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0924/2022

Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2020/2021 des Gürzenich-Orchesters Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.03.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage3_GO_Anhang_einschließlich_Anlagenachweis_für das Wirtschaftsjahr_19-20

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Anlage6_GO_Fragenkatalog_IDW_Standard

37736 Zeichen

Anlage  5 
Seite  1 
 
Gürzenich-Orchester Köln 
Jahresabschluss zum 31. August 2021 
 
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG 
 
 
Grundlage unserer Arbeiten ist der Prüfungsstandard IDW PS 720 des Instituts der Wirtschafts-
prüfer in Deutschland e. V. (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG). Dieser Prüfungsstandard ist in 
Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und den Lan-
desrechnungshöfen erarbeitet worden.  
 
Die dort aufgeführten Fragen sind lückenlos zu beantworten. Soweit eine einzelne Frage für die 
geprüfte Einrichtung nicht einschlägig ist, ist dies zu begründen. Soweit sich die Beantwortung 
der Frage bereits aus der Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung ergibt, haben wir 
Verweisungen vorgenommen. 
 
Der oben bezeichnete Fragenkatalog gliedert sich wie folgt: 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation 
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit 
Vermögens- und Finanzlage 
Ertragslage 
 
Beantwortung des Fragenkatalogs:

Anlage  5 
Seite  2 
  
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation 
 
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge 
 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für 
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftli-
che Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. 
für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Be-
dürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? 
 
Der Betriebsleitung gehören satzungsgemäß zwei Personen an.  
 
Im Wirtschaftsjahr 2020/2021 waren dies als Generalmusikdirektor der Stadt Köln und Gürze-
nich-Kapellmeister Herr Francois-Xavier Roth sowie als Geschäftsführender Direktor und kauf-
männischer Betriebsleiter Herr Stefan Englert.  
 
Die Geschäftsverteilung zwischen den Betriebsleitern sowie die Abgrenzung ihrer Kompetenzen 
und Zuständigkeiten ergeben sich aus der vom damaligen Oberbürgermeister hierzu erlassenen 
Geschäftsanweisung. Nach dieser Anweisung führt die Betriebsleitung die Geschäfte des Or-
chesters gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Unbe-
schadet der Gesamtverantwortung werden den Betriebsleitern Ressorts zugewiesen, für die sie 
zuständig sind. Der künstlerische Betriebsleiter ist verantwortlich für den Spielplan des Orches-
ters einschließlich der Engagements der Gastdirigenten und Solisten sowie für das künstlerische 
Niveau des Ensembles. 
 
Der kaufmännische Betriebsleiter leitet in Abstimmung mit dem künstlerischen Betriebsleiter den 
organisatorischen Ablauf des Konzert- und Orchesterbetriebes und ist zuständig für das Fi-
nanzwesen, das Personalwesen, die Verwaltung und für das Marketing. 
 
Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Orchesters ist der Oberbürgermeister der Stadt Köln 
(§ 6 der Betriebssatzung). 
 
Die aktuell gültige Betriebssatzung ist am 10. September 2020 vom Rat der Stadt Köln be-
schlossen worden und zum 1. Mai 2021 in Kraft getreten.

Anlage  5 
Seite  3 
 
Das Überwachungsorgan des Orchesters sind der Rat der Stadt Köln und der Betriebsaus-
schuss. 
 
Der Rat entscheidet über Angelegenheiten, die er nicht übertragen kann (§ 41 Abs. 1 GO NRW), 
dazu gehören u. a.: 
 
– die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter, 
– der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen, 
– der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen, 
– der Erlass eines Stellenplanes und 
– die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte. 
 
Darüber hinaus entscheidet der Rat der Stadt Köln u. a. über folgende Angelegenheiten (§ 4 der 
Betriebssatzung), die der Betriebsausschuss gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung im Vorfeld 
der Beschlussfassung durch den Rat zur Entscheidung vorabberät: 
 
– Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter 
– Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes 
– Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung 
– Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt 
 
Die übrigen Zuständigkeiten des Rates der Stadt Köln nimmt – bis auf die oben genannten nicht 
übertragbaren Aufgaben und die in der Betriebssatzung genannten Angelegenheiten – der Be-
triebsausschuss wahr (§ 41 Abs. 2 und 3 GO NRW i. V. m. der Zuständigkeitsordnung des Ra-
tes der Stadt Köln vom 5. März 2012). 
 
Der Betriebsausschuss ist der Ausschuss Gürzenich-Orchester der Stadt Köln (§ 5 Abs. 1 der 
Betriebssatzung). Der Betriebsausschuss bündelt alle – die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
betreffenden – kaufmännischen, technischen und personellen Angelegenheiten, die ansonsten 
nach der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln grundsätzlich auch anderen Fach-
ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.

Anlage  5 
Seite  4 
 
Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO NRW und die 
EigVO NRW übertragen sind, sowie in den ihm vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich übertrage-
nen Angelegenheiten sowie gemäß der Betriebssatzung über 
 
– Erlass und Niederschlagung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 10.000,00 bis 
EUR 50.000,00, 
– Stundung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 20.000,00 bis EUR 50.000,00, 
– Bedarfsfeststellung für Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr als 
EUR 300.000,00 bis EUR 1,5 Mio.; die Befugnisse des Betriebsausschusses nach § 5 
Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln hinsichtlich des Vorbehaltes über die 
Vergabeentscheidung bleiben unberührt, 
– Zustimmung zu sonstigen Verträgen, die nicht unter Buchstaben a) bis c) fallen und deren 
Wert im Einzelfall den Betrag von EUR 300.000,00 übersteigt, ausgenommen sind An-
gelegenheiten, die nach GO NRW, der EigVO NRW oder der Betriebssatzung der Zustän-
digkeit des Rates vorbehalten sind sowie den 
– Vorschlag des Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt. 
 
Die Regelungen zum Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadtverwaltung 
sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" zusammengefasst. 
 
Die vorstehend dargestellten Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung. 
 
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt? 
 
Im Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2021 fanden insgesamt fünf Sitzungen 
des Betriebsausschusses statt. Entsprechende Protokolle liegen vor. Die vom Betriebsaus-
schuss vorbereiteten Empfehlungen hat der Rat der Stadt Köln durch entsprechende Beschluss-
fassungen übernommen. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln liegen vor. 
 
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des 
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 
 
Die Mitglieder der Betriebsleitung sind auskunftsgemäß in keinen weiteren Kontrollgremien 
tätig.

Anlage  5 
Seite  5 
 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi-
vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-
xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 
ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? 
 
Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgegliedert nach ihren verschiede-
nen Bestandteilen im Anhang ausgewiesen. 
 
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums 
 
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs-
befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 
 
Die Arbeitsbereiche und dazugehörigen personellen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jähr-
lichen Dienstverteilungs- und Stellenplan. Im Dienstverteilungs- und Stellenplan sind kurze Stel-
lenbeschreibungen der Mitarbeiter vorhanden. Unterlagen zu Weisungsbefugnissen und Voll-
machten der Mitarbeiter sind zentral dokumentiert. 
 
Darüber hinaus besteht eine Dienstanweisung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Be-
triebsleiter, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. 
 
Eine regelmäßige Überprüfung der Aufbauorganisation durch die Betriebsleitung findet statt. Sie 
ergibt sich aus dem jährlich aufzustellenden Dienstverteilungs- und Stellenplan. 
 
Bezüglich der Ablauforganisation sind zwar keine zentral verfügbaren Unterlagen vorhanden, die 
Abläufe sind aber aufgrund der Betriebsgröße überschaubar. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren 
wird? 
 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.

Anlage  5 
Seite  6 
 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-
kumentiert? 
 
Die Stadt Köln hat Vorkehrungen zur Korruptionsprävention getroffen. Sie hat Hinweise zur Um-
setzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 im 
Vergabewesen herausgegeben sowie eine Richtlinie zur Rotation von Mitarbeiter/-innen in kor-
ruptionsgefährdeten Bereichen erlassen, die vom Gürzenich-Orchester beachtet wurden. 
 
Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird von der internen Revision kontrolliert. Insbesondere die 
Überprüfung der Rotation wird durch die interne Revision regelmäßig vorgenommen. 
 
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, 
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht 
eingehalten werden? 
 
Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadt-
verwaltung sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" vom 20. November 2001 
bzw. den laufenden Aktualisierungen hierzu zusammengefasst worden. Darüber hinaus ergeben 
sich entsprechende Richtlinien aus der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Köln vom 
5. März 2012. Den Mitarbeitern stehen im Intranet der Stadt Köln die zu beachtenden Geset-
ze/Rechtsverordnungen, Dienstanweisungen/-vereinbarungen und städtischen Regelungen zur 
Verfügung. Die städtischen Regelungen umfassen u. a.: 
 
Richtlinien der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB), von Lieferungen und 
Dienstleistungen (VOL), von freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige (VOF) und Dienst-
leistungskonzessionen vom 31. Oktober 1995 in der aktualisierten Fassung 06/2010, Wertgren-
zenkonzept der Stadt Köln vom 1. Januar 2014 sowie die Vergaberichtlinie TVgG Anhang 10 
und 11 (Stand 2. Mai 2012) aufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, das am 
1. Mai 2012 in Kraft getreten ist. 
 
Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung vom 
9. November 2010 bzw. den laufenden Aktualisierungen. 
 
Für Personalangelegenheiten gelten die Vorschriften des § 8 der Betriebssatzung in Verbindung 
mit § 28 der Hauptsatzung der Stadt Köln.

Anlage  5 
Seite  7 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt einmal jährlich im Zusammenhang mit der Prüfung des Wirt-
schaftsplanes den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben und ermächtigt 
gleichzeitig die Betriebsleitung, Kassenkredite bis zu einer bestimmten Höhe aufzunehmen, um 
die kurzfristige Liquidität sicherzustellen. Die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Inanspruch-
nahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde gemäß Beschluss 
des Rates der Stadt Köln im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplanes für 2020/2021 
auf TEUR 500 begrenzt. 
 
Das Gürzenich-Orchester Köln hat im Berichtsjahr keine Kredite aufgenommen oder gewährt. 
 
Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung von Regelungen haben sich nicht ergeben. 
 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)? 
 
Es besteht eine ordnungsgemäße, chronologische und nach Sachverhalten sortierte Dokumen-
tation der Verträge. 
 
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling 
 
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – 
den Bedürfnissen des Unternehmens? 
 
Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
 
Planabweichungen werden in Monats- und Quartalsberichten untersucht und in den Quartalsbe-
richten dokumentiert. 
 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und 
den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 
 
Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den Anforderungen des Gürzenich-Orchesters.

Anlage  5 
Seite  8 
 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
 
Es wird seitens der Bühnen der Stadt Köln im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages eine 
wöchentliche Liquiditätskontrolle für das Gürzenich-Orchester durchgeführt. Im mittelfristigen 
Bereich wird die Liquidität grundsätzlich durch eine Finanzplanung sichergestellt. Dem durch 
den Rat der Stadt Köln festgestellten Wirtschaftsplan 2020/2021 ist eine mittelfristige Finanzpla-
nung beigefügt. Kredite bestehen nicht. 
 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten 
worden sind? 
 
Es existiert kein zentrales Cash-Management. 
 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? 
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen 
zeitnah und effektiv eingezogen werden? 
 
In Bezug auf den Verkauf von Eintrittskarten, der im Rahmen des Geschäftsbesorgungs-
vertrages durch die Bühnen der Stadt Köln durchgeführt wird, erfolgt eine Rechnungslegung nur 
für den Bereich der Abonnements. Sofern eine Rechnungslegung erfolgt, ist sichergestellt, dass 
diese vollständig und zeitnah ist. 
 
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Die Bühnen der Stadt Köln haben im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages die techni-
sche Abwicklung der Auswertungen, d. h. das Generieren und Ausdrucken der aus dem SAP-
Controllingmodul verfügbaren Auswertungen, übernommen, während die Controllingaufgaben 
durch den kaufmännischen Betriebsleiter des Orchesters wahrgenommen werden. Die Auswer-
tungen nach Kostenstellen (Verwaltung und Orchesterbetrieb) und Kostenträgern (z. B. Abokon-
zerte, CD-Produktionen) umfassen lediglich die Ist-Zahlen. Planzahlen werden im Rahmen des 
Wirtschaftsplanes dokumentiert. Planabweichungen werden im Rahmen der Quartalsberichte 
dokumentiert und analysiert.

Anlage  5 
Seite  9 
 
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Betei-
ligung besteht? 
 
Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. 
 
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und 
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt 
werden können? 
 
Die Errichtung des für das Gürzenich-Orchester gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW erforderlichen 
Risikofrüherkennungssystems ist fortgesetzt worden. Ein auf die speziellen Belange und die 
überschaubare Größe des Orchesters zugeschnittenes Handbuch zum Risiko-/Chancen-
management wird ständig ergänzt und aktualisiert. Die letzte Risikoinventur erfolgte im Dezem-
ber 2021.  
 
Die Arbeiten an einem zeitnahen und umfassenden Berichtswesen zur laufenden Erfassung der 
Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen Abwehrmaßnahmen werden fort-
gesetzt. 
 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 
 
Aus unserer Sicht sind diese Maßnahmen – unter Berücksichtigung der noch durchzuführenden 
Ausgestaltung des Berichtswesens – ausreichend und geeignet, den Zweck der Risikofrüher-
kennung im Sinne des Gesetzes zu erfüllen. 
 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 
 
Die letzte zum 20. Dezember 2021 durchgeführte Risikoinventur wurde entsprechend dokumen-
tiert. Das RCM-Handbuch wird ständig ergänzt bzw. aktualisiert.

Anlage  5 
Seite  10 
 
d) Werden Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem 
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst? 
 
Im Rahmen der Risikoinventur erfolgte die Aufnahme der Frühwarnsignale und der bereits im-
plementierten bzw. zu implementierenden Maßnahmen. Aufgrund der geringen Betriebsgröße 
und der flachen Aufbauhierarchie ist unseres Erachtens sichergestellt, dass die Frühwarnsignale 
und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit den aktuellen Geschäftsprozessen und 
Funktionen abgestimmt und entsprechend angepasst werden. 
 
