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2267/2017

Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.08.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 10.24

Anlage 4 Auszug Bau A vom 18.09.2017

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Ansehen

Anlage 5 Auszug FA vom 25.09. TOP 12.7

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Ansehen

Anlage 3 Auszug Integrationsrat vom 11.09.2017

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Ansehen

Anlage 2 Auszug BV 6 vom 07.09.2017

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Ansehen

Anlage 01 - Flurkarte Causemannstr. 29-31

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 Auszug Bau A vom 18.09.2017

4277 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 22. Sitzung des 
Bauausschusses vom 18.09.2017 
öffentlich 
5.2 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-
Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft 
2267/2017 
SE Kuschewski bittet den Leiter des Amtes für Wohnungswesen darum, in enger Ab-
stimmung mit dem Stadtplanungsamt über die Stellplatznotwendigkeiten in einem 
solchen Gebiet nachzudenken. Im diesem Zusammenhang macht Herr Kuschewski 
auf eine mögliche Grund- bzw. Hochwassergefährdung in diesem Bereich bei der 
Errichtung einer Tiefgarage aufmerksam. Auch die energetische Versorgung spiele 
bei der Planung eine wesentliche Rolle, da in dem Gebiet bislang keine Fernwärme 
bzw. Gas vorhanden sei. Schließlich greift Herr Kuschewski noch die Einfahrtsituati-
on der Causemannstraße auf. Die Einfahrt würde derzeit einseitig beparkt, was einer 
ungehinderten Ein- bzw. Ausfahrt in den bzw. aus dem Ort entgegenstünde. Dies 
und der davorliegende Brückenneubau mit Verteiler sowie die Verkehre im Zusam-
menhang mit den naheliegenden Ford Werken führten dazu, dass eine verkehrs-
technische bzw. baupolitische Prüfung der Situation vor Ort ratsam wäre, mit dem 
Ziel, eine zusätzliche Zufahrt zu finden.  
 
Der Leiter des Amtes für Wohnungswesen, Herr Ludwig, dankt zunächst für die Hin-
weise und erläutert anschließend das weitere Verfahren. Nach entsprechendem Be-
schluss über die hiesige Vorlage durch den Rat würden die Hinweise in die weitere 
Planung einfließen.  
 
Auf Nachfrage von SE Schopp führt Herr Ludwig aus, dass die einzügige Kita in der 
bestehenden Unterkunft mittlerweile geschlossen sei. Sein Amt stehe in engem Kon-
takt mit dem Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport, um einen Alternativstandort 
für eine Kita zu finden. Eine Unterbringung in dem geplanten Gebäude sei dabei na-
hezu ausgeschlossen, es gebe jedoch Flächen im Umfeld, die grundsätzlich für eine 
Kita in Frage kämen.

RM Kircher stellt den dringenden Bedarf an Kita-Plätzen in dem Bereich heraus.  
 
RM Halberstadt-Kausch beantragt, gemäß geänderter Beschlussempfehlung der Be-
zirksvertretung Chorweiler abzustimmen.  
 
SE Kuschewski macht auf die die Eckstraße „Auf dem Alten Weerth“ aufmerksam. 
Dort gebe es ein Grundstück (Fußweg zur Bahnhaltestelle), welches sich ggf. für ei-
ne Kita eignen würde. Herr Ludwig erklärt, diese Anregung mit aufzunehmen. 
 
RM Brust fragt nach der Auslastung des Grundstücks und möchte wissen, ob evtl. 
höher als zweigeschossig gebaut werden könne und für wieviel Personen gebaut 
werde. Herr Ludwig verweist auf eine erfolgte Vorprüfung, im Rahmen derer mit zwei 
Geschossen und einem Staffelgeschoss ca. 3.400 m2 Wohnfläche erzielt werden 
könnten. Eine höhere Auslastung sei nicht möglich.  
Die Frage nach der Anzahl der Personen werde er zu Protokoll beantworten.   
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Anzahl der Personen hängt von der Konstellation der Wohnungsgrößen ab, die-
se werden mit fortschreitender Planung noch konkret  am Bedarf abgestimmt. 
Da 60% der Wohnfläche für Familien vorgesehen werden sollen, sind folgende Woh-
nungszuschnitte vorgesehen: 
 
12 Wohnungen für 4 Pers. á 92m²  48 
12 Wohnungen für 3 Pers. á 77m²  36 
18 Wohnungen für 2 Pers. á 62m²  36 
5 Wohnungen für 1 Pers. á 42m² 
 
So können insgesamt ca. 125 Personen in der Causemanstraße unterkommen. 
 
