0454/2020
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstr. und Umbau der Knotenpunkte Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße und Merheimer Straße/Theklastraße zu Kreisverkehren sowie
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4 - Lageplan - Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße
868 Zeichen
INFO@ISAPLAN.NET WWW.ISAPLAN.NET TELEFON 02171/36 355 -0 BRÜCKENSTRASSE 4 51379 LEVERKUSEN INGENIEUR GMBH VERKEHR STRASSE WASSER BERATUNG EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/3)Bezirksingenieurin (664/3) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Mauenheim Ausführungsplanung Lageplan - Straße Merheimer Straße / Friedrich-Karl-Straße (57104) 17.10.2019 HarzendorfDietzClaußenKrüger 1:250 Has Sch 17.10.2019 17.10.2019 04.12.201926.11.201920.11.201905.11.2019 DienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatum 665/4gez. Stefanac 01.08.2019 671/44gez. Gerhardt 09.04.2019 642/1gez. Rosa 05.04.2019 664/1gez. Sämann 18.07.2019 661/43gez. Leitow 15.07.2019 Radverkehr Barrierefreiheit LSA Grünflächen Straßenbau Anlage 4
Anlage 10, Auszug BV 5 Nippes vom 04.06.2020
1363 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 18.06.2020 Auszug aus der Niederschrift der 45. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 04.06.2020 öffentlich 9.1.3 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße und Um- bau der Knotenpunkte Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße und Merheimer Straße/Theklastraße zu Kreisverkehren sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201- 0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 0454/2020 Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße so- wie dem Umbau der innerhalb dieses Abschnittes liegenden Knotenpunkte Merheimer Straße/Theklastraße und Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße entsprechend der vor- gelegten Ausführungsplanung mit Gesamtkosten in Höhe von 2.617.243 €. 2. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der für den Umbau der Kno- tenpunkte zu Kreisverkehren notwendigen Fällung von drei Bäumen. 3. Im Planungsgebiet ist Tempo 30 anzuordnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 3 - Lageplan - Kreisverkehr Theklastraße
859 Zeichen
EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/3)Bezirksingenieurin (664/3) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Mauenheim Ausführungsplanung Lageplan - Straße Merheimer Straße / Theklastraße (50103) 17.10.2019 HarzendorfDietzClaußenKrüger 1:250 Has Sch 17.10.2019 17.10.2019 04.12.201926.11.201920.11.201905.11.2019 INFO@ISAPLAN.NET WWW.ISAPLAN.NET TELEFON 02171/36 355 -0 BRÜCKENSTRASSE 4 51379 LEVERKUSEN INGENIEUR GMBH VERKEHR STRASSE WASSER BERATUNG DienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatum 665/4gez. Stefanac 01.08.2019 671/44gez. Gerhardt 09.04.2019 642/1gez. Rosa 05.04.2019 664/1gez. Sämann 18.07.2019 661/43gez. Leitow 15.07.2019 Radverkehr Barrierefreiheit LSA Grünflächen Straßenbau Anlage 3
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
1383 Zeichen
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 2 - Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung
24351 Zeichen
Ergänzende Anlage zu der Beschlussvorlage Anlage 2 Merheimer Straße von Friedrich-Karl-Straße bis Roßbachstraße Bürgerinformationsveranstaltung am 09.09.2019 Die Bezirksvertretung Nippes beauftragte in der Sitzung am 04.07.2019 die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der Ausführungsplanung zur Umgestaltung der Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße bis Roßbachstraße. Am 09.09.2019 fand die Bürgerinformationsveranstaltung im Pfarrsaal St. Quirinus in der Bergstraße 89 in Köln-Mauenheim statt. Es nahmen ca. 65 Bürgerinnen und Bürger an der Veranstaltung teil. Herr Bezirksbürgermeister Schößler begrüßte die Anwesenden und erläuterte die derzeitige Beschlusslage, den Anlass für die Umbaumaßnahmen und den Hintergrund der Veranstaltung. Bevor die Bezirksvertretung Nippes in einer ihrer nächsten Sitzungen über die Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bau der Maßnahme berät und über diese Beschlussvorlage entscheidet, soll die Ausführungsplanung den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern vorgestellt und mit ihnen erörtert werden. Aufbauend auf dieser Veranstaltung sowie dem von der Bezirksvetretung Nippes noch zu fassenden Baubeschluss werden anschließend die bauvorbereitenden Arbeiten durchgeführt. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung stellte die Planung anhand eines Vortrages vor und erläuterte diese Planung im Detail. Anschließend erläuterte das Bauverwaltungsamt die derzeitigen Bestimmungen aus dem Kommunalabgabengesetz (KAG), das voraussichtliche weitere Vorgehen des Gesetzgebers und das weitere inhaltliche und zeitliche Verfahren zur Abrechnung der Anliegerbeiträge nach KAG seitens der Verwaltung. Anschließend hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Meinung zu äußern. In der Tabelle sind die Hinweise und Anregungen aus der Veranstaltung sowie aus ergänzenden E- Mail aufgelistet. Jeder Hinweis wurde von der Verwaltung geprüft und hierzu eine Stellungnahme in der Tabelle abgegeben. Seite 1 von 8 Seiten Lfd. Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: Status aus Sicht der Verwaltung A Hinweise und Anregungen zu der Straßenmaßnahme A.1 Das heutige Parken auf der Mittelallee soll grun dsätzlich so belassen bleiben. Die Baumallee ist nur dauerhaft zu erhalten, wenn der Traufbereich der Baumkronen wasser- und luftdurchlässig gestaltet wird. Die Flächen zwischen den Baumreihen sollen deshalb vom Kraftfahrzeugverkehr freigehalten werden. erledigt A.2 Anstelle des geplanten Längsparkens entlang der Mittelallee sollte Schrägparken vorgesehen werden. Damit könnten mehr Parkplätze angeboten werden. Der dauerhafte Erhalt und die Entwicklung der Baumallee ist ein wesentliches Planungsziel bei der Straßenumgestaltung der Merheimer Straße. Werden die für ein Baumquartier von Befestigungen und sonstigen Beeinträchtigungen freizuhaltenden Flächengrößen angenommen, ist auch bei Schrägparken nicht mit einer größeren Anzahl an regulären Parkplätzen zu rechnen. Darüber hinaus erfordert das Schrägparken ein rückwärts Ausfahren in den fließenden Längsverkehr hinein, unter gleichzeitiger Inanspruchnahme des Schutzstreifens