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AN/0020/2021

Zebrastreifen Spichernstr./Kamekestr., Antrag Grüne

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 07.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 22.04.2021, TOP 5.1.11

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

2333 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0020/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
Zebrastreifen Spichernstr./Kamekestr. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie, folgenden  Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung  
Innenstadt am 21. Januar aufzunehmen.  
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt  möge beschließen: 
 
Am Fußgängerüberweg Spichernstraße/Kamekestraße soll beispielhaft eine bauliche Lösung 
zur Freihaltung der Sichtachsen an Fußgängerüberwegen und perspektivisch an Kreuzun-
gen umgesetzt werden.  
 
Hierfür soll direkt an den Zebrastreifen gegenläufig in Fahrtrichtung angrenzend eine Sperr-
fläche markiert und mit Pollern gesichert (ca. 2-3 Meter) und angrenzend Fahrradständer 
montiert werden (mind. 5 Meter).  
 
Die Maßnahme soll ausgewertet und bei Erfolg standardmäßig an Fußgängerüberwegen 
umgesetzt werden. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob ähnliche bauliche Maßnahmen auch an 
Kreuzungen in Gebieten mit hohem Parkdruck möglich sind, um Sichtachsen zu schützen.  
 
 
Begründung 
Die Freihaltung von Sichtachsen an Fußgängerüberwegen und Kreuzungen ist ein zentraler 
Beitrag zur Verkehrssicherheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, und ein zentra-
ler Beitrag zu einer kinderfreundlichen Stadt.  
 
Die hier vorgeschlagene Maßnahmen-Kombination sichert die Sichtachsen nachhaltig, 
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Antje Kosubek  
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt -koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

gleichzeitig wird durch den progressiven Einsatz von komplett gesperrten sowie für das Rad-
parken reservierten Flächen eine optimale Flächenausnutzung realisiert.  
 
Das versetzte Radparken ist mit der Erhaltung der Sichtachsen verträglich, weil hierbei eine 
Höhe von circa einem Meter nicht überschritten wird, was bei parkendem MIV, insbesondere 
bei Lieferwagen oder SUV, deutlich anders ist. 
 
 
 
Antje Kosubek      Martin Herrndorf 
Fraktionsvorsitzende B90/Grüne    Fraktion B90/Grüne

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwigstraße 8
  • Spichernstraße
  • Kamekestraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0020/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
07.01.2021
Erstellt
07.01.2021 10:12