1670/2020
StadtGrün naturnah: Ausweisung StadtNaturPark und Anlage artenreicher Wiesen
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3657_2019_Anlage_2_-_Massnahmenkonzept_Stadtgruen_naturnah
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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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Grüne Infrastruktur Köln
Stadtgrün naturnah
Maßnahmenkonzept
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“
beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Her-
ausforderung und hat eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Die Bewerbung
für das Label „Stadt Grün naturnah“ ist die konsequente Fortführung dieser Zielvorgabe.
Das im Folgenden dargestellte Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün natur-
nah“ baut auf den vorhandenen Instrumenten und den strategischen Zielen auf, die eine
nachhaltige und vielfältige Entwicklung der Stadt Köln unterstützen. Als wichtigste Vorgaben
gelten dabei die Ziele der internationalen Biodiversitätsstrategie, die durch die Bundes- und
Landesstrategie an die regionalen Gegebenheiten angepasst wurden. Zur Anpassung an die
lokalen Gegebenheiten bereitet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt für Köln momentan
den Prozess zur Erstellung einer lokalen, gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie aktiv
vor. Hier bildet die vom Rat der Stadt Köln unterzeichnete Deklaration „Biologische Vielfalt in
Kommunen“ die Grundlage, die auch dem im Folgenden dargestellten Konzept zugrunde
gelegt wird.
I. Vorgaben
Das im Folgenden dargestellten Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün natur-
nah“ baut auch auf den vorhandenen Instrumenten der städtischen Grünplanung auf. Sie
binden sich ein in den Nachhaltigkeitshaushalt und die strategischen Ziele des Amtes für
Landschaftspflege und Grünflächen. Die bisherigen Zielformulierungen werden angepasst
und erweitert.
Nachhaltigkeitshaushalt
Die Stadt Köln nimmt seit 2018 an dem Modellprojekt „Nachhaltigkeitshaushalt“ teil.
Grundidee hierbei ist es, die UN-Nachhaltigkeitsziele mit dem kommunalen Haushalt
zu verknüpfen. Die Integration von Nachhaltigkeitszielsetzungen in den kommunalen
Haushalt ermöglicht einen bewussten und zielgerichteten Mitteleinsatz und daraus
resultierend eine langfristige und wirkungsorientierte Nachhaltigkeitssteuerung. Das
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und das Sportamt nehmen als Pilotämter
an dem Modellvorhaben teil. Die im Nachhaltigkeitshaushalt aufgeführten Teilziele
fließen in das Maßnahmenkonzept ein.
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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UN Unterziel 11.3 : Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger
gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nach-
haltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken.
UN Unterziel 11.7 : Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven
und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, ins-
besondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behin-
derungen.
UN Unterziel 13.1 : Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegen-
über klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stär-
ken.
UN Unterziel 15 : Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nach-
haltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung
bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Bio-
diversitätsverlust stoppen
DE : Ziel ist es, auf Dauer einen nachhaltigen Ausgleich zwischen den stei-
genden unterschiedlichen Ansprüchen an den Wald und seiner Leistungsfä-
higkeit zu erreichen. Bei der Umsetzung der Waldstrategie wird verstärkt auf
die Schutzziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie gesetzt.
DE : Bis 2020 soll der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwick-
lung fünf Prozent der Waldfläche betragen (gehört zum übergeordneten DE-
Ziel)
NRW : Der Rückgang der biologischen Vielfalt soll aufgehalten und die biologi-
sche Vielfalt wieder gesteigert werden.
NRW : Bis 2030 Erhöhung der Artenvielfalt in allen Landschaftsräumen (Errei-
chung des lokal bzw. regional besten Zustands im Zeitraum 1997-2015)
NRW : Erhöhung der Stabilität und Anpassungsfähigkeit der Wälder: bis 2030
den Anteil der reinen Nadelwaldbestände auf < 20 % absenken. NRW: Stei-
gerung des Anteils der zertifizierten Waldfläche an der gesamten Waldfläche
bis 2030
Strategische Ziele
Die städtischen Grünflächen und Erholungseinrichtun gen sind attraktiv. Die Versorgung mit
Grünflächen, Erholungseinrichtungen und Waldflächen ist in ausreichendem Umfang gewähr-
leistet. Die Entwicklung und Sicherung naturnaher u nd zur Naturentdeckung geeigneter Flä-
chen erfolgt soweit wie möglich an der Erhöhung der Biodiversität ausgerichtet.
Kölns Einwohnerinnen und Einwohner engagieren sich aktiv bei der Entwicklung und Unter-
haltung der Grünflächen und Erholungseinrichtungen im Sinne der Erhöhung der Artenvielfalt
in ihrem eigenen Umfeld
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Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen, die den einzelnen Teilbereichen der Deklara-
tion „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zugeordnet werden und die das Ziel verfolgen die
Biodiversität im Rahmen der Grünplanung und Grünpflege zu erhöhen, verfolgen das Ziel
„vom Projekt zur Regel “ zu gelangen. Das bedeutet, dass die zum Teil aufgeführten Pro-
jekte so weiterentwickelt werden, dass sie das Ziel einer nachhaltigen Grünentwicklung un-
terstützen.
Das Maßnahmenkonzept bildet einen Baustein der vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt
verfolgten Zielsetzung einer gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie.
II. Maßnahmenkonzept
A. Strategische Gesamtstädtische Freiraumplanung
Im Vordergrund steht hier das einzigartige gesamtstädtische Grünsystem, das heute eine
Vielfalt an Funktionen für die wachsende Großstadt Köln erfüllt.
Der gesamtstädtische Landschaftsplan ist das zentrale Instrument des Naturschutzes und
der Landschaftspflege zur Planung, Koordinierung und Realisierung konkreter Maßnahmen.
