A-H/0006/2011
Kindern Spielmöglichkeit geben - Kinderspielplatz in Vennheide jetzt bauen
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Anlage 1
10501 Zeichen
stück eine Grenzbebauung nicht möglich ist. Ni Textliche Festsetzungen gemäß 89 BBauG Garagen, soweit sind (& 23 Abs. 5 BauNVO), nm o wände, 4 Hinweis: In den Bereichen zwischen Vennheideweg und Umgehungsbahn, in denen eingeschossige Bauweise (zwingend) festgesetzt ist und in denen aus Wasserschutzgründen die überbaubare Fläche so eingeschränkt ist, daß nur Doppelhäuser möglich sind, wird eine Überschreitung der seitlichen Baugrenze um max. 3,00 m zur Errichtung von freistehenden Einzel- JO i häusern als Ausnahme nach $ 31 (1) BBauG zugelassen, wenn aus konstruktiven und/oder gestalterischen Gründen aufgrund der vorhandenen Bebauung auf dem angrenzenden Nachbargrund- Die Oberkante des fertigen Erdgeschoßfußbodens darf nicht 2 mehr als 0,70 m über dem höchsten Punkt der Fahrbahn im Bereich des Grundstückes liegen ($& 9 Abs. 2 BBaußG). 3. Die Höhenlage der Kellersohlenunterkante neuer Gebäude darf 60,70 m über NN nicht unterschreiten. ($ 9 Abs. 2 BBauG) Ausnahmen sind zulässig, wenn die Kellersohle und Keller- soweit sie diese Höhe unterschreiten, wasserdicht ausgeführt werden. Das Grundwasser darf nicht mittels einer Dränage der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden, 4 4. In den Wohngebäuden im Bereich zwischen Vennheideweg und Umgehungsbahn, für die 1 Vollgeschoß zwingend festgesetzt ist, sind nicht mehr als 2 Wohnungen zulässig (& 4 Abs. 4 BauNVO). 5. 5. An den Gebäudefronten, an denen besondere Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt sind, sind für Schlafräume nur Fenster mit inte- 6. grierter Lüftungseinrichtung zulässig. ($ 9 (1) Abs. 24 BBauG) "Der gesamte räumliche Geltungsbereich liegt in der Wasser- schutzzone III der vorläufigen Anordnung eines Wasserschutz- gebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Hiltrup/Geist vom 07.10.1985. Es ist zu erwarten, daß nach Eintritt der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes eine neue Wasserschutzverordnung erlassen wird. Genehmigungs- und Verbotstatbestände, die sich auf die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke auswirken, sind aus der jeweils geltenden Wasserschutzverordnung zu entnehmen," Textliche Festsetzungen gemäß 8 81 BauO NW 1. Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen nicht zulässig. Das gilt auch für Stellplätze und 1 dafür keine besonderen Flächen festgesetzt Alle Außenwandflächen sind Es sind rote oder rotbraune Verblender zu verwenden. Aus- I TUR: in Sichtmauerwerk auszuführen, nahmen sind für besondere Bauteile oder Teilflächen zulässig. Für Hauptgebäude sind nur Satteldächer zwischen Vollgiebeln zulässig. Für Garagen sind auch Flachdächer zulässig. 3. Drempel sind nur bei eingeschossigen Häusern bis zu einer sparrens, Höhe von 0,50 m zugelassen, Oberkante des Dachgeschoßfußbodens bis zum Schnittpunkt der Außenkante der Außenwand mit der Oberkante des Dach- Die Höhe wird gemessen von Für Nebenbaukörper ist auch eine gegenüber der vorgeschriebenen Firstrichtung um 900 gedrehte Firstrichtung zulässig, wenn sie mindestens 0,50 m niedriger liegt als die Hauptfirstlinie, Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis zu 1/3 der Trauflänge zulässig. Sie müssen seitlich von der Außenkante > möglich, der giebelseitigen Außenwand mindestens 1,50 m entfernt sein, Im Bereich der bestehenden Bebauung sind bei Umbauten und Erweiterungen zur Anpassung an die vorhandene Bebauung Ab- —. weichungen von den Gestaltungsfestsetzungen als Ausnahme _ 7. Die Grundstücke nördlich des Elsa-Brändström-Weges sind zur Bahn hin lückenlos, ohne Tür und Tor, einzufriedigen, LH Stadt Münster Gemarkung Münster Flur 190,191 Maßstab 1:500 Bebauungsplan Nr. 321 ces gi Berg Fidel (Vennheideweg/ Elsa-Brändström-\Weg) Zeichenerklärung Bestandsangaben nn. —- Gemarkungsgrenze Wohngebäude —— - Flurgrenze Flurstücksgrenze Topograph. Umrißlinien ame Nutzungsgrenze 62.9 Örtliche Geländehöhe über NN Nachrichtliche Übernahmen gms s 1 seuc Grenze des Landschaftsschutzgebietes Grenze des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes Grenze der