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0044/2023

Bürgereingabe nach §24 GO - "Umzäunung Hundefreilauffläche Volksgarten / Vorgebirgsstr." (209/22 B)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.03.2023, TOP 4.3

Anlage 2 - Schriftverkehr mit Petent

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 - Plan der Fläche mit Umzäunung

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Anlage 1 - Eingabe

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Anlage 2 - Schriftverkehr mit Petent

11028 Zeichen

Von: Michelis, Andre 
Gesendet: Dienstag, 29. November 2022 16:31 
An:  
Cc: 67-Servicemanagement 
Betreff: Be-Umzäunung Hundefreilauffläche Vorgebirspark 
 
Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung 
Kennzeichnungsstatus: Erledigt 
 
Sehr geehrter Herr, 
 
ich bin u.a. zuständig für die Grünunterhaltung in der Innenstadt. Vielen Dank für Ihre 
Nachfragen bzgl.  
des Hundeauslaufbereiches am Volksgarten. Das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen  
befürwortet weiterhin keine Erweiterung der Zaunanlage. Sie haben als Bürger der Stadt 
Köln immer  
die Möglichkeit eine Bürgereingabe zu schreiben, sodass sich die politischen Vertreter mit 
dem Thema  
befassen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag  
Andre Michelis 
 
  
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Pflegeabschnitt 1 
Stolberger Straße 11 
50933 Köln  
 
Telefon: 0221/221-24985 
E-Mail:   andre.michelis@stadt-koeln.de   
Internet: stadt.koeln 
www.instagram.com/stadt.koeln

www.twitter.com/Koeln 
www.youtube.com/user/Koeln 
www.facebook.com/stadt.koeln50 
 
 
 
Von:  
Gesendet: Donnerstag, 24. November 2022 07:49  
An: 67-Servicemanagement <67-Servicemanagement@STADT-KOELN.DE>  
Betreff: Re: AW: AW: Ber-Umzäunung Hundefreilauffläche 
 
Sehr geehrter Herr Popanda, 
es wäre schön wenn diese Anregung aus der Bevölkerung als Anlass  
genommen wird die kompletten Einzäunung bei dieser besonderen  
Gefahrenlage umzusetzen . 
Es ist nur eine Frage der Zeit bis hier ein Bahnunglück passiert durch  
Hunde und dessen Haltern . 
Ich denke die Stadt Köln möchte sich dann nicht vorwerfen lassen,  
das bereits einige Hinweise vorab genau zu diesem Gefahrenpunkt  
aus der Bevölkerung kam. 
 
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die Fläche bereits fast  
komplett eingezäunt ist und es sich nur noch um ein kleines fehlendes  
Teilstück handelt .  
 
Die Stadt Köln „ schmeißt „ mit vollen Händen das Geld rum für  
unnütze Dinge oder Fehlplanungen. Aber wo es wirklich dringend und  
angebracht wäre und es um Abwehr von absehbaren Gefahren geht  
wird so rumdiskutiert. 
Schade  
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
  
Gesendet mit der GMX iPhone App

Am 23.11.22 um 17:10 schrieb 67-Servicemanagement@STADT- 
KOELN.DE  
Von: 67-Servicemanagement@STADT-KOELN.DE  
Datum: 23. November 2022  
An:  
Cc:   
Betreff: AW: AW: Ber-Umzäunung Hundefreilauffläche  
Sehr geehrter Herr, 
  
wie ich Ihnen bereits mitteilte, werden Hundefreilaufflächen im Stadtgebiet grundsätzlich 
nicht  
umzäunt. Auch auf der Freilauffläche im Volksgarten wird kein weiterer Zaun errichtet. 
Weshalb hier  
in Teilen eine Umzäunung besteht habe ich Ihnen bereits erläutert. 
  
