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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kölner Eulen e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 3798/2019 vom 07.01.2020

Stand: Am 28.01.2020 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 17 01 Vorlagen-Nummer 3798/2019 Freigabedatum 07.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kölner Eulen e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Kölner Eulen e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII, zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren ab Beschlussfassung, anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der „Kölner Eulen e.V., Vereinsanschrift: Zollstockgürtel 106, 50969 Köln wurde am 03.01.2019 ge- gründet und am 04.06.2019 mit Sitz in Köln im Vereinsregister des Amtsgerichtes Köln unter VR-Nr. 20059 eingetragen. Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zweck des Vereins ist gemäß § 2.4 der Satzung die Förderung der Erziehung. Die Verwirklichung des Satzungszwecks soll durch die Betreuung einer Kindertagesstätte erfolgen. Es besteht ein hoher Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen in Köln, sodass dieses Angebot eine sinnvolle Ergänzung zum Angebot der städtischen Einrichtungen darstellt. Das pädagogische Konzept ist inhaltlich in sich schlüssig, berücksichtigt alle erforderlichen pädagogi- schen Standards und orientiert sich sowohl an den demokratischen Grundwerten wie auch an den Kinderrechten. Ein Schutzkonzept zum Umgang mit Verdacht und Kenntnis von Kindeswohlgefähr- dung liegt vor. Erklärtes Ziel des Vereins ist laut Konzeption die Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren anzubieten. Das Finanzamt Köln-Süd hat am 25.04.2019 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung (AO) über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Aner- kennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. Den Vereinsvorstand bilden: - Frau Inna Blum - Frau Tatiana Tverdokhlebova Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die Handlungsbevollmächtigten Personen des Ver- eins vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Der Verein war bisher nicht auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig und kann aktuell keine Immobilie zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung vorweisen. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten orientiert sich laut Vereinsvorstand stadtweit. Nach Ansicht der Jugendverwaltung lässt der Verein aufgrund der fachlichen und personellen Vo- raussetzungen erwarten, dass er im Stande ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu bieten. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII zunächst befristet für zwei Jahre vor. Auf Antrag ist dann ggfls. erneut zu prüfen. Die Satzung, Konzeption sowie das Schutzkonzept sind als Anlagen 1-3 unter Session -Nr. 3798/2019 hinterlegt.
  • Anlage 2 Pädagogisches Konzept Kölner Eulen e.V

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    Pädagogisches Konzept Kölner Eulen e.V. 1. Vorwort 2. Zum Träger und Verein 3. Rahmenbedingungen 3.1. Lage 3.2. Räumlichkeiten 3.3. Öffnungszeiten 3.4. Einrichtungs- und Gruppenstruktur 3.5. Der Tagesablauf 3.6. Pädagogisches Personal 4. Unsere pädagogische Arbeit 4.1. Unser Bild vom Kind und die Relevanz der Partizipation 4.2. Die Rechte des Kindes 4.3. Freispiel 4.4. Dokumentation und Beobachtungen 4.5. Portfolioarbeit 5. Bildungsbereiche 5.1. Sprache und Sprachförderung 5.2. Bewegung 5.3. Kreatives Gestalten 5.4. Musikalische Früherziehung 6. Bindungsorientierte Eingewöhnung 2 7. Die Ernährung 8. Qualitätsmanagement 9. Zusammenarbeit mit den Eltern 10. Kooperation mit anderen Institutionen 11. Literaturverzeichnis 3 1. Vorwort Diese Konzeption ist eine Arbeitsgrundlage und Reflexionshilfe für unsere tägliche Arbeit. Sie gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen und beschreibt das Leben in der Kindertagesstätte. Sie soll einen Einblick in unsere pädagogischen Aufgabenbereiche geben und professionelle Schwerpunkte des Teams zeigen. 