Mandari Insight

0009/2017

1. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtinge in Köln

Mitteilung Ausschuss 19.01.2017

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1.Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle - 12.12.2016

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1.Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle - 12.12.2016

78470 Zeichen

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
 
1. Tätigkeitsbericht 
 
Stand: 09.12.2016 
  
 
Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
info@ombudsstelle.koeln 
http://ombudsstelle.koeln

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  2 
Gliederung 
Ziffer Titel Seite 
1. Kurzzusammenfassung 3 
2. Grundlagen und Auftrag 4 
3. Aufbau 5 
4. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 7 
4.1 Übersicht 7 
4.2 Ergebnisse zu Themenschwerpunkten  9 
4.3 Bewertungen 10 
5. Verlauf der Kooperation mit Fachämtern 12 
6. Empfehlungen 13 
7. Anhang 15

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  3 
1. Kurzzusammenfassung 
 
Der erste Tätigkeitsbericht der neu eingerichteten Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln stellt 
zunächst Grundlagen und Auftrag (2.) dar. Beschrieben wird dann der organisatorische Auf-
bau (3) sowie die Bekanntmachung in der Verwaltung und bei Akteuren und Betroffenen im 
Feld der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung. Die Auswertung der Beschwerdefälle (4.) 
umfasst eine überwiegend quantitative Ergebnisdarstellung (4.1), eine detaillierte Darstellung 
zu fünf Themen (4.2) sowie entsprechende Bewertungen (4.3). An die Darstellung des Ver-
laufs der Kooperation mit den Fachämtern (5.) schließen erste, aus den Beschwerdefällen 
abgeleitete Empfehlungen (6.) an. Der Anhang (7.) umfasst Terminübersichten, eine Verfah-
rensgrafik sowie die Einzelfalldokumentation der erfassten Beschwerdefälle. 
 
Auf Basis der Ratsbeschlüsse vom 10.05.2016 und 28.06.2016 stellte der Anstellungsträger 
Kölner Flüchtlingsrat e.V. im Einvernehmen mit der Stadt Köln Frau Burcu Aquilino und 
Herrn Thomas Zitzmann als Ombudspersonen ein. Die zentrale und unabhängige Anlauf-
stelle für Beschwerden und Hinweise zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in 
Köln nahm im August 2016 ihre Arbeit auf, richtete im September 2016 eine Geschäftsstelle 
in Köln-Innenstadt ein sowie eine Internetpräsenz. Nach der öffentlichen Vorstellung der Om-
budspersonen durch die Oberbürgermeisterin führten diese Gespräche mit benannten Fach-
amtsleitungen der Stadt und darüber hinaus mit Akteuren im Feld Flüchtlingsunterbringung 
und -betreuung. 
Im Berichtszeitraum wurden 37 Beschwerden und Hinweise erfasst von 25 Flüchtlingen, 
neun Freiwilligen und zehn Professionelle. In den Aufgabenbereich der Ombudsstelle fielen 
28 Beschwerdefälle. Häufig richtete die Ombudsstelle Informationsanfragen an das Amt für 
Wohnungswesen, aber auch das Gesundheitsamt und andere Akteure wurden um Auskunft 
ersucht. Hinweise bezogen sich überwiegend auf die Kategorie Verstoß gegen Menschen-
würde, gefolgt von Diskriminierung und Gewalt. Nur in einem Fall erfolgte eine Beschwerde 
über sexuelle Belästigung. In mehr als der Hälfte der Fälle war die Unterbringung in Turn-
halle Gegenstand der Beschwerde. Ebenso häufig wurde die Situation schutzbedürftiger Per-
sonen thematisiert. In mehr als der Hälfte der Fälle konnte den individuellen Beschwerden 
voll oder teilweise abgeholfen werden. 
Die gute Kooperation mit dem städtischen Beschwerdemanagement hält die Ombudsstelle 
für wesentlich, sieht aber auch Klärungsbedarf hinsichtlich der Abstimmung der Aufgaben-
wahrnehmung. 
Abschließend empfiehlt die Ombudsstelle eine Beendigung der Turnhallen-Unterbringung, 
mindestens aber die Definition zu erfüllender besonderer Anforderungen für schutzbedürftige 
Personen in Notaufnahmesituationen sowie die Bereitstellung der Ressourcen für eine „Exit-
Option“. Weiterhin wird eine kommunale Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie empfohlen 
durch systematische Feststellung der Schutzbedürftigkeit und Entwicklung von Unterbrin-
gungsressourcen. Eine klare Kommunikation von Unterbringungsregeln, Rechten und Be-
schwerdemöglichkeiten sowie eine verbesserte Information zur Krankenversicherung sind 
weitere Empfehlungen. Verbesserungsbedarf sieht die Ombudsstelle in bestimmten Fällen, 
in denen erst nach Anrufung des Verwaltungsgerichts eine Notunterkunft angeboten wird. 
Als sinnvoll werden schließlich Qualifizierungsmaßnahmen für Wachdienstmitarbeiter erach-
tet.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  4 
2. Grundlagen und Auftrag 
 
Die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln wurde im August 2016 zunächst befristet bis Ende 
20171 eingerichtet auf Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt Köln vom 10.05.2016 
(1252/2016) 2 und 28.06.2016 (1826/2016) 3. 
Laut dem vom Rat verabschiedeten Feinkonzept dient die Einrichtung der Ombudsstelle der 
„Sicherstellung einer neutralen und einrichtungsunabhängigen Beratung und Bewertung von 
Problemlagen, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlin-
gen entstehen“. Betont wird die Unabhängigkeit „von der Stadtverwaltung und von Einrich-
tungen und Trägern, die operativ mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen be-
traut sind.“ Hervorgehoben wird auch die fachliche Unabhängigkeit der Ombudsleute in der 
Durchführung der Aufgabenwahrnehmung. 
Dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. werden die Gewährleistung des organisatorischen Rahmens 
und die Dienstaufsicht als Arbeitgeber zugewiesen, Kommune und Träger die einvernehmli-
che Personalauswahl. 
Die Stadtverwaltung Köln benennt der Ombudsstelle gemäß Feinkonzept zudem Ansprech-
partner innerhalb der Verwaltung bei den Dienststellen4 sowie als Kontakt in grundsätzlichen 
Angelegenheiten den Flüchtlingskoordinator im Amt der Oberbürgermeisterin. Bedarfsorien-
tiert, mindestens quartalsmäßig ist ein regelmäßiger Austausch zwischen Ombudsstelle und 
Stabsstelle Flüchtlingskoordination im Amt der Oberbürgermeisterin vorgesehen. 
Zugesichert wird den Ombudsleuten der freie und ungehinderte Zutritt zu allen Einrichtun-
gen, in denen Flüchtlinge untergebracht sind und betreut werden. 
Als Aufgabe der Ombudsstelle wird an erster Stelle die unabhängige Aufnahme und Bearbei-
tung von Hinweise und Beschwerden, die im Rahmen der Unterbringung und Betreuung ent-
stehen, benannt. Sexuelle Übergriffe, Diskriminierungen und Verletzungen der Menschen-
würde sind demnach gravierende Probleme im Fokus. 
Eine definierte Aufgabe ist auch die Kommunikation der Schwerpunktaufgaben in Abgren-
zung zu anderen Angeboten durch Öffentlichkeitsarbeit und Internetauftritt. Insb. technische 
Probleme sollen direkt an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. 
Auch die Aufnahme und Dokumentation jeden Beschwerdefalls wird als Aufgabe benannt. 
Dabei räumt das Feinkonzept der Ombudsstelle Unabhängigkeit ein bei der Entscheidung 
                                                           
1 Über eine Fortführung soll 2017 auf Basis der gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen Situation 
entschieden werden. 
2 Im Mai 2016 hatte der Rat zunächst einstimmig beschlossen, eine zentrale und unabhängige Anlauf-
stelle für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen außerhalb 
der Stadtverwaltung einzurichten und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Beton t wurde die 
öffentliche Funktion der Einrichtung, „nicht nur … Flüchtlingen, sondern allen, die Hinweise und Be-
schwerden haben, als Anlaufstelle und Ansprechpartner zur Verfügung (zu) stehen“. Beschlossen 
wurden zudem der Stellenumfang (zwei geschlechtsparitätisch zu besetzenden 50%-Stellen Fachper-
sonal aus Sozialer Arbeit / Sozialpädagogik sowie eine 50%-Stelle Verwaltungskraft) und die Finanzie-
rung. Begründet wurde die Ombudsstelle als eine Ergänzung, insb. zum städtischen Beschwerdema-
nagement, und Verbesserung der Möglichkeiten, „Hinweise … zu gravierenden Problemen bei der Un-
terbringung und Betreuung von Flüchtlingen zu erhalten, und damit schnell und wirkungsvoll eingrei-
fen zu können.“ Als gravierende Probleme wurden „Gewalt und sexuelle Übergriffe, Dis kriminierungen, 
Verletzungen der Menschenwürde“ aufgezählt. Erwartet wurde, „dass die Ombudsstelle nach einer 
Anlaufzeit im Wesentlichen Hinweise zu den beschriebenen gravierenden Problemlagen erhalten 
wird.“ In der Beschlussbegründung wurde auch der ungehinderte Zutritt zu den Unterbringungseinrich-
tungen festgeschrieben, die Zurverfügungstellung kurzer Wege und fester Ansprechpartner in den be-
teiligten Ämtern sowie die regelmäßige Berichterstattung der Ombudsstelle zur Vorlage bei den politi-
schen Gremien und dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen. 
3 Im Juni 2016 beschloss der Rat das auf Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 (1252/2016) 
erstellte Feinkonzept zur Einrichtung und Umsetzung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln und 
gewährte dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger den entsprechenden Zuschuss für die Jahre 
2016 und 2017. 
4 Ausdrücklich nennt das Feinkonzept die Fachämter für Wohnungswesen, für Soziales und Senioren, 
für öffentliche Ordnung, für Gesundheit sowie für Kinder, Jugend und Familie.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  5 
über ihr Tätigwerden und den Zeitpunkt der Einbindung städtischer Stellen. Verwiesen wird 
auf gesetzliche Bestimmungen und den Vorrang des Wohls der Betroffenen. 
Schließlich wird die regelmäßige Berichterstellung als Aufgabe definiert, erstmals Ende 
2016, dann quartalsmäßig. Die Berichte werden demnach „stets dem Sozialausschuss und 
dem Integrationsrat zur Verfügung gestellt, je nach Themenkomplexen auch bedarfsorientiert 
weiteren Fachausschüssen des Rates. Darüber hinaus erfolgt eine Vorlage an den Runden 
Tisch für Flüchtlingsfragen sowie eine Veröffentlichung in geeigneter Form über das Inter-
net.“ 
Abläufe der Beschwerdebearbeitung sind gemäß Feinkonzept 
 
