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0763/2025/1

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Bezirksvertreter Schuiszill, CDU-Fraktion, aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 27.11.2025 bezüglich des Neubaus einer Grundschule in Köln-Merheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.01.2026, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2400 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0763/2025/1 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.01.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Bezirksvertreter Schuiszill, CDU-Fraktion, 
aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 27.11.2025  bezüglich des Neubaus 
einer Grundschule in Köln-Merheim 
Anfrage: 
Bezirksvertreter Schuiszill fragt in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 27.11.2025 seit 
wann es notwendig ist, Wege vorher schon fertig zu planen, bevor ein Grundstück Bau- und 
Planrechtlich bearbeitet wird? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Mit dem*der Grundstückseigentümer*in, den Kliniken der Stadt Köln, fanden umfangreiche 
Gespräche zum Ankauf eines Teilflurstücks an der Ostmerheimer Straße in Köln-Merheim 
statt. Hierbei konnte eine grundsätzliche Einigung dahingehend getroffen werden, dass beide 
Parteien grundsätzlich mit dem Verkauf beziehungsweise Ankauf des Grundstücks einig wa-
ren. Die Festlegung des Kaufpreises war noch nicht erzielt, alle anderen Rahmenbedingungen 
waren abgestimmt.  
 
Vor Abschluss des Kaufvertrages waren jedoch noch eingehende Prüfungen des Grundstücks 
hinsichtlich der Geeignetheit zur Schulnutzung erforderlich. Insbesondere vor dem Hinter-
grund, dass die Kliniken ihre Standorte zentralisieren, wird es in absehbarer Zeit zu zahlrei-
chen Neubauten und einem vermehrten Verkehrsaufkommen kommen. Ein daraufhin durch-
geführtes Verkehrsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass die verkehrliche Infrastruktur das 
Mehraufkommen nicht aufnehmen kann. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Einzugsbe-
reich der Grundschule sehr weitläufig ist und mit einem starken Bring- und Holdienst von 
Grundschulkindern zu rechnen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass aus historischen Gründen 
die Umgebungsstraßen überwiegend nicht im städtischen Eigentum befindlich sind und zu-
sätzliche bauliche Anforderungen an die Verkehrswege nicht umsetzbar sind.  
 
Von einem Ankauf des Grundstücks wurde daher Abstand genommen, da ohne sicherge-
stellte Zuwegung ein Neubau einer Grundschule nicht realisierbar ist und somit eine zwingend 
erforderliche Baugenehmigung nicht absehbar ist. Ein Ankauf ohne Berücksichtigung dieser 
Aspekte würde dazu führen, dass ein Grundstück erworben wird, das für den vorgesehenen 
Nutzungszweck Schule nicht geeignet ist.

Beratungsverlauf (1)

22.01.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0763/2025/1
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.12.2025
Erstellt
04.12.2025 10:09