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1845/2024

Planungsbeschluss: Neubau Feuer- und Rettungswache 7 und Feuerwehrgerätehaus Löschgruppe Eil

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 10.24

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 6: BV Porz 05.12.2024 Auszug BP TOP 7.1 (1845_2024)

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Anlage 5: Auszug aus der Sitzung des Bauausschusses vom 02.12 zu Top 7.2, 1845-2024

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Anlage 2: Planung und Grundstück

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Anlage 4: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 3: Standortoptimierung

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Anlage 9 Grobkostenschätzung Feuer- und Rettungswache 7 und GH Eil

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Anlage 7, Auszug zu 1845_2024 Finanzausschuss 09.12.2024

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Ansehen

Anlage 1: Ist-Zustand Feuer- und Rettungswache 7, Feuerwehrhäuser Urbach und Eil

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Ansehen

Anlage 8: Beantwortung mdl. Anfragen Bauausschuss vom 02.12.2024

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

14654 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/372/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1845/2024 
Freigabedatum 
 28.10.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss: Neubau Feuer- und Rettungswache 7 und Feuerwehrgerätehaus 
Löschgruppe Eil  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung des Neubaus der Feuer- und 
Rettungswache 7 und des Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Eil am neuen 
Standort Steinstraße/Humboldtstraße bis zur Leistungsphase 3 HOAI. Gemäß 
Grobkostenschätzung nach Baukosteninformationszentrum Deutscher 
Architektenkammer (BKI) belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich 
Leistungsphase 3 HOAI auf rd. 2.750.000,- € (brutto). 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Planung einer organisatorisch 
baulichen Lösung zur Sicherstellung der Schutzzielerreichung im Kölner Süd-Osten 
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Standortanalyse gemäß 
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln 2022 – 2027. 
 
3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2024 eine außerplanmäßige Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 2.750.000 € (brutto) zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 
2026 (750.000 € (brutto) in 2025 und 2.000.000 € (brutto) in 2026) im Teilfinanzplan 
der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in 
der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teil-
planzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-7-
8200, Neubau Feuer- und Rettungswache 7. Die Deckung erfolgt durch eine veran-
schlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe in der glei-
chen Produktgruppe bei Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnah-
men der Feuerwehr. 
 
 
Gesundheitsausschuss 26.11.2024 
Bauausschuss 02.12.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.750.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: nach 
Baufertigstellung 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    27.100,- 
p.a. € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
I. Ausgangslage  
 
Die isochronenbasierte Analyse der Einsatzdaten im Brandschutzbedarfsplan 2022 – 2027 
(BSBP) der Stadt Köln (Vorlagen Nr. 1352/2022) bestätigt, dass die Schutzziele für „Brand-
schutz“ und „Technische Hilfeleistung“ im Stadtgebiet Köln derzeit nicht flächendeckend er-
reicht werden. Zusätzlich besteht bei einem Großteil der 49 haupt- und ehrenamtlichen Lie-
genschaften der Feuerwehr Köln ein baulicher Handlungsbedarf. Zur Sicherstellung des ge-
samtstädtischen Schutzniveaus und Einhaltung der Schutzziele wurden notwendige Baube-
darfe im Brandschutzbedarfsplan 2022 – 2027 beschrieben. Für die flächendeckende Schutz-
zielerreichung im Kölner Süd-Osten ist die Verlegung und der Neubau der Feuer- und Ret-
tungswachen 7 und 8 (Maßnahmen BAU_03 und BAU 04), mit einem Neubau der Feuer- und 
Rettungswache XI (Maßnahmen BAU_06) sowie der Feuerwehrgerätehäuser Eil und Urbach 
abhängige Baumaßnahmen (BAU_08) erforderlich und entsprechend umzusetzen.

3 
 
II. Gebäudezustand aktuelle Feuer- und Rettungswache 7 und Feuerwehrgerä-
tehaus Löschgruppe Eil 
 
Der aktuelle Standort der Feuer- und Rettungswache 7 befindet sich einschließlich des Feuer-
wehrgerätehauses Urbach am Standort Kaiserstraße. Das Feuerwehrgerätehaus der Lösch-
gruppe Eil ist in einem angemieteten Objekt in der Neuen Eiler Straße 50-52 untergebracht. 
Im Zuge der Standortverlagerung der Feuer- und Rettungswache 7 erfolgt die Realisierung 
eines Neubaus für die Berufsfeuerwehr sowie die Freiwillige Feuerwehr Löschgruppe Eil.  
 
Feuer- und Rettungswache 7 
 
Im Gebäudekataster der Verwaltung wird die Bausubstanz der aktuellen Feuer- und Rettungs-
wache 7 als schlecht sowie mit dem Hinweis „Ende der Lebensdauer, sofortiger Ersatz“ (siehe 
Anlage 1) bewertet. Insgesamt liegt ein umfassender Erneuerungs- und Sanierungsbedarf vor. 
Neben Beton- und Fassadenteilen sind hiervon insbesondere anlagentechnische Teile sowie 
das Gebäudedach betroffen.  
 
