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0454/2020

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstr. und Umbau der Knotenpunkte Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße und Merheimer Straße/Theklastraße zu Kreisverkehren sowie

Beschlussvorlage Ausschuss 18.06.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2020, TOP 7.5

Anlage 4 - Lageplan - Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße

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Anlage 10, Auszug BV 5 Nippes vom 04.06.2020

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Anlage 3 - Lageplan - Kreisverkehr Theklastraße

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 - Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung

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Anlage 9 - Umgestaltung Merheimer Straße - Bilanz

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Anlage 5 - Lageplan Streckenabschnitt 1 - Merheimer Straße zwischen Roßbachstraße und Theklastraße

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Anlage 8 - Schleppkurvennachweis Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße - Sattelschlepper

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Anlage 7 - Schleppkurvennachweis Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße - Linienbus

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 - Lageplan Streckenabschnitt 2 - Merheimer Straße Theklastraße und Friedrich-Karl-Straße

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Anlage 4 - Lageplan - Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße

868 Zeichen

INFO@ISAPLAN.NET   WWW.ISAPLAN.NET
TELEFON  02171/36 355 -0
BRÜCKENSTRASSE 4   51379 LEVERKUSEN
INGENIEUR  GMBH
VERKEHR  STRASSE  WASSER  BERATUNG
EDV-Projekt/Dateiname
Gruppenleiter (664/3)Bezirksingenieurin (664/3)
Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Planart
Abteilungsleiterin (664)
Plannummer Datum
Amtsleiter (66)
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Mauenheim
Ausführungsplanung
Lageplan - Straße
Merheimer Straße / Friedrich-Karl-Straße  (57104)
17.10.2019
HarzendorfDietzClaußenKrüger
1:250
Has
Sch
17.10.2019
17.10.2019
04.12.201926.11.201920.11.201905.11.2019
DienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatum
665/4gez. Stefanac 01.08.2019
671/44gez. Gerhardt 09.04.2019
642/1gez. Rosa 05.04.2019
664/1gez. Sämann 18.07.2019
661/43gez. Leitow 15.07.2019 Radverkehr
Barrierefreiheit
LSA
Grünflächen
Straßenbau
Anlage 4

Anlage 10, Auszug BV 5 Nippes vom 04.06.2020

1363 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 18.06.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift der 45. Sitzung der  Bezirksvertretung Nippes  
vom 04.06.2020  
öffentlich 
9.1.3 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Merheimer Straße im 
Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße und Um-
bau der Knotenpunkte Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße und 
Merheimer Straße/Theklastraße zu Kreisverkehren sowie Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-
0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 
0454/2020 
 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der 
Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße so-
wie dem Umbau der innerhalb dieses Abschnittes liegenden Knotenpunkte Merheimer 
Straße/Theklastraße und Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße entsprechend der vor-
gelegten Ausführungsplanung mit Gesamtkosten in Höhe von 2.617.243 €.  
 
2. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der für den Umbau der Kno-
tenpunkte zu Kreisverkehren notwendigen Fällung von drei Bäumen. 
 
3. Im Planungsgebiet ist Tempo 30 anzuordnen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 3 - Lageplan - Kreisverkehr Theklastraße

859 Zeichen

EDV-Projekt/Dateiname
Gruppenleiter (664/3)Bezirksingenieurin (664/3)
Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Planart
Abteilungsleiterin (664)
Plannummer Datum
Amtsleiter (66)
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Mauenheim
Ausführungsplanung
Lageplan - Straße
Merheimer Straße / Theklastraße  (50103)
17.10.2019
HarzendorfDietzClaußenKrüger
1:250
Has
Sch
17.10.2019
17.10.2019
04.12.201926.11.201920.11.201905.11.2019
INFO@ISAPLAN.NET   WWW.ISAPLAN.NET
TELEFON  02171/36 355 -0
BRÜCKENSTRASSE 4   51379 LEVERKUSEN
INGENIEUR  GMBH
VERKEHR  STRASSE  WASSER  BERATUNG
DienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatum
665/4gez. Stefanac 01.08.2019
671/44gez. Gerhardt 09.04.2019
642/1gez. Rosa 05.04.2019
664/1gez. Sämann 18.07.2019
661/43gez. Leitow 15.07.2019 Radverkehr
Barrierefreiheit
LSA
Grünflächen
Straßenbau
Anlage 3

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1383 Zeichen

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits  beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 2 - Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung

24351 Zeichen

Ergänzende Anlage zu der Beschlussvorlage Anlage 2 
Merheimer Straße von Friedrich-Karl-Straße bis Roßbachstraße 
Bürgerinformationsveranstaltung am 09.09.2019 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragte in der Sitzung am 04.07.2019 die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der Ausführungsplanung zur Umgestaltung der 
Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße bis Roßbachstraße. 
Am 09.09.2019 fand die Bürgerinformationsveranstaltung im Pfarrsaal St. Quirinus in der Bergstraße 89 in Köln-Mauenheim statt. Es nahmen ca. 65 Bürgerinnen und Bürger an der Veranstaltung teil. Herr 
Bezirksbürgermeister Schößler begrüßte die Anwesenden und erläuterte die derzeitige Beschlusslage, den Anlass für die Umbaumaßnahmen und den Hintergrund der Veranstaltung. Bevor die Bezirksvertretung 
Nippes in einer ihrer nächsten Sitzungen über die Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bau der Maßnahme berät und über diese Beschlussvorlage entscheidet, soll die Ausführungsplanung den betroffenen 
Anwohnerinnen und Anwohnern vorgestellt und mit ihnen erörtert werden. Aufbauend auf dieser Veranstaltung sowie dem von der Bezirksvetretung Nippes noch zu fassenden Baubeschluss werden anschließend 
die bauvorbereitenden Arbeiten durchgeführt. 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung stellte die Planung anhand eines Vortrages vor und erläuterte diese Planung im Detail. Anschließend erläuterte das Bauverwaltungsamt die derzeitigen 
Bestimmungen aus dem Kommunalabgabengesetz (KAG), das voraussichtliche weitere Vorgehen des Gesetzgebers und das weitere inhaltliche und zeitliche Verfahren zur Abrechnung der Anliegerbeiträge nach 
KAG seitens der Verwaltung. 
Anschließend hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Meinung zu äußern. In der Tabelle sind die Hinweise und Anregungen aus der Veranstaltung sowie aus ergänzenden E- 
Mail aufgelistet. Jeder Hinweis wurde von der Verwaltung geprüft und hierzu eine Stellungnahme in der Tabelle abgegeben. 
Seite 1 von 8 Seiten

