A-N/0007/2023
Die Verkehrssicherheit in Kinderhaus an den Zufahrten zum Kreisverkehr Am Burloh muss verbessert werden
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Originalantrag
2556 Zeichen
A-N/0007/2023
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord
03.04.2023
Antrag
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen:
Die Verkehrssicherheit in Kinderhaus an den Zufahrten zum Kreisverkehr Am Burloh
muss verbessert werden.
a)
Die Verwaltung der Stadt Münster wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Tempo30-Zone bereits
an der Straße Am Burloh (von der Grevener Straße kommend) ab der Haltestelle
‚Heidkamp‘ erweitert werden kann.
b)
Ebenfalls ist eine Ausweitung der Tempo30-Zone auf der Westhoffstraße bis zur Einmündung
Grotemeyerstraße zu prüfen, denn die Schulwegeverbindung mit der Querungsstelle im
Kurvenbereich gegenüber K&K ist eine weitere Gefahrenstelle.
c)
Zudem soll und muss das Verkehrsdisplay an der Straße Am Burloh entweder entfernt oder
angepasst umgehend auf Tempo30 umgestellt werden.
d)
Zusätzlich ist durch einen Poller/ein Markierungsschild dafür Sorge zu tragen, dass auf der
schraffierten Linie ausgehend von der Ausfahrt am Parkplatz Idenbrockplatz ca. 20 m nach
rechts nicht sehr oft verbotenerweise parkende PKW stehen.
Begründung:
a) Die Querungsstelle an der Einfahrt Idenbrock-Parkplatz ist sehr unübersichtlich, auch dort hat
es bereits Unfälle gegeben und eine einheitliche Tempo30-Beschilderung im Einzugsbereich der
Kreisel sorgt für mehr Verkehrssicherheit.
b) wie bei a) sind grundsätzlich einheitliche Tempo30-Regelungen sinnvoll, damit nicht weiterhin
ein Flickenteppich entsteht.
Die aktuelle Verkehrsministerkonferenz hat sich ebenso wie der Deutsche Städtetag einstimmig
dafür ausgesprochen, dass die Kommunen eigenständig über 30er-Zonen bestimmen sollen.
Dieses beträfe dann auch die unter a) und b) genannten Kinderhauser Bereiche, in denen schon
längerfristig und gemeinschaftlich nach für alle Verkehrsteilnehmer*innen verständlichen und vor
allem sicheren Lösungen gesucht wird.
c) Es ist paradox, dass ein Verkehrsdisplay ein Smiley vergibt, wenn man mit Tempo50 in einen
Unfallschwerpunkt hineinfährt, auf den kurze Zeit später hingewiesen wird und wo bereits eine
unumgängliche Tempo30-Regelung vorhanden ist.
d) Durch auf der schraffierten Linie verbotenerweise parkende PKW werden andere PKW
ansatzweise bzw. größere Fahrzeuge des öfteren bis in den Bereich der Gegenfahrbahn
abgedrängt. Hier könnte ein Poller/ein Markierungsschild kurzfristig die Situation entschärfen.
