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AN/1014/2022

Anlage von Kleingewässern

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 09.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 19.05.2022, TOP 2.3

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss April 2024

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Anhang zum Sachstandsbericht April 2024

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

1857 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
An die  
Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün 
Frau Denise Abé 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.05.2022 
 
AN/1014/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 
 
Anlage von Kleingewässern 
Sehr geehrte Frau Abé, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Ausschusses zu setzen: 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung (ggf. in Zusammenarbeit mit den StEB) wird beauftragt in Kölner Parkan-
lagen mehrere ökologisch hochwertige Kleingewässer in einem Modellversuch anzulegen. 
Dabei ist auf eine natürliche Gewässerzonierung (ausreichende Flachwasserzone) und Ufer-
randbepflanzung zu achten. Die Gewässer sollen zur Steigerung der Biodiversität durch ge-
eignete Maßnahmen (z. B. regelmäßiges Austrocknen) unbedingt fischfrei gehalten werden.  
Über die Maßnahme ist mit geeigneten Mitteln (z. B. Schautafeln) zu informieren. 
 
Finanzierung: Politischer VN (VIII Anlage Kleingewässer 100.000 €) 
 
Begründung: 
Gerade Kleingewässer, die auch periodisch austrockenen können, sind für Amphibien, In-
sekten und andere Arthropoden wichtige Biotope und können als Trittsteine verschiedene 
Lebensräume miteinander vernetzen. Kleingewässer können als „Blaue Infrastruktur“ zudem 
einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung leisten und als klimaaktive Bausteine für eine Ab-
kühlung in warmen Sommern sorgen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt-
Fraktionsgeschäftsführer

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss April 2024

5083 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1014/2022
Stand: 10.04.2024 
Sachstandsbericht  
Anlage von Kleingewässern 
Beschluss 
 
Die Verwaltung (ggf. in Zusammenarbeit mit den StEB) wird beauftragt in Kölner Parkan-lagen 
mehrere ökologisch hochwertige Kleingewässer in einem Modellversuch anzulegen. Dabei ist 
auf eine natürliche Gewässerzonierung (ausreichende Flachwasserzone) und Uferrandbe-
pflanzung zu achten. Die Gewässer sollen zur Steigerung der Biodiversität durch geeignete 
Maßnahmen (z. B. regelmäßiges Austrocknen) unbedingt fischfrei gehalten werden.  
 
Über die Maßnahme ist mit geeigneten Mitteln (z. B. Schautafeln) zu informieren. 
 
Finanzierung: Politischer VN (VIII Anlage Kleingewässer 100.000 €) 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   x erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Bisherige Umsetzung von temporären Kleingewässern 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen errichtet seinen vielen Jahren in Zusammen-
arbeit mit der NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln temporäre Kleingewässer im Kölner 
Stadtgebiet (vgl. Tabelle 1 im Anhang). Dabei stand insbesondere die Förderung der Wech-
selkröte, einer in ihrem Bestand stark gefährdeten Art, die in Nordrhein-Westfalen nur in der 
klimatisch begünstigten Niederrheinischen Bucht vorkommt, im Vordergrund. Die NABU Na-
turschutzstation setzt seit 2014 ein Artenschutzprogramm zur Förderung von Wechselkröten-
Lebensräumen um.  
 
Die bisherigen Kleingewässer sind daher in Form, Gestaltung und Lage an die Bedürfnisse 
der Wechselkröte ausgerichtet. Sie haben eine runde Form, sind mit einem mineralischen Ma-
terial abgedichtet, haben eine Schutzschicht aus Kies und keine Randbepflanzung (vgl. Abbil-
dungen 1 bis 3 im Anhang). Lediglich die Gewässerränder wurden mit einer Landschaftsra-
senmischung eingegrünt. Zum Schutz vor Schäden durch Betreten (Menschen, Hunde, 
Pferde, etc.) wurden die meisten der Kleingewässer mit einem Zaun (Holzpfähle mit Maschen-
draht) eingezäunt.  
 
Um die bestehenden Wechselkröten-Populationen sinnvoll zu vernetzen und ihren Habitatan-
sprüchen gerecht zu werden, wurden die bisherigen Kleingewässer meist auf Acker- und

2 
 
Grünlandflächen angelegt. Pro Kleingewässer werden ca. 500 m² Fläche benötigt, das Klein-
gewässer selbst hat einen Durchmesser von ca. 14 m. Für die Nutzung der städtischen Acker- 
bzw. Grünlandflächen sind Pachtfreistellungen nötig. Anfragen dazu müssen bis Ende März 
beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster gestellt werden. Bei positivem Votum 
werden die Pachtflächen zu Ende Oktober des gleichen Jahres pachtfreigestellt und in die 
Verwaltung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen übergeben. Da für den Einbau 
der mineralischen Dichtung trockenes, beständiges Wetter erforderlich ist, kann mit dem Bau 
des Kleingewässers erst im darauffolgenden Jahr begonnen werden.  
 
Umsetzung im Jahr 2022 
 
Der Antrag wurde am 19.05.2022 vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschlossen. Um 
bereits im Jahr 2022 neue Kleingewässer durch die bereitgestellte Finanzierung zu realisie-
ren, wurde auf einen Standort aus dem bisherigen Wechselkröten-Programm zurückgegriffen. 
Eventuelle zeitliche Restriktionen durch noch anzufragende Pachtfreistellungen wurden 
dadurch umgangen.  
 
