tat eine kulturelle Traditionsveranstaltung für den ganzen Ort, 
weit über die  Geschäftswelt hinaus.  
 
 
 
https://treffpunkt-rodenkirchen.koeln/kunstmeile-2020 
 
Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, 
sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft 
stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 45 0 
Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium  
Rodenkirchen,der Offenen -Schule-Köln,  der  Gesamtschule 
Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule 
Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie 
Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für di e Kunstmeile 
gestalten, diese am Vernissage -Sonntag ausstellen  und so zum 
ersten Mal ihre Werke einer großen Öffentlichkeit präsentieren 
können.  
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des 
Caritas Altenzentrums  von Sankt Maternus  vertreten. Mit den 
Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche 
Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit 
gestalten, sind so fast über 6 00 Kreative an der Kunstmeile 
beteiligt. 
  
Als Ausstellungsorte sind das Bezirksrathaus Rodenkirchen, die 
katholische Kirche St. Maternus, die evangelische 
Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Maternus -Seniorencentrum 
Köln-Rodenkirchen, das Caritas -Altenzentrum St. Maternus ,

Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS 
diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants und 
Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an 
den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen 
gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie einem 
Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und 
Performances miteinander  verbunden. Hinzu kommen als 
„unterirdische Ausstellungsräume“ noch die beiden Tiefgaragen 
„Maternusplatz“ und „Sommershof“, in denen Graffitis und junge 
Kunst präsentiert wird. 
Den Besuchern werden 2021 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, 
Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende 
Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternommen 
werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage 
im Sommershof den ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten 
präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben sowie zum Teil 
ihre Arbeitstechniken präsentieren.  
 
Zusätzlich wird eine Kooperation mit dem Veedel Michaelshoven 
angestrebt. Die dort ansässige Diakonie hat jetzt neu eine Dame 
als Quartier-Mangerin eingestellt, deren Bestreben es ist die 
gesamte Vielfalt der dortansässigen Klientel (Kinder und 
Jugendliche mit Förderbedarf, Senioren, unbegleitete jugendliche 
Migranten ) in die Abläufe von Rodenkirchen zu integrieren.   
 
 
 
Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vierfarbigen, rund 
80 Seiten starken Katalog (siehe oben), der in einer Auflage von 
5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer 
Seite die teilnehmenden Künstler dar, sondern enthält auch einen 
Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen 
detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten 
vereinfacht. 
 
Begleitet  wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. 
den Sonntag der Vernissage als „ Tag des Kunsthandwerks  
und Designs “ als zentrale Veranstaltung auf dem 
Maternusplatz ausrichten. Hierbei handelt es sich um einen 
exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der 
Region. Terminlich findet dieser Tag mit dem traditionell

Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS 
stattfindenen Martinsmarkt statt. Dieser wird dieses Jahr  
speziell den Focus auf Kunst richten. 
 
Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige 
Kunstkuratorin Alexa Jansen, die für uns künstlerische 
Choreographie und Matching zwischen Künstlern und Ausstellern 
organisiert. 
  
Daneben richten wir als Aktionsgemeinschaft öffentliche 
Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler und 
ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit 
den o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem 
Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientierte 
Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in 
der Disziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“. 
 
2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, 
Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: 
 
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt 
Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. 
Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche 
vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen 
Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen 
Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, 
Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen,  
 
Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener 
LifestyleTag,Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in 
Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die 
räumliche Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die 
zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt 
die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen 
Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im 
Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes 
zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion 
Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als 
der Gastronomie-  und Ausgehstandort durch, was zunehmend 
auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt.

Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS 
 
Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit 
den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt 
des Rodenkirchener Einzelhandels zu präse ntieren und damit im 
Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher 
Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und 
verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen 
und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche 
Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und 
attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld 
und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online-Handel 
aufzuzeigen.  
 
Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv  erwähnt, 
dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit 
Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies 
nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese 
belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des 
Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern.  
 
Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort 
für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des 
standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe 
Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut 
Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch 
Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben 
derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen  
 
Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind 
zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun  
Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in 
Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das 
vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz 
überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 
 
 
4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und 
Stadtteilzentren

Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS 
Rodenkirchen als Handelsstandort steht  seit über zwei Jahren 
unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen 
seit gut 12 Monaten z.T. ca.  11% der Lokale leer (Siehe auch 
Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 
angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch
en.pdf).   Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d. h. nicht 
erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für 
potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind.  (Siehe 
Kurzdokumentation).  
Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des 
Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbring er. Dennoch 
verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen 
Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich 
große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ 
hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, 
gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte 
ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil 
in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der 
Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt 
wird. 
 
 
5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als 
attraktiver und lebenswerter Standort 
 
Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertage ein touristischer 
Standort. So wird der Ort wegen seiner topo -  und geographischen 
Besonderheiten (Vor allem: Rhe inlage mit ausgeprägter touristisch 
angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber 
auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) 
besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre 
Mitglieder auch die touristische Sich tbarkeit des Stadtteils. Hierzu 
werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an 
dem beantragten Sonntag 7.11.2021 Marketingmaßnahmen  
 
"Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und 
Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende 
auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - 
und Wochenend -Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt

Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS 
der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr 
Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über 
Rodenkirchen informieren. 
 
Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über die letzte 
Veranstaltung. 
 
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-
stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596 
 
MfG   
(für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.)

Sonntagsöffnung zu 
Rodenkirchener Weihnachtstage 
 
Termin: Sonntag, 5.12.2021 von 13-18 Uhr 
Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen 
Ort: Stadtteil Rodenkirchen 
Örtliche Ausdehnung: Maternusplatz, Hauptstraße, Barbarastraße, 
Rheingalerie mit Seitenstraße, Maternusstraße mit Seitenstraßen, 
Rathausplatz, Sommershof  
Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. 
Rechtsgrundlage: Novelle Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-
Westfalen 
Anlass: Rodenkirchener Weihnachtstage 
 
 
1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:  
Bisher fand zu dem Zeitpunkt der Witerzauber  statt. Er hatte den 
Charakter eines Weihnachtsmarktes. Es drängten immer wieder 
Händler von saisonalen Produkten auf das Fest. Da diese Händler 
immer wieder Grund der Unzufriedenheit waren entwickelten Wir 
ein Konzept, bei dem ungewollter Komerz weggelass en wird und 
das gemeinschaftliche Miteinander aller Bevölkerungsschichten in 
den Mittelpunkt gerückt wurde. Der alte Winterzauber war in 
Rodenkirchen eine Traditionsveranstaltung, die seit 2007 stattfand. 
Er findet seit vielen Jahren von Donnerstag -Sonntag statt. Am 
Sonntag um 16.00 feiern Erwachsene und Kinder im Ort 
gemeinsam mit einem echten Nikolaus, der auf der Bühne mit den 
Menschen feiert, weihnachtliche Lieder singt und Geschenke 
verteilt.

Die Neue Ausrichtung der Rodenkirchener Weihnachtstage wird an 
dem zeitlichen  Umfang fest halten. 
Desweiteren werden unterhaltsame Bestandteile wie der  
Weihnachtsbaum und Eistockschiess -Stand erhalten bleiben. Der 
Dorfcharakter wird durch die einheitlich gesta lteten 
Weihnachtsmarktbuden erreicht. Im Jahr 2016 waren an den vier 
Tagen ca. 6.000 Besucher auf dem Weihnachtsmarkt, davon ca . 
2.500 Besucher am Sonntag, belegt  
Als Stände werden wir weg gehen von kommerziellen 
Verkaufsständen  hin zu Ständen an denen verschiedene 
Gesellschaftliche Gruppen, wie Vereine, Abschlussklassen der 
Schulen und ehrenamtliche Gruppen präsentieren können. 
 
 
Die alte Veranstaltung hat auch seit 2017 ohne verkaufsoffenen 
Sonntag eine Menge Leute aus den Nachbarveedeln nach 
Rodenkirhchen gezogen, was  die Bedeutung der Veranstaltung 
unterstreicht. Die Besucher finden auf der Bühne zwischen 
Donnerstag bis Sonntag ein vielseitiges Bühnenprogramm statt, 
wie beispielsweise gemeinsames Singen von Weihnachtsliedern.  
 
Die Rodenkirchener Schulen oder Kindergärten treten mit 
musikalischen oder anderen Darbietungen auf.  Lokale 
Musikschulen, die Diakonie Michaelshoven und der „Köln-Bewegt 
e.V.“(Integrative Projekte)  stellen regelmässig  Programmpunkte 
für das vielfältige Bühnenprogramm.   
Wie auch stets in den letzten Jahren, hat auch bei  den neuen 
Rodenkirchener Wintertagen  die Aktionsgemeinschaft e.V. mit 
vielen ehrenamtlich tätigen Vereinen im Stadtbezirk wieder 
Kooperationen zur Unterstützung der Veranstaltung geschlossen:  
 
So sind bei  den Wintertagen 2021 wieder die Bürgervereinigung 
Rodenkirchen mit über 600 Mitgliedern, der TV Rodenkirchen mit 
seinen über 3.500 Mitgliedern mit Ständen vor Ort - ebenso sind 
das Gymnasium Rodenkirchen, die Katholische Grundschule 
Mainstraße, der evangelische Kindergarten, die Music Academy 
Köln-Süd und die örtlichen Tanzschulen mit Ständen und zum Teil 
gemeinsamen Hütten sowie besonders herausragend mit 
kostenlosen Programmbeiträgen als ehrenamtliche Vereinsträger 
und -partner der Rodenkirchener Aktionsgemeinschaft e.V. dabei.

Das Bühnenprogramm auf dem Maternusplatz findet statt mit 
Beteiligung der OGS Mainstra ße und der Realschule Köln Godorf.  
Die Hütten und Stände am Weihnachtsmarkt finden statt unter 
regelmäßiger Beteiligung gemeinnütziger Stände der Rotarier, 
Lions-Club und der Schnieke -Funken (soziale Integration 
hilfsbedürftiger Kinder in den Karneval). Außerdem ist die 
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e V. in den Tagen des 
Winterzaubers Annahmesteller der Weihnachtspäckchen der 
Kölner Tafel e.V. 
Regelmässig betreiben die Abiturjahrgänge der rodenkirchener 
Schulen Verkaufsstände von saisonorientierten Produkten zur 
Finanzierung Ihrer Abiturabschlussfeierlichkeiten. Vor vielen 
Stellen hörten wir, daß das Fehlen dieser Möglich keiten im 
vergangenen Coronajahr zur Schieflage in den Feiermodalitäten 
führte. 
 
 
Weihnachtlicher Bezug und räumliche Ausdehnung werden zudem 
durch den „ Rodenkirchener Krippenweg“  durch von 
Einzelhändlern bzw. Gewerbetreibenden zentral von der 
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen zur Verfügung gestellte ganz 
individuelle Krippen hervorgehoben. So ist der Rodenkirchener 
Winterzauber zusätzlich in den o.a. Straßen und Plätzen räumlich 
ausgedehnt.  
 
Hinzu kommen auf den Platz der Rheingalerie  noch weitere 
gastronomische Buden, die den Gedanken der  Wintertage dort 
thematisch und physisch aufgreifen.  
 
Ebenso gibt es im Sommershof weihnachtliche 
Veranstaltungsflächen mit Glühwein, Krippenverkauf und Gebäck.  
Hinzu kommt zusätzlich  die Rodenkirchener 
Weihnachtsbeleuchtung über die gesamte Hauptstraße vom 
nördlichen Ortseingang bis Ortsausgang an der Sürther Straße und 
auf der Maternusstraße vom Rodenkirchener Bahnhof bis zum 
Sommershof gespannt als  zusätzliche räumliche und thematische 
Klammer der Veranstaltung "Rodenkirchener Wintertage“.

2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, Stärkung 
und Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: 
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt 
Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. 
Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgu ngsbereiche 
vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen 
Interesse der Stadt Köln und werden mit zahlreichen 
Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, 
Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, 
Rodenkirchener Sommertagen , Rodenkirchener 
LifestyleTag,Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in 
Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt.  
Oben ist die räumliche Ausdehnung der sonntäglichen 
Ladenöffnung auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen  
definiert.  
 
Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit 
ihrer eigenen Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem 
Roten Punkt“ im Rahmen der Umsetzung des 
Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur 
Stärkung der Zentrenfunktion Roden kirchens als 
Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der Gastronomie - 
und Ausgehstandort durch, was zunehmend auch in das 
Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt.  
 
Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit 
den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt 
des Rodenkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im 
Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher 
Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und 
verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen 
und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche 
Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und 
attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld 
und eine deutliche Alternative zum wac hsenden Online-Handel 
aufzuzeigen.

Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, 
dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit 
Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies 
nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese 
belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des 
Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern.  
 
Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort 
für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des 
standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe 
Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut 
Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben.  
 
Durch Inhaber -Aufgabe und andere strukturelle Probleme 
betreiben derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel - und 
langfristigen Bedarfs. An bisherige Standorte von 
Einzelhandelsbetrieben sind  
 
 
zwischen 2012 -2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun 
zusätzliche Maklerbüros eingezogen.  
Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Arbeit befindliche 
Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige 
Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend 
noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 
 
 
4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und 
Stadtteilzentren 
 Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren 
unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen 
seit gut 12 Monaten z.T. ca.  11% der Lokale leer (Siehe auch 
Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 
angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch
en.pdf).   Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d. h. nicht 
erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für 
potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind.  (Siehe 
Kurzdokumentation).

Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des 
Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbrin ger. Dennoch 
verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen 
Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich 
große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ 
hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, 
gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte 
ansiedeln zu lassen.  
 
Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Nebenlagen 
außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell 
gar nicht wahrgenommen und geschätzt wird. 
 
 
 
 
 
 
 
 
5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als 
attraktiver und lebenswerter Standort 
 
Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertage ein touristischer 
Standort. So wird der Ort wegen seiner topo -  und geographischen 
Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch 
angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber 
auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) 
besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mi t und für ihre 
Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu 
werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an 
dem beantragten Sonntag 5.12.2021 Marketingmaßnahmen 
"Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und  
Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende 
auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - 
und Wochenend -Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt 
der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr 
Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über 
Rodenkirchen informieren.

Anlage 1 Zweite RVO 2021

2984 Zeichen

Anlage 1 
Zweite Ordnungsbehördliche Verordnung für 2021  
über das Offenhalten von Verkaufsstellen  
in den Stadtteilen Kernbereich Innenstadt, 
Rodenkirchen, Lindenthal, Braunsfeld,  
     vom ??.??.2021 
 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
 
 
      § 1 
 
(1) Im Stadtteil Lindenthal dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 24.10.2021, in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(2) Im Stadtteil Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
07.11.2021, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(3) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 07.11.2021 in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(4) Im Stadtteil Kernbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
19.12.2021, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien: 
 
Lindenthal 
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätsstr. (einschließlich des Bereichs 100 m 
links und rechts der Fahrbahn) 
 
Rodenkirchen 
Kirchstr. bis Karlstr.  - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie, 
Sommershof inkl. Barbarastr.,Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich 
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis 
östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62 
 
Braunsfeld 
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und 
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str. 
und Eupener Str. 
 
Kernbereich Innenstadt  
Am Domhof - Am Frankenturm  - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt -  Rampe der 
Deutzer Brücke - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt  - Hahnenstr. - Pilgrimstr. - Habsburgerring 
nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. - Zeughausstr. - 
Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr. bis Ecke 
Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.; 
außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich 
Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m  links und rechts der Fahrbahn

Anlage 1 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2021. 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 5 Braunsfeld

55256 Zeichen

Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG) 
im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und 
Feiertagen 
 
Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten. 
 
Auszug zum § 6 Abs. 6 LÖG: 
 
§ 6 (Fn 3) 
Weitere Verkaufssonntage und -feiertage 
(1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen 
Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. 
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung 
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,  
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient, 
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die 
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. 
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur 
örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß 
Satz 2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen. 
(2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens 
40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen 
Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. 
(3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe 
kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden. 
(4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe 
kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht 
mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet, 
darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und 
Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr 
als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes 
Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften, 
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. 
(5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen: 
1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 
2. Ostersonntag, 
3. Pfingstsonntag, 
4. der 1. und 2. Weihnachtstag und 
5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. 
 
Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben: 
 
• an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen 
dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr 
geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte 
Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage) 
• innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges 
dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben 
werden 
• der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige 
Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung 
begründen und im öffentlichen Interesse liegen

Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn 
 sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen 
Veranstaltungen stattfindet 
 dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären 
Einzelhandelsangebotes  
 dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche 
 der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren 
 der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und 
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen  
dient. 
 
Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den 
Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten(vgl. § 6 Abs. 4 LÖG) und 
den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von 
Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen. 
 
Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes 
NRW zum Download bereit. 
 
Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes 
Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 – 3 L 1462/18 und drei Beschlüsse 
des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018 
– 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 – 4 B 707/2018) unter 
Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden. 
 
Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten 
u.a. geschaffenen  Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer 
politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen. 
Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich 
begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die 
entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für 
Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige 
Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht. 
 
Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. § 6 LÖG wird nachfolgender 
Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu 
erleichtern:

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Braunsfeld 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
 
Messe: 
 
Örtliches Fest: 
 
Ähnliche Veranstaltung:  
Braunsfelder Martinsmeile am 07.11.21 
 
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, dass 
die Braunsfelder Martinsmeile im örtlichen 
und zeitlichen Zusammenhang mit der 
Ladenöffnung stattfindet. Die Veranstaltung 
findet in den Straßenzügen statt, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen sind (eine Karte der 
beantragten Ladenöffnung liegt diesem Antrag 
bei).  
 
Nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht 
NRW vom 25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 
16) sind der Charakter, die Größe und der 
Zuschnitt der Veranstaltung zu spezifizieren. 
Dies möchten wir im Folgenden darlegen.  
 
Zum Charakter der Veranstaltung:  
Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine 
Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der 
Nachbarschaftshilfe, und der 
Zusammenführung der unterschiedlichen 
Generationen im Veedel  steht. Aufgrund der 
zahlreichen Neubauprojekte mit 
entsprechendem Zuzug von jungen Familien 
bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und Jung“ 
einander näher zu bringen. 
Zum Start der inzwischen 10. Martinsmeile 
wird ein St. Martin auf Braunsfelds Straßen 
unterwegs sein und Geschenke  und 
Weckmänner an Kinder und Erwachsene 
verteilen. Begleitet wird er von einer kleinen 
Blaskapelle der ortsansässigen Musikschule. 
(Alternativ spielt ein Leierkaste- Spieler Musik 
im Bereich der geöffneten

Geschäfte)Verschiedene Aktionen werden 
seinen Auftritt flankieren.  
So werden besonders die Kinder an 
verschiedenen Stationen auf unterschiedliche 
St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören 
Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie das 
Designen und Backen des individuellen 
Weckmanns in Braunsfelds bekanntester 
Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden 
Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das 
Talent unserer jungen Besucher. Um den St.- 
Martins-Aspekt noch stärker zu betonen, 
werden an verschiedenen Stationen entlang der 
Aachener Straße Fragen zum Leben und 
Wirken des Heiligen gestellt. Für jede richtige 
Antwort gibt es einen Stempel und für das volle 
Heft eine kleine Belohnung. 
Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen 
Kindergärten und Schulen als Familien 
Veranstaltung auf großes Interesse. 
Für den „Brückenschlag“ werden in allen 
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und 
Altenheimen Einladungen verteilt und über 
einen Service der ehrenamtlichen Helfer 
Anwohnern der Altenheime eine Begleitung zur 
Teilnahme angeboten. 
Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden, 
wie auch schon in den Vorjahren, entlang der 
Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz und 
dem Seniorennetzwerk Braunsfeld an ihren 
Stehtischen vor den Geschäften Menschen aus 
dem Veedel für die ehrenamtliche Mitarbeit 
werben und gleichzeitig Spenden sammeln. Der 
Information über die Arbeit der 
Nachbarschaftshilfe kommt hier eine 
entscheidende Bedeutung zu.  
Die Spendenaktion wird durch die 
teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das 
Aufstellen von Spendendosen, als auch durch 
den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck und 
Waffeln zugunsten der Nachbarschaftshilfe 
unterstützt.  
 
Im Ergebnis der dargestellten 
Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten, 
dass die Martinsmeile prägenden Charakter 
hat und nicht die Ladenöffnung im 
Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat 
lediglich Annexcharakter. 
 
Zum Zuschnitt der Veranstaltung: 
Die Ladenöffnung wird beantragt für den 
Bereich Aachener Str. zwischen 
Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str. 
stadteinwärts; 
stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener

und Peter- von- Fliesteden- Str., sowie 
zwischen Paulistr. und Maarweg. 
Streckensumme beträgt stadteinwärts ca. 600 
m, stadtauswärts ca. 400 m 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 eine Veranstaltung, welche zum 10. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
      ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
Die Genussmeile im Mai 2019 hatte an 
beiden Tagen zusammen ca. 16000 
Besucher. Für die Martinsmeile 
prognostizieren wir vor diesem Hintergrund 
ca. 2500 Besucher. 
 
Auf der Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
und Mortag basierend errechnen sich ca. 
1200 Besucher u.Besucherinnen

Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
 
Innen: teilnehmende Geschäft + Backstube 
Aussen: Fussgängerbereich Aachenerstr. 
zwischen Eupener Straße und Fürst-
Pückler-Straße ca. 6000 qm. 
 
 
ca.1200 qm 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
s.o. 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel

Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist. 
 
Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld 
unterliegt einer konkreten und 
nachweisbaren Gefährdungssituation. 
 
Wieviele der ca. 80 Geschäfte entlang der 
Aachener Straße aufgrund der 
Auswirkungen der Corona- Krise nicht 
überleben werden, wird sich sicher erst 
Ende 2021/ Anfang 2022 zeigen. 
Einige Ladenlokale waren kurz vor der 
Krise gerade erst neu eröffnet worden und 
die Geschäftsinhaber wurden vom 
anschließenden Lockdown besonders hart 
getroffen. 
 
 
Nach Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein 
Rückgang der Einzelhandelsflächen 
feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 
2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag 
bei).  
 
Ein weiterer Indikator, der die 
Gefährdungssituation für den 
Einzelhandelsstandort belegt, ist die 
geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 
2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 
50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH, 2017). Damit lassen sich 
Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld 
belegen.  
 
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
& Mortag weist einen deutlichen Rückgang 
der Besucherzahlen aus. Die 
durchschnittliche Besucherzahl /Stunde 
sank von 745 (2015) auf 497 (2016).

Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer 
Verarmung des 
Einzelhandelsangebotes, da in den 
letzten Jahren große Verluste diverser 
Branchen zu verzeichnen sind.  
Hierzu gehören: Bekleidung, 
Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, 
Haushaltswaren, Spielwaren, 
Handarbeitswaren, diverse 
Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, 
Supermarkt). 
 
Dieser Befund deckt sich mit den 
Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln, wonach es am Standort Braunsfeld 
zu einem Rückgang an 
Einzelhandelsbetrieben gekommen ist  
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, 
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei).  
 
