Mandari Insight

1809/2021

Mitteilung zur Erweiterung des bisherigen Projektes "Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln" zum Programm "Bleibeperspektiven in Köln"

Mitteilung Ausschuss 25.05.2021

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 28.05.2021, TOP 8.14

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3534_2020_Anlage_4_Kooperationsvereinbarung

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3534_2020_Anlage_1_Programmkonzept

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Mitteilung Ausschuss

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3534_2020_Beschlussvorlage_Rat

17368 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 3534/2020 
Freigabedatum 
18.03.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven  für langjährig geduldete 
Menschen in Köln„ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
 
 
1) Der Rat beschließt die Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven  für 
langjährig geduldete Menschen in Köln“ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ auf der 
Grundlage des Konzeptes aus Anlage 1 und des Förderprogramms aus Anlage 2 ab dem 
01.05.2021. 
 
2) Zur Finanzierung der Erweiterung des Projektes beschließt der Rat gemäß § 83 GO NRW 
überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergeb-
nisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – in Höhe von 191.740 EUR in der Teilplanzeile 11 
– Personalaufwendungen sowie  in Höhe von 147.340 EUR in der Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Minderaufwendung im Teiler-
gebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. 
Zum Haushaltsplan 2022 ff. erfolgt die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen einer 
haushaltsneutralen Umschichtung. 
 
3) Für die Erweiterung des Projekts erfolgt die Einrichtung folgender unbefristeter Stellen zum 
Stellenplan 2022 
 
 2,0 Planstellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in, EGr. S12 TVöD-SuE 
 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.:9c TVöD bzw. StOI BGr. A10 LBesG 
NRW 
 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r  EGr.: 8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8  LBesG 
NRW 
 
4) Bis zum Start des erweiterten Programms wird die aktuelle Projektarbeit fortgesetzt und den 
beteiligten Trägern eine Förderung gemäß der bisherigen Projektkooperation gewährt, um ei-
nen fließenden Übergang des Projekts in das neue Programm zu ermöglichen.  
Integrationsrat 13.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  339.080 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen    443.000 € 
b) Sachaufwendungen etc.    297.800 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    siehe Text€ 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung 
 
Der Rat hat am 10.09.2020 (1698/2020) beschlossen, das Projekt „Bleiberechtsperspektiven für lang-
jährig geduldete Menschen in Köln“ fortzusetzen. Die Verwaltung wurde mit gleichem Beschluss be-
auftragt, eine Optimierung des Proj ektes unter Berücksichtigung der Anregungen des Runden Ti-
sches für Integration (Schreiben vom 12.08.2020) vorzunehmen und das verbesserte Konzept dem 
Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
I. Erweiterung Bleiberechtsprojekt zu einem Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ 
 
1) Ausgangslage 
Auf der Grundlage des Beschlusses des Hauptausschusses aus 01/2017 wurde gemeinsam mit den 
Vertretern der ausländerrechtlichen Beratungskommission ein neuer Ansatz zur Integrationsförderung 
von Langzeitgeduldeten Personen entwickelt. Das Projekt startete in 10/2018 in Kooperation mit 5 
freien Trägern mit rund 1.100 Fällen, alles Personen, die schon 8 Jahre oder länger geduldet wurden.

3 
Grundlage war die Überlegung, dass es bei dieser Personengruppe aus unterschiedlichen rechtlichen 
und tatsächlichen Hindernissen als unwahrscheinlich galt, dass der Aufenthalt in Deutschland zeitnah 
beendet wird, gleichzeitig aber die rein zeitlichen Voraussetzungen für ein gesetzliches Bleiberecht 
bereits erfüllt waren  
Hürden zur tatsächlichen Bleiber echtserteilung, wie Unkenntnis der gesetzlichen Voraussetzungen, 
fehlende Sprachkenntnisse, Schwierigkeiten beim Zugang in den Arbeitsmarkt aber auch das man-
gelnde Vertrauen in die Behörde und damit die Bereitschaft mit dieser zu kooperieren, stellen bun-
desweit ein Problem da. Um den Menschen bei der Integration zu helfen und den gesetzgeberischen 
Ansatz der Bleibeperspektive angemessen zu fördern, wurden mit dem Projekt einige Arbeitsansätze 
verändert. Den Sachbearbeitern wurde der Rahmen gegeben, sich stä rker auf das Thema Bleibe-
rechte zu konzentrieren. Zusätzlich wurde die Aufgabe interdisziplinär angegangen und das verwal-
tungsrechtliche Verfahren mit sozialer Beratung und Begleitung verknüpft. Als drittes Element kam die 
enge Kooperation der Verwaltung m it freien Trägern als unabhängige Beratungsstellen für die Pro-
jektteilnehmer dazu. 
Im Zeitraum 10/2018 bis 12/2020 konnten mit Hilfe der im Projekt geleisteten Unterstützungsarbeit 
190 Personen einen Aufenthaltstitel erhalten.  
2) Weiterentwicklung 
Die Verwaltung hat die Anregungen des Runden Tisches für Integration aufgreifend gemeinsam mit 
den bisher am Projekt beteiligten 5 Trägern (ROM e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Caritas, Diakonie, 
agisra e.V.) ein Konzept „Bleibeperspektiven in Köln“ inkl. eines Förderprogrammes erarbeitet. 
Hierbei wurden insbesondere folgende Bereiche des Bleiberechtsprojekts weiterentwickelt: 
a) Erweiterung des Personenkreises 
b) Definition der Erfolgskriterien 
c) Anhebung der Betreuungskapazitäten unter Festlegung eines Betreuungsschlüssels für geför-
derte freie Träger 
 
