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Anfrage (AN/1473/2021) gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Rats-gruppe GUT Köln vom 21.06.2021 zum Thema Systemischer Hitzeaktionsplan für Köln

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 2658/2021 vom 27.08.2021

Stand: Am 16.09.2021 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 27.08.2021 2658/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 16.09.2021 Anfrage (AN/1473/2021) gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Ratsgruppe GUT Köln vom 21.06.2021 zum Thema Systemischer Hitzeaktionsplan für Köln Vor dem Hintergrund der zunehmenden Hitzeentwicklung im Zuge des Klimawandels und der damit verbundenen erforderlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Erstellung eines Hitze- aktionsplanes, bittet die Ratsgruppe Gut um die Beantwortung verschiedener Fragen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 1. Der Bund fördert die Entwicklung von Hitzeaktionsplänen. Betrachtet die Stadt Köln den Prozess mit der Entwicklung des Hitzeaktionsplans für Menschen im Alter als abgeschlossen oder arbeitet sie an einem weiter gefassten Aktionsplan? Das Projekt Klimawandelgerechte Metropole Köln zur Anpassung an den Klimawandel hat gezeigt, dass sich die Stadt Köln auf länger anhaltende Hitzewellen und auf eine Zunahme von Extremwetterereignissen einstellen muss. In der Zukunft werden die heißen Tage, mit Temperaturen von über 30 °C und die Sommer- tage, mit Temperaturen von über 25 °C in Köln deutlich zunehmen. Daher hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln das Verbundprojekt „Hit- zeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln“ initiiert. Das Projekt wird vom Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert (Laufzeit 2019 bis Mitte 2022). Projektpartner sind die Universität Bonn, das Gesundheitsamt der Stadt Köln und die RheinEnergie AG. Die zunehmende Aufheizung der Stadtquartiere bei lang anhaltenden sommerlichen Hitzeer- eignissen trifft besonders vulnerable Gruppen. Im Hinblick auf den demographischen Wandel ist ein besonderer Focus auf Personen im Alter 65plus zu legen. Ziel des Projektes ist die Verminderung der gesundheitlichen Risiken in Hitzeperioden für die Bevölkerung durch den Aufbau eines Informationssystems und die Erstellung eines Aktionsplans. In Zusammenar- beit mit den Projektpartnern werden die betroffenen Menschen im Alter ermittelt, der Informa- tionsfluss der Hitzewarnungen des DWD unterstützt, sowie aktuelle und gesundheitsförderli- che Verhaltensweisen aufgezeigt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawan- dels (GAK)“ hat basierend auf der Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in dem Positionspapier „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum 2 Schutz der menschlichen Gesundheit1“ Kernelemente mit unterschiedlichen Zeithorizonten zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen beschrieben, an denen sich auch der Kölner Hitzeakti- onsplan orientiert. I. Zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit II. Nutzung eines Hitzewarnsystems III. Information und Kommunikation IV. Reduzierung von Hitze in Innenräumen V. Besondere Beachtung von Risikogruppen VI. Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme VII. Langfristige Stadtplanung und Bauwesen VIII. Monitoring und Evaluation der Maßnahmen Die zentrale Koordinierung ist von hoher Bedeutung. Die Entwicklung und Umsetzung von Klimawandelanpassungsmaßnahmen für das Themenfeld Hitze in der Stadt ist eine Quer- schnittsaufgabe und betrifft viele Fachressorts und Disziplinen. Die Bearbeitung der Aufgabe erfordert ein koordiniertes und integriertes Zusammenarbeiten aller relevanten Fachämter. Aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Akteure mit vielfältigen Strukturen ist die Verein- barung einer abgestimmten Vorgehensweise auf Basis der ermittelten Grundlagendaten eine wichtige Voraussetzung für eine strategische Maßnahmenplanung. Der integrative Ansatz erfordert ein enges Zusammenspiel der unterschiedlichen Maßnahmen, um Fehlentwicklun- gen und Interessenskonflikte zu vermeiden. Somit kann das dreijährige Projekt nur einen ersten Rahmen vorgeben. Der Plan zeigt auf, welche Maßnahmen für ein gesundes Leben in der Stadt bei Hitzeereignissen ergriffen wer- den können, wie sich Menschen im Alter von 65 plus schützen und welche Vorsorgemaß- nahmen sinnvoll sind. Dabei ist die Kommunikation im Rahmen eines intrakommunalen Netzwerks über Multiplikatoren Grundvoraussetzung. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt nimmt dabei die zentrale koordinierende Funktion ein. Geplant ist, die Projektergebnisse zu verstetigen, zu evaluieren, auf weitere vulnerable Gruppen auszuweiten und den Hitzeaktionsplan fortzuschreiben. Daher ist beabsichtigt, im nächsten Jahr einen Ratsbeschluss zu erwirken, um die Rahmen- bedingen für die Fortführung der Hitzeaktionsplanung im Rahmen der Klimawandelanpas- sung zu schaffen. Letztendlich ist eine Hitzeaktionsplanung Grundvoraussetzung, um sich auf die zunehmen- den Hitzeperioden im Rahmen des Klimawandels einzustellen und gesundheitliche Folgen, bis hin zu vermehrter Übersterblichkeit, abzumildern. 2. Welche materiellen Schäden wurden im Verantwortungsbereich der Stadt und des Stadtwerkekonzerns durch Hitze in den vergangenen Jahren festgestellt? 2.1 Straßenschäden durch Hitze aus Sicht des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwick- lung: Es liegt keine Statistik vor, aus der der Zusammenhang zwischen Hitze und Schadensma- nagement abgeleitet werden kann. 1 Bundesgesetzblatt 2017 60: 662-672 „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktions- plänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit 3 Die ca. 2900 km umfassende Straßenbaulast im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln be- inhaltet zumeist Straßen und Fahrbahnen in klassischer Asphaltbauweise. In den histori- schen Bereichen z. B. der Altstadt existieren ferner Abschnitte mit Kopfsteinpflaster. Auch sind in Teilbereichen Straßen in Betonbauweise vorhanden. Es ist kein in den letzten Jahren zunehmendes Schadensbild aufgrund erhöhter hitzebeding- ter Einflussnahme auf den Kölner Straßen zu verzeichnen. Die eingesetzten Reparaturas- phalte umfassen bereits einen erweiterten Temperaturbereich. Ein mögliches Aufweichen oder gar "Schmelzen" von Asphaltflächen aufgrund von hohen Temperaturen ist in der Regel nicht möglich. Wohl kann es auf Streckenabschnitten, insbesondere mit hohem Schwerlast- verkehr, zu Spurrinnenbildungen kommen, die über das Schadensmanagement durch die Bauhöfe des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung identifiziert und sukzessive besei- tig werden. Dies ist ein stetiger Prozess und ein plötzliches auftretendes Schadensbild aus- geschlossen. Ein aus der Literatur - insbesondere bei Betonbauweise - als "Blow-ups" bezeichnetes Ver- halten ist zumindest in Köln nicht bekannt. Bei älteren Betonfahrbahnen, die in Deutschland einen Anteil von ungefähr 30% ausmachen, kann das Problem auftreten, dass aufgrund von ungleichmäßigen Hitzeverteilungen starke Druckspannungen entlang der Fugen der Beton- platten entstehen, die sich nur über Reibung an der Unterseite abbauen können und ggf. ein Aufplatzen der Betonfahrbahn verursachen. Die bei Asphaltbauweisen ggf. entstehenden Asphaltblasen, die ihren Ursprung in Wasser- einschlüssen haben, werden größten Teils durch den Verkehr wieder in den Asphalt gedrückt und sind somit nicht verkehrsgefährdend. Größere Asphaltblasen werden angebohrt und dann nach unten gedrückt. Dieses geschieht ebenfalls in der ganzjährig laufenden Straßen- unterhaltung. Visuell erkennbare Schadstellen werden bei der regelmäßigen Streckenkontrolle erfasst und entsprechend der gesetzten Prioritäten sukzessive abgearbeitet. Hierzu gehören ggf. auch die hitzebedingten Fahrbahnveränderungen, denen bedarfsgerecht entweder baulich oder verkehrssichernd begegnet wird. Präventive Tempolimits sind bislang als Abhilfe nicht vorge- sehen. Lediglich im Zuge von temporären Schadensbeseitigungen wurden diese verkehrli- chen kurzzeitigen Anpassungen vorgenommen. 