Des Weiteren zeichnet sich eine 
Konzentration von Branchen ab. So verfügt 
Braunsfeld im Bereich der beantragten 
Ladenöffnung derzeit über 12 ! Friseure, 4 
Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4 
Schmuckgeschäfte. 
Zudem ist eine ungewöhnlich hohe 
Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von 
5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in 
einem Ladenlokal) 
 
Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot 
zusätzlich Müngersdorf und anteilig 
Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im 
Einzelhandelkonzept von 2011 geplante 
Ansiedlung von Einzelhandel auf dem 
ehemaligen RTL-Gelände in einer 
Größenordnung von ca. 1000 qm nicht 
stattgefunden hat. Stattdessen sind hier 
durch die Fa. Pandion ausschliesslich 
Wohnungen erstellt worden. 
 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl 
von älteren und weniger mobilen 
Menschen (mehrere 
Altenheime/Clarenbachstift) für die die 
wohnortnahe Versorgung essentiell ist.  
Der Zuzug junger Familien ergibt sich 
durch das Neubaugebiet an der Eupener 
Strasse (Park Linnee) und den Baesweiler 
Hof. 
Die Martinmeile ist vor allem auch eine 
Aktivität, die mehrere Generationen 
zusammenführen soll.  Hierbei sind sowohl

im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch 
Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der 
Martinsmeile handelt es sich um eine 
Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld 
sondern auch für die umgebenden Veedel. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
& Mortag weist einen erheblichen 
Rückgang der Besucherzahl von 
Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 
aus. Die durchschnittliche Besucherzahl 
/Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl 
hat sich durch den Verlust des 
Wochenmarktes und der großen Postfiliale 
an zentraler Stelle sowie die Schließung 
der Kaisers-Filiale (alles in 2017)  noch 
verstärkt. Die angekündigte Schließung 
weiterer Geschäfte wird die Situation noch 
weiter verschärfen. 
 
Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt 
mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet 
eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz 
steigender Einwohnerzahlen 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH, 2017).  
 
Auch die Anbindung des Einkaufszentrums 
in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat 
die Abwanderung von Kaufkraft in den 
letzten Jahren verstärkt.  
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Durch ein Konzept, bestehend aus 
verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten 
und weiteren Aktionen möchte die IG 
Braunsfeld die Attraktivität des 
Braunsfelder Veedels stärken, die 
überörtliche Sichtbarkeit für die 
angrenzenden Stadtteile sowie den 
Wohlfühlfaktor erhöhen.

Retailbericht Köln 2016  29 .   
2014: 769  
2015: 856 ì  
2016: 720 î  
(Messpunkt: Dürener Straße 169)
Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 720 Passanten pro Stunde landet die Dürener  
Straße im Stadtteil Lindenthal nur knapp hinter dem Kaiser-Wilhelm-Ring auf Platz 24  
unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 856 Passanten pro Stunde) 
war der Standort in diesem Jahr deutlich weniger besucht. 
Nach wie vor zählt die Dürener Straße jedoch zu den beliebtesten Einkaufsstraßen für die 
Bewohner Kölns, insbesondere für die Bewohner Lindenthals. An diesem Standort lassen 
sich vor allem die Kundengruppen der gehobenen Mittelschicht und der Oberschicht er-
kennen. Die Kaufkraft ist hier daher wesentlich höher als zum Teil in anderen Stadtteilen. 
Auf Grund der nicht optimalen Anbindung an das ÖPNV-Netz reist eine Vielzahl der Besu-
cher mit dem PKW an, was an diesem Standort am häuigen „Parken in zweiter Reihe“ zu 
erkennen ist. Als Kundenmagneten fungieren neben den Lebensmittelhändlern „REWE“, 
„EDEKA“ und „denn’s Biomarkt“ auch die Drogeriemärkte „Rossmann“ und „dm“. 
Darüber hinaus ziehen die zahlreichen Mode-Boutiquen wie „Somewear“, „Knocknok“ und 
„S.A.L.E“ sowie die Filiale von „Marc O‘Polo“ eine Vielzahl von Kunden an. Die zahlreichen 
Gastronomiebetriebe wie z. B. „Restaurant Culinarius“, „Haus Schwan“ und das neu eröf -
nete „Piccola“ laden die Kunden zudem zum Verweilen ein.
01
01  REWE 
02 denn’s Biomarkt 
03 dm 
04  Marc O‘Polo 
05  S.A.L.E 
06  Restaurant Culinarius
02
03
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Lindenthal
Dürener Straße .
Dür ener Straße
Klosterstraße
Theresienstraße
Stadtwaldgürtel
H
a
n
s
-S
a
c
h
s
-S
traße
04
06
Detailkarte .
05
Hillerstraße

30 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 743  
2015: 631 î 
2016: 713 ì  
(Messpunkt: Deutzer Freiheit 89)
Die Deutzer Freiheit landet auf Platz 25 unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittlich 631 Passanten pro Stunde) konnte die Frequenz jedoch mit durchschnittlich 
713 Passanten pro Stunde zulegen. Ohnehin steht die Beliebtheit der Deutzer Freiheit 
außer Frage, was insbesondere daran zu erkennen ist, dass an diesem Standort kaum 
Mieterwechsel stattinden – ein Zeichen für zufriedene Mieter. 
Als Kundenmagneten lassen sich – wie so oft – die Unternehmen „REWE“ und „dm“ er-
kennen. Ebenfalls für die Attraktivität des Standortes verantwortlich sind die Lebensmittel-
händler „Netto City“ und „denn’s Biomarkt“. 
Auf Grund der guten Anbindung an das ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestelle „Deutzer Frei-
heit“ mit den Linien 1, 7 und 9) ist es für die Kunden zudem ein leichtes, den Standort zu 
erreichen. Weitere Faktoren für die Attraktivität der Deutzer Freiheit sind die Nähe zum neu 
gestalteten „Rheinboulevard“, der „LANXESS arena“ und dem „Tanzbrunnen“ sowie zum 
„Jugendpark Köln“ und zu den „Poller Wiesen“. Zudem zählt die Deutzer Kirmes seit Jahr-
zehnten zu den beliebtesten Kölner Volksfesten und lockt jährlich zahlreiche Kunden an. 
Als Kundengruppe lässt sich vor allem die Mittelschicht erkennen.
01
01  REWE 
02 dm 
03  Netto City 
04 denn’s Biomarkt
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Deutz
Deutzer Freiheit .
Deutzer Freiheit
Reischplatz
Mathildenstraße
Gotenring
Deutzer Freiheit
Graf-Geßler-Straße
Siegbur
ger Straße
03
04
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  31 .   
2014: 1408  
2015: 1072 î  
2016: 687  î  
(Messpunkt: Zülpicher Straße 12)
Die Zülpicher Straße im Stadtteil Neustadt-Süd beindet sich mit einer durchschnittlichen 
Frequenz von 687 Passanten pro Stunde auf Platz 26 unseres Rankings. Im Vergleich zum 
Vorjahr (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.072) hat der Standort deutlich 
an Frequenz abgebaut, was allerdings auch damit zu begründen ist, dass die Frequenz im 
vergangenen Jahr nur direkt am Zülpicher Platz gemessen wurde. Darüber hinaus handelt 
es sich bei der Zülpicher Straße eher um eine Ausgehmeile als um eine klassische Ein-
kaufslage. Der Mieterbesatz an diesem Standort besteht zudem hauptsächlich aus Gas-
tronomiebetrieben, weshalb die Passantenfrequenz in den Abendstunden deutlich höher 
ist als tagsüber. Als Frequenzbringer fungieren insbesondere die Restaurants „Mango“, 
„Borsalino“ und „Magnus“. Durch die Eröfnung einer Filiale von „Pizza Hut“ in der Zülpicher 
Straße 12 sowie des Lebensmitteldiscounters „PENNY-Markt“ in der benachbarten Das-
selstraße 1-29 konnte die Attraktivität des Standortes weiter gesteigert werden. Das kultige 
Restaurant „bei Oma Kleinmann“ ist des Weiteren seit Jahren eine beliebte Anlaufstelle 
für Anwohner und Touristen. Ein weiterer Pluspunkt für die Zülpicher Straße ist die gute 
Anbindung an das ÖPNV- und das DB-Netz (Stadtbahnhaltestellen Zülpicher Platz (Linien 
9, 12, 15), Dasselstraße (Linie 9) und der Bahnhof Süd). Als Kundengruppe lässt sich vor 
allem die Mittelschicht, hauptsächlich jedoch junge Menschen und Studenten, erkennen.
01
01  Mango 
02 Borsalino 
03  Magnus 
04  Pizza Hut 
05  PENNY-Markt 
06  bei Oma Kleinmann
Neustadt-Süd
02
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Zülpicher Straße
Roonstraße
Hohenstaufenring
Dasselstraße
Heinsber
gstraße
03
04
05
Detailkarte .
06

32 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: 1518  
2016:   649  î  
(Messpunkt: Frankfurter Straße 15)
Als letzter rechtsrheinischer Standort in unserem diesjährigen Retailbericht indet sich die 
Frankfurter Straße auf Platz 27 unseres Rankings wieder. Mit einer durchschnittlichen Fre-
quenz von 649 Passanten pro Stunde hat der Standort im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.518) deutlich abgebaut. 
Trotzdem gilt der Abschnitt der Frankfurter Straße vom Wiener Platz bis zum Bahnhof 
Köln-Mülheim auch weiterhin als Haupteinkaufsstraße für den Stadtteil Mülheim. Trotz sin-
kender Besucherzahlen wird der Standort daher auch in Zukunft eine große Bedeutung 
haben, zumal die Anbindung an die öfentlichen Verkehrsmittel durch die Nähe zum Wiener 
Platz und zum Bahnhof Köln-Mülheim nahezu perfekt ist. 
Als Kundenmagneten wirken die Einzelhändler „Nanu-Nana“, „Kaiser’s“ sowie „Woolworth“ 
am Wiener Platz. Zudem zieht das Einkaufszentrum „Galerie Wiener Platz“ mit den Mietern 
„LIDL“, „TEDi“ und „kik“ eine Vielzahl von Kunden an, wovon natürlich auch die Frankfurter 
Straße proitiert. Die Kundengruppe ist ähnlich wie eine Vielzahl der Geschäfte an diesem 
Standort stark multi-kulturell geprägt.
01
01  Nanu-Nana 
02 Kaiser‘s 
03   Woolworth 
04  Galerie Wiener Platz
02
03
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Mülheim
Frankfurter Straße .
Mülheimer Brücke
Rhodiusstraße
Frankfurter Straße
04
Frankfurter Straße
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  33 .   
2014: 600  
2015: 745 ì  
2016: 497 î  
(Messpunkt: Aachener Straße 535)
Neben der Neusser Straße ist auch die Aachener Straße gleich zweimal in unserem Retail-
bericht vertreten. Auf Platz 19 unseres Rankings mit dem Stadtteil Neustadt-Süd und nun, 
auf Platz 28, mit dem Stadtteil Braunsfeld. Im Vergleich zur Aachener Straße im Stadtteil 
Neustadt-Süd weist dieser Standort mit einer durchschnittlichen Frequenz von 497 Pas-
santen pro Stunde jedoch einen deutlich niedrigeren Wert aus. Darüber hinaus konnte 
der Standort die Vorjahreswerte (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 745) 
nicht bestätigen. Dennoch fungiert die Aachener Straße weiterhin als Haupteinkaufsstraße 
für die Bewohner der Stadtteile Braunsfeld, Junkersdorf und Müngersdorf. Dies ist ne-
ben der guten Erreichbarkeit des Standortes mit den öfentlichen Verkehrsmitteln (u. a. 
Stadtbahnhaltestellen Clarenbachstift und Maarweg mit der Linie 1) und dem PKW auch 
auf den guten Mietermix zurückzuführen. Neben den Lebensmittelhändlern „REWE“ und 
„TEMMA“ inden die Passanten auch eine Filiale des Drogeriemarktes „Rossmann“ sowie 
zahlreiche Bankilialen („Kölner Bank eG“, „Commerzbank“, „Sparkasse Köln/ Bonn“ usw.) 
und Bäckereien („Bäckerei Café Merzenich“, „Schmitz + Nittenwilm“, „Heinemann“ und 
„Bäckerei Ecke“) vor. Als Kundenmagneten lassen sich insbesondere „REWE“ und „Ross-
mann“ erkennen. Zahlreiche Gastronomiebetriebe wie z. B. „Brauhaus Gafel im Marien -
bild“ oder „Kölsche Art“ laden zudem zum Verweilen ein und runden das gute Gesamtbild 
des Standortes ab. Als Kundengruppen sind besonders die gehobene Mittelschicht und 
die Oberschicht erkennbar.
01
01  REWE 
02 TEMMA 
03  Rossmann 
04 Kölner Bank eG 
05  Heinemann 
06 Kölsche Art
02
Braunsfeld
Aachener Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Detailkarte .
Aachener Straße
Aachener Straße
Maarweg
Maarweg
Paulistraße
V
oigtelstraße
Braunstraße
03
04
05
06

