1685/2025
Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung - Juryempfehlungen
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Anlage 1 - Fonds KUBIK 2025 Wertungsliste Jury
10140 Zeichen
Juryliste Fonds KUBIK 2025 Nr. Antragsteller Projekt Kooperationspartner Kurzbeschreibung Zuschuss Zuschuss Votum beantragt bewilligt gesamt 1 Christoph Korb (Werner- von-Siemens-Schule) Hip Hop am Berufskolleg: We are the World - we are Cologne Moritz Heesch (Parkhaus Tonstudio, Köln), Künstlernamen Dienst&Schulter https://parkhaus-studio.de/-: Mit Schüler*innen aus internationalen Förderklassen macht ein Musikproduzent ein halbes Jahr Hip Hop nach den Modulen: Beats&Sounds, Texte&Rhymes, Recordung&post production. 6.500,00 € 6.500,00 € ja 2 Intermesh Kollektiv body.mybody.everybody Kulturbunke r https://www.instagram.com/intermeshcollective/- : Ein partizipativer Ausstellungszyklus mit interaktiven Performances über ein Jahr im Kulturbunker zum Thema Körperlichkeit, deren Grenzen und soziale und ökologische Spannungsverhältnisse. Intermesh ist ein junges Kollektiv, das sich im Institut für Kunst und Kunsttheorie formiert hat, also von einer kunstpädagogischen Basis aus agiert. Die Zielgruppe ändert sich von Event zu Event. Voraussetzung ist Diskursfähigkeit, daher die Altersuntergrenze 12 Jahre. 10.000,00 € 4.414,00 € ja 3 A.Tonal Theater NEW TERRITORIES Theater 65+ Alte Feue rwache A.TONAL.THEATER -: Das Projekt soll für Menschen über 65 eine Plattform für kreatives Arbeiten und kulturelle Teilhabe schaffen (geplant: 3 Jahre). Die Gruppe ist offen und divers gedacht, ihr Kern kommt aus dem Schauspiel, wo das Alten- Ensemble aufgelöst wurde. Es werden Stücke zu aktuellen Themen entwickelt und theaterpädagogisch die Ausdrucksfähigkeit der 65+ Gruppe erweitert - ergänzt durch eine Vokaltrainerin. 10.000,00 € 10.000,00 € ja 4 Quäker Nachbarschaftsheim e.V. Kunst für mich Artothek Ein regelmäßiger, niedrigschwelliger Zugang zur Kunst für Senior*innen über moderierte Gespräche ist das Projektziel. Über Kunstwerke aus der Artothek werden Erfahrungsräume erweitert. In intergenerativen Terminen werden Kinder in die Gespräche über Kunst einbezogen. Die Kunstwerke werden auch über den "Treff der Generationen" hinaus vor Ort verwendet werden können für künstlerische Interventionen. 6.880,00 € 6.880,00 € ja 5 Sandy Craus Kreativlabor für Eltern und Kinder Familienzentrum SandkastenFeger Eine gleichwertige künstlerische Interaktion zwischen Umgebung und Natur der Kita, Eltern, Künstlerin und Kindern soll erfolgen. Als Ergebnis führen die Eltern für die Kinder ein Theaterstück auf, die darin einbezogen werden und die Kunstwerke werden ausgestellt. 4.821,00 € 3.821,00 € ja 6 Bea Forner Flagge zeigen - Remix IG Körnerstraße e.V. Nach der Gestaltung von Flagge-Mosaiken in der Helios- Schule möchte Frau Forner nun Pflanzkübel der Körnerstraße unter Beteiligung der Einwohnerschaft mit Mosaiken versehen. Eine Einbindung von Musiker*innen im Rahmen von Patenschaften und ggf. einem Eröffnungsfest ist geplant. 10.000,00 € 0,00 € nein 7 Sandy Craus Greif zu! Material, Objekt, Raum - Bildhauereiwerkstatt OGS Lukasschule (Startchancen- Schule ab 25/26) In vier Modulen werden Werkstoffe der dreidimensionalen Gestaltung erkundet und in kleinen Werkschauen präsentiert. Neben den verschiedenen Materialien spielt auch die kinetische Dimension eine Rolle, das Licht und die Platzierung des Objekts im Raum. Die Lukasschule ist in Bilderstöckchen hoch sozialindiziert und das Projekt steht allen Kindern dort offen. 