Zu a) Erweiterung des Personenkreises 
Aktuell werden rund 1.000 langzeitgeduldete Personen im Projekt betreut.  
Mit der vorgeschlagenen Erweiterung sollen jährlich weitere langzeitgeduldete Personen (= Perso-
nen, die seit mind estens 8 Jahren ununterbrochen vollziehbar ausreisepflichtig und somit im Besitz 
einer Aussetzung zur Abschiebung waren) in das Programm aufgenommen werden. 
Dies werden in 2021 rund 250 Personen sein, in den Folgejahren ist mit 200 Personen pro Jahr zu 
rechnen. 
Außerdem soll das Programm dazu beitragen, dass Langzeitduldungen vermieden werden. Deshalb 
sollen auch geduldete Personen aufgenommen werden, bei denen eine Rückführung längerfristig, 
unverschuldet unmöglich ist, unabhängig von der bisherigen Vorauf enthaltsdauer im Bundesgebiet. 
Ziel ist es dabei, Personen, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie zu 
langzeitgeduldeten Personen werden könnten, frühzeitig mit unterstützenden Maßnahmen zur In-
tegration zu fördern.  
Aktuell sind dies z.B. Personen, bei denen aufgrund von Erlassen der obersten Landes - oder Bun-
desbehörden bzw. politischen Entscheidungen keine Rückführungen durchgeführt werden sollen (ak-
tuell bei syrischen, irakischen und afghanischen Staatsangehörigen). Gefördert werd en sollen auch 
die Personen, die aufgrund familiärer Bindungen über Art. 6 GG einen besonderen verfassungsrecht-
lichen Schutzstatus in Deutschland genießen (siehe Anlage 3, Personenkreis Gruppe B). 
In 2021 werden ca. 400 Personen auf dieser Grundlage in das Projekt aufgenommen.  
Zusätzlich besteht im Programm die Möglichkeit, dass das Ausländeramt auch auf der Grundlage 
einer begründeten Einzelfallentscheidung zusätzlich Personen, die die vorgenannten Kriterien nicht

4 
erfüllen, aufnimmt. Die Anzahl der auf diesem Wege aufgenommen Personen soll 10 % der Gesam-
teilnehmerzahl nicht übersteigen (vgl. Anlage 1, Nr. 3). 
Die Teilnehmerzahl im Projekt erhöht sich damit von derzeit 1000 Personen auf zukünftig bis zu 
rund 1800 Personen. 
 
Zu b) Definitionen der Erfolgskriterien 
Der Projekterfolg wird weiterhin daran gemessen, wie viele Bleiberechte pro Jahr erteilt werden kön-
nen. Zusätzlich wird ein „Bausteine-System“ geschaffen, nach dem bei multiplen Problemlagen auch 
Zwischenerfolge auf dem Weg zum Bleiberecht dokumentiert werden – auch als Grundlage einer op-
timierten Fallsteuerung. Die einzelnen Bausteine orientieren sich an den gesetzlichen Bleiberechtskri-
terien und umfassen folgende Lebensbereiche: 
- Identitätsklärung (z.B. keine Passbemühungen, Passbemühungen, NP beant ragt, NP vorge-
legt, kein NP möglich)  
- Sprachkenntnisse (z.B. keine, A1, A2, B1, B2) 
- Arbeit / Ausbildung (z.B. keine und keine Bemühungen, Arbeitsmaßnahmen und/oder Bemü-
hungen, Teilzeitarbeit, Vollzeitarbeit / Arbeitsunfähigkeit) 
- Schule / Studium (z.B. kein Besuch, unregelmäßiger Besuch, regelmäßiger Besuch / erfolgrei-
cher Abschluss) 
- Straffreiheit 
- anderweitige Integrationsleistungen (z.B. Teilnahme an Integrationskursen, ehrenamtliches 
Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein, beson dere Mitwir-
kungsleistungen im Programm) 
Abhängig von der Stufe, die die beratende Person (oder Personengruppe) erreicht hat, werden durch 
die Träger mit dem Ausländeramt weitere Schritte in Richtung Aufenthalt abgesprochen. Diese sind in 
Integrationsvereinbarungen und Integrationsfahrplänen festzuhalten (vgl. Nr. 6 im Programmkonzept 
sowie Nr. 9 im Förderprogramm). 
 