34 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: -  
2016: 420 
(Messpunkt: Friesenwall 26)
Zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt, belegt der Friesenwall als letzter 
Standort der Kölner Innenstadt, Platz 29 unseres Rankings. Dieser Standort weist zwar 
lediglich eine durchschnittliche Frequenz von 420 Passanten pro Stunde aus, allerdings 
ist der Friesenwall bei zahlreichen Einzelhändlern und auch bei zahlreichen Kunden sehr 
beliebt. Dies spiegelt sich insbesondere in dem kaum vorhandenen Leerstand in der Straße 
wider. Zwar inden ab und zu Mieterwechsel in der Straße statt, allerdings gibt es keinen 
dauerhaften Leerstand zu vermelden. So konnte das Ladenlokal im Friesenwall 38-42, 
welches seit 1992 von „IDENTITÀ ITALIANA“ als Mode-Store genutzt wurde, umgehend 
an das österreichische Mode-Konzept „KISSKISSBANGBANG“ vermietet werden. Die Er-
öfnung des Stores ist für den 05. und 06. November angesetzt. Darüber hinaus eröfne -
te die Pommesmanufaktur „frittenwerk“ im Frühjahr dieses Jahres seinen ersten Kölner 
Standort in der ehemaligen Starbucks-Filiale (Ehrenstraße 94/ Ecke Friesenwall) und sorgt 
so seitdem für starken Andrang. Als weitere Frequenzbringer lassen sich „REWE City“, die 
Boutiquen „G1O1A“ und „Luxefashion“ sowie der Store des Schweizer Taschenherstellers 
und Händlers „FREITAG“ im Friesenwall 24 erkennen. Zudem dient der Friesenwall als Ver-
bindung zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße. Ein weiterer Faktor für die solide Passan-
tenfrequenz. Vor allem die Kundengruppen Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht 
sind an diesem Standort stark.
01  KISSKISSBANGBANG  
02 frittenwerk  
03 REWE City 
04 G1O1A  
05 FREITAG
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Altstadt-Nord
Friesenwall .
01
02
Pfeilstraße
Ehrenstraße
Friesenwall
Mittelstraße
04
05
Kettengasse
Detailkarte .
03

Retailbericht Köln 2016  35 .   
2014: -  
2015: -  
2016: 413 
(Messpunkt: Zülpicher Straße 309)
Auch die Zülpicher Straße ist nach der Aachener Straße und der Neusser Straße mit ei-
nem zweiten Standort in unserem Frequenzbericht vertreten. Mit einer durchschnittlichen 
Frequenz von 413 Passanten pro Stunde, liegt die Zülpicher Straße im beliebten Kölner 
Veedel Sülz auf Platz 30 unseres Rankings. Neben der Sülzburgstraße und der Berren-
rather Straße ist die Zülpicher Straße zudem als dritter Sülzer Standort in unserem Ranking 
vertreten und dient für eben diesen u. a. als Haupteinkaufsstraße. Die Vielzahl an guten 
Einkaufslagen im Stadtteil Sülz in unserem Retailbericht unterstreicht nochmals die Attrak-
tivität des Standortes. 
Als Pluspunkte für die Zülpicher Straße lassen sich neben der idealen Anbindung an das 
ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestellen Lindenburg und Weyertal mit der Linie 9) auch der gute 
Mietermix sowie das vielfältige Angebot an Gastronomiebetrieben nennen. Die zahlreichen 
Cafés (z. B. „Lieblings“, „Café Waschsalon“ und „Café Krümel“) und die Vielzahl an Res-
taurants (z. B. „Brasserie Marie“ und „Haus Demmer“) laden zudem zum Verweilen ein. Die 
Kundenmagneten an diesem Standort sind die Lebensmittelhändler „LIDL“ und „Kaiser’s“. 
Zahlreiche kleine Boutiquen wie z. B. „cava-cava“ und „Fräulein Schick e.K.“ ziehen tag-
täglich ebenfalls viele Kunden an. Als Kundengruppen sind insbesondere die Mittelschicht 
und die gehobene Mittelschicht erkennbar.
01
01  Liebling‘s 
02 Café Waschsalon  
03  Brasserie Marie 
04 LIDL 
05  cava-cava 
06 Fräulein Schick e.K.
02
Sülz
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Ägidiusstraße
Palanterstraße
Gustavstraße
Laudahnstraße
Zülpicher Straße
W
eyertal
Detailkarte .
03
04
05
06

36 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015:  -  
2016: 312 
(Messpunkt: Goltsteinstraße 89)
Auf Platz 31 unseres Rankings, liegt die Goltsteinstraße im Stadtteil Bayenthal mit einer 
durchschnittlichen Frequenz von 312 Passanten pro Stunde. Auch die Goltsteinstraße wird 
zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt. Dieser Standort dient neben der Bonner  
Straße als Haupteinkaufsstraße für die Bewohner der Stadtteile Bayenthal und Marienburg. 
Insbesondere das Goltsteinforum ist bei den Passanten und Besuchern sehr beliebt und 
dient daher als absoluter Frequenzbringer für die Goltsteinstraße. 
Die Beliebtheit des Goltsteinforums lässt sich hauptsächlich auf den hervorragenden  
Mietermix zurückführen. Neben den Lebensmittelhändlern „PENNY-Markt“, „REWE City“ 
und „Alnatura Super Natur Markt“ inden die Kunden auch einen „dm“ Drogeriemarkt, eine 
Metzgerei („Metzgerei Kremer“) sowie eine Bäckerei („Schmitz + Nittenwilm“) vor. Eine  
weitere beliebte Bäckerei, die Bäckerei „Mauel 1883“, beindet sich darüber hinaus ebenfalls 
in direkter Nachbarschaft zum Goltsteinforum, in der Goltsteinstraße 79. Die Nahversor-
gung für die umliegenden Bewohner ist daher als ideal zu bezeichnen. Als Kundengruppen  
lassen sich die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht sowie die Oberschicht erken-
nen. An heißen Sommertagen erfreut sich besonders die Eisdiele „Il Gelato di Ferigo“ über 
einen starken Kundenandrang. 
01
01  PENNY-Markt 
02 REWE City 
03  Alnatura Super  
 Natur Markt 
04 Metzgerei Kremer  
05  Mauel 1883
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Bayenthal
Goltsteinstraße .
Goltsteinstraße
Goltsteinstraße
Altebur
ger Straße
Tacitusstraße
Koblenzer Straße
Schönhauser Straße
03
04
05
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  37.  
Nachfragen und Mieten.
Die Nachfrage an guten Ladenlokalen ist in den beliebtesten Niveaulagen (u. a. Ehrenstraße,  
Br
eite Straße) und Stadtteillagen (u. a. Neusser Straße, Dürener Straße, Sülzburgstraße) 
weiterhin groß. In einigen, weniger stark frequentierten Stadtteilen ist jedoch auch vereinzelt 
längerer Leerstand festzustellen. Insbesondere in den gefragtesten Bereichen der B-Lagen 
sind kaum Immobilienangebote verfügbar. Dennoch verändert sich der Einzelhandels- 
besatz schneller als in A-Lagen. Die oftmals in den A-Lagen geforderte „key-money“ der 
Bestandsmieter für eine vorzeitige Ladenaufgabe ist in den B-Lagen kaum verbreitet bzw. 
die geforderten Abstandssummen sind signiikant niedriger (Ausnahmen sind Breite Straße, 
Ehrenstraße und Mittelstraße). Die Mietpreisforderungen der Eigentümer werden i. d. R. 
mit kleineren Nachlässen in den B-Lagen akzeptiert. So sind Höchstmieten von ca. 30 bis  
40 EUR/ m² je nach Stadtteillage erzielbar. In den Innenstadtlagen (Breite Straße, Ehren- 
straße, Mittelstraße) sind Höchstmieten zwischen 80 bis 100 EUR/ m² erzielbar. Die Durch-
schnittsmiete variiert in den Stadtteillagen zwischen 15 und 20 EUR/ m².
Prognose.
Die Retailmakler von Larbig & Mortag gehen davon aus, dass sich die Nachfragesituation 
und 
die Einzelhandelsmieten in den Stadtteillagen weiterhin stabil entwickeln und nach-
haltig erzielbar sind. Die Nachvermietung von Ladenlächen wird auf Grund der sehr un-
terschiedlichen Passantenfrequenzen und Sozialgruppen auch in Zukunft lebhaft bleiben. 
Die Herausforderungen für künftige Mieter aber auch die Retailmakler wird darin bestehen, 
die richtige Lage bzw. den geeigneten Standort für die individuellen Konzepte ausindig zu 
machen. 
Die Konsum- und Niveaulagen in der Innenstadt (Ehrenstraße, Breite Straße, Pfeilstraße, 
Mittelstraße und Apostelnstraße) erfahren seit einigen Jahren einen Aufwärtstrend, da das 
Angebotspotential der A-Lagen sehr gering ist bzw. die Mietpreisforderungen der Vermieter 
häuig zu hoch sind. In den Niveaulagen ist in der Vergangenheit ein Wechsel von Einzel -
konzepten hin zu Filialisten zu verbuchen.
Innenstadtlagen:  
ca. 80 bis 100 EUR/ m²
Stadtteillagen:  
ca. 30 bis 40 EUR/ m² 
Höchstmieten.
Ausblick.

38 .   Retailbericht Köln 2016
1. Allgemeine Deinitionen .
1.1 Verkaufsläche:  
Die Mietläche, welche zum Verkauf dient 
zzgl. Treppen, Gänge, Schaufenster und 
Freilächen, wird, sofern sie dem Kunden 
zugänglich ist, als Verkaufsläche bezeich -
net. Dazu gehören auch Flächen, die nicht 
nur vorübergehend für Verkaufszwecke 
genutzt werden.
1.2 Gesamt-/ Geschäftsläche:  
Die gesamte betrieblich genutzte Fläche 
eines Einzelhandels, welche sich aus der 
Verkaufs-, Ausstellungs-, Versand-, Büro- 
und Lagerläche sowie Sozialräumen zu -
sammensetzt, wird als Geschäftsläche be -
zeichnet. Die Berücksichtigung der Büro-, 
Versand- und Lagerlächen, unterscheidet 
die Gesamt- oder auch Geschäftsläche 
von der reinen Verkaufsläche.
1.3 1A- und B-Lage:
Die umsatzstärksten und höchstfrequen-
tierten Lagen der Einkaufs- bzw. Ge-
schäftszentren einer Stadt werden als 
1A-Lage betitelt. Diese können entweder 
nur ein Teil oder eine gesamte Einkaufs-
straße umfassen. Eine 1A-Lage ist deinier -
bar durch folgende Kriterien:
  Passantenfrequenz
 Erzielbare Spitzenmiete für eine Laden- 
 läche
  Branchenstruktur
 Innerstädtische Lage im Hauptgeschäfts- 
 zentrum 
 Filialisierungsgrad: Mieterbestand inter- 
 nationaler, nationaler und örtlicher Einzel- 
 händler
Die B-Lage grenzt an die 1A-Lage an und 
deiniert sich meist aus Nebenstraßen der 
Haupteinkaufsstraßen. Noch weiter ent-
fernte Lagen werden als Streu- bzw. Ne-
benlagen bezeichnet.
Wenn in Großstädten sehr ausgedehnte 
Einkaufsstraßen mit mehreren 1A-Lagen 
vorhanden sind, kann zwischen diesen in 
beispielsweise Luxus- oder Konsumlage 
unterschieden werden.
   1A-Lage: Der Standort erreicht ca. 80-
100 % der Spitzenmiete der Stadt und 
ca. 70-100 % der höchsten Passanten-
frequenz des Straßenabschnittes
   B-Lage: Der Standort erreicht ca. 40-80 %  
der Spitzenmiete der Stadt und ca. 40-
70 % der höchsten Passantenfrequenz 
des Straßenabschnittes
   Streu- bzw. Nebenlagen: Hier werden 
Mieten bzw. Passantenfrequenzen unter 
40 % erreicht 
   Stadtteillage: Liegt außerhalb des Haupt- 
einkaufsbereiches einer Stadt. Mietpreis-
niveau und Passantenfrequenz sind ver-
gleichbar mit der einer zentralen B-Lage
1.4 Spitzenmiete:
Die nachhaltig höchste erzielbare nominale 
Miete bei Neuvermietungen in einer hoch-
wertigen Ideal-Verkaufsläche in 1A-Lage, 
wird als Spitzenmiete für Handelslächen 
bezeichnet.
Mit einer Ideal-Verkaufsläche ist eine Flä -
che gemeint, in der „ideale“ Verkaufsbedin-
Retailmarkt .