für Radfahrer, was aus Sicherheitsgründen zu vermeiden ist. erledigt A.3 Diese Hinweise erhielt die Verwaltung per E-Mail: Wir würden gerne einen Punkt zu den vorgestellten Planungen noch einmal aufgreifen, wobei der größte Teil der Planungen durch Anmerkungen und Vorschläge ja bereits während der Veranstaltung genannt bzw. intensiv besprochen worden ist. Mit Blick auf den Parkplatzmangel und die Sicherheit der Radfahrer wäre es u. E. sinnvoll, den Mittelstreifen weiterhin vollständig als Parkfläche zu nutzen. Um wildes Parken zu vermeiden und die Fläche möglichst gut zu nutzen, wäre eine Kennzeichnung der Parkplätze sinnvoll, und zwar so, dass die Parkplätze schräg zur Straße angeordnet sind. So könnte man in den Parkplatzbereichen zwischen den Bäumen wohl wenigstens fünf PKW abstellen. Im Vergleich zur heutigen Situation könnten so einige zusätzliche Parkplätze gewonnen werden. Wir glauben, dass bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante der Freiraum im Mittelstreifen eher nicht genutzt würde, da die Bürgersteige ja gut und ausreichend breit sind. Deshalb erscheint es sinnvoll, die Flächen anders als vorgeschlagen aufzuteilen. Als Ausgleich dafür würden aus unserer Sicht dann nicht zwingend zusätzliche Parkplätze am westlichen Rand der Merheimer Straße zwischen Theklastraße und Friedrich-Karl-Straße benötigt, wodurch mehr Platz für einen Fahrradstreifen entstünde. Auch über ein Parkverbot am westlichen Rand der Merheimer Straße zwischen Theklastraße und Roßbachstraße könnte man nachdenken, wenn es denn der Sicherheit des Radverkehrs helfen würde. Die Parkplätze auf der östlichen Seite der Merheimer Straße sollten erhalten bleiben. Die Baumallee ist nur dauerhaft zu erhalten, wenn der Traufbereich der Baumkronen wasser- und luftdurchlässig gestaltet wird. Die Flächen zwischen den Baumreihen sollen deshalb vom Kraftfahrzeugverkehr freigehalten werden. Die Sicherheit des Radverkehrs ist durch die vorgesehenen Schutzstreifen für Radfahrer und dem begleitenden Sicherheitsstreifen gewährleistet. erledigt Seite 2 von 8 Seiten Lfd. Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: Status aus Sicht der Verwaltung A.4 Die vorgestellte Planung ist 10 Jahre alt. Die Radverkehrsführung entspricht nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanalgen (ERA) aus dem Jahr 2010. Die Planung ist aktuell und beruht auf den geltenden Gesetzen und Regelwerken. Die Vorgaben der aktuellen Regelwerke wurden zudem angewendet, dies betrifft insbesondere - den Sicherheitsstreifen zwischen dem Längsparkstreifen und dem Schutzstreifen für Radfahrer mit einer Breite von 50 cm, - den Schutzstreifen für Radfahrer mit einer Breite von 1,50 m, - die verbleibende Restfahrstreifenbreite in einer Richtung von 2,25 m. Aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit ist eine Verbreiterung der Radverkehrsführung nur auf Kosten der Gehwegbreiten oder Parkstreifen möglich. Beides ist in dem Bereich der Merheimer Straße jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht umsetzbar, insbesondere weil die Anzahl an Stellplätzen im Rahmen von anderen Maßnahmen im Umfeld bereits reduziert wurde bzw. wird. erledigt A.5 Vor und nach den beiden Kreisverkehren wird der Radverkehr über Schutzstreifen für Radfahrer geführt. Warum erhält der Radverkehr in beiden Kreisverkehren keine eigene Führung? Im innerstädtischen Bereich ist die Führung des Radverkehrs im Kreisverkehr auf der Fahrbahn aus Sicherheitsaspekten aktueller Stand der Technik und wird insbesondere für Kreisverkehre empfohlen, bei denen der Radverkehr bereits auf den zuführenden Straßen auf der Fahrbahn geführt wird. Der Sicherheitsgewinn ergibt sich durch die ungehinderte Sichtbeziehung zwischen Rad- und Kraftfahrzeugführer. Querungen durch den Radverkehr im Bereich der Zu- und Ausfahrten können somit vermieden werden. erledigt A.6 Warum wird der Radverkehr nicht auf der Mittelal lee geführt? Die Führung des Radverkehrs auf der Mittelallee erzeugt am Anfang und Ende der Allee und an der Einmündung Theklastraße zwischen allen Verkehrsarten eine Vielzahl an Kreuzungspunkten mit hohem Konfliktpotenzial. erledigt Seite 3 von 8 Seiten Lfd. Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: Status aus Sicht der Verwaltung Diese Hinweise erhielt die Verwaltung per E-Mail: Die aktuellen Planungen gefährden radfahrende Menschen und provozieren Unfälle - sie dürfen keinesfalls so umgesetzt werden. Der Grund ist vor allem, dass sogenannte "Schutzstreifen" für den Radverkehr vorgesehen sind, deren Abmessungen nicht mehr dem Stand der Forschung entsprechen. Diese Streifen sind geplant in einer Breite von 1,50 Metern neben einer Rest-Fahrbahn von 2,25 Metern. Das ist viel zu schmal, um Radfahrende vor den Gefahren durch zu enges Überholen zu schützen. Die Unfallforschung der Versicherer hat die Überholabstände erst in diesem Jahr untersucht und warnt eindringlich davor, so schmale Streifen anzulegen, auch wenn diese den Vorschriften scheinbar noch entsprechen. Ich zitiere aus der Studie der Unfallforschung nach: https://udv.de/de/strasse/stadtstrasse/radverkehr/radfahrstreifen-und-schutzstreifen "Zur Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsabstands vor vorbeifahrenden Fahrzeugen sollten Radfahrstreifen stets einen Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite zur Kfz-Fahrbahn erhalten." Planungsstand: An der Merheimer Straße ist überhaupt kein solcher Sicherheitstrennstreifen geplant! De facto dürfte man hier als Autofahrer keine Radfahrer überholen. Durch die gestrichelte Linie wird ein solches Überholen aber provoziert. Unfallforschung: "Radfahr- und Schutzstreifen sollten jeweils mindestens 1,85 m breit sein." Die Merheimer Planungen sehen nur 1,50 m vor. Da auch der Sicherheitstrennstreifen fehlt, können sich Radfahrer auf dem schmalen Streifen auch nicht vor Kfz, die verbotenerweise trotzdem überholen, in Sicherheit bringen. Unfallforschung: "Bei der Anlage von Schutzstreifen sollte die Breite der verbleibenden Restfahrbahn für den Kfz-Verkehr ferner mindestens 5 m betragen." Planung: In Mauenheim sind nur 2,25 m geplant. Durch den Umbau steigt also die Gefahr für Radfahrende noch, was unverantwortlich ist. Statt den sauberen Verkehr zu gefährden, sollte ihm mehr Platz gewährt werden, zum Beispiel durch Wegfall der Längsparkplätze an den äußeren Straßenrändern. erledigt A.7 Die Verwaltung verweist hierzu auf die Antwort zu A.4 (Radverkehr) und A. 8 (Alleebäume). Eine Fahrbahnbreite von 5,0 m ist für Fahrbahnen mit zwei entgegengesetzten Richtungsfahrstreifen vorgesehen. Da die Fahrspuren in diesem Fall durch die Mittelallee getrennt sind, kann eine verbleibende Fahrbahnbreite von 2,25 m angesetzt werden (ein Fahrstreifen), um den Kfz Verkehr zu entschleunigen. Ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen ist nicht vorgesehen (siehe Antwort unter A.8). Hierdurch entfällt der zum Überholen notwendige Sicherheitsabstand, sodass ein Radfahrer im Einzelfall nicht überholt werden darf. Wodurch sich die Verkehrssicherheit erhöht, da nur ein Hintereinanderfahren von Rad- und Kfz-Verkehr möglich ist. Seite 4 von 8 Seiten Lfd. Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: Status aus Sicht der Verwaltung Diese Hinweise erhielt die Verwaltung per E-Mail: Etwas kurzfristig, nämlich gerade erst, habe ich von den Plänen zur Umgestaltung der Merheimer Str. erfahren. Hinsichtlich der angedachten Kreisverkehre lobe ich diese ausdrücklich. Die Verwaltung nimmt den Hinweis zur Kenntnis. erled igt Hinsichtlich der Fahrradplanung hingegen muss ich sie scharf kritisieren. Die geplanten Schutzstreifen verdienen diesen Namen nicht. Weiße Striche auf der Fahrbahn schützen keine Fahrradfahrer, erst recht nicht, wenn daneben parkende Autos stehen. Beweisen Sie Mut für echten Fahrradfahrer-Schutz, auch wenn dieser auf Kosten des Autoverkehrs geht! Die Sache stellt sich nämlich so dar, dass man aus dem nördlichen Weidenpesch Richtung Nippes kommend (oder umgekehrt) als Fahrradfahrer wie als Autofahrer zwei Wege zur Verfügung hat: Die Neusser Str. und die Merheimer Str. Auf ersterer erschweren die KVB-Bahnschienen bzw. -stationen eine fahrradfreundliche Umgestaltung, das sehe ich ein. Umso mehr muss meiner Meinung nach, wenn die Merheimer Str. schon umgestaltet wird, diese zu einer guten, d.h. sicheren Alternative gemacht werden. Das Stück zwischen Roßbachstraße und Friedrich-Karl- bzw. Nibelungenstraße bietet auf beiden Seiten genug Platz für eine eigene Fahrradspur - nutzen Sie diesen Platz dafür! Es ist vorgesehen, die Mittelallee der Merheimer Straße zu verbreitern, um die Alleebäume zukünftig erhalten zu können. Derzeit treten vermehrt Wurzelschäden auf, weil die Baumscheiben nicht ausreichend groß sind und zudem von parkenden Fahrzeugen befahren werden. Dementsprechend ist eine Verbreiterung der Radverkehrsführung nur auf Kosten der Gehwegbreiten oder Parkstreifen möglich. Beides ist in dem Bereich der Merheimer Straße jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht umsetzbar, insbesondere weil die Anzahl an Stellplätzen im Rahmen von anderen Maßnahmen im Umfeld bereits reduziert wurde bzw. wird. erledigt Viel schlimmer ist die Situation zwischen Nibelungenstraße bzw. Friedrich-Karl-Straße und Hochbahn. Dort ist zwar zugestandenermaßen das Verkehrsaufkommen deutlich höher, aber es wird beispielsweise auch eine komplette Autospur als Parkspur geduldet. Warum zur Hölle?! Dort könnte man eine Fahrradspur einrichten! Zudem würde die Lebensqualität und die Sicherheit in diesem Bereich erhöht werden, wenn konsequent Tempo 30 eingeführt würde. Ich weiß, ich habe diese Gedanken schon einmal an Sie gerichtet, aber ich halte sie immer noch für richtig und akut, gerade jetzt, wo die Chance besteht, eine echte Verbesserung zu erreichen. Dieser Straßenabschnitt ist nicht Teil der Ausbaumaßnahme. erledigt Bitte fabrizieren Sie nicht so einen Unfug wie beispielsweise in Longerich auf der Wilhelm-Sollmann- Straße bzw. Johannes-Rings-Straße, wo die sogenannten "Schutzstreifen" die Radfahrenden zu Freiwild des Autoverkehrs machen, wo sie zudem alle 100m an Verkehrsinseln oder vor Ampeln verschwinden. Die Autofahrenden verhalten sich dort so aggressiv und rücksichtslos, dass ich diese Strecke täglich fahrend niemanden diese "Schutzstreifen" nutzen sehe. Überlegen Sie mal, warum das so ist. Übrigens ist der Bürgersteig nebenan Gott sei Dank breit genug für Fußgänger und Fahrradfahrer... Hier wird die Wilhelm-Sollmann-Straße als negatives Beispiel angesprochen. Das Gegenteil ist der Fall, weil der Radverkehr sowohl auf Gehwegniveau als auch auf der Fahrbahn fahren kann. Die Schutzstreifen für Radfahrer wurden eingerichtet, da die Benutzungspflicht des baulichen Radweges aufgrund der verkehrlichen Situation nicht aufrecht erhalten bleiben konnte. Diese Führungsform verhindert potenzielle Konflikte mit Fußgängern und bietet für den linksabbiegenden Fahrradverkehr einen großen Gewinn, da dieser nun im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs geführt wird und zum Abbiegen nicht mehr die Fußgängerüberwege nutzen muss. Neben einem verbesserten Komfort ist dies auch ein deutlicher Sicherheitsgewinn für den Radverkehr. erledigt A.9 Wie viele Bäume werden für den Bau des Kreisverkehrs Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße gefällt? Bitte die Bäume erhalten. Auf Grund der Kreisgeometrie und der erforderlichen Fahrkurve der Busse der Kölner-Verkehrs-Betriebe (KVB) ist es erforderlich, zwei Bäume für den Ausbau des Kreisverkehres Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße zu fällen. Ein Planausschnitt mit den erforderlichen Fahrkurven liegt der Beschlussvorlage zur weiteren Erläuterung bei. erledigt A.8 Seite 5 von 8 Seiten Lfd. Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: Status aus Sicht der Verwaltung A.10 Ist für die Innenfläche des Kreisverkehrs Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße eine Begrünung vorgesehen? Bisher ist eine Begrünung der Kreisinnenfläche mit Rasen/Gräsern vorgesehen. Abhängig von den vorhandenen Versorgungsleitungen wird im Rahmen des Ausbaus geprüft, ob zumindest ein Solitärbaum auf der Rasenfläche gepflanzt werden könnte. Darüber hinaus wird die Verwaltung keine weitergehende Begrünung anlegen und pflegen können. Alles was darüber hinaus wünschenswert ist, lässt sich nur über Sponsoring realisieren. erledigt A.11 Warum sind die Kreisinnenringe so breit ausgebi ldet? Grundsätzlich werden Kreisverkehre auf der Kreisfahrbahn befahren. Der Innenring darf ausschließlich durch größere Fahrzeuge (z. B. Last-, Sattelzüge etc.) befahren werden. Die Notwendigkeit ergibt sich durch die größere Fahrzeuglänge, die bei der Kurvenfahrt eine breitere