AN/1800/2018
Längeres Gedenken ermöglichen
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Linke Antrag nach § 3
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An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.12.2018 AN/1800/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 18.12.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019 Längeres Gedenken ermöglichen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen: Beschluss: 1. Die Stadt Köln berät auf deren Wunsch die Angehörigen von Verstorbenen aus einem Reihengrab, dessen Ruhezeit abläuft, über Möglichkeiten des weiteren Gedenkens. 2. Die Stadt Köln prüft a. im individuellen Einzelfall, ob für das bestehende Reihengrab eine Umwandlung in eine Wahlgrabstätte am alten Ort ausnahmsweise möglich ist, wenn die Angehörigen für eine solche das Nutzungsrecht erwerben. b. ob die Liegezeit für einzelne oder alle betroffenen Grabfelder nicht um 10 Jahre verlängert werden kann, wenn raumplanerische oder pflegerische Gründe nicht dagegen sprechen. 3. Die Stadt Köln übernimmt die Kosten für eine Aus- und Umbettung aus einem Reihengrab, dessen Ruhezeit abläuft, in eine Wahlgrabstätte in Köln, wenn die Angehörigen für eine solche das Nutzungsrecht erwerben. Begründung: Nach einem Todesfall stellt sich unweigerlich die Frage nach der Art der Beisetzung. In Nordrhein-Westfalen regelt §8 des Gesetzes über das Friedhofs - und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW), dass es eine Bestattungspflicht gibt. Im §12 wird dargelegt, dass sich Art und Ort der Bestattung, soweit möglich, nach dem Willen der Verstorbenen richten sollen und, wenn dieser nicht bekannt ist, die Bestattungspflichtigen (§8) darüber entscheiden. Seit rund 120.000 Jahren bestattet der Mensch seine Verstorbenen. Obwohl Trauer im Tierreich durchaus kein seltenes Phänomen ist, bleibt der Mensch mit diesem Verhalten einzigartig. Er lässt seine Toten nicht einfach liegen oder verscharrt sie, er bestattet sie. Noch nie in ihrer bekannten Geschichte aber unterlag die Bestattungskultur bei uns einer so radikalen Veränderung, wie in den letzten rund 30 Jahren. Einen gravierenden Einschnitt gab es, als vor 15 Jahren das von den Krankenkassen gezahlte Sterbegeld durch die rot-grüne Bundesregierung gänzlich gestrichen wurde. Bereits in den Jahren vorher war es Stück für Stück verringert worden. Seitdem müssen die Bestattungskosten von den Hinterbliebenen bzw. den Bestattungsverpflichteten allein getragen werden. So entwickelt sich der Bestattungstrend entgegen den Traditionen hin zur Individualisierung und zur Kosten-Nutzen-Rechnung, was auch unsere Friedhöfe vor große Herausforderungen stellt. Dennoch gibt es Menschen und Gruppen, die sich dem entgegenstellen, weil sie es sich leisten können. Wir wissen heute nicht, warum sich vor 20 Jahren die Hinterbliebenen für ein Reihengrab mit festen Liegezeiten ohne Verlängerungsmöglichkeit entschieden haben. Aber diese Gründe können heute teilweise auch obsolet sein. Vielleicht hätte man sich damals für ein Grab in einem der Grabfelder in besonders gestalteten Friedhofsbereichen entschieden, wenn es diese damals schon gegeben hätte oder für ein so genanntes Eigengrab (heute Wahlgrabstätte), wenn es die finanziellen Mittel erlaubt hätten. Auch wenn sich heute bei vielen Menschen der Erinnerungsort vom Bestattungsort trennt, so muss man bedenken: Wenn der Name der Menschen nirgendwo mehr verzeichnet ist, können sie schneller in Vergessenheit geraten. Das Ende der Liegezeiten kann Menschen hier vor ein emotionales Problem stellen. Vielleicht würde man gerne die Gebeine der Verstorbenen aus- und umbetten und hierfür extra eine Wahlgrabstätte der Stadt Köln erwerben – auch um später selbst dort bestattet zu werden oder um weiterhin einen Ort des Gedenken zu haben, aber es hakt an den Kosten der Umbettung. Seien es noch so wenige so genannte Einzelfälle, so sollte die Stadt Köln diesen Menschen helfend zur Seite stehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1800/2018
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 18.12.2018
- Erstellt
- 06.12.2018 10:41