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0924/2022

Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2020/2021 des Gürzenich-Orchesters Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.03.2022

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Anlage5_GO_Wiedergabe_des_Bestätigungsvermerks_Jahresabschluss_19-20

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage3_GO_Anhang_einschließlich_Anlagenachweis_für das Wirtschaftsjahr_19-20

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Anlage2_GO_Gewinn-_und_Verlustrechnung_20_21

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Anlage1_GO_Bilanz_zum_31_08_2021

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Ansehen

Anlage6_GO_Fragenkatalog_IDW_Standard

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Ansehen

Anlage4_GO_Lagebericht_19-20

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Ansehen

Anlage5_GO_Wiedergabe_des_Bestätigungsvermerks_Jahresabschluss_19-20

11835 Zeichen

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 3 – 
B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes 
 
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir in einem gesonderten Testats-
exemplar folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der nachfolgend wiederge-
geben wird: 
 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An das Gürzenich-Orchester Köln 
 
Prüfungsurteile 
 
Wir haben den Jahresabschluss des Gürzenich-Orchester Köln – bestehend aus der Bilanz zum 
31. August 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 sowie 
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Gürzenich-Orchester Köln für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2021 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
 
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften 
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deut-
schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt 
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen-
betriebes zum 31. August 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 
1. September 2020 bis zum 31. August 2021. 
  
– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Or-
chesters. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah-
resabschluss, entspricht den Vorschriften des § 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 289 HGB 
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 4 – 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung 
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung 
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprü-
fers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsver-
merkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstim-
mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben un-
sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage-
bericht zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahres-
abschluss und den Lagebericht 
 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der 
den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägi-
gen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. Ferner sind 
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung 
mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, 
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beab-
sichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, 
die Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Wei-
teren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort-
lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent-
gegenstehen.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 5 – 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters vermittelt sowie in allen we-
sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um 
die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften 
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für 
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
 
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses des Orchesters zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichtes 
 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss 
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellun-
gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters 
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der 
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prü-
fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus 
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage 
dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von 
Adressaten beeinflussen.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 6 – 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen 
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu 
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
  
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit 
dieser Systeme des Orchesters abzugeben. 
 
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
  
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame 
Zweifel an der Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, 
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-
rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten 
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu füh-
ren, dass das Orchester seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 7 – 
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses 
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. 
  
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Orchesters 
  
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben 
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be-
urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den 
zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga-
ben abweichen. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Dreieich, 25. Februar 2022 
 
 
Schüllermann und Partner AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
 
 
 
         
gez. gez. 
Dipl.-Kfm. Harald Reinhart Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Beschlussvorlage Rat

2227 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
47 
Vorlagen-Nummer 
 0924/2022 
Freigabedatum 
24.03.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2020/2021 des Gürzenich-Orchesters Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
 
1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 3 
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit ei-
nem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 25.02.22 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Schüllermann & Partner AG versehene Jahresabschluss zum 31.8.2021 sowie der Lagebericht für 
das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2020 bis 31.8.2021 festgestellt. 
 
2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2020 bis zum 31.8.2021 in Höhe von EUR 
6.170.651,49, der sich aus dem Jahresüberschuss 2020/2021 in Höhe von EUR 3.060.881,15 
nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 3.105.770,34 sowie Entnahmen aus den 
Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 4.000,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.  
 
3. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 05.04.2022 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Rat 05.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Begründung des Beschlussvorschlags sind folgende Anlagen beigefügt: 
 
 
1. Jahresabschluss zum 31.8.2020, bestehend aus 
 
a) Bilanz zum 31.8.2021     Anlage 1 
 
b) Gewinn- und Verlustrechnung für das 
Wirtschaftsjahr 1.9.2020– 31.8.2021   Anlage 2 
 
c) Anhang einschließlich Anlagennachweis   
für das Wirtschaftsjahr 1.9.2020 – 31.8.2021  Anlage 3, Seite 1 - 17 
 
2. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2020 
bis zum 31.8.2021      Anlage 4, Seite 1 - 16 
 
 
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks der  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Schüllermann & Partner AG vom 25.02.2022  Anlage 5, Seite 3 – 7  
 
 
4. Fragenkatalog zu § 53 HGrG    Anlage 6 
 
 
Auf ein Abschlussgespräch hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) verzichtet.

