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3190/2025

Wahl der Mitglieder des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.11.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 12 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

9360 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3190/2025 
Freigabedatum 
 25.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der Mitglieder des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der 
Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Beschluss: 
Der Rat wählt auf Vorschlag der in § 70 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) ge-
nannten Verbände folgende Vertreter*innen in den Naturschutzbeirat bei der Unteren Natur-
schutzbehörde der Stadt Köln:  
 
Drei Vertreter*innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt im Lande Nord-
rhein-Westfalen e. V. 
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
 
Hubert Sumser 
 
 
Christian Stock 
 
 
Harald von der Stein 
 
 
Frank Jösting 
 
 
Dorothea Schwab 
 
 
Lars Westermann 
 
 
 
Zwei Vertreter*innen des Naturschutzbund Deutschland (NABU)  
Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
 
Jörg Siemers 
 
 
Dr. Angelika Stollewerk 
 
 
Winfried Toedt 
 
 
Udo Behling 
 
 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
 
 
Zwei Vertreter*innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland  
Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. (BUND)  
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
Sabine Hammer 
 
Carina Seeger 
 
Manuela Franke 
 
Dr. Maria von Schönermark 
 
 
 
Ein*e Vertreter*in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Bund zur Förderung der 
Landespflege - Landesverband NRW e. V. 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Dr. Joachim Bauer 
 
 
Dr. Gereon Sommerhäuser 
 
 
 
Zwei Vertreter*innen des Rheinischen Landwirtschafts-Verband e. V. 
 
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder  
 
Christian Fuchs 
 
 
Günter Hecker 
 
 
Hans-Georg Hermes 
 
 
Peter Wermes 
 
 
 
Ein*e Vertreter*in des Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Arnold Nesseler 
 
 
Jürgen Strätz 
 
 
 
Ein*e gemeinsame*r Vertreter*in des Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen 
e. V. / Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V. 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Heribert Demel 
 
 
Martin Walser 
 
 
 
Ein*e gemeinsame*r Vertreter*in der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-
Westfalen anerkannten Vereinigungen der Jäger 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Stefan Würz 
 
 
Robert Korff

3 
 
Ein*e Vertreter*in des Fischereiverbandes NRW e. V. (FV) 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Jürgen Szesny 
 
 
Hagen Hoffmann 
 
 
 
Ein*e Vertreter*in des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB) 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Dieter Sanden 
 
 
Klaus Wefelmeier 
 
 
 
Ein*e gemeinsame*n Vertreter*in des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landes-
verbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. 
 
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied  
 
Thomas Ladurner 
 
 
Carsten Siedentop

4 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach der Kommunalwahl am 14.09.2025 und mit Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt 
Köln 2020 bis 2025  endete auch die Wahlperiode des Naturschutzbeirates bei der Unteren 
Naturschutzbehörde. 
Gem. § 2 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-
LNatSchG) üben die Mitglieder und die Stellvertreter*innen nach Ablauf ihrer Amtszeit ihr Amt 
bis zum Zusammentritt des neuen Naturschutzbeirats aus. Der bisherige Vorsitzende bleibt 
bis zur Wahl des*der neuen Vorsitzenden in seinem Amt. 
Gem. § 2 Abs. 1 der DVO-LNatSchG i. V. m. § 70 Abs. 5 LNatSchG wählt der Rat auf Vor-
schlag der unten aufgeführten Vereinigungen die Mitglieder des Naturschutzbeirates bei der 
Unteren Naturschutzbehörde für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. 
Die ordentlichen Mitglieder des Naturschutzbeirates und die stellvertretenden Mitglieder des 
Naturschutzbeirates sind gem. § 2 Abs. 2 DVO-LNatSchG jeweils in einem separaten Wahl-
gang zu wählen.  
 
Gem. § 70 Abs. 4 LNatSchG besteht der Naturschutzbeirat aus 16 Mitgliedern. Er setzt sich 
zusammen aus: 
 drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt 
Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU) 
 je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) 
Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. und des Bundes für Umwelt und Natur-
schutz Deutschland e. V. (BUND) 
 einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Lan-
desverband NRW e. V. (SDW) 
 zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverban-
des, 
 einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V., 
 einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesver-
bandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe 
e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V. 
 einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des 
Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 
7. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. 
Mai 2015 (GV. NRW. S. 448; ber. S. 629) geändert worden ist, anerkannten Vereini-
gungen der Jäger 
 einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen 
e.V. 
 einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen 
e.V.