 Erfassung des einzelnen Hinweises/der Beschwerde in einer noch zu erstellenden 
Datenbank 
 Fachliche Klärung, ob Bearbeitung durch die Ombudsstelle erforderlich 
 Ggf. Abgabe an Verwaltung bzw. Träger und Einrichtungen oder Verweis auf beste-
hende Beratungs- und Hilfsangebote und entsprechende Information verwiesen des 
Hinweisgebers  
 Bei eigener Zuständigkeit Tatsachenermittlung sowie Bewertung, ggf. Vermittlung in 
bestehende Beratungs- und Hilfsangebote bzw. eine Weiterleitung an die städtischen 
Ansprechpartner mit der Bitte um Information über eingeleitete Maßnahmen bzw. er-
zielte Resultate. Im Anschluss Prüfung ggf. erforderlicher weiterer Schritte  
 Fallbezogene Ergebnis- und Wirkungsdokumentation sowie ggf. eine zusammenfas-
sende Analyse hinsichtlich möglicher Bewertungen mit sich ergebendem Optimie-
rungspotential erstellt 
 
Auf die Aufgabenstellung der Ombudsstelle verweist schließlich auch die Präambel der „Min-
deststandards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ (Stand 
03.08.2016), die dem Rat zum Beschluss am 20.12.2016 vorliegen.5 
 
 
3. Aufbau 
 
Im Einvernehmen mit der Stadt Köln besetzte der Kölner Flüchtlingsrat e.V. zum 15.08.2016 
die zwei Teilzeitstellen (jeweils 50%) der Ombudspersonen geschlechtsparitätisch mit Fach-
personal aus Sozialer Arbeit / Sozialpädagogik. Die Besetzung der Verwaltungskraftstelle 
(ebenfalls 50%) erfolgte zum 22.08.2016. 
Als Ombudsmann wurde Herr Thomas Zitzmann eingestellt. Der Diplom-Pädagoge nimmt 
die Leitung der Ombudsstelle wahr. Seit den 1990er Jahren im Flüchtlingsbereich tätig, ist er 
beim (Förderverein) Kölner Flüchtlingsrat e.V. seit November 2000 in Anstellung.6 Mit 50% 
Stellenumfang ist Herr Zitzmann zudem als Leiter der „Unabhängigen Beratungsstelle für 
Flüchtlinge“ (UBS) beschäftigt.7 
Als Ombudsfrau stellte der Rechtsträger Frau Burcu Aquilino (B.A. Soziale Arbeit) ein. Paral-
lel ist Frau Aquilino in Teilzeit (50% Stellenumfang) beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. beschäf-
tigt als Mitarbeiterin des im Auftrag der Stadt Köln durchgeführten Projekts „Außerschulische 
                                                           
5 Dort setzt das Amt für Wohnungswesen die Ombudsstelle in Bezug zu den Ressourcen der Quali-
tätssicherung und des Monitorings, die für die Wirksamkeit von Mindeststandards erforderlich sind. 
Die Ombudsstelle wird als externe Beschwerdemöglichkeit neben der Selbstüberwachung der Betrei-
ber, der Kontrolle und dem optimierten Beschwerdemanagement der Verwaltung angeführt.  
6 Von Dezember 2008 bis Dezember 2010 war Herr Zitzmann zur Durchführung eines Forschungspro-
jekts als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fachhochschule Köln beschäftigt (Freistellung durch den 
Anstellungsträger in Form eines Sonderurlaubs). 
7 Ausgehend von einem Kooperationsvertrag des Amtes für öffentliche Ordnung und des Kölner Flücht-
lingsrat e.V. werden schwerpunktmäßig unerl aubt eingereiste Flüchtlinge sowie (unbegleitete) minder-
jährige Flüchtlinge in aufenthalts-, asyl- und sozialrechtlichen Fragen beraten und unentgeltlich außer-
gerichtlich vertreten (§ 6 RDG).

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  6 
Betreuung von Flüchtlingskindern durch ehrenamtliche Patinnen und Paten“. Mit Stellenan-
tritt als Ombudsperson gab Frau Aquilino die zuvor im Arbeitsbereich „Auszugsmanagement“ 
ausgeübte Tätigkeit auf. 
Als Verwaltungskraft wurde Frau Corinna Cario (Kauffrau im Gesundheitswesen) eingestellt. 
 
Bereits zum 01.09.2016 konnten für die Ombudsstelle zentral gelegene Büroräume als Ge-
schäftsstelle angemietet werden. Sie befinden sich im Bezirk Innenstadt im Objekt Neue 
Maastrichter Str. 12-14 (HH), 50672 Köln. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Perso-
nennahverkehr ist gewährleistet (Haltestellen Friesenplatz, Rudolfplatz, Moltkestraße, Hans-
Böckler-Platz/Bhf. West).8  
Regelmäßige Geschäftszeiten der Ombudsstelle sind montags, dienstags, donnerstags und 
freitags von 9 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 10 bis 12 Uhr. Die Ombudsleute sind zudem 
mobil erreichbar. 
 
Eine eigene Domain wurde für die Ombudsstelle im September 2016 eingerichtet unter: om-
budsstelle.koeln. Entsprechend ist die allgemeine elektronische Kontakt-Adresse: info@om-
budsstelle.koeln. Zudem sind persönlichen Accounts für die Ombudsleute und die Verwal-
tungskraft eingerichtet. Über den Internetauftritt sind die Kontaktdaten der Einrichtung abruf-
bar, er befindet sich noch im Ausbau.9 Die zu entwickelnde Datenbank befindet sich eben-
falls noch im Aufbau.10 
 
Am 12.09.2016 stellte Frau Oberbürgermeisterin Reker die Ombudsstelle im Rahmen eines 
Pressegespräches im Historischen Rathaus öffentlich vor. Die Vorstellung fand rege Reso-
nanz in lokalen und regionalen Medien. 
 
Die Ombudsstelle entwickelte eine Grafik zur klaren Darstellung der Verfahrensabläufe (s. 
Anhang). Ein vorrangig für Fachkräfte und andere Akteure im Feld konzipierter Flyer wurde 
im November 2016 erstellt. Ein grafisch gestalteter Aushang, der v.a. Flüchtlinge adressiert 
wird voraussichtlich in KW 50 veröffentlicht. 
 
Im Zeitraum 21.09.-03.11.2016 führten die Ombudspersonen Gespräche mit den Leitungen 
der im Feinkonzept aufgeführten Fachämter für Wohnungswesen, für Soziales und Senioren, 
für öffentliche Ordnung, für Gesundheit sowie für Kinder, Jugend und Familie sowie mit der 
Fachamtsleitung Schulentwicklung und der Dienststellenleitung Diversity (s. Terminübersicht, 
Anhang). Seitens der Ämter und Dienststellen wurden jeweils Ansprechpersonen für die Om-
budsstelle genannt. Die schriftlichen Bescheinigungen über die Zugangsberechtigung der 
Ombudspersonen zu allen Einrichtungen, in denen Flüchtlingen untergebracht und betreut 
werden, stellte das Amt für Wohnungswesen am 22.09.2016 aus. 
 
Im Berichtszeitraum führten die Ombudspersonen zudem Gespräche mit den Leitungen der 
beiden vom Amt für Wohnungswesen beauftragten Wachdienste (ADLERWACHE und 
W.I.S.) und begannen mit der Vorstellung der Ombudsstelle bei Akteuren im Feld Flücht-
lingsarbeit (Vernetzungstreffen der Willkommensinitiativen, Zartbitter e.V., Netzwerktreffen 
Flüchtlinge mit Behinderung Köln, Rom e.V., AK Asyl Köln). 
Weitere Gesprächstermine sind bis in den Januar 2017 hinein vereinbart mit Vertreter(inne)n 
der Träger der Flüchtlingsbetreuung (Caritasverband Köln, Diakonie Köln, SKM Köln) sowie 
mit Beratungseinrichtungen (Therapiezentrum für Folteropfer, Internationale Familienbera-
tung, AntiDiskriminierungsBüro/ÖgG). 
                                                           
8 Die Geschäftsräume sind leider nicht barrierefrei zu erreichen (Treppenaufgang), sodass im Bedarfs-
fall Termine an anderen Orten vereinbart werden. 
9 Eine Onlinebeschwerdeformular wird aus rechtlichen Gründen derzeit nicht realisiert.  
10 Grundlage für diesen Bericht sind die Fallakten, die excelgestützte vorläufige Fal lerfassung  und 
eine Übersichtsdarstellung der einzelnen Beschwerden und Hinweise (s. 5.).

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  7 
Angefragt, aber noch nicht vereinbart sind zudem Gesprächstermine mit dem Sozialdienst 
des Amtes für Wohnungswesen, mit weiteren Betreuungsträgern (DRK Köln, Diakonie Mi-
chaelshoven, Internationaler Bund), Beratungsstellen (agisra Köln, Antidiskriminierungsbüro 
der Caritas, Clearingstelle Gesundheit und Migration, IB Jugendmigrationsdienst, Rubicon, 
Vingster Treff), Initiativen (Rainbow Refugee Cologne Support Group) und Gremien (Arbeits-
kreis Flüchtlinge, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftl. Engagement des Integrationsra-
tes Köln). 
 
