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0749/2020

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Professor Schäfer im Ausschuss für Kunst und Kultur am 28.01.2020; hier: Förderung von EU-Projekten

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 05.03.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 10.03.2020, TOP 10.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3201 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0749/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Professor Schäfer im Ausschuss für Kunst 
und Kultur am 28.01.2020; hier: Förderung von EU-Projekten 
Herr Professor Schäfer erkundigt sich, ob es zutreffend sei, dass aktuell keine Instrumente zur Förde-
rung von EU-Projekten vorhanden sind. Er bittet um eine perspektivische Betrachtung. 
 
Zunächst einmal möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass es in der Kulturverwaltung ein In-
strument zur Unterstützung bei der Beantragung von EU-Projekten gibt. Der Entwicklungsfonds „In-
ternationale Kooperationen" ermöglicht Institutionen der Freien Szene besondere Aufwendungen 
(zum Beispiel Honorar- und Reisekosten), die einer Initiative im Rahmen der umfangreichen EU-
Antragserarbeitung entstehen, zu kompensieren. 
Für eine zusätzliche mehrjährige Projektförderung des eigentlichen EU-Projektes gibt es derzeit je-
doch kein explizites Förderinstrument. 
 
Vorrausetzung für einen EU-Antrag ist, dass der Antragsteller nachweisen kann, über eine gefestigte 
finanzielle und organisatorische Struktur zu verfügen. Dies hat zur Folge, dass ohnehin nur solche 
Institutionen antragsberechtigt sind, die über eine gesicherte dauerhafte Finanzierung verfügen. Da 
die Themen der EU-Anträge in den meisten Fällen Teile des Kerngeschäftes der Antragsteller darstel-
len, ist die Verwaltung der Meinung, dass EU-Mittel keine zusätzliche Belastung des Produktionsbud-
gets der jeweiligen Institutionen darstellen, sondern im Gegenteil deren Aufstockung bedeuten. Daher 
gestattet die Verwaltung städtisch geförderten Institutionen, Teile ihrer städtischen institutionellen 
Förderungen als Eigenanteil in das EU-Projekt einzubringen. So wurde beispielsweise dem Sommer-
blut Kulturfestival ebendiese Möglichkeit angeboten. 
 
Für den Fall, dass darüber nachgedacht wird, ein neues Instrument zur Förderung von EU-Projekten 
bereitzustellen, verweist die Verwaltung auf wahrscheinlich zu erwartende Probleme in Zusammen-
hang mit der enorm hohen Absagequote für EU-Anträge in Verbindung mit der mehrjährigen Laufzeit 
von EU-Projekten. 
 
Diese Umstände führen, zusammen mit der Divergenz von städtischen und europäischen Förderfris-
ten, zu einer negativen Beurteilung eines solchen Instruments durch die Kulturverwaltung. Einerseits 
ist es wahrscheinlich, dass ein großes Projektmittel-Budget im Kulturhaushalt für ein solches Instru-
ment jährlich reserviert werden müsste, welches in den meisten Jahren dann voraussichtlich nicht 
abgerufen werden könnte und somit verfallen würde. 
Im Falle einer günstigen Bewilligungslage durch die EU, gepaart mit der notwendigerweise mehrjähri-
gen Laufzeit eines solchen Instrumentes, bestünde die Gefahr von Finanzierungsspitzen, welche 
nicht planerisch erfasst werden können. Die Verwaltung empfiehlt daher EU-Projekte weiterhin mit 
den oben beschriebenen Mitteln zu unterstützen und gegebenenfalls weitere Unterstützung im Rah-
men der einjährigen Projektförderung zu leisten.

Beratungsverlauf (1)

10.03.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0749/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
05.03.2020
Erstellt
04.03.2020 10:18