0749/2020
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Professor Schäfer im Ausschuss für Kunst und Kultur am 28.01.2020; hier: Förderung von EU-Projekten
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0749/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Professor Schäfer im Ausschuss für Kunst und Kultur am 28.01.2020; hier: Förderung von EU-Projekten Herr Professor Schäfer erkundigt sich, ob es zutreffend sei, dass aktuell keine Instrumente zur Förde- rung von EU-Projekten vorhanden sind. Er bittet um eine perspektivische Betrachtung. Zunächst einmal möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass es in der Kulturverwaltung ein In- strument zur Unterstützung bei der Beantragung von EU-Projekten gibt. Der Entwicklungsfonds „In- ternationale Kooperationen" ermöglicht Institutionen der Freien Szene besondere Aufwendungen (zum Beispiel Honorar- und Reisekosten), die einer Initiative im Rahmen der umfangreichen EU- Antragserarbeitung entstehen, zu kompensieren. Für eine zusätzliche mehrjährige Projektförderung des eigentlichen EU-Projektes gibt es derzeit je- doch kein explizites Förderinstrument. Vorrausetzung für einen EU-Antrag ist, dass der Antragsteller nachweisen kann, über eine gefestigte finanzielle und organisatorische Struktur zu verfügen. Dies hat zur Folge, dass ohnehin nur solche Institutionen antragsberechtigt sind, die über eine gesicherte dauerhafte Finanzierung verfügen. Da die Themen der EU-Anträge in den meisten Fällen Teile des Kerngeschäftes der Antragsteller darstel- len, ist die Verwaltung der Meinung, dass EU-Mittel keine zusätzliche Belastung des Produktionsbud- gets der jeweiligen Institutionen darstellen, sondern im Gegenteil deren Aufstockung bedeuten. Daher gestattet die Verwaltung städtisch geförderten Institutionen, Teile ihrer städtischen institutionellen Förderungen als Eigenanteil in das EU-Projekt einzubringen. So wurde beispielsweise dem Sommer- blut Kulturfestival ebendiese Möglichkeit angeboten. Für den Fall, dass darüber nachgedacht wird, ein neues Instrument zur Förderung von EU-Projekten bereitzustellen, verweist die Verwaltung auf wahrscheinlich zu erwartende Probleme in Zusammen- hang mit der enorm hohen Absagequote für EU-Anträge in Verbindung mit der mehrjährigen Laufzeit von EU-Projekten. Diese Umstände führen, zusammen mit der Divergenz von städtischen und europäischen Förderfris- ten, zu einer negativen Beurteilung eines solchen Instruments durch die Kulturverwaltung. Einerseits ist es wahrscheinlich, dass ein großes Projektmittel-Budget im Kulturhaushalt für ein solches Instru- ment jährlich reserviert werden müsste, welches in den meisten Jahren dann voraussichtlich nicht abgerufen werden könnte und somit verfallen würde. Im Falle einer günstigen Bewilligungslage durch die EU, gepaart mit der notwendigerweise mehrjähri- gen Laufzeit eines solchen Instrumentes, bestünde die Gefahr von Finanzierungsspitzen, welche nicht planerisch erfasst werden können. Die Verwaltung empfiehlt daher EU-Projekte weiterhin mit den oben beschriebenen Mitteln zu unterstützen und gegebenenfalls weitere Unterstützung im Rah- men der einjährigen Projektförderung zu leisten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0749/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 05.03.2020
- Erstellt
- 04.03.2020 10:18