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0187/2023

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 27.01.2023

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Anlage 2 Auszahlung 2022

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1 Aufwand 2022

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Ansehen

Anlage 2 Auszahlung 2022

2146 Zeichen

Seite 1
Fachde-
zernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplan
zeile
Grund Betrag Teil-
plan
Teilplan-
zeile
Dez. / 
Amt
1 üpl. 3.576.175,90 € 1601 10
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
Finanz-
anlagen
Gemäß der Vereinbarung in den Nord-Süd-Stadtbahnverträgen zwischen 
der Stadt Köln und der KVB vom 17.07.2002 bzw. 22.02.2006 wurde 
festgelegt, dass die Stadt Köln der KVB alle im Zusammenhang mit der 
Durchführung des Projektes "Nord-Süd-Stadtbahn 1. und 2. Baustufe" 
entstehenden finanziellen Verpflichtungen ausgleicht. Dies geschieht, 
indem die Stadt Köln der KVB den Kapitaldienst für die langfristigen 
Darlehen und die Zinsen für die kurzfristige Zwischenfinanzierung 
ausgleicht. Die Abrechnung für das II. Halbjahr 2022 liegt nun vor. 
Demnach sind Tilgungsleistungenen in Höhe von über 10 Mio. € fällig. Die 
aktuell auf der Finanzstelle vorhandenen Mittel sind nicht ausreichend, da 
die Abrechnungen des II. Halbjahres 2021 erst Anfang 2022 und damit aus 
den für 2022 veranschlagten Mitteln erfolgen konnten.  
3.576.175,90 € 1601 10
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
Finanz-
anlagen
DEZ. II/
21
2 üpl. 247.500,00 € 0111 9
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
bewegl. 
Anlagevermögen
Die Mittel für die Beschaffung der Beteiligungssoftware i.H.v. 247.500 €  
werden bedarfsgerecht im Teilplan der Beteiligungssteuerung bereitgestellt.
247.500,00 € 0110 9
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
bewegl. 
Anlagevermögen
DEZ. II
3 üpl. 20.000,00 € 0111 9
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
bewegl. Anlagever-
mögen
Die im Haushaltsjahr 2022 eingeplanten Mittel für die Neueinrichtung des 
Dezernatsbüro IX sind aufgrund notwendiger Beschaffungen (Einrichtung 
Wartezone, Medientechnik Besprechungsraum) nicht ausreichend. 
Die Deckung steht beim Amt für Informationsverarbeitung zur Verfügung.
20.000,00 € 0104 9
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
bewegl. Anlagever-
mögen
DEZ. XI/
12
über- und außerplanmäßige Auszahlungen 2022 Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2022 keine (apl.) oder nicht ausreichende Mittel (üpl.) veranschlagt sind.

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3516 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer               27.01.2023 
 0187/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 06.02.2023 
Rat 09.02.2023 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der 
Haushaltssatzung 2022 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022 entscheidet 
die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Aus-
zahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt, 
- in Zusammenhang mit der unterjährigen Konkretisierung von investiven Einzelmaß-
nahmen innerhalb Programmbudgets stehen, die durch Haushaltsvermerk in den ein-
zelnen Teilplänen definiert sind, 
- bei einer investiven Einzelmaßnahme außerplanmäßig durch Deckung innerhalb einer 
Produktgruppe zur Verfügung gestellt werden müssen, bei der im vorherigen Haus-
haltsjahr eine Ermächtigung bestand, die durch eine zeitliche Verzögerung nicht aus-
gezahlt wurde. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung

2 
 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 1 Aufwand 2022

7462 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 465.206,18 € 0109 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Nach Abschluss der Spitzabrechnung AWB und StEB 2020 ergeben 
sich ein Erstattungsnspruch der AWB von 254.566,41 € und der StEB 
von 210.639,77 €. 
Insgesamt ergibt sich daraus ein Mehrbedarf in Höhe von 465.206,18 € 
im Haushaltsjahr 2022. 
465.206,18 € 1601 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
DEZ. II
2 üpl. 70.000,00 € 0411 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Im Hpl. 2022 wurden Mittel für die Bewerbung von 
kostengünstigen/kostenfreien Eintritten in die Museen sowie deren 
Sonderausstellungen zentral im TP 0401 des Museumsreferats 
veranschlagt. Die Dienststelle 4522 Museumsdienst wurde mit der 
Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Die für die Durchführung der 
Museumsnacht sowie ARTCologne - ARTtour benötigten 
Aufwendungen sind im TP 0411 Museumsdienst abzubilden. 
70.000,00 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
DEZ. VII/
4522
3 üpl. 100.000,00 € 1706 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Die Waisenhaus-Stiftung hat im Jahr 2018 fünf Häuser geerbt, mit der 
Auflage, diese in den nächsten 30 Jahren nicht zu veräußern. 
Nun finden umfangreiche Arbeiten zur Erneuerung der Heizungsanlage 
und durchgreifende Modernisierung von Wohnungen statt. 
Die Mittel hierfür sind in der Sonderrücklage Instandhaltung vorhanden. 
100.000,00 € 1601 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
DEZ.II/
20
4 üpl. 100.000,00 € 1703 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Die Stiftungsverwaltung hat der Kinder- & jugendpädagogischen 
Einrichtung der Stadt Köln - Kids acht Häuser für die Unterbringung von 
Wohngruppen zur Verfügung gestellt. 
Der Starkregen im letzten Jahr hat gezeigt, dass umfangreiche 
Arbeiten an den Dächern und Balkonen erforderlich sind. Die 
geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 200.000 €. Es sind bereits 
Mittel abgeflossen. Die Sonderrücklage Instandhaltung verfügt über 
ausreichende Mittel. 
100.000,00 € 1601 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
DEZ.II/
20
über- und außerplanmäßiger Aufwand 2022 Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Seite 2
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
5 üpl. 200.000,00 € 1704 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Das Stiftungshaus Pallenbergheim 10 wird gerade durchgreifend 
modernisiert. 
Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf rund 240.000 € und verteilen 
sich auf 2022 und 2023. 
Die Mittel sind in der Sonderrücklage Instandhaltung vorhanden. 
200.000,00 € 1601 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
DEZ.II/
20
6 üpl. 50.000,00 € 1709 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Im Stiftungshaus Alteburger Wall 29 wird eine Wohnung, die seit 1968 
an einen Mieter vermietet war, durchgreifend modernisiert. Hierfür 
wurden Kosten in  Höhe von 30.000 € veranschlagt.
Mittel sind in der lnstandhaltungsrücklage vorhanden.
50.000,00 € 1601 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
DEZ.II/
20
7 üpl. 53.550,00 € 0111 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Der Rat hat am 08.09.2022 (2360/2022) die Gründung der Kölner 
Schulbaugesellschaft mbH beschlossen und die Verwaltung mit der 
Veranlassung aller notwendigen Schritte beauftragt. Für die 
Ausschreibung zur Neubesetzung einer hauptamtlichen 
Geschäftsführung der Gesellschaft unter Beteiligung eines 
unabhängigen Personalberaters werden überplanmäßige 
Aufwendungen im Dezernatsbüro Planen und Bauen bereitgestellt. Die 
Deckung steht aufgrund von Maßnahmenverzögerungen beim 
Zentralen Raummanagement zur Verfügung.
53.550,00 € 0103 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
DEZ. VI/5
8 üpl. 10.000,00 € 0111 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Die eingeplanten Mittel im Dezernatsbüro I für das Haushaltsjahr 2022 
sind aufgrund nicht vorhersehbarer Beschaffungen nicht ausreichend. 
Die Deckung steht aufgrund von Maßnahmenverzögerungen beim Amt 
für öffentliche Ordnung zur Verfügung.
10.000,00 € 0201 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
DEZ.I/
32
9 üpl. 37.100,00 € 0411 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Die Mittel für die Museumsnacht wurden im 
Haushaltsplanaufstellungsprozess zentral beim Museumsreferat 
veranschlagt und werden nun vom Museumsdienst umgesetzt. Die 
Mittel werden entsprechend umgeschichtet.
37.100,00 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
DEZ. VII/
4522
10 üpl. 36.000,00 € 0411 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Die Mittel für die Museumsnacht wurden im 
Haushaltsplanaufstellungsprozess zentral beim Museumsreferat 
veranschlagt und werden nun vom Museumsdienstumgesetzt. Die 
Mittel werden entsprechend umgeschichtet.
36.000,00 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
DEZ. VII/
4522
11 üpl. 100.000,00 € 0408 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Die Mittel zur Bewerbung der Interimsstandorte der Museen wurden im 
Haushaltsplanaufstellungsprozess zentral beim Museumsreferat 
veranschlagt und wurden nun sachgerecht umgeschichtet.
100.000,00 € 0401 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
DEZ. VII/
4518
12 üpl. 43.100,00 € 0410 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Aufgrund der Erweiterung der Museumsfläche um zwei Stockwerke 
fallen höhere Mieten an. Diese konnten nicht aus dem Amtsbudget des 
NS-Dokumentationszentrums gedeckt werden.
43.100,00 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
DEZ. VII/
4520

Seite 3
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
13 üpl. 150.000,00 € 0408 15
Transfer-
aufwendungen
Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat am 25.10.2022 mit 
Beschlussvorlage 3131/2022 einen Zuschuss an den Kölsche Funke 
rut-wieß von 1823 e.V. für das Entlastungsbauwerk für das 
Baudenkmal Ulrepforte in Höhe von 50.000 € aus Mitteln der 
Kulturförderabgabe im TP 1002 Denkmalpflege beschlossen. Darüber 
hinaus hat der Finanzausschuss am 31.10.2022 mit AN/1937 /2022 in 
Änderung der Beschlussvorlage 3025/2022 einen weiteren Zuschuss in 
Höhe von 100.000 € für v.g. Maßnahme aus den Mitteln der 
Landschaftsumlage TP 1601 beschlossen. Die Gewährung des 
Zuschusses in Höhe von insgesamt 150.000 € an den Kölsche Funke 
rut-wieß von 1823 e.V. erfolgt durch das Kölnische Stadtmuseum und 
ist sachgerecht im TP 0408 abzubilden. 
100.000,00 €
50.000,00 €
1601
1002
15
Transfer-
aufwendungen
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
DEZ.VII/
4518
14 üpl. 4.167,00 € 0404 11
Personal-
aufwendungen
Bei der ÜPL handelt es sich um eine einmonatige Stundenaufstockung 
aufgrund der Erkrankung der Kuratorin einer Ausstellung, die am 01.12. 
startete. Um die Ausstellung wie geplant stattfinden lassen zu können, 
war die Stundenaufstockung erforderlich.
4.167,00 € 0404 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
DEZ. VII/
4513
15 üpl. 100.000,00 € 1301 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Die im politischen VN 2022 bereitgestellten Mittel beim Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt wurden bedarfsgerecht zum Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen umgeschichtet (2953/2022).
100.000,00 € 1401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
DEZ. VIII/
67

Beratungsverlauf (2)

06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.02.2023 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Pallenbergheim 10
  • Alteburger Wall 29
  • Ulrepforte

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Details

Aktenzeichen
0187/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
27.01.2023
Erstellt
13.01.2023 13:05