2.2 Materielle Schäden durch Hitze aus Sicht des Amtes für Landschaftspflege und Grün- flächen: Die materiellen Schäden in Bezug auf Hitze können beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nur grob geschätzt werden. Hitze ist meist nicht das Problem, sondern die damit verbundene Trockenheit. Diese schwächt die Pflanzen, fördert den Schädlingsbefall und ver- ursacht mittelfristig Schäden bzw. das Absterben, die jedoch oftmals erst in den Folgejahren sichtbar werden. Beispielhaft steht dafür der Befall der Fichtenbestände mit Borkenkäfern oder die Bu- chenkomplexkrankheit, die zu großflächigem Absterben ganzer Bestände führt. In diesen Fällen muss sofort reagiert werden, um die Verkehrssicherung umgehend wieder herzustel- len. Bäume mit Vorschäden auf ungünstigen Standorten sterben frühzeitig ab. In den Jahren 2019 und 2020 lagen allein die zusätzlichen Kosten für Baumpflege und Fäl- lungen ohne Neupflanzungen jeweils ca. 2,2 Millionen Euro über dem Haushaltsansatz von 5,5 Millionen, wobei nicht alle Mehrausgaben direkt der Trockenheit zugerechnet werden können. Interne Personalkosten in Bezug auf Hitze und Trockenheit können nicht angegeben werden. 4 2.3 Materielle Schäden durch Hitze aus Sicht des Stadtwerkekonzerns: Beginnend mit dem Hitzerekordjahr 2018 konnten keine erheblichen durch Hitze entstande- nen materiellen Schäden im Stadtwerke Köln Konzern festgestellt werden: - In dem genannten Zeitraum wurden Klimageräte in Bürogebäuden einer Konzernge- sellschaft und bei den Stadtbahnen erneuert, da diese bei hohen Temperaturen keine ausreichende Kühlung mehr sicherstellen konnten (Investitionen im Zeitraum bei rund 500.000 Euro, überwiegend im Zuge des Ersatzes in Bürogebäuden mit rund 450.000 Euro). - Teilweise kam es auch zu Störungen an der Eisenbahninfrastruktur (Weichenstörun- gen und Elektronikstörungen). Solche Störungen, die möglicherweise auf die Hitze zu- rückzuführen sind, traten jedoch nur vereinzelt auf. Sie führen zu keinem relevanten materiellen Schaden. In der Regel sind die Betriebs- und Schaltanlagen der Konzern- gesellschaften mit einer Schutzabschaltung ausgestattet, sodass ein dauerhafter Aus- fall verhindert wird. Konkret hat die Häfen und Güterverkehr Köln AG eine Kostenposi- tion für Material- und Personaleinsatz von 10.000 Euro aufgrund von Hitzeschäden identifiziert. - Die hitzebedingten Starkregenereignisse ließen teilweise Kellergeschosse und Tech- nikräume der KölnBäder volllaufen, wodurch Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten in Höhe von circa 10.000 Euro entstanden sind. - Aufgrund der langanhaltenden Hitze- und Trockenperiode seit 2018 musste die RheinEnergie im Weiteren 118 Baumfällungen vornehmen, die Kosten in Höhe von rund 40.000 Euro ausgemacht haben. Konkrete Auswirkungen der Hitzeperioden auf die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im Stadtwerke Köln Konzern konnten nicht festgestellt werden. 3. Wie viele Hitzetote hatte die Stadt in den vergangenen zehn Jahren zu beklagen? Die Zahl der Hitzetoten wird in Köln nicht erfasst. Diese Daten liegen der Stadt Köln nicht vor. Im Jahr 2018 wurde durch das Robert Koch Institut (RKI) 2 eine Auswertung zu diesem The- ma durchgeführt. „Der Sommer 2018 war der zweitheißeste in Deutschland seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Angesichts des sehr trockenen und über viele Wochen anhaltend warmen Wetters war eine hohe Zahl an hitzebedingten Sterbefällen zu erwarten. Ein zeitnahes Monitoring der Daten zur Sterblichkeit existiert für Gesamtdeutschland nicht, ist aber in den Bundesländern Berlin und Hessen etabliert. Im Epidemiologischen Bulletin 23/2019 wird die Anzahl der Personen geschätzt, die im Sommer 2018 in Hessen und Berlin hitzebedingt verstorben sind: In Berlin waren es schätzungsweise etwa 490 Todesfälle, in Hessen etwa 740. Insgesamt betrug die hitzebedingte Mortalität des Sommers 2018 in Berlin und Hessen etwa 12 je 100.000 Einwohner. Ältere Menschen waren besonders betroffen: Bei den 75- bis 84-Jährigen betrug die hitzebedingte Mortalität etwa 60 je 100.000 Einwohner, bei den über 84-Jährigen etwa 300 je 100.000 Einwohner.