Lfd. 
Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: 
Status aus 
Sicht der 
Verwaltung 
A Hinweise und Anregungen zu der Straßenmaßnahme 
A.1 Das heutige Parken auf der Mittelallee soll grun dsätzlich so belassen bleiben. 
Die Baumallee ist nur dauerhaft zu erhalten, wenn der Traufbereich der 
Baumkronen wasser- und luftdurchlässig gestaltet wird. Die Flächen zwischen 
den Baumreihen sollen deshalb vom Kraftfahrzeugverkehr freigehalten werden. 
erledigt 
A.2 Anstelle des geplanten Längsparkens entlang der Mittelallee sollte Schrägparken vorgesehen werden. 
Damit könnten mehr Parkplätze angeboten werden. 
Der dauerhafte Erhalt und die Entwicklung der Baumallee ist ein wesentliches 
Planungsziel bei der Straßenumgestaltung der Merheimer Straße. Werden die 
für ein Baumquartier von Befestigungen und sonstigen Beeinträchtigungen 
freizuhaltenden Flächengrößen angenommen, ist auch bei Schrägparken nicht 
mit einer größeren Anzahl an regulären Parkplätzen zu rechnen. Darüber 
hinaus erfordert das Schrägparken ein rückwärts Ausfahren in den fließenden 
Längsverkehr hinein, unter gleichzeitiger Inanspruchnahme des 
Schutzstreifens für Radfahrer, was aus Sicherheitsgründen zu vermeiden ist. 
erledigt 
A.3 
Diese Hinweise erhielt die Verwaltung per E-Mail: 
Wir würden gerne einen Punkt zu den vorgestellten Planungen noch einmal aufgreifen, wobei der größte 
Teil der Planungen durch Anmerkungen und Vorschläge ja bereits während der Veranstaltung genannt 
bzw. intensiv besprochen worden ist. 
Mit Blick auf den Parkplatzmangel und die Sicherheit der Radfahrer wäre es u. E. sinnvoll, den 
Mittelstreifen weiterhin vollständig als Parkfläche zu nutzen. Um wildes Parken zu vermeiden und die 
Fläche möglichst gut zu nutzen, wäre eine Kennzeichnung der Parkplätze sinnvoll, und zwar so, dass die 
Parkplätze schräg zur Straße angeordnet sind. So könnte man in den Parkplatzbereichen zwischen den 
Bäumen wohl wenigstens fünf PKW abstellen. Im Vergleich zur heutigen Situation könnten so einige 
zusätzliche Parkplätze gewonnen werden. 
Wir glauben, dass bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante der Freiraum im Mittelstreifen 
eher nicht genutzt würde, da die Bürgersteige ja gut und ausreichend breit sind. Deshalb erscheint es 
sinnvoll, die Flächen anders als vorgeschlagen aufzuteilen. 
Als Ausgleich dafür würden aus unserer Sicht dann nicht zwingend zusätzliche Parkplätze am westlichen 
Rand der Merheimer Straße zwischen Theklastraße und Friedrich-Karl-Straße benötigt, wodurch mehr 
Platz für einen Fahrradstreifen entstünde. Auch über ein Parkverbot am westlichen Rand der Merheimer 
Straße zwischen Theklastraße und Roßbachstraße könnte man nachdenken, wenn es denn der 
Sicherheit des Radverkehrs helfen würde. 
Die Parkplätze auf der östlichen Seite der Merheimer Straße sollten erhalten bleiben. 
Die Baumallee ist nur dauerhaft zu erhalten, wenn der Traufbereich der 
Baumkronen wasser- und luftdurchlässig gestaltet wird. Die Flächen zwischen 
den Baumreihen sollen deshalb vom Kraftfahrzeugverkehr freigehalten werden. 
Die Sicherheit des Radverkehrs ist durch die vorgesehenen Schutzstreifen für 
Radfahrer und dem begleitenden Sicherheitsstreifen gewährleistet. 
erledigt 
Seite 2 von 8 Seiten

Lfd. 
Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: 
Status aus 
Sicht der 
Verwaltung 
A.4 Die vorgestellte Planung ist 10 Jahre alt. Die Radverkehrsführung entspricht nicht den Empfehlungen für 
Radverkehrsanalgen (ERA) aus dem Jahr 2010. 
Die Planung ist aktuell und beruht auf den geltenden Gesetzen und 
Regelwerken. Die Vorgaben der aktuellen Regelwerke wurden zudem 
angewendet, dies betrifft insbesondere 
- den Sicherheitsstreifen zwischen dem Längsparkstreifen und 
  dem Schutzstreifen für Radfahrer mit einer Breite von 50 cm, 
- den Schutzstreifen für Radfahrer mit einer Breite von 1,50 m, 
- die verbleibende Restfahrstreifenbreite in einer Richtung von 2,25 m. 
Aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit ist eine Verbreiterung der 
Radverkehrsführung nur auf Kosten der Gehwegbreiten oder Parkstreifen 
möglich. Beides ist in dem Bereich der Merheimer Straße jedoch aus Sicht der 
Verwaltung nicht umsetzbar, insbesondere weil die Anzahl an Stellplätzen im 
Rahmen von anderen Maßnahmen im Umfeld bereits reduziert wurde bzw. 
wird. 
erledigt 
A.5 Vor und nach den beiden Kreisverkehren wird der Radverkehr über Schutzstreifen für Radfahrer geführt. 
Warum erhält der Radverkehr in beiden Kreisverkehren keine eigene Führung? 
Im innerstädtischen Bereich ist die Führung des Radverkehrs im Kreisverkehr 
auf der Fahrbahn aus Sicherheitsaspekten aktueller Stand der Technik und 
wird insbesondere für Kreisverkehre empfohlen, bei denen der Radverkehr 
bereits auf den zuführenden Straßen auf der Fahrbahn geführt wird. Der 
Sicherheitsgewinn ergibt sich durch die ungehinderte Sichtbeziehung zwischen 
Rad- und Kraftfahrzeugführer. Querungen durch den Radverkehr im Bereich 
der Zu- und Ausfahrten können somit vermieden werden. 
erledigt 
A.6 Warum wird der Radverkehr nicht auf der Mittelal lee geführt? 
Die Führung des Radverkehrs auf der Mittelallee erzeugt am Anfang und Ende 
der Allee und an der Einmündung Theklastraße zwischen allen Verkehrsarten 
eine Vielzahl an Kreuzungspunkten mit hohem Konfliktpotenzial. 
erledigt 
Seite 3 von 8 Seiten

