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1. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtinge in Köln

Mitteilung Ausschuss 0009/2017 vom 19.01.2017

Stand: Am 09.03.2017 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 56/562/5 Vorlagen-Nummer 0009/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 23.01.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 26.01.2017 1. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtinge in Köln Gem. Ratsbeschluss vom 10.05.2016 und 28.06.2016 wurde eine unabhängige Anlaufstelle (Ombudsstelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Flücht- lingen außerhalb der Stadtverwaltung eingerichtet. Das beschlossene Feinkonzept sieht ei- nen ersten Tätigkeitsbericht zum Jahresende 2016 vor. Für das Jahr 2017 ist eine quartals- mäßige Berichterstattung der Ombudsstelle vereinbart. Der 1. Tätigkeitsbericht wurde zum Stand 09.12.2016 durch die Ombudsstelle erstellt und ist dieser Mitteilung zur Kenntnisnahme beigefügt. Ab Punkt 4 des Berichts erfolgt eine Bewer- tung zu den aufgenommenen und bearbeiteten Fällen. Hierin wird deutlich, dass es weiteren Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Arbeitsabläufe zwischen Stadtverwaltung und Ombuds- stelle gibt sowie die Zuständigkeiten der Ombudsstelle möglicherweise noch einmal schärfer abgegrenzt werden müssen. Die Ombudsstelle hat zum 22.08.2016 die Stellen besetzt und die Arbeit aufnehmen können. Ziel muss es sein, in den kommenden Monaten eine weitere Harmonisierung der Arbeitsabläufe zwischen Ombudsstelle und Stadtverwaltung zu errei- chen. Hierzu gibt es regelmäßige Gespräche zwischen der Ombudsstelle, dem Flüchtlings- koordinator der Oberbürgermeisterin sowie den betroffenen Fachämtern. Hinsichtlich getroffener Aussagen der Ombudsstelle unter TOP 4 im Bericht nimmt die Ver- waltung wie folgt Stellung: TOP 4.1: Die Verwaltung muss den erhobenen Vorwurf einer Auskunftsverweigerung zurückweisen. Richtig ist, dass es im Fall des Vorwurfs sexueller Belästigung (siehe auch Fall 16/09/09 auf Seite 26) intensive Gespräche aller Beteiligten gab und diverse Anfragen der Ombudsstelle an den beauftragten Wachdienst gestellt wurden. Es gibt nur ein Rechtsverhältnis zwischen der Stadt und dem Wachdienst, jedoch nicht zwischen Wachdienst und Ombudsstelle. Der Wachdienst handelt im Auftrag der Stadt Köln und nimmt deren Aufgaben wahr. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass die Verwaltung als Auftraggeber über die getroffene Aussagen und Auskünfte des Wachdienstes informiert sein muss. Die Weiterleitung der Stel- lungnahme an die Ombudsstelle erfolgte ungefiltert, eine Behinderung der Arbeit der Om- budsstelle ist daher nicht erkennbar. TOP 4.3 Der Sachverhalt (Entlassung aus der Jugendhilfeeinrichtung, Fall 16/12/01) ist auf eine von Amtsseite aus falsch eingeschätzten, besonderen Schutzbedürftigkeit der Einzelperson 2 (Übergang aus der Jugendhilfe in das Unterbringungssystem des Wohnungsamtes) zurück- zuführen. Die Verwaltung hat diesen Fall zum Anlass genommen, Quartalsgespräche zwi- schen den betroffenen Ämtern zu vereinbaren. So kann zukünftig ein reibungsloser Über- gang von der Jugendhilfe in das Unterbringungssystem des Wohnungsamtes gewährleistet werden. Darüber hinaus wird die Zahl der Beschwerdefälle zum Thema Kindeswohlgefährdung in den Gemeinschaftseinrichtungen und zu den UMA in den Einrichtungen der Jugendhilfe als er- freulich gering bewertet. Gleichwohl wird die Situation der Familien mit minderjährigen Kindern in den Notunterkünften ohne jegliche Privatsphäre mit zunehmender Verweildauer als äußerst unbefriedigend gese- hen. Die getroffene Kooperationsvereinbarung zum Minderjährigenschutz zwischen Amt für Wohnungswesen, Jugendamt und den Betreuungsträgern stellt dabei einen qualifizierten Umgang mit erkannten oder vermuteten Kindeswohlgefährdungen sicher, löst aber nicht die Grundproblematiken, die in dieser Unterbringungsform begründet sind. Im "Netzwerk gegen häusliche Gewalt" wird derzeit ein Handlungsleitfaden erstellt, der An- fang 2017 allen Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden kann. Damit wird ein weiterer Baustein für umfassende Schutzkonzepte in den Einrichtungen zur Verfügung stehen. TOP 6 Unter TOP 6 des 1. Tätigkeitsberichts werden Empfehlungen der Ombudsstelle an die Ver- waltung ausgesprochen, die zum Teil bereits vor Einrichtung der Ombudsstelle Grundlage städtischen Handelns waren und auch weiterhin sind. So ist es die oberste Priorität der Verwaltung, die Turnhallenbelegung schnellstmöglich zu beenden und für alle Geflüchteten eine Unterbringung außerhalb von Notunterkünften si- cherzustellen. Hierzu wurden im Dezember 2016 bereits weitere Flächen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften vom Rat beschlossen. Weitere Vorlagen mit zusätzlichen Standorten werden von der Verwaltung sukzessive erarbeitet, um eine stetige Verbesserung der Unter- bringungssituation, auch und gerade für besonders schutzbedürftige Personen zu erreichen. Die vom Rat verabschiedeten Mindeststandards definieren eine „kindgerechte Umgebung“ zur Unterbringung von Kindern in (Not-)Unterkünften. Die Ombudsstelle empfiehlt eine ge- nauere Definition dieses Begriffs. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Begriff „kind- gerechte Umgebung“ ausreichend definiert ist, um kindgerechte Angebote zu entwickeln, die insbesondere in Notunterkünften nur unter erheblicher Anstrengung sichergestellt werden können. Die Empfehlungen „Obdachlosigkeit/Notunterbringung“ sowie „Wachdienst“ nimmt die Ver- waltung auf und prüft die Umsetzungsmöglichkeiten. Im Fall der Entlassung des Volljährigen aus der Jugendhilfe wurden bereits erste Maßnahmen (vereinbarte Quartalsgespräche zur frühzeitigen Erkennung) vereinbart. Hinsichtlich der Empfehlung „Information Leistungsberechtigter“ kann gesagt werden, dass der Verwaltung sowie dem Jobcenter bekannt ist, dass es in Einzelfällen Probleme beim Übergang AsylbLG ins SGB II gegeben hat. Anhand dieser Einzelfälle wird derzeit geprüft, welche Optimierungen in der Schnittstelle der Übergänge der Rechtskreise möglich sind. Abgesehen davon, entstehen für anerkannte Asylbewerber/innen keine Lücken bei der Kran- kenversorgung, da die Möglichkeit besteht, bereits während des Antragsverfahrens für SGB II Leistungen über das Jobcenter einen Notfallbehandlungsschein der gewählten gesetzli- chen Krankenversicherung als Pflichtmitglied zu erhalten. 3 Die Ärzteschaft wurde in einer Reihe von Veranstaltungen über die Rahmenbedingungen und die Verfahren bei der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen vor allem nach Ein- führung der Gesundheitskarte (einschließlich der Themen psychiatrische Versorgung, Dol- metscherkosten etc.) informiert. Unabhängig der weiter folgenden Tätigkeitsberichte steht die Verwaltung stets im konstrukti- ven Austausch mit der Ombudsstelle, um Verbesserungen herbei zu führen.
