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1287/2024

Anregung des Integrationsrates zu: "Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt – Handeln gegen rassistische Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.12.2024

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 05.05.2025, TOP 6.3

Anlage 1 - Auszug Beschlussprotokoll Integrationsrat vom 12.09.2023

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Anlage 3 - Auszug aus der Niederschrift des Rates am 12.12.2024, TOP 5.4.1

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Antrag AN/1619/2023

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Anlage 1 - Auszug Beschlussprotokoll Integrationsrat vom 12.09.2023

5329 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Bachtiosin 
Telefon: (0221) 22129725 
E-Mail: leyla.bachtiosin@stadt -koeln.de 
Datum: 26.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates  vom 
12.09.2023  
öffentlich 
6.2 Antrag zur Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt 
AN/1314/2023 
6.2.1 Änderungsantrag zu Antrag AN/1314/2023 zur Chancengerechtigkeit auf 
dem Wohnungsmarkt – Handeln gegen rassistische Diskriminierung bei 
der Woh-nungsvergabe 
AN/1619/2023 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag (Ersetzungsantrag): 
Der Integrationsrat bittet den Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
1. Der Rat stellt fest, dass in Köln, wie in vielen anderen deutschen Großstädten 
auch, bei der Vermietung von Wohnungen, Wohnungsuchende trotz des Benach-
teiligungsverbots des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
setzes benachteiligt werden. Dies betrifft besonders Wohnungssuchende mit inter-
nationaler Familiengeschichte. 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Punkt 7 des Berichtes der Stadt Köln zum 
Sachstandsbericht über die Umsetzung des Zehn Punkte Aktionsplans der Euro-
päischen Städtekoalition gegen Rassismus vom 21.10.2019 (Vorlage 3486/2019) 
in der Anlage I benannten Maßnahmen unter anderem wie der ‚Wegeweiser Woh-
nen‘ des Kommunalen Integrationszentrum oder das Sozial- und Qualitätsmanage-
ment der GAG wichtige Instrumente darstellen, um der Diskriminierung bei der 
Wohnungssuche zu begegnen, diese aber nicht ausreichen, um Diskriminierung 
wirksam zu beseitigen und zu verhindern.  
3. Der Rat beschließt die folgenden Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen 
am Wohnungsmarkt: 
3.1. Die Verwaltung wird beauftragt zu evaluieren, wie und ob das AGG bei der 
Wohnungsvergabe Berücksichtigung findet. Darin einzubeziehen sind ins-
besondere die GAG als kommunales Wohnungsbauunternehmen und die in 
Köln tätige ‚Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH‘ und die 
‚Antoniter Siedlungsgesellschaft mbH im Ev. Kirchenverband Köln und Re-
gion‘ als kirchennahe Wohnungsgesellschaften sowie weitere Wohnungs-
bau- und Immobilienunternehmen. Auf der Grundlage des Berichtes sol-
len die Kriterien für die Wohnungsvergabe unter Maßgabe des AGG

