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1685/2025

Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung - Juryempfehlungen

Beschlussvorlage Ausschuss 24.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 02.07.2025, TOP 4.1

Anlage 1 - Fonds KUBIK 2025 Wertungsliste Jury

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Anlage 2 - Richtlinie Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 1 - Fonds KUBIK 2025 Wertungsliste Jury

10140 Zeichen

Juryliste Fonds KUBIK 2025
Nr. Antragsteller Projekt Kooperationspartner Kurzbeschreibung Zuschuss Zuschuss Votum 
beantragt bewilligt gesamt
1 Christoph Korb (Werner- 
von-Siemens-Schule) 
Hip Hop am Berufskolleg: We are 
the World - we are Cologne 
Moritz Heesch (Parkhaus 
Tonstudio, Köln), Künstlernamen 
Dienst&Schulter 
https://parkhaus-studio.de/-: Mit Schüler*innen aus 
internationalen Förderklassen macht ein Musikproduzent ein 
halbes Jahr Hip Hop nach den Modulen: Beats&Sounds, 
Texte&Rhymes, Recordung&post production. 
6.500,00 € 6.500,00 €
ja 
2
Intermesh Kollektiv body.mybody.everybody Kulturbunke r 
https://www.instagram.com/intermeshcollective/- : Ein 
partizipativer Ausstellungszyklus mit interaktiven 
Performances  über ein Jahr im Kulturbunker zum Thema 
Körperlichkeit, deren Grenzen und soziale und ökologische 
Spannungsverhältnisse. Intermesh ist ein junges Kollektiv, das 
sich im Institut für Kunst und Kunsttheorie formiert hat, also 
von einer kunstpädagogischen Basis aus agiert. Die 
Zielgruppe ändert sich von Event zu Event.  Voraussetzung ist  
Diskursfähigkeit, daher die Altersuntergrenze 12 Jahre. 
10.000,00 € 4.414,00 €
ja 
3
A.Tonal Theater NEW TERRITORIES Theater 65+ Alte Feue rwache 
A.TONAL.THEATER -: Das Projekt soll für Menschen über 65 
eine Plattform für kreatives Arbeiten und kulturelle Teilhabe 
schaffen (geplant: 3 Jahre). Die Gruppe ist offen und divers 
gedacht, ihr Kern kommt aus dem Schauspiel, wo das Alten- 
Ensemble aufgelöst wurde. Es werden Stücke zu aktuellen 
Themen entwickelt und theaterpädagogisch die 
Ausdrucksfähigkeit der 65+ Gruppe erweitert - ergänzt durch 
eine Vokaltrainerin. 
10.000,00 € 10.000,00 €
ja 
4
Quäker 
Nachbarschaftsheim e.V. Kunst für mich Artothek 
Ein regelmäßiger, niedrigschwelliger Zugang zur Kunst für 
Senior*innen über moderierte Gespräche ist das Projektziel. 
Über Kunstwerke aus der Artothek werden Erfahrungsräume 
erweitert. In intergenerativen Terminen werden Kinder in die 
Gespräche über Kunst einbezogen. Die Kunstwerke werden 
auch über den "Treff der Generationen" hinaus vor Ort 
verwendet werden können für künstlerische Interventionen. 
6.880,00 € 6.880,00 €
ja 
5
Sandy Craus Kreativlabor für Eltern und Kinder 
Familienzentrum 
SandkastenFeger 
Eine gleichwertige künstlerische Interaktion zwischen 
Umgebung und Natur der Kita, Eltern, Künstlerin und Kindern 
soll erfolgen. Als Ergebnis führen die Eltern für die Kinder ein 
Theaterstück auf, die darin einbezogen werden und die 
Kunstwerke werden ausgestellt. 
4.821,00 € 3.821,00 €
ja 
6
Bea Forner Flagge zeigen - Remix IG Körnerstraße e.V.
Nach der Gestaltung von Flagge-Mosaiken in der Helios- 
Schule möchte Frau Forner nun Pflanzkübel der Körnerstraße 
unter Beteiligung der Einwohnerschaft mit Mosaiken versehen. 
Eine Einbindung von Musiker*innen im Rahmen von 
Patenschaften und ggf. einem Eröffnungsfest ist geplant. 
10.000,00 € 0,00 €
nein 
7
Sandy Craus 
Greif zu! Material, Objekt, Raum - 
Bildhauereiwerkstatt 
OGS Lukasschule (Startchancen- 
Schule ab 25/26) 
In vier Modulen werden Werkstoffe der dreidimensionalen 
Gestaltung erkundet und in kleinen Werkschauen präsentiert. 
Neben den verschiedenen Materialien spielt auch die 
kinetische Dimension eine Rolle, das Licht und die Platzierung 
des Objekts im Raum. Die Lukasschule ist in Bilderstöckchen 
hoch sozialindiziert und das Projekt steht allen Kindern dort 
offen. 
10.000,00 € 9.000,00 €
ja 
Wertungssystem:  ++ = sehr gut, + = gut,  + - = kann man machen, - = eher nicht, -- = nein

