V/0973/2006
Zentrum Nienberge
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Beschlussvorlage
7719 Zeichen
V/0973/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Amt für Liegenschaften Betrifft Zentrumserweiterung Nienberge Beratungsfolge 06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 07.12.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundstück des heutigen Festzeltplatzes unter Be- rücksichtigung folgender städtebaulicher Rahmenbedingungen öffentlich auszuschreiben: - Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung der Versorgungsfunktion des Stadtteilzentrums ist ei- ne multifunktionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung, Servicewohnen und / oder Pflege vorzusehen. - Es ist ein Lebensmittelmarkt – als Vollsortimenter oder zweitrangig Discounter – mit zu- kunftsfähiger Ladengröße (ca. 1.000 qm Verkaufsfläche) nachzuweisen. - Das Wohn- und/oder Pflegeangebot an diesem zentralen Standort soll insbesondere Wohnformen für mobilitätseingeschränkte Menschen unterschiedlichen Alters und unter- schiedlicher Lebenssituation (mit/ohne Pflegebedarf) bieten. - Es ist eine mehrgeschossige Bebauung mit maximal drei Geschossen vorzusehen. Sie ist so auf dem Grundstück anzuordnen, dass die Sebastianstraße einen räumlichen Abschluss erhält. Die Beurteilung ihrer städtebaulichen Maßstäblichkeit erfolgt einerseits unter Berücksichti- gung der zentralen Lage im Stadtteil sowie der angestrebten Nutzungsvielfalt im Ortszent- rum und andererseits nach der vorhandenen Nachbarbebauung. - Die Anlieferung sollte nicht an der Gebäudeseite, die der Plettendorfstraße zugewandt ist, vorgesehen werden. - Ebenerdige Stellplatzanlagen sind durch Baumpflanzungen zu gliedern. Vorlagen-Nr.: V/0973/2006 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Kessel Ruf: 492 61 40 / 492 23 31 E-Mail: KurzA@stadt-muenster.de KesselR@stadt-muenster.de Datum: 20.11.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0973/2006 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein zweistufiges Auswahl- und Realisierungsverfahren (Qualifizierung und Konkretisierung) für den Ausbau des Zentrums durchzuführen. Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerbungen in einer öffentlichen Bürgerin- formation vorzustellen. 3. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwickler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur- büro erforderlich. 4. Das Mindestgebot für das Grundstück (ca. 4090 qm) beträgt 280,00 €/qm. Die Verwaltung wird jedoch ermächtigt, den Kaufpreis in Abhängigkeit von Planungserfordernissen nach zu verhandeln. 5. Vor der Grundstücksvergabe ist ein geeigneter Alternativstandort für den Festzeltplatz be- reitzustellen, ggf. planungsrechtlich zu sichern und im Rahmen der Projektentwicklung zu verlagern. Hinweis für die Vorberatung in den Fachausschüssen: Beschlussfassung ASSVW: Ziffern 1 – 3 + 5, AFBL: Ziffern 4 + 5 Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. Begründung: Entsprechend den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Leitlinien für die Einzelhandelsent- wicklung“ (2004) ist die Ansiedlung von Einzelhandel vorrangig auf die Zentren zu konzentrieren. Mit der Zielsetzung eine Stärkung der Ortsmitte von Nienberge vorzubereiten, wurde bereits 2001 ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Workshop-Charakter durchgeführt. Das Plange- biet umfasste die gesamte Ortsmitte von der Altenberger Straße bis zum Festplatz an der Pletten- dorfstraße. Dieser soll an einen neuen Standort innerhalb des Stadtteils verlagert werden. Im Bereich des Nienberger Kirchplatzes wurden die Wettbewerbsergebnisse durch den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses bereits umgesetzt. Das Areal des Festplatzes soll, entsprechend dem städtebaulichen Konzept, für eine dichte zent- rumstypische Nutzung dienen. Insbesondere soll hier ein großflächiger Lebensmittelmarkt inner- halb des Ortszentrums bereitgestellt werden können. Dies ist erforderlich um der strukturellen Entwicklung im Lebensmitteleinzelhandel, die gerade in jüngster Zeit durch ein starkes Wachstum der Verkaufsflächen geprägt ist, gerecht zu werden. Zurzeit verfügt das Ortszentrum nur über La- denlokale unterhalb der Großflächigkeit. Um das Ortszentrum als Ort der täglichen Versorgung für den Stadtteil ausbauen und langfristig sichern zu können und Ansiedlungswünschen in Randlagen des Stadtteils begegnen zu können, soll das Plangebiet für eine größere Ladeneinheit genutzt werden. Wohnen und Arbeiten innerhalb der Ortszentren gewinnt weiter an Attraktivität. Deshalb ist der Standort prädestiniert für eine mehrgeschossige Bebauung. Die Wettbewerbsergebnisse wurden vom Planungsausschuss am 28.11.2002 (Vorlage 984 / 2002) zur Gesprächsgrundlage mit potenziellen Investoren für die Zentrumserweiterung gemacht. Das als Ergebnis des anschließenden Ausschreibungsverfahrens favorisierte Projekt, bestehend aus einem Lebensmittelvollsortimenter und einer Altenpf legeeinrichtung, konnte von dem Investor je- doch nicht zur Realisierungsreife gebracht werden. Deshalb soll eine erneute Ausschreibung mit folgenden Verfahrensschritten erfolgen: - Öffentliche Ausschreibung für Bewerber (= Teams aus Entwickler, Endinvestor, Archi- tekt), Grundlagen: Exposé mit Entwicklungszielen, städtebaulichen Rahmenbedingungen, Mindestkaufpreis - 3 - V/0973/2006 - Qualifizierungsphase (Zeitraum: ca. 4 Monate): Nachweis der Planungskompetenz (Vor- entwurf), der Akquisitionskompetenz (Nutzerkonzept), Finanzierungskompetenz / Bonität (Kaufpreisgebot) durch Bewerber - Vorstellung aller Entwürfe in einer öffentlichen Informationsveranstaltung - Eingrenzung des Bewerberkreises (2-3) durch Ratsentscheidung auf Vorschlag der Verwal- tung - Konkretisierungsphase (Zeitraum: ca. 3 Monate) nach Beschlussfassung durch die par- lamentarischen Gremien. Die Bewerber konkretisieren ihre Plan- und Nutzungskonzepte - Ratsentscheidung für einen Bewerber als potenziellen Vorhabenträger auf Vorschlag der Verwaltung - Das Grundstück wird einem Bewerber für den Zeitraum bis zum Abschluss des erforderli- chen Verfahrens zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes exklusiv und unentgeltlich an die Hand gegeben. Damit kann das Projekt zur Realisierungsreife gebracht werden, so dass der Rat die Veräußerung des Grundstücks beschließen kann. - Grundstücksbeschaffenheit: Sobald der Ersatzstandort für den Festzeltplatz feststeht, kön- nen die Kosten für die Verlagerung benannt werden. Versorgungsleitungen der Stadtwerke im Randbereich des Grundstücks werden grundbuchlich gesichert. Grundstückskaufpreis: Mindestgebot 280,00 €/qm bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2. Der Kaufpreis ist an die tatsächlich erreichte Geschossflächenzahl anzupassen. Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an. In dem Kaufpreis sind die Entwässerungsbeiträge und die Kosten für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten. i.V. i.V. gez. gez. Schultheiß Bickeböller Stadtdirektor Stadtkämmerin Anlagen: Städtebauliche Prinzipskizze Exposé: Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren „Erweiterung des Zentrums Nienberge“
Exposé-Lagepläne
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Stadt Münster
Amt für Liegenschaften
Gemarkung: Nienberge
Flur: 10
Rahmenkarte: 0063.4,0063.6
Maßstab: 1:500
Datum: 02.11.2006
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Stadt Münster
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Leitungsrecht für die Stadtwerke Münster GmbH (Wasser)
Schutzbereich 1.50 m beidseitig der Leitungsachse
Gesamtgröße: ca 12 m?
/ Leitungsrecht für die Stadtwerke Münster GmbH (Strom)
Schutzbereich 1.50 m beidseitig der Leitungsachse
Gesamtgröße: ca.95 m?
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Stadt Münster Expose Ortskern Nienberge
Amt für Liegenschaften
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006
Amt für Liegenschaften
Exposé
Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren
„Erweiterung des Zentrums Nienberge“
in Münster-Nienberge
Ansprechpartner:
Rainer Kessel, Stadt Münster, Amt für Liegenschaften
Stadthaus 3, Zi. E 509, Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Tel.: (0251) 492 – 2331, Fax-Nr. (0251) 492 – 7718
e-mail: Kessel@stadt-muenster.de
Andreas Kurz, Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Stadthaus 3, Zi. 121, Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Tel.: (0251) 492 – 6140, Fax-Nr. (0251) 492 – 7732
e-mail:
KurzA@stadt-muenster.de
- 2 -
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Stadt Münster Expose südlich St. Anna-Kirche
Amt für Liegenschaften
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006
Inhaltsverzeichnis:
1. Anlass / Zielsetzung............................................................................................................. - 3 -
2. Städtebauliche Rahmenbedingungen ................................................................................ - 3 -
2.1 Städtebauliche Verhältnisse (Ist-Situation)....................................................................... - 3 -
2.2 Entwicklungsziele ............................................................................................................. - 3 -
3. Liegenschaftliche Rahmenbedingungen ........................................................................... - 4 -
3.1 Eigentums- und Grundstücksverhältnisse (Ist-Situation).................................................. - 4 -
3.2 Liegenschaftliche Bedingungen........................................................................................ - 5 -
3.3 Nutzungsbindungen.......................................................................................................... - 5 -
4. Verfahren der Ausschreibung zur Erlangung von Planungsrecht .................................. - 6 -
4.1 Auswahlverfahren ............................................................................................................. - 6 -
4.2 Herstellung von Planungsrecht......................................................................................... - 6 -
4.3 Abschluss von Durchführungsvertrag und Grundstückskaufvertrag................................. - 6 -
5. Leistungen des Investors/des Erwerbers .......................................................................... - 7 -
5.1 Geforderte Planungs- und Entwicklungsleistungen während des Auswahlverfahrens..... - 7 -
5.2 Geforderte Realisierungsleistungen des Investors/des Erwerbers................................... - 8 -
6. Leistungen der Stadt Münster............................................................................................. - 9 -
6.1 Leistungen während des Auswahlverfahrens ................................................................... - 9 -
6.2 Leistungen vor und während der Realisierungsphase.................................................... - 10 -
7. Geplanter Ablauf öffentliches Ausschreibungs- und Bieterverfahren.......................... - 10 -
7.1 Allgemeiner Ablauf.......................................................................................................... - 10 -
7.2 Hinweise zum Verfahren:................................................................................................ - 10 -
7.3 Unterlagen zum öffentlichen Ausschreibungs- und Bieterverfahren............................... - 12 -
7.4 Ansprechpartner ............................................................................................................. - 12 -
- 3 -
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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge
Amt für Liegenschaften
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006
1. Anlass / Zielsetzung
Entsprechend den vom Rat der Stadt Münster beschlos senen „Leitlinien für die Einzelhandelsent-
wicklung“ (2004) ist die Ansiedlung von Einzelhandel vorrangig auf die Zentren zu konzentrieren.