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 
 
Dieser Fragenkreis kommt bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nicht zur Anwendung, da 
derartige Instrumente nicht eingesetzt werden. 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzin-
strumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich 
festgelegt? Dazu gehört: 
 
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? 
 
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden? 
 
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang 
dürfen offene Posten entstehen? 
 
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipati-
ves Hedging)? 
 
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkondi-
tionen und zur Risikobegrenzung?

Anlage  5 
Seite  11 
 
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instru-
mentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf 
 
Erfassung der Geschäfte 
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse 
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung 
Kontrolle der Geschäfte? 
 
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Deri-
vatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? 
 
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? 
 
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die of-
fenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? 
 
Fragenkreis 6: Interne Revision 
 
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne 
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funk-
tion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
 
Im Rahmen der Umwandlung der Bühnen der Stadt Köln in eine eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung wurde eine Planstelle für die Innenrevision eingerichtet und ab dem 1. Januar 2002 perso-
nell besetzt. Die bei den Bühnen tätige Mitarbeiterin in der internen Revision ist mit Wirkung ab 
1. Januar 2006 mit fünf Wochenstunden für das Gürzenich-Orchester tätig. 
 
Der Tätigkeitsbereich der internen Revision ist in der "Dienstanweisung Innenrevision" vom 
24. November 2009 festgelegt, die am 27. Januar 2015 aktualisiert wurde. Aufgrund des Inte-
rims bei den Bühnen der Stadt Köln und den damit verbundenen Anforderungen unterstützt die 
mit der internen Revision beauftragte Mitarbeiterin die Geschäftsführung der Bühnen der Stadt 
Köln bei der Abwicklung der daraus resultierenden zusätzlichen Aufgaben. 
 
Daher konnten wesentliche Tätigkeitsfelder bzw. Prüfungen der internen Revision nicht durchge-
führt werden. 
 
Weitere Prüfungen werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt.

Anlage  5 
Seite  12 
 
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh-
men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
 
Seit 1. Januar 2006 sind die Aufgaben der internen Revision für den Bereich des Gürzenich-
Orchesters auf die Bühnen der Stadt Köln übertragen worden. Die Gefahr von Interessenkonflik-
ten bestand und besteht nicht. 
 
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revisi-
on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander 
unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch 
getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention 
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
 
Die interne Revision hat das Gürzenich-Orchester bei Vergaben und Ausschreibungen intensiv 
unterstützt, insbesondere in Bezug auf die Anwendung des neuen Tariftreue- und Vergabege-
setzes NRW. Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort zu Frage 6a). 
 
Schriftliche Revisionsberichte liegen nicht vor. 
 
d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt? 
 
Eine Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte der internen Revision mit dem Abschlussprüfer er-
folgt nicht. 
 
e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um 
welche handelt es sich? 
 
Die interne Revision hat bisher keine bemerkenswerten Mängel bei der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung aufgedeckt. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit bildete die Umsetzung städtischer 
Richtlinien, hier insbesondere die Unterstützung bei Vergaben und Ausschreibungen.

Anlage  5 
Seite  13 
 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen 
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzern-
revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? 
 
Die Betriebsleitung veranlasst die Umsetzung der Empfehlungen der internen Revision u. a. 
durch Dienstanweisungen. Die interne Revision prüft die Einhaltung der Dienstanweisungen bei 
Bedarf bzw. auf Anweisung in zeitlichem Abstand. 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit 
 
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht ein-
geholt worden ist? 
 
Im Rahmen unserer stichprobenhaften Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass 
die vorherigen Zustimmungen des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsge-
schäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind. 
 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
 
Es wurden keine derartigen Kredite gewährt. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenom-
men worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eine solche Vorgehensweise nicht festgestellt.

Anlage  5 
Seite  14 
 
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des 
Überwachungsorgans übereinstimmen? 
 
Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Abwicklung der Geschäf-
te im Berichtsjahr nicht in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, der Betriebssatzung und 
den Beschlüssen des Betriebsausschusses steht. 
 
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen 
 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immate-
rielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 
 
Die Investitionen im Bereich der Sachanlagen werden im Wirtschaftsplan im Rahmen des Ver-
mögensplanes erfasst. 
 
Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Instrumenten. Bei der Anschaffung dieser 
Instrumente müssen die Besonderheiten eines Orchesterbetriebes berücksichtigt werden. Eine 
interne Planung der Instrumentenbeschaffung findet statt, wobei Abnutzung im Spielbetrieb (Er-
satzbeschaffung) sowie die Spielplanung (eventuelle Beschaffung nicht vorhandener Instrumen-
te) als Kriterien im Vordergrund stehen. 
 
Bei den Investitionen im Bereich des Vorratsvermögens (z. B. Druck der Jahresbroschüre) fin-
den entsprechende Planungen und Prüfungen statt; die Vergabestelle der Stadt Köln wird mit 
eingeschaltet. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu er-
möglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? 
 
Für Fremdleistungen wird der Preis grundsätzlich über die vorgeschriebenen Verfahren nach der 
VOB, VOL und der VOF ermittelt. Ab einem Auftragswert von EUR 20.000,00 (VOL) bzw. 
EUR 100.000,00 (VOB) erfolgen grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen zentral durch das 
Vergabeamt der Stadt Köln.

Anlage  5 
Seite  15 
 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend 
überwacht und Abweichungen untersucht? 
 
Die Durchführung der Investitionen wird laufend überwacht. Es wurde darauf geachtet, dass die 
im Rahmen des Wirtschaftsplanes budgetierte und genehmigte Gesamtsumme der Investitionen 
nicht überschritten wird.  
 
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge-
ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
 
Es haben sich keine wesentlichen Investitionsüberschreitungen ergeben. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach 
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
 
Es bestehen keine Leasingverträge und es wurden keine Kreditlinien in Anspruch genommen. 
 
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. 
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 
 
Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gelten die von der Verwaltungskonferenz der Stadt 
Köln (heute Stadtvorstand) am 31. Oktober 1995 beschlossenen "Richtlinien der Stadt Köln für 
die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen" in der aktualisierten Fassung 
vom Juni 2010, die Richtlinie der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie von 
freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige in der aktualisierten Fassung vom Juni 2010. 
Darüber hinaus existiert bei der Stadt Köln die selbstständige Verwaltungseinheit "Zentrales 
Vergabeamt". Ein Prüfungsrecht obliegt dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln. 
 
Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen haben sich bei unserer Prü-
fung nicht ergeben. 
 
Wir weisen darauf hin, dass die Überprüfung der Vergaben im Rahmen einer Abschlussprüfung 
nur begrenzt und in Stichproben durchführbar ist und eine abschließende rechtliche Beurteilung 
von uns nicht durchgeführt wurde.

Anlage  5 
Seite  16 
 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 
 
Das Rechnungsprüfungsamt ist in den nach den städtischen Vergaberichtlinien vorgesehenen 
Vergabeprozess eingebunden. Die Vorlagepflichten richten sich nach den im Intranet der Stadt 
Köln veröffentlichten Vorlagegrenzen. Unabhängig hiervon hat das Rechnungsprüfungsamt ein 
jederzeit umfängliches Prüfungsrecht. 
 
Im Rahmen der von uns durchgeführten Stichproben wurden keine Verstöße festgestellt. 
 
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. § 16 der Betriebssatzung hat die Betriebslei-
tung den Oberbürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der 
Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich unter-
richtet. 
 
Der Betriebsausschuss erhält den jährlichen Wirtschaftsplan, der dem Rat der Stadt Köln an-
schließend zur Zustimmung vorgelegt wird. 
 
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un-
ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Der Wirtschaftsplan und die Quartalsberichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirt-
schaftliche Lage des Gürzenich-Orchesters. 
 
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah 
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli-
che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? 
 
Gemäß § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Oberbürgermeister über alle 
wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Verlangen die zur Wahrneh-
mung seiner Aufgabe notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Anlage  5 
Seite  17 
 
Besonders risikoreiche Geschäftsvorfälle bzw. Fehldispositionen und Unterlassungen und damit 
berichtspflichtige Sachverhalte lagen im Wirtschaftsjahr 2020/2021 nicht vor. 
 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf 
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
 
Die Betriebsleitung hat auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans über Personalfragen 
berichtet. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG 
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 
 
Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. 
 
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? 
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan er-
örtert? 
 
Eine D&O-Versicherung wurde für die Betriebsleitung und den Betriebsausschuss nicht abge-
schlossen. 
 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offenge-
legt worden? 
 
Es lagen keine nachweislichen Erkenntnisse über bestehende Interessenkonflikte vor, die dem 
Überwachungsorgan hätten offengelegt werden müssen. 
 
Vermögens- und Finanzlage 
 
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
 
a) Besteht im wesentlichen Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 
 
Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen.

Anlage  5 
Seite  18 
 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
 
Auffallend hohe oder niedrige Bestände sind nicht erkennbar. Der passivierte Sonderposten ist 
der bilanzielle Gegenposten zum im Rahmen der Ausgliederung von der Stadt Köln in eine ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung übernommenen Anlagevermögen. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu 
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögens-
gegenstände wesentlich beeinflusst wird? 
 
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass gegenüber den Bilanzwerten erheblich höhe-
re oder niedrigere Verkehrswerte vorliegen, die Einfluss auf die Vermögenslage haben könnten. 
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die orchesterspezifischen Einbauten und technischen 
Einrichtungen zu einer anderen Nutzung nicht geeignet sind und es sich außerdem um einen 
Zuschussbetrieb handelt, sodass positive Ertragswerte zur Ermittlung marktorientierter Ver-
kehrswerte nicht gegeben sein dürften. 
 
Fragenkreis 12: Finanzierung 
 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen 
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti-
onsverpflichtungen finanziert werden? 
 
Das Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 15.647, davon entfällt in Höhe des Eigenkapitals 
sowie der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen auf interne Finanzie-
rungsquellen ein Betrag von TEUR 8.880 (= 56 %) und in Höhe der Rückstellungen und des 
kurzfristigen Fremdkapitals auf externe Finanzierungsquellen ein Betrag von TEUR 6.767. 
 
Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestehen am Abschlussstichtag nicht. 
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
 
Das Orchester ist kein Mutterunternehmen und es liegt kein Konzernverhältnis vor.

Anlage  5 
Seite  19 
 
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit 
verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist in die Haushaltsplanung der Stadt Köln eingebunden 
und erhielt im Wirtschaftsjahr 2020/2021 Zuschüsse von insgesamt TEUR 12.010. Der Betriebs-
kostenzuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen betrug für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 
TEUR 946. 
 
Anhaltspunkte für die Nichtbeachtung von Auflagen und Verpflichtungen haben sich im Rahmen 
unserer Prüfung nicht ergeben. 
 
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-
stattung? 
 
Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital beträgt zum 31. August 2021 56,8 % (Vorjahr 
41,1 %) einschließlich Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen. Die ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung verfügt damit über eine angemessene Eigenkapitalausstattung. 
Aus der Eigenkapitalausstattung erwachsen derzeit keine Finanzierungsprobleme. 
 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit 
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
 
Gemäß § 2 Abs. 3 der Betriebssatzung darf die Stadt Köln keine Zuwendungen – und damit 
auch keine Ausschüttungen – aus Mitteln des Betriebes erhalten. Die jeweiligen Jahresergeb-
nisse werden entweder auf neue Rechnung vorgetragen oder den Rücklagen zugeführt. 
 
Für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.061.

Anlage  5 
Seite  20 
  
Ertragslage 
 
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ 
Konzernunternehmen zusammen? 
 
Es ist nur ein Segment, nämlich der Orchesterbetrieb, vorhanden. Eine weitere Aufgliederung 
erübrigt sich somit. 
 
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
 
Das hohe Jahresergebnis ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Vor allem 
aufgrund von Konzertabsagen mit den daraus resultierenden Ersparnissen bei den Aufwendun-
gen sowie dem Erhalt von Kurzarbeitergeld wurde ein ungewöhnlicher hoher Überschuss erzielt. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu 
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? 
 
Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 17. Dezember 2001 zwischen den Bühnen 
der Stadt Köln und dem Gürzenich-Orchester ist geregelt, dass jede der beiden Einrichtungen 
eine angemessene Kostenerstattung für die vereinbarten Tätigkeiten (Verwaltung und Opernbe-
spielung) zu leisten hat. Die Ermittlung der angemessenen Kosten erfolgt durch die Kostenträ-
gereinrichtung der Einrichtungen. 
 
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
 
Diese Frage ist beim Orchester nicht relevant. 
 
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit ihrer spezifischen Dienstleistung ist grundsätzlich nur 
durch Zuschüsse finanzierbar. Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte.

Anlage  5 
Seite  21 
 
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche 
Maßnahmen handelt es sich? 
 
Es ergaben sich keine verlustbringenden Geschäfte. 
 
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der 
Ertragslage 
 
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
 
Es wurde im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss erwirtschaftet.  
 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des 
Unternehmens zu verbessern? 
 
Zu den erklärten Zielen der Betriebsleitung gehört nach wie vor die Sicherung eines gleichmäßig 
hohen künstlerischen Standards. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist grundsätzlich nur 
durch Zuschüsse finanzierbar. Darüber hinaus ist man bestrebt, u. a. durch Marketingmaßnah-
men höhere Einnahmen zu erzielen sowie Einsparungen auf der Kostenseite umzusetzen.

Anlage5_GO_Wiedergabe_des_Bestätigungsvermerks_Jahresabschluss_19-20

11835 Zeichen

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 3 – 
B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes 
 
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir in einem gesonderten Testats-
exemplar folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der nachfolgend wiederge-
geben wird: 
 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An das Gürzenich-Orchester Köln 
 
Prüfungsurteile 
 
Wir haben den Jahresabschluss des Gürzenich-Orchester Köln – bestehend aus der Bilanz zum 
31. August 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 sowie 
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Gürzenich-Orchester Köln für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2021 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
 
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften 
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deut-
schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt 
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen-
betriebes zum 31. August 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 
1. September 2020 bis zum 31. August 2021. 
  
– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Or-
chesters. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah-
resabschluss, entspricht den Vorschriften des § 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 289 HGB 
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 4 – 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung 
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung 
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprü-
fers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsver-
merkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstim-
mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben un-
sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage-
bericht zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahres-
abschluss und den Lagebericht 
 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der 
den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägi-
gen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. Ferner sind 
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung 
mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, 
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beab-
sichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, 
die Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Wei-
teren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort-
lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent-
gegenstehen.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 5 – 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters vermittelt sowie in allen we-
sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um 
die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften 
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für 
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
 
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses des Orchesters zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichtes 
 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss 
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellun-
gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters 
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der 
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prü-
fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus 
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage 
dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von 
Adressaten beeinflussen.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 6 – 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen 
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu 
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
  
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit 
dieser Systeme des Orchesters abzugeben. 
 
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
  
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame 
Zweifel an der Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, 
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-
rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten 
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu füh-
ren, dass das Orchester seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Schüllermann und Partner AG 
 
 
– 7 – 
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses 
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. 
  
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Orchesters 
  
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben 
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be-
urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den 
zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga-
ben abweichen. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Dreieich, 25. Februar 2022 
 
 
Schüllermann und Partner AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
 
 
 
         
gez. gez. 
Dipl.-Kfm. Harald Reinhart Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Anlage4_GO_Lagebericht_19-20

40796 Zeichen

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 1  
   
 
LAGEBERICHT 
 
FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR  
1. SEPTEMBER 2020 BIS  31. AUGUST 2021 
 
 
I. SPIELZEITVERLAUF UND LAGE DES ORCHESTERS IM WIRTSCHAFTSJAHR 2020/21 
1. Die wirtschaftliche Situation öffentlicher Orchester in der Bundesrepublik Deutschland 
in der Spielzeit 2020/21 
 
Wie in den Vorjahren bewirken die finanziellen Verhältnisse der öffentlichen Haushalte unverändert einen 
hohen Konsolidierungsdruck auf die deutschen Kultureinrichtungen. Als personalintensive Einrichtungen 
mit einem hohen Anteil fixer Personalkosten und dadurch begrenzten kurzzeitig realisierbaren Konsoli-
dierungspotentialen sind die öffentlichen Theater und Orchester hiervon in besonderem Maße betroffen. 
Diese Situation wurde in der Spielzeit 2020/21 auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie durch die 
Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus in Form zeitweiser kompletter Einstellungen des 
Spielbetriebs der Theater und Orchester erneut erheblich verschärft.  
 
So zeigt bereits die Theaterstatistik der öffentlich getragenen Theater und Orchester für 2019/20, also 
für die erste Spielzeit unter Corona-Bedingungen, dass der professionelle Theater- und Orchesterbetrieb 
in Deutschland nach dem Lockdown im März 2020 bis zum Rest der Saison überwiegend zum Erliegen 
gekommen ist: Um rd. 13% sank die Zahl der gespielten Werke (4.166), um rd. 14% die Zahl der 
Inszenierungen (6.220). Dramatischer waren die Rückgänge bei Aufführungen und Zuschauerzahlen: 
56.122 Aufführungen bedeuteten einen Rückgang um rd. 33% gegenüber der Vorsaison; bei den Zu-
schauer*innen (13.949.085) betrug der Einbruch sogar rd. 39%. 
 
Vor diesem Hintergrund war die Spielzeit 2020/21 zusätzlich zu den noch möglichen künstlerischen Ak-
tivitäten vom ständigen Bemühungen geprägt, die Folgen der Pandemie für das Orchester und die be-
teiligten Musiker zu analysieren, zu bewerten und so gut wie möglich zu bewältigen. Unverändert blieb 
dabei - gerade auch mit Blick auf die Zukunft des Orchesters - das Bestreben, neue Einnahmequellen 
(z.B. das Sponsoring) zu erschließen bzw. durch innovative Projekte, so z.B. das vom Orchester betrie-
bene Projekt GO-Plus, das ohrenauf!-Projekt für jüngere Musikliebhaber und Familien sowie Livestream-
Konzerte, bisherige Besuchergruppen zu binden und neue Besuchergruppen anzusprechen. Dabei bleibt 
es Ziel des Orchesters, die künstlerische Qualität ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln sowie 
ein möglichst einzigartiges, charakteristisches und unverwechselbares Klangbild zu kreieren, um die At-
traktivität für Konzertbesucher, Sponsoren und auch Medien zu erhöhen. 
 
 
__________________________________________________ 
* Quelle: Werkstatistik Deutschland/Österreich/Schweiz 2019/20 des Deutschen Bühnenvereins, Juli 2021

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 2  
   
 
2. Die künstlerische Bilanz des Orchesters in der Spielzeit 2020/21 
 
Die Spielzeit 2020/21 war - wie die zweite Hälfte der Spielzeit 2019/20 und wie das gesamte gesell-
schaftliche Leben in Deutschland seit März 2020 - geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. 
Geplant als eine Spielzeit mit einem Schwerpunkt zu Béla Bartók, mit dem Artist in Residence Emanuel 
Ax, der Premiere des Kölner Bürgerorchesters und vielem mehr, zwang die Pandemie das Gürzenich-
Orchester erneut zu zahlreichen Umplanungen und führte in der Konsequenz dazu, dass ein Großteil des 
Programms unter Ausschluss des Publikums produziert werden musste und vor allem online zu erleben 
war. Dabei gelang es erneut, auch kurzfristig hochkarätige Gastkünstler wie Lahav Shani zu verpflichten, 
neue programmatische Schwerpunkte zu setzen – wie beispielsweise mit einem Streaming-Marathon zu 
Strawinskys 50. Todestag in Kooperation mit dem Museum Ludwig – und gesellschaftliche Themen wie 
das Festjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ auf gebührende Weise zu würdigen. Die durch 
Ausfälle im Spielbetrieb entstehenden Freiräume wurden durch zahlreiche Initiativen der Musiker*innen 
des Orchesters genutzt. Diese reichten von Workshops und Konzerten der Orchestergruppen bis hin zu 
karitativen Aktionen oder neuen Online-Formaten. Trotz der vielen Umplanungen erfordernden widrigen 
Umstände wurde auch der zeitgenössischen Kreation großes Gewicht eingeräumt mit Initiativen wie den 
„Fanfares for a new Beginning“ oder einer „Raummusik“ von Márton Illés. Gekrönt wurde die Saison von 
einer Auslandsreise mit Konzerten in der Alhambra in Granada und im Concertgebouw Amsterdam.  
 
Bereits mit dem Festkonzert anlässlich der Saisoneröffnung setzten die Umplanungen im großen Stil ein: 
Die eingeladene Pianistin Yuja Wang konnte nicht aus den USA anreisen und das geplante Konzertstück 
„Prométhée“ von Alexander Skrjabin aufgrund der für die Musiker geltenden Abstandsregelungen auf 
der Bühne nicht umgesetzt werden. Ebenso wenig konnte Ayanna Witter-Johnsons neues, im Auftrag 
des Gürzenich-Orchesters geschriebenes Orchesterstück „Fairtrade“ aufgeführt werden. Die Komponistin 
trat stattdessen selbst in Erscheinung als Interpretin von zwei eigenen Songs, begleitet von Musiker*in-
nen des Gürzenich-Orchesters sowie als Komponistin einer kurzen Blechbläser-Fanfare. Diese bildete die 
Initiale zu einem Projekt mit dem Titel „Fanfares for a New Beginning“ mit dem zeitgenössischen Kom-
ponist*innen auf das ersehnte Ende der Corona-Pandemie reagierten. Unter der Leitung von François-
Xavier Roth erklangen die Metamorphosen von Richard Strauss für Streichorchester sowie das Konzert 
für Klavier und Blasorchester von Igor Strawinsky, für das der französische Pianist Bertrand Chamayou 
gewonnen werden konnte. Das Konzert wurde am selben Tag zweimal gegeben, wie auch das Gastspiel 
am Folgetag in deSingel Antwerpen, wo das Gürzenich-Orchester mit demselben Programm gastierte. 
Auch das Folgeprogramm mit dem Geiger Renaud Capuçon musste umgeplant werden: Anstelle der 
Deutschen Erstaufführung des Violinkonzertes „4 Eindrücke“ von Michael Jarrell präsentierte das Orches-
ter unter Leitung seines Chefdirigenten das „Concerto funebre“ von Karl Amadeus Hartmann. Die aus-
gefallene Aufführung der vierten Bruckner-Sinfonie wurde kompensiert durch die Serenade op. 7 von 
Richard Strauss für Bläser, die Sinfonie Nr. 34 C-Dur von Wolfgang Amadeus Mozart und als Beitrag zum 
Fanfarenprojekt erklang die Uraufführung „hope.“ von Georg Friedrich Haas. Das Domkonzert unter

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 3  
   
 
Leitung des Domkapellmeisters Eberhard Metternich stellte das Wirken des einstigen Kölner Domkapell-
meisters Carl Leibl in den Mittelpunkt aus Anlass seines 150. Todestages. 
 
Die Programmänderungen setzten sich auch im Zweiten Abonnementkonzert fort, das unter Leitung der 
Konzertmeisterin Natalie Chee gestaltet wurde und mit dem Klarinettisten Blaž Šparovec einen weiteren 
Gürzenich-Solisten ins Zentrum stellte. Gemeinsam interpretierten sie das Klarinettenkonzert von Wolf-
gang Amadeus Mozart, „Aus Holbergs Zeit“ ersetzte die Peer Gynt-Suite des Komponisten Edvard Grieg, 
Béla Bartóks „Rumänische Volkstänze“ blieben dem Programm erhalten. Als Beitrag zu den „Fanfares for 
a new Beginning“ erklang das neue Werk „Clamitationes colonienses“ des Komponisten Philipp Maintz 
unter Leitung des Dirigenten Arnaud Arbet. Das Stück enthielt einen Part für zwei Ad-Hoc-Schlagzeuger, 
die bei den meisten Konzerten von Mitgliedern des Bürgerorchesters des Gürzenich-Orchesters über-
nommen wurden.  
 
Als sich eine erneute Schließung des Konzertlebens abzeichnete, initiierte das Gürzenich-Orchester ge-
meinsam mit der Philharmonie, dem WDR Sinfonieorchester, dem Ensemble Musikfabrik sowie Concerto 
Köln ein Benefizkonzert für Musiker der freien Szene, das am 1.11. mit vereinten Kräften durchgeführt 
wurde mit einem Programm, das von Bach und Vivaldi über Mozart und Beethoven bis zu Nono und 
Saunders reichte. Das darauffolgende Abonnementkonzert unter Leitung von François-Xavier Roth 
konnte nur mehr als Stream produziert werden. Anstelle des in den USA „gefangenen“ Residenzkünstlers 
der Spielzeit, Emmanuel Ax debütierte Kristian Bezuidenhout mit Beethovens Drittem Klavierkonzert beim 
Gürzenich-Orchester. Beethovens Achte Sinfonie erklang im Anschluss an das „Poème Symphonique für 
100 Metronome“ von György Ligeti. Die Metronome waren zuvor im Rahmen einer Medienaktion von 
Kölner*innen für die Aufführung gesammelt worden. Philippe Manourys Fanfare für Blechbläser eröffnete 
das Programm. Die Premiere des Kölner Bürgerorchesters musste ebenso entfallen wie das Benefiz- und 
das Familienkonzert. Als letztes Konzert des Jahres konnte ein Programm mit Karina Canellakis – eben-
falls für Kameras und Mikrophone – produziert werden. Blaubarts Burg von Bartók musste entfallen 
aufgrund der Größe der Orchesterbesetzung; das Programm umfasste schließlich die Folksongs von Lu-
ciano Berio, gesungen von Rinat Shahm, und die Sinfonie Nr. 2 von Beethoven. Im zeitversetzt übertra-
genen Stream wurde das Programm durch vom Publikum eingesandte Videos von Folksongs abgerundet.  
 
Die ab Mitte Dezember andauernde „Pause“ wurde im Januar zunächst durch Streicherworkshops im 
historisch informierten Spiel unter Leitung von Julien Chauvin abgelöst. Die nächste Konzertproduktion, 
die in Angriff genommen werden konnte, stellte unter Leitung von François-Xavier Roth das erste Kla-
vierkonzert von Johannes Brahms ins Zentrum; der Pianist war – wie vorgesehen – Kirill Gerstein. Die 
Konzeption der Uraufführung des Orchesterwerks von Márton Illés wurde an die pandemischen Bedin-
gungen angepasst. Das vorgesehene große Orchester wurde – unter Wahrung der geforderten Abstände 
– im Saal der Philharmonie verteilt für eine energetisch geladene Raummusik. Die filmische Aufbereitung

