3798/2019
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kölner Eulen e.V."
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Anlage 2 Pädagogisches Konzept Kölner Eulen e.V
23945 Zeichen
Pädagogisches Konzept
Kölner Eulen e.V.
1.
Vorwort
2.
Zum Träger und Verein
3.
Rahmenbedingungen
3.1.
Lage
3.2.
Räumlichkeiten
3.3.
Öffnungszeiten
3.4.
Einrichtungs- und Gruppenstruktur
3.5.
Der Tagesablauf
3.6.
Pädagogisches Personal
4.
Unsere pädagogische Arbeit
4.1.
Unser Bild vom Kind und die Relevanz der Partizipation
4.2.
Die Rechte des Kindes
4.3.
Freispiel
4.4.
Dokumentation und Beobachtungen
4.5.
Portfolioarbeit
5.
Bildungsbereiche
5.1.
Sprache und Sprachförderung
5.2.
Bewegung
5.3.
Kreatives Gestalten
5.4.
Musikalische Früherziehung
6.
Bindungsorientierte Eingewöhnung
2
7.
Die Ernährung
8.
Qualitätsmanagement
9.
Zusammenarbeit mit den Eltern
10.
Kooperation mit anderen Institutionen
11.
Literaturverzeichnis
3
1.
Vorwort
Diese
Konzeption
ist
eine
Arbeitsgrundlage
und
Reflexionshilfe
für
unsere
tägliche
Arbeit.
Sie
gibt
einen
Überblick
über
die
Rahmenbedingungen
und
beschreibt
das
Leben
in
der
Kindertagesstätte.
Sie
soll
einen
Einblick
in
unsere
pädagogischen
Aufgabenbereiche geben und professionelle Schwerpunkte des Teams zeigen.
2. Zum Träger und Verein
“Kölner
Eulen
e.V.”
ist
ein
eingetragener
gemeinnütziger
Verein
und
wird
als
freier
Träger
der
Jugendhilfe
anerkannt.
Der
Sitz
des
Vereins
ist
Köln.
Der
Verein
wird
vom
1.Vorstand
Inna
Blum
geleitet.
Erklärtes
Ziel
des
Vereins
ist
es,
Kindertagesbetreuung für die Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren anzubieten.
3. Rahmenbedingungen
3.1. Lage (folgt)
3.2. Räumlichkeiten (Folgt)
3.3. Öffnungszeiten
Die
Kindertagesstätte
“Kölner
Eulen
e.V”
öffnet
von
Montag
bis
Freitag
ab
7.30
bis
16.30 Uhr.
Feste Schließzeiten sind:
-
drei Wochen in den Sommerferien
-
Weihnachtszeiten
-
gesetzliche Feiertage
Eventuelle
Schließzeiten,
wie
z.B.
wegen
Fortbildungen
bzw.
Supervision
der
Fachkräfte oder Brückentage, werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben.
3.4. Einrichtungs- und Gruppenstruktur
Unsere
Kindertagesstätte
besteht
am
Anfang
aus
einer
Gruppe
mit
insgesamt
10
bis
12 Plätzen für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren.
4
3.5. Der Tagesablauf
Feste Abläufe im Tagesrhythmus sind für die Kinder wichtig und geben Sicherheit.
-
ab
7:30
bis
9
Uhr
Bringzeit:
die
Kinder
werden
von
uns
liebevoll
und
individuell
begrüßt.
In
der
Zeit
können
Tür-und-Angel-Gespräche
mit
den
Eltern stattfinden.
-
9:15-9:30
Morgenkreis:
musikalische
Begrüßung
erleichtert
die
Trennung
von den Eltern und ist ein guter Start in den Tag.
-
9:30-10:00
Das
Gemeinsame
Frühstück
ist
ein
wichtiges
Ritual
in
der
Kindertagesstätte:
hierbei
kann
man
sich
miteinander
unterhalten
und
austauschen,
was
man
alles
zu
Hause
oder
am
Wochenende
unternommen
hat.
-
ab
ca.10
Uhr
bis
11:30
Freispiel
in
der
Gruppe/Natur/Pädagogische
Angebote/Ausflüge.
Im
Vordergrund
stehen
Selbstständigkeit
und
Eigenaktivität
der
Kinder.
Die
Fachkräfte
nutzen
die
Zeit
zur
aktiven
Beobachtung, Begleitung und für
Beziehungsaufbau.
-
11:30-12:00
Gemeinsames
Mittagessen:
das
Erleben
der
Tischkultur
vermitteln den Kindern wichtige soziale Erfahrungen.
-
12:00-14:00
Mittagschlaf/
Mittagsruhe:
Der
Mittagsschlaf,
bzw.
das
Angebot
der
Mittagsruhe
gehört
bei
uns
fest
zum
Tagesablauf
um
die
Akkus
der
Kinder
für
den
Nachmittag
wieder
aufzufüllen.