Wie im Feinkonzept vorgesehen, erfolgte eine enge Kooperation in grundsätzlichen Fragen 
mit der Stabsstelle Flüchtlingskoordination im Amt der Oberbürgermeisterin. 
Die öffentliche Vorstellung der Ombudsstelle durch die Oberbürgermeisterin stellte den offizi-
ellen Startpunkt im September 2016 dar. Als wichtiges Auftaktsignal ging diese Vorstellung 
den Gesprächen der Fachamtsleitungen mit den Ombudspersonen voraus.  
Die Gespräche auf Amtsleitungsebene erwiesen sich als sehr hilfreich für den Einstieg in die 
Kooperation mit den städtischen Dienststellen. Zum einen konnten so erste grundsätzliche 
Fragen der Aufgabenwahrnehmung besprochen werden. Zum anderen wurden seitens der 
Fachämter konkrete Ansprechpartner benannt und weitere Hinweise und Anregungen gege-
ben. 
Hinsichtlich der Kooperation mit Behörden beabsichtigt die Ombudsstelle zudem, ein Ge-
spräch mit dem Jobcenter Köln zu vereinbaren. 
Die Vorstellung der Ombudsstelle bei Akteuren im Feld Flüchtlingsunterbringung und -be-
treuung konnte im Berichtszeitraum begonnen werden und ist fortzusetzen. Positiv wertet die 
Ombudsstelle die Gespräche mit den Leitungen der vom Amt für Wohnungswesen beauf-
tragten Wachdienste. Besonders wichtig erscheinen der Ombudsstelle zudem die Gespräche 
mit Trägern der Flüchtlingsbetreuung, Beratungseinrichtungen und verschiedenen Netzwer-
ken. Zu hoffen ist, dass auch die Träger der Flüchtlingsbetreuung, mit denen bisher keine 
Gesprächsterminvereinbarung möglich war, sich offen für eine Kooperation zeigen. 
 
 
4. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 
 
4.1. Übersicht 
 
Im Berichtszeitraum wurden 37 Beschwerdefälle erfasst, einer im August, neun im Septem-
ber, sieben im Oktober, 13 im November und sieben im Dezember. Ein Hinweis ging anonym 
ein. Als Hinweisgebende wurden 25 Flüchtlinge, neun Freiwillige und zehn Professionelle er-
fasst (Mehrfachnennung möglich). 
In 17 Fällen (45,9%) stellte die Ombudsstelle Vorermittlungen an, um aufzuklären, ob eine 
Beschwerde in ihren Aufgabenbereich fällt. Dies wurde in 28 Beschwerdefällen (75,7%) be-
jaht und in neun Fällen (24,3%) verneint. 
Den Zutritt zu Flüchtlingsunterkünften nutzten die Ombudsleute in 15 der 37 Beschwerdefälle 
(40,5%). Befragungen fanden in 23 Fällen (62,2%) statt. Befragt wurden überwiegend Hin-
weisgeber/innen und Betroffene. 
Bei nahezu der Hälfte der Beschwerden (18 Fälle; 48,6%) richtete die Ombudsstelle Aus-
kunftsersuchen an das Amt für Wohnungswesen, in fünf Fällen an das Gesundheitsamt und 
in elf Fällen an andere Akteure. 
In neun Fällen (24,3%) erfolgte seitens der Ombudsstelle zuständigkeitshalber eine Abgabe 
bzw. ein Verweis des Anliegens an andere Stellen. Sechs Beschwerdefälle (16,2%) wurden 
an Hilfs- oder Beratungsangebote vermittelt. Als abgeschlossen erfasst die Statistik 20 Fälle 
(54,1%). Noch offen sind 17 Beschwerdefälle (45,9%).  
 
Die kategoriale Zuordnung der Beschwerdefälle folgt zum einen den Ratsbeschlüssen vom 
10.05.2016 und 28.06.2016; entsprechend sind für die Kategorisierung „Gewalt“, „sexueller 
Übergriff“, „Diskriminierung“ und „Verstoß gegen Menschenwürde“ vorgegeben (deduktive

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  8 
Kategorien).11. Zum anderen werden empirisch begründete Kategorien und Unterkategorien 
aufgenommen (induktive Kategorienbildung).12 
Die 37 erfassten Beschwerden wurden überwiegend der Kategorie „Verstoß gegen Men-
schenwürde“ zugeordnet (24 Fälle; 64,9%), gefolgt von „Diskriminierung“ (zwölf Fälle; 
32,4%), „Gewalt“ (neun Fälle; 24,3%) und „sexueller Übergriff“ (ein Fall; 2,7%) (Mehrfach-
nennung möglich). 
Unter den weiteren, induktiv gebildeten Einzelkategorien sticht quantitativ „Turnhalle/Notauf-
nahme“ hervor (21 Fälle; 56,8%). 
Fasst man die Unterkategorien schutzbedürftiger Personen zusammen, kommt man auf so-
gar auf 22 Nennungen.13 Es handelt sich um Beschwerden und Hinweise betr. Minderjähriger 
(acht Nennungen), Schwangerer (sieben Nennungen), schwer Erkrankter und Gewaltopfer 
(je zwei Nennungen) sowie Alleinerziehender mit minderjährigen Kindern, Personen mit psy-
chischer Belastung/Störung und LGBTIQ (je eine Nennung). 
Die Kategorie „Polizei/Verhältnismäßigkeit“ wurden zu sechs Beschwerden (16,2%) von Be-
wohner/innen der Turnhalle/Notaufnahme Dorotheenstraße gebildet, die nach dem Polizei-
einsatz vom 20.09.2016 v.a. über gesundheitliche Beeinträchtigungen klagten. 
Zu je vier Beschwerden wurden die Kategorien „Aufenthalts-/Asylrecht“ und „Obdachlosig-
keit“ gebildet, zu zwei Beschwerden die Kategorie „Zugang Gesundheitsversorgung“. Zudem 
wurden weitere Kategorien gebildet.14 
 
Bzgl. der Ergebnisse der Beschwerden wird hier in einer quantitativen Übersicht die individu-
elle Abhilfe von der grundsätzlichen Abhilfe unterschieden. Demnach konnte in mehr als der 
Hälfte der Fälle den individuellen Beschwerden voll oder teilweise abgeholfen werden. 
Grundsätzliche Problemstellungen konnten nur in einem wesentlich geringeren Umfang (drei 
Beschwerden) geklärt werden. 
 
 Individuelle Abhilfe Grundsätzliche Abhilfe 
Voll teilw. Nicht ungeklärt voll teilw. nicht ungeklärt 
absolut 12 7 6 12 2 1 9 25 
Anteil 32,4% 18,9% 16,2% 32,4% 5,4% 2,7% 24,3% 67,6% 
 
Als individuelle Abhilfe erschienen häufig die Verbesserung der Wohnsituation, in fünf Fällen 
durch Verlegung (oder Auszug) aus einer Turnhalle, in zwei Fällen durch Statuswechsel im 
selben Wohnheim (aus der Notunterbringung in reguläre Unterbringung) und in je einem Fall 
durch Unterbringung in einem LGBTI-Wohnprojekt bzw. durch Notunterbringung infolge ei-
nes Eilantrags. Als andere Formen der (teilweisen) Abhilfe im Einzelfall stellten sich dar: die 
Unterstützung beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Weiterleitung an Beratungsstel-
len, der Umzug eines Minderjährigen zum Elternteil in einem anderen Bundesland, die Kom-
munikation von Polizeibeamten über den SEK-Einsatz in der Turnhalle Dorotheenstraße so-
wie die erfolgte Schulzuweisung eines Kindes. 
Keine individuelle Abhilfe war möglich bei zusätzlich auftretenden aufenthaltsrechtlichen 
Problemen, im Falle ungeklärter Vorwürfe sexueller Belästigung, im Falle unbelegter Vor-
würfe, im Falle strittiger Beleidigungsvorwürfe, im Falle zurückgezogener Vorwürfe sowie 
nach Verweigerung der Auskunftserteilung durch Wachdienst bzw. Stadt Köln. 
 
                                                           
11 Der Ratsbeschluss vom 10.05.2016 (1252/2016, S. 2) nennt „Gewalt und sexuelle Übergriffe, Diskri-
minierungen, Verletzungen der Menschenwürde“ als gravierende Probleme, zu denen Hinweise erhal-
ten werden sollen. Das am 28.06.2016 (1826/2016) verabschiedete Feinkonzept nennt insbesondere 
die Themenkomplexe „sexuelle Übergriffe, Diskriminierungen und Verletzungen der Menschenwürde“.  
12 Der Kategorienrahmen kann also am Material entsprechend differenziert und ggf. erweitert werden. 
Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Zahl der induktiven Kategorien fallbezogen auf bis zu vier 
beschränkt. 
13 Es liegt eine Mehrfachnennung vor, bereinigt betreffen 21 der 37 Beschwerden sch utzbedürftige 
Personen. 
14 In einer zurückgezogenen Beschwerde wurde explizit Rassismus thematisiert.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  9 
Mindestens teilweise als Abhilfe im Grundsatz konnten die Klärung von Übergangsregelun-
gen zum Nachweis des Krankenversicherungsschutzes bei Wechsel von AsylbLG in SGB II 
sowie die Beendigung der Notunterbringung in einem regulären Wohnheim infolge einer Be-
schwerde erfasst werden. 
Keine grundsätzliche Klärung stellte sich dar für Beschwerden zur Unangemessenheit der 
Unterbringungssituation in Turnhallen – speziell, aber nicht ausschließlich für schutzbedürf-
tige Personen mit besonderen Bedarfen. Ebenfalls keine grundsätzliche Klärung wurde reali-
siert für Problemstellungen in weiteren Kontexten: Beschwerden zu sexuellen Übergriffen, 
Gewalt in stationärer Jugendhilfe, Wohnsitzverpflichtung gem. § 12a Abs. 1 AufenthG, Man-
gel an Schutzräumen für LGBTIQ sowie (zeitweiser) Unterbringungsverweigerung. 
 
 
4.2. Ergebnisse zu Themenschwerpunkten 
 
4.2.1. Thema Turnhalle/Notaufnahme 
 
Bzgl. der Männerhallen waren allgemeine Beschwerdethemen:  
 unzureichende Sanitäranlagen, Betten, Lademöglichkeiten für Handys sowie 
 unverhältnismäßige Restriktionen durch Nachtruheregelung, Essenszeitenregelung, 
Besuchsverbote und Anwesenheitskontrollen 
Darüber hinaus wurde eine fehlende Eignung bzw. fehlende Privatsphäre für eine Person mit 
schwerer körperlicher Erkrankung moniert. 
 
