0044/2023
Bürgereingabe nach §24 GO - "Umzäunung Hundefreilauffläche Volksgarten / Vorgebirgsstr." (209/22 B)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Schriftverkehr mit Petent
11028 Zeichen
Von: Michelis, Andre Gesendet: Dienstag, 29. November 2022 16:31 An: Cc: 67-Servicemanagement Betreff: Be-Umzäunung Hundefreilauffläche Vorgebirspark Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung Kennzeichnungsstatus: Erledigt Sehr geehrter Herr, ich bin u.a. zuständig für die Grünunterhaltung in der Innenstadt. Vielen Dank für Ihre Nachfragen bzgl. des Hundeauslaufbereiches am Volksgarten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen befürwortet weiterhin keine Erweiterung der Zaunanlage. Sie haben als Bürger der Stadt Köln immer die Möglichkeit eine Bürgereingabe zu schreiben, sodass sich die politischen Vertreter mit dem Thema befassen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andre Michelis Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Pflegeabschnitt 1 Stolberger Straße 11 50933 Köln Telefon: 0221/221-24985 E-Mail: andre.michelis@stadt-koeln.de Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln www.facebook.com/stadt.koeln50 Von: Gesendet: Donnerstag, 24. November 2022 07:49 An: 67-Servicemanagement <67-Servicemanagement@STADT-KOELN.DE> Betreff: Re: AW: AW: Ber-Umzäunung Hundefreilauffläche Sehr geehrter Herr Popanda, es wäre schön wenn diese Anregung aus der Bevölkerung als Anlass genommen wird die kompletten Einzäunung bei dieser besonderen Gefahrenlage umzusetzen . Es ist nur eine Frage der Zeit bis hier ein Bahnunglück passiert durch Hunde und dessen Haltern . Ich denke die Stadt Köln möchte sich dann nicht vorwerfen lassen, das bereits einige Hinweise vorab genau zu diesem Gefahrenpunkt aus der Bevölkerung kam. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die Fläche bereits fast komplett eingezäunt ist und es sich nur noch um ein kleines fehlendes Teilstück handelt . Die Stadt Köln „ schmeißt „ mit vollen Händen das Geld rum für unnütze Dinge oder Fehlplanungen. Aber wo es wirklich dringend und angebracht wäre und es um Abwehr von absehbaren Gefahren geht wird so rumdiskutiert. Schade Mit freundlichen Grüßen Gesendet mit der GMX iPhone App Am 23.11.22 um 17:10 schrieb 67-Servicemanagement@STADT- KOELN.DE Von: 67-Servicemanagement@STADT-KOELN.DE Datum: 23. November 2022 An: Cc: Betreff: AW: AW: Ber-Umzäunung Hundefreilauffläche Sehr geehrter Herr, wie ich Ihnen bereits mitteilte, werden Hundefreilaufflächen im Stadtgebiet grundsätzlich nicht umzäunt. Auch auf der Freilauffläche im Volksgarten wird kein weiterer Zaun errichtet. Weshalb hier in Teilen eine Umzäunung besteht habe ich Ihnen bereits erläutert. Weiterhin liegt es in der Verantwortung der Hundehalter*innen zu verhindern, dass Hunde sich selbst oder Passant*innen gefährden (Aufsichtspflicht nach § 2 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW). Die Stadt Köln bietet Hundehalter*innen mit den ausgewiesenen Freilaufflächen lediglich einen Raum, in dem die generelle Leinenpflicht für Hunde in den öffentlichen Grünanlagen (§ 27 Abs. 1 Kölner Stadtordnung) ausgesetzt wird. Dies entbindet die Hundehalter*innen jedoch nicht von ihren sonstigen allgemeinen Pflichten. Eine Übersicht über die städtischen Hundefreilaufflächen finden Sie im Übrigen unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/06266/index.html Ferner dienen Hundefreilaufflächen gemäß § 28 der Kölner Stadtordnung nur neben allgemeinen Erholungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden. Es spricht folglich auch nichts dagegen, wenn einzelne Bürger*innen diesen Bereich als Liegefläche nutzen. Dies gilt natürlich auch für Mitmenschen ohne festen Wohnsitz. Insbesondere, wenn diese sich mit Ihren Hunden auf der Fläche aufhalten. Sollte es in einzelnen Fällen zu Belästigungen und Provokationen durch angetrunkene Passant*innen kommen, können Sie sich jederzeit an den Ordnungsdienst der Stadt