AN/1014/2022
Anlage von Kleingewässern
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.05.2022 AN/1014/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 Anlage von Kleingewässern Sehr geehrte Frau Abé, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit- zung des Ausschusses zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung (ggf. in Zusammenarbeit mit den StEB) wird beauftragt in Kölner Parkan- lagen mehrere ökologisch hochwertige Kleingewässer in einem Modellversuch anzulegen. Dabei ist auf eine natürliche Gewässerzonierung (ausreichende Flachwasserzone) und Ufer- randbepflanzung zu achten. Die Gewässer sollen zur Steigerung der Biodiversität durch ge- eignete Maßnahmen (z. B. regelmäßiges Austrocknen) unbedingt fischfrei gehalten werden. Über die Maßnahme ist mit geeigneten Mitteln (z. B. Schautafeln) zu informieren. Finanzierung: Politischer VN (VIII Anlage Kleingewässer 100.000 €) Begründung: Gerade Kleingewässer, die auch periodisch austrockenen können, sind für Amphibien, In- sekten und andere Arthropoden wichtige Biotope und können als Trittsteine verschiedene Lebensräume miteinander vernetzen. Kleingewässer können als „Blaue Infrastruktur“ zudem einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung leisten und als klimaaktive Bausteine für eine Ab- kühlung in warmen Sommern sorgen. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss April 2024
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Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer AN/1014/2022 Stand: 10.04.2024 Sachstandsbericht Anlage von Kleingewässern Beschluss Die Verwaltung (ggf. in Zusammenarbeit mit den StEB) wird beauftragt in Kölner Parkan-lagen mehrere ökologisch hochwertige Kleingewässer in einem Modellversuch anzulegen. Dabei ist auf eine natürliche Gewässerzonierung (ausreichende Flachwasserzone) und Uferrandbe- pflanzung zu achten. Die Gewässer sollen zur Steigerung der Biodiversität durch geeignete Maßnahmen (z. B. regelmäßiges Austrocknen) unbedingt fischfrei gehalten werden. Über die Maßnahme ist mit geeigneten Mitteln (z. B. Schautafeln) zu informieren. Finanzierung: Politischer VN (VIII Anlage Kleingewässer 100.000 €) Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Bisherige Umsetzung von temporären Kleingewässern Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen errichtet seinen vielen Jahren in Zusammen- arbeit mit der NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln temporäre Kleingewässer im Kölner Stadtgebiet (vgl. Tabelle 1 im Anhang). Dabei stand insbesondere die Förderung der Wech- selkröte, einer in ihrem Bestand stark gefährdeten Art, die in Nordrhein-Westfalen nur in der klimatisch begünstigten Niederrheinischen Bucht vorkommt, im Vordergrund. Die NABU Na- turschutzstation setzt seit 2014 ein Artenschutzprogramm zur Förderung von Wechselkröten- Lebensräumen um. Die bisherigen Kleingewässer sind daher in Form, Gestaltung und Lage an die Bedürfnisse der Wechselkröte ausgerichtet. Sie haben eine runde Form, sind mit einem mineralischen Ma- terial abgedichtet, haben eine Schutzschicht aus Kies und keine Randbepflanzung (vgl. Abbil- dungen 1 bis 3 im Anhang). Lediglich die Gewässerränder wurden mit einer Landschaftsra- senmischung eingegrünt. Zum Schutz vor Schäden durch Betreten (Menschen, Hunde, Pferde, etc.) wurden die meisten der Kleingewässer mit einem Zaun (Holzpfähle mit Maschen- draht) eingezäunt. Um die bestehenden Wechselkröten-Populationen sinnvoll zu vernetzen und ihren Habitatan- sprüchen gerecht zu werden, wurden die bisherigen Kleingewässer meist auf Acker- und 2 Grünlandflächen angelegt. Pro Kleingewässer werden ca. 500 m² Fläche benötigt, das Klein- gewässer selbst hat einen Durchmesser von ca. 14 m. Für die Nutzung der städtischen Acker- bzw. Grünlandflächen sind Pachtfreistellungen nötig. Anfragen dazu müssen bis Ende März beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster gestellt werden. Bei positivem Votum werden die Pachtflächen zu Ende Oktober des gleichen Jahres pachtfreigestellt und in die Verwaltung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen übergeben. Da für den Einbau der mineralischen Dichtung trockenes, beständiges Wetter erforderlich ist, kann mit dem Bau des Kleingewässers erst im darauffolgenden Jahr begonnen werden. Umsetzung