Wir
sprechen
selbstverständlich
gerne
die
individuellen
Schlafbedürfnisse
mit
den
Eltern
ab.
Kinder,
die
den
Mittagsschlaf
wahrnehmen
möchten,
können
dies
in
Begleitung
mit
pädagogischen
Fachkräften
im
Schlafraum
tun,
während
die
übrigen
Kinder
bei
Entspannungsangeboten
(natürlich
auch
unter
pädagogischer Begleitung) in der Gruppe zur Ruhe kommen können.
-
14:00-14:30
Nachmittagsimbiss:
Je
nach
den
Bedürfnissen
der
Kinder
wird ein Obstsnack, Gemüse oder Brot mit Aufstrich serviert.
-
1
4:30-16:30
Freispiel
und
Abholphase:
Die
Kinder
beschäftigen
sich
in
der
Zeit
nach
ihren
eigenen
Wünschen,
Ideen
und
Bedürfnissen.
Nach
und
nach
werden
die
Kinder
abgeholt,
sodass
in
dieser
Zeit
ebenfalls
Raum
für
Tür- und - Angel-Gespräche mit den Eltern bleibt.
5
3.6. Pädagogisches Personal
Gemäß
den
Vorgaben
durch
das
KiBiz
werden
entsprechend
ausgebildete
Fachkräfte
eingestellt
(2
Fachkräfte,
insgesamt
99
FKS
sowie
27
sonstige
PKS
einschließlich
Freistellung).
Die Teamarbeit ist für uns besonders wichtig und bedeutet:
-
tägliche Absprachen zwischen der Leitung und den Erzieher/innen
-
offener kollegialer Umgang
-
fachlicher Austausch
-
regelmäßiges
Teilnehmen
an
Fortbildungen,
Fachtagungen
und
Supervisionen.
Diese
Regelung
gilt
nicht
nur
für
Vollzeitangestellte,
sondern
auch für Teilzeitbeschäftigte bzw. studentische Aushilfen
-
die
Reflexion
und
der
Austausch
des
pädagogisches
Personals,
um
den
Entwicklungsstand der Kinder festzustellen
-
wöchentliche Teambesprechung
4. Unsere pädagogische Arbeit
Unsere
pädagogische
Arbeit
verfolgt
das
Ziel,
die
Kinder
in
ihrer
ganzheitlichen
Entwicklung
zu
fördern,
ihren
individuellen
Bildungsprozess
zu
begleiten
und
ihnen
die
Möglichkeit
zur
Entfaltung
zu
bieten.
Das
Kind
steht
bei
uns
im
Mittelpunkt
unseres Handelns.
Wir
arbeiten
nach
dem
situationsorientierten
Ansatz,
was
heißt,
dass
die
Themen
und
Bedürfnisse
der
Kinder
den
Ausgangspunkt
unseres
pädagogischen
Handelns
bilden.
Die
Kinder
entscheiden
über
die
Themen
von
Projekten
oder
Angeboten.
Sie
werden
von
dem
Fachpersonal
bei
den
Abläufen
und
der
Planung
unterstützt.
Projekte,
regelmäßige
Angebote
und
Freispielzeiten
strukturieren
den
Tagesablauf.
Wir
legen
großen
Wert
darauf,
dass
Kinder
draußen
in
der
Natur
spielen
und
ihre
Umwelt mit allen Sinnen aufnehmen können.
6
4.1. Unser Bild vom Kind und die Relevanz der Partizipation
“Partizipation
heißt
Entscheidungen,
die
das
eigene
Leben
und
das
Leben
in
der
Gemeinschaft
betreffen,
zu
teilen
und
gemeinsam
Lösungen
für
Probleme
zu
finden.”
(Richard Schröder, 1995)
Das
Kind
als
Experte
seiner
individuellen
Entwicklung
bildet
den
Ausgangspunkt
unserer
pädagogischen
Arbeit.
Jedes
Kind
ist
einzigartig
mit
eigenen
individuellen
Interessen, Bedürfnissen und eigenem Entwicklungstempo.
Unsere
Aufgabe
ist
es,
eine
passende
und
geschützte
Umgebung
zu
schaffen,
in
der
das
Kind
autonom
agieren
kann.
In
der
Freizeit
unterstützen
wir
die
Kinder
in
ihrem
Autonomiebestreben
und
bieten
ihnen
den
Raum,
in
welchem
sie
ihre
eigenen
Interessen
und
Motivation
ausprobieren
können.
Kinder
dürfen
Ihre
Konflikte
aushandeln
und
so
Erfahrungen
im
sozialen
Verhalten
sammeln.
Wir
geben
benötigte
Hilfestellungen
und
beobachten
die
Kinder
aktiv
und
genau.
Unsere
Beobachtungen
fließen
in
die
pädagogischen
Impulssetzungen
ein,
sodass
ein
ansprechender Raum zum Ausprobieren entsteht.