weiterentwickelt werden. Berichtet werden kann dann unter anderem 
durch eine Umfrage des Amtes für Statistik. 
3.2. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den Akteuren auf dem 
Wohnungsmarkt und dem Runden Tisch für Integration, den Wohl-
fahrtsverbänden und Migrant*innenselbstorganisationen ein Konzept 
für eine Kampagne für den Abbau der Diskriminierung auf dem Woh-
nungsmarkt zu erarbeiten und Möglichkeiten der Finanzierung zu prü-
fen. 
3.3. Die Verwaltung wird gebeten auf die GAG als kommunales Wohnungsbau-
unternehmen einzuwirken, damit dort künftig wieder persönliche Vorspra-
chen an Stelle reiner Online Bewerbungen möglich sind. Dies ist insbeson-
dere für Bewerber*innen mit nicht perfekten Deutschkenntnissen sehr wich-
tig. 
4. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen wie das Beratungsangebot der Antidiskrimi-
nierungsbüros von Caritas und des Vereins Öffentlichkeit gegen Gewalt personell aus-
gebaut und in die Lage versetzt werden kann die Begleitung bei Schadensersatzkla-
gen (auf Grundlage des AGGs) zu begleiten (z.B. durch die Durchführung von Tes-
tings als Beweismittel vor Gericht - Beweislastumkehr). Da einzelne Themen von den 
beiden Beratungsstellen nicht abgedeckt werden können ist zu prüfen, wie diese Be-
ratungsstruktur mit anderen Institutionen wie z.B. anderen Beratungsstellen, Stadt 
Köln, Mieterverein vernetzt werden kann. Dafür sollte in den beiden Beratungsbüros je 
eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden, deren Stelleninhaber*in Zugang zu einer 
im Antidiskriminierungsrecht ausgebildeten juristischen Beratung hat. Zudem bedarf 
es Mittel für eine regelmäßige Supervision der Berater*innen.  
5. Die Verwaltung wird gebeten die Einrichtung einer Stelle in einem der bestehenden 
Antidiskriminierungsbüros zu prüfen, die analog der Berliner Fachstelle gegen Diskri-
minierung auf dem Wohnungsmarkt von der Verwaltung unabhängig, aber in enger 
Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum und des dortigen Fachrefera-
tes für Wohnen insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen soll: 
 die Aufklärung über die Vorschriften des AGG sowie die Rechte der Woh-
nungssuchenden und die Verpflichtungen der Vermietenden, 
 die Vernetzung der Akteur*innen auf dem Wohnungsmarkt z.B. durch einen 
Beirat unter besonderer Berücksichtigung der Wohnungswirtschaft, der ge-
meinnützigen wie der privaten (GAG und Köln AG / Haus und Grund), 
 die Erarbeitung einer Selbstverpflichtung aller Akteur*innen im Sinne des Berli-
ner Mottos „Berlin vermietet fair“  
 Fachdialoge zu Themen der Vermietungspraxis,  
 Öffentlichkeitsarbeit. 
Bis zur Einrichtung dieser Koordinationsstelle soll die Verwaltung (das Amt für Integra-
tion und Vielfalt) die Vernetzung der Akteur*innen und die Erarbeitung einer Selbstver-
pflichtung von Akteur*innen im Sinne des Berliner Mottos „Berlin vermietet fair“ in en-
ger Abstimmung mit dem Kölner Runden Tisch für Integration beginnen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt bei 3 Enthaltungen von Frau Hoyer (FDP), Herr Dr. Akude 
(CDU) und Herr Erkelenz (CDU). 
II. Der Ursprungsantrag hat sich somit erledigt.

Anlage 3 - Auszug aus der Niederschrift des Rates am 12.12.2024, TOP 5.4.1

894 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 16.12.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der 38. Sitzung des Rates vom 12.12.2024  
öffentlich 
5.4.1 Anregung des Integrationsrates zu: "Chancengerechtigkeit auf dem 
Wohnungsmarkt – Handeln gegen rassistische Diskriminierung bei der 
Wohnungsvergabe"  
1287/2024 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 12.09.2023, 
TOP 6.2 (Anlage 1) und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.  
Er bittet die Oberbürgermeisterin, die Anregung in die nächste Sitzung des Woh-
nungsbauforums und des Unterausschusses Wohnen einzubringen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
__________ 
Anmerkung: 
Mündliche Ergänzung des Beschlussvorschlags um „.. und des Unterausschusses 
Wohnen“ durch die Oberbürgermeisterin.

Beschlussvorlage Rat

11766 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1287/2024 
Freigabedatum 
03.12.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung des Integrationsrates zu: "Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt – 
Handeln gegen rassistische Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe"  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 12.09.2023, 
TOP 6.2 (Anlage 1) und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.  
Er bittet die Oberbürgermeisterin, die Anregung in die nächste Sitzung des Woh-
nungsbauforums einzubringen. 
 
 
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
Viele Menschen finden in Köln keine Wohnung, weil sie eine internationale Familien-
geschichte, wenig Geld, eine kleine Rente oder eine Behinderung haben. Auch kinder-
reiche Familien finden oft keine Wohnungen.  
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Vorschläge des Integrationsrates zur Kenntnis. Auf-
grund der aktuellen Haushaltslage gibt es viele Einsparungen. Die Mittel für die Vor-
schläge des Integrationsrats gibt es nicht. Die Verwaltung schlägt vor, dass sich das 
Wohnungsbauforum mit den Vorschlägen beschäftigt. 
 
