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1883/2023

Else Falk Preis: Aktualisierung des Konzeptes und Ausschreibung

Mitteilung Ausschuss 07.06.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 12.06.2023, TOP 4.5

Mitteilung Ausschuss

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Konzept Else-Falk Preis

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Mitteilung Ausschuss

1089 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer  07.06.2023 
 1883/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 12.06.2023 
 
Else Falk Preis: Aktualisierung des Konzeptes und Ausschreibung 
In der Anlage findet sich das aktualisierte Konzept für die Ausschreibung des Kölner 
Frauenpreises.  
Um den Fokus auf den Else Falk Preis zu erhöhen und den organisatorischen Auf-
wand zu entzerren, ist ein von den Veranstaltungen anlässlich des Internationalen 
Frauentages losgelöster Termin für die Preisverleihung Ende Mai/Anfang Juni 2024 
geplant. Dies hat sich bei der Preisverleihung in 2022 bewährt und wird nun fortge-
führt.  
Die Jury wird erweitert um die*den Vorsitzende*n des Ausschusses für die Gleichstel-
lung von Frauen und Männern und die letztjährige Preisträgerin.  
Die Ausschreibung des Preises 2024 erfolgt in diesem Jahr vom 1.September bis zum 
30. November 2023. Die Ausschreibungsunterlagen werden den Mitgliedern des GFM 
in der Septembersitzung 2023 zur Verfügung gestellt.  
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Konzept Else-Falk Preis

8712 Zeichen

1 
 
ANLAGE  
 
KONZEPT ZUR AUSSCHREIBUNG EINES  
FRAUENPREISES IN KÖLN AB 2020 
 
 
 
 
 
Die Gleichstellung der Geschlechter im Alltag ist trotz zahlreicher Fortschritte noch nicht 
erreicht. Nach wie vor sind Frauen und Mädchen in vielen Lebensbereichen gegenüber 
Männern und Jungen benachteiligt. Noch immer bestehen gesellschaftliche, politische und 
wirtschaftliche Ungleichheiten. So erhalten beispielsweise Frauen immer noch weniger 
Gehalt als Männer und sie sind auf vielen Entscheidungsebenen in Politik und Wirtschaft 
unterrepräsentiert. Zudem sind sie häufiger von Gewalt betroffen.

2 
 
Für die viertgrößte Stadt Deutschlands ist es daher angemessen, einen Preis auszuloben, 
der Frauen auszeichnet, die sich um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und 
Männern bzw. Mädchen und Jungen in Köln in besonderem Maße verdient gemacht haben. 
Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch des Arbeitskreises Kölner Frauenvereinigungen (AKF), 
einem überparteilichen und überkonfessionellen Zusammenschluss von mehr als vierzig 
Frauenorganisationen in Köln. 
Der Frauenpreis ist ein Preis der Stadt Köln, der durch einen Ratsbeschluss installiert wird. 
Der Kölner Frauenpreis trägt den Namen ELSE-FALK-Preis. 
 
 
 
ELSE FALK (1872 – 1956) - Ein Auszug aus ihrem Engagement: 
 
Während des 1. Weltkriegs Schatzmeisterin der KÖLNER 
NATIONALEN FRAUENGEMEINSCHAFT,  
1918 – 1933 Vorsitzende des STADTVERBANDES KÖLNER 
FRAUENVEREINE (heute AKF Köln),  
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der STADTVERBÄNDE 
von Rheinland und Westfalen,  
Vorsitzende des KÖLNER VEREINS FÜNFTER 
WOHLFAHRTSVERBAND und Vorstandsmitglied des 
Landesverbandes (heute Der Paritätische Köln / NRW),  
Gründung und Leitung des VEREINS MÜTTERERHOLUNG UND MÜTTER-
SCHULUNG, Initiierung von vier Rentnerinnenheimen für durch Krieg und Inflation 
verarmte Frauen, Begründung der städtischen Blindenbibliothek,  
Mitwirkung im Vorstand der Kölner GEDOK.  
1930 wurde das Haus für berufstätige Frauen nach ihr benannt. Ein Jahr später war sie 
als Jüdin gezwungen, alle Ämter niederzulegen. Nach der Zerstörung der Wohnung der 
Falks in der Reichspogromnacht 1938 verließ die Familie das Land.  
Vgl. Irene Franken: Frauen in Köln. Der historische Stadtführer. Köln 2008, S. 265ff