Ziele der Landschaftsplanung sind insbesondere die Sicherung des Biotopverbundes, die
Ausweisung von Schutzgebieten sowie die Festsetzung und Umsetzung von Schutz-,
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Bei allen diesen Planungen werden die biotischen
und abiotischen Belange umfangreich und prioritär berücksichtigt.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden für alle Bebauungspläne Grünord-
nungspläne erarbeitet. Das bisherige Instrument des „Landschaftspflegerischen Begleit-
plans“ wird methodisch und inhaltlich ausgeweitet und zu einem umfassenden „Grünord-
nungsplan“, in dem alle Grundlagen, Konflikte und hieraus umzusetzender Maßnahmen auf-
gearbeitet werden, entwickelt. Im Rahmen der Ausgleichsgestaltung finden folgende As-
pekte Berücksichtigung:
• Umfangreiche Festsetzungen von Dach und Fassadenbe grünungen
• Verwendung heimischer, standortgerechter Pflanzen bei Umsetzung von Ausgleichs-
maßnahmen im Außenbereich
• Dauerhafte ökologische Pflege der Ausgleichsfläche n
• Berücksichtigung des Aspektes des Naturerlebens au ch im direkten Wohnumfeld
z.B. über die Realisierung von Naturerlebnisräumen
Das Strategiekonzept „Grüne Infrastruktur“ ist eine Teilperspektive für die Entwicklung des
Grünsystems auch in der Region Köln/Bonn.
Zurzeit werden auf städtischer und regionaler Ebene informelle Planungskonzepte erarbeitet
als Grundlage für die Überarbeitung der Regionalplanung. Das Strategiekonzept „Grüne Inf-
rastruktur Köln“ ist sowohl Grundlage für die Kölner „Perspektiven 2030“, als auch für das
regionale „Agglomerationskonzept“.
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Teilziel
Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter.
Köln sichert und entwickelt seine wertvollen Grünbereiche unter Berücksichtigung der Bio-
diversitätsaspekte.
Maßnahmen:
Sicherung und Weiterentwicklung des Grün-
systems und der regionalen Grünzüge.
Das gesamtstädtische Grünsystem bildet die
Grundlage für die strategische Freiraumpla-
nung. Durch die Vernetzung der Freiflächen
untereinander und zu einem die Stadt durch-
dringenden System werden die unterschiedli-
chen Funktionen des Grüns (Ökologie, Klima,
Erholung, Bodenschutz, Biodiversität, Arten-
schutz etc.) optimiert. Sowohl die Grüngürtel
als auch die Grünzüge haben ein hohes Po-
tential als innerstädtischer Lebensräume für
Tiere und Pflanzen. Dieses gilt es durch ent-
sprechende Maßnahmen besser zu nutzen.
Mit dem Freiraumkonzept „RegioGrün“ liegt
eine Zielformulierung für die Ausweisung eines
regionalen Freiraumkonzeptes für die gesamte Region Köln/Bonn vor.
Biotopvernetzung in Grünzügen
Das Biotopkataster der LANUV weist unter-
schiedliche geschützte Biotope im Stadtge-
biet von Köln aus, die es zu sichern und zu
erhalten gilt. Gleichzeitig wird ein Konzept für
ein Biotopverbundsystem formuliert, dass in
seiner räumlichen Ausprägung identisch ist
mit dem gesamtstädtischen Freiraumnetz.
Dies belegt die hohe ökologische Bedeutung
des Grünsystem und zeigt das hohe, dort vor-
handene Potential. Durch entsprechende
Maßnahmen gilt es, die vorhandenen Freibe-
reiche im Sinne der Verbesserung der Arten-
vielfalt zu entwickeln.
Ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft
Nahezu die Hälfte des 405 km 2 umfassenden Stadtgebietes ist Freifläche. Der Anteil der
landwirtschaftlich genutzten Fläche umfasst etwa 6.669 ha (lt. statistischem Jahrbuch
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2017). Die Stadt Köln ist Grundeigentümer für ca. 2.717 ha % der Landwirtschaftsfläche.
Aufgrund der hohen Bodenwerte werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen über-
wiegend konventionell bewirtschaftet.
Zurzeit ist ein politischer Antrag in der Diskussion mit der Zielrichtung verstärkt ökologi-
sche Aspekte in die Pachtverträge einfließen zu lassen. In einer Arbeitsgruppe mit Ver-
tretern der Politik, der Landwirtschaftskammer, dem Ernährungsrat und der Verwaltung
sollen Lösungsansätze erarbeitet werden.
Verbesserung des Schutzgebietsregimes der Schutzge biete
Durch Anpassung der Pflege und Entwicklungspläne an die ökologischen Erfordernisse
der Zukunft wird die Wertigkeit der Schutzgebiete erhöht. Hier soll neben der Berück-
sichtigung ausschließlich heimischer Arten bei der Gestaltung insbesondere der Erhalt
naturnaher Bereiche, die Pufferwirkung angrenzender Flächen und ein ökologisches
Pflegeregime im Vordergrund stehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch
Schwerpunktsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich erfolgen.
B. Grün-und Freiflächen
Die Stadt ist nicht nur Wohn- und Arbeitsstätte der Menschen, sondern gleichzeitig auch
wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Die Kölner Parks und Friedhöfe sind – neben ihrer Bedeutung für das Stadtklima und die Er-
holungsnutzung – wichtige Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Alte, höh-
lenreiche Bäume sind für viele Vogelarten unersetzlich, Brachen, ökologisch geschnittene
Hecken, naturnahe Gehölzbestände und artenreiche Wiesen bieten weiteren wichtigen Le-
bensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt
Auch Kleingärten und Hausgärten mit hoher Strukturvielfalt können artenreiche Biotope sein.
Solche Bereiche sind in Verbindung mit angrenzenden Biotopen Elemente des lokalen Bio-
topverbundes und dienen nicht nur der Verbesserung der Artenvielfalt, sondern ermöglichen
auch Naturerleben im unmittelbaren Nahbereich der Bewohner.
Teilziele
Köln entwickelt seine Parks, Plätze und Straßen als öffentliche Räume mit hoher Aufent-
haltsqualität und hoher Artenvielfalt.
Die Kinderspielplätze sind verkehrssicher und funktionsfähig Orte der Naturerfahrung.
Dauerkleingärten sind im bisherigen Umfang erhalten und werden zunehmend ökologisch
ausgerichtet.
Der Bestand an Straßenbäumen ist verkehrssicher und wird erhalten.
Maßnahmen:
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Konzept zur Erfassung bestehender Po-
tenzialräume zur Schaffung von naturna-
hen Grünflächen und Naturerlebnisräu-
men
Das gesamtstädtische Grünsystem mit
seinem hohen Potenzial für den Bio-
topverbund, bildet die Grundlage für eine
großräumige Darstellung von Potenzial-
räumen zur Schaffung von naturnahen
Grünflächen und Naturerlebnisräumen.