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dieser Aufführung verließ den Rahmen des „dokumentarischen Abfilmens“ und präsentierte neue, unge-
kannte Perspektiven, die unter den Bedingungen eines Konzertes mit Publikum nicht hätten eingefangen 
werden können. Olga Neuwirth versprühte Hoffnung mit „Spraying Sounds of Hope“, dem fünften Teil 
ihres Werkzyklus „Coronation“ für Blechbläser und Schlagzeug, eine Uraufführung. Neu geplant wurde 
eine Woche mit dem Dirigenten Lahav Shani. Der junge Chefdirigent des Israel Philharmonic Orchestra 
gestaltete ein Programm zum Festjahr 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland mit Kompositionen 
von Tzvi Avni, der Sinfonie Nr. 2 von Kurt Weill sowie dem Violinkonzert von Felix Mendelssohn, gespielt 
von Arabella Steinbacher. Die Streamingaufführung wurde bereichert durch eine Intervention der Publi-
zistin Marina Weisband. Entfallen musste auch das Programm mit dem Ehrendirigenten Dmitri Kitajenko, 
im entsprechenden Zeitraum konnte teilweise der Ausfall des fünften Abonnementprogramms kompen-
siert werden: Fabien Gabel musizierte für die Kameras die Kammersymphonie von Franz Schreker, die 
Suite von Erich Wolfgang Korngold über „Viel Lärm um Nichts“ sowie das Violinkonzert von Strawinsky 
mit der Geigerin Vilde Frang. Als Uraufführungs-„Fanfare“ erklang die jazzige „Parade“ von Frank Pesci. 
François-Xavier Roth kehrte für ein neu entwickeltes Strawinsky-Projekt nach Köln zurück: In der Phil-
harmonie produzierte das Orchester das Divertimento aus Baiser de la Fée, die Bläsersymphonien, sowie 
das Capriccio für Klavier und Orchester. Den Klavierpart, den einst Strawinsky selbst übernommen hatte, 
spielte Jean-Efflam Bavouzet. Parallel entstanden im Museum Ludwig Kammermusikaufnahmen im Rah-
men einer Ausstellung über Russische Avantgarde-Künstler. In diesem Falle drohte eine kurzfristige Öff-
nung des Museums die Aufnahme zu verhindern, die nun bei laufendem Publikumsbetrieb durchgeführt 
werden musste. Gebündelt wurden diese Aufnahmen im Rahmen eines Strawinsky-Streaming-Marathons 
an seinem 50. Todestag am 6. April vorgestellt. Der Chefdirigent selbst fungierte via Zoom als Host der 
Übertragung, die gekrönt wurde durch die Premiere eines neuen, durch die Musiker entwickelten Online-
Formats: „GO Tribute“, mit einem in der Jazz-Kneipe aufgenommenen Tribut an Strawinsky. In verän-
derter Form realisiert werden konnte auch ein Programm mit Michael Sanderling und Raphaela Gromes, 
die für Kameras und Mikrophone Schumanns Cellokonzert spielten, anstelle von Schostakowitschs 10. 
Sinfonie erklang Schuberts „Tragische“ Sinfonie Nr. 4. Bernhard Ganders „From Dust till Dawn“ war ein 
weiterer Beitrag zu den Uraufführungsfanfaren. Anstelle von Nicholas Collon leitete David Afkham das 
Programm mit Frank Peter Zimmermann. Dieser konnte die geplante „Suite concertante“ von Bohuslav 
Martinu ebenso aufführen wie die „Erste Rhapsodie“ von Béla Bartók. Die erste Sinfonie von Johannes 
Brahms rundete das Programm ab. Eine Arbeitsphase mit dem Dirigenten Riccardo Minasi mit Musik von 
Mozart und Haydn blieb ohne Aufnahme und ohne Aufführung, setzte jedoch die Auseinandersetzung 
mit der historisch informierten Aufführungspraxis auf produktive Weise fort. Noch immer ohne Publikum 
musste schließlich auch Robert Schumanns Sinfonie Nr. 3, die „Rheinische“, aufgenommen werden. Die 
Uraufführung des „Entrée“ von York Höller rundete das Programm ab. Ein Workshop der Blechbläser 
unter Leitung von Matthias Höfs materialisierte sich in einem in der Kölner Flora produzierten Livestream, 
dessen Einnahmen Musikern der freien Szene zugute kamen. Die Dirigentin Nathalie Stutzmann präsen-
tierte sich dem Orchester in einer Streamproduktion mit Slawischen Tänzen von Antonín Dvořák und der 
„Großen“ C-Dur Sinfonie von Franz Schubert. Erneut kurzfristig und überraschend konnte schließlich das

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vorletzte, regulär geplante Konzertprojekt der Saison mit Isabelle Faust und Peter Eötvös wieder für das 
Publikum geöffnet werden. Das veröffentlichte Programm wurde freilich erneut abgeändert und enthielt 
als „Restbestand“ der ursprünglichen Planung das „Alhambra-Konzert“ von Peter Eötvös, der trotz seines 
langen Wirkens in Köln hier erstmals das Gürzenich-Orchester dirigierte. Bartóks Musik für Saiteninstru-
mente, Schlagzeug und Celesta bildete den Counterpart in diesem Programm. Eine Fanfare da caccia 
von Vito Žuraj wurde zwar aufgenommen, musste dem Publikum aus umbautechnischen Gründen in der 
Aufführung jedoch vorenthalten bleiben. Auch eine geplante Studioaufnahme unter Leitung der Konzert-
meister*innen des Gürzenich-Orchesters konnte kurzerhand in ein öffentliches Konzert in der Philharmo-
nie überführt werden, das unter der Überschrift „Drei auf einen Streich“ Musik von Mozart, Haydn und 
Elgar präsentierte. Ein weiterer Bläserworkshop unter Leitung von Stefan Dohr mit Musik von Bernd Alois 
Zimmermann, Mauricio Kagel, Wolfgang Amadeus Mozart und Richard Strauss konnte in der Kölner Flora 
sowohl für ein Publikumskonzert geöffnet wie online als Stream gezeigt werden. Das Projekt „Singen mit 
Klasse“ transformierte sich online zu „Klang mit Klasse“ und Musik von Mark Anthony Turnage. Ein vom 
Orchester initiiertes Gedenkkonzert unter Schirmherrschaft der Oberbürgermeisterin für die Opfer der 
Corona-Pandemie mit Musik von Arvo Pärt, York Höller und dem Stabat Mater von Giovanni Battista 
Pergolesi bildete einen andachtsvollen Höhepunkt der Saison. Das geplante letzte Abonnementkonzert 
mit François-Xavier Roth präsentierte neben einem „Kuss“ für Blechbläserensemble von Enno Poppe die 
Sinfonie Nr. 2 von Robert Schumann (drei Konzerte mit Publikum). Mit dieser zweiten Sinfonie ging das 
Orchester unter Leitung von François-Xavier Roth auf Konzertreise nach Granada und Amsterdam, wo 
es mit Isabelle Faust auch das Violinkonzert von Robert Schumann präsentierte.  
 
Wohl in keiner Spielzeit seit dem Zweiten Weltkrieg war das Gürzenich-Orchester so sehr darauf ange-
wiesen, sich selbst künstlerische Ziele zu setzen und diese unter sich stets wandelnden Umständen zu 
erreichen wie in dieser Spielzeit, in der es über die meiste Zeit seines Gegenübers, des Publikums, be-
raubt war. Der künstlerische Erfolg dieser Spielzeit bemisst sich weniger anhand gelungener Aufführun-
gen und der Liste renommierter Gastkünstler, sondern daran wie es dem Orchester gelungen ist, in 
dieser schwierigen Zeit nicht nur seine Spielfähigkeit zu erhalten, sondern sich inhaltlich und künstlerisch 
weiter zu entwickeln und Weichen für die Zukunft zu stellen.  
 
3. Die wirtschaftliche Lage des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2020/2021 
 
 
a) Leistungsdaten  
 
Die von der Corona-Pandemie maßgeblich geprägten Aktivitäten des Gürzenich-Orchesters Köln führten 
im Wirtschaftsjahr 2020/21 zu folgenden Leistungsdaten:

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Anzahl 
Veranstal- Erlöse
max. Ist % tungen TEUR
Eigenveranstaltungen
1.Sinfoniekonzert 2020/21 5.000 3.099 61,98 5 68
2.Sinfoniekonzert 2020/21 1.500 1.279 85,27 6 26
 3.- 10. Sinfoniekonzert 2020/21: entfallen -
11.Sinfoniekonzert 2020/21 500 236 47,20 1 4
12.Sinfoniekonzert 2020/21 1.500 697 46,47 3 13
Sinfoniekonzerte gesamt 8.500 5.311 62,48 15 111
1.Kammerkonzert 2020/21 1.000 193 19,30 1 2
div. Kammerkonzerte 2020/21: entfallen -
Kammerkonzerte gesamt 1.000 193 19,30 1 2
Konzertreihen gesamt 9.500 5.504 57,94 16 113
Festkonzert Funken 2.000 884 44,20 2 25
Bläserserenade 75 61 81,33 1 1
Sonderkonzert "Drei auf einen Streich" 500 269 53,80 1 5
4 Schulkonzerte: enfallen -
Familienkonzert: entfallen - 1
Benefizkonzert: entfallen - 1
Gedenkkonzert -
Neujahrskonzert -
Sonderkonzert Kölner Bürger - 1
Sonderkonzerte 2.575 1.214 47,15 4 34
Streaming-Konzerte 22 7
12.075 6.718 55,64 42 154
Kooperationen / Gastspiele 0 0
0 0
Opernbespielung Bühnen Stadt Köln 38 6.599
sonstige Aktivitäten 0 90
38 6.689
Leistungsdaten gesamt 80 6.843
Auslas- 
tungVeranstaltung
Eigenveranstaltungen 
Besucher
Fremdveranstaltungen / sonstige Aktivitäten
 
Der Vergleich der Leistungsdaten des Orchesters in der Spielzeit 2020/21 mit dem Vorjahr zeigt, dass 
die Anzahl der Eigenveranstaltungen infolge der coronabedingten Ausfälle nur unter Einschluss von 22 
gestreamten Konzerte um 4 Veranstaltungen angestiegen ist. Dementsprechend fiel die Anzahl der Be-
sucher erheblich um 38.803 (85,3%) auf 6.718 zurück. Auch die Auslastung der Eigenveranstaltungen 
fiel mit 55,6% um rd. 30,7% deutlich hinter die der vorherigen Spielzeit zurück. Schließlich war auch bei 
den Erlösen im gleichen Zeitraum ein massiver Rückgang um TEUR 729 bzw. 82,6% festzustellen. Die 
durchschnittliche Einnahme je Besucher erhöhte sich dabei in der Spielzeit 2020/21 zwar von EUR 19,40 
um EUR 3,52 bzw. +18,1% auf EUR 22,92, diese Entwicklung ist aber infolge der besonderen Erlös- und 
Besucherstruktur der Spielzeit 2020/21 nicht repräsentativ. 
 
Für die Bühnen der Stadt Köln wurden im Bereich der Oper und Kinderoper 38, und damit erneut 62 
Veranstaltungen weniger (-62,0%) als in der vorherigen Spielzeit durchgeführt. Dabei ging die Gesamt-
vergütung für die Opernbespielung mit TEUR 6.599 (im Vorjahr TEUR 7.062) um TEUR 463 bzw. 6,6% 
nur unterproportional zurück.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
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b) Ertragslage / Vergleich mit dem Wirtschaftsplan und Periodenvergleich 
 
 
Trotz der pandemiebedingten erheblichen Einschränkungen im Spielbetrieb erzielte das Gürzenich-Or-
chester Köln nach dem vorjährigen Jahresüberschuss von TEUR 2.363 im Wirtschaftsjahr 2020/21 erneut 
einen hohen Jahresüberschuss von TEUR 3.061.  
 
Die an der Struktur des Wirtschaftsplans 2020/21 ausgerichtete Analyse des Ergebnisses zeigt, dass sich 
der Überschuss aus einem positiven Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 3.319 (im Vorjahr 
TEUR +2.603), einem negativen Zinsergebnis von TEUR 256 (im Vorjahr TEUR -289) sowie Steuerauf-
wendungen von TEUR 2 (im Vorjahr Steuererstattungen TEUR 49) zusammensetzt.  
 
Im Überblick stellt sich die Ertragslage im Wirtschaftsjahr 2020/21 wie folgt dar, wobei den Ist-Daten 
zum einen die Planansätze des vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 28.4.2020 beschlossenen 
Wirtschaftsplans und zum anderen die Vorjahreszahlen gegenübergestellt werden:

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
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Ertragslage Vgl. mit Wirtschaftsplan Vgl. mit Vorjahr 2019/20
TEUR % TEUR TEUR % TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 6.843 32,5 9.330-2.487 -26,7 8.223 -1.380 -16,8
Kartenverkauf aus Konzertbetrieb 154 0,7 1.650 -1.496 -90,7 945 -791 -83,7
Opernbespielung 6.599 31,4 7.380 -781 -10,6 7.062 -463 -6,6
Sponsoringerträge 0 0,0 200 -200 -100,0 0 +0 .
sonstige Bereiche Konzertbetrieb 90 0,4 100 -10 -10,0 216 -126 -58,3
Bestandsveränderung +0
unfertige Produktionen 112 0,5 0 +112 . -50 +78<-100,0
sonstige betriebliche Erträge 14.091 67,0 13.356 +735 +5,5 13.220 +871 +6,6
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 12.010 57,1 12.010 +0 +0,0 11.646 +364 +3,1
Betriebskostenzuschuss Land 946 4,5 946 +0 +0,0 834 +112 +13,4
andere sonstige betriebliche Erträge 1.135 5,4 400 +735>+100,0 740 +395 +53,4
betriebliche Erträge 21.046 100,0 22.686-1.640 -7,2 21.393 -347 -1,6
Materialaufwand -2.360 -11,2 -5.545-3.185 -57,4 -3.254 -894 -27,5
Gagen für Gastdirigenten, 
Solisten, Chöre -456 -2,2 -1.054 -598 -56,7 -555 -99 -17,8
Gagen für Aushilfen -416 -2,0 -1.322 -906 -68,5 -1.038 -622 -59,9
Saalmieten -760 -3,6 -1.133 -373 -32,9 -781 -21 -2,7
anderer Materialaufwand -728 -3,5 -2.036 -1.308 -64,2 -880 -152 -17,3
Personalaufwand -13.821 -65,7 -15.534-1.713 -11,0 -13.983 -162 -1,2
Löhne und Gehälter -11.138 -52,9 -12.329 -1.191 -9,7 -11.689 -551 -4,7
soziale Abgaben, Altersversorgung
und Unterstützung -2.683 -12,7 -3.205 -522 -16,3 -2.294 +389 +17,0
Abschreibungen Anlagevermögen -116 -0,6 -120 -4 -3,3 -103 +13 +12,6
sonstige betriebliche Aufwendungen -1.430 -6,8 -1.200 +230 +19,2 -1.450 -20 -1,4
betriebliche Aufwendungen -17.727 -84,2 -22.399-4.672 -20,9 -18.790 -1.063 -5,7
Betriebsergebnis 3.319 15,8 287+3.032>+100,0 2.603 +716 +27,5
Zinserträge 2 0,0 0 +2 . 0 +2 .
Zinsaufwendungen -258 -1,2 -300 -42 -14,0 -289 -31 -10,7
Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0,0 -10 -10-100,0 0 +0 .
sonstige Steuern -2 0,0 0 -2 . 49 +51>+100,0
Jahresfehlbetrag 3.061 14,5 -23+3.084>+100,0 2.363 +698 +29,5
Gewinnvortrag 3.106 14,8 3.106 +0 +0,0 739+2.367>+100,0
Entnahmen aus Gewinnrücklagen 4 0,0 4 +0 +0,0 4 +0 +0,0
Bilanzgewinn 6.171 29,3 3.087+3.084 +99,9 3.106+3.065 +98,7
Wj. 2020/21 Abweichung Abweichung
           Jahresüberschuss / 
 
Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan zeigt die Analyse für das Betriebsergebnis, dass der Planansatz 
(TEUR +287) um TEUR 3.032 erheblich überschritten wurde. 
 
