AN/1752/2023
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Sperrung der Rodenkirchener Brücke für Radfahrer"
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Antrag CDU Grüne - Sperrung Rodenkirchener Brücke Radfahrer
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in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 05.10.2023 Antrag zur Sitzung der BV Porz am 19.10.2023 hier: Sperrung der Rodenkirchener Brücke für Radfahrer Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz wehrt sich vehement gegen die Sperrung der Rodenkirchener Brücke als wichtigste Verbindungsstraße für den Radverkehr Richtung Köln linksrheinisch und insbesondere Rodenkirchen. Auch wenn die Rodenkirchener Brücke in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH liegt ist die Kölner Stadtverwaltung verpflichtet, solche gravierenden Auswirkungen bei vorhersehbaren Sperrungen und Straßenschließungen immer mit der Bezirksvertretung und dem Rat abzu- stimmen. Das weitere Vorgehen ist daher seitens der Kölner Stadtverwaltung unverzüglich mit der BV Porz zu besprechen. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, unverzüglich in Gespräche mit der Autobahn GmbH einzutreten mit dem Ziel, die Sperrung wieder auf zu heben und eine alternative Lösung zu erarbeiten. Eine Möglichkeit könnte kurzfristig eine händische Gegenverkehrsregelung bzw. die Einrichtung von Ampeln für eine Gegenver- kehrsregelung sein. Außerdem soll die Autobahn GmbH in die BV Porz eingeladen werden. Die aktuell ausgewiesene Umleitungsstrecke ist unverzüglich wieder abzubauen und als Al- ternative für den Verkehr zur Innenstadt und die südlichen linkrheinischen Stadtteile auf die Radverkehrsstrecken Porzer Leinpfad/Alfred Schütte Allee zu legen. Begründung: Durch die Sperrung der Rodenkirchener Brücke für den Radverkehr verdoppelt bis verdrei- facht sich für Porzer Radfahrer der Weg in den Bezirk Rodenkirchen. Die Umleitung über die Severinsbrücke führt dazu, dass eine Fahrt nach Rodenkirchen von Porz aus nun fast eine Stunde statt 20 Minuten dauert und so für viele nicht mehr zu schaffen ist. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin CDU Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
I/02-7/0
Vorlagen-Nummer
AN/1752/2023
Stand: 24.11.2023
Sachstandsbericht
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Sperrung der Rodenkirchener
Brücke für Radfahrer"
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen
"Sperrung der Rodenkirchener Brücke für Radfahrer"
AN/1856/2023
Frau Bezirksbürgermeisterin lässt über den Änderungsantrag AN/1856/2023 abstim-
men.
Beschluss:
Durch die Sperrung der Rodenkirchener Brücke für den Radverkehr verdoppelte bis
verdreifacht sich für Porzer Radfahrer der Weg in den Bezirk Rodenkirchen. Die Um-
leitung über die Severinsbrücke führte dazu, dass eine Fahrt nach Rodenkirchen von
Porz fast eine Stunde statt 20 Minuten dauert und so für viele nicht mehr zu schaffen
war. Die Proteste der Bürger bei örtlichen Politikern und Stadtverwaltung führten zum
Glück zu einer Aufhebung der Sperrung.
Die Bezirksvertretung Porz verurteilt aufs schärfste das Vorgehen der Verwaltung eine
Sperrung der Rodenkirchener Brücke als wichtigste Verbindungsstraße für den Rad-
verkehr Richtung Köln1 und Rodenkirchen vorgenommen zu haben, ohne mit den Be-
zirksvertretungen die Verkehrsführungen zu diskutieren. Vorhersehbare Sperrungen
und Straßenschließungen sind mit der Bezirksvertretung und dem Rat bei solch gra-
vierenden Auswirkungen immer ab zu stimmen um solche eklatanten Fehlentschei-
dungen weitest gehend zu vermeiden.
Der jetzige Zustand ist ohne Signalregelung der verkehrstechnisch schlechteste Zu-
stand.
Die Verwaltung wird aufgefordert eine vernünftige Gegenverkehrsregelung auf der
Nordseite ein zu führen mit verkehrsabhängig gesteuerte Ampeln, wie es für den Au-
toverkehr bei Baustellen mit Fahrbahneinengungen üblich ist.
In Zukunft sind Fahrrad-Umleitungsstrecken mit der Bezirksvertretung/ Runden Tisch
Radverkehr und den örtlichen Fahrradverbänden ab zu stimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Hinweis:
Damit hat sich der Ursprungsantrag AN/1752/2023 erledigt.
Status in Bearbeitung
2
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Am 11.10.2023 fand unter Beteiligung der Autobahn GmbH (als verantwortlicher Auftragge-
ber), der Stadt Köln, des Bauunternehmens, Vertretern des ADFC, Beschwerdeführern, des
Vorsitzenden des Verkehrsausschusses und Bezirksvertretern sowie des Verkehrssichereres
ein intensiver Ortstermin statt, bei dem die Situation erörtert wurde. Hierbei stellten sich ver-
schieden Problematiken aber auch Lösungsansätze dar, die letztendlich eine weitere Nutzung
der Brücke sowohl für Radfahrende als auch für zu Fuß gehende ermöglicht.
Aufgrund der örtlich gegebenen Restbreite ist die Verwaltung nach den geltenden Vorschriften
gebunden, eine Durchfahrt für Radfahrenden in den Tunnelbereichen nicht mehr zu erlauben.
Die Rampen und Reststrecken auf der Brücke Nordseite bleiben hiervon unbenommen.
Zwischenzeitlich sind auf der gesamten Länge mehrere Ausweichbuchten in das Gerüst ein-
gebaut worden, sodass die Begegnung innerhalb der Engstelle erleichtert wird, zudem wurde
eine Beleuchtungsanlage auf gesamter Länge installiert.
Innerhalb der Verwaltung führten diese, mit allen Beteiligten besprochenen Maßnahmen, be-
reits zu einem deutlichen Rückgang der Beschwerdelage.
Die Umleitungsstrecke für Radfahrende wird in der Beschilderung unter Beteiligung des Fahr-
radbeauftragten derzeit optimiert. So werden beispielsweise zukünftig die Ziele in „linksrheini-
sche Stadtteile“ und „rechtsrheinische Stadtteile“ unterschieden.
Das Aufstellen einer Signalanlage wurde bereits geprüft und abgelehnt.
Vor dem Hintergrund der Länge der Einengung ergeben sich derart hohe Räumzeiten (Rotsig-
nal) für zu Fuß Gehende, dass die Wartezeit am Rotsignal bis zu 5 Minuten andauern würde.
Dies würde einerseits zu einer Nichtakzeptanz führen, andererseits wäre die Überwachung
der Einhaltung der Signalregelung nicht gewährleistet, da dies ausschließlich durch die Polizei
zu überwachen ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1752/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 05.10.2023
- Erstellt
- 05.10.2023 08:11