Auf dieser Grundlage werden „Hochpo-
tenzialflächen“ identifiziert, die aufgrund
ihrer standörtlichen Voraussetzung öko-
logisch aufwertbar sind und einen hohen
Artenreichtum versprechen.
o Grünzüge (Kompensationsflä-
chenpools)
Die stadtauswärts gerichteten Grünzüge sind als Kompensationsflächenpools
ausgewiesen. Die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft an-
gelegten Kompensationsflächen sind grundsätzlich ökologisch hochwertig. Mit
einem Anteil von 70% bilden Offenlandbiotope ein hohes Potential für Artenviel-
falt. Grundsätzlich werden Wiesenflächen beweidet. Durch Initialeinsaaten und
die gezielte Durchführung einer zweischürigen Mahd mit Abtransport des Mahd-
gutes, werden diese Flächen artenreicher entwickelt.
o Äußerer Grüngürtel
Der äußerer Wald- und Wiesengürtel ist durch eine Vielfalt an Strukturen mit ho-
her ökologischer Wertigkeit geprägt. Große Teile der offenen Wiesenflächen wer-
den mit Schafen beweidet und von Landwirten zur Heunutzung genutzt. Auch
hier besteht ein Aufwertungspotential. Durch Initialeinsaaten und die gezielte
Durchführung einer ökologisch ausgerichteten zweischürigen Mahd mit Abtrans-
port des Mahdgutes, werden diese Flächen dauerhaft artenreicher entwickelt
werden.
o Radiale Grünzüge
Die radialen Grünzüge sind wichtige Bestandteile der Grünvernetzung. Sie bieten
aufgrund ihrer Ausdehnung und dem geringeren Nutzungsdruck ein hohes Po-
tential zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Ziel
ist die Ausweisung von „Stadt Natur parks“, die Anlage artenreicher Wiesen und
die Extensivierung der Gehölzflächen. Um die Biodiversität zu stärken wird dabei
eine möglichst große Biotopvielfalt geschaffen.
o Innerer Grüngürtel
Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks ist das Potenzial einer ökologischen Auf-
wertung im Inneren Grüngürtel begrenzt. Dennoch werden Flächen identifiziert
die entsprechend des Pilotprojektes „Stadtwiesen statt Rasen“ angelegt oder ent-
sprechend des naturnahen Strauchpflegekonzeptes entwickelt werden.
o Siedlungsbereiche
Als wohnungsnaher Naturerlebnisraum werden die quartiersbezogenen Grün-
und Freiflächen naturnah entwickelt. Dies gilt auch für die Freiflächen im Bereich
öffentlicher Einrichtungen.
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Entwicklung von „Stadt Natur parks“
Ein Stadt Natur park wird extensiv und
unter ökologischen Gesichtspunkten als
Naturerlebnisraum gepflegt. Er erbringt
vielfältige Ökosystemleistungen und bie-
tet dabei vielen Pflanzen und Tieren ei-
nen qualitativ hochwertigen Lebens-
raum, fördert damit also Artenvielfalt und
strukturelle biologische Komplexität. Ziel
ist es in jedem Stadtbezirk mindestens
eine größere zusammenhängende
Grünfläche als „Stadt Natur park“ zu ent-
wickeln. Beispiele „Sieben-Hügel-Park“
und „Bürgerpark-Nord“. Die Flächen
sind für die Bevölkerung gut erreichbar.
Eine Beschilderung erläutert die Wertig-
keit.
Zielsetzung:
o Entwicklung eines Nutzungskonzeptes mit Darstellun g einer Kernzone für Park-
benutzung und extensiv gepflegten Bereichen
o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischür iger Mahd
o Ausweisung von Sukzessions-Gehölzflächen /-ränder
o Aufwertung durch Obstbaumpflanzungen / Anlage von Obstwiesen
o Informationen vor Ort zur Wissensbildung und Akzep tanzverbesserung
Ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement
Neben der klassischen Grünpflege wird schrittweise und unter Berücksichtigung der Nut-
zungen ein ökologisch ausgerichtetes Management für Grünanlagen, Friedhöfe und den
Bereich des Straßenbegleitgrüns entwickelt. Dieses umfasst zunächst zwei Kernberei-
che:
1. Anlage artenreicher Wiesen und
angepasste Mahd der Flächen, Ziel:
10 % der Gesamtwiesenfläche (Grün-
anlagen, Friedhöfe, Straßenbegleit-
grün). Im Bereich der Kleingärten wird
der Anteil auf 30% der öffentlich zu-
gänglichen Flächen festgesetzt.
2. Naturnahe Entwicklung und Pflege
von Gehölz und Strauchbeständen.
Ziel: 20 % der Gehölz- und Strauchflä-
chen (vornehmlich Grünanlagen)
Artenreiche Wiesen
o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischür iger, zeitlich an den ökologi-
schen Erfordernissen orientierter Mahd mit Abtransport des Mahdgutes
o Neuanlage, Initialeinsaat, Mahdgutübertragung (Äuß erer Grüngürtel, Grünzüge,
Beweidungsflächen) vgl. EFRE Projekt Grüne Infrastruktur (Erstellung eines
Handlungsleitfaden) Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen
o Verwendung von heimischem und gebietsspezifischem Saatgut
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o Vergabe an Dritte (Landwirte, GalaBau etc.), Prüfu ng mittelfristige Umstellung
Fuhrpark
o Umstellung der Sommerblumenflächen (Einsaat im Str aßenbegleitgrün) auf
standortgerechtes, heimisches Saatgut (ca. 1200 m 2, Feldblumenmischung, Blü-
hende Landschaft, sowie mehrjährige), Pflanzung von Krokussen und Trauben-
hyazinthe.
o Einsaat von Straßenbaumscheiben mit heimischem Saa tgut (ab 3. Standjahr)
Wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung artenreichen Wiesen ist ein fundiertes
Monitoring (Mahdzeitpunkt, Steuerung). Die biologische Station Leverkusen/Köln wird
das Monitoring der artenreichen Wiesen als Auftrag übernehmen.
In Absprache mit dem Grünflächenamt der Stadt Bonn soll eine Arbeitsgruppe zur Erar-
beitung eines Konzeptes „Entsorgung von Laub und Wiesenschnittgut“ gegründet wer-
den, das ggf. auf weitere Kommunen aus der Region ausgeweitet werden kann.