Lfd. 
Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: 
Status aus 
Sicht der 
Verwaltung 
Diese Hinweise erhielt die Verwaltung per E-Mail: 
Die aktuellen Planungen gefährden radfahrende Menschen und provozieren Unfälle - sie dürfen 
keinesfalls so umgesetzt werden. Der Grund ist vor allem, dass sogenannte "Schutzstreifen" für den 
Radverkehr vorgesehen sind, deren Abmessungen nicht mehr dem Stand der Forschung entsprechen. 
Diese Streifen sind geplant in einer Breite von 1,50 Metern neben einer Rest-Fahrbahn von 2,25 Metern. 
Das ist viel zu schmal, um Radfahrende vor den Gefahren durch zu enges Überholen zu schützen. Die 
Unfallforschung der Versicherer hat die Überholabstände erst in diesem Jahr untersucht und warnt 
eindringlich davor, so schmale Streifen anzulegen, auch wenn diese den Vorschriften scheinbar noch 
entsprechen. 
Ich zitiere aus der Studie der Unfallforschung nach: 
https://udv.de/de/strasse/stadtstrasse/radverkehr/radfahrstreifen-und-schutzstreifen 
"Zur Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsabstands vor vorbeifahrenden Fahrzeugen sollten 
Radfahrstreifen stets einen Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite zur Kfz-Fahrbahn erhalten." 
Planungsstand: An der Merheimer Straße ist überhaupt kein solcher Sicherheitstrennstreifen geplant! De 
facto dürfte man hier als Autofahrer keine Radfahrer überholen. Durch die gestrichelte Linie wird ein 
solches Überholen aber provoziert. 
Unfallforschung: "Radfahr- und Schutzstreifen sollten jeweils mindestens 1,85 m breit sein." 
Die Merheimer Planungen sehen nur 1,50 m vor. Da auch der Sicherheitstrennstreifen fehlt, können sich 
Radfahrer auf dem schmalen Streifen auch nicht vor Kfz, die verbotenerweise trotzdem überholen, in 
Sicherheit bringen. 
Unfallforschung: "Bei der Anlage von Schutzstreifen sollte die Breite der verbleibenden Restfahrbahn für 
den Kfz-Verkehr ferner mindestens 5 m betragen." 
Planung: In Mauenheim sind nur 2,25 m geplant. Durch den Umbau steigt also die Gefahr für 
Radfahrende noch, was unverantwortlich ist. Statt den sauberen Verkehr zu gefährden, sollte 
ihm mehr Platz gewährt werden, zum Beispiel durch Wegfall der Längsparkplätze an den äußeren 
Straßenrändern. 
erledigt A.7 
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Antwort zu A.4 (Radverkehr) und A. 8 
(Alleebäume). 
Eine Fahrbahnbreite von 5,0 m ist für Fahrbahnen mit zwei entgegengesetzten 
Richtungsfahrstreifen vorgesehen. Da die Fahrspuren in diesem Fall durch die 
Mittelallee getrennt sind, kann eine verbleibende Fahrbahnbreite von 2,25 m 
angesetzt werden (ein Fahrstreifen), um den Kfz Verkehr zu entschleunigen. 
Ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen ist nicht vorgesehen (siehe Antwort 
unter A.8). Hierdurch entfällt der zum Überholen notwendige 
Sicherheitsabstand, sodass ein Radfahrer im Einzelfall nicht überholt werden 
darf. Wodurch sich die Verkehrssicherheit erhöht, da nur ein 
Hintereinanderfahren von Rad- und Kfz-Verkehr möglich ist. 
Seite 4 von 8 Seiten

Lfd. 
Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: 
Status aus 
Sicht der 
Verwaltung 
Diese Hinweise erhielt die Verwaltung per E-Mail: 
Etwas kurzfristig, nämlich gerade erst, habe ich von den Plänen zur Umgestaltung der Merheimer Str. 
erfahren. Hinsichtlich der angedachten Kreisverkehre lobe ich diese ausdrücklich. 
Die Verwaltung nimmt den Hinweis zur Kenntnis. erled igt 
Hinsichtlich der Fahrradplanung hingegen muss ich sie scharf kritisieren. Die geplanten Schutzstreifen 
verdienen diesen Namen nicht. Weiße Striche auf der Fahrbahn schützen keine Fahrradfahrer, erst recht 
nicht, wenn daneben parkende Autos stehen. Beweisen Sie Mut für echten Fahrradfahrer-Schutz, auch 
wenn dieser auf Kosten des Autoverkehrs geht! Die Sache stellt sich nämlich so dar, dass man aus dem 
nördlichen Weidenpesch Richtung Nippes kommend (oder umgekehrt) als Fahrradfahrer wie als 
Autofahrer zwei Wege zur Verfügung hat: Die Neusser Str. und die Merheimer Str. Auf ersterer 
erschweren die KVB-Bahnschienen bzw. -stationen eine fahrradfreundliche Umgestaltung, das sehe ich 
ein. Umso mehr muss meiner Meinung nach, wenn die Merheimer Str. schon umgestaltet wird, diese zu 
einer guten, d.h. sicheren Alternative gemacht werden. Das Stück zwischen Roßbachstraße und 
Friedrich-Karl- bzw. Nibelungenstraße bietet auf beiden Seiten genug Platz für eine eigene Fahrradspur - 
nutzen Sie diesen Platz dafür! 
Es ist vorgesehen, die Mittelallee der Merheimer Straße zu verbreitern, um die 
Alleebäume zukünftig erhalten zu können. Derzeit treten vermehrt 
Wurzelschäden auf, weil die Baumscheiben nicht ausreichend groß sind und 
zudem von parkenden Fahrzeugen befahren werden. Dementsprechend ist 
eine Verbreiterung der Radverkehrsführung nur auf Kosten der Gehwegbreiten 
oder Parkstreifen möglich. Beides ist in dem Bereich der Merheimer Straße 
jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht umsetzbar, insbesondere weil die Anzahl 
an Stellplätzen im Rahmen von anderen Maßnahmen im Umfeld bereits 
reduziert wurde bzw. wird. 
erledigt 
Viel schlimmer ist die Situation zwischen Nibelungenstraße bzw. Friedrich-Karl-Straße und Hochbahn. 
Dort ist zwar zugestandenermaßen das Verkehrsaufkommen deutlich höher, aber es wird beispielsweise 
auch eine komplette Autospur als Parkspur geduldet. Warum zur Hölle?! Dort könnte man eine 
Fahrradspur einrichten! Zudem würde die Lebensqualität und die Sicherheit in diesem Bereich erhöht 
werden, wenn konsequent Tempo 30 eingeführt würde. Ich weiß, ich habe diese Gedanken schon einmal 
an Sie gerichtet, aber ich halte sie immer noch für richtig und akut, gerade jetzt, wo die Chance besteht, 
eine echte Verbesserung zu erreichen. 
Dieser Straßenabschnitt ist nicht Teil der Ausbaumaßnahme. erledigt 
Bitte fabrizieren Sie nicht so einen Unfug wie beispielsweise in Longerich auf der Wilhelm-Sollmann- 
Straße bzw. Johannes-Rings-Straße, wo die sogenannten "Schutzstreifen" die Radfahrenden zu Freiwild 
des Autoverkehrs machen, wo sie zudem alle 100m an Verkehrsinseln oder vor Ampeln verschwinden. 
Die Autofahrenden verhalten sich dort so aggressiv und rücksichtslos, dass ich diese Strecke täglich 
fahrend niemanden diese "Schutzstreifen" nutzen sehe. Überlegen Sie mal, warum das so ist. Übrigens 
ist der Bürgersteig nebenan Gott sei Dank breit genug für Fußgänger und Fahrradfahrer... 
Hier wird die Wilhelm-Sollmann-Straße als negatives Beispiel angesprochen. 
Das Gegenteil ist der Fall, weil der Radverkehr sowohl auf Gehwegniveau als 
auch auf der Fahrbahn fahren kann. Die Schutzstreifen für Radfahrer wurden 
eingerichtet, da die Benutzungspflicht des baulichen Radweges aufgrund der 
verkehrlichen Situation nicht aufrecht erhalten bleiben konnte. Diese 
Führungsform verhindert potenzielle Konflikte mit Fußgängern und bietet für 
den linksabbiegenden Fahrradverkehr einen großen Gewinn, da dieser nun im 
Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs geführt wird und zum Abbiegen nicht mehr 
die Fußgängerüberwege nutzen muss. Neben einem verbesserten Komfort ist 
dies auch ein deutlicher Sicherheitsgewinn für den Radverkehr. 
erledigt 
A.9 Wie viele Bäume werden für den Bau des Kreisverkehrs Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße gefällt? 
Bitte die Bäume erhalten. 
Auf Grund der Kreisgeometrie und der erforderlichen Fahrkurve der Busse der 
Kölner-Verkehrs-Betriebe (KVB) ist es erforderlich, zwei Bäume für den 
Ausbau des Kreisverkehres Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße zu fällen. 
Ein Planausschnitt mit den erforderlichen Fahrkurven liegt der 
Beschlussvorlage zur weiteren Erläuterung bei. 
erledigt 
A.8 
Seite 5 von 8 Seiten

