2267/2017
Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft
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Anlage 4 Auszug Bau A vom 18.09.2017
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Anlage 4 Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 22. Sitzung des Bauausschusses vom 18.09.2017 öffentlich 5.2 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln- Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft 2267/2017 SE Kuschewski bittet den Leiter des Amtes für Wohnungswesen darum, in enger Ab- stimmung mit dem Stadtplanungsamt über die Stellplatznotwendigkeiten in einem solchen Gebiet nachzudenken. Im diesem Zusammenhang macht Herr Kuschewski auf eine mögliche Grund- bzw. Hochwassergefährdung in diesem Bereich bei der Errichtung einer Tiefgarage aufmerksam. Auch die energetische Versorgung spiele bei der Planung eine wesentliche Rolle, da in dem Gebiet bislang keine Fernwärme bzw. Gas vorhanden sei. Schließlich greift Herr Kuschewski noch die Einfahrtsituati- on der Causemannstraße auf. Die Einfahrt würde derzeit einseitig beparkt, was einer ungehinderten Ein- bzw. Ausfahrt in den bzw. aus dem Ort entgegenstünde. Dies und der davorliegende Brückenneubau mit Verteiler sowie die Verkehre im Zusam- menhang mit den naheliegenden Ford Werken führten dazu, dass eine verkehrs- technische bzw. baupolitische Prüfung der Situation vor Ort ratsam wäre, mit dem Ziel, eine zusätzliche Zufahrt zu finden. Der Leiter des Amtes für Wohnungswesen, Herr Ludwig, dankt zunächst für die Hin- weise und erläutert anschließend das weitere Verfahren. Nach entsprechendem Be- schluss über die hiesige Vorlage durch den Rat würden die Hinweise in die weitere Planung einfließen. Auf Nachfrage von SE Schopp führt Herr Ludwig aus, dass die einzügige Kita in der bestehenden Unterkunft mittlerweile geschlossen sei. Sein Amt stehe in engem Kon- takt mit dem Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport, um einen Alternativstandort für eine Kita zu finden. Eine Unterbringung in dem geplanten Gebäude sei dabei na- hezu ausgeschlossen, es gebe jedoch Flächen im Umfeld, die grundsätzlich für eine Kita in Frage kämen. RM Kircher stellt den dringenden Bedarf an Kita-Plätzen in dem Bereich heraus. RM Halberstadt-Kausch beantragt, gemäß geänderter Beschlussempfehlung der Be- zirksvertretung Chorweiler abzustimmen. SE Kuschewski macht auf die die Eckstraße „Auf dem Alten Weerth“ aufmerksam. Dort gebe es ein Grundstück (Fußweg zur Bahnhaltestelle), welches sich ggf. für ei- ne Kita eignen würde. Herr Ludwig erklärt, diese Anregung mit aufzunehmen. RM Brust fragt nach der Auslastung des Grundstücks und möchte wissen, ob evtl. höher als zweigeschossig gebaut werden könne und für wieviel Personen gebaut werde. Herr Ludwig verweist auf eine erfolgte Vorprüfung, im Rahmen derer mit zwei Geschossen und einem Staffelgeschoss ca. 3.400 m2 Wohnfläche erzielt werden könnten. Eine höhere Auslastung sei nicht möglich. Die Frage nach der Anzahl der Personen werde er zu Protokoll beantworten. Antwort der Verwaltung: Die Anzahl der Personen hängt von der Konstellation der Wohnungsgrößen ab, die- se werden mit fortschreitender Planung noch konkret am Bedarf abgestimmt. Da 60% der Wohnfläche für Familien vorgesehen werden sollen, sind folgende Woh- nungszuschnitte vorgesehen: 12 Wohnungen für 4 Pers. á 92m² 48 12 Wohnungen für 3 Pers. á 77m² 36 18 Wohnungen für 2 Pers. á 62m² 36 5 Wohnungen für 1 Pers. á 42m² So können insgesamt ca. 125 Personen in der Causemanstraße unterkommen. Vorsitzender Dr. Schoser lässt über die Vorlage in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung Chorweiler abstimmen. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt –geändert- zu beschließen: Geänderter Beschluss (wie Bezirksvertretung Chorweiler): Der Rat beschließt den Abbruch des Gebäudes Causemannstraße 29-31 in Köln- Merkenich. Es soll eine Planung erfolgen für die Unterbringung von Familien zu 60 % der Wohn- fläche sowie 40 % der Wohnfläche für andere Personen. Zudem soll in der Nähe eine Kita errichtet werden gleichzeitig zum Bau des Gebäu- des auf der Causemannstraße 29-31. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 Auszug FA vom 25.09. TOP 12.7
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Anlage 5 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Hengstenberg Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: michael.hengstenberg@stadt-koeln.de Datum: 26.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 25.09.2017 öffentlich 12.7 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln- Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft 2267/2017 Geänderter Beschluss in der Fassung des Bauausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt den Abbruch des Gebäudes Causemannstraße 29-31 in Köln- Merkenich. Es soll eine Planung erfolgen für die Unterbringung von Familien zu 60 % der Wohn- fläche sowie 40 % der Wohnfläche für andere Personen. Zudem soll in der Nähe eine Kita errichtet werden gleichzeitig zum Bau des Gebäu- des auf der Causemannstraße 29-31. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Anlage 3 Auszug Integrationsrat vom 11.09.2017
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Anlage 3 Geschäftsführung Integrationsrat Frau Ehinger Telefon: (0221) 0221/221-29580 Fax : (0221) 0221/221-29166 E-Mail: Simone.Ehinger@STADT-KOELN.DE Datum: 15.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 11.09.2017 öffentlich 8.3 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln- Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft 2267/2017 Der Integrationsrat beschließt unter Ergänzung der Beschlussfassung aus der Be- zirksvertretung 6 folgende Empfehlung: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch der Bestandsgebäude auf dem städt i- schen Grundstück Causemannstr. 29 -31, 50769 Köln -Merkenich, Gemarkung Wo r- ringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 805, sowie Planungen zu einer Neubebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermäc htigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neub e- bauung zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Pl a- nungskosten für die Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagener mittlung, Vorplanung En t- wurfsplanung) belaufen sich auf rd. 330.000 € brutto. Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 330.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Bauma ß- nahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 330.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-6-5113, Neubau Causemannstr. 29-31, bereitgestellt. Beschlussfassung BV 6: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt den Abbruch des Gebäudes Cause- mannstraße 29-31 in Köln-Merkenich. Es soll eine Planung erfolgen für die Unterbringung von Familien zu 60 % der Wohn- fläche sowie 40 % der Wohnfläche für andere Personen. Zudem soll in der Nähe eine Kita errichtet werden gleichzeitig zum Bau des Gebäu- des auf der Causemannstraße 29-31. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen ohne Enthaltungen.