Juryliste Fonds KUBIK 2025
8
Hölderlin Gymnasium 
So ein Theater! Theater erlebbar 
machen Comedia Köln 
Eine Fortführung der guten Kooperation von KuKu-Klassen mit 
der Comedia in Stufe 7. Benefits für die SuS sind einerseits die 
Arbeit mit außerschulischen Dozierenden im bewertungsfreien 
Raum andererseits das Erlernen eines theaterpädagogischen 
Grundrepertoires für die gesamte Stufe 7. 
4.450,00 € 4.450,00 €
ja 
9
ArtAsyl e.V. Make your own Song 
4 Flüchtlingsunterkünfte 
verschiedener Träger (z.B. DRK) 
Für 14-27jährige in vier Unterkünften für minderjährige 
Geflüchtete (in Kalk, Poll, Chorweiler) werden jeweils 5tägige 
Workshops in Songwriting, Aufnahme  und Performance 
angeboten, geleitet von einer Musiktherapeutin.  
6.000,00 € 6.000,00 €
ja 
10 
Kulturwerk NRW e.V. 
Künstliche Intelligenz und echte 
Geschichten. Fantasie trifft 
Technologie: Ein Buchprojekt wie 
kein anderes Jugendzentrum Gremberg 
www.kulturwerk.nrw-: Projektziel ist die handwerkliche und 
literarische Realisation eines selbstgebundenen Buchs. KI soll 
dabei helfen, Schreibhemmungen und Unsicherheiten zu 
überwinden.  
6.240,00 € 6.240,00 €
ja 
11 
Hölderlin Gymnasium 
Move it! – Tanz als Ausdrucksform 
und Bewegungsspielraum Tanzfaktur 
TanzFaktur-: Am Spielort Tanzfaktur nehmen SuS aus der 
Stufe 8 an Workshops teil zu unterschiedlichen Tanzstilen. Der 
Schwerpunkt Tanz für die 8. Klasse ist absichtlich gewählt, um 
die Schwierigkeit zu überwinden, sich über körperliche 
Bewegung auszudrücken und in Interaktion mit anderen zu 
treten. Dies gelingt an außerschulischen Orten besser, 
4.220,00 € 4.220,00 €
ja 
12 
No Limits e.V. 
Tanzlabor Zukunft: Ein Projekt zur 
Selbstwahrnehmung und 
Empowerment durch Tanz für 
benachteiligte Jugendliche JUGZ Grengel 
https://nolimits-ev.de-:  Choreographien urbaner Tanzstile in 
Porz um den thematischen Kern  Herkunft, 
Identität, Diversität und eigener Geschichte. Ziel ist es, bei den 
8-16jährigen durch Methoden wie „Tanzen mit Objekten“, 
Bewegungsrätsel, 
motiviertes Storytelling auszulösen, wie sie ihre Gefühle, 
Wünsche und Visionen über ihren Körper ausdrücken können. 
6.500,00 € 6.500,00 €
ja 
13 
Diakonie Michaelshoven 
Musiktheater mit dem Ensemble 
Confettissimo Ensemble Confettissimo 
Ensemble Confettissimo Startseite-: Ein interaktives 
Musiktheater für Kinder (ab vier) der Diakonie Michaelshoven 
und Eltern wird vom Ensemble Confettissimo durchgeführt im 
Rahmen der "Wohnzimmerkirche". Die Darstellung von 
Themen und Gefühlen durch eine große Bandbreite 
musikalischer Ausdrucksformen ist dabei der Leitgedanke. 
6.340,00 € 0,00 €
nein 
14 
mpg 
Museumspädagogische 
Gesellschaft e.V. 
Nachhaltiges Kreativlabor: Wo 
Teilhabe Form annimmt Bürgerzentrum Ehrenfeld 
Upcycling Workshop mit dem MAKK: Die Workshops befassen 
sich zum einen mit Upcycling- bzw. Nachhaltigkeits-Themen 
und zum anderen mit den Materialien/Techniken aus den 
Bereichen Schmuck, Textil, Elektronik (Leuchten, Lichtkunst 
etc.) und Möbel. Aus jedem Material/Technik-Bereich wird eine 
Workshop-Reihe entwickelt (insgesamt 4 Reihen). Der Fokus 
liegt auf der Diversifikation der Zielgruppe und einer 
niedrigschwelligen Ansprache. 
6.481,00 € 6.481,00 €
ja 
15 Fröbel Bildung & 
Erziehung 
Familienzentrum Kreativer Kindertanz Stefanie Schwimm beck 
Der Start ins Kindergartenjahr soll mit dem integrativen 
Kindertanzangebot gestaltet werden, der auch Eltern 
einbezieht. Es hanndelt sich um ein klassisches  
bewegungspädagogisches Angebot einer ausgebildeten 
Tanzvermittlerin für zeitgenössischen Tanz. 
2.700,00 € 0,00 €
nein 
16 
Matthias von den Berg Unser Sound, unsere Stimme Juge ndeinrichtung Pegasus 
Das Ziel dieses Herbstferienprojekts in Chorweiler ist ein 
erarbeitetes Musikvideo, wobei die Textproduktion der erste 
Schritt ist. Der Fokus liegt auf der Freude, dem Miteinander 
und der Ansprache der Jugendlichen im Sozialraum 
Chorweiler. 
7.425,00 € 6.285,00 €
ja