Begründung:  
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 unter dem TOP 6.2 (Anlage 1) 
mehrheitlich einen Beschluss zum Antrag AN1619/2023 (Anlage 2) zur Verbesserung 
der Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt gefasst.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Anregungen des Integrationsrates (Antrag AN1619/2023) beinhalten finanzielle 
Erfordernisse, welchen aufgrund der aktuellen Haushaltslage und den bestehenden 
Konsolidierungsvorgaben nicht entsprochen werden können. 
Eine Aufstockung der finanziellen und personellen Ressourcen ist nicht möglich. Die 
Verwaltung empfiehlt, die Anregungen des Integrationsrates in das Wohnungsbaufo-
rum einzubringen. 
 
Zu Punkt 1 der Anregungen des Integrationsrates: 
Viele deutsche Großstädte, so auch die Stadt Köln, stehen vor dem gleichen Problem 
einer immer größer werdenden Versorgungslücke von preisgünstigem Wohnraum, ei-
ner Abnahme des Anteils an gefördertem Wohnungsbau und mietpreisgebundener 
Wohnungen und der damit verbundenen steigenden Mietbelastung für viele Men-
schen. Dies verstärkt die ohnehin vorhandene Konkurrenz auch auf dem Kölner Woh-
nungsmarkt erheblich. Nicht nur Familien mit geringem Einkommen, kinderreiche Fa-
milien, Senior*innen mit geringen Renten oder Menschen mit Behinderungen fühlen 
sich mehr und mehr bei der Suche nach bedarfsgerechtem, bezahlbaren Wohnraum 
stark benachteiligt. Auch immer mehr Wohnungssuchende mit internationaler Famili-
engeschichte fühlen sich auf dem Kölner Wohnungsmarkt erheblich benachteiligt. 
Diese „gefühlte“ Benachteiligung wurde von der im Auftrag des Runden Tisches für In-
tegration in Köln durchgeführten Studie, gefördert durch die Hans Böckler Stiftung, 
herausgegeben vom Förderverein des Kölner Runden Tisches für Integration im Au-
gust 2022, größtenteils bestätigt. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln hat in seinem Bericht „Das Mietwohnungsangebot in Köln 2023“ festgestellt, dass 
es zu wenig bezahlbaren Wohnraum im Stadtgebiet gibt. Zu gleichen Ergebnissen 
kommt das 1. Kölner Diskriminierungsmonitoring.

3 
Zu Punkt 2 der Anregungen des Integrationsrates: 
Die Stadt Köln leistet gegen rassistische Diskriminierung bereits eine vielfältige und 
akzeptierte Arbeit: 
 
In Köln können sich Menschen, die durch rassistische Diskriminierung gefährdet oder 
von einer solchen betroffen sind, an eines der beiden städtisch geförderten Antidiskri-
minierungsbüros wenden, um dort Rat und Unterstützung zu erhalten. Es handelt sich 
um das Antidiskriminierungsbüro des Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V. sowie 
das Antidiskriminierungsbüro des Vereins Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. Beide er-
halten seit dem Jahr 2001 unter anderem im Rahmen des „Aktionsprogrammes gegen 
Gewalt - Sicherstellung von Personalressourcen nichtstädtischer Antidiskriminierungs-
büros“ Haushaltsmittel zur Projektunterstützung. Geschulte Berater*innen bieten den 
Hilfesuchenden kostenlos und auf Wunsch anonym Entlastung durch vertrauliche Ge-
spräche über die erlebte Diskriminierung an und suchen gemeinsam mit den Betroffe-
nen nach geeigneten Möglichkeiten, sich gegen die Diskriminierung zu wehren sowie 
ihre Erlebnisse zu bewältigen. Sie vereinbaren hierzu mit Rat suchenden Personen 
konkrete weitere Schritte mit dem Ziel, Ursachen und Folgen der Benachteiligung zu 
beseitigen.  
 
Zusätzlich gibt es im Amt für Wohnungswesen das Auszugsmanagement, mit dem 
Ziel, Geflüchtete mit Bleibeperspektive, die längere Zeit durch die Stadt Köln unterge-
bracht sind, in private Mietverhältnisse zu vermitteln. In diesem Rahmen sprechen 
Vertreter*innen der beteiligten Träger regelmäßig sowohl mit den Mietinteressent*in-
nen als auch mit den Wohnungsanbieter*innen. Zudem wird ein über die Anbahnung 
des Mietverhältnisses hinausgehendes Beschwerde- und Konfliktmanagement ange-
boten. In diesem Rahmen wird Vorurteilen und Diskriminierung entgegengetreten und 
Aufklärung geleistet. Sowohl das Amt für Wohnungswesen als auch die Träger des 
Auszugsmanagements sind mit der GAG im regelmäßigen Austausch, wie mehr Woh-
nungen für Geflüchtete und Menschen mit internationaler Familiengeschichte im Rah-
men des Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt werden können (z.B. Konzept der in-
tegrativen Belegung bei öffentlich geförderten Neubauten). Zur Vermittlung von Wohn-
raum an Geflüchtete, die in städtischen Unterkünften untergebracht sind, pflegt das 
Auszugsmanagement auch Kontakte zu anderen Wohnungsgesellschaften und weite-
ren Anbietenden des Wohnungsmarktes.  
 