10.000,00 € 9.000,00 € ja Wertungssystem: ++ = sehr gut, + = gut, + - = kann man machen, - = eher nicht, -- = nein Juryliste Fonds KUBIK 2025 8 Hölderlin Gymnasium So ein Theater! Theater erlebbar machen Comedia Köln Eine Fortführung der guten Kooperation von KuKu-Klassen mit der Comedia in Stufe 7. Benefits für die SuS sind einerseits die Arbeit mit außerschulischen Dozierenden im bewertungsfreien Raum andererseits das Erlernen eines theaterpädagogischen Grundrepertoires für die gesamte Stufe 7. 4.450,00 € 4.450,00 € ja 9 ArtAsyl e.V. Make your own Song 4 Flüchtlingsunterkünfte verschiedener Träger (z.B. DRK) Für 14-27jährige in vier Unterkünften für minderjährige Geflüchtete (in Kalk, Poll, Chorweiler) werden jeweils 5tägige Workshops in Songwriting, Aufnahme und Performance angeboten, geleitet von einer Musiktherapeutin. 6.000,00 € 6.000,00 € ja 10 Kulturwerk NRW e.V. Künstliche Intelligenz und echte Geschichten. Fantasie trifft Technologie: Ein Buchprojekt wie kein anderes Jugendzentrum Gremberg www.kulturwerk.nrw-: Projektziel ist die handwerkliche und literarische Realisation eines selbstgebundenen Buchs. KI soll dabei helfen, Schreibhemmungen und Unsicherheiten zu überwinden. 6.240,00 € 6.240,00 € ja 11 Hölderlin Gymnasium Move it! – Tanz als Ausdrucksform und Bewegungsspielraum Tanzfaktur TanzFaktur-: Am Spielort Tanzfaktur nehmen SuS aus der Stufe 8 an Workshops teil zu unterschiedlichen Tanzstilen. Der Schwerpunkt Tanz für die 8. Klasse ist absichtlich gewählt, um die Schwierigkeit zu überwinden, sich über körperliche Bewegung auszudrücken und in Interaktion mit anderen zu treten. Dies gelingt an außerschulischen Orten besser, 4.220,00 € 4.220,00 € ja 12 No Limits e.V. Tanzlabor Zukunft: Ein Projekt zur Selbstwahrnehmung und Empowerment durch Tanz für benachteiligte Jugendliche JUGZ Grengel https://nolimits-ev.de-: Choreographien urbaner Tanzstile in Porz um den thematischen Kern Herkunft, Identität, Diversität und eigener Geschichte. Ziel ist es, bei den 8-16jährigen durch Methoden wie „Tanzen mit Objekten“, Bewegungsrätsel, motiviertes Storytelling auszulösen, wie sie ihre Gefühle, Wünsche und Visionen über ihren Körper ausdrücken können. 6.500,00 € 6.500,00 € ja 13 Diakonie Michaelshoven Musiktheater mit dem Ensemble Confettissimo Ensemble Confettissimo Ensemble Confettissimo Startseite-: Ein interaktives Musiktheater für Kinder (ab vier) der Diakonie Michaelshoven und Eltern wird vom Ensemble Confettissimo durchgeführt im Rahmen der "Wohnzimmerkirche". Die Darstellung von Themen und Gefühlen durch eine große Bandbreite musikalischer Ausdrucksformen ist dabei der Leitgedanke. 6.340,00 € 0,00 € nein 14 mpg Museumspädagogische Gesellschaft e.V. Nachhaltiges Kreativlabor: Wo Teilhabe Form annimmt Bürgerzentrum Ehrenfeld Upcycling Workshop mit dem MAKK: Die Workshops befassen sich zum einen mit Upcycling- bzw. Nachhaltigkeits-Themen und zum anderen mit den Materialien/Techniken aus den Bereichen Schmuck, Textil, Elektronik (Leuchten, Lichtkunst etc.) und Möbel. Aus jedem Material/Technik-Bereich wird eine Workshop-Reihe entwickelt (insgesamt 4 Reihen). Der Fokus liegt auf der Diversifikation der Zielgruppe und einer niedrigschwelligen Ansprache. 