3813/2021
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung
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Mitteilung Ausschuss
5478 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/211 00.05.01-2021-11-08 Vorlagen-Nummer 04.11.2021 3813/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 08.11.2021 Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord- nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. Für das Haushaltsjahr 2021 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2021 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt Hpl.-Ansatz 1.172,20 Mio. EUR 265,00 Mio. EUR 1.437,20 Mio. EUR Stand: 31.10.2021 1.159,55 Mio. EUR 321,79 Mio. EUR 1.481,34 Mio. EUR Anteil vom Ansatz 98,92 % 121,43 % 103,07 % Anordnungen zu Gewerbesteuerbescheiden werden für das Haushaltsjahr 2021 nur noch bis zum 25.11.2021 erteilt. In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus- zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil- ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steu- er, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen zielen jedoch auf die Steuerhöhe, die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Derzeit be- ruht bei 25,8 % der Unternehmen die Höhe der Vorauszahlungen noch auf der nach Steuererklärung veranlagten Gewerbesteuer für die Jahre bis 2019 oder den im Jahr 2020 erwarteten Gewinnen für 2021. 74,2 % der Unternehmen haben in diesem Jahr die Vorauszahlungen anpassen lassen. In den meisten Fällen wurden die Vorauszahlungen aufgrund einer zwischenzeitlich verbesserten Gewinn- erwartung erhöht. Das Anordnungssoll für die Vorauszahlungen 2021 erreicht derzeit 98,92 % des Teilansatzes von 1.172,20 Mio. EUR. Dieses Ergebnis ist in Teilen allerdings durch einen Sondereffekt geprägt: Bei einem Unternehmen ist durch den Verkauf der Firmenanteile ein außergewöhnlich hoher Gewinn entstanden, der zu einem Mehrbetrag bei den Vorauszahlungen von ca. 58,3 Mio. EUR führte. Für das Jahr 2021 ist im Hpl.-Ansatz eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem An- satz 2020 um ca. 4,23 % berücksichtigt. Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt um 2 246,90 Mio. EUR und damit um 27,05 % oberhalb des besonders von der COVID-19-Pandemie be- einflussten Vorjahresniveaus (Stand zum 28.10.2020 = 912,65 Mio. EUR). Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus- zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein- spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Auch die Entwicklung bei den Nachforderungen ist derzeit durch besondere Effekte geprägt: Bei den Finanzämtern wurden seit dem 01.09.2021 überdurchschnittlich viele Steuererklärungen für das Jahr 2019 von größeren Unternehmen abschließend bearbeitet. Diese haben mit einem Mehrergebnis von insgesamt etwa 53,4 Mio. EUR maßgeblich zur Steigerung der Nachforderungen in den letzten zwei Monaten beigetragen. Diese Effekte können nicht in die Zukunft fortgeschrieben werden: In den kommenden Jahren ist mit Gewerbesteuer-Rückzahlungen an die Unternehmen zu rechnen. Hintergrund sind zum einen die für größere Unternehmen vermehrt eingehenden Ergebnisse aus Steuererklärungen für das pandemie- geprägte Jahr 2020. Des Weiteren wird im Kontext mit dem seit vielen Jahren verfestigten Niedrig- zinsniveau eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abzinsung von Pensionsrückstel- lungen der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen erwartet, die voraussichtlich zu großen Steueraus- fällen führt. Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 31.10.2021 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2021. Als Zusatzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (un- terste Zeile) ausgewiesen. In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich- tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä- ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus- haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun- gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 2b
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Anlage 2b m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Sonstige Dienstleistungen *2)162,32 100,00% 160,23 100,00% 150,59 100,00% 111,40 100,00% 123,06 100,00% "Freiberufliche Tätigkeiten" 65,02 40,06% 64,18 40,05% 62,90 41,77% 53,19 47,75% 54,97 44,67% Daseinsvorsorge 49,53 30,51% 46,59 29,08% 39,60 26,30% 31,30 28,10% 33,49 27,21% Umwelt 20,11 12,39% 20,22 12,62% 23,53 15,63% 13,96 12,53% 15,99 12,99% Kulturelle Tätigkeiten 16,88 10,40% 18,15 11,33% 14,33 9,52% 5,92 5,31% 6,81 5,53% Weitere Dienstleistungen 10,78 6,64% 11,09 6,92% 10,23 6,79% 7,03 6,31% 11,80 9,59% Summe 162,32 100,00% 160,23 100,00% 150,59 100,00% 111,40 100,00% 123,06 100,00% *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) siehe Anlage 2a Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 31.10.2021 Unterbranchen (sonst. Dienstleistungen) 2017 2018 2019 2020 2021
