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1862/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Gehwegparken Dellbrücker Hauptstraße im Abschnitt Idastraße und Bergisch Gladbacher Straße“, Aktenzeichen 30/23 S

Mitteilung BV 06.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.08.2023, TOP 10.2.5

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

4168 Zeichen

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin
Bürgeramt Innenstadt
Anregungen und Beschwerden an Rat und
Bezirksvertretungen
Bezirksrathaus Innenstadt
Sean Kein, LZI1E4 0805 Kö Ludwigstraße 8, 50667 Köln
www.stadt.koeln

Auskunft

geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden @stadt-
koeln.de

Sprechzeiten
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

30/23 23.05.2023

Bürgereingabe nach $ 24 GO- „Gehwegparken Dellbrücker Hauptstraße im Ab-
schnitt Idastraße und Bergisch Gladbacher Straße“, Aktenzeichen 30/23 S

Sehr geehrter

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.02.2023, in dem Sie auf das widerrechtliche
Parken an der Dellbrücker Hauptstraße aufmerksam machen. Ihre in diesem Zusam-
menhang gestellten Fragen beantwortet die Fachverwaltung in ihrer Stellungnahme
wie folgt:

-Ist geplant, dass vom Ordnungsamt hier konsequenter, öfter und nachhaltiger
kontrolliert wird?

„Die Dellbrücker Hauptstraße wird bei Kontrollen des Verkehrsdienstes regelmäßig
berücksichtigt. Eine Dauerbewachung des Bereiches ist jedoch nicht möglich, da im
gesamten Stadtbezirk Mülheim ein hoher Kontrollbedarf besteht. Viele Bereiche müs-
sen berücksichtigt werden, um die Verkehrssicherheit im gesamten Bezirk zu stärken.
Im Gesamtbezirk Mülheim wurden im Jahr 2022 rund 35000 Verwarnungen ausge-
stellt. Dies spiegelt den hohen Kontrolldruck.“

-Gibt es Maßnahmen, die zu schärferen Konsequenzen bei Wiederholtem
Falschparken führen, z.B. Überprüfung der Charakterlichen Eignung zum Füh-
ren von Kraftfahrzeugen?

„Einzelne Verstöße im ruhenden Verkehr rechtfertigen grundsätzlich keine Mitteilung
an die Fahrerlaubnisbehörde oder Bedenken an der Fahreignung. Führerscheinmaß-
nahmen erfolgen regelmäßig auf Grundlage von mit Punkten belasteten Eintragungen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

über Verkehrszuwiderhandlungen im Fahreignungsregister ($ 4 Straßenverkehrsge-
setz). Dort können auch Verstöße im ruhenden Verkehr registriert werden, sofern sie
bestimmte Gefährdungstatbestände erfüllen und ein entsprechend hohes Bußgeld
verhängt wird. Ab 4 Punkten erfolgen erste Maßnahmen, die Entziehung der Fahrer-
laubnis ist bei 8 Punkten vorgesehen.“

-Kann das Gehwegparken an der beschriebenen Stelle - insbesondere im Kreu-
zungsbereich Idastraße - baulich unterbunden werden?

„An der genannten Örtlichkeit ist der Gehweg zum Teil durch eine bauliche Trennung
zur Fahrbahn deutlich für alle Verkehrsteilnehmenden als solcher zu erkennen. Des
Weiteren sind auch keine Verkehrszeichen angebracht, die das Gehwegparken im
Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt. Darüber hinaus sind gemäß $ 45
Abs. 9S. 1 der StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z.B. Absperrpfos-
ten) nur dort anzuordnen, wo diese auf Grund der besonderen Umstände zwingend
erforderlich sind. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenige Verkehrszei-
chen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der
Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden durch bauliche
Maßnahmen zu unterbinden, besteht nicht. Ein solches Erfordernis liegt für die ge-
nannte Örtlichkeit nicht vor. Die Errichtung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrich-
tungen wären somit nach Maßgabe der StVO nicht vereinbar.“

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie
noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für öffentliche Ordnung
per E-Mail: ordnungs-undverkehrsdienst@stadt-koeln.de wenden.

Die Bezirksvertretung Mülheim erhält Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben zur
Kenntnis.

Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Mülheim wün-
schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an

Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden @stadt-
koeln.de mit.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

454 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1862/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Gehwegparken Dellbrücker 
Hauptstraße im Abschnitt Idastraße und Bergisch Gladbacher Straße, Aktenzeichen 
30/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

2403 Zeichen

Köln, 22.02.2023

An den Bezirksbürgermeister SB9
Herrn Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Mülheim

Wiener Platz 2a

51065 Köln

Bürger:innen-Anfrage nach $23 Gemeindeordnung NRW

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an die Vertretung des Bezirks Mülheim aufgrund der Zustände im
Straßenverkehr in Dellbrück.

Die Gehwege beidseits der Dellbrücker Hauptstraße im Abschnitt Idastraße und
Bergisch-Gladbacher-Straße werden tagtäglich und wiederkehrend zum Nachteil der
Fußgänger:innen ordnungswidrig zugeparkt. Meist haben ältere Menschen mit
Rollator, junge Mütter und Väter mit Kinderwagen das Nachsehen. In der Regel
können sich Fußgänger:innen aufgrund der Restbreiten von etwa 120 cm (3
Gehwegplatten) zwischen Fahrzeug und Hauswand nicht einmal mehr begegnen und
weichen nicht selten auf die Fahrbahn aus.

An der Straßenecke Dellbrücker Hauptstraße/ldastraße befindet sich eine breitere
Gehwegfläche. Auch diese wird zweitweise gerne als Park- und Ladefläche auf
Kosten der Fußgänger:innen missbraucht. (Fotos s. Anlage)

Immer mehr Bürger:innen machen daher von der Fremdanzeige Gebrauch, damit die
Auswüchse des Falschparkens ein Ende haben. Bei einem dort ansässigen Imbiss-
Betreiber haben Bürger:innen zwischen 2020 und heute mindestes 264
Fremdanzeigen verschickt. Der Inhaber lässt unbeeindruckt weiterhin auf dem
Gehweg parken, obwohl jedesmal 55 Euro fällig werden. Vielmehr neigt er dazu,
Fotografierende zu beschimpfen und zu bedrohen.

Daher folgende Fragen an die Kölner Stadtverwaltung:

Wie gedenkt die Stadtverwaltung, diese ständige und andauernde
Ordnungswidrigkeit abzustellen, die eine permanente Behinderung und
Gefahrenquelle für den Fußgängerverkehr darstellt?

Ist z.B. geplant:

° dass vom Ordnungsamt hier konsequenter, öfter und nachhaltiger kontrolliert
wird?

° Maßnahmen, die zu schärferen Konsequenzen bei wiederholtem
Falschparken führen, z.B. Überprüfung der charakterlichen Eignung zum
Führen von Kraftfahrzeugen?

« das Gehwegparken an beschriebener Stelle - insbesondere im
Kreuzungsbereich Idastraße baulich zu unterbinden?

Nach der Geschäftsordnung wird die Frage auf der nächsten Sitzung beantwortet.
Sollte das nicht möglich sein, bitte ich um Angabe der Gründe.

Mit freundlichen Grüßen

(Anlagen)

Situation zwischen Hausnummern 151-159

Situation zwischen Hausnummern 128-136

Kreuzungsbereich Idastraße

Beratungsverlauf (1)

14.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Dellbrücker Hauptstraße
  • Ludwigstraße 8
  • Idastraße
  • Wiener Platz 2a
  • Bergisch Gladbacher Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1862/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
06.06.2023
Erstellt
01.06.2023 12:52