4.2. Die Rechte des Kindes
Jedes
Kind
hat
in
unserer
Kindertagesstätte
die
gleichen
Rechte,
unabhängig
vom
Geschlecht,
Herkunft
oder
Religion.
Kinder
haben
das
Recht
auf
Bildung,
Fürsorge
und
auf
eigene
Identität.
Besonders
wichtig
ist
für
uns
auch
das
Recht
auf
Meinungsfreiheit
und
Mitsprache.
Dazu
gehört
auch
das
Recht
auf
Freizeit,
Spielen
und Erholung.
All diese Rechte unterliegen dem Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Die Kinder können bei uns:
-
mitbestimmen
-
mitreden
-
teilnehmen
-
sich beteiligen
-
den gemeinsamen Alltag aktiv mitgestalten
7
4.3. Freispiel
Außerdem
legen
wir
großen
Wert
auf
regelmäßiges
Freispiel,
in
dem
sich
die
Kinder
ungehindert
ausprobieren
können,
neue
Sachen
lernen
und
wichtige
Ereignisse
kindgerecht
bewältigen
können.
Freispiel
bedeutet,
dass
die
Kinder
eigenständig
freie
Auswahl
von
Spielpartnern,
Spielort,
Spieldauer
und
Spielinhalt
treffen
können.
Unsere
pädagogischen
Fachkräfte
unterstützen
sie
dabei,
wo
sie
die
Räume,
Material
und
Zeit
dafür
schaffen
und
ständig
aufmerksam
wahrnehmen,
was
für
die
Kinder
aktuell und von Bedeutung
ist.
4.4. Beobachtungen
Beobachtungen
haben
einen
festen
Platz
im
Alltag
unserer
Kindertagesstätte.
Sie
sind
erforderlich
um
pädagogische,
psychologische,
methodische
und
didaktische
Entscheidungen
im
Interesse
einer
optimalen
Förderung
der
Kinder
zu
treffen.
Beobachtungen
dienen
den
pädagogischen
Fachkräften
dazu
ihren
Blick
für
das
einzelne
Kind
immer
wieder
zu
schärfen
und
seine
persönlichen
Stärken,
Interessen,
Herausforderungen und Entwicklungsthemen zu erfassen.
4.5. Portfolioarbeit
Unsere
Einrichtung
arbeitet
mit
Portfolios.
Sie
helfen
dabei,
den
Lernprozessen
jedes
einzelnen
Kindes
mehr
Beachtung
zu
schenken.
Sie
dokumentieren
die
Entwicklung
des
Kindes
sowie
das
individuelle
Lernen
und
stellen
die
Kompetenzen
des
Kindes
dar.
Unser
Portfolio
besteht
aus
einer
Mappe,
in
der
die
Werke
der
Kinder
gesammelt
werden und welche immer für die Kinder zugänglich ist.
Mithilfe
des
Portfolios
können
sich
die
Eltern
ein
klares
Bild
über
die
Talente
oder
Begabungen
der
Kinder
machen.
Portfolios
fördern
die
Zusammenarbeit
und
Kooperation
mit
den
Eltern,
da
die
Eltern
auf
diese
Weise
verstärkt
in
die
Lernprozesse
ihrer
Kinder
eingebunden
werden.
Durch
die
Portfolioarbeit
erhalten
die
Eltern
insgesamt
einen
guten
Einblick
in
die
Tätigkeiten
der
pädagogischen
Fachkräfte sowie in den Kindergartenalltag.
8
5. Bildungsbereiche
Unser
pädagogisches
Konzept
umfasst
vier
Bildungsbereiche:
Sprache,
Bewegungserziehung, Kreatives Gestalten und musikalische Früherziehung.
Diese
Bereiche
ermöglichen,
fördern
und
unterstützen
individuelle
Bildungsprozesse
des Kindes.
Im Folgenden werden diese vier Schwerpunktbereiche detaillierter erläutert.
5.1.
Sprache und die Sprachförderung
Sprache
bedeutet
Verständigung
und
Verstehen
und
ist
ein
fester
Bestandteil
des
Kitaalltags.
Kommunikation
findet
in
dem
Alter
zwischen
0
und
3
Jahren
auf
verbaler
und
nonverbaler
Ebene,
wie
Mimik,
Gestik
oder
Körpersprache,
statt.
Miteinander
leben
heißt
auch
kommunizieren
und
handeln.
Mit
Hilfe
der
Sprache
kann
ein
Kind
seine
Gefühle,
Bedürfnisse
und
sein
Handeln
erkennen,
mitteilen
und
verarbeiten.
Sprache
vermittelt
Werte
und
Normen
und
ermöglicht
das
Denken.
Wir
gestalten
eine
sprachanregende
Umgebung,
die
den
Kindern
angepasste
Sprachanlässe
bietet,
wie z.B. Impulse, Angebote, Spiele und Feste.
