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3773/2017

GAG Immobilien AG

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.47

Beschlussvorlage Rat

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Anlage: Synopse Satzung GAG Immobilien AG

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Beschlussvorlage Rat

3539 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3773/2017 
Freigabedatum 
07.12.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
GAG Immobilien AG 
hier: Änderung der Satzung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit der Änderung der Satzung der GAG Immobilien AG in § 2 Ab-
satz 5 gemäß der dieser Beschlussvorlage beigefügten Anlage ( Spalte Neufassung in der Synopse) 
einverstanden. 
 
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen oder das Registergericht 
sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig 
erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche 
Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. 
 
 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Begründung 
Gemeinsam mit der RheinEnergie AG hat die GAG Servicegesellschaft mbH das Gemeinschaftsu n-
ternehmen cowelio GmbH gegründet (Ratsbeschluss vom 11.07.2017, Session -Nr.: 1997/2017, A r-
beitstitel: NewCo GmbH), das energie - und wohnungswirtschaftliche Tätigkeiten erbringen soll. Im 
Rahmen des kom munalrechtlichen Anzeigeverfahrens hat die Kommunalaufsicht die grundsätzliche 
kommunalwirtschaftsrechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens „NewCo“ bestätigt, den Mutterg e-
sellschaften jedoch eine spiegelbildliche Erweiterung ihres Unternehmensgegenstandes aufgegeben. 
 
Aus diesem Grund streben die GAG Servicegesellschaft mbH (Ratsvorlage Session-Nr.: 3774/2017) 
und deren Muttergesellschaft GAG Immobilien AG die Ergänzung ihres Unternehmensgegenstandes 
um energiewirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit der Tätigkeit der cowelio GmbH an. 
 
Hinsichtlich der spiegelbildlichen Erweiterungen der Unternehmensgegenstände auf Seiten der GEW 
Köln AG (Session -Nr. 3711/2017) und der RheinEngerie AG (Session -Nr. 3703/2017) erfolgt eine 
separate Vorlage an den Rat. 
 
Die geplante Ergänzung in § 2 Abs.5 der Satzung der GAG Immobilien AG lautet: 
 
„Die Gesellschaft kann darüber hinaus im Zusammenhang mit der Tätigkeit der cowelio GmbH insbe-
sondere folgende Aufgaben übernehmen:  
(a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Betrieb von technischen Anlagen und Geräten sowie die  
Bereitstellung von Ausstattungen und Einrichtungsgegenständen zur Versorgung von Mietern mit 
Wärme und Energie.  
(b) Erbringung und Vermittlung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen, insbesondere Energieliefe-
rung, Mieterstrom, Energieeffizienz-Maßnahmen, Energiespeicherbewirtschaftung.“ 
 
 
Aus der als Anlage beigefügten Synopse ist die vorgesehene Ergänzung in der Satzung der GAG 
Immobilien AG gegenüber der aktuellen Fassung ersichtlich (fett hervorgehoben). 
 
Die Anpassung der Satzung der GAG Immobilien AG bedarf neben den Beschlussfassungen auf 
Ebene der GAG Immobilien AG (Aufsichtsrat und Hauptversammlung) der Zustimmung des Rates der 
Stadt Köln und der Nichtbeanstandung bzw. Bestätigung durch die Bezirksregierung Köln.  
 
Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG ist für die Sitzung am 01.12.2017 g e-
plant, die des Aufsichtsrates der GAG Servicegesellschaft ist für den 13.12.2017 angesetzt. 
 
Die Satzungsänderung der GAG Immobilien AG ist gemäß §  107 ff GO NRW kommunalrechtlich u n-
bedenklich. Die Satzungsänderung bewegt sich insbesondere im Rahmen der mit der Bezirksregi e-
rung Köln abgestimmten Vorgaben. 
 
 
Anlage 1:   Synopse über die Anpassungen in der Satzung der GAG Immobilien AG

Anlage: Synopse Satzung GAG Immobilien AG

3017 Zeichen

Anlage: Synopse Satzung GAG Immobilien AG 
Bisherige Satzung GAG Immobilien AG Neue Fassung 
  
§ 2 Gegenstand § 2 Gegenstand 
  
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die 
Versorgung breiter Schichten der 
Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu 
sozial angemessenen Bedingungen.  
(2) Zur Erfüllung ihres Gegenstands kann 
die Gesellschaft Grundstücke erwerben, 
belasten, bebauen, verwalten und 
veräußern.  
(3) Die Gesellschaft kann alle im Bereich 
der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus 
und der Infrastruktur anfallenden 
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören 
auch die Betreuung von Bauvorhaben, die 
Sanierung von Bauten, die Betreuung von 
Sanierungsvorhaben sowie die Durch-  
führung städtebaulicher Maßnahmen im 
Zusammenhang mit der Erneuerung oder 
Entwicklung von Wohngebieten.  
(4) Die Gesellschaft kann 
Gemeinschaftsanlagen und 
Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbe-
bauten, soziale, wirtschaftliche und 
kulturelle Einrichtungen und 
Dienstleistungen bereitstellen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(5) Die Gesellschaft ist berechtigt, 
Tochterunternehmen oder 
Zweigniederlassungen zu errichten,  
andere Unternehmen zu erwerben oder 
sich an solchen zu beteiligen.  
(6) Die Gesellschaft darf auch sonstige 
Geschäfte betreiben, sofern diese dem 
Gegenstand (mittelbar und unmittelbar) 
dienlich sind. 
 
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die 
Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung 
mit sicherem Wohnraum zu sozial 
angemessenen Bedingungen.  
(2) Zur Erfüllung ihres Gegenstands kann die 
Gesellschaft Grundstücke erwerben, belasten, 
bebauen, verwalten und veräußern.  
(3) Die Gesellschaft kann alle im Bereich der 
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der 
Infrastruktur anfallenden Aufgaben 
übernehmen. Hierzu gehören auch die 
Betreuung von Bauvorhaben, die Sanierung 
von Bauten, die Betreuung von 
Sanierungsvorhaben sowie die Durch-  
führung städtebaulicher Maßnahmen im 
Zusammenhang mit der Erneuerung oder 
Entwicklung von Wohngebieten.  
(4) Die Gesellschaft kann 
Gemeinschaftsanlagen und 
Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbe-
bauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle 
Einrichtungen und Dienstleistungen 
bereitstellen.  
(5) Die Gesellschaft kann darüber hinaus im 
Zusammenhang mit der Tätigkeit der 
cowelio GmbH insbesondere folgende 
Aufgaben übernehmen:  
(a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung und 
Betrieb von technischen Anlagen und 
Geräten sowie die Bereitstellung von 
Ausstattungen und 
Einrichtungsgegenständen zur Versorgung 
von Mietern mit Wärme und Energie.  
(b) Erbringung und Vermittlung energiewirt- 
schaftlicher Dienstleistungen, insbesondere  
Energielieferung, Mieterstrom, 
Energieeffizienz-Maßnahmen, 
Energiespeicherbewirtschaftung.  
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt, 
Tochterunternehmen oder 
Zweigniederlassungen zu errichten,  
andere Unternehmen zu erwerben oder sich an 
solchen zu beteiligen.  
(7) Die Gesellschaft darf auch sonstige 
Geschäfte betreiben, sofern diese dem 
Gegenstand (mittelbar und unmittelbar) dienlich 
sind.

Beratungsverlauf (2)

18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.34 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.47 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3773/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.12.2017
Erstellt
30.11.2017 10:38