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A-H/0006/2011

Kindern Spielmöglichkeit geben - Kinderspielplatz in Vennheide jetzt bauen

Antrag an die BV Hiltrup 12.04.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 12.05.2011, TOP 7.3

Anlage 1

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Antrag

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Anlage 1

10501 Zeichen

stück eine Grenzbebauung nicht möglich ist.

Ni Textliche Festsetzungen gemäß 89 BBauG

Garagen, soweit
sind (& 23 Abs. 5 BauNVO),

nm
o

wände,

4

Hinweis:

In den Bereichen zwischen Vennheideweg und Umgehungsbahn,
in denen eingeschossige Bauweise (zwingend) festgesetzt
ist und in denen aus Wasserschutzgründen die überbaubare
Fläche so eingeschränkt ist, daß nur Doppelhäuser möglich

sind, wird eine Überschreitung der seitlichen Baugrenze

um max. 3,00 m zur Errichtung von freistehenden Einzel- JO
i häusern als Ausnahme nach $ 31 (1) BBauG zugelassen, wenn

aus konstruktiven und/oder gestalterischen Gründen aufgrund

der vorhandenen Bebauung auf dem angrenzenden Nachbargrund-

Die Oberkante des fertigen Erdgeschoßfußbodens darf nicht 2
mehr als 0,70 m über dem höchsten Punkt der Fahrbahn im
Bereich des Grundstückes liegen ($& 9 Abs. 2 BBaußG).

3. Die Höhenlage der Kellersohlenunterkante neuer Gebäude
darf 60,70 m über NN nicht unterschreiten. ($ 9 Abs. 2 BBauG)
Ausnahmen sind zulässig, wenn die Kellersohle und Keller-
soweit sie diese Höhe unterschreiten, wasserdicht
ausgeführt werden. Das Grundwasser darf nicht mittels
einer Dränage der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden, 4

4. In den Wohngebäuden im Bereich zwischen Vennheideweg und
Umgehungsbahn, für die 1 Vollgeschoß zwingend festgesetzt
ist, sind nicht mehr als 2 Wohnungen zulässig (& 4 Abs. 4 BauNVO). 5.

5. An den Gebäudefronten, an denen besondere Lärmschutzmaßnahmen
festgesetzt sind, sind für Schlafräume nur Fenster mit inte- 6.
grierter Lüftungseinrichtung zulässig. ($ 9 (1) Abs. 24 BBauG)

"Der gesamte räumliche Geltungsbereich liegt in der Wasser-
schutzzone III der vorläufigen Anordnung eines Wasserschutz-
gebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage
Hiltrup/Geist vom 07.10.1985. Es ist zu erwarten, daß nach
Eintritt der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes
eine neue Wasserschutzverordnung erlassen wird. Genehmigungs-
und Verbotstatbestände, die sich auf die bauliche und
sonstige Nutzung der Grundstücke auswirken, sind aus der
jeweils geltenden Wasserschutzverordnung zu entnehmen,"

Textliche Festsetzungen gemäß 8 81 BauO NW

1. Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücks-
flächen nicht zulässig. Das gilt auch für Stellplätze und 1
dafür keine besonderen Flächen festgesetzt

Alle Außenwandflächen sind
Es sind rote oder rotbraune Verblender zu verwenden. Aus-

I

TUR:

in Sichtmauerwerk auszuführen,

nahmen sind für besondere Bauteile oder Teilflächen zulässig.

Für Hauptgebäude sind nur Satteldächer zwischen Vollgiebeln
zulässig. Für Garagen sind auch Flachdächer zulässig.