Juryliste Fonds KUBIK 2025
17 
Alexander Jakimenko 
Два світи/Zwei Welten/Two 
Worlds Carlsgarten, Schauspiel Köln 
Eine Gruppe Künstler*innen erarbeitet mit Kindern und 
Jugendlichen mit Fluchterfahrung Kunst in 
Auseinandersetzung mit der Natur. Die Ergebnisse werden im 
Rahmen einer größeren Ausstellung im Rathaus gezeigt  Für 
dieses Ereignis wird auch eine Tanzperformance einstudiert. 
9.040,00 € 0,00 €
nein 
18 
Filmhaus Mein erster Festivalbesuch KFFK Kindernöte e .V. 
In der Kombination aus "Schauen und Schaffen" werden 
Vorschulkinder partizipativ mit dem Film-Sehen in Verbindung 
gebracht. Die Kooperation mit dem Verein Kindernöte stellt 
sicher, dass auch Kinder das Kurzfilmfestival Köln (KFFK) 
besuchen können, deren Eltern nicht filmaffin sind, oder den 
Eintritt bezahlen können. 
1.580,00 € 1.580,00 €
ja 
19 
Filmhaus MiniFilmClub Kindernöte e.V. 
Teilnehmende Kinder des ABC-Kinderprojektes für 
Sprachförderung sind die Zielgruppe dieses MiniFilmClubs. 
Der sprachliche Ausdruck des Gesehenen ist demnach 
wichtiges Ziel des Projektes ebenso wie die begleitete 
Erkundung des Kulturraums Kino. 
4.500,00 € 4.500,00 €
ja 
20 
Filmhaus Postost und Film Roots & Routes 
Die postsowjetische Migration-Community ist Zielgruppe (ab 
16)  dieses Projektes. In fünf Terminen werden im 
intergenerativen Dialog anhand kuratierter Filme Narrative 
dieser Community diskutiert. 
5.900,00 € 0,00 €
nein 
21 
Filmhaus MiniFilmClub Kita Willy-Suth-Allee 
Auch dieser MiniFilmClub (MFC) bedient sich der Kombination 
aus "Schauen und Schaffen" für Vorschulkinder. Diesmal mit 
ABC-Kindern aus der Kita Willy-Suth-Allee, mit der eine 
langfristige Kooperation angedacht ist. 
3.700,00 € 3.700,00 €
ja 
22 
Anas Ouriaghli Projekt Roots! OJHS 
Home | Anas Ouriaghli-: Ein dezentral organisierter "kollektiver 
Aufschrei" gegen den zunehmenden Rechtsruck mit Mitteln 
des Theaters, Tanz und Punk. Um ein Team sammeln sich 
Teilnehmende über kurze Pop-up-Events aus kooperierenden 
Schulen und Eichtungenen. Sie entwicklen in festen Proben 
Ausdrucksformen, die dann wieder nach außen getragen 
werden. Der Prozess wird videodokumentiert. 
10.000,00 € 0,00 €
nein 
23 
Jugendkunstschule 
Rodenkirchen Klimakubus - Wasser im Wandel Gesamtschu le Rodenkirchen 
Ein großformatiger Kubus (wie im Projekt "Zukunfsvisionen" 
aus 2024) soll diesmal nicht von außen als Plastik , sondern 
als Wasserinstallation für den Schulgarten künstlerisch 
gestaltet werden. In Workshops, Exursionen und Recherchen 
erarbeiten die SuS in künstlerischen Arbeitsrpozessen dabei 
ökologische Fragestellungen rund ums Wasser. 
9.429,00 € 9.429,00 €
ja 
SUMME: 152.706,00 € 100.000,00 €