Sprachförderung
findet
bei
uns
in
allen
Situationen
Anwendung.
Unsere
zahlreiche
Sprachangebote
in
der
Kita
sind
beispielsweise
Übungen
und
Spiele
für
den
Wortschatz,
wie
Gegenstände
benennen,
miteinander
reden,
Geschichten
erzählen,
Bücher vorlesen, Bilderbuchbetrachtung, singen oder reimen.
5.2.
Bewegungserziehung
“Bewegung ist eine elementare Form des Denkens” (Jean Piaget).
Jedes
Kind
besitzt
ein
natürliches
Bewegungsbedürfnis.
Bewegungsformen
wie
Laufen,
Springen,
Klettern
oder
Rutschen
bereiten
allen
Kindern
Freude.
In
unserer
Kita
werden
Gleichgewichtssinn,
Kraft,
Ausdauer
und
Schnelligkeit
bei
den
Angeboten
bzw.
Spielen
gefördert.
Unsere
Bewegungsangebote
finden
drinnen
und
draußen in der Natur statt.
Unsere
Kita
bietet
psychomotorische
Angebote
für
Kinder,
was
bedeutet,
dass
die
Kinder
über
die
Bewegung
und
Wahrnehmungsprozesse
ihre
Persönlichkeit
ausbilden
9
und
handlungsfähig
werden.
Diese
Entwicklung
wird
als
ganzheitlicher
Prozess
des
Zusammenwirkens
motorischer,
kognitiver,
sozialer
und
psychischer
Faktoren
verstanden.
5.3.
Kreatives Gestalten
Die
Beschäftigung
mit
Farben
und
Gestaltungswerkzeugen,
wie
Z.B.
Pinseln,
Schere
oder
Stifte
macht
Kindern
viel
Freude.
Kreatives
Gestalten
fördert
das
Selbstbewusstsein,
Selbstwertgefühl,
Ich-Kompetenz,
die
motorischen
Fähigkeiten
und
Kreativität
der
Kinder.
Das
Kind
macht
durch
das
kreative
Gestalten
mit
Tonpapier,
Pappmache,
Knete
bzw.
Salzteig
zahlreiche
Materialerfahrungen
und
wird
mit
unterschiedlichen
Techniken
vertraut.
Wir
möchten
viele
Sinne
ansprechen
und
ermöglichen,
dass
alle
Kinder
selbstbewusst
ihre
eigene
Impulse,
Ideen
und
Wünsche umsetzen können.
5.4. Musikalische Früherziehung
“Musik macht klug” (Dorothee Kreusch-Jacob, Musikpädagogin)
Musik
ist
ein
unverzichtbarer
Bestandteil
von
Bildung
und
Erziehung.
Sie
ist
ein
Element
der
Persönlichkeitsentwicklung
und
Selbstbildung
von
Kindern.
Musikalische
Früherziehung ist eng mit den anderen Bereichen verbunden und zwar:
-
mit Grobmotorik: im Bereich Tanz und Rhythmik
-
mit Feinmotorik: im Instrumentalspiel
-
mit der Sprache: Singen und Klanggeschichten.
Für
ein
Kind
ist
Singen
ein
wertvolles
ganzheitliches
Erlebnis,
was
Spaß
macht
und
hilft positive Gefühle zu erleben.
Durch
die
Musik
lernen
Kinder
auf
viele
Dinge
gleichzeitig
zu
achten,
was
das
kognitive
Denken
fördert.
Sie
lernen
genau
zuzuhören,
wahrzu
n
ehmen,
sozial
miteinander
umzugehen,
zu
integrieren
und
sich
zu
konzentrieren.
Durch
die
Musik
entsteht ein “Wir-Gefühl”, was in der Kita das Zusammengehörigkeitsgefühl stärkt.
10
6. Bindungsorientierte Eingewöhnung
Die
Eingewöhnung
der
Kinder
ist
sehr
wichtig
für
die
weitere
Zusammenarbeit
zwischen
den
Erzieherinnen,
Eltern
und
Kindern.
Unsere
Kita
hat
sich
entschlossen,
die Eingewöhnung in
Anlehnung
an die aktuelle Bindungsforschung durchzuführen.
Für
die
Kinder
bedeutet
der
Übergang
von
der
häuslichen
Betreuung
in
die
Kitas
zunächst
emotionale
Belastung
und
Stress.
Eingewöhnung
bedeutet
jedoch
nicht
nur
Veränderungen
auf
Seiten
des
Kindes.
Auch
für
die
Eltern
bedeutet
dieser
Schritt
eine
große
Umstellung.
Die
Phase
des
Übergangs
ist
durch
die
Gestaltung
eines
Beziehungsdreiecks
zwischen
Kind,
Eltern
und
pädagogischer
Fachkraft
geprägt.