3. Drempel sind nur bei eingeschossigen Häusern bis zu einer

sparrens,

Höhe von 0,50 m zugelassen,
Oberkante des Dachgeschoßfußbodens bis zum Schnittpunkt
der Außenkante der Außenwand mit der Oberkante des Dach-

Die Höhe wird gemessen von

Für Nebenbaukörper ist auch eine gegenüber der vorgeschriebenen

Firstrichtung um 900 gedrehte Firstrichtung zulässig, wenn

sie mindestens 0,50 m niedriger liegt als die Hauptfirstlinie,

Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis zu 1/3 der

Trauflänge zulässig. Sie müssen seitlich von der Außenkante

> möglich,

der giebelseitigen Außenwand mindestens 1,50 m entfernt sein,

Im Bereich der bestehenden Bebauung sind bei Umbauten und
Erweiterungen zur Anpassung an die vorhandene Bebauung Ab-
—. weichungen von den Gestaltungsfestsetzungen als Ausnahme _

7. Die Grundstücke nördlich des Elsa-Brändström-Weges sind zur
Bahn hin lückenlos, ohne Tür und Tor, einzufriedigen,

LH

Stadt Münster

Gemarkung Münster
Flur 190,191
Maßstab 1:500

Bebauungsplan Nr. 321 ces gi
Berg Fidel

(Vennheideweg/ Elsa-Brändström-\Weg)

Zeichenerklärung
Bestandsangaben

nn. —-  Gemarkungsgrenze Wohngebäude
—— - Flurgrenze

Flurstücksgrenze
Topograph. Umrißlinien
ame Nutzungsgrenze

62.9 Örtliche Geländehöhe über NN

Nachrichtliche Übernahmen gms s 1 seuc

Grenze des Landschaftsschutzgebietes

Grenze des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes
Grenze der Wasserschutzzone

Fläche für Bahnanlagen

Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone II

IM Wirtschaftsgebäude

Aufgrund geltend gemd

„Oberbürgermeister Re

(Spielbereich B)

chter Bedenken und Anregungen
hat der Rat der-Stadt a 25.02.1987 Änderungen be-
schlossen, wie sie im Worlliiegenden Plan durch grüne
Eintragungen kenntlich gemacht sind.

® Mün ster \
\

Jörg Twenhöven The

estf), den 04.08. "1987

0|Sträßer
taherr

Weihermann
Schriftführer

in

Festsetzungen des Bebauungsplanes sm so asuc

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gem. $ 9 (7) BBauG

Art und Maß der baulichen Nutzung

gem. $ 9 (1) 1 BBauG u. 88 1 (2), 17-21 BauNVO

Kleinsiedlungsgebiet 03 Grundflächenzahl
reines Wohngebiet
läch hl
WA allgemeines Wohngebiet Geschoßflächenza|

besonderes Wohngebiet Baumassenzahl

Sondergebiet Zahl der Vollgeschosse
Mischgebiet II als Höchstgrenze

Kerngebiet als Mindest- u. Höchstgrenze
Gewerbegebiet © zwingend

Industriegebiet mit zugelassener Ausnahme

(siehe textliche Festsetzungen)
Fußnote (siehe textliche Festsetzungen)

ee oo Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung

Abgrenzungslinie

Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 19
vom 19.11.2010:

Hinweis über die Einsichtnahme in die gesetzlichen
Grundlagen und sonstigen Vorschriften bei Bebauungsplänen
Zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen der Stadt Münster
wird der folgende Hinweis gegeben:

„Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze,
Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während
der Dienststunden bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum
Planen Bauen Umwelt im Erdgeschoss des Stadthauses 3,
Albersloher Weg 33, eingesehen werden.“

Dieser Hinweis wird in den jeweiligen Bebauungsplan
aufgenommen.

Münster, den 12. November 2010

Der Oberbürgermeister

Markus Lewe

Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche

gem 89(1)2 BBauG u. 8822 u.23 BauNV

o offene Bauweise Bauvorschriften

Weitere Festsetzungen

' Flächen für den Gemeinbedart gem. $ 9 (1) 5 BBauG

nur Einzelhäuser zulässig gem 5 81 Bauonw Kindergarten Altenheim
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Flachdach Schule Kirche
nur Doppelhäuser zulässig SD Satteldach Jugendheim

nur Hausgruppen zulässig 45°Dachneigung

geschlossene Bauweise

nur Gartenhofhäuser zulässig
abweichende Bauweise (siehe textliche Festsetzungen)

Baulinie

Baugrenze

Geschoßabgrenzung

Baulinie zugleich Straßenbegrenzungslinie
Baugrenze zugleich Straßenbegrenzungslinie
Firstrichtung