Weiterhin widmet sich das „Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“, ein Zu-
sammenschluss verschiedener Träger und Akteur*innen in Köln, ebenfalls dem 
Thema Diskriminierung im Rahmen ihrer jeweiligen Strukturen und Aufgaben. Das Fo-
rum organisiert in jedem Jahr gemeinsam diverse Informations-, Bildungs - und Em-
powerment-Angebote anlässlich des Internationalen Tages g egen Rassismus, um die 
Menschen in Köln zu sensibilisieren und zu stärken, Formen von Rassismus und Dis-
kriminierung entschieden entgegen treten zu können.  
 
Seit vielen Jahren werden von der Stadt Köln jährlich städtische Fördermittel für Pro-
jekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz auf Beschluss des Integrationsra-
tes vergeben. Ihren Ursprung hat diese finanzielle Förderung mit dem „Aktionspro-
gramm für ein friedliches Miteinander und gegen Intoleranz und Rechtsradikalismus“ 
vor über 20 Jahren. Gefördert werden seitdem antirassistische sowie rassismuskriti-
sche Projekte, die einen interkulturellen Ansatz und/oder einen sozialräumlichen Be-
zug haben. Träger der Maßnahmen können sowohl städtische als auch nicht städti-
sche Einrichtungen, Schulen, Jugendeinrichtungen, Akteur*innen der Antidiskriminie-
rungsarbeit etc. sein. Der Fokus liegt auf Projekten der interkulturellen und antirassisti-
schen Arbeit, die über die konkrete Schulung hinaus, etwa durch Erstellung von Ar-
beitsmaterialien oder die Ausbildung von jugendlichen Multiplikator*innen, eine nach-
haltige Wirkung entfalten.

4 
 
Zu Punkt 3.1 der Anregungen des Integrationsrates: 
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein geltendes deutsches Bun-
desgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethni-
schen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinde-
rung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“ (§1). Zur 
Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen 
Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber*innen und Privatpersonen, wenn diese ihnen ge-
genüber gegen die gesetzlich verankerten Diskriminierungsverbote verstoßen. 
 
Wie schon zu Punkt 2 ausgeführt, fördert die Stadt Köln zwei nicht städtische Antidis-
kriminierungsbüros. Mit der Förderung einhergehend müssen diese einen jährlichen 
Bericht über ihre Arbeit vorlegen. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wird im 
Rahmen des Berichtswesens ebenfalls dokumentiert. 
Im Februar 2023 legte die Stadt überdies erstmals einen detaillierten Bericht über die 
Ergebnisse der erhobenen Daten (Stand 2021) der Antidiskriminierungsbüros vor. Das 
„1. Diskriminierungsmonitoring 2021“ beinhaltet auch Erkenntnisse zum Thema Diskri-
minierung auf dem Wohnungsmarkt. 
 
Eine wie im Antrag geforderte Evaluation, ob und wie die Rechtsgrundsätze des AGG 
durch die Wohnungsbaugesellschaften Berücksichtigung finden, verspricht aus Sicht 
der Verwaltung keinen Erfolg. Weder die Wohnungsbaugesellschaften, öffentliche o-
der private Vermietende würden in einer Erhebung verwertbare Angaben dazu ma-
chen, ob sie sich an die Vorgaben des AGG halten oder (bewusst) gegen geltendes 
Recht verstoßen.  
Überdies sind die Kosten für eine solche Evaluation, die nicht originäre Aufgabe der 
Kommune ist, nicht darstellbar. Auch kann die Kommune keine Auflagen in Form von 
„Kriterien für eine Wohnungsvergabe“ für die Wohnungsgesellschaften oder Vermie-
tende vorgeben. Eine entsprechende Evaluation kann daher nicht durchgeführt wer-
den. 
 
