2988/2020
Beirat Bürgerzentrum Alte Feuerwache
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
3968 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/2 Vorlagen-Nummer 2988/2020 Freigabedatum 26.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beirat Bürgerzentrum Alte Feuerwache Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet 1. Herrn/Frau ________________ Fraktion: _____________________ 2. Herrn/Frau ________________ Fraktion: _____________________ 3. Herrn/Frau ________________ Fraktion: _____________________ 4. Herrn/Frau ________________ Fraktion: _____________________ 5. Herrn/Frau ________________ Fraktion: _____________________ 6. Herrn/ Frau ________________ Fraktion: _____________________ [Der Beschlussvorschlag wird ggf. in der Sitzung ergänzt] in den Beirat des Trägervereins „Bürgerzentrum Alte Feuerwache e.V.“. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Beirates des Trägervereins gewählt werden. Die Wahlzeit endet mit dem Ausscheiden aus dem Rat oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien be- standen hat. II. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertrete- rinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Für die aktuelle Beiratswahlperiode entsendet der Rat der Stadt Köln Mitglieder in den Beirat des Bürgerzentrums Alte Feuerwache. In § 7 Absatz 2 der aktuell gültigen Vereinssatzung heißt es: „Der Beirat besteht aus mindestens acht Personen. Davon werden mindestens vier Beiratsmitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt, mindestens drei Personen vom Rat und eine Person von der Verwaltung der Stadt Köln entsandt. Der Rat entsendet je eine von den Fraktionen, die im Sozialaus- schuss mit Stimmrecht vertreten sind, vorgeschlagene Person. Gibt es im Rat mehr als drei Fraktio- nen, die mit Stimmrecht im Sozialausschuss vertreten sind, erhöht sich die Zahl der Beiratsmitglieder um die doppelte Zahl der zusätzlichen Fraktionen. Die Hälfte der zusätzlichen Beiratsmitglieder wird von der Mitgliederversammlung gewählt. […] Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Sie endet bei Ratsmit- gliedern vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Rat. Die Aufnahme der entsandten Personen in den Beirat bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.“ In der Ratsperiode 2014-2020 gehörten dem Beirat an: 5 Vertreter der Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im Sozialausschuss vertreten sind 1 von der Verwaltung entsandter Vertreter 6 von der Mitgliederversammlung gewählte Vertreter (statt 4, gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung entsprechend der zusätzlichen Fraktionsvertreter) Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.Mai 2019 einstimmig angeregt, die Vertre- terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsratsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä- tisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2988/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 13.10.2020 14:19