AN/0140/2017
Antrag der CDU-Fraktion: Genehmigung eines Zündorfer Winterzaubers 2017 an der Groov
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Antrag Zündorf Winterzauber
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Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz: Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.02.2017 „Genehmigung eines Zündorfer Winterzaubers 2017 an der Groov“. Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Durchführung eines Zündorfer Winterzaubers 2017, gemäß beiliegendem Konzept und Lageplan, zu genehmigen. Begründung: Eine Veranstaltung von Zündorfern für Zündorfer um kulturelle Akzente sowie eine besinnliche Atmosphäre zur Winterzeit zu schaffen wird durch die Bevölkerung sehr begrüßt. Historisches und kunsthandwerkliches, nachhaltiges Streben trifft genau den Zeitgeist und trägt zur Entwicklung der gewünschten Stimmung bei. Eine Einbindung der örtlichen Vereine bei der Beschickung der Stände ist eine gute Gelegenheit für diese sich außerhalb des „Tagesgeschäftes“zu präsentieren. Werner Marx Thomas Werner Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Porz, den 16 .01.201 7 Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich -Ebert -Ufer 64 -70, 51143 Köln Bezirksrathaus Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Tel: 0221-221 97 305 Fax: 0221-221 97 302 cdu-bv7@stadt-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Bezirksrathaus Porz – Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 – 51143 Köln
Konzept
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Zündorfer Winterzauber 2017 Von Zündorfern für Zündorfer um Kulturelle Akzente zu schaffen Planung, Aufbau und Durchführung eines Winterzaubers an der Zündorfer Groov. Der Winterzauber soll Am Markt (Groov) zwischen der Nepomuk- Statue und dem Kriegerdenkmal stattfinden. • Gewünscht ist eine Gestaltung des Winterzaubers, um eine besinnliche Atmosphäre zu schaffen • Die Aufbauten werden einheitlich gestaltet und mit Außen- und Innendekorationen (zum Beispiel natürlichem Tannengrün) geschmückt. Bevorzugt werden Holzhütten, als Alternative können Zelte mit Warentische zugelassen werden. - Ca. 4 – 10 Hütten mit der max. Abmessung von 3 x 3 Meter (9qm) - Gesamtquadratmeter der Verkaufsstände = 90 qm • Der Markt muss eine Vielfalt von kunsthandwerklichen Erzeugnissen aufweisen. Es ist nur ein Verkauf von weihnachtlich orientierten Artikeln zulässig, wie Advents- und Weihnachtsschmuck, kunsthandwerkliche Holzartikel, Töpfereiwaren, Glasbläserartikel, Kerzen u.s.w. • Der Ausschank von Glühwein, alkoholischen und alkoholhaltigen sowie alkoholfreien Heißgetränken darf nur unter Verwendung von Keramik-oder Glastassen erfolgen. Der Ausschank von Kölsch ist nicht gestattet. • Neben einem Angebot von Speisen, Imbisswaren (zum Beispiel Bratwürste, Champignons, Maultaschen und ähnliches), sind weihnachtliche Backwaren zulässig. • Eine Einbindung der örtlichen Vereine bei der Beschickung der Stände ist erwünscht und Bestandteil der Vergabekriterien. • Die Groov ansässigen Gastronome erhalten den Vorrang bei der Vergabe von Nahrungs- Genussmittel. • Mit Ausnahme von einem historischem Kinderkarussell, sind keine Schaustellerfahrgeschäfte zugelassen. • Es wird nur eine weihnachtliche und zentral gesteuerte Hintergrundmusik gespielt. Ein Bühnenprogramm ist nicht angedacht. - Nicht zugelassen sind Handelstätigkeiten, die nicht Bestanteil des Wintermarktes sind z.B. fliegende Händler • Die Aufbauzeit des Weihnachtsmarktes darf insgesamt fünf Tage (Do – MO) nicht überschreiten. Der Abbau des Marktes muss spätestens am darauffolgenden Montag erfolgen. • Eine Belieferung der Anlieger im Veranstaltungsbereich hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen. • Die Veranstaltungsfläche wird nach dem Abbau des Weihnachtszaubers gereinigt • Die Öffnungszeiten werden täglich von 15 Uhr bis 22 Uhr festgelegt . • Die Veranstaltungsdauer wird auf ein Adventswochenende festgelegt und von Freitag dem 8.12. bis Sonntag dem 10.12.2017 betragen • Ein Sanitärkonzept wird nach der Budenvergabe festgelegt, ggf. bieten die Groov ansässigen Gastronome ihre Sanitäranlagen zu Benutzung an. • Die für den Betrieb erforderlichen Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse werden durch die Organisatoren organisiert und mit den örtlichen Versorgungs- bzw. Entsorgungsbetriebe verhandelt. • Für etwaige Schäden an der Fläche haften die Budenbetreiber gemeinsam, dafür wird eine gemeinsame Veranstalter-Haftpflicht abgeschlossen. - Die Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000,- € pro Schadensfall - sonstige Schäden mindestens 500.000,- € pro Schadensfall • Ein nachprüfbarer Finanzierungsplan wird erstellt. Die Kosten werden ohne kommerziellen Zweck kalkuliert. Die Kosten für Verkäufer mit Nahrungs-Genussmittelangebot wird sich unterscheiden von den Verkäufern mit Kunsthandwerklichen Angebot.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0140/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 31.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27