2. Zum Träger und Verein “Kölner Eulen e.V.” ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und wird als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt. Der Sitz des Vereins ist Köln. Der Verein wird vom 1.Vorstand Inna Blum geleitet. Erklärtes Ziel des Vereins ist es, Kindertagesbetreuung für die Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren anzubieten. ​ 3. Rahmenbedingungen 3.1. Lage (folgt) ​ 3.2. Räumlichkeiten (Folgt) 3.3. Öffnungszeiten Die Kindertagesstätte “Kölner Eulen e.V” öffnet von Montag bis Freitag ab 7.30 bis 16.30 Uhr. Feste Schließzeiten sind: - drei Wochen in den Sommerferien - Weihnachtszeiten - gesetzliche Feiertage Eventuelle Schließzeiten, wie z.B. wegen Fortbildungen bzw. Supervision der Fachkräfte oder Brückentage, werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben. ​ 3.4. Einrichtungs- und Gruppenstruktur Unsere Kindertagesstätte besteht am Anfang aus einer Gruppe mit insgesamt 10 bis 12 Plätzen für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren. 4 ​ 3.5. Der Tagesablauf Feste Abläufe im Tagesrhythmus sind für die Kinder wichtig und geben Sicherheit. - ab 7:30 bis 9 Uhr Bringzeit: ​ die Kinder werden von uns liebevoll und individuell begrüßt. In der Zeit können Tür-und-Angel-Gespräche mit den Eltern stattfinden. - 9:15-9:30 Morgenkreis: musikalische Begrüßung erleichtert die Trennung von den Eltern und ist ein guter Start in den Tag. - 9:30-10:00 Das Gemeinsame Frühstück ist ein ​ wichtiges Ritual in der Kindertagesstätte: hierbei kann man sich miteinander unterhalten und austauschen, was man alles zu Hause oder am Wochenende unternommen hat. - ab ca.10 Uhr bis 11:30 Freispiel in der Gruppe/Natur/Pädagogische Angebote/Ausflüge. Im Vordergrund stehen Selbstständigkeit und Eigenaktivität der Kinder. Die Fachkräfte nutzen die Zeit zur aktiven Beobachtung, Begleitung und für​ ​ Beziehungsaufbau. - 11:30-12:00 Gemeinsames Mittagessen: das Erleben der Tischkultur vermitteln den Kindern wichtige soziale Erfahrungen. - 12:00-14:00 Mittagschlaf/ Mittagsruhe: Der Mittagsschlaf, bzw. das Angebot der Mittagsruhe gehört bei uns fest zum Tagesablauf um die Akkus der Kinder für den Nachmittag wieder aufzufüllen. Wir sprechen selbstverständlich gerne die individuellen Schlafbedürfnisse mit den Eltern ab. Kinder, die den Mittagsschlaf wahrnehmen möchten, können dies in Begleitung mit pädagogischen Fachkräften im Schlafraum tun, während die übrigen Kinder bei Entspannungsangeboten (natürlich auch unter pädagogischer Begleitung) in der Gruppe zur Ruhe kommen können. - 14:00-14:30 Nachmittagsimbiss: Je nach den Bedürfnissen der Kinder wird ein Obstsnack, Gemüse oder Brot mit Aufstrich serviert. - 1​ 4:30-16:30 Freispiel und Abholphase: Die Kinder beschäftigen sich in der Zeit nach ihren eigenen Wünschen, Ideen und Bedürfnissen. Nach und nach werden die Kinder abgeholt, sodass in dieser Zeit ebenfalls Raum ​ für Tür- und - Angel-Gespräche mit den Eltern bleibt. 