Bzgl. der Familienhallen wurden insbesondere eine Unzumutbarkeit für schutzbedürftige Per-
sonen moniert:  
 fehlende Beschulung => (schulpflichtige) Minderjährige 
 fehlende Hygiene und Privatsphäre in Sanitär- und Schlafräumen, unzureichende 
Betten und Ernährung sowie ein erhöhtes Infektionsrisiko => Minderjährige, Schwan-
gere, Stillende  
 fehlende Schutzräume und eine gefühlte Abhängigkeit gegenüber dem Wachdienst 
=> alleinreisende Frauen mit Kindern 
 
 
4.2.2. Thema schutzbedürftige Personen 
 
Beschwerdeführer/innen zur Situation von Minderjährigen monierten u.a. 
 fehlende Hygiene und Privatsphäre in Sanitär- und Schlafräumen 
 psychische Belastung infolge eines Polizeieinsatzes 
 fehlende Beschulung 
 Gewalt durch andere Jugendliche (in der stationären Jugendhilfe) 
 aufenthaltsrechtliche Hindernisse bei der Herstellung der häuslichen Lebensgemein-
schaft mit einem Elternteil 
 Vernachlässigung des Kindeswohls i.R. einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung 
 
Bzgl. der Situation Schwangerer wurde moniert 
 fehlende Hygiene und Privatsphäre in Sanitär- und Schlafräumen 
 unzureichende Betten und Ernährung 
 ein erhöhtes Infektionsrisiko 
 
Schwer Erkrankte, Personen mit psychischer Belastung/Störung und Gewaltopfer15 monier-
ten eine mangelnde Eignung der Unterbringung durch fehlende Privatsphäre. Im Falle einer 
                                                           
15 Im Falle einer Apostatin wurde zudem eine religiöse Diskriminierung beklagt.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  10 
Alleinerziehenden mit minderjährigem Kind wurde u.a. ein Gefühl von Schutzlosigkeit thema-
tisiert. Infolge eines angezeigten homo-/transphoben Überfalls wurde deutlich, dass es an 
geschützten Unterkünften für LGBTI-Flüchtlinge fehlte. 
 
Bzgl. der Situation anderer schutzbedürftiger Personen gem. Art 21 RL 2013/33/EU (Behin-
derte, ältere Menschen, Opfer des Menschenhandels, Folteropfer sowie Opfer von Verge-
waltigung oder FGM) gab es im Berichtszeitraum keine Beschwerden an die Ombudsstelle. 
 
 
4.2.3. Thema Polizei/Verhältnismäßigkeit 
 
Am 22.09.2016 beschwerten sich in sechs Fällen Bewohner/innen der Turnhalle/Notauf-
nahme Dorotheenstraße, Köln-Porz über gesundheitliche Beeinträchtigungen nach dem Poli-
zeieinsatz vom 20.09.2016 (Festnahme eines terrorverdächtigen Jugendlichen durch Son-
dereinsatzkräfte). Der SEK-Einsatz in der Turnhalle wurde den Beschwerdeführer/innen zu-
folge als Überfall empfunden. V.a. Kinder wurden als sehr verängstigt geschildert. Berichtet 
wurde mehrfach, dass Schusswaffen auch auf Kinder gerichtet worden seien. Im Falle eines 
Kindes wurde eine anhaltende Verstörung mit Ängsten berichtet.16 
 
 
4.2.4. Thema Obdachlosigkeit 
 
Beschwerdethemen im Kontext Obdachlosigkeit waren die Abmeldung aus der Unterkunft 
bei Abwesenheit, die Notunterbringung in einem Regelwohnheim und die erst aufgrund eines 
Eilantrags zurückgenommene Nichtunterbringung (nach Entlassung aus der Jugendhilfe). 
 
 
4.2.5. Thema Zugang zur Gesundheitsversorgung:  
 
Beschwerden bezogen sich auf das Fehlen eines Dolmetschers für die erforderliche medizi-
nische Behandlung, einen fehlenden Krankenversicherungsnachweises nach Zuerkennung 
eines Schutzstatus (Übergang aus AsylbLG- in SGB II-Leistungen) sowie Schwierigkeiten 
beim Zugang zu gesundheitlicher Versorgung nach einem Polizeieinsatz. 
 
 
4.3. Bewertungen 
 
Die Bewertungen sind auf die in 4.2 aufgeführten Themenschwerpunkten der Beschwerden 
bezogen und berücksichtigen auch Wirkungen. 
 
Turnhalle/Notaufnahme 
Bei den Beschwerden zu diesem Thema spielte allgemein häufig die über eine kurze Frist 
hinausgehende Unterbringungsdauer eine wesentliche Rolle, die die Situation als unzumut-
bar erscheinen ließ. Die im Berichtszeitraum aufgenommenen Beschwerden schutzbedürfti-
ger Personen aus Turnhallen dokumentieren, wie sehr es an geeigneten Unterkünften für 
Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen mangelt. 
 
Schutzbedürftige Personen (in Art. 21 RL 2013/33/EU aufgeführte Personengruppen):  
                                                           
16 Die Aufnahme der Beschwerden durch die Ombudspersonen wurde am 22.09.2016  von dem im 
Falle des terrorverdächtigen Jugendlichen ermittelnden polizeilichen Staatsschutz unterbrochen. Die 
Behauptung, der Ombudsmann behindere polizeiliche Ermittlungen, wies der Anstellungsträger als 
unzutreffend zurück und monierte eine Behinderung der Tätigkeit der Ombudsstelle.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  11 
Hinsichtlich der Anforderungen an die Unterbringung und Betreuung von Minderjährigen17 
bestehen Bedenken, dass Anforderungen nicht erfüllt werden, insbesondere bzgl. der/des 
 Schaffung angemessener Lebensbedingungen und menschenwürdiger Wohnverhält-
nisse: Nicht nur, aber insbesondere in beengten Notunterbringungssituationen (z.B. 
in kleinen Turnhallen) erscheinen Anforderungen wie altersgerechte Spiel-, Freizeit- 
und Erholungsmöglichkeiten sowie Rückzugsräume (für Kinder, für Stillende) kaum 
realisierbar. Entsprechende Beschwerden wurden bearbeitet und sind aktuell anhän-
gig. 
 Zugangs zu Bildung und Information: Beschwerden richteten sich auch auf die feh-
lende Schulzuweisung von Kindern im schulpflichtigen Alter. 
Hinsichtlich der Unterbringung von Schwangeren bestehen aufgrund der bearbeiteten Be-
schwerden Bedenken, dass die Bedürfnisse bezüglich ausgewogener Ernährung, Pri-
vatsphäre und Schutzräume in Notaufnahmen nicht ausreichend berücksichtigt werden. 
Hinsichtlich der Unterbringung von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern gibt eine 
Beschwerde im Berichtszeitraum Anlass zu Bedenken, dass es an Schutzräumen und -me-
chanismen mangelt.18 
Hinsichtlich der Unterbringung von Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, von 
Personen mit psychischen Störungen und von Personen, die schwere Formen von Gewalt 
erlitten haben, bestehen Bedenken, dass es an geeigneten Unterbringungsformen mangelt. 
Hinsichtlich der Unterbringung von LGBTIQ gibt der dokumentierte Fall Anlass zu Bedenken, 
dass es an angemessenen Unterbringungsformen19 mangelt.  
Hinsichtlich der Unterbringung von Behinderten20 ist das weitgehende Fehlen barrierefreier 
Unterbringungsformen festzustellen. 
 
Polizei/Verhältnismäßigkeit 
Aus Betroffenensicht bestanden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des mit dem Einsatz ver-
bundenen Grundrechtseingriffs. Eine Beschwerdeführerin verstand Äußerungen der Kontakt-
beamten muslimische Institutionen am 07.10.2016 in der Turnhalle Dorotheenstraße als 
förmliche Bitte um Entschuldigung seitens der Kölner Polizei. 
 
 
                                                           
17 Die Stadt Köln formuliert mit der „Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung für die Gemein-
schaftsunterkünfte für Flüchtlinge zwischen dem Amt für Wohnungswesen, den beauftragten Betreu-
ungsträgern und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie“ (o.J. [2016]) Aufgaben des Jugendamtes 
sowie des Wohnungsamtes und der Betreuungsträger in Bezug auf den Minderjährigenschutz. In der 
Arbeitshilfe von Zartbitter e.V. „Flüchtlingskinder vor Gewalt schützen“ stellen Enders/Sc hmidt ihre 
„Bausteine: Kinder-/Gewaltschutzkonzept für Gemeinschaftsunterkünfte“ vor (2016, S. 94-100). Die 
Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM, 2016) präsentiert einen „Handlungs-
leitfaden zum Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften“. 
18 Solche Schutzbedarfe beschreibt etwa das Positionspapier von medica mondiale e. V. und Kölner 
Flüchtlingsrat e.V. zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen in Flüchtlingsunterkünften des Landes 
Nordrhein-Westfalen (2016). 
19 Dabei werden unterschiedliche Positionen vertreten. Während die „Allgemeine(n) Empfehlungen für 
einen Umgang mit Geflüchteten mit LSBTTI*-Hintergrund in Flüchtlingseinrichtungen“ („Handreichung 
für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI*-Flüchtlingen“. Hrsgg. v. Arbeiter-Samariter-Bund 
NRW e.V. 2016, S. 7-9) die Einbuíndung in ein Gewaltschutzkonzept thematisiert, fordert das „Positi-
onspapier zur Berücksichtigung der Bedarfe von geflüchteten LSBTI* im Gewaltschutzkonzept zur Un-
terbringung von Geflüchteten in NRW“ (2016) eine möglichst dezentrale Unterbringung, „d.h. mög-
lichst nicht in Massenunterkünften, sondern bestenfalls in privaten Wohnungen, Wohngemeinschaften 
oder reinen LSBTI*-Unterkünften“ im urbanen Raum. 
20 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln beschloss am 14.11.2016 eine Empfehlung 
an die Fachausschüsse des Rates u.a., in den Mindeststandards die Anforderungen an die Barriere-
freiheit der Unterbringungseinrichtungen zu präzisieren durch Berücksichtigung der Bedürfnisse von 
Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) 
oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. 
Auch sollten Informationen über besonders schutzbedürftige Personen erhoben und dokumentiert 
werden.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  12 
Obdachlosigkeit 
Im Falle der Notunterbringung in einem regulären Wohnheim erscheint problematisch, dass, 
wie eingeräumt, eine Schlechterstellung gegenüber regulär Untergebrachten über einen un-
üblich langen Zeitraum stattfand. 
Im Falle verweigerter Unterbringung erscheint problematisch, dass es anscheinend vom 
Gang zum Verwaltungsgericht abhängig war, eine menschenwürdige Notunterkunft zu errei-
chen. 
 