  • 1.Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle - 12.12.2016

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    Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 1. Tätigkeitsbericht Stand: 09.12.2016 Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Neue Maastrichter Str. 12-14 (Hinterhof), 50672 Köln Tel. 0221/1686520-7/-8 Fax 0221/1686520-9 info@ombudsstelle.koeln http://ombudsstelle.koeln Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 2 Gliederung Ziffer Titel Seite 1. Kurzzusammenfassung 3 2. Grundlagen und Auftrag 4 3. Aufbau 5 4. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 7 4.1 Übersicht 7 4.2 Ergebnisse zu Themenschwerpunkten 9 4.3 Bewertungen 10 5. Verlauf der Kooperation mit Fachämtern 12 6. Empfehlungen 13 7. Anhang 15 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 3 1. Kurzzusammenfassung Der erste Tätigkeitsbericht der neu eingerichteten Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln stellt zunächst Grundlagen und Auftrag (2.) dar. Beschrieben wird dann der organisatorische Auf- bau (3) sowie die Bekanntmachung in der Verwaltung und bei Akteuren und Betroffenen im Feld der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung. Die Auswertung der Beschwerdefälle (4.) umfasst eine überwiegend quantitative Ergebnisdarstellung (4.1), eine detaillierte Darstellung zu fünf Themen (4.2) sowie entsprechende Bewertungen (4.3). An die Darstellung des Ver- laufs der Kooperation mit den Fachämtern (5.) schließen erste, aus den Beschwerdefällen abgeleitete Empfehlungen (6.) an. Der Anhang (7.) umfasst Terminübersichten, eine Verfah- rensgrafik sowie die Einzelfalldokumentation der erfassten Beschwerdefälle. Auf Basis der Ratsbeschlüsse vom 10.05.2016 und 28.06.2016 stellte der Anstellungsträger Kölner Flüchtlingsrat e.V. im Einvernehmen mit der Stadt Köln Frau Burcu Aquilino und Herrn Thomas Zitzmann als Ombudspersonen ein. Die zentrale und unabhängige Anlauf- stelle für Beschwerden und Hinweise zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln nahm im August 2016 ihre Arbeit auf, richtete im September 2016 eine Geschäftsstelle in Köln-Innenstadt ein sowie eine Internetpräsenz. Nach der öffentlichen Vorstellung der Om- budspersonen durch die Oberbürgermeisterin führten diese Gespräche mit benannten Fach- amtsleitungen der Stadt und darüber hinaus mit Akteuren im Feld Flüchtlingsunterbringung und -betreuung. Im Berichtszeitraum wurden 37 Beschwerden und Hinweise erfasst von 25 Flüchtlingen, neun Freiwilligen und zehn Professionelle. In den Aufgabenbereich der Ombudsstelle fielen 28 Beschwerdefälle. Häufig richtete die Ombudsstelle Informationsanfragen an das Amt für Wohnungswesen, aber auch das Gesundheitsamt und andere Akteure wurden um Auskunft ersucht. Hinweise bezogen sich überwiegend auf die Kategorie Verstoß gegen Menschen- würde, gefolgt von Diskriminierung und Gewalt. Nur in einem Fall erfolgte eine Beschwerde über sexuelle Belästigung. In mehr als der Hälfte der Fälle war die Unterbringung in Turn- halle Gegenstand der Beschwerde. Ebenso häufig wurde die Situation schutzbedürftiger Per- sonen thematisiert. In mehr als der Hälfte der Fälle konnte den individuellen Beschwerden voll oder teilweise abgeholfen werden. Die gute Kooperation mit dem städtischen Beschwerdemanagement hält die Ombudsstelle für wesentlich, sieht aber auch Klärungsbedarf hinsichtlich der Abstimmung der Aufgaben- wahrnehmung. Abschließend empfiehlt die Ombudsstelle eine Beendigung der Turnhallen-Unterbringung, mindestens aber die Definition zu erfüllender besonderer Anforderungen für schutzbedürftige Personen in Notaufnahmesituationen sowie die Bereitstellung der Ressourcen für eine „Exit- Option“. Weiterhin wird eine kommunale Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie empfohlen durch systematische Feststellung der Schutzbedürftigkeit und Entwicklung von Unterbrin- gungsressourcen. Eine klare Kommunikation von Unterbringungsregeln, Rechten und Be- schwerdemöglichkeiten sowie eine verbesserte Information zur Krankenversicherung sind weitere Empfehlungen. Verbesserungsbedarf sieht die Ombudsstelle in bestimmten Fällen, in denen erst nach Anrufung des Verwaltungsgerichts eine Notunterkunft angeboten wird. Als sinnvoll werden schließlich Qualifizierungsmaßnahmen für Wachdienstmitarbeiter erach- tet. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 4 2. Grundlagen und Auftrag Die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln wurde im August 2016 zunächst befristet bis Ende 20171 eingerichtet auf Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt Köln vom 10.05.2016 (1252/2016) 2 und 28.06.2016 (1826/2016) 3. Laut dem vom Rat verabschiedeten Feinkonzept dient die Einrichtung der Ombudsstelle der „Sicherstellung einer neutralen und einrichtungsunabhängigen Beratung und Bewertung von Problemlagen, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlin- gen entstehen“. Betont wird die Unabhängigkeit „von der Stadtverwaltung und von Einrich- tungen und Trägern, die operativ mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen be- traut sind.“ Hervorgehoben wird auch die fachliche Unabhängigkeit der Ombudsleute in der Durchführung der Aufgabenwahrnehmung. Dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. werden die Gewährleistung des organisatorischen Rahmens und die Dienstaufsicht als Arbeitgeber zugewiesen, Kommune und Träger die einvernehmli- che Personalauswahl. Die Stadtverwaltung Köln benennt der Ombudsstelle gemäß Feinkonzept zudem Ansprech- partner innerhalb der Verwaltung bei den Dienststellen4 sowie als Kontakt in grundsätzlichen Angelegenheiten den Flüchtlingskoordinator im Amt der Oberbürgermeisterin. Bedarfsorien- tiert, mindestens quartalsmäßig ist ein regelmäßiger Austausch zwischen Ombudsstelle und Stabsstelle Flüchtlingskoordination im Amt der Oberbürgermeisterin vorgesehen. Zugesichert wird den Ombudsleuten der freie und ungehinderte Zutritt zu allen Einrichtun- gen, in denen Flüchtlinge untergebracht sind und betreut werden. Als Aufgabe der Ombudsstelle wird an erster Stelle die unabhängige Aufnahme und Bearbei- tung von Hinweise und Beschwerden, die im Rahmen der Unterbringung und Betreuung ent- stehen, benannt. Sexuelle Übergriffe, Diskriminierungen und Verletzungen der Menschen- würde sind demnach gravierende Probleme im Fokus. Eine definierte Aufgabe ist auch die Kommunikation der Schwerpunktaufgaben in Abgren- zung zu anderen Angeboten durch Öffentlichkeitsarbeit und Internetauftritt. Insb. technische Probleme sollen direkt an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Auch die Aufnahme und Dokumentation jeden Beschwerdefalls wird als Aufgabe benannt. Dabei räumt das Feinkonzept der Ombudsstelle Unabhängigkeit ein bei der Entscheidung 1 Über eine Fortführung soll 2017 auf Basis der gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen Situation entschieden werden. 2 Im Mai 2016 hatte der Rat zunächst einstimmig beschlossen, eine zentrale und unabhängige Anlauf- stelle für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen außerhalb der Stadtverwaltung einzurichten und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Beton t wurde die öffentliche Funktion der Einrichtung, „nicht nur … Flüchtlingen, sondern allen, die Hinweise und Be- schwerden haben, als Anlaufstelle und Ansprechpartner zur Verfügung (zu) stehen“. Beschlossen wurden zudem der Stellenumfang (zwei geschlechtsparitätisch zu besetzenden 50%-Stellen Fachper- sonal aus Sozialer Arbeit / Sozialpädagogik sowie eine 50%-Stelle Verwaltungskraft) und die Finanzie- rung. Begründet wurde die Ombudsstelle als eine Ergänzung, insb. zum städtischen Beschwerdema- nagement, und Verbesserung der Möglichkeiten, „Hinweise … zu gravierenden Problemen bei der Un- terbringung und Betreuung von Flüchtlingen zu erhalten, und damit schnell und wirkungsvoll eingrei- fen zu können.“ Als gravierende Probleme wurden „Gewalt und sexuelle Übergriffe, Dis kriminierungen, Verletzungen der Menschenwürde“ aufgezählt. Erwartet wurde, „dass die Ombudsstelle nach einer Anlaufzeit im Wesentlichen Hinweise zu den beschriebenen gravierenden Problemlagen erhalten wird.“ In der Beschlussbegründung wurde auch der ungehinderte Zutritt zu den Unterbringungseinrich- tungen festgeschrieben, die Zurverfügungstellung kurzer Wege und fester Ansprechpartner in den be- teiligten Ämtern sowie die regelmäßige Berichterstattung der Ombudsstelle zur Vorlage bei den politi- schen Gremien und dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen. 3 Im Juni 2016 beschloss der Rat das auf Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 (1252/2016) erstellte Feinkonzept zur Einrichtung und Umsetzung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln und gewährte dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger den entsprechenden Zuschuss für die Jahre 2016 und 2017. 4 Ausdrücklich nennt das Feinkonzept die Fachämter für Wohnungswesen, für Soziales und Senioren, für öffentliche Ordnung, für Gesundheit sowie für Kinder, Jugend und Familie. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 5 über ihr Tätigwerden und den Zeitpunkt der Einbindung städtischer Stellen. Verwiesen wird auf gesetzliche Bestimmungen und den Vorrang des Wohls der Betroffenen. Schließlich wird die regelmäßige Berichterstellung als Aufgabe definiert, erstmals Ende 2016, dann quartalsmäßig. Die Berichte werden demnach „stets dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat zur Verfügung gestellt, je nach Themenkomplexen auch bedarfsorientiert weiteren Fachausschüssen des Rates. Darüber hinaus erfolgt eine Vorlage an den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen sowie eine Veröffentlichung in geeigneter Form über das Inter- net.