Zu c) Anhebung der Betreuungskapazitäten unter Festlegung eines  Betreuungsschlüssels für 
geförderte freie Träger 
Nach Auswertung der bisherigen Erfahrungen aus dem Bleiberechtsprojekt und unter Heranziehung 
von Vergleichen mit anderen Förderprogrammen mit vergleichbarer Beratungstätigkeit wird zukünftig 
für die Träger ein Betreuungsschlüssel von 1:80 zu Grunde gelegt. Die Träger sollen weiterhin in die 
Fälle mit eingebunden werden, in denen aufgrund einer multiplen Problemlage kurzfristig noch kein 
Bleiberecht erteilt werden kann. Aufgrund der Erweiterung des Teilnehmerkreises und unter Berück-
sichtigung des Betreuungsschlüssels, müssen damit auch die Kapazitäten bei den Trägern ausgewei-
tet werden. Es sollen im Programm 5,5 Stellen gefördert werden. Damit können regelmäßig 440 Per-
sonen durch die Träger betreut werden. Ergänzt wird diese Arbeit durch den Ausbau der interdiszipli-
nären Arbeit im Auslä nderamt durch das Zusammenwirken von Sachbearbeitern/innen der Verwal-
tung mit Sozialpädagogen/innen. 
Auf diesem Wege kann sichergestellt werden, dass regelmäßig 2/3 der am Projekt teilnehmenden 
Personen eine intensive soziale Begleitung und Unterstützung erhalten. 
 
II. Finanz- und Personalbedarfe 
 
Mit der Feststellung eines Bleiberechts und der Erteilung eines Aufenthaltstitels ist ein Wechsel aus 
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Leistungen nach dem SGB II verbunden. Durch 
diesen Rechtskreiswechsel werden Lebensunterhalt und ein Teil der Kosten der Unterkunft aus Bun-
desmitteln finanziert und es verbleibt lediglich ein städtischer Anteil an den Unterkunftskosten.

5 
Die durchschnittlichen jährlichen städtischen Minderaufwendungen pro Person  belaufen sich 
auf rund 9.000 € (netto).  
Die jährlich eingesparten Summen kumulieren, da zum einen davon auszugehen ist, dass die Per-
sonen auch als Langzeitgeduldete weiterhin in Deutschland verblieben wären zum anderen die bishe-
rige Erfahrung zeigt dass nur wenige Personen, die einmal einen Aufenthaltstitel erhalten haben, spä-
ter wieder in den Duldungsstatus zurückfallen. Bis Ende 2019 konnten 130 Aufenthaltstitel und da-
mit Einsparungen in Höhe von insgesamt jährlich 1.170.000 € realisiert werden. In 2020 konnten 
– bedingt durch die pandemiebedingten Einschränkungen – 60 Aufenthaltstitel erteilt werden. Dies 
bedeutet weitere jährliche Einsparungen in Höhe von 540.000 €. Insgesamt können somit ab 2021 
bereits jährlich 1.710.000 € an Einsparungen von kommunalen Sozialleistungen verzeichnet werden.  
In 2021 ist ebenfalls mit pandemiebedingten Einschränkungen und der Erteilung von weiteren 60 
Aufenthaltstiteln zu rechnen. Ab 2022 geht die Verwaltung perspektivisch wieder von mindestens 100 
Titelerteilungen pro Jahr aus. Diese etwas vorsichtige Prognose ist darauf zurückzuführen, dass mit 
der Erweiterung des Personenkreises auch auf Personen, die zwar perspektivisch in Deutschland 
verbleiben, jedoch noch keine Langzeitgeduldeten sind, ggf. trotz erfolgter Integration noch „Wartezei-
ten“ auf eine Bleibrecht verbunden sind, da dies erst nach 4 Jahren (Jugendliche und junge Erwach-
sene), 6 Jahren (Familien) oder 8 Jahren (Einzelpersonen) Voraufenthalt erteil werden kann. Mit einer 
im Projekt erteilten Ermessensduldung können die Personen jedo ch schon arbeiten. Jede weitere 
Integration in den Arbeitsmarkt bewirkt also, dass auch in dieser „Wartezeit“ bereits Einsparpotential 
verwirklicht werden kann. Mit jedem weiteren Jahr ist durch die frühzeitige Integrationsförderung mit 
einer deutlichen Steigerung der Titelerteilungen zu rechnen, so dass das Bleiberechtsprogramm mit-
telfristig eine wesentliche Stütze zum Abbau der Duldungszahlen in Köln darstellen wird.  
Mit dem Programm werden Grundlagen für eine nachhaltige erfolgreiche Integration geschaffen. Viele 
der am Programm beteiligten werden perspektivisch in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt vollstän-
dig selbst zu sichern. Nach der Erteilung eines Bleiberechts und der weiteren Integration in den Ar-
beitsmarkt kann mittelfristig auch die Bundesför derung nach SGB II für diesen Personenkreis weiter 
reduziert werden. 
Durch die Erhöhung der Fallzahlen und den zusätzlich höheren Koordinierungsaufwand in der Zu-
sammenarbeit mit den Trägern sind dem Stellenplan ab 2022 4 neue Stellen unbefristet zuzusetzen  
 2,0 Planstellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in, EGr. S12 TVöD-SuE 
 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr.:9c TVöD bzw. StOI BGr. A10 LBesG NRW 
 1,0 Planstellen Verwaltungsbeschäftigte/r  EGr.:  8 TVöD bzw. StHS BGr. A 8  LBesG NRW 
2 weitere Stellen aus dem gehobenen nichttechnischen Dienst (EGr.:9c TVöD bzw. BGr. A10 LBesG 
NRW) werden aus dem eigenen Bestand verlagert.  
Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.05.2021 werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2022 
verwaltungsintern entsprechende Verrechnungsstellen bereitgestellt. 
 