Zusätzlich muss zur Einhaltung geltender Hygienestandards eine bauliche Trennung der 
Funktionsbereiche (sogenannte Schwarz-Weiß-Trennung) sowie eine Optimierung des Ar-
beitsschutzes gemäß den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben (z.B. in Bezug auf Hitze, Stra-
ßenlärm und Alarmlaufwege) erfolgen. Die Erneuerung bzw. Erweiterung der Sanitär- Um-
kleide- und Duschanlagen zur zeitgemäßen Trennung der Geschlechter (männlich, weiblich, 
divers) ist ebenso wie die Neuschaffung von Ruheräumen, aufgrund von Fahrzeugzusetzun-
gen und zur geschlechtergetrennten Unterbringung, unumgänglich. Der jetzige Standort der 
Feuer- und Rettungswache 7 wurde 1974 errichtet und bis zur Eingemeindung der Stadt Porz 
1975 als Standort der dortigen Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Mitarbeitenden be-
trieben. Mittlerweile sind auf der Feuer- und Rettungswache 7 rund 110 Mitarbeitende zzgl. 
Mitarbeitende der Leistungserbringer im Rettungsdienst tätig und 13 Fahrzeuge unterge-
bracht. Durch den stetigen Zuwachs an Mitarbeitenden seit der Inbetriebnahme 1974 sind alle 
Flächenreserven ausgeschöpft, so dass sich die heute geltenden Bedarfe und arbeitsschutz-
rechtlichen Anforderungen nicht mehr umsetzen lassen. 
 
Der Aufwand für die bauliche Umsetzung vorgenannter beschriebener Sanierungs- und An-
passungsmaßnahmen ist an diesem Standort nicht realisierbar und steht in keinem wirtschaft-
lichen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Zudem ist dabei das maßgebliche Ziel der Optimierung der 
Schutzzielerreichung durch eine Standortverschiebung nicht mehr umsetzbar. Zur Umsetzung 
des Standortkonzeptes auf Grundlage des BSBP 2022-2027 konnte ein im städtischen Besitz 
befindliches Grundstück identifiziert und für einen Neubau einer Feuer- und Rettungswache 
inkl. Standort der Freiwilligen Feuerwehr gesichert werden.  
 
Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Eil 
 
Im Gebäudekataster der Verwaltung wird die Bausubstanz des aktuellen Feuerwehrgerä-
tehauses der Freiwilligen Feuerwehr Köln Löschgruppe Eil mit „dringender Handlungsbedarf“ 
ausgewiesen. Die Liegenschaft ist in ihrer Ursprungsnutzung als Industriehalle geplant und 
daher sicherheitstechnisch nicht auf dem aktuellen Stand der Technik. Zur Gewährleistung 
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen (z.B. 
Schwarz-Weiß-Trennung, Vergrößerung der Abstandsflächen, Sanitäranlagen) notwendig. 
Diesen Sanierungsmaßnahmen steht die schlechte Gebäudesubstanz und die nicht vorhande-
nen Erweiterungsmöglichkeiten entgegen, die eine dauerhafte Unterbringung der Lösch-
gruppe nicht möglich machen. Durch das Mietverhältnis sind umfassende Maßnahmen nicht 
umzusetzen. 
Im Zuge des Neubaus soll für die Löschgruppe Eil daher am neuen Standort der Feuer- und 
Rettungswache 7 zeitgleich eine zukunftssichere sowie bedarfsgerechte Lösung geschaffen 
werden. 
 
 
III. Raumbedarf

4 
Der vorliegende Planungsbeschluss berücksichtigt den derzeitigen Bedarf aus den gültigen 
Bedarfsplänen (Brandschutzbedarfsplan, Rettungsdienstbedarfsplan). Änderungen und Be-
darfsergänzungen können sich durch notwendige Anpassungen und Fortschreibungen erge-
ben. Unter Berücksichtigung der zurückliegenden Entwicklung ist sowohl bis zur Inbetrieb-
nahme des Neubaus als auch insbesondere über die Nutzungsdauer des Gebäudes von min-
destens 50 Jahren eine weitere bedarfsplanerische Zusetzung von Einsatzmitteln zu erwarten, 
so dass für ein zukunftsfähiges Gebäude der Feuer- und Rettungswache 7 Ausbaureserven 
zu berücksichtigen sind. 
 
Die Ermittlung des notwendigen Raumbedarfs für den Neubau einer Feuer- und Rettungswa-
che sowie eines Feuerwehrgerätehauses erfolgt unter Anwendung der geltenden Normen und 
Rechtsvorschriften sowie nach dem aktuellen Stand der Technik und Aspekten der Wirtschaft-
lichkeit und Sparsamkeit.  
 