Schleppkurve erzeugt. erledigt A.12 Diesen Hinweis erhielt die Verwaltung bei der Veranstaltung zum "Tag des guten Lebens" in Ehenfeld am 15.09.2019: Ein Bürger hat hierbei den Hinweis gegeben, dass bei der Planung Merheimer Straße im südlichen Anschluss zum Kreisverkehr die Fahrbahnverengung zum Kreisverkehr als zu eng empfunden wird. Er hat bedenken, dass es hier ohne einen hinführende Markierung zu gefährlichen Engpässen kommen wird. Im südlichen Anschluss der Merheimer Straße wird der zufahrende Verkehr durch Markierungen von der zweistreifigen Richtungsfahrbahn auf eine einstreifige Richtungsfahrbahn gelenkt. Der linksfahrende Verkehr wird hierdurch bei Bedarf im Reißverschlussverfahren in die rechte Fahrbahn und somit den Kreisverkehr eingeschleust. Die Einrichtung eines Kreisverkehres führt erfahrungsgemäß zu einer Erhöhung des Verkehrsflusses. Die Verwaltung geht davon aus, dass es zu keinen erheblichen Rückstauungen durch die Fahrspurreduzierung kommt. Für den aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Verkehr in Richtung Süden verbreitert sich die einspurige Richtungsfahrbahn auf zwei Fahrstreifen. Für die Verbreiterung ist keine gesonderte Markierung vorgesehen. erledigt A.13 Bitte verschieben Sie den Fußgängerüberweg am Kreisverkehr über die Merheimer Straße (Nordseite) weiter in die Merheimer Straße. Die heutige Lage führt zu Konflikten zwischen querenden Fußgängern und abbiegenden Fahrzeugen. Überquerungsstellen sollen in der Regel nicht mehr als 4,00 m bis 5,00 m von der Kreisfahrbahn abgesetzt sein. Dieser Zwischenraum ermöglicht es den Pkw-Fahrern in den Knotenpunktzufahrten, die Vorfahrt der auf der Kreisfahrbahn fahrenden Fahrzeuge zu beachten, ohne die hinter ihm überquerenden Fußgänger zu behindern. Auch bei der Knotenpunktausfahrt hilft dieser Zwischenraum, den Rückstau in die Kreisfahrbahn zu reduzieren und damit ein Blockieren der Kreisfahrbahn zu vermeiden. Der Abstand zwischen Überquerungsstelle und Kreisfahrbahn ermöglicht es den Kraftfahrern außerdem, Konflikte mit Fußgängern einerseits und mit Kraftfahrern andererseits getrennt zu lösen. Es ergibt sich demnach ein Gewinn an Sicherheit, wenn der Fußgängerverkehr eng am Kreisverkehr geführt wird. erledigt Seite 6 von 8 Seiten Lfd. Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: Status aus Sicht der Verwaltung A.14 An der Einmündung Merheimer Straße/Theklastraße befindet sich heute auf der Südseite ein Zebrastreifen. Bleibt dieser Zebrastreifen zukünftig erhalten? Ja. erledigt A.15 Ist es möglich, die Merheimer Straße in eine Tempo 30-Zone zu integrieren anstelle einer Einzelbeschilderung mit 30 km/h? Eine solche Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten von derzeit 50 km/h auf 30 km/h widerspricht grundsätzlich dem § 3 Abs. 3 Ziffer 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser setzt die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h fest. Eine Reduzierung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ist nur unter besonderen Voraussetzungen wie schützenswerten Einrichtungen (z. B. Kindertagesstätte) möglich. Da diese Voraussetzungen im Planungsbereich derzeit nicht gegeben sind, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht vorgesehen. erledigt A.16 Bitte passen Sie im Zusammenhang mit dem Ausbau des Kreisverkehrs Merheimer Straße/Friedrich-Karl- Straße auch die Ampelschaltung an der Friedrich-Karl-Straße/Neusser Straße an. Ansonsten wird der Verkehrsfluss zu einem Rückstau bis zu dem Kreisverkehr führen. Da die Einrichtung eines Kreisverkehres erfahrungsgemäß zu einer Erhöhung des Verkehrsflusses führt, geht die Verwaltung davon aus, dass es bei einer Entfernung von über 250 Meter zwischen den Knotenpunkten keine Rückstauungen bis zu dem Kreisverkehr geben wird. Die Situation wird nach dem Bau des Kreisverkehrs durch die Verwaltung beobachtet. Wenn Rückstauerscheinungen beobachtet werden, wird die Anlage Friedrich-Karl-Straße/Neusser Straße entsprechend angepasst. in Prüfung A.17 An der Ecke Merheimer Straße/Roßbachstraße haben wir zwei Patenschaften für Grünflächen übernommen. Es wäre sehr gut, wenn wir von den konkreten Umbauarbeiten früh erfahren würden, damit wir uns wg. des Schutzes der Bepflanzung abstimmen könnten. Der Hinweis wurde an die Ausbauabteilung innerhalb des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung weitergeleitet. Vor Baubeginn wird sich die örtliche Bauleitung mit der Anwohnerin in Verbindung setzen. erledigt A.18 Wie sieht es nach dem Umbau mit dem Lkw-Verkehr auf der Merheimer Straße südlich der Friedrich-Karl- Straße aus? Dieser Bereich befindet sich außerhalb des umzubauenden Straßenabschnitts. erledigt A.19 Im Vortrag wurde darauf hingewiesen, dass die Bauzeit 1,5 Jahre dauern wird. Warum dauert es so lange für diesen kurzen Straßenabschnitt? Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Teile. Zuerst bauen die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) den neuen Transportkanal (siehe auch Antwort unter B.4). Erst nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgt der Straßenausbau. Der genaue Zeitablauf einschließlich der erforderlichen Bauphasen wird im weiteren Projektablauf noch festgelegt. erledigt A.20 Bitte richten Sie während der Baumaßnahme auf der Merheimer Straße keine Umleitungsstrecke durch Mauenheim ein. (ergänzender Hinweis: Dieser Bürgerwunsch wurde in der Veranstaltung durch Herrn Bezirksbürgermeister Schößler ausdrücklich unterstützt.) Im Zusammenhang mit dem noch abzustimmenden weiteren bauzeitlichen Ablauf wird die Verwaltung den Bürgerwunsch - so weit es sich ermöglichen lässt - berücksichtigen. erledigt Seite 7 von 8 Seiten Lfd. Nr. Bürgerfrage/-anregung: Antwort der Verwaltung: Status aus Sicht der Verwaltung B Hinweise und Anregungen zum Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) B.1 Dürfen die zu zahlenden Beträge nach KAG auf die Mieter umgelegt werden? Nein, gemäß den gesetzliche n Bestimmungen ist dies nicht zulässig. erledigt Ist eine Kostenerhöhung (z. B. Baupreissteigerung) möglich? Aufgrund der aktuellen Marktlage kann die Verwaltung nicht ausschließen, dass sich die bisher ermittelten Gesamtkosten bis zum Zeitpunkt des Baubeginns evtl. noch erhöhen. erledigt Erhöhen sich in diesem Falle auch die Abgaben nach KAG? Maßgebend für die Berechnung der Abgabe nach KAG sind die tatsächlichen Kosten