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0068/2025

Radwegesanierung entlang der Militärringstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.01.2025

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 27.01.2025, TOP 3.4

Anlage 2 Verortung der Böschungsabschabung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Bilddokumentation des nördlichen Bereichs

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Anlage 1 Ausbaubereiche

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Anlage 2 Verortung der Böschungsabschabung

155 Zeichen

Verortung der Böschungsabschabung
Mittelpunkt: 351251, 5644951
1:625
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 06.11.2024Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4588 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0068/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Radwegesanierung entlang der Militärringstraße 
zwischen Junkersdorfer Straße und Aachener Straße  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass der Bereich des Fahrradweges zwischen 
Junkersdorfer Straße und Aachener Straße entsprechend der vorgelegten Planungen durch-
geführt wird. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 
Abs.1 Nr. 1 BNatSchG zu. 
 
Alternative:  
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Land-
schaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 27.01.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Amt 66 (Amt für Straßen und Radwegebau) plant die Sanierung eines Fahrradwegabschnittes 
entlang der Militärringstraße in Müngersdorf. Die Radwegesanierung zwischen Junkersdorfer 
Straße und Aachener Straße wird im Rahmen des Radwegesanierungsprogramms als 1:1 Sa-
nierung durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine Sanierung ohne vorherige Planung. 
 
Der bestehende Belag (Asphalt) sowie die Bestandsbreite des Radwegs werden im Zuge die-
ser Baumaßnahme nicht verändert. Die Breite variiert zwischen 2,50 m (an der Kreuzung Jun-
kersdorfer Straße) bis 3,50 m (an der Kreuzung Aachener Straße). 
 
Im Anhang befinden sich ein Planausschnitt aus KölnGIS, auf dem die Ausbaubereiche farb-
lich dargestellt sind. Im Bereich des vorhandenen Geländers ist eine Deckensanierung (rot) 
und ein Vollausbau (blau) in den weiteren Abschnitten, abhängig von den örtlichen Gegeben-
heiten im Tief- oder Hochbau, geplant.  
 
Um die Sichtverhältnisse des Radverkehrs im nördlich liegenden Kurvenbereich zu verbes-
sern, ist ein geringer Eingriff in die Böschung der Kurveninnenseite vorgesehen. Der Eingriff in 
die Böschung besteht aus einer Abschabung der Geländeoberfläche. Die genaue Maße wer-
den vor Ort ermittelt. Als grobe Annahme wird von einer Fläche L x B x H: 15,00 x 1,00 x 
1,00/2,00 = 15,00/30 m3 ausgegangen. Ein Lageplan des Eingriffs ist in der Anlage beigefügt. 
Die Standsicherheit der angrenzenden Bäume wird dabei nicht beeinträchtigt. 
 
Es werden keine Grünflächen als Baustelleneinrichtungsflächen genutzt. 
 
Bestand 
Die geplante Sanierungsmaßnahme umfasst einen ca. 350 Meter langen 2,50 bis 3,50 breiten 
Radweg in Müngersdorf. Der Weg ist mit einer Asphaltdeckschicht versehen. 
 
Eingriff/Kompensation 
Durch die Sanierungsmaßnahmen wird die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus-
halts oder des Landschaftsbilds nicht erheblich beeinträchtigt. Ein Eingriff gemäß §14-17 
BNatSchG liegt nicht vor. 
 
Artenschutz 
Es ist nicht zu erwarten, dass die Sanierungsmaßnahme gegen artenschutzrechtliche Ver-
botstatbestände verstößt. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Das Vorhaben steht insbesondere dem allgemeinen Verbot Nr. 5 des Landschaftsplan (LP) 
Köln entgegen: 
- bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NRW als auch Straßen, Wege und 
Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmi-
gung bedürfen. 
Von den Ge- und Verboten des LP kann auf Antrag eine Befreiung gewährt werden, wenn 
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher

3 
sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung füh-
ren würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschafts-
pflege vereinbar ist. 
 
Es besteht ein öffentliches Interesse daran die Fahrradwegeinfrastruktur in einen ordnungsge-
mäßen Zustand zu erhalten. Dafür sind regelmäßige Sanierungsmaßnahmen bestehender 
Fahrradwege notwendig. In dem vorliegen Fall ist eine 1:1 Sanierung, ohne Verbreiterung und 
erheblichen Eingriff in Vegetationsbestände, geplant sind. Mit der Sanierung des Fahrradwe-
ges wird auch in Zukunft die bestimmungsgemäße Nutzung des öffentlichen Fahrradweges 
sichergestellt. 
 
Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 Abs.1 Nr. 1 
BNatSchG erteilt werden. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Ausbaubereiche 
Anlage 2 Verortung der Böschungsabschabung 
Anlage 3 Bilddokumentation des nördlichen Bereichs

Anlage 1 Ausbaubereiche

155 Zeichen

Ausbaubereiche Militärringstraße
Mittelpunkt: 351343, 5644797
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 05.11.2024Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (1)

27.01.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.4 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Militärringstraße
  • Junkersdorfer Straße
  • Aachener Straße

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Details

Aktenzeichen
0068/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.01.2025
Erstellt
08.01.2025 13:34