AN/1057/2019
Ausbau des Godorfer Hafens
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SPD Anfrage nach § 4
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An die Vorsitzende des Hauptausschusses An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.07.2019 AN/1057/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 05.08.2019 Rat 26.09.2019 Ausbau des Godorfer Hafens Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Rat der Stadt Köln hat sich zuletzt am 13.10.2011 für die Aufstellung eines Bebauungsplans zum Ausbau des Godorfer Hafens ausgesprochen. Der Hafen- ausbau ist aus ökonomischen, ökologischen und verkehrspolitischen Gründen geboten. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die Vorstellung dieser Ergebnisse in Rodenkirchen erfolgten bis 2013. Bereits in der Beschlussvorlage 1818/2012 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung hat die Verwaltung konstatiert (Anlage 2, S.7): „… Durch den Ausbau des Hafens wird eine Verlagerung von Logistikverkehren, die über die Straße abgewickelt werden würden, auf das Binnenschiff verlagert. Das Binnenschiff transportiert gleiche Gütermengen sehr viel energieärmer als dies durch die Straße und die Schiene erfolgt. Dies führt zur Reduzierung des Ausstoßes von Klimagasen und Luftschadstoffen. Der Transport über das Binnen- schiff hat den Vorteil, dass die Emissionen aus den Dieselmotoren, die auf dem Rhein oder anderen Wasserstraßen erfolgen, fern der sensiblen Nutzungen lie- gen, in einem Bereich guter Durchlüftung, so dass die Immissionen in der Regel unproblematisch sind. Im Gegensatz dazu erfolgt die Emission der Straße unmit- telbar an der sensiblen Nutzung. - 2 - Der Ausbau des Hafens Godorf lässt eine Reduzierung des innerstädtischen und regionalen Transports von Gütern über die Straße und Schiene zugunsten des Binnenschiffes und damit eine Emissionsreduzierung erwarten. ...“ Und abschließend auf S. 10: „Die Planung hat Auswirkungen auf alle Umweltbereiche (Natur- und Landschaft, Boden, Wasser, Klima und Luft, Mensch und Gesundheit). ... Die Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren dargestellt und bewertet. Maßnah- men der Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen werden entwickelt und in Festsetzungen umgesetzt, damit mit dem Betrieb des Hafens sicherge- stellt ist, dass für die betroffene Bevölkerung gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse bestehen. Gleichzeitig wird durch den Ausbau des Hafens bezogen auf die Entwicklung des Güterverkehrs eine Minderung von Emissionen im Bereich des Kölner Stadtgebie- tes und darüber hinaus erwartet.“ In ihrer Beantwortung 3963/2018 hat die Verwaltung der Bezirksvertretung 5 Nippes bestätigt, dass die Wirtschaftlichkeit sowie der volkswirtschaftliche Nutzen des Projekts Ausbau des Hafens in Köln-Godorf, auch unter Beachtung der Aus- bauplanungen des Evonik-Standorts Niederkassel-Lülsdorf, noch einmal nachge- wiesen worden ist. Die Verwaltung hat im Juni 2019 dem Wirtschaftsausschuss des Rates mitgeteilt, dass das Bebauungsplanverfahren seit 2015 nicht mehr weiterbetrieben worden sei (Mitteilung 1924/2019). Am 09.07.2019 hat der Rat der Stadt Köln den „Klimanotstand“ erklärt. Gemäß dem Beschluss des Rates sollen alle relevanten Vorlagen durch Kenntlichma- chung einer Bewertung versehen werden, ob die zu realisierende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf den Klimaschutz enthält und welche das sein werden. Maßnahmenalternativen mit positiver oder zumin- dest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden. Angesichts der aktuellen Diskussion um einen möglichen Ausbaustopp für den Godorfer Hafen stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage: 1. Unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses zum Klimanotstand – wie bewertet die Verwaltung die Umwelt- und Klimaauswirkungen folgen- der Szenarien: - 3 - - Nullvariante: Die Planungen zum Godorfer Hafen werden eingestellt; es findet demgemäß keine ökologisch sinnvolle Verlagerung von LKW- Verkehr auf die Binnenschifffahrt statt? - Planungsvariante: Die ökonomisch, ökologisch und verkehrspolitisch sinnvollen Planungen zum Godorfer Hafen werden fortgeführt und der Godorfer Hafen wird wie geplant ausgebaut? Die Verwaltung wird gebeten, beide Szenarien wie eine bauplanungsrecht- liche Umweltprüfung (vgl. Vorlage 1818/2012) darzustellen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die umwelt- und klimabezogenen Vor- und Nach- teile beider Varianten unter Anwendung der aktuellen Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung der Umweltkosten des Umwelt-Bundesamtes zu saldie- ren. 2. Welche Chancen sieht die Verwaltung im Ausbau des Godorfer Hafens für die städtischen Finanzen unter folgenden Aspekten: a) höhere Beteiligungserträge des Stadtwerke-Konzerns? b) höhere Einnahmen bei den Kommunalsteuern? 3. Welche Auswirkungen hätte die Einstellung der Ausbauplanungen auf den Wirtschaftsstandort Köln? Welche Potentiale würden nicht gehoben? 4. Gerade vor dem Hintergrund der ökologischen, verkehrspolitischen und auch ökonomisch-finanziellen Chancen für die Stadt stellt sich die Frage: Warum hat die Verwaltung das Bebauungsplanverfahren trotz bestehender Beschlusslage seit 2015 nicht weiterbetrieben? 5. Der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) sind durch die Planungen zum Godorfer Hafen Umweltausgleichs- und Planungskosten in Höhe von 8 Mil- lionen Euro entstanden. Wie hoch wäre, auch unter Berücksichtigung der entgehenden Einnahmen gemäß Ziff. 2, der Vermögensschaden, wenn der Rat sich für die Einstellung der Planung ausspräche, a) für die HGK? b) für die Stadtwerke Köln GmbH? c) für die Stadt Köln? Die Verwaltung wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Finanz- ausschuss, dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, dem Verkehrsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mitzuteilen. - 4 - Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1057/2019
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 02.09.2019
- Erstellt
- 23.07.2019 16:01