nach erfolgter Schlussrechnung der Maßnahme. erledigt B.3 Der Knoten Merheimer Straße/Theklastraße wurde in den letzten Jahren viermal umgebaut. Jetzt erfolgt ein erneuter Umbau. Wieso werden die Anwohner jetzt an den Kosten für den Umbau beteiligt? Bei den damaligen Bauarbeiten handelte es sich um Unterhaltungsmaßnahmen. Bei dem jetzt anstehenden Umbau des Knotens handelt es sich um eine Generalsanierung. Dabei wird der gesamte Straßenkörper von Grund auf erneuert, d. h. neben der Asphaltdecke werden auch die Tragschichten und die Frostschutzschicht als Ganzes erneuert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen löst die Generalsanierung eine Beitragspflicht nach KAG aus. erledigt B.4 Auf einer Seite der Merheimer Straße werden die Straßenentwässerungsbetriebe Köln (StEB) einen neuen Kanal einbauen. Werden die StEB an den Kosten für die Wiederherstellung der Straße nach dem Kanalbau beteiligt? Entlang der Merheimer Straße wird von den StEB ein neuer Transportkanal gebaut, welcher dazu dient, das anfallende Wasser in der Cellitinnenstraße aufzunehmen. Die StEB werden an den Kosten für die Straßenwiederherstellung anteilig beteiligt. erledigt B.5 Wie viele Eigentümer werden an den Abgaben nach KAG beteiligt? Außer dem städtischen Friedhof und der GAG Immobilien AG werden ca. 50 weitere Eigentümer betroffen sein. erledigt B.6 Wie bewertet die Verwaltung die Initiative der L andesregierung NRW, das KAG anzupassen? Durch das Land NRW ist ein Förderprogramm in Höhe von 65 Mio. Euro für Maßnahmen ab 2018 vorgesehen. Für dieses Förderprogramm werden voraussichtlich ab dem Haushalt 2020 entsprechende Finanzmittel vorgesehen. Der Haushaltsentwurf liegt beim Land derzeit vor. Förderrichtlinien, in denen die Rahmenvorgaben beschrieben sind, liegen noch nicht vor. Ebenso liegen der Verwaltung derzeit noch keine konkreten Informationen bzw. Handlungshinweise durch das Land NRW vor. Das weitere Vorgehen zu dem beabsichtigten Förderprogramm des Landes NRW bleibt somit vorerst abzuwarten. erledigt B.2 Seite 8 von 8 Seiten
Anlage 9 - Umgestaltung Merheimer Straße - Bilanz
1173 Zeichen
Bilanz: Umgestaltung Merheimer Straße Anlage 9 Merheimer Straße Ost 2 2 Merheimer Straße Mittelallee 42 54 Merheimer Straße West 2 3 Theklastraße Bereich Kreisverkehr 2 2 Friedrich-Karl-Straße Bereich Kreisverkehr 4 2 Anzahl Bäume 52 63 vorgesehene Bestandsbaumfällungen 3 vorgesehene Neupflanzungen 14 Bilanz + 11 Merheimer Straße Ost (Parkstreifen) 37 42 Merheimer Straße Mittelallee 86 40 Merheimer Straße West (Parkstreifen) - 37 Theklastraße Bereich Kreisverkehr 3 0 Friedrich-Karl-Straße Bereich Kreisverkehr 1 0 Anzahl Kfz-Stellplätze 127 119 Bilanz - 8 Merheimer Straße Ost 0 0 Merheimer Straße Mittelallee 24 32 Merheimer Straße West 0 0 Theklastraße Bereich Kreisverkehr 0 24 Friedrich-Karl-Straße Bereich Kreisverkehr 32 40 Anzahl Fahrradstellplätze 56 96 Bilanz + 40 heute geplant Baumbilanz Parkraumbilanz Annahme: 6 m/5,2 m pro Stellplatz Fahrradstellplatzbilanz Annahme: 2 Fahrräder pro Anlehnbügel Abschnitt Abschnitt heute geplant Abschnitt heute geplant
Anlage 5 - Lageplan Streckenabschnitt 1 - Merheimer Straße zwischen Roßbachstraße und Theklastraße
887 Zeichen
INFO@ISAPLAN.NET WWW.ISAPLAN.NET TELEFON 02171/36 355 -0 BRÜCKENSTRASSE 4 51379 LEVERKUSEN INGENIEUR GMBH VERKEHR STRASSE WASSER BERATUNG EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/3)Bezirksingenieurin (664/3) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Mauenheim Ausführungsplanung Lageplan 1 - Straße Merheimer Straße zwischen Rossbachstraße und Friedrich-Karl-Straße 17.10.2019 HarzendorfDietzClaußenKrüger 1:250 Has Sch 17.10.2019 17.10.2019 04.12.201926.11.201920.11.201905.11.2019 DienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatum 665/4gez. Stefanac 01.08.2019 671/44gez. Gerhardt 09.04.2019 642/1gez. Rosa 05.04.2019 664/1gez. Sämann 18.07.2019 661/43gez. Leitow 15.07.2019 Radverkehr Barrierefreiheit LSA Grünflächen Straßenbau Anlage 5
Anlage 8 - Schleppkurvennachweis Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße - Sattelschlepper
493 Zeichen
X X X X X X X X X X X X X X XX X X XX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (661/3)Bezirksingenieur (661/3) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Planart Abteilungsleiter (661) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Mauenheim Entwurfsplanung Schleppkurvennachweis 3 Merheimer Straße / Friedrich-Karl-Straße (57104) 17.07.2014 1:250 Ebb / 17.07.2014 Sch / 17.07.2014 Anlage 8
Anlage 7 - Schleppkurvennachweis Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße - Linienbus
6970 Zeichen
Hinweise
Vermessung
Die V.-messung / Topographische Aufnehme wurde durchgeführt durch
die Stodt Kon / Moi 2010.
Versorger
Legende
- --Terl- - - 11lrh. Versorgung•eitung
-Text- gepl. Versorgungsleitung
-*-* -*- 11lrh. Leitung enl@lt
- - -<> - - 11lrh. iisclnrom111ol
1
1
l
+
JDie bestehenden Versorgung•eitungen wurden ous den Unterlagen d.
Verson1mgsträg.- entnommen und nachrichtlich eingetragen.
Die genaue Lage d.- vorhandenen V.-sorgungseitungen ist vor lli durch
Qu.-schläge Z1J übe�rüfen !
gepl. Versorgerlrosse
� --��=-::-,,-, J.
1 �•-"" 1 gepl. Snkkastooleitung � 150
Erforderliche Verle'lmgen, Sicherung und Ergänmng wird im Rahmen der
weiteren Planung festgoegl
[]]] Sinkkaslen/nOJ- l >111 1 / 111poSS01- I SKA 1 / .,,.t,m- l ':Y:1 1
)ll( rorh. Sinkkaslm entfällt
\'- 1', 1 Allgemein
Die vorh111dene Markierung ist im UmgeslaltungsiJereich fachgerecht zu entfernen. �II'= Leuchte nOJ
�" J Der Ooert111J ist gemäß Bestand ozw RStO-Aufuau bei Neubau zu dimoosionieren.
Die Ausb!dung der lnsoköpfe oi�gt laut Planerhondbuch der Stadl Kiln.
� 11lrh. leuchte entfiillt
@ 11lrh. Leuchte oleiol
@ Nummer Slraßeno�aul
f-ehlende oder ungültige Referenz
)atei: F: \1234 Merheimer Straße_Friedrich-Karl-Straße\SK .,.
::iion: 1
� 1
ii: \
twäs:eru n g\An slh I ü sse
Der Ausrundung�adius beträgt R0 B/'L
1 \ 1 1 , 1 � 1 /,
\ 1
l i � �
\
,;:,
, \ l \ \ �+ 1 / J �1� 1 / 1 1
°'
1 1 gi
\ j \ \ \ IJ ,
\
(
1 \ 1 1 25
665
°" § - 1.ii,------� 1 ;:; 1
'
\ -f. \ \ \ \ �
'L.>?" :[io"rh"Teu i:h�rsetzen 1 ... , ,
1
l
l
�
,;:,
�
1
�
"
,!
---- --'--"�
'
� �
1
1
lJ
1 1 •11+
1
Merheimer Straße J { �---.rl"'s ;;; ! II:' \ ;• #;�-\.UV"""F.���w ',,, �� ���v,;_,,;,Xi lj li'
1
.r '-'\-"--"--"-1 1
.ß/ f/.. h� MJ.. Z! ff , ß'J/' � � /'l.AJl'.N.. -...