Mit der Zielsetzung, eine Stärkung der Ortsmitte vo n Nienberge vorzubereiten, wurde bereits 2001
ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt . Das Plangebiet umfasste die gesamte Orts-
mitte von der Altenberger Straße bis zum Festplatz an der Plettendorfstraße. Dieser soll zugunsten
einer dichten, publikumsintensiven Nutzung an einen neuen Standort innerhalb des Stadtteils ver-
lagert werden.
Im Bereich des Nienberger Kirchplatzes wurden die W ettbewerbsergebnisse durch den Neubau
eines Wohn- und Geschäftshauses bereits umgesetzt.
Das Areal des Festplatzes soll, entsprechend dem st ädtebaulichen Konzept, insbesondere dazu
dienen, einen Standort für einen großflächigen Lebe nsmittelmarkt innerhalb des Ortszentrums be-
reitzustellen. Damit soll das Ortszentrum als Ort der täglichen Versorgung für den Stadtteil langfris-
tig gesichert werden.
2. Städtebauliche Rahmenbedingungen
2.1 Städtebauliche Verhältnisse (Ist-Situation)
Der Standort für die geplante Zentrumserweiterung u mfasst das Festplatzareal entlang der Plet-
tendorfstraße. Umgeben wird das Areal von Bebauung unterschiedlicher Geschossigkeit. Östlich
der Plettendorfstraße befindet sich das evangelisch e Gemeindezenrtum mit einer weitläufigen
Vorplatzfläche, die durch eine Skulptur geprägt wir d. Westlich grenzt der Standort der alten Mühle
an. Im Süden erstreckt sich das Wohngebiet an der Kurneystraße mit Einfamilienhäusern, während
die Hülshoffstraße - neben der Altenberger Straße e ine der beiden Hauptverkehrsstraßen des
Stadtteils - den nördlichen Abschluss bildet.
Entlang der Sebastianstraße erstreckt sich das Stadtteilzentrum mit einem deutlichen Schwerpunkt
rund um den Nienberger Kirchplatz. Dort befindet si ch eine vielfältige Geschäfts- und Dienstleis-
tungsnutzung. Die Bebauung ist mehrgeschossig mit s teilen Dächern und von eher kleinteiligem
Maßstab geprägt. Demgegenüber wird die Wohnbebauung im westlichen Teil der Sebastianstraße
deutlich durch den größeren Maßstab des Geschosswohnungsbaues der 1970/80er Jahre geprägt.
Durch Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich des Nienber ger Kirchplatzes sowie durch Verkehrs-
beruhigungsmaßnahmen in der Sebastianstraße wurde d ie Gestalt- und Aufenthaltsqualität des
Ortszentrums deutlich verbessert.
Der rechtskräftige Bebauungsplan weist den größten Teil der Flächen entlang der Sebastianstraße
einschließlich des historischen Ortszentrums sowie die Bereiche westlich des Festplatzes als All-
gemeines Wohngebiet WA aus. Als „Reine Wohngebiete (WR)“ werden die Bereiche entlang der
Kurneystraße sowie der Straße Am Haus Nienberge fes tgesetzt. Gemeinbedarfsflächen für das
kirchliche Gemeindezentrum und öffentliche Grünfläc hen für den Festplatz ergänzen die Festset-
zungen.
2.2 Entwicklungsziele
- Zur Stärkung der Versorgungsfunktion des Stadttei lzentrums ist eine multifunktionale Nut-
zung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung, Service-Wohnen und/oder Pflege vorzu-
sehen.
- Es ist ein Lebensmittelmarkt – als Vollsortimente r oder zweitrangig Discounter – mit zu-
kunftsfähiger Ladengröße (ca. 1.000 qm Verkaufsfläche) nachzuweisen.
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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge
Amt für Liegenschaften
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006
- Das Wohn- und / oder Pflegeangebot soll insbesond ere Wohnformen für mobilitätseinge-
schränkte Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Lebenssituation
(mit/ohne Pflegebedarf) bieten.
- Es ist eine mehrgeschossige Bebauung mit maximal drei Geschossen vorzusehen. Sie ist
so auf dem Grundstück anzuordnen, dass die Sebastianstraße einen räumlichen Abschluss
erhält.
- Die Beurteilung ihrer städtebaulichen Maßstäblich keit erfolgt einerseits unter Berücksichti-
gung der zentralen Lage im Stadtteil sowie der angestrebten Nutzungsvielfalt im Ortszent-
rum und andererseits der vorhandenen Nachbarbebauung
- Die Anlieferung sollte nicht an der Gebäudeseite, die der Plettendorfstraße zugewandt ist,
vorgesehen werden. Die Anlieferung ist so zu organi sieren, dass angrenzende Wohngebie-
te nicht durchfahren werden müssen.
- Ebenerdige Stellplatzanlagen sind durch Baumpflan zungen zu gliedern.