Wasserschutzzone Fläche für Bahnanlagen Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone II IM Wirtschaftsgebäude Aufgrund geltend gemd „Oberbürgermeister Re (Spielbereich B) chter Bedenken und Anregungen hat der Rat der-Stadt a 25.02.1987 Änderungen be- schlossen, wie sie im Worlliiegenden Plan durch grüne Eintragungen kenntlich gemacht sind. ® Mün ster \ \ Jörg Twenhöven The estf), den 04.08. "1987 0|Sträßer taherr Weihermann Schriftführer in Festsetzungen des Bebauungsplanes sm so asuc Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gem. $ 9 (7) BBauG Art und Maß der baulichen Nutzung gem. $ 9 (1) 1 BBauG u. 88 1 (2), 17-21 BauNVO Kleinsiedlungsgebiet 03 Grundflächenzahl reines Wohngebiet läch hl WA allgemeines Wohngebiet Geschoßflächenza| besonderes Wohngebiet Baumassenzahl Sondergebiet Zahl der Vollgeschosse Mischgebiet II als Höchstgrenze Kerngebiet als Mindest- u. Höchstgrenze Gewerbegebiet © zwingend Industriegebiet mit zugelassener Ausnahme (siehe textliche Festsetzungen) Fußnote (siehe textliche Festsetzungen) ee oo Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Abgrenzungslinie Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 19 vom 19.11.2010: Hinweis über die Einsichtnahme in die gesetzlichen Grundlagen und sonstigen Vorschriften bei Bebauungsplänen Zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen der Stadt Münster wird der folgende Hinweis gegeben: „Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienststunden bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum Planen Bauen Umwelt im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.“ Dieser Hinweis wird in den jeweiligen Bebauungsplan aufgenommen. Münster, den 12. November 2010 Der Oberbürgermeister Markus Lewe Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche gem 89(1)2 BBauG u. 8822 u.23 BauNV o offene Bauweise Bauvorschriften Weitere Festsetzungen ' Flächen für den Gemeinbedart gem. $ 9 (1) 5 BBauG nur Einzelhäuser zulässig gem 5 81 Bauonw Kindergarten Altenheim nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Flachdach Schule Kirche nur Doppelhäuser zulässig SD Satteldach Jugendheim nur Hausgruppen zulässig 45°Dachneigung geschlossene Bauweise nur Gartenhofhäuser zulässig abweichende Bauweise (siehe textliche Festsetzungen) Baulinie Baugrenze Geschoßabgrenzung Baulinie zugleich Straßenbegrenzungslinie Baugrenze zugleich Straßenbegrenzungslinie Firstrichtung Stellung der baulichen Anlagen m zzmzem .— Verkehrsflächen gem. $ 9 (1) 11 BBauG Straßenverkehrsflächen Straßenbegrenzungslinie Verkehrsflächen beson- derer Zweckbestimmung Parkfläche Fußgängerbereich Verkehrsgrün Ein-und Ausfahrtsverbot Versorgungsflächen gem. $ 9 (1) 12 BBauG Grü er] Öffentliche Grünflächen Wasserflächen gem. 8 3 (1) 16 BBauG Elektrizität ıı Fläche für die Landwirtschaft Fläche für die Forstwirtschaft nflächen gem. $ 9 (1) 15 BBauG Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern gem. $ 9 (1) 25a BBauG Private Grünflächen Parkanlage Dauerkleingärten Sportplatz Spielplatz Friedhof Ballspielplatz Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Gewässern gem. $ 9 (1) 25b BBauG ) Einzelbäume Land- und forstwirtschaftliche Flächen gem. $ 9 (1) 18 BBauG Flächen für Nebenanlagen gem. $ 9 (1) 4 BBauG u. 88 12 u. 14 BauNVO St Stellplatz Ga Garage Ein- und Ausfahrt Tiefgarage Spielplatz Flächen für Gemeinschaftsanlagen gem. $ 9 (1) 22 BBauG Gemeinschaftsstellplatz Gemeinschaftsgarage Gemeinschaftstiefgarage Gemeinschaftsspielplatz Ein- und Ausfahrt Zuordnung der Gemeinschaftsanlagen PR Mit Gehrechten © Fahrrechten(F) Leitungsrechten(L)zu 2.0.0.0. belastende Flächen zugunsten der Anlieger (A) der Erschlies- 2.0.0.0 0 sungsträger Ö,.der Öffentlichkeit (Ö) gem. $ 1) 21 BBauG Rechtsgrundlagen: 88 1, 2, 2a, 8 ff Bundesbaugesetz (BBauG) in der Fassung vom 18.8. 