Bisher wurden jährliche Personalaufwendungen in Höhe von 256.800 € sowie 175.000 € Fördermittel 
im Haushaltsplan berücksichtigt.  
Durch die Ausweitung des Projektes entstehen zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von 
443.000 EUR. Hinzu kommen Aufwandssteigerungen für Büroarbeitsplätze (Sachkosten) in Höhe von 
76.800 EUR und Aufwandsteigerungen bei den Transferaufwendungen an die beteiligten freien Trä-
ger in Höhe von 221.000 EUR. Somit ergeben sich insgesamt Aufwandssteigerungen in Höhe von 
740.800 EUR p.a. 
Hiervon werden Personalaufwendungen in Höhe von 155.200 EUR und die Aufwendungen für Büro-
arbeitsplätze in Höhe von 76.800 EUR innerhalb des vorhandenen Aufwandsbudgets des Ausländer-
amtes kompensiert. Die verbleibende Aufwandsteigerung in Höhe von 508.800 wird durch die zu 
erwartenden geringeren Aufwendungen im Teilplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen – kom-
pensiert. Da das Projekt erst zum 01.05.2021 ausgeweitet wird verringern sich die Aufwendungen im 
Jahr 2021 entsprechend anteilig.

6 
Konkret bedeutet das für das Haushaltsjahr 2021, dass die Gesamtsumme der zahlungswirksamen 
Mehraufwendungen im Teilergebnisplanplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – 339.080 EUR be-
trägt. Die Deckung erfolgt durch geringere Aufwendungen im Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale 
Pflichtleistungen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. 
Im Rahmen der Haushaltsplanungen zum Haushaltsplan 2022 ff. werden zahlungswirksame Auf-
wandsermächtigungen in Höhe von 508.800 p. a. haushaltsneutral vom Teilergebnisplan 0503, Wei-
tere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen in den Teilplan 0209 – Auslän-
derangelegenheiten – Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 287.800 EUR sowie in 
Höhe von 221.000 EUR in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen umgeschichtet. 
Das Dezernat Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht wird im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. 
durch Umschichtungen vorsehen. 
 
III. Ausblick 
 
Mit der Umsetzung des neugefassten Programms soll ab dem 01.05.2021 begonnen werden.  
Die konkrete Kooperation mit den Trägern (vgl. Anlage 2 Förderprogramm) wird entsprechend der 
städtischen Förderrichtlinie befristet. Die Befristung wird auf den 31.12.2023 f estgesetzt. Vor Ablauf 
der Befristung erfolgt eine Evaluierung der Kooperation durch die Verwaltung.  
Da es sich um die Erweiterung eines derzeit laufenden Projektes handelt, soll der Übergang zwischen 
Projekt und Programm fließend erfolgen. Bis zum Start des erweiterten Programms wird die Projekt-
arbeit fortgesetzt und den beteiligten Trägern eine Förderung gem. der bisherigen Projektkooperation 
gewährt.  
 
 
Anlagen 
 
 Anlage 1: Konzept Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ 
 Anlage 2: Förderprogramm 
 Anlage 3: Personenkreis Gruppe B 
 Anlage 4:Kooperationsvereinbarung 
 Anlage 5: Leitlinien 
 Anlage 6: Handlungsanweisung Mitwirkung 
 Anlage 7: Handlungsanweisung Straftäter

3534_2020_Anlage_2_Foerderprogramm

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33- Ausländeramt Stadt Köln 
1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Förderprogramm  
„Bleibeperspektiven in Köln“

33- Ausländeramt Stadt Köln 
2 
 
 
1. Förderziel und Zuwendungsempfänger 
Gefördert wird die programmbezogene Betreuung und Beratung von Geduldeten, die auf 
besondere, passgenaue Hilfestellungen angewiesen sind, um die geforderten gesetzlichen 
Kriterien eines Bleiberechts zu erfüllen.  
Die Förderung hat das Ziel, die Begleitung von Menschen zu unterstützen, die in Köln im 
ungesicherten Status der Duldung leben und einer multidisziplinären Beratung und 
Betreuung bedürfen, um sich sprachlich, sozial und wirtschaftlich weiter zu integrieren. Der 
Fokus wird auf Handlungsfelder gerichtet, die nachwe islich zu einer 
Aufenthaltsverfestigung der Programmteilnehmer führen, wie die Identitätsklärung, Fort - 
und Weiterbildung, Arbeitssuche sowie Verbesserung der Sprachkenntnisse.  
Zuwendungsempfänger sind fünf Träger aus der unabhängigen Flüchtlingsberatung:  
agisra e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region 
e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Rom e.V. 
Die programmbezogene Betreuung erfolgt nach den mit dem Ausländeramt Köln 
vereinbarten Abläufen. Diese sind durch das Program mkonzept sowie eine  
Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Träger und dem Ausländeramt Köln 
festgelegt.  
 
2. Zielgruppe und Geltungsbereich 
Gefördert wird ausschließlich die Beratung von Personen, die vom Ausländeramt der Stadt 
Köln in das Programm aufgenommen wurden. Das Betreuungsangebot muss örtlich im 
Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln angeboten werden. 
 