5 3.6. Pädagogisches Personal Gemäß den Vorgaben durch das KiBiz werden entsprechend ausgebildete Fachkräfte eingestellt (2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 27 sonstige PKS einschließlich Freistellung). Die Teamarbeit ist für uns besonders wichtig und bedeutet: - tägliche Absprachen zwischen der Leitung und den Erzieher/innen - offener kollegialer Umgang - fachlicher Austausch - regelmäßiges Teilnehmen an Fortbildungen, Fachtagungen und Supervisionen. Diese Regelung gilt nicht nur für Vollzeitangestellte, sondern auch für Teilzeitbeschäftigte bzw. studentische Aushilfen - die Reflexion und der Austausch des pädagogisches Personals, um den Entwicklungsstand der Kinder festzustellen - wöchentliche Teambesprechung 4. Unsere pädagogische Arbeit Unsere pädagogische Arbeit verfolgt das Ziel, die Kinder in ihrer ganzheitlichen Entwicklung zu fördern, ihren individuellen Bildungsprozess zu begleiten und ihnen die Möglichkeit zur Entfaltung zu bieten. Das Kind steht bei uns im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir arbeiten nach dem situationsorientierten Ansatz, was heißt, dass die Themen und Bedürfnisse der Kinder den Ausgangspunkt unseres pädagogischen Handelns bilden. Die Kinder entscheiden über die Themen von Projekten oder Angeboten. Sie werden von dem Fachpersonal bei den Abläufen und der Planung unterstützt. Projekte, regelmäßige Angebote und Freispielzeiten strukturieren den Tagesablauf. Wir legen großen Wert darauf, dass Kinder draußen in der Natur spielen und ihre Umwelt mit allen Sinnen aufnehmen können. 6 ​ 4.1. Unser Bild vom Kind und die Relevanz der Partizipation “Partizipation heißt Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben in der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden.” (Richard Schröder, 1995) Das Kind als Experte seiner individuellen Entwicklung bildet den Ausgangspunkt unserer pädagogischen Arbeit. Jedes Kind ist einzigartig mit eigenen individuellen Interessen, Bedürfnissen und eigenem Entwicklungstempo. Unsere Aufgabe ist es, eine passende und geschützte Umgebung zu schaffen, in der das Kind autonom agieren kann. In der Freizeit unterstützen wir die Kinder in ihrem Autonomiebestreben und bieten ihnen den Raum, in welchem sie ihre eigenen Interessen und Motivation ausprobieren können. Kinder dürfen Ihre Konflikte aushandeln und so Erfahrungen im sozialen Verhalten sammeln. Wir geben benötigte Hilfestellungen und beobachten die Kinder aktiv und genau. Unsere Beobachtungen fließen in die pädagogischen Impulssetzungen ein, sodass ein ansprechender Raum zum Ausprobieren entsteht. ​ 4.2. Die Rechte des Kindes Jedes Kind hat in unserer Kindertagesstätte die gleichen Rechte, unabhängig vom Geschlecht, Herkunft oder Religion. Kinder haben das Recht auf Bildung, Fürsorge und auf eigene Identität. Besonders wichtig ist für uns auch das Recht auf Meinungsfreiheit und Mitsprache. Dazu gehört auch das Recht auf Freizeit, Spielen und Erholung. All diese Rechte unterliegen dem Recht auf gewaltfreie Erziehung. Die Kinder können bei uns: - mitbestimmen - mitreden - teilnehmen - sich beteiligen - den gemeinsamen Alltag aktiv mitgestalten 7 4.3. Freispiel Außerdem legen wir großen Wert auf regelmäßiges Freispiel, in dem sich die Kinder ungehindert ausprobieren können, neue Sachen lernen und wichtige Ereignisse kindgerecht bewältigen können. Freispiel bedeutet, dass die Kinder eigenständig freie Auswahl von Spielpartnern, Spielort, Spieldauer und Spielinhalt treffen können. Unsere pädagogischen Fachkräfte unterstützen sie dabei, wo sie die Räume, Material und Zeit dafür schaffen und ständig aufmerksam wahrnehmen, was für die Kinder aktuell und von Bedeutung​ ​ ist. 4.4. Beobachtungen Beobachtungen haben einen festen Platz im Alltag unserer Kindertagesstätte. Sie sind erforderlich um pädagogische, psychologische, methodische und didaktische Entscheidungen im Interesse einer optimalen Förderung der Kinder zu treffen. Beobachtungen dienen den pädagogischen Fachkräften dazu ihren Blick für das einzelne Kind immer wieder zu schärfen und seine persönlichen Stärken, Interessen, Herausforderungen und Entwicklungsthemen zu erfassen. 