1976 (BGBl. | S. 2256), in Verbindung mit den Vorschriften der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 15.9.1977 (BGBl. | S. 1763), & 81 Bauordnung NW (BauONW) in der Fassung vom 26.06.1984 (GV. NW. S.419 / SGV. NW. 232) und 88 4 u. 28 Gemeindeordnung NW in der Fassung vom 13.081984 (GV. NW. S.475/ SGV. NW. 2023) mit den dazu erlassenen Änderungen. _ Vorstehender Bebauungsplan wurde durch das Vermessungs- und Katasteramt gefertigt. Es wird bescheinigt, daß die Darstellung des gegenwärtigen Zustandes richtig und die Festlegung der städtebau- lichen Planung geometrisch eindeutig ist. Münster, den 10.04.86 Für die städtebauliche Planung 16.04.1986 © Münster, den 10.04.86 © Dieser Plan ist gemäß & 2 (1) BBauG durch Beschluß des Rates der Stadt vom aufgestellt worden. bis 05.06 1986 © Münster, den 09.06.86 Münster, den 06.06.1986 Der Oberstadtdirektor i. A. Schlüter Dieser Plan hal gemäß 8 2a (6) BBauG in der Zeit vom 05 05 offengelegen. den Rat der Siadt am © 25.02 1987 Münster, den 04.03 1987 Dieser Plan ist gemäß 88 2 u. 10 BBauG und 88 4 u. 28 der Gemeindeordnung NW durch als Satzung beschlossen worden. Dieser Plan ist gemäß $ 11 BBauG mit Verfügung vom 22.06.1987 (Az. 35.2 1-5201 ) genehmigt worden. Münster, den 22.06.1987 Der Regierungspräsident WA010204) sD35° 95 I I t o es) ® 0 m 2 || SI — — —— Vorgeschlagene Abgrenzung (zB. Stellplätze) Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen (gem. 89 (1) 24 BBauG) ir Fenster der Schallschutzklasse 2 VDI - Richtlinie 2719 >k>k>K>k>k Fenster der Schallschutzklasse 3 Die Genehmigung dieses Planes sowie Ort und Zeit der Auslegung sind gemäß $ 12 BBauG ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 13 vom 03.07.1987 bekanntgemacht worden. Münster, den 13.07 1987 Der Oberstadtdirektor iA. (3) Schlüter Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner Teile, sowie die Anfertigung von Vergrößerungen oder Verkleinerungen sind verboten und werden auf Grund des Urheberschutzgesetzes gerichtlich verfolgt. Plangrundlage Stand: iA. . R Pr Pi > ; ( Dipl.- Ing. Schlüter ) Pr PR 3 ; (+3) R Edelbroich Rupprecht Karliczek Jörg Twenhöven Theo Sträßer Weihermann Städt. Vermessungsamtsrat Jörg Twenhöven Theo Sträßer Weihermann Richter 28.5.1985 (Dipl.-Ing. Edelbroich) (Dipl.-Ing.Rupprecht) (Dr. Karliczek ) . ( Dipl.- Ing. Schlüter ) Ltd. Städt. Vermessungsdirektor Stadtbaurat Städt. Baudirektor Oberbürgermeister Ratsherr Schriftführer Erneute Offenlegung vom bis Oberbürgermeister Ratsherr Schriftführer Ltd. Regierungsbaudirektor Städt. Vermessungsamtsrat Druck: Kartendruckerei des Vermessungs- und Katasteramtes
Antrag
1782 Zeichen
SPD Fraktion in der BV Hiltrup – www.spd-hiltrup.de
1
SPD-Fraktion in der BV Hiltrup
Hermann Geusendam-Wode
Fraktionsvorsitzender
Im Hain 4a, 48165 Münster
Tel.: 0171/4502646
Fax: 02501/928097
email: Hermann.Geusendam-Wode@spd-online.de
11.04.2011
Antrag
Kindern Spielmöglichkeit geben – Kinderspielplatz in Vennheide jetzt bauen
Die Siedlung Vennheide wurde schon vor dem 2. Weltkrieg errichtet. Um die
zukünftige bauliche Entwicklung der Siedlung zu steuern, wurde am 28.5.1985 der
Bebauungsplan Nr. 321 (Anlage) vom Rat der Stadt Münster beschlossen. In dem
damaligen Bebauungsplan wurde südlich des Vennheideweg s auch ein
Kinderspielplatz B ausgewiesen. Zu einem Ausbau kam es jedoch nicht, da auf
Grund der Altersstruktur der Bewohner im Siedlungsgebiet eine sofortige Umsetzung
nicht erforderlich schien.
Zwischenzeitlich hat sich aber eine Veränderung in der Altersstruktur der
Bewohnerschaft ergeben. Zunehmend haben in Vennheide junge Familien mit
Kindern eine neue Heimat gefunden. Daraus hat sich ein aktueller Bedarf na ch
einem Kinderspielplatz ergeben. Das zeigen auch zunehmend Forderungen von
jungen Familien nach gefahrenfreien Spielmöglichkeiten in der Siedlung.
Deshalb mögen die BV-Hiltrup beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Es ist ein Planungskonzept für den Spielplatz B, der im Bebauungsplan Vennheide
ausgewiesen ist zu erstellen und den Finanzbedarf zu ermitteln
2. Zu den Haushaltsberatungen 2012 ist ein entsprechender Ansatz im Entwurf des
städtischen Haushalts vorzusehen
3. Bei der Umsetzung der baulichen Maßnahme des Kinderspielplatzes sind die
Bewohner der Siedlung, Familien und Kinder, einzubinden.
Hermann Geusendam-Wode und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (3)
- Vennheideweg
- Albersloher Weg 33
- Im Hain 4a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-H/0006/2011
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 12.04.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37