Mandari Insight

2988/2020

Beirat Bürgerzentrum Alte Feuerwache

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.6.8

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3968 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2988/2020 
Freigabedatum 
26.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beirat Bürgerzentrum Alte Feuerwache 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet 
 
1. Herrn/Frau ________________  Fraktion: _____________________ 
 
2. Herrn/Frau ________________  Fraktion: _____________________ 
 
3. Herrn/Frau ________________  Fraktion: _____________________ 
 
4. Herrn/Frau ________________  Fraktion: _____________________ 
 
5. Herrn/Frau ________________  Fraktion: _____________________ 
 
6. Herrn/ Frau ________________  Fraktion: _____________________ 
 
[Der Beschlussvorschlag wird ggf. in der Sitzung ergänzt]  
 
in den Beirat des Trägervereins „Bürgerzentrum Alte Feuerwache e.V.“. 
 
Die Wahl erfolgt  für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Beirates des Trägervereins gewählt werden. 
Die Wahlzeit endet mit dem Ausscheiden aus dem Rat oder in einem seiner Ausschüsse, 
sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien be-
standen hat. 
 
 
II. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertrete-
rinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance 
Kodex der Stadt Köln zu beachten zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Für die aktuelle Beiratswahlperiode entsendet der Rat der Stadt Köln Mitglieder in den Beirat des 
Bürgerzentrums Alte Feuerwache. In § 7 Absatz 2 der aktuell gültigen Vereinssatzung heißt es:  
„Der Beirat besteht aus mindestens acht Personen. Davon werden mindestens vier Beiratsmitglieder 
von der Mitgliederversammlung gewählt, mindestens drei Personen vom Rat und eine Person von der 
Verwaltung der Stadt Köln entsandt. Der Rat entsendet je eine von den Fraktionen, die im Sozialaus-
schuss mit Stimmrecht vertreten sind, vorgeschlagene Person. Gibt es im Rat mehr als drei Fraktio-
nen, die mit Stimmrecht im Sozialausschuss vertreten sind, erhöht sich die Zahl der Beiratsmitglieder 
um die doppelte Zahl der zusätzlichen Fraktionen. Die Hälfte der zusätzlichen Beiratsmitglieder wird 
von der Mitgliederversammlung gewählt. […] Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Sie endet bei Ratsmit-
gliedern vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Rat. Die Aufnahme der entsandten Personen in den 
Beirat bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.“ 
In der Ratsperiode 2014-2020 gehörten dem Beirat an:  
 5 Vertreter der Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im Sozialausschuss vertreten sind 
 1 von der Verwaltung entsandter Vertreter  
 6 von der Mitgliederversammlung gewählte Vertreter  
(statt 4, gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung entsprechend der zusätzlichen Fraktionsvertreter) 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.Mai 2019 einstimmig angeregt, die Vertre-
terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsratsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.6.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2988/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
13.10.2020 14:19