Anlage 2 - Richtlinie Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung

9921 Zeichen

1 
 
Förderrichtlinie „Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung“ 
1. Einleitung 
Mit Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur vom 03.05.2022 wurde die 
Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (KuBiK) aufgefordert, ein Konzept zur Einrichtung der 
neuen Förderschiene vorzulegen. Der Fonds Kulturelle Bildung schließt eine große Lücke in 
der städtischen Förderstruktur. So können innovative Projekte und längerfristige Programme 
Kultureller Bildung realisiert werden. Eine eigene Förderschiene bedeutet zudem, die 
unterschiedlichen Aspekte Kultureller Bildung abbilden zu können und das Thema als 
lebenslangen Prozess zu initiieren. 
2. Förderziele 
Neue Projektformen und neue Zugänge zu Kunst und Kultur stehen im Fokus des geplanten 
Fonds Kulturelle Bildung. 
Gefördert werden Projekte, die innovativ und spartenüberwindend über singuläre Events 
hinausgehen und sich von einer Fokussierung auf Kunstproduktion oder Rezeption oder 
Kunstvermittlung lösen, um neue Ideen zu entwickeln und sich mit aktuellen 
gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen.  
Die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senior*innen an Kunst und 
Kultur und eine Kunstvermittlung mit hohem ästhetischem Anspruch sollen in vernetzten 
Strukturen innovativ und spartenübergreifend erreicht werden. 
Ein weiteres Ziel des Fonds Kulturelle Bildung ist es, möglichst nachhaltige Vernetzungen 
von Bildungseinrichtungen, Künstler*innen und Einrichtungen der freien Szene und ggf. 
weiteren Institutionen zu schaffen. 
3. Förderkriterien 
Gefördert werden ausschließlich Kooperationsprojekte. Mindestens eine Partie muss dem 
Bereich Kunst und Kultur angehören und mindestens eine Partie dem Bereich Bildung, 
Jugend, Familie und Senior*innen zuzuordnen sein.  
Antragsberechtigt sind Künstler*innen oder Einrichtungen der freien Szene und 
Bildungseinrichtungen gemeinsam.  
Schulen sind selbst antragsberechtigt, wenn sie ein Projekt im Bündnis mit mehreren 
Kooperationspartnern planen. Ansonsten gilt, dass Schulen als Kooperationspartner für 
Künstler*innen, Einrichtungen der freien Szene und Kultureinrichtungen möglich sind, jedoch 
nicht als Antragsteller (aber Fördervereine, OGTs oder Familiengrundschulzentren im 
Bündnis mit Künstler*innen, Einrichtungen der freien Szene und Kultureinrichtungen). 
Die kulturpädagogischen Einrichtungen der AG 78 (§ 78 SGB VIII) werden z.T. von 
Kunstschaffenden organisiert und beschäftigen teilweise auch Künstler*innen. Diese Träger 
sind antragsberechtigt, wenn sie Kooperationsprojekte mit einer reinen Bildungseinrichtung 
oder weiteren Kunstschaffenden anderer Sparten bzw. Einrichtungen der freien Szene 
einreichen. 
Gemeinnützige Vereine kommen als Kooperationspartner von Künstler*innen und 
Einrichtungen der freien Szene in Betracht, wenn sie auch kulturell ausgerichtet sind. Unter 
diesem Gesichtspunkt sind auch Sportvereine oder die SpoHo antragsberechtigt (siehe