Deswegen stellen wir hier wichtige Grundsätze vor:
-
Wir
reagieren
auf
die
Bedürfnisse
der
Kinder
und
jedes
Kind
wird
bei
uns
individuell in Empfang genommen
-
Wir gehen aktiv und gefühlvoll auf die Kinder ein
-
Wichtig
ist
die
Empathie
zwischen
dem
Kind,
Eltern
und
pädagogischen
Fachkräften
-
Wir begleiten die Eltern vor der und während der Eingewöhnung an
-
Sehr
wichtig
ist
die
Dauer
der
Eingewöhnung.
Dieser
Prozess
kann
bis
zu
6
Wochen
dauern
und
individuell
abhängig
vom
Kind
ist.
Die
Eltern
sind
für
die
Kinder sicherer Rückzugsort und Basis: “Ich bin immer für dich da”
-
Wir
empfehlen,
dass
die
Eingewöhnung
nur
eine
Bezugsperson
übernimmt,
weil dies die Stressfaktoren mindert
-
Darüber
hinaus
ist
Transparenz
für
uns
sehr
wichtig.
Ein
täglicher
Austausch
mit
den
Eltern
ist
obligatorisch.
Außerdem
findet
am
Ende
der
Eingewöhnung
ein Reflexionsgespräch statt.
-
Die
tägliche
Reflexion
im
Team
ist
unumgänglich
um
stets
bedürfnisgerecht
auf jedes Kind eingehen zu können
Folgende
wichtige
Merkmale
von
Bindungserfahrungen
lassen
sich
auch
auf
die
Bindung zur pädagogischen Fachkraft übertragen (Ahnert 2007, S.33-34):
-
Zuwendung:
die
Grundlage
für
den
Aufbau
einer
Erzieherin-Kind-Bindung
ist
eine emotional warme Umgebung, in dem sich das Kind wohl fühlt
-
Sicherheit:
wenn
das
Kind
sich
sicher
und
geborgen
fühlt,
dann
kann
es
eigenaktiv die Umwelt der Kita erkunden
11
-
Stressreduktion:
Aufgabe
einer
pädagogischen
Fachkraft
ist
es,
dem
Kind
Unterstützung und Trost zu gewähren
-
Explorationsünterstützung:
Kinder
können
ihre
Umwelt
besser
erkunden,
wenn sie sich bei einer Bindungsperson rückversichern können
-
Assistenz:
wenn
das
Kind
eine
sichere
Bindung
zu
der
pädagogischen
Kraft
aufgebaut
hat,
so
wird
es
die
Unterstützung
vorrangig
bei
ihr
einfordern
und
akzeptieren.
7. Die Ernährung
Kinder
erleben
in
unserer
Kita
eine
gesunde
Ernährungskultur,
die
Grundlage
für
eine gesunde Zukunft.
Wir
legen
großen
Wert
auf
ein
hochwertiges
Angebot
an
Speisen
und
Getränken.
Die
Produkte
stellen
wir
gesund,
ausgewogen,
vielfältig
und
saisonal
zusammen.
Unsere
Kita
gestaltet
die
Mahlzeiten
für
die
Kinder
ganz
bewusst
und
gemeinsam
mit
ihnen.
Wir
nutzen
die
Chancen
für
aktive
Beteiligung,
für
Austausch
und
Lernen.
Den
Eltern
machen
wir
unser
Ernährungskonzept
transparent
und
sind
im
ständigen
Austausch über gesunde Ernährung und gutes Essen für die Kinder.
Bei
uns
wird
täglich
frisch
gekocht
(
von
einer
hauswirtschaftlichen
Fachkraft
bzw.
Koch/Köchin)
und
in
der
Regel
einmal
pro
Woche
Fisch
und
Fleisch
angeboten.
Wir
achten
aber
auf
religiöse
und
gesundheitliche
Besonderheiten,
wie
z.B.
der
Verzicht
auf Schweinefleisch oder Allergien.
8. Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement
ist
unabdingbarer
Bestandteil
unserer
Arbeit.
Es
besteht
aus
der
Qualitätsentwicklung
und
Qualitätssicherung
und
wird
vom
Team
aufrechterhalten
und
regelmäßig
weiterbearbeitet.
Die
Qualitätsentwicklung
erfolgt
mit
sorgfältiger
Personalauswahl,
regelmäßigen
Mitarbeitergesprächen,
Teilnahme
an
Fortbildung
(intern
und
extern)
und
Supervisionen,
die
Zusammenarbeit
mit
den
Familien, die Weiterentwicklung des Konzeptes usw.
12
Mit
der
Einbeziehung
der
Eltern
in
der
Arbeit
unserer
Kindertagesstätte,
sowie
Beschwerdemanagement
und
Elternbefragungen
ist
zudem
eine
sichere
Basis
für
produktive Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder gewährleistet.
Das Konzept wird regelmäßig und kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt.
