StadtGrün naturnah: Ausweisung StadtNaturPark und Anlage artenreicher Wiesen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1670/2020 vom 03.06.2020
Stand: Am 15.06.2020 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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3657_2019_Anlage_2_-_Massnahmenkonzept_Stadtgruen_naturnah
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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 1 Grüne Infrastruktur Köln Stadtgrün naturnah Maßnahmenkonzept Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Her- ausforderung und hat eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Die Bewerbung für das Label „Stadt Grün naturnah“ ist die konsequente Fortführung dieser Zielvorgabe. Das im Folgenden dargestellte Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün natur- nah“ baut auf den vorhandenen Instrumenten und den strategischen Zielen auf, die eine nachhaltige und vielfältige Entwicklung der Stadt Köln unterstützen. Als wichtigste Vorgaben gelten dabei die Ziele der internationalen Biodiversitätsstrategie, die durch die Bundes- und Landesstrategie an die regionalen Gegebenheiten angepasst wurden. Zur Anpassung an die lokalen Gegebenheiten bereitet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt für Köln momentan den Prozess zur Erstellung einer lokalen, gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie aktiv vor. Hier bildet die vom Rat der Stadt Köln unterzeichnete Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ die Grundlage, die auch dem im Folgenden dargestellten Konzept zugrunde gelegt wird. I. Vorgaben Das im Folgenden dargestellten Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün natur- nah“ baut auch auf den vorhandenen Instrumenten der städtischen Grünplanung auf. Sie binden sich ein in den Nachhaltigkeitshaushalt und die strategischen Ziele des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. Die bisherigen Zielformulierungen werden angepasst und erweitert. Nachhaltigkeitshaushalt Die Stadt Köln nimmt seit 2018 an dem Modellprojekt „Nachhaltigkeitshaushalt“ teil. Grundidee hierbei ist es, die UN-Nachhaltigkeitsziele mit dem kommunalen Haushalt zu verknüpfen. Die Integration von Nachhaltigkeitszielsetzungen in den kommunalen Haushalt ermöglicht einen bewussten und zielgerichteten Mitteleinsatz und daraus resultierend eine langfristige und wirkungsorientierte Nachhaltigkeitssteuerung. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und das Sportamt nehmen als Pilotämter an dem Modellvorhaben teil. Die im Nachhaltigkeitshaushalt aufgeführten Teilziele fließen in das Maßnahmenkonzept ein. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 2 UN Unterziel 11.3 : Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nach- haltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken. UN Unterziel 11.7 : Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, ins- besondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behin- derungen. UN Unterziel 13.1 : Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegen- über klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stär- ken. UN Unterziel 15 : Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nach- haltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Bio- diversitätsverlust stoppen DE : Ziel ist es, auf Dauer einen nachhaltigen Ausgleich zwischen den stei- genden unterschiedlichen Ansprüchen an den Wald und seiner Leistungsfä- higkeit zu erreichen. Bei der Umsetzung der Waldstrategie wird verstärkt auf die Schutzziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie gesetzt. DE : Bis 2020 soll der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwick- lung fünf Prozent der Waldfläche betragen (gehört zum übergeordneten DE- Ziel) NRW : Der Rückgang der biologischen Vielfalt soll aufgehalten und die biologi- sche Vielfalt wieder gesteigert werden. NRW : Bis 2030 Erhöhung der Artenvielfalt in allen Landschaftsräumen (Errei- chung des lokal bzw. regional besten Zustands im Zeitraum 1997-2015) NRW : Erhöhung der Stabilität und Anpassungsfähigkeit der Wälder: bis 2030 den Anteil der reinen Nadelwaldbestände auf < 20 % absenken. NRW: Stei- gerung des Anteils der zertifizierten Waldfläche an der gesamten Waldfläche bis 2030 Strategische Ziele Die städtischen Grünflächen und Erholungseinrichtun gen sind attraktiv. Die Versorgung mit Grünflächen, Erholungseinrichtungen und Waldflächen ist in ausreichendem Umfang gewähr- leistet. Die Entwicklung und Sicherung naturnaher u nd zur Naturentdeckung geeigneter Flä- chen erfolgt soweit wie möglich an der Erhöhung der Biodiversität ausgerichtet. Kölns Einwohnerinnen und Einwohner engagieren sich aktiv bei der Entwicklung und Unter- haltung der Grünflächen und Erholungseinrichtungen im Sinne der Erhöhung der Artenvielfalt in ihrem eigenen Umfeld Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 3 Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen, die den einzelnen Teilbereichen der Deklara- tion „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zugeordnet werden und die das Ziel verfolgen die Biodiversität im Rahmen der Grünplanung und Grünpflege zu erhöhen, verfolgen das Ziel „vom Projekt zur Regel “ zu gelangen. Das bedeutet, dass die zum Teil aufgeführten Pro- jekte so weiterentwickelt werden, dass sie das Ziel einer nachhaltigen Grünentwicklung un- terstützen. Das Maßnahmenkonzept bildet einen Baustein der vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt verfolgten Zielsetzung einer gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie. II. Maßnahmenkonzept A. Strategische Gesamtstädtische Freiraumplanung Im Vordergrund steht hier das einzigartige gesamtstädtische Grünsystem, das heute eine Vielfalt an Funktionen für die wachsende Großstadt Köln erfüllt. Der gesamtstädtische Landschaftsplan ist das zentrale Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Planung, Koordinierung und Realisierung konkreter Maßnahmen. Ziele der Landschaftsplanung sind insbesondere die Sicherung des Biotopverbundes, die Ausweisung von Schutzgebieten sowie die Festsetzung und Umsetzung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Bei allen diesen Planungen werden die biotischen und abiotischen Belange umfangreich und prioritär berücksichtigt. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden für alle Bebauungspläne Grünord- nungspläne erarbeitet. Das bisherige Instrument des „Landschaftspflegerischen Begleit- plans“ wird methodisch und inhaltlich ausgeweitet und zu einem umfassenden „Grünord- nungsplan“, in dem alle Grundlagen, Konflikte und hieraus umzusetzender Maßnahmen auf- gearbeitet werden, entwickelt. Im Rahmen der Ausgleichsgestaltung finden folgende As- pekte Berücksichtigung: • Umfangreiche Festsetzungen von Dach und Fassadenbe grünungen • Verwendung heimischer, standortgerechter Pflanzen bei Umsetzung von Ausgleichs- maßnahmen im Außenbereich • Dauerhafte ökologische Pflege der Ausgleichsfläche n • Berücksichtigung des Aspektes des Naturerlebens au ch im direkten Wohnumfeld z.B. über die Realisierung von Naturerlebnisräumen Das Strategiekonzept „Grüne Infrastruktur“ ist eine Teilperspektive für die Entwicklung des Grünsystems auch in der Region Köln/Bonn. Zurzeit werden auf städtischer und regionaler Ebene informelle Planungskonzepte erarbeitet als Grundlage für die Überarbeitung der Regionalplanung. Das Strategiekonzept „Grüne Inf- rastruktur Köln“ ist sowohl Grundlage für die Kölner „Perspektiven 2030“, als auch für das regionale „Agglomerationskonzept“. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 4 Teilziel Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter. Köln sichert und entwickelt seine wertvollen Grünbereiche unter Berücksichtigung der Bio- diversitätsaspekte. Maßnahmen: Sicherung und Weiterentwicklung des Grün- systems und der regionalen Grünzüge. Das gesamtstädtische Grünsystem bildet die Grundlage für die strategische Freiraumpla- nung. Durch die Vernetzung der Freiflächen untereinander und zu einem die Stadt durch- dringenden System werden die unterschiedli- chen Funktionen des Grüns (Ökologie, Klima, Erholung, Bodenschutz, Biodiversität, Arten- schutz etc.) optimiert. Sowohl die Grüngürtel als auch die Grünzüge haben ein hohes Po- tential als innerstädtischer Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Dieses gilt es durch ent- sprechende Maßnahmen besser zu nutzen. Mit dem Freiraumkonzept „RegioGrün“ liegt eine Zielformulierung für die Ausweisung eines regionalen Freiraumkonzeptes für die gesamte Region Köln/Bonn vor. Biotopvernetzung in Grünzügen Das Biotopkataster der LANUV weist unter- schiedliche geschützte Biotope im Stadtge- biet von Köln aus, die es zu sichern und zu erhalten gilt. Gleichzeitig wird ein Konzept für ein Biotopverbundsystem formuliert, dass in seiner räumlichen Ausprägung identisch ist mit dem gesamtstädtischen Freiraumnetz. Dies belegt die hohe ökologische Bedeutung des Grünsystem und zeigt das hohe, dort vor- handene Potential. Durch entsprechende Maßnahmen gilt es, die vorhandenen Freibe- reiche im Sinne der Verbesserung der Arten- vielfalt zu entwickeln. Ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft Nahezu die Hälfte des 405 km 2 umfassenden Stadtgebietes ist Freifläche. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche umfasst etwa 6.669 ha (lt. statistischem Jahrbuch Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 5 2017). Die Stadt Köln ist Grundeigentümer für ca. 2.717 ha % der Landwirtschaftsfläche. Aufgrund der hohen Bodenwerte werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen über- wiegend konventionell bewirtschaftet. Zurzeit ist ein politischer Antrag in der Diskussion mit der Zielrichtung verstärkt ökologi- sche Aspekte in die Pachtverträge einfließen zu lassen. In einer Arbeitsgruppe mit Ver- tretern der Politik, der Landwirtschaftskammer, dem Ernährungsrat und der Verwaltung sollen Lösungsansätze erarbeitet werden. Verbesserung des Schutzgebietsregimes der Schutzge biete Durch Anpassung der Pflege und Entwicklungspläne an die ökologischen Erfordernisse der Zukunft wird die Wertigkeit der Schutzgebiete erhöht. Hier soll neben der Berück- sichtigung ausschließlich heimischer Arten bei der Gestaltung insbesondere der Erhalt naturnaher Bereiche, die Pufferwirkung angrenzender Flächen und ein ökologisches Pflegeregime im Vordergrund stehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch Schwerpunktsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich erfolgen. B. Grün-und Freiflächen Die Stadt ist nicht nur Wohn- und Arbeitsstätte der Menschen, sondern gleichzeitig auch wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Kölner Parks und Friedhöfe sind – neben ihrer Bedeutung für das Stadtklima und die Er- holungsnutzung – wichtige Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Alte, höh- lenreiche Bäume sind für viele Vogelarten unersetzlich, Brachen, ökologisch geschnittene Hecken, naturnahe Gehölzbestände und artenreiche Wiesen bieten weiteren wichtigen Le- bensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt Auch Kleingärten und Hausgärten mit hoher Strukturvielfalt können artenreiche Biotope sein. Solche Bereiche sind in Verbindung mit angrenzenden Biotopen Elemente des lokalen Bio- topverbundes und dienen nicht nur der Verbesserung der Artenvielfalt, sondern ermöglichen auch Naturerleben im unmittelbaren Nahbereich der Bewohner. Teilziele Köln entwickelt