“ 2 Epidemiologisches Bulletin 23/2019 Schätzung der Zahl hitzebedingter Sterbefälle und Betrachtung der Exzess-Mortalität; Berlin und Hessen, Sommer 2018 5 4. Welche bereits von der Stadt Köln getroffenen Maßnahmen gegen Hitze sind be- sonders hervorzuhebe n? Das Thema Anpassung an den Klimawandel ist eine Querschnittsaufgabe. Die Studie „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ hat Handlungsfelder definiert und entspre- chende Maßnahmen liegen vor, die für eine effektive Hitzevorsorge von den verschiedenen Ämtern umgesetzt werden müssen. Um die Umsetzung zu erleichtern hat die Umweltverwal- tung die Grundlagendaten für die Stadtverwaltung aufbereitet. So wurde die Planungshin- weiskarte Hitze als Grundlage für den Abwägungsprozess in Planverfahren entwickelt. Zu- dem wurden klimaaktive Freiflächen und belastete Siedlungsgebiete identifiziert, um - zusammen mit Planungshinweisen- eine Grundlage für die Fortschreibung des Flächennut- zungsplanes zu bilden. Eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, um die Klimawandelfolgen Hitze und Starkregen ämterübergreifend mit Beteiligung der Stadtentwässerungsbetriebe zu diskutieren und die Akteure zu vernetzen. Das Verbundprojekt „Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter“ und das Projekt „iResilience“ dienen der Sensibilisierung der betroffenen Bewohner*innen. Der Hitzeaktionsplan dient da- zu, die gesundheitlichen Folgen abzumildern und eine Übersterblichkeit zu verhindern. Zudem werden mit dem Begrünungsprogramm „Grün hoch 3“ Einwohner*innen angeregt, eigene Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Auch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat Vorkehrungen getroffen, um Hitze- bzw. Trockenschäden des städtischen Grüns zu vermeiden bzw. zu minimieren. Es wurden beispielsweise Gießfahrzeuge angeschafft oder angemietet, Wassersäcke und Standrohre an die Bevölkerungsinitiativen ausgeteilt. Um wirklich eine effektive Minderung von Hitze zu erzielen, ist eine konsequentere Umset- zung von Maßnahmen, untermauert von entsprechenden politischen Zielsetzungen, nötig. Die Landesregierung NRW hat am 01.07.2021 das Klimaanpassungsgesetz Nordrhein- Westfalen (KlAnG) (Drucksache 17/12977) angenommen und verabschiedet. Die Initiative des Landes macht deutlich, dass das Thema Anpassung an den Klimawandel ein eigenes wichtiges Themenfeld ist, das abgekoppelt vom Klimaschutz eigene Maßnahmen erforderlich macht. Durch das vorliegende Gesetz erhält das Zukunftsthema Anpassung an den Klima- wandel die erforderliche Gewichtung, ist präsenter und verbessert den Zugang zu Anpas- sungsmaßnahmen. Das Gesetz beschreibt die Vorbildfunktion der Kommunen zur Anpassung an den Klimawan- del. Diese Aufgabe soll in eigener Zuständigkeit und Verantwortung erfüllt werden. Die Lan- desregierung unterstützt dabei unter anderem durch Förderprogramme und Beratungsange- bote und stellt Datengrundlagen und vorhandene Erkenntnisse zur Verfügung. Die Notwen- digkeiten der Klimaanpassung sollen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge in allen Bereichen Berücksichtigung finden. Diese Regelung beinhaltet keine neue kommunale Pflichtaufgabe, sondern stellt deklaratorisch klar, dass Klimaanpassung im Rahmen der Da- seinsvorsorge stets mitbedacht werden sollte. Dies wird durch das Berücksichtigungsgebot für die Kommunen untermauert. Der Finanzierung der Anpassungsmaßnahmen in der Kom mune kommt eine zentrale Bedeu- tung zu. Die Beantragung von Landesfördergeldern alleine reicht nicht, um zeitnah und unbü- rokratisch Maßnahmen umzusetzen. Zudem läuft eine Zunahme der Versiegelung der Stadt den klimatischen Handlungszielen entgegen und sollte sorgfältig abgewogen werden. 6 Zu berücksichtigen ist jedoch der nach wie vor sehr große Bedarf an Wohnbau- und auch Gewerbeflächen im Stadtgebiet einschließlich der dazugehörigen Infrastruktur- und Freiflä- chen (unter anderem für Schulen, Kindertagesstätten, sozialen Einrichtungen), um auch in Köln weiterhin bezahlbaren Wohnraum bereitstellen und andere Ansiedlungen gewährleisten zu können. Insbesondere in großen Planungsverfahren wird das Thema Klimawandel (und das Thema Klimaschutz) von Anfang an mit bedacht. Als Beispiel dazu verweist die Verwal- tung auf das derzeit laufende Dialogische Werkstattverfahren "Kreuzfeld". gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 16.09.2021

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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