“ Abläufe der Beschwerdebearbeitung sind gemäß Feinkonzept  Erfassung des einzelnen Hinweises/der Beschwerde in einer noch zu erstellenden Datenbank  Fachliche Klärung, ob Bearbeitung durch die Ombudsstelle erforderlich  Ggf. Abgabe an Verwaltung bzw. Träger und Einrichtungen oder Verweis auf beste- hende Beratungs- und Hilfsangebote und entsprechende Information verwiesen des Hinweisgebers  Bei eigener Zuständigkeit Tatsachenermittlung sowie Bewertung, ggf. Vermittlung in bestehende Beratungs- und Hilfsangebote bzw. eine Weiterleitung an die städtischen Ansprechpartner mit der Bitte um Information über eingeleitete Maßnahmen bzw. er- zielte Resultate. Im Anschluss Prüfung ggf. erforderlicher weiterer Schritte  Fallbezogene Ergebnis- und Wirkungsdokumentation sowie ggf. eine zusammenfas- sende Analyse hinsichtlich möglicher Bewertungen mit sich ergebendem Optimie- rungspotential erstellt Auf die Aufgabenstellung der Ombudsstelle verweist schließlich auch die Präambel der „Min- deststandards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ (Stand 03.08.2016), die dem Rat zum Beschluss am 20.12.2016 vorliegen.5 3. Aufbau Im Einvernehmen mit der Stadt Köln besetzte der Kölner Flüchtlingsrat e.V. zum 15.08.2016 die zwei Teilzeitstellen (jeweils 50%) der Ombudspersonen geschlechtsparitätisch mit Fach- personal aus Sozialer Arbeit / Sozialpädagogik. Die Besetzung der Verwaltungskraftstelle (ebenfalls 50%) erfolgte zum 22.08.2016. Als Ombudsmann wurde Herr Thomas Zitzmann eingestellt. Der Diplom-Pädagoge nimmt die Leitung der Ombudsstelle wahr. Seit den 1990er Jahren im Flüchtlingsbereich tätig, ist er beim (Förderverein) Kölner Flüchtlingsrat e.V. seit November 2000 in Anstellung.6 Mit 50% Stellenumfang ist Herr Zitzmann zudem als Leiter der „Unabhängigen Beratungsstelle für Flüchtlinge“ (UBS) beschäftigt.7 Als Ombudsfrau stellte der Rechtsträger Frau Burcu Aquilino (B.A. Soziale Arbeit) ein. Paral- lel ist Frau Aquilino in Teilzeit (50% Stellenumfang) beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. beschäf- tigt als Mitarbeiterin des im Auftrag der Stadt Köln durchgeführten Projekts „Außerschulische 5 Dort setzt das Amt für Wohnungswesen die Ombudsstelle in Bezug zu den Ressourcen der Quali- tätssicherung und des Monitorings, die für die Wirksamkeit von Mindeststandards erforderlich sind. Die Ombudsstelle wird als externe Beschwerdemöglichkeit neben der Selbstüberwachung der Betrei- ber, der Kontrolle und dem optimierten Beschwerdemanagement der Verwaltung angeführt. 6 Von Dezember 2008 bis Dezember 2010 war Herr Zitzmann zur Durchführung eines Forschungspro- jekts als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fachhochschule Köln beschäftigt (Freistellung durch den Anstellungsträger in Form eines Sonderurlaubs). 7 Ausgehend von einem Kooperationsvertrag des Amtes für öffentliche Ordnung und des Kölner Flücht- lingsrat e.V. werden schwerpunktmäßig unerl aubt eingereiste Flüchtlinge sowie (unbegleitete) minder- jährige Flüchtlinge in aufenthalts-, asyl- und sozialrechtlichen Fragen beraten und unentgeltlich außer- gerichtlich vertreten (§ 6 RDG). Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 6 Betreuung von Flüchtlingskindern durch ehrenamtliche Patinnen und Paten“. Mit Stellenan- tritt als Ombudsperson gab Frau Aquilino die zuvor im Arbeitsbereich „Auszugsmanagement“ ausgeübte Tätigkeit auf. Als Verwaltungskraft wurde Frau Corinna Cario (Kauffrau im Gesundheitswesen) eingestellt. Bereits zum 01.09.2016 konnten für die Ombudsstelle zentral gelegene Büroräume als Ge- schäftsstelle angemietet werden. Sie befinden sich im Bezirk Innenstadt im Objekt Neue Maastrichter Str. 12-14 (HH), 50672 Köln. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Perso- nennahverkehr ist gewährleistet (Haltestellen Friesenplatz, Rudolfplatz, Moltkestraße, Hans- Böckler-Platz/Bhf. West).8 Regelmäßige Geschäftszeiten der Ombudsstelle sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 10 bis 12 Uhr. Die Ombudsleute sind zudem mobil erreichbar. Eine eigene Domain wurde für die Ombudsstelle im September 2016 eingerichtet unter: om- budsstelle.koeln. Entsprechend ist die allgemeine elektronische Kontakt-Adresse: info@om- budsstelle.koeln. Zudem sind persönlichen Accounts für die Ombudsleute und die Verwal- tungskraft eingerichtet. Über den Internetauftritt sind die Kontaktdaten der Einrichtung abruf- bar, er befindet sich noch im Ausbau.9 Die zu entwickelnde Datenbank befindet sich eben- falls noch im Aufbau.10 Am 12.09.2016 stellte Frau Oberbürgermeisterin Reker die Ombudsstelle im Rahmen eines Pressegespräches im Historischen Rathaus öffentlich vor. Die Vorstellung fand rege Reso- nanz in lokalen und regionalen Medien. Die Ombudsstelle entwickelte eine Grafik zur klaren Darstellung der Verfahrensabläufe (s. Anhang). Ein vorrangig für Fachkräfte und andere Akteure im Feld konzipierter Flyer wurde im November 2016 erstellt. Ein grafisch gestalteter Aushang, der v.a. Flüchtlinge adressiert wird voraussichtlich in KW 50 veröffentlicht. Im Zeitraum 21.09.-03.11.2016 führten die Ombudspersonen Gespräche mit den Leitungen der im Feinkonzept aufgeführten Fachämter für Wohnungswesen, für Soziales und Senioren, für öffentliche Ordnung, für Gesundheit sowie für Kinder, Jugend und Familie sowie mit der Fachamtsleitung Schulentwicklung und der Dienststellenleitung Diversity (s. Terminübersicht, Anhang). Seitens der Ämter und Dienststellen wurden jeweils Ansprechpersonen für die Om- budsstelle genannt. Die schriftlichen Bescheinigungen über die Zugangsberechtigung der Ombudspersonen zu allen Einrichtungen, in denen Flüchtlingen untergebracht und betreut werden, stellte das Amt für Wohnungswesen am 22.09.2016 aus. Im Berichtszeitraum führten die Ombudspersonen zudem Gespräche mit den Leitungen der beiden vom Amt für Wohnungswesen beauftragten Wachdienste (ADLERWACHE und W.I.S.) und begannen mit der Vorstellung der Ombudsstelle bei Akteuren im Feld Flücht- lingsarbeit (Vernetzungstreffen der Willkommensinitiativen, Zartbitter e.V., Netzwerktreffen Flüchtlinge mit Behinderung Köln, Rom e.V., AK Asyl Köln). Weitere Gesprächstermine sind bis in den Januar 2017 hinein vereinbart mit Vertreter(inne)n der Träger der Flüchtlingsbetreuung (Caritasverband Köln, Diakonie Köln, SKM Köln) sowie mit Beratungseinrichtungen (Therapiezentrum für Folteropfer, Internationale Familienbera- tung, AntiDiskriminierungsBüro/ÖgG). 8 Die Geschäftsräume sind leider nicht barrierefrei zu erreichen (Treppenaufgang), sodass im Bedarfs- fall Termine an anderen Orten vereinbart werden. 9 Eine Onlinebeschwerdeformular wird aus rechtlichen Gründen derzeit nicht realisiert. 10 Grundlage für diesen Bericht sind die Fallakten, die excelgestützte vorläufige Fal lerfassung und eine Übersichtsdarstellung der einzelnen Beschwerden und Hinweise (s. 5.). 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 7 Angefragt, aber noch nicht vereinbart sind zudem Gesprächstermine mit dem Sozialdienst des Amtes für Wohnungswesen, mit weiteren Betreuungsträgern (DRK Köln, Diakonie Mi- chaelshoven, Internationaler Bund), Beratungsstellen (agisra Köln, Antidiskriminierungsbüro der Caritas, Clearingstelle Gesundheit und Migration, IB Jugendmigrationsdienst, Rubicon, Vingster Treff), Initiativen (Rainbow Refugee Cologne Support Group) und Gremien (Arbeits- kreis Flüchtlinge, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftl. Engagement des Integrationsra- tes Köln). Wie im Feinkonzept vorgesehen, erfolgte eine enge Kooperation in grundsätzlichen Fragen mit der Stabsstelle Flüchtlingskoordination im Amt der Oberbürgermeisterin. Die öffentliche Vorstellung der Ombudsstelle durch die Oberbürgermeisterin stellte den offizi- ellen Startpunkt im September 2016 dar. Als wichtiges Auftaktsignal ging diese Vorstellung den Gesprächen der Fachamtsleitungen mit den Ombudspersonen voraus. Die Gespräche auf Amtsleitungsebene erwiesen sich als sehr hilfreich für den Einstieg in die Kooperation mit den städtischen Dienststellen. Zum einen konnten so erste grundsätzliche Fragen der Aufgabenwahrnehmung besprochen werden. Zum anderen wurden seitens der Fachämter konkrete Ansprechpartner benannt und weitere Hinweise und Anregungen gege- ben. Hinsichtlich der Kooperation mit Behörden beabsichtigt die Ombudsstelle zudem, ein Ge- spräch mit dem Jobcenter Köln zu vereinbaren. Die Vorstellung der Ombudsstelle bei Akteuren im Feld Flüchtlingsunterbringung und -be- treuung konnte im Berichtszeitraum begonnen werden und ist fortzusetzen. Positiv wertet die Ombudsstelle die Gespräche mit den Leitungen der vom Amt für Wohnungswesen beauf- tragten Wachdienste. Besonders wichtig erscheinen der Ombudsstelle zudem die Gespräche mit Trägern der Flüchtlingsbetreuung, Beratungseinrichtungen und verschiedenen Netzwer- ken. Zu hoffen ist, dass auch die Träger der Flüchtlingsbetreuung, mit denen bisher keine Gesprächsterminvereinbarung möglich war, sich offen für eine Kooperation zeigen. 4. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 4.1. Übersicht Im Berichtszeitraum wurden 37 Beschwerdefälle erfasst, einer im August, neun im Septem- ber, sieben im Oktober, 13 im November und sieben im Dezember. Ein Hinweis ging anonym ein. Als Hinweisgebende wurden 25 Flüchtlinge, neun Freiwillige und zehn Professionelle er- fasst (Mehrfachnennung möglich). In 17 Fällen (45,9%) stellte die Ombudsstelle Vorermittlungen an, um aufzuklären, ob eine Beschwerde in ihren Aufgabenbereich fällt. Dies wurde in 28 Beschwerdefällen (75,7%) be- jaht und in neun Fällen (24,3%) verneint. Den Zutritt zu Flüchtlingsunterkünften nutzten die Ombudsleute in 15 der 37 Beschwerdefälle (40,5%). Befragungen fanden in 23 Fällen (62,2%) statt. Befragt wurden überwiegend Hin- weisgeber/innen und Betroffene. Bei nahezu der Hälfte der Beschwerden (18 Fälle; 48,6%) richtete die Ombudsstelle Aus- kunftsersuchen an das Amt für Wohnungswesen, in fünf Fällen an das Gesundheitsamt und in elf Fällen an andere Akteure. In neun Fällen (24,3%) erfolgte seitens der Ombudsstelle zuständigkeitshalber eine Abgabe bzw. ein Verweis des Anliegens an andere Stellen. Sechs Beschwerdefälle (16,2%) wurden an Hilfs- oder Beratungsangebote vermittelt. Als abgeschlossen erfasst die Statistik 20 Fälle (54,1%). Noch offen sind 17 Beschwerdefälle (45,9%). Die kategoriale Zuordnung der Beschwerdefälle folgt zum einen den Ratsbeschlüssen vom 10.05.2016 und 28.06.2016; entsprechend sind für die Kategorisierung „Gewalt“, „sexueller Übergriff“, „Diskriminierung“ und „Verstoß gegen Menschenwürde“ vorgegeben (deduktive Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 8 Kategorien).11. Zum anderen werden empirisch begründete Kategorien und Unterkategorien aufgenommen (induktive