3. Programmteilnehmer*innen 
Das Programm richtet sich an  den Personenkreis der Langzeitgeduldeten sowie den 
Personenkreis der Geduldeten, bei denen  eine Rückführung längerfristig 
unverschuldet unmöglich ist, unabhängig von der bisherigen Voraufenthaltsdauer im 
Bundesgebiet.  
Die Programmteilnehmer*innen entscheiden frei, welcher der Träger sie aktiv begleiten 
soll.  
Eine gleichzeitige Betr euung durch die Sozialarbeiter der Behörde und durch Träger ist 
ausgeschlossen. 
 
4. Förderanspruch 
Das Ausländeramt Köln gewährt die Fördermittel freiwillig im Rahmen verfügbarer 
Haushaltsmittel für das jeweilige Förderjahr. Ein rechtlicher Anspruch auf die B ewilligung 
einer Förderung besteht nicht. Das Ausländeramt Köln entscheidet im Einzelfall nach 
pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Wahrung des 
Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Förderung.  
 
5. Zuwendungsgegenstand 
Zuwendungsgegenstand ist die Beratung und Begleitung der im Programm von den 
Trägern betreuten Menschen mit dem Ziel, die Voraussetzungen eines Bleiberechts in 
Deutschland zu erreichen.

33- Ausländeramt Stadt Köln 
3 
 
Die unabhängigen Beratungsstellen der Träger leisten innerhalb ihrer 
zielgruppenorientierten Fachlichkeit inhaltlich und zeitlich umfangreiche Beratung, 
kleinschrittige Begleitung und Unterstützung, um den Abbau von Hemmnissen zum 
Erreichen einer langfristigen Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen. 
Bei den zu beratenden Personengruppen gibt es oftmals multiple Integrationshindernisse, 
die zu identifizieren sind und in der Folge dann perspektivisch aufgearbeitet werden 
müssen, damit das Ausländeramt Köln ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht anerkennen kann.  
Gefördert wird die Erfüllung folgender Aufgaben:  
a) Beratung und Begleitung von  geduldeten Menschen zur Herstellung der 
Voraussetzungen auf ein gesetzliches Bleiberecht; 
b) Konstruktiver und intensiver Austausch mit dem Ausländeramt der Stadt Köln und 
anderen Netzwerkpartnern zur Verbesserung der aufenth altsrechtlichen Situation der 
Teilnehmenden; 
c) Dokumentation der geleisteten Unterstützung zur Identifikation von Schwierigkeiten 
innerhalb der gesetzlichen Regelungen und zur Weiterentwicklung der behördlichen 
Anwendungspraxis. 
 
6. Zuwendungshöhe und Zuwendungsart 
Die Gesamthöhe des Förderprogramms liegt bei maximal 396.000 € und wird unter den 
geeigneten Bewerbungen nach einem Betreuungsschlüssel 1:80 verteilt, so dass  an die 
jeweiligen Träger ein Festbetrag entsprechend des angebotenen Betreuungsumf anges 
geleistet wird. 
Der Förderbetrag je Vollzeitstelle beträgt jährlich 72.000 €. Eine tarifliche Anpassung der 
Personalkosten  erfolgt jährlich nach internen Vorgaben des Fördermittelgebers.  
Der Betreuungsschlüssel berücksichtigt  in der Regel die Kernfamilie nach Vorgaben des 
Ausländerrechts. Grundsätzlich werden Kinder unter 12 Jahren nicht  auf den 
Betreuungsschlüssel angerechnet. Bei Darlegung eines besonderen Betreuungsbedarfs 
oder -aufwands kann hiervon abgewichen werden und der Betreuungsschlüssel   
Abstimmung mit dem jeweiligen Zuwendungsempfänger angepasst werden. 
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Mitt elverfügbarkeit entsprechend der  
haushaltsrechtlichen Bestimmungen.   
Bei der  Programmförderung handelt sich um eine Stellenförderung. Zuwendungen 
werden zur Deckung von Personalkosten , sowie mit der Stellenförderung 
zusammenhängende Sach-Einzelkosten und Gemeinkosten des Zuwendungsempfängers 
für das abgegrenzte Vorhaben einer Programmförderung gewährt.  
Eine institutionelle Förderung ist mit diesem Programm nicht vereinbar. 
 
7. Laufzeit 
Das Förderprogramm beginnt frühestens zum 01.05.2021 und ist befristet auf den 
31.12.2023.  
Die einzelne Förderung wird jeweils für ein Kalenderjahr gewährt. 
Die Verwaltung führt zwei Jahre nach Beginn des Förderprogramms eine Evaluation durch. 
Sollte das Förderprogramm über den 31.12.2023 verlängert werden, erfolgt dies als offene 
Förderung ohne Trägerbindung.