6.481,00 € 6.481,00 € ja 15 Fröbel Bildung & Erziehung Familienzentrum Kreativer Kindertanz Stefanie Schwimm beck Der Start ins Kindergartenjahr soll mit dem integrativen Kindertanzangebot gestaltet werden, der auch Eltern einbezieht. Es hanndelt sich um ein klassisches bewegungspädagogisches Angebot einer ausgebildeten Tanzvermittlerin für zeitgenössischen Tanz. 2.700,00 € 0,00 € nein 16 Matthias von den Berg Unser Sound, unsere Stimme Juge ndeinrichtung Pegasus Das Ziel dieses Herbstferienprojekts in Chorweiler ist ein erarbeitetes Musikvideo, wobei die Textproduktion der erste Schritt ist. Der Fokus liegt auf der Freude, dem Miteinander und der Ansprache der Jugendlichen im Sozialraum Chorweiler. 7.425,00 € 6.285,00 € ja Juryliste Fonds KUBIK 2025 17 Alexander Jakimenko Два світи/Zwei Welten/Two Worlds Carlsgarten, Schauspiel Köln Eine Gruppe Künstler*innen erarbeitet mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung Kunst in Auseinandersetzung mit der Natur. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer größeren Ausstellung im Rathaus gezeigt Für dieses Ereignis wird auch eine Tanzperformance einstudiert. 9.040,00 € 0,00 € nein 18 Filmhaus Mein erster Festivalbesuch KFFK Kindernöte e .V. In der Kombination aus "Schauen und Schaffen" werden Vorschulkinder partizipativ mit dem Film-Sehen in Verbindung gebracht. Die Kooperation mit dem Verein Kindernöte stellt sicher, dass auch Kinder das Kurzfilmfestival Köln (KFFK) besuchen können, deren Eltern nicht filmaffin sind, oder den Eintritt bezahlen können. 1.580,00 € 1.580,00 € ja 19 Filmhaus MiniFilmClub Kindernöte e.V. Teilnehmende Kinder des ABC-Kinderprojektes für Sprachförderung sind die Zielgruppe dieses MiniFilmClubs. Der sprachliche Ausdruck des Gesehenen ist demnach wichtiges Ziel des Projektes ebenso wie die begleitete Erkundung des Kulturraums Kino. 4.500,00 € 4.500,00 € ja 20 Filmhaus Postost und Film Roots & Routes Die postsowjetische Migration-Community ist Zielgruppe (ab 16) dieses Projektes. In fünf Terminen werden im intergenerativen Dialog anhand kuratierter Filme Narrative dieser Community diskutiert. 5.900,00 € 0,00 € nein 21 Filmhaus MiniFilmClub Kita Willy-Suth-Allee Auch dieser MiniFilmClub (MFC) bedient sich der Kombination aus "Schauen und Schaffen" für Vorschulkinder. Diesmal mit ABC-Kindern aus der Kita Willy-Suth-Allee, mit der eine langfristige Kooperation angedacht ist. 3.700,00 € 3.700,00 € ja 22 Anas Ouriaghli Projekt Roots! OJHS Home | Anas Ouriaghli-: Ein dezentral organisierter "kollektiver Aufschrei" gegen den zunehmenden Rechtsruck mit Mitteln des Theaters, Tanz und Punk. Um ein Team sammeln sich Teilnehmende über kurze Pop-up-Events aus kooperierenden Schulen und Eichtungenen. Sie entwicklen in festen Proben Ausdrucksformen, die dann wieder nach außen getragen werden. Der Prozess wird videodokumentiert. 10.000,00 € 0,00 € nein 23 Jugendkunstschule Rodenkirchen Klimakubus - Wasser im Wandel Gesamtschu le Rodenkirchen Ein großformatiger Kubus (wie im Projekt "Zukunfsvisionen" aus 2024) soll diesmal nicht von außen als Plastik , sondern als Wasserinstallation für den Schulgarten künstlerisch gestaltet werden. In Workshops, Exursionen und Recherchen erarbeiten die SuS in künstlerischen Arbeitsrpozessen dabei ökologische Fragestellungen rund ums Wasser. 9.429,00 € 9.429,00 € ja SUMME: 152.706,00 € 100.000,00 €
Anlage 2 - Richtlinie Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung
9921 Zeichen
