V/0203/2009
Kanalerschließung Immenkamp-/Klinkkampweg B-Plan 477
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Beschlussvorlage
4660 Zeichen
V/0203/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Immenkamp-/Klinkkampweg B-Plan 477 Beratungsfolge 23.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Maßnahme Regen- und Schmutzwasserkanalisat ion Immenkamp-/Klinkkampweg wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan/ Längsschnitt Nr. K120, Blatt 1) neugebaut. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 80.000,00 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanzplans in nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaßnahme 0014 Sonstige Erschließung-/ Kanal- neubau 2009 80.000 Insgesamt: 80.000 Vorlagen-Nr.: V/0203/2009 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 13.03.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0203/2009 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi- nanzplanung 2008-2012 steht. Begründung: 1. Voraussetzungen Der Anliegerweg mit Erschließungscharakter liegt zwischen Klinkkamp- und Holsenkampweg im Südosten von Münster im Stadtteil Hiltrup-Ost, südlich der Straße am Osttor im Wohngebiet Im- menkamp-/ Klinkkampweg. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans Nr. 477 wurde die Nachverdichtung der bestehenden Bebauung zugelassen. Der vorhandene, nicht ausgebaute Rad-/Fußweg zwischen Klinkkamp- und Holsenkampweg erhielt im Zuge der Bebauungsplanänderung den Status eines Anliegerweges mit Erschließungscharakter. Um die Erschließung, der an den Anliegerweg angrenzenden vier Hintergrundstücke zu ermögli- chen, ist der Bau eines Schmutzwasserkanals erforderlich. Der bestehende Regenwasserkanal kann aufgrund der geringen Wegebreite nicht gehalten werden und wird in geringfügig geänderter Trasse mit erneuert. Im Hinblick auf die geordnete Entwässerung des Anliegerweges erfolgt der Ausbau der Wegeflä- chen im Anschluss an den Kanalbau. Der Weg wird über eine einseitig angebaute Rinne mit Rinnenabläufen entwässert. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Schmutzwasser: Das Schmutzwasser der geplanten vier Hintergrundstücke Klinkkamp-/Holsenkampweg wird zu- künftig über einen Freigefällekanal DN 250 mit 61 m Länge in das vorhandene Schmutzwasserka- nalnetz im Holsenkampweg abgeleitet. Die Behandlung des Schmutzwassers erfolgt in der Kläranlage „Am Loddenbach“. Regenwasser: Im Zuge der Verlegung der Schmutzwasserkanalisation wird parallel zu diesem der vorhandene Regenwasserkanal DN 300 erneuert. Der Regenwasserkanal dient derzeit als Verbindungs- und Entlastungskanal zwischen den Tras- sen Holsenkamp- und Klinkkampweg. Zukünftig wird er zusätzlich die Erschließung der bereits genannten Grundstücke und die Entwässerung des Weges übernehmen. Regenwasservorfluter ist der Emmerbach. 3. Ausschreibung und Bau Die Verkehrsführung während der Baumaßnahme wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt fest- gelegt. Der Baubeginn ist für das III / IV Quartal 2009 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von rund 2 Mona- ten gerechnet. - 3 - V/0203/2009 Maßnahmen der Stadtwerke sind nicht geplant. Die Verlegung der erforderlichen Versorgungslei- tungen für die vier Grundstücke erfolgt vom Klinkkampweg aus. 4. Beiträge Dritter/ Zuschüsse Die zu erschließende Hinterbebauung wird zu Regen- und Schmutzwasserbeiträgen herangezo- gen. Der dem Kanalbau folgende Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche ist beitragspflichtig nach BauGB. 5. Genehmigungen/ Vereinbarungen Genehmigungen sind nicht erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich, da der bautechnisch beanspruchte Bereich sich in städtischem Eigentum befindet. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. Für den Ausbau des Anliegerweges liegt der Listenbeschluss zum Ausbau des Weges der BV- Hiltrup vor. Vorlagen Nr. V/0920/2008, lfd. Nr. laut Liste 13, Beschluss vom 04.12.2009. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Immenkamp
- Holsenkampweg
- Klinkkampweg
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0203/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37