Kategorienbildung).12 Die 37 erfassten Beschwerden wurden überwiegend der Kategorie „Verstoß gegen Men- schenwürde“ zugeordnet (24 Fälle; 64,9%), gefolgt von „Diskriminierung“ (zwölf Fälle; 32,4%), „Gewalt“ (neun Fälle; 24,3%) und „sexueller Übergriff“ (ein Fall; 2,7%) (Mehrfach- nennung möglich). Unter den weiteren, induktiv gebildeten Einzelkategorien sticht quantitativ „Turnhalle/Notauf- nahme“ hervor (21 Fälle; 56,8%). Fasst man die Unterkategorien schutzbedürftiger Personen zusammen, kommt man auf so- gar auf 22 Nennungen.13 Es handelt sich um Beschwerden und Hinweise betr. Minderjähriger (acht Nennungen), Schwangerer (sieben Nennungen), schwer Erkrankter und Gewaltopfer (je zwei Nennungen) sowie Alleinerziehender mit minderjährigen Kindern, Personen mit psy- chischer Belastung/Störung und LGBTIQ (je eine Nennung). Die Kategorie „Polizei/Verhältnismäßigkeit“ wurden zu sechs Beschwerden (16,2%) von Be- wohner/innen der Turnhalle/Notaufnahme Dorotheenstraße gebildet, die nach dem Polizei- einsatz vom 20.09.2016 v.a. über gesundheitliche Beeinträchtigungen klagten. Zu je vier Beschwerden wurden die Kategorien „Aufenthalts-/Asylrecht“ und „Obdachlosig- keit“ gebildet, zu zwei Beschwerden die Kategorie „Zugang Gesundheitsversorgung“. Zudem wurden weitere Kategorien gebildet.14 Bzgl. der Ergebnisse der Beschwerden wird hier in einer quantitativen Übersicht die individu- elle Abhilfe von der grundsätzlichen Abhilfe unterschieden. Demnach konnte in mehr als der Hälfte der Fälle den individuellen Beschwerden voll oder teilweise abgeholfen werden. Grundsätzliche Problemstellungen konnten nur in einem wesentlich geringeren Umfang (drei Beschwerden) geklärt werden. Individuelle Abhilfe Grundsätzliche Abhilfe Voll teilw. Nicht ungeklärt voll teilw. nicht ungeklärt absolut 12 7 6 12 2 1 9 25 Anteil 32,4% 18,9% 16,2% 32,4% 5,4% 2,7% 24,3% 67,6% Als individuelle Abhilfe erschienen häufig die Verbesserung der Wohnsituation, in fünf Fällen durch Verlegung (oder Auszug) aus einer Turnhalle, in zwei Fällen durch Statuswechsel im selben Wohnheim (aus der Notunterbringung in reguläre Unterbringung) und in je einem Fall durch Unterbringung in einem LGBTI-Wohnprojekt bzw. durch Notunterbringung infolge ei- nes Eilantrags. Als andere Formen der (teilweisen) Abhilfe im Einzelfall stellten sich dar: die Unterstützung beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Weiterleitung an Beratungsstel- len, der Umzug eines Minderjährigen zum Elternteil in einem anderen Bundesland, die Kom- munikation von Polizeibeamten über den SEK-Einsatz in der Turnhalle Dorotheenstraße so- wie die erfolgte Schulzuweisung eines Kindes. Keine individuelle Abhilfe war möglich bei zusätzlich auftretenden aufenthaltsrechtlichen Problemen, im Falle ungeklärter Vorwürfe sexueller Belästigung, im Falle unbelegter Vor- würfe, im Falle strittiger Beleidigungsvorwürfe, im Falle zurückgezogener Vorwürfe sowie nach Verweigerung der Auskunftserteilung durch Wachdienst bzw. Stadt Köln. 11 Der Ratsbeschluss vom 10.05.2016 (1252/2016, S. 2) nennt „Gewalt und sexuelle Übergriffe, Diskri- minierungen, Verletzungen der Menschenwürde“ als gravierende Probleme, zu denen Hinweise erhal- ten werden sollen. Das am 28.06.2016 (1826/2016) verabschiedete Feinkonzept nennt insbesondere die Themenkomplexe „sexuelle Übergriffe, Diskriminierungen und Verletzungen der Menschenwürde“. 12 Der Kategorienrahmen kann also am Material entsprechend differenziert und ggf. erweitert werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Zahl der induktiven Kategorien fallbezogen auf bis zu vier beschränkt. 13 Es liegt eine Mehrfachnennung vor, bereinigt betreffen 21 der 37 Beschwerden sch utzbedürftige Personen. 14 In einer zurückgezogenen Beschwerde wurde explizit Rassismus thematisiert. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 9 Mindestens teilweise als Abhilfe im Grundsatz konnten die Klärung von Übergangsregelun- gen zum Nachweis des Krankenversicherungsschutzes bei Wechsel von AsylbLG in SGB II sowie die Beendigung der Notunterbringung in einem regulären Wohnheim infolge einer Be- schwerde erfasst werden. Keine grundsätzliche Klärung stellte sich dar für Beschwerden zur Unangemessenheit der Unterbringungssituation in Turnhallen – speziell, aber nicht ausschließlich für schutzbedürf- tige Personen mit besonderen Bedarfen. Ebenfalls keine grundsätzliche Klärung wurde reali- siert für Problemstellungen in weiteren Kontexten: Beschwerden zu sexuellen Übergriffen, Gewalt in stationärer Jugendhilfe, Wohnsitzverpflichtung gem. § 12a Abs. 1 AufenthG, Man- gel an Schutzräumen für LGBTIQ sowie (zeitweiser) Unterbringungsverweigerung. 4.2. Ergebnisse zu Themenschwerpunkten 4.2.1. Thema Turnhalle/Notaufnahme Bzgl. der Männerhallen waren allgemeine Beschwerdethemen:  unzureichende Sanitäranlagen, Betten, Lademöglichkeiten für Handys sowie  unverhältnismäßige Restriktionen durch Nachtruheregelung, Essenszeitenregelung, Besuchsverbote und Anwesenheitskontrollen Darüber hinaus wurde eine fehlende Eignung bzw. fehlende Privatsphäre für eine Person mit schwerer körperlicher Erkrankung moniert. Bzgl. der Familienhallen wurden insbesondere eine Unzumutbarkeit für schutzbedürftige Per- sonen moniert:  fehlende Beschulung => (schulpflichtige) Minderjährige  fehlende Hygiene und Privatsphäre in Sanitär- und Schlafräumen, unzureichende Betten und Ernährung sowie ein erhöhtes Infektionsrisiko => Minderjährige, Schwan- gere, Stillende  fehlende Schutzräume und eine gefühlte Abhängigkeit gegenüber dem Wachdienst => alleinreisende Frauen mit Kindern 4.2.2. Thema schutzbedürftige Personen Beschwerdeführer/innen zur Situation von Minderjährigen monierten u.a.  fehlende Hygiene und Privatsphäre in Sanitär- und Schlafräumen  psychische Belastung infolge eines Polizeieinsatzes  fehlende Beschulung  Gewalt durch andere Jugendliche (in der stationären Jugendhilfe)  aufenthaltsrechtliche Hindernisse bei der Herstellung der häuslichen Lebensgemein- schaft mit einem Elternteil  Vernachlässigung des Kindeswohls i.R. einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung Bzgl. der Situation Schwangerer wurde moniert  fehlende Hygiene und Privatsphäre in Sanitär- und Schlafräumen  unzureichende Betten und Ernährung  ein erhöhtes Infektionsrisiko Schwer Erkrankte, Personen mit psychischer Belastung/Störung und Gewaltopfer15 monier- ten eine mangelnde Eignung der Unterbringung durch fehlende Privatsphäre. Im Falle einer 15 Im Falle einer Apostatin wurde zudem eine religiöse Diskriminierung beklagt. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 10 Alleinerziehenden mit minderjährigem Kind wurde u.a. ein Gefühl von Schutzlosigkeit thema- tisiert. Infolge eines angezeigten homo-/transphoben Überfalls wurde deutlich, dass es an geschützten Unterkünften für LGBTI-Flüchtlinge fehlte. Bzgl. der Situation anderer schutzbedürftiger Personen gem. Art 21 RL 2013/33/EU (Behin- derte, ältere Menschen, Opfer des Menschenhandels, Folteropfer sowie Opfer von Verge- waltigung oder FGM) gab es im Berichtszeitraum keine Beschwerden an die Ombudsstelle. 4.2.3. Thema Polizei/Verhältnismäßigkeit Am 22.09.2016 beschwerten sich in sechs Fällen Bewohner/innen der Turnhalle/Notauf- nahme Dorotheenstraße, Köln-Porz über gesundheitliche Beeinträchtigungen nach dem Poli- zeieinsatz vom 20.09.2016 (Festnahme eines terrorverdächtigen Jugendlichen durch Son- dereinsatzkräfte). Der SEK-Einsatz in der Turnhalle wurde den Beschwerdeführer/innen zu- folge als Überfall empfunden. V.a. Kinder wurden als sehr verängstigt geschildert. Berichtet wurde mehrfach, dass Schusswaffen auch auf Kinder gerichtet worden seien. Im Falle eines Kindes wurde eine anhaltende Verstörung mit Ängsten berichtet.16 4.2.4. Thema Obdachlosigkeit Beschwerdethemen im Kontext Obdachlosigkeit waren die Abmeldung aus der Unterkunft bei Abwesenheit, die Notunterbringung in einem Regelwohnheim und die erst aufgrund eines Eilantrags zurückgenommene Nichtunterbringung (nach Entlassung aus der Jugendhilfe). 4.2.5. Thema Zugang zur Gesundheitsversorgung: Beschwerden bezogen sich auf das Fehlen eines Dolmetschers für die erforderliche medizi- nische Behandlung, einen fehlenden Krankenversicherungsnachweises nach Zuerkennung eines Schutzstatus (Übergang aus AsylbLG- in SGB II-Leistungen) sowie Schwierigkeiten beim Zugang zu gesundheitlicher Versorgung nach einem Polizeieinsatz. 4.3. Bewertungen Die Bewertungen sind auf die in 4.2 aufgeführten Themenschwerpunkten der Beschwerden bezogen und berücksichtigen auch Wirkungen. Turnhalle/Notaufnahme Bei den Beschwerden zu diesem Thema spielte allgemein häufig die über eine kurze Frist hinausgehende Unterbringungsdauer eine wesentliche Rolle, die die Situation als unzumut- bar erscheinen ließ. Die im Berichtszeitraum aufgenommenen Beschwerden schutzbedürfti- ger Personen aus Turnhallen dokumentieren, wie sehr es an geeigneten Unterkünften für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen mangelt. Schutzbedürftige Personen (in Art. 21 RL 2013/33/EU aufgeführte Personengruppen): 16 Die Aufnahme der Beschwerden durch die Ombudspersonen wurde am 22.09.2016 von dem im Falle des terrorverdächtigen Jugendlichen ermittelnden polizeilichen Staatsschutz unterbrochen. Die Behauptung, der Ombudsmann behindere polizeiliche Ermittlungen, wies der Anstellungsträger als unzutreffend zurück und monierte eine Behinderung der Tätigkeit der Ombudsstelle. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 11 Hinsichtlich der Anforderungen an die Unterbringung und Betreuung von Minderjährigen17 bestehen Bedenken, dass Anforderungen nicht erfüllt werden, insbesondere bzgl. der/des  Schaffung angemessener Lebensbedingungen und menschenwürdiger Wohnverhält- nisse: Nicht nur, aber insbesondere in beengten Notunterbringungssituationen (z.B. in kleinen Turnhallen) erscheinen Anforderungen wie altersgerechte Spiel-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sowie Rückzugsräume (für Kinder, für Stillende) kaum realisierbar. Entsprechende Beschwerden wurden bearbeitet und sind aktuell anhän- gig.  