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2008/0046

Bebauungsplan W 51 - Nördlich des Dornheimer Wegs - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses)

Magistratsvorlage 08.02.2008

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2008/0046

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2008/0046

4744 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.02.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0046 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan W 51  - Nördlich des Dornheimer Wegs - (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses) 
 
Vorlage vom:  8. 2.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der für das Gebiet zwischen dem Dornheimer Weg, der Rabenaustraße, der Michaelisstraße, der 
Mainzer Straße und der Eisenbahn am 13.09.2007 gefasste Beschluss, einen Bebauungsplan (W 51) im 
Sinne des § 30 BauGB aufzustellen mit dem Ziel, Fehlentwicklungen zu verhindern, wird gemäß 
beigefügtem Übersichtsplan geändert. Für den im Übersichtsplan dargestellten Teilbereich wird die 
Nutzung als Sondergebiet bzw. Gewerbegebiet verfolgt. 
 
 
Anlagen: Übersichtsplan des Geltungsbereiches mit beabsichtigten Nutzungen 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2008/0046 vom 08.02.2008: 
 
Für alle derzeit militärisch durch die US-Streitkräfte genutzten Gebiete Darmstadts wurden vorsorglich 
Aufstellungsbeschlüsse gefasst, um ihre künftige städtebauliche Entwicklung zu sichern. Analog zu 
dieser Vorgehensweise war es zunächst erforderlich, auch für die Starkenburg-Kaserne und die 
angrenzenden Flächen der aurelis (ehemalige Spedition Kuhnwald) einen Bebauungsplan 
aufzustellen, weil sie ebenfalls als potentieller Konversionsstandort zu betrachten sind, der in den 
nächsten Jahren ganz oder teilweise umgenutzt werden sollte. Hierzu erfolgte am 13.09.2007 ein 
entsprechender Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (Bebauungsplan W 51). 
Das Gelände ist Teil eines früher insgesamt militärisch genutzten Areals. Der geltende 
Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung), also als militärische 
Fläche dar. 
 
Für die künftige Nutzung wurde bislang von der Umnutzung in ein Wohngebiet ausgegangen. Das 
Wohngebiet sollte zum Dornheimer Weg hin auf der ganzen Länge durch einen breiten Gürtel 
öffentlicher Grünflächen mit integrierten Sportanlagen abgeschlossen werden. 
 
Auf Grund der aktuellen Entwicklung wird diese Nutzung künftig nur noch im Bereich zwischen der 
Michaelisstraße und der Westgrenze des Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplans 
angestrebt. 
 
In einem im beigefügten Übersichtsplan dargestellten Teilbereich (SO) soll dagegen dauerhaft die dort 
auch bislang bestehende Nutzung „Panzerausbesserungswerk“ ihren Platz finden. Ein Bauantrag für 
den Neubau einer Wartungshalle, die westlich der Teststrecke gebaut werden soll, liegt vor. Andere 
Baulichkeiten sollen weitergenutzt werden. Durch die jetzt bekannt gewordene Absicht, die 
militärische Nutzung (Panzerausbesserungswerk) nicht aufzugeben, sondern im Gegenteil mit einem 
hohen Investitionsvolumen eine neue Werkhalle zu bauen, die diese Nutzung langfristig manifestiert, 
ändern sich die Planungsziele. Das Teilgrundstück des Panzerausbesserungswerkes soll 
planungsrechtlich als Sondergebiet Bundeswehr gesichert werden. 
 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 befindet sich ein einzelnes Grundstück, das nicht zum 
Gelände des Panzerausbesserungswerks gehört. Das Grundstück Dornheimer Weg 7, für das eine 
Veränderungssperre erlassen wurde, liegt in einem Bereich, für den im Aufstellungsbeschluss vom 
13.09.2007 eine Nutzung als Grünfläche oder Sportfläche vorgesehen war.  
 
Im Hinblick auf die angrenzende und jetzt planungsrechtlich zu sichernde Nutzung wie auch auf die 
Lage unmittelbar an den Bahnanlagen ist für dieses Grundstück lediglich eine gewerbliche Nutzung 
(GE) vertretbar. Der künftige Bebauungsplan soll daher auch die nach § 8 Abs. 3 
Baunutzungsverordnung als Ausnahmen zulässigen Nutzungen ausschließen. Sie sind in dieser Lage, 
die so stark von der Nutzung „Panzerausbesserungswerk“ geprägt ist und künftig sein wird, 
städtebaulich nicht vertretbar. 
 
Die am 13.09.2007 beschlossene und am 03.10.2007 in Kraft getretene Veränderungssperre für das 
Grundstück Dornheimer Weg 7 bleibt weiterhin bestehen.

3 
... 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel  
Stadtrat 
 
 
 
Anlage: 
 
Übersichtsplan des Geltungsbereichs des Bebauungsplans W 51 (Maßstab 1:5000) mit der 
eingezeichneten geänderten Planungsabsicht. 
 
 
 
Darmstadt, den 08.02.2008 
61.3 ma               Nst. 2609 
61.4 zim              Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 13
TOP 8
TOP 24
TOP 95

Orte (4)

  • Rabenaustraße
  • Michaelisstraße
  • Mainzer Straße
  • Dornheimer Weg 7

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0046
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.02.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00