2 
 
North Brigade e.V. Skaterpark, Abenteuerhalle Kalk, Kicken und Lesen). Der pädagogische 
Aspekt erfordert evtl. einen weiteren Partner.  
Städtische Institutionen wie z.B. der Museumsdienst Köln, die VHS, Stadtbibliothek oder 
Rheinische Musikschule sind als Bündnispartner von Bildungseinrichtungen und 
Kunstschaffenden wie auch Einrichtungen der freien Szene ebenfalls denkbar und 
antragsberechtigt.  
Allerdings werden lediglich max. 20% des gesamten Fördervolumens für städtische 
Vorhaben zugelassen. 
Neue Akteure und Kooperationspartner*innen sind ausdrücklich erwünscht. Vorrangig 
werden als Kooperationspartner*innen der Kunstschaffenden Institutionen, Vereine und 
Kulturbetriebe unterstützt, die als gemeinnützig anerkannt sind.  
Die Projekte sollten aktive, kreative und künstlerische Begegnungsformen und einen Anteil 
rezeptiver Teilhabe kombinieren. 
Die Ausrichtung des Fonds Kulturelle Bildung ist intergenerativ, interkulturell, inklusiv und 
integrativ. 
Die Zielgruppe wird altersoffen verstanden. Die Altersspanne reicht von Kindern und 
Jugendlichen bis zu Senior*innen. Senior*innen können sowohl Nutzer*innen als auch 
Antragsteller*innen sein. 
Konzepte sollten „als Plan B“ eine Corona-Anpassung mitdenken und möglichst Online-
Szenarien einbeziehen.  
Es besteht keine Innovationspflicht. Bewährte, in das Konzept des Fonds Kulturelle Bildung 
passende Kooperationsprojekte, die eine Anschlussfinanzierung suchen, sind ausdrücklich 
willkommen. 
Gefördert werden professionelle Kunst- und Kulturprojekte, die nicht vorrangig profitorientiert 
oder kommerziell ausgerichtet sind. Die Zulassung von Künstler*innen ist nicht auf 
akademische Lebensläufe beschränkt. Die Professionalität der antragstellenden 
Künstler*innen ergibt sich aus ihrer Biographie und wird durch die Jury geprüft.  
3.1. Kooperationen 
Kooperationen bestehen mindestens zu einem Teil aus dem Bereich Kunst und Kultur und 
mindestens zu einem Teil aus dem Bereich Bildung, Jugend, Familie, Senior*innen. Dazu 
zählen:  
 Künstler*innen, Initiativen, Einrichtungen der freien Szene 
 Bildungseinrichtungen 
 Träger der freien Jugendhilfe 
 kulturpädagogische Einrichtungen 
 gemeinnützige Vereine mit kultureller Ausrichtung 
 interkulturelle Zentren 
 städtische Institutionen  
 Bildungseinrichtungen 
Antragstellende Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen müssen in der Regel 
mehrjährige Förderungen von Stiftungen, einer Kommune, Land oder Bund nachweisen.

3 
 
Der Wohn – bzw. Geschäftssitz der Antragstellenden muss sich im PLZ-Gebiet Köln 
befinden.