9. Zusammenarbeit mit den Eltern.
Unsere
Kita
ist
eine
familienergänzende
Einrichtung.
Unser
Ziel
ist,
dass
sowohl
Kinder
als
auch
Eltern
sich
wohl
fühlen.
Wir
legen
großen
Wert
auf
eine
vertrauensvolle,
offene
und
ehrliche
Zusammenarbeit
mit
allen
Eltern.
Für
uns
ist
wichtig,
dass
die
Eltern
das
Gefühl
haben,
dass
ihr
Kind
in
der
Kita
gut
betreut
und
gefördert wird.
Unsere
Zusammenarbeit
mit
den
Eltern
ist
transparent
und
setzt
sich
wie
folgt
zusammen:
-
Aufnahmegespräch/Anmeldung des Kindes
-
Tägliche
Tür-
und
-Angelgespräche:
es
werden
beim
Bringen
bzw
Abholen
des
Kindes gegenseitig die Informationen ausgetauscht.
-
Entwicklungsgespräche:
finden
einmal
jährlich
statt
und
haben
eine
hohen
Stellenwert in der Zusammenarbeit mit den Eltern.
-
Elternabende:
finden
einmal
jährlich
statt
und
sind
Informationsabende
für
alle Eltern.
-
Infowand,
Elternbriefe
bzw.
Newsteller:
in
der
Regel
einmal
monatlich.
Bei
dringenden
Angelegenheiten,
wie
Krankheiten
oder
wichtige
Infos
entsprechend häufiger
-
Feste
bzw.
gemeinsame
Veranstaltungen,
wie
Ausflüge
in
den
Zoo,
Laternenfest usw.
10. Kooperation mit anderen Institutionen.
Unsere
Kita
arbeitet
nach
Bedarf
mit
anderen
Einrichtungen
und
Institutionen,
wie
z.B. Stadt Köln, Jugendamt, Kinderärzten oder Sprachtherapeuten zusammen.
13
Literaturverzeichnis:
-
Bostelmann,
Antje
(2007):
Das
Portfolio-Konzept
für
Kita
und
Kindergarten.
1.Auflage. Verlag an der Ruhr GmbH.
-
Butzkamm,
Wolfgang/
Butzkamm,
Jürgen
(1999):
Wie
die
Kinder
sprechen
lernen.
Kindliche
Entwicklung
und
die
Sprachlichkeit
des
Menschen.
Francke
Verlag, Tübingen/ Basel.
-
Fink,
Heike/
Weber,
Kurt:
Qualitätsmanagement
in
der
Kita.
Methoden
und
Impulse zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Cornelesen Verlag.
-
Heller,
Elke
(2010):
Der
Situationsansatz
in
der
Praxis:
von
Erzieherinnen
für
Erzieherinnen. Cornelesen Verlag.
-
Hellrung,
Uta
(2002):
Sprachentwicklung
und
Sprachförderung.
Ein
Leitfaden
für die Praxis. Verlag Herder, Freiburg im Breisgau.
-
Herm,
Sabine
(2013):
Psychomotorische
Spiele
für
Kinder
in
Krippen
und
Kindergärten. 14.überarbeitete Auflage. Cornelesen Verlag.
-
Kreusch-Jacob
Dorothee
(1999):
Musik
macht
klug:
Wie
Kinder
die
Welt
der
Musik entdecken. 3. Auflage. Kösel-Verlag.
-
Preissing,
Christa/
Heller,
Elke
(2009):
Qualität
im
Situationsansatz.
4.Auflage.
Cornelesen Verlag.
-
Rittersberger,
Andrea:
Musik
&
Rhythmik.
Bildungsjournal
Frühe
Kindheit.
Cornelesen Verlag.
-
Ruberg
Tobias/
Rothweiler,
Monika
(2012):
Spracherwerb
und
Sprachförderung in der Kita. Kohlhammer W.
-
Schäfer,
Gerd
E.
(2005):
Bildung
beginnt
mit
der
Geburt.
Ein
offener
Bildungsplan
für
Kindertageseinrichtungen
in
Nordrhein-Westfalen.
Beltz
Verlag, Weinheim und Basel.
-
Richard
Schröder
(1995):
Kinder
reden
mit!:
Beteiligung
an
Politik,
Stadtplanung und -gestaltung. Beltz Verlag.
-
Ungerer-Röhrich,
Ulrike/
Popp,
Verena/
Quante,
Sonja
(2015):
Bildung
durch
Bewegung. Cornelesen Schulverlage GmbH, Berlin.
-
Wagner,
Yvonne
(2009):
Der
Weg
zum
Kita-Portfolio:
Dokumentation
im
Team entwickeln. 2. Auflage. SCHUBI Lernmedien.
14
-
Zimmer,
Renate
(2018):
Handbuch
Sprache
und
Bewegung.
