2026/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken Koelnmesse, Aktenzeichen 40/25
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2026/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken Koelnmesse, Aktenzeichen 40/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt- koeln.de> Gesendet: Mittwoch, 2. April 2025 21:52 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 02.04.2025 21:52:20 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen eine Anregung zur aktuellen Parksituation in der Ferdinandstraße übermitteln. In unserem Wohngebiet ist das Parkplatzangebot sehr begrenzt. Viele Anwohner finden nur schwer eine legale Parkmöglichkeit, weshalb Fahrzeuge oft notgedrungen in Bereichen abgestellt werden, in denen Parken eigentlich nicht erlaubt ist. Die Situation verschärft sich zusätzlich durch Besucher der Koelnmesse, die ebenfalls in der Umgebung parken. Da die Ferdinandstraße kein Geschäfts- oder Veranstaltungsgebiet ist, sondern überwiegend von Anwohnern genutzt wird, wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, die Parkplätze ausschließlich für Anwohner zu reservieren (Anwohnerparken). Zudem möchten wir vorschlagen, in Zusammenarbeit mit der Koelnmesse eine Lösung zu prüfen, bei der Anwohner ein monatliches Parkabonnement für einen wohngebietsnahen Bereich des Messeparkplatzes erhalten können. Langfristig wäre auch der Ausbau zusätzlicher Parkmöglichkeiten in der Nähe eine große Entlastung für alle Anwohner. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Bereitschaft, die Situation im Sinne der Bewohner zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www .stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 40-25 05.06.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parken Koelnmesse“, Aktenzeichen 40/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.04.2025. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in sei- ner Stellungnahme Folgendes mit: „Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen ver- mieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheb- lichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohnenden des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Bisher liegen für den Bereich der Ferdinandstraße jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Parkraumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Die Vorgaben zum Bewohnerparken sehen vor, dass Bewohnerparkgebiete nur dort eingerichtet werden können, in denen der Parkdruck durch externe Parkvorgänge verursacht wird. Sollte zum Beispiel der Parkdruck durch einen Großteil von Fahrzeugen ausgelöst werden, die den Bewohnern selbst gehören, so würde eine Bewohnerbevorrechtigung keinen Unterschied im Parkdruck auslösen. Zusätzlich wäre die Einrichtung von Be- wohnerparkbevorrechtigungen rechtswidrig. Hierfür ist eine ausführliche Betrachtung der Quartiere notwendig. Seite 2/2 Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkrau- muntersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein erheblicher Parkdruck be- steht und diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohner- parkvorrechten zu reduzieren. Hierzu zählt auch die Ferdinandstraße. Dieser Prüfvor- gang wird sukzessive im gesamten Stadtgebiet im Rahmen der personellen Möglich- keiten verfolgt. Ein Datum, wann der Bereich der Ferdinandstraße betroffen ist, ist lei- der nicht abzusehen. Zusätzlich arbeitet die Verwaltung aktuell an einem Konzept, wie private Parkplätze, zum Beispiel von Supermärkten, an Bewohner*innen vermittelt werden könnten. Den Vorschlag die Parkplätze der Messe zu betrachten nimmt die Verwaltung mit in das Konzept auf.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn , Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludwigstraße 8
- Ferdinandstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2026/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 17.06.2025 11:34