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3813/2021

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 04.11.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 08.11.2021, TOP 2.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2b

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Anlage 3b

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Anlage 1

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Anlage 4

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Anlage 5

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Anlage 2a

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Anlage 3a

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

5478 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21/211 
00.05.01-2021-11-08 
Vorlagen-Nummer 04.11.2021 
 3813/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 08.11.2021 
 
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung 
Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord-
nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung 
auf Branchen darzustellen. 
Für das Haushaltsjahr 2021 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den 
Erhebungszeitraum 2021 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: 
 Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt 
Hpl.-Ansatz 1.172,20 Mio. EUR 265,00 Mio. EUR 1.437,20 Mio. EUR 
Stand: 31.10.2021 1.159,55 Mio. EUR 321,79 Mio. EUR 1.481,34 Mio. EUR 
Anteil vom Ansatz 98,92 % 121,43 % 103,07 % 
 
Anordnungen zu Gewerbesteuerbescheiden werden für das Haushaltsjahr 2021 nur noch bis zum 
25.11.2021 erteilt. 
In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus-
zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich 
zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 
Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil-
ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steu-
er, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen zielen jedoch auf die 
Steuerhöhe, die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Derzeit be-
ruht bei 25,8 % der Unternehmen die Höhe der Vorauszahlungen noch auf der nach Steuererklärung 
veranlagten Gewerbesteuer für die Jahre bis 2019 oder den im Jahr 2020 erwarteten Gewinnen für 
2021. 74,2 % der Unternehmen haben in diesem Jahr die Vorauszahlungen anpassen lassen. In den 
meisten Fällen wurden die Vorauszahlungen aufgrund einer zwischenzeitlich verbesserten Gewinn-
erwartung erhöht. Das Anordnungssoll für die Vorauszahlungen 2021 erreicht derzeit 98,92 % des 
Teilansatzes von 1.172,20 Mio. EUR. 
Dieses Ergebnis ist in Teilen allerdings durch einen Sondereffekt geprägt: Bei einem Unternehmen ist 
durch den Verkauf der Firmenanteile ein außergewöhnlich hoher Gewinn entstanden, der zu einem 
Mehrbetrag bei den Vorauszahlungen von ca. 58,3 Mio. EUR führte.  
Für das Jahr 2021 ist im Hpl.-Ansatz eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem An-
satz 2020 um ca. 4,23 % berücksichtigt. Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt um

2 
 
246,90 Mio. EUR und damit um 27,05 % oberhalb des besonders von der COVID-19-Pandemie be-
einflussten Vorjahresniveaus (Stand zum 28.10.2020 = 912,65 Mio. EUR). 
Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes 
qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare 
Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen 
(erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus-
zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein-
spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. 
Auch die Entwicklung bei den Nachforderungen ist derzeit durch besondere Effekte geprägt: Bei den 
Finanzämtern wurden seit dem 01.09.2021 überdurchschnittlich viele Steuererklärungen für das Jahr 
2019 von größeren Unternehmen abschließend bearbeitet. Diese haben mit einem Mehrergebnis von 
insgesamt etwa 53,4 Mio. EUR maßgeblich zur Steigerung der Nachforderungen in den letzten zwei 
Monaten beigetragen. 
Diese Effekte können nicht in die Zukunft fortgeschrieben werden: In den kommenden Jahren ist mit 
Gewerbesteuer-Rückzahlungen an die Unternehmen zu rechnen. Hintergrund sind zum einen die für 
größere Unternehmen vermehrt eingehenden Ergebnisse aus Steuererklärungen für das pandemie-
geprägte Jahr 2020. Des Weiteren wird im Kontext mit dem seit vielen Jahren verfestigten Niedrig-
zinsniveau eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abzinsung von Pensionsrückstel-
lungen der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen erwartet, die voraussichtlich zu großen Steueraus-
fällen führt. 
 
Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen 
Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 
31.10.2021 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2021. Als Zusatzinformationen werden 
in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (un-
terste Zeile) ausgewiesen. 
In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden 
Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. 
Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich-
tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä-
ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus-
haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun-
gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 
und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 2b

1013 Zeichen

Anlage 2b   m
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll 
Vorausz.
Sonstige Dienstleistungen *2)162,32 100,00% 160,23 100,00% 150,59 100,00% 111,40 100,00% 123,06 100,00%
"Freiberufliche Tätigkeiten" 65,02 40,06% 64,18 40,05% 62,90 41,77% 53,19 47,75% 54,97 44,67%
Daseinsvorsorge 49,53 30,51% 46,59 29,08% 39,60 26,30% 31,30 28,10% 33,49 27,21%
Umwelt 20,11 12,39% 20,22 12,62% 23,53 15,63% 13,96 12,53% 15,99 12,99%
Kulturelle Tätigkeiten 16,88 10,40% 18,15 11,33% 14,33 9,52% 5,92 5,31% 6,81 5,53%
Weitere Dienstleistungen 10,78 6,64% 11,09 6,92% 10,23 6,79% 7,03 6,31% 11,80 9,59%
Summe 162,32 100,00% 160,23 100,00% 150,59 100,00% 111,40 100,00% 123,06 100,00%
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte
*2) siehe Anlage 2a
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 31.10.2021
Unterbranchen (sonst. 
Dienstleistungen)
2017 2018 2019 2020 2021