Zusammen mit den Mitteln des städtischen Betriebskostenzuschusses und des Landeszuschusses stan-
den dem Orchester aus der Opernbespielung sowie dem eigenen Konzertbetrieb insgesamt           
TEUR 21.046 und damit - im Vergleich zum Planansatz - TEUR 1.640 (-7,2%) weniger an betrieblichen

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 9  
   
 
Erträgen zur Deckung der laufenden Kosten zur Verfügung. Die verminderten Erträge sind dabei im 
Wesentlichen auf coronabedingte Erlösausfälle beim Kartenverkauf bzw. Spielbetrieb in Höhe von 
TEUR 1.506 (-86,1%), gesunkene Erstattungen aus der Opernbespielung (TEUR -781 bzw. -10,6%) und 
ausgebliebene Sponsoringerträge (TEUR -200) zurückzuführen. Diesen standen Ertragszuwächse aus 
der Veränderung des Bestands unfertiger Produktionen (TEUR +112) sowie sonstiger betrieblicher Er-
träge um TEUR 735 (+5,5%) gegenüber, von denen alleine auf die Erstattung von Sozialversicherungs-
beiträgen im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld ein Betrag von TEUR 562 und die Corona-Dezember-
hilfe ein Betrag von TEUR 150 entfielen.  
 
Zeitgleich wurden die betrieblichen Aufwendungen um insgesamt TEUR -4.672 bzw. 20,9 gegenüber den 
budgetierten Ansätzen unterschritten. Zu dieser Entwicklung trugen vor allem Kosteneinsparungen in 
Höhe von TEUR 3.185 bzw. 57,4% im Bereich der Materialaufwendungen sowie in Höhe von TEUR 1.713 
bzw. 11,0% im Bereich der Personalaufwendungen bei, während TEUR 230 bzw. 19,2% bei den sonsti-
gen betrieblichen Aufwendungen für Verwaltung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit mehr verausgabt 
wurden. Bei den Materialaufwendungen verteilten sich die Einsparungen im Zusammenhang mit der 
Absage von Konzerten auf die Kosten für Gagen der Aushilfen (TEUR -906 bzw. -68,5%), für Gastdiri-
genten, Solisten und Chöre (TEUR -598 bzw. 56,7%), Saalmieten (TEUR -373 bzw. 32,9%) und sonstige 
Produktionskosten (TEUR -1.308 bzw. 64,2%). Im Bereich der Personalaufwendungen verminderten sich 
die Kosten für Gehälter - unter Berücksichtigung der Erstattungen von Kurzarbeitergeld in Höhe von 
TEUR 565 - um TEUR 1.191 bzw. 9,7%. Und auch die Sozialabgaben und Aufwendungen für die Alters-
versorgung unterschritten die budgetierten Kostenansätze um TEUR 522 bzw. 16,3%. Unter Berücksich-
tigung des Zinsergebnisses sowie der Ergebnisauswirkungen der Steueraufwendungen lag damit der 
vom Orchester erwirtschaftete Jahresgewinn in Höhe von TEUR 3.061 um TEUR 3.084 über dem für 
2021/20 kalkulierten Ergebnis (TEUR -23). 
 
Auch im Periodenvergleich verbesserte sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um TEUR 716 
bzw. 27,5%, wobei die betrieblichen Erträge um TEUR 347 bzw. 1,6% unter dem Vorjahreswert lagen. 
Hier standen coronabedingten Einbußen bei den Erträgen aus dem laufenden Konzertbetrieb und der 
Opernbespielung in Höhe von insgesamt TEUR 1.380 bzw. 16,8% ein Ertragszuwachs aus den aktivierten 
Kosten unfertiger Produktionen (TEUR + 162), ein erhöhter Betriebskostenzuschuss (TEUR +364 bzw. 
+3,1%), ein gestiegener Landeszuschuss (TEUR +112 bzw. 13,4%) sowie die positive Entwicklung der 
sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR +395 bzw. +53,4%) gegenüber. Letztere waren vor allem auf 
Erstattungen von Sozialabgaben im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld (TEUR +340) zurückzuführen.   
 
Gegenüber der Entwicklung bei den betrieblichen Erträgen konnten die betrieblichen Aufwendungen 
gegenüber dem Vorjahr überproportional um TEUR 1.063 bzw. 5,7% reduziert werden. Hier lagen zu-
nächst die Materialkosten um rd. TEUR 894 bzw. 27,5% unter den Vorjahresbeträgen. Im Wesentlichen 
war dies bedingt durch Kosteneinsparungen bei den Gagen für Gastdirigenten, Solisten und Chören

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 10  
   
 
(TEUR -99 bzw. -17,8%) und für Aushilfen (TEUR -622 bzw. -59,9%), den Kosten für die Anmietung der 
Säle (TEUR -21 bzw. -2,7%) und den übrigen Produktionsaufwendungen (TEUR -152 bzw. -17,3%). Die 
Personalkosten sanken im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 162 bzw. 1,2%. Bei den sonstigen betriebli-
chen Aufwendungen konnten gegenüber den Vorjahreskosten insgesamt lediglich TEUR 20 bzw. 1,4% 
eingespart werden, wobei Kostenreduzierungen insbesondere bei den Verwaltungsaufwendungen ge-
stiegene Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (TEUR +126 bzw. +23,4%) vollständig kompen-
sierten. 
 
Bezogen auf die Gesamterträge des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2020/21 bilden die laufenden Perso-
nalkosten mit 65,7% (im Vorjahr 65,4%) unverändert den größten Aufwandsposten. Im Berichtsjahr 
setzten sich diese Kosten wie folgt zusammen: 
 
2020/21 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Löhne und Gehälter, Beamtenbezüge 11.703 11.905 -202 -1,7
Erstattung Kurzarbeitergeld -565 -216 -349>+100,0
Soziale Abgaben 2.015 1.721 +294+17,1
Aufwendungen für Altersversorgung 760 692 +68 +9,8
Aufwendungen für Unterstützung -92 -119 +27 -22,7
13.821 13.983 -162 -1,2
Veränderung
 
 
 
Im Bereich der laufenden Personalaufwendungen gingen im Vergleich zum Vorjahr die Gehälter der 
angestellten Künstler und sonstigen Mitarbeiter um TEUR 202 bzw. 1,7% leicht zurück. Die gesetzlichen 
Sozialabgaben erhöhten sich dagegen um TEUR 294 bzw. 17,1%, da die Erstattungen im Zusammen-
hang mit dem Kurzarbeitergeld (TEUR 562) als betriebliche Erträge ausgewiesen werden. Insgesamt 
liegt der Entwicklung der Personalkosten in 2020/21 dabei einerseits ein Zuwachs bei den besetzten 
Stellen um 6,65 bzw. +4,9% zugrunde, andererseits kam es in sieben Monaten infolge von Kurzarbeit 
zu Kostenreduzierungen, wobei das Kurzarbeitergeld vom Orchester auf 95% der letzten Nettobezüge 
aufgestockt wurde.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Personalstatistik weist für das Wirtschaftsjahr 2020/21 folgende Daten aus:

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
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Jahres-Zum Vergl.
30.11.2028.02.2131.05.2131.08.21durch-Wirtschafts-
schnitt plan
2020/21
Besetzte Stellen
Beschäftigte nach TVöD 9,32 10,32 10,32 9,27 9,81 13,50
künstlerische Angestellte 128,96 134,50 134,27 132,67132,60 139,00
Beamte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Platzanweiser 0,21 0,21 0,21 0,21 0,21 0,00
138,49 145,03 144,80 142,15142,62 152,50
zum Vergleich Vorjahr (135,26)(135,71)(135,85)(137,07)(135,97) (152,50)
Beschäftigte
Beschäftigte nach TVöD 13,00 14,00 14,00 12,00 13,25
künstlerische Angestellte 137,00 144,00 144,00 143,00142,00
Beamte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Platzanweiser 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
152,00 160,00 160,00 157,00157,25
zum Vergleich Vorjahr (144,00(145,00)(147,00)(148,00)(146,00)
 
 
Die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen lag auch in 2020/21 mit durchschnittlich 142,62 um 9,88 Stel-
len bzw. 6,5% unter dem Planansatz (152,50).  
 
Damit konnte das Orchester in der Spielzeit 2020/21 mittels der vereinnahmten Betriebskostenzu-
schüsse, der Erträge aus der Opernbespielung und der übrigen selbst erwirtschafteten Erträge trotz der 
coronabedingten Erlösausfälle infolge höherer Zuschüsse und stark verminderter betrieblicher Kosten ein 
deutlich positives Betriebsergebnis erwirtschaften. Unter Einschluss der Zinsen und Steuern und hier vor 
allem die Ergebnisbelastung durch den Aufzinsungsaufwand bei den langfristigen Personalrückstellungen 
wurde damit letztlich erneut ein erheblicher Jahresüberschuss von TEUR 3.061 (im Vorjahr Jahresüber-
schuss in Höhe von TEUR 2.363) erzielt.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 12  
   
 
c) Vermögens- und Finanzlage  
 
Die Vermögenslage des Orchesters stellt sich an den beiden Bilanzstichtagen zusammengefasst wie folgt 
dar: 
 
31.8.2021 31.8.2020 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen
Anlagevermögen 850 5,4 860 6,1 -10 -1,2
Forderung aus Ausgliederung der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 3.846 24,6 4.346 30,8 -500 -11,5
4.696 30,0 5.206 36,9 -510 -9,8
Vorräte 127 0,8 47 0,3 +80>+100,0
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 3.922 25,1 1.925 13,7 +1.997>+100,0
Flüssige Mittel 6.839 43,7 6.850 48,6 -11 -0,2
Kurzfristig gebundene Vermögenswerte 10.888 69,6 8.822 62,6 +2.066 +23,4
Rechnungsabgrenzungsposten 63 0,4 74 0,5 -11 -14,9
Vermögen insgesamt 15.647 100,0 14.102100,0 +1.545 +11,0
Kapital
Stammkapital 25 0,2 25 0,2 0 +0,0
Gewinnrücklagen 2.623 16,8 2.626 18,6 -3 -0,1
Bilanzgewinn 6.171 39,4 3.106 22,0 +3.065 +98,7
Eigenkapital 8.819 56,4 5.757 40,8 +3.062 +53,2
61 0,4 42 0,3 +19 +45,2
Sonderposten 61 0,4 42 0,3 +19 +45,2
Pensionsrückstellungen 1.175 7,5 1.183 8,4 -8 -0,7
Sonstige Rückstellungen 3.711 23,7 4.079 28,9 -368 -9,0
Lang- und mittelfristiges Fremdkapital 4.886 31,2 5.262 37,3 -376 -7,1
Steuerrückstellungen 0 0,0 4 0,0 -4 -100,0
Sonstige Rückstellungen 820 5,2 904 6,4 -84 -9,3
Verbindlichkeiten 656 4,2 166 1,2 +490>+100,0
Kurzfristiges Fremdkapital 1.476 9,4 1.074 7,6 +402 +37,4
Rechnungsabgrenzungsposten 405 2,6 1.967 13,9 -1.562 -79,4
Kapital insgesamt 15.647 100,0 14.102100,0 +1.545 +11,0
Lang- und mittelfristig gebundene 
Vermögenswerte
Sonderposten Investitionszuschüsse 
zum Anlagevermögen
 
Die Analyse der Vermögenslage ergibt auf den Stichtag 31.8.2021 eine Eigenkapitalquote1 von 56,8% 
(im Vorjahr 41,1%), einen Verschuldungsgrad2 von 40,7% (zum 31.8.2020 44,9%) sowie einen Anlage-
deckungsgrad3 von 1.044,7% (zum 31.8.2020 674,3%). Die Investitionsquote4 lag im Wirtschaftsjahr 
2020/21 bei 12,3% (im Vorjahr 21,1%). 
                                                           1  Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Bilanzsumme 
2  Rückstellungen + Verbindlichkeiten / Bilanzsumme 
3  Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Anlagevermögen 
4  Investitionen / Buchwert Anlagevermögen zum 1.9. des jeweiligen Wirtschaftsjahres

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 13  
   
 
An Mitteln aus dem städtischen Haushalt standen dem Orchester im Wirtschaftsjahr 2020/21    
TEUR 12.010 als Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.4.2020 zur 
Verfügung. Die Mittel waren vollständig zum Ausgleich des Betriebsverlustes zu verwenden.  
 
Bezogen auf die Verhältnisse an den beiden Bilanzstichtagen 31.8.2020 und 31.8.2021 ergab sich eine 
minimale Verschlechterung der Liquidität des Orchesters um TEUR 11, und zwar im Einzelnen aus fol-
genden Quellen: 
 
2020/21 Vorjahr
TEUR TEUR
Jahresüberschuss 3.061 2.363
Abschreibungen auf Anlagevermögen (+) 116 103
Buchgewinne (-)/ Buchverluste (+) 
aus dem Verkauf von Anlagevermögen 0 -2
Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (+) 25 0
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (-) -6 -7
Zunahme (+) / Abnahme (-) der langfristigen Personal-
rückstellungen -213 -549
Cashflow 2.983 1.908
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Aktiva -1.566 991
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Passiva -1.322 -314
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 95 2.585
Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens 0 4
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -106 -168
Cashflow aus Investitionstätigkeit -106 -164
Tilgung von Krediten 0 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 0
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -11 2.421
 
 
Die minimale Verschlechterung der Liquidität resultiert aus dem hohen Jahresüberschuss, der aber durch 
erhöhte Mittelbindung in den Forderungen gegen die Stadt Köln und in den übrigen Forderungen sowie 
die Mittelverwendung in Form des Abbaus von Rückstellungen und sonstigen Passivposten zu einem 
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit des Orchesters (TEUR +95) geführt hat. Unter Berücksichti-
gung der Auszahlungen für Investitionen (TEUR 106) ergibt sich die Veränderung des Finanzmittelfonds 
zu den beiden Bilanzstichtagen in Höhe von TEUR -11. Auch im Wirtschaftsjahr 2020/21 standen dem

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 14  
   
 
Orchester damit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, so dass keine Kredite in Anspruch genommen 
werden mussten.  
 
