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V/0203/2009

Kanalerschließung Immenkamp-/Klinkkampweg B-Plan 477

Vorlagen 16.03.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 05.05.2009, TOP 4.9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4660 Zeichen

V/0203/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Immenkamp-/Klinkkampweg B-Plan 477 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Maßnahme Regen- und Schmutzwasserkanalisat ion Immenkamp-/Klinkkampweg wird auf der 
Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan/ 
Längsschnitt Nr. K120, Blatt 1) neugebaut. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von  
ca. 80.000,00 € entstehen.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanzplans in nachstehender Produktgruppe wie 
folgt veranschlagt: 
 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaßnahme 0014 Sonstige Erschließung-/ Kanal-
neubau 
2009 80.000  
Insgesamt: 80.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0203/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.03.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0203/2009 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi-
nanzplanung 2008-2012 steht. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der Anliegerweg mit Erschließungscharakter liegt zwischen Klinkkamp- und Holsenkampweg im 
Südosten von Münster im Stadtteil Hiltrup-Ost, südlich der Straße am Osttor im Wohngebiet Im-
menkamp-/ Klinkkampweg. 
 
Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans Nr. 477 wurde die Nachverdichtung der bestehenden 
Bebauung zugelassen. Der vorhandene, nicht ausgebaute Rad-/Fußweg zwischen Klinkkamp- und 
Holsenkampweg erhielt im Zuge der Bebauungsplanänderung den Status eines Anliegerweges mit 
Erschließungscharakter. 
Um die Erschließung, der an den Anliegerweg angrenzenden vier Hintergrundstücke zu ermögli-
chen, ist der Bau eines Schmutzwasserkanals erforderlich. Der bestehende Regenwasserkanal 
kann aufgrund der geringen Wegebreite nicht gehalten werden und wird in geringfügig geänderter 
Trasse mit erneuert. 
 
Im Hinblick auf die geordnete Entwässerung des Anliegerweges erfolgt der Ausbau der Wegeflä-
chen im Anschluss an den Kanalbau. 
Der Weg wird über eine einseitig angebaute Rinne mit Rinnenabläufen entwässert. 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Schmutzwasser: 
 
Das Schmutzwasser der geplanten vier Hintergrundstücke Klinkkamp-/Holsenkampweg wird zu-
künftig über einen Freigefällekanal DN 250 mit 61 m Länge in das vorhandene Schmutzwasserka-
nalnetz im Holsenkampweg abgeleitet.  
 
Die Behandlung des Schmutzwassers erfolgt in der Kläranlage „Am Loddenbach“. 
 
Regenwasser: 
 
Im Zuge der Verlegung der Schmutzwasserkanalisation wird parallel zu diesem der vorhandene 
Regenwasserkanal DN 300 erneuert. 
Der Regenwasserkanal dient derzeit als Verbindungs- und Entlastungskanal zwischen den Tras-
sen Holsenkamp- und Klinkkampweg. Zukünftig wird  er zusätzlich die Erschließung der bereits 
genannten Grundstücke und die Entwässerung des Weges übernehmen. 
 
Regenwasservorfluter ist der Emmerbach. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Verkehrsführung während der Baumaßnahme wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt fest-
gelegt. 
 
Der Baubeginn ist für das III / IV Quartal 2009 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von rund 2 Mona-
ten gerechnet.

- 3 - 
V/0203/2009 
Maßnahmen der Stadtwerke sind nicht geplant. Die Verlegung der erforderlichen Versorgungslei-
tungen für die vier Grundstücke erfolgt vom Klinkkampweg aus. 
 
4. Beiträge Dritter/ Zuschüsse 
 
Die zu erschließende Hinterbebauung wird zu Regen- und Schmutzwasserbeiträgen herangezo-
gen. 
 
Der dem Kanalbau folgende Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche ist beitragspflichtig nach 
BauGB. 
 
5. Genehmigungen/ Vereinbarungen 
 
Genehmigungen sind nicht erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich, da der bautechnisch beanspruchte Bereich  
sich in städtischem Eigentum befindet. 
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Für den Ausbau des Anliegerweges liegt der Listenbeschluss zum Ausbau des Weges der BV- 
Hiltrup vor. Vorlagen Nr. V/0920/2008, lfd. Nr. laut Liste 13, Beschluss vom 04.12.2009. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

23.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Immenkamp
  • Holsenkampweg
  • Klinkkampweg
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0203/2009
Typ
Vorlagen
Datum
16.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37