2761/2023
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 2761/2023 Freigabedatum 02.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte hier: Mittelfreigabebeschluss ISEK Porz-Mitte Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Auf Grundlage und in Ergänzung des Beschlusses des Rates der Stadt Köln zu Vorlage 0953/2022 vom 08.09.2022 beschließt der Finanzausschuss die Freigaben von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Sta- tistik in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung, in Teilplanzeile 08 – Auszahlung zur Umsetzung der im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz -Mitte beschriebenen Bau- maßnahmen: A) bei der Finanzstelle 1502-0902-7-5227 – ISEK Porz-Mitte Bahnhofstraße in Höhe von 600.000 Euro B) bei der Finanzstelle 1502-0902-7-5226 – ISEK Porz-Mitte Verbindungsachse in Höhe von 440.000 Euro Alternative: keine Finanzausschuss 23.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.040.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 728.000 € 70% Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 3 Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat der Stadt Köln hat am 08.09.2022 mit Vorlage 0953/2022 die Aufnahme der vorberei- tenden Planungen durch Dritte für das fortgeschriebene Maßnahmenpaket aus dem Integrier- ten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte beschlossen. Dieser Beschluss impliziert den Pla- nungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für alle Maßnahmen des Integrierten Stadtentwick- lungskonzepts (ISEK). Zudem diente die Beratungsfolge dieses ISEK-Beschlusses in den Fachausschüssen gleichzeitig als Vorberatungsprozess für den vorliegenden Mittelfreigabebe- schluss. 2. Stand der Fördermittelbeantragung Mittlerweile hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) dem Förderantrag für das Integrierte Stadtentwicklungs- konzept „Lebendige Zentren - Porz Mitte“ entsprochen und zum Programmjahr 2023 die Be- willigung der ersten Teilprojekte 1. Büro für Vernetzung und Aktivie- rung förderfähige Kosten rd. 1,1 Mio. Euro 2. Haus-, Hof- und Fassadenprogramm förderfähige Kosten rd. 250.000 Euro 3. prozessbegleitende Evaluation förderfähige Kosten rd. 110.000 Euro angekündigt. Die Übergabe des Bescheides erfolgt am 18.09.2023. Die Förderung beträgt grundsätzlich zwischen 50% und 70% der durch die Bezirksregierung Köln anerkannten förderfähigen Kosten. Für die Maßnahme „Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße“ (rd. 4,67 Mio. Euro förder- fähige Kosten) wird zusätzlich die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Aufruf „Wohnviertel im Wandel“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Oktober 2023 er- wartet. Die Bewilligung wäre mit einer Erhöhung des Fördersatzes von bisher 70% der förder- fähigen Kosten (bei reiner Städtebauförderung) auf insgesamt rd. 84% der förderfähigen Kos- ten (bei kombinierter Städtebau-/EFRE-Förderung) verbunden. Für die weiteren im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte enthaltenen Maßnah- men wird derzeit die Überleitung in die ab dem 01.01.2024 geltende Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 mit dem Fördergeber abgestimmt. 3. Planungsstart Über den aktuellen Planungsstand sowie die Gesamtkosten des Maßnahmenpaketes Porz- Mitte in Höhe von 30,1 Mio. € wurde der Finanzausschuss zuletzt am 05.12.2022 mit Vorlage 3677/2022 informiert. Aufgrund der grundsätzlichen Anerkennung des ISEK durch die Bezirksregierung und das Landesministerium und der erfolgten Erstbewilligung nimmt nun die Verwaltung die vorberei- tende Planung für die beiden investiven Maßnahmen „Umgestaltung Fußgängerzone Bahn- hofstraße“ und „Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz“ bis ein- schließlich Leistungsphase 3 auf. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Be- willigung der Maßnahmen durch die Bezirksregierung mit einer Förderquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den geplanten Förderzugängen. 4. Klimaschutz Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung ist seit 2020, „im Rah- men der Gesamtmaßnahme im angemessenem Umfang Maßnahmen des Klimaschutzes 4 bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der natürlichen Infrastruktur (beispielsweise Stadtgrün) umzusetzen“. Die Verwaltung hat die Ergebnisse aus dem in 2019 durchgeführten freiraumplanerischen Wettbewerb aufgenommen und zu einem Konzept zur Vernetzung der grünen und blauen Inf- rastruktur im Programmgebiet Porz Mitte weiterentwickelt. Außerdem wurden die im ISEK auf- genommenen Maßnahmen so konzipiert, dass das Klima positiv beeinflussende Faktoren bzw. Maßnahmen zur Klimawandelanpassung in unterschiedlicher Ausprägung berücksichtigt wurden. Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen werden diese Kriterien weiterver- folgt und konkretisiert. 5. Finanzierung Die Maßnahmen für die in dieser Vorlage einzuholenden Mittelfreigaben haben folgende Fi- nanzvolumina: Kosten Teilprojekte mit Stand: August 2023 Fußgängerzone Bahnhofstraße Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz einschl. Brücken- erweiterung Gesamtkosten Aktuelle Gesamtkosten inkl. Kostensteigerung 5.264.352 € 6.061.120 € 11.325.472 € Davon aktuelle förderfähige Kosten 5.264.352 € 6.061.120 € 11.325.472 € Vorgesehene Maßnahmenfinanzierung: Einnahmen aus Städte- bauförderung (voraussicht- lich 70% der förderfähigen Kosten) 3.685.046 € 4.242.784 € 7.927.830€ verbleibender städtischer Aufwand (voraussichtlicher Eigenanteil i.H.v. 30 % zzgl. nichtförderfähige Kostenbe- standteile) 1.579.306 € 1.818.336 € 3.397.642€ Einzuholende Mittelfreigabe: Höhe der freizugebenden Fi- nanzmittel bis LPH 3 600.000 € 440.000 € Die erforderlichen Finanzmittel für 2023 stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwick- lung und Statistik in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung bei den Einzelmaßnahmen 1502-0902-7-5226 – ISEK Porz-Mitte Verbindungsachse in Höhe von 62.000 € sowie 1502- 0902-7-5227 ISEK Porz-Mitte – Bahnhofstr. in Höhe von 69.500 € zur Verfügung. Die erfor- derlichen Finanzmittel für 2024 in Höhe von insgesamt 318.743 € werden in der Produkt- gruppe 0902 – Stadtentwicklung unterjährig bedarfsgerecht umgeschichtet. Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 ff. benötigten Auszahlungsermächti- gungen i. H. v. 10.875.229 € werden vom Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitali- sierung und Regionales im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Sta- tistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, ggfs. durch Umschichtungen, vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2761/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.10.2023
- Erstellt
- 28.08.2023 09:20