Zu Punkt 3.2 der Anregungen des Integrationsrates: 
Für eine solche Kampagne fehlen die personellen und finanziellen Ressourcen. 
 
Zu Punkt 3.3 der Anregungen des Integrationsrates: 
Die Stadt Köln hat auch als Hauptaktionärin keine Weisungsbefugnis gegenüber der 
GAG hinsichtlich ihrer operativen Vermietungspraxis. Die GAG Immobilien AG setzt 
im Rahmen ihrer Gesellschaftsstrukturen eigenständig Arbeitsprozesse im Rahmen 
der Unternehmensfreiheit um, so auch die Einführung der Online-Wohnungsbewer-
bung.  
Es ist zudem nicht klar ersichtlich, warum persönliche Vorsprachen bei der Woh-
nungssuche zielführender sind, da bei Bewerber*innen mit nicht ausreichenden 
Deutschkenntnissen auch bei einer Vor-Ort-Vorsprache ggfs. eine Sprachmittlung be-
nötigt wird.  
 
Zu Punkt 4 der Anregungen des Integrationsrates: 
Die Fördermittel für das Beratungsangebot der Antidiskriminierungsbüros von Caritas 
und Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. wurden bereits zum Haushalt 2023/2024aufge-
stockt. Darüber hinaus stehen im Haushalt der Stadt Köln keine zusätzlichen Finanz-
mittel zur Verfügung. Sollte es zukünftig auf Bundesgesetzebene eine Änderung zur 
Aufgabenerweiterung des AGG geben, muss der entsprechende Haushaltsansatz 
ggfs. überprüft werden. 
 
Eine erhebliche Schwierigkeit bei der Umsetzung von Testing-Verfahren sieht die Ver-
waltung in der Kontrolle aller Faktoren, die neben dem zu untersuchenden Merkmal

5 
die Entscheidung der zu testenden Person beeinflussen könnten. Insbesondere die 
größtmögliche Ähnlichkeit der Testpersonen, aber auch die Vergleichbarkeit der Test-
situationen sind als Herausforderung zu betrachten. Auch ein Zusammenwirken meh-
rerer Merkmale ist nicht auszuschließen. Daher sind die erwartbaren Ergebnisse sol-
cher Testing-Verfahren nicht als seriös einzustufen. 
 
Zu Punkt 5 der Anregungen des Integrationsrates: 
Die Verwaltung sieht die Einrichtung einer zusätzlichen Koordinierungsstelle nach 
dem Berliner Modell in einem der bestehenden Antidiskriminierungsbüros hinsichtlich 
Umsetzbarkeit und Finanzierung mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage als unrealis-
tisch an. Sie wird einen Sensibilisierung in Anlehnung an das Berliner Modell „Berlin 
vermietet fair“ entwickeln. 
 
Anlagen 
1. Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
12.09.2023 
2. Antrag AN1619/2023

Anlage 2 - Antrag AN/1619/2023

9421 Zeichen

FachAK 5          02.08.2023 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 12.09.2023 
 
Änderungsantrag zu Antrag AN/1314/2023 zur Chancengerechtigkeit auf dem 
Wohnungsmarkt – Handeln gegen rassistische Diskriminierung bei der Woh-
nungsvergabe 
Beschluss: 
Der Integrationsrat bittet den Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
1. Der Rat stellt fest, dass in Köln, wie in vielen anderen deutschen Großstädten 
auch, bei der Vermietung von Wohnungen Wohnungsuchende trotz des Benach-
teiligungsverbots des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
setzes benachteiligt werden. Dies betrifft besonders Wohnungssuchende mit in-
ternationaler Familiengeschichte. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Punkt 7 des Berichtes der Stadt Köln 
zum Sachstandsbericht über die Umsetzung des Zehn Punkte Aktionsplans der 
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus vom 21.10.2019 (Vorlage 
3486/2019) in der Anlage I benannten Maßnahmen u.a. wie der ‚Wegeweiser 
Wohnen‘ des Kommunalen Integrationszentrum; oder das Sozial- und Qualitäts-
management der GAG; wichtige Instrumente darstellen, um der Diskriminierung 
bei der Wohnungssuche zu begegnen, diese aber nicht ausreichen, um Diskrimi-
nierung wirksam zu beseitigen und zu verhindern.  
 