Die für 2022 zur Verfügung stehende Geldsumme konnte allerdings aufgrund der noch zur 
Verfügung stehenden Zeit und personellen Engpässen nicht mehr vollständig ausgegeben 
werden. Der restliche Teil wurde in 2023 übertragen.  
 
Umsetzung im Jahr 2023 
 
Im Jahr 2023 wurden insgesamt vier temporäre Kleingewässer angelegt. Aufgrund ihrer Ge-
staltung dienen sie insbesondere dem Schutz der Wechselkröte. 
Außerdem wurden in 2023 Text und Layout der Schautafeln, die neben den Kleingewässern 
zur Information der Bevölkerung vorgesehen sind, entworfen. Die neu angelegten sowie be-
reits vorhandene temporäre Kleingewässer wurden mit Schildern ausgestattet. 
Wie im Vorjahr konnten aufgrund eines personellen Engpasses nicht alle in 2023 zur Verfü-
gung stehenden Mittel abgerufen werden. Die verbleibenden Mittel wurden in 2024 übertra-
gen. 
 
Planung für das Jahr 2024 
 
Derzeit befinden sich für das Jahr 2024 insgesamt vier neue temporäre Kleingewässer in der 
Planung. Sie liegen zum Teil in öffentlichen Grünflächen und werden, wie in den Vorjahren, 
aus Sicherheitsgründen und zum Schutz vor Vandalismus eingezäunt. Da mit den in Planung 
befindlichen Teichen zum Teil andere Zielarten als die Wechselkröte gefördert werden sollen, 
unterscheidet sich die Form und Gestalt dieser Kleingewässer von den in den Vorjahren ange-
legten. Auf diese Weise können auch die Habitatansprüche anderer Amphibien erfüllt werden. 
Ein Teich wird beispielsweise mit einer gestuften Uferzone inklusive Bepflanzung und Ver-
steckmöglichkeiten aus Steinen geplant. 
Es ist vorgesehen, dass nach der Umsetzung der in 2024 geplanten Maßnahmen die über 
den politischen Veränderungsnachweis zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anhang zum Sachstandsbericht April 2024

1847 Zeichen

Sachstandsbericht zu AN/1014/2022 Anlage von Kleingewässern – Anhang  
 
Tab. 1: Übersicht über die in den letzten Jahren durch das Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen angelegten und in Planung befindlichen temporären Kleingewässer. 
 
Realisierung Lage zusätzliche Informationen 
Planung 
2024 
Forstbotanischer Garten 
(LSG 19) 
Lage auf Wiesenfläche im umfriedeten 
Bereich 
Planung 
2024 
Nähe Kalscheurer 
Weiher (LSG 17) 
Lage in Grünfläche 
Planung 
2024 
Nordfeld (LSG 11) Lage in Grünfläche 
Planung 
2024 
Ranzeler Straße (LSG 
21) 
Lage in Acker 
2023 Zaunhofstraße (LSG 18) Lage in Acker 
2023 Am Hochfeldsweg (LSG 
21) 
Lage in Acker 
2023 Gut Leidenhausen (LB 
7.35) 
Lage in Grünfläche 
2023 Bergheimer Weg Süd 
(LSG 8) 
Lage in neuem Obstarboretum 
2022 Bergheimer Weg Nord 
(LSG 8) 
Lage in neuem Obstarboretum 
2022 Steinneuerhof/Brühler 
Landstraße (LSG 18) 
Kleingewässer aus altem Programm, 
Lage in Acker 
2021 Brühler Landstraße  
(LB 2.11) 
Lage auf Brachfläche, umgeben von 
Gehölzstrukturen, vgl. Abb. 2 
2020 diverse keine Neuanlage, nur Ausbesserung 
von bestehenden Kleingewässern 
2019 Langenackerstraße  
(LSG 18) 
Bau eines Zauns um bestehendes 
Kleingewässer(aus 2017) 
2018 Holzweg (LSG 21) Lage in Acker 
2017 Nüssenberger Busch  
(LSG 11) 
keine Neuanlage, nur Ausbesserung 
von bestehendem Kleingewässer, vgl. 
Abb. 3

2017 Alt Engeldorfer Hof  
(LSG 18) 
Lage in Streuobstwiese 
2017 Langenackerstraße  
(LSG 18) 
Lage in Grünland 
2017 Krausbergweg (LSG 21) Lage in Grünland  
 
 
Abb. 1: Schematische Zeichnung eines Kleingewässers für Wechselkröten 
 
 
 
Abb. 2: Foto des in 2022 angelegten Kleingewässers „Steinneuerhof/Brühler 
Landstraße“ bei niedrigem Wasserstand (Aufnahmedatum 27.10.2022).

Abb. 3: Foto des in 2014 angelegten Kleingewässers im Nüssenberger Busch 
(Aufnahmedatum 23.02.2022).

Beratungsverlauf (1)

19.05.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Ranzeler Straße
  • Zaunhofstraße
  • Brühler Landstraße
  • Langenackerstraße
  • Bergheimer Weg
  • Holzweg
  • Krausbergweg
  • Gut Leidenhausen

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Details

Aktenzeichen
AN/1014/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
09.05.2022
Erstellt
09.05.2022 12:25