Weiterhin liegt es in der Verantwortung der Hundehalter*innen zu verhindern, dass Hunde 
sich selbst  
oder Passant*innen gefährden (Aufsichtspflicht nach § 2 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW). 
Die Stadt  
Köln bietet Hundehalter*innen mit den ausgewiesenen Freilaufflächen lediglich einen Raum, 
in dem  
die generelle Leinenpflicht für Hunde in den öffentlichen Grünanlagen (§ 27 Abs. 1 Kölner  
Stadtordnung) ausgesetzt wird. Dies entbindet die Hundehalter*innen jedoch nicht von ihren  
sonstigen allgemeinen Pflichten. 
  
Eine Übersicht über die städtischen Hundefreilaufflächen finden Sie im Übrigen unter: 
https://www.stadt-koeln.de/artikel/06266/index.html  
  
Ferner dienen Hundefreilaufflächen gemäß § 28 der Kölner Stadtordnung nur neben 
allgemeinen  
Erholungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden. Es spricht folglich auch nichts 
dagegen,  
wenn einzelne Bürger*innen diesen Bereich als Liegefläche nutzen. Dies gilt natürlich auch 
für  
Mitmenschen ohne festen Wohnsitz. Insbesondere, wenn diese sich mit Ihren Hunden auf 
der Fläche  
aufhalten.

Sollte es in einzelnen Fällen zu Belästigungen und Provokationen durch angetrunkene 
Passant*innen  
kommen, können Sie sich jederzeit an den Ordnungsdienst der Stadt Köln wenden. Dieser 
ist für die  
Kontrolle der Einhaltung der öffentlichen Ordnung im Stadtgebiet zuständig.  
  
Kontaktdaten Ordnungsdienst:  
0221/ 221-32000  /  ordnungsamt@stadt-koeln.de   
  
Link zur Kölner Stadtordnung:   
https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/koelner_stadtordnung_20200711.pdf  
  
Bei sonstigen Rückfragen zum Kölner Grün stehen ich und meine Kolleg*innen Ihnen gerne 
zur  
Verfügung! 
  
  
Freundliche Grüße 
Christoph Popanda 
Serviceteam Grün 
  
67/Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
67/0 Beteiligungsmanagement - Öffentlichkeitsarbeit 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
  
Telefon: 0221/221-23452 
Telefax: 0221/221-23867 
E-Mail:   christoph.popanda@stadt-koeln.de   
Internet: stadt.koeln   
www.instagram.com/stadt.koeln  
www.twitter.com/Koeln  
www.youtube.com/user/Koeln  
www.facebook.com/stadt.koeln50

Von:  
Gesendet: Dienstag, 22. November 2022 17:25  
An: 67-Servicemanagement <67-Servicemanagement@STADT-KOELN.DE>  
Betreff: Re: AW: Ber-Umzäunung Hundefreilauffläche 
  
Sehr geehrter Herr Popanda, 
herzlichen Dank für ihre ausführliche Email.  
Es ist verständlich, dass die hundefreilaufflächen der Bevölkerung  
zur Verfügung stehen muss , jedoch geht hier eindeutig die  
Sicherheit vor . Die Fläche ist fast komplett eingezäunt außer hinten  
rechts über eine Länge von ca 5 Meter - hier entweichen tagtäglich  
die Hunde und und laufen durch die Büsche auf den Fahradweg . 
Des Weiteren passiert es mehrmals das besonders große Hunde die  
Böschung rauflaufen und sich im Bereich der Bahngleisen aufhalten.  
Diese müssen sehr oft von ihren Haltern dann zurückgeholt werden .  
Es gibt einige Hundebesitzer die genau aufgrund dieser Tatsache  
diese Hundefreilauffläche nicht mehr nutzen . 
  
Ein anderes Problem ist das aufhalten der Obdachlosen aus der  
Notunterkunft an und auf der Hundefreilauffläche . Diese liegen  
desöfteren mit ihren Decken und ihren Hunden mitten auf der Wiese  
und verbringen ihren Tag dort. Außerdem halten sich sehr oft stark  
angetrunke Personen direkt am Zaun und provozieren die Hunde . 
  
Leider machen diese Umstände die Hundefreilauffläche dadurch sehr  
unattraktiv. 
  