4 
 
 
3.2. Projekte 
Die Konzepte beinhalten aktive, kreative und künstlerische Begegnungsformen oder Module, 
die - ergänzt um rezeptive Teilhabe - neue Zugangswege zu Kunst und Kultur ermöglichen. 
Eigene künstlerische Ideen sollten den Diskurs gesellschaftlicher Fragestellungen aufgreifen 
und thematisieren. 
Die Förderungen sollen insbesondere im sozialräumlichen Kontext stattfinden. Außerhalb der 
15 definierten Sozialräume des Programms „Lebenswerte Veedel“ müssen Projekte inhaltlich 
und strukturell einen niederschwelligen Zugang mit sozialräumlichem Bezug gewährleisten 
Die Jury kann thematische Fokussierungen und Sonderthemen für die jeweiligen 
Bewerbungsrunden festlegen. 
3.3. Formale Kriterien  
Gefördert werden ausschließlich Kooperationsprojekte. Die Dauer einer Projektförderung 
beträgt maximal 3 Jahre.  
Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 
erforderlich, das regelmäßig aktualisiert werden muss.  
Ein Projekt wird in der Regel mit 5.000 bis max. 10.000 € unterstützt. Projektauswahl und 
Entscheidung über die Höhe der Fördersumme trifft die Jury, die sich aus den Mitgliedern 
des Steuerungskreises KuBiK zusammensetzt. Die Förderempfehlungen der Jury werden 
den Ausschüssen Jugendhilfe, Schule und Weiterbildung sowie Kunst und Kultur zur 
Bestätigung vorgelegt. 
Im Jahr sind 2 Förderrunden (Frühling und Herbst) geplant.  
4. Zuwendungsverfahren 
Der Eigenanteil der Antragsteller*innen gilt mit der Eigenleistung der Künstler*innen und 
Kooperationspartner*innen als erfüllt. 
Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks 
verwendet werden. Sie ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 
4.1. Antrag 
Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den antragstellenden Künstler*innen und den 
Bildungseinrichtungen ist Voraussetzung für eine Förderung.  
Im Antrag müssen dargelegt werden: 
 Inhalt des Projektes, Projektbeschreibung 
 Zielgruppe und Erreichbarkeit der Zielgruppe 
 Zielsetzung und Zielerreichung 
 Planung einzelner Projektschritte 
 Wirksamkeit des Vorhabens 
 möglicher Modellcharakter und Innovation des Projektes 
 Perspektive möglicher Nachhaltigkeit der Kooperation 
 Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan

5 
 
Sofern das Projekt für eine Förderung ausgewählt wurde, erhalten die Antragsteller*innen 
einen Bewilligungsbescheid. 
4.2. Berichte und Nachweise 
Spätestens 3 Monate nach Projektende muss ein Verwendungsnachweis eingereicht 
werden. Der Abgabetermin findet sich im Bewilligungsbescheid. Mit dem 
Verwendungsnachweis wird dokumentiert, ob das Projekt inhaltlich erfolgreich war und die 
Mittel zweckgebunden verwendet wurden.  
Er besteht aus  
 einem zahlenmäßigen Nachweis der Projektkosten sowie der 
Gesamteinnahmen,  
 einer Aufstellung der Sachkosten 
 einem ausführlichen Sachbericht und 
 weiteren Anlagen (z.B. Pressetexte, Programmhefte, Werbeplakate o.ä.). 
Der Verwendungsnachweis kann grundsätzlich zunächst ohne Belege eingereicht werden. 
Die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung prüft den Verwendungsnachweis auf Plausibilität. 
Sollte im Einzelfall weitergehender Klärungsbedarf bestehen, können zusätzlich Belege 
angefordert werden. 
Die Buchführung und die Belege sind 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises 
aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere 
Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. 
Sind die nachgewiesenen Kosten geringer, als die mit dem Bewilligungsbescheid 
anerkannten Kosten, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Ebenso besteht eine 
Rückzahlungspflicht von Fördermitteln z.B. bei Abbruch des Projektes oder zweckfremder 
Verwendung der Förderung. 
Mehrjährige Projekte 
Die bewilligte Fördersumme wird in Raten ausgezahlt. Vor den Auszahlungsterminen sind 
Zwischenberichte in schriftlicher Form (per Mail) über den Sachstand und Projektfortgang 
einzureichen. Nach Abschluss des Projektes ist ein Gesamtverwendungsnachweis 
notwendig. 
Öffentlichkeitsarbeit 
Die Zuwendungsempfänger*innen sind für die Öffentlichkeitsarbeit selbst verantwortlich. Auf 
allen Ankündigungen (Plakate, Programme, Broschüren, Presseveröffentlichungen, 
Internetpräsentationen etc.) sowie Katalogen ist mit dem Logo der Stadt Köln an deutlich 
sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen. Das Logo wird auf Anfrage zur Verfügung 
gestellt. 
(Februar 2023)

Beschlussvorlage Ausschuss

6793 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404 
 
Vorlagen-Nummer 
 1685/2025 
Freigabedatum 
24.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung - Juryempfehlungen  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur bestätigt die Förderempfehlungen der Jury gemäß Anlage 
und beschließt die Umsetzung der empfohlenen Projekte und längerfristigen Programme. 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt das Büro KuBiK mit der unterjährigen Vergabe der 
Restmittel entsprechend der Richtlinie des Kommunalen Fonds KuBiK. 
 