3. Liegenschaftliche Rahmenbedingungen
3.1 Eigentums- und Grundstücksverhältnisse (Ist-Situation)
Die ganz bzw. teilweise in dem zu überplanenden Ber eich liegenden Grundstücke Gemarkung
Nienberge Flur 10 Nrn. 1410 und 1411 zur Größe von insgesamt etwa 4.090 m² befinden sich voll-
ständig in städtischem Eigentum. Das Grundstück wir d im Westen durch eine eingeschossige Ein-
familienhausbebauung und im Übrigen durch die „Hüls hoffstraße“, die „Plettendorfstraße“ und die
„Kurneystraße“ eingegrenzt. Das Grundstück, das zweimal jährlich als Festzeltplatz von den Nien-
berger Schützenbruderschaften genutzt wird, ist im Lageplan, der Bestandteil dieses Exposés ist,
farblich kenntlich gemacht.
Miet- und Nutzungsverträge
Miet- und Nutzungsverträge bestehen für das Grundstück nicht.
Leitungen
Im südlichen Teil des Grundstücks befindet sich
• ein nicht mehr genutztes Kabel der Deutsche Teleko m AG.
• eine Wasserleitung der Stadtwerke Münster GmbH,
• ein Hausanschluss der Stadtwerke Münster GmbH für Strom
• ein Niederspannungskabel der Stadtwerke Münster Gm bH
Zur Sicherung des Bestandes der Leitungen der Stadt werke Münster GmbH ist jeweils ein 1,5 m
breiter Schutzstreifen beiderseits der Achse erforderlich und grundbuchlich durch beschränkte per-
sönliche Dienstbarkeiten (Leitungsrechte) erstrangig zu sichern.
Außerhalb des Grundstückes befindet sich unmittelbar hinter der Grundstückgrenze im öffentlichen
Gehweg der Plettendorfstraße eine Telekommunikationsleitung der deutsche Telekom AG.
Für die Vollständigkeit der vorstehenden Angaben übernimmt die Stadt Münster keine Gewähr. Die
Angaben entbinden den Käufer nicht von der Verpflic htung, die notwendigen Auskünfte selbst ein-
zuholen.
Grundstückslasten
Es sind keine Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuchs verzeichnet.
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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge
Amt für Liegenschaften
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006
Das Grundstück ist im Baulastenverzeichnis der Stadt Münster nicht belastet.
Altlasten
Es liegen keinerlei Hinweise für Altlasten vor.
Baugrund
Es liegen keine Baugrunduntersuchungen vor.
Grundwasserstand
Es liegen keine Informationen zum Grundwasserstand vor.
3.2 Liegenschaftliche Bedingungen
• Rückbau des befestigten Festplatzes
• Ggfs. Beseitigung der auf dem Grundstück befindlic hen Bäume und Sträucher, jedoch Erhal-
tung der beiden Kastanien im Bereich Hülshoffstraße /Plettendorfstraße, da diese eine wir-
kungsvolle Begrünung des Eingangsbereiches darstellen.
• Umgestaltung des Bereiches des Wegekreuzes durch A ufnahme der Bänke, Abfalleimer so-
wie Pflaster südlich der Wegequerspange zwischen Ku rneystraße und Plettendorfstraße. Er-
gänzung des Gehölzstreifens zum Plangrundstück hin zu einer geschlossenen Strauchbe-
pflanzung. Aufstellen einer der beiden Bänke (Spend e) und des Abfalleimers südlich dieses
Gehölzstreifens.
• Grundbuchliche Sicherung der im Grundstück verlegt en Versorgungsleitungen durch Eintra-
gung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
• Abschluss der Baumaßnahme innerhalb von 2 Jahren n ach Erhalt der Baugenehmigung
3.3 Nutzungsbindungen
Folgende privatrechtliche Bindungen werden hinsicht lich der Nutzung des Baugrundstücks zu Las-
ten des Käufers vereinbart und zum Teil grundbuchlich gesichert:
• Auf Dauer sind die Errichtung und der Betrieb von Bordellen, Einrichtungen des Vergnügungs-
bzw. Animiergewerbes sowie gewerbliche Spielhallen, die überwiegend der Aufstellung von
Spielgeräten i. S. des § 33 c Abs. 1 Satz 1 GewO un d/ oder der Veranstaltung anderer Spiele
mit Gewinnmöglichkeiten i. S. des § 33 d Abs. 1 Sat z 1 GewO dienen und von Nachtbarbetrie-
ben ausgeschlossen.
• Die Bereitstellung der einschließlich Entwässerung und Beleuchtung zu erstellenden und zu
unterhaltenden Gehflächen auf dem Baugrundstück für die Inanspruchnahme durch die Allge-
meinheit. Die Unterhaltung dieser Flächen und Anlag en umfasst die Verkehrssicherungspflicht
sowie die Reinigung und den Winterdienst.
• Die Duldung des Betriebs und der Unterhaltung der zur Versorgung des zu errichtenden Vor-
habens mit elektrischer Energie und Wasser erforder lichen Anlagen der Stadtwerke Münster
GmbH und der sich daraus ergebenden Einschränkungen.
• Bei den für eine Wohnnutzung sowie ähnliche oder a rtverwandte Nutzungen zu errichtenden
Gebäuden mit normalen Innentemperaturen (>19° ) in A nlehnung an § 1 Abs. 1 Nr. 1 Energie-
einsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 ist – auch bei baulichen Änderungen - der Grenz-
wert gem. EnEV vom 16.11.2001 (H` T, max. = zulässiger Höchstwert ) für den spezifischen flä-
chenbezogene Transmissionswärmeverlust (H` T, vorh. = berechneter Wert) um 30 % zu unter-
schreiten.