Es wäre schön, wenn die Stadt Köln hier Abhilfe schaffen könnte . 
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
  
Gesendet mit der GMX iPhone App

Am 22.11.22 um 16:16 schrieb 67-Servicemanagement@STADT- 
KOELN.DE  
Von: 67-Servicemanagement@STADT-KOELN.DE  
Datum: 22. November 2022  
An:  
Cc:   
Betreff: AW: Ber-Umzäunung Hundefreilauffläche  
Sehr geehrter Herr, 
  
ich bedanke mich für Ihre Anfrage bezüglich der Umzäunung der Hundefreilauffläche im 
Volksgarten.  
Diese wurde mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung weitergeleitet. 
  
Sie bemängeln, dass die Hundefreilauffläche in Richtung der Bahngleise nicht durch einen 
Zaun  
eingegrenzt wird. Es bestünde die Gefahr, dass freilaufende Hunde auf die Gleise laufen und 
es so zu  
Unfällen kommen kann. 
  
Tatsächlich wurde im Rahmen der Schaffung der Hundefreilaufflächen im Kölner Stadtgebiet  
beschlossen, diese generell nicht einzuzäunen. Diese Entscheidung basiert zum einen 
darauf, dass die  
Hundefreilaufflächen zwar einen Bereich darstellen, auf dem Hundehalter*innen Ihre Tiere 
frei laufen  
lassen dürfen. Allerdings stehen die Flächen grundsätzlich der gesamten Stadtbevölkerung 
zur  
Verfügung und sollen daher auch nicht durch Zäune vom restlichen öffentlichen Raum 
abgetrennt  
werden. Weiterhin wäre die Einzäunung der mittlerweile ca. 90 Hundefreilaufflächen mit 
einem  
erheblichen finanziellen Aufwand sowie mit einem hohen Wartungsaufwand verbunden. 
  
Die Freilauffläche im Volksgarten stellt hier in Teilen eine Ausnahme dar: So wurde parallel 
zur Straße  
ein Zaun errichtet. Der Grund hierfür ist die unmittelbare Nähe zur gegenüberliegenden  
Kindertagesstätte. Ein weiterer Zaun in Richtung des Bahndamms ist jedoch nicht errichtet 
worden,  
da hier bereits die Böschung eine natürliche Barriere zu den Bahngleisen bildet. Natürlich 
kann ich

Ihren Wunsch nachvollziehen auch diesen Bereich zusätzlich durch einen Zaun zu sichern 
und so die  
Unfallgefahr durch Hunde, die auf die Bahngleise laufen, weiter zu verringern. Grundsätzlich 
liegt es  
jedoch in der Verantwortung der Hundehalter*innen ihre Tiere so zu halten, zu führen und zu  
beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder 
anderen  
Tieren ausgeht (§ 1 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW). Diese Aufsichtspflicht gilt natürlich 
auch im  
Bereich der Hundefreilaufflächen. 
  
Aus diesen Gründen wird keine weitere Umzäunung der Hundefreilauffläche im Volksgarten  
vorgenommen. Ich bitte um Ihr Verständnis! 
  
Bei sonstigen Fragen zum Kölner Grün stehen ich und meine Kolleg*innen Ihnen gerne zur 
Verfügung! 
  
  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag 
Christoph Popanda 
Serviceteam Grün 
  
  
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin  
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Beteiligungsmanagement – Öffentlichkeitsarbeit 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
  
Telefon: 0221/221-23452  
Telefax: 0221/221-23867  
E-mail: christoph.popanda@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de  
  
  
  
Von: 343-1-Bürgertelefon-Tickets

Gesendet: Dienstag, 22. November 2022 10:41  
An: 67 Poststelle Grünflächenamt <Gruenflaechenamt@STADT-KOELN.DE>  
Betreff: Ber-Umzäunung Hundefreilauffläche  
Wichtigkeit: Hoch 
  
Guten Tag, 
  
folgendes Anliegen wurde über das Bürgertelefon aufgenommen. Können Sie hier  
weiterhelfen? 
  