seine Parks, Plätze und Straßen als öffentliche Räume mit hoher Aufent- haltsqualität und hoher Artenvielfalt. Die Kinderspielplätze sind verkehrssicher und funktionsfähig Orte der Naturerfahrung. Dauerkleingärten sind im bisherigen Umfang erhalten und werden zunehmend ökologisch ausgerichtet. Der Bestand an Straßenbäumen ist verkehrssicher und wird erhalten. Maßnahmen: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 6 Konzept zur Erfassung bestehender Po- tenzialräume zur Schaffung von naturna- hen Grünflächen und Naturerlebnisräu- men Das gesamtstädtische Grünsystem mit seinem hohen Potenzial für den Bio- topverbund, bildet die Grundlage für eine großräumige Darstellung von Potenzial- räumen zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Auf dieser Grundlage werden „Hochpo- tenzialflächen“ identifiziert, die aufgrund ihrer standörtlichen Voraussetzung öko- logisch aufwertbar sind und einen hohen Artenreichtum versprechen. o Grünzüge (Kompensationsflä- chenpools) Die stadtauswärts gerichteten Grünzüge sind als Kompensationsflächenpools ausgewiesen. Die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft an- gelegten Kompensationsflächen sind grundsätzlich ökologisch hochwertig. Mit einem Anteil von 70% bilden Offenlandbiotope ein hohes Potential für Artenviel- falt. Grundsätzlich werden Wiesenflächen beweidet. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer zweischürigen Mahd mit Abtransport des Mahd- gutes, werden diese Flächen artenreicher entwickelt. o Äußerer Grüngürtel Der äußerer Wald- und Wiesengürtel ist durch eine Vielfalt an Strukturen mit ho- her ökologischer Wertigkeit geprägt. Große Teile der offenen Wiesenflächen wer- den mit Schafen beweidet und von Landwirten zur Heunutzung genutzt. Auch hier besteht ein Aufwertungspotential. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer ökologisch ausgerichteten zweischürigen Mahd mit Abtrans- port des Mahdgutes, werden diese Flächen dauerhaft artenreicher entwickelt werden. o Radiale Grünzüge Die radialen Grünzüge sind wichtige Bestandteile der Grünvernetzung. Sie bieten aufgrund ihrer Ausdehnung und dem geringeren Nutzungsdruck ein hohes Po- tential zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Ziel ist die Ausweisung von „Stadt Natur parks“, die Anlage artenreicher Wiesen und die Extensivierung der Gehölzflächen. Um die Biodiversität zu stärken wird dabei eine möglichst große Biotopvielfalt geschaffen. o Innerer Grüngürtel Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks ist das Potenzial einer ökologischen Auf- wertung im Inneren Grüngürtel begrenzt. Dennoch werden Flächen identifiziert die entsprechend des Pilotprojektes „Stadtwiesen statt Rasen“ angelegt oder ent- sprechend des naturnahen Strauchpflegekonzeptes entwickelt werden. o Siedlungsbereiche Als wohnungsnaher Naturerlebnisraum werden die quartiersbezogenen Grün- und Freiflächen naturnah entwickelt. Dies gilt auch für die Freiflächen im Bereich öffentlicher Einrichtungen. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 7 Entwicklung von „Stadt Natur parks“ Ein Stadt Natur park wird extensiv und unter ökologischen Gesichtspunkten als Naturerlebnisraum gepflegt. Er erbringt vielfältige Ökosystemleistungen und bie- tet dabei vielen Pflanzen und Tieren ei- nen qualitativ hochwertigen Lebens- raum, fördert damit also Artenvielfalt und strukturelle biologische Komplexität. Ziel ist es in jedem Stadtbezirk mindestens eine größere zusammenhängende Grünfläche als „Stadt Natur park“ zu ent- wickeln. Beispiele „Sieben-Hügel-Park“ und „Bürgerpark-Nord“. Die Flächen sind für die Bevölkerung gut erreichbar. Eine Beschilderung erläutert die Wertig- keit. Zielsetzung: o Entwicklung eines Nutzungskonzeptes mit Darstellun g einer Kernzone für Park- benutzung und extensiv gepflegten Bereichen o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischür iger Mahd o Ausweisung von Sukzessions-Gehölzflächen /-ränder o Aufwertung durch Obstbaumpflanzungen / Anlage von Obstwiesen o Informationen vor Ort zur Wissensbildung und Akzep tanzverbesserung Ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement Neben der klassischen Grünpflege wird schrittweise und unter Berücksichtigung der Nut- zungen ein ökologisch ausgerichtetes Management für Grünanlagen, Friedhöfe und den Bereich des Straßenbegleitgrüns entwickelt. Dieses umfasst zunächst zwei Kernberei- che: 1. Anlage artenreicher Wiesen und angepasste Mahd der Flächen, Ziel: 10 % der Gesamtwiesenfläche (Grün- anlagen, Friedhöfe, Straßenbegleit- grün). Im Bereich der Kleingärten wird der Anteil auf 30% der öffentlich zu- gänglichen Flächen festgesetzt. 2. Naturnahe Entwicklung und Pflege von Gehölz und Strauchbeständen. Ziel: 20 % der Gehölz- und Strauchflä- chen (vornehmlich Grünanlagen) Artenreiche Wiesen o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischür iger, zeitlich an den ökologi- schen Erfordernissen orientierter Mahd mit Abtransport des Mahdgutes o Neuanlage, Initialeinsaat, Mahdgutübertragung (Äuß erer Grüngürtel, Grünzüge, Beweidungsflächen) vgl. EFRE Projekt Grüne Infrastruktur (Erstellung eines Handlungsleitfaden) Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen o Verwendung von heimischem und gebietsspezifischem Saatgut Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 8 o Vergabe an Dritte (Landwirte, GalaBau etc.), Prüfu ng mittelfristige Umstellung Fuhrpark o Umstellung der Sommerblumenflächen (Einsaat im Str aßenbegleitgrün) auf standortgerechtes, heimisches Saatgut (ca. 1200 m 2, Feldblumenmischung, Blü- hende Landschaft, sowie mehrjährige), Pflanzung von Krokussen und Trauben- hyazinthe. o Einsaat von Straßenbaumscheiben mit heimischem Saa tgut (ab 