Anlage1_GO_Bilanz_zum_31_08_2021

1869 Zeichen

Anlage 1
Gürzenich-Orchester Köln, Köln
Bilanz zum 31. August 2021
A K T I V A
31.8.2021 31.8.2020
EUR EUR
A.Anlagevermögen
I.Immaterielle Vermögensgegenstände 21.909,0035.055,00
II.Sachanlagen
1.Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 828.230,00 825.031,00
828.230,00825.031,00
850.139,00860.086,00
B.Umlaufvermögen
I.Vorräte
1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 15.150,00 42.221,00
2.Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 111.500,00 0,00
3.Geleistete Anzahlungen 0,00 5.000,00
126.650,0047.221,00
II.Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18.465,00 16.000,00
2.Forderungen gegen Eigenbetriebe 0,00 935.685,62
3.Forderungen gegen die Stadt Köln 6.876.900,47 4.531.274,23
4.Sonstige Vermögensgegenstände 873.089,33 787.798,97
7.768.454,806.270.758,82
III.Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks 6.839.439,146.850.178,40
14.734.543,9413.168.158,22
C.Rechnungsabgrenzungsposten 62.459,8173.967,16
15.647.142,7514.102.211,38
 
P A S S I V A
31.8.2021 31.8.2020
EUR EUR
A.Eigenkapital
I.Stammkapital 25.000,0025.000,00
II.Gewinnrücklagen 2.622.541,072.626.541,07
III.Bilanzgewinn/-verlust 6.170.651,493.105.770,34
8.818.192,565.757.311,41
B.Sonderposten
1.Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen 61.438,00 42.302,00
61.438,0042.302,00
C.Rückstellungen
1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen 1.175.250,00 1.182.973,00
2.Steuerrückstellungen 0,00 3.500,00
3.Sonstige Rückstellungen 4.531.474,00 4.983.214,00
5.706.724,006.169.687,00
D.Verbindlichkeiten
1.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 538.354,49 152.106,58
2.Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetriebe 89.993,91 0,00
3.Sonstige Verbindlichkeiten 27.285,12 14.180,77
655.633,52166.287,35
E.Rechnungsabgrenzungsposten 405.154,671.966.623,62
15.647.142,7514.102.211,38

Anlage6_GO_Fragenkatalog_IDW_Standard

37736 Zeichen

Anlage  5 
Seite  1 
 
Gürzenich-Orchester Köln 
Jahresabschluss zum 31. August 2021 
 
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG 
 
 
Grundlage unserer Arbeiten ist der Prüfungsstandard IDW PS 720 des Instituts der Wirtschafts-
prüfer in Deutschland e. V. (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG). Dieser Prüfungsstandard ist in 
Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und den Lan-
desrechnungshöfen erarbeitet worden.  
 
Die dort aufgeführten Fragen sind lückenlos zu beantworten. Soweit eine einzelne Frage für die 
geprüfte Einrichtung nicht einschlägig ist, ist dies zu begründen. Soweit sich die Beantwortung 
der Frage bereits aus der Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung ergibt, haben wir 
Verweisungen vorgenommen. 
 
Der oben bezeichnete Fragenkatalog gliedert sich wie folgt: 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation 
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit 
Vermögens- und Finanzlage 
Ertragslage 
 
Beantwortung des Fragenkatalogs:

Anlage  5 
Seite  2 
  
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation 
 
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge 
 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für 
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftli-
che Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. 
für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Be-
dürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? 
 
Der Betriebsleitung gehören satzungsgemäß zwei Personen an.  
 
Im Wirtschaftsjahr 2020/2021 waren dies als Generalmusikdirektor der Stadt Köln und Gürze-
nich-Kapellmeister Herr Francois-Xavier Roth sowie als Geschäftsführender Direktor und kauf-
männischer Betriebsleiter Herr Stefan Englert.  
 
Die Geschäftsverteilung zwischen den Betriebsleitern sowie die Abgrenzung ihrer Kompetenzen 
und Zuständigkeiten ergeben sich aus der vom damaligen Oberbürgermeister hierzu erlassenen 
Geschäftsanweisung. Nach dieser Anweisung führt die Betriebsleitung die Geschäfte des Or-
chesters gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Unbe-
schadet der Gesamtverantwortung werden den Betriebsleitern Ressorts zugewiesen, für die sie 
zuständig sind. Der künstlerische Betriebsleiter ist verantwortlich für den Spielplan des Orches-
ters einschließlich der Engagements der Gastdirigenten und Solisten sowie für das künstlerische 
Niveau des Ensembles. 
 