3 
 
Ziele 
 
 Die Öffentlichkeit soll für das Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ sensibilisiert 
werden. Zudem soll die Bereitschaft gestärkt werden, selbst für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. Mädchen und Jungen aktiv zu 
werden. 
 Vorbilder sollen in der Öffentlichkeit gezeigt werden und zur Nachahmung 
animieren. 
 Leistungen, die eine tatsächliche Gleichstellung bewirken, ungleiche 
Lebenslagen von Frauen und Männern verändern bzw. gleiche Chancen für 
Frauen und Männern in allen Lebensbereichen herstellen, sollen honoriert 
werden. 
 Mit dem Frauenpreis soll das herausragende Engagement in Frauenprojekten 
ausgezeichnet werden und verdeutlichen, wie gesellschaftlich wichtig die 
Gleichstellung und der respektvolle Umgang miteinander sind 
 Verdienste von Frauen sollen nicht in Vergessenheit geraten und werden durch 
den Else-Falk-Preis nachhaltig weitergetragen. 
 
Zielgruppen 
 
Der Else-Falk-Preis wird an eine weibliche Persönlichkeit vergeben. Die Bewerberin kann 
sich selbst bewerben oder von Vereinen, Projektteams, Initiativen, gewerblichen Betrieben 
und Institutionen vorgeschlagen werden.  
 
Inhalte  
 
Die Bewerberinnen für den Preis sollen eine Vorbildfunktion erfüllen und durch ihr 
Engagement in herausragender Weise für Geschlechtergerechtigkeit gewirkt haben. 
Besonders gefragt sind zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Beiträge.

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Beispiele  
 
Frauen- und Mädchenförderung 
 
 Herausragendes Engagement für Geschlechtergerechtigkeit 
 Vorbildliche Projekte zur Stärkung des Selbstwertgefühls und des 
Selbstvertrauens 
 Projekte zur Förderung der Persönlichkeits- und Kompetenzentwicklung 
 
Politisches oder gesellschaftliches frauenbezogenes Engagement 
 
 journalistische Arbeiten und Publikationen, die Frauen in ihrer Vielfalt oder als 
aktiv Handelnde darstellen oder Lebenszusammenhänge von Frauen in 
besonderer Weise kritisch beleuchten 
 langjähriges erfolgreiches Engagement auf dem Feld der Gleichstellungspolitik 
in Vereinen, Institutionen, politischen Parteien 
 Entwicklung und Umsetzung eines erfolgreichen und innovativen 
Gleichstellungsprojekts, zur Sensibilisierung für gleichstellungsrelevante 
Themen 
 vorbildliches gleichstellungspolitisches Engagement in einem 
frauenuntypischen Bereich des gesellschaftlichen Lebens 
 Besonderes Engagement für soziale Gerechtigkeit gegen Rassismus und 
gegen Antisemitismus 
 Einsatz für interkulturelle Verständigung 
 Leistungen zur Integration von Migrantinnen 
 
Stadtentwicklung und Städtebau 
 
 Engagement und Mitwirkung in städtebaulichen Planungen und 
Stadtentwicklungsprojekten, die insbesondere die Bedürfnisse von Frauen und 
Mädchen berücksichtigen

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Wirtschaft und Arbeitswelt 
 
 im Rahmen der eigenen beruflichen Tätigkeit (Ausnahme 
Gleichstellungsbeauftragte und Mandatsträgerinnen) 
 Frauen in Führung 
 Stärkung des Einflusses von Frauen in der Wirtschaft 
 Förderung von Gründerinnen und Selbstständigkeit von Frauen 
 gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit 
 