Lfd. 
Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: 
Status aus 
Sicht der 
Verwaltung 
A.10 Ist für die Innenfläche des Kreisverkehrs Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße eine Begrünung 
vorgesehen? 
Bisher ist eine Begrünung der Kreisinnenfläche mit Rasen/Gräsern 
vorgesehen. Abhängig von den vorhandenen Versorgungsleitungen wird im 
Rahmen des Ausbaus geprüft, ob zumindest ein Solitärbaum auf der 
Rasenfläche gepflanzt werden könnte. Darüber hinaus wird die Verwaltung 
keine weitergehende Begrünung anlegen und pflegen können. Alles was 
darüber hinaus wünschenswert ist, lässt sich nur über Sponsoring realisieren. 
erledigt 
A.11 Warum sind die Kreisinnenringe so breit ausgebi ldet? 
Grundsätzlich werden Kreisverkehre auf der Kreisfahrbahn befahren. Der 
Innenring darf ausschließlich durch größere Fahrzeuge (z. B. Last-, Sattelzüge 
etc.) befahren werden. Die Notwendigkeit ergibt sich durch die größere 
Fahrzeuglänge, die bei der Kurvenfahrt eine breitere Schleppkurve erzeugt. 
erledigt 
A.12 
Diesen Hinweis erhielt die Verwaltung bei der Veranstaltung zum "Tag des guten Lebens" in Ehenfeld 
am 15.09.2019: 
Ein Bürger hat hierbei den Hinweis gegeben, dass bei der Planung Merheimer Straße im südlichen 
Anschluss zum Kreisverkehr die Fahrbahnverengung zum Kreisverkehr als zu eng empfunden wird. Er 
hat bedenken, dass es hier ohne einen hinführende Markierung zu gefährlichen Engpässen kommen 
wird. 
Im südlichen Anschluss der Merheimer Straße wird der zufahrende Verkehr 
durch Markierungen von der zweistreifigen Richtungsfahrbahn auf eine 
einstreifige Richtungsfahrbahn gelenkt. Der linksfahrende Verkehr wird 
hierdurch bei Bedarf im Reißverschlussverfahren in die rechte Fahrbahn und 
somit den Kreisverkehr eingeschleust. Die Einrichtung eines Kreisverkehres 
führt erfahrungsgemäß zu einer Erhöhung des Verkehrsflusses. Die 
Verwaltung geht davon aus, dass es zu keinen erheblichen Rückstauungen 
durch die Fahrspurreduzierung kommt. 
Für den aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Verkehr in Richtung Süden 
verbreitert sich die einspurige Richtungsfahrbahn auf zwei Fahrstreifen. Für die 
Verbreiterung ist keine gesonderte Markierung vorgesehen. 
erledigt 
A.13 
Bitte verschieben Sie den Fußgängerüberweg am Kreisverkehr über die Merheimer Straße (Nordseite) 
weiter in die Merheimer Straße. Die heutige Lage führt zu Konflikten zwischen querenden Fußgängern 
und abbiegenden Fahrzeugen. 
Überquerungsstellen sollen in der Regel nicht mehr als 4,00 m bis 5,00 m von 
der Kreisfahrbahn abgesetzt sein. Dieser Zwischenraum ermöglicht es den 
Pkw-Fahrern in den Knotenpunktzufahrten, die Vorfahrt der auf der 
Kreisfahrbahn fahrenden Fahrzeuge zu beachten, ohne die hinter ihm 
überquerenden Fußgänger zu behindern. Auch bei der Knotenpunktausfahrt 
hilft dieser Zwischenraum, den Rückstau in die Kreisfahrbahn zu reduzieren 
und damit ein Blockieren der Kreisfahrbahn zu vermeiden. Der Abstand 
zwischen Überquerungsstelle und Kreisfahrbahn ermöglicht es den 
Kraftfahrern außerdem, Konflikte mit Fußgängern einerseits und mit 
Kraftfahrern andererseits getrennt zu lösen. Es ergibt sich demnach ein 
Gewinn an Sicherheit, wenn der Fußgängerverkehr eng am Kreisverkehr 
geführt wird. 
erledigt 
Seite 6 von 8 Seiten