Zugang zur Gesundheitsversorgung  
Das Fehlen eines Krankenversicherungsnachweises nach Zuerkennung eines Schutzstatus 
(Übergang aus AsylbLG- in SGB II-Leistungen) wird als Hindernis beurteilt, das durch opti-
mierte Kooperation der beteiligten Behörden und Krankenversicherungen sowie durch bes-
sere Information der Leistungsberechtigten weitgehend vermieden werden kann. Bessere In-
formation der Leistungsberechtigten über mögliche sonstige Leistungen könnten auch das 
Problem des Fehlens eines Dolmetschers für die erforderliche medizinische Behandlung ver-
meiden. 
 
 
5. Verlauf der Kooperation mit Fachämtern 
 
Wie ersichtlich, ergaben sich in der beschwerdefallbezogenen Kooperation mit Ämtern bis-
lang konkrete Erfahrungen v.a. mit dem Beschwerdemanagement resp. der Stabsstelle 
Flüchtlingsfragen des Amtes für Wohnungswesen, zudem mit dem Gesundheitsamt Köln so-
wie vereinzelt mit dem Sozialamt. Dabei wurde auf die Gespräche mit den Fachamtsleitun-
gen aufgebaut. 
Der Auftakt der beschwerdefallbezogenen Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen 
war aus Sicht der Ombudsstelle von Offenheit gekennzeichnet. Es wurden im Berichtszeit-
raum jedoch ebenso Grenzen und Schließungstendenzen deutlich. 
Bei der Bearbeitung einer Beschwerde wegen sexueller Belästigung wurde deutlich, dass die 
in diesem Fall für Betreuung und Bewachung zuständigen Auftragnehmer der Stadt eine di-
rekte Kommunikation von Mitarbeitenden mit der Ombudsstelle nicht wünschten. So traf die 
Ombudsfrau zu einem mit einer Wohnheimleitung vereinbarten Termin die Leitungsebene 
des Betreuungsträgers und des Wachdienstes an. Für die Kommunikation mit der Ombuds-
stelle verwies die Leitungskraft des Betreuungsverbandes bei einem weiteren Termin auf 
den Dienstweg.  
Im Falle einer Beschwerde wegen Gewalt unter Wohnheimbewohnern erbat die Ombuds-
stelle bei der Leitung des für das Objekt zuständigen Wachdienstes eine Kontaktmöglichkeit 
zu einem Mitarbeiter und die Auskunft, ob der angegebene Vorfall dokumentiert sei. Der 
Wachdienst teilte am 22.11.2016 mit, mit der Stabsstelle Flüchtlingsfragen des Amtes für 
Wohnungswesen sei die Vereinbarung getroffen worden, dass alle Anfragen der Ombuds-
stelle zu dienstlichen Vorgängen in städtischen Objekten der Flüchtlingshilfe über das Woh-
nungsamt Köln abgewickelt werden. Die Stabsstelle Flüchtlingsfragen bestätigte diese Ab-
sprache am 23.11.2016 und erklärte auf Nachfrage, für die Ermittlungen und Prüfmöglichkei-
ten der Ombudsstelle finde keine Einschränkung statt. Die Ombudsstelle wies am 
25.11.2016 schriftlich auf ihren Auftrag zur unabhängigen Sachverhaltsermittlung hin. Bzgl. 
des den Auftragnehmern der Stadt Köln erteilten Auskunftsverbots wurde grundsätzlich die 
Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle kritisiert und auf die feh-
lende Möglichkeit zur Entkräftigung von Vorwürfen hingewiesen. 
Eine Stellungnahme der Stabstelle vom 09.12.2016 zu einer Beschwerde gegen Wach-
dienstmitarbeiter wegen Beleidigung/Diskriminierung stellte konkrete Befragungen allein aus 
Perspektive des beauftragten Wachdienstes dar, der offenbar auch mindestens einen Mitar-
beiter eines Betreuungsverbandes befragte. 
 
Die Kooperation mit der Stabsstelle Flüchtlingsfragen des Amtes für Wohnungswesen (Be-
schwerdemanagement) ist für die Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle wesentlich.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  13 
Ein Legitimationserfordernis darf die Sachverhaltsaufklärung nicht dominieren. Daher beur-
teilt die Ombudsstelle die Erstellung abgestimmter Reaktionen auf Beschwerden durch das 
Amt für Wohnungswesen und seine Auftragnehmer kritisch. Maßnahmen, die eine unabhän-
gige Ermittlung behindern oder ausschließen, etwa ein Auskunftsverbot, das Mitarbeitenden 
von Betreuungsträgern oder den Auftragnehmern der Stadt Köln erteilt wird, kann die Om-
budsstelle keinesfalls gutheißen. Gleiches gilt, wenn Teile der Beschwerdebearbeitung quasi 
exklusiv an beteiligte Auftragnehmer übertragen werden. Es widerspricht der Auftragslage, 
wenn Beschwerden dadurch nicht oder nur unzureichend geklärt werden können. 
 
 
6. Empfehlungen 
 
Die Ombudsstelle empfiehlt: 
 
 Beendigung der Turnhallen-Unterbringung 
Der hohe Beschwerdeanteil mit Bezug zur Turnhallen-Unterbringung spiegelt die generell 
mangelnde Eignung über Kurzaufenthalte hinaus. 
Soweit die „Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“, 
die dem Rat zum Beschluss vorliegen, eine Unterbringung in Notmaßnahmen (insbesondere 
Turnhallen und weiteren Hallenunterkünften) weiter vorsehen, wären die dort zu erfüllenden 
besonderen Anforderungen für schutzbedürftige Personen weiter zu definieren (etwa Schutz-
mechanismen, Rückzugsräume und Anforderungen an die Qualifikation des Personals) und 
die Ressourcen für die „Exit-Option“ (Verlegung aus gesundheitlichen Gründen binnen einer 
Woche in eine bessere Unterkunft) bereitzustellen. 
 
 Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie 
Über die Aufzählung in den Mindeststandards hinaus sollten die systematische Feststellung 
der Schutzbedürftigkeit und die Feststellung besonderer Bedürfnisse schutzbedürftiger Per-
sonen verankert werden. 
Konzepte für alternative Unterbringungsressourcen, in die schutzbedürftige Personen nach 
Bedarf – möglichst nicht erst bei Diskriminierung, Gewalt oder gesundheitlicher Gefährdung 
– untergebracht werden können, sollten (weiter)entwickelt werden, u.a. für Minderjährige 
(und ihre Familien), Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Personen mit 
schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen, Personen, die 
schwere Formen von Gewalt erlitten haben, Behinderte und LGBTIQ.21 
Der Begriff „kindgerechte Umgebung“ in den Mindeststandards sollte genauer definiert wer-
den und altersgerechte Spiel-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sowie Rückzugsräume 
(für Kinder, für Stillende) umfassen. 
 
 Transparente Regularien 
Wie in den Mindeststandards definiert, sollten in den Einrichtungen verständliche, altersge-
rechte Information für die Kinder (und deren Eltern) über ihre Rechte und zu Ansprechpart-
ner/innen bei Sorgen und Problemen zur Verfügung stehen. Generell sollte eine klare Über-
sichtsdarstellung der Zuständigkeiten und Beschwerdemöglichkeiten an allen Unterbringung-
sorten erfolgen. Dies schließt auch Regelungen zur Abmeldung bei Abwesenheit ein.22 
 
 Information Leistungsberechtigter 
Wünschenswert wäre eine weitere Verbesserung der Information von Leistungsberechtigten 
und Behandelnden insbesondere zu Fragen einer Dolmetscherkostenübernahme und zum 
provisorischen Krankenversicherungsnachweis beim Wechsel aus AsylbLG in SGB II oder 
SGB XII. Im Sinne von Art. 25 I AEMR (u.a. Recht auf Gesundheit und ärztliche Versorgung) 
ist ein durchgängiger Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.  
                                                           
21 Auch im Falle von Apostat(inn)en lässt sich ein besonderes Bedürfnis (nach Schutz) darstellen. 
22 Die Ombudsstelle bittet zudem, dass die Verwaltung ihre amtsinterne Richtlinie und Muster des Ein-
weisungsbescheides der Ombudsstelle zur Verfügung stellt.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  14 
 
 Obdachlosigkeit/Notunterbringung 
Notunterbringung: Empfohlen wird Transparenz hinsichtlich solcher Maßnahmen, die eine 
Schlechterstellung mit sich bringen und von Betroffenen als Sanktion betrachtet werden 
(können). Eine unbegründete Schlechterstellung sollte so schnell wie möglich beendet wer-
den. 
Verweigerte Unterbringung: Da die Menschenwürde die Vermeidung von Obdachlosigkeit 
gebietet, kann es nicht vom Gang zum Verwaltungsgericht abhängig sein, ob eine Notunter-
kunft angeboten wird. Im Falle aus der Jugendhilfe entlassener Volljähriger sollte durch Ab-
stimmung des Amtes für Wohnungswesen und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
Vorsorge zur Vermeidung von Obdachlosigkeit getroffen werden. 
 