1 Förderrichtlinie „Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung“ 1. Einleitung Mit Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur vom 03.05.2022 wurde die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (KuBiK) aufgefordert, ein Konzept zur Einrichtung der neuen Förderschiene vorzulegen. Der Fonds Kulturelle Bildung schließt eine große Lücke in der städtischen Förderstruktur. So können innovative Projekte und längerfristige Programme Kultureller Bildung realisiert werden. Eine eigene Förderschiene bedeutet zudem, die unterschiedlichen Aspekte Kultureller Bildung abbilden zu können und das Thema als lebenslangen Prozess zu initiieren. 2. Förderziele Neue Projektformen und neue Zugänge zu Kunst und Kultur stehen im Fokus des geplanten Fonds Kulturelle Bildung. Gefördert werden Projekte, die innovativ und spartenüberwindend über singuläre Events hinausgehen und sich von einer Fokussierung auf Kunstproduktion oder Rezeption oder Kunstvermittlung lösen, um neue Ideen zu entwickeln und sich mit aktuellen gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen. Die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senior*innen an Kunst und Kultur und eine Kunstvermittlung mit hohem ästhetischem Anspruch sollen in vernetzten Strukturen innovativ und spartenübergreifend erreicht werden. Ein weiteres Ziel des Fonds Kulturelle Bildung ist es, möglichst nachhaltige Vernetzungen von Bildungseinrichtungen, Künstler*innen und Einrichtungen der freien Szene und ggf. weiteren Institutionen zu schaffen. 3. Förderkriterien Gefördert werden ausschließlich Kooperationsprojekte. Mindestens eine Partie muss dem Bereich Kunst und Kultur angehören und mindestens eine Partie dem Bereich Bildung, Jugend, Familie und Senior*innen zuzuordnen sein. Antragsberechtigt sind Künstler*innen oder Einrichtungen der freien Szene und Bildungseinrichtungen gemeinsam. Schulen sind selbst antragsberechtigt, wenn sie ein Projekt im Bündnis mit mehreren Kooperationspartnern planen. Ansonsten gilt, dass Schulen als Kooperationspartner für Künstler*innen, Einrichtungen der freien Szene und Kultureinrichtungen möglich sind, jedoch nicht als Antragsteller (aber Fördervereine, OGTs oder Familiengrundschulzentren im Bündnis mit Künstler*innen, Einrichtungen der freien Szene und Kultureinrichtungen). Die kulturpädagogischen Einrichtungen der AG 78 (§ 78 SGB VIII) werden z.T. von Kunstschaffenden organisiert und beschäftigen teilweise auch Künstler*innen. Diese Träger sind antragsberechtigt, wenn sie Kooperationsprojekte mit einer reinen Bildungseinrichtung oder weiteren Kunstschaffenden anderer Sparten bzw. Einrichtungen der freien Szene einreichen. Gemeinnützige Vereine kommen als Kooperationspartner von Künstler*innen und Einrichtungen der freien Szene in Betracht, wenn sie auch kulturell ausgerichtet sind. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch Sportvereine oder die SpoHo antragsberechtigt (siehe 2 North Brigade e.V. Skaterpark, Abenteuerhalle Kalk, Kicken und Lesen). Der pädagogische Aspekt erfordert evtl. einen weiteren Partner. Städtische Institutionen wie z.B. der Museumsdienst Köln, die VHS, Stadtbibliothek oder Rheinische Musikschule sind als Bündnispartner von Bildungseinrichtungen und Kunstschaffenden wie auch Einrichtungen der freien Szene ebenfalls denkbar und antragsberechtigt. Allerdings werden lediglich max. 20% des gesamten Fördervolumens für städtische Vorhaben zugelassen. Neue