3. Standjahr) Wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung artenreichen Wiesen ist ein fundiertes Monitoring (Mahdzeitpunkt, Steuerung). Die biologische Station Leverkusen/Köln wird das Monitoring der artenreichen Wiesen als Auftrag übernehmen. In Absprache mit dem Grünflächenamt der Stadt Bonn soll eine Arbeitsgruppe zur Erar- beitung eines Konzeptes „Entsorgung von Laub und Wiesenschnittgut“ gegründet wer- den, das ggf. auf weitere Kommunen aus der Region ausgeweitet werden kann. Gehölz- (waldartige Bestände) und Strauchbestände o Natürliche Entwicklung von Gehölzrändern o Abschnittsweise Rückschnitt von Strauchbeständen o Umwandlung in heimische und insektenfreundliche St raucharten, Erstellung einer ewntsprechenden Pflanzliste o Entwicklung von „Naturgehölzflächen“ (z.B. in Stad t Natur parks) Weitere Maßnahmen Neben einem verstärkt ökologisch ausgerichteten Grünflächenmanagement werden fol- gende Konzepte weiterentwickelt. Erhaltung und Entwicklung der kulturlandschaftsprägenden Streuobstwiesen Das Kölner Obst-Kataster weist ca. 70 ha Obstwiesenbestände im Stadtgebiet aus. In enger Zusammenarbeit mit der „Obstwiesenkommission“ (Vielzahl von Kölner Verbän- den und Vereinen) und der Biologischen Station Le- verkusen/Köln wird ein Gesamtkonzept erarbeitet, das folgende Aspekte beinhaltet. o Erfassung aller städtischen Obstwiesen, Obst- reihen und Einzelpflanzungen in Grünanlagen im Baumkataster o Durchführung einer Biotopbaumkartierung (ab- geschlossen) o Bestimmung der Sorten (Auftrag Frau Pfeffer, Pomologin) o Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für 33 Obstwiesen o Erstellung von Pflegepläne (Biologische Sta- tion, Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen, Umwelt- und Verbraucherschutzamt) o Monitoring Biologische Station Lever- kusen/Köln Gartenlabore Um das Thema Gärtnern in der Stadt weiterzuentwickeln, werden zurzeit mit finanzieller Unterstützung durch die EU (EFRE) zwei „Gartenlabore“ umgesetzt. Ziel ist es vor allem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 9 Menschen aus den angrenzenden Sozialräumen an das Gärtnern und die Produktion von Lebensmitteln heranzuführen. Gleichzeitig werden auch verschiedene Ansätze und Gartenformate zwischen Gemeinschafts- und Kleingärten erprobt. Die Umsetzung erfolgt unter Einbezug der bürgerschaftlichen Umweltakteure und berücksichtigt die Belange der Artenvielfalt und des Naturerlebens. Kleingartenwettbewerb „Bunte Gartenvielfalt“ In 2018 wurde erstmals der Kleingartenwettbewerb „Bunte Vielfalt“ ausgelobt. Ziel ist es, vor allem die ökologische Funktion von Kleingartenanlagen herauszustellen und zu entwickeln. Ökologische Funktionen bestehen nicht nur in der ausgleichenden Wirkung auf das innerstädtische Klima, sondern insbesondere in dem Potential zur Stärkung der Biodiversität. Maßnahmen, die die Kreislaufwirtschaft durch Kompostierung, ökologische Düngung und Pflanzenschutz, den sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen, ins- besondere Wasser und Boden, fördern, sollen deshalb kon- tinuierlich gefördert werden. Der vom Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V., und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ausgelobte Wettbewerb soll langfristig durchgeführt werden. Erarbeitung Konzept „Essbare Stadt Köln“ Die Stadt Köln hat ein Konzept „Essbare Stadt Köln“ erarbei- tet. In enger Zusammenarbeit mit Kölner Ernährungsrat und unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft wurde ein weitergehender „Aktionsplan“ erarbeitet, der die Aspekte ei- ner „Essbaren Stadt“ umfasst, auch in Hinblick auf die öffentlichen Grünräume. Durch den Fokus auf die Thematik „essbar für Mensch und Tier“ beinhaltet das Konzept auch den Gesichtspunkt der Biodiversitätsförderung. Umstellung der Wechselbeetbepflanzung Auch kleine Bereiche können insbesondere Insekten als wichtige (Teil-)Lebensräume dienen. Um die Natur auch in den innerstädtischen Bereich zurückzuholen, wird sich die Auswahl der Pflanzen zur Bestückung der Wechselbeete zukünftig an den Erfordernis- sen der Biodiversität orientieren. Kommunales Ökokonto Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt arbeitet mit dem Amt für Landschafspflege und Grünflächen an der Konzeption und Umsetzung eines kommunalen Ökokontos für die Stadt Köln. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für die Eingriffsregelung, den Artenschutz und die Biodiversität wird das kommunale Ökokonto einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Erhöhung der Artenvielfalt beitragen. Aktive Unterstützung der Schulgartenaktivitäten Schulgärten sind wichtige Elemente zur Vermittlung von Natur an Bildungseinrichtungen. Sie dienen dabei nicht nur der anschaulichen Gestaltung von Unterricht, sondern bieten auch Ruhezonen im Bereich des Schulganztages und tragen somit zu einer höheren Aufenthaltsqualität bei und helfen, Aggressionen zu reduzieren. Um die Schulgärten zu fördern werden nicht nur Flächen zur entsprechenden Gestaltung vorgesehen, sondern die Schulen auch aktiv unterstützt. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 10 C. Arten- und Biotopschutz Großstädte bieten mit ihren zahlreichen unterschiedlichen Lebensräumen ein Refugium für viele Pflanzen, die in der Landschaft außerhalb der Städte oft schon verschwunden sind. Doch was man nicht kennt, kann man nicht schützen. Das Projekt des BUND "Köln kartiert" setzt genau dort an. In den Jahren 2013-15 wurden die Pflanzen im Kölner Stadtgebiet bestimmt und kartiert. Die zusammenfassende Dokumentation mit Verbreitungskarten der einzelnen Pflanzenarten ist in einem Atlas zu finden. Auch in Bezug auf die Tierwelt der Stadt Köln gibt es eine Reihe von Untersuchungen (u.a. Zauneidechsen-, Wechselkröten-, Kreuzkrötenkartierung, die als Grundlage zur ökologi- schen Gestaltung herangezogen werden können. Zusätzlich ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Insekten in Bearbeitung. Maßnahmen: Köln kartiert – Botanische Vielfalt in Köln In Zusammenarbeit mit dem BUND werden Standorte seltener und geschützter Pflanzen im öffentlichen Grün bestimmt und angepasste Pflege- und Unterhaltungs- maßnahmen zum Schutz der Pflanzen erarbeitet und umgesetzt. Insektenfreundliche Stadt Durch die Krefelder Studie ist der enorme Verlust der Insekten und damit auch das ganze ökologische Ausmaß erkennbar geworden. Daher ist es dringend geboten, dem durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Neben den landwirt- schaftlichen Flächen spielen für den Erhalt auch öffentliche Grünflächen und Privat- gärten eine große Rolle. Um diese Thematik in Köln aufzugreifen, erstellt das Um- welt- und Verbraucherschutzamt auf der Grundlage von zwei politischen Beschlüs- sen ein Konzept zur insektenfreundlichen Stadt und entwickelt u.a. aufbauend auf einer größer angelegten Erhebung der Insektenbestände ein Maßnahmenkonzept zur Förderung der Entomofauna auf dem gesamten Stadtgebiet. Dach- und Fassadenbegrünung Nicht nur in Bezug auf die Klimawirksamkeit stellen Dach- und Fassadenbegrünung einen wesentlichen Faktor dar. Bei der richtigen Pflanzenauswahl bieten sie auch der heimischen Fauna einen wichtigen (Teil-)Lebensraum. Das Projekt Grün hoch drei des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes soll zu einer Verstärkung der Umsetzung solcher Maßnahmen im privaten Bereich beitragen. Darüber hinaus wird angestrebt, den Bestand der Fassadenbegrünung an öffentli- chen Gebäuden zu erhalten und zu intensivieren. D. Wald und Forstwirtschaft – nachhaltige Nutzung Der Kölner Wald als naturnahes Ökosystem trägt erheblich zur Sicherung der biologischen Vielfalt bei. Er ist Produktionsstätte für den nachwachsenden Rohstoff Holz, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Grundlage unverzichtbarer Schutzfunktionen, klimatischer Ausgleichs- raum und Erholungsraum für den Menschen. Insgesamt ist der Zustand der biologischen Vielfalt in den Wäldern im Vergleich zu anderen Lebensräumen am günstigsten. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 11 Seit 2001 wird die Bewirtschaftung des Kölner Waldes nach dem deutschen FSC ® -Stan- dard zertifiziert. Dies fördert grundsätzlich die Biodiversität, da 5% der Waldfläche als Refe- renzflächen aus der Nutzung zu nehmen sind (Prozessschutz) und verschiedene Bewirt- schaftungsstandards naturschutzfachlicher ausgerichtet sind. In Köln wurden auf freiwilliger Basis insgesamt 16% der Waldflächen aus der Nutzung genommen. Diese Flächen liegen zum großen Teil in oder in unmittelbarer Nähe zu Schutzgebieten, so dass sich hier eine hohe Artenvielfalt entwickeln kann. Der Kölner Wald wird naturnah bewirtschaftet und beherbergt eine Vielfalt an Flora und Fauna. Er erfüllt eine Vielzahl an Schutzfunktionen und lädt zur Erholungsnutzung ein. Die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Alt- und Tot- holzanteilen erhält und schafft standort- und funktionsgerechte, standortangepasste und kli- maplastische Wälder. Teilziel Die Erholungs- und Schutzfunktion des Waldes wird erhalten und entwickelt. Maßnahmen: Erhöhung der 16% Naturwaldentwicklungsflächen Auf der Grundlage des Landschaftsplans wurden Geschützte Landschaftsbestand- teile in städtischem Besitz mit dem Entwicklungsziel „Brachfläche/Sukzession) identi- fiziert. Insgesamt 130 ha in der Prüfung. Das Entwicklungsziel für diese Flächen wird in „Naturwaldentwicklungsflächen“ umformuliert. E. Auen und Fließgewässer Die funktional mit den Gewässern eng verflochtenen Flussauen haben eine große Bedeu- tung für den Erhalt der Biodiversität. Flussauen sind bedeutende Biotopverbundkorridore und sie tragen als natürliche Überflutungsräume wesentlich zum Schutz vor Hochwasser- schäden bei. Die Gewässer und ihre Auen in Köln bieten den heimischen Tier- und Pflanzenarten einen qualitativ und quantitativ bedeutsamen Lebensraum in ausreichender Größe und Qualität. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie formuliert die Vorgaben für die Entwicklung der Fließgewässer. Maßnahmen: Pflege der Deichwiesen Die Deichwiesen im Stadtgebiet von Köln umfassen eine Fläche von über 90 ha. Die zweimalige Mahd wird durch Auftragnehmer durchgeführt. Zum Teil zeigen die Wie- sen aufgrund der Standortbedingungen und der Exposition ein hohes Artenspektrum. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 12 In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz werden die hochwertigen Bereiche erfasst und ein Mahdregieme, welches die besonderen Schutzanforderungen der extensiven Magerwiesen berücksichtigt, etabliert. Bestand- teil der Pflege ist auch der Abtransport und ggf. die Nutzung des Mahdgutes. Anlage von Uferrandstreifen Der politische Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung im Rahmen des Umsetzungsfahrplans aus der Wasserrahmenrichtlinie wird durch die Einrichtung eines Ökokontos bei den Stadtentwässerungsbetrieben (STEB) un- terstützt und die Maßnahmenumsetzung wird durch das Umwelt- und Verbraucher- schutzamt begleitet. Die aufzuwertenden Flächen werden prioritär so ausgewählt, dass sie bachbegleitend angelegt werden. F. Bewusstseinsbildung und Kooperation Ziel der städtischen Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Natur ist die Bewusstseinsbildung über die Zusammenhänge zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt im urbanen Raum und einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Um die Bildungsarbeit und das Informationsangebotes zur biologischen Vielfalt vor Ort