Gehölz- (waldartige Bestände) und Strauchbestände
o Natürliche Entwicklung von Gehölzrändern
o Abschnittsweise Rückschnitt von Strauchbeständen
o Umwandlung in heimische und insektenfreundliche St raucharten, Erstellung einer
ewntsprechenden Pflanzliste
o Entwicklung von „Naturgehölzflächen“ (z.B. in Stad t Natur parks)
Weitere Maßnahmen
Neben einem verstärkt ökologisch ausgerichteten Grünflächenmanagement werden fol-
gende Konzepte weiterentwickelt.
Erhaltung und Entwicklung der kulturlandschaftsprägenden Streuobstwiesen
Das Kölner Obst-Kataster weist ca. 70 ha Obstwiesenbestände im Stadtgebiet aus. In
enger Zusammenarbeit mit der „Obstwiesenkommission“ (Vielzahl von Kölner Verbän-
den und Vereinen) und der Biologischen Station Le-
verkusen/Köln wird ein Gesamtkonzept erarbeitet,
das folgende Aspekte beinhaltet.
o Erfassung aller städtischen Obstwiesen, Obst-
reihen und Einzelpflanzungen in Grünanlagen
im Baumkataster
o Durchführung einer Biotopbaumkartierung (ab-
geschlossen)
o Bestimmung der Sorten (Auftrag Frau Pfeffer,
Pomologin)
o Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für 33
Obstwiesen
o Erstellung von Pflegepläne (Biologische Sta-
tion, Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen, Umwelt- und Verbraucherschutzamt)
o Monitoring Biologische Station Lever-
kusen/Köln
Gartenlabore
Um das Thema Gärtnern in der Stadt weiterzuentwickeln, werden zurzeit mit finanzieller
Unterstützung durch die EU (EFRE) zwei „Gartenlabore“ umgesetzt. Ziel ist es vor allem
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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Menschen aus den angrenzenden Sozialräumen an das Gärtnern und die Produktion
von Lebensmitteln heranzuführen. Gleichzeitig werden auch verschiedene Ansätze und
Gartenformate zwischen Gemeinschafts- und Kleingärten erprobt. Die Umsetzung erfolgt
unter Einbezug der bürgerschaftlichen Umweltakteure und berücksichtigt die Belange
der Artenvielfalt und des Naturerlebens.
Kleingartenwettbewerb „Bunte Gartenvielfalt“
In 2018 wurde erstmals der Kleingartenwettbewerb „Bunte
Vielfalt“ ausgelobt. Ziel ist es, vor allem die ökologische
Funktion von Kleingartenanlagen herauszustellen und zu
entwickeln. Ökologische Funktionen bestehen nicht nur in
der ausgleichenden Wirkung auf das innerstädtische Klima,
sondern insbesondere in dem Potential zur Stärkung der
Biodiversität. Maßnahmen, die die Kreislaufwirtschaft durch
Kompostierung, ökologische Düngung und Pflanzenschutz,
den sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen, ins-
besondere Wasser und Boden, fördern, sollen deshalb kon-
tinuierlich gefördert werden. Der vom Kreisverband Kölner
Gartenfreunde e.V., und dem Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen ausgelobte Wettbewerb soll langfristig
durchgeführt werden.
Erarbeitung Konzept „Essbare Stadt Köln“
Die Stadt Köln hat ein Konzept „Essbare Stadt Köln“ erarbei-
tet. In enger Zusammenarbeit mit Kölner Ernährungsrat und unter Einbeziehung der
Stadtgesellschaft wurde ein weitergehender „Aktionsplan“ erarbeitet, der die Aspekte ei-
ner „Essbaren Stadt“ umfasst, auch in Hinblick auf die öffentlichen Grünräume. Durch
den Fokus auf die Thematik „essbar für Mensch und Tier“ beinhaltet das Konzept auch
den Gesichtspunkt der Biodiversitätsförderung.
Umstellung der Wechselbeetbepflanzung
Auch kleine Bereiche können insbesondere Insekten als wichtige (Teil-)Lebensräume
dienen. Um die Natur auch in den innerstädtischen Bereich zurückzuholen, wird sich die
Auswahl der Pflanzen zur Bestückung der Wechselbeete zukünftig an den Erfordernis-
sen der Biodiversität orientieren.
Kommunales Ökokonto
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt arbeitet mit dem Amt für Landschafspflege und
Grünflächen an der Konzeption und Umsetzung eines kommunalen Ökokontos für die
Stadt Köln. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für die Eingriffsregelung, den
Artenschutz und die Biodiversität wird das kommunale Ökokonto einen wichtigen Beitrag
zur Stabilisierung und Erhöhung der Artenvielfalt beitragen.
Aktive Unterstützung der Schulgartenaktivitäten
Schulgärten sind wichtige Elemente zur Vermittlung von Natur an Bildungseinrichtungen.
Sie dienen dabei nicht nur der anschaulichen Gestaltung von Unterricht, sondern bieten
auch Ruhezonen im Bereich des Schulganztages und tragen somit zu einer höheren
Aufenthaltsqualität bei und helfen, Aggressionen zu reduzieren. Um die Schulgärten zu
fördern werden nicht nur Flächen zur entsprechenden Gestaltung vorgesehen, sondern
die Schulen auch aktiv unterstützt.
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C. Arten- und Biotopschutz
Großstädte bieten mit ihren zahlreichen unterschiedlichen Lebensräumen ein Refugium für
viele Pflanzen, die in der Landschaft außerhalb der Städte oft schon verschwunden sind.
Doch was man nicht kennt, kann man nicht schützen. Das Projekt des BUND "Köln kartiert"
setzt genau dort an.
In den Jahren 2013-15 wurden die Pflanzen im Kölner Stadtgebiet bestimmt und kartiert. Die
zusammenfassende Dokumentation mit Verbreitungskarten der einzelnen Pflanzenarten ist
in einem Atlas zu finden.
Auch in Bezug auf die Tierwelt der Stadt Köln gibt es eine Reihe von Untersuchungen (u.a.
Zauneidechsen-, Wechselkröten-, Kreuzkrötenkartierung, die als Grundlage zur ökologi-
schen Gestaltung herangezogen werden können.