Retailbericht Köln 2016  39.  
gungen vorzuinden sind. Die ideale Einheit 
liegt im Erdgeschoss, ist i.d.R. 100 m² 
groß, barrierefrei und gut zugeschnitten. 
Außerdem muss eine Schaufensterfront 
vorhanden sein, welche mindestens sechs 
Meter breit ist. Der Bauzustand der Ein-
heit sollte gehobenen Ansprüchen gerecht 
werden. Die Spitzenmiete dient dazu, die 
Entwicklung des Marktes besser darzu-
stellen und basiert auf Transaktionen, wel-
che während des Betrachtungszeitraums 
durchgeführt und registriert werden.
Die angegebene Spitzenmiete bezieht sich 
immer auf einen Standardmietvertrag im 
jeweiligen Markt und entspricht dem Net-
tomietpreis exklusive Nebenkosten, lokale 
Steuern oder Incentives. Berechnet wird 
die Spitzenmiete immer zum Ende eines 
Quartals.
1.5 Filialist:
Filialen werden die Niederlassungen eines 
Einzelhandelsunternehmens bezeichnet, 
welche zwar vom Standort her getrennt 
voneinander sind, jedoch rechtlich und 
wirtschaftlich unselbstständig sind. Einzel-
händler mit mehr als 3 Filialen, unabhängig 
davon, ob diese Standorte regional oder 
überregional verteilt sind, werden Filialis-
ten genannt. Ein Unternehmen mit 3 oder 
mehr Filialen in nur einer Region wird daher 
ebenfalls als Filialist deiniert.
1.6 Passantenfrequenz: 
Die Passantenfrequenzzählung bei Lar-
big & Mortag Immobilien erfolgte an 31 
Einkaufsstraßen in B-Lage (hochwertige 
Niveaulagen in der Innenstadt und Stadt-
teillagen).
Aus dem Ergebnis der zwei Stunden wurde  
ein Mittelwert errechnet. Hieraus wurde ein 
Ranking gebildet, welches in unserem Re-
tailbericht zu inden ist.
1.7 Branchen:
Bei einer Zählung von ortsansässigen Ein-
zelhandelbetrieben werden nur die in der 
schematisierten Darstellung der 1A-Lage 
registrierten Geschäfte berücksichtigt. Zwi-
schen all diesen Einzelhändlern wird nach 
zwölf Branchengruppen unterschieden:
  Accessoires
  Schmuck/Juwelier
  Bank/Versicherung
  Sport/Outdoor
  Textil
  Gastronomie
  Telekommunikation/Elektronik
  Gesundheit/Beauty
  Warenhaus
  Schreibwaren/ Bücher
  Heim-/Wohnbedarf
  Schuhe/Lederwaren
1.8 Ladenlokal:
Einheiten, welche zum Verkauf von Waren 
und Dienstleistungen dienen und meist in 
Einkaufsstraßen liegen, werden als Laden-
lokal bezeichnet.
1
. Allg
emeine Deinitionen.

40.  Retailbericht Köln 2016
Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf Informationen aus Quellen, die wir für zuverlässig erachten, aber für deren Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung 
übernehmen. Die enthaltenen Meinungen stellen unsere Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes dar und können sich ohne Vorankündigung ändern. Historische Entwicklungen sind kein 
Indiz für zukünftige Ergebnisse. Dieser Bericht ist nicht für den Vertrieb oder die Empfehlung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Finanzanlage bestimmt. Die in diesem Bericht zum Ausdruck gebrachten 
Meinungen und Empfehlungen berücksichtigen nicht individuelle Kundensituationen, -ziele oder -bedürfnisse und sind nicht für die Empfehlung einzelner Wertpapiere, Finanzanlagen oder Strategien einzel-
ner Kunden bestimmt. Der Empfänger dieses Berichtes muss seine eigenen unabhängigen Entscheidungen hinsichtlich einzelner Wertpapiere oder Finanzanlagen trefen. Larbig & Mortag übernimmt keine 
Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in diesem Bericht entstehen.
Larbig & Mortag Immobilien GmbH 
Spezialisten für Gewerbeimmobilien
Köln
. Theodor-Heuss-Ring 23 
50668 Köln | T. 0221 998 997 0
Bonn
. Sandkaule 9-11 
53111 Bonn | T. 0228 90 90 52 52
Leverkusen. Hemmelrather Weg 201 
51377 Leverkusen | T. 0214 330 198 60
larbig-mortag
.de

Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen)
Zentrum Anzahl der Betriebe VKF Zentralität Mittelfristiger Bedarf
2008 2016 2008 2016 2008 2016 2008 2016
BZ Porz 107 23.000         18 32%
STZ Braunsfeld 96 18.545         65 k.A. 8% k.A.
NVZ Sürth 18 1.650           11 5%
Entwicklungstendenz
negativ
neutral
positiv

Verkaufsoffener
Sonntag,
'15, September 201 3
13.00 - 18,00 Uhr
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Verkaufsoffener
Sonntag,
15. September 20'13
13.00-18,00 Uhr
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TINSPIRATION
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ln Braunsield ist wieder was los: Die Ceschäfte an der Aachencr Stralle unti in den
Seitenstraßen laclen am Sonntag, den 15. SePtenlber zunl ersLen verkaufsolfent'n Sonntag
inr Iaufenden Jalrr ein!
Bevor anr 10. November nrit denr zrveilen verkaufsoffenen Sonlllag h'ii' inr Vorjahr
wieder die beliebte "Braunsfelder Nlartinsmeile" startet, kam man sich ant konrmenden
SonrrLrg in der Zeit von l3:00 bis .l8:00 Uhr nicht nur von der VielfalL untl clenr hohcn
Niveai- der Angebote in Braunsfeld überzeugen, sondcrn sich auch an einenl
intcrcssanton Foto-Suchspiel betoiligt'n.
Zum Shopping-Iirlebnis hat die ArbciLsgruppc "lvlarketing' in clcr lntcrcssenge-
nrtirrschafi-Braunsfcld e,V. etw.ls Besonderes orgdnisierl: ln den Sehauferrstt'rn und
Geschäftsräumen von 32 Ceschäften wertlen historische und neuerc Fotos ton
llraunsfeld aus8estelll, clie dem Bclrachter frühere und aktuelle Ansichten clcs Veedcls
nahel-ringen. Abt:r: Drei Bilcler sincl daruntcr, rlie keine ivtotive aus llraunsfclcl zcilir:n.
Diesc gilies zu finclt'n. Dafür hat nran t'int'Wochc Zeit. vonr 15.9. bis zunr 21.9.2013.
Danritt nit:ht zu Ieiclrt wircl, werclcn clic Iotos nlchrnlals zwischt'tr cicn Ct'schüftt'rr
a usiret.l usch t.
Unör den 'feilnehnrern an der Sut:he, die alle drei falschen ]vlotive hcrausfirrdcn, auf
einer'leilnehnrerkarte eintraBen und bis zunr 21.9. bei einenr dt'r beteiliStPn Cesch;Ite
einreichen, werden viele ittraktite Preise verlos[. die von dcn i]raunsfelder
Geschäflsleuten gesti(let wurden. Darunter sind etwa SPortruck-sicke, Ileisetasclrt'n,
Kosnretikprodukle, eine Digitalkanlera und !VarenguLscheine- Die Ct:winner wt'rclen ant
Dunne.rtag, den 26.9.2013,irnter juristischer Aufsieht trnrittelt uncl anr nächstcrr 1ag auf
dcr Interneiseile der IG Braunsfel,l www.ighraunsleld.tlc helannLgegeben.
Teiln.rhnrekarten gibi es in allen Ceschäften, in denen Fotos ausgestellt werck'n Dic
'[eilnahmekarlen Äthaltcn auch eine Übersicht über alle Ceschiiftc mit Fotos.
"Dicsc verkaulsoffenen Sonntage nertlen von dcn Ceschäftsleuten bcgrülli uIrd. r'om
brei[cn Publikunr ge.n.'angenoir,nlen" nu:inL Dr. ivliehat'l lVollnik, dcr VorsiLzerrde dCr
IG lJraunsfeltl. "ilhadc iur, dass dic lvlöglichkt'iLt'n zu solchcn llvt'nLs votr dtl
Lantlosregierung durch das Ladenöffnungsg,esetz jn diesent lahr rveiter lreschränkt
*.orclen s'in.I. Dis ist eigentlich gar nictrt ieitgenrlill. Für die-lC llraunsfcld hictt'n die
vcrkaufsoffenen SonnLag'e eine guLc Cel.'genheit, durth besonJere Aktioncn t\nrvohnern
nrehr zu bieten und ßesucher anzuziclrt'n."
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FRISÖR
Jose Luis Men6ndez
Aachener Str 549
50933 KFtn (8'aunsleld)
Tel :0221/ 569 1234
www.kisoerjose.de
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Anlage 2 Antrag VOS Lindenthal 24.10.2021 - 23. Street Gallery

14434 Zeichen

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
 
Lindenthal – Sonntag, 24.10.2021 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt: ./. 
Messe: ./. 
Örtliches Fest: ./. 
 
Ähnliche Veranstaltung: 
Eröffnung der 23. Street Gallery 
 
Anlassbeschreibung: Am Sonntag, den 24.10.2021 wird die 
Street Gallery in Lindenthal mit einem 
großen Rahmenprogramm eröffnet. 
 
Im Jahr 2021 veranstaltet der RLG e.V. 
bereits zum 23. Mal die Street Gallery in 
Lindenthal. Für zwei Wochen (vom 
24.10. bis 06.11.2021) werden über 50 
Geschäfte entlang der Dürener Straße 
sowie in den Seitenstraßen zu kleinen 
Galerien und Museen.  
 
Begleitet werden die Kunstaustellungen 
in den Schaufenstern und Geschäften 
am Tag der Eröffnung von einem großen 
Rahmenprogramm, dass in den letzten 
Jahren stark gewachsen ist und von den 
Menschen und Vereinen in Lindenthal 
mit großer Begeisterung angenommen 
wird. 
 
Zur Eröffnung der Street Gallery am 
Sonntag findet in und vor den 
Geschäften eine Vernissage statt. Dazu 
werden die ausstellenden Geschäfte und 
Künstler Kleinigkeiten zum Trinken und 
Snacken anbieten.  
 
In einzelnen Parkbuchten entlang der 
Dürener Straße sollen Künstler vor 
Ihren Galerien Open-Air Ateliers 
errichten und direkt vor Ort zeigen, wie 
Ihre Arbeiten entstehen (in Planung). 
 
Auf den Bürgersteigen werden 
Performance-Künstler Vorstellungen 
geben. 
 
Auf dem Karl-Schwering-Platz wird es 
wieder eine große Open-Air 
Ausstellung geben über Menschen und 
Vereine aus dem Veedel. In diesem Jahr

sollen die Auswirkungen der Corona-
Krise auf die Menschen und 
Gruppierungen im Veedel in Bildern 
aufgezeigt werden. 
 