4.5. Portfolioarbeit Unsere Einrichtung arbeitet mit Portfolios. Sie helfen dabei, den Lernprozessen jedes einzelnen Kindes mehr Beachtung zu schenken. Sie dokumentieren die Entwicklung des Kindes sowie das individuelle Lernen und stellen die Kompetenzen des Kindes dar. Unser Portfolio besteht aus ​ einer Mappe, in der die Werke der Kinder gesammelt werden und welche immer für die Kinder zugänglich ist. Mithilfe des Portfolios können sich die Eltern ein klares Bild über die Talente oder Begabungen der Kinder ​ machen. Portfolios fördern die Zusammenarbeit und Kooperation mit den Eltern, da die Eltern auf diese Weise verstärkt in die Lernprozesse ihrer Kinder eingebunden werden. Durch die Portfolioarbeit erhalten die Eltern insgesamt einen guten Einblick in die Tätigkeiten der pädagogischen Fachkräfte sowie in den Kindergartenalltag. 8 5. Bildungsbereiche Unser pädagogisches Konzept umfasst vier Bildungsbereiche: ​ Sprache, Bewegungserziehung, Kreatives Gestalten und musikalische Früherziehung. Diese Bereiche ermöglichen, fördern und unterstützen individuelle Bildungsprozesse des Kindes. Im Folgenden werden diese vier Schwerpunktbereiche detaillierter erläutert. 5.1.​ ​ Sprache und die Sprachförderung Sprache bedeutet Verständigung und Verstehen und ist ein fester Bestandteil des Kitaalltags. Kommunikation findet in dem Alter zwischen 0 und 3 Jahren auf verbaler und nonverbaler Ebene, wie Mimik, Gestik oder Körpersprache, statt. Miteinander leben heißt auch kommunizieren und handeln. Mit Hilfe der Sprache kann ein Kind seine Gefühle, Bedürfnisse und sein Handeln erkennen, mitteilen und verarbeiten. Sprache vermittelt Werte und Normen und ermöglicht das Denken. Wir gestalten eine sprachanregende Umgebung, die den Kindern angepasste Sprachanlässe bietet, wie z.B. Impulse, Angebote, Spiele und Feste. Sprachförderung findet bei uns in allen Situationen Anwendung. Unsere zahlreiche Sprachangebote in der Kita sind beispielsweise ​ Übungen und Spiele für den Wortschatz, wie Gegenstände benennen, miteinander reden, Geschichten erzählen, Bücher vorlesen, Bilderbuchbetrachtung, singen oder reimen. 5.2.​ ​ Bewegungserziehung “Bewegung ist eine elementare Form des Denkens” (Jean Piaget). Jedes Kind besitzt ein natürliches Bewegungsbedürfnis. Bewegungsformen wie Laufen, Springen, Klettern oder Rutschen bereiten allen Kindern Freude. In unserer Kita werden Gleichgewichtssinn, Kraft, Ausdauer und Schnelligkeit bei den Angeboten bzw. Spielen gefördert. Unsere Bewegungsangebote finden drinnen und draußen in der Natur statt. Unsere Kita bietet psychomotorische Angebote für Kinder, was bedeutet, dass die Kinder über die Bewegung und Wahrnehmungsprozesse ihre Persönlichkeit ausbilden 9 und handlungsfähig werden. Diese Entwicklung wird als ganzheitlicher Prozess des Zusammenwirkens motorischer, kognitiver, sozialer und psychischer Faktoren verstanden. 5.3.​ ​ Kreatives Gestalten Die Beschäftigung mit Farben und Gestaltungswerkzeugen, wie Z.B. Pinseln, Schere oder Stifte macht Kindern viel Freude. Kreatives Gestalten fördert das Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl, Ich-Kompetenz, die motorischen Fähigkeiten und Kreativität der Kinder. Das Kind macht durch das kreative Gestalten mit Tonpapier, Pappmache, Knete bzw. Salzteig zahlreiche Materialerfahrungen und wird mit unterschiedlichen Techniken vertraut. Wir möchten viele Sinne ansprechen und ermöglichen, dass alle Kinder selbstbewusst ihre eigene Impulse, Ideen und Wünsche umsetzen können. 