Zugangs zu Bildung und Information: Beschwerden richteten sich auch auf die feh- lende Schulzuweisung von Kindern im schulpflichtigen Alter. Hinsichtlich der Unterbringung von Schwangeren bestehen aufgrund der bearbeiteten Be- schwerden Bedenken, dass die Bedürfnisse bezüglich ausgewogener Ernährung, Pri- vatsphäre und Schutzräume in Notaufnahmen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Unterbringung von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern gibt eine Beschwerde im Berichtszeitraum Anlass zu Bedenken, dass es an Schutzräumen und -me- chanismen mangelt.18 Hinsichtlich der Unterbringung von Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, von Personen mit psychischen Störungen und von Personen, die schwere Formen von Gewalt erlitten haben, bestehen Bedenken, dass es an geeigneten Unterbringungsformen mangelt. Hinsichtlich der Unterbringung von LGBTIQ gibt der dokumentierte Fall Anlass zu Bedenken, dass es an angemessenen Unterbringungsformen19 mangelt. Hinsichtlich der Unterbringung von Behinderten20 ist das weitgehende Fehlen barrierefreier Unterbringungsformen festzustellen. Polizei/Verhältnismäßigkeit Aus Betroffenensicht bestanden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des mit dem Einsatz ver- bundenen Grundrechtseingriffs. Eine Beschwerdeführerin verstand Äußerungen der Kontakt- beamten muslimische Institutionen am 07.10.2016 in der Turnhalle Dorotheenstraße als förmliche Bitte um Entschuldigung seitens der Kölner Polizei. 17 Die Stadt Köln formuliert mit der „Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung für die Gemein- schaftsunterkünfte für Flüchtlinge zwischen dem Amt für Wohnungswesen, den beauftragten Betreu- ungsträgern und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie“ (o.J. [2016]) Aufgaben des Jugendamtes sowie des Wohnungsamtes und der Betreuungsträger in Bezug auf den Minderjährigenschutz. In der Arbeitshilfe von Zartbitter e.V. „Flüchtlingskinder vor Gewalt schützen“ stellen Enders/Sc hmidt ihre „Bausteine: Kinder-/Gewaltschutzkonzept für Gemeinschaftsunterkünfte“ vor (2016, S. 94-100). Die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM, 2016) präsentiert einen „Handlungs- leitfaden zum Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften“. 18 Solche Schutzbedarfe beschreibt etwa das Positionspapier von medica mondiale e. V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V. zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen in Flüchtlingsunterkünften des Landes Nordrhein-Westfalen (2016). 19 Dabei werden unterschiedliche Positionen vertreten. Während die „Allgemeine(n) Empfehlungen für einen Umgang mit Geflüchteten mit LSBTTI*-Hintergrund in Flüchtlingseinrichtungen“ („Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI*-Flüchtlingen“. Hrsgg. v. Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.V. 2016, S. 7-9) die Einbuíndung in ein Gewaltschutzkonzept thematisiert, fordert das „Positi- onspapier zur Berücksichtigung der Bedarfe von geflüchteten LSBTI* im Gewaltschutzkonzept zur Un- terbringung von Geflüchteten in NRW“ (2016) eine möglichst dezentrale Unterbringung, „d.h. mög- lichst nicht in Massenunterkünften, sondern bestenfalls in privaten Wohnungen, Wohngemeinschaften oder reinen LSBTI*-Unterkünften“ im urbanen Raum. 20 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln beschloss am 14.11.2016 eine Empfehlung an die Fachausschüsse des Rates u.a., in den Mindeststandards die Anforderungen an die Barriere- freiheit der Unterbringungseinrichtungen zu präzisieren durch Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Auch sollten Informationen über besonders schutzbedürftige Personen erhoben und dokumentiert werden. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 12 Obdachlosigkeit Im Falle der Notunterbringung in einem regulären Wohnheim erscheint problematisch, dass, wie eingeräumt, eine Schlechterstellung gegenüber regulär Untergebrachten über einen un- üblich langen Zeitraum stattfand. Im Falle verweigerter Unterbringung erscheint problematisch, dass es anscheinend vom Gang zum Verwaltungsgericht abhängig war, eine menschenwürdige Notunterkunft zu errei- chen. Zugang zur Gesundheitsversorgung Das Fehlen eines Krankenversicherungsnachweises nach Zuerkennung eines Schutzstatus (Übergang aus AsylbLG- in SGB II-Leistungen) wird als Hindernis beurteilt, das durch opti- mierte Kooperation der beteiligten Behörden und Krankenversicherungen sowie durch bes- sere Information der Leistungsberechtigten weitgehend vermieden werden kann. Bessere In- formation der Leistungsberechtigten über mögliche sonstige Leistungen könnten auch das Problem des Fehlens eines Dolmetschers für die erforderliche medizinische Behandlung ver- meiden. 5. Verlauf der Kooperation mit Fachämtern Wie ersichtlich, ergaben sich in der beschwerdefallbezogenen Kooperation mit Ämtern bis- lang konkrete Erfahrungen v.a. mit dem Beschwerdemanagement resp. der Stabsstelle Flüchtlingsfragen des Amtes für Wohnungswesen, zudem mit dem Gesundheitsamt Köln so- wie vereinzelt mit dem Sozialamt. Dabei wurde auf die Gespräche mit den Fachamtsleitun- gen aufgebaut. Der Auftakt der beschwerdefallbezogenen Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen war aus Sicht der Ombudsstelle von Offenheit gekennzeichnet. Es wurden im Berichtszeit- raum jedoch ebenso Grenzen und Schließungstendenzen deutlich. Bei der Bearbeitung einer Beschwerde wegen sexueller Belästigung wurde deutlich, dass die in diesem Fall für Betreuung und Bewachung zuständigen Auftragnehmer der Stadt eine di- rekte Kommunikation von Mitarbeitenden mit der Ombudsstelle nicht wünschten. So traf die Ombudsfrau zu einem mit einer Wohnheimleitung vereinbarten Termin die Leitungsebene des Betreuungsträgers und des Wachdienstes an. Für die Kommunikation mit der Ombuds- stelle verwies die Leitungskraft des Betreuungsverbandes bei einem weiteren Termin auf den Dienstweg. Im Falle einer Beschwerde wegen Gewalt unter Wohnheimbewohnern erbat die Ombuds- stelle bei der Leitung des für das Objekt zuständigen Wachdienstes eine Kontaktmöglichkeit zu einem Mitarbeiter und die Auskunft, ob der angegebene Vorfall dokumentiert sei. Der Wachdienst teilte am 22.11.2016 mit, mit der Stabsstelle Flüchtlingsfragen des Amtes für Wohnungswesen sei die Vereinbarung getroffen worden, dass alle Anfragen der Ombuds- stelle zu dienstlichen Vorgängen in städtischen Objekten der Flüchtlingshilfe über das Woh- nungsamt Köln abgewickelt werden. Die Stabsstelle Flüchtlingsfragen bestätigte diese Ab- sprache am 23.11.2016 und erklärte auf Nachfrage, für die Ermittlungen und Prüfmöglichkei- ten der Ombudsstelle finde keine Einschränkung statt. Die Ombudsstelle wies am 25.11.2016 schriftlich auf ihren Auftrag zur unabhängigen Sachverhaltsermittlung hin. Bzgl. des den Auftragnehmern der Stadt Köln erteilten Auskunftsverbots wurde grundsätzlich die Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle kritisiert und auf die feh- lende Möglichkeit zur Entkräftigung von Vorwürfen hingewiesen. Eine Stellungnahme der Stabstelle vom 09.12.2016 zu einer Beschwerde gegen Wach- dienstmitarbeiter wegen Beleidigung/Diskriminierung stellte konkrete Befragungen allein aus Perspektive des beauftragten Wachdienstes dar, der offenbar auch mindestens einen Mitar- beiter eines Betreuungsverbandes befragte. Die Kooperation mit der Stabsstelle Flüchtlingsfragen des Amtes für Wohnungswesen (Be- schwerdemanagement) ist für die Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle wesentlich. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 13 Ein Legitimationserfordernis darf die Sachverhaltsaufklärung nicht dominieren. Daher beur- teilt die Ombudsstelle die Erstellung abgestimmter Reaktionen auf Beschwerden durch das Amt für Wohnungswesen und seine Auftragnehmer kritisch. Maßnahmen, die eine unabhän- gige Ermittlung behindern oder ausschließen, etwa ein Auskunftsverbot, das Mitarbeitenden von Betreuungsträgern oder den Auftragnehmern der Stadt Köln erteilt wird, kann die Om- budsstelle keinesfalls gutheißen. Gleiches gilt, wenn Teile der Beschwerdebearbeitung quasi exklusiv an beteiligte Auftragnehmer übertragen werden. Es widerspricht der Auftragslage, wenn Beschwerden dadurch nicht oder nur unzureichend geklärt werden können. 6. Empfehlungen Die Ombudsstelle empfiehlt:  Beendigung der Turnhallen-Unterbringung Der hohe Beschwerdeanteil mit Bezug zur Turnhallen-Unterbringung spiegelt die generell mangelnde Eignung über Kurzaufenthalte hinaus. Soweit die „Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“, die dem Rat zum Beschluss vorliegen, eine Unterbringung in Notmaßnahmen (insbesondere Turnhallen und weiteren Hallenunterkünften) weiter vorsehen, wären die dort zu erfüllenden besonderen Anforderungen für schutzbedürftige Personen weiter zu definieren (etwa Schutz- mechanismen, Rückzugsräume und Anforderungen an die Qualifikation des Personals) und die Ressourcen für die „Exit-Option“ (Verlegung aus gesundheitlichen Gründen binnen einer Woche in eine bessere Unterkunft) bereitzustellen.  Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie Über die Aufzählung in den Mindeststandards hinaus sollten die systematische Feststellung der Schutzbedürftigkeit und die Feststellung besonderer Bedürfnisse schutzbedürftiger Per- sonen verankert werden. Konzepte für alternative Unterbringungsressourcen, in die schutzbedürftige Personen nach Bedarf – möglichst nicht erst bei Diskriminierung, Gewalt oder gesundheitlicher Gefährdung – untergebracht werden können, sollten (weiter)entwickelt werden, u.a. für Minderjährige (und ihre Familien), Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen, Personen, die schwere Formen von Gewalt erlitten haben, Behinderte und LGBTIQ.21 Der Begriff „kindgerechte Umgebung“ in den Mindeststandards sollte genauer definiert wer- den und altersgerechte Spiel-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sowie Rückzugsräume (für Kinder, für Stillende) umfassen.  