Es gibt wieder Musik, eine Mal-Aktion 
und den Speaker’s Corner auf dem 
Platz vor Café Heinemann (Dürener 
Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und 
auf dem Rewe Parkplatz (Dürener 
Straße/Ecke Lindenthalgürtel) 
 
Zudem wird geprüft, den Lindenthaler 
Tierpark miteinzubeziehen. Dann könnte 
es auf rund 2.000m² Parkfläche eine 
Open-Air Skulpturenausstellung 
geben.  
 
In der kath. Kirche St. Stephan ist ein 
Orgelkonzert geplant. 
 
Hervorzuheben ist, dass die Ausstellung 
der Kunstwerke in den Schaufenstern 
der Ladenlokale erfolgt bzw. von außen 
durch die Schaufenster zu betrachten ist. 
Es handelt sich also im wahrsten Sinne 
des Wortes um eine „Street Gallery“. 
Dieser Effekt wird durch die Integration 
des Karl-Schwering-Platzes, der 
Parkbuchten und des Eingangs zum 
Stadtwald noch verstärkt.  
 
Zu der Veranstaltung wird wieder ein 
Kunstkatalog erstellt, der bereits in die 
Stadtbibliothek aufgenommen wurde. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 x eine Veranstaltung, welche zum 23. 
Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
7.000-9.000 
 
4.105 
 
• Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Universitätsstr., einschl. 75 Meter 
links und rechts der Fahrbahn) 
• Karl-Schwering-Platz 
• Platz vor Café Heinemann (Dürener 
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße) 
• Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ 
Ecke Lindenthalgürtel) 
• Lindenthaler Tierpark (Marcel-Proust-
Promenade 1/ Ecke Kitschburger Str.) 
• Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer 
Str.) 
 
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Universitätsstr., einschl. 75 Meter links 
und rechts der Fahrbahn) 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der 
Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH 
eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. 
Daraus lässt sich ableiten, dass an 
einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung 
der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher 
zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine 
erste Näherungsgröße für die zu 
vergleichenden Besucherströme.

Eine Zählung der 
Veranstaltungsbesucher der Street 
Gallery in den zurückliegenden Jahren 
wurde leider nicht durchgeführt. Auch die 
zahlreichen Pressemeldungen nennen 
leider keine konkreten Besucherzahlen.  
Anhand der nachfolgenden 
Informationen soll jedoch der prägende 
Charakter der “Street Gallery“ belegt 
werden und die Zahl der 
Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar 
und plausibel geschätzt werden.  
 
Diese Vorgehensweise, anhand von 
qualitativen Daten den prägenden 
Charakter einer Veranstaltung zu 
belegen, wird vom 
Oberverwaltungsgericht für das Land 
Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt. 
Auf einer Informationsveranstaltung am 
21.06.2017 mit dem OVG Münster beim 
Ministerium für Wirtschaft, Energie, 
Industrie, Mittelstand und Handwerk des 
Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten 
die OVG Richter Details ihrer 
Rechtsprechung (Information hierzu von 
Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach 
Aussagen der OVG Richter ist es 
zulässig, dass der prägende Charakter 
einer Veranstaltung beispielsweise 
anhand von Presseberichterstattungen 
der letzten Jahre, Berichten des 
Ordnungsamtes über vergangene 
Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten 
für die geplante Veranstaltung, 
Aussagen über Straßensperrungen, 
Verkehrs- und Parkraumkonzepten als 
auch anhand von der Art und dem 
Umfang der Veranstaltungsbewerbung 
belegt werden kann. In seinem Urteil 
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I 
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt 
das OVG diese Sichtweise. 
Auf einige Punkte möchten wir im 
Folgenden eingehen:  
 
Werbemittel: Im Jahr 2019 wurden 
3.500 Kunstkataloge und über 100 
Plakate DIN A2 produziert. (Nachweis: 
Rechnung der Druckerei kann 
nachgereicht werden).  
Zusätzlich werden die gängigen Social 
Media Kanäle intensiv bespielt. Damit 
wird die Veranstaltung bei einem breiten 
Publikum beworben.

Flächen: Die Street Gallery 2021 
erstreckt sich über die Dürener Str. (von 
der Falkenburgstr. bis zur Universitätsstr. 
einschl. 75 Meter links und rechts der 
Fahrbahn), den Karl-Schwering-Platz, 
den Platz vor Café Heinemann (Dürener 
Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße), den 
Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ Ecke 
Lindenthalgürtel), den Lindenthaler 
Tierpark (Marcel-Proust-Promenade 1/ 
Ecke Kitschburger Str.) sowie die kath. 
Kirche St. Stephan (Bachemer Str.). 
Zusätzlich zu den Ausstellungsflächen in 
den Geschäften ist geplant, im Jahr 2021 
einzelne Parkbuchten vor den 
Geschäften in Open-Air Ateliers 
verwandelt und die Bürgersteige von 
Performance Künstlern zu bespielen. 
 
Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger, 
Kölnische Rundschau und der Kölner 
Wochenspiegel haben in jedem Jahr mit 
Vor- und Nachberichterstattung inkl. 
Bildern über die Street Gallery 
geschrieben.  
 
Öffentliche Zuschüsse: Für die 
Durchführung der Street Gallery wurden 
in den Jahren 2018, 2019 und 2020 
wurden Zuschüsse aus 
bezirksorientierten Mitteln gewährt. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass die Street Gallery 
prägenden Charakter hat und nicht die 
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die 
Ladenöffnung hat lediglich 
Annexcharakter. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.

Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen

auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Anlage 3 Antrag Sülz-Klettenberg_geschwärzt1

41123 Zeichen

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
 
 Sülz-Klettenberg, am Sonntag, den 24. Oktober 2021 
  
Antragsteller: ISK Carrée e.V. 
Geschäftsstelle 
  
 
 
 
 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
 
Messe: Kunstmeile 
19. kunst im carrée       
 
Örtliches Fest: 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung:  
Am Sonntag, den 24. Oktober 2021 
wird die Kunst im Carrée mit einem 
Rahmenprogramm und der 
Vernissage im Caritaszentrum Köln-
Sülz eröffnet. 
Das künstlerische Thema in diesem 
Jahr lautet: 
         
          „Viva Colonia“ 
 
In diesem Jahr veranstakltet die ISK 
Carrée e. V. bereits zum 19. Mal die 
jährlich stattfindende Kunstmeile „Kunst 
im Carrée im Veedel Sülz-Klettenberg. 
Erstmalig führen wir in diesem Jahr die 
Veranstaltung über 2 Wochen vom (24. 
10. Bis 6. 11. 2021) durch. Für diese Zeit 
stellen die Künstlerinnen und Künstler in 
ca. 80 Geschäften und Einrichtungen 
ihre Kunstobjekte aus.  
 
Die Vernissage zur Kunst im Carrée 
findet am 24. Oktober um 11 Uhr im 
Caritaszentrum auf der Zülpicher 
Straße statt und soll danach in den 
Geschäften weitergeführt werden.  
Im gesamten Bezirk des ISK Carrées mit 
den Hauptgeschäftsstraßen – 
Berrenrather-, Sülzburg- und Zülpicher 
Straße und vielen dazwischenliegenden 
Seitenstraßen. Hierzu sind die 
ausstellenden Künstler in den

Geschäften und es werden kleine 
Snacks und Getränke angeboten. Wenn 
die Wetterlage es zulässt, sollen 
verschiedene Künstler ihre Werke in 
einer Open-Air-Veranstaltung direkt vor 
Ort zeigen. 
Bei gutem Wetter sollen auf den 
Bürgersteigen  Musikgruppen spielen 
und Perfomans-Künstler Vorstellungen 
bieten.  
 
Unsere Kunstexpertin, Frau Brigitte 
Hellwig wird an dem Sonntag mehrere 
Führungen zu den Ausstellungsorten 
durch das Carrée führen. Diese werden 
in den folgenden 2 Wochen an einigen 
Tagen wiederholt. 
 
Auf der Berrenrather Straße 182 wird es 
im Hinterhof bei „Hins und Kunzt“ 
einen Künstlermarkt geben. 
 
Eine Malaktion für Kinder wird vor der 
Apotheke am Questerhof, Berrenrather 
Straße 292 durchgeführt. 
 
Zum diesjährigen Thema sind auch 
unsere beiden Vereine, IG Sülzer 
Dienstagzoch und Große Sülz-
Klettenberger KG, mit eingebunden. 
Diese werden auf dem Vorplatz der 
Nikolauskirche musikalisch etwas dazu 
beisteuern. 
 
Der Kath. Kindergarten von St. Nikolaus 
auf der Berrenrather Str. 256 beteiligt 
sich mit Bildern, die im Pfarrsaal von St. 
Nikolaus( gleiche Adresse ) ausgestellt 
werden. 
 
In der katholischen Kirche, St. Nikolaus 
wird ein Orgelkonzert zum 11jährigen 
Bestehen der nun kompletten 
Mühleisenorgel stattfinden 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja die Kunstausstellung 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln)

Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
X eine Veranstaltung, welche zum 19. 
Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
X ja, die Kunst steht im Vordergrund! 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
  
Der Rundgang des Publikums zur Kunst 
findet am Sonntag und während der 
Woche statt, so dass alle Kunstwerke 
nur zu sehen sind, wenn auch die 
Geschäfte geöffnet haben. Viele 
arbeitende Interessenten können daher 
nur sonntags die Gelegenheit für einen 
ausführlichen Kunstspaziergang 
wahrnehmen. Der größte Teil der 
Kunstwerke wird in den 
Geschäftsräumen gezeigt, deshalb 
müssen die Geschäfte sonntags geöffnet 
sein. Bei den Kunstwerken handelt es 
sich um hochwertige und teure Arbeiten, 
die nicht auf der Straße ausgestellt 
werden können. 
 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ca. 12.000 – 14.000 
Deutlich mehr als wegen der 
Verkaufsstellenöffnung. 
Viele Besucher und Kunstinteressierte 
können die Objekte der Ausstellung nur 
am Sonntag besichtigen, da sie in der 
Woche Ihrer profanen Beschäftigung 
nachgehen. 
 
10.180 – Durch die Schließung der 
Douglas Filiale auf der Sülzburgstr. wird 
die Frequenz auf dieser Straße deutlich 
zurückgehen. 
 
Berrenrather Str. Unversitätsstr. bis 
Sülzgürtel 
Luxemburger Str. Universitätsstraße bis 
Sülzgürtel 
Sülzburgstr. / Gottesweg Rhöndorfer 
Straße bis Zülpicher Str. 
Zülpicher Str. Universitätsstr. bis 
Sülzgürtel

Verkaufsfläche: 
Und viele im Carrée liegende 
Querstraßen. Die Veranstaltungsfläche 
geht auch noch aus dem Folder von 
2020 hervor, den ich dem Begleitbrief 
anhänge. Hier sind auch ein Großteil der 
Aktivitäten zur KiC aufgeführt. 
 
Ca. 10.000 qm entfallen auf die 
ausstellenden Geschäfte.  
ca. 70 Mitglieder der z. Zt.95 ISK 
Geschäfte und ca. 10 Nicht-ISK 
Mitglieder werden sich an der an der 
Kunstmeile beteiligen. Diese Geschäfte 
und Institutionen haben eine 
Größenordnung von 70 bis 150 qm 
Verkaufsfläche. Einige auch mehr. 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die 3 Hauptgeschäftsstraßen ( 
Berrenrather- , Sülburg- und Zülpicher 
Straße) ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen in Köln 2018 der 
Fa. Larbig & Mortag Immobilien GmbH 
eine Zahl von 2036 Passanten je 
Stunde. Bei 5 stündiger Öffnung der 
Geschäfte am Sonntag ergibt das 10180 
Besucher für die Geschäfte. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Eine Zählung der Besucher für die Kunst 
im Carrée wurde in den vergangenen 
Jahren nicht durchgeführt. In der Presse 
wurde über eine Vielzahl von Besuchern 
berichtet - aber keine konkreten Zahlen. 
Die Besucher können nur so von uns 
geschätzt werden. 
 