Akteure und Kooperationspartner*innen sind ausdrücklich erwünscht. Vorrangig werden als Kooperationspartner*innen der Kunstschaffenden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die als gemeinnützig anerkannt sind. Die Projekte sollten aktive, kreative und künstlerische Begegnungsformen und einen Anteil rezeptiver Teilhabe kombinieren. Die Ausrichtung des Fonds Kulturelle Bildung ist intergenerativ, interkulturell, inklusiv und integrativ. Die Zielgruppe wird altersoffen verstanden. Die Altersspanne reicht von Kindern und Jugendlichen bis zu Senior*innen. Senior*innen können sowohl Nutzer*innen als auch Antragsteller*innen sein. Konzepte sollten „als Plan B“ eine Corona-Anpassung mitdenken und möglichst Online- Szenarien einbeziehen. Es besteht keine Innovationspflicht. Bewährte, in das Konzept des Fonds Kulturelle Bildung passende Kooperationsprojekte, die eine Anschlussfinanzierung suchen, sind ausdrücklich willkommen. Gefördert werden professionelle Kunst- und Kulturprojekte, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell ausgerichtet sind. Die Zulassung von Künstler*innen ist nicht auf akademische Lebensläufe beschränkt. Die Professionalität der antragstellenden Künstler*innen ergibt sich aus ihrer Biographie und wird durch die Jury geprüft. 3.1. Kooperationen Kooperationen bestehen mindestens zu einem Teil aus dem Bereich Kunst und Kultur und mindestens zu einem Teil aus dem Bereich Bildung, Jugend, Familie, Senior*innen. Dazu zählen: Künstler*innen, Initiativen, Einrichtungen der freien Szene Bildungseinrichtungen Träger der freien Jugendhilfe kulturpädagogische Einrichtungen gemeinnützige Vereine mit kultureller Ausrichtung interkulturelle Zentren städtische Institutionen Bildungseinrichtungen Antragstellende Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen müssen in der Regel mehrjährige Förderungen von Stiftungen, einer Kommune, Land oder Bund nachweisen. 3 Der Wohn – bzw. Geschäftssitz der Antragstellenden muss sich im PLZ-Gebiet Köln befinden. 4 3.2. Projekte Die Konzepte beinhalten aktive, kreative und künstlerische Begegnungsformen oder Module, die - ergänzt um rezeptive Teilhabe - neue Zugangswege zu Kunst und Kultur ermöglichen. Eigene künstlerische Ideen sollten den Diskurs gesellschaftlicher Fragestellungen aufgreifen und thematisieren. Die Förderungen sollen insbesondere im sozialräumlichen Kontext stattfinden. Außerhalb der 15 definierten Sozialräume des Programms „Lebenswerte Veedel“ müssen Projekte inhaltlich und strukturell einen niederschwelligen Zugang mit sozialräumlichem Bezug gewährleisten Die Jury kann thematische Fokussierungen und Sonderthemen für die jeweiligen Bewerbungsrunden festlegen. 3.3. Formale Kriterien Gefördert werden ausschließlich Kooperationsprojekte. Die Dauer einer Projektförderung beträgt maximal 3 Jahre. Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich, das regelmäßig aktualisiert werden muss. Ein Projekt wird in der Regel mit 5.000 bis max. 10.000 € unterstützt. Projektauswahl und Entscheidung über die Höhe der Fördersumme trifft die Jury, die sich aus den Mitgliedern des Steuerungskreises KuBiK zusammensetzt. Die Förderempfehlungen der Jury werden den Ausschüssen Jugendhilfe, Schule und Weiterbildung sowie Kunst und Kultur zur Bestätigung vorgelegt. Im Jahr sind 2 Förderrunden (Frühling und Herbst) geplant. 