zu stärken sind weiterführende Maßnahmen vorgesehen. Teilziel Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement in den Veedeln und stärkt die Stadtge- sellschaft als Partner. Das Verständnis der Kölner Einwohner/-innen, insbesondere der Schüler/-innen für Natur und Umwelt ist gefördert. Maßnahmen: Vermittlung Stadtgrün Naturnah o Stadtinformationskampagne 2019 In 2019 wird eine Stadtinformationskampagne zum Thema Stadtgrün-Natur- nah durchgeführt. Diese umfasst – eine Plakataktion Citylightposter Gesamt- stadt, Erweiterung des Internetauftritts, Vor-Ort-Beschilderung, Durchführung von Presseterminen o Erweiterung Internetauftritt Der vorhandene Internetauftritt wird ergänzt und erweitert um Themen- und Maßnahmenschwerpunkte des Projektes Stadtgrün-Naturnah Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 13 o Vor Ort Information Beschilderung Das Logo Stadtgrün naturnah dient der Ausweisung und Kennzeichnung von naturnahen Flächen unter- schiedlichster Art im gesamten Stadtgebiet. Das Logo ist angelehnt an die Form der offiziellen Beschilderung von Schutzgebieten. Zusätzlich werden DIN A 3 Infor- mationstafeln dort aufgestellt, wo aktuell Maßnahmen umgesetzt werden. o Pressetermine In 2019 werden 2-3 Vor-Ort-Pressetermine durchgeführt um Maßnahmen aus dem Gesamtkonzept Stadtgrün-Naturnah vorzustellen. Sonstige Umweltbildungsmaßnahmen Förderung von Patenschaften Zurzeit werden ca. 1.300 Baum- und Grünflächenpatenschaften betreut. Die Rah- menbedingungen und Vorgaben zur Umsetzung der Patenschaften werden weiter- entwickelt. Beigefügt wird eine Empfehlungsliste von geeigneten insektenfreundli- chen Pflanzen zur Bepflanzung von Baumscheiben. Eine Samentüte mit heimischem Saatgut wird als „Dankeschön“ beigefügt. Bei der Beratung der Paten werden ökolo- gische Aspekte in den Vordergrund gestellt. Fortführung der öffentlichkeitswirksamer Biodivers itätsprojekte Die bisher gestarteten Biodiversitätsprojekte wie das Wildbienen-, das Spatzen- so- wie das Schulgartenprojekt werden fortgesetzt und erweitert. Der Schwerpunkt der Projekte setzt hier insbesondere auf die Neugestaltung von Flächen unter Mitwirkung der Bürger. Auf diese Weise wird, neben der Schaffung neuer Lebensräume auch, der Wert der heimischen Natur erlebniswirksam vermittelt. Maßnahmen erfolgen so- wohl im öffentlichen und im Bereich der Bildungseinrichtungen, als auch in privaten Bereichen. Auch Wohnungsbaugesellschaften werden einbezogen. Außerschulische Lernorte Die außerschulischen Lern orte - Waldschule Köln, Grüne Schule Flora, Zooschule, Freiluga und Finkens Garten bilden einen wichtigen ersten Anstoß zur Naturbildung. Zur stärkeren Abstimmung der Lehrinhalte soll ein Ver- bundprojekt geschaffen werden. Umsetzung des Umweltbildungskonzeptes Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Umweltbildungskonzept wird umgesetzt. Es soll die Bemühungen zum Umwelt- und Naturschutz des bürgerschaftlichen Enga- gements bündeln und unterstützen. Dies erfolgt u.a. durch die Auflage eines Förder- topfes. Da darüber hinaus die außerschulischen Lernorte in der Regel für jedes Kind in der Regel nur einmalig Umwelt- und Naturbildung vermitteln, soll der Fokus zu- sätzlich auf die Dezentralisierung von Naturerlebnismöglichkeiten gelegt werden. Ein zentrales Element stellen hier aufgrund des Schulganztages die Schulfreiflächen dar. Momentan werden in diesem Kontext an 30 Bildungseinrichtungen unter Mitwirkung der Schüler*Innen Wildbienenlebensräume angelegt und mehr als 10 Schulgärten betreut. Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen Die Einrichtung eines Zentrums auf Gut Leidenhausen soll einen zentralen Ort der Umweltbildung mit dem Hauptfokus Biodiversität schaffen. Im Rahmen der Arbeit Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 14 wird nicht nur ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm zur Naturbildung aufge- legt, sondern durch die gezielte Anlage von Schaubiotopen die Natur in möglichst vielen Facetten auch anschaulich erlebbar gemacht. Als erstes Element wurde ein Wildbienenpfad errichtet, der mit Hilfe eines zugehörigen Rallyeheftchens auch ohne weitere Anleitung erlebbar ist. Weitere Elemente, wie Tümpel, Naturhecke, Trocken- mauer etc. sollen folgen. Fortführung der informellen Arbeitsgruppen Die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Partnern bestehenden in- formellen Arbeitsgruppen sollen fortgeführt und ggf. stärker untereinander vernetzt werden. o Arbeitsgruppe NABU / BUND – Stadtverwaltung o Arbeitsgruppe Essbare Stadt o Arbeitsgruppe Obstwiesenkommission o Arbeitsgruppe Labelverfahren Stadtgrün-Naturnah o Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen o Arbeitsgruppe Gartenlabore Bündelung der Aktivitäten Vor dem Hintergrund der zahlreichen Projekte, Informations- und Umweltbildungsan- gebote, soll eine Bündelung der Aktivitäten in Form einer Anlaufstelle für interessierte Bürger beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz geschaffen werden. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 1670/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff StadtGrün naturnah: Ausweisung StadtNaturPark und Anlage artenreicher Wiesen Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Ausweisung die Anlage von artenreichen Wiesen ent- sprechend den vorgeschlagenen Flächenausweisungen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt darüber hinaus die Reduzierung der Hundefreilauffläche 31, Buschweg/ Schumacherring. Alternative Die Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt die Anlage von artenreichen Wiesen ab. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 2 Begründung: Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung 02.03.2020 unter TOP 4.2.1 das Grünflä- chenstrategiekonzept zur naturnahen Gestaltung und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen be- schlossen. Mit dem Beschluss sind für die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen und Projekte Haushaltsmittel bereitgestellt worden. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat die Verwaltung aufgefor- dert auf der Grundlage des Konzeptes für die jeweiligen Bezirksvertretungen gesonderte Vorlagen zur Ausgestaltung der StadtNaturParks und der artenreichen Wiesen vorzulegen. Hintergrund Der Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ hat 2018 das Label „StadtGrün naturnah“ entwi- ckelt und eine Bewerbung für Kommunen ausgeschrieben. Die Stadt Köln hat im Mai 2010 die Dekla- ration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommu- nen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Auf dieser Grundlage hat sich das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für das o.g. Labeling- Verfahren beworben und auch den Zuschlag erhalten. Insgesamt wurden 15 Kommunen im Bundes- gebiet ausgewählt. Die Stadt Köln ist die größte Kommune. Neben der Stadt Köln wurden folgende Kommunen vom Bündnis für die Teilnahme am Labeling-Verfahren 2018 ausgewählt: Bad Langen- salza (Thüringen), Bad Saulgau (Baden-Württemberg), Bonn (Nordrhein-Westfalen), Bremerhaven (Bremen), Dortmund (Nordrhein-Westfalen), Friedrichshafen (Baden-Württemberg), Glauchau (Sach- sen), Haar (Bayern), Hildesheim (Niedersachsen), Mittelangeln (Schleswig-Holstein), Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz), Potsdam (Brandenburg), Riedstadt (Hessen), Trier (Rheinland-Pfalz). Das Label „Stadtgrün naturnah“ lenkt den Blick auf die positiven Effekte naturnaher Grün-flächen im Siedlungsbereich und zeichnet vorbildhaftes kommunales Engagement aus. Ziel ist es, ökologische Standards für die Bewirtschaftung öffentlicher Grünflächen zu etablieren und somit die biologische Vielfalt in Städten und Gemeinden zu erhöhen. Das einjährige Labeling-Verfahren mit den verschie- denen Verfahrensschritten konnte in 2019 abgeschlossen werden. Das Labeling-Verfahren wurde als mehrstufiger Prozess konzipiert, an dem neben der Kommunalverwaltung auch weitere Akteure, wie lokale Naturschutzverbände beteiligt wurden. 1. Schritt: Bestandserfassung Erfassung des kommunalen Grünflächenbestands, der für eine naturnahe Flächen-bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Ressourcen, der praktizierten Pflege-grundsätze sowie der umgesetzten Maßnahmen und Projekte in den Handlungs-feldern Grünflächenunterhaltung, Interaktion mit den Bürger*innen sowie Zielsetzung und Planung. 2. Schritt: Entwicklung des Maßnahmenplans Aufbauend auf der Bestandserfassung wurden Maßnahmen entwickelt, mit denen sich die Stadt Köln in den Handlungsfeldern Grünflächenunterhaltung, Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Zielsetzung und Planung weiterentwickeln möchte. Bestandserfassung und Maßnahmenplan bilden gemeinsam die Bewertungsgrundlage im Rahmen des Labeling-Verfahrens. 3. Schritt: Grünflächenstrategie Die Grünflächenstrategie fasst die Ergebnisse der Bestandserfassung zusammen und stellt die zu- künftig geplanten Maßnahmen der Kommune dar. Darüber hinaus werden zentrale Grundsätze und Zielsetzungen eines ökologischen Grünflächenmanagements dargelegt. Mit der Grünflächenstrategie bekennt sich die Kommune zur naturnahen Gestaltung der Grünflächen und stellt die Dauerhaftigkeit der hier-zu angestrebten Maßnahmen und Projekte sicher. Sofern zentrale Inhalte der Strategie noch nicht politisch legitimiert sind, ist die Strategie für den Erhalt des Labels durch einen Ratsbeschluss zu verabschieden. Das gesamtstädtische Konzept StadtGrün naturnah ist als Anlage 1 beigefügt. Umsetzung Maßnahmen 3 Der Ausschuss Umwelt und Grün hat festgelegt, dass die im Maßnahmenplan und in der Grünflä- chenstrategie aufgeführten Maßnahmen in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt werden. Es ist beabsichtigt in drei Jahren erneut ein Label-Verfahren durchzuführen. Zwei Maßnahmen sollen in einem ersten Schritt kurzfristig umgesetzt werden. 1. Die Ausweisung je eines StadtNaturParks in jedem Stadtbezirk. Da im Stadtbezirk Ehrenfeld im Jahr 2019 bereits StadtNaturParks geschaffen wurden, wird hier kein weiterer StadtNatur- Park geschaffen. Die Flächenzuweisungen werden hier aber erneut darstellt und bilanziert, damit sie bei diesem Beschluss Berücksichtigung finden und gesichert werden. 2. Die Anlage artenreicher Wiesen in einer Größenordnung von ca. 10 ha je Stadtbezirk. Die Anlage und die nachhaltige Pflege der artenreichen Wiesen sollen durch Vergabe an Dritte umgesetzt werden. Hierfür werden insgesamt 500.000 € veranschlagt. Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/21 zur Verfügung. Die genannten finanziellen Aufwendungen für die Anlage und Pflege der artenreichen Wiesen beruht auf der Annahme, dass große zusammenhängende Wiesen angelegt werden. Kleinteilige und ver- streut liegende Wiesenflächen sind mit erheblichem Mehraufwand zu unterhalten, der bisher nicht berücksichtigt wurde. Da die Maßnahme eine Aufwertung für Natur und Landschaft darstellt kann die Anlage unter Verwendung von Ersatzgeldern erfolgen. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 09.12.2019 unter TOP 9.2.6: dem Gesamt- konzept zugestimmt. StadtNaturParks im Stadtbezirk Ehrenfeld Mit dem Beschluss TOP 9.4 vom 10.09.2018 StadtNaturPark - Anlage und Pflege von artenreichen Blumenwiesen und Obstbäumen hat die BV Ehrenfeld bereits die Schaffung von 2 StadtNaturParks beschlossen. Aus diesem Grund werden durch diesen Beschluss keine weiteren Grünanlagen als StadtNaturPark ausgewiesen. Die Pflege und Unterhaltung der vorhanden StadtNaturParks Bürger- park Nord und Grünzug Goldammerweg/ Sieben-Hügel Park soll dauerhaft entsprechend der u.g. Ziele erfolgen. Ziel dieses Konzeptes ist die ökologische Aufwertung der Grünanlagen, durch eine Erhöhung der Strukturvielfalt. Hierbei wurden die bestehenden Nutzungsstrukturen (Spielwiesen, Spielplätze, Hun- defreilaufflächen etc.) analysiert und in der Planung berücksichtigt. Vorhandene Gehölzflächen und deren Randbereiche werden bewusst den natürlichen Prozessen überlassen. Die Flächen entwickeln sich durch Sukzession, Naturverjüngung, stehendes und liegendes Totholz natürlich. Pflegemaßnah- men werden nur in den Randbereichen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Auf den bisher regelmäßig gemähten Rasenflächen sollen durch Neuansaaten von heimischen Wie- senkräutern und die Umstellung der Pflege auf eine zweischürige Mahd standortgerechte und arten- reiche Blumenwiesen entwickelt werden, die die ökologische Vielfalt fördern. Die Anlage und die er- forderlichen Pflegemaßnahmen der artenreichen Wiesen werden im Rahmen einer Fremdvergabe beauftragt. Die Pflege der verbleibenden Gebrauchsrasenflächen wird weiterhin durch die Pflegebe- reiche des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen gewährleistet. In dem StadtNaturPark soll eine neue Obstbaumwiese mit Apfel-, Kirsch-, Pflaumen- und Birnbäumen gepflanzt werden. Bei der Sortenauswahl wird bewusst auf alte im Rheinland heimische Sorten zu- rückgegriffen, die zum Teil vom Aussterben bedroht sind. Anlage von artenreiche Wiesen im Stadtbezirk Lindenthal In den aufgeführten Grünanlagen (s. Liste der Anlage) werden insgesamt ca. 10 ha standortgerechte und artenreiche Blumenwiesen mit unterschiedlichen Ansaatmethoden angelegt. Die Flächen Rei- herweg, Goldammerweg und Butzweilerstr. sind im Rahmen der Schaffung der StadtNaturParks an- gelegt worden und werden in die Konzeption übernommen, um diese artenreichen Wiesen dauerhaft 4 über diesen Beschluss zu sichern. Die Aussaat erfolgt ausschließlich mit gebietsheimischen Saatgut oder durch eine Mahdgutübertra- gung von geeigneten regionalen Spenderflächen. Nach der Anlage der Wiesen und der entsprechen- den Entwicklung der Flächen wird eine angepasste Pflege vorgenommen. Diese erfolgt in der Regel durch eine zweischürige Mahd (erster Schnitt ca. von Mitte Mai bis Ende Juni und der zweite Schnitt von Ende August bis Ende Oktober) mit einem Balkenmäher. Das Mahdgut muss dann einige Tage liegen bleiben, damit Insekten abwandern und die Samen ausfallen können. Im Anschluss wird es abtransportiert. Die Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass die anfallende Biomasse aufgrund von Fremdstoffen (Müll, Hundekot, etc.) nicht als Viehfutter verwendet werden kann, sondern entsorgt werden muss. Diese veränderten Pflegemaßnahmen können zurzeit noch nicht durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen umgesetzt werden. Aus diesem Grunde werden diese im Rahmen einer Fremd- vergabe beauftragt. Die Entwicklung der artenreichen Wiesen wird über ein Monitoring erfasst. Mit dieser Aufgabe ist die Biologische Station Leverkusen/Köln beauftragt. Die Flächen des StadtNaturParks als auch die artenreichen Wiesenflächen werden vor Ort gekenn- zeichnet. Durch die Anlage der artenreichen Blumenwiesen kommt es in den Grünanlagen Nüssenberger Busch zu einer Reduzierung der Hundefreilauffläche 31, Buschweg/Schumacherring. Begründung Klimaschutz Der Schutz und die Entwicklung von Grünflächen, vor allem im innerstädtischen Bereich, können ei- nen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Grünflächen sind kühle Aufent- haltsorte und können zur Kühlung der umliegenden Gebäude beitragen. Vor allem durch ihr Vegetati- onsvolumen – Schatten und Verdunstung – haben sie als Klimakomfortzonen lokale Klimarelevanz. Für eine möglichst resiliente Stadt sollte durch die Sicherung bzw. Entwicklung grüner Infrastruktur Vorsorge getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die lokale klimatische Wirkung, etwaige Funkti- onen für den Wasserhaushalt, kühle und wohnungsnahe Aufenthaltsräume und Vernetzungsstruktu- ren für die Fauna. Finanzwirtschaftliche Begründung Der Rat hat im Hpl. 2020/21 im Rahmen der politischen Mittelzusetzungen 500.000,00 € pro Jahr in 2020 und 2021 für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität bereitgestellt. Mit dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün am 12.03.2020 zum Grünflä- chenstrategiekonzept wurde der akute Handlungsbedarf zur Förderung der biologischen Vielfalt in öffentlichen Grünflächen nochmals bekräftigt. Darüber hinaus hat die Stadt Köln im Mai 2010 die De- klaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kom- munen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Vor allem aus den vorab aufgeführten Gründen des Klimaschutzes liegt ein dringendes Erfordernis zur Umsetzung des bereits beschlossenen Konzepts zur Anlage Artenreicher Wiesen vor. Ein Auf- schub würde die gesamte Anlage und Entwicklung dieser Wiesen ins Stocken bringen. Die Bereitstel- lung der finanziellen Mittel ist daher aus fachlichen Gründen zwingend erforderlich. Hierbei ist auch zu würdigen, dass die Stadt Köln durch die Vergabe der hieraus resultierenden Aufträge die jeweiligen Unternehmen stärkt. StadtNaturPark Bürgerpark Nord 5 StadtNaturPark Grünzug Goldammerweg Sieben-Hügel-Park 6 7 -
Artenreiche Wiesen_Bezirk_4
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!(1 !(3 !(4 !(5 !(6 !(7 !(2 !(8 Legende StadtNaturPark Artenreiche_Wiesen DIN A3Artenreiche Wiesen 28.05.2020 1:20.000 weiershausenStadtbezirk Ehrenfeld Übersicht ´ 0 0,2 0,4 0,6 0,8 km
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