Diese Vorgehensweise, anhand von 
qualitativen Daten den prägenden 
Charakter einer Veranstaltung zu 
belegen, wird vom OVG für das Land 
NRW anerkannt. Auf einer 
Informationsveranstaltung am 21. 06. 
2017 mit dem OVG Münster beim 
Ministerium für Wirtschaft, Energie, 
Industrie, Mittelstand und Handwerk des 
Landes NRW erläuterten die OVG 
Richter Details ihrer Rechtsprechung.     
( Information hierzu von Herrn Philip 
Reichardt, IHK Köln) Nach Aussagen der 
OVG Richter ist es zulässig, dass der 
prägende Charakter einer Veranstaltung 
beispielweise anhand von 
Pressebericherstattungen der letzten 
Jahre, Berichten des Ordnungsamtes 
über vergangene Veranstaltungen, 
Sicherheitskonzepten für die geplante

Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Veranstaltung, Aussagen über 
Straßensperrungen, Verkehrs- und 
Parkraumkonzepten als auch anhand 
von der Art und Umfang der 
Veranstaltungswerbung belegt werden 
kann. In seinem Urteil 
(Entscheidungsdatum 07. 12. 2017 
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt 
das OVG diese Sichtweise. 
Auf einige Punkte möchten wir im 
Folgenden eingehen: 
 
Werbung: 
Im Jahr 2020 haben wir 15.000 
quadratische Fleyer und ca. 250 ebenso 
quadratische Plakate produziert und 
verteilen lassen. Ebenso konnte der 
Fleyer über einen QR Code abgerufen 
werden. Zusätzlich werden die gängigen 
Social Media Kanäle intensiv bespielt um 
die Veranstaltung einem großen 
Publikum zu bewerben. 
 
Presseberichte: 
Der Kölner Stadt-Anzeiger, die Kölnische 
Rundschau, der Kölner Wochenspiegel 
sowie das Stadtteilmagazin „INsülz“ 
haben in allen Jahren zuvor eine Vor- 
und Nachberichterstattung mit Bildern 
über die Kunst im Carrée berichtet. Auf 
einer eigenen Webseite unserer 
Kuratorin der Kunst im Carrée wird 
ausführlich im Vorfeld wie auch zum 
Abschluss über die Kunst im Carrée 
berichtet. www.kunstimcarree.de 
 
Öffentliche Zuschüsse und 
Sponsoren: 
Für die Durchführung der Kunst im 
Carrée wurden in den letzten 10 Jahren 
Zuschüsse aus bezirksorientierten 
Mitteln gewährt. Ebenso ist die 
Sparkasse KölnBonn einer unserer 
Sponsoren. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass die Kunst im Carrée 
einen prägenden Charakter hat und nicht 
die Ladenöffnung im Vordergrund steht. 
Die Ladenöffnung dient nur dafür, dass 
die kunstinteressierten Besucher auch 
die Kunstwerke in den Geschäften sehen 
können.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Es sind im ISK Carrée einige 
Leerstände, die in der jetzigen Zeit, der 
Corona Krise, sehr schwer zu vermieten 
sind. Einige unserer Mitglieder und auch   
andere Geschäfte sprechen aufgrund 
der schlechten Umsatzzahlen und 
starken Rückgang der Kundenfrequenz 
schon davon, dass sie Ihr Geschäft im 
kommenden Jahr nicht weiterführen 
können, sodass weitere Leerstände in 
unserem Veedel zu befürchten sind. Die 
nicht mehr geöffnete Filiale von 
DOUGLAS hinterlässt ein großes Loch 
auf der Sülzburgstraße 
 
 
Das Kunst-Event im Besonderen sorgt in 
der tristen Jahreszeit für einen 
Kulturtourismus bei dem das Publikum 
neben der Kunst, neue inhabergeführte 
Geschäfte entdecken kann, die ein 
individuelles Sortiment führen und sich 
vom online-Handel abheben. Das 
wiederum stärkt die Vielfalt und 
Entwicklung des stationären 
Einzelhandelsangebots und fördert den 
Absatz im Veedel. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Wenn es in Sülz/Klettenberg keine 
attraktiven v. o. Sonntage gibt, wandert 
die Kundschaft in große Einkaufszentren 
ab oder bestellt bei Lieferdiensten, so 
dass dann die Gefahr besteht, dass der 
Nah-Versorgungsbereich im Besonderen 
für Senioren und nicht ganz mobile 
Menschen nicht mehr wirtschaftlich 
attraktiv ist und keine Vielfalt mehr 
vorhanden ist, weil dann die Geschäfte 
schließen. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Das Kunst-Event mit einem VOS ist 
wichtig, dass die noch vorhandenen 
Geschäfte die Vielfalt des Veedels 
wiederspiegeln und dient auch einer 
Belebung des Einkaufszentrums 
Sülz/Klettenberg 
(Sülzburgstr/Gottesweg., Luxemburger 
Straße, Berrenrather Straße, 
Universitäts-/Weißhausstraße sowie die 
Zülpicher Straße wo unsere Mitglieder 
ansässig sind.) 
und wirkt einer Abwanderung von 
Einzelhändlern entgegen.

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Durch die Kunst im Carrée steigern wir 
die Attraktivität des Stadtteils, mit 
weiteren Angeboten für die 
Freizeitgestaltung, den Kulturtourismus 
und machen das Veedel lebenswert. 
Beim Rundgang zur Kunst lassen sich 
attraktive Sporteinrichtungen entdecken, 
die man sonst als Besucher vielleicht 
nicht wahrnehmen würde.

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201007 Carree Folder v4_CarreeFolder  09.10.20  09:51  Seite 1

Sülzgürtel 
Berrenrather Straße 
Luxem burger Straße 
U nkeler Straße 
Aegidienberger Straße 
Luxem burger Straße 
W ichterichstraße 
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kunst 
im  carrée 
kunst 
im carrée 
24.10.-8 .11.2020 
Lotharstraße 
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G ustavstraße 
Speestraße 
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Vernissage             Aktion                 Führung A FV
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24.10.-8 .11.2020 
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Sülzburgstraße Sülzburgstraße G ottesweg 
17 22 
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Zülpicher Straße Zülpicher Straße Zülpicher Straße 
W eyertal 
Euskirchener Straße Palanterstraße Palanterstraße 
M ünstereifeler Straße 
Schleidener Str. 
Lechenicher Str. 
N ikolausstraße 
Susanne B eucher 
Volker Rauh 
Manfred B oelke 
Jérém y Piquet 
W olfgang Schum acher 
Vera Langer 
Joachim  Rom es / Verena Steinhoff 
G aby Ludw ig 
Ralf Lobeck 
Sabina Flora / Th. K oken 
H enning B rück 
H einz K och "Linguini" 
N . Eudam onia B o 
MOMO / Michael A psel 
Fabio D al Pos 
A ngela G raum ann 
C hristiane Sim onis 
G isela Marx 
N adine Magner 
B ritta Eberm ann 
H ildegard K eller 
Vera Machourek 
T orsten W olber 
Vera Meyer (ab 3.11.) 
G lücksm om ente! 
B eate G loger 
Petra K rem er-H orster 
Michaela H of 
G ustav K uhweide 
Martin Roblitschka 
Jörg Minrath 
D r. Ellen B uckerm ann / Shirin Rebana 
H ans-Peter H ansen 
N icole C om père / B arbara H ellw ig 
Paula W allraf 
U lla Feith 
A telier-K ünstlerm arkt nur (8 .11. 13-18  h) 
B ernd Straub-Molitor 
H eike Peppler 
D iana G óm ez-Rueda, K arin Mühlw itz 
Virginia Reiner, Maria Than, C laudia Vonstein 
G ruppenausstellung H ighlights 
Sylvia van den H euvel 
A ntje K raw ietz 
Martina Spiller 
Ulla K ölzer-W inkhold (24 .10. /8 .11.) 
U rsula Schaper-W ieland 
Susanne Lührig 
Rudolf H olzenthal / K erstin N ieke 
C atrin G . B lanke 
Richard A . H eckert 
Milena Franke 
G eorg W itteler 
Lydia Schildgen 
C laudia H ary 
Ruth Matthaei 
A strid K ruis 
N ils W ilhelm i 
U te Jansen-D ietz 
Judith Ruzicka-G rote 
Sabine A . H artert 
Stefanie B arre / D arius U rban 
Judith W eißig 
Steff A dam s/A nette G rinda/U rsula T raschütz 
Lene Enghusen / U rsula K lein 
N adine Magner 
C aspar H öhnen 
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G isela H eck 
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201007 Carree Folder v4_CarreeFolder  09.10.20  09:51  Seite 2

65
INkunst leben 
„Bei uns gehen noch lange nicht die Lichter aus!“, stieg Sebastian Berges 
kreativ-offensiv in seine Rede anlässlich der Vernissage zur 17. Auflage von 
„kunst im carrée“ ein. Damit zielte der erste Vorsitzende der Interessengemeinschaft 
Sülz/Klettenberg Carrée e.V. verbal nicht nur auf das Ausstellungsthema „lichterSTADT-
lichter“, sondern auch auf die wirtschaftliche Situation des Einzelhandels im Quartier. 
In Gegenwart politischer Exponenten wie Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes und 
Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker forderte der Mitinitiator des einwöchigen 
Win-win-Konzepts für Geschäftsinhaber Künstler und Besucher dazu auf, die Entwicklung 
des Standortes nicht aus den Augen zu verlieren.
Lebenslinien sichtbar machen
17. kunst im carrée beleuchtete das Veedel unter 
dem Leitgedanken „lichterSTADTlichter“
Teilnehmerrekord und Premieren
Abseits der zukünftigen ökonomischen Prognosen 
für den Doppelstadtteil präsentierte sich die aktuelle 
Kunstmeile als wachsende Kraft: Mit 60 Teilnehmern 
und 62 gastgebenden Locations, darunter erstmals 
Geschäfte auf der Zülpicher Straße, verzeichnet das 
Event neue Höchstwerte und lässt keinen Zweifel an 
der Etablierung seines Markennamens. Ebenfalls eine 
Premiere feierte der Vernissage-Ort im Caritas-Zen-
trum, nachdem sich die traditionelle Ausrichtung im 
„Werkladen Bild & Rahmen“ 2019 nicht realisieren ließ. 
In den kommenden Jahren sei ein Wechsel zwischen 
den beiden Einrichtungen denkbar, erklärte Kurato-
rin Brigitte Hellwig, die sich von der Resonanz auf die 
künstlerische Ausschreibung für das diesjährige Event 
begeistert zeigte: „Sogar nach den Bewer-
bungen für die Teilnahme sind noch neue 
Werke entstanden. Manche Geschäfte sind 
nicht wiederzuerkennen. Der Besuch fühl-
te sich manchmal wie das Öffnen eines 
Adventskalenders an. Es gab immer wie-
der Neues zu entdecken“, berichtete die 
Kunsthistorikerin über die Motivation der 
Teilnehmer. Mit dem Slogan habe man so-
wohl die Dynamik von Gesellschaft und Ar-
beitswelt in den dunklen Stunden als auch 
die Wohlfühlatmosphäre von Metropolen 
vereinen wollen. Der Erleuchtung steht je-
doch mitunter das Licht im Wege. In ihrer Rede verwies 
Helga Blömer-Frerker auf die Volkssternwarte an der 
Nikolausstraße: „Da würde man sich wünschen, dass 
es auch mal ein bisschen dunkler wird, um die Sterne 
zu sehen“, sagte die Politikerin.
Direkt und unwiderruflich
Wie in den vergangenen Jahren war die Großausstel-
lung mit integriertem Wettbewerb für alle Genres of-
fen und beinhaltete einen Kunstspaziergang unter 
professioneller Führung. Zur Überraschung der Or-
ganisatoren nahmen die eingereichten fotografischen 
Werke mit experimenteller Tendenz nicht überhand. 
Vielschichtige Malereien mit einem Spektrum von klas-
sisch-gegenständlich bis abstrakt-progressiv sorgten 
Veranstalter, Unterstützer und 
Künstler freuten sich über die 
große öffentliche Anteilnahme 
im Rahmen der Vernissage 
zur Kunstmeile. 
KUNST 
IM 
CARRÉE
Foto:Dahl