 Wachdienst 
Im Einzelfall thematisierte Probleme bzgl. des professionellen Rollenverständnisses von 
Wachdienstmitarbeitern sollten Anlass für Qualifizierungsmaßnahmen sein.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  15 
7. Anhang 
 
7.1. Terminübersicht der Ombudsstelle für Berichtszeitraum 
 
 
  
 
29.08.2016, Haus Neuerburg, Köln-Innenstadt: Austausch mit der Stabsstelle Flüchtlingsko-
ordination: Herr Oster und Herr Dommer 
12.09.2016, Historisches Rathaus, Köln-Innenstadt: öffentliche Vorstellung durch Frau Ober-
bürgermeisterin Reker 
16.09.2016, Historisches Rathaus, Köln-Innenstadt: Teilnahme an Fachtagung „Geflüchtete 
mit besonderem Schutzbedarf“ 
19.09.2016, Köln-Riehl: Gespräch mit ADLER Bewachungs- und Sicherheitsservice Offizier 
und Pesch GmbH: Herr Melcher und Herr Deschamps 
21.09.2016, Kleine Sandkaul, Köln-Innenstadt: Gespräch mit Dienststellenleitung Diversity: 
Frau Rehberg und Frau Kremer-Buttkereit 
21.09.2016, Kalk-Karree, Köln-Kalk: Gespräch mit Gespräch mit der Fachamtsleitung Woh-
nungswesen: Herr Ludwig und Herr Käufer 
23.09.2016, Köln-Innenstadt: Teilnahme an Fortbildung „Antisemitismus in der Migrationsge-
sellschaft als Herausforderung der politischen Bildungsarbeit. Pädagogische und di-
daktische Perspektiven für MultiplikatorInnen“ 
27.09.2016, Stadthaus Deutz, Köln-Deutz: Gespräch mit der Fachamtsleitung Schulentwick-
lung: Frau Heuer, Frau Albrot und Herr Kaminke 
28.09.2016, Neumarkt, Köln-Innenstadt: Gespräch mit der Fachamtsleitung Gesundheit: Teil-
nahme am Jour fixe Flüchtlinge auf Einladung von Frau Dr. Bunte 
28.09.2016, Kalk-Karree, Köln-Kalk: Gespräch mit der Fachamtsleitung Kinder, Jugendliche 
und Familie: Herr Völlmecke und Frau Schäfer-Sikora 
25.10.2016, Haus Neuerburg, Köln-Innenstadt: Austausch mit der Stabsstelle Flüchtlingsko-
ordination: Herr Oster, Herr Schwamborn und Herr Dommer 
27.10.2016, Kalk-Karree, Köln-Kalk: Gespräch mit der Fachamtsleitung öffentliche Ordnung 
und der Abteilung Ausländerwesen: Frau Dahmen, Frau Boeck und Leitungskräfte  
27.10.2016, Melanchthon Akademie, Köln-Altstadt (Süd): Vorstellung der Ombudsstelle beim 
Vernetzungstreffen der Willkommensinitiativen auf Einladung des Forums für Will-
kommenskultur 
03.11.2016, Kalk-Karree, Köln-Kalk: Gespräch mit der Fachamtsleitung Soziales und Senio-
ren: Herr Santelmann, Herr Schumacher und Herr Taschenmacher 
11.11.2016, Köln-Altstadt (Süd): Gespräch mit Zartbitter e.V.: Frau Enders 
18.11.2016, Köln-Rodenkirchen: Gespräch mit der W.I.S. Sicherheit + Service GmbH & Co 
KG: Frau Schmitt-Zappe, Frau Delios und Herr Skobel 
28.11.2016, Neumarkt, Köln-Innenstadt: Gespräch mit der Fachamtsleitung Gesundheit: 
Frau Dr. Bunte, Frau Dr. Eulgem, Frau Demir und Frau Pechholz 
29.11.2016, Bürgerzentrum Ehrenfeld, Köln-Ehrenfeld: Teilnahme am konstituierenden Netz-
werktreffen des Netzwerkes Flüchtlinge mit Behinderung Köln 
02.12.2016, Köln-Innenstadt: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Sozialberatung des Rom 
e.V. 
05.12.2016, DRK, Köln-Altstadt (Süd): Vorstellung der Ombudsstelle beim Arbeitskreis Asyl 
Köln

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  16 
7.2. Terminvereinbarung bis einschl. Januar 2017 
 
 
 
7.3. Ombudsverfahren: Abläufe 
 
 
 
 
  
 
Vereinbarte Termine 
 
12.12.2016, Hannover: Teilnahme am 1. Arbeitstreffen „Arbeit mit Geflüchteten“ der Deut-
schen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -
vernachlässigung e.V. 
14.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle beim Therapiezentrum für Folteropfer (Caritasver-
band Köln) 
21.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Internationalen Familienberatung (Caritas-
verband Köln) 
21.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Köln (Fachdienst Migration); 
Frau Domke 
05.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei Caritasverband Köln, Wohnraum für Flücht-
linge: Herr Müller 
12.01.2017: Gespräch im Amt für Wohnungswesen mit Herrn Ludwig, Herrn Käufer, Frau 
Adams und Herrn Oster 
23.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei SKM Köln, Leitungen der Wohnheime: Herr 
Graf 
24.01.2017: Gespräch mit AntiDiskriminierungsBüro (ÖgG)

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  17 
7.4. Einzelfalldokumentation 
 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/08/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
25.08.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw, Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1  
○ sex. Übergriff induktiv 2  
X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 BAMF-Registrierung 
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Hinweisgeber/innen 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Flüchtlingsberatung => ABH 
Ergebnisse Verlegung aus TH/NA erfolgt 
BAMF-Registrierung erfolgt 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Erfolgreiche Weiterleitung an Flüchtlingsberatung und von dort an ABH 
bzgl. BAMF-Registrierung.  
Im Einzelfall Abhilfe betr. Turnhallenunterbringung durch Verlegung. 
Hinweise zur Turnhallenunterbringung in Bericht.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  18 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
20.09.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Gewalt unter Bewohnern 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Rückverlegung in TH 
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
Adlerwache Befragung Hinweisgeber 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse AfW untersagt Adlerwache Auskunft an OS. 
Fortgang offen. 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung AfW schränkt unabhängige Ermittlung der OS ein.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  19 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.09.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig-
keit 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Schwangere (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Beschwerden über als unverhältnismäßig erlebten SEK-Einsatz sowie 
Hygiene, Verpflegung und Schlafmöglichkeiten in Turnhalle werden 
von der Beschwerdeführerin als erledigt betrachtet nach dem Aufsu-
chen der Turnhalle Dorotheenstraße durch die Polizei Köln (Kontaktbe-
amte muslimische Institutionen) am 07.10.16 und ihrer Verlegung in 
Unterkunft mit mehr Privatsphäre (eigenes Zimmer). 
 
 
 
Bewertung ausstehend

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  20 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.09.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig-
keit 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Ärztl. Attest über Belastung des Kindes steht aus. 
Schulzuweisung des Kindes ist erfolgt. 
 
 
 
 
 
 
Bewertung ausstehend

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  21 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.09.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig-
keit 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
Sozialarbeit/ Wohn-
heime 
Befragung Hinweisgeber_in 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Beschwer-
den infolge des Einsatzes beklagt. 
Aufnahme in Bericht 
 
 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  22 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.09.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig-
keit 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
Sozialarbeit/ Wohn-
heim 
Befragung Hinweisgeber_in 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Beschwer-
den infolge des Einsatzes beklagt. 
Aufnahme in Bericht 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  23 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.09.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig-
keit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Zugang Gesundheits-
vers. 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
Sozialarbeit/ Wohn-
heim, Arzt, Gesund-
heitsamt 
Befragung Hinweisgeber_in, Sozial-
arbeit/ Wohnheim, Arzt 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Fachärztliche/therapeutische Versorgung 
Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Beschwer-
den infolge des Einsatzes beklagt. 
Unterstützung beim Zugang zu fachärztlicher/therapeutischer Versor-
gung.  
Aufnahme in Bericht. 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  24 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.09.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig-
keit 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Aufenthaltsrecht 
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
betr. Aufenthaltsrecht: Flüchtlingsberatung 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Beschwer-
den infolge des Einsatzes beklagt. Insoweit unabgeschlossen. 
Aufnahme in Bericht. 
Zwischenzeitlich aufenthaltsrechtliche Probleme vorrangig => Weiter-
leitung an Flüchtlingsberatung. 
 
 
 
 
Bewertung

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  25 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/08 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
23.09.16 
Namentl./ ano-
nym 
a Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Beschulung 
○ Diskriminierung induktiv 3 UN-Kinderrechtskonven-
tion 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
Vorermittlung j vor Ort  
Auskunftsersu-
chen 
Kommunales Integrati-
onszentrum 
Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Anfrage unbeantwortet => Wiedervorlage. 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Anonymer Hinweis auf Nichtbeschulung von Kindern in TH Dorotheen-
straße ohne Nennung konkreter Namen/Daten.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  26 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/09/09 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
26.09.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof, Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Wachdienst 
X sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Alleinerziehende mit min-
derjährigem Kind (bes. 
Bedürfnisse Schutzbe-
dürftiger) 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW, Wachdienst Befragung Betroffene, Wachdienst-
mitarbeiter, Sozialarbeit/ 
Wohnheim, Mitbewoh-
ner_innen 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Rechtsanwält_in, Frauenberatungsstelle, Ge-
sundheitsamt 
Ergebnisse Vorwurf der sexuellen Belästigung durch Wachdienstmitarbeiter: Ver-
schiedene Perspektiven/Darstellungen dokumentiert, keine zufrieden-
stellende Klärung des Vorwurfs erfolgt, Prüfung durch Rechtsanwält_in 
und/oder Aufsuchen einer Frauenberatungsstelle angeraten.  
Gesundheit: Weitere Hilfevermittlung durch Gesundheitsamt. 
Ermittlung: Unangekündigte Teilnahme von Leitungen des Betreuungs-
trägers und des Wachdienstes an vereinbartem Gespräch mit Mitarbei-
tern. Absehen von einer Strafanzeige gegen die Beschwerdeführerin 
bei Rücknahme ihrer Vorwürfe angekündigt. Verpflichtung der Heimlei-
tung durch Betreuungsträger, im Beschwerdefall internen Dienstweg 
einzuhalten. Zusammenfassender Bericht des AfW beinhaltet Zirkel-
schluss (Vorwurf gegen Wachdienstmitarbeiter als Anlass eines Ge-
sprächs und zugleich als indirekte Folge).  
Angabe der Heimleitung, im Einzelfall nicht über vom Wachdienst ein-
zelnen Bewohner_innen gewährten Zugang zu gesonderten Toiletten 
informiert zu sein. 
Bewertung Sachverhaltsaufklärung: Institutionelle Akteure jeweils bemüht, abge-
stimmte Version der Geschehnisse darzustellen. 
Professionelles Rollenverständnis von Wachdienstmitarbeitern: Im Ein-
zelfall mangelnde Neutralität/Distanz im Umgang mit Bewohner_innen 
Gegenstand von dienstlichem Gespräch.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  27 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/10/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.10.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
X Diskriminierung induktiv 3 Person mit schwerer kör-
perlicher Erkrankung 
(bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
Gesundheitsamt, AfW Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Inhalt und Umsetzung einer amtsärztlichen Stellungnahme zu klären. 
Antwort AfW ausstehend. 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  28 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/10/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
12.10.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 Schwangere (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Verlegung 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Besondere Bedürfnisse von Schwangeren bzgl. Ernährung, Zugang zu 
sauberen Sanitäranlagen, Privatsphäre und Schutzraum sind regelmä-
ßig in der Notaufnahme nicht gewährleistet.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  29 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/10/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
12.10.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 TH/NA 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 Schwangere (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Umzug in Privatwohnung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung s. 16/10/02