Anlage 2 Auszug BV 6 vom 07.09.2017
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Anlage 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.09.2017 öffentlich 9.2.4 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln- Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft 2267/2017 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt den Abbruch des Gebäudes Causemannstraße 29-31 in Köln-Merkenich. Es soll eine Planung erfolgen für die Unterbringung von Familien zu 60 % der Wohnfläche sowie 40 % der Wohnfläche für andere Personen. Zudem soll in der Nähe eine Kita errichtet werden gleichzeitig zum Bau des Gebäudes auf der Causemannstraße 29-31. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Brandau (SPD) bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD)
Anlage 01 - Flurkarte Causemannstr. 29-31
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E 32356503 N 5654639 E 32356248N 5654279 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1500 Datum: 03.2.2017 KölnGIS 100 m
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 2267/2017 Freigabedatum 18.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Planungen zum Abbruch der Bestandsgebäude auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 -31, 50769 Köln -Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 805, sowie Planungen zu einer Neubebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beau f- tragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgu t- achten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für die Lei stungsphasen 1-3 (Grundla- genermittlung, Vorplanung Entwurfsplanung) belaufen sich auf rd. 330.000 € brutto. Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 330.000 € st e- hen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-0- 5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 330.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei d er Finanzstelle 5620 -1004-6-5113, Neubau Causemannstr. 29 -31, bereit- gestellt. Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 Integrationsrat 11.09.2017 Bauausschuss 18.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 330.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Hintergrund Der Stadt Köln obliegt die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung für Personen, die vom Wo h- nungsmarkt ausgegrenzt werden, insbesondere für obdachlos gewordene Familien, die keine ande r- weitige Möglichkeit haben, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen. Die Unterbringungsverpflichtung besteht auch für Geflüchtete, deren Zugangszahl sich in den letzten drei Jahren um ein Vielfache s erhöht hat und für die mittelfristig konventionelle Unterkünfte geschaffen werden müssen. Im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung werden für diese Personenkreise Unterkünfte und Wohnungen bereitgestellt. Die bereits vorhandenen städtischen Unterbring ungsressourcen sind aufgrund von extremen Ba u- mängeln teilweise nur noch eingeschränkt nutzbar, hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die bisherigen Standorte sind zu sichern und die betroffenen maroden städtischen Objekte sukzessive für die weitere Wohn nutzung baulich instand zu setzen bzw. aus wirtschaftlichen Aspekten abzureißen und neu zu errichten. Projektbeschreibung Bisherige Gebäude Die Bestandsgebäude in der Causemannstraße 29 -31 wurden zwischen 1989 und 1991 kurzfristig in Schnellbauweise als Ü bergangsheime für die vorübergehende Unterbringung von Spätaussiedlern und asylsuchenden Flüchtlingen errichtet. Die ursprünglich vorgesehene Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren wurde bereits um ein Vielfaches überschritten. Die Unterkunft an diesem Standort wird seit ihrer Errichtung durch Klientel genutzt, welches vom Wohnungsmarkt ausgegrenzt ist und ist im dire k- 3 ten Umfeld akzeptiert und unverzichtbarer Bestandteil der vorhandenen städtischen Unterbringung s- ressourcen. Der Standort ist daher unbedingt beizu behalten. Zuletzt waren in der Causemannstr. 31 etwa 75 Personen untergebracht, die Causemannstr. 