Lfd. 
Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: 
Status aus 
Sicht der 
Verwaltung 
A.14 An der Einmündung Merheimer Straße/Theklastraße befindet sich heute auf der Südseite ein 
Zebrastreifen. Bleibt dieser Zebrastreifen zukünftig erhalten? Ja. erledigt 
A.15 Ist es möglich, die Merheimer Straße in eine Tempo 30-Zone zu integrieren anstelle einer 
Einzelbeschilderung mit 30 km/h? 
Eine solche Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten von derzeit 50 km/h auf 
30 km/h widerspricht grundsätzlich dem § 3 Abs. 3 Ziffer 1 der 
Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser setzt die innerörtliche 
Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h fest. Eine Reduzierung dieser gesetzlich 
vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ist nur unter besonderen 
Voraussetzungen wie schützenswerten Einrichtungen (z. B. Kindertagesstätte) 
möglich. Da diese Voraussetzungen im Planungsbereich derzeit nicht gegeben 
sind, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht vorgesehen. 
erledigt 
A.16 
Bitte passen Sie im Zusammenhang mit dem Ausbau des Kreisverkehrs Merheimer Straße/Friedrich-Karl- 
Straße auch die Ampelschaltung an der Friedrich-Karl-Straße/Neusser Straße an. Ansonsten wird der 
Verkehrsfluss zu einem Rückstau bis zu dem Kreisverkehr führen. 
Da die Einrichtung eines Kreisverkehres erfahrungsgemäß zu einer Erhöhung 
des Verkehrsflusses führt, geht die Verwaltung davon aus, dass es bei einer 
Entfernung von über 
250 Meter zwischen den Knotenpunkten keine Rückstauungen bis zu dem 
Kreisverkehr geben wird. 
 Die Situation wird nach dem Bau des Kreisverkehrs 
durch die Verwaltung beobachtet. Wenn Rückstauerscheinungen beobachtet 
werden, wird die Anlage Friedrich-Karl-Straße/Neusser Straße entsprechend 
angepasst. 
in Prüfung 
A.17 
An der Ecke Merheimer Straße/Roßbachstraße haben wir zwei Patenschaften für Grünflächen 
übernommen. Es wäre sehr gut, wenn wir von den konkreten Umbauarbeiten früh erfahren würden, 
damit wir uns wg. des Schutzes der Bepflanzung abstimmen könnten. 
Der Hinweis wurde an die Ausbauabteilung innerhalb des Amtes für Straßen 
und Verkehrsentwicklung weitergeleitet. Vor Baubeginn wird sich die örtliche 
Bauleitung mit der Anwohnerin in Verbindung setzen.
erledigt 
A.18 Wie sieht es nach dem Umbau mit dem Lkw-Verkehr auf der Merheimer Straße südlich der Friedrich-Karl- 
Straße aus? Dieser Bereich befindet sich außerhalb des umzubauenden Straßenabschnitts. erledigt 
A.19 Im Vortrag wurde darauf hingewiesen, dass die Bauzeit 1,5 Jahre dauern wird. Warum dauert es so 
lange für diesen kurzen Straßenabschnitt? 
Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Teile. Zuerst bauen die 
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) den neuen Transportkanal (siehe auch 
Antwort unter B.4). Erst nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgt der 
Straßenausbau. Der genaue Zeitablauf einschließlich der erforderlichen 
Bauphasen wird im weiteren Projektablauf noch festgelegt. 
erledigt 
A.20 
Bitte richten Sie während der Baumaßnahme auf der Merheimer Straße keine Umleitungsstrecke durch 
Mauenheim ein. 
(ergänzender Hinweis: Dieser Bürgerwunsch wurde in der Veranstaltung durch Herrn 
Bezirksbürgermeister Schößler ausdrücklich unterstützt.) 
Im Zusammenhang mit dem noch abzustimmenden weiteren bauzeitlichen 
Ablauf wird die Verwaltung den Bürgerwunsch - so weit es sich ermöglichen 
lässt - berücksichtigen. 
erledigt 
Seite 7 von 8 Seiten

Lfd. 
Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: 
Status aus 
Sicht der 
Verwaltung 
B Hinweise und Anregungen zum Kommunalabgabengesetz 
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) 
B.1 Dürfen die zu zahlenden Beträge nach KAG auf die  Mieter umgelegt werden? Nein, gemäß den gesetzliche n Bestimmungen ist dies nicht zulässig. erledigt 
Ist eine Kostenerhöhung (z. B. Baupreissteigerung) möglich? 
Aufgrund der aktuellen Marktlage kann die Verwaltung nicht ausschließen, 
dass sich die bisher ermittelten Gesamtkosten bis zum Zeitpunkt des 
Baubeginns evtl. noch erhöhen. 
erledigt 
 Erhöhen sich in diesem Falle auch die Abgaben nach KAG? Maßgebend für die Berechnung der Abgabe nach KAG sind die tatsächlichen 
Kosten nach erfolgter Schlussrechnung der Maßnahme. erledigt 
B.3 Der Knoten Merheimer Straße/Theklastraße wurde in den letzten Jahren viermal umgebaut. Jetzt erfolgt 
ein erneuter Umbau. Wieso werden die Anwohner jetzt an den Kosten für den Umbau beteiligt? 
Bei den damaligen Bauarbeiten handelte es sich um 
Unterhaltungsmaßnahmen. Bei dem jetzt anstehenden Umbau des Knotens 
handelt es sich um eine Generalsanierung. Dabei wird der gesamte 
Straßenkörper von Grund auf erneuert, d. h. neben der Asphaltdecke werden 
auch die Tragschichten und die Frostschutzschicht als Ganzes erneuert. Nach 
den gesetzlichen Bestimmungen löst die Generalsanierung eine Beitragspflicht 
nach KAG aus. 
erledigt 
B.4 
Auf einer Seite der Merheimer Straße werden die Straßenentwässerungsbetriebe Köln (StEB) einen 
neuen Kanal einbauen. Werden die StEB an den Kosten für die Wiederherstellung der Straße nach dem 
Kanalbau beteiligt? 
Entlang der Merheimer Straße wird von den StEB ein neuer Transportkanal 
gebaut, welcher dazu dient, das anfallende Wasser in der Cellitinnenstraße 
aufzunehmen. Die StEB werden an den Kosten für die 
Straßenwiederherstellung anteilig beteiligt. 
erledigt 
B.5 Wie viele Eigentümer werden an den Abgaben nach KAG beteiligt? Außer dem städtischen Friedhof und der GAG Immobilien AG werden 
ca. 50 weitere Eigentümer betroffen sein. erledigt 
B.6 Wie bewertet die Verwaltung die Initiative der L andesregierung NRW, das KAG anzupassen? 
Durch das Land NRW ist ein Förderprogramm in Höhe von 65 Mio. Euro für 
Maßnahmen ab 2018 vorgesehen. Für dieses Förderprogramm werden 
voraussichtlich ab dem Haushalt 2020 entsprechende Finanzmittel 
vorgesehen. Der Haushaltsentwurf liegt beim Land derzeit vor. 
Förderrichtlinien, in denen die Rahmenvorgaben beschrieben sind, liegen noch 
nicht vor. Ebenso liegen der Verwaltung derzeit noch keine konkreten 
Informationen bzw. Handlungshinweise durch das Land NRW vor. Das weitere 
Vorgehen zu dem beabsichtigten Förderprogramm des Landes NRW bleibt 
somit vorerst abzuwarten. 
erledigt 
B.2 
Seite 8 von 8 Seiten