L': '' '' ''' ,L' '' '' J, '-' '-'-'-'-, ✓, '-'-'-'-'-'-'-'-" "" "' ,l�' '' "�" "" "" "'"'"'{"'"'"'"'"'"'t"'"'"'"'"'"'� "'"'"'"'"'"'� "'"'"'"'"'"'�""""� '-��-- .- -.J :� i --
T6
_{ ____ _ -- �--1---
·� --
:-;:-_,,4eu ��
-
-=-•- ""'" � "-" �- -13
-
--
_....& -
•
� Wi
iiiii ... �
- - - - -- - -------- -- - ---lloo----- -------- n -oo.- --=-- -�
ft'
--------�------�------'JJ:_---�----------------=--=�---0oo-------c-------------------
-� � KO 48.68
. -�
ON 600�100 B
-� •
,5�
fK048.� --<@,1/,-KS 41.14
··l�
BAKS4�.2� -· .- -,g 1 �
� ;;j
0 V 1,.. 1 ,..
__ , ___ j
j ��
" -r--- !:,
� '
.
----· '_,,,
,,,.., - . "·1AAF' __ -4----�----
-
- ----...
� :i-
#.51 1
-----r -�
Q 1 �t
�" - .,,, --
•
q,n •
� ' ;cj' • • ---�· !§
- ''.� J � _j
.-
. -•�
r
·--, -
Q
-�
•
� "'---
�
;;. _, ... ....
/
/
.flJ.7.J
/
-- - -
1
.,,,,_.. ..
, ____________________ J __________ "_ _____________________ �-------k-"l:�- _
. · 1
/
- ---=----C.---... - -_..,_ ---- -1-Gao
� lfa�-
,.,
,�-------
!II „-a.64 .fA �
• "-447,1
j
·--- M
,f/J.(J,J a „"8,(J/J
m "'-L
--·- -
ili
--�------------- -----------
�- -�� --....... r=:r:::L----�.._._---T------,-,----�,� =illlllf'!I-=--�=-=,,,,.,,--.. Sb-1'1111 • ....iJ;.
•M
.c:.,.;,L,.J-� - --- ---- ---- - -- - -... -
--�p ---y- - ----
15- 1
I00/1100 B
� Q
+
8
+ 8 8 8 8 8
�
cioi[1iucnleiiisetzin)_ •
+
� :;/ (§ � ••
Nordfriedhof
+
� � �
+
� ' •
�"i •
+
• •
(o
il
t �.-
-
:,,
Rückbau LSA-Abzweigkasten
Abstimmung während der Bauphase mit
642-2 LSA-Ausführung
Vorhandene Leerrohrtrassen durchverbinden.
Alternativ:
Neue Leerrohrtrasse 3x ON 110
. ,
/ . , .. ,. _,., ,.,,<"« ·- t· : •·; ..
. 1 .. •' · ....
: : .. .'-
.. _:.::, /':· ; ___ : .. ·.
·.,,, } ... · f11� ·.· ·, ·--� --tJ .. r'-,-�----. . ... 1,, ' -·••·•-· •···•·• .. ··._· ···
-�, ... ':'c\ ... '
I
1 ..,.,_
I / I
/
I
/ I
I / I I
1 i
/ I
'f; ll
cJ
�
I ; ----
1 ; j �,r"'-._
I ! fJ
I' / I
/ I
",' . f . ·.. . . ·1··
1-: ..... - :_: ..
�
. · •. \S ·•
I
I
I
J;
1 ,,--..____
' � --cc-�,� YJl!h,Jm.l.e_�,etz.eiil
. J IG) I
I
1
J I ; / f
,�
�-®D
vorh. LSA-Abzweigkasten
Lage nachrichtlich, bleibt erhalten
---------------
"'",;
l:,
---
\,_
�
---------
--
·�,t
/
' /
' l•/
,t,:/ '°'f'l ' t'�'
/
/
:--,:
�
1
j
1
1
j
1
1
j
t11
�
"'
/
//. /_.,.
+
"' "'
� '?"
11
�
"'
� "'
"' "' 1 '"10 11 1 '-� 1 !fi
, __
� R,
) ---�-fa I 1 "'>/'J _ ---'"----- /
Ifit<" "'"ir / ", + //
I
"' "'
/
"' "'
/
/
Fo. ...... --•----
1 -#' ff ! , ", ,/ I i' • / } /,Y
/
"
�
/ /1 I
+
"'
i'I,.,
I / /
/ /
�
"
"'
/
/
/
/
/
+
,'/,., 'tr !
I
/ I I
I
1
I
/ 1'
/ I I
/ /Q
!-
j I
I
I
I
I
I
j I
I
j
1
I
I I
I
I
j I
I
j
/ +
j I
I
I I.,
� I
J
-= - ''::-"'Q___ � ,, � I
--�-- -- --.. I
--- � . --
I
----
,.. --�
-
,
-. __
-.1 'i ,
---
-- I
-
59749 ff"'-- • ---
"""'-- .
-.1 -. ,�
�
•
-.,__ I
----.J.,.
�� -- r --;f KD
-.,.___ '
-
.
---- . -- KS
I --
�-.t.--
-
-.
-- .. _
°"""-� ..,,. � '51- .
----- --.. -1. _ -�-"'�-,J,�_--=t- -- . -- -- -----.,._
r'--=,,...:, -,..,__
. -_ -.1
I
I
J I
1 -1----���-- *P»' ---r_ I /,
--�"=- -_. _,
.
--�--� -,. . ------�-q ------
I -------- I
..... _ -- ------1..... _ -
��tc'"_
/1 --...,..,__ I..... __
,, r, "
-
.... __ __ ,,., ..., ---- '
--..... ---....,
....:.. :--- _a,.,<'Sostc'"
-... - ..... -c-.:,s.o. -- .
/
6/4.J!/ �----� --�----- · ...__ . / KO 49.04 - _,,_"',.tl,li -..... _ -_ · -_ KS 46.JB
- �--.,,. ·---� --"' .... �-, --
J
�8 • ,, ..... ---""""-.i " }
, & ' I � ' "'
1 'j I /
l.f t
II:' /
f I •· I + ------
14.ll / II' / M,rh,m�-Friolidi-Kol-Stroß, (12JI) / IP-1000d 14.101019
+
+
,
1
1
1
I
1
I
I
I I
""
;,'/I
1
1
1 I
1
I
I I
I
1
1
�
,,, t.
1 .
I I
I
I I
I 1 i 1 ! 1 .
J I
I
I
J I
I
I
I I
I
$; +
-----------
122-4 Kommunikationstealmik
gez. Manfred Nitsch
Datum: 11 .07 .2018
Stadtentwässarungsbatriabe
Köln, Amt K-53
Verweis Planauskunfl
Datum: 14.06.2018
Deutsdle Telekom
Tectmik GmbH
gez. M. Kopytko
Datum: 01.07.2019
Unitymadia NRW GmbH
gez. R. Wenn/ H. Aumann
Datum: 04.07.2018
Ne!Colagne GmbH
gez. Ralf Boer
Datum: 19.06.2018
642-2 LSA Ausführung
Datum:
gez. Perzbom
05.07.2019
Rheinergie AG
zentrale Leitungsauskunft
- Strom I Gas f Wasser -
Rheinenergie AG
• Beleudlb.mg •
gez. Sebastian Hochkeppel
l
gez. Sebastian Hochkeppel
Datum: 29.06.2018 Datum: 29.06.2018
Datum: Datum:
4
J
2
1
Nr. Bezeichnuna / Ämleruna
o;,",ts4 Art der Abstimmung
-
1 1 1
•
IIA[;)[bffiG!J
INGENIEUR GMBH
VERKEHR STRASSE WASSER ·BERATUNG
I•
Dotum beorb. gez. gepr.
