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Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021: Auswirkungen auf die Glücksspielsucht in Köln
SPD Anfrage nach § 4 AN/1544/2021 vom 31.08.2021
Stand: Am 23.08.2021 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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SPD Anfrage nach § 4 (Version Hauptausschuss 23.08.2021)
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.07.2021 AN/1544/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 19.07.2021 Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021: Auswirkungen auf die Glücksspielsucht in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Hauptausschusses am 19.07.2021 aufzunehmen: Am 23.06.2021 wurde in NRW das Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ver- kündet. Der nordrhein -westfälische Landtag hatte das Gesetz mit den Stimmen der CDU - und der FDP-Fraktion am 16.06.2021 trotz Kritik der Opposition, von Suchthilfeverbänden und der Kommu- nen verabschiedet. Insbesondere wird kritisiert, dass der Mindestabstand zwischen Spielhallen und Wettbüros auf 100 Meter reduziert wird. Zudem könnten künftig drei Spielhallen pro Standort zuge- lassen werden. Die Landtagsabgeordneten Elisabeth Müller-Witt von der SPD-Fraktion fasst das Prob- lem in der RP online vom 1 5.06.2021 treffend zusammen: „Mit diesem Gesetz haben die Betreiber der Spielhallen und Wettbüros den Kampf gegen die Kommunen gewonnen [...]. Wo bislang nur eine Spielhalle stand, dürfen mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag bald drei stehen." Für die Kommunen des Landes NRW bedeutet das Gesetz einen Rückschlag im Kampf gegen die vie- len Glücksspielstätten und auch gegen die Glücksspielsucht. Die Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW sprach sich in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf ausdrücklich da- für aus, das Verbundverbot aufrechtzuerhalten und die Mindestabstände ausnahmslos bei 350 Me- tern zu belassen. Viele Expert*innen sind sich einig, dass es einen Zusammenhang zwischen der An- gebotsmenge von Glücksspielen und der Glücksspielsu cht gibt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Mit welchen negativen Auswirkungen rechnet die Stadt durch das nun beschlossene Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021, insbesondere hinsichtlich der anvisierten Redu- zierung der Spielstätten und der vorgeschriebenen Abstände zu Schulen und zueinander? 2. Was kann diesen negativen Auswirkungen kommunal entgegengesetzt werden? - 2 - 3. Plant die Stadt den Ausbau der kommunalen Förderung der Glücksspielberatung, und ist u.a. wegen der Gesetzesänderung eine Überarbeitung des Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduzierung des pathologischen Glücksspiels in der Stadt Köln in Planung? (Bitte mit Begrün- dung) 4. Wie hat sich die Problemlage rund um Glücksspielsucht seit 2015 in Köln entwick elt? (Bitte ak- tualisieren Sie die Daten aus dem Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduzierung des pa- thologischen Glücksspiels, z.B. zu Beratungs- und Betreuungsbedarfen, Anzahl der Spielstätten und -geräten usw.) 5. Welche Handlungsempfehlungen (Handlung skonzept zur Verhinderung und Reduzierung des pathologischen Glücksspiels, S. 22 ff.) zur Verhinderung und Reduzierung des pathologischen Glücksspiels in Köln sind umgesetzt oder befinden sich zurzeit in Umsetzung? Mit freundlichen Grüßen Gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
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