Anlage 3b

465 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2020 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR
Anlage 3b  n
0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,00
31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste -  VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr

Anlage 1

401 Zeichen

Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2021 im Vergleich mit 2019 und 2020Anlage 1    m
0,0100,0200,0300,0400,0500,0600,0700,0800,0900,01.000,01.100,01.200,01.300,01.400,01.500,0
01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Hpl-Ansatz 2021Vorauszahlungen 2021Nachzahlungen für VorjahreInsgesamt lfd. Jahr 2021Vorjahreswert 2020Vorjahreswert 2019

Anlage 4

330 Zeichen

Anlage 4    m
700,0750,0800,0850,0900,0950,01.000,01.050,01.100,01.150,01.200,01.250,01.300,01.350,01.400,01.450,01.500,0
01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.
Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls
Vorjahreswert 2018Vorjahreswert 2019Vorjahreswert 2020Jahreswert 2021

Anlage 5

1281 Zeichen

Anlage 5
Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Wert Abweichung Abweichung Rel. Abw. Rel. Abw.
2008 2009 *1) Vorvorjahr Vorjahr lfd. Jahr 2021 zu 2008 2021 zu 2009 2021 zu 2008 2021 zu 2009
2019 *2) 2020 *2) 2021 *2)
01.01. 764,2 778,8 998,5 1.080,3 1.019,0 254,8 240,2 +33,3% +30,8%
31.01. 757,2 814,1 1.037,8 1.154,0 1.102,0 344,8 287,9 +45,5% +35,4%
28./29.02. 723,2 851,5 1.120,6 1.151,2 1.115,8 392,6 264,3 +54,3% +31,0%
31.03. 756,2 858,7 1.137,6 1.234,5 1.142,0 385,8 283,3 +51,0% +33,0%
30.04. 803,8 833,4 1.180,3 1.079,6 1.139,2 335,4 305,8 +41,7% +36,7%
31.05. 838,9 807,1 1.229,1 1.057,4 1.174,8 335,9 367,7 +40,0% +45,6%
30.06. 926,5 800,4 1.272,6 1.069,5 1.241,9 315,4 441,5 +34,0% +55,2%
31.07. 970,8 790,0 1.274,5 1.143,7 1.263,0 292,2 473,0 +30,1% +59,9%
31.08. 1.034,3 776,8 1.320,1 1.128,9 1.284,9 250,6 508,1 +24,2% +65,4%
30.09. 1.018,1 758,6 1.357,9 1.151,3 1.386,0 367,9 627,4 +36,1% +82,7%
31.10. 1.038,6 773,1 1.466,5 1.185,8 1.481,3 442,7 708,2 +42,6% +91,6%
30.11. 1.043,3 795,8 1.460,1 1.200,9
31.12. 1.043,2 794,6 1.460,1 1.200,8
*1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unternehmenssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus.
*2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorjahre aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen.
Stand

Anlage 2a

1606 Zeichen

Anlage 2a    m
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll 
Vorausz.
Produzierendes Gewerbe 173,72 13,88% 172,95 12,61% 160,41 12,79% 115,50 11,19% 185,56 16,00%
Einzelhandel 73,44 5,87% 69,22 5,05% 72,58 5,79% 48,64 4,71% 55,47 4,78%
Hotel- & Gaststättengewerbe 31,98 2,55% 22,48 1,64% 24,21 1,93% 7,35 0,71% 10,34 0,89%
Groß- & Außenhandel 92,71 7,41% 99,27 7,24% 91,19 7,27% 78,97 7,65% 86,98 7,50%
Verkehr/Postdienste 36,93 2,95% 37,94 2,77% 28,29 2,26% 18,97 1,84% 21,26 1,83%
Banken 64,43 5,15% 71,29 5,20% 60,86 4,85% 61,18 5,93% 48,25 4,16%
Versicherungen 142,77 11,41% 158,50 11,55% 151,33 12,07% 115,81 11,22% 128,39 11,07%
Finanzdienstleister 353,62 28,25% 458,12 33,40% 392,20 31,27% 372,06 36,04% 369,60 31,87%
Medienwirtschaft 62,17 4,97% 57,70 4,21% 55,06 4,39% 41,67 4,04% 61,85 5,33%
Information & Kommunikation 57,63 4,60% 64,04 4,67% 67,37 5,37% 60,74 5,88% 68,80 5,93%
Sonstige Dienstleistungen *2) 162,32 12,97% 160,23 11,68% 150,59 12,01% 111,40 10,79% 123,06 10,61%
Summe 1.251,72 100,00% 1.371,74 100,00% 1.254,09 100,00% 1.032,29 100,00% 1.159,56 100,00%
Soll im Haushaltsjahr  *3) 1.264,26  Mio. EUR 1.290,38  Mio. EUR 1.460,09  Mio. EUR 1.200,85  Mio. EUR 1.481,34  Mio. EUR
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte
*2) Aufteilung - siehe Anlage 2b
*3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 31.10.2021
Branchen
2017 2018 2019 2020 2021

Anlage 3a

648 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2020 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR
Anlage 3a    m
30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00
31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Versicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrFinanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. Jahr

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Finanzausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3813/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.11.2021
Erstellt
29.10.2021 10:12