1533/2025
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hier: Einbau einer Wärmepumpe im Museum Ludwig/Philharmonie
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
3943 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/4511 Vorlagen-Nummer 23.06.2025 1533/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 23.06.2025 Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 30.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 Mitteilung über die Erhöhung der Investitionszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hier: Einbau einer Wärmepumpe im Museum Ludwig/Philharmonie Der Rat nimmt die Kostenerhöhung bei dem Einbau einer Wärmepumpe mit einer Käl- teleistung von 600-1000 KW im Museum Ludwig/Philharmonie (Beschluss 0549/2024) über 412.500 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 1,1 Mio. € anstatt 687.500 € brutto. Begründung für die Mehrkosten Aufgrund umfangreicher Planungen, derer es für den Einbau einer Wärmepumpe be- darf, entschied sich die Gebäudewirtschaft für die Durchführung einer Vergabe mittels einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Durch dieses Ausschreibungsverfahren können Unternehmen die Ausführung einer Maßnahme eigenständig wählen und un- terschiedliche Lösungsvarianten vorstellen. Mit Vorlage 0549/2024 wurde das Maßnahmenbudget inkl. Risikozuschlag mit 687.500 € brutto beschlossen. Das Angebot des einzigen Anbieters liegt bei rund 950.000 € brutto. Die Gesamtkosten inkl. der Eigenleistungen der Gebäudewirtschaft belaufen sich auf 1,1 Mio. €. Der Anbieter erläuterte in einem Aufklärungsgespräch gegenüber der Gebäudewirt- schaft die finanziellen Abweichungen. Diese wurden als nachvollziehbar und begrün- det angesehen. Das Angebot ist somit als wirtschaftlich und zuschlagfähig zu werten. Der Amortisationszeitraum der Maßnahme ist mit zwei Jahren noch immer sehr kurz. Das Rechnungsprüfungsamt wurde über die Kostensteigerung informiert. Laut Rück- meldung erfolgt keine weitere Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes. Es 2 wurde lediglich auf die Informationspflicht gegenüber den politischen Gremien hinge- wiesen. Finanzierung der Mehrkosten Aufgrund der gemeinsamen Gebäudenutzung von Museum Ludwig und Philharmonie wird ein Drittel der Kosten durch den Eigenbetrieb Veranstaltungszentrum Köln getra- gen. Von den Gesamtkosten in Höhe von 1,1 Mio. € entfallen somit 733.333 € auf das Museum Ludwig und 366.666 € auf das Veranstaltungszentrum Köln. Die für das Museum Ludwig erforderliche investive Auszahlungsermächtigung steht im Haushaltsplan 2025/26 im Teilfinanzplan des Museum Ludwig in der Produktgruppe 0402 - Museum Ludwig, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen in der Finanzstelle 4511-0402-0-0090 - Einbau Wärmepumpe zur Verfügung. Die De- ckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Teilfinanzplan des Museum Ludwig in der Produktgruppe 0402 - Museum Ludwig, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Bau- maßnahmen in der Finanzstelle 4511-0402-0-0060 - Erneuerung RLT-Anlagen. Di e Mittel werden im Rahmen der Bewirtschaftung umgeschichtet. Die auf das Veranstaltungszentrum entfallenden Mehrkosten können über den Wirt- schaftsplan des Veranstaltungszentrums gedeckt werden Die Wärmepumpe soll vorrangig einen Teil der notwendigen Kälteleistung für die Kli- maanlagen liefern, und die Abwärme wird im Heizungsnetz zur Versorgung der Heiz- register der Klimaanlagen genutzt. Es besteht also ein Sachzusammenhang zu den veranschlagten RLT-Mitteln. Notwendigkeit der Gesamtmaßnahme Die Maßnahme ist unabweisbar, da bei Ausfall der zugehörigen technischen Anlagen oder einer Extremwetterlage derzeit weder der Kältebedarf des Hauses ausreichend gedeckt, noch die klimatischen Bedingungen zum Erhalt und Schutz der Kunstwerke des Museum Ludwig sichergestellt werden können. Somit ist die Maßnahme auch im Hinblick auf die Bewirtschaftungsverfügung zum Haushalt 2025/2026 erforderlich. gez. Reker
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1533/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 23.06.2025
- Erstellt
- 16.05.2025 08:35