In den Planungen wurden notwendige Räume und Flächen zur Wahrnehmung der Aufgaben 
in den Bereichen Brandschutz und Rettungsdienst sowie für die wachspezifischen Sonderauf-
gaben Massenanfall von Verletzten (MANV) und Atemschutzaus- und fortbildung berücksich-
tigt. Es ergibt sich nachfolgender Bedarf: 
 
Stellplatzbedarf: mindestens 20 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge 
von Feuerwehr und Rettungsdienst 
 
Raumbedarf:     ca. 8.700 m² 
 
Hof-, Übungs- und Aufstellflächen 
ohne Verkehrswege:    min. 2.000 m² 
 
Ausbaureserven (optional) 
 
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können nicht alle Mitarbeitenden im zentralen Gebäude der 
Branddirektion auf dem Campus Scheibenstraße untergebracht werden, so dass Gebäudean-
mietungen an externen Standorten für einzelne Verwaltungsaufgaben bestehen und weitere 
Gebäudeanmietungen nicht dauerhaft ausgeschlossen werden. Um den Bedarf an Bürokapa-
zitäten für die Mitarbeitenden der Branddirektion zukunftsorientiert zu sichern und gleichzeitig 
weitere Gebäudeanmietungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu verhindern, sollen Aus-
baureserven für Büroflächen optional betrachtet werden. 
 
Der Bedarf für Ausbaureserven wird nicht abschließend definiert, sondern die mögliche Reali-
sierung soll im Rahmen des Planungsverfahrens auf Machbarkeit und unter Beachtung des 
Wirtschaftlichkeitsprinzips geprüft werden. 
 
 
IV. Umsetzung  
 
Die Bebaubarkeit des stadteigenen Grundstückes Steinstraße / Humboldtstraße ist gemäß 
den verwaltungsinternen Vorabstimmungen gegeben. Einzuhalten sind die Vorgaben des Be-
bauungsplanes 7441.02.000.00, welcher u.a. einen 40 m breiten Pflanzstreifen zur Stein-
straße vorsieht. Hierzu wurde bereits eine erste Vorplanung zur Umsetzung erstellt (Anlage 
2). 
 
Um eine zügige und abgestimmte Planung zu erhalten, ist beabsichtigt, den Hochbau als Ge-
neralplanerleistung auszuschreiben und zu beauftragen. Durch dieses Verfahren können 
Schnittstellen minimiert und die Planungsabläufe beschleunigt werden. Ausgenommen von 
der Generalplanung soll die Außen- und Verkehrsplanung sein, da diese einen hohen Abstim-
mungsbedarf mit externen Stellen aufweist. 
 
Mit dem Ziel eines harmonisierten Realisierungsprozesses erfolgt nach Abschluss der 
Planungsleistungen die baugenehmigungsrechtliche Antragstellung.

5 
V. Umsetzung der Standortstrategie im Kölner Süd-Osten 
 
Nach dem Neubau der Feuer- und Rettungswache 7 einschließlich der Feuerwehrgerätehäu-
ser Eil und Urbach sowie der Neugründung der Feuer- und Rettungswache XI wird der Betrieb 
der Feuer- und Rettungswache 7 (alt) am Standort Kaiserstraße aufgegeben. Die dann nicht 
mehr benötigte Fläche kann anderweitig vermarktet werden. 
 
Das Gerätehaus der Löschgruppe Urbach befindet sich aktuell im Gebäudekomplex der 
Feuer- und Rettungswache 7 und muss für die Aufgabe des Standortes FW 7 entsprechend 
verlagert werden. Für die zukünftige Standortsicherung der Löschgruppe wurde ein entspre-
chendes Grundstück (Vorlagen - Nr. 0744/2024) bereits erworben. Der Planungsbeschluss für 
den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Urbach auf einem städtischen Grundstück wird mit 
separater Beschlussvorlage eingebracht. 
 
 
VI. Finanzierung 
 
Im Haushaltsjahr 2024 ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 
2.750.000 € brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (750.000 € brutto in 2025 
und 2.000.000 € brutto in 2026) im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, 
Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und 
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 08, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-7-8200, Neubau Feuer- und 
Rettungswache 7 erforderlich. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht 
benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe in der gleichen Produktgruppe bei 
Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen der Feuerwehr, die für nicht 
hinreichend konkretisierte Baumaßnahmen zur Verfügung steht. 
 
Entsprechende Kassenmittel zur Finanzierung der Planungskosten werden zum Hpl. 
2025/2026 in den Jahren 2025 und 2026 im Teilfinanzplan 0212 veranschlagt. 
 
Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung wird im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 ff. innerhalb des dann zugewiesenen 
Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Mit der Fertigstellung des neuen Standortes können für das angemietete Objekt der 
Löschgruppe Eil Sacheinsparungen in Höhe von 27.100 € pro Jahr in Aussicht gestellt 
werden. 
 
Abschreibungen 
 
Mit Abschluss der Baumaßnahme ergeben sich bei einer fünfzigjährigen Nutzungsdauer 
entsprechende Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen, die zum Jahr der 
Inbetriebnahme im Teilergebnisplan 0212 - Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 
veranschlagt werden. Eine konkrete Bezifferung des Abschreibungsaufwandes erfolgt im 
Rahmen der Einholung des Baubeschlusses nach genauer Kalkulation der Gesamtkosten der 
Baumaßnahme im Anschluss an die Leistungsphase 3 HOAI. 
 