4. Zuwendungsverfahren Der Eigenanteil der Antragsteller*innen gilt mit der Eigenleistung der Künstler*innen und Kooperationspartner*innen als erfüllt. Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Sie ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 4.1. Antrag Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den antragstellenden Künstler*innen und den Bildungseinrichtungen ist Voraussetzung für eine Förderung. Im Antrag müssen dargelegt werden: Inhalt des Projektes, Projektbeschreibung Zielgruppe und Erreichbarkeit der Zielgruppe Zielsetzung und Zielerreichung Planung einzelner Projektschritte Wirksamkeit des Vorhabens möglicher Modellcharakter und Innovation des Projektes Perspektive möglicher Nachhaltigkeit der Kooperation Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan 5 Sofern das Projekt für eine Förderung ausgewählt wurde, erhalten die Antragsteller*innen einen Bewilligungsbescheid. 4.2. Berichte und Nachweise Spätestens 3 Monate nach Projektende muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Der Abgabetermin findet sich im Bewilligungsbescheid. Mit dem Verwendungsnachweis wird dokumentiert, ob das Projekt inhaltlich erfolgreich war und die Mittel zweckgebunden verwendet wurden. Er besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis der Projektkosten sowie der Gesamteinnahmen, einer Aufstellung der Sachkosten einem ausführlichen Sachbericht und weiteren Anlagen (z.B. Pressetexte, Programmhefte, Werbeplakate o.ä.). Der Verwendungsnachweis kann grundsätzlich zunächst ohne Belege eingereicht werden. Die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung prüft den Verwendungsnachweis auf Plausibilität. Sollte im Einzelfall weitergehender Klärungsbedarf bestehen, können zusätzlich Belege angefordert werden. Die Buchführung und die Belege sind 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Sind die nachgewiesenen Kosten geringer, als die mit dem Bewilligungsbescheid anerkannten Kosten, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Ebenso besteht eine Rückzahlungspflicht von Fördermitteln z.B. bei Abbruch des Projektes oder zweckfremder Verwendung der Förderung. Mehrjährige Projekte Die bewilligte Fördersumme wird in Raten ausgezahlt. Vor den Auszahlungsterminen sind Zwischenberichte in schriftlicher Form (per Mail) über den Sachstand und Projektfortgang einzureichen. Nach Abschluss des Projektes ist ein Gesamtverwendungsnachweis notwendig. Öffentlichkeitsarbeit Die Zuwendungsempfänger*innen sind für die Öffentlichkeitsarbeit selbst verantwortlich. Auf allen Ankündigungen (Plakate, Programme, Broschüren, Presseveröffentlichungen, Internetpräsentationen etc.) sowie Katalogen ist mit dem Logo der Stadt Köln an deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen. Das Logo wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt. (Februar 2023)
Beschlussvorlage Ausschuss
6793 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/40/404
Vorlagen-Nummer
1685/2025
Freigabedatum
24.06.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung - Juryempfehlungen
Beschlussorgan
Ausschuss Kunst und Kultur
Gremium Datum
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur bestätigt die Förderempfehlungen der Jury gemäß Anlage
und beschließt die Umsetzung der empfohlenen Projekte und längerfristigen Programme.
Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt das Büro KuBiK mit der unterjährigen Vergabe der
Restmittel entsprechend der Richtlinie des Kommunalen Fonds KuBiK.