Anlage 9 - Umgestaltung Merheimer Straße - Bilanz

1173 Zeichen

Bilanz: Umgestaltung Merheimer Straße Anlage 9
Merheimer Straße Ost 2 2
Merheimer Straße Mittelallee 42 54
Merheimer Straße West 2 3
Theklastraße Bereich Kreisverkehr 2 2
Friedrich-Karl-Straße Bereich Kreisverkehr 4 2
Anzahl Bäume 52 63
vorgesehene Bestandsbaumfällungen 3
vorgesehene Neupflanzungen 14
Bilanz + 11
Merheimer Straße Ost (Parkstreifen) 37 42
Merheimer Straße Mittelallee 86 40
Merheimer Straße West (Parkstreifen) - 37
Theklastraße Bereich Kreisverkehr 3 0
Friedrich-Karl-Straße Bereich Kreisverkehr 1 0
Anzahl Kfz-Stellplätze 127 119
Bilanz - 8
Merheimer Straße Ost 0 0
Merheimer Straße Mittelallee 24 32
Merheimer Straße West 0 0
Theklastraße Bereich Kreisverkehr 0 24
Friedrich-Karl-Straße Bereich Kreisverkehr 32 40
Anzahl Fahrradstellplätze 56 96
Bilanz + 40
heute geplant
Baumbilanz Parkraumbilanz                                                                                                                              
Annahme: 6 m/5,2 m pro Stellplatz 
Fahrradstellplatzbilanz                                                        
Annahme: 2 Fahrräder pro Anlehnbügel 
Abschnitt
Abschnitt
heute geplant
Abschnitt
heute                   geplant

Anlage 5 - Lageplan Streckenabschnitt 1 - Merheimer Straße zwischen Roßbachstraße und Theklastraße

887 Zeichen

INFO@ISAPLAN.NET   WWW.ISAPLAN.NET
TELEFON  02171/36 355 -0
BRÜCKENSTRASSE 4   51379 LEVERKUSEN
INGENIEUR  GMBH
VERKEHR  STRASSE  WASSER  BERATUNG
EDV-Projekt/Dateiname
Gruppenleiter (664/3)Bezirksingenieurin (664/3)
Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Planart
Abteilungsleiterin (664)
Plannummer Datum
Amtsleiter (66)
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Mauenheim
Ausführungsplanung
Lageplan 1 - Straße
Merheimer Straße zwischen Rossbachstraße und Friedrich-Karl-Straße
17.10.2019
HarzendorfDietzClaußenKrüger
1:250
Has
Sch
17.10.2019
17.10.2019
04.12.201926.11.201920.11.201905.11.2019
DienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatum
665/4gez. Stefanac 01.08.2019
671/44gez. Gerhardt 09.04.2019
642/1gez. Rosa 05.04.2019
664/1gez. Sämann 18.07.2019
661/43gez. Leitow 15.07.2019 Radverkehr
Barrierefreiheit
LSA
Grünflächen
Straßenbau
Anlage 5

Anlage 8 - Schleppkurvennachweis Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße - Sattelschlepper

493 Zeichen

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X
X
EDV-Projekt/Dateiname
Gruppenleiter (661/3)Bezirksingenieur (661/3)
Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Planart
Abteilungsleiter (661)
Plannummer Datum
Amtsleiter (66)
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Mauenheim
Entwurfsplanung
Schleppkurvennachweis 3
Merheimer Straße / Friedrich-Karl-Straße  (57104)
17.07.2014
1:250
Ebb / 17.07.2014
Sch / 17.07.2014
Anlage 8

Anlage 7 - Schleppkurvennachweis Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße - Linienbus

6970 Zeichen

Hinweise 
Vermessung 
Die V.-messung / Topographische Aufnehme wurde durchgeführt durch 
die Stodt Kon / Moi 2010. 
Versorger 
Legende 
- --Terl- - - 11lrh. Versorgung•eitung 
-Text- gepl. Versorgungsleitung
-*-* -*- 11lrh. Leitung enl@lt
- - -<> - - 11lrh. iisclnrom111ol 
1 
1 
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+ 
JDie bestehenden Versorgung•eitungen wurden ous den Unterlagen d.­
Verson1mgsträg.- entnommen und nachrichtlich eingetragen. 
Die genaue Lage d.- vorhandenen V.-sorgungseitungen ist vor lli durch 
Qu.-schläge Z1J übe�rüfen ! 
gepl. Versorgerlrosse 
� --��=-::-,,-, J. 
1 �•-"" 1 gepl. Snkkastooleitung � 150 
Erforderliche Verle'lmgen, Sicherung und Ergänmng wird im Rahmen der 
weiteren Planung festgoegl 
[]]] Sinkkaslen/nOJ- l >111 1 / 111poSS01- I SKA 1 / .,,.t,m- l ':Y:1 1
)ll( rorh. Sinkkaslm entfällt 
\'- 1', 1 Allgemein 
Die vorh111dene Markierung ist im UmgeslaltungsiJereich fachgerecht zu entfernen. �II'= Leuchte nOJ 
�" J Der Ooert111J ist gemäß Bestand ozw RStO-Aufuau bei Neubau zu dimoosionieren. 
Die Ausb!dung der lnsoköpfe oi�gt laut Planerhondbuch der Stadl Kiln. 
� 11lrh. leuchte entfiillt 
@ 11lrh. Leuchte oleiol 
@ Nummer Slraßeno�aul 
f-ehlende oder ungültige Referenz 
)atei: F: \1234 Merheimer Straße_Friedrich-Karl-Straße\SK .,. 
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Der Ausrundung�adius beträgt R0 B/'L 
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Rückbau LSA-Abzweigkasten 
Abstimmung während der Bauphase mit 
642-2 LSA-Ausführung
Vorhandene Leerrohrtrassen durchverbinden. 
Alternativ: 
Neue Leerrohrtrasse 3x ON 110 
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122-4 Kommunikationstealmik 
gez. Manfred Nitsch 
Datum: 11 .07 .2018 
Stadtentwässarungsbatriabe 
Köln, Amt K-53 
Verweis Planauskunfl 
Datum: 14.06.2018 
Deutsdle Telekom 
Tectmik GmbH 
gez. M. Kopytko 
Datum: 01.07.2019
Unitymadia NRW GmbH 
gez. R. Wenn/ H. Aumann 
Datum: 04.07.2018 
Ne!Colagne GmbH 
gez. Ralf Boer 
Datum: 19.06.2018
642-2 LSA Ausführung 
Datum: 
gez. Perzbom 
05.07.2019 
Rheinergie AG 
zentrale Leitungsauskunft 
- Strom I Gas f Wasser -
Rheinenergie AG 
• Beleudlb.mg • 
gez. Sebastian Hochkeppel
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gez. Sebastian Hochkeppel 
Datum: 29.06.2018 Datum: 29.06.2018 
Datum: Datum: 
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Nr. Bezeichnuna / Ämleruna 
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INGENIEUR GMBH 
VERKEHR STRASSE WASSER ·BERATUNG 
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Dotum beorb. gez. gepr. 
Unterschrift Datum 
Dill]
BRUCKENSTRASSE + 51379 LEVERKUSEN 
TELEFON 02171 /36 355 -0 
INFOOISAPLAN.NET· 
WWW.ISAPLAN.NET 
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\::J.... Verl<ehrnlechn1k 
8e:,lr1</stadttell Planart 
Mauenheim 
Ausführungsplanung 
Lageplan - Planvereinbarung 
Bearbeitet/Datum 
Has 
14.10.2019 
Straßennsme/Ma"811ahme 
Merheimer Straße/ Friedrich-Karl-Straße (57104) 
�-- Plannummer 
14.10.2019 
Am!Blelter (66) AbtallungglBllerln (664) 
EDV.Projekt/Dateiname 
Gezelc:hnet/Dalum 
Sch 
14.10.2019
·-· 
1:250 
GruppenlBltar (66413) E!ezirksiTgenieurin (66413) 
Anlage 7

Beschlussvorlage Ausschuss

13772 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0454/2020 
Freigabedatum 05.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Merheimer Straße im Abschnitt zwischen 
Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße und Umbau der Knotenpunkte Merheimer 
Straße/Friedrich-Karl-Straße und Merheimer Straße/Theklastraße zu Kreisverkehren sowie 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Merheimer 
Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße sowie dem Umbau der 
innerhalb dieses Abschnittes liegenden Knotenpunkte Merheimer Straße/Theklastraße und Mer-
heimer Straße/Friedrich-Karl-Straße entsprechend der vorgelegten Ausführungsplanung mit Ge-
samtkosten in Höhe von 2.617.243 €.  
 
2) Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der für den Umbau der Knotenpunkte 
zu Kreisverkehren notwendigen Fällung von drei Bäumen. 
 
3) Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Hö-
he von 50.000 € für die o. g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der 
Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2020. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.531.664 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  KAG, muss noch 
berechnet werden          % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  85.579     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   50.633,28      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Historie 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 17.09.2009 mit der Demontage 
der Lichtsignalanlagen und mit der Planung der Umgestaltung der Knotenpunkte Merheimer Stra-
ße/Friedrich-Karl-Straße und Merheimer Straße/Theklastraße beauftragt (Vorlagen-Nr. 2694/2009). 
Die beiden Knotenpunkte sollen zu Kreisverkehren umgebaut werden. 
 
Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Nippes am 07.12.2017 die Planung einer Generalinstand-
setzung der Merheimer Straße im Abschnitt Friedrich Karl-Straße bis Roßbachstraße beschlossen 
(Vorlagen-Nr. 1020/2017). 
Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Generalsanierung sollten gleichzeitig ergänzende Anpas-
sungsarbeiten entlang der Streckenabschnitte der Merheimer Straße zwischen Roßbachstraße und 
Theklastraße und zwischen Theklastraße und Friedrich-Karl-Straße vorgesehen werden. 
 
Die Planung wurde am 09.09.2019 in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung den betroffenen 
Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Unterlagen, die im Rahmen der Informationsveranstaltung prä-

3 
sentiert wurden, können auf der Internetseite der Stadt Köln eingesehen werden (https://www.stadt-
koeln.de/artikel/68568/index.html). Die Ergebnisse der Veranstaltung sowie Anmerkungen der Bürge-
rinnen und Bürger sind in Anlage 2 zusammengefasst. 
 
2. Die Planung 
 
Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung die Maßnahme zur 
Planung in vier Teilmaßnahmen unterteilt und hierfür eine Ausführungsplanung erstellt:  
 
 Knotenpunkt Merheimer Straße/Theklastraße (Anlage 3), 
 Knotenpunkt Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße/Nibelungenstraße (Anlage 4), 
 Streckenabschnitt 1 Merheimer Straße vom Knotenpunkt Merheimer Straße/Theklastraße bis 
zur Roßbachstraße (Anlage 5) und 
 Streckenabschnitt 2 Merheimer Straße zwischen den beiden Knotenpunkten (Anlage 6) 
 
Die Aufteilung in Teilmaßnahmen kann der folgenden Übersicht entnommen werden. 
 
Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme 
 
Planung der Kreisverkehre 
 
Die Einmündung Merheimer Straße/Theklastraße sowie die Kreuzung Merheimer Straße/Friedrich-
Karl-Straße werden zu Kreisverkehren umgebaut.  
 
Im Bereich der Einmündung Theklastraße wurde die Lichtsignalanlage bereits vor einiger Zeit abge-
baut und provisorisch durch einen Fußgängerüberweg und die Sperrung einer Wendemöglichkeit 
ersetzt. Dieses Provisorium wird im Rahmen des Umbaus zurückgebaut und durch einen Kreisver-
kehr ersetzt. In der nördlichen und südlichen Anbindung der Merheimer Straße wird das Queren der 
Merheimer Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger durch Fußgängerüberwege über die dortige 
Mittelallee gesichert. Auch im Ausfahrtsbereich zur Roßbachstraße wird ein zusätzlicher Fußgänger-
überweg markiert, um das Queren der Fahrbahn zu erleichtern. 
 
Im Bereich der Kreuzung Friedrich-Karl-Straße wird die vorhandene Lichtsignalanlage zukünftig durch 
einen Kreisverkehr ersetzt. Hier wird das Queren für Fußgängerinnen und Fußgänger der Merheimer 
Straße im nördlichen Bereich durch Fußgängerüberwege über die dortige Mittelallee gesichert. In den 
drei übrigen Anbindungen sind zusätzliche Querungshilfen in Form von Mittelinseln mit Fußgänger-
überwegen geplant.

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Die Überquerungsstellen werden jeweils mit Rippen- und Noppenplatten, entsprechend dem vorge-
gebenen Kölner Standard für barrierefreies Bauen, ausgestattet. 
Die Plattenbeläge werden im Bereich der Kreisverkehre komplett erneuert. 
Die Beleuchtung im Bereich der Kreisverkehre wird in Abstimmung mit der RheinEnergie AG den gül-
tigen DIN-Normen entsprechend angepasst. 
 
Anschlussplanungen Merheimer Straße (Streckenabschnitte) 
 
Aufgrund des schlechten Oberbauzustandes der Merheimer Straße im Abschnitt Friedrich-Karl-
Straße bis Roßbachstraße ist eine Generalinstandsetzung erforderlich. Es sind zahlreiche Ausbrüche 
und Verformungen, sowie sehr große, tiefe Risse im Fahrbahnbereich festzustellen. 
Um die Infrastruktur nachhaltig zu verbessern und die Verkehrssicherheit wieder herzustellen, ist die 
grundhafte Erneuerung der Fahrbahn notwendig.  
Die vorhandenen Borde des Gehwegbereiches bleiben überwiegend bestehen. Lediglich im Einmün-
dungsbereich zur Roßbachstraße finden Anpassungen statt.  
 
Im Rahmen der Generalsanierung erfolgt eine Neuaufteilung des Straßenraumes. Es ist für beide 
Fahrtrichtungen vorgesehen, einstreifige Richtungsfahrbahnen mit Schutzstreifen für den Radverkehr 
einzurichten. 
 
Die zukünftig 4,25 m breiten Richtungsfahrbahnen werden durch eine Kernfahrbahnbreite von 2,25 m, 
Schutzstreifen für Radfahrende von 1,50 m und jeweils 0,50 m Sicherheitsabstand zu parkenden 
Fahrzeugen auf dem Längsparkstreifen gegliedert. 
Die ca. 9,00 m breite Mittelallee wird zu beiden Seiten zugunsten des Baumschutzes verbreitert. Sie 
weist zukünftig eine Breite von ca. 11,45 m auf. Die vorhandenen Beete werden zugunsten der Bäu-
me sowohl in der Länge als auch in der Breite vergrößert. Zwischen den Baumbeeten werden Längs-
parkbuchten mit einer Breite von 2,50 m angeordnet.  
 
