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1024/2017

Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Spechtstraße in Köln-Niehl

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 11.05.2017, TOP 9.2.3

Anlage 1 - Planentwurf Spielplatz Spechtstraße

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 - Planentwurf Spielplatz Spechtstraße

691 Zeichen

e wassergebundener weg mit wegesperren e Einfassung Sandfläche mit Naturstein

e Pflasterfläche mit Sitzbänken und e Findlinge als Durchlaufschutz und
Papterkörben Einfassungselement

e Schnitthecke zwischen Spielfläche und weg ® Sichtschutz aus Blühsträuchern

Bolzplatz

VORABZUG

@® Fels - Kletterwand ® Spielanlage für kleine Kinder aanaRr
, . AMT FÜR KINDER, JUGEND UND FAMILIE
® Nestschaukel ® Kletterspielgerät N, at

® Spielhäuschen für kleine Kinder

SPIELPLATZ SPECHTSTRASSE
50735 KÖLN

PLANINHALT
PLANNUMMER MASSSTAB DATUM PLANGRÖSSE
LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
JÄGERSKÜPPER =  FAHL IN

Am Steinberg 35, 41061 Mönchengladbach

Tel. 02161/63470 e-mail: info@landschaftsarchitekten-mg.de

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5335 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 1024/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Spechtstraße in Köln-Niehl 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung die Umgestaltung des öffentlichen Spielplat-
zes Spechtstraße in Köln-Niehl mit Gesamtkosten in Höhe von 160.000,00 Euro durchzuführen. 
 
 
 
 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   160.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 
a) Personalaufwendungen    Unterhaltung € 
b) Sachaufwendungen etc.    Unterhaltung € 
c) bilanzielle Abschreibungen   13.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Auf dem Spielplatz Spechtstraße in Köln-Niehl, gleich neben dem Bolzplatz gelegen, mussten auf-
grund von sicherheitstechnischen Anforderungen Spielgeräte sukzessive abgebaut werden. Er ist seit 
dem in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend umgestaltet werden. 
 
Im Stadtteil Niehl leben derzeit 19.935 Einwohnerinnen und Einwohner. Mit einem Flächenfehlbedarf 
an Spiel- und Bolzplätzen von insgesamt 39.870 qm, einer hohen Einwohnerdichte, einem hohen 
Anteil an Mehrfamilienhäusern sowie einem sehr hohen und wachsenden Anteil an Kindern und Ju-
gendlichen, belegt Niehl gemäß Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln den Rang 34 im Ranking 
aller 86 Kölner Stadtteile.  
Von den angestrebten 2 m² Spielfläche pro Einwohner der Stadt Köln erreicht der Stadtteil Niehl ei-
nen Wert von 0,76 m² pro Einwohner.  
Der stadtweite Durchschnittswert liegt bei 1,16 m² pro Einwohner. 
 
Die qualitative Aufwertung des Spielangebots auf dem Spielplatz erweist sich vor diesem Hintergrund 
auch aufgrund der gegebenen Bedarfslage als dringend erforderlich.  Auch im Bürgerhaushalt 2015 
wurde die Instandsetzung gewünscht und befürwortet. 
Im Vorfeld der Umgestaltung wurde mit Kindern und Eltern aus dem Viertel sowie Anwohnerinnen 
und Anwohnern eine Beteiligung durchgeführt.  
Die Planerstellung erfolgte auf der Basis der eingebrachten Wünsche, Anregungen und Ideen. Die 
Ideen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger wurden dann im Rahmen der örtlichen Gegebenhei-
ten berücksichtigt und umgesetzt. 
Bei der Planung des Spielplatzes wurden aber auch die Aspekte der Barrierefreiheit weitestgehend 
berücksichtigt.  
Die Position der Vogelnestschaukel im Spielbereich ist so gewählt, dass Kinder, welche auf einen

3 
Rollstuhl angewiesen sind und der Unterstützung von Begleitpersonen bedürfen, das Spielgerät auf-
grund der geringen Entfernung zur Wegefläche gut erreichen können. 
Die Durchgangsbreite zwischen den Doppelholmsperren muss mindestens 90 cm aufweisen, damit 
der Eingang auch von Rollstuhlfahrern problemlos passiert werden kann. Dies ist hier vorgesehen. 
Blinde und sehbehinderte Menschen müssen Doppelholmsperren zudem rechtzeitig wahrnehmen 
können. Es wurde daher darauf geachtet, dass diese durch eine entsprechende farbliche Markierung 
visuell deutlich erkennbar sind  
Im Zuge der neuen Aufteilung des Spielplatzareals sollen nun zwei Sandspielbereiche entstehen, 
welche durch einen Weg erschlossen werden.  
Die große Sandfläche soll zukünftig ein interessantes Spielangebot sowohl für jüngere und ältere 
Kinder bereithalten. Eine Spielanlage mit einem Baumhaus, verschiedenen Aufstiegsmöglichkeiten, 
einer Netzbrücke sowie einer Rutsche soll die Kinder zum Spielen und Bewegen einladen. Weiterhin 
ist hier für kleinere Kinder ein Spielgerät mit einer schrägen Wand und einer Kleinkindrutsche vorge-
sehen. Eine Vogelnestschaukel und ein Spielhäuschen runden das Angebot ab. 
In einem weiteren Spielbereich finden zwei Kletterfelsen mit einem großen, schrägen Netz Platz 
Zum Weg hin wird die große Sandspielfläche mit einer Hecke abgepflanzt. Darüber hinaus ist vorge-
sehen, im Randbereich zu den angrenzenden Häusern die Abstandspflanzung zu erweitern. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 160.000,00 Euro gliedern sich wie folgt: 
Planung           30.000,00 Euro  
Herrichtung         130.000,00 Euro 
 
Die Finanzierung der Planung und Herrichtung in Höhe von insgesamt 160.000,00 Euro erfolgt durch 
die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und 
Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100-
0604-0-2002, Spielplätze.  
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von 15.000 Euro p. a. werden im Haushalt 2017 und in der mittelfristigen Finanzplanung entspre-
chend berücksichtigt. 
Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Spechtstraße

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Details

Aktenzeichen
1024/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27