5.4. Musikalische Früherziehung “Musik macht klug” (Dorothee Kreusch-Jacob, Musikpädagogin) Musik ist ein unverzichtbarer Bestandteil von Bildung und Erziehung. Sie ist ein Element der Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbildung von Kindern. Musikalische Früherziehung ist eng mit den anderen Bereichen verbunden und zwar: - mit Grobmotorik: im Bereich Tanz und Rhythmik - mit Feinmotorik: im Instrumentalspiel - mit der Sprache: Singen und Klanggeschichten. Für ein Kind ist Singen ein wertvolles ganzheitliches Erlebnis, was Spaß macht und hilft positive Gefühle zu erleben. Durch die Musik lernen Kinder auf viele Dinge gleichzeitig zu achten, was das kognitive Denken fördert. Sie lernen genau zuzuhören, wahrzu​ n​ ehmen, sozial miteinander umzugehen, zu integrieren und sich zu konzentrieren. Durch die Musik entsteht ein “Wir-Gefühl”, was in der Kita das Zusammengehörigkeitsgefühl stärkt. 10 6. Bindungsorientierte Eingewöhnung Die Eingewöhnung der Kinder ist sehr wichtig für die weitere Zusammenarbeit zwischen den Erzieherinnen, Eltern und Kindern. Unsere Kita hat sich entschlossen, die Eingewöhnung in​ ​ Anlehnung​ ​ an die aktuelle Bindungsforschung durchzuführen. Für die Kinder bedeutet der Übergang von der häuslichen Betreuung ​ in die Kitas zunächst emotionale Belastung und Stress. Eingewöhnung bedeutet jedoch nicht nur Veränderungen auf Seiten des Kindes. Auch für die Eltern bedeutet dieser Schritt eine große Umstellung. Die Phase des Übergangs ist durch die Gestaltung eines Beziehungsdreiecks zwischen Kind, Eltern und pädagogischer Fachkraft geprägt. Deswegen stellen wir hier wichtige Grundsätze vor: - Wir reagieren auf die Bedürfnisse der Kinder und jedes Kind wird bei uns individuell in Empfang genommen - Wir gehen aktiv und gefühlvoll auf die Kinder ein - Wichtig ist die Empathie zwischen dem Kind, Eltern und pädagogischen Fachkräften - Wir begleiten die Eltern vor der und während der Eingewöhnung an - Sehr wichtig ist die Dauer der Eingewöhnung. Dieser Prozess kann bis zu 6 Wochen dauern und individuell abhängig vom Kind ist. Die ​ Eltern sind für die Kinder sicherer Rückzugsort und Basis: “Ich bin immer für dich da” - Wir empfehlen, dass die Eingewöhnung nur eine Bezugsperson übernimmt, weil dies die Stressfaktoren mindert - Darüber hinaus ist Transparenz für uns sehr wichtig. Ein täglicher Austausch mit den Eltern ist obligatorisch. Außerdem findet am Ende der Eingewöhnung ein Reflexionsgespräch statt. - Die tägliche Reflexion im Team ist unumgänglich um stets bedürfnisgerecht auf jedes Kind eingehen zu können Folgende wichtige Merkmale von Bindungserfahrungen lassen sich auch auf die Bindung zur pädagogischen Fachkraft übertragen (Ahnert 2007, S.33-34): - Zuwendung: die Grundlage für den Aufbau einer Erzieherin-Kind-Bindung ist eine emotional warme Umgebung, in dem sich das Kind wohl fühlt - Sicherheit: wenn das Kind sich sicher und geborgen fühlt, dann kann es eigenaktiv die Umwelt der Kita erkunden 11 - Stressreduktion: Aufgabe einer pädagogischen Fachkraft ist es, dem Kind Unterstützung und Trost zu gewähren - Explorationsünterstützung: Kinder können ihre Umwelt besser erkunden, wenn sie sich bei einer Bindungsperson rückversichern können - Assistenz: wenn das Kind eine sichere Bindung zu der pädagogischen Kraft aufgebaut hat, so wird es die Unterstützung vorrangig bei ihr einfordern und akzeptieren. 7. Die Ernährung Kinder erleben in unserer Kita eine gesunde ​ Ernährungskultur, die Grundlage für eine gesunde Zukunft. Wir legen großen Wert auf ein hochwertiges Angebot an Speisen und Getränken. Die Produkte stellen wir gesund, ausgewogen, vielfältig und saisonal zusammen. Unsere Kita gestaltet die Mahlzeiten für die Kinder ganz bewusst und gemeinsam mit ihnen. Wir nutzen die Chancen für aktive Beteiligung, für Austausch und Lernen. Den Eltern machen wir unser Ernährungskonzept transparent und sind im ständigen Austausch über gesunde Ernährung und gutes Essen für die Kinder. Bei uns wird täglich frisch gekocht ​ (​ von einer hauswirtschaftlichen Fachkraft bzw. Koch/Köchin) und in der Regel einmal pro Woche Fisch und Fleisch angeboten. Wir achten aber auf religiöse und gesundheitliche Besonderheiten, wie z.B. der Verzicht auf Schweinefleisch oder Allergien. 