Unterschrift Datum
Dill]
BRUCKENSTRASSE + 51379 LEVERKUSEN
TELEFON 02171 /36 355 -0
INFOOISAPLAN.NET·
WWW.ISAPLAN.NET
�-! ,�m,sw�"'
\::J.... Verl<ehrnlechn1k
8e:,lr1</stadttell Planart
Mauenheim
Ausführungsplanung
Lageplan - Planvereinbarung
Bearbeitet/Datum
Has
14.10.2019
Straßennsme/Ma"811ahme
Merheimer Straße/ Friedrich-Karl-Straße (57104)
�-- Plannummer
14.10.2019
Am!Blelter (66) AbtallungglBllerln (664)
EDV.Projekt/Dateiname
Gezelc:hnet/Dalum
Sch
14.10.2019
·-·
1:250
GruppenlBltar (66413) E!ezirksiTgenieurin (66413)
Anlage 7
Beschlussvorlage Ausschuss
13772 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/660/2
Vorlagen-Nummer
0454/2020
Freigabedatum 05.05.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Merheimer Straße im Abschnitt zwischen
Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße und Umbau der Knotenpunkte Merheimer
Straße/Friedrich-Karl-Straße und Merheimer Straße/Theklastraße zu Kreisverkehren sowie
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605,
Generalinstandsetzung von Straßen
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1) Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Merheimer
Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße sowie dem Umbau der
innerhalb dieses Abschnittes liegenden Knotenpunkte Merheimer Straße/Theklastraße und Mer-
heimer Straße/Friedrich-Karl-Straße entsprechend der vorgelegten Ausführungsplanung mit Ge-
samtkosten in Höhe von 2.617.243 €.
2) Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der für den Umbau der Knotenpunkte
zu Kreisverkehren notwendigen Fällung von drei Bäumen.
3) Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Hö-
he von 50.000 € für die o. g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der
Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2020.
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020
Finanzausschuss 11.05.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.531.664 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG, muss noch
berechnet werden %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 85.579 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 50.633,28 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
1. Historie
Die Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 17.09.2009 mit der Demontage
der Lichtsignalanlagen und mit der Planung der Umgestaltung der Knotenpunkte Merheimer Stra-
ße/Friedrich-Karl-Straße und Merheimer Straße/Theklastraße beauftragt (Vorlagen-Nr. 2694/2009).
Die beiden Knotenpunkte sollen zu Kreisverkehren umgebaut werden.
Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Nippes am 07.12.2017 die Planung einer Generalinstand-
setzung der Merheimer Straße im Abschnitt Friedrich Karl-Straße bis Roßbachstraße beschlossen
(Vorlagen-Nr. 1020/2017).
Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Generalsanierung sollten gleichzeitig ergänzende Anpas-
sungsarbeiten entlang der Streckenabschnitte der Merheimer Straße zwischen Roßbachstraße und
Theklastraße und zwischen Theklastraße und Friedrich-Karl-Straße vorgesehen werden.
Die Planung wurde am 09.09.2019 in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung den betroffenen
Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Unterlagen, die im Rahmen der Informationsveranstaltung prä-
3
sentiert wurden, können auf der Internetseite der Stadt Köln eingesehen werden (https://www.stadt-
koeln.de/artikel/68568/index.html). Die Ergebnisse der Veranstaltung sowie Anmerkungen der Bürge-
rinnen und Bürger sind in Anlage 2 zusammengefasst.
2. Die Planung
Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung die Maßnahme zur
Planung in vier Teilmaßnahmen unterteilt und hierfür eine Ausführungsplanung erstellt:
Knotenpunkt Merheimer Straße/Theklastraße (Anlage 3),
Knotenpunkt Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße/Nibelungenstraße (Anlage 4),
Streckenabschnitt 1 Merheimer Straße vom Knotenpunkt Merheimer Straße/Theklastraße bis
zur Roßbachstraße (Anlage 5) und
Streckenabschnitt 2 Merheimer Straße zwischen den beiden Knotenpunkten (Anlage 6)
Die Aufteilung in Teilmaßnahmen kann der folgenden Übersicht entnommen werden.
Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme
Planung der Kreisverkehre
Die Einmündung Merheimer Straße/Theklastraße sowie die Kreuzung Merheimer Straße/Friedrich-
Karl-Straße werden zu Kreisverkehren umgebaut.
Im Bereich der Einmündung Theklastraße wurde die Lichtsignalanlage bereits vor einiger Zeit abge-
baut und provisorisch durch einen Fußgängerüberweg und die Sperrung einer Wendemöglichkeit
ersetzt. Dieses Provisorium wird im Rahmen des Umbaus zurückgebaut und durch einen Kreisver-
kehr ersetzt. In der nördlichen und südlichen Anbindung der Merheimer Straße wird das Queren der
Merheimer Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger durch Fußgängerüberwege über die dortige
Mittelallee gesichert. Auch im Ausfahrtsbereich zur Roßbachstraße wird ein zusätzlicher Fußgänger-
überweg markiert, um das Queren der Fahrbahn zu erleichtern.
Im Bereich der Kreuzung Friedrich-Karl-Straße wird die vorhandene Lichtsignalanlage zukünftig durch
einen Kreisverkehr ersetzt. Hier wird das Queren für Fußgängerinnen und Fußgänger der Merheimer
Straße im nördlichen Bereich durch Fußgängerüberwege über die dortige Mittelallee gesichert. In den
drei übrigen Anbindungen sind zusätzliche Querungshilfen in Form von Mittelinseln mit Fußgänger-
überwegen geplant.
4
Die Überquerungsstellen werden jeweils mit Rippen- und Noppenplatten, entsprechend dem vorge-
gebenen Kölner Standard für barrierefreies Bauen, ausgestattet.
Die Plattenbeläge werden im Bereich der Kreisverkehre komplett erneuert.
Die Beleuchtung im Bereich der Kreisverkehre wird in Abstimmung mit der RheinEnergie AG den gül-
tigen DIN-Normen entsprechend angepasst.
Anschlussplanungen Merheimer Straße (Streckenabschnitte)
Aufgrund des schlechten Oberbauzustandes der Merheimer Straße im Abschnitt Friedrich-Karl-
Straße bis Roßbachstraße ist eine Generalinstandsetzung erforderlich. Es sind zahlreiche Ausbrüche
und Verformungen, sowie sehr große, tiefe Risse im Fahrbahnbereich festzustellen.
Um die Infrastruktur nachhaltig zu verbessern und die Verkehrssicherheit wieder herzustellen, ist die
grundhafte Erneuerung der Fahrbahn notwendig.
Die vorhandenen Borde des Gehwegbereiches bleiben überwiegend bestehen. Lediglich im Einmün-
dungsbereich zur Roßbachstraße finden Anpassungen statt.
Im Rahmen der Generalsanierung erfolgt eine Neuaufteilung des Straßenraumes. Es ist für beide
Fahrtrichtungen vorgesehen, einstreifige Richtungsfahrbahnen mit Schutzstreifen für den Radverkehr
einzurichten.