  
Ticket  
Köln 
  
Anruferdaten: 
  
Anonym? 
  
?  (Dann keine Kontaktdaten aufnehmen) 
  
Anrede: 
  
Herr ? Frau ? Divers ?  
  
Firma:  
  
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Nachname:  
(Pflichtfeld) 
  
 
  
Vorname:

Straße / Hausnummer: 
  
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PLZ und Ort: 
  
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Geburtsdatum: 
  
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Mindestens eine Kontaktmöglichkeit aufnehmen! 
  
Mobilnummer: 
  
 
  
Festnetznummer: 
  
Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 
  
E-Mail: 
  
 
  
Beste Erreichbarkeit: 
  
jederzeit 
  
Wiederanruf?  
  
Ja ?  
  
Betreff

(Pflichtfeld) 
  
Umzäunung Hundefreilauffläche 
Anrufer bemängelt ein Stück fehlender Umzäunung an der Hundefreilauffläche im 
Volksgarten, neben der Notunterkunft Vorgebirgsstr. 22, 50677 Köln.  
Dies hat er, und andere Hundehalter, bereits mehrfach über die Sag‘s Uns-App gemeldet, 
jedoch eine unzulängliche Antwort erhalten. Das Problem besteht, seiner Meinung nach, 
darin, dass das Stück Umzäunung zu den angrenzenden Gleisanlagen fehlt und daher die 
Gefahr sehr hoch ist, dass die freilaufenden Hunde  
auf die Gleise laufen. Dort soll es bereits auch schon zu Unfällen gekommen sein. 
  
  
Viele Grüße  
Carina Bergner  
  
34/Bürgerdienste  
343-1/Bürgertelefon  
Dillenburger Str. 68 – 70  
51105 Köln  
  
Telefon: 0221/221-36089  
Telefax: 0221/221-31610  
E-Mail:   carina.bergner@stadt-koeln.de  
Internet: stadt.koeln  
www.instagram.com/stadt.koeln   
www.twitter.com/Koeln   
www.youtube.com/user/Koeln   
www.facebook.com/stadt.koeln50

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4158 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/0 
209/22 B 
Vorlagen-Nummer 
 0044/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach §24 GO - "Umzäunung Hundefreilauffläche Volksgarten / 
Vorgebirgsstr." (209/22 B)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich für die Eingabe des Petenten, lehnt eine voll-
ständige Umzäunung der Hundefreilauffläche im Volksgarten jedoch ab. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Sie stimmt dem 
Bau einer abschließenden Umzäunung der Hundefreilauffläche im Volksgarten in Richtung 
der Gleisanlagen zu und beauftragt die Verwaltung entsprechend mit der Umsetzung. Die 
Kosten für die Errichtung des Zaunes liegen bei 18.000 € und sind aus dem Budget des 
Stadtverschönerungsprogramms zu entnehmen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt eine abschließende Umzäunung der Hundefreilauffläche in Richtung der da-
hinter liegenden Gleisanlagen an (siehe Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Eine Umzäunung der Hundefreilaufflächen im Kölner Stadtgebiet ist grundsätzlich nicht vor-
gesehen. 
  
Erst mit Einführung des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) am 18.12.2002 wurde 
die Leinenpflicht in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünan-
lagen eingeführt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG). Bis zu diesem Zeitpunkt war es Hundehal-
ter*innen, unabhängig von einem etwaigen Unfallpotenzial durch Autos, Radfahrer*innen oder 
ähnlichem, im Rahmen der allgemeinen Aufsichtspflicht nach § 2 Abs. 1 LHundG NRW mög-
lich, ihre Tiere ohne Leine in öffentlichen Grünflächen zu führen. 
 
Das LHundG sieht zudem die Möglichkeit vor, Hundeauslaufbereiche auszuweisen (§ 2 Abs. 2 
Nr. 2 LHundG). In welcher Art und Weise und in welchem Umfang Hundefreilaufflächen von 
den Kommunen anzulegen sind, wurde dabei nicht näher geregelt. 
 
