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2026/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken Koelnmesse, Aktenzeichen 40/25

Mitteilung BV 17.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.06.2025, TOP 9.24

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

863 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2026/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken Koelnmesse, Aktenzeichen 
40/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1707 Zeichen

Von:  online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-
koeln.de>  
Gesendet:  Mittwoch, 2. April 2025 21:52 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 
02.04.2025 21:52:20 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich möchte Ihnen eine Anregung zur aktuellen Parksituation in der Ferdinandstraße 
übermitteln. In unserem Wohngebiet ist das Parkplatzangebot sehr begrenzt. Viele 
Anwohner finden nur schwer eine legale Parkmöglichkeit, weshalb Fahrzeuge oft 
notgedrungen in Bereichen abgestellt werden, in denen Parken eigentlich nicht 
erlaubt ist. 
 
Die Situation verschärft sich zusätzlich durch Besucher der Koelnmesse, die 
ebenfalls in der Umgebung parken. Da die Ferdinandstraße kein Geschäfts- oder 
Veranstaltungsgebiet ist, sondern überwiegend von Anwohnern genutzt wird, wäre 
es aus unserer Sicht sinnvoll, die Parkplätze ausschließlich für Anwohner zu 
reservieren (Anwohnerparken). 
 
Zudem möchten wir vorschlagen, in Zusammenarbeit mit der Koelnmesse eine 
Lösung zu prüfen, bei der Anwohner ein monatliches Parkabonnement für einen 
wohngebietsnahen Bereich des Messeparkplatzes erhalten können. 
 
Langfristig wäre auch der Ausbau zusätzlicher Parkmöglichkeiten in der Nähe eine 
große Entlastung für alle Anwohner. 
 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Bereitschaft, die Situation im Sinne der 
Bewohner zu prüfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

3947 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt  
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen   
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www .stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 40-25 05.06.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parken Koelnmesse“, Aktenzeichen 40/25 
Sehr geehrter Herr       , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.04.2025.  
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in sei- 
ner Stellungnahme Folgendes mit: 
„Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. 
Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere 
Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen ver- 
mieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. Dies ist dort 
sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheb- 
lichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohnenden des 
städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich 
fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr 
Kraftfahrzeug zu finden. 
Bisher liegen für den Bereich der Ferdinandstraße jedoch keine Erkenntnisse vor, die 
eine Parkraumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Die Vorgaben 
zum Bewohnerparken sehen vor, dass Bewohnerparkgebiete nur dort eingerichtet 
werden können, in denen der Parkdruck durch externe Parkvorgänge verursacht wird. 
Sollte zum Beispiel der Parkdruck durch einen Großteil von Fahrzeugen ausgelöst 
werden, die den Bewohnern selbst gehören, so würde eine Bewohnerbevorrechtigung 
keinen Unterschied im Parkdruck auslösen. Zusätzlich wäre die Einrichtung von Be- 
wohnerparkbevorrechtigungen rechtswidrig. Hierfür ist eine ausführliche Betrachtung 
der Quartiere notwendig.

Seite 2/2 
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen 
und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkrau- 
muntersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein erheblicher Parkdruck be- 
steht und diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohner- 
parkvorrechten zu reduzieren. Hierzu zählt auch die Ferdinandstraße. Dieser Prüfvor- 
gang wird sukzessive im gesamten Stadtgebiet im Rahmen der personellen Möglich- 
keiten verfolgt. Ein Datum, wann der Bereich der Ferdinandstraße betroffen ist, ist lei- 
der nicht abzusehen. 
Zusätzlich arbeitet die Verwaltung aktuell an einem Konzept, wie private Parkplätze, 
zum Beispiel von Supermärkten, an Bewohner*innen vermittelt werden könnten. Den 
Vorschlag die Parkplätze der Messe zu betrachten nimmt die Verwaltung mit in das 
Konzept auf.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn   , Telefonnummer: 0221/221-    
oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- 
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- 
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- 
den@stadt-koeln.de  mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver  
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.24 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Ferdinandstraße

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Details

Aktenzeichen
2026/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.06.2025
Erstellt
17.06.2025 11:34