Stellung der baulichen Anlagen

m
zzmzem
.—

Verkehrsflächen gem. $ 9 (1) 11 BBauG

Straßenverkehrsflächen

Straßenbegrenzungslinie
Verkehrsflächen beson-
derer Zweckbestimmung
Parkfläche
Fußgängerbereich
Verkehrsgrün

Ein-und Ausfahrtsverbot

Versorgungsflächen gem. $ 9 (1) 12 BBauG

Grü

er] Öffentliche Grünflächen

Wasserflächen gem. 8 3 (1) 16 BBauG

Elektrizität ıı Fläche für die Landwirtschaft

Fläche für die Forstwirtschaft
nflächen gem. $ 9 (1) 15 BBauG Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
gem. $ 9 (1) 25a BBauG

Private Grünflächen

Parkanlage
Dauerkleingärten
Sportplatz
Spielplatz
Friedhof
Ballspielplatz

Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Gewässern

gem. $ 9 (1) 25b BBauG
) Einzelbäume

Land- und forstwirtschaftliche Flächen gem. $ 9 (1) 18 BBauG

Flächen für Nebenanlagen gem. $ 9 (1) 4 BBauG u. 88 12 u. 14 BauNVO

St Stellplatz

Ga Garage Ein- und Ausfahrt
Tiefgarage
Spielplatz

Flächen für Gemeinschaftsanlagen gem. $ 9 (1) 22 BBauG
Gemeinschaftsstellplatz
Gemeinschaftsgarage
Gemeinschaftstiefgarage
Gemeinschaftsspielplatz

Ein- und Ausfahrt

Zuordnung der Gemeinschaftsanlagen

PR Mit Gehrechten © Fahrrechten(F) Leitungsrechten(L)zu

2.0.0.0. belastende Flächen zugunsten der Anlieger (A) der Erschlies-

2.0.0.0 0 sungsträger Ö,.der Öffentlichkeit (Ö) gem. $ 1) 21 BBauG

Rechtsgrundlagen:

88 1, 2, 2a, 8 ff Bundesbaugesetz (BBauG) in der Fassung vom 18.8. 1976 (BGBl. | S. 2256), in Verbindung
mit den Vorschriften der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 15.9.1977 (BGBl. | S. 1763),
& 81 Bauordnung NW (BauONW) in der Fassung vom 26.06.1984 (GV. NW. S.419 / SGV. NW. 232) und 88 4
u. 28 Gemeindeordnung NW in der Fassung vom 13.081984 (GV. NW. S.475/ SGV. NW. 2023) mit den dazu
erlassenen Änderungen.

_

Vorstehender Bebauungsplan wurde durch das Vermessungs- und

Katasteramt gefertigt. Es wird bescheinigt, daß die Darstellung des

gegenwärtigen Zustandes richtig und die Festlegung der städtebau-
lichen Planung geometrisch eindeutig ist.

Münster, den 10.04.86

Für die städtebauliche Planung
16.04.1986

©

Münster, den 10.04.86

©

Dieser Plan ist gemäß & 2 (1) BBauG durch Beschluß des Rates der Stadt vom
aufgestellt worden.

bis 05.06 1986

©

Münster, den 09.06.86

Münster, den 06.06.1986
Der Oberstadtdirektor

i. A.

Schlüter

Dieser Plan hal gemäß 8 2a (6) BBauG in der Zeit vom 05 05
offengelegen.

den Rat der Siadt am

©

25.02 1987

Münster, den 04.03 1987

Dieser Plan ist gemäß 88 2 u. 10 BBauG und 88 4 u. 28 der Gemeindeordnung NW durch
als Satzung beschlossen worden.

Dieser Plan ist gemäß $ 11 BBauG mit Verfügung vom 22.06.1987
(Az. 35.2 1-5201 ) genehmigt worden.