Die Stadt Köln hat in großem Umfang von der Möglichkeit der Schaffung von Hundefreilaufflä-
chen Gebrauch gemacht und 86 Freilaufflächen im Stadtgebiet geschaffen. Eine Umzäunung 
der Freilaufflächen würde mit einem enorm hohen Kosten- und Instandhaltungsaufwand ein-
hergehen. 
 
Weiterhin stehen die Freilaufflächen gemäß § 28 Abs. 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) ledig-
lich neben den allgemeinen Erholungszwecken dem freien Auslauf von Hunden zur Verfü-
gung. Daher ist sicherzustellen, dass die restliche Stadtbevölkerung von der Flächennutzung 
nicht ausgeschlossen wird. Durch eine Einzäunung der Freilaufflächen könnte jedoch der Ein-
druck entstehen, dass diese lediglich den Hundehalter*innen und deren Tieren zur Verfügung 
stehen sollen. 
 
Die Hundefreilauffläche im Volksgarten stellt hier eine Besonderheit dar. Aufgrund der direk-
ten Nähe zu einer Kindertagesstätte sowie einer fehlenden natürlichen Abgrenzung (etwa 
durch Sträucher und / oder Bäume) wurde die Fläche entlang der angrenzenden Straße (Vor-
gebirgswall) eingezäunt.  
 
In Richtung des Bahndammes besteht jedoch ein natürlicher Schutz durch den dichten Bö-
schungsbewuchs in diesem Bereich. Aus diesem Grund wurde hier auf die Errichtung eines 
Zaunes verzichtet. 
 
Letztlich gilt, dass auch die Nutzung einer Hundefreilauffläche die Hundehalter*innen nicht 
von ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht entbindet. Gemäß § 2 Abs. 1 LHundG sind Hunde so zu

3 
halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Ge-
sundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sollten Hundehalter*innen der Auffassung sein, 
dies aufgrund der gegebenen Umstände vor Ort nicht gewährleisten zu können, oder befürch-
ten, dass die Unversehrtheit ihres Tieres aufgrund der Lage der Freilauffläche gefährdet ist, 
so wäre ein Ausweichen auf eine andere Freilauffläche im Stadtgebiet möglich.  
 
 
Anlagen: 
 
Eingabe 
E-Mail-Verkehr mit Petent 
Plan der Fläche mit Umzäunung

Anlage 1 - Eingabe

1373 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de [mailto:online-formularversand@stadt-koeln.de]  
Gesendet: Dienstag, 29. November 2022 16:52 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 29.11.2022 
16:52:02 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Wir bemängeln ein Stück fehlender Umzäunung an der Hundefreilauffläche im Volksgarten, 
neben der Notunterkunft Vorgebirgsstr. 22, 50677 Köln. 
Dies hat er, und andere Hundehalter, bereits mehrfach über die Sag‘s Uns-App gemeldet, 
jedoch eine unzulängliche Antwort erhalten. Das Problem besteht, seiner Meinung nach, 
darin, dass das Stück Umzäunung zu den angrenzenden Gleisanlagen fehlt und daher die 
Gefahr sehr hoch ist, dass die freilaufenden Hunde auf die Gleise laufen. Dort soll es bereits 
auch schon zu Unfällen gekommen sein. 
 
 
Vorname:  
 
 
Familienname:  
 
 
Straße und Hausnummer:  
 
 
Postleitzahl:  
 
 
Ort:  
Köln 
 
 
Telefon:  
 
 
Handy:  
 
 
E-Mail:  
 
 
Zustimmung zur Datenschutzerklärung:  
 dsgvo_ja 
 
 
Gesendet über:  
https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss-anregungen-beschwerden/index.html

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Stolberger Straße 11
  • Dillenburger Straße 68
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Straße 11
  • Straße 6

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Details

Aktenzeichen
0044/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.01.2023
Erstellt
04.01.2023 11:27