 
VII. RPA 
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) ist als Anlage 4 beigefügt. 
 
 
VIII. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Planung und Umsetzung erfolgen mit Bezug zum Klimaschutz unter Berücksichtigung von 
nachhaltigen Baustoffen. Für die Dachflächen soll eine Photovoltaikanlage vorgesehen 
werden. Der so erzeugte Strom soll neben der allgemeinen Energieversorgung des Gebäudes

6 
verwendet werden. Die Installation der PV-Anlagen trägt dem angestrebten städtischen Ziel 
der Klimaneutralität bis 2035 bei. 
 
Die Oberflächenversiegelung wird im Planungsprozess gesondert betrachtet und durch 
geeignete Maßnahmen auf ein notwendiges Minimum reduziert. Die Auswirkungen auf den 
Klimaschutz werden im Zuge des Bauplanungsverfahrens konkretisiert.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Ist-Zustand Feuer- und Rettungswache 7, Feuerwehrgerätehäuser Urbach und 
Eil 
Anlage 2 Planung und Grundstück  
Anlage 3 Standortoptimierung  
Anlage 4 Stellungnahme RPA

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1968 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/372/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1845/2024
Stand: 21.01.2026 
Sachstandsbericht  
Planungsbeschluss: Neubau Feuer- und Rettungswache 7 und Feuerwehrgerätehaus 
Löschgruppe Eil 
Beschluss: 
(An dieser Stelle w ird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch die 
Schriftführung hinterlegt.) 
 
Status   X in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
In der Ratssitzung am 12.12.2024 hat der Rat der Stadt Köln den Neubau der Feuer- und Ret-
tungswache 7 sowie des Gerätehauses für die Löschgruppe Eil der Freiwilligen Feuerwehr 
Köln beschlossen (Vorlage Nr. 1845/2024). 
 
Das Projekt ist bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln personalisiert worden und die Verga-
bestrategie zur Beauftragung von Projektsteurer und Objektplaner wurde festgelegt.  
 
Inzwischen wurden unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Planungsphase ge-
troffen, unter anderem um die Beauftragung eines Projektsteuerers und eines Generalplaners 
durchführen zu können. 
 
Zudem sind fachliche und gutachterliche Untersuchungen der Grundstückflächen, u.a. zu Ar-
tenschutz, Leitungsverläufe und Kampfmittel, als bauvorbereitende Maßnahme erfolgt. 
 
Nächste Schritte: 
Aktuell laufen über einen externen Vergabemanager unter der Beteiligung des Amtes für Feu-
erschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz sowie der Gebäudewirtschaft die ersten 
Vergabeverfahren zur Beauftragung des Projektsteuerers und des Generalplaners. 
Für Q1/2026 sind die Verhandlungsgespräche für die Vergabe an einen Projektsteuerer ge-
plant. Das Vergabeverfahren zur Beauftragung des Generalplaners soll bis Q3/2026 abge-
schlossen werden. 
Aktuell werden die Grunddienstbarkeiten auf dem Grundstück weiter verifiziert, um diese im 
Planungsprozess entsprechend mit berücksichtigen zu können. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht wird mit der Weiterplanungs- bzw. Baubeschlussvorlage über-
mittelt.

Anlage 6: BV Porz 05.12.2024 Auszug BP TOP 7.1 (1845_2024)

2928 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 06.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 05.12.2024 
öffentlich 
7.1 Planungsbeschluss: Neubau Feuer- und Rettungswa che 7 und Feuer- 
wehrgerätehaus Löschgruppe Eil 
1845/2024 
Herr Götz bittet, dass das vorhandene Grundstück an der Kaiserstraße in Porz Urbach 
nicht veräußert und vorrangig für eine städtische Nutzung reserviert wird. Als mögliche 
Nutzungen führt er die Carl-Stamitz Musikschule und die Unterbringung des BK 10 
auf. Er bittet, dass der Beschluss entsprechend ergänzt wird. 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt über den mündlichen Ergänzungsantrag ab- 
stimmen. 
I. Beschluss über die mündliche Ergänzung von Herrn  Götz: 
Das Grundstück der Feuerwache 7 an der Kaiserstraße in Urbach, soll nicht veräußert 
werden, sondern für eine städtische Nutzung reserviert werden.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) zuge- 
stimmt . 
 
II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planun g des Neubaus der Feuer- 
und Rettungswache 7 und des Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Eil 
am neuen Standort Steinstraße/Humboldtstraße bis zur Leistungsphase 3 
HOAI. Gemäß Grobkostenschätzung nach Baukosteninformationszentrum 
Deutscher Architektenkammer (BKI) belaufen sich die Planungskosten bis ein- 
schließlich Leistungsphase 3 HOAI auf rd. 2.750.000,- € (brutto). 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig m it der Planung einer organisa- 
torisch baulichen Lösung zur Sicherstellung der Schutzzielerreichung im Kölner 
Süd-Osten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Standortanalyse gemäß 
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln 2022 – 2027.