Köln wenden. Dieser ist für die Kontrolle der Einhaltung der öffentlichen Ordnung im Stadtgebiet zuständig. Kontaktdaten Ordnungsdienst: 0221/ 221-32000 / ordnungsamt@stadt-koeln.de Link zur Kölner Stadtordnung: https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/satzungen/koelner_stadtordnung_20200711.pdf Bei sonstigen Rückfragen zum Kölner Grün stehen ich und meine Kolleg*innen Ihnen gerne zur Verfügung! Freundliche Grüße Christoph Popanda Serviceteam Grün 67/Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 67/0 Beteiligungsmanagement - Öffentlichkeitsarbeit Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon: 0221/221-23452 Telefax: 0221/221-23867 E-Mail: christoph.popanda@stadt-koeln.de Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln www.facebook.com/stadt.koeln50 Von: Gesendet: Dienstag, 22. November 2022 17:25 An: 67-Servicemanagement <67-Servicemanagement@STADT-KOELN.DE> Betreff: Re: AW: Ber-Umzäunung Hundefreilauffläche Sehr geehrter Herr Popanda, herzlichen Dank für ihre ausführliche Email. Es ist verständlich, dass die hundefreilaufflächen der Bevölkerung zur Verfügung stehen muss , jedoch geht hier eindeutig die Sicherheit vor . Die Fläche ist fast komplett eingezäunt außer hinten rechts über eine Länge von ca 5 Meter - hier entweichen tagtäglich die Hunde und und laufen durch die Büsche auf den Fahradweg . Des Weiteren passiert es mehrmals das besonders große Hunde die Böschung rauflaufen und sich im Bereich der Bahngleisen aufhalten. Diese müssen sehr oft von ihren Haltern dann zurückgeholt werden . Es gibt einige Hundebesitzer die genau aufgrund dieser Tatsache diese Hundefreilauffläche nicht mehr nutzen . Ein anderes Problem ist das aufhalten der Obdachlosen aus der Notunterkunft an und auf der Hundefreilauffläche . Diese liegen desöfteren mit ihren Decken und ihren Hunden mitten auf der Wiese und verbringen ihren Tag dort. Außerdem halten sich sehr oft stark angetrunke Personen direkt am Zaun und provozieren die Hunde . Leider machen diese Umstände die Hundefreilauffläche dadurch sehr unattraktiv. Es wäre schön, wenn die Stadt Köln hier Abhilfe schaffen könnte . Mit freundlichen Grüßen Gesendet mit der GMX iPhone App Am 22.11.22 um 16:16 schrieb 67-Servicemanagement@STADT- KOELN.DE Von: 67-Servicemanagement@STADT-KOELN.DE Datum: 22. November 2022 An: Cc: Betreff: AW: Ber-Umzäunung Hundefreilauffläche Sehr geehrter Herr, ich bedanke mich für Ihre Anfrage bezüglich der Umzäunung der Hundefreilauffläche im Volksgarten. Diese wurde mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie bemängeln, dass die Hundefreilauffläche in Richtung der Bahngleise nicht durch einen Zaun eingegrenzt wird. Es bestünde die Gefahr, dass freilaufende Hunde auf die Gleise laufen und es so zu Unfällen kommen kann. Tatsächlich wurde im Rahmen der Schaffung der Hundefreilaufflächen im Kölner Stadtgebiet beschlossen, diese generell nicht einzuzäunen. Diese Entscheidung basiert zum einen darauf, dass die Hundefreilaufflächen zwar einen Bereich darstellen, auf dem Hundehalter*innen Ihre Tiere frei laufen lassen dürfen. Allerdings stehen die Flächen grundsätzlich der gesamten Stadtbevölkerung zur Verfügung und sollen daher auch nicht durch Zäune vom restlichen öffentlichen Raum abgetrennt werden. Weiterhin wäre die Einzäunung der mittlerweile ca. 90 Hundefreilaufflächen mit einem erheblichen finanziellen Aufwand sowie mit einem hohen Wartungsaufwand verbunden. Die Freilauffläche im Volksgarten stellt hier in Teilen eine Ausnahme dar: So wurde parallel zur Straße ein Zaun errichtet. Der Grund hierfür ist die unmittelbare Nähe zur gegenüberliegenden Kindertagesstätte. Ein weiterer Zaun in Richtung des Bahndamms ist jedoch nicht errichtet worden, da hier bereits die Böschung eine natürliche Barriere zu den Bahngleisen bildet. Natürlich kann ich Ihren Wunsch nachvollziehen auch diesen Bereich zusätzlich durch einen Zaun zu sichern und so die Unfallgefahr durch Hunde, die auf