29 beherbergt eine eingruppige Kita, die vom Sozialdienst Katholischer Männer e.V. betrieben wird. Trotz der Durchführung regelmäßiger Bauunterhaltungsmaßnahm en befinden sich die Gebäude in einem schlechten baulichen Zustand. Die Ersatzteilbeschaffungen und die Reparaturen wurden z u- nehmend aufwändiger und unrentabler. Die Dächer sind schadhaft und sanierungsbedürftig. Die G e- meinschaftsdusch- und Toilettenanlagen sind unzureichend und haben teilweise erhebliche Feuchti g- keitsschäden und Funktionsmängel. Wände und Decken sind durchfeuchtet und die Trennwände der einzelnen Unterkünfte sind teilweise stark beschädigt, die Installationen irreparabel. Eine Sanierung d er Gebäude scheidet aus Sicht der Verwaltung aufgrund der Bauausführung (übe r- wiegend Fertigbauteile, Gipskarton, Holzständerwerk) und des Bauzustandes sowie aus wirtschaftl i- chen Gründen aus, so dass ausschließlich eine Neubebauung in Frage kommt. Ein preis günstiges Alternativobjekt zur Anmietung oder zum Ankauf, insbesondere im öffentlich geförderten Wohnung s- bau, steht auf dem Immobilienmarkt in der Nähe derzeit nicht zur Verfügung. Den Bewohnern der Causemannstr. 31 wurde aus diesem Grund bereits mitgeteilt, dass die Nu t- zungsverhältnisse zum 31.07.2017 enden . Spätestens für den Zeitraum der Bauphase sind Umzüge der Bewohnerinnen und Bewohner im Rahmen des Belegungsmanagements in andere Wohnobjekte der Stadt unumgänglich. Auch der Betrieb der Kinder tagesstätte in der Causemannstr. 29 wurde E n- de Juli 2017 eingestellt. Geplante Gebäude Im Rahmen einer Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben die Beba u- barkeit der städtischen Grundstücksfläche festgestellt. Nach Abbruch der a lten Bausubstanz könnten auf dem Grundstück in Anlehnung an die vorhandene benachbarte Bebauung voraussichtlich zweig e- schossige Wohngebäude mit zusätzlichem Staffelgeschoss im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit einer Gesamtwohnfläche von bis zu ca. 3.4 00 m² entstehen. Die Grundstücksgröße soll im Zuge der Planung optimal ausgenutzt werden. Da der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Stadtteil unabweisbar ist, wird derzeit durch die Verwaltung geprüft, ob in unmittelbarer Nähe ein Grundstück für de n Neubau der Kindertagesstätte zur Verfügung steht. Alternativ besteht grds. die Möglichkeit, eine Ausparzellierung für den Fläche n- bedarf der Kindertagesstätte auf dem Grundstück Causemannstr. 29 -31 vorzunehmen und die G e- samtplanung entsprechend anzupassen. Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Planung der Neubebauung beauftragt werden und die no t- wendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) einh o- len. Zudem sind Planer für die technische Gebäudeausstattung und di e Außenanlagen erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach den Vergaberichtlinien der Stadt Köln. Die abschließenden Bebauungsmöglichkeiten und der genaue Wohnungsschlüssel lassen sich erst nach Abschluss der Vorplanung unter Einbeziehung sozialer Aspekte endgü ltig festlegen. Auf Basis dieser Unterlagen wird dem Rat ein entsprechender Baubeschluss zur Entscheidung vorgelegt. Für die reine Bauzeit müssen 15 Monate eingeplant werden. Die geschätzte Nutzungsdauer der Gebäude würde bei 60 Jahren liegen. Nach derzeitiger und pro g- nostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung der Objekte auf Dauer gewährleistet. Finanzierung Abriss und Neubau können bei vollständiger Grundstücksnutzung voraussichtlich mit ca. 7,9 Milli o- nen Euro brutto beziffert wer den. Die Architekten - und weiteren Planungsleistungen für die Lei s- tungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung Entwurfsplanung) sind mit ca. 330.000 € brutto zu veranschlagen. Die Beauftragung der o.g. Planungsleistungen ist erforderlich, um einen kon kreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können. 4 Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, folgende Mittel eingeplant: 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen: Hier ist bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-Wohnheime, ein Budget von 70.000.000 € zur Errichtung diverser neuer Unterbringungskapazitäten im Bereich Geflüchtete veranschlagt. Für die Planung des Wohngebäudes können von dort investive Finanzmittel in entsprechender Höhe he r- angezogen werden. Die Mittel in Höhe von 330.000 € werden im Rahmen einer Sollumbuchung zur Finanzstelle 5620-1004-6-5113, Neubau Causemannstr. 29 - 31, umgeschichtet. Zur Finanzierung des Neubaus können zinsgünstige Landesdarlehen in Anspruch genommen we r- den. Die Errichtung von Neubauten im öffentlich geförderte n Wohnungsbau auf städtischen Grun d- stücken ist die wirtschaftlichste Möglichkeit, eine dauerhafte Nutzbarkeit für Unterbringungszwecke sicherzustellen. Hier werden auch die energetischen Anforderungen erreicht und Barrierefreiheit in den Wohnungen geschaffen. Der Vorteil liegt in den günstigen Finanzierungsmöglichkeiten aber auch in den wesentlich geringeren Aufwendungen im Rahmen der anschließenden Betriebsführung. Anlage
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2267/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27