1024/2017
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Spechtstraße in Köln-Niehl
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Planentwurf Spielplatz Spechtstraße
691 Zeichen
e wassergebundener weg mit wegesperren e Einfassung Sandfläche mit Naturstein e Pflasterfläche mit Sitzbänken und e Findlinge als Durchlaufschutz und Papterkörben Einfassungselement e Schnitthecke zwischen Spielfläche und weg ® Sichtschutz aus Blühsträuchern Bolzplatz VORABZUG @® Fels - Kletterwand ® Spielanlage für kleine Kinder aanaRr , . AMT FÜR KINDER, JUGEND UND FAMILIE ® Nestschaukel ® Kletterspielgerät N, at ® Spielhäuschen für kleine Kinder SPIELPLATZ SPECHTSTRASSE 50735 KÖLN PLANINHALT PLANNUMMER MASSSTAB DATUM PLANGRÖSSE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN JÄGERSKÜPPER = FAHL IN Am Steinberg 35, 41061 Mönchengladbach Tel. 02161/63470 e-mail: info@landschaftsarchitekten-mg.de
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5335 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 1024/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Spechtstraße in Köln-Niehl Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung die Umgestaltung des öffentlichen Spielplat- zes Spechtstraße in Köln-Niehl mit Gesamtkosten in Höhe von 160.000,00 Euro durchzuführen. Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 160.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 a) Personalaufwendungen Unterhaltung € b) Sachaufwendungen etc. Unterhaltung € c) bilanzielle Abschreibungen 13.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Auf dem Spielplatz Spechtstraße in Köln-Niehl, gleich neben dem Bolzplatz gelegen, mussten auf- grund von sicherheitstechnischen Anforderungen Spielgeräte sukzessive abgebaut werden. Er ist seit dem in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend umgestaltet werden. Im Stadtteil Niehl leben derzeit 19.935 Einwohnerinnen und Einwohner. Mit einem Flächenfehlbedarf an Spiel- und Bolzplätzen von insgesamt 39.870 qm, einer hohen Einwohnerdichte, einem hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern sowie einem sehr hohen und wachsenden Anteil an Kindern und Ju- gendlichen, belegt Niehl gemäß Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln den Rang 34 im Ranking aller 86 Kölner Stadtteile. Von den angestrebten 2 m² Spielfläche pro Einwohner der Stadt Köln erreicht der Stadtteil Niehl ei- nen Wert von 0,76 m² pro Einwohner. Der stadtweite Durchschnittswert liegt bei 1,16 m² pro Einwohner. Die qualitative Aufwertung des Spielangebots auf dem Spielplatz erweist sich vor diesem Hintergrund auch aufgrund der gegebenen Bedarfslage als dringend erforderlich. Auch im Bürgerhaushalt 2015 wurde die Instandsetzung gewünscht und befürwortet. Im Vorfeld der Umgestaltung wurde mit Kindern und Eltern aus dem Viertel sowie Anwohnerinnen und Anwohnern eine Beteiligung durchgeführt. Die Planerstellung erfolgte auf der Basis der eingebrachten Wünsche, Anregungen und Ideen. Die Ideen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger wurden dann im Rahmen der örtlichen Gegebenhei- ten berücksichtigt und umgesetzt. Bei der Planung des Spielplatzes wurden aber auch die Aspekte der Barrierefreiheit weitestgehend berücksichtigt. Die Position der Vogelnestschaukel im Spielbereich ist so gewählt, dass Kinder, welche auf einen 3 Rollstuhl angewiesen sind und der Unterstützung von Begleitpersonen bedürfen, das Spielgerät auf- grund der geringen Entfernung zur Wegefläche gut erreichen können. Die Durchgangsbreite zwischen den Doppelholmsperren muss mindestens 90 cm aufweisen, damit der Eingang auch von Rollstuhlfahrern problemlos passiert werden kann. Dies ist hier vorgesehen. Blinde und sehbehinderte Menschen müssen Doppelholmsperren zudem rechtzeitig wahrnehmen können. Es wurde daher darauf geachtet, dass diese durch eine entsprechende farbliche Markierung visuell deutlich erkennbar sind Im Zuge der neuen Aufteilung des Spielplatzareals sollen nun zwei Sandspielbereiche entstehen, welche durch einen Weg erschlossen werden. Die große Sandfläche soll zukünftig ein interessantes Spielangebot sowohl für jüngere und ältere Kinder bereithalten. Eine Spielanlage mit einem Baumhaus, verschiedenen Aufstiegsmöglichkeiten, einer Netzbrücke sowie einer Rutsche soll die Kinder zum Spielen und Bewegen einladen. Weiterhin ist hier für kleinere Kinder ein Spielgerät mit einer schrägen Wand und einer Kleinkindrutsche vorge- sehen. Eine Vogelnestschaukel und ein Spielhäuschen runden das Angebot ab. In einem weiteren Spielbereich finden zwei Kletterfelsen mit einem großen, schrägen Netz Platz Zum Weg hin wird die große Sandspielfläche mit einer Hecke abgepflanzt. Darüber hinaus ist vorge- sehen, im Randbereich zu den angrenzenden Häusern die Abstandspflanzung zu erweitern. Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 160.000,00 Euro gliedern sich wie folgt: Planung 30.000,00 Euro Herrichtung 130.000,00 Euro Die Finanzierung der Planung und Herrichtung in Höhe von insgesamt 160.000,00 Euro erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100- 0604-0-2002, Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 15.000 Euro p. a. werden im Haushalt 2017 und in der mittelfristigen Finanzplanung entspre- chend berücksichtigt. Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Spechtstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1024/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27