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4 
 
 
8. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen und Ermittlung des Programmerfolgs 
Die Träger erfüllen die Dok umentationspflichten aus der geschlossenen 
Kooperationsvereinbarung, ebenso wie die fristgerechte Abrechnung der Kosten bis zum 
01.03. des Folgejahres. 
Außerdem wird zur transparenten und effektiven Dokumentation der Beratungserfolge ein 
sog. Bausteinsystem eingeführt, das aus den folgenden Bausteinen besteht:  
a) Identitätsklärung (z.B. keine Passbemühungen, Passbemühungen, Nationalpass 
beantragt, Nationalpass vorgelegt, kein Nationalpass möglich)  
b) Sprachkenntnisse (z.B. keine, Stufe A1, Stufe A2, Stufe B1, Stufe B2) 
c) Arbeit / Ausbildung (z.B. keine und keine Bemühungen, Arbeitsmaßnahmen und/oder 
Bemühungen, Teilzeitarbeit, Vollzeitarbeit / Arbeitsunfähigkeit) 
d) Schule / Studium (z.B. kein Besuch, unregelmäßiger Besuch, regelmäßiger Besuch / 
erfolgreicher Abschluss) 
e) Straffreiheit  
f) anderweitige Integrationsleistungen  (z.B. Teilnahme an Integrationskursen, 
ehrenamtliches Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem 
Verein, besondere Mitwirkungsleistungen im Programm) 
Anhand der dokumentierten Entwicklungen innerhalb der einzelnen Bausteine werden die 
Beratungserfolge ermittelt. Diese können auch durch kleinteilige Integrationsfortschritte als 
positive Richtungsänderung innerhalb des jeweiligen Bausteins nachgewiesen werden. Zu 
diesen Integrationsfortschritten gehören unter anderem:  
- Steigerung der Motivation in programmrelevanten Bereichen und sichtbare Ausweitung 
von Verbindlichkeit 
- Reduzierung der Fehlstunden beim Schulbesuch 
- Sensibilisierung der Eltern für Bildung, Ausbildung und Arbeit 
- Motivation für Schul- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Kitaplatzsuche 
- Aktive Mithilfe der Betroffenen bei der Klärung ihrer Identität und Passbeschaffung 
- Straffreies Verhalten  durch engmaschige Begleitung und Entwicklung einer  
Lebensperspektive sowie durch Therapie 
- Aktive Arbeitssuche durch Anbindung an die Agentur für Arbeit 
- Aktive Mithilfe bei der Klärung gesundheitlicher Probleme 
Abhängig von der Stufe, auf der  sich die beratende Person (oder Personengruppe) im 
jeweiligen Ba ustein befindet, werden in Kooperation mit dem Ausländeramt weitere 
Schritte in Richtung Aufenthalt vereinbart. Diese sind durch sogenannte 
Integrationsvereinbarungen und Integrationsfahrpläne festzuhalten. Details zur 
Dokumentation und zur Umsetzung sind in der Kooperationsvereinbarung geregelt. 
Beim nachweislichen Ausbleiben des Beratungserfolges in jedem der für die 
Dokumentation und Verfolgung der erbrachten Leistungen relevanten Bausteine innerhalb 
eines Förderjahres erfolgt durch die Ausländerbehörde der Ausschluss des 
Teilnehmenden  aus dem Programm.  
 
9. Antragsverfahren 
Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Für das Jahr 2021 ist eine Förderung bis zum 
31.05.2021 zu beantragen. Der Antrag für die darauffolgenden Förderungsjahre ist jeweils

33- Ausländeramt Stadt Köln 
5 
 
bis zum 31.10. formlos schriftlich oder per E-Mail bei der Ausländerbehörde der Stadt Köln 
zu stellen:  
 
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Ausländeramt 
Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ 
Dillenburger Str. 56-66 
51105 Köln 
   Fax: 0221-221-33002 
eMail: auslaenderamt-bleiberecht@stadt-koeln.de 
 
Eine Bewerbung um Förderung ist mit einem Konzept sowie mit der Darlegung des 
Eigenanteils und der Expertise auf dem Gebiet „Bleibeperspektive für Gedul dete“ zu 
versehen. 
 
10. Verwendungsnachweis 
Der Zuwendungsempfänger hat spätestens zum 01.03. des Folgejahres  den Nachweis 
einer zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel sowie einen Sachbericht 
einzureichen. 
Die Verwendung der Fördermittel ist mit aussagekräftigen Belegen (z.B. 
Gehaltsabrechnungen) nachzuweisen. Im Sachbericht ist die zweckgerichtete 
Verwendung der Mittel anhand eines Fragenkatalogs darzulegen. Für die Belege gilt eine 
Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.  
Die Fördermittel sind zweckgerichtet zu verwenden. Fördermittel, die nicht bis zum Ablauf 
des jeweiligen Bewilligungszeitraumes verbraucht oder nicht ordnungsgemäß verwendet 
wurden, sind zurückzuerstatten oder werden mit einer möglichen Folgezahlung verrechnet.  
 
11. Veröffentlichungen 
Bei sämtlichen Veröffentlichungen und Publikationen (schriftlich oder im Internet ) ist auf 
die Finanzierung der Stadt Köln in geeigneter Weise hin zu weisen.

