Mandari Insight

V/0910/2005

Wahl der Schiedsperson für den Bezirk XII Wolbeck

Vorlage 27.10.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 22.11.2005, TOP 2.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2029 Zeichen

V/0910/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechtsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl der Schiedsperson für den Bezirk XII Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk XII Münster-Wolbeck wird gewählt 
 
Herr Wolfgang Schmidt 
geboren am 21.12.1944 
wohnhaft Dirk-von-Merveldt-Straße 9 in 48167 Münster 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die zweite Amtszeit der Frau Marianna Wagner als Schiedsfrau für Münster-Wolbeck endet am 
28.11.2005. Frau Wagner steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Eine Neuwahl ist deshalb 
erforderlich. 
 
Der stellvertretende Schiedsmann Herr Wolfgang Schmidt hat sich bereit erklärt, das Amt der ers-
ten Schiedsperson für die kommende fünfjährige Amtszeit zu übernehmen. 
Weitere Kandidaten, die für dieses Amt in Frage kä men, sind hier nicht bekannt. Im Falle der Wahl 
des Herrn Schmidt wäre für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson eine Nachfolge zu su-
chen. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge-
eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe-
Vorlagen-Nr.: 
V/0910/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Himmelskötter 
Ruf: 
492 30 30 
E-Mail: 
HimmelsW@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0910/2005 
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
 
Die Voraussetzungen für eine Wahl liegen bei Herrn Schmidt vor. 
 
 
I. V. 
 
 
 
   Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

22.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dirk-von-Merveldt-Straße 9

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0910/2005
Typ
Vorlage
Datum
27.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37