Zukünftig wird in beiden Fahrtrichtungen ein 2,0 m breiter Parkstreifen zwischen Fahrbahn und Geh-
weg angelegt, der auf der westlichen Seite lediglich durch Zufahrten unterbrochen wird.  
 
Das Senkrechtparken auf der Mittelallee ist derzeit aufgrund des hohen Parkdrucks geduldet. Weil die 
Mittelallee mit einer Breite von ca. 9 Metern zu schmal für zwei gegenüberstehende Fahrzeuge ist, 
wird hier teilweise senkrecht, schräg oder längs geparkt. Das Straßenbild gestaltet sich dementspre-
chend unruhig und ungeordnet. Das Parken wird zukünftig durch das Angebot von Längsparkbuchten 
geordnet. Der Bereich zwischen den beidseitigen Baumbeeten/Parkbuchten wird in einer wasserge-
bundenen Decke ausgeführt. Hier soll das Gehen/Verweilen für Fußgängerinnen und Fußgänger 
möglich sein. 
 
Von einem Schrägparken wird seitens der Verwaltung abgesehen, da dieses die Baumbeete in ihrer 
erforderlichen Größe für die Wurzelbereiche einschränkt und die geplanten Schutzstreifen für Radfah-
rende beim Rückwärtsausparken zwangsläufig mit befahren werden und somit zulasten einer siche-
ren Radverkehrsführung gehen würde. 
 
3. Bilanzierung der Gesamtplanung 
 
Für den Umbau der beiden Knotenpunkte zu Kreisverkehren ist es notwendig, insgesamt drei Bäume 
zu fällen. Einer davon im Bereich des geplanten Kreisverkehres Theklastraße sowie einer durch den 
Umbau der Kreuzung Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße. Um die Anfahrbarkeit der Bushalte-
stelle Nordfriedhof für den Linienbus weiterhin zu gewährleisten, ist die Fällung eines weiteren Bau-
mes im Bereich der Busbucht notwendig. Dementsprechende Schleppkurvenpläne für den Knoten-
punkt Merheimer Straße / Friedrich-Karl-Straße sind der Beschlussvorlage den als Anlagen 7 und 8 
beigefügt. 
Die Planung sieht vor, insgesamt 14 Bäume neu zu pflanzen. 
 
Eine detaillierte Bilanzierung des Baumbestandes sowie des Angebotes an Kfz- und Fahrradstellplät-
zen für den gesamten Planungsabschnitt ist der Anlage 9 zu entnehmen.

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4. Straßenausbaubeiträge  
 
Die Generalinstandsetzung und Umgestaltung der Merheimer Straße löst aufgrund des hohen Alters 
und des schlechten Zustandes der vorhandenen Straßenanlagen eine Beitragspflicht den Anliegen-
den nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen) aus. Die Be-
schlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung u. a. mit Angaben zur Höhe der 
voraussichtlichen Beitragsbelastung folgt, sobald der genaue Ausbauumfang feststeht und der Bau-
beginn konkret absehbar ist. 
 
5. Finanzierung und weiteres Vorgehen 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 2.617.243 €. Diese setzen sich zusammen 
aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 2.531.664 € sowie konsumtiven Aufwendungen in Höhe 
von 85.579 € für die Beleuchtung. Die Beleuchtungskosten werden der Stadt Köln im Rahmen des 
Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der 
Nutzung in Rechnung gestellt.  
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Hpl. 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 
2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Ge-
neralsanierung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - zur Verfügung. 
Des Weiteren sind im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der 
Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2022 entsprechende Ansätze für die jährlichen Ab-
schreibungen in Höhe von 50.633,28 € berücksichtigt.  
Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 
2020 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant. 
 
Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) planen derzeit einen neuen Kanal im Ausbaubereich der 
Merheimer Straße herzustellen. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen und um die Belastungen für Anwoh-
nende und Verkehrsteilnehmende zu reduzieren, sollen die Umbauarbeiten der Stadt Köln in zeitli-
cher Abstimmung mit der Kanalbaumaßnahme der StEB durchgeführt werden. Der Baubeginn ist für 
das II. Quartal 2022 vorgesehen. 
 
6. Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies 
leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür-
gerbeteiligung ab 
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
7. Dringlichkeitsbegründung 
 
Zur Maßnahme Merheimer Straße fand am 09.09.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. 
Bei dieser Veranstaltung wurde von der Verwaltung dargestellt, dass mit dem Ausbau der Maßnahme 
im Frühjahr 2021 begonnen wird. Für die Vorbereitung der Vergabe sowie für die Durchführung der 
Ausschreibung veranschlagt die Verwaltung insgesamt 9 Monate. Um im Frühjahr 2021 mit dem Aus-
bau der Maßnahme beginnen zu können, bittet die Verwaltung darum, die Vorlage 0454/2020 auf die 
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 07.05.2020 zu nehmen.

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Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung 
Anlage 3: Lageplan – Kreisverkehr Theklastraße 
Anlage 4: Lageplan – Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße 
Anlage 5: Lageplan Streckenabschnitt 1 – Merheimer Straße zwischen Roßbachstraße  
                und Theklastraße 
Anlage 6: Lageplan Streckenabschnitt 2 – Merheimer Straße zwischen Theklastraße  
                und Friedrich-Karl-Straße 
Anlage 7: Schleppkurvennachweis Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße - Linienbus 
Anlage 8: Schleppkurvennachweis Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße - Sattelschlepper 
Anlage 9: Umgestaltung Merheimer Straße – Bilanz

Anlage 6 - Lageplan Streckenabschnitt 2 - Merheimer Straße Theklastraße und Friedrich-Karl-Straße

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VERKEHR  STRASSE  WASSER  BERATUNG
DienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatum
665/4gez. Stefanac 01.08.2019
671/44gez. Gerhardt 09.04.2019
642/1gez. Rosa 05.04.2019
664/1gez. Sämann 18.07.2019
661/43gez. Leitow 15.07.2019 Radverkehr
Barrierefreiheit
LSA
Grünflächen
Straßenbau
EDV-Projekt/Dateiname
Gruppenleiter (664/3)Bezirksingenieurin (664/3)
Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Planart
Abteilungsleiterin (664)
Plannummer Datum
Amtsleiter (66)
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Mauenheim
Ausführungsplanung
Lageplan 2 - Straße
Merheimer Straße zwischen Rossbachstraße und Friedrich-Karl-Straße
17.10.2019
HarzendorfDietzClaußenKrüger
1:250
Has
Sch
17.10.2019
17.10.2019
04.12.201926.11.201920.11.201905.11.2019
Anlage 6

Beratungsverlauf (2)

07.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0454/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.06.2020
Erstellt
10.02.2020 12:56