3. Der Rat beschließt die folgenden Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen 
am Wohnungsmarkt: 
3.1. Die Verwaltung wird beauftragt zu evaluieren, wie und ob das AGG bei 
der Wohnungsvergabe Berücksichtigung findet. Darin einzubeziehen sind 
insbesondere die GAG als kommunales Wohnungsbauunternehmen und 
die in Köln tätige ‚Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH‘ 
und die ‚Antoniter Siedlungsgesellschaft mbH im Ev. Kirchenverband Köln 
und Region‘ als kirchennahe Wohnungsgesellschaften sowie weitere Woh-
nungsbau- und Immobilienunternehmen. Auf der Grundlage des Berich-
tes sollen die Kriterien für die Wohnungsvergabe unter Maßgabe des

AGG weiterentwickelt werden. Berichtet werden kann dann unter an-
derem durch eine Umfrage des Amtes für Statistik. 
3.2. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den Akteuren auf 
dem Wohnungsmarkt und dem Runden Tisch für Integration, den 
Wohlfahrtsverbänden und Migrant*innenselbstorganisationen ein 
Konzept für eine Kampagne für den Abbau der Diskriminierung auf 
dem Wohnungsmarkt zu erarbeiten und Möglichkeiten der Finanzie-
rung zu prüfen. 
 
3.3. Die Verwaltung wird gebeten auf die GAG als kommunales Wohnungs-
bauunternehmen einzuwirken, damit dort künftig wieder persönliche Vor-
sprachen an Stelle reiner Online Bewerbungen möglich sind. Dies ist ins-
besondere für Bewerber*innen mit nicht perfekten Deutschkenntnissen 
sehr wichtig. 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen wie das Beratungsangebot der Antidiskri-
minierungsbüros von Caritas und des Vereins Öffentlichkeit gegen Gewalt personell 
ausgebaut und in die Lage versetzt werden kann die Begleitung bei Schadensersatz-
klagen (auf Grundlage des AGGs) zu begleiten (z.B. durch die Durchführung von 
T estings als Beweismittel vor Gericht - Beweislastumkehr). Da einzelne Themen von 
den beiden Beratungsstellen nicht abgedeckt werden können ist zu prüfen, wie diese 
Beratungsstruktur mit anderen Institutionen wie z.B. anderen Beratungsstellen, Stadt 
Köln, Mieterverein vernetzt werden kann. Dafür sollte in den beiden Beratungsbüros 
je eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden, deren Stelleninhaber*in Zugang zu ei-
ner im Antidiskriminierungsrecht ausgebildeten juristischen Beratung hat. Zudem be-
darf es Mittel für eine regelmäßige Supervision der Berater*innen.  
 
5. Die Verwaltung wird gebeten die Einrichtung einer Stelle in einem der bestehen-
den Antidiskriminierungsbüros zu prüfen, die analog der Berliner Fachstelle gegen 
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt von der Verwaltung unabhängig, aber in 
enger Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum und des dortigen 
Fachreferates für Wohnen insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen soll: 
 die Aufklärung über die Vorschriften des AGG sowie die Rechte der Wohnungssu-
chenden und die Verpflichtungen der Vermietenden, 
 die Vernetzung der Akteur*innen auf dem Wohnungsmarkt z.B. durch einen Beirat 
unter besonderer Berücksichtigung der Wohnungswirtschaft, der gemeinnützigen 
wie der privaten (GAG und Köln AG / Haus und Grund), 
 die Erarbeitung einer Selbstverpflichtung aller Akteur*innen im Sinne des Berliner 
Mottos „Berlin vermietet fair“  
 Fachdialoge zu Themen der Vermietungspraxis,  
 Öffentlichkeitsarbeit. 
Bis zur Einrichtung dieser Koordinationsstelle soll die Verwaltung (das Amt für In-
tegration und Vielfalt) die Vernetzung der Akteur*innen und die Erarbeitung einer 
Selbstverpflichtung von Akteur*innen im Sinne des Berliner Mottos „Berlin vermietet 
fair“ in enger Abstimmung mit dem Kölner Runden Tisch für Integration zu beginnen. 
 