Fördervorschläge der Jury 2025 (s. Anlage)
Nr. Antragsteller Projekt Zuschuss
1 Christoph Korb (Werner -
von-Siemens-Schule)
Hip Hop am Berufskolleg: We are the
World - we are Cologne
6.500,00 €
2 Intermesh Kollektiv body.mybody.everybody 4.414,00 €
3 A.Tonal Theater NEW TERRITORIES Theater 65+ 10.000,00 €
4 Quäker Nachbarschafts-
heim e.V.
Kunst für mich 6.880,00 €
5 Sandy Craus Kreativlabor für Eltern und Kinder 3.821,00 €
7 Sandy Craus Greif zu! Material, Objekt, Raum - Bild-
hauereiwerkstatt
9.000,00 €
8 Hölderlin Gymnasium So ein Theater! Theater erlebbar ma-
chen
4.450,00 €
9 ArtAsyl e.V. Make your own Song 6.000,00 €
10 Kulturwerk NRW e.V. Künstliche Intelligenz und echte Ge-
schichten. Fantasie trifft Technologie:
Ein Buchprojekt wie kein anderes
6.240,00 €
11 Hölderlin Gymnasium Move it! – Tanz als Ausdrucksform und
Bewegungsspielraum
4.220,00 €
12 No Limits e.V. Tanzlabor Zukunft: Ein Projekt zur
Selbstwahrnehmung und Empower-
ment durch Tanz für benachteiligte Ju-
gendliche
6.500,00 €
14 mpg Museumspädagogi-
sche Gesellschaft e.V.
Nachhaltiges Kreativlabor: Wo Teilhabe
Form annimmt
6.481,00 €
Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025
2
16 Matthias von den Berg Unser Sound, unsere Stimme 6.285,00 €
18 Filmhaus Mein erster Festivalbesuch KFFK 1.580,00 €
19 Filmhaus MiniFilmClub 4.500,00 €
21 Filmhaus MiniFilmClub 3.700,00 €
23 Jugendkunstschule Ro-
denkirchen
Klimakubus - Wasser im Wandel 9.429,00 €
SUMME 100.000,00
€
Die Fördervorschläge beziehen sich auf das Jahr 2025, in dem auch die Auszahlungen statt-
finden werden.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurden jeweils 100.000 € im Teilergebnisplan des Am-
tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 15, (Trans-
feraufwendungen) für den Fonds Kulturelle Bildung veranschlagt. Dies geschah durch eine fi-
nanzneutrale Umschichtung aus Mitteln für Maßnahmen aus dem Kulturentwicklungsplan
(KEP). Die Mittelfreigabe erfolgte mit Beschluss 1048/2025 in Verbindung mit AN/0062/2025b.
In diesem Beschluss vom 20.05.2025 wurde die Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025
berücksichtigt.
Bewerbungen für Mittel aus dem Fonds KuBiK 2025 waren von Anfang April bis Mitte Mai
2025 möglich. In dieser Zeit erreichten die Koordinierungsstelle 23 Anträge (152.706,- €). Da-
von konnten 23 Anträge der Fachjury zur Bewertung vorgelegt werden. Die Jury empfiehlt
dem Ausschuss Kunst und Kultur 17 Projekte zur Umsetzung.
Kunst und Kultur sollen bereits frühzeitig in den Bildungsprozess eingebunden werden und
eine Grundlage für alle weiteren Lern- und Bildungsprozesse schaffen. Ebenso sollen ältere
Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit erhalten, sich kulturell und ästhetisch entwickeln zu
können. Kulturelle Bildung wird so zu einem lebenslangen Thema. Durch die synergetische
Arbeit zwischen Bildungspartie und künstlerischer Einrichtung bzw. Künstler*in entsteht eine
Kooperation auf Augenhöhe. Dabei wird insbesondere angestrebt, Vernetzungen zu fördern,
4
die nachhaltig darauf angelegt sind, Projekte Kultureller Bildung gemeinsam mit freien Künst-
lerinnen und Künstlern und Institutionen der freien Szene zu entwickeln und zu begleiten.