die Bahngleise laufen, weiter zu verringern. Grundsätzlich liegt es jedoch in der Verantwortung der Hundehalter*innen ihre Tiere so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren ausgeht (§ 1 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW). Diese Aufsichtspflicht gilt natürlich auch im Bereich der Hundefreilaufflächen. Aus diesen Gründen wird keine weitere Umzäunung der Hundefreilauffläche im Volksgarten vorgenommen. Ich bitte um Ihr Verständnis! Bei sonstigen Fragen zum Kölner Grün stehen ich und meine Kolleg*innen Ihnen gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christoph Popanda Serviceteam Grün Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Beteiligungsmanagement – Öffentlichkeitsarbeit Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon: 0221/221-23452 Telefax: 0221/221-23867 E-mail: christoph.popanda@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Von: 343-1-Bürgertelefon-Tickets Gesendet: Dienstag, 22. November 2022 10:41 An: 67 Poststelle Grünflächenamt <Gruenflaechenamt@STADT-KOELN.DE> Betreff: Ber-Umzäunung Hundefreilauffläche Wichtigkeit: Hoch Guten Tag, folgendes Anliegen wurde über das Bürgertelefon aufgenommen. Können Sie hier weiterhelfen? Ticket Köln Anruferdaten: Anonym? ? (Dann keine Kontaktdaten aufnehmen) Anrede: Herr ? Frau ? Divers ? Firma: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Nachname: (Pflichtfeld) Vorname: Straße / Hausnummer: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. PLZ und Ort: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Geburtsdatum: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Mindestens eine Kontaktmöglichkeit aufnehmen! Mobilnummer: Festnetznummer: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. E-Mail: Beste Erreichbarkeit: jederzeit Wiederanruf? Ja ? Betreff (Pflichtfeld) Umzäunung Hundefreilauffläche Anrufer bemängelt ein Stück fehlender Umzäunung an der Hundefreilauffläche im Volksgarten, neben der Notunterkunft Vorgebirgsstr. 22, 50677 Köln. Dies hat er, und andere Hundehalter, bereits mehrfach über die Sag‘s Uns-App gemeldet, jedoch eine unzulängliche Antwort erhalten. Das Problem besteht, seiner Meinung nach, darin, dass das Stück Umzäunung zu den angrenzenden Gleisanlagen fehlt und daher die Gefahr sehr hoch ist, dass die freilaufenden Hunde auf die Gleise laufen. Dort soll es bereits auch schon zu Unfällen gekommen sein. Viele Grüße Carina Bergner 34/Bürgerdienste 343-1/Bürgertelefon Dillenburger Str. 68 – 70 51105 Köln Telefon: 0221/221-36089 Telefax: 0221/221-31610 E-Mail: carina.bergner@stadt-koeln.de Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln www.facebook.com/stadt.koeln50
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4158 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/0 209/22 B Vorlagen-Nummer 0044/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach §24 GO - "Umzäunung Hundefreilauffläche Volksgarten / Vorgebirgsstr." (209/22 B) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich für die Eingabe des Petenten, lehnt eine voll- ständige Umzäunung der Hundefreilauffläche im Volksgarten jedoch ab. Alternative: Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Sie stimmt dem Bau einer abschließenden Umzäunung der Hundefreilauffläche im Volksgarten in Richtung der Gleisanlagen zu und beauftragt die Verwaltung entsprechend mit der Umsetzung. Die Kosten für die Errichtung des Zaunes liegen bei 18.000 € und sind aus dem Budget des Stadtverschönerungsprogramms zu entnehmen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt eine abschließende Umzäunung der Hundefreilauffläche in Richtung der da- hinter liegenden Gleisanlagen an (siehe Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Eine Umzäunung der Hundefreilaufflächen im Kölner Stadtgebiet ist grundsätzlich nicht vor- gesehen. Erst mit Einführung des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) am 18.12.2002 wurde die Leinenpflicht