8. Qualitätsmanagement Qualitätsmanagement ist unabdingbarer Bestandteil unserer Arbeit. Es besteht aus der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung und wird vom Team aufrechterhalten und regelmäßig weiterbearbeitet. Die Qualitätsentwicklung erfolgt mit sorgfältiger Personalauswahl, regelmäßigen Mitarbeitergesprächen, Teilnahme an Fortbildung (intern und extern) und Supervisionen, die Zusammenarbeit mit den Familien, die Weiterentwicklung des Konzeptes usw. 12 Mit der Einbeziehung der Eltern in der Arbeit unserer Kindertagesstätte, sowie Beschwerdemanagement und Elternbefragungen ist zudem eine sichere Basis für produktive Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder gewährleistet. Das Konzept wird regelmäßig und kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. 9. Zusammenarbeit mit den Eltern. Unsere Kita ist eine familienergänzende Einrichtung. Unser Ziel ist, dass sowohl Kinder als auch Eltern sich wohl fühlen. Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle, offene und ehrliche Zusammenarbeit mit allen Eltern. Für uns ist wichtig, dass die Eltern das Gefühl haben, dass ihr Kind in der Kita gut betreut und gefördert wird. Unsere Zusammenarbeit mit den Eltern ist transparent und setzt sich wie folgt zusammen: - Aufnahmegespräch/Anmeldung des Kindes - Tägliche Tür- und -Angelgespräche: es werden beim Bringen bzw Abholen des Kindes gegenseitig die Informationen ausgetauscht. - Entwicklungsgespräche: finden einmal jährlich statt und haben eine hohen Stellenwert in der Zusammenarbeit mit den Eltern. - Elternabende: finden einmal jährlich statt und sind Informationsabende für alle Eltern. - Infowand, Elternbriefe bzw. Newsteller: in der Regel einmal monatlich. Bei dringenden Angelegenheiten, wie Krankheiten oder wichtige Infos entsprechend häufiger - Feste bzw. gemeinsame Veranstaltungen, wie Ausflüge in den Zoo, Laternenfest usw. 10. Kooperation mit anderen Institutionen. Unsere Kita arbeitet nach Bedarf mit anderen Einrichtungen und Institutionen, wie z.B. Stadt Köln, Jugendamt, Kinderärzten oder Sprachtherapeuten zusammen. 13 ​ Literaturverzeichnis: - Bostelmann, Antje (2007): Das Portfolio-Konzept für Kita und Kindergarten. 1.Auflage. Verlag an der Ruhr GmbH. - Butzkamm, Wolfgang/ Butzkamm, Jürgen (1999): Wie die Kinder sprechen lernen. Kindliche Entwicklung und die Sprachlichkeit des Menschen. Francke Verlag, Tübingen/ Basel. - Fink, Heike/ Weber, Kurt: Qualitätsmanagement in der Kita. Methoden und Impulse zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Cornelesen Verlag. - Heller, Elke (2010): Der Situationsansatz in der Praxis: von Erzieherinnen für Erzieherinnen. Cornelesen Verlag. - Hellrung, Uta (2002): Sprachentwicklung und Sprachförderung. Ein Leitfaden für die Praxis. Verlag Herder, Freiburg im Breisgau. - Herm, Sabine (2013): Psychomotorische Spiele für Kinder in Krippen und Kindergärten. 14.überarbeitete Auflage. Cornelesen Verlag. - Kreusch-Jacob Dorothee (1999): Musik macht klug: Wie Kinder die Welt der Musik entdecken. 3. Auflage. Kösel-Verlag. - Preissing, Christa/ Heller, Elke (2009): Qualität im Situationsansatz. 