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  30 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/10/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
13.10.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Obdachlosigkeit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Abmeldung bei Abwe-
senheit 
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
n Abgabe/ Ver-
weis 
Flüchtlingsberatung 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Beschwerdeführer belegt Obdachlosigkeit nicht.  
Erläuterung des AfW zum Verfahren der Abmeldung bei Abwesenheit. 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Da die Abmeldung bei Abwesenheit ein wiederkehrendes Beschwer-
dethema ist, ist es wünschenswert, dass die Verwaltung ihre amtsin-
terne Richtlinie und Muster des Einweisungsbescheides der Ombuds-
stelle zur Verfügung stellt.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  31 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/10/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
24.10.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
FW 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1  
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 Schwangere (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Kurzfristige Verlegung der Betroffenen noch vor Gespräch. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung s. 16/10/02

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  32 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/10/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
24.10.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Jugendhilfe 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Schule 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) ○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Lehrer des Betroffenen 
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Ver-
weis 
Zuständiges Jugendamt 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Hinweisgeber gebeten, zuständiges Jugendamt zu kontaktieren. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Künftig grundsätzlich Information des Amtes für Kinder, Jugend und 
Familie vorgesehen. 
Im Einzelfall besteht ein Informationsbedarf des Lehrpersonals über 
Strukturen der Jugendhilfe.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  33 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/10/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
31.10.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Sprachmittlung  
○ sex. Übergriff induktiv 2 Gesundheitsversorgung 
○ Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Hinweisgeber_in 
Aufgabenbereich 
OS 
n Abgabe/ Ver-
weis 
Flüchtlingsberatung => AsylbLG 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Verweis an Flüchtlingsberatung zur Klärung, ob Dolmetscherkosten für 
medizinische Behandlung gem. § 6 AsylblG zu beantragen. 
Hinweisgeber_in erklärt auf Nachfrage i.R.d. Wiedervorlage Anliegen 
für erledigt, ohne Details zu nennen.  
 
 
 
 
 
Bewertung Information des Amtes für Soziales und Senioren zu den Vorausset-
zungen einer Dolmetscherkostenübernahme gem. § 6 AsylbLG an Be-
handler_innen und Flüchtlinge wünschenswert.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  34 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
02.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Gesundheitsversorgung 
○ sex. Übergriff induktiv 2 fehlender Krankenversi-
cherungsnachweis 
○ Diskriminierung induktiv 3 Schwangere (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
Jobcenter, Amt für So-
ziales u. Senioren 
Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Jobcenter, DAK 
Ergebnisse Problematik des Krankenversicherungsnachweises bei Übergang aus 
AsylbLG in SGB II-Leistungen: Klärung für Einzelfall und grundsätzlich 
mit Jobcenter und Sozialamt. 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Beim Übergang aus AsylbLG in SGB II- oder SGB XII-Leistungen tre-
ten häufig Probleme mit der Krankenversicherung auf. Im Sinne von 
Art. 25 I AEMR (u.a. Recht auf Gesundheit und ärztliche Versorgung) 
ist ein durchgängiger Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewähr-
leisten. Dazu sollte die Kommunikation zwischen den leistungsgewäh-
renden Behörden, zwischen Behörden und Krankenversicherungen so-
wie von Behörden und Krankenversicherungen mit Flüchtlingen, Sozi-
alarbeit/Wohnheime und Beratungsstellen verbessert werden.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  35 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
07.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Aufenthaltsrecht 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Wohnsitzverpflichtung 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
n Abgabe/ Ver-
weis 
Flüchtlingsberatung 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Umzug des Minderjährigen zu Elternteil in anderem Bundesland ist er-
folgt. 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Problematik: Wohnsitzverpflichtung nach § 12a Abs. 1 AufenthG be-
rücksichtigt grundsätzlich nicht Kindeswohl.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  36 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
09.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw, Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Polizei 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Strafrecht 
○ Diskriminierung induktiv 3 Zugang zu rechtl. Bera-
tung 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Beratungshilfe 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung Hinweisgeber_in 
Aufgabenbereich 
OS 
n Abgabe/ Ver-
weis 
Rechtsanwält_in, Beratungshilfe 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Verweis an Beratungshilfe bzw. Rechtsanwält_in 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung Missverständnis bzgl. Auftrag der Ombudsstelle.

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  37 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
14.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Obdachlosigkeit 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
X Diskriminierung induktiv 3 Notunterbringung i. Re-
gelwohnheim 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Hinweisgeber_in 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse AfW weist Diskriminierungsvorwurf des Beschwerdeführers zurück und 
verneint, Notunterbringung (NU) in Regelwohnheim als Sanktion bei 
Fehlverhalten einzusetzen. Es wird aber eingeräumt, dass durch die 
NU eine Schlechterstellung ggü. regulär Untergebrachten erfolgt und 
der Beschwerdeführers unüblich lange notuntergebracht ist. 
NU am fraglichen Standort kurz darauf beendet. 
 
 
 
 
Bewertung Transparenz ist insbesondere hinsichtlich solcher Maßnahmen erfor-
derlich, die eine Schlechterstellung mit sich bringen und als Sanktion 
betrachtet werden. 
Eine unbegründete Schlechterstellung muss so schnell wie möglich be-
endet werden.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  38 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
14.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Obdachlosigkeit 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
X Diskriminierung induktiv 3 Notunterbringung i. Re-
gelwohnheim 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Hinweisgeber_in 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse NU am fraglichen Standort kurz darauf beendet. 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung s. 16/11/04

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  39 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
14.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof, Fw, Fl 
Kategorisierung  
X Gewalt induktiv 1 Gewalt durch Bewohner 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Homo-/Transphobie 
X Diskriminierung induktiv 3 LGBTIQ (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Gewaltopfer (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
Vorermittlung  vor Ort N 
Auskunftsersu-
chen 
AfW, rainbow refugee 
cologne support group, 
rubicon-Beratungs-
stelle, IB Jugendmigra-
tionsdienst 
Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
bzgl. Strafrecht: Rechtsanwält_in 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Provisorische Unterbringung im Rahmen privater Nothilfe, dann Unter-
bringung in neu eröffnetem LGBTI-Wohnprojekt. 
 
 
 
 
 
Bewertung Es besteht ein Mangel an geeignetem Wohnraum für schutzbedürftige 
LGBTIQ.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  40 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
15.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Aufenthaltsrecht 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Staatsangehörigkeits-
recht 
X Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
n Abgabe/ Ver-
weis 
Flüchtlingsberatung 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Verweis aufenthaltsrechtlicher Fragen an Flüchtlingsberatung. 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  41 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/08 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
16.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Wohnheimauszug 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Gesundheit 
X Diskriminierung induktiv 3 Person mit psychischer 
Störung (bes. Bedürf-
nisse Schutzbedürftiger) ○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
Gesundheitsamt, Aus-
zugsmanagement 
Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Projektträger, Antidiskriminierungsbüro 
Ergebnisse Beschwerdeführer beklagt Diskriminierung bei Wohnungssuche, zu-
nächst durch Wohnungsunternehmen, dann auch durch Auszugsma-
nagement. Weiterleitung an Projektträger und Antidiskriminierungsbüro 
erfolgt. 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  42 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/09 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
22.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Aufenthaltsrecht 
○ sex. Übergriff induktiv 2  
X Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
n Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
n Abgabe/ Ver-
weis 
Rechtsanwält_in, Flüchtlingsberatung 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Bei angegebener Androhung einer Abschiebungshaft verweist die Om-
budsstelle den Fall an Rechtsanwält_in oder Flüchtlingsberatung 
zwecks aufenthaltsrechtlicher Prüfung (u.a. Zulässigkeit, Verhältnismä-
ßigkeit, Berücksichtigung des Kindeswohls). 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  43 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/10 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
25.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fw, Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Religiöse Diskriminie-
rung (Apostasie) 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Wachdienst 
X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Person, die sonstige 
schwere Form physi-
scher Gewalt erlitten hat 
(bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
Vorermittlung  vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse AfW verneint Diskriminierung und gibt zum Vorwurf einer Beleidigung 
durch Wachdienstmitarbeiter nur entlastende Stellungnahme des 
Wachdienstes wieder. 
Ombudsstelle stellt bei Ortstermin fest, dass Wachdienst (Brandschutz) 
nicht in Dienstkleidung. 
Fragen zur Beschwerdeerfassung im Wohnungsamt sowie zu Schutz-
bedarf und besonderen Bedürfnissen unbeantwortet.  
 
 
 
 
Bewertung Besondere Bedürfnisse von Gewaltopfern und Apostat_innen sind be-
sonders sensible Themen. 
Übertragung der Ermittlung vom AfW auf Wachdienst erscheint, insb. 
bei gegen den Wachdienst gerichteter Beschwerde, problematisch.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  44 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/11 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
28./30.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1  
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Schwangere (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
Gesundheitsamt, AfW Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Lt. Gesundheitsamt Stellungnahme vom 28.11.2016. 
Lt. AfW Verlegung in Notaufnahme mit abgeschlossenen Räumen am 
09.12.2016. 
Frage unbeantwortet, aus welchen Gründen Belegung einer öffentlich 
geförderten Wohnung nicht erfolgte. 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  45 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/12 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
30.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof, Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Rassistische Diskriminie-
rung 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Hotel 
X Diskriminierung induktiv 3 Freiheitsentziehung 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
 Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
geschl. Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Beschwerde am selben Tag zurückgezogen, Angst vor negativen Fol-
gen angegeben. 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  46 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/11/13 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
30.11.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1  
○ sex. Übergriff induktiv 2  
○ Diskriminierung induktiv 3 Person mit schwerer kör-
perlicher Erkrankung 
(bes. Bedürfnisse 
Schutzbedürftiger) 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung  vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
Gesundheitsamt, AfW Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse Stellungnahme Gesundheitsamt an AfW erfolgt. 
Antwort AfW ausstehend. 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  47 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/01 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl, Prof 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 drohende Obdachlosig-
keit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 verweigerte Unterbrin-
gung 
○ Diskriminierung induktiv 3  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung  vor Ort  
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung  
Aufgabenbereich 
OS 
j Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
Flüchtlingsberatung 
Ergebnisse Nach Entlassung aus Jugendhilfeeinrichtung wird 18-Jähriger nicht 
durch den Tagesdienst des Amtes für Wohnungswesen untergebracht. 
Betroffener stellt Eilantrag auf Unterbringung beim Verwaltungsgericht 
Köln. Daraufhin erhält er Zusage für Notunterbringung ab Folgetag. 
 