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• Entsprechend einem Ratsbeschluss der Stadt Münster dürfen FCKW- und HFCKW-haltige
Baumaterialien nicht und PVC-haltige Baumaterialien nur eingeschränkt, d. h. nur insoweit
verwendet werden, soweit keine gleichwertigen Ersat zstoffe zur Verfügung stehen. Die Ver-
wendung von tropischen Hölzern sowie der Einbau von Baustoffen, Bauteilen o. a., in denen
tropische Hölzer verarbeitet sind, ist generell unzulässig.
4. Verfahren der Ausschreibung zur Erlangung von Planungsrecht
4.1 Auswahlverfahren
Die Stadt Münster führt zur Zielerreichung ein zwei stufiges öffentliches Auswahl- und Realisie-
rungsverfahren für Bewerber durch. Für den 22.03. 2007
ist ein Kolloquium zwischen den Interes-
senten und dem Planungs- und Liegenschaftsdezernat der Stadtverwaltung vorgesehen, in dem
weitere Einzelfragen geklärt werden können.
In einer bis zum 05.07. 2007
befristeten Qualifizierungsphase haben die Bewerber (Team, zwin-
gend bestehend aus Investor (Entwickler), Endinvest or und mindestens einem qualifizierten Archi-
tekturbüro) unter Einhaltung der Vorgaben dieses Ex posés ihre Planungs-, Akquisitions- und Fi-
nanzierungskompetenz/Bonität überzeugend und schlüs sig darzulegen sowie an Hand realisierter
Projekte den Nachweis adäquater Lösungskompetenz zu belegen. Die Bewerber haben ein städ-
tebauliches Konzept sowie ein Kaufpreisangebot als wesentliche Auswahlkriterien zu erarbeiten
und bei der Stadt Münster als ihr Angebot einzureichen.
Die Stadt Münster beabsichtigt, nach Beschlussfassu ng durch die parlamentarischen Gremien
mindestens zwei Bewerbern in einer sich anschließen den dreimonatigen Konkretisierungsphase
bis zum 30.11.2007 Gelegenheit zu bieten, eine umsetzungsfähige Plan-, und Nutzerkonzeption
zu erarbeiten.
Nach Abschluss des zweistufigen Auswahlverfahrens g ibt der Rat der Stadt Münster einem Be-
werber das Baugrundstück für einen noch zu bestimme nden Zeitraum exklusiv und unentgeltlich
an die Hand mit der Zielsetzung, das Projekt realisierungsreif zu planen und eine Veräußerung des
Grundstücks auf der Grundlage der im Exposé genannten Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
4.2 Herstellung von Planungsrecht
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 227: „Nien berge – Ortskern“ weist die Plangebietsflä-
che als öffentliche Grünfläche aus.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisi erung der Zentrumserweiterung sollen durch
eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden.
4.3 Abschluss von Durchführungsvertrag und Grundstückskaufvertrag
Voraussetzung für den Abschluss des Durchführungsve rtrages ist auf jeden Fall der vorherige
Ab-
schluss des Grundstückskaufvertrages für das Baugrundstück.
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5. Leistungen des Investors/des Erwerbers
5.1 Geforderte Planungs- und Entwicklungsleistungen während des Auswahlverfahrens
5.1.1 Qualifizierungsphase
Folgende Leistungen und Unterlagen sind bis zum Abs chluss der Qualifizierungsphase durch die
Bewerber zu erbringen und bei der Stadt Münster einzureichen:
• Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts im Maßs tab 1:1000
• Beschreibung der geplanten Architektur, Grundrisse , Ansichten 1 : 200 (Planungskompetenz)
• Darstellung des Nutzungskonzepts (Akquisitionskomp etenz) für die Bebauung und die Freiflä-
chen insbesondere des Stellplatzkonzeptes (Unterbringung des ruhenden Verkehrs)
• Darstellung der geplanten Angebotsqualitäten im Wo hnungsbau bzw. der Pflege
• Nachweis der geforderten Qualifikation im Bewerber team (Entwickler, Endinvestor und qualifi-
ziertes Architekturbüro)
• Darstellung der Plausibilität des angedachten Fina nzierungskonzeptes
• Benennung von Referenzprojekten in den vergangenen 5 Jahren
5.1.2 Konkretisierungsphase
Von den für die Konkretisierungsphase ausgewählten Bewerbern wird bis zum Abschluss der Pha-
se zusätzlich erwartet:
Lageplan M 1:500
mit Darstellung der:
öffentlichen Verkehrsflächen und
Freiflächennutzung und –gestaltung einschließlich Fahrradabstellplätze
Grünflächen / Bäume
überbaute Flächen / Zahl der Vollgeschosse
Erdgeschossgrundriss M 1:200
mit detaillierter Darstellung der:
Bebauung einschließlich Höhenlage ü. NN
geplanten Nutzungseinheiten einschließlich Flächengröße/Nachweis eines Lebensmittelmarktes
inneren Erschließung wie Treppen- und Aufzugsanlagen
unmittelbar angrenzenden öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen und ihrer Gestaltung
Ober- und Untergeschossgrundrisse M 1:200
mit entsprechender Darstellung der:
Längs- und Querschnitte M 1:200
mit Eintragung der Höhenlage aller Geschosse ü. NN
Straßen- und Hofansichten M 1:200
geplanten Architektur und Materialwahl
Modell M 1:200
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Berechnungen
Grundstücksflächen
öffentliche Verkehrsfläche
private Verkehrsflächen, ggfs. mit Gehrechten für die Öffentlichkeit
Baugrundstücksfläche
Maß der baulichen Nutzung