3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2024 eine au ßerplanmäßige Verpflich- 
tungsermächtigung in Höhe von 2.750.000 € (brutto) zu Lasten der Haushalts- 
jahre 2025 und 2026 (750.000 € (brutto) in 2025 und 2.000.000 € (brutto) in 
2026) im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungs- 
dienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevöl- 
kerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Bau- 
maßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-7-8200, Neubau Feuer- und 
Rettungswache 7. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht be- 
nötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe in der gleichen Produkt- 
gruppe bei Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen der 
Feuerwehr. 
4. Das Grundstück der Feuerwache 7 an der Kaiserstr aße in Urbach, soll 
nicht veräußert werden, sondern für eine städtische Nutzung reserviert 
werden.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) zuge- 
stimmt .

Anlage 5: Auszug aus der Sitzung des Bauausschusses vom 02.12 zu Top 7.2, 1845-2024

2475 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Huppertz 
Telefon:  (0221) 221 22443 
Fax:   (0221) 221 22344 
E-Mail:  DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 07.12.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des 
Bauausschusses  vom 02.12.2024  
öffentlich 
7.2 Planungsbeschluss: Neubau Feuer- und Rettungswache 7 und Feuer-
wehrgerätehaus Löschgruppe Eil 
1845/2024 
RM Kircher bittet um die schriftliche Aufstellung der Planungskosten bis zur Ratssit-
zung. 
 
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung zur Ratssitzung zu. 
 
SE Eichelbaum-Röhl weist daraufhin, dass auf Seite 3 110 Mitarbeitende der Ret-
tungswache 7 aufgeführt werden in den Anlagen werden jedoch einmal 70 und einmal 
60 Mitarbeitende genannt. Er bittet um Klärung bis zur Ratssitzung. 
 
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung zur Ratssitzung zu. 
 
 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung des Neubaus der Feuer- 
und Rettungswache 7 und des Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Eil 
am neuen Standort Steinstraße/Humboldtstraße bis zur Leistungsphase 3 
HOAI. Gemäß Grobkostenschätzung nach Baukosteninformationszentrum 
Deutscher Architektenkammer (BKI) belaufen sich die Planungskosten bis 
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf rd. 2.750.000,- € (brutto). 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Planung einer 
organisatorisch baulichen Lösung zur Sicherstellung der Schutzzielerreichung 
im Kölner Süd-Osten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der 
Standortanalyse gemäß Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln 2022 – 2027.

3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2024 eine außerplanmäßige Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 2.750.000 € (brutto) zu Lasten der Haushalts-
jahre 2025 und 2026 (750.000 € (brutto) in 2025 und 2.000.000 € (brutto) in 
2026) im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungs-
dienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevöl-
kerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-7-8200, Neubau Feuer- und 
Rettungswache 7. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht be-
nötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe in der gleichen Produkt-
gruppe bei Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen der 
Feuerwehr. 
 
Abstimmungsergebnis: 
einstimmig

Anlage 2: Planung und Grundstück

267 Zeichen

feuer- und rettungswache 7 - freiwillige feuerwehr eil 
steinstraße/ humboldtstraße
lageplan 1-1000
372-22/ haase/ 01-07-2024

Grundkarte 1:2500
Mittelpunkt: 363782, 5640925
1:2500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 07.05.2024Seite 1 / 1

Anlage 4: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2870 Zeichen

/ 2 
14   01.10.2024 
143  
 
 
Dezernat I, 
Amt 37 
 
Stellungnahme 14 zur Beschlussvorlage 1845/2024, Stand 26.09.2024 
Planungsbeschluss: Neubau Feuer- und Rettungswache 7 und 
Feuerwehrgerätehaus Löschgruppe Eil 
RPA-Nr. 143/12/07/24 
Eingereichte Kosten:     rd. 2,75 Mio. EUR brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
37 Berufsfeuerwehr Köln beabsichtigt mit der vorliegenden Beschlussvorlage den 
Bedarf zur Planung eines Neubaus der Feuer- und Rettungswache 7 sowie einem 
Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe Eil festzustellen und diese bis einschließlich 
Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur Er- 
langung eines Baubeschlusses durchzuführen. 
Die Vorlage beschreibt erforderliche Maßnahmen, die für die angestrebten Schutz- 
ziele für „Brandschutz“ und „Technische Hilfeleistung“ im Stadtgebiet Köln notwendig 
werden. Um eine zügige und abgestimmte Planung zu erhalten, soll die Maßnahme 
als Generalplanerleistung über 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ausgeschrieben 
und beauftragt werden. 
 