Transparente Regularien Wie in den Mindeststandards definiert, sollten in den Einrichtungen verständliche, altersge- rechte Information für die Kinder (und deren Eltern) über ihre Rechte und zu Ansprechpart- ner/innen bei Sorgen und Problemen zur Verfügung stehen. Generell sollte eine klare Über- sichtsdarstellung der Zuständigkeiten und Beschwerdemöglichkeiten an allen Unterbringung- sorten erfolgen. Dies schließt auch Regelungen zur Abmeldung bei Abwesenheit ein.22  Information Leistungsberechtigter Wünschenswert wäre eine weitere Verbesserung der Information von Leistungsberechtigten und Behandelnden insbesondere zu Fragen einer Dolmetscherkostenübernahme und zum provisorischen Krankenversicherungsnachweis beim Wechsel aus AsylbLG in SGB II oder SGB XII. Im Sinne von Art. 25 I AEMR (u.a. Recht auf Gesundheit und ärztliche Versorgung) ist ein durchgängiger Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. 21 Auch im Falle von Apostat(inn)en lässt sich ein besonderes Bedürfnis (nach Schutz) darstellen. 22 Die Ombudsstelle bittet zudem, dass die Verwaltung ihre amtsinterne Richtlinie und Muster des Ein- weisungsbescheides der Ombudsstelle zur Verfügung stellt. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 14  Obdachlosigkeit/Notunterbringung Notunterbringung: Empfohlen wird Transparenz hinsichtlich solcher Maßnahmen, die eine Schlechterstellung mit sich bringen und von Betroffenen als Sanktion betrachtet werden (können). Eine unbegründete Schlechterstellung sollte so schnell wie möglich beendet wer- den. Verweigerte Unterbringung: Da die Menschenwürde die Vermeidung von Obdachlosigkeit gebietet, kann es nicht vom Gang zum Verwaltungsgericht abhängig sein, ob eine Notunter- kunft angeboten wird. Im Falle aus der Jugendhilfe entlassener Volljähriger sollte durch Ab- stimmung des Amtes für Wohnungswesen und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Vorsorge zur Vermeidung von Obdachlosigkeit getroffen werden.  Wachdienst Im Einzelfall thematisierte Probleme bzgl. des professionellen Rollenverständnisses von Wachdienstmitarbeitern sollten Anlass für Qualifizierungsmaßnahmen sein. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 15 7. Anhang 7.1. Terminübersicht der Ombudsstelle für Berichtszeitraum 29.08.2016, Haus Neuerburg, Köln-Innenstadt: Austausch mit der Stabsstelle Flüchtlingsko- ordination: Herr Oster und Herr Dommer 12.09.2016, Historisches Rathaus, Köln-Innenstadt: öffentliche Vorstellung durch Frau Ober- bürgermeisterin Reker 16.09.2016, Historisches Rathaus, Köln-Innenstadt: Teilnahme an Fachtagung „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“ 19.09.2016, Köln-Riehl: Gespräch mit ADLER Bewachungs- und Sicherheitsservice Offizier und Pesch GmbH: Herr Melcher und Herr Deschamps 21.09.2016, Kleine Sandkaul, Köln-Innenstadt: Gespräch mit Dienststellenleitung Diversity: Frau Rehberg und Frau Kremer-Buttkereit 21.09.2016, Kalk-Karree, Köln-Kalk: Gespräch mit Gespräch mit der Fachamtsleitung Woh- nungswesen: Herr Ludwig und Herr Käufer 23.09.2016, Köln-Innenstadt: Teilnahme an Fortbildung „Antisemitismus in der Migrationsge- sellschaft als Herausforderung der politischen Bildungsarbeit. Pädagogische und di- daktische Perspektiven für MultiplikatorInnen“ 27.09.2016, Stadthaus Deutz, Köln-Deutz: Gespräch mit der Fachamtsleitung Schulentwick- lung: Frau Heuer, Frau Albrot und Herr Kaminke 28.09.2016, Neumarkt, Köln-Innenstadt: Gespräch mit der Fachamtsleitung Gesundheit: Teil- nahme am Jour fixe Flüchtlinge auf Einladung von Frau Dr. Bunte 28.09.2016, Kalk-Karree, Köln-Kalk: Gespräch mit der Fachamtsleitung Kinder, Jugendliche und Familie: Herr Völlmecke und Frau Schäfer-Sikora 25.10.2016, Haus Neuerburg, Köln-Innenstadt: Austausch mit der Stabsstelle Flüchtlingsko- ordination: Herr Oster, Herr Schwamborn und Herr Dommer 27.10.2016, Kalk-Karree, Köln-Kalk: Gespräch mit der Fachamtsleitung öffentliche Ordnung und der Abteilung Ausländerwesen: Frau Dahmen, Frau Boeck und Leitungskräfte 27.10.2016, Melanchthon Akademie, Köln-Altstadt (Süd): Vorstellung der Ombudsstelle beim Vernetzungstreffen der Willkommensinitiativen auf Einladung des Forums für Will- kommenskultur 03.11.2016, Kalk-Karree, Köln-Kalk: Gespräch mit der Fachamtsleitung Soziales und Senio- ren: Herr Santelmann, Herr Schumacher und Herr Taschenmacher 11.11.2016, Köln-Altstadt (Süd): Gespräch mit Zartbitter e.V.: Frau Enders 18.11.2016, Köln-Rodenkirchen: Gespräch mit der W.I.S. Sicherheit + Service GmbH & Co KG: Frau Schmitt-Zappe, Frau Delios und Herr Skobel 28.11.2016, Neumarkt, Köln-Innenstadt: Gespräch mit der Fachamtsleitung Gesundheit: Frau Dr. Bunte, Frau Dr. Eulgem, Frau Demir und Frau Pechholz 29.11.2016, Bürgerzentrum Ehrenfeld, Köln-Ehrenfeld: Teilnahme am konstituierenden Netz- werktreffen des Netzwerkes Flüchtlinge mit Behinderung Köln 02.12.2016, Köln-Innenstadt: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Sozialberatung des Rom e.V. 05.12.2016, DRK, Köln-Altstadt (Süd): Vorstellung der Ombudsstelle beim Arbeitskreis Asyl Köln Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 16 7.2. Terminvereinbarung bis einschl. Januar 2017 7.3. Ombudsverfahren: Abläufe Vereinbarte Termine 12.12.2016, Hannover: Teilnahme am 1. Arbeitstreffen „Arbeit mit Geflüchteten“ der Deut- schen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und - vernachlässigung e.V. 14.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle beim Therapiezentrum für Folteropfer (Caritasver- band Köln) 21.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Internationalen Familienberatung (Caritas- verband Köln) 21.12.2016: Vorstellung der Ombudsstelle bei der Diakonie Köln (Fachdienst Migration); Frau Domke 05.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei Caritasverband Köln, Wohnraum für Flücht- linge: Herr Müller 12.01.2017: Gespräch im Amt für Wohnungswesen mit Herrn Ludwig, Herrn Käufer, Frau Adams und Herrn Oster 23.01.2017: Vorstellung der Ombudsstelle bei SKM Köln, Leitungen der Wohnheime: Herr Graf 24.01.2017: Gespräch mit AntiDiskriminierungsBüro (ÖgG) 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 17 7.4. Einzelfalldokumentation Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/08/01 Erfassung (TT/MM/JJ) 25.08.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw, Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 ○ sex. Übergriff induktiv 2 X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 BAMF-Registrierung Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Hinweisgeber/innen Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Flüchtlingsberatung => ABH Ergebnisse Verlegung aus TH/NA erfolgt BAMF-Registrierung erfolgt Bewertung Erfolgreiche Weiterleitung an Flüchtlingsberatung und von dort an ABH bzgl. BAMF-Registrierung. Im Einzelfall Abhilfe betr. Turnhallenunterbringung durch Verlegung. Hinweise zur Turnhallenunterbringung in Bericht. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 18 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/01 Erfassung (TT/MM/JJ) 20.09.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Gewalt unter Bewohnern ○ sex. Übergriff induktiv 2 X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Rückverlegung in TH Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Adlerwache Befragung Hinweisgeber Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse AfW untersagt Adlerwache Auskunft an OS. Fortgang offen. Bewertung AfW schränkt unabhängige Ermittlung der OS ein. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 19 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/02 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.09.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig- keit ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Schwangere (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Beschwerden über als unverhältnismäßig erlebten SEK-Einsatz sowie Hygiene, Verpflegung und Schlafmöglichkeiten in Turnhalle werden von der Beschwerdeführerin als erledigt betrachtet nach dem Aufsu- chen der Turnhalle Dorotheenstraße durch die Polizei Köln (Kontaktbe- amte muslimische Institutionen) am 07.10.16 und ihrer Verlegung in Unterkunft mit mehr Privatsphäre (eigenes Zimmer). Bewertung ausstehend Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 20 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/03 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.09.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig- keit ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Ärztl. Attest über Belastung des Kindes steht aus. Schulzuweisung des Kindes ist erfolgt. Bewertung ausstehend 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 21 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/04 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.09.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig- keit ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersu- chen Sozialarbeit/ Wohn- heime Befragung Hinweisgeber_in Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Beschwer- den infolge des Einsatzes beklagt. Aufnahme in Bericht Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 22 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/05 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.09.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig- keit ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersu- chen Sozialarbeit/ Wohn- heim Befragung Hinweisgeber_in Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Beschwer- den infolge des Einsatzes beklagt. Aufnahme in Bericht Bewertung 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 23 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/06 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.09.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig- keit ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 Zugang Gesundheits- vers. X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersu- chen Sozialarbeit/ Wohn- heim, Arzt, Gesund- heitsamt Befragung Hinweisgeber_in, Sozial- arbeit/ Wohnheim, Arzt Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Fachärztliche/therapeutische Versorgung Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Beschwer- den infolge des Einsatzes beklagt. Unterstützung beim Zugang zu fachärztlicher/therapeutischer Versor- gung. Aufnahme in Bericht. Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 24 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/07 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.09.