Der kaufmännische Betriebsleiter leitet in Abstimmung mit dem künstlerischen Betriebsleiter den 
organisatorischen Ablauf des Konzert- und Orchesterbetriebes und ist zuständig für das Fi-
nanzwesen, das Personalwesen, die Verwaltung und für das Marketing. 
 
Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Orchesters ist der Oberbürgermeister der Stadt Köln 
(§ 6 der Betriebssatzung). 
 
Die aktuell gültige Betriebssatzung ist am 10. September 2020 vom Rat der Stadt Köln be-
schlossen worden und zum 1. Mai 2021 in Kraft getreten.

Anlage  5 
Seite  3 
 
Das Überwachungsorgan des Orchesters sind der Rat der Stadt Köln und der Betriebsaus-
schuss. 
 
Der Rat entscheidet über Angelegenheiten, die er nicht übertragen kann (§ 41 Abs. 1 GO NRW), 
dazu gehören u. a.: 
 
– die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter, 
– der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen, 
– der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen, 
– der Erlass eines Stellenplanes und 
– die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte. 
 
Darüber hinaus entscheidet der Rat der Stadt Köln u. a. über folgende Angelegenheiten (§ 4 der 
Betriebssatzung), die der Betriebsausschuss gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung im Vorfeld 
der Beschlussfassung durch den Rat zur Entscheidung vorabberät: 
 
– Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter 
– Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes 
– Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung 
– Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt 
 
Die übrigen Zuständigkeiten des Rates der Stadt Köln nimmt – bis auf die oben genannten nicht 
übertragbaren Aufgaben und die in der Betriebssatzung genannten Angelegenheiten – der Be-
triebsausschuss wahr (§ 41 Abs. 2 und 3 GO NRW i. V. m. der Zuständigkeitsordnung des Ra-
tes der Stadt Köln vom 5. März 2012). 
 
Der Betriebsausschuss ist der Ausschuss Gürzenich-Orchester der Stadt Köln (§ 5 Abs. 1 der 
Betriebssatzung). Der Betriebsausschuss bündelt alle – die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
betreffenden – kaufmännischen, technischen und personellen Angelegenheiten, die ansonsten 
nach der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln grundsätzlich auch anderen Fach-
ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.

Anlage  5 
Seite  4 
 
Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO NRW und die 
EigVO NRW übertragen sind, sowie in den ihm vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich übertrage-
nen Angelegenheiten sowie gemäß der Betriebssatzung über 
 
– Erlass und Niederschlagung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 10.000,00 bis 
EUR 50.000,00, 
– Stundung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 20.000,00 bis EUR 50.000,00, 
– Bedarfsfeststellung für Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr als 
EUR 300.000,00 bis EUR 1,5 Mio.; die Befugnisse des Betriebsausschusses nach § 5 
Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln hinsichtlich des Vorbehaltes über die 
Vergabeentscheidung bleiben unberührt, 
– Zustimmung zu sonstigen Verträgen, die nicht unter Buchstaben a) bis c) fallen und deren 
Wert im Einzelfall den Betrag von EUR 300.000,00 übersteigt, ausgenommen sind An-
gelegenheiten, die nach GO NRW, der EigVO NRW oder der Betriebssatzung der Zustän-
digkeit des Rates vorbehalten sind sowie den 
– Vorschlag des Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt. 
 
Die Regelungen zum Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadtverwaltung 
sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" zusammengefasst. 
 
Die vorstehend dargestellten Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung. 
 
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt? 
 
Im Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2021 fanden insgesamt fünf Sitzungen 
des Betriebsausschusses statt. Entsprechende Protokolle liegen vor. Die vom Betriebsaus-
schuss vorbereiteten Empfehlungen hat der Rat der Stadt Köln durch entsprechende Beschluss-
fassungen übernommen. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln liegen vor. 
 
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des 
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 
 
Die Mitglieder der Betriebsleitung sind auskunftsgemäß in keinen weiteren Kontrollgremien 
tätig.

Anlage  5 
Seite  5 
 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi-
vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-
xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 
ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? 
 
Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgegliedert nach ihren verschiede-
nen Bestandteilen im Anhang ausgewiesen. 
 
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums 
 
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs-
befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 
 
Die Arbeitsbereiche und dazugehörigen personellen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jähr-
lichen Dienstverteilungs- und Stellenplan. Im Dienstverteilungs- und Stellenplan sind kurze Stel-
lenbeschreibungen der Mitarbeiter vorhanden. Unterlagen zu Weisungsbefugnissen und Voll-
machten der Mitarbeiter sind zentral dokumentiert. 
 
Darüber hinaus besteht eine Dienstanweisung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Be-
triebsleiter, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. 
 
Eine regelmäßige Überprüfung der Aufbauorganisation durch die Betriebsleitung findet statt. Sie 
ergibt sich aus dem jährlich aufzustellenden Dienstverteilungs- und Stellenplan. 
 
Bezüglich der Ablauforganisation sind zwar keine zentral verfügbaren Unterlagen vorhanden, die 
Abläufe sind aber aufgrund der Betriebsgröße überschaubar. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren 
wird? 
 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.

Anlage  5 
Seite  6 
 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-
kumentiert? 
 
Die Stadt Köln hat Vorkehrungen zur Korruptionsprävention getroffen. Sie hat Hinweise zur Um-
setzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 im 
Vergabewesen herausgegeben sowie eine Richtlinie zur Rotation von Mitarbeiter/-innen in kor-
ruptionsgefährdeten Bereichen erlassen, die vom Gürzenich-Orchester beachtet wurden. 
 
Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird von der internen Revision kontrolliert. Insbesondere die 
Überprüfung der Rotation wird durch die interne Revision regelmäßig vorgenommen. 
 
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, 
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht 
eingehalten werden? 
 
Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadt-
verwaltung sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" vom 20. November 2001 
bzw. den laufenden Aktualisierungen hierzu zusammengefasst worden. Darüber hinaus ergeben 
sich entsprechende Richtlinien aus der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Köln vom 
5. März 2012. Den Mitarbeitern stehen im Intranet der Stadt Köln die zu beachtenden Geset-
ze/Rechtsverordnungen, Dienstanweisungen/-vereinbarungen und städtischen Regelungen zur 
Verfügung. Die städtischen Regelungen umfassen u. a.: 
 
Richtlinien der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB), von Lieferungen und 
Dienstleistungen (VOL), von freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige (VOF) und Dienst-
leistungskonzessionen vom 31. Oktober 1995 in der aktualisierten Fassung 06/2010, Wertgren-
zenkonzept der Stadt Köln vom 1. Januar 2014 sowie die Vergaberichtlinie TVgG Anhang 10 
und 11 (Stand 2. Mai 2012) aufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, das am 
1. Mai 2012 in Kraft getreten ist. 
 
Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung vom 
9. November 2010 bzw. den laufenden Aktualisierungen. 
 
Für Personalangelegenheiten gelten die Vorschriften des § 8 der Betriebssatzung in Verbindung 
mit § 28 der Hauptsatzung der Stadt Köln.

Anlage  5 
Seite  7 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt einmal jährlich im Zusammenhang mit der Prüfung des Wirt-
schaftsplanes den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben und ermächtigt 
gleichzeitig die Betriebsleitung, Kassenkredite bis zu einer bestimmten Höhe aufzunehmen, um 
die kurzfristige Liquidität sicherzustellen. Die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Inanspruch-
nahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde gemäß Beschluss 
des Rates der Stadt Köln im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplanes für 2020/2021 
auf TEUR 500 begrenzt. 
 
Das Gürzenich-Orchester Köln hat im Berichtsjahr keine Kredite aufgenommen oder gewährt. 
 
Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung von Regelungen haben sich nicht ergeben. 
 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)? 
 
Es besteht eine ordnungsgemäße, chronologische und nach Sachverhalten sortierte Dokumen-
tation der Verträge. 
 
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling 
 
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – 
den Bedürfnissen des Unternehmens? 
 
Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
 
Planabweichungen werden in Monats- und Quartalsberichten untersucht und in den Quartalsbe-
richten dokumentiert. 
 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und 
den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 
 
Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den Anforderungen des Gürzenich-Orchesters.

