AN/0020/2021
Zebrastreifen Spichernstr./Kamekestr., Antrag Grüne
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
2333 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0020/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Zebrastreifen Spichernstr./Kamekestr. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 21. Januar aufzunehmen. Die Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen: Am Fußgängerüberweg Spichernstraße/Kamekestraße soll beispielhaft eine bauliche Lösung zur Freihaltung der Sichtachsen an Fußgängerüberwegen und perspektivisch an Kreuzun- gen umgesetzt werden. Hierfür soll direkt an den Zebrastreifen gegenläufig in Fahrtrichtung angrenzend eine Sperr- fläche markiert und mit Pollern gesichert (ca. 2-3 Meter) und angrenzend Fahrradständer montiert werden (mind. 5 Meter). Die Maßnahme soll ausgewertet und bei Erfolg standardmäßig an Fußgängerüberwegen umgesetzt werden. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob ähnliche bauliche Maßnahmen auch an Kreuzungen in Gebieten mit hohem Parkdruck möglich sind, um Sichtachsen zu schützen. Begründung Die Freihaltung von Sichtachsen an Fußgängerüberwegen und Kreuzungen ist ein zentraler Beitrag zur Verkehrssicherheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, und ein zentra- ler Beitrag zu einer kinderfreundlichen Stadt. Die hier vorgeschlagene Maßnahmen-Kombination sichert die Sichtachsen nachhaltig, Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de gleichzeitig wird durch den progressiven Einsatz von komplett gesperrten sowie für das Rad- parken reservierten Flächen eine optimale Flächenausnutzung realisiert. Das versetzte Radparken ist mit der Erhaltung der Sichtachsen verträglich, weil hierbei eine Höhe von circa einem Meter nicht überschritten wird, was bei parkendem MIV, insbesondere bei Lieferwagen oder SUV, deutlich anders ist. Antje Kosubek Martin Herrndorf Fraktionsvorsitzende B90/Grüne Fraktion B90/Grüne
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludwigstraße 8
- Spichernstraße
- Kamekestraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0020/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 07.01.2021
- Erstellt
- 07.01.2021 10:12