4. Prüfungsfeststellungen nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Rahmen der 
Vorjahresprüfung (1.9.2019 – 31.8.2020) 
 
 
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, hat auf der Grundlage des 
Auftrags der Betriebsleitung des Gürzenich-Orchesters mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt 
Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss des Orchesters unter Einbeziehung der Buchführung und des 
Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 1.9.2019 bis 31.8.2020 geprüft. Der Prüfungsauftrag umfasste nach 
§ 102 Abs. 2 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HGrG auch die 
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die Berichterstattung über wirtschaftlich 
bedeutsame Sachverhalte. Die Prüfer sind zu der im Bestätigungsvermerk vom 25.3.2021 getroffenen 
Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage des Eigenbetriebes zum 31.8.2020 bzw. für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2019 bis 31.8.2020 
vermittelt. Auch der Lagebericht vermittle ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters, stehe im 
Einklang mit dem Jahresabschluss und stelle die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandun-
gen. 
 
 
 
II. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 
 
Unter Einschluss des im Wirtschaftsjahr 2020/21 erwirtschafteten Jahresüberschusses weist das Gürze-
nich-Orchester zum 31.8.2021 einen Bilanzgewinn von TEUR 6.171 aus. Das Eigenkapital beträgt damit 
zum 31.8.2021 TEUR 8.818 (zum 31.8.2020 TEUR 5.757). Im Rahmen der weiteren wirtschaftlichen 
Entwicklung des Orchesters stellte der Rat in seiner Sitzung am 16.9.2021 gemäß § 4 der Betriebssatzung 
in Verbindung mit § 4 der EigVO NRW den Wirtschaftsplan des Orchesters für das Wirtschaftsjahr 
2021/22 mit folgenden Eckdaten fest:

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 15  
   
 
Wirtschafts- 
plan 2021/22
TEUR
Umsatzerlöse
   Kartenverkauf 818
   Opernbespielung 7.435
   sonstige Erlöse Spielbetrieb 100
8.353
Sonstige Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt) 1.934
10.287
Materialaufwendungen -6.379
Personalaufwendungen -15.875
Abschreibungen -120
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.200
Zinsaufwendungen -300
Steuern -10
Planergebnis vor Betriebskostenzuschuss -13.597
Betriebskostenzuschuss 12.480
Jahresfehlbetrag -1.117
 
Vor dem Hintergrund der wegen der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin notwendigen Einschrän-
kungen des Konzertbetriebs des Orchesters weist das Betriebsergebnis des ersten Quartals 2021/22        
(1.9. - 30.11.2021) geringfügige Abweichungen von den Plandaten aus. So lagen die Umsatzerlöse aus 
dem Kartenverkauf, der Opernbespielung und den sonstigen Erlösen des Spielbetriebs nur minimal              
(TEUR -26 bzw. -1,2%) unter den geplanten Erlösen. Auch die Entwicklung der sonstigen betrieblichen 
Erträge unter Einschluss des Betriebskostenzuschusses verlief nahezu plangemäß (TEUR 11 bzw. -0,3%), 
so dass die betrieblichen Erträge insgesamt am Ende des ersten Quartals 2021/22 die Budgetansätze 
nur um TEUR 36 bzw. 0,5% verfehlten. Gleichzeitig reduzierten sich aufgrund kleinerer Orchesterbeset-
zungen sowie nicht realisierter Tourprojekte sowohl die Kosten für Gagenkräfte bzw. Aushilfen als auch 
für sonstige Material- und Leistungsbezüge. Insgesamt unterschritten die betrieblichen Aufwendungen 
im Bereich der Materialaufwendungen (TEUR -515 bzw. -37,8%), der Personalkosten (TEUR -178 bzw. 
-4,4%) und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR -101 bzw. -42,1%) die Planansätze um 
TEUR 794 bzw. 14,1%. Damit stellte sich für das erste Quartal der Spielzeit 2021/22 ein Betriebsergebnis 
in Höhe von TEUR +1.728 ein, das um TEUR 758 über dem budgetierten Ergebnis für diesen Zeitraum 
(TEUR +970) liegt. Zwecks Abschmelzung der Liquidität des Orchesters hat die Kämmerei der Stadt Köln 
dabei die Auszahlung der vereinbarten Monatsraten des laufenden Betriebskostenzuschusses bis auf 
Weiteres ausgesetzt. 
 
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie und deren Einschränkungen für den Konzertbetrieb 
zumindest noch in 2021/22 hängt die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Orchesters damit maßgeb-
lich von der Ertragslage bzw. Bezuschussung in den folgenden Wirtschaftsjahren sowie der laufenden 
Tilgung der Restforderung gegen die Stadt Köln aus der seinerzeitigen Ausgliederung der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung ab.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 
Seite 16  
   
 
Im Rahmen der Investitionsplanung für das Wirtschaftsjahr 2021/22 ist die Beschaffung von Instrumen-
ten (TEUR 90) sowie Investitionen in die IT-Technik (TEUR 30) vorgesehen. Die Finanzierung der Inves-
titionsvorhaben soll in voller Höhe aus Mitteln des Betriebskostenzuschusses des Wirtschaftsjahres zum 
Ausgleich der Abschreibungen abgedeckt werden. 
 
Die Einrichtung des für das Orchester gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW erforderlichen Risikofrüherken-
nungssystems ist bis zur Abfassung dieses Lageberichts weitergeführt worden. Auf der Grundlage eines 
auf die speziellen Belange und die überschaubare Größe des Orchesters zugeschnittenen Handbuchs 
zum Risiko-/Chancenmanagement, das ständig zu ergänzen und zu aktualisieren ist, wurde im Dezember 
2021 erneut eine Risikoinventur mit anschließender Risiko- und Chancenbewertung durchgeführt. Die 
Arbeiten an einem zeitnahen, umfassenden Berichtswesen zur laufenden Erfassung und Kommunikation 
der Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen Abwehrmaßnahmen werden fortgesetzt. 
Mit einem solchen Berichtswesen soll sichergestellt werden, dass mögliche Risiken an die jeweiligen 
Entscheidungsträger des Orchesters frühzeitig kommuniziert werden, damit wirtschaftlichen, technischen 
und organisatorischen Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.  
 
Mit Ratsbeschluss vom 24.6.2021 wurde der aktuelle Anstellungsvertrag mit Herrn Stefan Englert in 
seiner Funktion als geschäftsführender Direktor des Gürzenich-Orchesters Köln bis zum 31.8.2028 ver-
längert. 
 
Köln, den 25. Februar 2022 
 
                             
                      
François-Xavier Roth                                Stefan Englert 
Künstlerischer Betriebsleiter                                Geschäftsführender Direktor

Anlage1_GO_Bilanz_zum_31_08_2021

1869 Zeichen

Anlage 1
Gürzenich-Orchester Köln, Köln
Bilanz zum 31. August 2021
A K T I V A
31.8.2021 31.8.2020
EUR EUR
A.Anlagevermögen
I.Immaterielle Vermögensgegenstände 21.909,0035.055,00
II.Sachanlagen
1.Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 828.230,00 825.031,00
828.230,00825.031,00
850.139,00860.086,00
B.Umlaufvermögen
I.Vorräte
1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 15.150,00 42.221,00
2.Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 111.500,00 0,00
3.Geleistete Anzahlungen 0,00 5.000,00
126.650,0047.221,00
II.Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18.465,00 16.000,00
2.Forderungen gegen Eigenbetriebe 0,00 935.685,62
3.Forderungen gegen die Stadt Köln 6.876.900,47 4.531.274,23
4.Sonstige Vermögensgegenstände 873.089,33 787.798,97
7.768.454,806.270.758,82
III.Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks 6.839.439,146.850.178,40
14.734.543,9413.168.158,22
C.Rechnungsabgrenzungsposten 62.459,8173.967,16
15.647.142,7514.102.211,38
 
P A S S I V A
31.8.2021 31.8.2020
EUR EUR
A.Eigenkapital
I.Stammkapital 25.000,0025.000,00
II.Gewinnrücklagen 2.622.541,072.626.541,07
III.Bilanzgewinn/-verlust 6.170.651,493.105.770,34
8.818.192,565.757.311,41
B.Sonderposten
1.Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen 61.438,00 42.302,00
61.438,0042.302,00
C.Rückstellungen
1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen 1.175.250,00 1.182.973,00
2.Steuerrückstellungen 0,00 3.500,00
3.Sonstige Rückstellungen 4.531.474,00 4.983.214,00
5.706.724,006.169.687,00
D.Verbindlichkeiten
1.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 538.354,49 152.106,58
2.Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetriebe 89.993,91 0,00
3.Sonstige Verbindlichkeiten 27.285,12 14.180,77
655.633,52166.287,35
E.Rechnungsabgrenzungsposten 405.154,671.966.623,62
15.647.142,7514.102.211,38

Beschlussvorlage Rat

2227 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
47 
Vorlagen-Nummer 
 0924/2022 
Freigabedatum 
24.03.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2020/2021 des Gürzenich-Orchesters Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
 
1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 3 
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit ei-
nem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 25.02.22 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Schüllermann & Partner AG versehene Jahresabschluss zum 31.8.2021 sowie der Lagebericht für 
das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2020 bis 31.8.2021 festgestellt. 
 
2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2020 bis zum 31.8.2021 in Höhe von EUR 
6.170.651,49, der sich aus dem Jahresüberschuss 2020/2021 in Höhe von EUR 3.060.881,15 
nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 3.105.770,34 sowie Entnahmen aus den 
Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 4.000,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.  
 
3. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 05.04.2022 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Rat 05.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Begründung des Beschlussvorschlags sind folgende Anlagen beigefügt: 
 
 
1. Jahresabschluss zum 31.8.2020, bestehend aus 
 
a) Bilanz zum 31.8.2021     Anlage 1 
 
b) Gewinn- und Verlustrechnung für das 
Wirtschaftsjahr 1.9.2020– 31.8.2021   Anlage 2 
 
c) Anhang einschließlich Anlagennachweis   
für das Wirtschaftsjahr 1.9.2020 – 31.8.2021  Anlage 3, Seite 1 - 17 
 
2. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2020 
bis zum 31.8.2021      Anlage 4, Seite 1 - 16 
 
 
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks der  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Schüllermann & Partner AG vom 25.02.2022  Anlage 5, Seite 3 – 7  
 
 
4. Fragenkatalog zu § 53 HGrG    Anlage 6 
 
 
Auf ein Abschlussgespräch hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) verzichtet.

Anlage3_GO_Anhang_einschließlich_Anlagenachweis_für das Wirtschaftsjahr_19-20

29159 Zeichen

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 1
 
   
  
 
JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 
1. SEPTEMBER 2020  BIS  31. AUGUST 2021 
 
A N H A N G 
 
Der Jahresabschluss des Gürzenich-Orchesters Köln für das Wirtschaftsjahr 1.9.2020 bis 31.8.2021 wurde nach 
den für Eigenbetriebe geltenden Bestimmungen der §§ 21 - 24 der Eigenbetriebsverordnung NRW in der 
Fassung vom 16.11.2004, zuletzt geändert am 8.7.2016 mit Wirkung ab 16.7.2016, sowie in sinngemäßer 
Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss im Dritten Buch 
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung von § 263 HGB und der ergänzenden Vorschriften der 
Betriebssatzung aufgestellt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein.  
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, 
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung des Jah-
resergebnisses (§ 268 Abs. 1 HGB) aufgestellt. 
 
Im Jahresabschluss zum 31.8.2021 wurden die zum 1.9.2000 im Rahmen der Ausgliederung des Orchesters 
als eigenbetriebsähnliche Einrichtung von der Stadt Köln übertragenen Anlagegüter zu den fortgeführten Zeit-
werten und die in den Wirtschaftsjahren 2000/2001 bis 2020/2021 angeschafften Anlagegüter zu fortgeführten 
Anschaffungskosten bewertet. Der Wertminderung wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen Rech-
nung getragen, wobei die Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern auf der Grundlage einschlägiger Ab-
schreibungstabellen sachgerecht geschätzt wurden. Die Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung beträgt 3 bis 30 Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und 
EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahr des Zugangs sowie in den vier folgenden 
Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst wird.  
 
Bei den Vorräten wurden die Betriebsstoffe zu Einstandspreisen bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert 
angesetzt. Die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Vorleistungen für drei Konzerte im neuen Wirtschaftsjahr 
wurden als unfertige Leistungen zu Herstellungskosten auf der Basis einer Normalauslastung des Orchesters 
bewertet. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden zum Nenn-
wert bewertet.  
 
Das Stammkapital wurde zu dem in der Betriebssatzung festgelegten Nennwert angesetzt. 
 
Der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurde in Höhe des Betrages ange-
setzt, der den (ggf. anteiligen) Restwerten der bezuschussten Anlagegüter entspricht.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 2
 
   
  
 
Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Orchester hat das Gürzenich-Orchester für Be-
amte, die vor dem 1.9.2000 in den Ruhestand getreten sind, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz (Be-
amtVG) vorgesehenen Versorgungsleistungen vollständig zu übernehmen. Für Beamte, die am 1.9.2000 noch 
aktiv waren, wird das Gürzenich-Orchester mit Versorgungsleistungen entsprechend dem auf das Orchester 
entfallenden Dienstzeitenanteil belastet. Für diese ungewissen Verbindlichkeiten wurden Pensionsrückstellun-
gen gebildet. Im Jahresabschluss zum 31.8.2021 erfolgte die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wie im 
Vorjahr gemäß § 22 Abs. 3 EigVO NRW nach § 37 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KommHVO 
NRW) zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfusses von 5 % und unter Anwendung 
der neuen Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Erwartbare Änderungen der künftigen Personalkosten waren 
bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen nicht zu berücksichtigen. Die Wertansätze der Pensionsver-
pflichtungen wurden durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. 
 