 
Vorsitzender Dr. Schoser lässt über die Vorlage in der Fassung des Beschlusses der 
Bezirksvertretung Chorweiler abstimmen.  
 
Beschluss: 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt –geändert- zu beschließen: 
Geänderter Beschluss (wie Bezirksvertretung Chorweiler): 
Der Rat beschließt den Abbruch des Gebäudes Causemannstraße 29-31 in Köln-
Merkenich. 
Es soll eine Planung erfolgen für die Unterbringung von Familien zu 60 % der Wohn-
fläche sowie 40 % der Wohnfläche für andere Personen. 
Zudem soll in der Nähe eine Kita errichtet werden gleichzeitig zum Bau des Gebäu-
des auf der Causemannstraße 29-31. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 5 Auszug FA vom 25.09. TOP 12.7

1021 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Hengstenberg 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  michael.hengstenberg@stadt-koeln.de 
Datum: 26.09.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 25.09.2017 
öffentlich 
12.7 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-
Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft 
2267/2017 
 
Geänderter Beschluss in der Fassung des Bauausschusses: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:  
 
Der Rat beschließt den Abbruch des Gebäudes Causemannstraße 29-31 in Köln-
Merkenich. 
Es soll eine Planung erfolgen für die Unterbringung von Familien zu 60 % der Wohn-
fläche sowie 40 % der Wohnfläche für andere Personen. 
Zudem soll in der Nähe eine Kita errichtet werden gleichzeitig zum Bau des Gebäu-
des auf der Causemannstraße 29-31. 
 
Abstimmungsergebnis: 
einstimmig zugestimmt

Anlage 3 Auszug Integrationsrat vom 11.09.2017

2284 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Ehinger 
Telefon:  (0221) 0221/221-29580  
Fax       :  (0221) 0221/221-29166 
E-Mail:  Simone.Ehinger@STADT-KOELN.DE 
Datum: 15.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
11.09.2017 
öffentlich 
8.3 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-
Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft 
2267/2017 
 
Der Integrationsrat beschließt unter Ergänzung der Beschlussfassung aus der Be-
zirksvertretung 6 folgende Empfehlung:  
 
Beschlussvorschlag: 
Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch der Bestandsgebäude auf dem städt i-
schen Grundstück Causemannstr. 29 -31, 50769 Köln -Merkenich, Gemarkung Wo r-
ringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 805, sowie Planungen zu einer Neubebauung im 
öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen. 
Hierzu wird die Verwaltung ermäc htigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neub e-
bauung zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, 
Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Pl a-
nungskosten für die Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagener mittlung, Vorplanung En t-
wurfsplanung) belaufen sich auf rd. 330.000 € brutto. 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 
330.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung 
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 
330.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei 
der Finanzstelle 5620-1004-6-5113, Neubau Causemannstr. 29-31, bereitgestellt. 
 
Beschlussfassung BV 6:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt den Abbruch des Gebäudes Cause-
mannstraße 29-31 in Köln-Merkenich. 
Es soll eine Planung erfolgen für die Unterbringung von Familien zu 60 % der Wohn-
fläche sowie 40 % der Wohnfläche für andere Personen. 
Zudem soll in der Nähe eine Kita errichtet werden gleichzeitig zum Bau des Gebäu-
des auf der Causemannstraße 29-31. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen ohne Enthaltungen.

Anlage 2 Auszug BV 6 vom 07.09.2017

1044 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 07.09.2017 
öffentlich 
9.2.4 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-
Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft 
2267/2017 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt den Abbruch des Gebäudes 
Causemannstraße 29-31 in Köln-Merkenich. 
Es soll eine Planung erfolgen für die Unterbringung von Familien zu 60 % der 
Wohnfläche sowie 40 % der Wohnfläche für andere Personen. 
Zudem soll in der Nähe eine Kita errichtet werden gleichzeitig zum Bau des 
Gebäudes auf der Causemannstraße 29-31. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Brandau (SPD) bei Abwesenheit 
von Frau Danke (SPD)

Anlage 01 - Flurkarte Causemannstr. 29-31

454 Zeichen

E 32356503
N 5654639
E 32356248N 5654279
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:1500   Datum: 03.2.2017
KölnGIS
100 m

