0187/2023
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 2 Auszahlung 2022
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Seite 1 Fachde- zernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplan zeile Grund Betrag Teil- plan Teilplan- zeile Dez. / Amt 1 üpl. 3.576.175,90 € 1601 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanz- anlagen Gemäß der Vereinbarung in den Nord-Süd-Stadtbahnverträgen zwischen der Stadt Köln und der KVB vom 17.07.2002 bzw. 22.02.2006 wurde festgelegt, dass die Stadt Köln der KVB alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes "Nord-Süd-Stadtbahn 1. und 2. Baustufe" entstehenden finanziellen Verpflichtungen ausgleicht. Dies geschieht, indem die Stadt Köln der KVB den Kapitaldienst für die langfristigen Darlehen und die Zinsen für die kurzfristige Zwischenfinanzierung ausgleicht. Die Abrechnung für das II. Halbjahr 2022 liegt nun vor. Demnach sind Tilgungsleistungenen in Höhe von über 10 Mio. € fällig. Die aktuell auf der Finanzstelle vorhandenen Mittel sind nicht ausreichend, da die Abrechnungen des II. Halbjahres 2021 erst Anfang 2022 und damit aus den für 2022 veranschlagten Mitteln erfolgen konnten. 3.576.175,90 € 1601 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanz- anlagen DEZ. II/ 21 2 üpl. 247.500,00 € 0111 9 Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen Die Mittel für die Beschaffung der Beteiligungssoftware i.H.v. 247.500 € werden bedarfsgerecht im Teilplan der Beteiligungssteuerung bereitgestellt. 247.500,00 € 0110 9 Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen DEZ. II 3 üpl. 20.000,00 € 0111 9 Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagever- mögen Die im Haushaltsjahr 2022 eingeplanten Mittel für die Neueinrichtung des Dezernatsbüro IX sind aufgrund notwendiger Beschaffungen (Einrichtung Wartezone, Medientechnik Besprechungsraum) nicht ausreichend. Die Deckung steht beim Amt für Informationsverarbeitung zur Verfügung. 20.000,00 € 0104 9 Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagever- mögen DEZ. XI/ 12 über- und außerplanmäßige Auszahlungen 2022 Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2022 keine (apl.) oder nicht ausreichende Mittel (üpl.) veranschlagt sind.
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 27.01.2023 0187/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.02.2023 Rat 09.02.2023 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2022 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Aus- zahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt, - in Zusammenhang mit der unterjährigen Konkretisierung von investiven Einzelmaß- nahmen innerhalb Programmbudgets stehen, die durch Haushaltsvermerk in den ein- zelnen Teilplänen definiert sind, - bei einer investiven Einzelmaßnahme außerplanmäßig durch Deckung innerhalb einer Produktgruppe zur Verfügung gestellt werden müssen, bei der im vorherigen Haus- haltsjahr eine Ermächtigung bestand, die durch eine zeitliche Verzögerung nicht aus- gezahlt wurde. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 2 mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1 Aufwand 2022
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 465.206,18 € 0109 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Nach Abschluss der Spitzabrechnung AWB und StEB 2020 ergeben sich ein Erstattungsnspruch der AWB von 254.566,41 € und der StEB von 210.639,77 €. Insgesamt ergibt sich daraus ein Mehrbedarf in Höhe von 465.206,18 € im Haushaltsjahr 2022. 465.206,18 € 1601 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen DEZ. II 2 üpl. 70.000,00 € 0411 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Im Hpl. 2022 wurden Mittel für die Bewerbung von kostengünstigen/kostenfreien Eintritten in die Museen sowie deren Sonderausstellungen zentral im TP 0401 des Museumsreferats veranschlagt. Die Dienststelle 4522 Museumsdienst wurde mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Die für die Durchführung der Museumsnacht sowie ARTCologne - ARTtour benötigten Aufwendungen sind im TP 0411 Museumsdienst abzubilden. 70.000,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen DEZ. VII/ 4522 3 üpl. 100.000,00 € 1706 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Waisenhaus-Stiftung hat im Jahr 2018 fünf Häuser geerbt, mit der Auflage, diese in den nächsten 30 Jahren nicht zu veräußern. Nun finden umfangreiche Arbeiten zur Erneuerung der Heizungsanlage und durchgreifende Modernisierung von Wohnungen statt. Die Mittel hierfür sind in der Sonderrücklage Instandhaltung vorhanden. 100.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen DEZ.II/ 20 4 üpl. 100.000,00 € 1703 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Stiftungsverwaltung hat der Kinder- & jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln - Kids acht Häuser für die Unterbringung von Wohngruppen zur Verfügung gestellt. Der Starkregen im letzten Jahr hat gezeigt, dass umfangreiche Arbeiten an den Dächern und Balkonen erforderlich sind. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 200.000 €. Es sind bereits Mittel abgeflossen. Die Sonderrücklage Instandhaltung verfügt über ausreichende Mittel. 100.