Münster, den 22.06.1987
Der Regierungspräsident

WA010204)

sD35°

95
I
I
t
o
es)
®
0
m
2 ||
SI

— — —— Vorgeschlagene Abgrenzung (zB. Stellplätze)

Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen (gem. 89 (1) 24 BBauG)

ir Fenster der Schallschutzklasse 2
VDI - Richtlinie 2719

>k>k>K>k>k Fenster der Schallschutzklasse 3

Die Genehmigung dieses Planes sowie Ort und Zeit der Auslegung sind

gemäß $ 12 BBauG ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 13
vom 03.07.1987 bekanntgemacht worden.

Münster, den 13.07 1987
Der Oberstadtdirektor

iA.
(3) Schlüter

Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art,
auch einzelner Teile, sowie die Anfertigung
von Vergrößerungen oder Verkleinerungen
sind verboten und werden auf Grund des
Urheberschutzgesetzes gerichtlich verfolgt.

Plangrundlage Stand:

iA.
. R Pr Pi > ; ( Dipl.- Ing. Schlüter ) Pr PR 3 ; (+3) R
Edelbroich Rupprecht Karliczek Jörg Twenhöven Theo Sträßer Weihermann Städt. Vermessungsamtsrat Jörg Twenhöven Theo Sträßer Weihermann Richter 28.5.1985
(Dipl.-Ing. Edelbroich) (Dipl.-Ing.Rupprecht) (Dr. Karliczek ) . ( Dipl.- Ing. Schlüter )
Ltd. Städt. Vermessungsdirektor Stadtbaurat Städt. Baudirektor Oberbürgermeister Ratsherr Schriftführer Erneute Offenlegung vom bis Oberbürgermeister Ratsherr Schriftführer Ltd. Regierungsbaudirektor Städt. Vermessungsamtsrat

Druck: Kartendruckerei des Vermessungs- und Katasteramtes

Antrag

1782 Zeichen

SPD Fraktion in der BV Hiltrup – www.spd-hiltrup.de 
1 
 
 
SPD-Fraktion in der BV Hiltrup 
               Hermann Geusendam-Wode 
Fraktionsvorsitzender 
Im Hain 4a, 48165 Münster 
Tel.: 0171/4502646 
Fax: 02501/928097 
email: Hermann.Geusendam-Wode@spd-online.de 
 
11.04.2011 
 
Antrag                       
 
 
Kindern Spielmöglichkeit geben – Kinderspielplatz in Vennheide jetzt bauen 
 
Die Siedlung Vennheide wurde schon vor dem 2. Weltkrieg errichtet. Um die 
zukünftige bauliche Entwicklung der Siedlung zu steuern, wurde am 28.5.1985 der 
Bebauungsplan Nr. 321 (Anlage) vom Rat der Stadt Münster beschlossen. In dem 
damaligen Bebauungsplan wurde südlich des Vennheideweg s auch ein 
Kinderspielplatz B ausgewiesen. Zu einem Ausbau kam es jedoch nicht, da auf 
Grund der Altersstruktur der Bewohner  im Siedlungsgebiet eine sofortige Umsetzung 
nicht erforderlich schien. 
 
Zwischenzeitlich hat sich aber eine Veränderung in der Altersstruktur der 
Bewohnerschaft ergeben. Zunehmend haben in Vennheide junge Familien mit 
Kindern eine neue Heimat gefunden. Daraus hat sich ein aktueller Bedarf na ch 
einem Kinderspielplatz  ergeben. Das zeigen auch zunehmend Forderungen von 
jungen Familien nach gefahrenfreien Spielmöglichkeiten in der Siedlung. 
 
Deshalb mögen die BV-Hiltrup beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Es ist ein Planungskonzept für den Spielplatz B, der im Bebauungsplan Vennheide 
ausgewiesen ist zu erstellen und den Finanzbedarf zu ermitteln 
 
2. Zu den Haushaltsberatungen 2012 ist ein entsprechender Ansatz im Entwurf des 
städtischen Haushalts vorzusehen 
 
3. Bei der Umsetzung der baulichen Maßnahme des Kinderspielplatzes sind die 
Bewohner der Siedlung, Familien und Kinder, einzubinden. 
 
Hermann Geusendam-Wode und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

12.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Vennheideweg
  • Albersloher Weg 33
  • Im Hain 4a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-H/0006/2011
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
12.04.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37