Anlage  5 
Seite  8 
 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
 
Es wird seitens der Bühnen der Stadt Köln im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages eine 
wöchentliche Liquiditätskontrolle für das Gürzenich-Orchester durchgeführt. Im mittelfristigen 
Bereich wird die Liquidität grundsätzlich durch eine Finanzplanung sichergestellt. Dem durch 
den Rat der Stadt Köln festgestellten Wirtschaftsplan 2020/2021 ist eine mittelfristige Finanzpla-
nung beigefügt. Kredite bestehen nicht. 
 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten 
worden sind? 
 
Es existiert kein zentrales Cash-Management. 
 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? 
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen 
zeitnah und effektiv eingezogen werden? 
 
In Bezug auf den Verkauf von Eintrittskarten, der im Rahmen des Geschäftsbesorgungs-
vertrages durch die Bühnen der Stadt Köln durchgeführt wird, erfolgt eine Rechnungslegung nur 
für den Bereich der Abonnements. Sofern eine Rechnungslegung erfolgt, ist sichergestellt, dass 
diese vollständig und zeitnah ist. 
 
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Die Bühnen der Stadt Köln haben im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages die techni-
sche Abwicklung der Auswertungen, d. h. das Generieren und Ausdrucken der aus dem SAP-
Controllingmodul verfügbaren Auswertungen, übernommen, während die Controllingaufgaben 
durch den kaufmännischen Betriebsleiter des Orchesters wahrgenommen werden. Die Auswer-
tungen nach Kostenstellen (Verwaltung und Orchesterbetrieb) und Kostenträgern (z. B. Abokon-
zerte, CD-Produktionen) umfassen lediglich die Ist-Zahlen. Planzahlen werden im Rahmen des 
Wirtschaftsplanes dokumentiert. Planabweichungen werden im Rahmen der Quartalsberichte 
dokumentiert und analysiert.

Anlage  5 
Seite  9 
 
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Betei-
ligung besteht? 
 
Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. 
 
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und 
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt 
werden können? 
 
Die Errichtung des für das Gürzenich-Orchester gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW erforderlichen 
Risikofrüherkennungssystems ist fortgesetzt worden. Ein auf die speziellen Belange und die 
überschaubare Größe des Orchesters zugeschnittenes Handbuch zum Risiko-/Chancen-
management wird ständig ergänzt und aktualisiert. Die letzte Risikoinventur erfolgte im Dezem-
ber 2021.  
 
Die Arbeiten an einem zeitnahen und umfassenden Berichtswesen zur laufenden Erfassung der 
Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen Abwehrmaßnahmen werden fort-
gesetzt. 
 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 
 
Aus unserer Sicht sind diese Maßnahmen – unter Berücksichtigung der noch durchzuführenden 
Ausgestaltung des Berichtswesens – ausreichend und geeignet, den Zweck der Risikofrüher-
kennung im Sinne des Gesetzes zu erfüllen. 
 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 
 
Die letzte zum 20. Dezember 2021 durchgeführte Risikoinventur wurde entsprechend dokumen-
tiert. Das RCM-Handbuch wird ständig ergänzt bzw. aktualisiert.

Anlage  5 
Seite  10 
 
d) Werden Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem 
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst? 
 
Im Rahmen der Risikoinventur erfolgte die Aufnahme der Frühwarnsignale und der bereits im-
plementierten bzw. zu implementierenden Maßnahmen. Aufgrund der geringen Betriebsgröße 
und der flachen Aufbauhierarchie ist unseres Erachtens sichergestellt, dass die Frühwarnsignale 
und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit den aktuellen Geschäftsprozessen und 
Funktionen abgestimmt und entsprechend angepasst werden. 
 
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 
 
Dieser Fragenkreis kommt bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nicht zur Anwendung, da 
derartige Instrumente nicht eingesetzt werden. 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzin-
strumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich 
festgelegt? Dazu gehört: 
 
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? 
 
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden? 
 
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang 
dürfen offene Posten entstehen? 
 
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipati-
ves Hedging)? 
 
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkondi-
tionen und zur Risikobegrenzung?

Anlage  5 
Seite  11 
 
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instru-
mentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf 
 
Erfassung der Geschäfte 
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse 
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung 
Kontrolle der Geschäfte? 
 
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Deri-
vatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? 
 
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? 
 
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die of-
fenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? 
 
