Radwegesanierung entlang der Militärringstraße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0068/2025 vom 13.01.2025
Stand: Am 27.01.2025 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde zurückgestellt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Anlage 2 Verortung der Böschungsabschabung
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Verortung der Böschungsabschabung Mittelpunkt: 351251, 5644951 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 06.11.2024Seite 1 / 1 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 0068/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Radwegesanierung entlang der Militärringstraße zwischen Junkersdorfer Straße und Aachener Straße Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass der Bereich des Fahrradweges zwischen Junkersdorfer Straße und Aachener Straße entsprechend der vorgelegten Planungen durch- geführt wird. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Land- schaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 27.01.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Amt 66 (Amt für Straßen und Radwegebau) plant die Sanierung eines Fahrradwegabschnittes entlang der Militärringstraße in Müngersdorf. Die Radwegesanierung zwischen Junkersdorfer Straße und Aachener Straße wird im Rahmen des Radwegesanierungsprogramms als 1:1 Sa- nierung durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine Sanierung ohne vorherige Planung. Der bestehende Belag (Asphalt) sowie die Bestandsbreite des Radwegs werden im Zuge die- ser Baumaßnahme nicht verändert. Die Breite variiert zwischen 2,50 m (an der Kreuzung Jun- kersdorfer Straße) bis 3,50 m (an der Kreuzung Aachener Straße). Im Anhang befinden sich ein Planausschnitt aus KölnGIS, auf dem die Ausbaubereiche farb- lich dargestellt sind. Im Bereich des vorhandenen Geländers ist eine Deckensanierung (rot) und ein Vollausbau (blau) in den weiteren Abschnitten, abhängig von den örtlichen Gegeben- heiten im Tief- oder Hochbau, geplant. Um die Sichtverhältnisse des Radverkehrs im nördlich liegenden Kurvenbereich zu verbes- sern, ist ein geringer Eingriff in die Böschung der Kurveninnenseite vorgesehen. Der Eingriff in die Böschung besteht aus einer Abschabung der Geländeoberfläche. Die genaue Maße wer- den vor Ort ermittelt. Als grobe Annahme wird von einer Fläche L x B x H: 15,00 x 1,00 x 1,00/2,00 = 15,00/30 m3 ausgegangen. Ein Lageplan des Eingriffs ist in der Anlage beigefügt. Die Standsicherheit der angrenzenden Bäume wird dabei nicht beeinträchtigt. Es werden keine Grünflächen als Baustelleneinrichtungsflächen genutzt. Bestand Die geplante Sanierungsmaßnahme umfasst einen ca. 350 Meter langen 2,50 bis 3,50 breiten Radweg in Müngersdorf. Der Weg ist mit einer Asphaltdeckschicht versehen. Eingriff/Kompensation Durch die Sanierungsmaßnahmen wird die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus- halts oder des Landschaftsbilds nicht erheblich beeinträchtigt. Ein Eingriff gemäß §14-17 BNatSchG liegt nicht vor. Artenschutz Es ist nicht zu erwarten, dass die Sanierungsmaßnahme gegen artenschutzrechtliche Ver- botstatbestände verstößt. Befreiungsvoraussetzungen: Das Vorhaben steht insbesondere dem allgemeinen Verbot Nr. 5 des Landschaftsplan (LP) Köln entgegen: - bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NRW als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmi- gung bedürfen. Von den Ge- und Verboten des LP kann auf Antrag eine Befreiung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher 3 sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung füh- ren würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschafts- pflege vereinbar ist. Es besteht ein öffentliches Interesse daran die Fahrradwegeinfrastruktur in einen ordnungsge- mäßen Zustand zu erhalten. Dafür sind regelmäßige Sanierungsmaßnahmen bestehender Fahrradwege notwendig. In dem vorliegen Fall ist eine 1:1 Sanierung, ohne Verbreiterung und erheblichen Eingriff in Vegetationsbestände, geplant sind. Mit der Sanierung des Fahrradwe- ges wird auch in Zukunft die bestimmungsgemäße Nutzung des öffentlichen Fahrradweges sichergestellt. Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG erteilt werden. Anlagen: Anlage 1 Ausbaubereiche Anlage 2 Verortung der Böschungsabschabung Anlage 3 Bilddokumentation des nördlichen Bereichs -
Anlage 3 Bilddokumentation des nördlichen Bereichs
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Anlage 1 Ausbaubereiche
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Ausbaubereiche Militärringstraße Mittelpunkt: 351343, 5644797 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 05.11.2024Seite 1 / 1
Beratungsverlauf
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27.01.2025
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.4, Entscheidung. Ergebnis: zurückgestellt
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