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in 
angemessener Höhe und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrags analog § 253 Abs. 1 HGB passiviert. Bei den Rückstellungen für Dienstjubiläen als Rückstel-
lungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden im Rahmen der Wertansätze künftige Preis- 
und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzin-
sungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinss-
ätze der vergangenen sieben Wirtschaftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank monatlich 
ermittelt und bekannt gegeben werden. Bei den langfristigen Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen er-
folgte die Bewertung zum 31.8.2021 entsprechend der Bewertung der Pensionsrückstellungen zum Teilwert 
unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfusses von 5 % auf der Grundlage des durchschnittlichen 
Beihilfeaufwandes der letzten fünf Jahre. Alle Wertansätze der Beihilfe- und Jubiläumsverpflichtungen wurden 
durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. 
 
Die im Wirtschaftsjahr 2011/2012 erstmals gebildete Rückstellung für drohende Verluste im Bereich des Per-
sonalaufwands betrifft den Verpflichtungsüberschuss für das Orchester aus den künftigen Gehaltszahlungen 
im Rahmen einer Freistellung unter Berücksichtigung der orchesterspezifischen Gehaltsentwicklungsprogno-
sen. Soweit die Rückstellung Gehaltszahlungen betrifft, die nach dem 31.8.2022 zur Auszahlung gelangen, 
wurde eine Abzinsung vorgenommen (§ 21 EigVO NRW i.V.m. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB). 
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 3
 
   
  
 
II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 
1. Anlagevermögen 
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2020/2021 ist dem nachfolgen-
den Anlagennachweis zu entnehmen: 
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
1.9.2020 1 Abgang 31.8.2021
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV Software 139.443,93 0,00 0,00 139.443,93
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.890.243,25 105.593,39 24.075,89 2.971.760,75
3.029.687,18 105.593,39 24.075,89 3.111.204,68
Abschreibungen
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
1.9.2020 1 Zugang Abgang 31.8.2021
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV Software 104.388,93 13.146,00 0,00 117.534,93
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.065.212,25 102.394,39 24.075,89 2.143.530,75
2.169.601,18 115.540,39 24.075,89 2.261.065,68
Posten des Anlagevermögens RestbuchwerteRestbuchwerte Durch- Durch-
31.8.2021 31.8.2020 schnittlicher Ab- schnittlicher Rest-
schreibungssatz 2 buchwert 3
EUR EUR % %
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV Software 21.909,00 35.055,00 9,43 15,71
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 828.230,00 825.031,00 3,45 27,87
850.139,00 860.086,00
Kennzahlen
Zugang
 
___________________________ 
1  Hinsichtlich der Aussagekraft des Anlagennachweises ist darauf hinzuweisen, dass die Anlagegüter, die zum 1.9.2000 auf das  
   Orchester übertragen wurden, mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den bis zum 1.9.2000 auf- 
   gelaufenen Abschreibungen in den Anlagennachweis aufgenommen wurden.  
 
2  Zugang Abschreibungen x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2021 
 
3  Restbuchwerte am 31.8.2021 x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2021 
 
 
Der Zugang bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung entfällt auf Instrumente (TEUR 90), Hardware (TEUR 
2), Büromöbel (TEUR 3) sowie geringwertige Anlagegüter (TEUR 10).

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 4
 
   
  
 
2. Vorräte 
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Betriebsstoffe (TEUR 15) umfassen im Wesentlichen Jahresvorschau-
hefte, CDs und Büromaterial. Des Weiteren entfällt der Bilanzposten auf unfertige Leistungen (TEUR 111). Als 
solche werden die vor dem Bilanzstichtag angefallenen Kosten des Orchesters für drei Konzerte in der Spielzeit 
2021/2022 abgegrenzt. 
 
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsforderungen. 
 
Die Forderungen gegen die Stadt Köln umfassen zum einen die auf den 31.8.2021 fortgeschriebene Restfor-
derung aus der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 in Höhe von TEUR 3.846. 
Die Stadt hat einen Ausgleich dieser Forderung ohne Zinsverluste ab 2005 zugesagt. Im Wirtschaftsjahr 
2020/2021 wurde die Auszahlung der jährlichen Tilgungsrate (TEUR 500) bis auf weiteres ausgesetzt. Am 
Bilanzstichtag hat diese Forderung in Höhe von TEUR 3.346 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 
 
Darüber hinaus enthält der Bilanzposten Forderungen aus laufenden Verrechnungen zwischen dem Orchester 
und den folgenden städtischen Dienststellen: 
 
31.8.2021
TEUR
Kämmerei
  ausgesetzte Restzahlungen auf Betriebs-
  kostenzuschuss 2020/21 2.391
  ausgesetzte Darlehenstilgungsrate 2020/21 500
  übrige 286
3.177
Personalamt -94
Rechts- und Versicherungsamt -44
Amt für Informationsverarbeitung -8
3.031

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
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Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 
31.8.2021
TEUR
Betriebskostenzuschuss Land NRW
    Januar bis August 2021 655
Förderbeiträge / Kostenzuschüsse 56
Bundesagentur für Arbeit
    Kurzarbeitergeld September-Oktober 2020 u. Mai 2021 64
    Erstattung Sozialabgaben betr. Kurzarbeitergeld 35
Forderungen gegen Finanzamt 20
Personalkostenzuschüsse 35
Überzahlungen Krankenkassen 3
übrige 5
873
 
 
4. Liquide Mittel 
Am Bilanzstichtag 31.8.2021 verfügte das Orchester über folgende liquide Mittel: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.8.2021
TEUR
Hauptkasse 2
Handkasse / Wechselgeld 0
2
Geldmarktkonto Sparkasse KölnBonn 1.063
laufendes Konto Sparkasse KölnBonn 5.774
6.839

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 6
 
   
  
 
 
 
5. (Aktiver) Rechnungsabgrenzungsposten 
Folgende für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 bzw. weitere Wirtschaftsjahre vorausbezahlte Aufwendungen 
wurden per 31.8.2021 als aktive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt: 
 
31.8.2021
TEUR
Unfallversicherung September bis Dezember 2021 11
Zuschuss Gürzenich Chor September bis Dezember 2021 7
diverse Kostenerstattungen September bis Dezember 2021 15
Werbemaßnahmen September 2021 19
Markenverlängerungen bis 2031 6
übrige 4
62
 
6. Eigenkapital 
Die Entwicklung des Eigenkapitals des Orchesters stellte sich im Wirtschaftsjahr 2020/2021 wie folgt dar:  
 
Saldovortrag Jahres- Entnahmen Stand 
31.08.2020 ergebnis Gewinn- 31.8.2021
2020/2021 rücklagen
TEUR TEUR TEUR TEUR
Vom Rat der Stadt Köln laut
Satzung zur Verfügung ge-
stelltes Stammkapital 25 0 0 25
Gewinnrücklagen
   andere Gewinnrücklagen 2.627 0 -4 2.623
Bilanzgewinn 3.105 +3.061 +4 6.170
5.757 +3.061 0 8.818
 
Der Bilanzgewinn zum 31.8.2020 in Höhe von TEUR 3.105 wurde gemäß Ergebnisverwendungsbeschluss des 
Rates zum Jahresabschluss 31.8.2020 des Gürzenich-Orchesters Köln vom 24.6.2021 auf neue Rechnung vor-
getragen.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
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7. Sonderposten 
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich im Wirtschaftsjahr 2020/2021 wie folgt: 
 
SaldovortragZugangAuflösung Stand 
1.9.20202020/20212020/202131.8.2021
TEUR TEUR TEUR TEUR
Sonderposten für Investitionszu-
schüsse der Stadt Köln
aus Übertragung des Anlage-
vermögens zum 1.9.2000 der
Stadt Köln 3 0 0 3
für die Anschaffung von be-
weglichem Anlagevermögen 39 25 6 58
42 25 6 61
 
8. Rückstellungen 
Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr 2020/2021 wie folgt: 
 
SaldovortragInanspruch- Auf- Auf-/ Ab- Stand
1.9.2020 nahme lösung Zuführung zinsung 31.8.2021
2020/20212020/20212020/20212020/2021
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Pensionsrückstellungen
Versorgungsempfänger 1.183 5 69 7 59 1.175
Steuerrückstellungen 4 4 0 0 0 0
Sonstige Rückstellungen
  ausstehender Urlaub 173 173 0 134 0 134
  Sonderzahlungen November 24 23 1 19 0 19
  Dienstjubiläen 29 5 0 0 1 25
  Beihilfeverpflichtungen 3.735 354 74 0 187 3.494
  Altersteilzeit 93 0 0 38 1 132
  Gehaltsnachzahlungen 54 54 0 6 0 6
  drohende Verluste aus 
    einem Anstellungsverhältnis 664 87 21 0 10 566
 austehende Leistungs-
   abrechnungen 110 88 9 51 0 64
Kosten Jahresabschluss 49 49 0 50 0 50
übrige 52 28 7 25 0 42
4.983 861 112 323 199 4.532
6.170 870 181 330 258 5.707
 
Zum 31.8.2021 bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber 10 Versorgungsempfängern sowie einer aktiv-
tätigen Beamtin, die zeitweise beim dem Gürzenich-Orchester beschäftigt war.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 8
 
   
  
 
9. Verbindlichkeiten 
Die Fristigkeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten zum 31.8.2021 lassen sich dem folgenden Verbind-
lichkeitenspiegel entnehmen: 
 
         
Gesamt- bis zu einemzwischen über davon
betrag Jahr einem und fünf gesichert
31.8.2021 fünf Jahren Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen 539 539 0 0 0
(152) (152) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber
Eigenbetrieben 90 90 0 0 0
(0) (0) (0) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 27 27 0 0 0
(14) (14) (0) (0) (0)
656 656 0 0 0
(166) (166) (0) (0) (0)
(in Klammern: Vorjahr)
davon mit einer Restlaufzeit 
 
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsverpflichtungen. 
 
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben handelt es sich um Verbindlichkeiten aus laufender Ver-
rechnung gegen die Bühnen der Stadt Köln (i.V. Forderungen gegen Eigenbetriebe TEUR 936). 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen folgende Posten: 
 
31.8.2021
TEUR
Verbindlichkeiten Mitarbeiter 24
Verbindlichkeiten gegenüber Bundeszentralamt für Steuern 1
übrige 2
27
davon aus Steuern 1
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 9
 
   
  
 
10. (Passiver) Rechnungsabgrenzungsposten 
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden folgende für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 im Voraus  
eingegangene Erträge abgegrenzt:  
 
31.8.2021
TEUR
Erträge aus Kartenverkäufen für 
die Spielzeit 2021 / 2022 405
405
 
 
 
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 
 
 
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
2020/21Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Erlöse Bühnen der Stadt Köln 
  für Opernbespielung 6.599 7.062 -463 -6,6
Erlöse Kartenverkauf
  Einzelverkauf 71 324 -253-78,1
  Abonnements 80 581 -501-86,2
  Besucherorganisationen 3 40 -37-92,5
sonstige Erlöse Spielbetrieb 90 216 -126-58,3
6.843 8.223-1.380-16,8
Veränderung
 
 
Den Erlösen lagen dabei im Vergleich zum Vorjahr folgende Leistungsdaten zugrunde:

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 10
 
   
  
 
Veran- Besu- ErlöseVeran- Besu- ErlöseVeran- Besu-Erlöse
stal- cher stal- cher stal- cher
tungen TEURtungen TEURtungen TEUR
Abonnementkonzerte 15 5.311 107 21 37.337 822 -6-32.026-715
Kammerkonzerte 1 193 2 6 1.221 14 -5-1.028 -12
Sonderkonzerte 5 1.987 45 11 6.963 63 -6-4.976 -18
Abgrenzungen 0 -16 +16
  Eigenveranstaltungen 21 7.491 154 38 45.521 883 -17-38.030-729
  Kooperationen* / Gastspiele 0 0 1 62 -1 -62
Opernbespielung 38 6.599 100 7.062 -62 -463
  Fremdveranstaltungen 38 6.599 100 7.062 -62 -463
sonstige Erlöse 90 216 -126
59 7.4916.843 139 45.5218.223 -80-38.030-1.380
* ohne die eintrittsfreien Generalproben "Philharmonie Lunch". In der Spielzeit 2019/2020  kamen ca. 10.370  Besucher zu
   den 8 Generalproben.
2020/21 Vorjahr Veränderung
 
 
Die Kartenpreise fielen in 2020/21 im Vergleich zum Vorjahr unverändert wie folgt aus: 
 
Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- Preis-
gruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppe
V/VI 1 III 2 I 3 V/VI III I V/VI III I
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % %
Abonnementkonzerte 9,00 27,00 43,00 9,00 27,00 43,00 0,00 0,00 0,00
Kammerkonzerte 13,00 13,00 13,00 13,00 13,00 13,00 0,00 0,00 0,00
Großes Abonnement (So) 137,00259,00413,00137,00259,00413,00 0,00 0,00 0,00
Großes Abonnement (Mo/Di) 121,00227,00361,00121,00227,00361,00 0,00 0,00 0,00
Familienkarte "Ohren auf!" 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 0,00 0,00 0,00
1Preiswerteste Preisgruppe 
2Mittlere Preisgruppe
3Teuerste Preisgruppe
2020/21 Vorjahr Veränderung
 
 
Der Gewinn- und Verlustrechnungsposten Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen 
Erzeugnissen erfasst den Ertrag aus den aktivierten Kosten für drei Konzerte des nachfolgenden Wirtschafts-
jahres.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
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Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Posten: 
 