Fördervorschläge der Jury 2025 (s. Anlage) 
 
Nr. Antragsteller Projekt Zuschuss 
1 Christoph Korb (Werner -
von-Siemens-Schule) 
Hip Hop am Berufskolleg: We are the 
World - we are Cologne 
6.500,00 € 
2 Intermesh Kollektiv body.mybody.everybody 4.414,00 € 
3 A.Tonal Theater NEW TERRITORIES Theater 65+  10.000,00 € 
4 Quäker Nachbarschafts-
heim e.V.  
Kunst für mich  6.880,00 € 
5 Sandy Craus Kreativlabor für Eltern und Kinder  3.821,00 € 
7 Sandy Craus Greif zu! Material, Objekt, Raum - Bild-
hauereiwerkstatt 
9.000,00 € 
8 Hölderlin Gymnasium  So ein Theater! Theater erlebbar ma-
chen 
4.450,00 € 
9 ArtAsyl e.V.  Make your own Song  6.000,00 € 
10 Kulturwerk NRW e.V.  Künstliche Intelligenz und echte Ge-
schichten. Fantasie trifft Technologie: 
Ein Buchprojekt wie kein anderes  
6.240,00 € 
11 Hölderlin Gymnasium  Move it! – Tanz als Ausdrucksform und 
Bewegungsspielraum 
4.220,00 € 
12 No Limits e.V.  Tanzlabor Zukunft: Ein Projekt zur 
Selbstwahrnehmung und Empower-
ment durch Tanz für benachteiligte Ju-
gendliche  
6.500,00 € 
14 mpg Museumspädagogi-
sche Gesellschaft e.V.  
Nachhaltiges Kreativlabor: Wo Teilhabe 
Form annimmt 
6.481,00 € 
Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025

2 
16 Matthias von den Berg  Unser Sound, unsere Stimme  6.285,00 € 
18 Filmhaus Mein erster Festivalbesuch KFFK  1.580,00 € 
19 Filmhaus MiniFilmClub 4.500,00 € 
21 Filmhaus MiniFilmClub 3.700,00 € 
23 Jugendkunstschule Ro-
denkirchen 
Klimakubus - Wasser im Wandel  9.429,00 € 
     SUMME 100.000,00 
€ 
 
Die Fördervorschläge beziehen sich auf das Jahr 2025, in dem auch die Auszahlungen statt-
finden werden.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurden jeweils 100.000 € im Teilergebnisplan des Am-
tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 15, (Trans-
feraufwendungen) für den Fonds Kulturelle Bildung veranschlagt. Dies geschah durch eine fi-
nanzneutrale Umschichtung aus Mitteln für Maßnahmen aus dem Kulturentwicklungsplan 
(KEP). Die Mittelfreigabe erfolgte mit Beschluss 1048/2025 in Verbindung mit AN/0062/2025b. 
In diesem Beschluss vom 20.05.2025 wurde die Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 
berücksichtigt.  
 
Bewerbungen für Mittel aus dem Fonds KuBiK 2025 waren von Anfang April bis Mitte Mai 
2025 möglich. In dieser Zeit erreichten die Koordinierungsstelle 23 Anträge (152.706,- €). Da-
von konnten 23 Anträge der Fachjury zur Bewertung vorgelegt werden. Die Jury empfiehlt 
dem Ausschuss Kunst und Kultur 17 Projekte zur Umsetzung. 
 
Kunst und Kultur sollen bereits frühzeitig in den Bildungsprozess eingebunden werden und 
eine Grundlage für alle weiteren Lern- und Bildungsprozesse schaffen. Ebenso sollen ältere 
Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit erhalten, sich kulturell und ästhetisch entwickeln zu 
können. Kulturelle Bildung wird so zu einem lebenslangen Thema. Durch die synergetische 
Arbeit zwischen Bildungspartie und künstlerischer Einrichtung bzw. Künstler*in entsteht eine 
Kooperation auf Augenhöhe. Dabei wird insbesondere angestrebt, Vernetzungen zu fördern,

4 
die nachhaltig darauf angelegt sind, Projekte Kultureller Bildung gemeinsam mit freien Künst-
lerinnen und Künstlern und Institutionen der freien Szene zu entwickeln und zu begleiten. 
 