Borker Kolbert
Benadio Görlich
Igelbrink Hilbig
Lamken Kiewit
Stienemann
Stellungnahme
4614 Zeichen
32.12.0013 Frau Solf 01.09.2023 3292 An die Bezirksvertretunq Münster-Nord über Herrn Stadtrat Heuer über 33.25 Dezernent r. ,-,A . .- · Bng. 1 4. SEP. 2023 vf tc, Die Verkehrssicherheit in Kinderhaus an den Zufahrten zum Kreisverkehr muss verbessert werden. • A-N/0007/2023 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Münster-Nord aus der Sitzung vom 18.04.2023 Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, inwieweit die streckenbezogene Geschwindig keitsreduzierung auf 30 km/h an der Straße Am Burloh bis zu der Haltestelle Heidkamp aus geweitet werden kann. Darüber hinaus wurde beantragt, das Verkehrsdisplay an der Straße Am Burloh auf Tempo 30 km/h umzustellen. Ebenfalls soll geprüft werden, ob Tempo 30 km/h an der Westhoffstraße bis zu der Einmündung Grotemeyerstraße ausgeweitet werden kann. Zudem besteht ein Prüfauftrag, inwiefern mittels zusätzlicher Maßnahmen, dass verbotswid rige Parken rechts der Ausfahrt vom Parkplatz des ldenbrockplatzes unterbunden werden kann. Tempo 30 km/h Am Burloh Im Bestand ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Straße Am Burloh aufgrund einer besonderen Unfalllage am Kreisverkehr auf rund ?? Metern in Fahrtrichtung Kreis~erkehr auf 30 kt;n/h reduziert, um die Einfahrgeschwindigkeit in den Kreisverkehr zu senken und die Un falllage zu entschärfen. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Strecke kommt jedoch in dem weiteren Verlauf der Straße Am Burloh rechtlich nicht in Betracht, da auf dem Streckenabschnitt weder eine besondere Unfalllage oder Gefahrenlage besteht noch eine sensible Einrichtung mit direktem Zugang zur Straße liegt. Ebenso kann die Straße Am Burloh nicht in eine Tempo 30-Zone einbezogen werden. Dies ist unter anderem dadurch bedingt, dass es sich um eine Kreisstraße handelt und diese über eine Lichtsignalanlage sowie benut zungspflichtige Radwege verfügt und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nach aktuellem Stand unter diesen Gegebenheiten keine Einrichtung einer Tempo 30-Zone zulässt. Verkehrsdisplay Am Burloh An der Straße Am Burloh befindet sich circa auf Höhe des Gustav-Wentker-Wegs ein Dialog display, welches auf Tempo 50 km/h eingestellt ist. Die beantragte Umstellung des Dialogdis plays auf 30 km/h ist nicht möglich, da das Display lediglich zu der Einhaltung der tatsächlich geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermahnen darf. Es wird daher eine Rückmeldung der Bezirksvertretung erbeten, ob das Dialogdisplay uriter diesen Umständen entfernt werden soll. Ausweitung Tempo 30 km/h Westhoffstraße bis Grotemeyerstraße Gemäß der StVO ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Höhe sensibler Einrichtungen auf 30 km/h zu reduzieren. Streckenbezogene Reduzierungen der zulässigen Höchstge schwindigkeit sind in diesem Zusammenhang auf den unmittelbaren Nahbereich der Einrich tung zu begrenzen. Von dieser ~egelung wurde an der Westhoffstraße auf Höhe der Einrich tung der Diakonie bereits Gebrauch gemacht. Eine Ausweitung von Tempo 30 km/h im weite- ... . . ren Streckenverlauf käme aufgrund einer besonderen Gefahren- oder Unfalllage in Betracht. Nach Stellungnahme der Polizei und Auswertung der Unfallstatistik liegt in dem Streckenab schnitt der Westhoffstraße keine signifikante oder geschwindigkeitsbedingte Unfalllage vor, die eine Reduzierung, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß den Vorgaben der StVO rechtfertigen ließe. Die Straßenverkehrsbehörde kann ihre Entscheidungen für Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur auf Grundlage des aktuell geltenden Straßenverkehrsrechts treffen. Verkehrspo litische Akzente können hierbei nicht berücksichtigt werden. Im Falle einer Änderung der bun desgesetzlichen Kriterien der StVO zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts besteht jedoch die Möglichkeit, den Antrag auf Tempo 30 km/h erneut aufzugreifen. Selbiges gilt für den Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an der Straße Am Burloh. Ausfahrt ldenbrockplatz In Fahrtrichtung Kristiansandstraße besteht hinter der Ausfahrt zum Parkplatz des ldenbrock platzes bereits eine Sperrfläche, welche das Parken in diesem Bereich verbietet. Bei Sperrflä chen handelt es sich gemäß der StVO um ein geeignetes Mittel, um ein Befahren und Parken auf der gekennzeichneten Fläche zu verbieten. Eine Doppelbeschilderung kommt gemäß den Vorgaben der StVO nicht in Betracht. Die Meldung von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen wurde mit der Bitte um ontro en an die städtische Verkehrsüberwachung weitergegeben. /4 rbert Vechtel 11lt mtsleiter #
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Grevener Straße
- Westhoffstraße
- Grotemeyerstraße
- Am Burloh
- Kristiansandstraße
- Idenbrockplatz
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0007/2023
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 06.04.2023
- Erstellt
- 06.04.2023 17:07