Alltagsintegrierte
Sprachbildung in der Kita. Verlag Herder.
15
Beschlussvorlage Ausschuss
3249 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 17 01 Vorlagen-Nummer 3798/2019 Freigabedatum 07.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kölner Eulen e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Kölner Eulen e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII, zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren ab Beschlussfassung, anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der „Kölner Eulen e.V., Vereinsanschrift: Zollstockgürtel 106, 50969 Köln wurde am 03.01.2019 ge- gründet und am 04.06.2019 mit Sitz in Köln im Vereinsregister des Amtsgerichtes Köln unter VR-Nr. 20059 eingetragen. Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zweck des Vereins ist gemäß § 2.4 der Satzung die Förderung der Erziehung. Die Verwirklichung des Satzungszwecks soll durch die Betreuung einer Kindertagesstätte erfolgen. Es besteht ein hoher Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen in Köln, sodass dieses Angebot eine sinnvolle Ergänzung zum Angebot der städtischen Einrichtungen darstellt. Das pädagogische Konzept ist inhaltlich in sich schlüssig, berücksichtigt alle erforderlichen pädagogi- schen Standards und orientiert sich sowohl an den demokratischen Grundwerten wie auch an den Kinderrechten. Ein Schutzkonzept zum Umgang mit Verdacht und Kenntnis von Kindeswohlgefähr- dung liegt vor. Erklärtes Ziel des Vereins ist laut Konzeption die Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren anzubieten. Das Finanzamt Köln-Süd hat am 25.04.2019 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung (AO) über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Aner- kennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. Den Vereinsvorstand bilden: - Frau Inna Blum - Frau Tatiana Tverdokhlebova Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die Handlungsbevollmächtigten Personen des Ver- eins vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Der Verein war bisher nicht auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig und kann aktuell keine Immobilie zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung vorweisen. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten orientiert sich laut Vereinsvorstand stadtweit. Nach Ansicht der Jugendverwaltung lässt der Verein aufgrund der fachlichen und personellen Vo- raussetzungen erwarten, dass er im Stande ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu bieten. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII zunächst befristet für zwei Jahre vor. Auf Antrag ist dann ggfls. erneut zu prüfen. Die Satzung, Konzeption sowie das Schutzkonzept sind als Anlagen 1-3 unter Session -Nr. 3798/2019 hinterlegt.
Anlage 3 Schutzkonzept Kölner Eulen e.V_
4558 Zeichen
Schutzkonzept
Kölner Eulen e.V.
1.
Grundsätze unserer Einrichtung
Kölner
Eulen
e.V.
versteht
sich
als
ein
Träger,
der
sich
für
den
Schutz
von
Kindern
verantwortlich
fühlt.
Unsere
Einrichtung
soll
als
sicherer
Ort
für die Bildung und Persönlichkeitsentwicklung der Kinder sein.
Gemäß
§
8a
Abs.2
SGB
VIII
sind
wir
als
pädagogische
Fachkräfte
der
Kölner
Eulen
e.V.
verpflichtet,
den
Schutzauftrag
wahrzunehmen
und
die
Gefährdung
zum
Wohl
des
Kindes
zu
erkennen.
Wir
sind
verpflichtet
die
Kinder
in
ihren
Rechten
zu
stärken.
Wir
werden
keine
Formen
von
Gewalt
und
Übergriffen
an
Kindern
zulassen
oder
dulden.
Dies
können
sein:
-
Verbale Gewalt, wie z.B. ausgrenzen, herabsetzen usw.
-
Körperliche Gewalt
-
Machtmissbrauch
-
sexuelle Gewalt
-
Ausnutzung von Abhängigkeiten
Wir
als
Team
beziehen
aktiv
die
Stellung
gegen
diskriminierendes,
gewalttätiges
und
sexistisches
Verhalten
und
greifen
ein.
Unser
pädagogisches Handeln ist transparent und fachlich:
-
Jedes
Kind
wird
in
seiner
Individualität
und
Selbstbestimmung
wahrgenommen und anerkannt.
-
Wir
vermitteln
den
Kindern
die
Werte
und
Kompetenzen,
die
wichtig für den Umgang mit sich selbst und mit anderen sind.
-
Wir
unterstützen
und
stärken
sie
in
ihrem
Recht
mitzubestimmen
und mitzugestalten.
-
Wir
begleiten
die
Kinder
dabei
ihre
Grenzen
auszuprobieren
und
zu
lernen,
damit
sie
sich
zu
selbstbewussten
und
starken
Persönlichkeiten entwickeln.
-
Wir
als
Team
verhalten
uns
den
Kindern
gegenüber
einfühlsam
und achtsam.
-
Unser Umgang ist respektvoll und wertschätzend.
-
Wir
achten
auf
die
Gestaltung
der
Nähe
und
Distanz,
von
Macht,
Abhängigkeit und Grenzen.