Zusätzlich ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Insekten in Bearbeitung.
Maßnahmen:
Köln kartiert – Botanische Vielfalt in Köln
In Zusammenarbeit mit dem BUND werden Standorte seltener und geschützter
Pflanzen im öffentlichen Grün bestimmt und angepasste Pflege- und Unterhaltungs-
maßnahmen zum Schutz der Pflanzen erarbeitet und umgesetzt.
Insektenfreundliche Stadt
Durch die Krefelder Studie ist der enorme Verlust der Insekten und damit auch das
ganze ökologische Ausmaß erkennbar geworden. Daher ist es dringend geboten,
dem durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Neben den landwirt-
schaftlichen Flächen spielen für den Erhalt auch öffentliche Grünflächen und Privat-
gärten eine große Rolle. Um diese Thematik in Köln aufzugreifen, erstellt das Um-
welt- und Verbraucherschutzamt auf der Grundlage von zwei politischen Beschlüs-
sen ein Konzept zur insektenfreundlichen Stadt und entwickelt u.a. aufbauend auf
einer größer angelegten Erhebung der Insektenbestände ein Maßnahmenkonzept
zur Förderung der Entomofauna auf dem gesamten Stadtgebiet.
Dach- und Fassadenbegrünung
Nicht nur in Bezug auf die Klimawirksamkeit stellen Dach- und Fassadenbegrünung
einen wesentlichen Faktor dar. Bei der richtigen Pflanzenauswahl bieten sie auch der
heimischen Fauna einen wichtigen (Teil-)Lebensraum. Das Projekt Grün hoch drei
des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes soll zu einer Verstärkung der Umsetzung
solcher Maßnahmen im privaten Bereich beitragen.
Darüber hinaus wird angestrebt, den Bestand der Fassadenbegrünung an öffentli-
chen Gebäuden zu erhalten und zu intensivieren.
D. Wald und Forstwirtschaft – nachhaltige Nutzung
Der Kölner Wald als naturnahes Ökosystem trägt erheblich zur Sicherung der biologischen
Vielfalt bei. Er ist Produktionsstätte für den nachwachsenden Rohstoff Holz, Lebensraum für
Tiere und Pflanzen, Grundlage unverzichtbarer Schutzfunktionen, klimatischer Ausgleichs-
raum und Erholungsraum für den Menschen. Insgesamt ist der Zustand der biologischen
Vielfalt in den Wäldern im Vergleich zu anderen Lebensräumen am günstigsten.
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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Seit 2001 wird die Bewirtschaftung des Kölner Waldes nach dem deutschen FSC ® -Stan-
dard zertifiziert. Dies fördert grundsätzlich die Biodiversität, da 5% der Waldfläche als Refe-
renzflächen aus der Nutzung zu nehmen sind (Prozessschutz) und verschiedene Bewirt-
schaftungsstandards naturschutzfachlicher ausgerichtet sind. In Köln wurden auf freiwilliger
Basis insgesamt 16% der Waldflächen aus der Nutzung genommen. Diese Flächen liegen
zum großen Teil in oder in unmittelbarer Nähe zu Schutzgebieten, so dass sich hier eine
hohe Artenvielfalt entwickeln kann.
Der Kölner Wald wird naturnah bewirtschaftet und beherbergt eine Vielfalt an Flora und
Fauna. Er erfüllt eine Vielzahl an Schutzfunktionen und lädt zur Erholungsnutzung ein. Die
nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Alt- und Tot-
holzanteilen erhält und schafft standort- und funktionsgerechte, standortangepasste und kli-
maplastische Wälder.
Teilziel
Die Erholungs- und Schutzfunktion des Waldes wird erhalten und entwickelt.
Maßnahmen:
Erhöhung der 16% Naturwaldentwicklungsflächen
Auf der Grundlage des Landschaftsplans wurden Geschützte Landschaftsbestand-
teile in städtischem Besitz mit dem Entwicklungsziel „Brachfläche/Sukzession) identi-
fiziert. Insgesamt 130 ha in der Prüfung. Das Entwicklungsziel für diese Flächen wird
in „Naturwaldentwicklungsflächen“ umformuliert.
E. Auen und Fließgewässer
Die funktional mit den Gewässern eng verflochtenen Flussauen haben eine große Bedeu-
tung für den Erhalt der Biodiversität. Flussauen sind bedeutende Biotopverbundkorridore
und sie tragen als natürliche Überflutungsräume wesentlich zum Schutz vor Hochwasser-
schäden bei.
Die Gewässer und ihre Auen in Köln bieten den heimischen Tier- und Pflanzenarten einen
qualitativ und quantitativ bedeutsamen Lebensraum in ausreichender Größe und Qualität.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie formuliert die Vorgaben für die Entwicklung der
Fließgewässer.
Maßnahmen:
Pflege der Deichwiesen
Die Deichwiesen im Stadtgebiet von Köln umfassen eine Fläche von über 90 ha. Die
zweimalige Mahd wird durch Auftragnehmer durchgeführt. Zum Teil zeigen die Wie-
sen aufgrund der Standortbedingungen und der Exposition ein hohes Artenspektrum.
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz werden
die hochwertigen Bereiche erfasst und ein Mahdregieme, welches die besonderen
Schutzanforderungen der extensiven Magerwiesen berücksichtigt, etabliert. Bestand-
teil der Pflege ist auch der Abtransport und ggf. die Nutzung des Mahdgutes.
Anlage von Uferrandstreifen
Der politische Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung
im Rahmen des Umsetzungsfahrplans aus der Wasserrahmenrichtlinie wird durch
die Einrichtung eines Ökokontos bei den Stadtentwässerungsbetrieben (STEB) un-
terstützt und die Maßnahmenumsetzung wird durch das Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt begleitet. Die aufzuwertenden Flächen werden prioritär so ausgewählt,
dass sie bachbegleitend angelegt werden.
F. Bewusstseinsbildung und Kooperation
Ziel der städtischen Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Natur ist die Bewusstseinsbildung
über die Zusammenhänge zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt im urbanen
Raum und einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Um die Bildungsarbeit und das Informationsangebotes zur biologischen Vielfalt vor Ort zu
stärken sind weiterführende Maßnahmen vorgesehen.
Teilziel
Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement in den Veedeln und stärkt die Stadtge-
sellschaft als Partner.