2020/21 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Zuschüsse und Kostenerstattungen
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln
   für das laufende Wirtschaftsjahr 12.010 11.646 +364 +3,1
Betriebskostenzuschuss Land NRW 946 834 +112 +13,4
Förderbeiträge 30 10 +20+200,0
Spenden 21 124 -103 -83,1
     Investitionskostenzuschuss 25 0 +25 .
sonstige Kostenzuschüsse 62 34 +28 +82,4
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
für Investitionszuschüsse 6 6 +0 +0,0
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 181 327 -146 -44,6
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen 60 0 +60 .
Erträge aus dem Abgang von Vermögens-
gegenständen des Anlagevermögens 0 2 -2 -100,0
Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen
im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld 562 222 +340+153,2
Dezemberhilfe für einen vom coronabedigten 
Lockdown betroffenen Leistungszeitraum 150 0 +150 .
übrige 38 15 +23+153,3
14.091 13.220 +871 +6,6
davon Erträge aus der Auflösung des Sonder-
postens für Investitionszuschüsse zum Anlage-
vermögen 6 6 +0 +0,0
Veränderung
 
Der Materialaufwand entfällt auf folgende Aufwendungen für bezogene Leistungen: 
 
2020/21 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Gagen Aushilfsmusiker 331 863 -532 -61,6
Gagen Gäste 436 524 -88 -16,8
Reisekosten Aushilfsmusiker / Gäste 105 207 -102 -49,3
Anmietung Konzertsaal für Proben u. Konzerte 758 781 -23 -2,9
Instandhaltung Musikinstrumente 166 176 -10 -5,7
Transportkosten 6 1 +5 +500,0
Programmhefte 38 70 -32 -45,7
Produktionskosten 60 35 +25 +71,4
Tantiemen und GEMA-Gebühren 42 52 -10 -19,2
Kosten Gastspiele nach auswärts 8 200 -192 -96,0
Aufwendungen Streamingdienst GO-Plus 302 251 +51 +20,3
Einrichten Orchester- / Notenmaterial 52 92 -40 -43,5
Abrechnung Notenbibliothek 37 0 +37 .
übrige 19 2 +17 +850,0
2.360 3.254 -894 -27,5
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 12
 
   
  
 
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: 
2020/21 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Gehälter Angestellte / Lohnempfänger / Beamte 132 169 -37 -21,9
Gehälter Künstler 10.968 11.442 -474 -4,1
Sonderzahlungen / Urlaubsgeld 659 649 +10 +1,5
Erstattung Kurzarbeitergeld -565 -216 -349+161,6
Gehaltskorrekturen infolge Kurzarbeitergeld 0 -306 +306 -100,0
sonstige tarifvertragliche bzw. vertragliche Bezüge 19 44 -25 -56,8
Zuführung Rückstellung Altersteilzeit 38 92 -54 -58,7
 +/- Veränderung Urlaubsrückstellung -40 -101 +61 -60,4
 +/- Veränderung Drohverlustrückstellung -73 -84 +11 +13,1
Löhne und Gehälter 11.138 11.689 -551 -4,7
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 1.948 1.611 +337 +20,9
 +/- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung aus Ver-
       änderung  Drohverlustrückstellung -14 -18 +4 -22,2
Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs-
kasse / Bayrischen Versorgungskasse 500 522 -22 -4,2
Versorgungsbezüge 245 265 -20 -7,5
+/- Veränderung Pensionsrückstellung 2 -95 +97 -102,1
Beihilfen 261 283 -22 -7,8
+/- Veränderung Beihilferückstellung -353 -402 +49 -12,2
sonstige soziale Abgaben 94 128 -34 -26,6
Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.683 2.294 +389 +17,0
13.821 13.983 -162 -1,2
davon für Altersversorgung 747 692 +55 +7,9
Veränderung
 
 
Die Entwicklung der Abschreibungen auf Sachanlagen ist dem Anlagennachweis zu entnehmen (vgl. Abschnitt 
II.1.).

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 13
 
   
  
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:  
 
2020/21 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Zuführung Sonderposten für
Investitionszuschüsse 25 0 +25 .
Verwaltungsaufwendungen
Versicherungen 70 79 -9 -11,4
Kostenbeteiligung Köln-Ticket 2 56 -54 -96,4
Personalnebenkosten (Gastspiele nach auswärts) 83 217 -134 -61,8
Personalnebenkosten (sonstige) 69 30 +39+130,0
Kosten Jahresabschluss / Abschlussprüfung 44 47 -3 -6,4
Rechts- und Beratungskosten 25 20 +5 +25,0
Porti / Telekommunikation 64 62 +2 +3,2
Beiträge Verbände / Berufsvertretungen 45 42 +3 +7,1
Einsatz Zeitarbeitnehmer 76 40 +36 +90,0
Verwaltungskostenerstattungen Stadt 52 50 +2 +4,0
übrige Verwaltungsaufwendungen 181 155 +26 +16,8
Kosten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 665 537 +128 +23,8
Spenden 18 34 -16 -47,1
Wertberichtigung Rückforderungen Mitarbeiter
wegen Abrechnungsrisiken Kurzarbeitergeld 0 60 -60 -100,0
übrige 11 21 -10 -47,6
1.430 1.450 -20 -1,4
Veränderung
 
 
Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Personalrückstel-
lungen (Pensionsrückstellungen TEUR 59, Rückstellungen für Dienstjubiläen TEUR 1, für Beihilfeverpflichtun-
gen TEUR 187, für Altersteilzeit TEUR 1 sowie für eine Drohverlustrückstellung TEUR 10). 
 
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern umfassen folgende Abgaben: 
 
 
2020/21 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Körperschaftsteuer / Solidaritätszuschlag
sowie Gewerbesteuer lfd. Jahr 0 0 +0 .
Körperschaftsteuer / Solidaritätszuschlag
sowie Gewerbesteuer Vorjahre 0 0 +0 .
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 +0 .
Umsatzsteuer Vorjahre 2 -49 +51-104,1
Sonstige Steuern 2 -49 +51-104,1
2 -49 +51-104,1
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
 Seite 14
 
   
  
 
IV. SONSTIGE ANGABEN 
1. Organe 
Die Organe des Orchesters bestehen aus dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung. 
 
Die stimmberechtigten Mitglieder des Betriebsausschusses (gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung personen-
identisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln) setzten sich im Wirtschaftsjahr 2020/21 wie 
folgt zusammen: 
 
  Dr. Eva Bürgermeister, Leiterin des deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums 
  - Vorsitzende bis 31.10.2020 / sachkundige Bürgerin ab 1.11.2020 - 
Elfi Scho-Antwerpes, Diplom-Ingenieurin 
- Vorsitzende ab 1.11.2020 - 
Brigitta von Bülow, Gymnasiallehrerin 
  - 1. Stellvertreterin bis 31.10.2020 - 
  Dr. Ralph Elster, Leiter der Expleo Academy (DACH-Region) 
  - 2. Stellvertreter bis 31.10.2020 / 1. Stellvertreter ab 1.11.2020 - 
  Mario Michalak, darstellender Künstler und Produzent 
  - 2. Stellvertreter ab 1.11.2020 - 
 
Lorenz Deutsch, Landtagsabgeordneter, ab 1.11.2020 
Maria Helmis, Studienrätin, ab 1.11.2020 
Bärbel Hölzing, freischaffende Musiklehrerin, ab 1.11.2020 
Jörg Kobel, sachkundiger Bürger, ab 1.11.2020 
Dr. David Lutz, Informatiker, ab 1.11.2020 
Karin Reinhardt, sachkundige Bürgerin, bis 31.10.2020 
Prof. Klaus Schäfer, Rentner, bis 31.10.2020 
Dominik Schneider, Bürokaufmann, ab 1.11.2020 
Ira Sommer, Rechtsanwältin, ab 1.11.2020 
Peter Sörries, sachkundiger Bürger, bis 31.10.2020 
Gisela Stahlhofen, Mitarbeiterin im MdB Wahlkreisbüro, bis 31.10.2020 
Horst Thelen, pensionierter Lehrer, bis 31.10.2020 
Dr. Ulrich Wackerhagen, sachkundiger Bürger, bis 31.10.2020 
Karl-Heinz Walter, Referent Remondis GmbH & Co. KG, bis 31.10.2020 
Katharina Welcker, Hausfrau, bis 31.10.2020 
Thomas Welter, Immobilienunternehmer.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
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Die Betriebsleitung bestand im Wirtschaftsjahr 2020/21 aus: 
 
François-Xavier Roth  
Künstlerischer Betriebsleiter 
 
Stefan Englert  
Geschäftsführender Direktor 
 
Für die Mitglieder der Betriebsleitung bzw. ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung wurden von dem Orchester 
im Wirtschaftsjahr 2020/21 folgende Bezüge aufgewendet: 
 
 
Gehälter Sonder- Gesamt-
vergütungen bezüge
TEUR TEUR TEUR
Aktive Mitglieder der Betriebsleitung:
François-Xavier Roth 123,8 221,7 345,5
Stefan Englert 157,3 0,0 157,3
281,1 221,7 502,8
Ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung: 0,0 0,0 0,0
281,1 221,7 502,8
 
Für ein ehemaliges Mitglied der Betriebsleitung bestehen zum Bilanzstichtag Rückstellungen für eine beam-
tenrechtliche Versorgungszusage in Höhe von TEUR 253 sowie Beihilfeverpflichtungen in Höhe von TEUR 41. 
 
Für Mitglieder des Betriebsausschusses wurden keine Bezüge aufgewendet. 
 
2. Arbeitnehmer 
Die Anzahl der Beschäftigten des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2020/21 entwickelte sich wie folgt:

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
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Jahres
30.11.202028.02.202131.05.202131.08.2021durch-
schnitt
künstlerische Angestellte 137,0 144,0 144,0 143,0 142,0
Beschäftigte nach TVöD 13,0 14,0 14,0 12,0 13,3
Beamte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Platzanweiser 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0
152,0 160,0 160,0 157,0 157,3
 
Das Orchester ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Bayerischen Versorgungs-
kammer Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (BVK). Die Versorgungseinrichtungen haben die Aufgabe, 
den Arbeitnehmern ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversor-
gung zu gewähren. Die Umlage beträgt bei der ZVK 5,8% und bei der BVK 9,0% des zusatzversorgungspflich-
tigen Entgelts. Zum Aufbau einer Kapitaldeckung wurde von der ZVK ein Zusatzbeitrag wie folgt erhoben: Ab 
2007: 3,2%. Die umlagepflichtigen Gehälter betrugen im Wirtschaftsjahr 2020/21 rd. TEUR 13.837. 
3. Abschlussprüferhonorare 
Für die Abschlussprüfungsleistungen für das Wirtschaftsjahr 2020/21 wurden Honorare in Höhe von                
TEUR 11,7 und für sonstige Leistungen TEUR 3,8 aufwandswirksam gebucht. 
4. Ergebnisverwendungsvorschlag 
Die Betriebsleitung des Gürzenich-Orchesters schlägt vor, den Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres vom 
1.9.2020 bis zum 31.8.2021 in Höhe von EUR 6.170.651,49 durch Vortrag auf neue Rechnung zu verwenden. 
 
V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH SCHLUSS DES WIRTSCHAFTSJAHRES 
Im Herbst 2021 und bisherigen Winter 2021/22 konnte auf der Grundlage der vorgeschriebenen coronabe-
dingten Hygiene- und Schutzmaßnahmen weiterhin nur ein sehr eingeschränkter Konzertbetrieb bei den Abo-
Konzertreihen sowie Kammer- und Sonderkonzerten aufrechterhalten werden. So erlaubten die wiederholten 
Aktualisierungen der Corona-Schutzverordnung NRW den Besuch von Veranstaltungen im Kulturbereich nur 
noch immunisierten Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen auch alle Besuche 
von Konzerten.  
 
Anträge auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes im Rahmen des Sonderfonds für Kulturveran-
staltungen zur Unterstützung öffentlicher Einrichtungen, die von den Besuchereinschränkungen ab dem

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3          
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1.7.2021 betroffen sind, sind im Zeitpunkt der Abfassung dieses Anhangs in Bearbeitung. 
 
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Wirtschaftsjahres 2020/21, aber vor Ver-
fassung dieses Anhangs eingetreten sind, waren nicht zu verzeichnen. 
 
 
Köln, den 25. Februar 2022 
 
                             
                      
François-Xavier Roth                                Stefan Englert 
Künstlerischer Betriebsleiter                                Geschäftsführender Direktor

Anlage2_GO_Gewinn-_und_Verlustrechnung_20_21

1410 Zeichen

Anlage 2
Gürzenich-Orchester Köln, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung 
für das Wirtschaftsjahr 2020/2021
2020/2021
EUR
2019/2020
EUR
1.Umsatzerlöse 6.842.693,17 8.222.723,53
2.Erhöhung/Verminderung des Bestands an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen 111.500,00 -50.100,00
3.Sonstige betriebliche Erträge 14.091.141,90 13.220.059,79
21.045.335,07 21.392.683,32
4.Materialaufwand
a)Aufwendungen für bezogene
Leistungen -2.359.645,21 -3.254.256,34
-2.359.645,21 -3.254.256,34
5.Personalaufwand
a)Löhne und Gehälter -11.138.062,25 -11.688.730,22
b)Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für
Unterstützung -2.683.245,05 -2.294.283,26
-13.821.307,30 -13.983.013,48
6.Abschreibungen
a)auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen -115.540,39 -102.750,60
-115.540,39 -102.750,60
7.Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.429.901,49 -1.450.498,66
3.318.940,68 2.602.164,24
8.Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.790,25 1,00
9.Zinsen und ähnliche Aufwendungen -258.321,25 -288.876,05
-256.531,00 -288.875,05
10.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 17,14 77,50
11.Ergebnis nach Steuern 3.062.426,82 2.313.366,69
12.Sonstige Steuern -1.545,67 49.282,24
13.Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 3.060.881,15 2.362.648,93
14.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 3.105.770,34 739.121,41
15.Entnahmen aus Gewinnrücklagen 4.000,00 4.000,00
16.Bilanzgewinn/-verlust 6.170.651,49 3.105.770,34

Beratungsverlauf (3)

05.04.2022 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Remondis

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Details

Aktenzeichen
0924/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.03.2022
Erstellt
16.03.2022 10:08