Nach Rücksprache mit der Fachdienststelle wurden dem Rechnungsprüfungsamt 
weitere  Informationen bzgl. der Ermittlung der anteiligen Planungskosten für die Leis- 
tungsphase 1-3 zur Verfügung gestellt. 
Die Herleitung der geschätzten Baukosten für die Hauptkostengruppen (KG 200-500) 
in Höhe von rd. 24 Mio. EUR sowie der Baunebenkosten (KG 700) in Höhe von rd. 
6.8 Mio. EUR erfolgte auf Grundlage des BKI (Baukosteninformationszentrum Deut- 
scher Architektenkammer). Hieraus ermittelt wurden die anteiligen Planungskosten 
für die Leistungsphase 1-3 einschließlich der Projektsteuerungsleistungen von 26 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in Höhe von rd. 2.750.000 EUR (brutto). 
Die Maßnahme befindet sich in einer noch sehr frühen Projektphase und die als 
Grobkostenschätzung ermittelten Planungskosten in Höhe von 2.750.000 EUR 
(brutto) sind für ein Projekt dieser Größenordnung als weitestgehend nachvollziehbar 
einzustufen. Genauere und detailliertere Honorar- und Kostenermittlungen werden 
sich mit Fortführung der weiteren Planungen ergeben.

- 2 - 
 
 
Die Beschlussvorlage beinhaltet weitere zeitgleiche Planungen für eine organisato-
risch bauliche Lösung zur Sicherstellung der Schutzzielerreichung im Kölner Süd-Os-
ten. Innerhalb der vorliegenden Unterlagen sind weder Planungskosten ausgewiesen 
noch hinreichend beschrieben, inwieweit hier ggf. weitere Kosten für externe Pla-
nungsleistungen erforderlich werden bzw. ob diese Leistungen über städtisches Per-
sonal erbracht werden soll. Bei einer Vergabe der Leistungen an externe Planer ist 
mit weiteren Kosten zu rechnen. 
 
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine erkennbaren Hinweise, die einer Fortfüh-
rung der Maßnahme grundsätzlich widersprechen. 
 
 
M
it freundlichen Grüßen 
 
 
 
Sven Genseke
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 3: Standortoptimierung

29 Zeichen

Anlage 3: Standortoptimierung

Anlage 9 Grobkostenschätzung Feuer- und Rettungswache 7 und GH Eil

3276 Zeichen

Anlage 9
Herrichten und Erschließen KG200 GF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€) GF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€)
Altlastenbeseitigung Entsorgungskosten 200 1,0 200 350 70.000 70.000 EUR
Herrichten der Geländeoberfläche 7.000 30 210.000 210.000 EUR
Gesamt Kosten KG 200 280.000 280.000 EUR
Hochbauten KG300/400 BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€)
Ausgebaut - beheizt - KKW FW + 10% 5.800 3,6 20.880 2.120 12.296.000 12.296.000 EUR
Ausgebaut - beheizt - KKW FW + 10% 1.114 3,6 1.064 2.120 2.361.680
Werkstatt, Lager, Nebenräume (EG, niedrig) - gedämpft beheizt 400 3,6 1.440 1.932 772.800 772.800 EUR
Fahrzeug-, Wasch- oder Desinf.halle (EG, hoch) - unbeheizt, mechanisch belüftet 1.700 7,5 12.750 1.932 3.284.400 3.284.400 EUR
Technikräume (EG/OG) - gedämpft beheizt 800 3,6 2.880 1.932 1.545.600 1.545.600 EUR
Zwischensumme KG 300/400 8.700 37.950 17.898.800 1.114 1.064 2.361.680 20.260.480 EUR
Aufschlag PH-Gebäude/erhöhte energ. Anforderungen für 25% der BGF,
2-10% gem. BKI, Annahme global 1,8% 322.178 42.510 364.689 EUR
Sonderkosten KG 400, PV-Anlage Gründach (2220m²), 1 kWp/10m², Durchschnittspreis kWp, brutto= 
1.350 EUR, abzgl. MWSt. und 27% NK 222 kWp 900 199.800 199.800 EUR
Gesamt Kosten KG 300/400 18.420.778 2.404.190 20.824.969 EUR
davon KG 300 (72%) 13.262.960 1.731.017 14.993.977 EUR
davon KG 400 (28%) 5.157.818 673.173 5.830.991 EUR
Außenbereiche KG 500 GF (m²) Kosten/m² Kosten (€) Kosten (€)
Stellplatzanlagen 980 250 245.000 245.000 EUR
Straßen-/Aufstell-/Hof-/Übungsflächen 4.270 290 1.238.300 1.238.300 EUR
Anpflanzflächen, inkl. Erdarbeiten 8.378 120 1.005.360 1.005.360 EUR
Zwischensumme KG 500 13.628 2.488.660 2.488.660 EUR
Zuschlag für Entwässerung, Regenrückhaltebecken 15% 373.299 373.299 EUR
Zuschlag für Beleuchtung, Beschilderung, Einhegung, 
Schranke, Sicherheit etc. 8% 199.093 199.093 EUR
Gesamt Kosten KG 500 3.061.052 3.061.052 EUR
Gesamt Netto KG 200-500 21.761.830 2.404.190 24.166.020 EUR
Nebenkosten KG 700 - 28% (Verkehrsuntersuchungen, Lärmschutz, Altlastenentsorgung u.a.) 6.093.312 673.173 6.766.486 EUR
Kosten Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (25.000€ pro Monat über 105 Monate) 2.625.000 EUR
Austattung KG 600 BGF (m²) Kosten/m² Kosten (€) Kosten (€)
Alle Nutzungen 8.700 230 2.001.000 1.114 230 256.220 2.257.220 EUR
Gesamt Kosten KG 600 (Basis: Kalkulation FW 1) 2.001.000 2.257.220 EUR
Gesamt Netto KG 200-700 (inkl. NK) 29.856.143 3.077.364 35.814.726 EUR
zuzüglich 19% MWSt. 5.672.667 584.699 6.804.798 EUR
Gesamt Brutto Q1/2024 35.528.810 3.662.063 42.619.524 EUR
Indexierung Bauleistung bis Q1/2028: 4 Jahre, 4,5% = 19% 6.750.474 695.792 8.097.710 EUR
Gesamt Brutto Q1/2028 42.279.284 4.357.854 50.717.234 EUR
Rückstellung 30%, gem. Vorgabe GW Köln 12.683.785 1.307.356 15.215.170 EUR
Gesamt Brutto Q1/2028, inkl. Rückstellung 54.963.069 5.665.211 65.932.404 EUR
Planungskosten bis Leistungsphase 3 (LHP3) HOAI
Planungskosten 25% der KG 700 1.691.621 EUR
Gebäudewirtschaft 24 Monate 600.000 EUR
Planungskosten bis LHP 3 Gesamt Nettto 2.291.621 EUR
Planungkosten bis LHP 3 Gesamt Brutto 2.727.030 EUR
Kosten BA1
FW7 Neubau Summe  inkl. 
AusbaureserveNeubau Feuer- und Rettungswache 7 Ausbaureserve (z.B. Dienstwohnung, Bürofläche)
Kosten BA1
Kosten BA1
Kosten BA1