Hintergrund / Begründung:

Die im Auftrag des Kölner Runden Tisches für Integration im Jahre 2020/ 21 in Köln 
durchgeführte wissenschaftliche Betrachtung zum Thema: ‚Chancengerechtigkeit auf 
dem Wohnungsmarkt – Handlungsmöglichkeiten gegen rassistische Diskriminierung 
bei der Wohnungsvergabe‘ kommt zu dem Ergebnis:  
Erstens sind für Menschen mit internationaler Geschichte die Zugänge zu Wohnraum 
in Köln grundsätzlich erschwert. So sind die Chancen in dem Prozess der Wohnungs-
bewerbung (Wohnungssuche Online/telefonisch etc., Besichtigungstermine, Mietver-
tragsunterzeichnung) eine Wohnung zu finden, durch rassistische Vorstellungen und 
Ausschluss von Bewerber*innen mit internationaler Geschichte, verringert. Außerdem 
weisen die verschiedenen Gatekeeper des Wohnungsmarktes, welche maßgeblich 
den Zugang zu Wohnraum steuern, Unterschiede in den Vergabepraktiken auf. Die 
Relevanz und Wirkmächtigkeit rassistischer Diskriminierung äußert sich bei privat em 
Vermieter*innen und institutionellen Wohnungsanbieter*innen in differenzierter Form. 
Bei privatem Vermieter*innen scheint dabei die subjektive Präferenz eine wichtige 
Rolle zu spielen, was rassistische Diskriminierung begünstigen kann. Zugleich er-
scheint die Gruppe privater Vermieter*innen sehr heterogen, sodass hier keine allge-
meinen Aussagen über grundsätzlich stärkere Diskriminierungstendenzen gemacht 
werden können. Im Hinblick auf größere Wohnungsunternehmen ist die Sicherstellung 
der Mieteinnahmen und damit die Liquidität der Mieter*innen das wesentliche Kriterium 
bei der Vermietung. Dennoch können auch hier diskriminierende Praktiken durch ein-
zelne Sachbearbeiter*innen, interne Richtlinien sowie die Zuweisung von Menschen 
mit internationaler Geschichte in bestimmte Stadtteile vorliegen. 
Zweitens liegt teilweise eine Vermietung von überteuertem und qualitativ minderwerti-
gem Wohnraum an Menschen mit internationaler Geschichte vor. Die angespannte 
Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt begünstigt informelle bis illegale Praktiken, vor 
allem für vulnerable Personengruppen, zu denen auch Menschen mit internationaler 
Geschichte zählen. Aufgrund der erschwerten Zugänge zu Wohnraum, die durch ras-
sistische Diskriminierung verstärkt wird, erhöht sich auch die Gefahr der Preisdiskrimi-
nierung. 
Drittens liegt eine T endenz der Zuweisung von Menschen mit internationaler Ge-
schichte aus oder in bestimmte Kölner Stadtteile nahe. Durch diese Zuweisungseffekte 
– also die Zuordnung in bestimmte „passgenaue“ Nachbarschaften – kann es zu einer 
Erhöhung der Segregation in den Quartieren kommen. Die Auswirkungen solcher Zu-
ordnungen können im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht näher betrachtet werden. Der 
Zusammenhang von rassistischer Diskriminierung und Segregation in Köln wirft hie r 
weiteren Forschungsbedarf auf.“ 1 
Die wissenschaftliche Betrachtung entspricht damit den Ergebnissen einer repräsen-
tativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2020. Rund 
15 % aller Befragten, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche wa-
ren, machten dabei Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen, wegen 
der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen 
Land. 
                                                                 
1 Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt. Bestandsaufnahme zur Vermeidung rassistischer Diskriminie -
rung bei der Wohnungsvergabe in Köln, vorgelegt von Hannah Brill und Mariam Manz, gefördert von der Hans 
Böckler Stiftung, herausgegeben vom Förderverein des Kölner Runden Tisches für Integration Köln August 2022 
S. 45f.

Davon sind Menschen mit Migrationshintergrund besonders betroffen. Jede*r dritte 
Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund (35 %) berichtete der Umfrage zu-
folge von rassistischer Diskriminierung.  
Eine deutliche Mehrheit der Befragten (83 %) ist der Ansicht, dass Diskriminierung 
aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe o-
der der Herkunft aus einem anderen Land bei der Wohnungssuche in Deutschland 
eher häufig vorkommt. Damit ist der Wohnungsmarkt der Lebensbereich, in dem die 
meisten Befragten ein Problem mit rassistischer Diskriminierung vermuten. (Web-
seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes abgerufen am 10. Januar 2023) 
 
Für den FachAK 5 
Ahmet Edis, Vorsitzender des FachAK 5

Beratungsverlauf (2)

12.12.2024 Rat
TOP 5.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2025 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1287/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.12.2024
Erstellt
15.04.2024 13:11