3534_2020_Anlage_6_Handlungsanweisung_Mitwirkung

8360 Zeichen

Dienst- und Handlungsanweisung zur Mitwirkung im Rahmen des Programms 
Bleiberechtsperspektive für Langzeitgeduldete 
 
1. Allgemeines 
Zur Umsetzung de r Ratsbeschlüsse vom März 2018 und September 2020 wurde die  
Programmgruppe „Bleibeperspektiven in Köln“ von der Verwaltung eingerichtet. Das primäre 
Ziel ist es, Menschen, die in Köln im ungesicherten Status der Duldung leben und eine 
multidisziplinäre Beratung und Betreuung bedürfen um sic h sprachlich, sozial und 
wirtschaftlich weiter zu integrieren, eine Perspektive zur Aufenthaltsverfestigung unabhängig 
von der Voraufenthaltsdauer zu ermöglichen.  
Sollte die bisherige Aufenthaltsdauer diesen Integrationswillen jedoch nicht erkennen lassen 
und vielmehr gegen die Rechts- und Gesellschaftsordnung gerichtet worden sein, ist die 
weitere Programmteilnahme zu versagen. Daher sind solche Fälle, in denen sic h langjährig 
geduldete Menschen der Integration verweigern oder bei denen ausländerrechtlich 
zwingende Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straftaten, vorliegen , in die normale 
Sachbearbeitung zurückzugeben. 
Der Begriff der aktiven Mitwirkung muss für diese n Teil genauer definiert werden im Sinne 
des Programmes, denn sie gilt als Teilnahmevoraussetzung. 
Zur Klarstellung und Optimierung der weiteren Verfahrensweise im Umgang mit Mitwirkung 
als Ausschlussgrund für weitere Programmteilnahme wird diese Dienst - und 
Handlungsanweisung erlassen.  
 
2. Rechtliche Rahmenbedingungen 
Der Gesetzgeber hat im Aufenthaltsrecht gesetzliche Grundlagen geschaffen, um bei 
festgestellter nachhaltiger Integration nach langjährigem Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht 
in Form eines Aufenthaltstitels gewähren zu können. Neben der bereits länger bestehenden 
Möglichkeit eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen bei Vorliegen eines 
unverschuldeten Ausreisehindernisses (§ 25 Abs. 5 AufenthG) oder einer Erlaubnis für 
qualifizierte Geduldete zum Zwecke der Beschäftigung sind nun auch 
Aufenthaltsgewährungen bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden (§ 25 
a AufenthG ) sowie eine Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration  (§ 25 b 
AufenthG) möglich.  
Mit dem § 25a AufenthG  will der Gesetzgeber bei Jugendlichen (ab 14 Jahren), das 
Bleiberecht von verzichtbaren bürokratischen Hemmnissen bereinigen und nur auf die 
tatsächliche Integrationsleistung abstellen. Maßgeblich ist, ob der Jugendliche die Schule 
erfolgreich abgeschlossen oder mindestens vier Jahre besucht und ein erfolgreicher 
Schulabschluss prognostiziert werden kann. 
Mit dem § 25b AufenthG  soll nach dem Willen des Gesetzgebers bei feststellbarer 
nachhaltiger Integration in die Gesellschaft die Aufenthalts erlaubnis erteilt werden. 
Indikatoren für eine faktisch vollzogene Integration sind ein Aufenthalt von acht (bzw. bei 
Familien sechs) Jahren, die Sicherung des Lebensunterhalts durch aktive Teilnahme am

Arbeitsmarkt, hinreichende deutsche Sprachkenntnisse,  das Bekenntnis zur freiheitlich 
demokratischen Grundordnung und die Straffreiheit. 
Ausschlaggebend für die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen ist eine aktive 
Mitwirkung oder aktive Teilnahme der Personen, die einen Aufenthaltstitel auf der 
Grundlage einer nachhaltigen Integration anstreben  bzw. ihre Bleibeperspektive in 
Deutschland nach anderen rechtlichen Grundlagen aufbauen möchten. 
 
3. Mitwirkung im Programm 
Als Mitwirkung im Programm werden alle Handlungen der Programmteilnehmer 
verstanden, die zur Unterstützung einer zielorientierten und nachhaltigen  Integration 
dienlich sind  (Integrationsleistungen). Diese Integrationsleistungen müssen klar und 
deutlich identifizierbar und nachweisbar sein.  
 
4. Ausschlussgrund – fehlende Mitwirkung / Nichtmitwirkung 
Alle in Beratung befindenden Programmteilnehmer*innen werden regelmäßig aufgefordert, 
aktiv im Programm teilzunehmen. 
Denjenigen Teilnehmern*innen, die sich noch nicht in Beratung  befinden, kann keine 
Verletzung der Mitwirkungspflichten bzw. keine fehlende Mitwirkung vorgeworfen werden.  
Zur Mitwirkung kann unter anderem gezählt werden: 
Regelmäßige Vorsprache und Teilnahme an den vereinbarten Terminen 
 
Mitwirkung bei der Passbeschaffung 
 
Einreichen von verlangten Dokumenten 
 
Mitwirkung bei der Berufsfindung/ Tätigkeitssuche/ -aufnahme 
 
Eigeninitiative bei der Durchführung des Schulbesuches der minderjährigen Kinder 
(regelmäßiger Schulbesuch der Kinder) 
 
Einhaltung und Mitwirkung bei Terminen anderer Institutionen und Ämtern (z.B. 
Bundesagentur für Arbeit, Chance +, KOKIP, Jugendamt usw.) 
 