Anlage 7, Auszug zu 1845_2024 Finanzausschuss 09.12.2024

2198 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 10.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 09.12.2024  
öffentlich 
10.5 Planungsbeschluss: Neubau Feuer- und Rettungswache 7 und Feuer-
wehrgerätehaus Löschgruppe Eil 
1845/2024 
 
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung des Neubaus der Feuer- 
und Rettungswache 7 und des Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Eil 
am neuen Standort Steinstraße/Humboldtstraße bis zur Leistungsphase 3 
HOAI. Gemäß Grobkostenschätzung nach Baukosteninformationszentrum 
Deutscher Architektenkammer (BKI) belaufen sich die Planungskosten bis 
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf rd. 2.750.000,- € (brutto). 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Planung einer 
organisatorisch baulichen Lösung zur Sicherstellung der Schutzzielerreichung 
im Kölner Süd-Osten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der 
Standortanalyse gemäß Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln 2022 – 2027. 
 
3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2024 eine außerplanmäßige Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 2.750.000 € (brutto) zu Lasten der Haushalts-
jahre 2025 und 2026 (750.000 € (brutto) in 2025 und 2.000.000 € (brutto) in 
2026) im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungs-
dienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevöl-
kerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-7-8200, Neubau Feuer- und 
Rettungswache 7. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht be-
nötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe in der gleichen Produkt-
gruppe bei Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen der 
Feuerwehr.

4 Das Grundstück der Feuerwache 7 an der Kaiserstraße in Urbach, soll nicht 
veräußert werden, sondern für eine städtische Nutzung reserviert werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1: Ist-Zustand Feuer- und Rettungswache 7, Feuerwehrhäuser Urbach und Eil

4311 Zeichen

Anlage 1: IST-Zustand Feuer- und Rettungswache 7, Feuerwehrhäuser Urbach und Eil 
 
 
Feuer- und Rettungswache 7 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Kaiserstraße 69 
Urbach 
1974 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 70 Mitarbeitenden, zzgl. Mitarbeitende der 
Leistungserbringer, Auszubildende, Hospitanten 
 
- Stationierung eines Löschzuges 
- Stationierung von 6 RTW 
- Unterbringung der Sondereinheit Behandlungsplatz mit GW und 
MBUS 
 
- Unterbringung einer Atemschutzübungsstrecke inklusive einer 
kleinen Atemschutzwerkstatt 
 
- Das Gebäude wird gemeinsam mit der Löschgruppe Urbach 
genutzt 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist schlecht. 
- Durch das Baujahr des Gebäudes werden aktuell immer wieder größere 
Erneuerungen und Sanierungen der verbauten technischer Anlagen notwendig. 
Dies liegt über dem üblichen Rahmen des zu erwartenden Sanierungsbedarfes. 
- Beton- & Fassadensanierung notwendig 
- Die Dachisolierung des Spitzdaches ist nach einer Elektrosanierung nicht wieder 
hergestellt worden. Das Flachdach des zweiten Gebäudeteiles führt des Weiteren 
zu starkem Hitzeeintrag. 
- Die Raumreserven sind aufgebraucht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Durch den Zustand des Gebäudes und die fehlenden Entwicklungsflächen ist ein zeitnaher 
Neubau des Gebäudes angezeigt. Bis dahin kann diese Liegenschaft durch 
bauunterhaltende Maßnahmen in einem betriebstauglichen Zustand gehalten werden, eine 
Reaktion auf geänderte Bedarfe ist nicht möglich. 
 