4.Auflage. Cornelesen Verlag. - Rittersberger, Andrea: Musik & Rhythmik. Bildungsjournal Frühe Kindheit. Cornelesen Verlag. - Ruberg Tobias/ Rothweiler, Monika (2012): Spracherwerb und Sprachförderung in der Kita. Kohlhammer W. - Schäfer, Gerd E. (2005): Bildung beginnt mit der Geburt. Ein offener Bildungsplan für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Beltz Verlag, Weinheim und Basel. - Richard Schröder (1995): Kinder reden mit!: Beteiligung an Politik, Stadtplanung und -gestaltung. Beltz Verlag. - Ungerer-Röhrich, Ulrike/ Popp, Verena/ Quante, Sonja (2015): Bildung durch Bewegung. Cornelesen Schulverlage GmbH, Berlin. - Wagner, Yvonne (2009): Der Weg zum Kita-Portfolio: Dokumentation im Team entwickeln. 2. Auflage. SCHUBI Lernmedien. 14 - Zimmer, Renate (2018): Handbuch Sprache und Bewegung. Alltagsintegrierte Sprachbildung in der Kita. Verlag Herder. 15
  • Anlage 3 Schutzkonzept Kölner Eulen e.V_

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    ​ ​ ​ Schutzkonzept Kölner Eulen e.V. 1. Grundsätze unserer Einrichtung Kölner Eulen e.V. versteht sich als ein Träger, der sich für den Schutz von Kindern verantwortlich fühlt. Unsere Einrichtung soll als sicherer Ort für die Bildung und Persönlichkeitsentwicklung der Kinder sein. Gemäß § 8a Abs.2 SGB VIII sind wir als pädagogische Fachkräfte der Kölner Eulen e.V. verpflichtet, den Schutzauftrag wahrzunehmen und die Gefährdung zum Wohl des Kindes zu erkennen. Wir sind verpflichtet die Kinder in ihren Rechten zu stärken. Wir werden keine Formen von Gewalt und Übergriffen an Kindern zulassen oder dulden. Dies können sein: - Verbale Gewalt, wie z.B. ausgrenzen, herabsetzen usw. - Körperliche Gewalt - Machtmissbrauch - sexuelle Gewalt - Ausnutzung von Abhängigkeiten Wir als Team beziehen aktiv die Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten und greifen ein. Unser pädagogisches Handeln ist transparent und fachlich: - Jedes Kind wird in seiner Individualität und Selbstbestimmung wahrgenommen und anerkannt. - Wir vermitteln den Kindern die Werte und Kompetenzen, die wichtig für den Umgang mit sich selbst und mit anderen sind. - Wir unterstützen und stärken sie in ihrem Recht mitzubestimmen und mitzugestalten. - Wir begleiten die Kinder dabei ihre Grenzen auszuprobieren und zu lernen, damit sie sich zu selbstbewussten und starken Persönlichkeiten entwickeln. - Wir als Team verhalten uns den Kindern gegenüber einfühlsam und achtsam. - Unser Umgang ist respektvoll und wertschätzend. - Wir achten auf die Gestaltung der Nähe und Distanz, von Macht, Abhängigkeit und Grenzen. - Verbaler Kontakt und Körperkontakt geschehen respektvoll und mit Achtsamkeit gegenüber den Grenzen der Kinder. - Wir respektieren das Recht der Kinder die Grenzen zu zeigen und “nein” zu sagen. - Wir sorgen dafür, dass die Kinder das Recht haben, sich zu beschweren: das führt zu einer Reflexion unserer Arbeit und eigenem Verhalten. Die Kinder entwickeln persönliche Kompetenzen, wie Selbstbewusstsein, Selbstwahrnehmung und Selbststeuerung. ​ 2. Schritte des Verfahrens bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII: - Beobachtungen und Dokumentation: z.B. Aussagen des Kindes (direkt oder indirekt), auffälliges Verhalten des Kindes, Aussagen der Eltern oder andere Auffälligkeiten und Beobachtungen. - Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen und von anderen Problemen unterscheiden können. - Austausch mit Team und Leitung: 4-Augen-Prinzip. - Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft: diese Fachkraft kann sowohl von der Seiten des Trägers als auch vom Jugendamt oder Erziehungsberatungsstelle gestellt werden. - Gemeinsame Gefährdungseinschätzung bzw. Risikoeinschätzung. - Gespräch mit den Eltern und gemeinsame Vereinbarungen/Hilfeplan entwickeln. - Überprüfung der Vereinbarungen bzw. Empfehlungen - Fallübergabe an das Jugendamt, falls eine Kooperation nicht