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Polizei/ Verhältnismäßig- keit ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Aufenthaltsrecht Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersu- chen Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis betr. Aufenthaltsrecht: Flüchtlingsberatung offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Polizeieinsatz als unverhältnismäßig erlebt. Gesundheitliche Beschwer- den infolge des Einsatzes beklagt. Insoweit unabgeschlossen. Aufnahme in Bericht. Zwischenzeitlich aufenthaltsrechtliche Probleme vorrangig => Weiter- leitung an Flüchtlingsberatung. Bewertung 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 25 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/08 Erfassung (TT/MM/JJ) 23.09.16 Namentl./ ano- nym a Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 Beschulung ○ Diskriminierung induktiv 3 UN-Kinderrechtskonven- tion X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) Vorermittlung j vor Ort Auskunftsersu- chen Kommunales Integrati- onszentrum Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Anfrage unbeantwortet => Wiedervorlage. Bewertung Anonymer Hinweis auf Nichtbeschulung von Kindern in TH Dorotheen- straße ohne Nennung konkreter Namen/Daten. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 26 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/09/09 Erfassung (TT/MM/JJ) 26.09.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof, Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Wachdienst X sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 Alleinerziehende mit min- derjährigem Kind (bes. Bedürfnisse Schutzbe- dürftiger) ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW, Wachdienst Befragung Betroffene, Wachdienst- mitarbeiter, Sozialarbeit/ Wohnheim, Mitbewoh- ner_innen Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Rechtsanwält_in, Frauenberatungsstelle, Ge- sundheitsamt Ergebnisse Vorwurf der sexuellen Belästigung durch Wachdienstmitarbeiter: Ver- schiedene Perspektiven/Darstellungen dokumentiert, keine zufrieden- stellende Klärung des Vorwurfs erfolgt, Prüfung durch Rechtsanwält_in und/oder Aufsuchen einer Frauenberatungsstelle angeraten. Gesundheit: Weitere Hilfevermittlung durch Gesundheitsamt. Ermittlung: Unangekündigte Teilnahme von Leitungen des Betreuungs- trägers und des Wachdienstes an vereinbartem Gespräch mit Mitarbei- tern. Absehen von einer Strafanzeige gegen die Beschwerdeführerin bei Rücknahme ihrer Vorwürfe angekündigt. Verpflichtung der Heimlei- tung durch Betreuungsträger, im Beschwerdefall internen Dienstweg einzuhalten. Zusammenfassender Bericht des AfW beinhaltet Zirkel- schluss (Vorwurf gegen Wachdienstmitarbeiter als Anlass eines Ge- sprächs und zugleich als indirekte Folge). Angabe der Heimleitung, im Einzelfall nicht über vom Wachdienst ein- zelnen Bewohner_innen gewährten Zugang zu gesonderten Toiletten informiert zu sein. Bewertung Sachverhaltsaufklärung: Institutionelle Akteure jeweils bemüht, abge- stimmte Version der Geschehnisse darzustellen. Professionelles Rollenverständnis von Wachdienstmitarbeitern: Im Ein- zelfall mangelnde Neutralität/Distanz im Umgang mit Bewohner_innen Gegenstand von dienstlichem Gespräch. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 27 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/10/01 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.10.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA X Diskriminierung induktiv 3 Person mit schwerer kör- perlicher Erkrankung (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen Gesundheitsamt, AfW Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Inhalt und Umsetzung einer amtsärztlichen Stellungnahme zu klären. Antwort AfW ausstehend. Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 28 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/10/02 Erfassung (TT/MM/JJ) 12.10.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 Schwangere (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Verlegung Bewertung Besondere Bedürfnisse von Schwangeren bzgl. Ernährung, Zugang zu sauberen Sanitäranlagen, Privatsphäre und Schutzraum sind regelmä- ßig in der Notaufnahme nicht gewährleistet. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 29 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/10/03 Erfassung (TT/MM/JJ) 12.10.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 TH/NA ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 Schwangere (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen AfW Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Umzug in Privatwohnung. Bewertung s. 16/10/02 Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 30 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/10/04 Erfassung (TT/MM/JJ) 13.10.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Obdachlosigkeit ○ sex. Übergriff induktiv 2 Abmeldung bei Abwe- senheit ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS n Abgabe/ Ver- weis Flüchtlingsberatung offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Beschwerdeführer belegt Obdachlosigkeit nicht. Erläuterung des AfW zum Verfahren der Abmeldung bei Abwesenheit. Bewertung Da die Abmeldung bei Abwesenheit ein wiederkehrendes Beschwer- dethema ist, ist es wünschenswert, dass die Verwaltung ihre amtsin- terne Richtlinie und Muster des Einweisungsbescheides der Ombuds- stelle zur Verfügung stellt. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 31 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/10/05 Erfassung (TT/MM/JJ) 24.10.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) FW Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 Schwangere (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Kurzfristige Verlegung der Betroffenen noch vor Gespräch. Bewertung s. 16/10/02 Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 32 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/10/06 Erfassung (TT/MM/JJ) 24.10.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Jugendhilfe ○ sex. Übergriff induktiv 2 Schule ○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Lehrer des Betroffenen Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis Zuständiges Jugendamt offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Hinweisgeber gebeten, zuständiges Jugendamt zu kontaktieren. Bewertung Künftig grundsätzlich Information des Amtes für Kinder, Jugend und Familie vorgesehen. Im Einzelfall besteht ein Informationsbedarf des Lehrpersonals über Strukturen der Jugendhilfe. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 33 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/10/07 Erfassung (TT/MM/JJ) 31.10.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Sprachmittlung ○ sex. Übergriff induktiv 2 Gesundheitsversorgung ○ Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Hinweisgeber_in Aufgabenbereich OS n Abgabe/ Ver- weis Flüchtlingsberatung => AsylbLG offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Verweis an Flüchtlingsberatung zur Klärung, ob Dolmetscherkosten für medizinische Behandlung gem. § 6 AsylblG zu beantragen. Hinweisgeber_in erklärt auf Nachfrage i.R.d. Wiedervorlage Anliegen für erledigt, ohne Details zu nennen. Bewertung Information des Amtes für Soziales und Senioren zu den Vorausset- zungen einer Dolmetscherkostenübernahme gem. § 6 AsylbLG an Be- handler_innen und Flüchtlinge wünschenswert. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 34 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/01 Erfassung (TT/MM/JJ) 02.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Gesundheitsversorgung ○ sex. Übergriff induktiv 2 fehlender Krankenversi- cherungsnachweis ○ Diskriminierung induktiv 3 Schwangere (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen Jobcenter, Amt für So- ziales u. Senioren Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Jobcenter, DAK Ergebnisse Problematik des Krankenversicherungsnachweises bei Übergang aus AsylbLG in SGB II-Leistungen: Klärung für Einzelfall und grundsätzlich mit Jobcenter und Sozialamt. Bewertung Beim Übergang aus AsylbLG in SGB II- oder SGB XII-Leistungen tre- ten häufig Probleme mit der Krankenversicherung auf. Im Sinne von Art. 25 I AEMR (u.a. Recht auf Gesundheit und ärztliche Versorgung) ist ein durchgängiger Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewähr- leisten. Dazu sollte die Kommunikation zwischen den leistungsgewäh- renden Behörden, zwischen Behörden und Krankenversicherungen so- wie von Behörden und Krankenversicherungen mit Flüchtlingen, Sozi- alarbeit/Wohnheime und Beratungsstellen verbessert werden. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 35 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/02 Erfassung (TT/MM/JJ) 07.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Aufenthaltsrecht ○ sex. Übergriff induktiv 2 Wohnsitzverpflichtung ○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Aufgabenbereich OS n Abgabe/ Ver- weis Flüchtlingsberatung offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Umzug des Minderjährigen zu Elternteil in anderem Bundesland ist er- folgt. Bewertung Problematik: Wohnsitzverpflichtung nach § 12a Abs. 1 AufenthG be- rücksichtigt grundsätzlich nicht Kindeswohl. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 36 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/03 Erfassung (TT/MM/JJ) 09.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw, Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Polizei ○ sex. Übergriff induktiv 2 Strafrecht ○ Diskriminierung induktiv 3 Zugang zu rechtl. Bera- tung ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Beratungshilfe Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Hinweisgeber_in Aufgabenbereich OS n Abgabe/ Ver- weis Rechtsanwält_in, Beratungshilfe offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Verweis an Beratungshilfe bzw. Rechtsanwält_in Bewertung Missverständnis bzgl. Auftrag der Ombudsstelle. 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 37 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/04 Erfassung (TT/MM/JJ) 14.