Fragenkreis 6: Interne Revision 
 
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne 
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funk-
tion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
 
Im Rahmen der Umwandlung der Bühnen der Stadt Köln in eine eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung wurde eine Planstelle für die Innenrevision eingerichtet und ab dem 1. Januar 2002 perso-
nell besetzt. Die bei den Bühnen tätige Mitarbeiterin in der internen Revision ist mit Wirkung ab 
1. Januar 2006 mit fünf Wochenstunden für das Gürzenich-Orchester tätig. 
 
Der Tätigkeitsbereich der internen Revision ist in der "Dienstanweisung Innenrevision" vom 
24. November 2009 festgelegt, die am 27. Januar 2015 aktualisiert wurde. Aufgrund des Inte-
rims bei den Bühnen der Stadt Köln und den damit verbundenen Anforderungen unterstützt die 
mit der internen Revision beauftragte Mitarbeiterin die Geschäftsführung der Bühnen der Stadt 
Köln bei der Abwicklung der daraus resultierenden zusätzlichen Aufgaben. 
 
Daher konnten wesentliche Tätigkeitsfelder bzw. Prüfungen der internen Revision nicht durchge-
führt werden. 
 
Weitere Prüfungen werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt.

Anlage  5 
Seite  12 
 
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh-
men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
 
Seit 1. Januar 2006 sind die Aufgaben der internen Revision für den Bereich des Gürzenich-
Orchesters auf die Bühnen der Stadt Köln übertragen worden. Die Gefahr von Interessenkonflik-
ten bestand und besteht nicht. 
 
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revisi-
on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander 
unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch 
getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention 
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
 
Die interne Revision hat das Gürzenich-Orchester bei Vergaben und Ausschreibungen intensiv 
unterstützt, insbesondere in Bezug auf die Anwendung des neuen Tariftreue- und Vergabege-
setzes NRW. Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort zu Frage 6a). 
 
Schriftliche Revisionsberichte liegen nicht vor. 
 
d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt? 
 
Eine Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte der internen Revision mit dem Abschlussprüfer er-
folgt nicht. 
 
e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um 
welche handelt es sich? 
 
Die interne Revision hat bisher keine bemerkenswerten Mängel bei der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung aufgedeckt. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit bildete die Umsetzung städtischer 
Richtlinien, hier insbesondere die Unterstützung bei Vergaben und Ausschreibungen.

Anlage  5 
Seite  13 
 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen 
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzern-
revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? 
 
Die Betriebsleitung veranlasst die Umsetzung der Empfehlungen der internen Revision u. a. 
durch Dienstanweisungen. Die interne Revision prüft die Einhaltung der Dienstanweisungen bei 
Bedarf bzw. auf Anweisung in zeitlichem Abstand. 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit 
 
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht ein-
geholt worden ist? 
 
Im Rahmen unserer stichprobenhaften Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass 
die vorherigen Zustimmungen des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsge-
schäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind. 
 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
 
Es wurden keine derartigen Kredite gewährt. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenom-
men worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eine solche Vorgehensweise nicht festgestellt.

Anlage  5 
Seite  14 
 
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des 
Überwachungsorgans übereinstimmen? 
 
Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Abwicklung der Geschäf-
te im Berichtsjahr nicht in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, der Betriebssatzung und 
den Beschlüssen des Betriebsausschusses steht. 
 
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen 
 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immate-
rielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 
 
Die Investitionen im Bereich der Sachanlagen werden im Wirtschaftsplan im Rahmen des Ver-
mögensplanes erfasst. 
 
Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Instrumenten. Bei der Anschaffung dieser 
Instrumente müssen die Besonderheiten eines Orchesterbetriebes berücksichtigt werden. Eine 
interne Planung der Instrumentenbeschaffung findet statt, wobei Abnutzung im Spielbetrieb (Er-
satzbeschaffung) sowie die Spielplanung (eventuelle Beschaffung nicht vorhandener Instrumen-
te) als Kriterien im Vordergrund stehen. 
 
Bei den Investitionen im Bereich des Vorratsvermögens (z. B. Druck der Jahresbroschüre) fin-
den entsprechende Planungen und Prüfungen statt; die Vergabestelle der Stadt Köln wird mit 
eingeschaltet. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu er-
möglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? 
 
Für Fremdleistungen wird der Preis grundsätzlich über die vorgeschriebenen Verfahren nach der 
VOB, VOL und der VOF ermittelt. Ab einem Auftragswert von EUR 20.000,00 (VOL) bzw. 
EUR 100.000,00 (VOB) erfolgen grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen zentral durch das 
Vergabeamt der Stadt Köln.