Beschlussvorlage Rat

9645 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2267/2017 
Freigabedatum 
18.08.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen 
Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-Merkenich und Abbruch der bisherigen 
Flüchtlingsunterkunft 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch der Bestandsgebäude auf dem städtischen Grundstück 
Causemannstr. 29 -31, 50769 Köln -Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 
805, sowie Planungen zu einer Neubebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem 
Grundstück aufzunehmen. 
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beau f-
tragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgu t-
achten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Lei stungsphasen 1-3 (Grundla-
genermittlung, Vorplanung Entwurfsplanung) belaufen sich auf rd. 330.000 € brutto. 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 330.000 € st e-
hen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004  - Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-
5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 330.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen 
einer Sollumbuchung bei d er Finanzstelle 5620 -1004-6-5113, Neubau Causemannstr. 29 -31, bereit-
gestellt. 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 
Integrationsrat 11.09.2017 
Bauausschuss 18.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   330.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Hintergrund 
Der Stadt Köln obliegt die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung für Personen, die vom Wo h-
nungsmarkt ausgegrenzt werden, insbesondere für obdachlos gewordene Familien, die keine ande r-
weitige Möglichkeit haben, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen. Die Unterbringungsverpflichtung 
besteht auch für Geflüchtete, deren Zugangszahl sich in den letzten drei Jahren um ein Vielfache s 
erhöht hat und für die mittelfristig konventionelle Unterkünfte geschaffen werden müssen. Im Rahmen 
der kommunalen Aufgabenerfüllung werden für diese Personenkreise Unterkünfte und Wohnungen 
bereitgestellt.  
Die bereits vorhandenen städtischen Unterbring ungsressourcen sind aufgrund von extremen Ba u-
mängeln teilweise nur noch eingeschränkt nutzbar, hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die 
bisherigen Standorte sind zu sichern und die betroffenen maroden städtischen Objekte sukzessive für 
die weitere Wohn nutzung baulich instand zu setzen bzw. aus wirtschaftlichen Aspekten abzureißen 
und neu zu errichten. 
 
Projektbeschreibung 
Bisherige Gebäude 
Die Bestandsgebäude in der Causemannstraße 29 -31 wurden zwischen 1989 und 1991 kurzfristig in 
Schnellbauweise als Ü bergangsheime für die vorübergehende Unterbringung von Spätaussiedlern 
und asylsuchenden Flüchtlingen errichtet. Die ursprünglich vorgesehene Nutzungsdauer von 5 bis 10 
Jahren wurde bereits um ein Vielfaches überschritten.  Die Unterkunft an diesem Standort  wird seit 
ihrer Errichtung durch Klientel genutzt, welches vom Wohnungsmarkt ausgegrenzt ist und ist im dire k-

3 
ten Umfeld akzeptiert und unverzichtbarer Bestandteil der vorhandenen städtischen Unterbringung s-
ressourcen. Der Standort ist daher unbedingt beizu behalten. Zuletzt waren in der Causemannstr. 31 
etwa 75 Personen untergebracht, die Causemannstr. 29 beherbergt eine eingruppige Kita, die vom 
Sozialdienst Katholischer Männer e.V. betrieben wird. 
Trotz der Durchführung regelmäßiger Bauunterhaltungsmaßnahm en befinden sich die Gebäude in 
einem schlechten baulichen Zustand. Die Ersatzteilbeschaffungen und die Reparaturen wurden z u-
nehmend aufwändiger und unrentabler. Die Dächer sind schadhaft und sanierungsbedürftig. Die G e-
meinschaftsdusch- und Toilettenanlagen sind unzureichend und haben teilweise erhebliche Feuchti g-
keitsschäden und Funktionsmängel. Wände und Decken sind durchfeuchtet und die Trennwände der 
einzelnen Unterkünfte sind teilweise stark beschädigt, die Installationen irreparabel.  
Eine Sanierung d er Gebäude scheidet aus Sicht der Verwaltung aufgrund der Bauausführung (übe r-
wiegend Fertigbauteile, Gipskarton, Holzständerwerk) und des Bauzustandes sowie aus wirtschaftl i-
chen Gründen aus, so dass ausschließlich eine Neubebauung in Frage kommt.  Ein preis günstiges 
Alternativobjekt zur Anmietung oder zum Ankauf, insbesondere im öffentlich geförderten Wohnung s-
bau, steht auf dem Immobilienmarkt in der Nähe derzeit nicht zur Verfügung. 
Den Bewohnern der Causemannstr. 31 wurde aus diesem Grund bereits mitgeteilt, dass die Nu t-
zungsverhältnisse zum 31.07.2017 enden . Spätestens für den Zeitraum der Bauphase sind Umzüge 
der Bewohnerinnen und Bewohner im Rahmen des Belegungsmanagements in andere Wohnobjekte 
der Stadt unumgänglich. Auch der Betrieb der Kinder tagesstätte in der Causemannstr. 29 wurde E n-
de Juli 2017 eingestellt.  
 