Das Verständnis der Kölner Einwohner/-innen, insbesondere der Schüler/-innen für Natur
und Umwelt ist gefördert.
Maßnahmen:
Vermittlung Stadtgrün Naturnah
o Stadtinformationskampagne 2019
In 2019 wird eine Stadtinformationskampagne zum Thema Stadtgrün-Natur-
nah durchgeführt. Diese umfasst – eine Plakataktion Citylightposter Gesamt-
stadt, Erweiterung des Internetauftritts, Vor-Ort-Beschilderung, Durchführung
von Presseterminen
o Erweiterung Internetauftritt
Der vorhandene Internetauftritt wird ergänzt und erweitert um Themen- und
Maßnahmenschwerpunkte des Projektes Stadtgrün-Naturnah
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o Vor Ort Information Beschilderung
Das Logo Stadtgrün naturnah dient der Ausweisung
und Kennzeichnung von naturnahen Flächen unter-
schiedlichster Art im gesamten Stadtgebiet. Das Logo
ist angelehnt an die Form der offiziellen Beschilderung
von Schutzgebieten. Zusätzlich werden DIN A 3 Infor-
mationstafeln dort aufgestellt, wo aktuell Maßnahmen
umgesetzt werden.
o Pressetermine
In 2019 werden 2-3 Vor-Ort-Pressetermine durchgeführt um Maßnahmen aus
dem Gesamtkonzept Stadtgrün-Naturnah vorzustellen.
Sonstige Umweltbildungsmaßnahmen
Förderung von Patenschaften
Zurzeit werden ca. 1.300 Baum- und Grünflächenpatenschaften betreut. Die Rah-
menbedingungen und Vorgaben zur Umsetzung der Patenschaften werden weiter-
entwickelt. Beigefügt wird eine Empfehlungsliste von geeigneten insektenfreundli-
chen Pflanzen zur Bepflanzung von Baumscheiben. Eine Samentüte mit heimischem
Saatgut wird als „Dankeschön“ beigefügt. Bei der Beratung der Paten werden ökolo-
gische Aspekte in den Vordergrund gestellt.
Fortführung der öffentlichkeitswirksamer Biodivers itätsprojekte
Die bisher gestarteten Biodiversitätsprojekte wie das Wildbienen-, das Spatzen- so-
wie das Schulgartenprojekt werden fortgesetzt und erweitert. Der Schwerpunkt der
Projekte setzt hier insbesondere auf die Neugestaltung von Flächen unter Mitwirkung
der Bürger. Auf diese Weise wird, neben der Schaffung neuer Lebensräume auch,
der Wert der heimischen Natur erlebniswirksam vermittelt. Maßnahmen erfolgen so-
wohl im öffentlichen und im Bereich der Bildungseinrichtungen, als auch in privaten
Bereichen. Auch Wohnungsbaugesellschaften werden einbezogen.
Außerschulische Lernorte Die außerschulischen Lern orte - Waldschule Köln, Grüne
Schule Flora, Zooschule, Freiluga und Finkens Garten bilden einen wichtigen ersten
Anstoß zur Naturbildung. Zur stärkeren Abstimmung der Lehrinhalte soll ein Ver-
bundprojekt geschaffen werden.
Umsetzung des Umweltbildungskonzeptes
Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Umweltbildungskonzept wird umgesetzt.
Es soll die Bemühungen zum Umwelt- und Naturschutz des bürgerschaftlichen Enga-
gements bündeln und unterstützen. Dies erfolgt u.a. durch die Auflage eines Förder-
topfes. Da darüber hinaus die außerschulischen Lernorte in der Regel für jedes Kind
in der Regel nur einmalig Umwelt- und Naturbildung vermitteln, soll der Fokus zu-
sätzlich auf die Dezentralisierung von Naturerlebnismöglichkeiten gelegt werden. Ein
zentrales Element stellen hier aufgrund des Schulganztages die Schulfreiflächen dar.
Momentan werden in diesem Kontext an 30 Bildungseinrichtungen unter Mitwirkung
der Schüler*Innen Wildbienenlebensräume angelegt und mehr als 10 Schulgärten
betreut.
Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen
Die Einrichtung eines Zentrums auf Gut Leidenhausen soll einen zentralen Ort der
Umweltbildung mit dem Hauptfokus Biodiversität schaffen. Im Rahmen der Arbeit
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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wird nicht nur ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm zur Naturbildung aufge-
legt, sondern durch die gezielte Anlage von Schaubiotopen die Natur in möglichst
vielen Facetten auch anschaulich erlebbar gemacht. Als erstes Element wurde ein
Wildbienenpfad errichtet, der mit Hilfe eines zugehörigen Rallyeheftchens auch ohne
weitere Anleitung erlebbar ist. Weitere Elemente, wie Tümpel, Naturhecke, Trocken-
mauer etc. sollen folgen.
Fortführung der informellen Arbeitsgruppen
Die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Partnern bestehenden in-
formellen Arbeitsgruppen sollen fortgeführt und ggf. stärker untereinander vernetzt
werden.
