0526/2017
Archivflächen für die Kunstobjekte im öffentlichen Raum
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3650 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 09.03.2017 0526/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 21.03.2017 Archivflächen für die Kunstobjekte im öffentlichen Raum Die Anfrage AN/0179/2017 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat zu vorübergehenden bzw. dauerhaften Lagerungsmöglichkeiten von Kunstob- jekten im öffentlichen Raum, die sich im Besitz städtischer Gesellschaften befinden, beantwortet die Verwaltung im Einzelnen wie folgt. 1. Gibt es seitens der Verwaltung Bestrebungen eine zentrale Lagermöglichkeit zu realisieren, die musealen Anforderungen genügt, wenn ja, wie ist die Realisierung geplant? Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich wäre ein Depot für die Kunst im öffentlichen Raum zu begrüßen. Die Verwaltung beab- sichtigt, diese und angrenzende weiterreichende Fragestellungen in den dafür vorgesehenen Runden Tischen zur Fortschreibung des Kulturentwicklungsplans zu behandeln. 2. Sind diese Kunstwerke im öffentlichen Raum archiviert und hat jeder der Eigentümer, die Kulturverwaltung und die Öffentlichkeit Zugriff auf die Daten? Antwort der Verwaltung: Die von der Fachhochschule Köln, Institut für Restaurierungs- und Konservierungswissenschaft 2009 ff. erfassten Kunstobjekte im öffentlichen Raum, primär in der Innenstadt Kölns, sind in die Datenbank des Rheinischen Bildarchivs überführt und mit weiteren Informationen z.B. zum Kunstwerk und Künst- ler zur Literaturrecherche und Datenbanken weiterer Museen und Universitätsbibliotheken verknüpft worden und für die Allgemeinheit unter http://www.kulturelles-erbe-koeln.de Projekt „Kunst im öffent- lichen Raum“ oder http://kunst-im-oeffentlichen-raum.koeln/ abrufbar. Auf weitere Informationen und sensibles Datenmaterial z.B. zum Zustand der Kunstwerke hat die Kulturverwaltung Zugriff; im Be- darfsfall kann es bei der Kulturverwaltung angefragt werden. Die Datenbank wird zurzeit aus Sponsorenmitteln überarbeitet und aktualisiert. 3. Plant die Verwaltung die Archivalien von Zeit zu Zeit der Öffentlichkeit zu präsentieren? Antwort der Verwaltung: Soweit das Einverständnis der Eigentümer vorliegt und es für bestimmte Ausstellungsformate bei- spielsweise der Museen oder anderer Kultureinrichtungen für kuratorische Konzepte von Interesse ist, können eingelagerte Kunstwerke temporär ausgestellt und so der Öffentlichkeit präsentiert werden. Zu beachten sind dabei jedoch die ggf. sehr hohen Kosten für einen Transport der Kunstwerke, aber 2 auch für erforderliche Restaurierungs- und Reinigungsarbeiten, die im Regelfall notwendig sind. Vorstellbar ist beispielsweise auch, in einem Archiv für ungenutzte Kunst wie vom ersten StadtLabor- Team im Rahmen des „Urbanen Kongresses“ vorgeschlagen, der Öffentlichkeit Kunstobjekte zu prä- sentieren, weil sie an ihrem ursprünglichen Ort keine Verwendung mehr finden, da die veränderte Umgebung es nicht mehr zulässt, sich der Zeitgeschmack geändert hat oder durch andere Faktoren nicht mehr ausgestellt werden. So kann eine Reflexion der Kunstobjekte mit der Fachwelt und den Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Diese Art Präsentation benötigt jedoch eine kuratorische und öffentlichkeitsbegleitende Betreuung und müsste budgetiert werden. Auch diese und angrenzende weiterreichende Fragestellungen können in den dafür vorgesehenen Runden Tischen zur Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung konkretisierend behandelt und berücksichtigt werden. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0526/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27