im Jahr 2022 Der Antrag wurde am 19.05.2022 vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschlossen. Um bereits im Jahr 2022 neue Kleingewässer durch die bereitgestellte Finanzierung zu realisie- ren, wurde auf einen Standort aus dem bisherigen Wechselkröten-Programm zurückgegriffen. Eventuelle zeitliche Restriktionen durch noch anzufragende Pachtfreistellungen wurden dadurch umgangen. Die für 2022 zur Verfügung stehende Geldsumme konnte allerdings aufgrund der noch zur Verfügung stehenden Zeit und personellen Engpässen nicht mehr vollständig ausgegeben werden. Der restliche Teil wurde in 2023 übertragen. Umsetzung im Jahr 2023 Im Jahr 2023 wurden insgesamt vier temporäre Kleingewässer angelegt. Aufgrund ihrer Ge- staltung dienen sie insbesondere dem Schutz der Wechselkröte. Außerdem wurden in 2023 Text und Layout der Schautafeln, die neben den Kleingewässern zur Information der Bevölkerung vorgesehen sind, entworfen. Die neu angelegten sowie be- reits vorhandene temporäre Kleingewässer wurden mit Schildern ausgestattet. Wie im Vorjahr konnten aufgrund eines personellen Engpasses nicht alle in 2023 zur Verfü- gung stehenden Mittel abgerufen werden. Die verbleibenden Mittel wurden in 2024 übertra- gen. Planung für das Jahr 2024 Derzeit befinden sich für das Jahr 2024 insgesamt vier neue temporäre Kleingewässer in der Planung. Sie liegen zum Teil in öffentlichen Grünflächen und werden, wie in den Vorjahren, aus Sicherheitsgründen und zum Schutz vor Vandalismus eingezäunt. Da mit den in Planung befindlichen Teichen zum Teil andere Zielarten als die Wechselkröte gefördert werden sollen, unterscheidet sich die Form und Gestalt dieser Kleingewässer von den in den Vorjahren ange- legten. Auf diese Weise können auch die Habitatansprüche anderer Amphibien erfüllt werden. Ein Teich wird beispielsweise mit einer gestuften Uferzone inklusive Bepflanzung und Ver- steckmöglichkeiten aus Steinen geplant. Es ist vorgesehen, dass nach der Umsetzung der in 2024 geplanten Maßnahmen die über den politischen Veränderungsnachweis zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Anhang zum Sachstandsbericht April 2024
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Sachstandsbericht zu AN/1014/2022 Anlage von Kleingewässern – Anhang Tab. 1: Übersicht über die in den letzten Jahren durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen angelegten und in Planung befindlichen temporären Kleingewässer. Realisierung Lage zusätzliche Informationen Planung 2024 Forstbotanischer Garten (LSG 19) Lage auf Wiesenfläche im umfriedeten Bereich Planung 2024 Nähe Kalscheurer Weiher (LSG 17) Lage in Grünfläche Planung 2024 Nordfeld (LSG 11) Lage in Grünfläche Planung 2024 Ranzeler Straße (LSG 21) Lage in Acker 2023 Zaunhofstraße (LSG 18) Lage in Acker 2023 Am Hochfeldsweg (LSG 21) Lage in Acker 2023 Gut Leidenhausen (LB 7.35) Lage in Grünfläche 2023 Bergheimer Weg Süd (LSG 8) Lage in neuem Obstarboretum 2022 Bergheimer Weg Nord (LSG 8) Lage in neuem Obstarboretum 2022 Steinneuerhof/Brühler Landstraße (LSG 18) Kleingewässer aus altem Programm, Lage in Acker 2021 Brühler Landstraße (LB 2.11) Lage auf Brachfläche, umgeben von Gehölzstrukturen, vgl. Abb. 2 2020 diverse keine Neuanlage, nur Ausbesserung von bestehenden Kleingewässern 2019 Langenackerstraße (LSG 18) Bau eines Zauns um bestehendes Kleingewässer(aus 2017) 2018 Holzweg (LSG 21) Lage in Acker 2017 Nüssenberger Busch (LSG 11) keine Neuanlage, nur Ausbesserung von bestehendem Kleingewässer, vgl. Abb. 3 2017 Alt Engeldorfer Hof (LSG 18) Lage in Streuobstwiese 2017 Langenackerstraße (LSG 18) Lage in Grünland 2017 Krausbergweg (LSG 21) Lage in Grünland Abb. 1: Schematische Zeichnung eines Kleingewässers für Wechselkröten Abb. 2: Foto des in 2022 angelegten Kleingewässers „Steinneuerhof/Brühler Landstraße“ bei niedrigem Wasserstand (Aufnahmedatum 27.10.2022). Abb. 3: Foto des in 2014 angelegten Kleingewässers im Nüssenberger Busch (Aufnahmedatum 23.02.2022).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Ranzeler Straße
- Zaunhofstraße
- Brühler Landstraße
- Langenackerstraße
- Bergheimer Weg
- Holzweg
- Krausbergweg
- Gut Leidenhausen
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1014/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 09.05.2022
- Erstellt
- 09.05.2022 12:25