5 
 
 einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverban-
des Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.

6 
 
Von den Verbänden wurden die unten genannten Mitglieder zur Wahl vorgeschlagen. Die Rei-
henfolge ergibt sich aus den Wünschen der Verbände. Weitere Informationen zu den Kandi-
dat*innen sind den nicht öffentlichen Anlagen 1-11 zu entnehmen. 
 
 
 
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt im Lande Nordrhein-Westfalen  
e. V. (LNU) 
Siehe auch Anlage 1 
 
a) Hubert Sumser   Ordentliches Mitglied 
 
b) Christian Stock   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Harald von der Stein  Ordentliches Mitglied 
 
d) Frank Jösting   Stellvertretendes Mitglied von c) 
 
e) Dorothea Schwab   Ordentliches Mitglied 
 
f) Lars Westermann   Stellvertretendes Mitglied von e) 
 
g) Michael Schmitz   Ersatzvorschlag  
 
 
 
Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Nordrhein-Westfalen e. 
V. 
Siehe auch Anlage 2 
 
a) Jörg Siemers   Ordentliches Mitglied 
 
b) Dr. Angelika Stollewerk  Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Winfried Toedt   Ordentliches Mitglied 
 
d) Udo Behling   Stellvertretendes Mitglied von c) 
 
e) kein Vorschlag   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)  
Siehe auch Anlage 3 
 
a) Sabine Hammer   Ordentliches Mitglied 
 
b) Carina Seeger    Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Manuela Franke   Ordentliches Mitglied 
 
d) Dr. Maria von Schönermark Stellvertretendes Mitglied von c) 
 
e) kein Vorschlag    Ersatzvorschlag

7 
 
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Bund zur Förderung der Landespflege - 
Landesverband NRW e. V. 
Siehe auch Anlage 4 
 
a) Dr. Joachim Bauer   Ordentliches Mitglied 
 
b) Dr. Gereon Sommerhäuser Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Jürgen Hollstein   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e. V. (RLV) 
Siehe auch Anlage 5 
 
a) Christian Fuchs   Ordentliches Mitglied 
 
b) Günther Hecker   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Hans-Georg Hermes  Ordentliches Mitglied 
 
d) Peter Wermes   Stellvertretendes Mitglied von c) 
 
e) Michael Frenger   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. (WBV)  
Siehe auch Anlage 6 
 
a) Arnold Nesseler   Ordentliches Mitglied 
 
b) Jürgen Strätz   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Robert Niederprüm   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Landesverband Gartenbau Rheinland e. V. und Provinzialverband Rheinischer 
Obst- und Gemüsebauer e. V. (LGR)  
Siehe auch Anlage 7 
 
a) Heribert Demel   Ordentliches Mitglied 
 
b) Martin Walser   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Stefan Schmitz   Ersatzvorschlag

8 
 
Landesjagdverband NRW e.V. und Landesverband der Berufsjäger Nordrhein-
Westfalen e. V. (LJV)  
Siehe auch Anlage 8 
 
a) Stefan Würz   Ordentliches Mitglied 
 
b) Robert Korff   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Carsten Fischer   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Fischereiverband NRW e. V. (FV)  
Siehe auch Anlage 9 
 
a) Jürgen Szesny   Ordentliches Mitglied 
 
b) Hagen Hoffmann   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) Paul Hoffmann   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. (LSB)  
Siehe auch Anlage 10 
 
a) Dieter Sanden   Ordentliches Mitglied 
 
b) Klaus Wefelmeier   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
b) Christine Kupferer   Ersatzvorschlag 
 
 
 
Imkerverband Rheinland e. V. und Landesverband Westfälischer und Lippischer 
Imker e. V. (IVR)  
Siehe auch Anlage 11 
 
a) Thomas Ladurner   Ordentliches Mitglied 
 
b) Carsten Siedentop   Stellvertretendes Mitglied von a) 
 
c) kein Vorschlag   Ersatzvorschlag 
 
 
Anlagen: 
 
Anlagen 1 – 11: nicht öffentlich 
Anlage 12 Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 12 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1007 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Gem. § 2 Abs. 1 der DVO-LNatSchG i. V. m. §70 Abs. 5 LNatSchG wählt der Rat auf Vorschlag der 
unten aufgeführten Vereinigungen die Mitglieder des Naturschutzbeirates bei der Unteren 
Naturschutzbehörde für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

04.12.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 13.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3190/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.11.2025
Erstellt
11.11.2025 14:43