  
Status: 
Sofortiger 
Handlungs- 
bedarf

Anlage 1: IST-Zustand Feuer- und Rettungswache 7, Feuerwehrhäuser Urbach und Eil 
 
 
Gerätehaus Urbach 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Kaiserstraße 69 
Urbach 
1974 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 60 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
- Das Gebäude wird gemeinsam mit der Feuer- und 
Rettungswache 7 genutzt 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist schlecht. 
- Durch das Baujahr des Gebäudes werden aktuell immer wieder größere 
Erneuerungen und Sanierungen der verbauten technischer Anlagen notwendig. 
Dies liegt über dem üblichen Rahmen des zu erwartenden Sanierungsbedarfes. 
- Beton- & Fassadensanierung notwendig 
- Die Dachisolierung des Spitzdaches ist nach einer Elektrosanierung nicht wieder 
hergestellt worden. Das Flachdach des zweiten Gebäudeteiles führt des Weiteren 
zu starkem Hitzeeintrag. 
- Die Raumreserven sind aufgebraucht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Durch den Zustand des Gebäudes und die fehlenden Entwicklungsflächen ist ein zeitnaher 
Neubau des Gebäudes angezeigt. Bis dahin kann diese Liegenschaft durch 
bauunterhaltende Maßnahmen in einem betriebstauglichen Zustand gehalten werden, eine 
Reaktion auf geänderte Bedarfe ist nicht möglich. 
 
 
  
Status: 
Sofortiger 
Handlungs- 
bedarf

Anlage 1: IST-Zustand Feuer- und Rettungswache 7, Feuerwehrhäuser Urbach und Eil 
 
 
Gerätehaus Eil 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Neue Eiler Straße 50-52 
Eil 
 
 
Miete 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 49 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Unterbringung von einem Anhänger 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Unterkunft ist in ihrer ursprünglichen Nutzung als Industriehalle geplant. 
- Die Substanz der Gebäude ist schlecht und nicht für eine dauerhafte Unterbringung 
geeignet. 
- Die Liegenschaft ist sicherheitstechnisch nicht auf den Stand der Zeit. Zur 
Gewährleistung eines sicheren Arbeitens sind umfangreiche 
Sanierungsmaßnahmen (Schwarz-Weiß-Trennung, Vergrößerung der 
Abstandsflächen, Sanitäranlagen) notwendig.  
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in schlechtem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen die nächsten Jahre nur noch begrenzt erhalten werden. An diesem Standort 
könnend dauerhaft geltende Vorschriften nicht eingehalten werden. Durch das 
Mietverhältnis sind umfassende Maßnahmen nicht umzusetzen. Es ist zeitnah ein 
Neubauprozess zu initiieren. 
 
Status: 
Dringender 
Handlungs- 
bedarf

Anlage 8: Beantwortung mdl. Anfragen Bauausschuss vom 02.12.2024

1340 Zeichen

Anlage 8 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des 
Bauausschusses vom 02.12.2024: "Neubau Feuer- und Rettungswache 7 
und Feuerwehrgerätehaus Löschgruppe Eil" 
 
In der Sitzung des Bauausschusses vom 02.12.2024 bat RM Kircher um schriftliche 
Aufstellung der Planungskosten für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 7 
und des Gerätehauses Eil.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die zugrunde gelegte Grobkostenschätzung ist als Anlage 9 beigefügt. 
 
 
SE Eichelbaum-Röhl bittet um Aufklärung zu den unterschiedlichen 
Mitarbeitendenzahlen, welche im zugrundeliegenden Planungsbeschluss mit 110 
Mitarbeitenden und in den Anlagen mit 60 bzw. 70 Mitarbeitenden ausgewiesen sind.  
 
Antwort der Verwaltung: 
In der Beschlussvorlage ist die Mitarbeitendenzahl der Feuer- und Rettungswache 7 
mit 110 Mitarbeitenden unter Berücksichtigung von Auszubildenden und Praktikanten 
der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes genannt.  
 
In der Anlage 1 der Beschlussvorlage werden ca. 70 Mitarbeitende ohne 
Berücksichtigung von Auszubildenden und Praktikanten der Feuerwehr sowie des 
Rettungsdienstes ausgewiesen. 
 
Die Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Löschgruppe 
Urbach, welche ebenfalls am aktuellen Standort der Feuer- und Rettungswache 7 
untergebracht sind, wird mit 60 Mitgliedern angegeben.

Beratungsverlauf (5)

26.11.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.12.2024 Bauausschuss
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1845/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.10.2024
Erstellt
06.06.2024 13:33