3773/2017
GAG Immobilien AG
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3773/2017 Freigabedatum 07.12.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff GAG Immobilien AG hier: Änderung der Satzung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit der Änderung der Satzung der GAG Immobilien AG in § 2 Ab- satz 5 gemäß der dieser Beschlussvorlage beigefügten Anlage ( Spalte Neufassung in der Synopse) einverstanden. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Begründung Gemeinsam mit der RheinEnergie AG hat die GAG Servicegesellschaft mbH das Gemeinschaftsu n- ternehmen cowelio GmbH gegründet (Ratsbeschluss vom 11.07.2017, Session -Nr.: 1997/2017, A r- beitstitel: NewCo GmbH), das energie - und wohnungswirtschaftliche Tätigkeiten erbringen soll. Im Rahmen des kom munalrechtlichen Anzeigeverfahrens hat die Kommunalaufsicht die grundsätzliche kommunalwirtschaftsrechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens „NewCo“ bestätigt, den Mutterg e- sellschaften jedoch eine spiegelbildliche Erweiterung ihres Unternehmensgegenstandes aufgegeben. Aus diesem Grund streben die GAG Servicegesellschaft mbH (Ratsvorlage Session-Nr.: 3774/2017) und deren Muttergesellschaft GAG Immobilien AG die Ergänzung ihres Unternehmensgegenstandes um energiewirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit der Tätigkeit der cowelio GmbH an. Hinsichtlich der spiegelbildlichen Erweiterungen der Unternehmensgegenstände auf Seiten der GEW Köln AG (Session -Nr. 3711/2017) und der RheinEngerie AG (Session -Nr. 3703/2017) erfolgt eine separate Vorlage an den Rat. Die geplante Ergänzung in § 2 Abs.5 der Satzung der GAG Immobilien AG lautet: „Die Gesellschaft kann darüber hinaus im Zusammenhang mit der Tätigkeit der cowelio GmbH insbe- sondere folgende Aufgaben übernehmen: (a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Betrieb von technischen Anlagen und Geräten sowie die Bereitstellung von Ausstattungen und Einrichtungsgegenständen zur Versorgung von Mietern mit Wärme und Energie. (b) Erbringung und Vermittlung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen, insbesondere Energieliefe- rung, Mieterstrom, Energieeffizienz-Maßnahmen, Energiespeicherbewirtschaftung.“ Aus der als Anlage beigefügten Synopse ist die vorgesehene Ergänzung in der Satzung der GAG Immobilien AG gegenüber der aktuellen Fassung ersichtlich (fett hervorgehoben). Die Anpassung der Satzung der GAG Immobilien AG bedarf neben den Beschlussfassungen auf Ebene der GAG Immobilien AG (Aufsichtsrat und Hauptversammlung) der Zustimmung des Rates der Stadt Köln und der Nichtbeanstandung bzw. Bestätigung durch die Bezirksregierung Köln. Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG ist für die Sitzung am 01.12.2017 g e- plant, die des Aufsichtsrates der GAG Servicegesellschaft ist für den 13.12.2017 angesetzt. Die Satzungsänderung der GAG Immobilien AG ist gemäß § 107 ff GO NRW kommunalrechtlich u n- bedenklich. Die Satzungsänderung bewegt sich insbesondere im Rahmen der mit der Bezirksregi e- rung Köln abgestimmten Vorgaben. Anlage 1: Synopse über die Anpassungen in der Satzung der GAG Immobilien AG
Anlage: Synopse Satzung GAG Immobilien AG
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Anlage: Synopse Satzung GAG Immobilien AG Bisherige Satzung GAG Immobilien AG Neue Fassung § 2 Gegenstand § 2 Gegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen. (2) Zur Erfüllung ihres Gegenstands kann die Gesellschaft Grundstücke erwerben, belasten, bebauen, verwalten und veräußern. (3) Die Gesellschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch die Betreuung von Bauvorhaben, die Sanierung von Bauten, die Betreuung von Sanierungsvorhaben sowie die Durch- führung städtebaulicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erneuerung oder Entwicklung von Wohngebieten. (4) Die Gesellschaft kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbe- bauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. (6) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gegenstand (mittelbar und unmittelbar) dienlich sind. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen. (2) Zur Erfüllung ihres Gegenstands kann die Gesellschaft Grundstücke erwerben, belasten, bebauen, verwalten und veräußern. (3) Die Gesellschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch die Betreuung von Bauvorhaben, die Sanierung von Bauten, die Betreuung von Sanierungsvorhaben sowie die Durch- führung städtebaulicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erneuerung oder Entwicklung von Wohngebieten. (4) Die Gesellschaft kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbe- bauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. (5) Die Gesellschaft kann darüber hinaus im Zusammenhang mit der Tätigkeit der cowelio GmbH insbesondere folgende Aufgaben übernehmen: (a) Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Betrieb von technischen Anlagen und Geräten sowie die Bereitstellung von Ausstattungen und Einrichtungsgegenständen zur Versorgung von Mietern mit Wärme und Energie. (b) Erbringung und Vermittlung energiewirt- schaftlicher Dienstleistungen, insbesondere Energielieferung, Mieterstrom, Energieeffizienz-Maßnahmen, Energiespeicherbewirtschaftung. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. (7) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gegenstand (mittelbar und unmittelbar) dienlich sind.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3773/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.12.2017
- Erstellt
- 30.11.2017 10:38