Wissenschaft, Forschung oder Kultur 
 
 herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die geschlechterrelevante 
Fragestellungen erörtern mit neuen, kreativen Lösungsmöglichkeiten 
 herausragende künstlerische Leistungen, die sich mit der gesellschaftlichen 
Situation von Frauen auseinandersetzen 
 Engagement zur Frauengesundheit 
 
Eine Bewerberin oder Beworbene kann sich in den folgenden Preisverfahren nochmal 
bewerben oder vorgeschlagen werden (Preisträgerinnen sind davon ausgenommen). Der 
Kölner Else-Falk-Preis wird ausschließlich an eine in Köln wirkende Frau vergeben.

6 
 
Preis und Finanzierung 
 
Der Preis der Stadt Köln ist dotiert mit 5.000 Euro, der Else-Falk Trophäe designt von Ayla 
Gillessen und einer Urkunde.  
Die Preisverleihung findet in einem Festakt im Rathaus statt. Auf Initiative der Politik wird der 
Preis alle zwei Jahre mit 25.000 Euro gefördert.  
Die Gelder sind für die Ausrichtung der Preisverleihung, die Produktion der Trophäe und das 
Preisgeld vorgesehen.   
 
Ausschreibung 
 
Der Preis wird für 3 Monate ausgeschrieben.  
 
Die Ausschreibung erfolgt durch einen Flyer oder Postkarte und wird auf der Homepage 
www.frauenpreis.koeln sowie auf Social Medias und in der lokalen Presse angekündigt.  
 
Der Bewerbungsbogen steht auf der Homepage zur Verfügung. Ihm sollte eine ausführliche 
Begründung mit der Beschreibung der Verdienste beigefügt werden.  
 
Auch digitale Medien, Fotos und Dokumentationen sowie wissenschaftliche Arbeiten können 
als Anlage beigefügt werden.  
 
Die Bewerbungen werden beim Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt 
Köln eingereicht. Adressat sind dem Flyer und den Ankündigungen zu entnehmen.  
 
Jury 
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist 
ausgeschlossen. 
 
Der Jury gehören an: 
 die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln 
 die städtische Gleichstellungsbeauftragte

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 Die/Der Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern der Stadt Köln  
 Vertreterinnen oder Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen des Ausschusses für 
die Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln  
 eine Arbeitgebervertreterin oder -vertreter (z.B. der IHK oder Handwerkskammer)  
 eine Gewerkschaftsvertreterin oder –vertreter  
 eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Hochschule in Köln  
 eine Vertreterin oder ein Vertreter der Liga der Wohlfahrtsverbände 
 eine Vertreterin oder ein Vertreter des Arbeitskreises Kölner Frauenvereinigungen 
(AKF)  
 eine Vertreterin oder ein Vertreter von LILA in Köln  
 die letztmalige Frauenpreisträgerin 
 
 
Die Jury muss mindestens paritätisch mit Frauen besetzt sein. Sie wird geleitet von der 
Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister der Stadt Köln. 
 
Bewerberinnen oder Beworbene können kein Mitglied der Jury sein.  
 
Die Jury tagt nicht öffentlich. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der 
Mitglieder anwesend sind. Zur Annahme eines Vorschlages genügt die einfache 
Stimmenmehrheit. Eine mögliche Befangenheit eines Jurymitgliedes wird am Anfang der 
Jurysitzung angezeigt. Das Jurymitglied enthält sich bei der Abstimmung.  
 
Über den Beschluss der Jury wird ein Protokoll gefertigt, das von der Vorsitzenden zu 
unterzeichnen ist. In diesem Protokoll ist die Entscheidung der Jury zu begründen.  
 
Eine Aufteilung des Preises ist nicht vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

12.06.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1883/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.06.2023
Erstellt
02.06.2023 15:31