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AN/0140/2017

Antrag der CDU-Fraktion: Genehmigung eines Zündorfer Winterzaubers 2017 an der Groov

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 31.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.02.2017, TOP 6.18

Antrag Zündorf Winterzauber

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Konzept

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Lageplan

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Antrag Zündorf Winterzauber

1578 Zeichen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz: 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.02.2017 
„Genehmigung eines Zündorfer Winterzaubers 2017 an der Groov“. 
 
Beschlussentwurf:
 
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Durchführung eines Zündorfer 
Winterzaubers 2017, gemäß beiliegendem Konzept und Lageplan, zu genehmigen. 
 
Begründung:  
 
Eine Veranstaltung von Zündorfern für Zündorfer um kulturelle Akzente sowie eine besinnliche Atmosphäre 
zur Winterzeit zu schaffen wird durch die Bevölkerung sehr begrüßt. 
Historisches und kunsthandwerkliches, nachhaltiges Streben trifft genau den Zeitgeist und trägt zur 
Entwicklung der gewünschten Stimmung bei. Eine Einbindung der örtlichen Vereine bei der Beschickung 
der Stände ist eine gute Gelegenheit für diese sich außerhalb des „Tagesgeschäftes“zu präsentieren. 
 
 
 
Werner Marx    Thomas Werner 
Fraktionsvorsitzender   Bezirksvertreter 
CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz  
Porz, den 16 .01.201 7 
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus, 50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich -Ebert -Ufer 64 -70, 51143 Köln  
Bezirksrathaus Porz 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Tel: 0221-221 97 305 
Fax: 0221-221 97 302 
 
cdu-bv7@stadt-koeln.de 
 
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz   
Bezirksrathaus Porz – Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 – 51143 Köln

Konzept

3375 Zeichen

Zündorfer  Winterzauber 2017 
Von Zündorfern für Zündorfer um Kulturelle Akzente zu schaffen 
Planung, Aufbau und Durchführung eines  Winterzaubers an der Zündorfer Groov. 
Der Winterzauber soll  Am Markt (Groov) zwischen der Nepomuk- Statue und dem Kriegerdenkmal  
stattfinden.  
• Gewünscht ist eine Gestaltung des Winterzaubers, um eine besinnliche  Atmosphäre zu 
schaffen  
• Die Aufbauten werden einheitlich gestaltet und mit Außen-  und Innendekorationen (zum  
Beispiel natürlichem Tannengrün)  geschmückt. Bevorzugt werden Holzhütten, als 
Alternative können Zelte mit  Warentische zugelassen werden. 
- Ca. 4 – 10 Hütten mit der max. Abmessung von 3 x 3 Meter (9qm) 
- Gesamtquadratmeter der Verkaufsstände = 90 qm 
• Der Markt muss eine Vielfalt von kunsthandwerklichen Erzeugnissen aufweisen. Es ist nur ein 
Verkauf von weihnachtlich orientierten Artikeln zulässig, wie Advents-  und 
Weihnachtsschmuck, kunsthandwerkliche Holzartikel, Töpfereiwaren, Glasbläserartikel, 
Kerzen u.s.w. 
• Der Ausschank von Glühwein, alkoholischen und alkoholhaltigen  sowie alkoholfreien 
Heißgetränken darf nur unter Verwendung von Keramik-oder Glastassen erfolgen. Der 
Ausschank von Kölsch ist nicht gestattet. 
• Neben einem  Angebot von Speisen, Imbisswaren (zum Beispiel Bratwürste, Champignons, 
Maultaschen und ähnliches), sind weihnachtliche Backwaren zulässig. 
• Eine Einbindung der örtlichen Vereine bei der Beschickung der Stände ist erwünscht und 
Bestandteil der Vergabekriterien.   
• Die Groov ansässigen Gastronome erhalten den Vorrang bei der Vergabe von Nahrungs- 
Genussmittel. 
• Mit Ausnahme von  einem historischem  Kinderkarussell, sind keine 
Schaustellerfahrgeschäfte zugelassen.   
• Es wird nur eine weihnachtliche und zentral gesteuerte Hintergrundmusik gespielt. Ein 
Bühnenprogramm ist nicht angedacht. -  Nicht zugelassen sind Handelstätigkeiten, die nicht 
Bestanteil des Wintermarktes sind z.B. fliegende Händler 
• Die Aufbauzeit des Weihnachtsmarktes darf insgesamt fünf  Tage (Do – MO) nicht 
überschreiten. Der Abbau des Marktes muss spätestens  am darauffolgenden Montag 
erfolgen.  
• Eine Belieferung der Anlieger  im Veranstaltungsbereich  hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen. 
• Die Veranstaltungsfläche wird nach dem  Abbau des Weihnachtszaubers gereinigt  
• Die Öffnungszeiten werden täglich von 15 Uhr bis 22 Uhr festgelegt . 
• Die Veranstaltungsdauer wird auf ein Adventswochenende festgelegt und von Freitag  dem 
8.12. bis  Sonntag  dem 10.12.2017 betragen 
• Ein Sanitärkonzept wird nach der Budenvergabe festgelegt, ggf. bieten die Groov ansässigen 
Gastronome ihre Sanitäranlagen zu Benutzung an. 
• Die für den Betrieb erforderlichen Strom-, Wasser-  und Abwasseranschlüsse werden  durch 
die Organisatoren organisiert und mit den örtlichen Versorgungs- bzw. Entsorgungsbetriebe 
verhandelt.

• Für etwaige Schäden an der Fläche haften die Budenbetreiber gemeinsam, dafür wird eine 
gemeinsame Veranstalter-Haftpflicht abgeschlossen.  
- Die Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000,-  € pro 
Schadensfall  
- sonstige Schäden mindestens 500.000,-  € pro Schadensfall 
• Ein nachprüfbarer Finanzierungsplan wird erstellt. Die Kosten  werden ohne kommerziellen  
Zweck kalkuliert. Die Kosten für Verkäufer mit Nahrungs-Genussmittelangebot wird sich 
unterscheiden von den Verkäufern mit Kunsthandwerklichen Angebot.

Beratungsverlauf (1)

07.02.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.18 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0140/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
31.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27