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1533/2025

Mitteilung über die Erhöhung der Investitionszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hier: Einbau einer Wärmepumpe im Museum Ludwig/Philharmonie

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 23.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 7.2.4

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3943 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4511 
 
Vorlagen-Nummer         23.06.2025 
 1533/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 23.06.2025 
Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 30.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025 
 
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 
KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2025 und 2026 hier: Einbau einer Wärmepumpe im Museum Ludwig/Philharmonie 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung bei dem Einbau einer Wärmepumpe mit einer Käl-
teleistung von 600-1000 KW im Museum Ludwig/Philharmonie (Beschluss 0549/2024) 
über 412.500 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 1,1 Mio. € anstatt 
687.500 € brutto. 
 
Begründung für die Mehrkosten 
 
Aufgrund umfangreicher Planungen, derer es für den Einbau einer Wärmepumpe be-
darf, entschied sich die Gebäudewirtschaft für die Durchführung einer Vergabe mittels 
einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Durch dieses Ausschreibungsverfahren 
können Unternehmen die Ausführung einer Maßnahme eigenständig wählen und un-
terschiedliche Lösungsvarianten vorstellen. 
 
Mit Vorlage 0549/2024 wurde das Maßnahmenbudget inkl. Risikozuschlag mit 
687.500 € brutto beschlossen. Das Angebot des einzigen Anbieters liegt bei rund 
950.000 € brutto. Die Gesamtkosten inkl. der Eigenleistungen der Gebäudewirtschaft 
belaufen sich auf 1,1 Mio. €. 
 
Der Anbieter erläuterte in einem Aufklärungsgespräch gegenüber der Gebäudewirt-
schaft die finanziellen Abweichungen. Diese wurden als nachvollziehbar und begrün-
det angesehen. Das Angebot ist somit als wirtschaftlich und zuschlagfähig zu werten. 
Der Amortisationszeitraum der Maßnahme ist mit zwei Jahren noch immer sehr kurz. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt wurde über die Kostensteigerung informiert. Laut Rück-
meldung erfolgt keine weitere Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes. Es

2 
 
wurde lediglich auf die Informationspflicht gegenüber den politischen Gremien hinge-
wiesen. 
 
Finanzierung der Mehrkosten 
 
Aufgrund der gemeinsamen Gebäudenutzung von Museum Ludwig und Philharmonie 
wird ein Drittel der Kosten durch den Eigenbetrieb Veranstaltungszentrum Köln getra-
gen. Von den Gesamtkosten in Höhe von 1,1 Mio. € entfallen somit 733.333 € auf das 
Museum Ludwig und 366.666 € auf das Veranstaltungszentrum Köln. 
 
Die für das Museum Ludwig erforderliche investive Auszahlungsermächtigung steht im 
Haushaltsplan 2025/26 im Teilfinanzplan des Museum Ludwig in der Produktgruppe 
0402 - Museum Ludwig, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen in 
der Finanzstelle 4511-0402-0-0090 - Einbau Wärmepumpe zur Verfügung. Die De-
ckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Teilfinanzplan des Museum Ludwig in der 
Produktgruppe 0402 - Museum Ludwig, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Bau-
maßnahmen in der Finanzstelle 4511-0402-0-0060 - Erneuerung RLT-Anlagen. Di e 
Mittel werden im Rahmen der Bewirtschaftung umgeschichtet.  
 
Die auf das Veranstaltungszentrum entfallenden Mehrkosten können über den Wirt-
schaftsplan des Veranstaltungszentrums gedeckt werden 
 
Die Wärmepumpe soll vorrangig einen Teil der notwendigen Kälteleistung für die Kli-
maanlagen liefern, und die Abwärme wird im Heizungsnetz zur Versorgung der Heiz-
register der Klimaanlagen genutzt. Es besteht also ein Sachzusammenhang zu den 
veranschlagten RLT-Mitteln. 
 
Notwendigkeit der Gesamtmaßnahme 
 
Die Maßnahme ist unabweisbar, da bei Ausfall der zugehörigen technischen Anlagen 
oder einer Extremwetterlage derzeit weder der Kältebedarf des Hauses ausreichend 
gedeckt, noch die klimatischen Bedingungen zum Erhalt und Schutz der Kunstwerke 
des Museum Ludwig sichergestellt werden können. Somit ist die Maßnahme auch im 
Hinblick auf die Bewirtschaftungsverfügung zum Haushalt 2025/2026 erforderlich. 
 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (5)

23.06.2025 Bauausschuss
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 6.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1533/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
23.06.2025
Erstellt
16.05.2025 08:35