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AN/1544/2021

Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021: Auswirkungen auf die Glücksspielsucht in Köln

SPD Anfrage nach § 4 31.08.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 23.08.2021, TOP 3.1

SPD Anfrage nach § 4 (Version Hauptausschuss 23.08.2021)

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SPD Anfrage nach § 4 (Version Hauptausschuss 23.08.2021)

3432 Zeichen

An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.07.2021 
 
AN/1544/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 19.07.2021 
 
Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021: Auswirkungen auf die 
Glücksspielsucht in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Hauptausschusses am 
19.07.2021 aufzunehmen: 
 
Am 23.06.2021 wurde in NRW das Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages  2021 ver-
kündet. Der nordrhein -westfälische Landtag hatte das Gesetz mit den Stimmen der CDU - und der 
FDP-Fraktion am 16.06.2021 trotz Kritik der Opposition, von Suchthilfeverbänden und der Kommu-
nen verabschiedet. Insbesondere wird kritisiert, dass der Mindestabstand zwischen Spielhallen und 
Wettbüros auf 100 Meter reduziert wird. Zudem könnten künftig drei Spielhallen pro Standort zuge-
lassen werden. Die Landtagsabgeordneten Elisabeth Müller-Witt von der SPD-Fraktion fasst das Prob-
lem in der RP online vom 1 5.06.2021 treffend zusammen: „Mit diesem Gesetz haben die Betreiber 
der Spielhallen und Wettbüros den Kampf gegen die Kommunen gewonnen [...]. Wo bislang nur eine 
Spielhalle stand, dürfen mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag bald drei stehen."  
Für die Kommunen des Landes NRW bedeutet das Gesetz einen Rückschlag im Kampf gegen die vie-
len Glücksspielstätten und auch gegen die Glücksspielsucht. Die Landesfachstelle Glücksspielsucht 
der Suchtkooperation NRW sprach sich in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf ausdrücklich da-
für aus, das Verbundverbot aufrechtzuerhalten und die Mindestabstände ausnahmslos bei 350 Me-
tern zu belassen. Viele Expert*innen sind sich einig, dass es einen Zusammenhang zwischen der An-
gebotsmenge von Glücksspielen und der Glücksspielsu cht gibt.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Mit welchen negativen Auswirkungen rechnet die Stadt durch das nun beschlossene Gesetz zur 
Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021, insbesondere hinsichtlich der anvisierten Redu-
zierung der Spielstätten und der vorgeschriebenen Abstände zu Schulen und zueinander?  
 
2. Was kann diesen negativen Auswirkungen kommunal entgegengesetzt werden?

- 2 - 
 
 
3. Plant die Stadt den Ausbau der kommunalen Förderung der Glücksspielberatung, und ist u.a. 
wegen der Gesetzesänderung eine Überarbeitung des Handlungskonzept zur Verhinderung und 
Reduzierung des pathologischen Glücksspiels in der Stadt Köln in Planung? (Bitte mit Begrün-
dung) 
 
4. Wie hat sich die Problemlage rund um Glücksspielsucht seit 2015 in Köln entwick elt? (Bitte ak-
tualisieren Sie die Daten aus dem Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduzierung des pa-
thologischen Glücksspiels, z.B. zu Beratungs- und Betreuungsbedarfen, Anzahl der Spielstätten 
und -geräten usw.) 
 
5. Welche Handlungsempfehlungen (Handlung skonzept zur Verhinderung und Reduzierung des 
pathologischen Glücksspiels, S. 22 ff.) zur Verhinderung und Reduzierung des pathologischen 
Glücksspiels in Köln sind umgesetzt oder befinden sich zurzeit in Umsetzung?  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.08.2021 Hauptausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1544/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
31.08.2021
Erstellt
14.07.2021 11:24