o Arbeitsgruppe NABU / BUND – Stadtverwaltung
o Arbeitsgruppe Essbare Stadt
o Arbeitsgruppe Obstwiesenkommission
o Arbeitsgruppe Labelverfahren Stadtgrün-Naturnah
o Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen
o Arbeitsgruppe Gartenlabore
Bündelung der Aktivitäten
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Projekte, Informations- und Umweltbildungsan-
gebote, soll eine Bündelung der Aktivitäten in Form einer Anlaufstelle für interessierte
Bürger beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz geschaffen werden.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 1670/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff StadtGrün naturnah: Ausweisung StadtNaturPark und Anlage artenreicher Wiesen Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Ausweisung die Anlage von artenreichen Wiesen ent- sprechend den vorgeschlagenen Flächenausweisungen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt darüber hinaus die Reduzierung der Hundefreilauffläche 31, Buschweg/ Schumacherring. Alternative Die Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt die Anlage von artenreichen Wiesen ab. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 2 Begründung: Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung 02.03.2020 unter TOP 4.2.1 das Grünflä- chenstrategiekonzept zur naturnahen Gestaltung und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen be- schlossen. Mit dem Beschluss sind für die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen und Projekte Haushaltsmittel bereitgestellt worden. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat die Verwaltung aufgefor- dert auf der Grundlage des Konzeptes für die jeweiligen Bezirksvertretungen gesonderte Vorlagen zur Ausgestaltung der StadtNaturParks und der artenreichen Wiesen vorzulegen. Hintergrund Der Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ hat 2018 das Label „StadtGrün naturnah“ entwi- ckelt und eine Bewerbung für Kommunen ausgeschrieben. Die Stadt Köln hat im Mai 2010 die Dekla- ration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommu- nen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Auf dieser Grundlage hat sich das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für das o.g. Labeling- Verfahren beworben und auch den Zuschlag erhalten. Insgesamt wurden 15 Kommunen im Bundes- gebiet ausgewählt. Die Stadt Köln ist die größte Kommune. Neben der Stadt Köln wurden folgende Kommunen vom Bündnis für die Teilnahme am Labeling-Verfahren 2018 ausgewählt: Bad Langen- salza (Thüringen), Bad Saulgau (Baden-Württemberg), Bonn (Nordrhein-Westfalen), Bremerhaven (Bremen), Dortmund (Nordrhein-Westfalen), Friedrichshafen (Baden-Württemberg), Glauchau (Sach- sen), Haar (Bayern), Hildesheim (Niedersachsen), Mittelangeln (Schleswig-Holstein), Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz), Potsdam (Brandenburg), Riedstadt (Hessen), Trier (Rheinland-Pfalz). Das Label „Stadtgrün naturnah“ lenkt den Blick auf die positiven Effekte naturnaher Grün-flächen im Siedlungsbereich und zeichnet vorbildhaftes kommunales Engagement aus. Ziel ist es, ökologische Standards für die Bewirtschaftung öffentlicher Grünflächen zu etablieren und somit die biologische Vielfalt in Städten und Gemeinden zu erhöhen. Das einjährige Labeling-Verfahren mit den verschie- denen Verfahrensschritten konnte in 2019 abgeschlossen werden. Das Labeling-Verfahren wurde als mehrstufiger Prozess konzipiert, an dem neben der Kommunalverwaltung auch weitere Akteure, wie lokale Naturschutzverbände beteiligt wurden. 1. Schritt: Bestandserfassung Erfassung des kommunalen Grünflächenbestands, der für eine naturnahe Flächen-bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Ressourcen, der praktizierten Pflege-grundsätze sowie der umgesetzten Maßnahmen und Projekte in den Handlungs-feldern Grünflächenunterhaltung, Interaktion mit den Bürger*innen sowie Zielsetzung und Planung. 2. Schritt: Entwicklung des Maßnahmenplans Aufbauend auf der Bestandserfassung wurden Maßnahmen entwickelt, mit denen sich die Stadt Köln in den Handlungsfeldern Grünflächenunterhaltung, Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Zielsetzung und Planung weiterentwickeln möchte. Bestandserfassung und Maßnahmenplan bilden gemeinsam die Bewertungsgrundlage im Rahmen des Labeling-Verfahrens. 3. Schritt: Grünflächenstrategie Die Grünflächenstrategie fasst die Ergebnisse der Bestandserfassung zusammen und stellt die zu- künftig geplanten Maßnahmen der Kommune dar. Darüber hinaus werden zentrale Grundsätze und Zielsetzungen eines ökologischen Grünflächenmanagements dargelegt. Mit der Grünflächenstrategie bekennt sich die Kommune zur naturnahen Gestaltung der Grünflächen und stellt die Dauerhaftigkeit der hier-zu angestrebten Maßnahmen und Projekte sicher. Sofern zentrale Inhalte der Strategie noch nicht politisch legitimiert sind, ist die Strategie für den Erhalt des Labels durch einen Ratsbeschluss zu verabschieden. Das gesamtstädtische Konzept StadtGrün naturnah ist als Anlage 1 beigefügt. Umsetzung Maßnahmen 3 Der Ausschuss Umwelt und Grün hat festgelegt, dass die im Maßnahmenplan und in der Grünflä- chenstrategie aufgeführten Maßnahmen in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt werden. Es ist beabsichtigt in drei Jahren erneut ein Label-Verfahren durchzuführen. Zwei Maßnahmen sollen in einem ersten Schritt kurzfristig umgesetzt werden. 1. Die Ausweisung je eines StadtNaturParks in jedem Stadtbezirk. Da im Stadtbezirk Ehrenfeld im Jahr 2019 bereits StadtNaturParks geschaffen wurden, wird hier kein weiterer StadtNatur- Park geschaffen. Die Flächenzuweisungen werden hier aber erneut darstellt und bilanziert, damit sie bei diesem Beschluss Berücksichtigung finden und gesichert werden. 2. Die Anlage artenreicher Wiesen in einer Größenordnung von ca. 10 ha je Stadtbezirk. Die Anlage und die nachhaltige Pflege der artenreichen Wiesen sollen durch Vergabe an Dritte umgesetzt werden. Hierfür werden insgesamt 500.000 € veranschlagt. Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/21 zur Verfügung. Die genannten finanziellen Aufwendungen für die Anlage und Pflege der artenreichen Wiesen beruht auf der Annahme, dass große zusammenhängende Wiesen angelegt werden. Kleinteilige und ver- streut liegende Wiesenflächen sind mit erheblichem Mehraufwand zu unterhalten, der bisher nicht berücksichtigt wurde. Da die Maßnahme eine Aufwertung für Natur und Landschaft darstellt kann die Anlage unter Verwendung von Ersatzgeldern erfolgen. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 09.12.2019 unter TOP 9.2.6: dem Gesamt- konzept zugestimmt. StadtNaturParks im Stadtbezirk Ehrenfeld Mit dem Beschluss TOP 9.4 vom 10.09.2018 StadtNaturPark - Anlage und Pflege von artenreichen Blumenwiesen und Obstbäumen hat die BV Ehrenfeld bereits die Schaffung von 2 StadtNaturParks beschlossen. Aus diesem Grund werden durch diesen Beschluss keine weiteren Grünanlagen als StadtNaturPark ausgewiesen. Die Pflege und Unterhaltung der vorhanden StadtNaturParks Bürger- park Nord und Grünzug Goldammerweg/ Sieben-Hügel Park soll dauerhaft entsprechend der u.g. Ziele erfolgen. Ziel dieses Konzeptes ist die ökologische Aufwertung der Grünanlagen, durch eine Erhöhung der Strukturvielfalt. Hierbei wurden die bestehenden Nutzungsstrukturen (Spielwiesen, Spielplätze, Hun- defreilaufflächen etc.) analysiert und in der Planung berücksichtigt. Vorhandene Gehölzflächen und deren Randbereiche werden bewusst den natürlichen Prozessen überlassen. Die Flächen entwickeln sich durch Sukzession, Naturverjüngung, stehendes und liegendes Totholz natürlich. Pflegemaßnah- men werden nur in den Randbereichen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Auf den bisher regelmäßig gemähten Rasenflächen sollen durch Neuansaaten von heimischen Wie- senkräutern und die Umstellung der Pflege auf eine zweischürige Mahd standortgerechte und arten- reiche Blumenwiesen entwickelt werden, die die ökologische Vielfalt fördern. Die Anlage und die er- forderlichen Pflegemaßnahmen der artenreichen Wiesen werden im Rahmen einer Fremdvergabe beauftragt. Die Pflege der verbleibenden Gebrauchsrasenflächen wird weiterhin durch die Pflegebe- reiche des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen gewährleistet. In dem StadtNaturPark soll eine neue Obstbaumwiese mit Apfel-, Kirsch-, Pflaumen- und Birnbäumen gepflanzt werden. Bei der Sortenauswahl wird bewusst auf alte im Rheinland heimische Sorten zu- rückgegriffen, die zum Teil vom Aussterben bedroht sind. Anlage von artenreiche Wiesen im Stadtbezirk Lindenthal In den aufgeführten Grünanlagen (s. Liste der Anlage) werden insgesamt ca. 10 ha standortgerechte und artenreiche Blumenwiesen mit unterschiedlichen Ansaatmethoden angelegt. Die Flächen Rei- herweg, Goldammerweg und Butzweilerstr. sind im Rahmen der Schaffung der StadtNaturParks an- gelegt worden und werden in die Konzeption übernommen, um diese artenreichen Wiesen dauerhaft 4 über diesen Beschluss zu sichern. Die Aussaat erfolgt ausschließlich mit gebietsheimischen Saatgut oder durch eine Mahdgutübertra- gung von geeigneten regionalen Spenderflächen. Nach der Anlage der Wiesen und der entsprechen- den Entwicklung der Flächen wird eine angepasste Pflege vorgenommen. Diese erfolgt in der Regel durch eine zweischürige Mahd (erster Schnitt ca. von Mitte Mai bis Ende Juni und der zweite Schnitt von Ende August bis Ende Oktober) mit einem Balkenmäher. Das Mahdgut muss dann einige Tage liegen bleiben, damit Insekten abwandern und die Samen ausfallen können. Im Anschluss wird es abtransportiert. Die Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass die anfallende Biomasse aufgrund von Fremdstoffen (Müll, Hundekot, etc.) nicht als Viehfutter verwendet werden kann, sondern entsorgt werden muss. Diese veränderten Pflegemaßnahmen können zurzeit noch nicht durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen umgesetzt werden. Aus diesem Grunde werden diese im Rahmen einer Fremd- vergabe beauftragt. Die Entwicklung der artenreichen Wiesen wird über ein Monitoring erfasst. Mit dieser Aufgabe ist die Biologische Station Leverkusen/Köln beauftragt. Die Flächen des StadtNaturParks als auch die artenreichen Wiesenflächen werden vor Ort gekenn- zeichnet. Durch die Anlage der artenreichen Blumenwiesen kommt es in den Grünanlagen Nüssenberger Busch zu einer Reduzierung der Hundefreilauffläche 31, Buschweg/Schumacherring. Begründung Klimaschutz Der Schutz und die Entwicklung von Grünflächen, vor allem im innerstädtischen Bereich, können ei- nen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Grünflächen sind kühle Aufent- haltsorte und können zur Kühlung der umliegenden Gebäude beitragen. Vor allem durch ihr Vegetati- onsvolumen – Schatten und Verdunstung – haben sie als Klimakomfortzonen lokale Klimarelevanz. Für eine möglichst resiliente Stadt sollte durch die Sicherung bzw. Entwicklung grüner Infrastruktur Vorsorge getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die lokale klimatische Wirkung, etwaige Funkti- onen für den Wasserhaushalt, kühle und wohnungsnahe Aufenthaltsräume und Vernetzungsstruktu- ren für die Fauna. Finanzwirtschaftliche Begründung Der Rat hat im Hpl. 2020/21 im Rahmen der politischen Mittelzusetzungen 500.000,00 € pro Jahr in 2020 und 2021 für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität bereitgestellt. Mit dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün am 12.03.2020 zum Grünflä- chenstrategiekonzept wurde der akute Handlungsbedarf zur Förderung der biologischen Vielfalt in öffentlichen Grünflächen nochmals bekräftigt. Darüber hinaus hat die Stadt Köln im Mai 2010 die De- klaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kom- munen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Vor allem aus den vorab aufgeführten Gründen des Klimaschutzes liegt ein dringendes Erfordernis zur Umsetzung des bereits beschlossenen Konzepts zur Anlage Artenreicher Wiesen vor. Ein Auf- schub würde die gesamte Anlage und Entwicklung dieser Wiesen ins Stocken bringen. Die Bereitstel- lung der finanziellen Mittel ist daher aus fachlichen Gründen zwingend erforderlich. Hierbei ist auch zu würdigen, dass die Stadt Köln durch die Vergabe der hieraus resultierenden Aufträge die jeweiligen Unternehmen stärkt. StadtNaturPark Bürgerpark Nord 5 StadtNaturPark Grünzug Goldammerweg Sieben-Hügel-Park 6 7
Artenreiche Wiesen_Bezirk_4
185 Zeichen
!(1 !(3 !(4 !(5 !(6 !(7 !(2 !(8 Legende StadtNaturPark Artenreiche_Wiesen DIN A3Artenreiche Wiesen 28.05.2020 1:20.000 weiershausenStadtbezirk Ehrenfeld Übersicht ´ 0 0,2 0,4 0,6 0,8 km
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Buschweg
- Schumacherring
- Goldammerweg
- Butzweilerstraße
- Gut Leidenhausen
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Details
- Aktenzeichen
- 1670/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.06.2020
- Erstellt
- 02.06.2020 12:52