Mitwirkung bei der Sicherstellung der Kinderbetreuung ab 3 Jahren 
 
Werden oben genannte oder andere Aufforderungen zum konkreten Handeln  (stets in 
schriftlicher Form und wenn möglich mit Frist en) bzw. mehr als drei Termine unentschuldigt  
nicht wahrgenommen, ist das als fehlende Mitwirkung bzw. Nichtmitwirkung zu werten.  
Nach dem letzten verpassten Termin oder einer abgelaufenen Frist wird eine Einladung 
verschickt, in der deutlich gemacht wird , dass über die fehlende Mitwirkung gesprochen 
werden soll.  
Bei der Feststellung einer fehlenden Mitwirkung droht der Ausschluss aus dem Programm.  
Als Nichtmitwirkung können unter anderem folgende Sachverhalte gelten:

keinerlei Bewegung bei der Tätigkeitssuche / Passbeschaffung 
 Passunterdrückung und Unterlagenfälschung 
 unregelmäßiger Schulbesuch de Kinder 
 keine Anmeldung für eine Kinderbetreuung 
  
Ausschlaggebend für die Feststellung der Nichtwirkung ist eine konsequent ablehnende 
Haltung des/der Programmteilnehmers*in. 
 
5. Ausschluss aus dem Programm 
Dabei wird zwischen zwei Personengruppen unterschieden: 
a) Bestandsfälle in Beratung bei den Trägern (extern) 
b) Bestandsfälle in sozialpädagogischer Programmberatung (intern) 
 
5a) Mitwirkungspflicht der bei den Trägern angebundenen Personen 
Die Überprüfung der Mitwirkung der bei den Trägern angebundenen Personen erfolgt 
mittels Rückmeldebogen und besteht aus zwei Elementen: 
o zeitnahe Kontaktaufnahme der Programmteilnehmer zu den Trägern , 
nachdem sie seitens des Ausländeramtes an diese verwiesen wurden 
o regelmäßige Mitteilungen der Träger zur Erfüllung von Mitwirkungspflichten  
Gemäß Kooperationsvereinbarung bescheinigt der Träger die erste Kontaktaufnahme 
durch die Einreich ung eines Rückmeldebogens. Ferner wird die aktive Mitwirkung 
durch Rückkoppelungen der Träger an das Ausländeramt belegt. Die 
Rückmeldebogen enthalten kurze Angaben der Beratungsstellen zu notwendigen 
Schritten im Integrationsprozess und dem aktuellen Sach stand hierzu. Die 
unabhängigen Beratungsstellen reichen die ausgefüllten Mitteilungen auf 
Anfrage, mindestens jedoch zweimal jährlich, zum 15.01. und 15.07. ein.  
Sollte aufgrund dieser Mitteilungen keine aktive Mitwirkung der Programmteilnehmer 
sichtbar s ein, kann das Programmteam nach Rücksprache mit der relevanten 
Beratungsstelle den Programmausschluss empfehlen.  
Im Anschluss wird im Einvernehmen mit dem Träger  festgestellt, dass keine 
weitere Betreuung stattfindet, und ein Programmausschluss erfolgt.  
 
5b) Mitwirkungspflicht der Personen in sozialpädagogischer 
Programmberatung 
Alle in sozialpädagogischer Beratung befindenden Programmteilnehmer werden 
regelmäßig aufgefordert, aktiv im Programm teilzunehmen.  
Sollte innerhalb einer bestimmten, von den Sozialpädagogen*innen als vertretbaren 
und für die Programmperson zumutbar en Zeit (in der Regel 3-6 Monate ) keinerlei 
Bewegung hinsichtlich einer aktiven Mitwirkung im Programm feststellbar sein, so 
wird ein Bericht der sozi alpädagogischen Programmbetreuung angefertigt, in

welchem ein Ausschluss aus dem Programm mit nachweisbarer Begründung 
empfohlen wird.  
Nach Anfertigung des Berichtes wird die Programmgruppe entscheiden, ob die 
betroffenen Programmteilnehmer wei terhin in der Beratung bleiben  oder ein 
Ausschluss aus dem Programm erfolgt.  
Die Programmgruppe gibt die Möglichkeit, die  von einem Programmausschluss 
bedrohten Personen in Einzelfällen an die Träger zu verweisen, die in diesem Fall 
die weitere Betreuung zu übernehmen würden.  Hier wird eine Frist von 4 Wochen  
gewährleistet. 
Findet keine weitere Betreuung  statt, oder der/die Betroffene weigert sich, sich 
dieser konstruktiv zu unterziehen, erfolgt der Ausschluss aus dem Programm und 
die Rückgabe in die normale Sachbearbeitung.

Mitteilung Ausschuss

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer  25.05.2021 
 1809/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 28.05.2021 
 
Mitteilung zur Erweiterung des bisherigen Projektes "Bleiberechtsperspektiven für langjährig 
geduldete Menschen in Köln" zum Programm "Bleibeperspektiven in Köln" 
Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen erhält die Beschlussvorlage  
Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete 
Menschen in Köln“ zum Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ (Ratsbeschluss vom 
06.05.2021, Vorlagen-Nr. 3534/2020) und den entsprechenden Vorabauszug der Ratssitzung vom 
06.05.2021 zur Kenntnis. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

28.05.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.14 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1809/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.05.2021
Erstellt
12.05.2021 11:22