66
 leben INkunst
für ein Gleichgewicht der Ausdrucksvarianten. Ver-
einzelte Installationen ergänzten das Repertoire der 
Teilnehmer, von denen rund 50 Prozent aus Sülz und 
Klettenberg stammten. Als Gewinner zeichnete die Jury 
den Illustrator Torsten Wolber für dessen Malereien im 
„Alla prima“-Stil aus, der eine direkte, unmittelbare und 
nicht korrigierbare Technik bezeichnet. Die Umsetzung 
des ausgegebenen Themas sowie der lokale Bezug 
zu Kölner Stätten, etwa in Hafen- und Kirmesmotiven, 
waren dabei entscheidend. „Es ist für mich ein sehr 
schöner Moment, zu sehen, dass meine Kunst wirklich 
ankommt“, erklärte Wolber dankbar. Zu sehen waren 
die romantischen Impressionen in der Volksbank Köln-
Bonn eG sowie im Caritas-Zentrum.
Kölner Büdchen sind Kult
Mit einem „Lokalpreis“ zeichneten die Veranstalter Ni-
cole Compère für deren Büdchen-Dokumentation aus. 
Mit der Serie „Lichtinseln – Kölner Kioske“ leiste die 
Fotografin einen wichtigen Beitrag für die Stadtkultur: 
„Kioske haben gesellschaftlich eine wichtige Bedeu-
tung, im übertragenen Sinne sind Sie Licht-Inseln im 
Veedel. Man findet dort immer ein offenes Ohr. Gerade 
auch für ältere Menschen sind das Orte des Austau-
sches, aber auch des Aufgefangenwerdens“, hob Kura-
torin Brigitte Hellwig die Beiträge hervor. Eine Auswahl 
der Motive war im Büdchen Casablanca auf der Sülz-
burgstraße zu sehen. Ferner gewürdigt wurden Martin 
Roblitschka und Andreas Helweg für die fotografische 
Gestaltung des Programmflyers. Mit einer Benefizaktion 
unterstützten die Organisatoren zudem den Förderver-
ein für krebskranke Kinder Köln-Lindenthal. Durch den 
Verkauf von Werken aus dem Nachlass der Künstlerin 
Annette Lob sollten die Angebote im Elternhaus und 
auf der Kinderkrebsstation der Einrichtung gestärkt 
werden. Die abstrakten Malereien auf Leinwand und 
Papier wurden im Sülzer Caritas-Zentrum ausgestellt.
Infos über die Initiative sowie die aktuellen Preisträger 
finden sich auf folgenden Websites: www.trans-mitto.
de, www.allaprima.de, www.compere.de.  td
Fotografin Nicole 
Compère und Maler 
Torsten Wolber sind 
die Preisträger der 
17. kunst im carrée. 
Foto:Dahl
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67
Links: 
Lokalpreis- 
Siegerin Nicole 
Compère doku- 
mentierte mit 
ihren Aufnahmen 
die Büdchenkultur 
der Stadtteile.
Oben: Heike 
Peppler erhellte 
und verdunkelte mit 
ihren Malereien in 
der Goldschmiede 
Theves die Wege.
Rechts: Fotografin 
Susanne Lührig ließ 
die Betrachter ihrer 
Motive im [living] 
wohndesign mitten 
ins Licht steigen.
Unten: 
Der diesjährige 
Wettbewerbssieger 
Torsten Wolber 
stellte Werke mit 
lokalem Bezug in den 
Räumlichkeiten der 
Volksbank KölnBonn 
eG sowie im Caritas-
Zentrum aus.
Links: 
Renate Geiters 
Stadtteilansichten 
offenbarten sich 
bei Cava Cava 
mit leichtem Hang 
zum Surrealismus.
Reproduktionen der hier gezeigten Kunstwerke: Thomas Dahl
Foto: Nicole Compère

INkunst leben
Die 18. kunst im carrée „Glücksmomente“ zeigte Werke
von 83 Künstler an 71 Ausstellungsorten –
Gewinnerin Nadine Magner bewegte mit illustrierten „Sunday Short-Stories“.
In den Krisen des Daseins erinnert sich der Mensch an Momente der Gebor-
genheit, Ausgelassenheit, Freundschaft und der Liebe. Unabhängig von Zeit 
und Raum empfi  ndet er dies über die Dekaden als real existierendes Phäno-
men. Allein Sicherheit erkennt das Individuum als fl  üchtige Illusion, die unab-
hängig von wirtschaftlicher Lage, familiärer Situation oder Beziehungsstatus 
mehr Einbildung denn Wirklichkeit bleibt. So auch in Zeiten von COVID-19. 
Vielleicht gerade wegen des grassierenden Virus und der damit verbundenen 
Ängste wartete die 18. kunst im carrée mit einer Rekordzahl an Künstlern sowie 
Ausstellern in Geschäften, Gastronomien, Praxen und sozialen Einrichtungen
>>
KUNST
IM CARRÉE
5
 Von den
  Sehnsüchten
eines Sonntags
Fotos: Nonnenmacher

6
 leben INkunst
Fotos: Nonnenmacher

7
INkunst leben 
entlang der Zülpicher, Berrenrather, Sülzburg- und Luxemburger 
Straße auf, denn das Verlangen nach persönlichem Ausdruck 
wächst in den Epochen der Irritation und Sprachlosigkeit ange-
sichts einer fragwürdigen Gegenwart, deren Brücken in die Zukunft 
rissig und einsturzgefährdet sind. 83 Kunstschaffende, davon mehr 
als die Hälfte aus dem Bezirk Lindenthal, fanden für ihre Werke 
aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Video, Plastik, Grafik so-
wie Mixed-Media an 71 Ausstellungsorten ein temporäres Zuhause 
und demonstrierten auf dem pandemiegeschwächten Kunstsektor 
ihre Vitalität. Gar die Lyrik war mit einem Band (Joachim Romes, 
„Gedichte aus dem Leben“) vertreten und belegte die stilistische 
Offenheit der etablierten Veranstaltungsreihe.
Kurze Geschichten über die Leichtigkeit des Lebens
Als Gewinnerin aus dem an die Veranstaltung gekop-
pelten Wettbewerb ging die Kölner Grafik-Designerin 
Nadine Magner mit ihren „Sunday Short-Stories“ her-
vor – einer originellen Sammlung von Illustrationen und 
animierten Grafikformaten, die im „Springs Pilates Stu-
dio“ und bei „Deli Sülz“ zu sehen waren. Die eigentli-
che Leichtigkeit des Lebens zelebrierend, beschwörten 
die unprätentiösen Werke den Geist vergangener (und 
kommender) Sonntage als unverrückbare Wohlfühlta-
ge abseits von Hektik und Sorgen einer neuen Woche 
einfühlsam wie humorvoll. Weitere Auszeichnungen 
gingen an Thomas Koken für seine introvertierte Holz-
arbeit zweier Umarmender bei „brune küchen“ sowie 
Martina Spiller mit ihrer colorierten Achterbahnfahrt 
der Gefühle in der „Kleinen Markthalle“ als Flyer- res-
pektive Plakatmotive. Die Balance zwischen abstrakten 
und figürlichen, stillen, impulsiven, strukturierten sowie scheinbar 
freien Kompositionen auf einer der größten städtischen Ausstel-
lungsflächen spiegelte sich dabei nicht nur in den Schaufenstern 
der Geschäfte wider. Auch in zahlreichen Häusern profitierten 
die Besucher von der nicht alltäglichen Kooperation zwischen 
Gewerbetreibenden und Künstlern, die im Programm Führungen 
von Kunsthistorikerin Brigitte Hellwig, einen Ateliermarkt, Musik-
Performances und Rikschaservices zu den Ausstellungsorten vor-
sah. Dass im Laufe der nahezu zwei Jahrzehnte währenden Event-
Historie die künstlerische Wertschätzung gewachsen ist, zeigte 
sich unter anderem an der üppigen Gestaltung des ABS auf dem 
Gottesweg. Die Restaurantbesitzer hatten Susanne Beuscher weite 
Flächen des Innenraums als Leinwand für deren bizarr-liebevoll-
trotzköpfig anmutende Charaktere aus einem Paralleluniversum zur 
Verfügung gestellt. Mit über 20 Arbeiten erhielt die Malerin quasi 
eine eigene Werkschau innerhalb der Ausstellung.
Erleichterung in ernsten Lagen
Als einer der wichtigen „Hauptdarsteller“ präsentierte sich im Zuge 
der zweiwöchigen Veranstaltung das Wesen des Humors in vie-
lerlei Schattierungen: Manfred Boelkes Palette mit einem zuneh-
Fotos: Nonnenmacher

8
leben INkunst
mend kostbaren Gut sorgte bei „anziehend anders“ in Form von 
Klopapierrollen für reinste Glücksmomente. Die Transformation von 
Klassikern wie Auguste Renoirs „Frühstück der Ruderer“ in einen 
Comic-Rahmen (Jérémy Piquet, Apotheke am Questerhof) oder 
Rudolf Holzenthals stets neugierige Rentier-Miniaturen im „Kurio-
sikum“ verkündeten aufheiternde Botschaften im angeschlagenen 
Coronamodus.
Kunst lebt
„Kunst bleibt spürbar!“, konstatierte die ehemalige Bürgermeisterin 
Elfi   Scho-Antwerpes ihre Impressionen anlässlich der Eröffnung im 
Internationalen Caritas-Zentrum vor rund 30 anstatt der ursprüng-
lich teilnehmenden 180 Gäste. „Es ist ein großes Glück, dass diese 
Veranstaltung 2020 überhaupt stattfi  nden kann. Wir sehnen uns 
alle nach Kunst und Kultur“, sagte die Sozialdemokratin im Rah-
men der Vernissage. Mitorganisator Sebastian Berges 
von der Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg (ISK) 
betonte die Mühen aller Häuser hinsichtlich der erar-
beiteten Hygienekonzepte und wandte sich in seiner 
Rede mit einem Appell an die Stadtverwaltung: „Ein 
erneuter Lockdown darf nicht stattfi  nden. Bei uns sind 
Sie sicher!“, bat der Apotheker um die Unterstützung 
für ein Überleben des Einzelhandels. Lindenthals ehe-
malige Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker 
(CDU) würdigte Künstler und Organisatoren für die Re-
alisierung der Werkschau in schwierigen Zeiten: „Die 
Einladung war für mich ein Zeichen der Zuversicht und 
Hoffnung“, erklärte die CDU-Politikerin im Beisein ihrer 
Nachfolgerin Cornelia Weitekamp von Bündnis 90/Die 
Grünen.
Fortsetzung folgt ...
„Vor 18 Jahren sind wir mit 34 Ausstellungsorten und 35 Künstlern 
gestartet und haben diese Zahlen mehr als verdoppelt. Wir hatten 
dieses Mal weit über 100 Bewerbungen zur Teilnahme. Die Mög-
lichkeiten zur Darbietung und die damit verbundenen Preise sollen 
für die Künstler ein Anschub sein, auch in dieser Krise weiterzuma-
chen“, zeigte sich Projektleiterin Brigitte Hellwig von der Motivation 
der Beteiligten beeindruckt. Mit Schülern des Hildegard-von-Bin-
gen-Gymnasiums vermochte es die künstlerische Leiterin zudem 
erneut, eine junge Generation von Kunstschaffenden für das Groß-
Event zu gewinnen, das in seinem wundersamen Facettenreichtum 
als Hymne an das Leben verstanden werden könnte.
Einblicke in die Arbeiten und Infos zu allen Künstlern bietet die 
Homepage www.kunstimcarree.de. td
Preisverleihung der 18. kunst im carrée: Sebastian Berges, Brigitte Hellwig,
Elfi Scho-Antwerpes, Nadine Magner, Helga Blömer-Frerker, Thomas Koken und
Hans-Josef Schulte (von links).
Fotos: Nonnenmacher

Beratungsverlauf (1)

28.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2780/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.09.2021
Erstellt
05.08.2021 09:05