1862/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Gehwegparken Dellbrücker Hauptstraße im Abschnitt Idastraße und Bergisch Gladbacher Straße“, Aktenzeichen 30/23 S
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Antwortschreiben
4168 Zeichen
Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Sean Kein, LZI1E4 0805 Kö Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden @stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 30/23 23.05.2023 Bürgereingabe nach $ 24 GO- „Gehwegparken Dellbrücker Hauptstraße im Ab- schnitt Idastraße und Bergisch Gladbacher Straße“, Aktenzeichen 30/23 S Sehr geehrter vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.02.2023, in dem Sie auf das widerrechtliche Parken an der Dellbrücker Hauptstraße aufmerksam machen. Ihre in diesem Zusam- menhang gestellten Fragen beantwortet die Fachverwaltung in ihrer Stellungnahme wie folgt: -Ist geplant, dass vom Ordnungsamt hier konsequenter, öfter und nachhaltiger kontrolliert wird? „Die Dellbrücker Hauptstraße wird bei Kontrollen des Verkehrsdienstes regelmäßig berücksichtigt. Eine Dauerbewachung des Bereiches ist jedoch nicht möglich, da im gesamten Stadtbezirk Mülheim ein hoher Kontrollbedarf besteht. Viele Bereiche müs- sen berücksichtigt werden, um die Verkehrssicherheit im gesamten Bezirk zu stärken. Im Gesamtbezirk Mülheim wurden im Jahr 2022 rund 35000 Verwarnungen ausge- stellt. Dies spiegelt den hohen Kontrolldruck.“ -Gibt es Maßnahmen, die zu schärferen Konsequenzen bei Wiederholtem Falschparken führen, z.B. Überprüfung der Charakterlichen Eignung zum Füh- ren von Kraftfahrzeugen? „Einzelne Verstöße im ruhenden Verkehr rechtfertigen grundsätzlich keine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde oder Bedenken an der Fahreignung. Führerscheinmaß- nahmen erfolgen regelmäßig auf Grundlage von mit Punkten belasteten Eintragungen Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin über Verkehrszuwiderhandlungen im Fahreignungsregister ($ 4 Straßenverkehrsge- setz). Dort können auch Verstöße im ruhenden Verkehr registriert werden, sofern sie bestimmte Gefährdungstatbestände erfüllen und ein entsprechend hohes Bußgeld verhängt wird. Ab 4 Punkten erfolgen erste Maßnahmen, die Entziehung der Fahrer- laubnis ist bei 8 Punkten vorgesehen.“ -Kann das Gehwegparken an der beschriebenen Stelle - insbesondere im Kreu- zungsbereich Idastraße - baulich unterbunden werden? „An der genannten Örtlichkeit ist der Gehweg zum Teil durch eine bauliche Trennung zur Fahrbahn deutlich für alle Verkehrsteilnehmenden als solcher zu erkennen. Des Weiteren sind auch keine Verkehrszeichen angebracht, die das Gehwegparken im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt. Darüber hinaus sind gemäß $ 45 Abs. 9S. 1 der StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z.B. Absperrpfos- ten) nur dort anzuordnen, wo diese auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sind. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenige Verkehrszei- chen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht nicht. Ein solches Erfordernis liegt für die ge- nannte Örtlichkeit nicht vor. Die Errichtung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrich- tungen wären somit nach Maßgabe der StVO nicht vereinbar.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für öffentliche Ordnung per E-Mail: ordnungs-undverkehrsdienst@stadt-koeln.de wenden. Die Bezirksvertretung Mülheim erhält Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben zur Kenntnis. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Mülheim wün- schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden @stadt- koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
454 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1862/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Gehwegparken Dellbrücker Hauptstraße im Abschnitt Idastraße und Bergisch Gladbacher Straße, Aktenzeichen 30/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
2403 Zeichen
Köln, 22.02.2023 An den Bezirksbürgermeister SB9 Herrn Norbert Fuchs Bezirksrathaus Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Bürger:innen-Anfrage nach $23 Gemeindeordnung NRW Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an die Vertretung des Bezirks Mülheim aufgrund der Zustände im Straßenverkehr in Dellbrück. Die Gehwege beidseits der Dellbrücker Hauptstraße im Abschnitt Idastraße und Bergisch-Gladbacher-Straße werden tagtäglich und wiederkehrend zum Nachteil der Fußgänger:innen ordnungswidrig zugeparkt. Meist haben ältere Menschen mit Rollator, junge Mütter und Väter mit Kinderwagen das Nachsehen. In der Regel können sich Fußgänger:innen aufgrund der Restbreiten von etwa 120 cm (3 Gehwegplatten) zwischen Fahrzeug und Hauswand nicht einmal mehr begegnen und weichen nicht selten auf die Fahrbahn aus. An der Straßenecke Dellbrücker Hauptstraße/ldastraße befindet sich eine breitere Gehwegfläche. Auch diese wird zweitweise gerne als Park- und Ladefläche auf Kosten der Fußgänger:innen missbraucht. (Fotos s. Anlage) Immer mehr Bürger:innen machen daher von der Fremdanzeige Gebrauch, damit die Auswüchse des Falschparkens ein Ende haben. Bei einem dort ansässigen Imbiss- Betreiber haben Bürger:innen zwischen 2020 und heute mindestes 264 Fremdanzeigen verschickt. Der Inhaber lässt unbeeindruckt weiterhin auf dem Gehweg parken, obwohl jedesmal 55 Euro fällig werden. Vielmehr neigt er dazu, Fotografierende zu beschimpfen und zu bedrohen. Daher folgende Fragen an die Kölner Stadtverwaltung: Wie gedenkt die Stadtverwaltung, diese ständige und andauernde Ordnungswidrigkeit abzustellen, die eine permanente Behinderung und Gefahrenquelle für den Fußgängerverkehr darstellt? Ist z.B. geplant: ° dass vom Ordnungsamt hier konsequenter, öfter und nachhaltiger kontrolliert wird? ° Maßnahmen, die zu schärferen Konsequenzen bei wiederholtem Falschparken führen, z.B. Überprüfung der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen? « das Gehwegparken an beschriebener Stelle - insbesondere im Kreuzungsbereich Idastraße baulich zu unterbinden? Nach der Geschäftsordnung wird die Frage auf der nächsten Sitzung beantwortet. Sollte das nicht möglich sein, bitte ich um Angabe der Gründe. Mit freundlichen Grüßen (Anlagen) Situation zwischen Hausnummern 151-159 Situation zwischen Hausnummern 128-136 Kreuzungsbereich Idastraße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Dellbrücker Hauptstraße
- Ludwigstraße 8
- Idastraße
- Wiener Platz 2a
- Bergisch Gladbacher Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1862/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 06.06.2023
- Erstellt
- 01.06.2023 12:52