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen DEZ.II/ 20 über- und außerplanmäßiger Aufwand 2022 Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 2 Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 5 üpl. 200.000,00 € 1704 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Das Stiftungshaus Pallenbergheim 10 wird gerade durchgreifend modernisiert. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf rund 240.000 € und verteilen sich auf 2022 und 2023. Die Mittel sind in der Sonderrücklage Instandhaltung vorhanden. 200.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen DEZ.II/ 20 6 üpl. 50.000,00 € 1709 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Stiftungshaus Alteburger Wall 29 wird eine Wohnung, die seit 1968 an einen Mieter vermietet war, durchgreifend modernisiert. Hierfür wurden Kosten in Höhe von 30.000 € veranschlagt. Mittel sind in der lnstandhaltungsrücklage vorhanden. 50.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen DEZ.II/ 20 7 üpl. 53.550,00 € 0111 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Der Rat hat am 08.09.2022 (2360/2022) die Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH beschlossen und die Verwaltung mit der Veranlassung aller notwendigen Schritte beauftragt. Für die Ausschreibung zur Neubesetzung einer hauptamtlichen Geschäftsführung der Gesellschaft unter Beteiligung eines unabhängigen Personalberaters werden überplanmäßige Aufwendungen im Dezernatsbüro Planen und Bauen bereitgestellt. Die Deckung steht aufgrund von Maßnahmenverzögerungen beim Zentralen Raummanagement zur Verfügung. 53.550,00 € 0103 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen DEZ. VI/5 8 üpl. 10.000,00 € 0111 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die eingeplanten Mittel im Dezernatsbüro I für das Haushaltsjahr 2022 sind aufgrund nicht vorhersehbarer Beschaffungen nicht ausreichend. Die Deckung steht aufgrund von Maßnahmenverzögerungen beim Amt für öffentliche Ordnung zur Verfügung. 10.000,00 € 0201 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen DEZ.I/ 32 9 üpl. 37.100,00 € 0411 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Mittel für die Museumsnacht wurden im Haushaltsplanaufstellungsprozess zentral beim Museumsreferat veranschlagt und werden nun vom Museumsdienst umgesetzt. Die Mittel werden entsprechend umgeschichtet. 37.100,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen DEZ. VII/ 4522 10 üpl. 36.000,00 € 0411 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Mittel für die Museumsnacht wurden im Haushaltsplanaufstellungsprozess zentral beim Museumsreferat veranschlagt und werden nun vom Museumsdienstumgesetzt. Die Mittel werden entsprechend umgeschichtet. 36.000,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen DEZ. VII/ 4522 11 üpl. 100.000,00 € 0408 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die Mittel zur Bewerbung der Interimsstandorte der Museen wurden im Haushaltsplanaufstellungsprozess zentral beim Museumsreferat veranschlagt und wurden nun sachgerecht umgeschichtet. 100.000,00 € 0401 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen DEZ. VII/ 4518 12 üpl. 43.100,00 € 0410 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufgrund der Erweiterung der Museumsfläche um zwei Stockwerke fallen höhere Mieten an. Diese konnten nicht aus dem Amtsbudget des NS-Dokumentationszentrums gedeckt werden. 43.100,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen DEZ. VII/ 4520 Seite 3 Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 13 üpl. 150.000,00 € 0408 15 Transfer- aufwendungen Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat am 25.10.2022 mit Beschlussvorlage 3131/2022 einen Zuschuss an den Kölsche Funke rut-wieß von 1823 e.V. für das Entlastungsbauwerk für das Baudenkmal Ulrepforte in Höhe von 50.000 € aus Mitteln der Kulturförderabgabe im TP 1002 Denkmalpflege beschlossen. Darüber hinaus hat der Finanzausschuss am 31.10.2022 mit AN/1937 /2022 in Änderung der Beschlussvorlage 3025/2022 einen weiteren Zuschuss in Höhe von 100.000 € für v.g. Maßnahme aus den Mitteln der Landschaftsumlage TP 1601 beschlossen. Die Gewährung des Zuschusses in Höhe von insgesamt 150.000 € an den Kölsche Funke rut-wieß von 1823 e.V. erfolgt durch das Kölnische Stadtmuseum und ist sachgerecht im TP 0408 abzubilden. 100.000,00 € 50.000,00 € 1601 1002 15 Transfer- aufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen DEZ.VII/ 4518 14 üpl. 4.167,00 € 0404 11 Personal- aufwendungen Bei der ÜPL handelt es sich um eine einmonatige Stundenaufstockung aufgrund der Erkrankung der Kuratorin einer Ausstellung, die am 01.12. startete. Um die Ausstellung wie geplant stattfinden lassen zu können, war die Stundenaufstockung erforderlich. 4.167,00 € 0404 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen DEZ. VII/ 4513 15 üpl. 100.000,00 € 1301 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die im politischen VN 2022 bereitgestellten Mittel beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt wurden bedarfsgerecht zum Amt für Landschaftspflege und Grünflächen umgeschichtet (2953/2022). 100.000,00 € 1401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen DEZ. VIII/ 67
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Pallenbergheim 10
- Alteburger Wall 29
- Ulrepforte
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Details
- Aktenzeichen
- 0187/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 27.01.2023
- Erstellt
- 13.01.2023 13:05