gelingt. Zeitgleich werden die Eltern darüber informiert. ​ 3. Qualifikation der Fachkräfte: Das Thema Kinderschutz ist ein fester Bestandteil bei der Einarbeitung aller Fachkräfte. Durch unser Schutzkonzept können wir sicherstellen, dass sie im Alltag über Handlungsmöglichkeiten verfügen, um den Schutz der Ihnen anvertrauten Kinder zu gewährleisten. Um den gesetzlichen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII fachlich auszuführen, stehen uns verschiedene Möglichkeiten fachlicher Qualifizierung und Beratung zur Verfügung. Dies geschieht durch Angebote der Fortbildung, Fachberatung oder Supervision sowohl für das Team als auch die einzelne Fachkraft. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen und Kinderschutzbund sind für unsere Einrichtung sehr wichtig und bedeutend.
  • Anlage 1 Satzung Kölner Eulen e.V.

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    Satzung Kölner Eulen e.V. $1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen “Kölner Eulen”. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz “e.V.”. Der Sitz des Vereins ist Köln. . Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 82 Der Zweck des Vereins 4 w fe>} Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “ Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Betreuung einer Kindertagesstätte. . Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. . Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. &3 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. ._ Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. . Die Mitgliedschaft endet: - mit dem Tod des Mitglieds - durch freiwilligen Austritt - durch Beschluss der Mitgliederversammlung - bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. $4 Vorstand 4. Der Vorstand des Vereins besteht aus einem 1. und 2.Vorsitzenden. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. 85 Zuständigkeit und Haftung des Vorstandes 1. 2. Der Vorstand ist für alle Angelenheiten des Vereins zuständig, sofern durch Satzung oder schriftlichen Beschluss der Mitgliederversammlung nichts anderes vorgesen ist. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören: - Führung der laufenden Geschäfte - Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung - Aufstellung der Tagesordnung - Vorbereitung eines Haushaltsplans - Buchführung - Erstellung eines Jahresberichts - Vorlage der Jahresplanung - Abschluss und Kündigung von Verträgen $ 6 Mitgliederversammlung 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Ferner muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das im Interesse des Vereins geht oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und der Einhaltung der Einladungsfrist von 4 Wochen einzuberufen. . Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlunggsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt. . Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig. 5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen in einem Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll soll vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer unterschrieben werden. & 7 Auflösung des Vereins 1 2. . Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von % der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung Kinderschutz in Zentrum, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 88 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Vorstehende Satzung wurde am 03.01.2019 in Köln von der Gründungsversammlung beschlossen. Hierfür zeichnen als Grundungsmitglieder:

Beratungsverlauf

  1. 28.01.2020

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 2.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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