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Obdachlosigkeit ○ sex. Übergriff induktiv 2 X Diskriminierung induktiv 3 Notunterbringung i. Re- gelwohnheim ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW Befragung Hinweisgeber_in Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse AfW weist Diskriminierungsvorwurf des Beschwerdeführers zurück und verneint, Notunterbringung (NU) in Regelwohnheim als Sanktion bei Fehlverhalten einzusetzen. Es wird aber eingeräumt, dass durch die NU eine Schlechterstellung ggü. regulär Untergebrachten erfolgt und der Beschwerdeführers unüblich lange notuntergebracht ist. NU am fraglichen Standort kurz darauf beendet. Bewertung Transparenz ist insbesondere hinsichtlich solcher Maßnahmen erfor- derlich, die eine Schlechterstellung mit sich bringen und als Sanktion betrachtet werden. Eine unbegründete Schlechterstellung muss so schnell wie möglich be- endet werden. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 38 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/05 Erfassung (TT/MM/JJ) 14.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Obdachlosigkeit ○ sex. Übergriff induktiv 2 X Diskriminierung induktiv 3 Notunterbringung i. Re- gelwohnheim ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW Befragung Hinweisgeber_in Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse NU am fraglichen Standort kurz darauf beendet. Bewertung s. 16/11/04 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 39 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/06 Erfassung (TT/MM/JJ) 14.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof, Fw, Fl Kategorisierung X Gewalt induktiv 1 Gewalt durch Bewohner ○ sex. Übergriff induktiv 2 Homo-/Transphobie X Diskriminierung induktiv 3 LGBTIQ (bes. Bedürf- nisse Schutzbedürftiger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Gewaltopfer (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) Vorermittlung vor Ort N Auskunftsersu- chen AfW, rainbow refugee cologne support group, rubicon-Beratungs- stelle, IB Jugendmigra- tionsdienst Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis bzgl. Strafrecht: Rechtsanwält_in offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Provisorische Unterbringung im Rahmen privater Nothilfe, dann Unter- bringung in neu eröffnetem LGBTI-Wohnprojekt. Bewertung Es besteht ein Mangel an geeignetem Wohnraum für schutzbedürftige LGBTIQ. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 40 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/07 Erfassung (TT/MM/JJ) 15.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Aufenthaltsrecht ○ sex. Übergriff induktiv 2 Staatsangehörigkeits- recht X Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Aufgabenbereich OS n Abgabe/ Ver- weis Flüchtlingsberatung offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Verweis aufenthaltsrechtlicher Fragen an Flüchtlingsberatung. Bewertung 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 41 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/08 Erfassung (TT/MM/JJ) 16.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Wohnheimauszug ○ sex. Übergriff induktiv 2 Gesundheit X Diskriminierung induktiv 3 Person mit psychischer Störung (bes. Bedürf- nisse Schutzbedürftiger) ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen Gesundheitsamt, Aus- zugsmanagement Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Projektträger, Antidiskriminierungsbüro Ergebnisse Beschwerdeführer beklagt Diskriminierung bei Wohnungssuche, zu- nächst durch Wohnungsunternehmen, dann auch durch Auszugsma- nagement. Weiterleitung an Projektträger und Antidiskriminierungsbüro erfolgt. Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 42 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/09 Erfassung (TT/MM/JJ) 22.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Aufenthaltsrecht ○ sex. Übergriff induktiv 2 X Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen n Befragung Aufgabenbereich OS n Abgabe/ Ver- weis Rechtsanwält_in, Flüchtlingsberatung offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Bei angegebener Androhung einer Abschiebungshaft verweist die Om- budsstelle den Fall an Rechtsanwält_in oder Flüchtlingsberatung zwecks aufenthaltsrechtlicher Prüfung (u.a. Zulässigkeit, Verhältnismä- ßigkeit, Berücksichtigung des Kindeswohls). Bewertung 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 43 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/10 Erfassung (TT/MM/JJ) 25.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fw, Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Religiöse Diskriminie- rung (Apostasie) ○ sex. Übergriff induktiv 2 Wachdienst X Diskriminierung induktiv 3 TH/NA ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Person, die sonstige schwere Form physi- scher Gewalt erlitten hat (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) Vorermittlung vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse AfW verneint Diskriminierung und gibt zum Vorwurf einer Beleidigung durch Wachdienstmitarbeiter nur entlastende Stellungnahme des Wachdienstes wieder. Ombudsstelle stellt bei Ortstermin fest, dass Wachdienst (Brandschutz) nicht in Dienstkleidung. Fragen zur Beschwerdeerfassung im Wohnungsamt sowie zu Schutz- bedarf und besonderen Bedürfnissen unbeantwortet. Bewertung Besondere Bedürfnisse von Gewaltopfern und Apostat_innen sind be- sonders sensible Themen. Übertragung der Ermittlung vom AfW auf Wachdienst erscheint, insb. bei gegen den Wachdienst gerichteter Beschwerde, problematisch. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 44 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/11 Erfassung (TT/MM/JJ) 28./30.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 TH/NA X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Schwangere (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen Gesundheitsamt, AfW Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Lt. Gesundheitsamt Stellungnahme vom 28.11.2016. Lt. AfW Verlegung in Notaufnahme mit abgeschlossenen Räumen am 09.12.2016. Frage unbeantwortet, aus welchen Gründen Belegung einer öffentlich geförderten Wohnung nicht erfolgte. Bewertung 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 45 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/12 Erfassung (TT/MM/JJ) 30.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof, Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Rassistische Diskriminie- rung ○ sex. Übergriff induktiv 2 Hotel X Diskriminierung induktiv 3 Freiheitsentziehung X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen geschl. Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Beschwerde am selben Tag zurückgezogen, Angst vor negativen Fol- gen angegeben. Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 46 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/11/13 Erfassung (TT/MM/JJ) 30.11.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 ○ sex. Übergriff induktiv 2 ○ Diskriminierung induktiv 3 Person mit schwerer kör- perlicher Erkrankung (bes. Bedürfnisse Schutzbedürftiger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort n Auskunftsersu- chen Gesundheitsamt, AfW Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Stellungnahme Gesundheitsamt an AfW erfolgt. Antwort AfW ausstehend. Bewertung 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 47 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/01 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl, Prof Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 drohende Obdachlosig- keit ○ sex. Übergriff induktiv 2 verweigerte Unterbrin- gung ○ Diskriminierung induktiv 3 X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung vor Ort Auskunftsersu- chen AfW Befragung Aufgabenbereich OS j Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Flüchtlingsberatung Ergebnisse Nach Entlassung aus Jugendhilfeeinrichtung wird 18-Jähriger nicht durch den Tagesdienst des Amtes für Wohnungswesen untergebracht. Betroffener stellt Eilantrag auf Unterbringung beim Verwaltungsgericht Köln. Daraufhin erhält er Zusage für Notunterbringung ab Folgetag. Bewertung Die Menschenwürde gebietet die Vermeidung von Obdachlosigkeit. Es darf nicht vom Gang zum Verwaltungsgericht abhängig sein, dass eine menschenwürdige Notunterkunft angeboten wird. Durch Abstimmung des Amtes für Wohnungswesen und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wäre bzgl. der aus der Jugendhilfe Entlas- senen Vorsorge zu treffen. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 48 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/02 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Bewertung 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 49 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/03 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 50 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/04 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort J Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Bewertung 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 51 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/05 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 Minderjährige (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Stillende Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Bewertung Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 52 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/06 Erfassung (TT/MM/JJ) 06.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Gesundheit ○ sex. Übergriff induktiv 2 TH/NA ○ Diskriminierung induktiv 3 Schwangere (bes. Be- dürfnisse Schutzbedürfti- ger) X Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort j Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Bewertung 1. Tätigkeitsbericht, Stand 09.12.2016 53 Fallnummer (JJ/MM/ZZ) 16/12/07 Erfassung (TT/MM/JJ) 09.12.16 Namentl./ ano- nym n Hinweisgeber_in (Fl/Fw/Prof/and) Fl Kategorisierung ○ Gewalt induktiv 1 Hotel ○ sex. Übergriff induktiv 2 Briefgeheimnis X Diskriminierung induktiv 3 ○ Verstoß gg. Men- schenwürde induktiv 4 Vorermittlung j vor Ort n Auskunftsersu- chen AfW Befragung Betroffene Aufgabenbereich OS Abgabe/ Ver- weis offen/ geschlos- sen offen Vermittlung/ Weiterleitung Ergebnisse Bewertung

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2017

    Integrationsrat

    TOP 5.6, Kenntnisnahme (Mitteilung).
  2. 09.03.2017 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 9.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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