Grundfläche und Grundflächenzahl
Bruttogeschossfläche und Geschossflächenzahl
Zahl und Nettonutz-/Wohnfläche der Nutzungseinheiten
Einzelhandel
Dienstleistungen
Service-Wohnen und / oder Pflege
Sonstige
Zahl der erforderlichen, nachgewiesenen und abzulösenden Kfz- Stellplätze
Einzelhandel
Dienstleistungen
Service-Wohnen und / oder Pflege
Sonstige
Zahl der nachgewiesenen Fahrradabstellplätze
Einzelhandel
Dienstleistungen
Service-Wohnen und / oder Pflege
Sonstige
Branchenmix
mit Sortiments- und Nettonutz-/ Verkaufsflächenanga be aller Einzelhandels-, Dienstleistungs-,
Service-Wohn- und/oder Pflegenutzungen
Erläuterung
der städtebaulich-architektonischen Konzeption,
der Wohn-/Pflegequalitäten,
des Investoren- und Finanzierungskonzeptes,
des Standes der Vorverhandlungen mit interessierten Betreibern
5.2 Geforderte Realisierungsleistungen des Investors/des Erwerbers
5.2.1 Errichtung und Vermietung des Objektes
Der Erwerber hat das Baugrundstück zur Unterbringun g des angestrebten Nutzungsmixes im we-
sentlichen bestehend aus
• Einzelhandel
• Dienstleistungen
• Service-Wohnen und / oder Pflege
• Parken
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als eine zusammenhängende Baumaßnahme in einem Zuge unter Vermeidung von Abschnittsbil-
dung zu bebauen sowie die weiteren maßnahmebedingte n Bauleistungen, sofern sie nicht von der
Stadt Münster erstellt werden, zu erbringen. Mit de r Bebauung des Grundstücks ist innerhalb von
einem Jahr nach Zugang der Baugenehmigung und Überg abe des Grundstücks zu beginnen. Der
Erwerber hat durch Gestellung von Sicherheiten gege nüber der Stadt Münster die Bauleistungen
im vereinbarten Umfang zu gewährleisten.
5.2.2 Geldleistungen
a) Kaufpreis Mindestgebot:
Das Mindestgebot beträgt 280,00 €/m². Der Mindestkaufpreis wurde auf der Basis einer Ge-
schossflächenzahl (GFZ) von 1,2 ermittelt und ist damit ggf. in Abhängigkeit der tatsächlichen
Nutzung im Hinblick auf die GFZ anzupassen. Die Vermessungskosten sind im Kaufpreis ent-
halten.
b) Öffentliche Abgaben lt. jeweils geltender Satzun g:
Die nachfolgend aufgeführten öffentlichen Abgaben sind nicht
im Mindestgebotspreis enthal-
ten:
aa) Erschließungsbeiträge nach dem BauGB werden nicht erhoben,.
Sollten öffentliche Anlagen erstellt oder umgebaut werden, gehen die Kosten zu Lasten des
Investors.
bb) Als vorläufiger Entwässerungsbeitrag ist ein Be trag in Höhe von 6,77 €/m² der mit 1,5 zu
vervielfältigenden Grundstücksfläche zu zahlen: ca. 4.090 qm x 1,5 x 6.77 m² =
41.533,95 €.
Der endgültige Betrag ist vom Vermessungsergebnis u nd vom zum Zeitpunkt des Verkau-
fes geltenden Beitragssatz lt. Satzung abhängig.
cc) Beiträge gem. §§ 135 a – c BauGB fallen nach ei ner vorläufigen Berechnung in Höhe von
rd. 12.000,00 € an.
dd) Kosten für Kanalhausanschlüsse in Höhe des jewe ils geltenden Betrages entsprechenden
der Satzung fallen an (für MK-Flächen zzt. 2.054,58 € je Anschluss).
Sollten sich im Zuge des Bebauungsplanänderungsverf ahrens Änderungen bzgl. der vorge-
nannten Ausweisungen ergeben (z. B. der Geschossigk eit), die Auswirkungen auf die Höhe
der vorgenannten Beiträge haben, so sind diese ggf. anzupassen und ebenfalls nicht
im Kauf-
preis enthalten.
6. Leistungen der Stadt Münster
6.1 Leistungen während des Auswahlverfahrens
• Abschluss einer liegenschaftlichen Optionsvereinba rung
• Abstimmung des städtebaulichen Konzeptes
• Begleitung des Verfahrens zur Schaffung von Planun gsrecht
• Vertragsabschlüsse (Grundstückskaufvertrag und Dur chführungsvertrag)
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6.2 Leistungen vor und während der Realisierungsphase
• Verlagerung der Festplatznutzung
• Verlagerung des Standortes des Warenautomaten und des Maibaumes
• Umsetzen der Verkehrszeichen im Bereich Hülshoffst raße/Plettendorfstraße
7. Geplanter Ablauf öffentliches Ausschreibungs- und Bieterverfahren
7.1 Allgemeiner Ablauf
Chronologischer Ablauf
22.03.2007 Kolloquium
bis 05.07.2007 Qualifizierungsphase
05.07.2007 Abgabe der Entwürfe und Kaufpreisangebo te
Aug. 2007 öffentliche Präsentation der Plankonzept e
29.08.2007 Ratsentscheidung / Bewerberauswahl
bis 30.11.2007 Konkretisierungsphase
Anfang 2008 Ratsentscheidung / Endbewerber-Team
anschließend Planungsphase bis Bauantragsreife
7.2 Hinweise zum Verfahren:
Das schriftliche Kaufgebot ist zusammen mit den in diesem Exposé zum Auswahlverfahren erbe-
tenen Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag, der mit folgendem Zusatz zu versehen ist:
Kaufgebot „Erweiterung des Ortkerns Nienberge“
Name, Anschrift des Bieters
bis spätestens zum 05.07.2007, 12.00 Uhr
der Stadt Münster – Amt für Liegenschaften – Stad t-
haus 3, Albersloher Weg 33, 48127 Münster, zuzustel len, wobei das Eingangsdatum maßgeblich
ist. Der Umschlag kann auch persönlich im Sekretari at des Amtes für Liegenschaften (v. g. Adres-
se, Zi. E 451) abgegeben oder in den Nachtbriefkast en der Stadt Münster, Klemensstr. 10, einge-
worfen werden.