 
 
 
Bewertung Die Menschenwürde gebietet die Vermeidung von Obdachlosigkeit. 
Es darf nicht vom Gang zum Verwaltungsgericht abhängig sein, dass 
eine menschenwürdige Notunterkunft angeboten wird. 
Durch Abstimmung des Amtes für Wohnungswesen und des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie wäre bzgl. der aus der Jugendhilfe Entlas-
senen Vorsorge zu treffen.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  48 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/02 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse  
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  49 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/03 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse  
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  50 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/04 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 
Vorermittlung j vor Ort J 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse  
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewertung

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  51 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/05 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger)  
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4 Stillende 
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse  
 
 
 
 
 
 
Bewertung

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  52 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/06 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
06.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit 
○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA 
○ Diskriminierung induktiv 3 Schwangere (bes. Be-
dürfnisse Schutzbedürfti-
ger) 
X Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort j 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse  
 
 
 
 
 
 
Bewertung

1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016  53 
Fallnummer 
(JJ/MM/ZZ) 
16/12/07 Erfassung 
(TT/MM/JJ) 
09.12.16 
Namentl./ ano-
nym 
n Hinweisgeber_in 
(Fl/Fw/Prof/and) 
Fl 
Kategorisierung  
○ Gewalt induktiv 1 Hotel 
○ sex. Übergriff induktiv 2 Briefgeheimnis 
X Diskriminierung induktiv 3  
○ Verstoß gg. Men-
schenwürde 
induktiv 4  
Vorermittlung j vor Ort n 
Auskunftsersu-
chen 
AfW Befragung Betroffene 
Aufgabenbereich 
OS 
 Abgabe/ Ver-
weis 
 
 
offen/ geschlos-
sen 
offen Vermittlung/ 
Weiterleitung 
 
Ergebnisse  
 
 
 
 
 
 
 
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Mitteilung Ausschuss

6792 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
56/562/5 
Vorlagen-Nummer 
 0009/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 23.01.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 26.01.2017 
 
1. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtinge in Köln 
Gem. Ratsbeschluss vom 10.05.2016 und 28.06.2016 wurde eine unabhängige Anlaufstelle 
(Ombudsstelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Flücht-
lingen außerhalb der Stadtverwaltung eingerichtet. Das beschlossene Feinkonzept sieht ei-
nen ersten Tätigkeitsbericht zum Jahresende 2016 vor. Für das Jahr 2017 ist eine quartals-
mäßige Berichterstattung der Ombudsstelle vereinbart.  
 
Der 1. Tätigkeitsbericht wurde zum Stand 09.12.2016 durch die Ombudsstelle erstellt und ist 
dieser Mitteilung zur Kenntnisnahme beigefügt. Ab Punkt 4 des Berichts erfolgt eine Bewer-
tung zu den aufgenommenen und bearbeiteten Fällen. Hierin wird deutlich, dass es weiteren 
Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Arbeitsabläufe zwischen Stadtverwaltung und Ombuds-
stelle gibt sowie die Zuständigkeiten der Ombudsstelle möglicherweise noch einmal schärfer 
abgegrenzt werden müssen. Die Ombudsstelle hat zum 22.08.2016 die Stellen besetzt und 
die Arbeit aufnehmen können. Ziel muss es sein, in den kommenden Monaten eine weitere 
Harmonisierung der Arbeitsabläufe zwischen Ombudsstelle und Stadtverwaltung zu errei-
chen. Hierzu gibt es regelmäßige Gespräche zwischen der Ombudsstelle, dem Flüchtlings-
koordinator der Oberbürgermeisterin sowie den betroffenen Fachämtern.  
 
Hinsichtlich getroffener Aussagen der Ombudsstelle unter TOP 4 im Bericht nimmt die Ver-
waltung wie folgt Stellung: 
 
TOP 4.1: 
Die Verwaltung muss den erhobenen Vorwurf einer Auskunftsverweigerung zurückweisen. 
Richtig ist, dass es im Fall des Vorwurfs sexueller Belästigung (siehe auch Fall 16/09/09 auf 
Seite 26) intensive Gespräche aller Beteiligten gab und diverse Anfragen der Ombudsstelle 
an den beauftragten Wachdienst gestellt wurden. Es gibt nur ein Rechtsverhältnis zwischen 
der Stadt und dem Wachdienst, jedoch nicht zwischen Wachdienst und Ombudsstelle. Der 
Wachdienst handelt im Auftrag der Stadt Köln und nimmt deren Aufgaben wahr. Vor diesem 
Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass die Verwaltung als Auftraggeber über die getroffene 
Aussagen und Auskünfte des Wachdienstes informiert sein muss. Die Weiterleitung der Stel-
lungnahme an die Ombudsstelle erfolgte ungefiltert, eine Behinderung der Arbeit der Om-
budsstelle ist daher nicht erkennbar.  
 
TOP 4.3 
Der Sachverhalt (Entlassung aus der Jugendhilfeeinrichtung, Fall 16/12/01) ist auf eine von 
Amtsseite aus falsch eingeschätzten, besonderen Schutzbedürftigkeit der Einzelperson

2 
 
(Übergang aus der Jugendhilfe in das Unterbringungssystem des Wohnungsamtes) zurück-
zuführen. Die Verwaltung hat diesen Fall zum Anlass genommen, Quartalsgespräche zwi-
schen den betroffenen Ämtern zu vereinbaren. So kann zukünftig ein reibungsloser Über-
gang von der Jugendhilfe in das Unterbringungssystem des Wohnungsamtes gewährleistet 
werden.  
 
Darüber hinaus wird die Zahl der Beschwerdefälle zum Thema Kindeswohlgefährdung in den 
Gemeinschaftseinrichtungen und zu den UMA in den Einrichtungen der Jugendhilfe als er-
freulich gering bewertet. 
Gleichwohl wird die Situation der Familien mit minderjährigen Kindern in den Notunterkünften 
ohne jegliche Privatsphäre mit zunehmender Verweildauer als äußerst unbefriedigend gese-
hen. Die getroffene Kooperationsvereinbarung zum Minderjährigenschutz zwischen Amt für 
Wohnungswesen, Jugendamt und den Betreuungsträgern stellt dabei einen qualifizierten 
Umgang mit erkannten oder vermuteten Kindeswohlgefährdungen sicher, löst aber nicht die 
Grundproblematiken, die in dieser Unterbringungsform begründet sind. 
Im "Netzwerk gegen häusliche Gewalt" wird derzeit ein Handlungsleitfaden erstellt, der An-
fang 2017 allen Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden kann. Damit wird 
ein weiterer Baustein für umfassende Schutzkonzepte in den Einrichtungen zur Verfügung 
stehen. 
 
TOP 6 
Unter TOP 6 des 1. Tätigkeitsberichts werden Empfehlungen der Ombudsstelle an die Ver-
waltung ausgesprochen, die zum Teil bereits vor Einrichtung der Ombudsstelle Grundlage 
städtischen Handelns waren und auch weiterhin sind.  
So ist es die oberste Priorität der Verwaltung, die Turnhallenbelegung schnellstmöglich zu 
beenden und für alle Geflüchteten eine Unterbringung außerhalb von Notunterkünften si-
cherzustellen. Hierzu wurden im Dezember 2016 bereits weitere Flächen zur Errichtung von 
Flüchtlingsunterkünften vom Rat beschlossen. Weitere Vorlagen mit zusätzlichen Standorten 
werden von der Verwaltung sukzessive erarbeitet, um eine stetige Verbesserung der Unter-
bringungssituation, auch und gerade für besonders schutzbedürftige Personen zu erreichen.  
 
Die vom Rat verabschiedeten Mindeststandards definieren eine „kindgerechte Umgebung“ 
zur Unterbringung von Kindern in (Not-)Unterkünften. Die Ombudsstelle empfiehlt  eine ge-
nauere Definition dieses Begriffs. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Begriff „kind-
gerechte Umgebung“ ausreichend definiert  ist, um kindgerechte Angebote zu entwickeln, die 
insbesondere in Notunterkünften nur unter erheblicher Anstrengung sichergestellt werden 
können.  
 
Die Empfehlungen „Obdachlosigkeit/Notunterbringung“ sowie „Wachdienst“ nimmt die Ver-
waltung auf und prüft die Umsetzungsmöglichkeiten. Im Fall der Entlassung des Volljährigen 
aus der Jugendhilfe wurden bereits erste Maßnahmen (vereinbarte Quartalsgespräche zur 
frühzeitigen Erkennung) vereinbart.  
 
Hinsichtlich der Empfehlung „Information Leistungsberechtigter“ kann gesagt werden, dass 
der Verwaltung sowie dem Jobcenter bekannt ist, dass es in Einzelfällen Probleme beim 
Übergang AsylbLG ins SGB II gegeben hat. Anhand dieser Einzelfälle wird derzeit geprüft, 
welche Optimierungen in der Schnittstelle der Übergänge der Rechtskreise möglich sind.  
 
Abgesehen davon, entstehen für anerkannte Asylbewerber/innen keine Lücken bei der Kran-
kenversorgung, da die Möglichkeit besteht, bereits während des Antragsverfahrens für SGB 
II Leistungen über das Jobcenter einen Notfallbehandlungsschein der gewählten gesetzli-
chen Krankenversicherung als Pflichtmitglied zu erhalten.

3 
 
Die Ärzteschaft wurde in einer Reihe von Veranstaltungen über die Rahmenbedingungen 
und die Verfahren bei der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen vor allem nach Ein-
führung der Gesundheitskarte (einschließlich der Themen psychiatrische Versorgung, Dol-
metscherkosten etc.) informiert. 
 
 
Unabhängig der weiter folgenden Tätigkeitsberichte steht die Verwaltung stets im konstrukti-
ven Austausch mit der Ombudsstelle, um Verbesserungen herbei zu führen.

Beratungsverlauf (2)

23.01.2017 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
26.01.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0009/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27