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AN/1800/2018

Längeres Gedenken ermöglichen

Die Linke. Antrag nach § 3 18.12.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 31.01.2019, TOP 2.2

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

4324 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
Frau  
Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.12.2018 
AN/1800/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 18.12.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019 
 
Längeres Gedenken ermöglichen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
kommenden Ratssitzung zu setzen: 
Beschluss: 
1. Die Stadt Köln berät auf deren Wunsch die Angehörigen von Verstorbenen aus 
einem Reihengrab, dessen Ruhezeit abläuft, über Möglichkeiten des weiteren 
Gedenkens. 
2. Die Stadt Köln prüft  
a. im individuellen Einzelfall, ob für das bestehende Reihengrab eine 
Umwandlung in eine Wahlgrabstätte am alten Ort ausnahmsweise möglich 
ist, wenn die Angehörigen für eine solche das Nutzungsrecht erwerben. 
b. ob die Liegezeit für einzelne oder alle betroffenen Grabfelder nicht um 10 
Jahre verlängert werden kann, wenn raumplanerische oder pflegerische 
Gründe nicht dagegen sprechen.

3. Die Stadt Köln übernimmt die Kosten für eine Aus- und Umbettung aus einem 
Reihengrab, dessen Ruhezeit abläuft, in eine Wahlgrabstätte in Köln, wenn die 
Angehörigen für eine solche das Nutzungsrecht erwerben. 
 
Begründung:  
Nach einem Todesfall stellt sich unweigerlich die Frage nach der Art der Beisetzung. In 
Nordrhein-Westfalen regelt §8 des Gesetzes über das Friedhofs - und Bestattungswesen 
(Bestattungsgesetz - BestG NRW), dass es eine Bestattungspflicht gibt. Im §12 wird 
dargelegt, dass sich Art und Ort der Bestattung, soweit möglich, nach dem Willen der 
Verstorbenen richten sollen und, wenn dieser nicht bekannt ist, die Bestattungspflichtigen 
(§8) darüber entscheiden. 
Seit rund 120.000 Jahren bestattet der Mensch seine Verstorbenen. Obwohl Trauer im 
Tierreich durchaus kein seltenes Phänomen ist, bleibt der Mensch mit diesem Verhalten 
einzigartig. Er lässt seine Toten nicht einfach liegen oder verscharrt sie, er bestattet sie.  
Noch nie in ihrer bekannten Geschichte aber unterlag die Bestattungskultur bei uns einer 
so radikalen Veränderung, wie in den letzten rund 30 Jahren. Einen gravierenden 
Einschnitt gab es, als vor 15 Jahren das von den Krankenkassen gezahlte Sterbegeld 
durch die rot-grüne Bundesregierung gänzlich gestrichen wurde. Bereits in den Jahren 
vorher war es Stück für Stück verringert worden. Seitdem müssen die Bestattungskosten 
von den Hinterbliebenen bzw. den Bestattungsverpflichteten allein getragen werden. 
So entwickelt sich der Bestattungstrend entgegen den Traditionen hin zur 
Individualisierung und zur Kosten-Nutzen-Rechnung, was auch unsere Friedhöfe vor 
große Herausforderungen stellt. 
Dennoch gibt es Menschen und Gruppen, die sich dem entgegenstellen, weil sie es sich 
leisten können.  
Wir wissen heute nicht, warum sich vor 20 Jahren die Hinterbliebenen für ein Reihengrab 
mit festen Liegezeiten ohne Verlängerungsmöglichkeit entschieden haben. Aber diese 
Gründe können heute teilweise auch obsolet sein. Vielleicht hätte man sich damals für ein 
Grab in einem der Grabfelder in besonders gestalteten Friedhofsbereichen entschieden, 
wenn es diese damals schon gegeben hätte oder für ein so genanntes Eigengrab (heute 
Wahlgrabstätte), wenn es die finanziellen Mittel erlaubt hätten. 
Auch wenn sich heute bei vielen Menschen der Erinnerungsort vom Bestattungsort trennt, 
so muss man bedenken: Wenn der Name der Menschen nirgendwo mehr verzeichnet ist, 
können sie schneller in Vergessenheit geraten.

Das Ende der Liegezeiten kann Menschen hier vor ein emotionales Problem stellen. 
Vielleicht würde man gerne die Gebeine der Verstorbenen aus- und umbetten und hierfür 
extra eine Wahlgrabstätte der Stadt Köln erwerben – auch um später selbst dort bestattet 
zu werden oder um weiterhin einen Ort des Gedenken zu haben, aber es hakt an den 
Kosten der Umbettung. Seien es noch so wenige so genannte Einzelfälle, so sollte die 
Stadt Köln diesen Menschen helfend zur Seite stehen.  
Mit freundlichen Grüßen 
gez.  
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (2)

18.12.2018 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
31.01.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1800/2018
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
18.12.2018
Erstellt
06.12.2018 10:41