Die v. g. Frist ist eine Ausschlussfrist; Fristverl ängerungen sind nicht möglich. Der tatsächliche
Eingang bei der angegebenen Stelle ist maßgebend. I m Zweifel hat der/die Bieter/in den rechtzei-
tigen Zugang nachzuweisen. Die Öffnung der Gebote e rfolgt nach Ablauf der Gebotsfrist ohne Be-
teiligung der Bewerber.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich nicht um e ine Ausschreibung im Sinne geltenden Verga-
berechts, sondern um eine für die Stadt Münster unv erbindliche Aufforderung zur Abgabe eines
verbindlichen Angebotes privatrechtlicher Natur. Au ch mit der Entgegennahme des Angebotes
bleibt die Stadt Münster in ihrer Entscheidung frei , ob, an wen und zu welchen Bedingungen das
Grundstück veräußert wird. Die Entscheidung über die Vergabe von Grundstücken trifft der Rat der
Stadt Münster mit seinen Fachgremien durch Beschlus s. Desweiteren unterliegt der Rat der Stadt
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Münster aufgrund dieses Exposés keinen Bindungen im Hinblick auf die planungsrechtliche Siche-
rung des Entwicklungskonzeptes.
Der Bewerber hat in seinem Angebot zu bestätigen, d ass er sich bei Auswahl für die Realisierung
bis zum Abschluss des Grundstückskaufvertrages an sein Angebot gebunden hält.
Die Stadt Münster behält sich vor, die formulierten Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen zu
konkretisieren oder zu ergänzen.
Aus der Beteiligung am Bieter- und Auswahlverfahren kann der Teilnehmer keinen Anspruch auf
Realisierung der von ihm eingebrachten Planungsvorschläge herleiten.
Garantieausschluss
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfä higkeit des Grundstücks, der Anlagen und
Einrichtungen übernimmt die Stadt Münster keine Gar antie. Die in diesem Exposé enthaltenen
Angaben und Beschreibungen gelten nicht als vereinb arte Beschaffenheit und sind auch keine
Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Urheberrechte
Das ausgewählte Entwicklungskonzept wird Eigentum d er Stadt Münster. Das Erstveröffentli-
chungsrecht liegt bei der Stadt Münster.
Das Urheberrecht und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Bewerbern erhal-
ten. Die Stadt Münster ist berechtigt, die eingerei chten Arbeiten ohne Vergütung zu dokumentie-
ren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Bewerber werden dabei
genannt.
Bonitätsprüfung, Selbstauskunft
Soweit als Investor eine Gesellschaft auftritt, ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem
Handels-, Genossenschaft- oder Vereinsregister beizufügen.
Zur Prüfung der Bonität der Bewerber behält die Sta dt Münster sich das Recht vor, Auskünfte ein-
zuholen und weitere Unterlagen wie z. B. Geschäftsb erichte bei den Bewerbern anzufordern. Der
Bewerber wird der Stadt Münster die angeforderten Unterlagen kostenfrei zur Verfügung stellen.
Hinweise
Sog. gleitende Gebote (z.B. „Ich biete 100,00 € hö her als das von anderer Seite unterbreitete
Höchstgebot“) oder freibleibende Gebote sowie mit A uflagen und Bedingungen versehene Ge-
bote werden nicht berücksichtigt.
Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen ab Kaufve rtragabschluss fällig. Die bei Vertragsab-
schluss anfallenden Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten etc.) trägt der/die Käufer/in.
Die Angabe einer längeren Mindestbindungsfrist ist möglich.
Die Stadt Münster weist auf ihre gesetzliche Verpf lichtung gemäß § 16 des Korruptionsbekämp-
fungsgesetzes NRW hin. Danach ist eine Liste der An gebote aller Bieterinnen und Bieter mit
Namen und Preis sowie die Auswahlentscheidung der f ür sie zuständigen Prüfeinrichtung zu
übermitteln.
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Amt für Liegenschaften
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006
7.3 Unterlagen zum öffentlichen Ausschreibungs- und Bieterverfahren
Anlage 1: Formblatt Anerkenntnis der Rahmenbedingun gen
Anlage 2: Auszug aus dem derzeit verbindlichen Beba uungsplan Nr. 227
: „Nienberge – Ortskern“, 2. Änderung mit textlich en Festsetzungen (DIN A 3)
Anlage 3: Eigentumsplan mit Kennzeichnung des stä dtischen Eigentums und den
im Grundstück vorhandenen Leitungen (DIN A 3)
Anlage 4: Luftbild
7.4 Ansprechpartner
Amt für Liegenschaften
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Herr Kessel, Tel.: 0251/492-2331, Zi. E 509,
e-mail: Kessel@stadt-muenster.de
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Herrn Kurz, Tel.: 0251/492-6140, Zi. 121,
e-mail: KurzA@stadt-muenster.de
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Amt für Liegenschaften
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Anlage 1
Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren
"Nienberge - Zentrumserweiterung"
Anerkenntnis der Rahmenbedingungen
Wir erkennen die im Exposé zum Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren
"Nienberge - Zentrumserweiterung" genannten Rahmenbedingungen an.