Anlage 3b
465 Zeichen
Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2020 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3b n 0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste - VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr
Anlage 1
401 Zeichen
Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2021 im Vergleich mit 2019 und 2020Anlage 1 m 0,0100,0200,0300,0400,0500,0600,0700,0800,0900,01.000,01.100,01.200,01.300,01.400,01.500,0 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Hpl-Ansatz 2021Vorauszahlungen 2021Nachzahlungen für VorjahreInsgesamt lfd. Jahr 2021Vorjahreswert 2020Vorjahreswert 2019
Anlage 4
330 Zeichen
Anlage 4 m 700,0750,0800,0850,0900,0950,01.000,01.050,01.100,01.150,01.200,01.250,01.300,01.350,01.400,01.450,01.500,0 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls Vorjahreswert 2018Vorjahreswert 2019Vorjahreswert 2020Jahreswert 2021
Anlage 5
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Anlage 5 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Wert Abweichung Abweichung Rel. Abw. Rel. Abw. 2008 2009 *1) Vorvorjahr Vorjahr lfd. Jahr 2021 zu 2008 2021 zu 2009 2021 zu 2008 2021 zu 2009 2019 *2) 2020 *2) 2021 *2) 01.01. 764,2 778,8 998,5 1.080,3 1.019,0 254,8 240,2 +33,3% +30,8% 31.01. 757,2 814,1 1.037,8 1.154,0 1.102,0 344,8 287,9 +45,5% +35,4% 28./29.02. 723,2 851,5 1.120,6 1.151,2 1.115,8 392,6 264,3 +54,3% +31,0% 31.03. 756,2 858,7 1.137,6 1.234,5 1.142,0 385,8 283,3 +51,0% +33,0% 30.04. 803,8 833,4 1.180,3 1.079,6 1.139,2 335,4 305,8 +41,7% +36,7% 31.05. 838,9 807,1 1.229,1 1.057,4 1.174,8 335,9 367,7 +40,0% +45,6% 30.06. 926,5 800,4 1.272,6 1.069,5 1.241,9 315,4 441,5 +34,0% +55,2% 31.07. 970,8 790,0 1.274,5 1.143,7 1.263,0 292,2 473,0 +30,1% +59,9% 31.08. 1.034,3 776,8 1.320,1 1.128,9 1.284,9 250,6 508,1 +24,2% +65,4% 30.09. 1.018,1 758,6 1.357,9 1.151,3 1.386,0 367,9 627,4 +36,1% +82,7% 31.10. 1.038,6 773,1 1.466,5 1.185,8 1.481,3 442,7 708,2 +42,6% +91,6% 30.11. 1.043,3 795,8 1.460,1 1.200,9 31.12. 1.043,2 794,6 1.460,1 1.200,8 *1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unternehmenssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus. *2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorjahre aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen. Stand
Anlage 2a
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Anlage 2a m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Produzierendes Gewerbe 173,72 13,88% 172,95 12,61% 160,41 12,79% 115,50 11,19% 185,56 16,00% Einzelhandel 73,44 5,87% 69,22 5,05% 72,58 5,79% 48,64 4,71% 55,47 4,78% Hotel- & Gaststättengewerbe 31,98 2,55% 22,48 1,64% 24,21 1,93% 7,35 0,71% 10,34 0,89% Groß- & Außenhandel 92,71 7,41% 99,27 7,24% 91,19 7,27% 78,97 7,65% 86,98 7,50% Verkehr/Postdienste 36,93 2,95% 37,94 2,77% 28,29 2,26% 18,97 1,84% 21,26 1,83% Banken 64,43 5,15% 71,29 5,20% 60,86 4,85% 61,18 5,93% 48,25 4,16% Versicherungen 142,77 11,41% 158,50 11,55% 151,33 12,07% 115,81 11,22% 128,39 11,07% Finanzdienstleister 353,62 28,25% 458,12 33,40% 392,20 31,27% 372,06 36,04% 369,60 31,87% Medienwirtschaft 62,17 4,97% 57,70 4,21% 55,06 4,39% 41,67 4,04% 61,85 5,33% Information & Kommunikation 57,63 4,60% 64,04 4,67% 67,37 5,37% 60,74 5,88% 68,80 5,93% Sonstige Dienstleistungen *2) 162,32 12,97% 160,23 11,68% 150,59 12,01% 111,40 10,79% 123,06 10,61% Summe 1.251,72 100,00% 1.371,74 100,00% 1.254,09 100,00% 1.032,29 100,00% 1.159,56 100,00% Soll im Haushaltsjahr *3) 1.264,26 Mio. EUR 1.290,38 Mio. EUR 1.460,09 Mio. EUR 1.200,85 Mio. EUR 1.481,34 Mio. EUR *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) Aufteilung - siehe Anlage 2b *3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 31.10.2021 Branchen 2017 2018 2019 2020 2021
Anlage 3a
648 Zeichen
Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2020 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3a m 30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Versicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrFinanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. Jahr
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3813/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.11.2021
- Erstellt
- 29.10.2021 10:12