Die empfohlenen Projekte erfüllen diese Kriterien, haben teilweise als neue Projektform Mo-
dellcharakter, stellen die Nachhaltigkeit der Kooperationen glaubwürdig dar, sind sozial rele-
vant und innovativ. Die Mittel des Kommunalen Fonds für 2025 werden mit der Umsetzung 
der empfohlenen Projekte in teilweise gekürzter Form vollständig ausgeschöpft. 
 
Bei den von der Jury abgelehnten Projekten Nr. 6, 13, 15, 17, 20, 22 handelt es sich teils um 
Wiederholungsprojekte, die in diesem Jahr leider nicht überzeugen konnten, teils um gemäß 
der Richtlinie nicht förderfähige Anträge. Die Anträge Nr. 2, 5, 7, 16 können aufgrund des För-
derlimits nur in gekürztem Umfang gefördert werden; das heißt, sie sind strukturell geeignet, 
kürzer zu laufen oder es kann auf bestimmte Kalkulationsposten verzichtet werden. 
 
Die Maßnahme ist im vorliegenden Umfang zeitlich zwingend voll umfänglich entsprechend 
der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 erforderlich.  
 
Folgende Kommunikationswege zur Bekanntmachung wurden genutzt:  
 
1. Die Mitglieder des Steuerungskreises KuBiK informierten ihren jeweiligen Adressaten-
kreis potenzieller Antragsteller*innen über die Fördermöglichkeit. 
2. Die Unterlagen wurden auf musenkuss-koeln.de eingestellt. 
3. Potenzielle Interessenten wurden direkt angeschrieben. 
 
Zusammensetzung Jury 
Die Richtlinie betrachtet den gesamten Steuerungskreis als Verteiler für die eingesandten För-
deranträge, die Jury für die Projektrunde 2024 setzte sich aus diesen Fachstellen zusammen: 
 
• 404/5 (Amt f. Schulentwicklung, KuBiK 
• 41 (Kulturamt, kulturelle Teilhabe) 
• 4522 (Museumsdienst, Leitung Schulprogramme) 
• 42/2 (VHS, politische und kulturelle Bildung) 
• 512/2 (Kinderinteressen u. Jugendförderung) 
 
Der unterschiedliche Ansatz bzw. die unterschiedliche Ausrichtung kultureller Bildung in den 
einzelnen Dienststellen wird kompetent vertreten. Die Jury tagte am 02.06.2025.  
Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Schule und Weiterbildung werden im Nachgang 
über die Beschlussfassung informiert.

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

1311 Zeichen

Vorlagen-Nr. 1685/2025  Anlage 0 
Fond KUBIK Juryentscheid 2025  
hier: Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses 
 
Vor dem Hintergrund des Auftrags, mit den Mitteln des Fonds Kulturelle Bildung (Fonds 
KUBIK) Projekte der Kulturellen Bildung im Haushaltsjahr 2025 zu fördern, wurde in 
Absprache mit dem Kulturamt die Förderrunde 2025 terminiert.  
Um kulturelle Projekte sinnvoll noch in 2025 umsetzen zu können, ist ein Projektstart 
spätestens mit den Sommerferien Anfang Juli notwendig. Der zeitliche Vorlauf dafür umfasst 
neben der Antragstellung (bis 15. Mai), einen Juryentscheid (2. Juni) und die inhaltliche 
Freigabe der Projekte durch den Fachausschuss. Diese Freigabe muss nach der Jurysitzung 
in der nächstmöglichen Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur erfolgen. Auf Grund der 
Kommunalwahlen tritt dieser Ausschuss nach der Sommerpause erst spät im Jahr 
konstituierend zusammen. Eine Durchführung von Angeboten in 2025 ist dann nicht mehr 
möglich.  
Ein Beschluss über die Umsetzung des Juryentscheids später als Juni 2025 wäre für 
gestellte Projektanfragen zu spät. Der Zeitplan könnte nicht eingehalten und eine 
Durchführung der Förderung durch den Fonds KUBIK in 2025 nicht gewährleistet werden.  
Daher ist die Eilbedürftigkeit der Vorlage für die Sitzung am 24.06.2025 gegeben.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Körnerstraße
  • Michaelshoven

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Details

Aktenzeichen
1685/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.06.2025
Erstellt
27.05.2025 11:47