.2007
Datum
Entwickler/Investor: Architekt:
Name: Name:
Anschrift: Anschrift:
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Tel.: Tel:
Fax: Fax:
E-mail: E-mail:
Unterschrift Unterschrift
Endinvestor:
Name:
Anschrift:
Ansprechpartner:
Tel:
Fax:
E-mail:
Unterschrift
Anlage1 Vorl. 973
96 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 0973/2006 1438 ® 1416 » n 'eudrwehr Sa N \ _ = ib SM \\ 1er NG = \eg u
1. Ergänzungsvorlage V/0973/2006/1
4791 Zeichen
V/0973/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Amt für Liegenschaften Betrifft Zentrumserweiterung Nienberge Beratungsfolge 13.12.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundstück des heutigen Festzeltplatzes unter Be- rücksichtigung folgender städtebaulicher Rahmenbedingungen öffentlich auszuschreiben: - Zur Stärkung der Versorgungsfunktion des Stadtteilzentrums ist eine multifunktionale Nut- zung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung, Service-Wohnen und / oder Pflege vor- zusehen. - Es ist ein Lebensmittelmarkt – als Vollsortimenter oder zweitrangig Discounter – mit zu- kunftsfähiger Ladengröße (ca. 1.000 qm Verkaufsfläche) nachzuweisen. - Das Wohnungsangebot an diesem zentralen Standort soll insbesondere Wohnformen für mobilitätseingeschränkte Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Le- benssituation (mit/ohne Pflegebedarf) bieten. - Es ist eine mehrgeschossige Bebauung mit maximal drei Geschossen vorzusehen. Sie ist so auf dem Grundstück anzuordnen, dass die Sebastianstraße einen räumlichen Abschluss erhält. Die Beurteilung ihrer städtebaulichen Maßstäblichkeit erfolgt einerseits unter Berücksichti- gung der zentralen Lage im Stadtteil sowie der angestrebten Nutzungsvielfalt im Ortszent- rum und andererseits nach der vorhandenen Nachbarbebauung. - Die Anlieferung sollte nicht an der Gebäudeseite, die der Plettendorfstraße zugewandt ist, vorgesehen werden. Für die Plettendorfstraße in diesem Bereich, insbesondere An- schluss an die Hülshoffstraße, wird ein Verkehrskonzept erwartet. - Ebenerdige Stellplatzanlagen sind durch Baumpflanzungen zu gliedern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein zweistufiges Bewerberauswahl- und Realisierungsver- fahren (Qualifizierung und Konkretisierung) für den Ausbau des Zentrums durchzuführen. Vorlagen-Nr.: V/0973/2006/1. Erg Auskunft erteilt: Herr Kurz Ruf: 492 61 40 E-Mail: Kurz@stadt-muenster.de Datum: 11.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0973/2006/1 Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerbungen in einer öffentlichen Bür- gerinformation vorzustellen. 3. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwickler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur- büro erforderlich. 4. Das Mindestgebot für das Grundstück (ca. 4090 qm) beträgt 280,00 €/qm. Die Verwaltung wird jedoch ermächtigt, den Kaufpreis in Abhängigkeit von Planungserfordernissen nach zu verhandeln. 5. Vor der Grundstücksvergabe ist ein geeigneter Alternativstandort für den Festzeltplatz be- reitzustellen, ggf. planungsrechtlich zu sichern und im Rahmen der Projektentwicklung zu verlagern. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. Begründung: Der Antrag der UWG-MS/ödp fordert: 1. im Beschlusspunkt 1 (1. + 3. Spiegelstrich) auf die Option von Servicewohnen und Pflege- angeboten in der Obergeschossnutzung zu verzichten, da hierfür kein Bedarf gesehen wird. Dieser Antrag sollte aus Sicht der Verwaltung nicht aufgegriffen werden. Die Formulierung „Wohn- und/oder Pflegeangebot“ soll bewusst verdeutlichen, dass eine große Bandbreite an Wohnformen an diesem Standort strukturell vertretbar ist, und die Gestaltungsspielräume für das Nutzungskon- zept aufzeigen. Die konkrete Ausgestaltung der Obergeschossnutzung lässt sich im weiteren Verfahren (Qualifizie- rung / Konkretisierung und vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung) durch die parlamentari- schen Gremien steuern. 2. den Beschlusspunkt 1 (5. Spiegelstrich) wie folgt zu ergänzen: Für die Plettendorfstraße in diesem Bereich, insbesondere Anschluss an die Hülshoffstraße, wird ein Verkehrskonzept erwartet (= Beschluss der Bezirksvertretung West). Der Nachweis der verkehrlichen Einbindung des künftigen Versorgungsstandortes in das örtliche Verkehrsnetz ist selbstverständlicher Teil des Städtebaulichen Konzeptes, welches von den Teil- nehmern zu erbringen ist. Der Klarheit halber sollte die Forderung jedoch konkret benannt werden. Daher sollte der Antrag unter den städtebaulichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. i.V. i.V. gez. gez. Schultheiß Bickeböller Stadtdirektor Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (9)
- Sebastianstraße
- Plettendorfstraße 7
- Altenberger Straße
- Hülshoffstraße
- Kurneystraße
- Klemensstraße 10
- Albersloher Weg 33
- Nienberger Kirchplatz
- Am Haus Nienberge
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0973/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37