Anlage  5 
Seite  15 
 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend 
überwacht und Abweichungen untersucht? 
 
Die Durchführung der Investitionen wird laufend überwacht. Es wurde darauf geachtet, dass die 
im Rahmen des Wirtschaftsplanes budgetierte und genehmigte Gesamtsumme der Investitionen 
nicht überschritten wird.  
 
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge-
ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
 
Es haben sich keine wesentlichen Investitionsüberschreitungen ergeben. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach 
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
 
Es bestehen keine Leasingverträge und es wurden keine Kreditlinien in Anspruch genommen. 
 
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. 
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 
 
Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gelten die von der Verwaltungskonferenz der Stadt 
Köln (heute Stadtvorstand) am 31. Oktober 1995 beschlossenen "Richtlinien der Stadt Köln für 
die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen" in der aktualisierten Fassung 
vom Juni 2010, die Richtlinie der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie von 
freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige in der aktualisierten Fassung vom Juni 2010. 
Darüber hinaus existiert bei der Stadt Köln die selbstständige Verwaltungseinheit "Zentrales 
Vergabeamt". Ein Prüfungsrecht obliegt dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln. 
 
Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen haben sich bei unserer Prü-
fung nicht ergeben. 
 
Wir weisen darauf hin, dass die Überprüfung der Vergaben im Rahmen einer Abschlussprüfung 
nur begrenzt und in Stichproben durchführbar ist und eine abschließende rechtliche Beurteilung 
von uns nicht durchgeführt wurde.

Anlage  5 
Seite  16 
 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 
 
Das Rechnungsprüfungsamt ist in den nach den städtischen Vergaberichtlinien vorgesehenen 
Vergabeprozess eingebunden. Die Vorlagepflichten richten sich nach den im Intranet der Stadt 
Köln veröffentlichten Vorlagegrenzen. Unabhängig hiervon hat das Rechnungsprüfungsamt ein 
jederzeit umfängliches Prüfungsrecht. 
 
Im Rahmen der von uns durchgeführten Stichproben wurden keine Verstöße festgestellt. 
 
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. § 16 der Betriebssatzung hat die Betriebslei-
tung den Oberbürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der 
Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich unter-
richtet. 
 
Der Betriebsausschuss erhält den jährlichen Wirtschaftsplan, der dem Rat der Stadt Köln an-
schließend zur Zustimmung vorgelegt wird. 
 
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un-
ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Der Wirtschaftsplan und die Quartalsberichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirt-
schaftliche Lage des Gürzenich-Orchesters. 
 
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah 
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli-
che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? 
 
Gemäß § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Oberbürgermeister über alle 
wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Verlangen die zur Wahrneh-
mung seiner Aufgabe notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Anlage  5 
Seite  17 
 
Besonders risikoreiche Geschäftsvorfälle bzw. Fehldispositionen und Unterlassungen und damit 
berichtspflichtige Sachverhalte lagen im Wirtschaftsjahr 2020/2021 nicht vor. 
 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf 
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
 
Die Betriebsleitung hat auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans über Personalfragen 
berichtet. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG 
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 
 
Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. 
 
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? 
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan er-
örtert? 
 
Eine D&O-Versicherung wurde für die Betriebsleitung und den Betriebsausschuss nicht abge-
schlossen. 
 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offenge-
legt worden? 
 
Es lagen keine nachweislichen Erkenntnisse über bestehende Interessenkonflikte vor, die dem 
Überwachungsorgan hätten offengelegt werden müssen. 
 
Vermögens- und Finanzlage 
 
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
 
a) Besteht im wesentlichen Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 
 
Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen.

Anlage  5 
Seite  18 
 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
 
Auffallend hohe oder niedrige Bestände sind nicht erkennbar. Der passivierte Sonderposten ist 
der bilanzielle Gegenposten zum im Rahmen der Ausgliederung von der Stadt Köln in eine ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung übernommenen Anlagevermögen. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu 
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögens-
gegenstände wesentlich beeinflusst wird? 
 