Die empfohlenen Projekte erfüllen diese Kriterien, haben teilweise als neue Projektform Mo-
dellcharakter, stellen die Nachhaltigkeit der Kooperationen glaubwürdig dar, sind sozial rele-
vant und innovativ. Die Mittel des Kommunalen Fonds für 2025 werden mit der Umsetzung
der empfohlenen Projekte in teilweise gekürzter Form vollständig ausgeschöpft.
Bei den von der Jury abgelehnten Projekten Nr. 6, 13, 15, 17, 20, 22 handelt es sich teils um
Wiederholungsprojekte, die in diesem Jahr leider nicht überzeugen konnten, teils um gemäß
der Richtlinie nicht förderfähige Anträge. Die Anträge Nr. 2, 5, 7, 16 können aufgrund des För-
derlimits nur in gekürztem Umfang gefördert werden; das heißt, sie sind strukturell geeignet,
kürzer zu laufen oder es kann auf bestimmte Kalkulationsposten verzichtet werden.
Die Maßnahme ist im vorliegenden Umfang zeitlich zwingend voll umfänglich entsprechend
der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 erforderlich.
Folgende Kommunikationswege zur Bekanntmachung wurden genutzt:
1. Die Mitglieder des Steuerungskreises KuBiK informierten ihren jeweiligen Adressaten-
kreis potenzieller Antragsteller*innen über die Fördermöglichkeit.
2. Die Unterlagen wurden auf musenkuss-koeln.de eingestellt.
3. Potenzielle Interessenten wurden direkt angeschrieben.
Zusammensetzung Jury
Die Richtlinie betrachtet den gesamten Steuerungskreis als Verteiler für die eingesandten För-
deranträge, die Jury für die Projektrunde 2024 setzte sich aus diesen Fachstellen zusammen:
• 404/5 (Amt f. Schulentwicklung, KuBiK
• 41 (Kulturamt, kulturelle Teilhabe)
• 4522 (Museumsdienst, Leitung Schulprogramme)
• 42/2 (VHS, politische und kulturelle Bildung)
• 512/2 (Kinderinteressen u. Jugendförderung)
Der unterschiedliche Ansatz bzw. die unterschiedliche Ausrichtung kultureller Bildung in den
einzelnen Dienststellen wird kompetent vertreten. Die Jury tagte am 02.06.2025.
Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Schule und Weiterbildung werden im Nachgang
über die Beschlussfassung informiert.
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung
1311 Zeichen
Vorlagen-Nr. 1685/2025 Anlage 0 Fond KUBIK Juryentscheid 2025 hier: Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses Vor dem Hintergrund des Auftrags, mit den Mitteln des Fonds Kulturelle Bildung (Fonds KUBIK) Projekte der Kulturellen Bildung im Haushaltsjahr 2025 zu fördern, wurde in Absprache mit dem Kulturamt die Förderrunde 2025 terminiert. Um kulturelle Projekte sinnvoll noch in 2025 umsetzen zu können, ist ein Projektstart spätestens mit den Sommerferien Anfang Juli notwendig. Der zeitliche Vorlauf dafür umfasst neben der Antragstellung (bis 15. Mai), einen Juryentscheid (2. Juni) und die inhaltliche Freigabe der Projekte durch den Fachausschuss. Diese Freigabe muss nach der Jurysitzung in der nächstmöglichen Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur erfolgen. Auf Grund der Kommunalwahlen tritt dieser Ausschuss nach der Sommerpause erst spät im Jahr konstituierend zusammen. Eine Durchführung von Angeboten in 2025 ist dann nicht mehr möglich. Ein Beschluss über die Umsetzung des Juryentscheids später als Juni 2025 wäre für gestellte Projektanfragen zu spät. Der Zeitplan könnte nicht eingehalten und eine Durchführung der Förderung durch den Fonds KUBIK in 2025 nicht gewährleistet werden. Daher ist die Eilbedürftigkeit der Vorlage für die Sitzung am 24.06.2025 gegeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Körnerstraße
- Michaelshoven
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Details
- Aktenzeichen
- 1685/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.06.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 11:47