Geplante Gebäude 
Im Rahmen einer Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben die Beba u-
barkeit der städtischen Grundstücksfläche festgestellt. Nach Abbruch der a lten Bausubstanz könnten 
auf dem Grundstück in Anlehnung an die vorhandene benachbarte Bebauung voraussichtlich zweig e-
schossige Wohngebäude mit zusätzlichem Staffelgeschoss im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
mit einer Gesamtwohnfläche von bis zu ca. 3.4 00 m² entstehen. Die Grundstücksgröße soll im Zuge 
der Planung optimal ausgenutzt werden. 
 
Da der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Stadtteil unabweisbar ist, wird derzeit durch die 
Verwaltung geprüft, ob in unmittelbarer Nähe ein Grundstück für de n Neubau der Kindertagesstätte 
zur Verfügung steht. Alternativ besteht grds. die Möglichkeit, eine Ausparzellierung für den Fläche n-
bedarf der Kindertagesstätte auf dem Grundstück Causemannstr. 29 -31 vorzunehmen und die G e-
samtplanung entsprechend anzupassen. 
Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Planung der Neubebauung beauftragt werden und die no t-
wendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) einh o-
len. Zudem sind Planer für die technische Gebäudeausstattung und di e Außenanlagen erforderlich. 
Die Auswahl erfolgt nach den Vergaberichtlinien der Stadt Köln. 
Die abschließenden Bebauungsmöglichkeiten und der genaue Wohnungsschlüssel lassen sich erst 
nach Abschluss der Vorplanung unter Einbeziehung sozialer Aspekte endgü ltig festlegen. Auf Basis 
dieser Unterlagen wird dem Rat ein entsprechender Baubeschluss zur Entscheidung vorgelegt. Für 
die reine Bauzeit müssen 15 Monate eingeplant werden. 
Die geschätzte Nutzungsdauer der Gebäude würde bei 60 Jahren liegen. Nach derzeitiger und pro g-
nostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung der Objekte auf Dauer gewährleistet. 
 
Finanzierung 
Abriss und Neubau können bei vollständiger Grundstücksnutzung voraussichtlich mit ca. 7,9 Milli o-
nen Euro brutto beziffert wer den. Die Architekten - und weiteren Planungsleistungen für die Lei s-
tungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung Entwurfsplanung) sind mit ca. 330.000 € brutto 
zu veranschlagen. Die Beauftragung der o.g. Planungsleistungen ist erforderlich, um einen kon kreten 
Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu 
können.

4 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2016/2017 für 
das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, folgende Mittel eingeplant: 
08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen:  
Hier ist bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-Wohnheime, ein Budget von 70.000.000 € 
zur Errichtung diverser neuer Unterbringungskapazitäten im Bereich Geflüchtete veranschlagt. Für 
die Planung des Wohngebäudes können von dort investive Finanzmittel in entsprechender Höhe he r-
angezogen werden. Die Mittel in Höhe von 330.000 € werden im Rahmen einer Sollumbuchung zur 
Finanzstelle 5620-1004-6-5113, Neubau Causemannstr. 29 - 31, umgeschichtet. 
Zur Finanzierung des Neubaus können zinsgünstige Landesdarlehen in Anspruch genommen we r-
den. Die Errichtung von Neubauten im öffentlich geförderte n Wohnungsbau auf städtischen Grun d-
stücken ist die wirtschaftlichste Möglichkeit, eine dauerhafte Nutzbarkeit für Unterbringungszwecke 
sicherzustellen. Hier werden auch die energetischen Anforderungen erreicht und Barrierefreiheit in 
den Wohnungen geschaffen. Der Vorteil liegt in den günstigen Finanzierungsmöglichkeiten aber auch 
in den wesentlich geringeren Aufwendungen im Rahmen der anschließenden Betriebsführung. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (6)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2017 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2017 Bauausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 12.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2267/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27