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass gegenüber den Bilanzwerten erheblich höhe-
re oder niedrigere Verkehrswerte vorliegen, die Einfluss auf die Vermögenslage haben könnten. 
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die orchesterspezifischen Einbauten und technischen 
Einrichtungen zu einer anderen Nutzung nicht geeignet sind und es sich außerdem um einen 
Zuschussbetrieb handelt, sodass positive Ertragswerte zur Ermittlung marktorientierter Ver-
kehrswerte nicht gegeben sein dürften. 
 
Fragenkreis 12: Finanzierung 
 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen 
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti-
onsverpflichtungen finanziert werden? 
 
Das Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 15.647, davon entfällt in Höhe des Eigenkapitals 
sowie der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen auf interne Finanzie-
rungsquellen ein Betrag von TEUR 8.880 (= 56 %) und in Höhe der Rückstellungen und des 
kurzfristigen Fremdkapitals auf externe Finanzierungsquellen ein Betrag von TEUR 6.767. 
 
Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestehen am Abschlussstichtag nicht. 
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
 
Das Orchester ist kein Mutterunternehmen und es liegt kein Konzernverhältnis vor.

Anlage  5 
Seite  19 
 
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit 
verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist in die Haushaltsplanung der Stadt Köln eingebunden 
und erhielt im Wirtschaftsjahr 2020/2021 Zuschüsse von insgesamt TEUR 12.010. Der Betriebs-
kostenzuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen betrug für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 
TEUR 946. 
 
Anhaltspunkte für die Nichtbeachtung von Auflagen und Verpflichtungen haben sich im Rahmen 
unserer Prüfung nicht ergeben. 
 
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-
stattung? 
 
Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital beträgt zum 31. August 2021 56,8 % (Vorjahr 
41,1 %) einschließlich Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen. Die ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung verfügt damit über eine angemessene Eigenkapitalausstattung. 
Aus der Eigenkapitalausstattung erwachsen derzeit keine Finanzierungsprobleme. 
 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit 
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
 
Gemäß § 2 Abs. 3 der Betriebssatzung darf die Stadt Köln keine Zuwendungen – und damit 
auch keine Ausschüttungen – aus Mitteln des Betriebes erhalten. Die jeweiligen Jahresergeb-
nisse werden entweder auf neue Rechnung vorgetragen oder den Rücklagen zugeführt. 
 
Für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.061.

Anlage  5 
Seite  20 
  
Ertragslage 
 
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ 
Konzernunternehmen zusammen? 
 
Es ist nur ein Segment, nämlich der Orchesterbetrieb, vorhanden. Eine weitere Aufgliederung 
erübrigt sich somit. 
 
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
 
Das hohe Jahresergebnis ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Vor allem 
aufgrund von Konzertabsagen mit den daraus resultierenden Ersparnissen bei den Aufwendun-
gen sowie dem Erhalt von Kurzarbeitergeld wurde ein ungewöhnlicher hoher Überschuss erzielt. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu 
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? 
 
Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 17. Dezember 2001 zwischen den Bühnen 
der Stadt Köln und dem Gürzenich-Orchester ist geregelt, dass jede der beiden Einrichtungen 
eine angemessene Kostenerstattung für die vereinbarten Tätigkeiten (Verwaltung und Opernbe-
spielung) zu leisten hat. Die Ermittlung der angemessenen Kosten erfolgt durch die Kostenträ-
gereinrichtung der Einrichtungen. 
 
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
 
Diese Frage ist beim Orchester nicht relevant. 
 
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit ihrer spezifischen Dienstleistung ist grundsätzlich nur 
durch Zuschüsse finanzierbar. Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte.

Anlage  5 
Seite  21 
 
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche 
Maßnahmen handelt es sich? 
 
Es ergaben sich keine verlustbringenden Geschäfte. 
 
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der 
Ertragslage 
 
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
 
Es wurde im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss erwirtschaftet.  
 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des 
Unternehmens zu verbessern? 
 
Zu den erklärten Zielen der Betriebsleitung gehört nach wie vor die Sicherung eines gleichmäßig 
hohen künstlerischen Standards. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist grundsätzlich nur 
durch Zuschüsse finanzierbar. Darüber hinaus ist man bestrebt, u. a. durch Marketingmaßnah-
men höhere Einnahmen zu erzielen sowie Einsparungen auf der Kostenseite umzusetzen.

Beratungsverlauf (3)

05.04.2022 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0924/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.03.2022
Erstellt
16.03.2022 10:08