in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünan- lagen eingeführt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG). Bis zu diesem Zeitpunkt war es Hundehal- ter*innen, unabhängig von einem etwaigen Unfallpotenzial durch Autos, Radfahrer*innen oder ähnlichem, im Rahmen der allgemeinen Aufsichtspflicht nach § 2 Abs. 1 LHundG NRW mög- lich, ihre Tiere ohne Leine in öffentlichen Grünflächen zu führen. Das LHundG sieht zudem die Möglichkeit vor, Hundeauslaufbereiche auszuweisen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG). In welcher Art und Weise und in welchem Umfang Hundefreilaufflächen von den Kommunen anzulegen sind, wurde dabei nicht näher geregelt. Die Stadt Köln hat in großem Umfang von der Möglichkeit der Schaffung von Hundefreilaufflä- chen Gebrauch gemacht und 86 Freilaufflächen im Stadtgebiet geschaffen. Eine Umzäunung der Freilaufflächen würde mit einem enorm hohen Kosten- und Instandhaltungsaufwand ein- hergehen. Weiterhin stehen die Freilaufflächen gemäß § 28 Abs. 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) ledig- lich neben den allgemeinen Erholungszwecken dem freien Auslauf von Hunden zur Verfü- gung. Daher ist sicherzustellen, dass die restliche Stadtbevölkerung von der Flächennutzung nicht ausgeschlossen wird. Durch eine Einzäunung der Freilaufflächen könnte jedoch der Ein- druck entstehen, dass diese lediglich den Hundehalter*innen und deren Tieren zur Verfügung stehen sollen. Die Hundefreilauffläche im Volksgarten stellt hier eine Besonderheit dar. Aufgrund der direk- ten Nähe zu einer Kindertagesstätte sowie einer fehlenden natürlichen Abgrenzung (etwa durch Sträucher und / oder Bäume) wurde die Fläche entlang der angrenzenden Straße (Vor- gebirgswall) eingezäunt. In Richtung des Bahndammes besteht jedoch ein natürlicher Schutz durch den dichten Bö- schungsbewuchs in diesem Bereich. Aus diesem Grund wurde hier auf die Errichtung eines Zaunes verzichtet. Letztlich gilt, dass auch die Nutzung einer Hundefreilauffläche die Hundehalter*innen nicht von ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht entbindet. Gemäß § 2 Abs. 1 LHundG sind Hunde so zu 3 halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Ge- sundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sollten Hundehalter*innen der Auffassung sein, dies aufgrund der gegebenen Umstände vor Ort nicht gewährleisten zu können, oder befürch- ten, dass die Unversehrtheit ihres Tieres aufgrund der Lage der Freilauffläche gefährdet ist, so wäre ein Ausweichen auf eine andere Freilauffläche im Stadtgebiet möglich. Anlagen: Eingabe E-Mail-Verkehr mit Petent Plan der Fläche mit Umzäunung
Anlage 1 - Eingabe
1373 Zeichen
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de [mailto:online-formularversand@stadt-koeln.de] Gesendet: Dienstag, 29. November 2022 16:52 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 29.11.2022 16:52:02 an Sie geschickt Anliegen: Wir bemängeln ein Stück fehlender Umzäunung an der Hundefreilauffläche im Volksgarten, neben der Notunterkunft Vorgebirgsstr. 22, 50677 Köln. Dies hat er, und andere Hundehalter, bereits mehrfach über die Sag‘s Uns-App gemeldet, jedoch eine unzulängliche Antwort erhalten. Das Problem besteht, seiner Meinung nach, darin, dass das Stück Umzäunung zu den angrenzenden Gleisanlagen fehlt und daher die Gefahr sehr hoch ist, dass die freilaufenden Hunde auf die Gleise laufen. Dort soll es bereits auch schon zu Unfällen gekommen sein. Vorname: Familienname: Straße und Hausnummer: Postleitzahl: Ort: Köln Telefon: Handy: E-Mail: Zustimmung zur Datenschutzerklärung: dsgvo_ja Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss-anregungen-beschwerden/index.html
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Stolberger Straße 11
- Dillenburger Straße 68
- Willy-Brandt-Platz 2
- Straße 11
- Straße 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0044/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.01.2023
- Erstellt
- 04.01.2023 11:27