Die zukünftig 4,25 m breiten Richtungsfahrbahnen werden durch eine Kernfahrbahnbreite von 2,25 m,
Schutzstreifen für Radfahrende von 1,50 m und jeweils 0,50 m Sicherheitsabstand zu parkenden
Fahrzeugen auf dem Längsparkstreifen gegliedert.
Die ca. 9,00 m breite Mittelallee wird zu beiden Seiten zugunsten des Baumschutzes verbreitert. Sie
weist zukünftig eine Breite von ca. 11,45 m auf. Die vorhandenen Beete werden zugunsten der Bäu-
me sowohl in der Länge als auch in der Breite vergrößert. Zwischen den Baumbeeten werden Längs-
parkbuchten mit einer Breite von 2,50 m angeordnet.
Zukünftig wird in beiden Fahrtrichtungen ein 2,0 m breiter Parkstreifen zwischen Fahrbahn und Geh-
weg angelegt, der auf der westlichen Seite lediglich durch Zufahrten unterbrochen wird.
Das Senkrechtparken auf der Mittelallee ist derzeit aufgrund des hohen Parkdrucks geduldet. Weil die
Mittelallee mit einer Breite von ca. 9 Metern zu schmal für zwei gegenüberstehende Fahrzeuge ist,
wird hier teilweise senkrecht, schräg oder längs geparkt. Das Straßenbild gestaltet sich dementspre-
chend unruhig und ungeordnet. Das Parken wird zukünftig durch das Angebot von Längsparkbuchten
geordnet. Der Bereich zwischen den beidseitigen Baumbeeten/Parkbuchten wird in einer wasserge-
bundenen Decke ausgeführt. Hier soll das Gehen/Verweilen für Fußgängerinnen und Fußgänger
möglich sein.
Von einem Schrägparken wird seitens der Verwaltung abgesehen, da dieses die Baumbeete in ihrer
erforderlichen Größe für die Wurzelbereiche einschränkt und die geplanten Schutzstreifen für Radfah-
rende beim Rückwärtsausparken zwangsläufig mit befahren werden und somit zulasten einer siche-
ren Radverkehrsführung gehen würde.
3. Bilanzierung der Gesamtplanung
Für den Umbau der beiden Knotenpunkte zu Kreisverkehren ist es notwendig, insgesamt drei Bäume
zu fällen. Einer davon im Bereich des geplanten Kreisverkehres Theklastraße sowie einer durch den
Umbau der Kreuzung Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße. Um die Anfahrbarkeit der Bushalte-
stelle Nordfriedhof für den Linienbus weiterhin zu gewährleisten, ist die Fällung eines weiteren Bau-
mes im Bereich der Busbucht notwendig. Dementsprechende Schleppkurvenpläne für den Knoten-
punkt Merheimer Straße / Friedrich-Karl-Straße sind der Beschlussvorlage den als Anlagen 7 und 8
beigefügt.
Die Planung sieht vor, insgesamt 14 Bäume neu zu pflanzen.
Eine detaillierte Bilanzierung des Baumbestandes sowie des Angebotes an Kfz- und Fahrradstellplät-
zen für den gesamten Planungsabschnitt ist der Anlage 9 zu entnehmen.
5
4. Straßenausbaubeiträge
Die Generalinstandsetzung und Umgestaltung der Merheimer Straße löst aufgrund des hohen Alters
und des schlechten Zustandes der vorhandenen Straßenanlagen eine Beitragspflicht den Anliegen-
den nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen) aus. Die Be-
schlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung u. a. mit Angaben zur Höhe der
voraussichtlichen Beitragsbelastung folgt, sobald der genaue Ausbauumfang feststeht und der Bau-
beginn konkret absehbar ist.
5. Finanzierung und weiteres Vorgehen
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 2.617.243 €. Diese setzen sich zusammen
aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 2.531.664 € sowie konsumtiven Aufwendungen in Höhe
von 85.579 € für die Beleuchtung. Die Beleuchtungskosten werden der Stadt Köln im Rahmen des
Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der
Nutzung in Rechnung gestellt.
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Hpl. 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung
2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Ge-
neralsanierung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - zur Verfügung.
Des Weiteren sind im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der
Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2022 entsprechende Ansätze für die jährlichen Ab-
schreibungen in Höhe von 50.633,28 € berücksichtigt.
Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab
2020 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant.
Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) planen derzeit einen neuen Kanal im Ausbaubereich der
Merheimer Straße herzustellen. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen und um die Belastungen für Anwoh-
nende und Verkehrsteilnehmende zu reduzieren, sollen die Umbauarbeiten der Stadt Köln in zeitli-
cher Abstimmung mit der Kanalbaumaßnahme der StEB durchgeführt werden. Der Baubeginn ist für
das II. Quartal 2022 vorgesehen.
6. Erläuterungen zum Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies
leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür-
gerbeteiligung ab
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und
trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.
7. Dringlichkeitsbegründung
Zur Maßnahme Merheimer Straße fand am 09.09.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Bei dieser Veranstaltung wurde von der Verwaltung dargestellt, dass mit dem Ausbau der Maßnahme
im Frühjahr 2021 begonnen wird. Für die Vorbereitung der Vergabe sowie für die Durchführung der
Ausschreibung veranschlagt die Verwaltung insgesamt 9 Monate. Um im Frühjahr 2021 mit dem Aus-
bau der Maßnahme beginnen zu können, bittet die Verwaltung darum, die Vorlage 0454/2020 auf die
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 07.05.2020 zu nehmen.
6
Anlagen
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2: Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung
Anlage 3: Lageplan – Kreisverkehr Theklastraße
Anlage 4: Lageplan – Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße
Anlage 5: Lageplan Streckenabschnitt 1 – Merheimer Straße zwischen Roßbachstraße
und Theklastraße
Anlage 6: Lageplan Streckenabschnitt 2 – Merheimer Straße zwischen Theklastraße
und Friedrich-Karl-Straße
Anlage 7: Schleppkurvennachweis Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße - Linienbus
Anlage 8: Schleppkurvennachweis Kreisverkehr Friedrich-Karl-Straße - Sattelschlepper
Anlage 9: Umgestaltung Merheimer Straße – Bilanz
Anlage 6 - Lageplan Streckenabschnitt 2 - Merheimer Straße Theklastraße und Friedrich-Karl-Straße
887 Zeichen
INFO@ISAPLAN.NET WWW.ISAPLAN.NET TELEFON 02171/36 355 -0 BRÜCKENSTRASSE 4 51379 LEVERKUSEN INGENIEUR GMBH VERKEHR STRASSE WASSER BERATUNG DienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatum 665/4gez. Stefanac 01.08.2019 671/44gez. Gerhardt 09.04.2019 642/1gez. Rosa 05.04.2019 664/1gez. Sämann 18.07.2019 661/43gez. Leitow 15.07.2019 Radverkehr Barrierefreiheit LSA Grünflächen Straßenbau EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/3)Bezirksingenieurin (664/3) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Mauenheim Ausführungsplanung Lageplan 2 - Straße Merheimer Straße zwischen Rossbachstraße und Friedrich-Karl-Straße 17.10.2019 HarzendorfDietzClaußenKrüger 1:250 Has Sch 17.10.2019 17.10.2019 04.12.201926.11.201920.11.201905.11.2019 Anlage 6
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0454/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.06.2020
- Erstellt
- 10.02.2020 12:56