-
Verbaler
Kontakt
und
Körperkontakt
geschehen
respektvoll
und
mit
Achtsamkeit gegenüber den Grenzen der Kinder.
-
Wir
respektieren
das
Recht
der
Kinder
die
Grenzen
zu
zeigen
und
“nein” zu sagen.
-
Wir
sorgen
dafür,
dass
die
Kinder
das
Recht
haben,
sich
zu
beschweren:
das
führt
zu
einer
Reflexion
unserer
Arbeit
und
eigenem
Verhalten.
Die
Kinder
entwickeln
persönliche
Kompetenzen,
wie
Selbstbewusstsein,
Selbstwahrnehmung
und
Selbststeuerung.
2. Schritte des Verfahrens bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII:
-
Beobachtungen
und
Dokumentation:
z.B.
Aussagen
des
Kindes
(direkt
oder
indirekt),
auffälliges
Verhalten
des
Kindes,
Aussagen
der Eltern oder andere Auffälligkeiten und Beobachtungen.
-
Anhaltspunkte
für
eine
Kindeswohlgefährdung
wahrnehmen
und
von anderen Problemen unterscheiden können.
-
Austausch mit Team und Leitung: 4-Augen-Prinzip.
-
Hinzuziehung
einer
insoweit
erfahrenen
Fachkraft:
diese
Fachkraft
kann
sowohl
von
der
Seiten
des
Trägers
als
auch
vom
Jugendamt
oder Erziehungsberatungsstelle gestellt werden.
-
Gemeinsame Gefährdungseinschätzung bzw. Risikoeinschätzung.
-
Gespräch
mit
den
Eltern
und
gemeinsame
Vereinbarungen/Hilfeplan entwickeln.
-
Überprüfung der Vereinbarungen bzw. Empfehlungen
-
Fallübergabe
an
das
Jugendamt,
falls
eine
Kooperation
nicht
gelingt. Zeitgleich werden die Eltern darüber informiert.
3. Qualifikation der Fachkräfte:
Das
Thema
Kinderschutz
ist
ein
fester
Bestandteil
bei
der
Einarbeitung
aller
Fachkräfte.
Durch
unser
Schutzkonzept
können
wir
sicherstellen,
dass
sie
im
Alltag
über
Handlungsmöglichkeiten
verfügen,
um
den
Schutz
der
Ihnen
anvertrauten
Kinder
zu
gewährleisten.
Um
den
gesetzlichen
Schutzauftrag
nach
§
8a
SGB
VIII
fachlich
auszuführen,
stehen
uns
verschiedene
Möglichkeiten
fachlicher
Qualifizierung
und
Beratung
zur
Verfügung.
Dies
geschieht
durch
Angebote
der
Fortbildung,
Fachberatung
oder
Supervision
sowohl
für
das
Team
als
auch die einzelne Fachkraft.
Die
Zusammenarbeit
mit
den
Eltern,
Jugendamt,
Erziehungsberatungsstellen
und
Kinderschutzbund
sind
für
unsere
Einrichtung sehr wichtig und bedeutend.
Anlage 1 Satzung Kölner Eulen e.V.
4631 Zeichen
Satzung Kölner Eulen e.V. $1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen “Kölner Eulen”. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz “e.V.”. Der Sitz des Vereins ist Köln. . Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 82 Der Zweck des Vereins 4 w fe>} Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “ Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Betreuung einer Kindertagesstätte. . Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. . Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. &3 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. ._ Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. . Die Mitgliedschaft endet: - mit dem Tod des Mitglieds - durch freiwilligen Austritt - durch Beschluss der Mitgliederversammlung - bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. $4 Vorstand 4. Der Vorstand des Vereins besteht aus einem 1. und 2.Vorsitzenden. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. 85 Zuständigkeit und Haftung des Vorstandes 1. 2. Der Vorstand ist für alle Angelenheiten des Vereins zuständig, sofern durch Satzung oder schriftlichen Beschluss der Mitgliederversammlung nichts anderes vorgesen ist. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören: - Führung der laufenden Geschäfte - Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung - Aufstellung der Tagesordnung - Vorbereitung eines Haushaltsplans - Buchführung - Erstellung eines Jahresberichts - Vorlage der Jahresplanung - Abschluss und Kündigung von Verträgen $ 6 Mitgliederversammlung 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Ferner muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das im Interesse des Vereins geht oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und der Einhaltung der Einladungsfrist von 4 Wochen einzuberufen. . Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlunggsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt. . Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig. 5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen in einem Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll soll vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer unterschrieben werden. & 7 Auflösung des Vereins 1 2. . Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von % der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung Kinderschutz in Zentrum, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 88 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Vorstehende Satzung wurde am 03.01.2019 in Köln von der Gründungsversammlung beschlossen. Hierfür zeichnen als Grundungsmitglieder:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3798/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.01.2020
- Erstellt
- 30.10.2019 10:49